Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 07.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.09.2020)
Protokoll (erschienen am 10.11.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 22.09.2020

PROTOKOLL

41. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 7. September 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 14.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU) 14.10 - 14.40 Uhr
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
Herr Kruse
(Herr Mittelstädt)
Herr Nieder
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prote (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Winnecke (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Drechsel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde

2. Genehmigung des Protokolls über die 40. Sitzung am 06.07.2020

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Modellprojekt Grünfassaden
(Drucks. Nr. 1720/2020)

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Naturerlebnis in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 1754/2020)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863 - ehem. Holländischer Pavillon
(Drucks. Nr. 1459/2020 mit 1 Anlage)

6.2. Bebauungsplan Nr. 1825, Östlich Hermann-Ehlers-Allee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1692/2020 mit 4 Anlagen)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

10. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -

Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Sie erwähnte im Vorfeld die gültigen Hygieneregelungen und wies darauf hin, dass es grundsätzlich nicht erlaubt sei, in Sitzungen des Rates und der Ratsausschüsse Foto- oder Videoaufnahmen von Einwohner*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen anzufertigen sowie diese im Internet und/oder in sozialen Medien zu veröffentlichen. Eine Erlaubnis für Aufnahmen in den Sitzungen der Ratsgremien bestehe nur für Vertreter*innen der Medien nach vorher erfolgter Anzeige und Genehmigung und sei zudem auf die Mitglieder des Rates und der Ratsausschüsse beschränkt.



Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 4.1. (DS Nr. 1720/2020) und 4.2. (DS Nr. 1754/2020) wurden auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde
Herr Ganskow stellte sich als Einwohner des Ihmezentrums vor. Er habe von seiner Wohnung aus Sicht auf das Ihmeufer auf der Calenberger Seite. Dort könne er seit geraumer Zeit einen Baum im Uferbereich beobachten, der sich immer weiter zum Fluss hin neige. Er fragte, wer für die Sicherung des Baumbestandes im direkten Uferbereich zuständig sei und ob Pläne zur Unterfütterung der Bäume am Ihmeufer bestünden, damit diese nicht zur Hälfte mit den Wurzeln in der Luft hängen müssten, sondern Standfestigkeit hätten.

Weiterhin seien kürzlich Rasenpflegearbeiten im selben Bereich vorgenommen worden. Vorher habe jemand dort durch die Aussaat von Blumensamen eine kleine Blumenwiese entstehen lassen, die als Futterstelle von Bienen und anderen Insekten genutzt worden sei. Bei den Mäharbeiten sei dies leider alles plattgemacht worden, ohne Rücksicht auf das inzwischen bestehende, kleine Biotop. Er fragte, inwieweit eine Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen der Grünflächenpflege hinsichtlich solcher Situationen möglich sei, damit vor Mäharbeiten zumindest eine Nachfrage dazu stattfinden könne, ob an solchen Stellen gemäht werden solle oder nicht.



Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass die Verwaltung prüfen müsse, wer für den erwähnten Baum zuständig sei, damit sich darum gekümmert werden könne. Es müsse daher noch eine genauere Standortangabe dazu erfolgen.
Was die Grünflächenpflege betreffe, würden einige Flächen nur unregelmäßig gemäht, weil bei diesen ein häufiger Turnus aus Verkehrssicherungsgründen nicht erforderlich sei und weil natürlich auch ein großes Interesse daran bestehe, dass durch bestehende Blühwiesen den Insekten Nahrung geboten werde. An anderen Stellen sei es jedoch notwendig, aus Verkehrssicherungsgründen häufiger zu mähen. Zur genauen Prüfung dieses Falls wäre daher auch hier eine genaue Ortsangabe der betreffenden Fläche hilfreich.

Herr Ganskow erläuterte, der erwähnte Baum stünde gegenüber seines Wohnhauses Am Ihmeufer 5, im Bereich der Plattform am Ihmeufer zwischen der Ida-Arenhold-Brücke und der Gustav-Bratke-Allee.

Die erwähnte Blühfläche habe im Bereich der überführenden Straße gelegen und sei sehr auffällig gewesen, vielleicht könne sich der Mitarbeiter, der die Mäharbeit ausgeführt habe, noch an die Stelle erinnern.



Protokollantwort der Verwaltung:

Die Zuständigkeit für den betreffenden Baum am Ihmeufer liegt im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67.31). Dort ist der schief stehende Baum bereits bekannt. Eine Umsturzgefahr besteht aktuell noch nicht; die Abarbeitung der Einzelfälle erfolgt nach Prioritätenliste. Da die Fläche vor Jahren aus Gründen des Hochwasserschutzes tiefergelegt wurde, mussten dafür etliche Bäume gefällt werden. Einige Bäume konnten erhalten werden, diese stehen auf erhöhten Rasenflächen an der Ihme. Eine Unterfütterung ist nicht vorgesehen, da dieses aus Verkehrssicherungsgründen nicht notwendig ist.



Zu den gemähten Blühflächen:

Auf der betreffenden, städtischen Fläche wurden scheinbar ohne Genehmigung von Einwohner*innen Blumensamen ausgebracht. Die Flächen werden turnusgemäß ganzjährig gemäht. Großflächige Einsaaten sind dem Fahrer nicht aufgefallen, die Blumensamen wurden wahrscheinlich nur oberflächlich auf der Rasenfläche ausgebracht. Grundsätzlich werden solche Aussaaten nur von den Pflegebetrieben oder per Auftragsvergabe angelegt. Selbstständige Einsaaten bergen die Gefahr, dass dadurch ungewollt Neophyten eingebracht werden. Bei den vorhandenen Einsaaten im Stadtgebiet wird von städtischen Mitarbeiter*innen ein standortgerechtes Saatgut mit vorwiegend regionalem Ursprung (z.B. „Regiosaat“) eingebracht.


Herr Schumann fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, wie eng es inzwischen um die Neuverpachtung von Kleingärten stehe. Allein in seinem Verein bestehe derzeit eine Warteliste von ca. 70 - 80 Personen auf einen Garten. Dank Corona seien sogar Gärten angepachtet worden, die schon leicht verwildert und bisher eher schwer zu vermitteln gewesen seien. Er fragte, ob es noch neue bzw. andere Möglichkeiten zur Schaffung von Kleingärten gebe, da auch der Zuwuchs von Anwohner*innen steige.
Weiterhin habe er noch eine andere Frage. Vor Kurzem sei ihm vom Wohnungsunternehmen Vonovia ein Brief mit der Information darüber zugegangen, dass in seiner Wohngegend, im Stadtteil Leinhausen, der Bau von drei neuen Häusern geplant sei, wofür einige alte Bäume entfernt werden müssten. Er fragte, ob man diese Fällungen vielleicht verhindern und die Bäume bspw. in das Bauprojekt mit einbeziehen könne oder ähnliches. Leider habe er bisher in keinem der Ratsausschüsse über das Projekt gehört.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte zur ersten Frage, dass die Kleingartenflächen der Stadt grundsätzlich an den "Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V." verpachtet worden seien. Dieser nehme wiederum die Einzelverpachtung der Kleingärten vor.
Darum sei der Stadtverwaltung die Anzahl der noch freien Gärten nicht im Detail bekannt, sondern nur dem Bezirksverband. Mit diesem stehe die Verwaltung jedoch in regelmäßigem Austausch, wodurch sie über die große Nachfrage nach Kleingärten informiert sei und entsprechend den Handlungsbedarf erkannt habe. Es sei u. a. aus diesem Grund der Vorschlag zur Anlage neuer Kleingärten am Kronsberg erfolgt.
Für die nötigen Flächen und die Neuanlage von Gärten brauche es jedoch die erforderlichen, finanziellen Mittel. Die Situation in diesem Bereich sei zurzeit aufgrund der Corona-Problematik leider eher "übersichtlich". Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten werde man aber dennoch nach Möglichkeit neue Gärten schaffen.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete zur zweiten Frage von Herrn Schumann bezüglich der geplanten Neubauten, dass hier eine genaue Ortsangabe notwendig sei, da man sonst nicht ermitteln könne, ob es sich um ein Bauvorhaben mit beantragter Genehmigung oder um ein Gebiet mit aufgestelltem Bebauungsplan handle. Grundsätzlich gelte bei Fällvorhaben die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover. Sie bat Herrn Schumann, ihr noch genauere Angaben zu liefern, damit sie diese prüfen und ihm seine Fragen beantworten könne.

Protokollantwort der Verwaltung:

Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung im Umweltausschuss am 7.9.2020 können wir Ihnen mitteilen, dass für die geplanten und dargestellten Baumaßnahmen der Vonovia in Leinhausen entsprechende Baugenehmigungen vorliegen, die wiederum Grundlage für die hier in Rede stehenden Baumfällungen sind. Planungsrechtlichen Grundlage für diese erteilten Baugenehmigungen ist der hier geltende Bebauungsplan Nr. 484, der diese Nachverdichtungsmöglichkeiten, über die die Vonovia Sie informiert hat, explizit zulässt. Diese neuen Wohnungen fügen sich von daher auch sehr gut in die vorhandene städtebauliche Struktur ein.


Aus unserer Sicht handelt es sich hier aus wohnungswirtschaftlicher Sicht um eine sehr sinnvolle Ergänzung der bestehenden Siedlung, die ergänzt wird um moderne und barrierefreie Wohnungen.

Für die folgenden Grundstücke liegt vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eine Fällgenehmigung vom 08.09.2020 für insgesamt 17 Bäume vor:

- Zufahrtsbereich Fuldaer Wende/Feuerwehrzufahrt


- Fuldaer Wende 15 a/Neubau
- Fuldaer Wende 17 a/Neubau
- Geestmünder Weg 15 a/Neubau
- Stellplatzanlage neu Fuldaer Wende

Durchgeführt

2. Genehmigung des Protokolls über die 40. Sitzung am 06.07.2020

Ratsherr Hirche merkte an, dass er dem Protokoll nicht zustimmen werde, weil seine Wortbeiträge darin gegendert worden seien. Dies stelle für ihn eine Entstellung der deutschen Sprache dar.
9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP:
Modellprojekt Grünfassaden
(Drucks. Nr. 1720/2020)

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP:
Naturerlebnis in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 1754/2020)

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
1863 - ehem. Holländischer Pavillon
(Drucks. Nr. 1459/2020 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Keller wies auf die Seite 4 der Drucksache hin, wo in der Begründung des Antrags als Punkt c) erwähnt werde, dass die beiden Büroebenen des Parkhauses und das Wohnheim mindestens im Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ zu verwirklichen seien, wenn sie nicht in der Passivhausbauweise ausgeführt würden. Sie fragte, ob die Passivhausbauweise nicht sowieso der festgelegte Standard sei und ob es nicht noch besser ginge.
Weiterhin sei in der Drucksache ausgeführt, dass eine Nutzung von Photovoltaik bzw. deren Voreinrichtung für dieses Vorhaben nicht vorgesehen sei. Dies finde sie sehr schade. Sie fragte, warum das so festgelegt werde und ob nicht zumindest prüfbar sei, ob man hier die Voreinrichtung für eine PV-Anlage vorgeben könne.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, dass sich die erste Frage auf den Dämmstandard des Hauses beziehe. Grundsätzlich würden die Vorhabenträger mit der Klimaschutzleitstelle eine Beratung durchführen. Das Ergebnis der Beratungen fließe dann letztendlich in den Vertrag mit ein. Somit bestehe hier ein System, das die besten Voraussetzungen im Hinblick auf den Wärmestandard des Hauses liefere. Es sei also eine Verabredung, die man mit dem Investor auf der Basis einer fachlichen Beratung treffe. An dieser Stelle sei es offensichtlich nicht so, dass man den Passivhausstandard bauen wolle, sondern mindestens den „KfW-Effizienzhaus 55“-Standard vorsehe.
Zu der zweiten Frage erklärte sie, dass sich bei Flachdächern sicherlich die Einschätzung aufdränge, ob dort Photovoltaikanlagen integrierbar seien. An dieser Stelle bestehe jedoch ein spezielles, bauliches Konzept dahingehend, dass die neuen Gebäude, die man um den Holländischen Pavillon herumbauen werde, in jedem Fall begeh- bzw. nutzbar sein sollten. Die Anlage werde viele Mikro-Appartments enthalten, so dass das Freiraumangebot dort im privaten Bereich nicht sehr reichhaltig ausfalle. Die Idee sei daher, auf den Dachflächen vollflächig nutzbare Flächen für die Anwohner*innen anzulegen. Somit bestehe dort leider keine Möglichkeit, zusätzlich mit Photovoltaik zu arbeiten.

Ratsfrau Keller fragte, ob hier der Kronsberg-Standard gelte und ob es nicht noch andere Möglichkeiten zur Errichtung von PV-Anlagen an diesen Gebäuden gebe bzw. für diese saubere Energie zu entwickeln. Vielleicht gebe es sogar die Möglichkeit der Installation von Mini-Windrädern auf den Dachflächen. Zudem fragte sie, in welcher Form die Nutzbarkeit der Dächer für die Anwohner*innen gestaltet werden solle.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass die Dachflächen mit einer gewissen Aufenthaltsqualität eingerichtet werden sollten, wozu bspw. das Angebot von Sitzgelegenheiten und die Integration von Pflanzen gehöre, so dass auch eine hohe Nutzbarkeit sowie eine hohe Qualität in der Gestaltung erreicht werde.


Zu weiteren Möglichkeiten für Photovoltaik oder entsprechenden Vorschlägen sei ihr leider nichts bekannt.
Man habe sich bisher auf das Thema der Dachflächen konzentriert. Ob der „KfW-Effizienzhaus 55“-Standard gleichzeitig auch der Kronsberg-Standard sei, müsse per Protokollantwort erläutert werden.

Protokollantwort:

Der energetische Kronsberg-Standard basiert auf einem inzwischen veralteten Bilanzierungsverfahren, das Ende der Neunziger Jahre für die EXPO-Siedlung Kronsberg entwickelt wurde. Eine 2016 erstellte Studie zur Übertragung des Kronsberg-Standards auf die aktuellen öffentlich-rechtlich geforderten Nachweisverfahren und Förderstandards ergab, dass der KfW-Effizienzhaus 55 Standard die Vorgaben des Kronsberg-Standards erfüllt oder übertrifft.


Fassadenintegrierte PV-Anlagen als Alternative zur Dachanlage stellen noch kein Standardprodukt dar. Die Erträge sind geringer im Vergleich zu Dachanlagen, die spezifischen Kosten höher und die Komplexität der Planung steigt. Der derzeitige Entwicklungsstand ermöglicht vertragliche Vereinbarungen nur auf freiwilliger Basis.
Kleinwindanlagen benötigen exponierte Standorte, die die Umgebungs- bebauung deutlich überragen. Diese Einsatzbedingungen sind beim Bauvorhaben nicht gegeben. In bebauten Gebieten sind die Erfahrungen mit Kleinwindanlagen eher negativ. Schattenwurf, Reflexionen und Geräuschentwicklungen können erhebliche Störungen verursachen.

Herr Nieder wies darauf hin, dass der „KfW-Effizienzhaus 55“-Standard deutlich schlechter sei als der Passivhaus-Standard. Damit stehe die Frage im Raum, ob nicht mindestens der „KfW-Standard 40“ gefordert werden könnte. Weiterhin sollte bei einem so großen Gebäude auch Fassaden-Photovoltaik möglich sein. Angesichts der Ziele der LHH zur Energieeinsparung wäre dies wünschenswert.

Frau Malkus-Wittenberg erwiderte, dass der „KfW-Standard 40“ nicht den städtischen Leitlinien entspreche. Mit den Investoren werde das verhandelt, was als Mindestanforderung festgelegt sei, daher sei man nicht noch weiter heruntergegangen.

Herr Dirscherl fragte, ob im vorliegenden Plan die Natur ausreichend berücksichtigt werde. Er denke hier vor allem an Vögel und Insekten, die regelmäßig Wasser benötigten. Die Fläche, um die es hier gehe, sei außergewöhnlich trocken. Daher sei die Frage, ob man dort nicht einen kleinen Brunnen, eine Schale oder Ähnliches hinsetzen könne. Für die Mehlschwalben sei fehlendes Wasser fatal, da sie dieses in Verbindung mit Schlamm bzw. Lehm zum Nestbau benötigen würden. Vielleicht könne man daher an eigen der Bauten auch Stützen für die Nester anbringen.

Frau Malkus-Wittenberg erklärte dazu, dass in dieser Detailschärfe bisher keine Maßnahmen geplant worden seien. Im Bereich der Terrassenflächen könne es durchaus sein, dass man dort hin und wieder eine Vogeltränke bzw. ein Wasserbecken anbiete. Dies sei jedoch nicht zwingend vorgegeben. Es gebe hingegen viele Festsetzungen mit einem Bezug zum Artenschutz in den Planungen, bzw. das Angebot von Nisthilfen. Es werde also bereits viel für die ökologische Qualität vorgesehen.

Herr Dirscherl wies darauf hin, dass Nisthilfen ohne Wasser in der Nähe nicht viel nützen würden.
Einstimmig

6.2. Bebauungsplan Nr. 1825, Östlich Hermann-Ehlers-Allee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1692/2020 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hirche gab an, dass er hier nur mit Bauchschmerzen zustimme, denn ihm sei bewusst, dass Wohnraum benötigt werde. Hier würden jedoch 25 Jahre unberührte Natur einfach weggebaggert. Vielleicht hätte man im Rahmen der Planung mehr Bäume und anderes erhalten können. Hannover habe eine Wohnungsnot und es werde viel gebaut. Der Grund dafür sei eine teilweise falsche Flüchtlingspolitik gewesen. Auch aus der Region sei ein Zuzug von Menschen vorhanden. Alle Leute wollten gerne eine Wohnung haben, doch hier sei man im Verzug.

Ratsfrau Keller lobte, dass man es geschafft habe, dieses Baugebiet in einer vorhandenen Baulücke zu schaffen. Die Kleingartenanlagen in der Nachbarschaft seien glücklicherweise - trotz teilweise anderer Darstellungen in den Medien - überhaupt nicht davon berührt worden. Auch die Altbaumbestände auf der Fläche habe man erhalten können, dies bewerte sie als sehr positiv.
Einstimmig

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete zum Sachstand der Gespräche mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass beim stattgefundenen Gerichtstermin die LHH und die DUH gemeinsam zugesagt hatten, zu versuchen, einen Vergleich miteinander abzuschließen. So habe im Juli ein Gespräch zwischen LHH und DUH stattgefunden, bei dem die LHH vorgestellt habe, welche Maßnahmen sie vorschlage. Von diesem Maßnahmen-Bündel sei ein Teil bereits vom Rat der Stadt beschlossen worden.
Die LHH bereite jetzt alles auf, um ein schriftliches Vergleichsangebot daraus zu erstellen. Dieses werde dann von der DUH geprüft und entweder freigegeben oder nicht, vielleicht werde auch noch Änderungsbedarf angemeldet.
Für den Fall, dass das Vergleichsangebot mit der DUH soweit abgestimmt werden könne, dass diese den Maßnahmen der LHH zustimme, werde die DUH die Klage entsprechend zurückziehen. Sobald sich also die DUH und die LHH auf der Verwaltungsebene einig seien, werde die Verwaltung mit entsprechenden Drucksachen in die Gremien gehen bzw. diese beteiligen.
Als eine der Maßnahmen werde man u. a. die Umsetzung des Velorouten-Konzeptes in der Stadt vorgeschlagen. Da hiervon auch die Stadtbezirksräte betroffen seien, werde man diese, ebenso wie die zuständigen Fachausschüsse bzw. Ratsgremien, an der Abstimmung zur gesamten Vergleichsdrucksache beteiligen. So werde man in der ganzen Stadt eine umfassende Diskussion und Beratung der politischen Gremien zum gesamten Vergleichspakt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erzielen können.

Berichtet
8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Ratsherr Förste fragte, wie wie die Bäume in der Stadt bisher über den - wieder sehr trockenen - Sommer gekommen seien und ob sie gewässert werden müssten.

Herr Prote erläuterte dazu, dass man weiterhin damit beschäftigt sei, sukzessive den gesamten Baumbestand in der Stadt durchzuwässern. Jung- und Altbäume würden in unterschiedlichen Vorgehensweisen gewässert. Er gehe davon aus, dass man zwischen Ende September bis Mitte Oktober mit den Wässerungsarbeiten durch sei.

Ratsherr Förste fragte nach bereits aufgetretenen Baumschäden.

Herr Prote erklärte, dass sich die Schädigungen im städtischen Grün bereits seit Jahren hinzögen. Die Trockenheit der letzten Jahre wirke sich dieses Jahr aus und zeige entsprechende Schadbilder. Auch dieses Jahr habe man deutlich zu wenig Niederschläge, so dass in den nächsten Jahren mit Sicherheit weitere Schädigungen im Baumbestand zu erwarten seien. Quantifizieren ließe sich dies aktuell noch nicht, aber es ergebe sich daraus in jedem Fall die Konsequenz des sofortigen Handelns, weshalb man derzeit massiv wässere und zukünftig verstärkt Ersatzpflanzungen vornehmen werde, wenn man das städtische Grün in der vorhandenen Quantität und Qualität halten wolle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass der anwesende Herr Drechsel sicherlich noch etwas spezifischer zum Zustand der städtischen Wälder Auskunft geben könne.

Herr Drechsel gab an, dass bisher noch keine systematische Erhebung über den Zustand der Wälder erfolgt sei. Allerdings zeichne sich ab, dass einige Baumarten bereits schwächeln würden. So habe die Fichte allgemein große Probleme, wie sicher bekannt sei. Glücklicherweise setze sich der Stadtwald Hannovers aus 88% Laubbäumen zusammen. So sei Hannover bisher das Drama mit der Fichte erspart geblieben, jedoch würden auch die Laubbäume zunehmend Schädigungen verzeichnen. Hier sei vor allem die Buche betroffen. Wie sich dies weiterentwickeln werde, müsse beobachtend abgewartet werden.

Ratsherr Hellmann fragte, ob jemand aus der Verwaltung Auskunft zum aktuellen Sachstand beim Spielplatz in der Kampstraße in Misburg geben könne. Es gehe um ein Spielgerät, eine Seilbahn, für die der zuständige Stadtbezirksrat eine Verlegung auf den Spielplatz an der Wilhelm-Tell-Straße beantragt habe. Die Anwohner*innen seien sehr ungeduldig bezüglich der Umsetzung, weil man dort schlimme Zustände mit lärmenden Jugendlichen habe, die nachts auf dem betroffenen Spielgerät hin und her fahren würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass aufgrund der Corona-Situation leider die Prüfung der Situation vor Ort durch den städtischen Ordnungsdienst unterbrochen werden musste. Um die gemeldeten Missnutzungen objektiv prüfen und bewerten zu können, sollten die Kontrollen daher in der Nach-Corona-Zeit entsprechend nachgeholt werden.

Herr Prote ergänzte, dass er sich hier noch nicht konkret dazu äußern könne, wie man mit dem Spielplatz und der Seilbahn umgehen werde, da sich die Verwaltung für die letzten Wochen einen Beobachtungszeitraum erbeten hatte. Dieser diene der Prüfung und Einschätzung der tatsächlich vorhandenen Missnutzungen und Problemlagen vor Ort. Der Beobachtungszeitraum sei gerade abgelaufen, aktuell schließe man nun die Meinungsbildung ab. Die Verwaltung werde sich dann zeitnah dazu positionieren.

Ratsherr Wolf wies auf die Antwort der Verwaltung hin, die auf seine Anfrage zu der Blaualgen-Belastung der Ricklinger Kiesteiche im Protokoll der AUG-Sitzung vom 06.07.2020 erfolgt war. Dort wäre von einer externen Fachfirma die Rede gewesen, die mit der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme beauftragt werden solle. Laut Protokoll bedürfe es dazu noch wasser- und naturschutzrechtlicher Genehmigungen, zugleich solle der Fachbereich Tiefbau noch Lösungen für die Maschseewasser- Entnahmen aus dem Großen Ricklinger Teich erarbeiten.
Daher wolle er an dieser Stelle die Frage stellen, wie weit das Ganze inzwischen gekommen sei und wie das weitere Vorgehen aussehen werde. Als Zeitangabe sei im Protokoll der Herbst 2020 genannt worden, so dass er davon ausgehe, dass bereits Vorgänge gestartet seien.

Protokollantwort:

Mit der Planung und Durchführung einer Phosphorfällung im Siebenmeterteich wurde inzwischen das Büro KLS-Gewässerschutz aus Hamburg beauftragt. Die Maßnahme ist für November 2020 vorgesehen, da in diesem Zeitraum der Wasserkörper temperaturmäßig nicht geschichtet ist. Somit kann das ausgefällte Phosphor dann an den Gewässergrund absinken und dort dauerhaft festgelegt sein bzw. verbleiben.


Nach Abstimmung der Rahmenbedingungen mit allen betroffenen Stellen und Behörden wurde mit Datum vom 20.08.2020 der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 und 10 WHG für das Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde in der Region Hannover eingereicht. Bei einer Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen ist mit einer Erlaubnis bis Mitte Oktober zu rechnen. Derzeit erfolgen vorbereitende Maßnahmen (Abfragen für die Bestellung des Fällmittels, Laboruntersuchungen des Teichwassers).

Der Fachbereich Tiefbau hat mit Unterstützung eines externen Büros ein Konzept entwickelt und der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover vorgestellt, mit dem es zukünftig möglich wäre, auch bei einer Blaualgenbelastung in den Ricklinger Teichen Wasser aus den Teichen in den Maschsee zu pumpen. Für eine Umsetzung dieses Projektes sind allerdings noch zahlreiche genehmigungsrechtliche und finanzielle Hürden zu nehmen. Weitere Abstimmungsgespräche mit der Region Hannover sind in der Vorbereitung. Entschieden hierzu ist allerdings noch nichts.

Durchgeführt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian beendete die Sitzung um 14:40 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll