Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 19.02.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.02.2020)
Protokoll (erschienen am 26.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 20.02.2020

PROTOKOLL

57. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 19. Februar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Herr Sprenz
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
(Frau Wohlfarth)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Hager PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Leidinger Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Biederbeck Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Räcke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Tadjipour Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Ermlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister


Tagesordnung:




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.12.2019

2. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung
(Drucks. Nr. 0016/2020)

3. Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030
(Drucks. Nr. 3166/2019 N1 mit 3 Anlagen)

4. Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2973/2019 mit 4 Anlagen)

5. Lärmaktionsplan 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0305/2020 mit 2 Anlagen)

6. Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3321/2019 mit 2 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Drucks. Nr. 3321/2019: Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0411/2020)

6.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0411/2020; Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, B 90/die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 3321/2019: Menschenwürdige und verfassungskonforme Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0436/2020)


7. Petition Nr. 02 / 1. Halbjahr 2019
Schriftliche Eingabe der Herren Gregor Bischoff und Gerd Reincke, Herrenhäuser Kirchweg 12, 30167 Hannover zum Thema „Entkopplung der Ampelschaltung am Industrieweg und die Entkopplung aller betreffenden Ampelschaltungen im Stadtgebiet“
(Drucks. Nr. 0271/2020 mit 1 Anlage)

8. Bericht der Verwaltung

9. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Albrecht eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Er gab Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 3a Hauptsatzung der LHH).

TOP 7 wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

TOP 3 wurde von der Gruppe Linke & Piraten in die Fraktion gezogen.

TOP 2 wurde von der CDU in die Fraktion gezogen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.12.2019

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss genehmigte das Protokoll mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen.

2. Antrag der Fraktion zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung


(Beschlussdrucks. Nr. 0016/2020)

Der Antrag wurde von der CDU in die Fraktion gezogen.

3. Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030


(Beschlussdrucks. Nr. 3166/2019 N1)

Die Drucks. wurde von der Gruppe Linke & Piraten in die Gruppe gezogen.



4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung – Sophienschule, Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 2973/2019)

Ratsherr Semper gab zu Protokoll, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2973/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

5. Lärmaktionsplan 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 0305/2020)

Ratsherr Wruck äußerte, er finde den LAP vernünftig. Er merkte an, dass eine Lärmminderung unter anderem durch verkehrliche Maßnahmen wie eine Verstetigung und Verlangsamung des Kfz-Verkehrs erreicht werden könne. Hier müsse jedoch mit Augenmaß gehandelt werden. Der langsamste Verkehr sei immer noch der Stau, der allerdings nicht einfach wissentlich herbeigeführt werden solle. Darüber hinaus begrüße er es, dass die Stadt nicht für das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen ausgewählt worden sei. Seiner Ansicht nach seien die Ergebnisse aus solchen Tests wertlos, da es diese bereits aus vielen anderen Städten und Testsituationen gebe.

Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass ihm bei der Ablehnung des Landes zur Teilnahme der Landeshauptstadt am Modellprojekt Tempo 30 jegliches Augenmaß und Verständnis fehle. Das Ministerium reagiere hier sehr pauschal. Den LAP finde er allerdings sehr gelungen. Es seien viele Maßnahmen durch die Verwaltung definiert worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslage habe es nicht so viele Rückmeldungen gegeben, weshalb er mutmaße, es bestehe eine hohe Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen. Besonders wolle er das Schallschutzfensterprogramm hervorheben, das insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel betreffe.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian äußerte sich ebenfalls enttäuscht über die Absage des Landes. Ihrer Meinung nach sei dies keine zukunftsgerichtete Politik. Gerade in einer Großstadt wie Hannover sollten alle Mittel ausgeschöpft werden. Sie sei überzeugt, es sei längst erwiesen, dass Tempo 30 den Lärm mindere. Ihrer Meinung nach habe das Land Angst, dass es dadurch noch mehr Belege für die Einführung von Tempo 30 geben könne. Darüber hinaus begrüße Sie den vorliegenden LAP. Sie freue sich über die vielen guten Hinweise aus den Stadtbezirken.

Ratsherr Semper sagte, er sei nicht gegen lärmschützende Maßnahmen. Zudem sei es EU-Gesetzgebung, dass Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen müssen. Jedoch wolle er einige Aspekte kritisieren, die seiner Ansicht nach in dem Konzept zu kurz kommen. Er erinnere an den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Entwurf, dass Maßnahmen nicht aufgrund von Annahmen abgeleitet werden dürfen, sondern auf konkreten Messungen beruhen müssen. Darüber hinaus sei aus seiner Sicht zu prüfen, welche Ampeln abends und in der Nacht abgeschaltet werden können, auf welchen Streckenabschnitten insbesondere die grüne Welle eingerichtet und in welchen Wohnstraßen zusätzlich verkehrsberuhigte Maßnahmen ergriffen werden können. Dieser Antrag sei jedoch nicht angenommen worden, und auch die Prüfaufträge finden sich nirgends wieder. Deshalb könne seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen. Dass die Landeshauptstadt nicht an dem Modellversuch Tempo 30 teilnehme, sei aus seiner Sicht verkraftbar. Da das Modellprojekt in einigen Kommunen durchgeführt werde, gehe der Vorwurf, man habe kein Interesse daran, Daten zu erheben, ins Leere. Seine Fraktion begrüße sehr, dass ein flächendeckendes Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen von der Verwaltung abgelehnt werde. Eine Großstadt brauche Hauptstraßen, auf denen der Verkehr flüssig fließe und Nebenstraßen, in denen es eine hohe Lebensqualität gebe. Wenn Hauptverkehrsstraßen zu Tempo-30-Zonen werden, verlagern sich die Verkehre in die Wohnstraßen. Dieses wolle seine Fraktion verhindern.

Ratsherr Engelke gab an, dass es bereits vom Ampel-Bündnis den Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben habe, welche Lichtsignalanlagen nachts abgeschaltet werden können. Die bereits erfolgreich abgeschalteten Ampeln reduzieren zudem schon jetzt den Stromverbrauch. Allerdings müsse man Ampeln auch an gewissen Brennpunkten angeschaltet lassen. Zum Verkehrsfluss berichtete er, dass die Verwaltung mit neuen Rechnern und neuer Software in gewisser Weise den Verkehrsfluss berechne, um ihn entsprechend zu verbessern. Der LAP sei seiner Meinung nach gut und ausgewogen. Der Bewertungsschwerpunkt während der Nacht von 22 – 06 Uhr sei gut ausgewählt, da zu dieser Zeit der Bedarf an Ruhe besonders groß sei. Grundsätzlich gebe es unterschiedliche Meinungen, ob es bei Tempo 30 tatsächlich leiser sei. Er sei der Ansicht, man hätte im Rahmen des Modellversuchs mit der Marienstraße, als hoch belasteter Straße, sehr viel ausprobieren können.

Ratsherr Dr. Gardemin führte aus, dass der LAP durch Annahmen und nicht durch Messungen erstellt worden sei und bat um Auskunft, ob die Stadt künftig Messungen durchführen werde. Erwähnenswert sei, dass die Stadt für einige Straßen gar nicht die Zuständigkeit für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen habe. So seien zum Beispiel Stadtteile von Schnellwegen eingefasst, die nicht mit Lärmschutz versehen seien. Das Schallschutzfensterprogramm sei aus seiner Sicht schon ganz hervorragend. Trotzdem sei er der Meinung, dass es weiterer Maßnahmen des Schallschutzes bedarf. Deshalb bat er um Auskunft, was die Stadt Hannover unternehme, um auf mehr Schallschutz durch Dritte hinzuwirken.

Herr Dr. Leidinger betonte, dass bei der Lärmkartierung keine Lärmmessungen durchgeführt werden. Diese sei von einem Computerprogramm berechnet worden. Das habe den Vorteil, dass man die unabhängigen einzelnen Quellen voneinander getrennt betrachten könne, also Schienenwege unabhängig von Straßen. Darüber hinaus gebe es auch noch Bundesschienenwege und Gewerbebetriebe. Bei Messungen mit einem Mikrofon bekomme man alle möglichen Geräusche und erreiche keine flächendeckende Abdeckung. Es sei jedoch sowohl im Bundesimmissionsschutzgesetz als auch auf EU-Ebene vorgeschrieben, diese Lärmkartierung anhand von Computermodellen zu berechnen. Ansonsten wäre es auch ein viel zu großer Aufwand. Zu der Frage wie auf andere Baulastträger eingewirkt werde, äußerte er, dass die Stadt bei Planverfahren anderer regelmäßig als Kommune beteiligt werde und Stellung nehme. Auch Baulastträger für Schnellwege, Autobahnen sowie Bahnstrecken seien, wie auch die Landeshauptstadt, an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Es gebe Berechnungsvorschriften zur Lärmermittlung und auch einzuhaltende Grenzwerte. Dabei werde der Lärmschutz für die städtischen Bewohner möglichst optimiert. Dieses gelinge aber leider nicht immer.

Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Landeshauptstadt sehr engagiert sei. Man habe gemeinsam mit dem Rat sehr dafür geworben, dass es für den Südschnellweg an dieser entscheidenden Stelle eine Tunnellösung gebe, während der Bund sich andere Lösungen habe vorstellen können. Durch den Rat, den Stadtbezirksrat sowie die Verwaltung habe man gemeinsam mit dem Land den Bund überzeugt, an dieser wichtigen Stelle den Anrainer*innen an der Willmerstraße mehr Ruhe zu verschaffen. Dies sei ein Beleg dafür, wie stark das Anliegen der Landeshauptstadt sei, auf Baulastträger zuzugehen. Auch sei man mit der Bahn in einer sehr engagierten Diskussion und versuche, anhand deren Lärmsanierungsprogramms, den Lärmschutz an den Schienenwegen in Hannover zu verbessern.



Ratsherr Dr. Gardemin meinte, dass an der Willmerstraße ein neues Bauwerk entstehe, bei dem nun wohl der Bestandsschutz erlöschen werde, so dass auch die aktuellen Lärmschutzrichtlinien eingehalten werden müssen. Bezüglich der Einfahrten in den Schnellwegtunnel bat er um Auskunft, ob dort ebenfalls ein Lärmschutz errichtet werde. Die gleiche Frage gelte auch für den Westschnellweg, der verbreitert werden solle.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass bei Neubauten das Bauverfahren nach aktuellen Rechtsvorschriften durchgeführt werde. Dieses betreffe die technischen und statischen Bauverfahren und natürlich auch die Umweltschutz- und Lärmschutzvorschriften. Wenn Lärm erzeugt werde, werde an diesen Stellen für den zeitgemäßen und zukunftsorientierten Lärmschutz gesorgt.


Beim Westschnellweg gehe er ebenfalls davon aus, dass für einen Lärmschutz nach den aktuellen Rechtsvorschriften gesorgt werde, wenn Modernisierungen im größeren Umfang durchgeführt werden.

Beigeordneter Kelich fragte, welche Begründung das Land für die Ablehnung der Bewerbung für das Modellprojekt Tempo 30 gegeben habe.

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass von externen Gutachtern jede Bewerbung der Kommune nach streng vorgegebenen Kriterien betrachtet worden sei. Im Quervergleich, und bezogen auf die jeweilige Stadtgröße, seien andere Straßen den hannoverschen Vorschlägen vorgezogen worden. Einerseits stellen sie, bezogen auf die Stadtgröße, eine besondere Belastungssituation dar. Darüber hinaus sei die Repräsentativität für andere Städte und Gemeinden ein wesentliches Kriterium gewesen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian war der Ansicht, dass Hannover eine Großstadt sei, in der Lärm eine evidente Rolle spiele. Es sei ein Versuch wert, anhand konkreter, festgelegter Zahlen zu sehen, ob der Lärmschutz etwas bringe und daran das gemeinsame Handeln auszurichten. Sie kritisiere das Land, welches eine Reduzierung auf Tempo 80 auf Schnellwegen nicht zulasse, obwohl Anrainer*innen nachts nicht schlafen können.

Ratsherr Semper gab zu bedenken, dass man mit Tempo 30, z.B. an der Podbi, nichts bewirke. Die Stadtbahn, die deutlich lauter sei als der Individualverkehr, werde weiterfahren. Das Ministerium werde seiner Meinung nach zu Unrecht kritisiert. Es gebe nicht nur aktive, sondern auch passive Lärmschutzmaßnahmen. Dazu gehöre aus seiner Sicht, dass man auch alternative Verkehrsarten attraktiver mache. So könne man sich darüber freuen, dass das Wirtschaftsministerium mit knapp 5 Millionen Euro einen gratis WLAN-Zugang in Stadtbahnen fördere. Es sei ein großer Beitrag, um auch den Stadtbahnverkehr attraktiver zu machen und der dazu führe, dass die*der eine oder andere freiwillig auf die Stadtbahn umsteige. Dadurch könne der Autoverkehr reduziert werden und es gebe weniger Lärm.

Ratsherr Wruck wies auf eine Passage auf Seite 5 in der Drucksache hin, nach der Tempo 30 und Geschwindigkeitskontrollen keine geeigneten Maßnahmen zur Lärmminderung seien. Deswegen werden diese Maßnahmen nicht weiterverfolgt.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die angesprochene Passage auf die Lärmaktionsplanungen aus den Jahren 2010/2013 Bezug genommen habe.


In dem damaligen LAP sei bezüglich des Geschwindigkeitskonzepts von der Verwaltung vorgeschlagen worden, an bestimmten Streckenabschnitten zu prüfen, ob überhaupt die Richtgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften gefahren werde. Die Geschwindigkeit wurde durch Blitzgeräte überprüft und gleichzeitig auch der Lärm, der durch die Überschreitung dieser Geschwindigkeit entstehe, gemessen. Dadurch werde deutlich, ob diejenigen, die zu schnell fahren, einen negativen Einfluss auf das Lärmgeschehen in der Straße haben. Die zitierte Passage beziehe sich auf den Erfolg der damaligen Vorgehensweise. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen habe die Geschwindigkeit in deutschen Städten einen deutlichen Einfluss auf das Lärmgeschehen in den jeweiligen Straßen und Tempo 30 mindere dies deutlich.

Beigeordneter Kelich begrüßte einen WLAN-Zugang in den Stadtbahnen. Seiner Ansicht nach kümmere sich das Verkehrsministerium allerdings nicht um die wesentlichen Dinge. Wenn dem zuständigen Wirtschaftsministerium etwas an alternativen Verkehrsformen liegen würde, würden sie den Stadtbahnanschluss für den MHH-Neubau bezahlen. Die Region und die Stadt Hannover werden an dieser Stelle durch das Land im Stich gelassen.

Ratsherr Förste war der Ansicht, dass sich ohne die Verkehrswende der Lärm nicht mindern werde.

Ratsherr Hirche meinte, er halte Elektro- oder Wasserstoffautos sowie unterirdische Stadtbahnen für tatsächliche Lärmminderer.

Ratsherr Semper stellte klar, dass das Land bei Erfüllung der Förderbedingungen automatisch 2/3 der Kosten übernehmen würde, wenn die Region einen neuen Stadtbahnanschluss plane.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0305/2020 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

6. Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 3321/2019)

6.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 3321/2019: Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 0411/2020)

6.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0411/2020; Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, B 90/Die Grünen und FDP zu Drucks. Nr. 3321/2019: Menschenwürdige und verfassungskonforme Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 0436/2020)

Ratsherr Wruck bemängelte die kurze Dauer, die zur Verfügung gestanden habe, um die Drucksachen zu lesen und zu prüfen. Er beantrage deshalb, alle drei Drucksachen in die Fraktion zu ziehen.

Ratsherr Albrecht ließ darüber abstimmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte es mit 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltungen ab, dass die Drucks. Nr. 3321/2019, Nr. 0411/2020 und Nr. 0436/2020 in die Fraktion Die Hannoveraner gezogen wird.

Beigeordneter Machentanz äußerte, er hoffe, dass mit Beschluss dieser Drucksache eine Gleichbehandlung von Obdachlosen und Geflüchteten in der Unterbringung entstehe. Sein Ziel sei, mehr Selbstbestimmung in der Einrichtung und die Verlängerung der Anwesenheitszeiten in der Unterkunft zu ermöglichen. Der Antrag von Die FRAKTION gehe sogar darüber hinaus, so dass er diesem zustimmen werde.

Beigeordneter Kelich stellte fest, dass sich in den letzten Jahren in dem Bereich sehr viel getan habe. Im Vergleich der Großstädte habe Hannover einen sehr guten Standard. Es seien jedoch viele Menschen neu nach Hannover gekommen und deshalb sei es folgerichtig gewesen, gewisse Anpassungen der Regelungen vorzunehmen. So seien unter anderem neue Standards in der Unterbringung geschaffen worden. Mit diesem Änderungsantrag wolle man nun der Lebensrealität der Menschen näherkommen. Die neuen Maßgaben werden erst mit der Verlängerung oder den neuen Abschlüssen von Betreiberverträgen angepasst.


Des Weiteren kritisierte er die Umsetzung von WLAN-Zugängen in den Unterkünften, die bereits mehrfach vom Rat beschlossen, aber immer noch nicht zufriedenstellend umgesetzt worden sei. Dafür sei dieser Ausschuss allerdings nicht zuständig. In Bezug auf den Änderungsantrag der Die FRAKTION betonte er, es sei völlig klar, dass sowohl die Satzung als auch alles andere, was die Stadtverwaltung vorlege, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Ratsherr Förste meinte, er sehe durch den Antrag des Ampelbündnisses die Menschenrechte eingeschränkt. Er kritisierte unter anderem das Hausverbot, die Sanktionen bei einmaligen Fehlverhalten, das Beschlagnahmen von Gegenständen sowie die öffentlich zugänglichen Räume. Er bitte um Auskunft, welche Gesetzeslage es ermögliche, über die Menschen zu urteilen. Flüchtlinge und Obdachlose haben genauso ein Recht auf Privatleben wie andere. Seinem Eindruck nach wirke es, als ob es sich um eine Anstalt aus den 50er Jahren handele. Unter diesen Umständen sei ein persönliches Leben nicht möglich, und man könne die Menschen auch nicht ins Leben zurückführen. Darüber hinaus fordere er die Beteiligung des Sozialdezernates bzw. die dortige Angliederung dieses Themas.

Ratsherr Semper begrüßte die Drucksache. Er glaube, dass die Satzung nicht nur den Verwaltungsmitarbeiter*innen, sondern auch den Nutzer*innen eine gewisse Rechtssicherheit gebe. Darin sei geregelt, welche Verhaltensregeln gelten um nicht Mitmenschen zu gefährden oder einzuschränken und auch, wie die Mitarbeiter*innen mit entsprechenden Problemen umzugehen haben. Einzig, wie die Regelung, sich vor einer Gemein- oder Lebensgefahr anzukündigen, umgesetzt werden solle, erschließe sich ihm nicht.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, Ziel sei, gerade nicht über die Köpfe der Bewohner*innen hinweg zu handeln. Die Änderungen gewährleisten, dass die Rechte der Bewohner*innen berücksichtigt werden, denn auch in Unterkünften sei der Schutz der Privatsphäre ein wichtiges Grundrecht. Man müsse ein ausgewogenes Verhältnis finden, zwischen dem Schutzrecht der Privatsphäre und dem Anspruch an die allgemeine Sicherheit in den Unterkünften. Dies schließe mit ein, dass auch ohne Einwilligung der Betroffenen Räume betreten werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben drohe. Ansonsten sei dies nur mit Voranmeldung möglich.


Weiter begrüßte sie, die Vorlage sorge dafür, dass arbeitende und Geld verdienende Bewohner*innen nicht unverhältnismäßig mit Kosten belastet werden.
Darüber hinaus halte auch sie es für ein großes Ärgernis, dass das WLAN immer noch nicht funktioniere. Dies sei für die Bewohner*innen eine wichtige Voraussetzung sich zu integrieren, am Leben teilzunehmen und sich organisieren zu können.

Ratsherr Engelke war der Auffassung, dass die Unterkünfte in Hannover nicht luxuriös, aber gut und menschenwürdig eingerichtet seien. Er fragte die Verwaltung, wie oft ein Hausverbot ausgesprochen werde und welche Gründe dazu führen. Weiter fragte er bezüglich des Beschlagnahmens nach der Art der Gegenstände und der Häufigkeit.

Herr Lüdtke erwiderte, er könne keine genaue Zahl benennen. Es komme aber häufiger vor, dass Hausverbote ausgesprochen werden. Dabei handele es sich um Fälle von akuten Konflikten in der Unterkunft, der sich nicht lösen lasse. Dann werde ein Hausverbot für maximal 1-3 Stunden ausgesprochen. Bei den beschlagnahmten Gegenständen handele es sich unter anderem um Müll, der Zugangs- und Rettungswege störe oder stark behindere. Hier gebe es eine Aufforderung, die Gegenstände zu beseitigen. Werde dem nicht nachgekommen, werden sie weggeräumt.


Beigeordneter Machentanz bedauerte, dass man sich mit den Obdachlosenunterkünften beschäftige, ohne Betroffene zu beteiligen. Er wies daraufhin, dass man sich bisher kein Bild über bewohnte Unterkünfte im laufenden Betrieb machen könne. Dabei höre er von den Obdachlosen häufig Erschreckendes.

Beigeordneter Kelich stellte fest, es werde von der falschen Vorstellung ausgegangen, dass in der Satzung alles geregelt sei, was mit der Unterbringung von Bedürftigen zu tun habe. Von den Betreiber*innen werde sehr viel Konzeptionelles verlangt. Diese Konzepte bestehen in der Regel aus 40 – 60 Seiten. Darüber hinaus habe es Stellenplananträge gegeben, mit denen die Kapazitäten für Kontrollen zur Einhaltung dieser Standards erhöht werden sollen. Grundsätzlich seien die Standards in den letzten Jahren immer weiter angehoben worden. Und auch mit der vorliegenden Satzung werden sie nicht verschlechtert.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, dass man sich der Sache sehr ernsthaft angenommen, Gedanken gemacht und mit Betroffenen gesprochen habe. Dass diese nicht hier seien, habe damit zu tun, dass sie Ansprechpartner*innen in der Politik haben. Der Unterstützerkreis Flüchtlinge sei sehr kritisch mit dieser Drucksache umgegangen und die entsprechenden Änderungsvorschläge werden über den Änderungsantrag eingebracht, wie zum Beispiel, dass Selbstzahler*innen nicht unverhältnismäßig belastet werden sollen. Zum Änderungsantrag Die FRAKTION wies er darauf hin, dass juristisch überprüft werden könne, ob es gegen Recht verstoße. Allerdings sei im Detail nicht benannt worden, wo die Menschenunwürdigkeit liege.


Seiner Meinung nach bestehe eine gute Kommunikation zwischen Verwaltung, Betreiber*innen und Politik. Er räumte ein, dass in einzelnen Obdachlosenunterkünften die Situation nicht ganz so gut sei, auch wenn von der Verwaltung darauf geachtet und bestmögliches versucht werde. Darüber hinaus seien Gebühren mit Augenmaß zu kalkulieren, damit Menschen nicht aufhören zu arbeiten. Nur so sei es möglich, dass sie in eigene Wohnungen ziehen können. Auch hob er die ehrenamtlichen Vereine hervor. So setze sich der Unterstützerkreis Flüchtlinge dafür ein, Patenschaften einzugehen und Menschen zu helfen, in ein normales Leben zu finden. Und auch die Politik unterstütze dies.

Ratsherr Förste stellte klar, dass der Änderungsantrag nur eine Erweiterung des Änderungsantrages des Bündnisses sei. Er erläuterte, dass sich der Begriff Anstalt nicht auf die Räumlichkeiten oder die Ausstattung beziehe, sondern auf die Regeln. Man könne mit den Menschen besser umgehen, wenn man ihnen als erwachsenen Menschen gegenübertrete.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 0436/2020 mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0411/2020 mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der geänderten Drucks. Nr. 3321/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

7. Petition Nr. 02 / 1. Halbjahr 2019


Schriftliche Eingabe der Herren Gregor Bischoff und Gerd Reincke, Herrenhäuser Kirchweg 12, 30167 Hannover zum Thema „Entkopplung der Ampelschaltung am Industrieweg und die Entkopplung aller betreffenden Ampelschaltungen im Stadtgebiet“
(Beschlussdrucks. Nr. 0271/2020)

Die Drucks. Nr. 0271/2020 wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

8. Bericht der Verwaltung

Stadtbaurat Bodemann machte darauf aufmerksam, dass Herr Lüdtke heute seine letzte Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses habe. Er dankte ihm für seine engagierte Arbeit in der Unterbringung. Frau Arki werde ab 01.03.2020 den Bereich weiterführen.

Ratsherr Albrecht sprach Herrn Lüdtke im Namen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses seinen Dank aus und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

9. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke fragte bezogen auf eine weitere Tempoüberwachung am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, wer und warum das veranlasst worden sei.

Herr Bode führte aus, dass es am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bereits 2 Messstellen gebe. Vom Stadtbezirk sei eine 3. Messstelle in Höhe der Geibelstraße beantragt worden. Die Polizei habe der 3. Messstelle aber nicht zugestimmt. An den beiden vorhandenen Messstellen, davon eine vor den Schulen, werde aber konsequent überwacht.

Ratsherr Semper fragte nach der geplatzten Planung für das Studentenwohnheim am Fischerhof. Seine Fraktion finde es sehr bedauerlich, weil dieses Wohnheim dringend gebraucht werde. Er fragte die Verwaltung nach den tatsächlichen Gründen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es bei Standorten für Wohnen grundsätzlich darum gehe, eine lärmabgewandte Seite zu haben. Am Fischerhof sei man jedoch von allen Seiten Lärmsituationen ausgesetzt. Vor 3 Jahren sei ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt worden, mit dem Ziel, dort ein 7-geschossiges Studentenwohnheim zu errichten. Aufgrund dessen habe die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach vielfältigen Gesprächen und Lärmuntersuchungen habe der Investor jedoch den Antrag zurückgezogen und die Verwaltung gebeten, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan rückabzuwickeln. Die Möglichkeiten des Lärmschutzes seien für ihn wirtschaftlich nicht umsetzbar gewesen. Man müsse deshalb feststellen, dass der Standort, aus heutiger Sicht, wahrscheinlich nicht für Wohnen geeignet sei. Sowohl S-Bahn-Verkehre, Stadtbahnverkehr und 4-spurige Schnellwegverkehre erzeugen an diesem Standort eine höhere Lärmsituation und damit einen notwendigen umfangreicheren Lärmschutz.

Ratsherr Albrecht fragte, ob die Rücknahme des Bebauungsplans ins Verfahren kommen werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Verfahren den Ratsgremien in geeigneter Form wieder vorgelegt werde. Der bestehende Bebauungsplan enthalte geltendes Recht, bei dem es sich um bürogewerbliche Nutzung handele. Das sei auch die Zielstellung, die an diesem Standort nun weiterverfolgt werde. Es sei deutlich, dass es einen Bedarf an bürogewerblichen Flächen gebe.

Ratsherr Dr. Gardemin unterstrich, dass von der Verwaltung schon früh dargestellt worden sei, mit welchen Belastungen an diesem Standort zu rechnen sei. Daraufhin habe der Stadtbezirksrat, der sich sehr für die Schaffung von Wohnraum einsetze, den Entschluss gefasst, das Vorhaben an dieser Stelle nicht zu unterstützen. Der Westschnellweg in Linden, Limmer und Ricklingen stelle für die Bevölkerung schon eine Belastung dar. Seiner Ansicht nach seien die Ausführung von Ratsherrn Semper sehr gut nachvollziehbar, auch weil die Hochschule Hannover in der Nähe sei, aber hier sei ein Abwägungsprozess notwendig gewesen.



Ihn interessiere außerdem, ob die Lärmbelastung tatsächlich nach der Einrichtung eines MegaHub in Lehrte weniger werde, da zurzeit über 400 Güterzüge am Tag durch Linden fahren. Er frage sich, ob dann evtl. Platz für eine weitere S-Bahn-Linie entstehe.
Des Weiteren äußerte er, er habe mit Freude vernommen, dass für die Durchwegung im Ihme-Zentrum innerhalb der Zuschussfrist Tätigkeiten aufgenommen werden. Er bat um Auskunft, ob diese Baumaßnahme auch die Ertüchtigung der Ida-Arenhold-Brücke mit einbeziehe, denn diese sei für Radfahrende und Fußgänger*innen sehr schmal. Weiterführend fragte er, ob die Maßnahme auch die Mündung in die Calenberger Straße miteinschließe. Dort stehe eine große Skulptur, an der man rechts und links schlecht vorbeikomme. Vereinzelt sei dies zwar möglich, aber wenn es eine Tangente durch die Stadtbezirke Linden, Limmer und Mitte gebe, entstehe eine andere Situation. Auch fragte er, ob eine Fahrradstraße in der Calenberger Straße vorgesehen sei. Auch jetzt herrsche dort zu nicht üblichen Zeiten erheblicher Radverkehr.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, er gehe davon aus, dass sich die Güterverkehr-Situation durch den Hub in Lehrte in gewissen Dimensionen verändern werde. Eine relevante Veränderung sei jedoch nicht zu erwarten. Die Spitzenbelastungen durch S-Bahn und Schienenverkehre seien weiterhin vorhanden und dies sei in Bezug auf Lärm und Wohnverträglichkeit eine Herausforderung. Für dieses Grundstück sei deshalb festzustellen, dass man sich dem Lärm nicht entziehe könne.


Bezüglich der Durchwegung durch das Ihme-Zentrum wies er darauf hin, dass sich die jetzige Vertragssituation ausschließlich auf den Durchbruch durch das Ihme-Zentrum selbst beziehe. Er halte es jedoch für eine vertrauensbildende Maßnahme, dass es nach all den Jahren nun ein erstes positives Signal gebe. Inwiefern die Verwaltung dann flankierend auf der Brücke, im Einmündungsbereich und auf der anderen Ihmeuferseite tätig werden müsse oder Überlegungen anstelle, wie der Verkehr der Calenberger Straße organisiert werden müsse, werde anschließend zu diskutieren sein.

Beigeordneter Machentanz fragte, wer die Planungskosten für dieses Grundstück zahle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Kosten der Vorhabenträger zu zahlen habe.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht schloss die Sitzung um 16.35 Uhr.




Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin