Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 07.10.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.10.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 02.10.2020)
Protokoll (erschienen am 09.02.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 08.10.2020

PROTOKOLL

67. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 7. Oktober 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Ratsherr Albrecht) (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU) i.V. f. RF Jeschke
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) i.V. f. RH Förste
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU) i.V. f. RH Albrecht
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
(Herr Keller)
(Herr Dipl.-Ing. Kleine)
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
Frau Wohlfarth

Grundmandat:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Hager PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Herr Brockmann Dezernat VI-DC
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schwalbach Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Tadjipour Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Biederbeck Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Kaiser Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Herr Dix Büro Oberbürgermeister

Gäste:
Bezirksbürgermeister Markurth
Ratsherr Wolf
Herr Hammer Journalist

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

3. Genehmigungen von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.06.2020

3.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2020

4. Anträge

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 2067/2020)

4.2. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Mehr Fahrradabstellplätze an Schulen
(Drucks. Nr. 2130/2020)

4.3. Antrag von Ratsherrn Braune zu Roma-Familien im Burgweg sowie auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: Unterbringung von Roma-Familien im Burgweg
(Drucks. Nr. 1688/2020)

5. Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost
Erneuerung Spielplatz Nenndorfer Platz
(Drucks. Nr. 1841/2020 mit 2 Anlagen)

6. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung - Nenndorfer Chaussee 9 - vormals AS Solar -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0895/2020 N1 mit 4 Anlagen)

6.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1377/2020 mit 4 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 204, 3. Änderung - Spichernstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1954/2020 mit 4 Anlagen)

6.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. –Waldstraße/ Anderter Straße–
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änderung –Buchholzer Straße– und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änderung –Meyers Garten–,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2270/2020 mit 6 Anlagen)

6.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Straße 451 -
(Drucks. Nr. 1652/2020 mit 1 Anlage)

6.6. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1802 - Tiestestraße 14 c
(Drucks. Nr. 1865/2020 N1 mit 1 Anlage)

6.7. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Große Pfahlstraße, Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist
(Drucks. Nr. 1950/2020 mit 1 Anlage)

6.7.1. Änderungsantrag Nr. 15-2177/2020 des Stadtbezirksrats Mitte (STBR 01) vom 21.09.2020 zu Drucksache Nr. 1950/2020 – Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße,
Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist
(Drucks. Nr. 1950/2020 E1 mit 1 Anlage)

21. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 N1 mit 2 Anlagen)



21.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 0892/2020 N1: Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 2302/2020)

7. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0740/2020
Beseitigung von Graffitischmierereien
(Drucks. Nr. 1373/2020 mit 1 Anlage)

7.1. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0740/2020
Beseitigung von Graffitischmierereien
(Drucks. Nr. 1373/2020 S1)

8. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0741/2020
zur Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 1374/2020 mit 1 Anlage)

8.1. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0741/2020
zur Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 1374/2020 S1)

9. Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016 - Aktualisierung und Verlängerung der Vereinbarung zur Intensivierung des Wohnungsneubaus und Schaffung von gefördertem Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2021 - 2022
(Drucks. Nr. 2152/2020 mit 1 Anlage)

10. Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Kantplatz und Schellingstraße
(Drucks. Nr. 1334/2020 mit 2 Anlagen)

11. Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1402/2020 mit 1 Anlage)

11.1. Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1402/2020 E1 mit 1 Anlage)

12. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Zeppelinstraße
(Drucks. Nr. 1640/2020 mit 1 Anlage)

13. Städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) Stünkelstraße
(Drucks. Nr. 2122/2020 mit 1 Anlage)

14. Bericht der Verwaltung

15. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

16. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1451/2020 mit 1 Anlage)

17. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1627/2020 mit 1 Anlage)

18. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1687/2020 mit 1 Anlage)

19. Bericht der Verwaltung

20. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Dr. Gardemin wies auf die allgemeinen Hygienehinweise zur Corona Pandemie hin und gab Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 3a Hauptsatzung der LHH).
Er bemerkte, dass ein anwesender freier Journalist für die heutige Sitzung Ton- und Filmaufnahmen beantragt habe und stellte fest, dass es seitens der Anwesenden keine Einwände gebe.

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Dr. Gardemin eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest und fragte nach Wünschen zur Tagesordnung.

TOP 6.1., 11., 11.1. wurden von der SPD in die Fraktion gezogen.

TOP 4.1. und 9. wurden von der CDU in die Fraktion gezogen.

TOP 10. wurde von der Verwaltung abgesetzt.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

2. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Herr Göring stellte sich als Geschäftsführender des Vereins Selbsthilfe für Wohnungslose vor. Er bat um Auskunft, wie die Menschen, die ordnungsrechtlich untergebracht werden bei Neueinzügen davor geschützt werden sollen, sich mit dem Corona-Virus anzustecken.

Herr Tadjipour antwortete, dass es ausreichend Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften gebe und dort alle Hygiene- und Abstandregelungen eingehalten werden. Eine Hotelanmietung zur ordnungsbehördlichen Unterbringung komme nicht in Frage.

Herr Göring sah seine Frage nicht beantwortet. Er habe bisher immer die Antwort bekommen, dass gelüftet werden könne, um die Regelungen einhalten zu können. Darüber hinaus empfehle das RKI bei Risikogruppen eine Nasszelle pro Person und keine Gemeinschaftsduschen.

Herr Tadjipour führte aus, dass die Situation in den Unterkünften mit dem Gesundheitsamt sehr intensiv erörtert worden sei und von Seiten des Gesundheitsamtes keine konkreten Bedenken geäußert worden seien. Dort, wo die Abstandregelungen in der Vergangenheit nicht eingehalten werden konnten, sei dieses durch veränderte Möblierungen behoben worden.

Herr Göring fragte, wie sich Menschen, die nicht durch die Stadt Hannover untergebracht werden, tagsüber vor der Witterung schützen können.

Herr Tadjipour antwortete, dass man an der Lösung dieser Situation arbeite. Es werden Möglichkeiten geprüft, auch tagsüber Einrichtungen für den Aufenthalt zur Verfügung zu stellen.

Herr Göring bat um Auskunft, wie die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes für die Schwierigkeiten und Lebenslagen der Betroffenen sensibilisiert werden. Es gebe seiner Kenntnis nach Äußerungen der Mitarbeitenden, die Sensibilität vermissen lassen.

Herr Tadjipour meinte, dass die Mitarbeitenden für verschiedene Problemlagen sensibilisiert werden. Schwierig sei es, wenn Hilfesuchende bestimmte Umstände und Hintergründe ihrer Not nicht schildern. Die Mitarbeitenden seien verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen im Rahmen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit zu überprüfen, dazu gehöre auch die Selbsthilfe. Es sei immer hilfreich, Umstände und Hintergründe bei der Hilfesuche im Vorfeld vertraulich zu benennen, um die Situation adäquat bewerten zu können.

Herr Göring fragte, womit die Stadt für ein Bett in einem Dreibettzimmer einen Betrag in Höhe von 411 € im Monat rechtfertige.

Herr Tadjipour antwortete, dass die Gebührenhöhe nicht mit einer Mietwohnung gleichzusetzen sei. Es seien viele versteckte Kosten darin enthalten, wie zum Beispiel für Sicherheit und Sozialarbeit. Auch sei keine Wohnform, die die Stadt Hannover anbiete, kostendeckend.

Herr Göring äußerte, er habe noch weitere Fragen, die im direkten Dialog mit dem Bereich der Unterbringung geklärt werden.

Bezirksbürgermeisterin Geschke äußerte Fragen zu den Ordnungsverfügungen gegenüber den Gastronom*innen rund um die Lutherkirche. Seitens der Politik werde versucht, die selbstständigen Künstler*innen und Gastronom*innen in ihrer Existenz während der Coronazeit zu unterstützen. Aus Ihrer Sicht sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ordnungsverfügung nicht gewahrt worden. Die Läden seien seit Jahren dort ansässig. Ihrer Meinung nach handele es sich um eine gezielte Aktion, die sie nicht verstehe und deshalb um die Rücknahme der Anordnung dieser Läden bitte. Durch Gespräche halte sie eine Nutzungsänderung für möglich. Die Politik werde auch eine Lösung für die Ruhestörung in der Nacht finden, die nicht von den Gastronomen*innen verursacht werde.

Herr Biederbeck erörterte, dass der Anlass der Ordnungsverfügung die Beschwerde einer Nachbarin bei der unteren Immissionsschutzbehörde der Region Hannover gewesen sei. Diese sei an die Stadt weitergeleitet worden. Das Immissionsschutzrecht bewege sich bei gewerblicher Nutzung mit Ausschank immer an der Grenze zum Baurecht. Bei der Überprüfung der Bauakten sei festgestellt worden, dass zur Nutzung des Kiosks keine Baugenehmigung vorliege. Genehmigt sei lediglich ein Papierladen. Wenn Alkohol verkauft und ausgeschenkt werde, überschreite dies die genehmigte Variationsbreite. Aus diesem Grund sei die Bauordnung eingeschritten.


Zur Rechtslage führte er ebenfalls eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg an. Wenn baurechtswidrige Zustände vorliegen, habe die Verwaltung ein intendiertes Ermessen, dagegen einzuschreiten. Dabei sei es erst einmal grundsätzlich kein Hindernis, wenn es dadurch zu schweren wirtschaftlichen Schäden kommen könne. Eine Nutzungsuntersagung einer baulichen Anlage sei für private und gewerbliche Nutzer*innen regelmäßig eine erhebliche Härte. Das harte Vorgehen liege darin begründet, dass erst im Genehmigungsverfahren sicherheitsrelevante und nachbarliche Interessen geprüft und entsprechende gesetzliche Vorschriften zum Ausgleich gebracht werden können. Zur Verdeutlichung verwies er auf die verschiedenen Lärmschutzkonflikte in der Wohn- und Gewerbenutzung. Es habe in diesem Jahr verschiedene Anwohner*innenbeschwerden wegen Lärms gegeben, wie zum Beispiel in der Limmerstraße oder bezüglich der Strandbar auf dem Bredero Hochhaus. Man könne diese Konflikte nur einer ordnungsgemäßen Untersuchung und Bewertung auf Grundlage der Gesetze, Verordnungen und ggf. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zuführen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke äußerte, man könne den Ladeninhaber*innen keine böse Absicht unterstellen. Das rigorose Vorgehen der Behörde sei in Coronazeiten nicht zeitgemäß. Sie fragte, wie es weitergehe und man die sofortige Schließung vermeiden könne.

Herr Biederbeck führte aus, dass das baupolizeiliche Einschreiten der Gefahrenabwehr diene. Selbstverständlich könne nach Akteneinsicht ein Vorgespräch zu einem Bauantrag stattfinden, um das Verfahren bis zu einer möglichen Genehmigung und Aufhebung der Nutzungsuntersagung zu beschleunigen.

Herr Schumann erläuterte, er habe von der Verwaltung ein Antwortschreiben zu den Baumfällungen zwecks der neuen Bebauung in Leinhausen bekommen. Er fragte, wer die Neubepflanzung überwache, und ob eine Grünbedachung vorgesehen sei.

Herr Zunft antwortete, dass die Fällgenehmigung unter bestimmten Auflagen erteilt worden sei. Die Überwachung erfolge durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.

Eine Einwohnerin fragte, wie die Pläne der Landeshauptstadt Hannover seien, um wohnungslosen Menschen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten. Überall werden neue Häuser gebaut, und die Zahl der Wohnungslosen steige trotzdem immer weiter.

Herr Tadjipour antwortete, dass in den letzten Jahren die Qualität der Wohnheime immer weiter verbessert worden sei. Es seien unter Berücksichtigung der höheren Standards neue Objekte geschaffen worden, wie zum Beispiel der Unterbringung in Einzelzimmern, zum Teil sogar mit Pantry-Küchen und eigenen Nasszellen in den Zimmern.

Die Einwohnerin wies darauf hin, dass es an Sozialwohnungen fehle. Ihrer Meinung nach können Menschen nicht nur in Wohnheimen untergebracht werden.

Herr Schalow erläuterte, dass bei jedem größeren Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen pro Standort und bei Bauvorhaben, in denen die Stadt Baurecht schaffe, eine Sozialwohnungsquote von mittlerweile 30 % vorgesehen sei und dementsprechend Sozialwohnungen entstehen.

Herr Eiseler fragte, wie es sein könne, dass Personen mit Corona-Symptomen in einem 3-Bett-Zimmer untergebracht werden und bat um Auskunft, ob es keine Eingangsuntersuchungen oder entsprechende Vorkehrungen gebe. Darüber hinaus wollte er wissen, was man den Menschen auf der Straße sagen könne, die aus Angst vor einer Ansteckung nicht in eine Unterkunft gehen.

Herr Tadjipour antwortete, dass eine Unterbringung einer Person mit Corona-Symptomen in einem Mehrbettzimmer natürlich nicht richtig sei. Es könne jedoch leider nicht verhindert werden, sich in den Unterkünften mit dem Corona-Virus zu infizieren. Gemeinsam mit der Region Hannover seien jedoch Maßnahmen ergriffen worden, um Ansteckungen zu vermeiden, wie z. B. die Anmietung von Quarantänestandorten. Nachweislich infizierte Menschen oder Kontaktpersonen ersten Grades werden deshalb in einem Quarantänehotel untergebracht und symptomatische Menschen erst einmal separiert. Hilfreich sei, wenn die Betroffenen Symptome gleich mitteilen, da Eingangsuntersuchungen leider nicht leistbar seien.

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.06.2020

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss genehmigt das Protokoll mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen.

3.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2020

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss genehmigt das Protokoll mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen.

4. Anträge

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße


(Beschlussdrucks. Nr. 2067/2020)

Die Beschlussdrucks. Nr. 2067/2020 wurde von der CDU in die Fraktion gezogen.

4.2. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP: Mehr Fahrradabstellplätze an Schulen


(Beschlussdrucks. Nr. 2130/2020)

Beigeordneter Kelich stellte den Antrag vor.

Ratsherr Engelke betonte, er halte den Antrag für wichtig. An einigen Schulen beobachte er zunehmenden Radverkehr. Teilweise werde sogar der Gehweg zum Abstellen der Räder benutzt.

Ratsherr Semper meinte, Fahrten mit dem Fahrrad seien gesünder als mit Elterntaxis. Mit Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sei es aber seiner Ansicht nach nicht getan. Es müsse auch die Sicherheit auf dem Weg zur Schule gewährleistet sein. Viele Radwege, Nebenanlagen oder auch Kreuzungsbereiche seien unsicher, wie zum Beispiel die Noltemeyerbrücke, deren Überquerung für Kinder sehr gefährlich sei.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian unterstützte die Forderung, insbesondere auch Kreuzungsbereiche sicherer zu machen und wies darauf hin, wie wichtig Tempo 30 vor Schulen sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2130/2020 einstimmig zu.

4.3. Antrag von Ratsherrn Braune zu Roma-Familien im Burgweg sowie auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: Unterbringung vom Roma-Familien im Burgweg.


(Beschlussdrucks. Nr. 1688/2020)

Beigeordneter Machentanz fragte die Verwaltung, was diese unternommen habe, und ob gesundheitliche Schäden bekannt seien.

Herr Tadjipour berichtete, dass nach Bewertung des zuständigen Fachbereichs zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die untergebrachten Bewohner*innen durch Altlasten im Boden des Grundstücks bestanden habe. Diese Bewertung sei sowohl von einem Sachverständigen als auch der unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover bestätigt worden. Aus diesem Grund seien keine weiteren Schritte eingeleitet worden.

Beigeordneter Machentanz fragte nach, ob die betroffenen Menschen über Beschwerden geklagt haben.

Herr Tadjipour führte aus, dass es in der Zeit des Betriebs zu keiner Zeit Beschwerden über den Gesundheitszustand der Bewohner*innen oder des Personals oder Informationen über auffällige oder gehäufte Erkrankungsfälle gegeben habe.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 1688/2020 mit 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

5. Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost


Erneuerung Spielplatz Nenndorfer Platz
(Beschlussdrucks. Nr. 1841/2020)

Ratsherr Engelke fragte zur Drucksache, welche Bedeutung die Nebenzugänge auf der Zeichnung des Spielplatzes haben.

Herr Dr. Schwalbach erläuterte, dass alles dauerhaft geöffnete Eingänge zum Spielplatz seien.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte die Neugestaltung des viel frequentierten Spielplatzes und hoffte auf eine zügige Umsetzung. Es habe im Vorfeld eine rege Beteiligung der Einwohner*innen gegeben, wofür er der Verwaltung dankte.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1841/2020 einstimmig zu.

6. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung – Nenndorfer Chaussee 9 – vormals AS Solar – Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 0895/2020)

Die Drucks. Nr. 0895/2020 wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.

6.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst – Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.


(Beschlussdrucks. Nr. 1377/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1377/2020 einstimmig zu.

6.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 204, 3. Änderung – Spichernstraße- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 1954/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1954/2020 einstimmig zu.

6.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änderung – Waldstraße/Anderter Straße –


Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änderung – Buchholzer Straße –
und Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änderung – Meyers Garten –
Aufstellungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 2270/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2270/2020 einstimmig zu.

6.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877 – Hildesheimer Straße 451


(Beschlussdrucks. Nr. 1652/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1652/2020 einstimmig zu.

6.6. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1802 – Tiestestraße 14 c


(Beschlussdrucks. Nr. 1865/2020 N1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1865/2020 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.



6.7. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße, Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist
(Beschlussdrucks. Nr. 1950/2020)

6.7.1. Änderungsantrag Nr. 15-2177/2020 des Stadtbezirksrats Mitte (STBR01) vom 21.09.2020 zu Drucksache Nr. 1950/2020 – Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße,


Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist (Beschlussdrucks. Nr. 1950/2020 E1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1950/2020 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1950/2020 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.


21. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Beschlussdrucks. Nr. 0892/2020 N1)

21.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 0892/2020 N1: Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf


(Beschlussdrucks. Nr. 2302/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Aufnahme des Änderungsantrages auf die Tagesordnung einstimmig zu.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte den Antrag vor.

Beigeordneter Kelich lobte die Verwaltung, die alle Änderungsanträge der Stadtbezirksräte in die Drucksache eingearbeitet habe. Er bekräftigte, dass das 365-Euro-Ticket notwendig sei, um den Nahverkehr attraktiver zu machen. Außerdem müsse man sich bei der Region Hannover, die die Verkehrsträgerin für die Stadt Hannover sei, für den Stadtbahnanschluss zur Wasserstadt einsetzen. Dafür sehe er durch diesen Nahverkehrsplan der Region Hannover große Chancen. Man müsse der Region deutlich machen, dass man zusätzliches Engagement für den ÖPNV brauche, wenn man sich in Richtung einer zukunftsgerechten Mobilität bewegen wolle.


Ratsherr Semper meinte, dass der Entwurf des Nahverkehrsplans sehr umfassend sei und in vielen wesentlichen Punkten auch die Handschrift der CDU trage. Die Stellungnahme könne die CDU-Fraktion mittragen, den Änderungsantrag allerdings nicht. Hier seien die Forderungen größtenteils lediglich wiederholt worden.

Ratsherr Engelke verwies darauf, dass aus dem Änderungsantrag, noch genauere Angaben zu der Stellungnahme der Verwaltung hervorgehen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, der Antrag sei eine beispielhafte Aufzählung wie man ein Tarifsystem komfortabel und barrierefrei gestalten könne. Dadurch erreiche man möglichst viele Nutzer*innen und wichtig sei, dass am Ende ein System stehe, das den Zweck auch tatsächlich erfülle und mehr Menschen für den ÖPNV begeistere.

Ratsherr Klippert wies daraufhin, dass die Region Hannover den Vorschlägen der Stadt bereits positiv gegenüberstehe. Aus seiner Sicht wäre es eine sinnvolle Forderung an die Region, die ÖPNV-Tickets für die Obdach- und Wohnungslosen für die Fahrt zu den Schlafstätten zu übernehmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2302/2020 mit 6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0892/2020 N1 mit 6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zu.

7. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucks. Nr. 0740/2020 Beseitigung von Graffitischmierereien


(Beschlussdrucks. Nr. 1373/2020)

7.1. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucks. Nr. 0740/2020 Beseitigung von Graffitischmierereien


(Beschlussdrucks. Nr. 1373/2020 S1)

Ratsherr Engelke fragte, wie es rechtlich einzuordnen sei, wenn die Stadt Hannover die Schmierereien auf Flächen privater Eigentümer*innen beseitige.

Herr Schalow meinte, dass dazu zuerst ein Konzept erstellt werden müsse, und die Stadt ohne das Einverständnis der Eigentümer*innen gar nichts machen könne.

Bezirksbürgermeister Markurth wies darauf hin, dass die Stadt auf öffentlichen Flächen für die Entfernung zuständig sei und auf privaten Flächen die Eigentümer*innen. Da die Säuberung auf privaten Flächen selten passiere, solle die Stadt prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gebe, private Flächen zu reinigen und wer dies zahlen müsse.

Ratsherr Engelke bat um Auskunft, ob die Verwaltung dem Antrag nicht zustimme und deswegen ein Ratsauftrag nötig sei.

Herr Schalow antwortete, dass Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und der Rat die Bereitstellung von finanziellen Mitteln beschließen müsse.

Ratsherr Wruck äußerte, auch er betrachte die Schmierereien als Ärgernis. Seiner Meinung nach könne ein Konzept nur darin bestehen, dass man den Eigentümer*innen, bei denen der Wunsch nach Reinigung bestehe, finanziell unter die Arme greife.

Herr Dr. Schwalbach erläuterte, dass der Ursprungsantrag der Sanierungskommission formal abgelehnt werden musste, da Ergebnisse vorweggenommen worden seien. So seien unter anderem eigentumsrechtliche und finanzielle Belange zu berücksichtigen. In einem Fremdgutachten müsse untersucht werden, mit welchen finanziellen Auswirkungen und rechtlichen Absicherungen dies möglich wäre.

Ratsherr Wruck meinte, die Kosten für das Gutachten solle man lieber für die Reinigung verwenden.

Bezirksbürgermeister Markurth äußerte, er traue es der Verwaltung zu, dies rechtlich zu prüfen. Er wies darauf hin, dass die Schmierereien nicht nur ein Problem in diesem Gebiet darstellen, sondern leider in der ganzen Stadt. Wenn man diesen konkreten Fall durchprüfe, gelte das seiner Ansicht nach auch für Vorgehen im gesamten Stadtgebiet.

Ratsherr Engelke meinte, diese Fragestellung sei aus seiner Sicht nicht so einfach zu beantworten. Er wolle vor einem Beschluss wissen, wie die rechtliche Lage sei und welche Kosten auf die Stadt zukommen.

Ratsherr Hirche meinte, wichtig sei aus seiner Sicht erst einmal die Kostenklärung.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1373/2020 S1 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1373/2020 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

8. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0741/2020 zur Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung


(Beschlussdrucks. Nr. 1374/2020)

8.1. Antrag der Kommission Sanierung Mühlenberg zu Drucksache Nr. 0741/2020 zur Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung


(Beschlussdrucks. Nr. 1374/2020 S1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1374/2020 S1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1374/2020 einstimmig zu.

9. Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016 – Aktualisierung und Verlängerung der Vereinbarung zur Intensivierung des Wohnungsneubaus und Schaffung von gefördertem Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2021 – 2022


(Beschlussdrucks. Nr. 2152/2020)

Die Drucks. Nr. 2152/2020 wurde von der CDU in die Fraktion gezogen.

10. Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Kantplatz und Schellingstraße


(Beschlussdrucks. Nr. 1334/2020)

Die Drucks. Nr. 1334/2020 wurde von der Verwaltung abgesetzt.

11. Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße (Beschlussdrucks. Nr. 1402/2020)

Die Drucks. Nr. 1402/2020 wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.

11.1. Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße (Beschlussdrucks. Nr. 1402/2020 E1)

Die Drucks. Nr. 1402/2020 E1 wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.

12. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen – Zeppelinstraße


(Beschlussdrucks. Nr. 1640/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1640/2020 einstimmig zu.

13. Städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) Stünkelstraße


(Beschlussdrucks. Nr. 2122/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2122/2020 einstimmig zu.

14. Bericht der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte.

15. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke erläuterte, er könne an den neu angebrachten Trixi-Spiegeln an den Ampeln wenig erkennen.

Herr Bode antwortete, dass sich die Spiegel in erster Linie an LKW-Fahrer*innen richten. Als PKW-Fahrer*innen könne man zumindest sehen, dass Radfahrende an der Ampel stehen bzw. sich nähern.

Ratsherr Semper fragte bezogen auf die Diskussion im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde erneut nach dem Kiosk in der Nordstadt. Laut der Verwaltung sei keine andere Entscheidung möglich gewesen. Es wundere ihn allerdings, dass die jetzige Obdachlosenunterkunft am Waterlooplatz zuerst ohne Genehmigung habe geöffnet werden können, da sie ursprünglich als Flüchtlingsunterkunft geplant und zu der Zeit keiner Genehmigung bedurfte. Allerdings sei für eine Obdachlosenunterkunft eine Genehmigung notwendig. Obwohl die Unterkunft formell rechtswidrig gewesen sei, habe es auch keine Nutzungsuntersagung gegeben. Seine Frage sei, warum die Entscheidung der formellen Rechtswidrigkeit bei dem Thema Unterkunft am Waterlooplatz anders ausgefallen sei als bei dem Kiosk in der Nordstadt.

Herr Biederbeck teilte mit, das eine andere rechtliche Konstellation zugrunde liege. Die Auffassung, dass bezüglich der Obdachlosenunterkunft eine Illegalität vorliege, sei nicht geteilt worden. Selbst wenn es so gewesen wäre, könne man allerdings der Rechtsprechung nach gegen einen Hoheitsträger nicht einschreiten. Ein baupolizeiliches Einschreiten setze ein Über-/Unterordnungsverhältnis voraus. Einen Hoheitsträger müsse man darauf hinweisen, dass es Probleme gebe und ggf. die*den Vorgesetzte*n oder die Aufsichtsbehörde auffordern, diese abzustellen. In diesem Fall gehe man auf den Bereich Unterbringung zu und bitte darum, die Sache zu prüfen. Ein formelles Einschreiten sei nicht möglich und auch nicht angezeigt gewesen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian argumentierte, dass es ein intendiertes Ermessen gebe, gegen die Nutzung einzuschreiten. Das harte Vorgehen sei mit sicherheitsrelevanten Interessen begründet worden. In diesem Fall gehe es um Beschwerden über Lärmbelästigung, denen natürlich nachzugehen sei. Ihrer Ansicht nach rechtfertige dieses aber nicht unbedingt gleich eine Untersagungsverfügung, ohne den Betroffenen eine Umsetzungsfrist einzuräumen. Dann wäre es möglich gewesen, dass die Betroffenen einen ordentlichen Bauantrag hätten stellen können.

Herr Biederbeck merkte an, ein intendiertes Ermessen führe dazu, dass Gründe angeführt werden müssen, wenn man das Ermessen nicht so wie intendiert ausübe. Der Schutz vor Lärm gehöre jedoch zu einem nachbarschützenden Interesse. Es sei zu klären, wie relevant der Verstoß sei. Ohne ein ordentliches Genehmigungsverfahren könne man nicht wissen, welche Probleme möglicherweise durch die Nutzung hervorgerufen werden. Bei einer Nutzungsänderung sei das gesamte Baurecht neu zu prüfen, weil möglicherweise Nachbarn oder sicherheitsrelevante Aspekte betroffen sein können.

Ratsherr Engelke fragte, ob er es richtig verstanden habe, dass ein Hoheitsträger etwas illegal bauen könne und es erst ändern müsse, wenn jemand ihn darauf hinweise. Wenn ein Privatträger hingegen etwas Illegales baue, bekomme er jedoch eine Abrissverfügung.

Herr Biederbeck antwortete, dass einem Hoheitsträger nicht per Bescheid aufgegeben werden könne, ein Gebäude abzureißen. Sollte er jedoch der Aufforderung nicht nachkommen, gebe es immer noch eine übergeordnete Behörde, die dies verfügen kann.

Ratsherr Klippert meinte, es werde mit zweierlei Maß gemessen. So bekommen zum Beispiel Unternehmen mehrere Aufforderungen, um den Brandschutz zu verbessern und werden nicht gleich geschlossen. Weiter bat er um Auskunft, ob die Person, die sich beschwert habe, Einsichten in Bauakten bekommen habe.

Herr Biederbeck antwortete, dass hierzu eine Antwort zu Protokoll gegeben werde, sofern personenbezogene Daten nicht entgegenstehen.



(Protokollantwort: Es gab keine Akteneinsicht der beschwerdeführenden Nachbar*innen in die betreffenden Bauakten.)

Weiter führte er aus, dass jemand jederzeit auf einen baurechtswidrigen Zustand hinweisen könne, egal seit wann dieser bestehe. Die Rechtsprechung nehme an, dass eine Verwirkung eines Einschreitens nur dann in Betracht komme, wenn die Aufsichtsbehörde vorher in Aussicht gestellt habe, dies zu dulden, also einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, der auch noch längere Zeit gelte. In dem angesprochenen Fall sei der Hinweis von einer Anwohnerin erst kürzlich an die Region Hannover gegeben worden.

Ratsherr Klippert stellte die Verhältnismäßigkeit in Frage, wenn einige Lokalitäten Unterlagen bezüglich des Brandschutzes später nachreichen dürfen und der Kiosk hingegen aufgrund von Lärmschutzaspekten gleich geschlossen werde.

Herr Biederbeck meinte, es sei nicht Aufgabe der Verwaltung zu prüfen, ob eine kürzere Öffnung erlaubt werden könne oder ggf. ein Austauschmittel anzubieten sei, welches dazu führen könnte, dass der Vollzug der Schließungsverfügung ausgesetzt werde.



Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bat um einen Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand bezüglich des Antrags Nr. 0277/2018, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs und zur Förderung von gewerblicher Fahrradnutzung in der nächsten Sitzung.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Ratsherr Dr. Gardemin schloss die Sitzung um 17 Uhr.



Rzyski Döring
Stadträtin Schriftführerin