Drucksache Nr. 0318/2014 E1:
Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0318/2014 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0318/2014 E1
1
 

Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord aus der Sitzung vom 24.02.2014 Antrag,

dem dieser Ergänzungsdrucksache als Anlage beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord (Drucksache Nr. 15-0449/2014) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord zielt darauf ab, ein einzelnes Grundstück innerhalb der Kleingärten in das zu erstellende integrierte energetische Quartierskonzept einzubeziehen.





Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der KfW bewegt sich mit dem Förderansatz für die Energetischen Quartierskonzepte auf der konzeptionellen Ebene für Quartiere, die vom Fördermittelgeber wie folgt definiert werden: „Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße“ (KfW-Merkblatt zum Programm Nr.432).

Ziel der Verwaltung ist daher, ein förderfähiges, zusammenhängendes Quartier im Sinne des Förderprogramms mit einer angemessenen Fläche als Programmgebiet beschließen zu lassen, das mit den städtischen Planungen und energetischen Entwicklungskonzepten vereinbar ist.

Die im Änderungsantrag des Bezirksrates vorgeschlagene Grundstücksfläche des „Nordstädter-Turn-Vereins v. 1909 Hannover e. V.“ liegt jedoch außerhalb des beantragten Untersuchungsgebietes in Insellage am Stadtteilrand (siehe Anlage 1 zu dieser Drucksache).

Unabhängig von der Gebietsabgrenzung des Einleitungsbeschlusses kann im Rahmen eines noch zu beantragenden „Sanierungsmanagements“ (KfW –Programm 432 Sanierungsmanagement) eine Unterstützung der Grundstückseigentümerin durch das Sanierungsmanagement erfolgen.
61.41 
Hannover / 05.05.2014