Antrag Nr. 2189/2018 N1:
Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1312/2018: Schulentwicklungsplanung; Planung eines 18. Gymnasiums

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2189/2018 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
1312/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1312/2018: Schulentwicklungsplanung; Planung eines 18. Gymnasiums

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. mit einem inklusiven Ansatz den Neubau eines vierzügigen Gymnasiums zu planen. Die Schule soll eine Vorreiterin im Sinne der Inklusion werden.

1. 2. mit der niedersächsischen Landesregierung in Verhandlungen zu treten, ob und wie ein Schulversuch im Sinne der Inklusion für diese Schule durchgeführt werden kann.

2. 3. bis Ende des Jahres 2018 mindestens zwei mögliche Standorte vorzuschlagen.

3. 4. die Beteiligung an den Planungen und der Gestaltung der Schule von künftigen Schülerinnen, Lehrerinnen, Eltern auf verschiedene Weisen so früh wie möglich zu ermöglichen — analog zum Konzept des Gymnasiums Limmer, das als Vorlage dienen kann, um auch im laufenden Betrieb diesen Prozess weiterzuentwickeln.

4. 5. neben dem Hochbauamt auch Architektinnen und Architekten verschiedener Fachrichtungen (Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, etc.) in die Planung der Räumlichkeiten der Schule einzubeziehen und die Möglichkeit einer Holzbauweise zu prüfen.

5. 6. den Pausenbereich und Schulhof mit attraktiven, bewegungsfördernden und vielseitigen Angeboten so zu gestalten, dass neben aktiven und kreativen Bereichen auch Rückzugs-und Ruhezonen vorhanden sind.

Begründung

Die Stadt Hannover wird als Schulträgerin ein 18. Gymnasium bauen, da dem vorhandenen Bedarf anders nicht entsprochen werden kann. Dieser Bedarf orientiert sich am prognostizierten Elternwillen, der nach den Vorgaben des NSchG § 59 (1) und § 106 (5) bei der Anwahl weiterführender Schulen maßgeblich ist. Das neue Gymnasium soll dabei die bestehende Schullandschaft ergänzen, indem es Inklusion im weitesten Sinne fördert, also alle Menschen bedenkt, die mit Benachteiligungen konfrontiert sind. Ziel ist es, dass die Schulgemeinschaft die demokratischen Werte auf eine besondere Art und Weise lebt und umsetzt. Um dieses zu erreichen ist es sinnvoll, Schülerinnen, Lehrerinnen und Eltern so früh wie möglich zu beteiligen.
Dieses neue Arbeiten benötigt auch besondere Räume, weswegen Architekt*innen verschiedener Fachrichtungen ihre Kompetenzen einfließen lassen sollen und so u.a. auch für ausreichende Anregung, aber auch Ruhezonen im Ganztag sorgen.
Für die Festlegung eines geeigneten Standortes für die neue Schule ist es erforderlich, dass dem Rat mehrere Vorschläge vorgelegt werden, um eine im Interesse der Bürger*innen liegende Entscheidung treffen zu können.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke


Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender