EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Ergebnis:
Die EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE wurde bei TOP 3.1. von 19.50 bis 20.00 Uhr, kurz bei TOP 3.2. sowie nach TOP 9.3.4.1.1. von 21.15 bis 22.00 Uhr durchgeführt.