Sitzung Jugendhilfeausschuss am 22.06.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 16.06.2020)
Protokoll (erschienen am 30.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 23.06.2020

PROTOKOLL

34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 22. Juni 2020,
Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.08 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
(Herr Breitling)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
Beigeordnete Gamoori (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Frau Kniesz-Nettlau
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
Herr Rauls
Herr Rüter
(Herr Dr. Schubert)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Herr Wolf)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bergen)
(Frau Bloch)
(Frau Braecklein)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel 15.00 - 16.46 Uhr
(Frau Panafidina)
Herr Pohl
Frau Schnieder
(Frau Venzke)
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Herr Krasselt (Neue Presse)
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Voigt (Neue Presse)

Verwaltung:
Frau Bartoszak (51.25)
Herr Belitz (51.3)
Herr Borg (Dez. IV)
Frau Brehmer (51.2)
Frau Dr. Doering (50.6)
Frau Frischen (51.5)
Herr Herschel (51.6)
Frau Kranzusch (51.42)
Frau Ortmann (41.5)
Herr Pietzko (51.0)
Frau Rieger (51.1)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Herr Dr. Schwalbach (61.41)
Frau Stärk (51.4)
Herr Woike (Dez. III)


Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Tietz (51.02-R)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls

3.1. über die gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses, des Schul- und Bildungsausschusses am 17.02.2020

3.2. über die 33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.2020
- Öffentlicher Teil -

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 05.06.2020

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Lokaler Integrationsplan und Jugendliche
(Drucks. Nr. 0979/2020)

6. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Einstellung von zusätzlichen externen Mitarbeitern zum Zwecke der Beschleunigung der Auszahlung von Elterngeld während der Frühphase der Familiengründung
(Drucks. Nr. 1056/2020)

7. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Kinderladen Edenstraße
(Drucks. Nr. 1268/2020)

8. Kommunale Förderung des Angebotes Schul-KITT/Sucht -
(Drucks. Nr. 0591/2020 N1 mit 1 Anlage)

9. Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020 N1)

10. Interne Evaluation des Lokalen Integrationsplans für die Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0509/2020 N1 mit 1 Anlage)

11. Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2020
(Drucks. Nr. 1312/2020)

12. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2019
(Informationsdrucks. Nr. 1310/2020 mit 1 Anlage)

13. Kindertagesstättenbericht 2020
(Informationsdrucks. Nr. 1271/2020 mit 1 Anlage)

14. Berichtswesen "Männer in hannoverschen Kitas"
(Informationsdrucks. Nr. 1292/2020 mit 2 Anlagen)

15. Umstrukturierungen in Einrichtungen

15.1. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14 in eine integrative Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0641/2020)

15.2. Umstrukturierung der Kindertagesstätte "Katholisch-Internationales Familienzentrum St. Maria"
(Drucks. Nr. 0802/2020)

15.3. Umstrukturierung in der Kita "Pusteblume", Celler Str. 49, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2020)

15.4. Umstrukturierung des städtischen Familienzentrums Gronostraße
(Drucks. Nr. 1168/2020)

16. Aufstockung von Betreuungszeiten

16.1. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Christuskirche
(Drucks. Nr. 0796/2020)

16.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der AWO-Kindertagesstätte Große Pranke
(Drucks. Nr. 0800/2020)

16.3. Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte St. Thomas
(Drucks. Nr. 1002/2020)

16.4. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Sternheimweg
(Drucks. Nr. 1063/2020)

16.5. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 1064/2020)

17. Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0964/2020)

18. Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Entenfangweg 25"
(Drucks. Nr. 0768/2020)

19. Erweiterung und Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße
(Drucks. Nr. 0832/2020)

20. Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Drostestraße" in Hannover-List
(Drucks. Nr. 0962/2020)

21. Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A"
(Drucks. Nr. 0965/2020)

22. Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 1066/2020)

25. Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache 1163/2020
(Drucks. Nr. 1474/2020)

23. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem verwies er auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Sodann zog Beigeordneter Hauptstein den Tagesordnungspunkt 11. in die Fraktionen.

Im Anschluss stellte Beigeordneter Hauptstein die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) gem. § 34 Abs.4 S.1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover (GO) zur Abstimmung. Die Erweiterung wurde einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Herr Steimann zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei den Tagesordnungspunkten 16.4. sowie 18., Ratsherr Gast zeigte dieses für sich bei Tagesordnungspunkt 7. und Herr Teuber zeigte selbiges für sich bei den Tagesordnungspunkten 16.2., 16.5. und 22. an.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein*e Einwohner*in berichtete bezogen auf die Tagesordnungspunkte 5. und 10., dass man als Jugendverband aufgefordert gewesen sei, Vertreter*innen zu entsenden, die sich am Prozess des lokalen Integrationsplans beteiligen könnten. Man sei zwar angefragt worden, jedoch sei eine Beteiligung einiger Jugendverbände im späteren Verlauf nicht zustande gekommen. Als Gründe seien genannt worden, dass die Gruppen bereits voll seien und zudem nur Personen mit einer Migrationsbiografie beteiligt werden sollten. Daher sei zu fragen, weshalb die Informationsweitergabe sowie die Kommunikation nicht optimal verlaufen sei und wie sich die Verwaltung das zukünftige Verfahren, die Gestaltung der Kommunikation und die Beteiligung vorstelle. Zusätzlich fragte der*die Einwohner*in, warum der Antrag unter Tagesordnungspunkt 5. so kurz gegriffen sei, da Kriterien nicht eindeutig seien.

Frau Dr. Doering informierte, dass es bezüglich der teilnehmenden Vertreter*innen der Jugendgruppen keine Platzbegrenzung gebe. Nur bei den probeweise gegründeten Expert*innengruppen habe es eine Begrenzung gegeben. Hierzu seien aus den Jugendgruppen Delegierte entsandt worden. Man werde sich gern die Kontaktdaten notieren und gemeinsam das bisherige und das weitere Vorgehen klären.

Ein*e weitere*r Einwohner*in fragte, wie es mit dem Kinderladen Edenstraße weitergehen könne, da der Mietvertrag zum 31.12.2022 gekündigt sei, und welche Möglichkeiten die Stadt Hannover bieten könne, einen neuen Standort zu finden. Trotz vieler Bemühungen sei eine Lösung bisher nicht gefunden worden. Man könne sich einen Umbau eines Gebäudes auf dem Gelände des Erlebnispädagogischen Zentrums Wakitu vorstellen, um so eine Betreuung fortzuführen. Bezogen auf den Tagesordnungspunkt 7. wurde informiert, dass man den Kinderladen nicht in einen Waldkindergarten umwandeln wolle, da Gruppengröße und Stundenanteile reduziert werden müssten.

Stadträtin Rzyski informierte, dass man die Pläne und Vorschläge des Vereins zum Umbau auf dem Gelände prüfen werde. Es bestehe ein hohes Interesse, dass der Kinderladen weiterbetrieben werde.



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls

TOP 3.1.
über die gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses, des Schul- und Bildungsausschusses am 17.02.2020

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 3.2.
über die 33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.2020
- Öffentlicher Teil -


14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 05.06.2020

Ratsfrau Dr. Carl berichtete über die Inhalte der Sitzung der Kommission, u.a. über den offenen Austausch zur „Krisenbewältigung Corona“ in den Kindertagesstätten, über das Berichtswesen der Fach-AGs nach § 78 SGB VIII, darunter zu den Themen der AG Fachplanung Erziehungshilfen und AG Psychosoziale Beratung, Therapie und Familienbildung sowie über die Schüler*innenbefragung und die Ferienfreizeiten.

Zur Kenntnis genommen



TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Lokaler Integrationsplan und Jugendliche
(Drucks. Nr. 0979/2020)

Ratsherr Finck berichtete, dass man Jugendliche formal beteiligen möchte. Man sei jedoch über die Aussagen während der Einwohner*innenfragestunde irritiert. Man wolle bewusst eine Beteiligung durch den Stadtjugendring Hannover e.V. und die darüber organisierten Verbände.

Eine Jugendbeteiligung sei wichtig. Doch laut Ausführungen im Internationalen Ausschuss gebe es bereits eine Jugendbeteiligung, so Ratsherr Pohl. Der Antrag sei nicht zielgerichtet und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Ratsherr Gast stellte die Frage, wie man die Einbindung von Jugendlichen strukturell verbessern könne. Bereits zum letzten Haushalt habe die Mehrheitsfraktion das Jugendbeteiligungsbüro auf den Weg gebracht.

Herr Rauls bestätigte die in der Einwohner*innenfragestunde gemachten Aussagen. Manche Jugendliche seien trotz anfänglicher Beteiligung später von weiteren Treffen ausgeladen worden oder hätten sehr kurzfristig eine Einladung für Treffen am selben Tag erhalten. Jugendbeteiligung müsse anders gestaltet sein, um Jugendliche dafür zu gewinnen.

Diese Aussagen verdeutlichten die Wichtigkeit des Antrags, so Ratsherr Finck. Daher würde er es begrüßen, wenn die CDU-Fraktion diesen Antrag mittrage. Jugendbeteiligung müsse gestärkt werden und müsse sensibler in der Verwaltung gehandhabt werden.

Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Beginn der Arbeitstagung der Expert*innengruppen eine weitere Expert*innengruppe mit der Zielrichtung „Jugend“ in die Organisationsstruktur zum LIP 2.0-Prozess zu implementieren. Die Expert*innengruppe wirkt hierbei interdisziplinär in den bereits bestehenden Themenfeldern hinein.
In allen Handlungsfeldern, in der keine Expert*innen aus der Peer Group Jugend vertreten sind, sollen Expert*innen aus der AG Jugend entsendet werden.
In diese zusätzliche Expert*innengruppe sind sowohl organisierte (z.B. Stadtjugendring/ Jugendverbände) als auch nicht organisierte Jugendliche einzubeziehen.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.
Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Einstellung von zusätzlichen externen Mitarbeitern zum Zwecke der Beschleunigung der Auszahlung von Elterngeld während der Frühphase der Familiengründung
(Drucks. Nr. 1056/2020)

Es bedürfe grundsätzlich Verbesserungsbedarfs in der Bearbeitung von Elterngeldanträgen, so Ratsherr Pohl. Allerdings müssten geeignetere Lösungen gefunden werden.

Stadträtin Rzyski informierte, dass man inzwischen acht neue Mitarbeiter*innen in der Elterngeldstelle beschäftige. Diese würden zurzeit eingearbeitet. Man visiere eine Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge von vier Wochen an. Dieses Ziel könne ggf. bereits Mitte Juli erreicht werden.

Antrag

der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche, auch externe Mitarbeiter einzustellen, um die Auszahlung von Elterngeld an junge Familien zu beschleunigen. Dabei sollten auch Quereinsteiger mit z. B. kaufmännischer Ausbildung berücksichtigt werden.

0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

(Anm.: Ratsherr Döring verließ im Anschluss zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal)



TOP 7.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Kinderladen Edenstraße
(Drucks. Nr. 1268/2020)

Stadträtin Rzyski fragte aufgrund der Aussage während der Einwohner*innenfragestunde, ob die Möglichkeit der Umwandlung in einen Waldkindergarten weiterhin geprüft werden solle.

Die Intention des Antrags sei es, so Ratsherr Finck, die Möglichkeit einer Fortführung einer eingruppigen Kindertagesstätte zu prüfen. Erst nachrangig solle die Möglichkeit der Umwandlung in einen Waldkindergarten geprüft werden.

Ratsherr Pohl unterstützte den Antrag und bat die Verwaltung im Rahmen des Antrags zu prüfen, ob bei einem nicht zu realisierenden Umbau des Gebäudes auf dem Gelände des Wakitu stattdessen mobile Moduleinrichtungen aufgestellt werden könnten, sofern das bereits bestehende Gebäude abgerissen werde.

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird um wohlwollende Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen im ehemaligen Tierstall auf dem Wakitu-Gelände in eine eingruppige Kita unter Trägerschaft des Kinderladen Edenstraße e.V. eingerichtet werden kann. Hierbei ist auch eine grobe Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und zu prüfen, ob die Einrichtung eines Waldkindergartens möglich ist.
Da das Gebäude derzeit als Lagerraum der Stadt und das angrenzende Gelände für erlebnispädagogische Angebote der LHH genutzt wird, sind bei der Prüfung folgende Prämissen zu berücksichtigen:

- die bislang bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf dem Gelände des Wakitu sollen erhalten bleiben;
- beide potenziellen Nutzergruppen (Kindergartenkinder / Nutzergruppen der bestehenden Angebote) sollen nebeneinander bestehen können.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Ratsherr Gast nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 8.
Kommunale Förderung des Angebotes Schul-KITT/Sucht -
(Drucks. Nr. 0591/2020 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Finck fragte, welche Möglichkeiten es für Jugendliche in Hannover gebe, wenn weiterführende Informationen und Hilfen benötigt würden.

Herr Woike berichtete, dass es anonyme Beratungsstellen gebe. Die Jugendlichen würden durch Flyer darüber informiert. Ebenfalls könnten Kontakte über die Mitarbeitenden des Angebots weitervermittelt werden.

Antrag,
unter dem Vorbehalt der entsprechenden Bewilligung von Mitteln des GKV-Bündnis für Gesundheit und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2021/2022 zu beschließen, das Angebot KITT - Kinder aus suchtbelasteten Familien über einen Zeitraum von drei Jahren mit jährlich 6.000€ zu fördern.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 9.
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020 N1)

Antrag,

die aufgeführten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost zu beschließen:

- Herstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse
Energetische Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands unter Berücksichtigung der Belange der vorhandenen Wohnbevölkerung sowie die Vermeidung von sozialen Verdrängungseffekten, u.a. mithilfe der Sicherung tragbarer Mieten.

- Aufwertung öffentlicher und privater Freiräume
Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität öffentlicher und nichtöffentlicher Freiflächen unter Berücksichtigung der sozialen Aneignung von Freiflächen durch die Bewohnerschaft.

- Erhalt und Weiterentwicklung des städtebaulichen Charakters
Städtebauliche Entwicklung des Quartiers unter Orientierung am Erhalt des städtebaulichen Maßstabs sowie am Schutz prägender Gebäudeensembles hinsichtlich Raumgrößen und -kanten, Kubaturen und der baulichen Gestaltung.

- Schaffung bedarfsgerechter öffentlicher Verkehrsräume
An den Bedarfen aller Verkehrsarten orientierte Gestaltung der bestehenden Verkehrsräume unter Berücksichtigung einer geeigneten Verkehrsführung, der übergeordneten Verkehrsbeziehungen sowie der Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

- Stärkung der lokalen Ökonomie und Versorgung
Weiterentwicklung des lokalen Gewerbes durch die Förderung zukunftsfähiger Betriebsgrößen und -strukturen bei gleichzeitiger Vermeidung von Nutzungen mit negativen Folgewirkungen (Nutzungskonflikte, optische Beeinträchtigungen, Jugendgefährdung), Beratung und Unterstützung der Gewerbetreibenden sowie die Stärkung des Versorgungs- und Gesundheitsangebots.

- Umwelt- und Klimaschutz
Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung, zum Umweltbewusstsein sowie zur Umweltgerechtigkeit.

- Barrierefreie Gestaltung
Einbeziehung und Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Inklusion, barrierefreier Gestaltung von Wohnungen, Wohnumfeld und öffentlichem Raum, barrierefreiem ÖPNV sowie Teilhabemöglichkeiten für alle Angebote im Quartier.

- Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen
Schaffung zielgruppenorientierter Angebote zur Unterstützung aller Menschen in belasteten und/oder benachteiligten Lebenslagen im Quartier zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie Motivation zur Eigeninitiative/Eigenverantwortlichkeit - „Hilfe zur Selbsthilfe“.

- Aufbau eines Maßnahmenpakets im Bereich Prävention
Stärkung der Präventionsarbeit mit gefährdeten Personengruppen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Sauberkeit, Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut, zum Schutz vor Benachteiligungen und Belastungen.

- Aufbau eines Bildungs- und Qualifizierungsnetzwerks
Fokussierung auf Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe durch Stärkung und Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und informeller Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insb. Menschen mit Migrationsgeschichte, ohne Erwerbstätigkeit und Alleinerziehende. Verbesserung der Zugänge zu Bildung und zur nachhaltigen Integration in Beschäftigung, sowie Förderung von Maßnahmen zum Demokratieverständnis und zur politischen Bildung.

- Stärkung bestehender und Aufbau neuer sozialer Netze
Förderung von Begegnungs- und Teilhabemöglichkeiten für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur Stärkung von Nachbarschaften und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf.

- Etablierung einer Beteiligungskultur
Ausbau bestehender und Schaffung neuer dauerhafter Kontakt- und Beteiligungsangebote für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur gleichberechtigten Teilhabe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

- Herausbildung eines positiven Images
Stärkung der Identifikation der Bewohnerschaft mit dem Quartier sowie die Herausbildung eines positiven Quartiersimages nach außen in Begleitung eines Marketing- und Branding-Prozesses.

Bestandteil aller Sanierungsziele und der daraus abgeleiteten Handlungsansätze und Projekte sind die Zielsetzungen des Programms "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, die städtischen Richtlinien, das Konzept des „Gender Mainstreaming“, die von der Stadt Hannover beschlossenen Klimaschutzzielsetzungen sowie die Förderung der Inklusion und Integration von Bevölkerungsgruppen.

In der LHH werden ab sofort die Sanierungsgebiete Stöcken, Sahlkamp-Mitte, Hainholz, Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ geführt (vormals „Soziale Stadt“). Zudem wird in allen Schriftstücken mit Bezug auf die Städtebaufördergebiete (insbes. Drucksachen, Konzepte, Planwerke, Veröffentlichungen und Sanierungszeitungen) anstelle der Bezeichnung „Soziale Stadt“ die Bezeichnung „Sozialer Zusammenhalt“ verwendet.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Ratsherr Döring kehrte zur weiteren Beratung und Abstimmung in den Sitzungssaal zurück)



TOP 10.
Interne Evaluation des Lokalen Integrationsplans für die Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0509/2020 N1 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen



TOP 11.
Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2020
(Drucks. Nr. 1312/2020)

Antrag,

der Förderung der in der Übersicht 3.1 aufgeführten Projekte und Vorhaben zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zuzustimmen.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen



TOP 12.
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2019 - 31.12.2019
(Informationsdrucksache Nr. 1310/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Finck fragte, wie man die Verdopplung der Zahlen im Vergleich zu dem Jahr 2018 bewerte und welche weiteren Handlungsfelder daraus entständen. Zudem bat er um Antwort, ob die aktuelle personelle Situation in Bezug auf den Anstieg von Beratungsfällen ausreichend sei.

Laut Frau Brehmer müsse man noch prüfen, welche Auswirkungen der Anstieg der Fallzahlen auf die personelle Situation habe. Aktuell könne man dazu keine Aussage treffen.

Frau Bartoszak informierte, dass man inzwischen mehr Bereiche erreicht habe, sodass die Rückmeldungen auch höher gewesen seien. Die Kooperation mit anderen Trägern sei für die Fachberatung eines der Handlungsfelder. Es gebe bundesweit den Grundgedanken, dass durch die Erweiterung von Netzwerken die Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung erhöht werde. Weitere Handlungsfelder seien die weitere Unterstützung von Beratungsstellen und auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Zur Kenntnis genommen



TOP 13.
Kindertagesstättenbericht 2020
(Informationsdrucksache Nr. 1271/2020 mit 1 Anlage)

Auf Bitte von Ratsherrn Finck stellte Frau Kranzusch kurz die Kernpunkte der Informationsdrucksache vor, insbesondere die Betreuungsquoten in den unterschiedlichen Bereichen und die Betreuungsplanung bei rückläufiger Geburtenzahl für die kommenden Jahre.

Herr Teuber fragte bezogen auf die im Bericht genannten 316 abgebauten Hortplätze und 213 dazugekommenen Ganztagsschulbetreuungsplätze, weswegen sich der im Bericht genannte Prozentsatz von 73% dadurch nicht reduziert habe.

Die Quote sei konstant geblieben, da es einen Bevölkerungsrückgang in der Gruppe der Sechs- bis Neunjährigen gegeben habe, so Frau Kranzusch.

Beigeordneter Hauptstein fragte bzgl. der Betreuungsquoten in den Stadtbezirken, in welchem Umfang die für 2021 geplanten 360 Betreuungsplätze anteilig für die bisher unterversorgten Stadtbezirke geplant seien, u.a. für die Stadtbezirke Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und Misburg-Anderten.

Frau Kranzusch erläuterte, dass eine genaue Zahl von geplanten Betreuungsplätzen in den nachgefragten Stadtbezirken dem Protokoll beigefügt werde.1

Ratsherr Finck erkundigte sich, ob der Rechtsanspruch überall erfüllt werden könne und wie die Veränderung der Quote von Kindern mit Migrationsbiografie aussehe.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass der Rechtsanspruch erfüllt werde.

Frau Kranzusch informierte, dass die Migrationsbiografie nicht abgefragt werde. Die Annahme einer Migrationsbiografie werde aufgrund von Beobachtungen von Sprache und von sonstigen Begebenheiten durch die Fachkräfte ermittelt und mitgeteilt.

Zur Kenntnis genommen

1(Übersicht der derzeitigen Planungen im Jahr 2021 zum weiteren Ausbau des Angebotes an Kindergartenbetreuungsplätzen

Stadtbezirk
Versorgungsquote 01.10.2019
bis Ende 2020 umgesetzte bzw. geplante zusätzliche Kiga-Plätze
(Stand: 07/2020)
2021
Geplante Kiga-Plätze

(Stand. 07/2020)
Mitte
98,3%
0
15
Vahrenwald-List
99,0%
125
12
Bothfeld-Vahrenheide
87,8%
90
65
Buchholz-Kleefeld
108,7%
45
58
Misburg-Anderten
80,8%
25
5
Kirchrode-Bemerode-Wülferode
90,5%
0
0
Südstadt-Bult
122,6%
0
25
Stadtbezirk
Versorgungsquote 01.10.2019
bis Ende 2020 umgesetzte bzw. geplante zusätzliche Kiga-Plätze
(Stand: 07/2020)
2021
Geplante Kiga-Plätze

(Stand. 07/2020)
Döhren - Wülfel
109,4%
0
65
Ricklingen
89,3%
13
40
Linden - Limmer
98,6%
10
105
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
83,5%
50
0
Herrenhausen-Stöcken
95,8%
15
0
Nord
114,9%
13
0
Stadt insgesamt
97,6%
386
390

Für den Stadtbezirk Misburg-Anderten befindet man sich darüber hinaus in Gesprächen mit einem Träger für eine neue Kindertagesstätte mit 65 Kindergartenplätzen. Für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gibt es darüber hinaus für 2022 die Planung einer neuen Einrichtung mit 50 Kindergartenplätzen. Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide entstehen nach derzeitigem Planungsstand gemäß Tabellenübersicht bis Ende 2021 insgesamt 155 weitere Kindergartenplätze. Im Stadtbezirk Ricklingen befinden sich entsprechend der obigen Übersicht gegenwärtig bis Ende2021 insgesamt 53 Kindergartenplätze in Planung.

Sollten sämtliche der hier benannten Planungen umgesetzt werden können, wird es gesamtstädtisch wie auch auf Ebene der Stadtbezirke zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsquote kommen.)



TOP 14.
Berichtswesen "Männer in hannoverschen Kitas"
(Informationsdrucksache Nr. 1292/2020 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen



TOP 15.
Umstrukturierungen in Einrichtungen

Ratsherr Pohl gab zu Bedenken, dass erneut vier Hortgruppen wegfielen, ohne dass dafür entsprechende Alternativen geschaffen würden. Zudem irritiere im Kindertagesstättenbericht die Anzahl von null unbelegten Hortplätzen, da aus einigen Stadtbezirken eine Nachfrage und Warteliste bekannt sei.

Man folge der realen Bedarfsnachfrage, so Stadträtin Rzyski. Es würden ausschließlich Hortplätze umgewandelt, für die es keine Nachfrage gebe. Die Träger wiesen den Mangel an Nachfrage im Rahmen ihrer Beantragung auf Umstrukturierung nach.

Herr Teuber ergänzte, dass die im Kindertagesstättenbericht genannte Geburtenrate prospektiv eine Nachfrage vermuten lasse. In den Jahren 2020 und 2021 werde somit die Nachfrage ggf. vorhanden sein. Man müsse vermehrt zukunftsgerichtet planen.



TOP 15.1.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14 in eine integrative Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 0641/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14, 30167 Hannover-Nordstadt, eine Kindergartengruppe (25 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Kindergartengruppe (17 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

· die Einrichtung ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, gemäß der Förderrichtlinie für städtische Kindertagesstätten zu fördern und eine laufende Beihilfe auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration" - gemäß Anlage 2 - zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Nord: Einstimmig



TOP 15.2.
Umstrukturierung der Kindertagesstätte "Katholisch-Internationales Familienzentrum St. Maria"
(Drucks. Nr. 0802/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte "Katholisch-Internationales Familienzentrum St. Maria", Paulstr. 13, 30167 Hannover, eine kleine altersübergreifende Gruppe (5 x Krippe, 15 x Kiga; Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung), eine kleine altersübergreifende Gruppe (5 x Krippe, 15 x Kiga; Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe (25 Kinder, Ganztagsbetreuung) und eine Hortgruppe (20 Kinder, bis 17:00 Uhr) in eine Kindergartengruppe (25 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für katholische Kindertagesstätten in Hannover zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Nord: Einstimmig



TOP 15.3.
Umstrukturierung in der Kita "Pusteblume", Celler Str. 49, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· eine Krippengruppe (12 Plätze) der Kita "Pusteblume" in Trägerschaft der Stephansstift Kindertagesstätten u. Familienzentren gGmbH in eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 15.4.
Umstrukturierung des städtischen Familienzentrums Gronostraße
(Drucks. Nr. 1168/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· im Familienzentrum Gronostraße, Gronostraße 9c, 30459 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.08.2020 zwei Hortgruppen mit je 15 Plätzen zu schließen und an deren Stelle eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen (in Ganztagsbetreuung) einzurichten

· sowie eine weitere Hortgruppe von 15 Plätzen auf 20 Plätze zu erweitern.

Einstimmig



TOP 16.
Aufstockung von Betreuungszeiten

TOP 16.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Christuskirche
(Drucks. Nr. 0796/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung) der Ev.-luth. Kindertagesstätte Christuskirche, An der Christuskirche 15, 30167 Hannover-Nordstadt, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft (VBE) zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Nord: Einstimmig



TOP 16.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der AWO-Kindertagesstätte Große Pranke
(Drucks. Nr. 0800/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte Große Pranke, Große Pranke 5, 30419 Hannover-Marienwerder, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 16.3.
Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte St. Thomas
(Drucks. Nr. 1002/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte St. Thomas, Am Wacholder 14 A, 30459 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 16.4.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Sternheimweg
(Drucks. Nr. 1063/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Sternheimweg, Sternheimweg 16, 30455 Hannover, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGpS), die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Steimann nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 16.5.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 1064/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz, Pfarrlandplatz 11, 30451 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 17.
Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0964/2020)

Auf die Frage von Ratsherrn Zingler, ob man ein seit Jahren bestehendes Projekt weiterhin als innovatives Modellprojekt bezeichnen könne, informierte Frau Stärk, dass als neue Bezeichnung „Schulergänzende Betreuungsprojekte“ beabsichtigt sei.

Antrag,

zu beschließen,
dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover

· für das Schuljahr 2020/2021 vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig



TOP 18.
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Entenfangweg 25"
(Drucks. Nr. 0768/2020)

Antrag,

zu beschließen

· in der städtischen Kindertagesstätte Entenfangweg 25, 30419 Hannover-Ledeburg, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH (GGPS) eine Kindergartengruppe (25 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) und eine laufende Beihilfe auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration" - gemäß Anlage 2 - zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Steimann nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 19.
Erweiterung und Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße
(Drucks. Nr. 0832/2020)

Antrag,

zu beschließen

· die bestehenden 20 Hortplätze in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Str. 18, 30629 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzustrukturieren sowie
· eine Kindergartengruppe mit derzeit 20 Plätzen auf 25 Plätze zu erweitern und
· ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 20.
Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Drostestraße" in Hannover-List
(Drucks. Nr. 0962/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· der Errichtung der Kindertagesstätte "Drostestraße" mit einer Krippengruppe (15 Plätze, Kinder ab 1 bis 3 Jahren) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung), beide in Ganztagsbetreuung, in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH in der Drostestr. 22 A, 30161 Hannover, zuzustimmen und

· ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Einstimmig



TOP 21.
Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A"
(Drucks. Nr. 0965/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· der Errichtung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A" mit drei Krippengruppen (je 15 Plätze, Kinder ab 1 bis 3 Jahren in Ganztagsbetreuung) und zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Stephansstift Kindertagesstätten und Familienzentren gGmbH in 30161 Hannover, Am Welfenplatz 3 A, zuzustimmen und

· ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie Einrichtungsmittel zu gewähren.

Einstimmig



TOP 22.
Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 1066/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Tresckowstraße, Tresckowstraße 82, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., zum 01.08.2020 eine Kindergartengruppe (25 Plätze, ganztags, für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt) in eine integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration" - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 25.
Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache 1163/2020
(Drucks. Nr. 1474/2020)

Herr Steimann informierte, dass Elternbeiträge aufgrund der Anwesenheit des Kindes für den Zeitraum 15. bis 22. Juni erhoben werden sollten. Ab dem 22. Juni müsse ausschließlich die trägerseitige Zurverfügungstellung von Plätzen abgerechnet werden. Auf die Anwesenheit des Kindes komme es ab dem Zeitpunkt nicht mehr an. Diese Komplexität stelle die Träger vor eine unlösbare Verwaltungsbelastung.

Frau Wilke ergänzte, dass es nicht nur die Mehrbelastung in der Art und Weise der Abrechnung bei den Trägern gebe, sondern es sei auch eine wenig versöhnliche Art des Umgangs mit den Eltern. Es müsse eine pragmatische Lösung für die Träger und die Eltern gefunden werden.

Träger, Verwaltung und Politik müssten gemeinsam die beste Lösung finden, so Ratsherr Finck. Man beabsichtige, den Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktion zu ziehen.

Beigeordneter Hauptstein informierte, dass eine Vertagung des Dringlichkeitsantrags nicht möglich sei. Gem. § 13 Abs.2 GO könne eine Angelegenheit nur vertagt werden, wenn sie keine besondere Dringlichkeit beanspruche. Bei diesem Antrag habe man jedoch im Vorfeld bereits beschlossen, dass eine Dringlichkeit bestehe. Zudem könne laut GO der Antrag erst in der nächsten ordentlichen Sitzung und somit erst im September erneut behandelt werden.

Man müsse prüfen, worin genau die Schwierigkeiten lägen, so Stadträtin Rzyski. Man sei bis zur Veröffentlichung der neuen Landesverordnung von einer Rückkehr zum Regelbetrieb frühestens nach den Sommerferien ausgegangen. Dass bereits ab dem 22. Juni der Regelbetrieb erneut aufgenommen werden solle, sei auch für die Verwaltung überraschend gewesen.

Herr Pietzko drückte sein Verständnis für die Situation der Träger aus und betonte, dass man gemeinsam eine Lösung finden werde.

Herr Teuber verdeutlichte, dass die Schwierigkeit nicht nur in der Systemerfassung der Kinder in Relation zu den Betreuungszeiten liege. Den Eltern müsse auch transparent dargelegt werden, für welche Zeiten welche Beiträge entstanden seien. Unter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben sei eine nachträgliche Abrechnung unumgänglich. Die Abrechnungsstellen der Träger seien mit der Bewältigung dieser Aufgabe überlastet. Man dürfe nicht unberücksichtigt lassen, dass mit jedem abzurechenden Zeitraum und jedem Beitrag auch eine einkommensabhängige Berechnung verbunden sei. Bei der Berechnung der Elternbeiträge spiele es auch eine Rolle, dass man aufgrund des Erlasses u.a. veränderte Betreuungszeiten habe anbieten müssen. Eine Aussetzung der Entgelterhebung bis zum 01. Juli sei voraussichtlich die pragmatischste Lösung. So könne man bis zum 30. Juli nach der bisherigen Beitragsstaffel abrechnen und ab 01. August nach der neuen. Das könne den Aufwand auf zwei Neuberechnungen reduzieren.

Die bisher beschlossene Drucksache habe sich auf eine Regelung in der Notbetreuungssituation bezogen, so Stadträtin Rzyski. Aufgrund des neuen Landeserlasses sei auch die Basis für die Drucksache weggefallen. Der Abrechnungsaufwand, der für die Betreuung zwischen dem 15. und 22. Juni entstehe, sei nachvollziehbar unverhältnismäßig. Ab dem 22. Juni sei man außerhalb der Grundlage für die Beschlussdrucksache Nr. 1163/2020.

Frau Wilke betonte, dass man nach ihrer Einschätzung sich ab dem 22. Juni nicht im Regelbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb befinden werde. Bei Hortkindern entstehe eine zusätzliche Schwierigkeit der Betreuung, da der Schulbetrieb noch nicht vollständig aufgenommen worden sei und somit der Hortbesuch von den wahrgenommenen Schultagen abhänge.

Ratsherr Finck bat um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

(Anm.: Die Sitzung wurde für zehn Minuten unterbrochen.)

Herr Teuber bestätigte die Frage des Beigeordneten Hauptstein, ob der Dringlichkeitsantrag weiterhin aufrechterhalten werde.

Ratsherr Finck bat um formale Behandlung des Antrags. Die Verwaltung solle in Abstimmung mit der AGW ein praktikables Verfahren entwickeln und dieses dem Verwaltungsausschuss und der Ratsversammlung zum Beschluss vorlegen. Die Eltern sollten mindestens bis zum 22. Juni von den Elternbeiträgen freigestellt werden.

Beigeordneter Hauptstein informierte, dass der Antragssteller mit der formalen Behandlung einverstanden sein müsse.

Herr Teuber gab seine Zustimmung zur formalen Behandlung.

Antrag,
zu beschließen:

Es wird beschlossen, die Umsetzung der Beschlussdrucksache 1163/2020 zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine neue praktikablere Regelung vorzuschlagen.

Formal behandelt



TOP 23.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski berichtete zum Thema „Stabilitätspaket“.

Herr Teuber informierte, dass die Familienbildungsstätten im Nachgang nochmals aufgefordert würden, Anträge zur Finanzierung beim Land Niedersachsen zu stellen. Sodann fragte er bezogen auf die zur Information erhaltene Kündigung der Regionsvereinbarung, ob dazu neue Regelungen erstellt würden. Zudem bat er um Beantwortung, wie mit Vertretungskosten umgegangen werden solle, da die dritte Fachkraft in Krippen nun nicht durch das Land eingeführt werde. Bereits eingestellte Drittkräfte würden durch das Land finanziert. Trägern, die bisher noch keine Drittkraft eingestellt hätten, fehlten zum einen das Personal, zum anderen die Finanzierung für weiteres, notwendiges Personal.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit den Trägern vorgesehen sei. Zum Thema „Dritte Kraft“ erläuterte Stadträtin Rzyski, dass man entsprechend den Landesvorgaben handeln werde, allerdings keine darüberhinausgehenden und damit nicht refinanzierbaren Kosten tragen könne.

Ratsherr Finck fragte, ob man Restmittel aus dem Stabilitätspaket für wohnortnahe Ferienfreizeiten nutzen könne und ob es dafür Pläne gebe.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass angenommen werde, dass bisher aufgrund der aktuellen Situation weniger Mittel für Ferienfreizeiten ausgegeben worden seien. Allerdings hätten Träger, die Mittel beantragt und bewilligt bekämen, noch nicht zurückgemeldet, ob die beantragten Maßnahmen auch durchgeführt werden könnten. Man habe die Träger gebeten, mitzuteilen, welche Ferienfreizeiten noch umgesetzt werden könnten. Sollten hierbei Mittel freibleiben, so könne man diese Mittel ggf. für wohnortnahe Betreuungsmaßnahmen nutzen.

Herr Rauls bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Sodann fragte er, ob man eine Aufstellung bekommen könne, aus welchen Bereichen die Einsparungen an Sachmitteln kämen und ob, wie in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung berichtet, bisher geplante und bewilligte Ferienfreizeiten auch in wohnortnahe Betreuungsmaßnahmen umgewandelt werden könnten.

Man könne erst im Nachhinein angeben, aus welchen Haushaltsstellen Mittel entnommen worden seien, so Stadträtin Rzyski. Es sei eine große Unterstützung, wenn Träger bereits frühzeitig auf den Bereich Jugendarbeit zukämen und mitteilten, welche Projekte in wohnortnahe Betreuungsmaßnahmen umgewandelt werden könnten. Der Bereich prüfe zurzeit die Möglichkeiten.

Anschließend berichtete Stadträtin Rzyski über die bevorstehende Kündigung der Regionsvereinbarung. Man strebe eine neue Vereinbarung mit den Regionskommunen an.

Herr Teuber fragte, ob man nunmehr von Eltern eine Kostenübernahmeerklärung der Heimatkommune einfordern müsse, damit ein Betreuungsplatz in der Stadt Hannover belegt werden könne. Zudem fragte er, ob Eltern mit bereits unterschriebenen Verträgen Bestandsschutz hätten.

Frau Stärk informierte, dass man sehr kurzfristig Abstimmungstermine mit den Trägern plane, um eine neue Vereinbarung zu besprechen. Auch der Übergangszeitraum müsse geregelt werden, sofern man nicht zeitnah ein Ergebnis erziele.

Die Verträge hätten Bestandsschutz, so Stadträtin Rzyski. Sollte keine Regelung zeitnah erfolgen, so werde die gesetzliche Regelung der Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten greifen. Die Regionskommunen sowie die Träger in der Stadt Hannover seien darüber informiert worden.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 17:08 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll