Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 29.01.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.01.2020)
Protokoll (erschienen am 06.03.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12.- 20.02.2020

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 29. Januar 2020,
Grundschule Fuhsestraße, Oertzeweg 5, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky (DIE LINKE.) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Jeschke (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
(Bezirksratsherr Karsch) (SPD)
Bezirksratsfrau Krause (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Mesenbrink (ASH) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr K. Mönkeberg (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr L. Mönkeberg (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Neubauer (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Schmidt (CDU) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsfrau Stolzenwald (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Tegtmeier (SPD) 18.00 - 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Vey (Piraten) 18.00 - 19.30 Uhr
Bezirksratsherr Witte (FDP) 18.00 - 20.35 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Beigeordneter Kelich) (SPD)

Verwaltung:
Frau Fischer FB Planen und Stadtenwicklung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Frau Holthaus-Voßgröne FB Tiefbau






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung eines Sitzverlustes
(Drucks. Nr. 15-0014/2020)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Einwohner*innenfragestunde

5. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 04.12.2019
- öffentlicher Teil


6. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6.1. Umbesetzung im Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0052/2020)

6.2. Zuwendungen des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken - 12.12.2019
(Drucks. Nr. 15-0083/2020)


7. M I T T E I L U N G E N


8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Umstrukturierung und Einrichtung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Eichsfelder Str. 52, 30419 Hannover
(Drucks. Nr. 0026/2020)

8.1.2. Abschluss der Sanierung Vinnhorst – Aufhebung Stadtumbaugebiet
(Drucks. Nr. 0061/2020 mit 2 Anlagen)


9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1.1.1. Zuwendung aus eigenen Mitteln - 29.01.2020
(Drucks. Nr. 15-0027/2020)



9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Überprüfung Verkehrsführung für Fahrradfahrer Kreuzung Garbsener Landstr.- Auf der Horst
(Drucks. Nr. 15-0069/2020)

9.2.2. Beleuchtung Teilstück des Fuß- und Fahrradweges parallel zur Garbsener Landstraße
(Drucks. Nr. 15-0070/2020)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Asylunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0080/2020)

9.4. von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

9.4.1. Abfallbehälter an der Holzbrücke in der Schwarzen Heide
(Drucks. Nr. 15-0072/2020)

10. A N F R A G E N

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Überprüfung Parken LKWs Hollerithallee
(Drucks. Nr. 15-0068/2020)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Nachpflanzung
(Drucks. Nr. 15-0079/2020)

10.2.2. Rad- und Fußwegbrücke nach Letter Uferstraße
(Drucks. Nr. 15-0085/2020)

10.2.3. Humanitas und Denkmalschutz
(Drucks. Nr. 15-0086/2020)

10.2.4. Parkplatz nordöstlich Friedhof Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0087/2020)

10.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Fußballtore Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-0088/2020)

10.3.2. Radwegerneuerung Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-0089/2020)

10.3.3. Schulentwicklungsplan Grundschule Entenfang
(Drucks. Nr. 15-0090/2020)

10.3.4. Schulentwicklungsplan GS Fuhsestraße
(Drucks. Nr. 15-0091/2020)

10.3.5. Schulentwicklungsplan GS Stöckener Bach
(Drucks. Nr. 15-0092/2020)

10.3.6. Mehrfamilienwohnhaus Stöckener Str. 31
(Drucks. Nr. 15-0093/2020)

10.4. von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

10.4.1. Weg entlang der Stelinger Straße stadteinwärts führend
(Drucks. Nr. 15-0071/2020)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 04.12.2019 –Nichtöffentlicher Teil-

12. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

12.1. A N H Ö R U N G E N

12.1.1. Verkauf eines Grundstücks an der Hollerithallee
(Drucks. Nr. 0077/2020 mit 3 Anlagen)

12.1.2. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Hollerithallee
(Drucks. Nr. 0078/2020 mit 4 Anlagen)

13. Anfragen und Mitteilungen



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Bittorf eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie schlägt vor, TOP 10.2.2. unter TOP 5 zu behandeln, da unter TOP 5 Informationen der Verwaltung zu diesem TOP erteilt werden.

Bezirksratsherr Dr. Dragon beantragt die Änderung von TOP 4 in die Gesetzes konforme Fassung "Einwohner- und Einwohnerinnen-Fragestunde".

Bezirksbürgermeisterin Bittorf läßt über den Antrag von Bezirksratsherren Dr. Dragon abstimmen. Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf schlägt vor, TOP 10.2.2. unter TOP 7 zu behandeln, da die Verwaltung Informationen zum Inhalt dieser Drucksache geben wird.
Die so geänderte TO mit einer Gegenstimme beschlossen



TOP 2.
Feststellung eines Sitzverlustes
(Drucks. Nr. 15-0014/2020)

Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Thimm die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Einstimmig beschlossen

Frau Thimm erläutert die Gründe Ihres Rücktritts, dankt für die Jahre lange gute Zusammenarbeit in der Politik und wünscht ihrem Nachfolger alles Gute.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf dankt Frau Thimm für das langjährige Engagement und überreicht eine Blumenstrauß .

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeisterin Bittorf bittet Herrn Lukas Mönkeberg zu sich nach vorn, verliest die ihm obliegenden Pflichten, verpflichtet ihn mit Handschlag und heißt ihn im Bezirksrat herzlich willkommen.

Herr Lukas Mönkeberg erklärt, sich engagiert im Bezirksrat einbringen zu wollen und sich auf die Zusammenarbeit zu freuen.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Herr S. weist auf die inzwischen zwei Jahren dauernde beschwert sich über die schlechtere öffentliche Verkehrsanbindung im ÖPNV in der Schwarzen Heide.

Eine Einwohnerin bekräftigt die schlechte Busanbindung der Schwarzen Heide durch die Linie 490. Die Taktung sei viel schlechter geworden und die Fahrtzeit erheblich länger.

Ein weiterer Einwohner beschreibt seine persönlichen Zeitverluste durch die geänderten Fahrzeiten dieser Buslinie und beklagt die wesentliche Verschlechterung der Anbindung der Schwarzen Heide.

Ein Schüler erklärt, dass der Schulbus häufig überfüllt sei und wartende Fahrgäste nicht mehr mitnähme.

Herr S. beklagt die Nichteinhaltung von Zusagen im Rahmen der Veränderungen des Busverkehrs.

Eine Anwohnerin der Hogrefestr. beklagt die fehlerhafte Belegung von Anwohnerparkplätzen durch Fremdparker (VW). Da nur selten kontrolliert werde, nutzen die VW-Mitarbeiter die Anwohnerparkplätze und nehmen das Verwarnungsgeld in Kauf.

Bezirksratsherr K.-H. Mönkeberg weist auf die Initiative des Bezirksrates hin, diese Anwohnerparkplätze einzurichten. Er empfiehlt, die Falschparker beim Ordnungsamt zu melden, damit die Regelung zunehmend überwacht werde.

Die Anwohnerin beklagt das Parken von LKWs in der Moorhoffstraße, welche die Sicht erheblich behindern.

Bezirksratsherr Neubauer bestätigt, das Problem seit vielen Jahren zu kennen und bittet die Verwaltung sich dieser Schwerpunkte anzunehmen und für eine zeitweise intensive Überwachung zu sorgen.

Ein Vertreter des Kleingärtnervereins Leineblick mahnt Baumschnittmaßnahmen durch die Verwaltung am Vereinsgelände entlang der Bundesstraße 6 an, die vor Jahren zugesagt worden seien. Ein Baum sei bereits auf eine Laube gestürzt, er befürchte, dass weitere Bäume umfallen könnten. Er bittet den Bezirksrat um Unterstützung.

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 04.12.2019 - öffentlicher Teil

Einstimmig beschlossen


TOP 6.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsfrau Stolzenwald berichtet von der Jubiläumsfeier anläßlich des 10-jährigen Bestehens des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken im Integrativen Kultur-Café Anna Blume am 12.12.2019, während der sich Frau Thimm aus dem Integrationsbeirat verabschiedet hat. Vor der Feier seien in einer kurzen Sitzung die auf der Tagesordnung stehenden Zuwendungsanträge diskutiert und einstimmig empfohlen worden.

TOP 6.1.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0052/2020)

Antrag,
folgende Umbesetzungen im Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken festzustellen:
I. Mitglieder mit Migrationshintergrund
Bisher: Neu:
Herr Ilario Kosoburd Herr Athanasios Siskos
II. Bezirksratsmitglieder
Bisher: Neu:
Frau Hildegard Thimm Herr Lukas Mönkeberg
Einstimmig beschlossen

TOP 6.2.
Zuwendungen des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken - 12.12.2019 -
(Drucks. Nr. 15-0083/2020)

Bezirksratsherr Neubauer weist auf die Differenz zwischen der Antragssumme im Antrag IB 11-2019 und des Zuwendungsbetrages in der Drucksache hin. Er führt aus, dass der Antrag solle an die Landeshauptstadt gerichtet werden müsse und nicht an die Bezirksräte.

Herr Pilarski informiert, dass es sich bei dem Betrag um die noch zur Verfügung stehenden Mittel des Jahres 2019 handelt.


Bezirksratsherr Tegtmeier weist darauf hin, dass alle Integrationsbeiräte der Stadt den Antrag erhalten hätten und daher die gesamte Stadt beteiligt sei. Auch in anderen Angelegenheiten habe der Bezirksrat bereits Zuwendungen bewilligt, die an alle Stadtbezirke gestellt wurden, wenn er der Ansicht war, dass der Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken davon profitieren könne.

Bezirksratsfrau Stolzenwald weist auf die Zielgruppe Jugendliche und Kinder hin, die durchaus von dem Vorhaben profitierten.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf lässt über die Zuwendungsanträge einzeln abstimmen.

Antrag,
die folgenden Zuwendungen auf Empfehlung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:

IB 08-2019 Der Liberalen Jüdischen Gemeinde wird eine Zuwendung in Höhe von 660,00 Euro für Kostüme der Tanzgruppe Chaverim gewährt (s. Anlage 1).

Zuwendung IB 08/2019 einstimmig beschlossen

IB 11-2019 Dem Haus der Religionen - Zentrum für interreligiöse und interkulturelle Bildung e.V,. wird ein Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro für die Erneuerung der Dauerausstellung im Haus der Religionen gewährt (s. Anlage 2).

Zuwendung IB 11/2019 mit 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen


TOP 7.
M I T T E I L U N G E N

Frau Holthaus-Voßgröne berichtet, dass die Holzbrücke über die Leine nicht mehr tragfähig sei und erläutert mit Hilfe von Bildern den Erneuerungsbedarf des Bauwerks. Die Schäden seien im letzten Jahr bei der routinemäßigen Begutachtung festgestellt worden, darauf hin wurde die Brücke, die dem Fuß- und Radverkehr dient, gesperrt. Sie stellt Planungen vor, die Holzbrücke durch ein Bauwerk zu ersetzen, dass dem Vorgängermodell ähnlich sehe, jedoch aus Widerstands fähigerem und langlebigeren Material (Stahl, Aluminium) bestehe.

TOP 10.2.2.
Rad- und Fußwegbrücke nach Letter Uferstraße
(Drucks. Nr. 15-0085/2020)

Nach einer Überprüfung der Brücke ist sie wegen Schäden an tragenden Teilen seit September 2019 gesperrt, eine einfache Sanierung sei nicht möglich.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Erfordert die Erneuerung der Brücke das Zusammenwirken mehrerer Stadtverwaltungen oder liegen Planung und Durchführung in einer Hand?
2. Welcher zeitliche Verlauf für Planung, Entscheidungen, Beschlüsse, Durchführung und Fertigstellung einer neuen Brücke wird derzeit als realistisch eingeschätzt?
3. Wird eine behelfsmäßige Übergangslösung erwogen?
Zu Frage 1: Die Brücke steht bis zur Flussmitte im Eigentum der jeweils beteiligten Kommune. Dies sind hier die Stadt Seelze und die Stadt Hannover.
Der Abriss und die Erneuerung des Überbaus liegen hinsichtlich der Planung und Bauausführung in einer Hand und werden von der Stadt Hannover ausgeführt. Dazu finden enge Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen statt.
Zu Frage 2: Die beteiligten kommunalen Verwaltungen haben sich zum Ziel gesetzt, die Erneuerung des Überbaus bis Ende 2020 abgeschlossen zu haben. Zunächst folgt aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Abriss des Überbaus. Dies ist als Geschäft der laufenden Verwaltung ab März 2020 vorgesehen. Die Planungen dazu laufen bereits. Auch dafür erforderliche Baumfällungen sind bereits beantragt und werden innerhalb der erlaubten Frist durchgeführt. Parallel dazu wird die Erneuerung des Überbaus geplant. Die dafür erforderlichen verwaltungsinternen Prozesse sind bereits angefangen bzw. terminiert.
Es ist vorgesehen für die Erneuerung des Überbaus im März 2020 politische Beschlüsse vom Stadtbezirksrat, Bauausschuss und Verwaltungsausschuss einzuholen.
Es ist geplant, dass die Durchführung im Sommer 2020 beginnt und bis Ende 2020 abgeschlossen wird.
Zu Frage 3: Nein, eine behelfsmäßige Übergangslösung wird nicht erwogen. Für eine Übergangslösung müsste neben einer umfangreichen Planung zur Gründung bzw. einem hohen Gründungsaufwand auch eine Wasser rechtliche Genehmigung eingeholt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Dauer dieser Prozesse länger dauern wird, als der unter Punkt 2 beschriebene Ablauf für die endgültige Herstellung der Brücke

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Umstrukturierung und Einrichtung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Eichsfelder Str. 52, 30419 Hannover
(Drucks. Nr. 0026/2020)

Bezirksratsherr Neubauer erkundigt sich, was sich hinter der Position "sonstige ordentliche Aufwendungen" in Höhe von 38.000 Euro verbirgt.

Herr Pilarski sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

Antwort der Fachverwaltung zum Protokoll:
65.446,68 € Mehrkosten nach BKE-Finanzierung (die Einsparung durch die Hortgruppe wurde hier bereits in Abzug gebracht)
26.516,16 € Einsparung durch den Wegfall der Ausgleichszahlung in der Position der ausfallenden Elternbeiträge
= 38.930,52 €
Gerundet: 38.930 € Mehrkosten.

Antrag, zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. (AWO), nach Sanierung der Einrichtung und Rückzug nach Auslagerung, eine Hortgruppe (20 Kinder) umzustrukturieren und hierfür eine Kindergartengruppe (25 Kinder) in Ganztagsbetreuung einzurichten und
  • dem Träger ab dem 01.06.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der städtischen Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) und im Umfang von 17.000,00 € Einrichtungsmittel und Ausstattungsgegenstände, zu gewähren.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.2.
Abschluss der Sanierung Vinnhorst – Aufhebung Stadtumbaugebiet
(Drucks. Nr. 0061/2020 mit 2 Anlagen)

Frau Fischer weist auf Neubauten hin, die aufgrund der Fördermittel erstellt wurden und über die sie regelmäßig im Bezirksrat in der Vergangenheit berichtet habe.

Antrag,
zu beschließen, die am 20.05.2010 beschlossene Festlegung des Gebietes Vinnhorst als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB aufzuheben.

Einstimmig beschlossen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.1.1.
Zuwendung aus eigenen Mitteln - 29.01.2020
(Drucks. Nr. 15-0027/2020)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendung:

Zuwendung Nr. 01-2020: Die Goetheschule erhält eine Zuwendung in Höhe von 1260,00 Euro für die Durchführung von Workshops zur Demokratiestärkung.

Bezirksratsherr Neubauer äußert Bedenken und kritisiert, die Beweggründe für diese Zuwendung nicht erfahren zu haben. Die Schule hätte die Vernetzung im Schulverbund nutzen sollen und anderweitig Beratung einfordern können, um die hohen Kosten zu sparen.

Bezirksratsherr Dr. Dragon moniert, dass die Landesschulbehörde nicht beteiligt wurde und stellt die Kompetenz einer Gewerkschaft, an Schulen Kurse zu geben, in Frage.

Bezirksratsherr Tegtmeier befindet die Kosten der Maßnahme im Verhältnis zum Zeitaufwand für die Unterrichtung mehrerer Schulklassen als angemessen. Die gewünschte Kurzfristigkeit der Reaktion durch die Schule auf Vorkommnisse in den Klassen rechtfertige den vorgezogenen Maßnahmenbeginn.

Bezirksratsherr Janischowsky erklärt, durch die Zusammenarbeit im Schulverbund so viel Vertrauen in die Entscheidung der Schule zu haben, um sicher zu sein, dass die Maßnahme dringend notwendig gewesen sei.

Mit 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen bewilligt.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Überprüfung Verkehrsführung für Fahrradfahrer Kreuzung Garbsener Landstr.- Auf der Horst (Drucks. Nr. 15-0069/2020)

Bezirkratsfrau Goedeke erläutert den Antrag.

Antrag, zu beschließen:
Die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen, die aus der Stadt kommend Richtung Marienwerder fahren, an der Kreuzung Garbsener Landstraße und Auf der Horst wird überprüft.

Einstimmig beschlossen

TOP 9.2.2.
Beleuchtung Teilstück des Fuß- und Fahrradweges parallel zur Garbsener Landstraße
(Drucks. Nr. 15-0070/2020)

Frau Goedeke stellt den Antrag vor.

Antrag, zu beschließen
Das in der Karte ersichtliche Teilstück des Fuß- und Fahrradweges parallel zur Garbsener Landstraße in Richtung B6 wird mit Beleuchtung ausgestattet.

Einstimmig beschlossen

Bezirksratherr Dr. Dragon äußert Bedenken, dass Autofahrern auf der Straße suggeriert werde, dass sich dort eine Straße befinde.
Bezirksratsherr K.-H. Mönkeberg weist auf die dort vorhandene Leitplanke hin.
Bezirksratsherr Tegtmeier teilt die Befürchtung nicht, zumal die Ausführung der Beleuchtung der Verwaltung überlassen werde.

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Asylunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0080/2020)

Bezirksratsherr Neubauer bringt den Antrag ein.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung berichtet in einer öffentlichen Sitzung des Bezirksrates Herrenhausen-Stöcken über die derzeitige Situation in den bezirklichen Unterkünften.für Asylbewerber, Flüchtlingen und auch Obdachlosen.

Einstimmig beschlossen

TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

TOP 9.4.1.
Abfallbehälter an der Holzbrücke in der Schwarzen Heide
(Drucks. Nr. 15-0072/2020)

Bezirksratsherr Mesenbrink erklärt die Notwendigkeit des Antrags.


Antrag:
Der Bezirksrat möge beschließen an der Holzbrücke in der Verlängerung der Straße Wiedenlohe Richtung Norden einen Abfallbehälter aufzustellen.

Einstimmig beschlossen


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.
Überprüfung Parken LKWs Hollerithallee
(Drucks. Nr. 15-0068/2020)

Zu beiden Seiten der Hollerithallee gibt es Parkstreifen. An einer Stelle ist die Parkbucht extra breit, so dass hier auch LKWs ohne Probleme parken können. An anderen Stellen sind die Parkbuchten für LKWs nicht breit genug und an einigen Stellen ist durch ein zusätzliches Verkehrsschild deutlich angegeben, dass diese Parkbuchten nur für PKWs vorgesehen sind. Regelmäßig parken jedoch LKWs an eben diesen Stellen und behindern dadurch den Verkehr, insbesondere auch den Busverkehr.
Wir fragen die Verwaltung:
1) An welchen Parkbuchten dürfen LKWs parken?
2) Wenn dies nicht überall erlaubt ist, wie oft wird kontrolliert?

Herr Pilarski antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: LKW dürfen die Parkbuchten nutzen, die nicht mit Z 314 StVO (Parken) und Zusatz 1010-58 (PKW) oder Z 283 StVO (absolutes Haltverbot) beschildert sind. Sollten vereinzelt Fahrzeuge in die Fahrbahn hineinragen ist das nur dann zu beanstanden, wenn dadurch eine Behinderung/Gefährdung entsteht.
Im Zuge von Baumaßnahmen werden in Gewerbegebieten die vorhandenen Parkbuchten grundsätzlich so ausgebaut, dass dort abgestellte LKW nicht in die Fahrbahn hineinragen. Bei Bestandsstraßen erfolgt das ggf. auch nachträglich, wenn Grunderneuerungen, oder örtliche Baumaßnahmen durchgeführt werden. In der Hollerithallee ist das im Einzelfall auch bereits erfolgt.
Desweiteren wird auf die Antwort zur Drucksache 15-1404/2000 verwiesen.
Zu Frage 2: Außerhalb des Cityrings überwacht der Verkehrsaußendienst vorrangig aufgrund von Hinweisen und Beschwerden und nicht routinemäßig. In den letzten Jahren erreichte den Verkehrsaußendienst lediglich ein einzelner Hinweis auf Falschparker in der Hollerithallee. Die Außendienstmitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes waren daraufhin mehrfach vor Ort, konnten aber nur ein einziges Mal einen Parkverstoß feststellen, so dass die Straße nach kurzer Zeit wieder aus der routinemäßigen Überwachung genommen wurde.
Den aktuellen Hinweis werden wir aber zum Anlass nehmen, dort wieder regelmäßiger zu kontrollieren. Gern kann auch unter Tel. Nr. 168-31 40 auf Falschparker hingewiesen werden.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Nachpflanzung
(Drucks. Nr. 15-0079/2020)

Im Frühjahr 2019 wurden im Wohnquartier Westermannweg/ Quantelholz Bäume gefällt, da sie befallen waren. Eine Ersatzbepflanzung wurde für den Herbst 2019 zugesagt. Diese ist jedoch bisher nicht erfolgt, entsprechend sehen die leeren Baumscheiben trostlos aus.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist eine Neuanpflanzung weiterhin vorgesehen?
2. Wann soll diese durchgeführt werden?
3. Wird der beabsichtigte Termin rechtzeitig mitgeteilt?

Frau Struiksma antwortet:
Die Neupflanzung war bereits für Herbst 2019 vorgesehen, konnte jedoch aufgrund krankheitsbedingter Personalengpässe im Herbst leider nicht durchgeführt werden. Die Nachpflanzung wurde zwischenzeitig bereits durchgeführt und ist abgeschlossen.

Bezirksratsherr Neubauer bestätigt, dass 16 Bäume gepflanzt worden seien. Leider seien Anwohner, die zwischenzeitlich die leeren Baumscheiben aus Eigenmitteln bepflanzt hätten nicht informiert worden, sodass die Anpflanzungen nicht vorher wieder herausgenommen werden konnten und durch das beauftragte Unternehmen vermutlich entsorgt wurden.

TOP 10.2.3.
Humanitas und Denkmalschutz
(Drucks. Nr. 15-0086/2020)

Seit einigen Jahren ist der Hinübersche Garten in historisch nie dagewesenem Maß mit freimaurerischen Symbolen, Hinweisen und Sinnsprüchen versehen. Besonders krass hebt sich der Schriftzug „Humanitas“ von der Wiesenlandschaft des Gartens ab, der nach englischen Vorbildern ab 1766 naturnah geplant und gebaut wurde. Der Schriftzug war bei seiner Einweihung 2015(?) als vorübergehende Installation bezeichnet worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lange soll der Schriftzug mit dem naturnahen Gesamtbild des Gartens kontrastieren?
2. Gibt es denkmalpflegerische Grenzen für die Umgestaltung des Hinüberschen Gartens vom englischen zum freimaurerischen Garten?
3. Welche der zahlreichen Messingtafeln sind historisch belegt? Sind die Quellen einsehbar?

Frau Struiksma träge die Antworten der Verwaltung vor.
Zu Frage 1: Da das temporäre Kunstobjekt bisher bei Besuchern hohen Anklang gefunden hat, wurde für eine Entfernung noch kein Zeitpunkt festgelegt.
Nach wie vor lädt der Schriftzug „Humanitas“ jedoch die Menschen zum Nachdenken ein – nicht nur in Bezug auf die freimaurerischen Bezüge des Parks. Er ist ein in die Moderne übertragenes Element, wie es früher in landschaftlichen Gärten üblich war.
Zu Frage 2: Die Aussage, die hier impliziert wird, dass der Park vom englischen Landschaftsgarten zu einem freimaurerischen Garten umgestaltet wird, ist nicht richtig.
Der Hinübersche Garten ist vielmehr, wie jede historische Landschaft oder Parkanlage, Veränderungen unterlegen. Viele seiner ehemaligen Bestandteile, die historisch überliefert wurden, sind nicht mehr vorhanden. Dabei hatte er ursprünglich eine viel stärkere freimaurerische Ausrichtung. Quellen dazu liegen dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün vor. Sämtliche Arbeiten werden auf Gartendenkmal pflegerischen Grundlagenkenntnissen, einem Parkpflegewerk und in Abstimmung mit der Denkmalschutz- als auch Naturschutzbehörde vorgenommen.
Zu Frage 3: Sämtliche vorhandene Messingtafeln sind historisch belegt und stellen einen Bruchteil der ursprünglichen Sinnsprüche im Park des Freimaurers Jobst Anton von Hinüber dar. Die Freimaurerloge „Friedrich zum Weißen Pferde“ hat Recherchen durchgeführt und Quellen vorliegen. 2011 wurde „Der Hinübersche Garten in Hannover-Marienwerder – eine freimaurerische Gartenanlage“ veröffentlicht. Informationen und Quellen sind im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.

TOP 10.2.4.
Parkplatz nordöstlich Friedhof Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0087/2020)

Bilder von Google streetview aus dem Jahr 2008 zeigen den Parkplatz als naturnahe, mit Bahnschwellen abgegrenzte Stellfläche. Nachdem die CDU-Fraktion um Säuberung des Platzes gebeten hatte, behauptete die Stadtverwaltung zunächst, der Platz sei nur für die Expo bereitgestellt worden. Als diese Behauptung mit älteren Bezirksratsanfragen widerlegt wurde, ließ die Stadt den Platz mit der Begründung sperren, er gehöre der Kirchengemeinde und verwies auf dem sperrenden Schild auf die private Telefonnummer des Kirchenvorstandes. Als auch dies zurückgenommen werden mußte, wurde der Platz umgebaut: zwei höhenbeschränkende, zurückgesetzte Toreinfahrten, Poller und Absperrbügel statt der früheren Bahnschwellen. Bei den Plätzen neben den Einfahrten muß der Planer an seitwärts fahrende Autos gedacht haben, für die der Nachbarplatz zum Rangieren freigehalten wird
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gehört zu Parkplätzen Rangierfläche im Wendekreis? Ist die Planung des Parkplatzes vom Dezernenten, Herrn Bodemann, abgezeichnet worden?

2. Kann die Stadtverwaltung in einem Ortstermin vorführen, wie die Plätze neben den zurückliegenden Einfahren angefahren werden können?
3. War die Umgestaltung kostenlos, aus der Kaffeekasse oder aus Steuermitteln finanziert? Was hat sie gekostet?

Herr Pilarksi antwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Zur Klärung Ihrer Fragen schlägt die Verwaltung einen Ortstermin vor. Vor Ort muss konkretisiert werden, welche Flächen bzw. und welcher Wendekreis gemeint sind. Auf der Parkplatzfläche befindet sich kein Wendekreis.
Der Parkplatz gehört zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. Planungen obliegen daher nicht dem Baudezernat.
Zu Frage 3: Die Kosten für die Umgestaltung beliefen sich auf ca. 6800,- EUR.
Herr Pilarski schlägt vor, einen Ortstermin zu vereinbaren..

Bezirksratsherr Dr. Dragon schildert, dass Parkplätze so angelegt worden seien, dass sie nur erreichbar sind, wenn die anderen Parkplätze frei sind.

TOP 10.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Fußballtore Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-0088/2020)

Ohne Kommentar!
Wir fragen die Verwaltung:
Wann werden die Fußballtore wieder aufgestellt?

Herr Pilarski antwortet:
Die Fußballtore werden im Frühjahr 2020 nach der Überarbeitung der Rasenfläche aufgestellt. Die von einer Gartenbaufirma hergestellte Fläche war uneben und muss neu planiert und angesät werden. Witterungsbedingt kann dieser Mangel im Winter nicht behoben werden

TOP 10.3.2.
Radwegerneuerung Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-0089/2020)

Erfreulicherweise ist wie von der Verwaltung mitgeteilt der o.a. Radweg zum Ende des letzten Jahres erneuert worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Abnahme der Arbeiten bereits erfolgt?
2. Wird die Abnahme nur durch eine Betrachtung oder auch mit einer Praxisprüfung
durchgeführt?

Frau Struiksma antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Die Abnahme der Maßnahme hat am 18.12.2019 stattgefunden.
Zu Frage 2: Eine Abnahme erfolgt nicht durch einen Praxistest, sondern regelkonform durch Überprüfung und Einhaltung der geltenden DIN und Vorschriften bei einer Begehung.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram kritisiert, dass der Radweg zu wellig sei; dies merke man nur, wenn man mit dem Rad darüber fährt. Daher sollte der Radweg von Nutzern mit dem Rad überprüft werden,.

TOP 10.3.3.
Schulentwicklungsplan Grundschule Entenfang
(Drucks. Nr. 15-0090/2020)

Wir fragen die Verwaltung:
Kann die Grundschule mittelfristig vierzügig werden?

Frau Struiksma trägt die Antwort vor.
Die Prognose der Anzahl der Schüler*innen für die Grundschule Entenfang geht für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 von schwankenden Schüler*innenzahlen im Bereich der Dreizügigkeit aus. Hierfür stehen die räumlichen Kapazitäten im Schulgebäude zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2022/23 ist mit einem Anstieg der zu beschulender Kinder zu rechnen, der die Dreizügigkeit übersteigt. Mittelfristig ist daher nicht auszuschließen, dass die Grundschule Entenfang eine Gesamtschüler*innenzahl im Bereich der Vierzügigkeit erreicht. Ob es sich bei dem Anstieg der Anzahl der Schüler*innen in den kommenden Jahren um eine vorübergehende oder dauerhafte Erhöhung handelt, ist derzeit noch nicht erkennbar und wird daher von der Verwaltung eruiert.
Über eine mögliche Aufstellung einer mobilen Raumeinheit zum Schuljahr 2022/23 wird in enger Abstimmung mit der Schule frühestens im Winter 2020 entschieden.
Entgegen der Prognose im Schulentwicklungsplan 2019 führt die Grundschule Entenfang im aktuellen Schuljahr 2019/20 insgesamt 11 Klassen, da die prognostizierte Klassenteilung in den Jahrgängen zwei und drei nicht erfolgt ist.

TOP 10.3.4.
Schulentwicklungsplan GS Fuhsestraße
(Drucks. Nr. 15-0091/2020)

Grundschule Fuhsestraße: Die Grundschule ist 2-zügig ausgelegt, ist aber
bereits jetzt im Prinzip 3-zügig, Tendenz steigend.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der erste Bauabschnitt umgesetzt?
2. Für wann ist der zweite Bauabschnitt angedacht?

Frau Struiksma trägt vor:
Zu Frage 1: Das Projekt Sanierung und Erweiterung GS Fuhsestraße befindet sich derzeit im Abschluss der Leistungsphase 2, Vorentwurfsplanung. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden die Bedarfe umfassend analysiert und der Bestand eingehend untersucht. Darauf basierend wurde ein Gesamtkonzept entwickelt und zwei sinnvolle Bauabschnitte gebildet.
Der erste Bauabschnitt bildet bereits den Großteil der erforderlichen Raumbedarfe und Sanierungsinhalte ab. So sollen im ersten Bauabschnitt der ehemalige KSD saniert, das Gebäude durch Mensa und Verwaltung erweitert, eine neue Eingangssituation zum Oertzeweg geschaffen und auch die gesamte haustechnische Zentrale, die Grundleitungen und Großteile der Außenanlagen erneuert werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist aktuell noch nicht gesichert und zurzeit in Klärung. Bei optimalem weiterem Projektverlauf könnte mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts im Sommer 2021 begonnen werden.
Zu Frage 2: Mit Umsetzung des ersten Bauabschnitts würden die akuten Bedarfe der Schule funktional und räumlich abgebildet.
Die Kosten des zweiten Bauabschnitts werden als Teil der noch zu finanzierenden Bedarfe geführt. Da die Haushaltsplanung für Investitionsbedarfe über 2023 hinaus noch nicht vorliegt, kann derzeit keine Aussage zur Zeitschiene des zweiten Bauabschnitts gemacht werden.

TOP 10.3.5.
Schulentwicklungsplan GS Stöckener Bach
(Drucks. Nr. 15-0092/2020)

Grundschule Stöckener Bach: Im Schulentwicklungsplan steht: "Die Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen weist eine steigende Tendenz auf. Die Verwaltung steht daher mit der Grundschule in einem engen Austausch, um rechtzeitig Möglichkeiten der räumlichen Unterbringung der zu erwartenden Klassen zu prüfen."
Wir fragen die Verwaltung:
Was heißt das konkret?

Frau Struiksma beantwortet die Frage wie folgt:
Die GS Am Stöckener Bach beschult im Schuljahr 2019/20 14 Klassen im Schulgebäude. Die entsprechenden räumlichen Kapazitäten stehen hierfür zur Verfügung, da seit dem Schuljahr 2016/17 keine Schüler*innen der FÖS Wilhelm-Schade-Schule (Region Hannover) mehr im Schulgebäude beschult werden. Die von der FÖS Wilhelm-Schade-Schule genutzten Räume werden seitdem von der GS Am Stöckener Bach genutzt.
Die Prognose der Anzahl der Schüler*innen geht für das Schuljahr 2020/21 von einem Anstieg der Schüler*innen auf eine Gesamtklassenzahl von 15 Klassen aus und reduziert sich zum Schuljahr 2021/22 wieder auf eine Gesamtklassenzahl von 14 Klassen. Nach Rücksprache mit der Schule wird die Beschulung der erwarteten 15 Klassen im Schuljahr 2020/21 durch schulorganisatorische Raumumnutzungen im Bestand ermöglicht. Fachunterrichtsräume sind hiervon ausgenommen und werden nur fachspezifisch genutzt.
Die Entwicklung der Schuljahre 2022/23 und 2023/24 wird derzeit beobachtet. Über eine mögliche Aufstellung einer mobilen Raumeinheit für das Schuljahr 2022/23 wird in enger Abstimmung mit der Schule frühestens im Winter 2020 entschieden.

Bezirksratsherr Mönkeberg möchte wissen, warum keine Schüler der Wilhelm-Schade-Schule an die GS Stöckener Bach kommen?

Bezirksratsherr Janischowsky weist darauf hin, dass es sich bei mobilen Raumeinheiten um Container handelt.

Bezirksratsfrau Stolzenwald antwortet, weil die Grundschulkinder alle in Regelschulen inklusiv beschult werden.

TOP 10.3.6.
Mehrfamilienwohnhaus Stöckener Str. 31
(Drucks. Nr. 15-0093/2020)

Das o.a. Mehrfamilienhaus steht seit vielen Monaten leer. Nachdem alle Wohnungen
geräumt wurden begannen Renovierungsarbeiten. Diese sind aber bereits seit langer
Zeit eingestellt. Immer wieder wird über Wohnraumnot geklagt, deswegen ist der lange
Leerstand nicht akzeptabel. In der Antwort auf die Anfrage vom 04.03.2019 wurde ein
neuer Investor genannt, der bisher nicht viel weiter investiert hat.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum zieht sich die Wiederherstellung des Wohnraumes so lange hin?
2. Wann wird eine Wohnraumnutzung wieder möglich sein?
3. Wer ist für die Baustellenabsicherung auf dem Gehweg und die Müllentsorgung vor
dem Haus zuständig?

Frau Fischer beantwortet die Fragen:
Zu Fragen 1 und 2: Für den Standort Stöckener Straße 31 wurde eine Baugenehmigung für Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses erteilt. Ob und wann eine Baugenehmigung umgesetzt wird, obliegt der Bauherrin.
Der Verwaltung liegen keine Informationen zum aktuellen Stand der Renovierungs- und Umbaumaßnahmen vor. Dies liegt auch nicht in der Zuständigkeit der LHH, da es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Die Verwaltung ist erneut an den Eigentümer herangetreten und hat ihn um Beantwortung der Fragen gebeten. Der Eigentümer hat daraufhin folgendes mitgeteilt: Er habe das Gebäude an der Stöckener Straße letztes Jahr erworben. Zwischenzeitlich habe es einen Brand im 3. und 4. Obergeschoss gegeben. Dieser wurde noch vor Weihnachten saniert. Im Laufe des Februars werde er mit den Arbeiten beginnen und im Sommer fertig werden.
Zu Frage 3: Die verkehrsbehördliche Anordnung für die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen ist an die Antragstellerin/Bauherrin ergangen.
Dort liegt die Verantwortung für die Einhaltung der in der Anordnung enthaltenen Bedingungen und Auflagen.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram erläutert, dass der Gehweg seit 9 Monaten zum großen Teil abgesperrt ist und die Zäune eine Gefahrenquelle darstellen.


TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

TOP 10.4.1.
Weg entlang der Stelinger Straße stadteinwärts führend
(Drucks. Nr. 15-0071/2020)

An der Stelinger Straße, auf der westlichen Seite stadteinwärts führend, befindet sich ab Höhe der Straße Im Roggenfelde bis hin zum Autobahndamm der A2 ein gepflasterter Weg.
Der Weg befindet sich in einem relativ normalen Zustand bis Höhe der Straße Alter Damm, ab da bis hin zum Autobahndamm befindet er sich in einem sehr desolaten Zustand (zugewuchert usw.).
Der Weg wird von vielen Anwohnern, Spaziergängern und Fahrradfahrern genutzt, die das angrenzende “Naherholungsgebiert Schwarze Heide West“ nutzen.
Die Fußgänger und Fahrradfahrer müssen dieses Teilstück des Wegs nutzen wenn sie vom Autobahndamm kommen und die starkbefahrene Stelinger Straße sicher an der Ampel Höhe Alter Damm queren wollen.
Ich frage die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Zustand des Weges bekannt?
2. Warum befindet sich der Abschnitt südlich der Straße Alter Damm in solch einem schlechten Zustand, während der restliche Weg sich in einem relativ normalen Zustand befindet?
3. Gedenkt die Verwaltung das genannte Teilstück wieder in Stand zu setzen und wenn ja in welchem Umfang?

Herr Pilarski antwortet:
Zu Frage 1: Ja, der Zustand ist dem Fachbereich Tiefbau bekannt.
Zu Frage 2: Der bauliche Zustand des Weges ist in Ordnung.
Eine Reinigungsverpflichtung besteht nicht, da sich der Weg außerhalb zusammenhängender Bebauung befindet. Eine Reinigung hat aus diesem Grund bislang nicht stattgefunden. Der Fachbereich Tiefbau war zudem aufgrund der Lage des Weges und des Angebots auf der anderen Straßenseite davon ausgegangen, dass der Weg nicht stark frequentiert ist.
Zu Frage 3: Auch wenn keine Reinigungspflicht besteht wird der Fachbereich Tiefbau zunächst eine Grundreinigung veranlassen und eine anschließende regelmäßige Reinigung durch aha organisieren.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf beendet die Sitzung um 20.35 Uhr.




Bittorf Spremberg
Bezirksbürgermeisterin Protokollantin