Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 04.05.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.04.2020)
Protokoll (erschienen am 10.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 20.05.2020

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 4. Mai 2020,
Rathaus, Ratsaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Kupsch) (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Funda) (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hogh) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Busse Fachbereich Öffentliche Ordnung
Frau Luft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mues Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung - Nordmannblock
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0470/2020 mit 3 Anlagen)

4.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz
(Drucks. Nr. 0679/2020 mit 1 Anlage)

4.2.1. Änderungsantrag zur DS-Nr. 0679/2020 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-0949/2020)

4.3. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

4.4. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

4.5. Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 für den künftigen Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung (vormals Nr. 1831) - Nordmannpassage -
(Drucks. Nr. 0867/2020 mit 3 Anlagen)

4.6. Verwaltungsgebäude Leinstraße 14, Brandschutzmaßnahme
(Drucks. Nr. 0939/2020 mit 3 Anlagen)

5. M I T T E I L U N G E N
- des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für Europa ist HIER!
(Drucks. Nr. 15-0706/2020)

6.2. Zuwendung für partizip e.V.
(Drucks. Nr. 15-0707/2020)

6.3. Zuwendung für Sybilla Pütz
(Drucks. Nr. 15-0708/2020)

6.4. Zuwendung für Die Johanniter Unfallhilfe
(Drucks. Nr. 15-0951/2020)

6.5. Zuwendung für den Deutschen Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V.
(Drucks. Nr. 15-0952/2020)

6.6. Zuwendung für den Kinderladen Das Doppelte Lottchen
(Drucks. Nr. 15-0953/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Markierung Radüberwege
(Drucks. Nr. 15-0523/2020)

7.1.2. Verkehrsführung Heinrichstraße
(Drucks. Nr. 15-0524/2020)

7.1.3. Sanierung des Mahnmals Gerichtsgefängnis Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0720/2020)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Photovoltaik
(Drucks. Nr. 15-0711/2020)

7.2.2. Zoo
(Drucks. Nr. 15-0712/2020)

7.2.2.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 0712/2020 Verkehrsflächen am Zoo
(Drucks. Nr. 15-0950/2020)

7.2.3. Steintorplatz
(Drucks. Nr. 15-0713/2020)

7.2.3.1. Steintorplatz
(Drucks. Nr. 15-0713/2020 N1)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Parkplätze am Parkhaus "Lister Tor"
(Drucks. Nr. 15-0698/2020)

7.3.2. Parkplätze auf der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-0699/2020)


7.3.3. Mobil sein in Zeiten von Corona und "Physical Distancing"
(Drucks. Nr. 15-0849/2020)

7.4. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

7.4.1. Fahrradabstellplätze in Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-0710/2020)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Aufstellung Grundstücks- und Immobilienkäufe seit 2008
(Drucks. Nr. 15-0525/2020)

8.1.2. Umgestaltung Andreas-Hermes-Platz und Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 15-0526/2020)

8.1.3. Denkmäler in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-0721/2020)

8.1.4. Beschädigungen des neuen Pflasters in der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-0723/2020)

8.1.5. Sozialwohnungen im Neubaugebiet Ohehöfe
(Drucks. Nr. 15-0724/2020)

8.1.6. Kürzlich erfolgte Erneuerung des Roten Fadens
(Drucks. Nr. 15-0725/2020)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0714/2020)

8.2.2. Lagernde Personen im Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0715/2020)

8.2.3. Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0716/2020)

8.2.4. Müllcontainer im öffentlichen Straßenraum
(Drucks. Nr. 15-0717/2020)

8.2.5. Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0718/2020)

8.2.6. Feinstaubbelastung in den U-Bahnstationen
(Drucks. Nr. 15-0719/2020)

8.3. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

8.3.1. Pflaster im Bereich des Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-0709/2020)

9. Genehmigung von Protokollen

9.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2020

9.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.02.2020

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2020

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke eröffnete die 36. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er sagte, dass TOP 4.2.1., TOP 6.4., TOP 6.5., TOP 6.6. und TOP 7.2.2.1. in die Tagesordnung eingefügt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliege.

Die Dringlichkeit des Antrages wurde mit 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass seine Fraktion TOP 4.3. und TOP 4.4. in die Fraktion ziehe.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner sagte, dass sich nach einer Harvard-Studie bei einer Erhöhung des Feinstaubs um ein Mikrogramm pro Kubikmeter die Sterblichkeitsrate an Covid-19 um 15 % erhöhe. Er fragte, inwieweit das in diesem Kreis angekommen sei. Er wollte außerdem wissen, welche Maßnahmen überlegt werden, um eine bessere Luft im Stadtbezirk Mitte zu bekommen.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass es Zusammenhänge auch bei Asthma und anderen Lungenkrankheiten gäbe. Es sei wichtig, dass die Feinstaubbelastung verringert werde. Jede Art von Feinstaub wirke sich unabhängig davon, ob es sich um asthmatisches, allergisches Asthma oder eine Lungenkrankheit handele, negativ aus. Sie betonte, dass in Hannover daran gearbeitet werden müsse, die Feinstaubbelastung erheblich zu verringern.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Pflanzkübel Ballhofplatz
Frau Göttler berichtete, dass in den nächsten Tagen drei bis vier Pflanzkübel mit einer Schmucklilienart auf dem Ballhofplatz aufgestellt werden.
- Bücherschrank Lavesplatz
Frau Göttler teilte mit, dass es seit dem 28.04.2020 einen fünften Bücherschrank im Stadtbezirk gäbe. Dieser befinde sich auf dem Lavesplatz. Die Überlegungen, die Bücherschränke mit Graffitis zu versehen, um sie vor Schmierereien zu schützen, seien aufgrund der derzeitigen Situation ausgesetzt.
- Obdachlose
Frau Göttler berichtete, dass unter Mithilfe diverser Ehrenamtlicher und Institutionen eine temporäre Notversorgung eingerichtet worden sei. Es habe zum Beispiel an sechs verschiedenen Örtlichkeiten einen Mittagstisch gegeben. Seit heute sei das eingestellt worden, weil die normalen Hilfesysteme wieder greifen würden. Die maßgeblichen Institutionen haben die Versorgung der Obdachlosen wiederaufgenommen. Das Stadionbad sei wieder geschlossen worden, da die Möglichkeit, dort zu duschen, kaum angenommen worden sei. Die Jugendherberge sei seit einigen Tagen wieder für Obdachlose geöffnet. Die 100 inhäusigen Plätze seien alle belegt. Bei den Plätzen in den Zelten gäbe es eine 50%ige Belegung. Sie wies darauf hin, dass alle Angebote, die die Stadt Hannover mit Ehrenamtlichen und Selbsthilfevereinen und andere Institutionen aufgrund der Corona-Krise initiiert habe, unter www.hannover.de/coronahilfe nachgelesen werden können.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass er sich über die Bereitstellung der Duschen des Stadionbades für die obdachlosen Mitmenschen sehr gefreut habe. Er bedauerte, dass diese Möglichkeit jetzt wieder entfalle. Manche infrastrukturellen Verbesserungen benötigen Zeit, um sich rumzusprechen. Er sprach sich für eine dauerhafte Einrichtung einer solchen Möglichkeit aus. Der Bedarf an sanitären Einrichtungen in geschützten Räumen für obdachlose Menschen sei vorhanden.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob die Möglichkeit bestehe in der Jugendherberge zu duschen.

Frau Göttler antwortete, dass die Möglichkeit vorhanden sei. Außerdem gäbe es bei einigen Tagestreffs und bei den Notschlafstellen die Möglichkeit zu duschen. Beim Stadionbad habe es sich um ein zusätzliches Angebot gehandelt.

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung - Nordmannblock
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0470/2020 mit 3 Anlagen)
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig

TOP 4.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz
(Drucks. Nr. 0679/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz - mit der Vorhabenträgerin, der hanova Wohnen mbH, ansässig Otto-Brenner-Str. 4, 30159 Hannover (nachfolgend „Vorhabenträgerin“ genannt), zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.2.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0679/2020 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-0949/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
· Das für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung vorgesehene Viertel an zu entstehenden Wohnungen sieht auf Dauer eine Miethöhe auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vor.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.3.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass laut Drucksache das neu erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept und das integrierte Nahversorgungskonzept städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB darstellen. Er fragte, was das bedeute, wieso das beschlossen werden müsse und welche Bindungskraft durch den Beschluss entstehe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, welche Nahversorgungslücken es in den einzelnen Stadtteilen im Stadtbezirk Mitte gäbe.

Herr Mues sagte, dass Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Steuerung des Einzelhandels rechtsfest gemacht werden müssen. Darüber müsse der Rat beschließen. Bebauungspläne haben Auswirkungen auf die Nutzung der Grundstücke und somit auf das Eigentum. Das Konzept diene der Selbstbindung des Rates und sei Grundlage für weitere Beschlüsse.

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass Bebauungspläne trotzdem einzeln vorgelegt werden.

Herr Mues antwortete, dass das Konzept selbst das Baurecht nicht ändere. Sei in einem Gebiet eine bestimmte Entwicklung gewünscht oder auch nicht, diene das Konzept als Begründung. Anhand des Konzeptes seien die Einzelfälle auszulegen. Sei ein Einzelfall im Einzelhandels- oder Vergnügungsstättenkonzept nicht berücksichtigt worden, könne von dem Konzept abgewichen werden. Er erläuterte, dass es im Stadtbezirk Mitte eine Überversorgung gäbe. Im Bereich der Nahversorgung werden 200 % der Kaufkraft gebunden. Es gäbe einen starken Zufluss von außen. Im Bereich der Goethestraße gäbe es ein Manko in der Nahversorgung. Die Calenberger Neustadt sei nicht optimal versorgt. Die Calenberger Esplanade könne die ihr zugedachte Wirkung nicht erfüllen. Es gäbe viele Leerstände. Im Bereich des Klagesmarktes seien durch die Neubauten Möglichkeiten geschaffen und bestehende Märkte erweitert worden. Im Zooviertel gäbe es nur einen kleinen Markt. Es gäbe aber kaum räumliche Möglichkeiten und keine Grundstücke, die zur Verfügung stehen. Planungsrechtlich handele es sich um allgemeine Wohngebiete. Ein Laden unter 800 qm sei planungsrechtlich möglich. Die vorhandene Kaufkraft ließe auch einen größeren Laden zu. Es fehle jedoch der Platz.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass bei anderen stadtentwicklungstechnischen Konzepten die Konzepte Grundlage für Förderentscheidungen zum Beispiel durch den Bund gewesen seien. Er fragte, ob das bei dem Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept genauso sei und das Konzept eine Grundlage für Fördertöpfe zum Beispiel von der europäischen Union sei.

Herr Mues antwortete, dass er von Fördertöpfen zur Zeit keine Kenntnis habe. Ein Konzept sei aber sicherlich ein Kriterium, auf das zugegriffen werden könne, sollte es irgendwann Fördermöglichkeiten geben.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob es möglich gemacht werden könne, für weitere Nachfragen in der nächsten Sitzung erneut zur Verfügung zu stehen.

Herr Mues sagte, dass das denkbar sei.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 4.4.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt
Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob es möglich sei, den Auftrag zur Vergabe der Konzepte mit den genauen Aufgabenbeschreibungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ihm sei nicht bekannt, ob es sich um eine Ausschreibung oder um einen Ratsauftrag gehandelt habe.

Herr Mues antwortete, dass es eine Angelegenheit der Verwaltung sei. Bei dem Vorgängerkonzept sei gesagt worden, dass das Konzept angepasst werde, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Es habe in den letzten Jahren zum Beispiel durch den Online-Handel und die Bevölkerungsentwicklung einige Veränderungen gegeben. Es sei davon ausgegangen worden, dass die Bevölkerungszahlen sinken. Tatsächlich seien diese aber gestiegen. Die Verwaltung habe den Anlass als gegeben angesehen, das Konzept zu überarbeiten. Eine Überarbeitung sei bezüglich der Rechtssicherheit außerdem notwendig gewesen, weil sich das Landes-Raumordnungsprogramm und das Regionale Raumordnungsprogramm geändert haben. Ferner war im Programm „Mein Hannover 2030“ das Einzelhandelskonzept ein Leitprojekt.

Bezirksratsherr Sandow bat um Überlassung der Ausschreibung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass sich die gesetzlichen Bedingungen geändert haben. Derzeit sei eine Eindämmung von Vergnügungsstätten nur durch die Änderung der Bebauungspläne möglich. Er fragte, ob sich die Fragen damit erledigt haben.

Bezirksratsherr Sandow ging davon aus, dass er die Ausschreibung bekomme.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Verwaltung hier tätig geworden sei.

Herr Mues erläuterte, dass es für das Vergnügungsstättenkonzept keinen Ratsauftrag gegeben habe. Es habe Ausschreibungen gegeben. Die vergaberechtlichen Regeln seien eingehalten worden.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass er diese Ausschreibungen gerne zur Kenntnis hätte.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass laut Vergnügungsstättenkonzept auch im Steintorviertel eine Abstandsregel von 100 Metern gelte. Es bestehe durch die Vorprägung des Steintorviertels die Möglichkeit, den Abstand auf 50 Meter zu reduzieren. Er fragte, ob die Verwaltung beabsichtige, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen oder ob es sich lediglich um einen Hinweis handele.

Frau Luft antwortete, dass versucht worden sei, dass Wesentliche aus den Gutachten darzustellen. Es handele sich um eine Information über die rechtlichen Möglichkeiten der Erhöhung oder Verringerung der Abstände. Die Kommune habe die Möglichkeit, von der rechtlichen Option Gebrauch zu machen. Die Stadt Hannover beabsichtige das derzeit nicht. Im Steintorviertel könne jedoch darüber nachgedacht werden. In den Gebieten, in denen eine städtebauliche Förderung erfolge, müsse dagegen über eine Erhöhung der Abstände nachgedacht werden. Sie wies darauf hin, dass es Aufgabe des Rates sei, über veränderte Abstandsregeln zu beschließen. In der Drucksache habe man deutlich auf die Option hinweisen wollen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 4.5.
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 für den
künftigen Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung (vormals Nr. 1831) -
Nordmannpassage -
(Drucks. Nr. 0867/2020 mit 3 Anlagen)

Antrag,
die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 um ein Jahr gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung zu beschließen.

Einstimmig

TOP 4.6.
Verwaltungsgebäude Leinstraße 14, Brandschutzmaßnahme
(Drucks. Nr. 0939/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow war sehr verwundert. Das Grundstück sei verkauft und die Gebäude sollen abgerissen werden. Er hielt es für unglücklich in eine bevorstehende Ruine 500.00 Euro für den Brandschutz zu investieren. Seit Jahren spreche sich seine Fraktion dafür aus, Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern langfristiger planen. Die jetzt entstehenden Zusatzkosten seien ärgerlich. Er fragte, ob es absehbar gewesen sei, dass das Gebäude länger benötigt werde und ob der Back-Bone-Knoten nicht mitbedacht worden sei. Er wollte außerdem wissen, ob die Feuerwache am Weidendamm der einzige Alternativstandort gewesen sei.

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass ihm nicht ganz klar geworden sei, ob es sich um zwangsweise notwendige Maßnahmen handele und ob das Gebäude nicht mehr betreten werden dürfe, wenn die Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Er fragte des Weiteren, ob für den Betrieb des Back-Bone-Knotens die Anwesenheit von Menschen in dem Gebäude notwendig seien.

Herr Bär wies darauf hin, dass die Verwaltung mit der Änderung des Bebauungsplanes zum Ausdruck gebracht habe, das Grundstück einer anderen Verwendung zuzuführen. Durch den Umzug des Fachbereichs Recht und Ordnung hätte das Gebäude eigentlich auch keine Bestimmung mehr gehabt. Zwischenzeitlich sei das Problem aufgetreten, dass der Back-Bone-Knoten bisher nicht an den neuen Standort am Weidendamm umgesetzt werden konnte. Die Fertigstellung der Feuerwehr an dem Standort habe sich verzögert. Der Back-Bone-Knoten müsse aus diesem Grund in der Leinstraße weiterbetrieben werden, um die städtische LAN-Infrastruktur sichergestellt werden könne. Für die Wartung des Knotens sei Personal erforderlich, dass sich aber nicht permanent im Gebäude aufhalten müsse. In dem Gebäude sollen sieben bis acht städtische Organisationseinheiten untergebracht werden, bzw. seien dort schon untergebracht. Um den dort untergebrachten Mitarbeiten bis zum Ende des Jahres 2022 eine ausreichend sichere Perspektive für deren Arbeit zu bieten, müsse das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Verwaltung habe deshalb einen Brandschutzgutachter beauftragt, um zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen das Gebäude weiter genutzt werden könne. In Zusammenarbeit mit der Bauordnung sei zum Beispiel festgestellt worden, dass unzureichende Rettungswege nach heutigem Standard ertüchtigt werden müssen. Die Brandmeldeanlage müsse außerdem erweitert und ergänzt werden. Des Weiteren gäbe es noch einige andere notwendige Maßnahmen, damit die Mitarbeiter der verschiedenen Fachbereiche ihren Dienst sicher verrichten können. Er wies darauf hin, dass die Verwaltung nach Alternativen gesucht habe. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Auslagerungen erfolgten, haben auf dem Markt keine Alternativen zur Verfügung gestanden. Der Markt sei zumindest vor Corona ziemlich angespannt gewesen. Notwendig gewesen wären Unterbringungsmöglichkeiten für kleine Einheiten mit unterschiedlichen Laufzeiten, die schwierig anzumieten seien. Der Fachbereich Recht hätte zum Beispiel relativ kurzfristig ausgelagert werden müssen. Für diese Organisationseinheit sei die langfristige Unterbringung in einem Gebäude vorgesehen, dass noch nicht fertig ausgebaut sei. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung beschlossen, das Gebäude in der Leinstraße entsprechend nachzurüsten, um für einen begrenzten Zeitraum eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass sich die Fertigstellung der neuen Feuerwehrwache aus verschiedenen Gründen verzögere. In dieser Zeit sei, obwohl es nicht geplant gewesen war, aufgrund der Verzögerungen viel Geld für ein redundantes Backup-System ausgegeben worden. Jetzt werde ein gesamtes Gebäude für ein halbe Millionen Euro ertüchtigt, weil die Feuerwache nicht fertig werde. Das Geld werde niemand zurückzahlen.

Herr Bär wies darauf hin, dass die Verwaltung bezüglich der Nichtfertigstellung der Feuerwache 1 eine Drucksache ins Verfahren gegeben habe. An verschiedenen Standorten mussten für die Belegschaft wie zum Beispiel der Leitstelle Übergangsmaßnahmen getroffen werden. Zum Beispiel musste die Feuerwache 2 nachertüchtigt und ausreichend Personal für die redundante Leistelle vorgehalten werden. Die alte Leistelle in der Feuerwache 10 in der Calenberger Neustadt musste technisch überholt werden, damit ausreichende Kapazitäten vorhanden seien, um den Leitstellenbedarf abzudecken. Erforderlich gewesen sei auch eine teure technische Ertüchtigung des Back-Bone-Knotens und seiner technischen Infrastruktur in der Leinstraße. Um das Rechenzentrum weiter zu betreiben, mussten außerdem die Kühl- und Belüftungsanlagen auf einen entsprechenden Stand gebracht werden. Es seien entsprechende Gelder veranschlagt worden, um zum einen Sicherheitsdienst zu installieren. Der Sicherheitsdienst wäre bei einem Leerstand des Gebäudes erforderlich geworden, um den Back-Bone-Knoten zu schützen. Der Leerstand sei nunmehr nicht eingetreten. Das Gebäude werde weiter genutzt. Die Aufrechterhaltung des Back-Bone-Knotens sei der geringere Anteil, der die Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich mache.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die Ertüchtigungsmaßnahmen nicht nur für den Back-Bone-Knoten notwendig seien, sondern vielmehr weil das Gebäude weiterhin als Verwaltungsgebäude genutzt werde. Die Gründe liegen daher nicht nur in der Nichtfertigstellung der Feuerwache 1. Offensichtlich sei ein Raumbedarf vorhanden gewesen. Er fragte, welche Ursachen noch vorhanden seien. Er wollte außerdem wissen, wie viele Personen in der Leinstraße untergebracht seien und wie lange die Verwaltung die Nutzung des Gebäudes plane.

Herr Bär antwortete, dass die Vorhaltung des Back-Bone-Knotens der geringere Teil der Maßnahme sei. Das Gebäude habe aus heutiger Sicht keine ausreichend sicheren Treppenhäuser, keine ausreichend sicheren Flurbereiche, keine ausreichend sicheren Brandschutztüren, keine Brandmeldeanlage, die den heutigen Ansprüchen gerecht werde usw. Es gäbe eine Menge von Ansatzpunkten, die bedeuten, dass Geld in die Hand genommen werden müsse, um ein sicheres Arbeiten für die nächsten zwei Jahre zu ermöglichen. Er berichtete, dass im Erdgeschoss der Verkehrsaußendienst und der städtische Ordnungsdienst untergebracht seien. Zwar befinden sich diese Mitarbeiter meistens im Außendienst, benötigen für die mit der Aufgabe verbundenen Verwaltungstätigkeiten jedoch auch Büros. Er teilte mit, dass insgesamt ca. 100 Personen im Gebäude untergebracht worden seien.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, wo diese Personen in zwei Jahren untergebracht werden sollen. Er wies darauf hin, dass immerhin ein neues technisches Rathaus gebaut worden sei.

Herr Bär sagte, dass der Fachbereich Recht und Ordnung an den Schützenplatz gezogen sei. Er erläuterte, dass die Räumlichkeiten des Bereichs Wahlen und Statistik im Neuen Rathaus saniert werden. Eine räumliche Nähe des Bereichs zum Neuen Rathaus sei als sinnvoll erachtet worden, so dass dieser Bereich solange die Baumaßnahmen andauern in der Leinstraße untergebracht worden sei. Andere geeignete Räumlichkeiten, die die erforderlichen Standards erfüllt hätten, habe es am Markt nicht gegeben. Für die Vermieter sei es kein wirtschaftliches Unterfangen gewesen für einen Anmietungszeitraum von ein bis zwei Jahren auf städtische Standards aufzurüsten oder umzubauen. Der Fachbereich Recht habe aus dem Gebäude in der Schmiedestraße ausziehen müssen. Der Vermieter habe

den Mietvertrag nicht verlängern wollen, obwohl mehrfach versucht worden sei, eine Verlängerung herbeizuführen. Die für den Fachbereich Recht vorgesehenen neuen Räumlichkeiten seien noch nicht fertig. Die Alternative zur Leinstraße wäre gewesen, die Kollegen auf mehrere Standorte zu verteilen, was als nicht sinnvoll erachtet worden sei.

Bezirksratsherr Baathe verwies auf die Aussage, dass der Markt vor Corona angespannt gewesen sei. Er fragte, ob geprüft worden sei, wie die Lage auf dem Markt sich nunmehr darstelle und ob es jetzt Alternativen gäbe. Er konnte sich vorstellen, dass sich die Verhältnisse verändert haben und somit auch die Bedingungen.

Bezirksratsherr Sandow stellte sich die Frage, warum die Räumlichkeiten, so wie sie waren, für die Mittarbeiter des Fachbereichs Recht und Ordnung bisher ausgereicht hätten. Für andere Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten, die vorübergehend dort untergebracht werden sollen, seien die Räumlichkeiten jetzt nicht mehr ausreichend. Er fragte, ob man sich bisher auf den Bestandsschutz habe berufen können und dieser Bestandsschutz jetzt für die neu untergebrachten Mitarbeiter nicht mehr greife. In diesem Fall wäre es sinnvoller gewesen, wenn die Mitarbeiter in der Leinstraße geblieben wären und die vorübergehend Unterzubringenden zum Schützenplatz gekommen wären. Er stellte die Frage, ob es insgesamt nicht sinnvoller wäre, Gebäude im Eigentum zu behalten und zu ertüchtigen als für viel Geld Räumlichkeiten anzumieten.

Herr Bär sagte, dass zu dem Zeitpunkt als das technische Rathaus geplant worden sei, der städtische Ordnungsdienst noch nicht installiert und auch noch nicht geplant gewesen sei. Den städtischen Ordnungsdienst zunächst in der Leinstraße unterzubringen sei eine gute, wenn auch keine dauerhafte Möglichkeit. Die Verwaltung werde die Zeit bis 2022 nutzen, um geeignete Räumlichkeiten zu finden. Der Bereich Wahlen und Statistik werde bis dahin zurück ins Neue Rathaus ziehen und für den Fachbereich Recht gibt es bereits Räumlichkeiten, die bis dahin fertiggestellt sein werden. Er hielt es grundsätzlich für sinnvoll einen gewissen Überhang an Gebäuden zur Verfügung zu haben, um Situationen, die nicht immer planbar seien, auffangen zu können. In Bezug auf die Leinstraße sei es jetzt ein Vorteil, dass das Gebäude zur Verfügung stehe und mit einem wirtschaftlich zu vertretenden Aufwand hergerichtet werden könne.

Bezirksratsherr Sandow zog die Drucksache in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
- des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung


Es gab keine Mitteilungen

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für Europa ist HIER!
(Drucks. Nr. 15-0706/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Europa ist HIER!. erhält für das Projekt „CAMPUS4YOU #THINKFUTURE DAYS 4.0“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.000,00 €.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung für partizip e.V.
(Drucks. Nr. 15-0707/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
partizip e.V. erhält für das Projekt „+Festival“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu
3.000,00 €.

Einstimmig

TOP 6.3.
Zuwendung für Sybilla Pütz
(Drucks. Nr. 15-0708/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Sybilla Pütz erhält für das Projekt „Offene Erzählbühne Hannover“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

Einstimmig

TOP 6.4.
Zuwendung für Die Johanniter Unfallhilfe
(Drucks. Nr. 15-0951/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Johanniter Unfallhilfe erhält für das Projekt „Musikalische Begleitung beim Europäischen Nachbarschaftstag „Am Klagesmarkt“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 250,00 €.

Einstimmig

TOP 6.5.
Zuwendung für den Deutschen Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V.
(Drucks. Nr. 15-0952/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Deutsche Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V. erhält für das Projekt „Zwei Sätze Tore“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 750,00 €.

Einstimmig

TOP 6.6.
Zuwendung für den Kinderladen Das Doppelte Lottchen
(Drucks. Nr. 15-0953/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kinderladen Das Doppelte Lottchen e.V. erhält für das Projekt „Neue Küche“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 4.000,00 €.

Einstimmig

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Markierung Radüberwege
(Drucks. Nr. 15-0523/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass das Vorhaben der Verkehrssicherheit dienen könne. Er sah aber das Problem, dass der Effekt verloren gehe, wenn alle Radüberwege rot markiert werden. Aus diesem Grund werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass es Beschlusslage der Stadt sei, alle Kreuzungsbereiche in Bezug auf die Fahrradüberwege rot zu markieren. Der Antrag sei daher überflüssig. Es sei unschädlich, dem Antrag zuzustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass alle im Stadtbezirk Mitte gelegenen Rad-überwege über Kreuzungen, die eine gesonderte Radspur haben, mit der roten Signalfarbe markiert werden.

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.2.
Verkehrsführung Heinrichstraße
(Drucks. Nr. 15-0524/2020)

Bezirksratsherr Kriwall begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass der Weg häufiger genutzt worden sei, als die Wedekindstraße gesperrt gewesen sei. Es sei spürbar gewesen, dass die umgeleiteten Fahrzeuge eher geradeaus gefahren seien als links abzubiegen Richtung Neues Haus. Nach seinen Beobachtungen habe sich das aber deutlich vermindert, seit die Wedekindstraße nicht mehr gesperrt sei. Er sehe keine Notwendigkeit für eine veränderte Verkehrsführung.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die Heinrichstraße für den Verkehr aus der Walderseestraße und Hohenzollernstraße Richtung Innenstadt die kürzeste Verbindung sei. Die Heinrichstraße sei dafür nicht ausgelegt. Das Mehr an Verkehr müsse aus der Straße rausgenommen werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung entwickelt die Möglichkeit einer anderen Verkehrslenkung für die Heinrichstraße, damit der von der Bödekerstraße und der Hohenzollernstraße kommende Kraftverkehr die Heinrichstraße nicht mehr als Abkürzung zur Berliner Allee nutzen kann.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.3.
Sanierung des Mahnmals Gerichtsgefängnis Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0720/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke übergab die Sitzungsleitung an Bezirksratsherrn Albrecht.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt für die zeitnahe Sanierung des Mahnmals zum Gerichtsgefängnis in der Lister Meile/Nähe Raschplatz, veranlasst eine urinabweisende Oberfläche und stellt eine gute Leserlichkeit der Beschriftung sicher.

Einstimmig

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Photovoltaik
(Drucks. Nr. 15-0711/2020)

Bezirksratsherr Albrecht übergab die Sitzungsleistung an den stellv. Bezirksbürgermeister Engelke zurück.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Gebäuden im Stadtbezirk Mitte, die sich im Besitz und/ oder Nutzung durch die Landeshauptstadt Hannover befinden, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu realisieren sind bzw. ob die vorhandenen Dachflächen für eine Begrünung geeignet sind.

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Zoo
(Drucks. Nr. 15-0712/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Zoo, die Verkehrsfläche zwischen Bahnhaltestelle und Waldchaussee für Fußgehende und Radfahrende den Bedürfnissen entsprechend neu zu gestalten.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.2.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0712/2020 Verkehrsflächen am Zoo
(Drucks. Nr. 15-0950/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
· Die Verkehrsflächen entlang des Zoos werden dahingehend verändert, dass der Fuß- und Radweg vom Theodor-Heuss-Platz bis zum Eingangsbereich des Zoos komplett neu gestaltet wird; dabei werden der Fuß- und Radweg getrennt, beide in geeigneter Breite vorgesehen sowie ein besserer, auf die Bedürfnisse von Radfahrenden und Fußgehenden abgestimmter Untergrund.
· Der vom Theodor-Heuss-Platz kommende Fuß- und Radweg mündet ebenso wie der von der Kreuzung Waldchaussee/Bernadotte/Fritz-Behrens-Allee/
Adenauer-Allee kommende in sinnvoller Weise auf den neuen Platz vor dem Eingang des Zoos ein und geht in diesen über; in Zusammenarbeit mit dem Zoo wird die Ge-staltung des Voreingangsbereichs des Zoos weiterhin insbesondere im Hinblick auf die Belange von Fußgehenden, Radfahrenden und behinderten Menschen überprüft und ggf. überplant.

Bezirksratsfrau Stock zog die Anträge in die Fraktion.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.3.
Steintorplatz
(Drucks. Nr. 15-0713/2020)

Ersetzt

TOP 7.2.3.1.
Steintorplatz
(Drucks. Nr. 15-0713/2020 N1)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt meinte, dass es im Rahmen der Pläne zur Neugestaltung des Steintorplatzes ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren gegeben habe, bei dem die Radverkehrsführung und die Beleuchtung eine große Rolle gespielt haben. Das Bürgerbeteiligungsverfahren trete jetzt in die Phase der Umsetzung. Der Abschluss dieses Verfahrens solle zunächst abgewartet werden.

Bezirksratsherr Kriwall merkte an, dass ein Büro beauftragt worden sei, ein Konzept für den Radverkehr und die Beleuchtung zu erstellen. Es sei nicht zielführend, wenn die Verwaltung zeitgleich ein eigenes Konzept erstellen würde. Seine Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass das Konzept, sobald es vorliege, ausführlich auch im Bezirksrat besprochen werde.


Bezirksratsfrau Stock fragte, ob es tatsächlich so gemeint sei, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen soll.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass die Verwaltung Einfluss nehmen soll auf die Planungen. Er war der Auffassung, dass Beleuchtung und Radverkehrsführung derzeit nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass es bei jedem Wettbewerb ein Pflichtenheft gäbe. In dem Pflichtenheft zum Steintor-Wettbewerb habe explizit dringestanden, dass sich um die Themen Beleuchtung und Radverkehrsführung gekümmert werden soll.

Bezirksratsfrau Muschter merkte an, dass es vor kurzem eine Veranstaltung in der Christuskirche gegeben habe, in der der aktuelle Planungsstand vorgestellt worden sei. Es seien etliche Kritikpunkte zum Thema Beleuchtung und Radverkehrsführung geäußert worden. Sie habe Vertrauen darauf, dass mit den weiteren Ausführungen der Planung das Büro die Kritikpunkte fachkompetent berücksichtigen werde. Nach Abschluss der Planungen könne immer noch Kritik geäußert werden.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass das Pflichtenheft zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages seiner Fraktion nicht bekannt gewesen sei. Er sagte, dass aus acht Entwürfen ein Ergebnis ausgewählt worden sei. Bei dem ausgewählten Entwurf sei bei der Vorstellung bereits von vielen deutlich kritisiert worden, dass die Radwegeführung und die Beleuchtung nicht optimal seien. Viele haben der Verwaltung aufgegeben, für Verbesserungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund sei der Antrag gestellt worden. Seine Fraktion sei der Meinung, dass ein größerer Druck gegeben sei und eine größere Wirkung entstehe, wenn der Bezirksrat sich entsprechend positioniere. Seit der Antragstellung sei einige Zeit vergangen und die Planungen weiter fortgeschritten. Das Pflichtenheft sei bei der Vorstellung nicht vorgestellt worden. Die Planungen seien noch nicht abgeschlossen, so dass jetzt noch die Möglichkeit der Einflussnahme bestehe.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der Antrag im Kern richtig sei. Sie hielt es aber für problematisch, sich in die Planung anderer einzumischen.

Bezirksratsherr Dr. Feil hielt es für eine gute Lösung, den Antrag geringfügig abzuändern. Er schlug vor „darauf hinzuwirken“ einzufügen. Der Antrag dürfe nicht darauf hinauslaufen, dass die Verwaltung ein eigenes Konzept schreiben müsse.

Bezirksratsherr Hoffmann änderte den Antragstext und verlas den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Realisierung des Umbaus des Steintorplatzes
1. ein Konzept zur die Führung des Radverkehres verbessert und
2. ein Beleuchtungskonzept, insbesondere für Randbereiche
zu erstellen und in die Planungen einfließen zu lassen erstellt wird.

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


TOP 7.3.1.
Parkplätze am Parkhaus "Lister Tor"
(Drucks. Nr. 15-0698/2020)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Auf der Friesenstraße zwischen Hamburger Allee und Lister Meile sowie auf der Hamburger Allee zwischen Lister Meile und Friesenstraße gilt auf der Seite des Parkhauses "Lister Tor" ein Parkverbot.

4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.2.
Parkplätze auf der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-0699/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Auf der Georgstraße entfallen die Parkplätze in den parallel zur Straße geführten Parkbuchten bis zur Baringstraße. Diese werden umgewidmet zu Anlieferzonen und Fahrradstellplätzen und bei Bedarf der Außengastronomie zugeordnet.

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.3.
Mobil sein in Zeiten von Corona und "Physical Distancing"
(Drucks. Nr. 15-0849/2020)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke übergab die Sitzungsleitung an Bezirksratsherrn Albrecht.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bezweifelte, dass sich der Kraftfahrzeugverkehr verringern werde, wenn in Wohngebieten Tempo 20 eingeführt werde. Er wies darauf hin, dass die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht keine kommunale Entscheidung sei. In diesem Fall müsse der Bund die Entscheidung treffen. Bezogen auf die Öffnung der Waldchaussee für den Rad- und Fußverkehr für die gesamte Woche merkte er an, dass es sich nicht um den ersten Antrag von Bündnis90/Die Grünen handele, der dieses Anliegen habe. Er trug mehrere Anträge aus den Jahren 2002, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2019 vor, in denen es um die Waldchaussee gegangen sei. Die Verwaltung habe die Sperrung der Waldchaussee für den Kraftfahrzeugverkehr unter anderem deshalb abgelehnt, weil eine vollständige Verdrängung des Verkehrs auf das umliegende Straßennetz die Folge wäre. Eine Belastung der von den Umgehungen betroffenen Anwohner sei inakzeptabel. Er merkte an, dass die Waldchaussee einmal aufgrund einer Messe geöffnet gewesen sei, was zu Unmut geführt habe. Es habe sich aber um eine polizeiliche Anordnung gehandelt. Es werde seit Jahren mit unterschiedlichen Begründungen versucht die Waldchaussee zu schließen. Er sei für die Abstimmung wichtig, das zu wissen.

Bezirksratsherr Baathe merkte an, dass es bei manchen Belangen politische Beharrlichkeit brauche. Er riet dazu selbst initiativ zu werden und Anträge einzubringen statt die Anträge anderer madig zu machen. Er sagte, dass die Gründe für die Antragstellung ganz klar kommuniziert worden seien. Die Gründe liegen in der derzeitigen Corona-Krise. Das Verkehrsaufkommen sei momentan ein ganz anderes als es eben dargelegt worden sei.

Bezirksratsfrau Stock wies darauf hin, dass auch der Eilenriedebeirat eine Öffnung der Waldchaussee für den Fuß- und Radverkehr fordere. In Bezug auf die Tempo-20-Zonen sagte sie, dass der Verkehr momentan schon reduziert sei. Es gehe nicht darum, den Verkehr zu verringern, sondern darum, mehr Platz zu schaffen für den Fuß- und Radverkehr. Bei der Dringlichkeit, die vorhin abgelehnt worden sei, sei es auch um die Waldchaussee gegangen. Die Straße soll am Wochenende als Umleitung dienen und stehe den Menschen für Freizeitaktivitäten nicht zur Verfügung. Es handele sich aber durch die Krise und das Wochenende um einen Zeitpunkt, zu dem man die Waldchaussee gut umfahren könne. Die Straßensperrung durch die Brückenanlieferung für die Conti sei nicht schlimm. Die Führung der Umleitung durch den Wald sei jedoch denkbar ungünstig.

Bezirksratsherr Kriwall stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

Dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte wurde mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass sich aufgrund der Corona-Krise viele Menschen in Heimarbeit befinden und dadurch weniger Verkehr herrsche. Ihre Fraktion sei der Auffassung, dass Bewegungsräume für Menschen und nicht für Autos fehlen. Nicht nur am Wochenende sondern auch in der Woche sei die Eilenriede sehr viel voller als sonst. Es sei spürbar, dass die Menschen mehr Räume brauchen, um sich zu bewegen. Während der Sperrung der Waldchaussee am Wochenende sei auch sichtbar, dass der Raum benötigt werde. Daraus sei die Idee entstanden, den Menschen, die hier wohnen und leben, diesen Weg für die Zeit der Bewegungseinschränkungen zur Verfügung zu stellen. Es solle sich nicht um eine dauerhafte Öffnung handeln.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, dass der Verkehr in den letzten beiden Wochen durch die Lockerungen wieder zugenommen habe. Durch die in Aussicht stehenden weiteren Lockerungen sei eine weitere Zunahme zu erwarten. An der Walderseestraße und Podbi wohnen Menschen, die bei Sperrung der Waldchaussee mehr Lärm und Abgase durch den Umleitungsverkehr aushalten müssen. Er hielt den Verzicht auf Sperrung der Waldchaussee für ein Wochenende für akzeptabel. Er teilte mit, dass er den Antrag in die Fraktion ziehe.

Bezirksratsherr Albrecht übergab die Sitzungsleitung an den stellv. Bezirksbürgermeister Engelke zurück.

Antrag
Busse und Bahnen, soweit möglich, zu meiden, senkt das Ansteckungsrisiko, daher steigen derzeit viele, die mobil sein müssen, auf das Fahrrad um und sind damit gut beraten. So werden gemeinsame Kontaktflächen vermieden und das Ansteckungsrisiko geht beim Fahrradfahren gen Null. Zum anderen schützt der Umstieg aufs Rad diejenigen, die auf den ÖPNV angewiesen sind und dort weniger Kontaktmöglichkeiten vorfinden. In Zeiten von mehr Homeoffice, Gesundheitsbewusstsein, geschlossenen Fitnesstudios sowie den derzeitigen Einschränkungen und aufgrund der Jahreszeit beobachten wir glücklicherweise eine intensive sportliche Betätigung und Freizeitbeschäftigung im Freien. So denn wir uns zukünftig durch den öffentlichen Raum bewegen wird das Physical Distancing noch einige Zeit eine wichtige Rolle spielen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir für den Zeitraum der Einschränkungen in der Coronakrise:
1. Eine Öffnung der Waldchaussee in der gesamten Woche für den Rad- und Fußverkehr, Freizeitverkehr und für Freizeitaktivitäten.
2. Die Installation von provisorischen "Pop Up Radwegen" a) auf mehrspurigen Straßen in Mitte sowie auf den b) ausfallenden Straßenzügen mit Stadtbahnverlauf, c) entlang von Baustellen und Engpässen die unter dem Aspekt des Abstandhaltens davon profitieren bzw. das Abstandhalten für Radfahrende und Zufußgehende erst ermöglichen.
3. Die Radwegebenutzungspflicht für den Zeitraum der Kontakteinschränkungen aufzuheben.
4. In Wohngebieten auf geeigneten Straßen Tempo 20 Zonen mit Öffnung der Straße für den Rad- und Fußverkehr (wie in Wien) einzuführen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.4.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)


TOP 7.4.1.
Fahrradabstellplätze in Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-0710/2020)

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Nach ihrer Auffassung sollen Parkhäuser den Autos vorbehalten bleiben. Es sei sinnvoller Parkraum auf der Straße wegfallen zu lassen. Sie habe mit einem Mitarbeiter aus einem Parkhaus gesprochen. Der Mitarbeiter sagte, dass er sein Fahrrad nie in einem Parkhaus abstellen würde, weil es keine Überwachungskameras gäbe und die Gefahr des Diebstahls zu hoch sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob das Grüne Zentrum nicht Fahrradparkplätze in einem Parkhaus angemietet habe.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass das Grüne Zentrum tatsächlich Fläche angemietet habe. Es handele sich aber nicht um Parkplätze für Autos.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass der Antrag möglicherweise auch so gemeint sei.

Bezirksratsherr Baathe merkte an, dass laut Antrag kostenpflichtige PKW-Parkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt werden sollen. Es gehe nicht um Nischen und Ecken in einem Parkhaus.

Bezirksratsherr Kriwall zog den Antrag in die Fraktion, um der Antragstellerin die Möglichkeit der persönlichen Begründung in der nächsten Sitzung zu geben.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Der Bezirksrat beauftragt die Verwaltung im Gespräch mit den Betreibern der Parkhäuser im Bezirk Mitte zu klären, in wie weit die Möglichkeit besteht, Pkw-Parkplätze in kostenpflichtige Abstellplätze für Fahrräder umzuwandeln.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.
A N F R A G E N
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob eine Verlesung der Antworten auf die Anfragen gewünscht sei.

Bezirksratsherr Sandow ging davon aus, dass die Beantwortung der Anfrage zu TOP 8.1.1. auch dem öffentlichen Teil zugerechnet werde. Er erklärte sich mit einer schriftlichen Beantwortung der Anfragen einverstanden, bat aber um die Möglichkeit ggf. Nachfragen zu stellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass die Antwort auf die Anfrage zu TOP 8.1.1. in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil geteilt werden könne.

Bezirksratsherr Sandow wollte zum Ausdruck bringen, dass die Antworten auf alle Fragen durchaus interessant für die Öffentlichkeit seien. Er wehrte sich gegen die Einstufung als vertraulich. Die Fragen würden das Gemeinwohl betreffen. Ein Schutz Dritter dürfe keinen Vorrang haben. Er bat um Überprüfung der Einstufung der Vertraulichkeit und gegebenenfalls um Mitteilung der Gründe. Er wies darauf hin, dass das Kommunalverfassungsrecht den Grundsatz der Öffentlichkeit vorsehe.

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Aufstellung Grundstücks- und Immobilienkäufe seit 2008
(Drucks. Nr. 15-0525/2020)

Seit vielen Jahren werden Grundstücke und Immobilien von Seiten der Landeshauptstadt Hannover und ihren Beteiligungen veräußert, um Investoren die Umsetzung von Vorhaben zu ermöglichen. Insbesondere im Stadtbezirk Mitte wurde dabei viel gebaut, bezahlbarer Wohnraum ist dabei kaum entstanden, die Flächen der Stadt haben sich deutlich verringert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche Grundstücke und Immobilien wurden seit 2008 von der Landeshauptstadt Hannover und ihren Beteiligungen im Stadtbezirk Mitte veräußert und zu welchem Verkaufspreis?
2. Wie hoch war der jeweilige Verkehrswert im Zeitpunkt des Verkaufs und heute und wie hoch die jeweilige gezahlte Grunderwerbssteuer?
3. Für welche davon betroffenen Wohnungen hat die Landeshauptstadt dabei die Belegrechte; welche Nachweise für welche Wohnungen hat die Stadt darüber, dass sich diese Wohnungen auf dem förderungsfähigen Niveau der Wohnraumförderung bewegen?

Schriftlich beantwortet

1. Die Verkäufe der Landeshauptstadt seit 2008 sind in der Anlage tabellarisch dargestellt. (Die Anlage ist vertraulich zu behandeln und ist dieser Antwort daher nicht angehängt.)
2. In der Tabelle sind die Kaufpreise angegeben. Die Ermittlung aktueller Verkehrswerte wäre außerordentlich zeitaufwändig und kann angesichts der sonstigen Aufgaben derzeit nicht geleistet werden. Über die gezahlte Grunderwerbsteuer, die regelmäßig die Käufer*in zu tragen hat, hat die LHH als Verkäuferin keine Kenntnis.
3. Belegrechte sind ebenfalls in der Tabelle dargestellt. Im Rahmen des abzuschließenden Fördervertrages werden die Eingangsmieten festgelegt (bei den Belegrechtswohnungen je nach Förderjahr 5,40 €, 5,60 € oder – derzeit – 5,80 €).
Diese Mieten sind für 3 Jahre festgeschrieben. Danach können die Mieten im Rahmen des allgemeinen Mietrechts angehoben werden. Die Kappungsgrenze während der Bindungszeit wird aber vertraglich auf 7,5% (statt rechtlich zulässigen 15%) innerhalb von 3 Jahren festgelegt. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von der Verwaltung überwacht.
TOP 8.1.2.
Umgestaltung Andreas-Hermes-Platz und Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 15-0526/2020)

Im Jahr 2018 wurde eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der beiden Plätze veranstaltet, an der sich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben und bei der eine Vielzahl von Vorschlägen zur Umgestaltung gemacht worden sind. Auf der Abschlussveranstaltung teilte die Verwaltung mit, dass die zeitnahe Umsetzung nicht möglich wäre, da im Jahre 2018 keine Haushaltsmittel eingestellt waren. Jetzt sind wir im Jahr 2020 angekommen und es sind keine nachhaltigen Veränderungen vorgenommen. Das einzige was bisher ermöglicht wurde, ist die Aufhängung eines Schildes mit Verboten und die regelmäßige Reinigung des Platzes durch die Firma Kampmann. Dieses hat keine nachhaltige Wirkung, denn am nächsten Tag sieht der Platz genauso verunreinigt aus, wie am Tag zuvor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie viele Haushaltsmittel wurden / werden im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung für die Umgestaltung der beiden Plätze eingestellt in den Jahren 2018 bis 2022 und unter welchen Haushaltspositionen?
2. Welche Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger wurden von der Verwaltung übernommen und eingearbeitet?
3. Wann konkret im Jahr 2020 beginnt die Umgestaltung des Weißekreuzplatzes und wann des Andreas-Hermes-Platzes?

Schriftlich beantwortet

1. Mit „Änderungsantrag zur DS 1685/2026 Haushaltsplan 2017/2018 Ergebnishaushalt“ wurden insgesamt 150.000,- € in dem Produkt I.55102.904 eingestellt. Bezüglich der Anmeldung weiterer Haushaltsmittel ist noch keine Aussage möglich, da die Abstimmungen zur Vorbereitung des Haushaltsplans für die Jahre 2021/2022 derzeit noch laufen.
2. Folgende Maßnahmen wurden zwischenzeitlich auf dem Weißekreuzplatz umgesetzt:
· Beschilderung mit abgestimmten Nutzungsregeln
· Renovierung der Platz- und Wegeflächen
· Pflegemaßnahmen an den Gehölzen
· Renovierung der Sitzbänke
· Seit März d. J. gilt außerdem ein erhöhtes Reinigungsintervall von 3 Tagen/Wo. Zudem erfolgt die Aufstellung von 5 großen Abfallkörben Modell aha.
3. Weitere Maßnahmen zur Umgestaltung des Weißekreuzplatzes stehen in direkter Abhängigkeit zum Umbau der Lister Meile im Abschnitt Hamburger Allee bis Wedekindstraße. Die Umgestaltung des Andreas-Hermes-Platzes ist verbunden mit dem Erhalt bzw. dem Abriss des zentralen Wasserbeckens. Beide vorgenannten Rahmenbedingungen befinden sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Benennung eines konkreten Termins ist daher noch nicht möglich.

TOP 8.1.3.
Denkmäler in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-0721/2020)

Dem Vernehmen nach gibt es in Niedersachsen rund 130.000 Denkmäler (Baudenkmäler, Naturdenkmäler u.a.).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche Denkmäler existieren im Stadtbezirk Mitte (Anzahl, Art, Beschreibung, Ort, Hintergrund, Historie, Lage)?
2. Inwiefern gibt es eine Übersicht/Karte über die vorhandenen Denkmäler in Hannover-Mitte?
3. Welche Denkmäler sind in den letzten 10 Jahren dazugekommen, welche haben in diesem Zeitraum den Status als Denkmal verloren?
Schriftlich beantwortet
1. Die Bezirksräte haben die Möglichkeit, sofern gewünscht, das städtische Intranet zu nutzen. bzw. sich dafür freischalten zu lassen. Im GeoAs ist die hannoversche Baudenkmallandschaft unter den thematischen Karten für jedermann/jederfrau zu finden. Die Verwaltung bittet, Einzelheiten zu konkreten Objekten einzeln und objektweise aus gegebenem Anlass abzufragen. Umfassende Informationen der gewünschten Art zu allen denkmalgeschützten Objekten in einem Stadtbezirk kommen im Umfang einer Semesterarbeit gleich und sind weder zeit- noch personalmäßig darstellbar.
2. Siehe Nr. 1
3. Diese Frage kann nur das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) als zuständige Behörde für die Inventarisation beantworten. Die Frage ist daher an das NLD weitergeleitet worden. Es wird entsprechend informiert werden, sobald eine Antwort vorliegt.
TOP 8.1.4.
Beschädigungen des neuen Pflasters in der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-0723/2020)

Auf Beschluss des Bezirksrats Mitte 2016 wurde das Pflaster in der Yorckstraße umfassend erneuert und fahrradfreundlich ausgestaltet. Es erfreut sich bei den Fahrradfahrenden und auch den Anwohnenden großer Beliebtheit, weil die Nutzung des Bürgersteigs durch Fahrräder seitdem massiv abgenommen hat und zahlreiche Gefährdungssituationen somit vermieden werden konnten. Leider treten an vielen Stellen bereits Beschädigungen auf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwiefern sind der Stadt Hannover diese Beschädigungen bereits bekannt und welche Erkenntnisse hat sie darüber?
2. Inwiefern ist es möglich, dass die Beschädigungen von den Hufen der regelmäßig passierenden Polizeipferde herrühren?
3. Welche Abhilfemöglichkeiten sieht die Stadt?
Schriftlich beantwortet

1. Die Beschädigungen sind der Stadtverwaltung bekannt. Hauptsächlich handelt es sich bei den Beschädigungen um sogenannte kleinere Kantenabplatzungen. Diese sind auch bei dem Altbestand des Basaltpflasters in ähnlichem Ausmaß vorhanden.
2. Der Stadtverwaltung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass die Beschädigungen durch Hufe von Polizeipferden hervorgerufen wurden. Das Schadensbild wird weiterhin beobachtet.
3. Aufgrund der recht geringen Ausmaße sind zurzeit keine Maßnahmen geplant. Die genannten Kantenabbrüche sind bautechnisch ohne größere Bedeutung.
TOP 8.1.5.
Sozialwohnungen im Neubaugebiet Ohehöfe
(Drucks. Nr. 15-0724/2020)

Auf Beschluss des Bezirksrats Mitte und des Rates wurde der ehemalige Parkplatz an der Ohestraße bauplanungsrechtlich Wohnen ermöglicht. Ein maßgebliches Kriterium bei den politischen Entscheidungen und auch bei der Auswahl im entsprechenden Preisgericht war die Schaffung von über 20 Sozialwohnungen vor Ort. Mit einer lapidaren Kurzinfo der Stadt wurde mitgeteilt, dass sich diese nunmehr nicht mehr vor Ort anfinden würden, sondern in der Podbielskistraße.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwiefern ist es rechtmäßig, die der Politik zugesagten Sozialwohnungen vor Ort an einen anderen Ort zu verlegen und inwiefern steht das im Einklang mit dem Bebauungsplan, dem etwaigen Durchführungsvertrag und dem/den Kaufverträgen?
2. Was ist derzeit Stand der Dinge im Hinblick auf den nunmehr aktuellen Planungsstand insbesondere bzgl. der Schaffung bezahlbaren Wohnraums?
3. Inwiefern ist bei den in der Ohestraße geplanten Wohnungen ein Einfluss der Stadt auf die Wohnkosten gesichert?
Schriftlich beantwortet

1. Im Neubaugebiet Ohe-Höfe werden insgesamt 17 Sozialwohnungen durch die sechs Baugruppen geschaffen. Nur die hanova wird in der Bebauung auf dem sog. Ankergrundstück keine Sozialwohnungen realisieren. Anfänglich plante die hanova, von insgesamt 42 Wohnungen 22 als geförderte Wohnungen zu errichten. Die insgesamt deutlich gestiegenen Baukosten und insbesondere die aufwendigen baulichen Maßnahmen zur Gründung der Fundamente und für die Tiefgarage verursachen erhebliche Mehrkosten. Die hanova hat im Rahmen der Vertragsverhandlungen nachgewiesen, dass die oben erwähnten Kostensteigerungen das Projekt in hohem Maße unwirtschaftlich machen. Aufgrund dessen wurde mit der hanova schriftlich vereinbart, dass die ursprünglich geplanten 22 geförderten Wohnungen in der Podbielskistraße/im Sauerbruchweg errichtet werden. Durch die Möglichkeit, alle Wohnungen im Neubaugebiet Ohe-Hofe am freien Markt anzubieten, kann die hanova höhere Einnahmen erzielen und somit das Projekt wirtschaftlich realisieren.
Das obige Verhandlungsergebnis ist mit der Verkaufsdrucksache 1090/2018 den Ratsgremien erläutert, zur Entscheidung vorgelegt und von den Ratsgremien zustimmend beschlossen worden. Gemäß der v. g. Vereinbarung wurde im Kaufvertrag keine Verpflichtung zur Schaffung von geförderten Wohnungen im Neubaugebiet Ohe-Höfe durch die hanova aufgenommen. Der Bebauungsplan Nr. 1786 enthält keine Regelungen bezüglich des sozialen Wohnungsbaus. Da es sich um einen Angebotsplan handelt, wurde kein Durchführungsvertrag mit der hanova geschlossen.
2. Alle Baugenehmigungen wurden erteilt. Außerdem haben die Baugruppen für die geplanten 17 Wohnungen bereits Mittel aus dem städt. Wohnungsbauförderprogramm beantragt. Die Bautätigkeiten im Neubaugebiet Ohe-Höfe haben begonnen. Die Baumaßnahmen dürften in ca. 18 Monaten abgeschlossen sein.
Die Gebäude in der Podbielskistraße/im Sauerbruchweg sind im Bau und werden voraussichtlich bis Ende 2020 von der hanova fertiggestellt. Damit sind die dort ersatzweise zu schaffenden Sozialwohnungen kurzfristig am Wohnungsmarkt verfügbar. Aus dem Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover werden von den insgesamt 76 Wohnungen 51 Wohnungen gefördert. Der Anteil an geförderten Wohnung beträgt 67%. Pflicht wären mindestens 30%. Die aus der Ohestraße zu erbringenden 22 Sozialwohnungen sind nachgewiesen. Die Förderung erfolgt ausschließlich aus den städtischen Programmteilen B und C (für niedrige bzw. niedrige bis mittlere Einkommen).
3. Die Baugruppen erhalten für 17 Wohnungen Mittel aus dem städt. Wohnraumförderprogramm mit folgender Verteilung auf die Programmteile:
- 5 Wohnungen aus Programmteil B (niedrige Einkommen mit Belegrechten, Eingangsmiete 5,60 €/m²),
- 8 Wohnungen aus Programmteil C (niedrige bis mittlere Einkommen ohne Belegrechte, Eingangsmiete 6,50 €/m²) und
- 4 Wohnungen aus Programmteil D (mittlere Einkommen ohne Belegrechte, Eingangsmiete 7,00 €/m²).
Die o. g. Miethöhen für die geförderten Wohnungen werden für 3 Jahre festgeschrieben. Danach können die Mieten unter Beachtung des allgemeinen Mietrechts angehoben werden. Im Rahmen des Förderprogrammes ist bei den Programmteilen B und C eine Erhöhung von höchstens 7,5% innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 3 Jahren vertraglich geregelt. Die Erhöhungsmöglichkeit liegt damit unterhalb der gesetzlichen Kappungsgrenze in Höhe von 15%. Diese Regelung gilt für die gesamte Bindungsfrist von 15 Jahren. Die Einhaltung der o. a. Vereinbarung wird seitens der Verwaltung überwacht.
TOP 8.1.6.
Kürzlich erfolgte Erneuerung des Roten Fadens
(Drucks. Nr. 15-0725/2020)

Auf Beschluss des Bezirksrats Mitte wurde der Rote Faden in der Innenstadt von Hannover vor Kurzem wiederhergestellt, worüber sich die Menschen in der Stadt sehr gefreut haben.
Beispielsweise entlang der Karmarschstraße ist die neue Farbe an einigen Stellen schon wieder abgelaufen bzw. verschwunden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Aus welchen Gründen wurde anscheinend keine Farbe gewählt, die dauerhafter ist, und wer hat es entschieden?
2. Bestehen Regressansprüche gegen das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat?
3. Ist die Finanzierung einer Erneuerung des Roten Fadens in der Zukunft sichergestellt?
Schriftlich beantwortet
Die HMTG beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Es wurde eine handelsübliche und bewährte Fahrbahn-Markierungsfarbe genutzt und professionell verarbeitet. Eventuelle Abnutzungen/Lücken entstanden durch zwischenzeitliche Baustellen sowie die Straßenreinigungsmaschinen von AHA.
2. Regressansprüche sind aus den genannten Gründen nicht gegeben.
3. Die HMTG hat sich in 2019 letztmalig freiwillig bereit erklärt, die Kosten für die Neumarkierung zu übernehmen. Der HMTG stehen keinerlei weitere Mittel für die zukünftige Neumarkierung des Roten Fadens zur Verfügung.
Die Verwaltung ergänzt die Antwort wie folgt:
3. Mittel für die Erneuerung des Roten Fadens sind im städtischen Haushaltsplan nicht eingestellt.
TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0714/2020)

In der Antwort der Verwaltung zu DS 15-369/2020 wird ausgeführt, dass die Containerunterkunft am Waterlooplatz nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder
Asylbegehrende (NEFUG) errichtet worden sei. Dabei sei kein formales Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden, vielmehr habe die Kommune dabei ohne zusätzlich Überprüfung darauf zu achten, dass das geltende Baurecht eingehalten werde. Eine formale Befristung gebe es nicht. Weiter führt die Verwaltung aus, dass für die Umnutzung der Unterkunft zur Unterbringung von Obdachlosen aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich sei, welche sich derzeit in Bearbeitung befinde.
Zusammenfassend bleibt folglich festzustellen, dass die derzeitige Nutzung zur Unterbringung von Obdachlosen nicht rechtskonform und damit illegal erfolgt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Seit wann betreibt die Landeshauptstadt die Unterkunft am Waterlooplatz illegal, sprich ohne Nutzungsänderungsgenehmigung, zur Unterbringung von Obdachlosen?
2) Wieso wird die zwingend notwendige Nutzungsänderungsgenehmigung erst jetzt bearbeitet bzw. beantragt?
3) Wie gedenkt die Verwaltung ohne zeitliche Verzögerung einen rechtskonformen Zustand herzustellen?

Schriftlich beantwortet
1) Die Unterkunft wurde legal zur Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2016 errichtet. Nunmehr werden dort dauerhaft Obdachlose untergebracht. Die Gebäudesubstanz bleibt weiterhin genehmigt, lediglich für die geänderte Nutzergruppe ist eine Nutzungsänderung erforderlich, da sich planungsrechtlich formal eine neue, wenn auch genehmigungsfähige, Nutzung ergibt.
2) Weil diese erst durch die nun endgültige Umnutzung formal erforderlich wurde.
3) Der Bauantrag wird noch im März eingereicht und kurzfristig beschieden.

TOP 8.2.2.
Lagernde Personen im Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0715/2020)

Im letzten Jahr wurde pressewirksam das Konzept „bahnhof.sicher“ vorgestellt. In der SB-Filiale der Sparkasse, im Bereich des nördlichen Ausganges des Hauptbahnhofes, sind in den Abend- und Nachtstunden regelmäßig lagernde, augenscheinlich alkoholisierte und schlafende Personen aufhältig. Diese schränken das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ein.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie häufig und zu welchen Tageszeiten finden Streifengänge im o.a. Bereich statt?
2) Wurden ordnungsrechtliche Konsequenzen eingeleitet, wenn nein warum nicht?
3) Wie gedenkt die Verwaltung das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, wenn außer Pressemitteilungen keine signifikante Änderung der Situation am Hauptbahnhof feststellbar ist?

Schriftlich beantwortet

1) Eine Bestreifung des Bereichs wird im Rahmen des Konzeptes „bahnhof.sicher“ täglich und zu jeder Uhrzeit durch die teilnehmenden Akteur*innen von Landespolizei, Bundespolizei, protec, DB Sicherheit und Städtischem Ordnungsdienst sichergestellt.
2) Von der Stadt wurden keine Anzeigen aufgenommen, da alle entsprechenden Situationen durch bloße Ansprache der beteiligten Personen gelöst werden konnten. dar. Der gleichwohl hohen Bedeutung des Bereiches wird mit der zu 1) genannten, umfassenden Bestreifung Rechnung getragen.
3) Mit Einführung des Projektes „bahnhof.sicher“ konnten die Problemlagen, die auch Anlass für das Projekt waren, nach Einschätzung der Stadtverwaltung und Rückmeldung der Sicherheitsbehörden wesentlich verbessert werden.

TOP 8.2.3.
Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0716/2020)

Mit der Fertigstellung des InterCity-Hotel am Andreas-Hermes-Platz ist eine fast vollständig versiegelte Fläche um selbiges entstanden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann ist mit einer Umgestaltung des Platzes zu rechnen?
2) Wie kann aus Sicht der Verwaltung kurzfristig eine Entsiegelung von Flächen um das Hotel erfolgen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Die Umgestaltung des Andreas-Hermes-Platzes ist abhängig vom weiteren Umgang mit dem zentralen Wasserbecken, was derzeit erhebliche Schäden aufweist. Eine Entscheidungsvorlage hierüber befindet sich derzeit in einer verwaltungsinternen Prüfung und Abstimmung. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Umgestaltung des Platzes kann deshalb jetzt noch nicht genannt werden.
Zu 2) Die Möglichkeit einer Entsiegelung von Teilbereichen des Andreas-Hermes-Platzes wird im Zusammenhang mit der generellen Umgestaltung des Platzes in Abhängigkeit vom Wasserbecken geprüft
(s. Punkt 1).

TOP 8.2.4.
Müllcontainer im öffentlichen Straßenraum
(Drucks. Nr. 15-0717/2020)

Im öffentlichen Straßenraum vor dem Gebäude Brühlstraße 11 A sind vor einigen Wochen mehrere Müllcontainer im Straßenbereich aufgestellt worden. Sie befinden sich in einem Bereich der durch weiße Linien als nicht zu befahren gekennzeichnet ist („Sperrfläche“), um die Sicht an der dortigen Kreuzung nicht zu behindern.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Seit wann können Vermieter Müllcontainer im öffentlichen Raum aufstellen und nach welchen Richtlinien kann das geschehen?
2) Wie teuer ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für das Aufstellen von Müllcontainern durch Private?
3) Wie wird trotz Sichtbehinderung die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet?

Schriftlich beantwortet

1) Private Restmüll- und Biotonnen können gemäß § 4 der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) auf öffentlicher Fläche platziert werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Im Genehmigungsverfahren prüft die Landeshauptstadt als Straßenbaulastträger, ob die Voraussetzungen vorliegen.
2) Die Nutzung ist nach § 6 (4) der Sondernutzungsgebührenordnung gebührenfrei.
3) Der Standort Brühlstraße ist mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Eine Sichteinschränkung ist bei der im Verkehr notwendigen Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen.


TOP 8.2.5.
Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0718/2020)

Mit der DS 3276/2019 wurde der Ausbau der Busspur zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich beschlossen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann ist mit einer Umsetzung der Baumaßnahmen nach Zustimmung durch den Verwaltungsausschuss zu rechnen?
2) Wie ist die Umsetzung konkret geplant und wird diese in mehreren Etappen erfolgen?

Schriftlich beantwortet

1) Mit einem Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme Busspur Ernst-August-Platz und Ausbau von zwei barrierefreien Haltestellen auf dem Ernst-August-Platz ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
2) Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten in Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen. Die Zugänglichkeit ist durchgängig gewährleistet. Die Veranstaltungen auf dem Bahnhofsvorplatz werden ebenfalls berücksichtigt.

TOP 8.2.6.
Feinstaubbelastung in den U-Bahnstationen
(Drucks. Nr. 15-0719/2020)

Messungen in U-Bahnstationen diverser Städte haben ergeben, dass die Feinstaubbelastung in U-Bahnstationen die erlaubten Grenzwerte nicht nur deutlich überschreiten, sondern sogar ein Vielfaches über dem erlaubten Grenzwert liegen. In London werden z.B. Spitzen von mehr als 700 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Bei sämtlichen Messungen waren es dort mehr als 100 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch in Stuttgart werden die Grenzwerte deutlich überschritten. Es ist davon auszugehen, dass auch in Hannover die Grenzwerte deutlich überschritten werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch sind die Werte in den hannoverschen U-Bahnstationen?
2) Sollten keine Werte vorliegen, warum hat die Verwaltung noch keine Messungen vorgenommen?
3) Wie gedenkt die Verwaltung die Bürger zu schützen, da auch in Hannover die Grenzwerte mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten werden?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Die Feinstaubbelastung in Tunnelanlagen von U-Bahnen und Stadtbahnen ist ein Thema mit dem sich verschiedene Verkehrsunternehmen in Deutschland in der letzten Zeit intensiv beschäftigen. Auch die ÜSTRA beschäftigt sich mit der Frage in welcher Art man mit dieser Belastung umgehen kann. Die ÜSTRA ist dazu im Austausch mit anderen Verkehrsunternehmen, die ein mit der Stadtbahn Hannover vergleichbares System betreiben. In diesen Kooperationen untersucht die ÜSTRA zurzeit verschiedene Lösungsansätze für eine betrieblich geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung der Feinstaubemissionen.
Zu 2) Aktuelle Messungen zu Feinstaubemissionen in den unterirdischen Stadtbahnanlagen liegen der ÜSTRA nicht vor. Wie in der Anfrage beschrieben, geht die ÜSTRA aber ebenfalls davon aus, dass die Emissionen im Stadtbahnsystem Hannover mit denen aus anderen Städten, mit ähnlichen Verkehrssystemen, vergleichbar sind.
Zu 3) Die ÜSTRA möchte gerne noch anmerken, dass die durchschnittliche Verweildauer der Fahrgäste in den Tunnelstationen eher gering ist und in der Regel im Bereich weniger Minuten liegt. Die Feinstaubemissionen machen daher nur einen Anteil der Gesamtemissionen im Tagesverlauf aus. Belastbare medizinische Studien zu den Auswirkungen zeitlich kurzer Belastungsspitzen liegen uns nicht vor. Ein Vergleich zu den aktuell gültigen Vorgaben aus dem Arbeitsschutz legen aber nahe, dass eine zeitlich begrenzte erhöhte Belastung nicht mit einer dauerhaft hohen Belastung gleichgesetzt werden kann und deshalb differenziert betrachtet werden muss.

TOP 8.3.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)


TOP 8.3.1.
Pflaster im Bereich des Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-0709/2020)

Das Pflaster im Bereich des Kröpke zeigt Risse und Abplatzungen.



Schon Ende 2016 berichtet die HAZ über diesen Umstand: Zweieinhalb Jahre nach der Verlegung seinen schon Schäden an dem 4,3 Millionen teuren Pflaster zu beklagen. Die Abplatzungen seien nach Einschätzung der LHH durch schwere Fahrzeuge entstanden und ursächlich sei weder mangelhaftes Material noch Verlegefehler. Die LHH würde eine Bestandsaufnahme machen und ausbessern
Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Schäden entwickelt?
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen und sind geplant?
3. Bleibt die Einschätzung in Hinsicht auf die Ursachen bestehen und warum?
Schriftlich beantwortet

Zu Frage 1. und 3.
Die Schäden haben sich aufgrund baufachlich nicht korrekt ausgebildeter Bewegungsfugen in Zusammenhang mit der hohen Verkehrsbelastung entwickelt. Es handelt sich hierbei um einen Fehler in der Bauausführung durch die beauftragte Baufirma.
Zu Frage 2.
Die defekten Pflastersteine inkl. der darunterliegenden Dränbetonschicht wurden kleinteilig ausgebaut. Nach Säuberung der Fläche wurden die Flächen mit neuen Materialien (Beton und Pflastersteine) wiederhergestellt. Die bislang tatsächlich nicht vorhandenen Bewegungsfugen werden im nächsten Arbeitsschritt hergestellt, in dem die Fugen geschnitten und fachgerecht mit elastischem Material geschlossen werden. Um die Verkehrsbelastung zu reduzieren, prüft die Verwaltung darüber hinaus, den Lieferverkehr insbesondere in diesem Bereich der Karmarschstraße zu begrenzen. Die dafür erforderlichen Abstimmungen u.a. mit der Feuerwehr und der Citygemeinschaft werden in den kommenden Wochen durchgeführt.

TOP 9.
Genehmigung von Protokollen

TOP 9.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2020

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.02.2020

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen




Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schloss die Sitzung um 20:50 Uhr.

Engelke Stricks
Stellv. Bezirksbürgermeister Schriftführerin