Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 21.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.09.2020)
Protokoll (erschienen am 17.11.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB - Datum 22.10.2020

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 21. September 2020,
Mensa des Gymnasiums Lutherschule, An der Lutherkirche 18, 30167 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.35 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
(Bezirksratsherr Dr. Huneke) (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
(Bezirksratsherr Jagemann) (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD) ab TOP 8.1.3.
Bezirksratsherr Okumus (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD) ab TOP 2
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei) ab TOP 4
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Winter) (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU) ab TOP 6

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Herr Zunft FB Planen u. Stadtentwicklg.
Frau Rabe FB Planen u. Stadtentwicklg.
Frau Hilpert FB Planen u. Stadtentwicklg.

Presse:
Frau Hilbig HAZ






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.06.2020
und 06.07.2020 - öffentlicher Teil

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 2135/2020)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. Informationen über Bauvorhaben

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. E N T S C H E I D U N G E N

7.1.1. Bebauungsplan Nr. 1884 - Kabelkamp;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1700/2020 mit 3 Anlagen)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Radwege am Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-1642/2020)

8.1.2. Ausschluss von Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-1898/2020)

8.1.3. Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1899/2020)

8.2. der Fraktion DIE LINKE.

8.2.1. Umgang mit ‚Schrott-Immobilien‘ im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-1991/2020)




8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Erhaltung des Bunkers in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1988/2020)

8.3.2. Erhaltung des Gebäudes Beneckeallee 32, "Poelzig Gebäude"
(Drucks. Nr. 15-1989/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Überquerungshilfe Kopernikusstraße
(Drucks. Nr. 15-0700/2020)

9.1.2. Verbesserung Verkehrssituation Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-1981/2020)

9.1.3. Poller an der Lutherkirche
(Drucks. Nr. 15-1984/2020)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Einrichtung einer Elektroladestation für Elektroautos am Rathausplatz -
vor dem Kulturverein - in Hannover Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1990/2020)

10. Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2134/2020)


11. M I T T E I L U N G E N




I


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Sie gab folgende Erläuterungen: "Aufgrund der besonderen Corona Situation findet diese Sitzung mit ausreichen Abstandsmöglichkeiten in der Mensa des Gymnasiums Lutherschule statt.
Es sind maximal 20 Zuschauer*innen zugelassen.
Bitte tragen sie eine Gesichtsmaske sowie sie sich im Raum bewegen.
Es ist möglich diese an ihrem festgelegten Sitzplatz abzunehmen."

Zu TOP 6 begrüßte sie Frau Rabe. Diese informiert im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung über Bauvorhaben
Der nichtöffentliche Teil wurde daher um den TOP 14 erweitert.
Zu TOP 7.1.1. begrüßte sie Herrn Zunft und Frau Hilpert.
Zu TOP 4. und 10.1. lagenTischvorlagen vor.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Eine Anwohnerin aus der Warstraße sagte, einge Anwohner*innen hätten bei einer Befragung bezüglich der Gestaltung des Platzes Wünsche geäußert, die von der Verwaltung dazu erhaltenen Antworten hätten diese aber nicht alle aufgegriffen.
Sie wünsche sich eine bessere Beteiligung, und eine Aufwertung des Platzes an der Warstraße für Kinder und Eltern. Der laute Platz sei problematisch, auch wegen der nächtlichen Nutzung.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, es habe eine Beteiligung der Anwohner*innen gegeben. Das Gremium werde sich zu dieser Thematik nocheinmal zusammen setzen und über einen neuen politischen Antrag zum Thema beraten. Dieser werde voraussichtlich zur nächsten Bezirksratssitzung vorliegen.

Ein Anwohner Nähe Christuskirche bezog sich auf den Antrag zu TOP 9.1.2. zur Verkehrssituation auf dem Engelbosteler Damm. Er äußerte seine Befürchtungen, dass durch geplante bauliche Maßnahmen auf dem E-Damm, und auch durch Abrissarbeiten bei Bumke, Straßenschäden entstehen könnten. Er fragte, wer für solche Schäden aufkomme.

Herr Zunft erläuterte, dass es sich hier um eine öffentlich gewidmete Straße handele.
Vor dem Beginn von Baumaßnahmen führe der Fachbereich Tiefbau eine Sichtung durch. Bei Schäden würde die ausführende Firma in die Haftung genommen.
Bezirksratsherr Dr. Abend erläuterte, dass der Antrag unter TOP 9.1.2. zunächst einen Prüfauftrag an die Verwaltung darstelle. Baulich seien keine großen Veränderungen vorgesehen. Es ginge um Konzepte, und um die Prüfung was für Möglichkeiten bestehen.
Mögliche Maßnahmen würden dann schriftlich von der Verwaltung vorgeschlagen.

Ein Anwohner aus der Asternstraße nahm Bezug auf die im März 2020 überreichte Unterschriftenliste mit dem Wunsch nach Fahrradbügeln in diesem Bereich. Es habe hierzu auch einen beschlossenen Bezirksratsantrag gegeben. Über diesen sei noch nicht entschieden. Er äußerte hierüber sein Unverständnis und zeigte ein Bild das die örtliche Situation aufzeigt. Er bot die Durchführung eines Ortstermines an.
Bezirksbürgermeisterin Geschke erklärte dem Anwohner, dass alle Gremienmitglieder das per Mail übermittelte Bild erhalten haben.

Frau Rabe erläuterte, zu diesem Thema gäbe es eine Arbeitsgruppe der Verwaltung. Der Bereich Fächennutzungsplanung arbeite intensiv bezüglich eines Konzeptes.
Man betrachte allerdings nicht nur ein Quartier. Anhand dieser Fragestellung werde geguckt, wie in Gründerzeitquartieren mit dieser Problematik umgegangen werden könne. Die gesetzliche 4- Monatsfrist zur Entscheidung über beschlossene Anträge sei ein straffer Zeitplan für die Erstellung eines Konzeptes. Nach Vorliegen des Konzeptes werde es in einer öffentlichen Bezirksratssitzung vorgestellt. Der Anwohner wünschte sich eine Verknüpfung der Arbeiten mit gerade stattfindenden Glasfaserkabelverlegungen.

Eine Elternbeirätin der Kita Fischteichweg verwies auf den maroden Zustand der Kita.
Die Kita sei 50 Jahre alt. Es habe in der letzten Zeit fünf Wasserschäden gegeben. Die Krippe hätte bereits einmal ausgelagert werden müssen. Seit Juni 2020 gebe es eine Schimmelbildung im Schlafraum, dieser sei deswegen geschlossen. Ebenfalls sei die Heizung defekt. Letztes Jahr habe man sich mit Heizlüftern beholfen, dies sei dieses Jahr aufgrund der Pandemie verboten.
Sie appellierte an das Gremium sich für die Kita einzusetzen, und bittet um Aufnahme der Kita in die städtische Modernisierungsplanung.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, der Bezirksrat Nord habe die Kita durchaus im Fokus, aus Mitteln des Bezirksrates seien ja auch die Außenfläche und der Wasserlauf erneuert worden.

Ein Anwohner fragte, weshalb im Antrag zu TOP 9.1.2. der nördliche Teil des Engelbosteler Dammes nicht mit aufgegriffen wurde. Es seien sehr kleinteilige Dinge aufgenommen worden, weshalb nicht gleich der ganze E-Damm dabei sei.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, man habe nur den Teil aufgegriffen wo es keinen Fahrradweg gäbe. Der Bezirksrat müsse Dinge kleinteilig betrachten und einzelne Verkehrsstufen ansehen. Heute erhoffe man sich bewußt Maßnahmen für einen Teilbereich. Aber natürlich müsse man auch den nördlichen E-Damm im Blick behalten.
Frau Rabe gab den Hinweis auf die bestehende Dialogrunde nördlicher E-Damm.
Man habe dort verschiedene Lösungsansätze gefunden, es sei aber nicht so einfach - manches dauere lange und sei kostenintensiv. Sie verwies auf die unterschiedliche Ausgestaltung beider E-Damm Teile. Sie lud den Anwohner herzlich ein künftig mit an dieser Runde teilzunehmen. Sie stehe für weitere Informationen zur Verfügung.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.06.2020 und 06.07.2020 - öffentlicher Teil
Beide Protokolle wurden mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen genehmigt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Ratsfrau Neveling berichtete aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Nord vom 16.09.2020 und gab einige Erläuterungen zu den nachfolgenden Zuwendungen.
Das Protokoll der Integrationsbeiratssitzung ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen.

TOP 4.2.
Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-2135/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15- 2135/2020 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
der Integrationsbeirat Nord möge folgende Zuwendungen für Projekte von Initiativen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord bewilligen:

1. Karnatic Music International von Kalaimagal Sabesan -1.200,00 €

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. , Förderung der Teilhabe von Migrantinnen und ihren Kleinkindern - 600,00 €

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksbürgermeisterin Geschke gab einen kurzen Überblick. Das Protokoll der Sitzung der letzten Sanierungskommission ist allen Mitgliedern zugegangen.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe informierte über verschiedene Bauvorhaben im Stadtbezirk.
Folgende Themen wurden angesprochen:

Hainholz
Studentisches Wohnen, Neubau, 13. Stock sichtbar ab Frühjahr/Sommer 2021

In der Steintormasch, Neubau barrierefreie Minigolfanlage – neues Gebäude mit Gastro und öffentlichem WC, keine Konkurrenz zum Lokal Steintormasch, ergänzt die Nutzung im Georgengarten, kleines Winterprogramm ist geplant
Nördlicher E-Damm
Gebiet Kopernikusstraße bis Nordstädter Bahnhof
Ziele: Freiräume stärken, Aufenthaltsqualität verbessern,
Überlegungen zusammen mit den Geschäftsleuten wo gemeinsam etwas verbessert
werden könne.
Herr Kaczmarek ergänzte, dass die Dialogrunde Nördlicher E-Damm zur Zeit nicht persönlich zusammen komme, man aber über E-Mail Kontakt halte. Es werde eine Plakataktion - Imagekampagne geben. Am nördlichen E-Damm eröffne ein neues Ladengeschäft - eine Fahrschule - die Inhaber wollen ebenfalls in der Runde mitwirken.

E-Damm 100 - leerstehendes Ladengeschäft -Zwischennutzung als Galerie

Hintere Schöneworth - neue Bänke wurden aufgestellt
Auf Nachfrage von Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja erläuterte Frau Rabe, dass an der Grundschule Uhlandstraße sehr viele Bänke vorhanden waren, davon welche entbehrlich waren, daher abgebaut und in diesem Bereich neu aufgestellt wurden.
Der Platz sei nun sehr gelungen.
Im Bereich der GS Uhlandstraße seien stattdessen Fahrradbügel installiert und ein Stellplatz für Lastenfahrräder installiert worden.

Vordere Schöneworth - Bordsteine abgesenkt, Kurvenbereich fertiggestellt
in der Kita Barrierefrei, davor 2 Behindertenstellplätze

Franziusweg - Teilerneuerung des Weges entlang der Schule im Zuge des Schulneubaus

Schneiderberg - Straßenasphaltdecke erneuert,Teilstück Appelstr. bis Callinstr.
Der Straßenerhaltungsbezirk habe sich dafür eingesetzt dieses Teilstück zu machen.
Frau Rabe ergänzte, dass der Gesamt Schneiderberg nicht aus dem Fokus sei.
Bezirksratsherr Dr. Abend bedauerte, hierzu im Vorfeld keine Informationen erhalten zu haben. Städtische Maßnahmen müssten doch terminiert werden, und er wolle Auskunftsfähig sein. Er bat künftig um frühzeitige Information.
Frau Rabe sagte, oft handele es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung und es werde dann wenn die Möglichkeit bestehe einfach gemacht.
Herr Kaczmarek ergänzte, die Durchführung von Maßnahmen sei auch oft abhängig von kurzfristigen Kapazitäten der Baufirmen.

Im Bereich Haltenhoffstr. und Herrenhäuser Kirchweg - Ausbau von Rad- und Fußwegen

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1884 - Kabelkamp;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1700/2020 mit 3 Anlagen)

Herr Zunft gab mittels einer Präsentation einen Überblick und informierte über die Zielsetzung der vorliegenden Drucksache.

Man habe den Fokus auf gut erschlossene Grundstücke gelegt. Vor Ort gebe es mehrere eingeschossige Gebäude.
Ziel sei es, vorhandene Gewerbeflächen besser ausgelastet zu bekommen.
Im Bereich Vahrenwald/Mittellandkanal seien in 1 geschossigen Gebäuden 20 -30 Arbeitsplätze untergebracht. 100 - 200 wären aber möglich.
Alle bisher vorhandenen Betriebe seien im Gewerbegebiet/Industriegebiet zulässig.
Die städtebauliche Zielsetzung sei aber mehrgeschossig zu bauen.
Ratsherr Klapproth sagte, hier werde ein Gebiet entwickelt welches es nötig habe. Evtl. würden damit auch Arbeitsplätze im Stadtbezirk geschaffen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sah diese Entwicklung ebenfalls positiv und sagte, ggfs. seien zur besseren Ausnutzung der Grundstücke auch Abrisse denkbar.
Bezirksratsherr Dr. Abend gab die Frage von Herrn Winter aus dem letzten Interkreis weiter, ob bei diesen Gewerbeflächen auch großflächiger Einzelhandel vorgesehen sei.
Herr Zunft sagte, alle Grundstücke seien in privater Hand, es sei mit allen Eigentümern Kontakt aufgenommen worden. Es sei explizit kein Einzelhandel gewünscht. Es werde keinen Sonderstandort für großflächigen Einzelhandel geben.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1884 - Ausweisung eines Gewerbegebietes - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

TOP 8.

A N F R A G E N

TOP 8.1.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.

Radwege am Schneiderberg

(Drucks. Nr. 15-1642/2020)


Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja trug die Anfrage vor.

Die markierten Radwege am Schneiderberg zwischen Callinstraße und Nienburger Straße befinden sich in einer 30 km/h Zone und sind daher nicht benutzungspflichtig. Die Radwege werden hoch frequentiert, denn sie stellen eine wichtige Radwegebeziehung zwischen Linden und der Nordstadt da, insbesondere zu den Betriebszeiten der universitären Einrichtungen.

Der Straßenabschnitt in dem Bereich zwischen der Brucke zur Uni-Mensa und Nienburger Straße ist dreispurig ausgebaut.

Eine Abbiegespur (Richtung Norden und Richtung Süden) ist für die Uni-Tiefgarage, eine andere an der Ampelkreuzung für den links- und rechts abbiegenden Verkehr in die Nienburger Straße. Dieser Bereich wird vom Autofahrer nicht als 30km/h Zone wahrgenommen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist das KFZ- Verkehrsaufkommen in diesem Straßenabschnitt (mit Aufschlüsselung der Abbieger links und rechts in die Nienburger Straße?

2. lst es möglich in diesem Bereich einen Radfahrstreifen durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen abzutrennen?

3. lst das Parken auf der Abbiegespur (Richtung Süden) zur Uni-Tiefgarage erlaubt?

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Für den betreffenden Knotenpunkt liegen der Verwaltung keine aktuellen
Verkehrszahlen vor. Es wurden in den letzten Jahren keine Zählungen durchgeführt
und auch über den Verkehrsrechner ist keine Auswertung der Verkehrsstärken
möglich.

Antwort zu Frage 2:
Nein. Seit 2001 sind gem. StVO (§ 45 Abs. 1c) in Tempo 30-Zonen
benutzungspflichtige Radwege, Radfahrstreifen sowie Schutzstreifen verboten.

Antwort zu Frage 3:
Bei dem Abschnitt der Fahrspur vor der Zufahrt zur Uni-Tiefgarage in Fahrtrichtung
Süden handelt es sich nicht um eine durch Pfeilmarkierungen gekennzeichnete
Abbiegespur. Das Parken am Fahrbahnrand ist hier erlaubt.

TOP 8.1.2.
Ausschluss von Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-1898/2020)

Ratsfrau Neveling trug die Anfrage vor.

Die Ratsversammlung hat mit Beschluss im August 2019 den Kleingärtnern im KGV Friedenau e.V. (Bereich Schulenburger Landstraße) mit Wirkung zum 30.11.2020 gekündigt.
lm aktuellen Bebauungsplan Nr. 681 von 1975 ist die Fläche bereits als Gewerbefläche ausgewiesen und soll zeitnah einer wirtschaftlichen Vermarktung zugeführt werden.
Der Bezirksrat hatte in seiner Sitzung vom 16.12.2019 einstimmig den Ausschluss von Nutzungen auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau beschlossen, da sie nicht im B-Plan geregelt sind.

Die Verwaltung ist dem Vorschlag des Bezirksrates nicht gefolgt.
Die Verwaltung möchte gerne im Kaufvertrag mögliche Ausschlussnutzungen regeln, obwohl sie -wie sie ausführt- keine weitreichenden Möglichkeiten der Sanktion bei Vertragsverletzung hat.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Haben die Ausschlussvereinbarungen im Kaufvertrag bei lnsolvenz des Erwerbers und anschließender Versteigerung des Grundstückes noch ihre rechtliche Wirkung auf den Nacherwerber?

2. Wie können die vom Bezirksrat gewünschten Nutzungsausschlüsse rechtssicher auch für Nachfolge/Nacherwerber geregelt werden ?

3. lst es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den B-Plan von 1975 zu ändern, um die vom Bezirksrat gewünschten Nutzungsausschlüsse zu sichern?
(Bei Nein, bitte ausführlich begründen)

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Wie in dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zu Drucks. Nr. 15-3291/2019 ausgeführt, werden Rechte, die nachrangig zu einem vorgehenden Recht im Grundbuch eingetragen sind, im Rahmen einer Zwangsversteigerung gelöscht. Insofern wäre eine Bindungswirkung nach einer Rechtelöschung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens nicht mehr vorhanden, die Nutzungsausschlüsse hätten keine rechtliche Wirkung auf den Nacherwerber.

Antwort zu Frage 2:
Vertragliche Regelungen mit der Stadt werden mit der Verpflichtung zur Weitergabe an einen Rechtsnachfolger abgeschlossen. Diese Regelung findet ihre Grenzen in dem unter Ziffer 1 genannten Fall, so dass eine hundertprozentige Sicherung von Ausschlussvereinbarungen nicht möglich ist.

Antwort zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt den Bebauungsplan aus 1975 zu ändern. Ein Planungserfordernis wird nicht gesehen und es sind auch keine Gründe für die Einleitung eines Änderungsverfahrens ersichtlich. Bei eventuell sich abzeichnenden städtebaulichen Fehlentwicklungen hat die Stadt jederzeit die Möglichkeit mit dem Instrumentarium des Baugesetzbuches, hier: Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungssperre, zu reagieren und dann gezielt in einem Änderungsverfahren eine Feinsteuerung der Nutzungen vorzunehmen.

TOP 8.1.3.
Zuständigkeiten für Hygiene und Brandschutz bez. eines Hauses in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1899/2020)

Bezirksratsherr Schnare trug die Anfrage vor.

Am 06.07.2020 ist eine Einwohnerin in die Einwohnerfragestunde des Stadtbezirksrat Nord gekommen und hat dort von einer unhaltbaren Hygiene- und Brandschutzsituation in ihrem Haus berichtet. Dabei benannte Sie eine folgende Mängel:

- Risse in der Hausfassade, die größer wurden
- Eine Rattenplage aufgrund von Müll im Hof
- Eine mögliche Untertunnelung des Hauses durch die Ratten
- Überquellende Mülleimer
(Ursache für die Rattenplage und die folgende Verteilung des Mülls auf dem Grundstück)

- Verschiedenen Gegenstände im Flucht- und Rettungsweg sowie eine versperrte Hintertür im Haus, wodurch eine Flucht durch die Hintertür nicht möglich ist.
- Fäkalien an Wänden und Böden des Hausflurs

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten ergeben sich in den einzelnen Bereichen?

2. Wie werden diese Zuständigkeiten wahrgenommen?
Gibt es regelmäßige Kontrollen/Begehungen?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

1. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung ist dafür zuständig den Eigentümer zur Beseitigung der Rattenplage aufzufordern, sofern die Ratten nicht vom Eigentümer bekämpft werden.

2. Dem Eigentümer des Engelbosteler Damm 120 wurde eine Frist zur Bekämpfung der Ratten bis zum 08.08.2020 gesetzt.

Daraufhin hat sich der Eigentümer am 05.08.2020 gemeldet.
Der gesamte Innenhof wurde vom Eigentümer geräumt und gereinigt. Sperrmüll und Unrat wurden entfernt. Es wurden professionelle Rattenfallen und Köder ausgelegt. Somit ist der Eigentümer den Aufforderungen der Stadtverwaltung fristgerecht nachgekommen. Auch die umliegenden Nachbargrundstücke wurden kontaktiert und auch dort wurden die Ratten fristgerecht bekämpft. Dies wurde der Beschwerdeführerin auch am 07.09.2020 per Email mitgeteilt.
Erfahrungen zeigen, dass es leider einige Wochen dauern kann, bis die Rattengifte sich soweit verteilt haben, dass eine deutlich sichtbare Abnahme des Rattenbefalls erkennbar ist. Die Beschwerdeführerin kann sich jederzeit an den Fachbereich Öffentliche Ordnung wenden, sobald sich die Situation wieder verschlechtern sollte. Parallel ist eine weitere Vor-Ort-Kontrolle im Oktober eingeplant.

Antwort der Feuerwehr Hannover:
„Am 18.08.2020 wurde im Gebäude Engelbosteler Damm 120 von der Feuerwehr Hannover eine Brandverhütungsschau auf Grundlage des § 27 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes durchgeführt.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus unterhalb der Hochhausgrenze. In diesen Gebäuden werden Brandverhütungsschauen nicht wiederkehrend auf eigene Veranlassung, sondern ausschließlich anlassbezogen durchgeführt. Anlass war in diesem Fall die Mitteilung des Stadtbezirksmanagements zu brandschutztechnischen Mängeln.
Die Brandverhütungsschau beschränkte sich gemäß unserer Zuständigkeit auf brandschutztechnische Mängel und fand unter Beteiligung des Bereiches

Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover statt.
Grundsätzlich werden vorgefundene Mängel durch den Fachbereich Feuerwehr dokumentiert und den verantwortlichen Personen (hier der*die Eigentümer*in) zur Beseitigung aufgegeben. Die Mangelbeseitigung wird von der Feuerwehr Hannover überwacht.“

Mitteilung von aha:
Aus Sicht des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover ergeben sich in Bezug auf die Anfrage DS 15-1899/2020 des Stadtbezirksrates Nord keine Zuständigkeitskompetenzen.

Die Anfragen beziehen sich auf das Privatgelände des Hauses.
Lediglich in Bezug auf überquellende Mülleimer kann der Zweckverband beispielsweise eine Standplatzberatung oder die Zuweisung eines größeren Müllvolumens anbieten.

Es wurde kurz diskutiert, wie solche Zustände verhindert werden könnten.
Ratsherr Klapproth ergänzte, Eingriffsgrundlage wäre das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG).
Bezirksratsherr Schnare bei einem Rattenproblem sei eine regelmäßige Kontrolle erforderlich.
Herr Kaczmarek sagte, diese sei auf Initiative von Betroffenen erfolgt.
Bezirksratsherr Rahabi fand es positiv, das etwas passiert sei, er begrüße aber weitere Kontrollen der Verwaltung.

Die Rattenproblematik ist an mehren Stellen der Nordstadt ein Problem. Hierzu gibt es vom Fachbereich Recht und Ordnung ein spezielles Faltblatt zum Thema.

TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.2.1.
Umgang mit ‚Schrott-Immobilien‘ im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-1991/2020)

Bezirksratsherr Rahabi trug die Anfrage vor.

Unter anderem durch die Initiative nordstadt solidarischund den von dieser verliehenen „Goldenen Miethai“-Preis ist die Praxis von einigen Vermieter*innen, durch sog. Luxus-Sanierungen Alt-Mieter*innen zu verdrängen, um höhere Profite aus ihren Wohnungsbeständen im Stadtbezirk zu ziehen, thematisiert worden. Eine andere, von manchen Vermieter*innen genutzte Methode zur Erzielung maximal möglicher Rendite kann jedoch auch im glatten Gegenteil bestehen: Marode Häuser und Wohnungen werden kaum bis gar nicht Instand gehalten und trotzdem Mietpreise verlangt, wie sie vielleicht für dieselbe Wohnung in intaktem Zustand angemessen wären. In der Bezirksratssitzung am 6.7.2020 berichtete zuletzt eine Mieterin von solcherlei Zuständen in dem von ihr bewohnten Haus am oberen Engelbosteler Damm, über das danach auch in mehreren Zeitungsartikeln berichtet wurde*.

Häufig werden derartige ‚Schrott-Immobilien‘ auch an Geflüchtete vermietet, die bereits das Recht auf eine eigene Wohnung haben, aber zumeist wenig über ihre Rechte als Mieter*in wissen und bei denen teilweise auch noch Sprachbarrieren vorhanden sind. Kommt die Miete dann in diesen und anderen Fällen ggf. auch noch vom Jobcenter,

läuft die Profitmaschine für den Vermieter „rund“. Erst Recht, wenn auch noch zusätzliche „Betriebskosten“ abgerechnet werden können. Häufige Mieter*innen-Wechsel sind in solchen Häusern dann an der Tagesordnung, so dass sich unter den Bewohner*innen auch kein besonderes Gemeinschaftsgefühl (mit dem es sich auch leichter gegen dubiose Praktiken wehren lässt) entwickeln kann.

Die Niedersächsische Landesregierung hat inzwischen den Entwurf eines „Wohnraumschutzgesetzes“ vorgelegt, das künftig manche dieser Praktiken erschweren soll. Dieser befindet sich z.Z. allerdings noch in den weiteren Beratungen.

In dem geplanten Wohnraumschutzgesetz soll es auch eine Definition von Überbelegung von Wohnungen geben, die häufig einen weiteren Grund für Extra-Profite solcher Vermieter*innen (und ‚Extra-Abnutzung‘ mancher Wohnungen) darstellt.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung solche sog. Schrott-Immobilien im Stadtbezirk Hannover-Nord bekannt und wird die sie in solchen Fällen ggf. von sich aus tätig, bzw. an welche Stelle(n) können sich Betroffene in der Verwaltung wenden, um solche Missstände zu benennen?

2. Finden seitens der Behörden, die stellvertretend Miet- und Nebenkostenzahlungen leisten, Kontrollen der von diesen bezahlten Miet-Objekten hinsichtlich der Berechtigung bestimmter Miet- und Nebenkostenhöhen sowie der vorzufindenden Standards statt?

- Wenn Nein, warum nicht?

- Wenn Ja, wie sehen diese aus (was wird kontrolliert, wie häufig finden diese statt, können diese Stellen im Bedarfsfall zur Kontrolle aufgefordert werden, etc.)?

3. Gibt es derzeit (noch ohne verabschiedetes Wohraumschutzgesetz) bereits eine Definition von Überbelegung von Mieträumen?
- Wenn Ja, wie sieht diese aus und in welcher Form kann die Verwaltung bei Vorliegen von Überbelegungen eingreifen, ohne Obdachlosigkeit zu produzieren?

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* Siehe beispielsweise den Artikel "Ratten in der Nachbarschaft", Neue Presse vom 30.7.2020, Seite 20



Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Alle Fragen stehen miteinander in engem Zusammenhang und werden wie folgt
beantwortet:
Grundsätzlich werden vom Fachbereich Soziales keine Kontrollen vorgenommen.
Bei der Vermietung von Wohnraum handelt es sich jeweils um rein privatrechtliche Mietverhältnisse.

Für Bezieher*innen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII gilt:
Von den Leistungsbehörden sind Unterkunftskosten (Miet- und Nebenkosten sowie Heizung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den die Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie solange anzuerkennen, soweit es nicht möglich oder zumutbar ist die Unterkunftskosten zu senken.
Nebenkostenabrechnungen werden in jedem Einzelfall auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüft.

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ist aus aktuellem Anlass die Übernahme des Jahresbeitrags für den Mieterbund möglich, wenn die vom Mieter vorgetragenen Beschwerden nachvollziehbar sind und somit Erfolgsaussichten zu seinen Gunsten in der Auseinandersetzung bestehen (z. B. über Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen).

Kontrollen durch den Fachbereich Soziales zu der Berechtigung von Mietzinsforderungen und Wohnstandards bei der Vermietung von Wohnraum an Empfänger*innen von Transferleistungen erfolgen grundsätzlich nicht.

Soweit sich Hinweise zu Mietwucher oder zweckfremder Nutzung von Wohnraum ergeben, wird diesen im Einzelfall durch Einschaltung der dem Fachbereich Öffentliche Ordnung zugehörigen Arbeitsgruppe Ermittlungen (32.10.2) nachgegangen.

Von Seiten der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa finden ebenfalls keine Kontrollen hinsichtlich der Berechtigung von bestimmten Miet- und Nebenkostenhöhen statt.
Wenn Personen bekannt werden, bei denen die Nebenkosten- oder auch die Mietkosten zu hoch erscheinen bzw. sich die Personen damit an OE 50.61 wenden, wird wie folgt unterstützt:

- Bei Fragen zu Nebenkostenabrechnungen (auch mit Blick auf augenscheinlich zu hohe Kosten) wird der Vermieter telefonisch bzw. schriftlich kontaktiert, um z.B. klärende Unterlagen /Belege einzufordern.

- Zur Nachverfolgung offensichtlicher Fehler wird auf Fachanwälte oder Mietervereine verwiesen, um die Betroffenen ggf. auch vertreten zu können.

- Hilfe bei der Suche nach einer anderen Wohnung.

Darüber hinaus lassen sich ergänzend aus der eben gegebenen Antwort zu TOP 8.1.3 die Zuständigkeiten für einzelne Problemlagen (Ratten, bauliche Mängel, Vermüllung) ablesen.

Nachtrag des Bereiches Bauordnung:
Die genannte Immobilie ist uns bekannt. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die fehlende Unterhaltung von Immobilien erst dann baurechtlich relevant wird, wenn hierdurch eine Gefährdungslage entsteht. Im Falle baurechtswidriger Zustände schreitet die Bauordnung ein. Fehlender Komfort, niedrige Standards oder ähnliches auch in Verbindung mit möglicherweise überhöhten Mieten bieten hingegen aus baurechtlicher Sicht keinen Anlass für ein Vorgehen. Das ist vielmehr eine Angelegenheit, die seitens der Betroffenen mit den jeweiligen Vermietern privatrechtlich geklärt werden muss.

Zur Frage 3
liegt bisher keine abschließende Antwort vor, da bisher nur Fehlanzeigen vorliegen.
Nachtrag des Bereiches Bauordnung:
Derartige Definitionen finden sich u.E. im Baurecht nicht.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Erhaltung des Bunkers in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1988/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Seit dem Verkauf des Bunkers in der Straße „Alt Vinnhorst“ an einen privaten Eigentümer verfällt diese Gebäude und ist ein Makel für den Ortsteil Vinnhorst.

Wir fragen die Verwaltung
1) Ist der Bunker nach Abriss mehrerer Wände noch zu erhalten, bzw. wurde das Umbauverfahren und die Statik seitens der Verwaltung überprüft?

2) Wann ist mit dem Beginn der Fertigstellung des Umbaus zu rechnen?

3) Steht die Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Der Bunker in der Straße Alt Vinnhorst 44 wurde im Jahr 2014 von der BImA an Privatpersonen veräußert. Es handelt sich demnach nicht um einen Bunker der LHH und OE 23 kann dazu keine Aussage treffen.

Nachtrag des Bereiches Bauordnung:

Zu Frage 1:
Für den Bunker gibt es eine Baugenehmigung.

Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wurde auch die Standsicherheit des Bunkers nachgewiesen und durch den Bereich Bauordnung überprüft.
Prinzipiell kann der Bunker also erhalten werden.

Zu Frage 2:
Hierzu liegen uns keine Informationen vor. Eine Baugenehmigung gilt für 3 Jahre.

Zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit der Prüfung von Bauanträgen bzw. bautechnischen Unterlagen steht die Bauordnung Hannover in Kontakt mit dem Bauherrn und Entwurfsverfasser.


TOP 8.3.2.
Erhaltung des Gebäudes Beneckeallee 32, "Poelzig Gebäude"
(Drucks. Nr. 15-1989/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Seit unserer letzten Anfrage im Oktober 2010, sowie im September 2014 ist bislang augenscheinlich keine Maßnahme zur Erhaltung des Hauses getroffen worden. Nach dem Verkauf des Gebäudes an einen Investor verfällt es zunehmend und eine Restaurierung wird somit immer kostenintensiver. Von Werterhaltung eines baudenkmalgeschützten Gebäudes ist leider nichts zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung
1) Welche Auflagen zur Erhaltung des Gebäudes wurden beim Verkauf mit dem Investor vereinbart und in welchem Zeitraum sollten die Umbaumaßnahmen erfolgen?

2) Ist es richtig, dass das Gebäude von dem neuen Eigentümer weiterveräußert werden soll und einem Investor zu einem weitaus höheren Preis angeboten wurde?
3) Inwieweit steht die Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung, damit eventuelle Auflagen eingehalten werden, bzw. der Poelzigbau an keine Bauruine erinnert.

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Bei dem „Poelzig Gebäude“ handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Im Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich die Käuferin, das Baudenkmal zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu schützen (§ 6 NDSchG). Auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit darf sich die Käuferin ausdrücklich nicht berufen (§ 7 NDSchG).

Die Käuferin ist zudem verpflichtet, innerhalb von 15 Monaten nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages einen vollständigen Bauantrag vorzulegen und innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Baugenehmigung mit den Umbaumaßnahmen zu beginnen.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens muss innerhalb von 36 Monaten nach Umbaubeginn erfolgen. Beginnt die Käuferin nicht innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeurkundung mit der Sanierung der Baulichkeiten, hat die Verwaltung das Recht vom Grundstückskaufvertrag zurückzutreten. Die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages hat am 07.06.2019 stattgefunden.

Antwort zu Frage 2:
Für den Erwerb des Pölzigbaus und die Umsetzung des seinerzeit geplanten Projektes hat die Käuferin eine GmbH gegründet.

Ein für den Fortgang des Projektes ausschlaggebender Gesellschafter kann krankheitsbedingt seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Um das Projekt fortführen zu können, suchen die verbliebenen Gesellschafter für die GmbH eine/n Käufer*in. Im Rahmen dieses Veräußerungsgeschäftes sollen die bereits getätigten Investitionen im Kaufpreis berücksichtigt werden. Eine Aufstellung der bisher vorgenommenen Investitionen liegt der Verwaltung vor.



Antwort zu Frage 3:
Die Verwaltung steht mit der Käuferin im regelmäßigen Austausch. Die Käuferin hat bereits mit ersten vorbereitenden Arbeiten begonnen. So wurden z. B. erste Entkernungsarbeiten durchgeführt.

Aufgrund des o. a. beschriebenen Ausfalls in der Geschäftsführung der Käufer-Gesellschaft, hat die Verwaltung die Frist zur Einreichung des Bauantrages auf 30 Monate ab Vertragsbeurkundung auf ausdrücklichen Wunsch der Käuferin verlängert. Die 15-monatige Frist für die Antragstellung kann nicht eingehalten werden. Die Fristen für die Fertigstellung des Bauvorhabens 36 Monate nach Baubeginn sowie für den Beginn der Sanierungsarbeiten 30 Monate nach Vertragsbeurkundung und das damit verbundene Rücktrittsrecht für die Stadt bleiben bestehen.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Überquerungshilfe Kopernikusstraße
(Drucks. Nr. 15-0700/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, generell fände Sie die Intention gut, hätte aber einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung besser gefunden.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Kopernikusstraße im Bereich Höhe Kornstraße eine geeignete Sicherung zum Überqueren der Straße zum Beispiel durch einen Zebrastreifen oder eine Mittelinsel eine Überquerungshilfe für Fußgänger zu schaffen.

TOP 9.1.2.
Verbesserung Verkehrssituation Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-1981/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Er erläuterte, die bisherigen Antworten der Verwaltung zu dieser Thematik hätten nicht überzeugt, daher sei dies ein umfassenderer Antrag der einen Prüfauftrag an die Verwaltung enthalte. Er wünsche sich eine Einschätzung dazu, wie sich verschiedene Maßnahmen auswirken würden.
Bezirksratsherr Rahabi fand es sinnvoll die verschiedenen Positionen gegenüberzustellen und sagte, im Hinblick auf die geplante Veloroute seien eh Veränderungen zu erwarten.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung erstellt eine Gegenüberstellung der Realisierungsmöglichkeiten zur Verkehrsverbesserung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen auf dem Engelbosteler Damm zwischen Christuskirche und Kopernikusstraße.
Hierbei sollen die folgenden Varianten untersucht werden:



a) Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h
b) Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs gemäß § 45 (1d)
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Geschwindigkeitsbegrenzung
von Tempo 20
c) Einrichtung einer Fahrradstraße bei reduziertem Verkehrsaufkommen und gleichzeitig erhöhtem Fahrradaufkommen
d) Anordnung eines Überholverbotes von Fahrradfahrer*innen

Die Gegenüberstellung soll folgende Aspekte untersuchen und berücksichtigen: rechtliche Voraussetzungen und ihre Ausnahmemöglichkeiten nach StVO und VwV-StVO, Auswirkungen auf Busverkehr, Vorfahrtsregelungen, Halteverbote am Straßenrand, Parken in zweiter Reihe, Fußgängerampel Höhe Nelkenstraße, rot markierte Radfahrerfurt Höhe Christuskirche.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung als anordnende Straßenverkehrsbehörde, Stellung zu den anzuwendenden Indikatoren zu nehmen, nach denen Geschwindigkeitsreduktionen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs anzuordnen sind. Ggf. sind aktuelle Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

TOP 9.1.3.
Poller an der Lutherkirche
(Drucks. Nr. 15-1984/2020)
Bezirksratsherr Schnare brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

An der Ecke Lutherkirche / Hornemannweg auf der Seite der Lutherkirche wird ein Poller auf Höhe des abgesenkten Bordsteines aufgestellt. In Absprache mit der Lutherkirche und als mögliche Rücksichtnahme auf den Bauernmarkt soll entschieden werden, ob der Poller ggf. entfernbar/abschließbar gestaltet wird.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Einrichtung einer Elektroladestation für Elektroautos am Rathausplatz - vor dem Kulturverein - in Hannover Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-1990/2020)
Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Die Verwaltung wird aufgefordert auf dem Rathausplatz in Vinnhorst eine Elektroladestation zu installieren.

TOP 10.
Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2134/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-2143/2020 auf.

Sodann beschloss der Bezirksrat Nord einstimmig aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen zu bewilligen:

Das TuT e.V., für Sonnenschutzrollos 700,00 €
Hainhözer Kulturgemeinschaft,
diverse Anschaffungen für Gruppenangebote 650,00
NTV 09 e.V., Dämmung Außenfassade 800,00 €
Kanu Sport Club, Schließanlage 1.000,00 €
Ev. Luth. Kirchengemeinde Hainholz, Kinderfreizeit 1.000,00 €
Kinderwald e.V., Kinder-Woodstock 1.000,00 €

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Herr Kaczmarek berichtete zu folgenden Themen:
Ende Juni gab es mit mehreren Beteiligten einen Ortstermin an der Lutherkirche. Thema Lärmsituation. Man habe Kontakt zu mehreren Gastronomen aufgenommen. Einer werde eine installierte Lautsprecherbox zurück bauen. Es gebe mehrere Ideen der dortigen Situation zu begegnen.
An der vorhandenen Tischtennisplatte sollen Schilder mit Hinweisen auf Nutzungen in einem bestimmten Rahmen aufgestellt werden.
In Corona Zeiten wurde diese Platte im Sommer auch als Altar bei Freiluftgottesdiensten genutzt.
Ein zweiter Ortstermin sei für September geplant.

Er gab einen Hinweis auf die übersandte Pressemitteilung zur Verlängerung der Wohnungsbauinitiative in Hannover.
Frau Monika Stadtmüller habe aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Seniorenbeirat niedergelegt.
Am 22.10. finde die vom Bezirksrat geförderte Fotoausstellung "Ans Licht" im Tagestreff Nordstadt, Schulenburger Landstr.34 statt.

Bezirksbürgermeisterin Geschke beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um
20.45 Uhr.



Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin