Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ergebnis:
Die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.
Zur Tagesordnung:
Die Tagesordnungspunkte 10. und 17. werden abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.