Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 18.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.12.2019)
Protokoll (erschienen am 07.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 17.01.2020

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 18. Dezember 2019,
Gemeindehaus der St.-Nikolai-Kirche,
Sackmannstraße 27, 30453 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.45 Uhr
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Anwesend: Fraktionszugehörigkeit

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgerm. Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 19.15 - 19.45 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.10 - 19.45 Uhr
(Bezirksratsfrau Fiedler) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.10 - 19.45 Uhr
(Bezirksratsfrau Martin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.20 - 19.45 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Löpp FB Personal und Organisation

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.11.2019


3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

3.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-3299/2019)


4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung an den LSV Alexandria von 1903 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2909/2019)


5. A N T R Ä G E

5.1. Gemeinsam / Interfraktionell

5.1.1. Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

5.1.2. Sanierung des Spielplatzes Kochstraße aus Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung
(Drucks. Nr. 15-3312/2019)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger'*innen und Radfahrer*innen an der Ampelanlage Küchengarten/Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-3214/2019)

5.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

5.3.1. Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019)

5.3.1.1. NEUFASSUNG: Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019 N1)





5.3.2. Haltestelle "Schwarzer Bär" - Fahrgastfreundliche Taktung insbesondere an Wochenenden
(Drucks. Nr. 15-3248/2019)

5.3.3. Roter und Grüner Bär am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-3249/2019)

5.3.3.1. NEUFASSUNG: Roter und Grüner Bär am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-3249/2019 N1)


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Anfrage zu nicht erledigten Fahrradfragen
(Drucks. Nr. 15-3212/2019)

6.1.2. Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-3221/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Befahren des Schulhofes der IGS Linden während privater Veranstaltungen
(Drucks. Nr. 15-3219/2019)

6.2.2. Unbefriedigende Entsorgung von offensichtlichen Schrotträdern
(Drucks. Nr. 15-3220/2019)

6.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.3.1. Baumfäll-Liste 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-3245/2019)

6.3.2. "Toilette für Alle" in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirkes
(Drucks. Nr. 15-3246/2019)

6.3.3. Rotlichtphasen Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-3247/2019)


7. Informationen über Bauvorhaben


8. Bericht des Stadtbezirksmanagements


9. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen zur letzten Sitzung 2019. Anschließend eröffnet er die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ein interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur Thematik „Sanierung des Spielplatzes Kochstraße aus Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung“ vorliegt. Da die hierzu zur Verfügung stehenden Mittel der Landeshauptstadt Hannover durch den Bezirksrat Linden-Limmer in 2019 noch nicht aufgewendet wurden, ist eine Behandlung in der heutigen Sitzung dringend geboten, da andernfalls ggf. ein Verfall der Mittel drohen würde.

Bezirksbürgermeister Grube lässt über die dargestellte Dringlichkeit abstimmen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Der vorliegende Dringlichkeitsantrag erhält somit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen und wird unter Drucks. Nr. 15-3312/2019 als TOP 5.1.2. geführt.

Darüber hinaus verweist Bezirksbürgermeister Grube auf TOP 5.1.1. zu Drucks. Nr. 15-2347/2019 „Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer“. Zwischenzeitlich habe zu diesem Thema eine inhaltlich konstruktive Abstimmung mit dem neuen Oberbürgermeister stattgefunden. Demzufolge schlägt Bezirksbürgermeister Grube vor, in einer der nächsten Sitzungen zu Beginn des neuen Jahres einen Bericht der Verwaltung (ggf. gekoppelt an eine Anhörung) durchzuführen, durch welchen die dringenden Fragen zur Thematik Wasserstadt Limmer erörtert werden. In diesem Rahmen könnten dann zum Beispiel auch Vertreter*innen der Bürgerinitiative und der Geschäftsführung der Wasserstadt anwesend sein. Auf diese Weise könne zeitnah das Auskunftsbedürfnis der politischen Vertreter*innen und Einwohner*innen des Stadtbezirkes befriedigt werden. Nichtsdestotrotz sollte der bestehende interfraktionelle Antrag zu o.g. Drucksache auch weiterhin bestehen bleiben, bis das hierzu zwischenzeitlich eingeleitete Verfahren bei der Kommunalaufsicht abgeschlossen ist. Auch diesbezüglich sei im Übrigen voraussichtlich mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen. Somit empfiehlt Bezirksbürgermeister Grube zunächst die weitere Vertagung des TOP 5.1.1.

Bezirksratsherr List führt aus, dass nach seiner Auffassung eine weitere Vertagung – in Anbetracht des zwischenzeitlich vergangenen Zeitraumes – nicht mehr in Betracht komme. Es müsse nun endlich Antworten auf die Fragen geben, wie es mit den Baumaßnahmen und der Einhaltung des Denkmalschutzes für die verorteten Industriegebäude im Bereich der Wasserstadt Limmer vorangehe. Es bestehe kommunalverfassungsrechtlich ein Auskunftsrecht für die Einwohner*innen des Stadtbezirkes. Er stellt zudem das Einbringen eines Zusatzantrages zu Drucks. Nr. 15-2347/2019 in Aussicht, durch welchen die Landeshauptstadt Hannover aufgefordert werde, nun endlich eine Informationsveranstaltung zur genannten Thematik durchzuführen.

Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion für das von Bezirksbürgermeister Grube vorgeschlagene Verfahren ausspreche. Zum einen sei auf diese Weise eine zeitnahe Information der Einwohner*innen durch die Durchführung eines entsprechenden Berichtes gewährleistet, zum anderen werde das rein rechtliche Verfahren, welches derzeit durch die Kommunalaufsicht geprüft werde, durch eine weitere Vertagung nicht gefährdet.

Bezirksratsherr Mallast schließt sich den Ausführungen an. Nach Vorliegen eines Prüfungsergebnisses durch die Kommunalaufsicht müsse das weitere Vorgehen hinsichtlich einer Einwohnerversammlung erneut betrachtet werden. Die schnellstmögliche Durchführung eines Verwaltungsberichtes – unabhängig vom laufenden Verfahren – könne nur begrüßt werden.

Bezirksratsfrau Grobleben bekundet ebenfalls ihre Zustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren.

Bezirksratsherr Müller führt aus, dass die Durchführung eines Berichtes schon wesentlich früher von der Verwaltung hätte initiiert werden können. Dieser Schritt hätte auch in einem Zeitraum durchgeführt werden können, in welchen noch kein Oberbürgermeister gewählt worden sei.

Bezirksbürgermeister Grube lässt über das angetragene Verfahren abstimmen.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Der TOP 5.1.1. wird somit auf die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.02.2020 vertagt.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Bezirksbürgermeister Grube stellt die geänderte Tagesordnung fest.




TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.11.2019

Bezirksratsherr Mallast weist darauf hin, dass sein Name im Protokollverlauf falsch geschrieben worden sei.

Herr Löpp stellt eine Korrektur in Aussicht.

Das Protokoll über die Sitzung des Stadtbezirksrates am 06.11.2019 wird einstimmig genehmigt.

TOP 3.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 3.1.

Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 15-3299/2019)


Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.






Antrag,

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:

2019-27-STBR 10
Empfänger: Der Mieterladen e.V.
Zuwendungsbetrag: 3.600,00 €
Verwendungszweck: Zuschuss für Renovierungen und Anschaffungen

2019-28-STBR 10
Empfänger: Ruderverein Linden von 1911 e.V.
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
Verwendungszweck: Zuschuss zur Anschaffung eines Außenbordmotors

2019-29-STBR 10
Empfänger: Sportgemeinschaft Linden e.V.
Zuwendungsbetrag: 4.000,00 €
Verwendungszweck: Zuschuss zum Umbau / zur Sanierung

2019-30-STBR 10
Empfänger: Gymnasium Limmer
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
Verwendungszweck: Förderung der Schulbibliothek

2019-31-STBR 10
Empfänger: Ev.-luth. Kirchengemeinde Linden-Nord
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
Verwendungszweck: Zuschuss Brandschutzsanierung

2019-32-STBR 10
Empfänger: Linden 07 e.V.
Zuwendungsbetrag: 250,00 €
Verwendungszweck: Zuschuss zum Weihnachtsturnier
Bezirksratsherr Ganskow bittet zu Zuwendungsantrag Nr. 2019-31-STBR 10 um Einzelabstimmung. Bezirksratsfrau Steingrube erbittet dies zu Zuwendungsantrag Nr. 2019-32-STBR 10.

Bezirksbürgermeister Grube lässt unter dieser Maßgabe nun über die Zuwendungsanträge abstimmen.

Die Zuwendungsvorgänge

Nr. 2019-27-STBR 10
Nr. 2019-28-STBR 10
Nr. 2019-29-STBR 10
Nr. 2019-30-STBR 10

werden einstimmig beschlossen.





Die Zuwendungsanträge

Nr. 2019-31-STBR 10
Nr. 2019-32-STBR 10

werden mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung an den LSV Alexandria von 1903 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2909/2019)

Aus dem Kreis der Einwohner*innen stellt sich kurz der 1. Vorsitzende des LSV Alexandria e.V. vor und verweist auf die dringend erforderliche Sportstättensanierung. Er bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung durch den Stadtbezirksrat.

Antrag,

zu beschließen, dem LSV Alexandria von 1903 e.V. für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Heizungsanlage im Vereinsheim an der Stammestraße eine Zuwendung zur Förderung der energetischen Sportstättensanierung in Höhe von 27.200,00 € zu bewilligen.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
Gemeinsam / Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Einwohnerversammlung zum Thema aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2347/2019)

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aufgrund aktueller Entwicklungen zum nächstmöglichen Termin eine Einwohner*innenversammlung nach § 94 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zum Thema "aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer" unter Beteiligung der Einwohner*innenschaft durchzuführen.

Bezirksratsherr List verweist auf einen in Aussicht gestellten Zusatzantrag zu dieser
Thematik.





Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass der Zusatzantrag an den Hauptantrag
gekoppelt ist und dieser auch erst behandelt wird, wenn über diesen vertagten Hauptantrag
zu Drucks. Nr. 15-2347/2019 abgestimmt wird. Der Zusatzantrag wird somit der folgenden
Tagesordnung für die Sitzung des Bezirksrates am 05.02.2020 zugeführt.

Vertagt auf die 31. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020; siehe
Diskussionsverlauf zu TOP 1.


TOP 5.1.2.
Sanierung des Spielplatzes Kochstraße aus Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung
(Drucks. Nr. 15-3312/2019)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den interfraktionellen Antrag kurz zusammenfassend vor.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz in der Kochstraße im Stadtbezirk Linden-Limmer aus den Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung zu sanieren.
Hierbei ist nur der Ansatz des Haushaltsjahres 2019 zu verwenden (21.900,00 €).
Eine Beteiligung der zukünftigen Nutzer*innen des Spielplatzes ist sicherzustellen. Der Stadtbezirksrat wird über die Ergebnisse in geeigneter Form informiert.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger'*innen und Radfahrer*innen an der Ampelanlage Küchengarten/Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-3214/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelschaltung an der Querung Küchengarten/Limmerstraße so zu ändern, dass eine Gleichschaltung der Ampelanlage erfolgt. Die Grün-Anforderungen werden in Reihe geschaltet, sodass die Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in einem Zug überquert werden kann (wie dies bspw. an der Querung Schwarzer Bär bereits der Fall ist).

Ergänzend stellt Bezirksratsherr Dr. Gardemin fest, dass sich nach einer weiteren Inaugenscheinnahme vor Ort erneut gezeigt habe, dass die derzeitige Ampelschaltung zu einer unverhältnismäßigen Besserstellung für die dort verkehrenden Autofahrer*innen führe. Dies trage u.a. dazu bei, dass die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufgrund der kurzen Grünphase nicht den gesamten Straßenbereich überqueren könnten und somit auf einer zwischenliegenden Verkehrsinsel die schnell folgende Rotphase erneut abwarten müssten. Dort würde sich somit der Personen- und Radverkehr aufstauen, was teilweise auch zu Gefährdungssituationen beitrage.

Bezirksratsherr Müller bestätigt grundsätzlich den geschilderten Handlungsbedarf an der problematisierten Querungsstelle. Es sei jedoch fraglich, ob sich aus technischen Erwägungen eine andere Ampelschaltung und unter Einbeziehung der heutigen Straßenführung überhaupt herstellen lasse.

Bezirksbürgermeister Grube verweist auf eine frühere Bezirksratssitzung, in welcher durch einen sehr umfassenden Vortrag über den Hintergrund der bestehenden Ampelschaltung durch die zuständige Fachverwaltung berichtet wurde. Damals wurde festgestellt, dass eine abweichende Ampelschaltung aufgrund technischer Gründe und Verkehrssicherungsmaßgaben nicht durchführbar sei.

Bezirksratsfrau Steingrube unterstreicht die Ausführungen von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin und bekundet ebenfalls dringendes Handlungsbedürfnis in diesem Straßenbereich. Speziell für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen würde es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen, da die kurzen Grünphasen kein vollständiges Überqueren des Kreuzungsbereiches zuließen. Die Verwaltung sollte daher noch einmal eine Neuregelung des dortigen Autoverkehrs bzw. eine abweichende Ampelschaltung prüfen, auch wenn dies womöglich technische Herausforderungen auslöse.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 5.3.1.
Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019)

Bezirksratsherr Ganskow verweist auf eine hierzu erarbeitete Neufassung des Antrags, welchen er anschließend vorstellt.


TOP 5.3.1.1.
NEUFASSUNG: Baumscheibe Leinau- / Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-2658/2019 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die freie Baumscheiben wie an der Ecke Leinau-/Elisenstraße und weitere im Stadtbezirk baldmöglichst wieder zu bepflanzen.
An Standorten, an denen keine Neupflanzung eines Baumes möglich ist, sind

alternative Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Weitere Standorte für Bäume, die eine Kompensation der entfallenden Luftreinhalteleistung darstellen, sind zu suchen und ebenfalls baldmöglichst zu bepflanzen.
Weiterhin sind die Baumscheiben mit blühenden Pflanzen zu belegen und gegen Beschädigung zu sichern.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 5.3.2.
Haltestelle "Schwarzer Bär" - Fahrgastfreundliche Taktung insbesondere an Wochenenden
(Drucks. Nr. 15-3248/2019)

Bezirksratsherr Ganskow stellt den Antrag vor und weist ergänzend darauf hin, dass es – auch unter Klimaschutzaspekten - ein wichtiges Anliegen sein müsse, mehr Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen. Anhand eines vorliegenden Modells ließe sich eine optimalere Taktung für die verkehrenden Bahnlinien herstellen. Dieses würde man der Verwaltung gern zur Verfügung stellen, um im Rahmen der nächsten Fahrplananpassung entsprechende Optimierungen erreichen zu können.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Region Hannover wird gebeten, die Abfahrtzeiten der
Stadtbahn-Linie 17 an der Haltestelle „Schwarzen Bär" in Richtung Innenstadt für Fahrten nach den Wochenendplänen am Samstag und Sonntag so zu takten, dass ein Abstand zwischen dieser und der Stadtbahn-Linie 9 samstags nicht mehr als 5 Minuten und sonntags nicht mehr als 8 Minuten beträgt.
Bezirksratsherr Knoke teilt mit, dass sich die geschilderte Problematik letztlich gar nicht darstelle, da man jederzeit die parallel verkehrenden Linien 3 und 7 nutzen könne. Lange Wartezeiten würden sich somit nicht ergeben.

Bezirksratsherr Müller sieht mit Blick auf die derzeitige Fahrplangestaltung ebenfalls kein Handlungserfordernis. Die Linie 17 stelle nach seiner Auffassung vor allem eine Ergänzungs-Linie dar, die den Passagieren eine zusätzliche Erreichbarkeit der Stationen Goetheplatz und Steintor ermöglichen solle. Insofern sei es durchaus sinnvoll, wenn die Linie 17 kurzzeitig nach der Linie 9 verkehre.

Nach Auffassung von Bezirksratsherrn Ganskow würde es Sinn ergeben, wenn die Linie 17 kurz vor der Linie 9 die Haltestelle erreichen würde. Insgesamt sei zudem festzustellen, dass die Station Schwarzer Bär nicht als Umstiegs- sondern vielmehr als Zustiegs-Haltestelle genutzt werde. Lange Wartezeiten sollten daher vermieden werden.

Bezirksratsherr Mallast stellt fest, dass eine Umstellung der Taktung im angetragenen Sinn eher Nachteile für die Mehrzahl der dort verkehrenden Passagiere bedeute.

1 Stimme dafür, 12 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.


TOP 5.3.3.
Roter und Grüner Bär am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-3249/2019)

Bezirksratsherr Ganskow stellt den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Steingrube erkundigt sich, weshalb die vorgestellte Maßnahme im Bereich der Gustav-Bratke-Allee erfolgen solle, da sich der vorgeschlagene Bereich Schwarzer Bär etwa 300 Meter weiter entfernt befinde.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin schlägt vor, den Antragstext dementsprechend zu ändern und den Verweis auf die Gustav-Bratke-Allee zu entfernen.

Bezirksratsherr Ganskow stimmt dem zu und bringt eine Neufassung des Antrags ein.


TOP 5.3.3.1.
Roter und Grüner Bär am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-3249/2019 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Signalmasken der Lichtzeichenanlage (Ampel) am Übergang zur Stadtbahnstation „Schwarzer Bär“ über die Gustav-Bratke-Allee "Schwarzer Bär" die sich an zu Fuß Gehende richtet, auf solche mit einem Bärenmotiv zu wechseln.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die entsprechenden Bildelemente animiert, zum Beispiel durch LED-Technik, dargestellt werden können.

9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beantwortet.

TOP 6.1.1.
Anfrage zu nicht erledigten Fahrradfragen
(Drucks. Nr. 15-3212/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin verliest den Text der Anfrage.

Genau vor einem Jahr, am 12.12.2018, hatten wir eine Anfrage „zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer“ gestellt (DS 15-2760/2018). Mit 1. Antwort hat die Stadtverwaltung mit Datum vom

14.12.2018 um Aufschub der Beantwortung gebeten: „Die Verwaltung wird sich mit den 11 benannten Verkehrssituationen befassen und im Frühjahr 2019 eine Bewertung einschließlich möglicher Handlungsbedarfe an den Stadtbezirksrat liefern.“ Da 12 Monate später immer noch keine Antwort zu den 11 verkehrsgefährdenden Verkehrssituationen vorliegt und die Verkehrsgefährdung nicht nachgelassen hat, frage ich die Verwaltung erneut:
1.) Ist nach einem Jahr Bearbeitungszeit zur Anfrage 15-2760/2018 noch mit einer Antwort zu rechnen und wenn ja, wann?
Erfreulicher Weise sind auf Antrag aus 2017 an der Elisenstraße/Leinaustraße Fahrradbügel errichtet worden. Damit hat die Maßnahme die 2015 beschlossene Errichtung von Fahrradbügeln an der Ottenstraße/Nedderfeldstraße überholt. Nach Auskunft auf Anfrage 15-2353/2019 solle dies noch in 2019 geschehen.
2.) Ist nach vier Jahren Planungszeit noch mit den Fahrradbügeln zu rechnen und wenn ja, wann?
Die Dornröschenbrücke ist kürzlich beidseitig gegen Überfahrung durch Kraftfahrzeuge abgepollert worden. Nach Auskunft der Verwaltung sind die Poller im Abstand von 2 Metern aufgestellt worden.
3.) Weshalb sind auch auf Lindener Seite Poller gesetzt worden, wenn doch der einzige Fahrweg zur Brücke über die Brackebuschstraße bereits abgepollert ist und weshalb stehen die Poller nur 1,44cm statt 200cm auseinander?
Herr Mingers verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.)
Eine Beantwortung soll noch im Dezember 2019 erfolgen.

zu 2.)
Die Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Ottenstraße / Nedderfeldstraße sind in der 49. KW
2019 installiert worden.

zu 3.)
Auch die Lindener Seite musste abgepollert werden, da die Poller auf der Seite in der Vergangenheit umfahren wurden. Die Verwaltung hatte angegeben, dass pro Seite 5 Poller im Abstand von ca. 2 m aufgestellt werden sollen. Dieses Maß ergab sich aus der Brückenbreite von ca. 8 m und den sich ergebenen 4 Abständen bei 5 Pollern. Da die Poller eine Eigenbreite von ca. 10 cm aufweisen, hätte der Lichte Abstand zwischen den Pollern etwa 1,87 m betragen. Bei dieser Breite hätten PKWs die Pollerreihe durchfahren können und ein Befahren der Brücke wäre nicht sicher auszuschließen. Deshalb wurde ein zusätzlicher Poller erforderlich. Damit ergibt sich ein Abstand von 1,60 m. Um sicher die Durchfahrt von PKWs zu verhindern, war allerdings ein Abstand von <1,60 m erforderlich. Um dem Rechnung zu tragen, wurden die Poller etwas enger gestellt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt fest, dass sich durch die Installation der Poller eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses feststellen lasse, welche sich insbesondere auf die dort verkehrenden Radfahrer*innen mit Anhängern oder Lastenrädern auswirke. Ohnehin sei die Sinnhaftigkeit der Poller-Installation nicht wirklich ersichtlich, da dort so gut wie kein Autoverkehr erkennbar sei.

Herr Mingers teilt mit, dass er den Aspekt der beobachteten Beeinträchtigung für Fahrradfahrer*innen noch einmal an die Fachverwaltung weitertragen werde.

Bezirksratsherr Mallast führt aus, dass sich die Erschwerung besonders daraus ergebe, dass sich die Poller im Einfahrtbereich nach einer Abbiegung befinden würden. Somit verringere sich der Platz für Lastenräder aufgrund des Einfahrtwinkels noch einmal deutlich.

TOP 6.1.2.
Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-3221/2019)

Bezirksratsherr Mallast verliest den Text der Anfrage.

In der Konkordiastraße wurde bei der Sanierung der Straße im Unterbau der Straße ganzflächig Plastikfolie verlegt. In einer Zeit, in der Plastiktüten und Plastiktrinkhalme verboten werden, ist es merkwürdig, dass Plastikfolie in dem Ausmaß in der Erde verlegt wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Zweck erfüllt diese Folie?

2. Ist sichergestellt, dass Sickerwasser durch die Folie dringt und dass von der Folie kein Mikroplastik in das Grundwasser kommt (auch nicht nach 50 Jahren) und wer haftet, falls doch Mikroplastik ins Grundwasser kommt?

3. Welche Alternativen gibt es zu dieser Plastikfolie?
Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.)
Bei der genannten Folie handelt es sich um ein Geotextil (Erdbaustoff), das im Rahmen des Erdbaus bei nicht standfesten Untergründen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingebaut wird. Mit dem Geotextil werden die mechanischen Eigenschaften von Böden verbessert. Es dient der Erreichung der erforderlichen Tragfähigkeit des Untergrundes. Auch in anderen Bereichen wie dem Wasserbau oder Garten- und Landschaftsbau kommen Geobaustoffe zum Einsatz.

zu 2.)
Die Geotextilien sind wasserdurchlässig, eine Versickerung ist demnach gewährleistet. Bei dem Geotextil handelt es sich um einen zugelassenen Baustoff nach den aktuellen technischen Regelwerken, der langjährig erprobt und gängig ist. Die im Geotextil verwendeten Rohstoffe dürfen den Boden und das Wasser nicht mit Schadstoffen belasten.

zu 3.)
Anstatt des Einsatzes des Geotextils wäre ein aufwendiger Bodenaustausch möglich gewesen, um ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen.
Dazu hätte der Boden um weitere 20 bis 30 cm tiefer ausgekoffert und mit geeignetem Material (frisch gebrochenes Schottermaterial) wieder verfüllt werden müssen.
Um die hohen Kosten für den Ausbau, die Entsorgung, die Lieferung von Material und den Einbau zu sparen, wurde ein Geotextil eingebaut. Insbesondere die Entsorgungskosten wären hier aufgrund der im Untergrund vorhandenen Stoffe sehr hoch ausgefallen.
Der Einsatz eines Geotextils aus natürlichen Stoffen wäre für diesen Einsatzzweck nicht geeignet, da diese Stoffe mit der Zeit verrotten und damit die Tragfähigkeit nicht nachhaltig gewährleistet wäre.

Bezirksratsherr Mallast bittet um Auskunft, ob die Funktionsfähigkeit des Geotextils auch dann noch gegeben sei, wenn die hiermit ausgestatteten Straßenflächen ggf. kleinflächig aufgegraben werden müssen, um mögliche Instandsetzungen vorzunehmen. Es stehe zu befürchten, dass in diesem Fall womöglich die Tragfähigkeit des Untergrundes großflächig nicht mehr gegeben sei, da dann das Geotextil nicht mehr die dargestellten Fähigkeiten aufweise. Es stelle sich die Frage, ob aus diesem Grund nicht ggf. eine weitergehende Auskofferung des Bodens und Verfüllung mit Schottermaterial sinnvoller und zielführender gewesen wäre.
Eine Antwort könne per Protokollzusatz oder auf andere geeignete Weise erfolgen.

Herr Löpp sagt eine Klärung mit der Fachverwaltung zu.





TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Befahren des Schulhofes der IGS Linden während privater Veranstaltungen
(Drucks. Nr. 15-3219/2019)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Text der Anfrage.

Am 30.11.2019 hat tagsüber in dem Gebäude der IGS Linden eine private Veranstaltung stattgefunden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden auf dem rückwärtigen Schulhof direkt hinter dem Schulgebäude zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger abgestellt. Der Abstellort der Fahrzeuge befand sich zum Teil im unmittelbaren Nahbereich des Baumbestandes. Die Zufahrt zu diesem Bereich des Schulgeländes erfolgt über den Fuß- oder Radweg (§ 41 Anlage 2 Z. 241 StVO) von der Straße Am Lindener Berge aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Bestand eine Genehmigung für das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen und wurde für das Befahren des Fuß- oder Radweges eine Ausnahmegenehmigung erteilt?

2. Welche Maßnahmen wurden dem Veranstalter seitens der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auferlegt, um gefahrlos den Schulhof der IGS Linden mit Kraftfahrzeugen über den Fuß- oder Radweg zu erreichen?

3. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zukünftig zu unternehmen, um den Baumbestand in dem genannten Bereich bei derartigen Veranstaltungen vor dem Abstellen von Kraftfahrzeugen zu schützen?
Herr Mingers verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.)
Für die Nutzung der Schulhoffläche sowie für das Befahren des Fuß- und Radweges gab es keine Genehmigung durch die Stadt Hannover.

zu 2.)
Der Veranstalter hat an dieser Stelle eigenverantwortlich und ohne Wissen der Stadt Hannover die Nutzung dieses Bereiches vorgenommen. Nach eigenen Angaben wurde die Fläche vom Veranstalter und den Ausstellern mit Fahrzeugen befahren, um den Auf- und Abbau der Basarstände zu gewährleisten. Es fand kein Parken durch Besucher*innen o.ä. statt.

zu 3.)
Der Veranstalter wurde seitens der Stadt Hannover darauf hingewiesen, dass für das Befahren des Schulgeländes keine Genehmigung vorlag und dass grundsätzlich auch nicht vorgesehen ist, diese Fläche zukünftig im Rahmen von Veranstaltungen für den Fahrzeugverkehr zu öffnen.



TOP 6.2.2.
Unbefriedigende Entsorgung von offensichtlichen Schrotträdern
(Drucks. Nr. 15-3220/2019)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Text der Anfrage.

Im Stadtbezirk werden diverse Fahrradbügel von offensichtlichen Schrottfahrrädern über einen langen Zeitraum blockiert, ohne, dass die Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover diese final entfernt, obwohl der Stellplatz dringend benötigt wird und der Zweckverband Abfallwirtschaft zumindest in Einzelfällen definitiv Kenntnis von dem entsprechenden Schrottfahrrad hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sind die genauen Kriterien für die Entfernung eines mutmaßlichen Schrottfahrrades, nach welchem Zeitraum nach Anbringung des „roten Zettels“ an dem Fahrrad wird dieses normalerweise entfernt?

2. Woran liegt es, dass weiterhin so viele Fahrradbügel/Fahrradabstellmöglichkeiten durch mutmaßliche Schrottfahrräder blockiert sind?

3. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zukünftig zu unternehmen, um das Beseitigen von Schrottfahrrädern zu beschleunigen?
Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.)
Für die Beseitigung von Alträdern aus dem öffentlichen Verkehrsraum gibt es keine konkrete rechtliche Regelung. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover behilft sich damit, diese Alträder als Abfall einzustufen. Das ist immer dann anzunehmen, wenn das Fahrrad in dem Sinne schrottreif ist, dass es nur mit erheblichem Aufwand wieder entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann.
Es werden auch Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt, die nicht unmittelbar
als Schrott anzusehen sind. Das sind solche Räder, die nach Aussage von Bürgern mindestens 6 Monate nicht bewegt wurden und dieses aufgrund des Allgemeinzustandes auch entsprechend ersichtlich ist. Bei diesen Fahrrädern besteht die Vermutung, dass das

Eigentum an der Sache laut §959 BGB aufgegeben wurde und die Sache im juristischen Sinne „herrenlos“ wird. Diese Verkehrsmittel werden mit einem roten Aufkleber und einer 4-Wochen-Frist versehen, in dem wir den Eigentümer auffordern, das Fahrrad aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Nach Ablauf der Frist werden diese Räder zeitnah dokumentiert und anschließend entsorgt.

zu 2.)
Die Stadtreinigung hat die Kapazität der Abfallfahndung erhöht. Im Kalenderjahr 2019 hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt im gesamten Stadtgebiet 3.863 (1.373 in 2018) Schrottfahrräder bearbeitet, 1.419 (262 in 2018) davon wurden entfernt. Allein in Linden-Limmer wurden in den vergangenen 10 Wochen insgesamt 248 Schrottfahrräder durch die Abfallfahnder im Rahmen gezielter „Großaktionen“ kontrolliert, 44% (109 Stück) wurden mit einer Frist belegt und 82 Stück direkt entfernt. Hier sind in der Regel 2 Abfallfahnder, 4 Mitarbeiter der schnellen Eingreiftruppe und 2 Transportfahrzeuge ein bis zwei Tage in der Woche im Einsatz.
Es kommt vor, dass die angebrachten Aufforderungen entfernt werden und die Eigentümer uns mit dem Hinweis kontaktieren, dass die Räder zeitnah wieder in Stand gesetzt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn lediglich Reifendruck nachgebessert werden muss.

zu 3.)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover setzt verstärkt auf die Arbeit der Abfallfahndung, die sowohl in Eigeninitiative, als auch mithilfe der Bürger und unserer „Müllmelde-App“ im Rahmen Hannover sauber! gezielt Schwerpunkte ansteuert und durch regelmäßige Kontrollen und Beseitigungen der Alträder genügend Freiraum an den Fahrradbügeln schafft und für ein schöneres Stadtbild sorgt.


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.3.1.
Baumfäll-Liste 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-3245/2019)

Bezirksratsherr Ganskow verliest den Text der Anfrage.
Ende November 2019 übermittelte die Verwaltung eine Baumfäll-Liste und teilte mit, dass im Bezirksgebiet Linden-Limmer 48 Bäume entnommen werden. In 26 Fällen wird dabei als Grund „absterbend" genannt. Eine mitgesandte Erklärung umfasst unter anderem auch den Punkt „Wassermangel"
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

1. Wie viele dieser 26 absterbenden Bäume hätten bei ausreichender Bewässerung mutmaßlich erhalten bleiben können?

2. Inwieweit kann die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass im Jahr 2020 und in Folgejahren keine weiteren Bäume aufgrund von Wassermangel absterben?

In der Antwort auf Drucksache 15-0488-2018 ist erklärt, dass grundsätzlich alle entnommenen Bäume ersetzt werden, ggf. jedoch an einem anderen Standort. Die aktuelle Baumfäll-Liste weist 15 Standorte aus, bei denen die Nachpflanzung noch zu klären ist; für elf Standorte ist eine Ersatzpflanzung nicht geplant, in zehn Fällen wurde noch keine Entscheidung getroffen und lediglich viermal ist eine Ersatzpflanzung (wohl vor Ort oder in der Nähe) vorgesehen.
Hieraus ergibt sich folgende weitere Frage:
3. Wie viele und wie viel Prozent der Ersatzpflanzungen für im Bezirksgebiet Linden-Limmer entnommene Bäume der letzten fünf Jahre sind im Bezirksgebiet
nach welchen Kriterien vorgenommen worden, wie viel Ersatzpflanzungen in
anderen und welchen Stadtbezirken und wieviel gefällte Bäume wurden absolut und
prozentual überhaupt nicht ersetzt?
Herr Mingers verliest die Antwort der Verwaltung.


zu 1.)
Allein durch die Bewässerung hätten lediglich zwei Bäume die Trockenheit
überlebt. Die anderen Bäume sind durch den bei Trockenheit zunehmenden Pilz- und
Käferbefall abgestorben.

zu 2.)
Die Verwaltung plant, die Nachpflanzungen bis zum 31.03. der Folgejahre
abgeschlossen zu haben, um ein besseres Einwurzeln bei frühen Trockenperioden
zu erreichen. Weiterhin werden trockenheitsresistentere Baumsorten verwendet.

zu 3.)
Seit dem 01.01.2014 wurden im Stadtbezirk Linden-Limmer 188 Straßenbäume
gefällt. 74 von ihnen wurden inzwischen wieder nachgepflanzt. Bei 36 Bäumen ist
eine Ersatzpflanzung vorgesehen, aber noch nicht erfolgt, weil z.B.
Straßenumbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind oder Karenzzeiten
abgewartet werden. Bei 71 Bäumen ist kein Ersatz vorgesehen, weil die Standorte
ungeeignet oder überplant sind oder die Konkurrenz durch den benachbarten
Baumbestand zu groß ist. Das sind 37,8 % der gefällten Bäume. Durch den Bau
des Vereinssportzentrums von Hannover 96 sind bspw. 23 Baumstandorte
weggefallen. Bei 7 Bäumen ist noch nicht über eine Nachpflanzung entschieden. Im
gleichen Zeitraum wurden im Stadtbezirk Linden-Limmer aber auch 58 Bäume auf
neu geschaffenen Standorten gepflanzt, vorwiegend in der Steinfeldstraße, der
Wilhelm-Bluhm-Straße und der Göttinger Straße.

Bezirksratsherr Ganskow teilt mit, dass man stadtweit auf einen alten Baumbestand angewiesen sei, da von diesem letztlich u.a. eine hohe Absorption von Schadstoffen ausgehe. Insofern sei es enttäuschend, dass für den gefällten Baumbestand noch nicht einmal eine Nachpflanzung von jungen Bäumen vorgesehen sei. Es sei daher fraglich, wie die Stadt insgesamt die gesetzten Klimaziele erreichen wolle.

Herr Mingers antwortet, dass durchaus Nachpflanzungen vorgesehen seien, wenngleich diese nicht unbedingt an denselben Orten erfolge, an welchen Bäume entnommen werden müssten.

Bezirksratsherr Ganskow erwidert, dass es sich bei Linden-Limmer um einen hochverdichteten Bereich des Stadtgebietes handele, sodass es nicht zielführend sei, wenn in einem anderen Stadtbezirk Nachpflanzungen erfolgen würden. Der Stadtbezirksrat habe sich zudem ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Ersatzpflanzungen auch wiederum in diesem Stadtbezirk erfolgen sollen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin unterstützt die Ausführungen von Bezirksratsherrn Ganskow und unterstreicht noch einmal, dass für den Stadtbezirk Linden-Limmer Nachpflanzungen von erheblicher Wichtigkeit seien. Man habe in der Vergangenheit wiederholt feststellen müssen, dass für entfernte Bäume im Stadtbezirk kein Ersatz geschaffen worden sei.

Bezirksratsherr Zielke führt aus, dass es in diesem Zusammenhang umso bedauerlicher sei, dass besonders schöne Flächen, wie etwa der Bereich in der Kirchstraße, von der Stadt veräußert würden und man anschließend tatenlos der Beseitigung von Baumbeständen zusehen müsse. Hier würden offenkundig monetäre Hintergründe höher bewertet, als der Erhalt von Baumbeständen und Grünflächen.



Bezirksbürgermeister Grube teilt diese Einschätzung und erinnert daran, dass der Stadtbezirk rund 400 Bäume gegenüber des Ihme-Zentrums verloren habe. Die Landeshauptstadt Hannover habe zwar in der Tat, wie zugesagt, anschließend eine Ersatzbepflanzung veranlasst, allerdings sei diese in Marienwerder erfolgt. Mit Blick auf das Naturerleben im Stadtteil sei dieses Verfahren letztlich als absurd zu betrachten.


TOP 6.3.2.
"Toilette für Alle" in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirkes
(Drucks. Nr. 15-3246/2019)

Bezirksratsherr Ganskow verliest den Text der Anfrage.
Mit der Bekanntgabe einer Beschlussentscheidung zum Thema „Toilette für Alle"l hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine derartige Toilette im öffentlichen Raum realisierbar wäre, dennoch nicht umgesetzt werde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. In welchen öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Linden-Limmer sieht die Verwaltung den Einbau einer „Toilette für Alle" grundsätzlich als realisierbar an?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Angebot in öffentlichen Gebäuden für diejenigen, die dafür Bedarf haben, umsetzbar?

3. Kann die Verwaltung die notwendigen Mittel zur Realisierung einer solchen „Toilette für alle" in ihren Haushaltsplanentwurf 2020/21 von sich aus einfließen lassen bzw. könnte sie einem entsprechenden Antrag aus der Politik folgen?
Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.)
Eine umfassende Prüfung sämtlicher städtischer Gebäude des Stadtbezirks auf eine entsprechende Eignung wäre sehr aufwändig. Aufgrund der Vielzahl zurzeit bereits parallel bearbeiteter Projekte steht dafür zurzeit keine Personalkapazität zur Verfügung. Der Einbau entsprechender WC-Anlagen wird zukünftig projektweise im Rahmen neuer Bauprojekte überprüft.

zu 2.)
Sollten öffentliche Toiletten entsprechend eingerichtet werden, bitten wir Folgendes zu beachten:

a) Zur Planung und Umsetzung müsste eine Toilettenanlage genehmigungsfähig, mit vertretbarem Aufwand und frei von Nachbarwidersprüchen errichtet werden können. Eine zu erwartende, hinreichende Nutzungsfrequenz wäre zudem maßgeblich.

b) Eine weitere Voraussetzung wäre, dass erhebliche Mehrkosten, die für die Errichtung und Ausstattung deutlich über denen von bereits mehr als 100.000 Euro für eine reguläre Unisex-Anlage lägen, vom allgemeinen städtischen Haushalt getragen würden.





c) Durch die Errichtung einer weiteren zusätzlichen Toilette im Stadtgebiet stiege der jährliche Zuschussbedarf des Dienstleisters, der die öffentlichen Toiletten für die SEH betreibt, um 15.300 Euro. Auch diese Kosten wären vom allgemeinen Haushalt zu finanzieren.

d) Zudem ist mit einem finanziellen Mehraufwand hinsichtlich der zu erwartenden Vandalismus- und Verunreinigungsschäden zu rechnen, denen öffentliche Toiletten unterliegen.

e) Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass es erfahrungsgemäß möglich ist, dass eine weitere, auch schwerbehindertengerechte Anlage nach ihrer Errichtung als auch ihre Umgebung als Aufenthaltsort von Abhängigen frequentiert werden wird.
zu 3.)
Die Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen obliegt dem städtischen Haushalt und nicht dem Gebührenhaushalt von OE 68. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 kann der Stadtbezirksrat einen Antrag im Haushaltsplanverfahren stellen.

Bezirksratsherr Ganskow empfiehlt der Verwaltung einen Blick nach Baden-Württemberg, wo man sogar ein Landesprogramm „Toilette für Alle“ ins Leben gerufen habe. Es sei dort eine fortlaufende Steigerung entsprechender Einrichtungen festzustellen. Zudem könne man dort keine nachhaltigen Beeinträchtigungen durch Vandalismus-Schäden konstatieren. Es sei daher ratsam, die dort gewonnenen Erfahrungen zu betrachten und in die hiesigen Überlegungen einzubeziehen.


TOP 6.3.3.
Rotlichtphasen Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-3247/2019)

Bezirksratsherr Ganskow verliest den Text der Anfrage.
Seit geraumer Zeit sind die Rotlichtphasen an der Gustav-BratkeAllee/Blumenauer Straße verändert. Zuvor schaltete die Ampel bei stadtauswärtsfahrender Stadtbahnlinie 9 schon Grünlicht während des Ausfahrens der Bahn aus der Station „Schwarzer Bär". Nunmehr hält die
Rotlichtphase noch handgezählten 20 Sekunden an, nachdem die Linie 9 die Station vollends verlassen hat, auch wenn der motorisierte Verkehr schon längst Rot hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund erfolgte die Umstellung der Ampelphasen?

2. Ist eine Verkürzung der Rotphase möglich?

3. Wenn Nein, warum nicht?
Herr Mingers verliest die Antwort der Verwaltung.





zu 1.)
Die Signalsteuerung wurde im Sommer umgestellt, da zeitweise das Linksabbiegen aus der Blumenauer Straße zugelassen war. Nach dieser Maßnahme ist eine neue verbesserte Steuerung eingelesen worden.

zu 2.)
Eine Verkürzung der Rotphase ist nicht möglich.

zu 3.)
Wir gehen davon aus, dass sich auf die Signalisierung der Blumenauer Straße bezogen wird, da die Signalisierung der Gustav-Bratke-Allee weitgehend parallel zu der Signalisierung der Stadtbahn erfolgt. Nach Ausfahrt der Stadtbahn aus der Haltestelle und der Querung der Einmündung der Blumenauer Straße muss die Stadtbahn noch die Einmündung der Falkenstraße queren. An dieser Stelle ist es aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht möglich, den Geradeausverkehr gleichzeitig mit der
Stadtbahn freizugeben. Da somit alle aus der Blumenauer Straße ausfahrenden Fahrzeuge an dem dortigen Signalquerschnitt zum Halten kämen, erfolgt die Freigabe der Fahrzeuge aus der Blumenauer Straße etwas verzögert. Zwischen der Freigabe der Blumenauer Straße und dem Signalquerschnitt vor der Einmündung der Falkenstraße liegen 7 Sekunden, so dass in vielen Fällen an der Falkenstraße ohne Halt weitergefahren werden kann und damit unnötige zweite Halte und die damit entstehenden Emissionen gespart werden.


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters teilt mit, dass keine Berichtspunkte vorliegen.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Mingers teilt mit, dass keine Berichtspunkte vorliegen.


TOP 9.
Einwohner*innenfragestunde

Ein erster Sprecher erkundigt sich bezüglich eines Pilotprojektes der Deutschen Post und eines Logistikunternehmens, wonach die Paketzustellungen durch Verwendung von kleineren Elektrotransportern vorgenommen würden. Hierfür seien für die entsprechenden Lieferfahrzeuge im Bereich Linden-Nord diverse Sperrflächen eingerichtet worden. Diese würden aber nur sehr unzureichend genutzt. Er möchte daher in Erfahrung bringen, welchen Nutzen das genannte Pilotprojekt gebracht habe, welchen Erfolg man sich hiervon versprochen habe und welche konkreten Unternehmen in dieses Projekt eingebunden seien.

Darüber hinaus verweist der Sprecher auf eine Wertstoffinsel im Bereich des Pfarrlandplatzes. Diese sei entfernt worden, da es an jener Stelle keinen ausreichenden Platz für die Altglasentsorger gegeben habe. Zu seiner Verwunderung sei dort jedoch nunmehr eine Sperrfläche für die genannten Lieferunternehmer eingerichtet worden. Die Wertstoffinsel sei – nach seiner Wahrnehmung – nunmehr auf den benachbarten Schmuckplatz umgesiedelt worden. Es bestehe die Frage, weshalb die Anwohner*innen nicht ausreichend über solche Standortveränderungen informiert würden.

Bezirksbürgermeister Grube teilt mit, dass an dem besagten Pilotprojekt alle bekannten Lieferunternehmen teilnehmen würden. Die beschriebenen Sperrflächen sollen den Unternehmen dazu dienen, an diesen Standorten von den oft sperrigen Lieferfahrzeugen auf kleinere Zustellvehikel (meist Lastenräder oder ähnliche Ausführungen) auszuweichen, um das Fortbewegen und die Zustellung in den dichten Verkehrsbereichen zu erleichtern. Die Einführung habe in den Sommermonaten ohne eine Beteiligung des Bezirksrates stattgefunden. Ein erfolgreich verlaufendes Pilotprojekt solle ggf. die Übertragung des Modells auf weitere Innenstadtbereiche nach sich ziehen. Die ausgewiesenen Sperrflächen würden zwar von den Unternehmen kaum genutzt und seien auch häufig zugeparkt, dennoch würden viele der beteiligten Firmen tatsächlich auf die alternativen Zustelltransporter umsteigen und dieses Modell somit auch erproben.
Darüber hinaus habe der Bezirksrat zwischenzeitlich die Wiederherstellung der beschriebenen Wertstoffinsel im Bereich des Pfarrlandplatzes beantragt. Es habe zudem keine Neueinrichtung einer solchen Insel im Bereich des Schmuckplatzes stattgefunden; diese sei lediglich ausgeweitet worden. Es seien jedoch wesentlich weitere Wege –
gerade für die ältere Bevölkerung – entstanden, die für entsprechende Verärgerung sorgen würden. Zu einer Entfernung sei es gekommen, da der Bereich der Wertstoffinsel häufig zugeparkt gewesen sei, sodass die Abholfahrzeuge nicht zu den Altglascontainern vordringen konnten.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt fest, dass die Vorstellung der Resultate des geschilderten Pilotprojektes im Bezirksrat wünschenswert sei. Die beschriebenen Lieferfahrzeuge würden aufgrund der höheren Flexibilität in der Tat eine wesentliche Erleichterung für alle Beteiligten darstellen.
Bezüglich der zwischenzeitlich entfernten Wertstoffinsel ergänzt Bezirksratsherr Dr. Gardemin, dass sich hierbei ein gravierendes Problem mit Falschparkern*innen im Allgemeinen abzeichnet. Wenn keine Räume für die Altglasentsorger vorhanden seien, bestünde ein ebensolches Problem für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Insofern müsse man über ein effizienteres Vorgehen gegenüber rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen nachdenken.
Die Stadtverwaltung müsse daher ein entsprechendes Konzept für den ruhenden Verkehr erarbeiten, um eventuellen Gefährdungssituationen begegnen zu können.

Herr Mingers teilt mit, dass man den Wunsch nach Vorstellung des Ergebnisses des beschriebenen Modellversuches mit der zuständigen Fachverwaltung kommunizieren werde, um möglichst einen Berichtspunkt für eine der nächsten Bezirksratssitzungen aufnehmen zu können.
Zu den Ausführungen des Vorredners ergänzt er, dass die Feuerwehr in einem Einsatzfall über andere Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben verfüge, als sie zum Beispiel Abfallentsorgern obliegen würden. So könnten behindernde Fahrzeuge ggf. auch durch die Inkaufnahme von Beschädigungen beiseitegeschoben oder anderweitig aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover sei bemüht die mehrfach problematisierte Wertstoffinsel wieder an ihrem bisherigen Ort zu positionieren. Es stehe jedoch zu befürchten, dass sich dann ebenfalls wieder die bereits konstatierte Schwierigkeit des Zuparkens darstellen werde. Ggf. lasse sich das Problem künftig durch eine engere Kooperation zwischen den Abfallentsorgern und dem städtischen Ordnungsdienst entschärfen, sodass möglicherweise im direkten Vorfeld von Containerleerungen Maßnahmen gegen rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge getroffen werden können.


Bezirksratsherr Dr. Gardemin ergänzt, dass dieses Verfahren auch im Bereich des Wochenmarktes funktioniere. So würden dort vor Beginn der Marktzeiten rechtzeitig Maßnahmen gegen Falschparker*innen getroffen.

Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass er kürzlich einen Übungseinsatz der Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Polizei beobachten konnte, durch welchen zu späterer Stunde die engen Anliegerstraßen im Stadtteil mit entsprechenden Mehrzweckfahrzeugen befahren worden seien. Die Halter*innen von rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen, welche Behinderungen beim Passieren der Straßen verursachten, seien in Folge dessen mit Sanktionen belegt worden. Hieran könne man erkennen, dass man sich von behördlicher Seite offenkundig des grundsätzlichen Problems bewusst sei und gegen die hieraus resultierenden Gefährdungslagen vorgehe.

Der erste Sprecher ergreift noch einmal das Wort und bezieht sich auf die geschilderte Ausweitung der Abfallcontainer auf dem Schmuckplatz. Trotz der erweiterten Füllmenge würden die Kapazitäten nicht ausreichen, sodass häufig Verunreinigungen und auf dem Boden verteilter Unrat festzustellen sei. Nachdem man in diesem Bereich nun eine optische Aufwertung erreicht habe, müsse auch für eine regelmäßige Abfallentsorgung Sorge getragen werden, damit das Erscheinungsbild nicht in Kürze wieder nachhaltig beeinträchtigt werde.

Ein zweiter Sprecher stellt sich als Anwohner der Großen Straße in Limmer vor. Im Abbiegebereich zur angrenzenden Bundesstraße 441 führe die dort installierte Litfaßsäule zu erheblichen Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer*innen. Aus diesem Grund müsse diese schnellstmöglich entfernt oder versetzt werden. Eine zusätzliche Einschränkung entstehe durch die gegenüberliegende Bushaltestelle, die mittlerweile zu einer Seite mit einer undurchsichtigen Werbung versehen sei. Somit stelle sich sowohl für Links- als auch für Rechtsabbieger eine Sichteinschränkung dar, die teils schwerwiegende Gefährdungssituationen auslöse.

Bezirksratsfrau Schweingel weist darauf hin, dass der Arbeitskreis Limmer diese Problematik vor einigen Jahren bereits an die Verwaltung herangetragen habe. Als Reaktion sei ausgeführt worden, dass eine erhebliche Sichteinschränkung einerseits nicht zu erkennen, andererseits aber ggf. eine Versetzung der Litfaßsäule auf die gegenüberliegende Straßenseite denkbar sei. Da hierfür keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten, habe man darauf verwiesen, dass diese Maßnahme auch durch den Arbeitskreis Limmer finanziert werden könne. Hiervon habe man seitens des Arbeitskreises, aufgrund der damit einhergehenden Kosten, jedoch Abstand genommen.

Der zweite Sprecher führt weiter aus, dass die Große Straße nach seiner Auffassung zu einer Spielstraße gewidmet werden sollte, da dort regelmäßig Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen seien, die die allgemeine Gefährdungslage zusätzlich verschärfen würden.


Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 18:50 Uhr bis 19:15 Uhr durchgeführt.






Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Beteiligung und Anwesenheit der Einwohner*innen und wünscht allen Anwesenden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Zudem weist er darauf hin, dass die erste Sitzung des neuen Sitzungsjahres am 05.02.2020 stattfindet.

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.




Für das Protokoll:


Grube Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer