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Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord aus der Sitzung vom 24.02.2014
Antrag,
dem dieser Ergänzungsdrucksache als Anlage beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord (Drucksache Nr. 15-0449/2014) nicht zu folgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord zielt darauf ab, ein einzelnes Grundstück innerhalb der Kleingärten in das zu erstellende integrierte energetische Quartierskonzept einzubeziehen.
Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der KfW bewegt sich mit dem Förderansatz für die Energetischen Quartierskonzepte auf der konzeptionellen Ebene für Quartiere, die vom Fördermittelgeber wie folgt definiert werden: „Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße“ (KfW-Merkblatt zum Programm Nr.432).
Ziel der Verwaltung ist daher, ein förderfähiges, zusammenhängendes Quartier im Sinne des Förderprogramms mit einer angemessenen Fläche als Programmgebiet beschließen zu lassen, das mit den städtischen Planungen und energetischen Entwicklungskonzepten vereinbar ist.
Die im Änderungsantrag des Bezirksrates vorgeschlagene Grundstücksfläche des „Nordstädter-Turn-Vereins v. 1909 Hannover e. V.“ liegt jedoch außerhalb des beantragten Untersuchungsgebietes in Insellage am Stadtteilrand (siehe Anlage 1 zu dieser Drucksache).
Unabhängig von der Gebietsabgrenzung des Einleitungsbeschlusses kann im Rahmen eines noch zu beantragenden „Sanierungsmanagements“ (KfW –Programm 432 Sanierungsmanagement) eine Unterstützung der Grundstückseigentümerin durch das Sanierungsmanagement erfolgen.
61.41
Hannover / 05.05.2014