Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 04.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.11.2019)
Protokoll (erschienen am 07.02.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 14.01.2020

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 4. Dezember 2019,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt 18.00 - 20.35 Uhr (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Amelung) (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller 18.00 - 21.05 Uhr (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe 18.00 - 21.02 Uhr (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
(Bezirksratsherr Wollenzien) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Seitz (CDU)

Verwaltung:
Herr Bernhardt
Herr Mingers
Herr Peters
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am:
- 05.06.2019
- 04.09.2019 und
- 02.10.2019
(öffentlicher Teil)

3. Verleihung des Ehrenamtspreises 2019 des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten

4. Einwohner*innenfragestunde

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. „Interkulturelles Café“ im Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-3027/2019)

5.1.2. Nutzungszahlen Mensa Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-3028/2019)

5.1.3. Wohnungen für Obdachlose im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-3029/2019)

5.1.4. Drucksache 2605/2019 - Kommission Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-3030/2019)

5.1.5. „Gnadenhof“ am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-3031/2019)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Reparaturen von Straßen im Stadtbezirk insbesondere Gollstraße und Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-3032/2019)

5.2.2. Getränkeautomat im Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-3033/2019)

5.2.3. Fußgängerampel vor der Sparkasse in der Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-3034/2019)

5.3. der Gruppe Die Linke./Piraten

5.3.1. Sicherheit und Sauberkeit an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘
(Drucks. Nr. 15-3023/2019)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Vorhabenträgerwechsel zum DV Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 – Lehrter Straße / Gollstraße
(Drucks. Nr. 2999/2019 mit 1 Anlage)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus vorangegangener Sitzung

8.1.1. Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2664/2019)

8.1.1.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-2664/2019 aus der Sitzung am 6.11.2019, Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-3061/2019)

8.1.2. Alkoholverbot Meyers Garten und Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-2666/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Schließdienst Sporthallen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3063/2019)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Baumfällung Eisteichweg 6 a
(Drucks. Nr. 15-3022/2019)

8.3.2. Reparaturen in der Anderter Straße und Gollstraße und am Radweg am Ende Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-3065/2019)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

8.4.1. Ganztagesschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-3068/2019)

8.4.2. Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-3069/2019)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuw. 34-2019, TSV Anderten, Kinderweihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 15-3075/2019)

9.2. Zuw. 35-2019, Uniformierten Schützengesellschaft Misburg, Sanierung der Waffenkammer
(Drucks. Nr. 15-3076/2019)

9.3. Zuw. 36-2019, Anderter Strolche e.V., Homepage
(Drucks. Nr. 15-3077/2019)

10. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

10.1. IB-03/2019- Grundschule Kurt-Schumacher-Schule, Projekt: „Prävention von
sexueller Gewalt“
(Drucks. Nr. 15-2984/2019)

10.2. IB-04/2019- Kleiner Jugendtreff Anderten-Falken, Videospiel-Turnier
(Drucks. Nr. 15-2985/2019)

10.3. IB-05/2019- K-Schwitters-Gymnasium, Handbibliothek + 2 Sessel
(Drucks. Nr. 15-3011/2019)

10.4. IB-06/2019- Haus der Religion, Dauerausstellung
(Drucks. Nr. 15-3018/2019)

10.5. IB-07/2019- Integrationsbeirat, Stadtteilführungen in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-3024/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröfnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

TOPs 5.1.5. und 7. wurden abgesetzt

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am:
- 05.06.2019
- 04.09.2019 und
- 02.10.2019
(öffentlicher Teil)

- 05.06.2019 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 02.10.2019 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
- 04.09.2019 Abgesetzt


TOP 3.
Verleihung des Ehrenamtspreises 2019 des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
Bezirksbürgermeister Dickneite verlieh Herrn Yayici, sowie den 2 Vertreterinnen des Palettengartens Misburg-Anderten (PaGaMiA), Frau Lönneke und Frau Czarnecki den Ehrenamtspreis 2019 des Bezirksrates Misburg-Anderten.
Beide Preisträger bedankten sich für die Ehrung.
Bezirksbürgermeister Dickneite verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, das beim nächsten Mal noch weitere Vorschläge eingehen. Es gebe genügend ehrungswürdige Arbeit von ehrenamtlich Tätigen im Stadtbezirk.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Auf die Fragen eines Anwohners der Flurstraße antwortete Herr Bernhard:
  • Eigentümer von Grundstücken dürfe man in öffentlicher Sitzung nicht benennen, er verwies auf das Katasteramt.
  • Die Überprüfung einer Verkehrssituation in der Hannoverschen Straße sagte die Polizei zu.


Mehrere Bürgerinnen und Bürger aus der Kampstraße sprachen sich für die Verlegung von Spielgeräten (Seilbahn und Wirbelwind...) vom Spielplatz aus dem Stadtteilpark an der Kampstraße zum Spielplatz der für kleinere Kinder konzipiert ist aus. Die Spielgeräte werden nach Meinung der Bürger*innen oft abends und nachts von Jugendlichen genutzt und verursachten einen ziemlichen Lärm, der des öfteren zu Polizeieinsätzen geführt habe. Wenn man als Betroffener um Ruhe bat, wurde man meist angepöbelt.
Die Polizei sagte eine Erhebung der Daten zu.
Bündnis90/die Grünen verwies auf einen vorliegenden Antrag dazu.
Aus der CDU-Fraktion reagierte man skeptisch, ob einen Verlegung der Geräte das Problem löse, oder ob es nur verlagert würde.

Ein Anwohner der Hannoverschen Straße skizzierte ein Verkehrsproblem im Bereich Wasserturm.
Die Polizei schickte uns nach der Sitzung folgende Protokollantwort:
Die Kontaktbeamten haben mit dem Bürger Kontakt aufgenommen und eine Ortsbegehung durchgeführt.
Es geht um den Fahrbahnengpass „Am Seelberg“ (30 km Zone beidseitig), vor dem Seniorenheim bis zur ca. halben Strecke zur Einmündung „Alte Schmiede“. Dieser Bereich ist bewusst als „Engstelle“ zur Beruhigung des fließenden Verkehrs umgebaut worden.
Dies wurde dem Bürger von unserem Kontaktbeamten Herrn Ohlendorf ausführlich erläutert.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
„Interkulturelles Café“ im Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-3027/2019)

Es fiel auf, dass das „interkulturelle Café“ im Bürgerhaus Misburg nicht mehr betrieben bzw. angeboten wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Seit wann wird das interkulturelle Café nicht mehr betrieben?
2) Was passiert mit den bisher genutzten Möbeln; welche Verwendung haben sie?
3) Wann wurde der Bezirksrat über die Schließung informiert? Wenn er nicht informiert wurde: warum nicht?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1 – 3 zusammenfassend wie folgt:

Ein „interkulturelles Café“ wurde im Bürgerhaus nicht betrieben. Die Anfrage bezieht sich vermutlich auf die von der Verwaltung implementierte Maßnahme „Interkultureller Treffpunkt“ (Drucksache 0922/2016 N1).
Der „Internationaler Treffpunkt“ in Misburg wurde 2016 befristet eingerichtet und mit der Zielsetzung verbunden, geflüchteten Familien mit Kindern unter 6 Jahren mit niedrigschwelligen Angeboten das Ankommen in Hannover und den Übergang in ihre Wohnumgebung zu erleichtern. Träger der Maßnahme war die Ev. Familienbildungsstätte Hannover e.V.

Die niedrigschwelligen Angebote wurden von einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einer 19,25 Std.-Stelle und Honorarkräften wie z.B. Stadtteilmüttern durchgeführt. Sie zielten darauf ab, den geflüchteten Familien mit ihren Kindern im Stadtbezirk außerhalb ihrer Unterkünfte alternative Treffpunkt- und Teilhabemöglichkeiten anzubieten, um ihren Integrationsprozess zu unterstützen.
Basis für die Maßnahme waren seinerzeit 76 geflüchtete Familien mit 40 Kinder unter 6 Jahren, die in 3 Gemeinschaftsunterkünften und 7 angemieteten Wohnungen im Stadtbezirk lebten.

Der „Internationale Treffunkt“ wurde mit der Drucksache 0922/2016 N1 bis zum 14.12.2017 befristet mit einem jährlichen Gesamtkostenvolumen von 46.500 € beschlossen. In dieser Summe war auch die kindgerechte Ausstattung mit 5.000 € kalkuliert. Es handelte sich hierbei u.a. auch um Spielmaterialien, Matten u.ä.. Diese Materialien wurden von der Ev. Familienbildungsstätte erworben und nach Beendigung des Projekts mitgenommen. Sie werden weiter für die Arbeit mit Eltern und Kindern eingesetzt.
Mit der Drucksache 2475/2017 wurde die Maßnahme um ein weiteres Jahr bis zum 15.12.2018 verlängert.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Maßnahme zum 15.12.2018 hatte die Stadt Hannover gemeinsam mit dem Träger, die Ev. Familienbildungsstätte Hannover e.V., eine Auswertung mit dem einvernehmlichen Ergebnis vorgenommen, die Maßnahme in dieser Form nicht weiterzuführen. Eine erneute Beschlussdrucksache war nicht erforderlich, da die Maßnahme bis zum 15.12.2018 befristet war (Drucksache 2475/2017).
Der Bezirksrat Misburg-Anderten wurde mit dem vom 20.11.2018 veröffentlichten Protokoll über die Gründe zum Auslaufen der Maßnahme ausführlich informiert.

Aus dieser aufsuchenden Arbeit in den Jahren 2016 – 2018 hat sich mit Unterstützung des Kulturbüros Misburg-Anderten ein Eltern-Kind-Treff im Bürgerhaus etabliert, der zweimal in der Woche stattfindet.

TOP 5.1.2.
Nutzungszahlen Mensa Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-3028/2019)

Seit über einem Jahr wird im Schulzentrum Misburg eine Mensa betrieben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Nutzungszahlen gibt es?
2) Wie wird die Mensa, unterteilt nach Schulformen, angenommen?
3) Ist es zutreffend, dass es einen Betreiberwechsel gab oder geben wird? Wenn ja: wer wird neuer Betreiber, wann, warum und mit welcher Laufzeit?
Zu Frage 1:
In der Mensa des Schulzentrums Misburg essen täglich ca. 200 Schüler*innen.

Zu Frage 2:
Das Gy Kurt – Schwitters ist mit ca. 85 Schüler*innen täglich die Schule mit der höchsten Anzahl an Essenteilnehmer*innen.
Darauf folgen die Grundschulen Kardinal – Galen – Schule und die Pestalozzigrundschule mit je ca. 40 – 45 Kindern und die Realschule Misburg mit ca. 25 Kindern täglich.

Zu Frage 3):
Es gibt ein laufendes Vergabeverfahren, in dessen Rahmen die Mittagessenversorgung am Schulzentrum Misburg ab dem 01.04.2020 mit ausgeschrieben wurde.
Ob es einen Betreiberwechsel geben wird, kann die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich im Februar 2020 erfolgen.
Die Laufzeit des zukünftigen Vertrages beträgt ein Jahr mit der Option auf eine bis zu dreimalige Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 4 Jahre. Der Vertrag ist jährlich kündbar.

Unverständnis gab es aus Reihen des Bezirksrates darüber, dass die Mensa für bis zu 900 Kinder ausgelegt und geplant wurde, jetzt aber nur 200 diese nutzen würden. Hier bitte man doch darum, dass mehr Werbung dafür gemacht werde.

TOP 5.1.3.
Wohnungen für Obdachlose im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-3029/2019)

In der hannoverschen Medienlandschaft wurde berichtet, dass auch Obdachlose im Steinbruchsfeld untergebracht werden sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) In welchen Bereichen ist dies geplant?
2) Wann erfolgt die Unterbringung und ist sie zeitlich begrenzt?
3) Werden Obdachlose in einer eigenen Unterkunft untergebracht oder gemischt in Mehrfamilienmiethäusern mit anderen Mietparteien?
1) Das städtische Grundstück zwischen Heinrich-Böll-Weg, Gottfried-Benn-Weg und Werner-Kraft-Straße wurde nach einem Vergabeverfahren der Fa. Gundlach zu Bebauung anhand gegeben. Gundlach beabsichtigt, neben Reihenhäusern zum Kauf bzw. zur Miete auch geförderte Mietwohnungen u.a. für die Soziale Wohnraumhilfe gGmbH (SWH) zu bauen.
Vermietet werden diese Wohnungen an Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen, von Wohnungslosigkeit bedroht oder nur mit unzureichendem, Wohnraum versorgt sind. Die SWH gewährleistet in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Hannover eine sozialpädagogische Beratung und persönliche Unterstützung der Mieterinnen und Mieter.
Ein von der SWH geführtes Büro soll als Quartiersbüro Anlaufstelle für alle Bewohner*innen des neuen Quartiers und der Umgebung sein.

2) Das Konzept sieht keine „Unterbringung“ von Obdachlosen vor, sondern bietet bedarfsgerechten geförderten Wohnraum für die beschriebene Nutzer*innengruppe. Die Vermietung erfolgt nach den üblichen Kriterien im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus.

3) Das Konzept sieht neben den Wohnungen der SWH auch zwei Wohngemeinschaften z.B. für Studierende im selben Gebäude vor.

Auf Nachfrage antwortete Herr Bernhardt, dass für ehemals Obdachlose in diesem Projekt ca. 25 Wohneinheiten und im gesamten Neubaugebiet ca. 60 Wohneinheiten geschaffen werden.

TOP 5.1.4.
Drucksache 2605/2019 - Kommission Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-3030/2019)

Auf Seite 2 der Anlage 1 „Abschlussbericht der Verwaltung“ zu dieser Drucksache heißt es wörtlich:

„Anhand einer beispielhaften Präsentation zu einer Evaluation im Stadtbezirk Misburg-Anderten wurde deutlich, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle die Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung gut funktioniert. Allerdings wurden auf beiden Seiten Optimierungspotentiale festgestellt. …
Auf Seiten der Politik betrifft dies Sachverhalte, die mittels Telefonat statt eines Antrags oder einer Anfrage zu klären gewesen wären sowie einzelne Anfragen und Anträge, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden können oder die relativ eindeutig das Ziel verfolgen, die Verwaltung zu diskreditieren. …. ´´

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten liegt die Anzahl gestellter Anfragen und Anträge im Betrachtungszeitraum, verglichen mit anderen Stadtbezirken, im unteren Mittelfeld. Welche Anfragen und Anträge im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten im Betrachtungszeitraum dieser Anlage hätten aus Sicht der Verwaltung besser durch ein Telefonat geklärt werden können / sollen?
2) Welche Anfragen und Anträge im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten im Betrachtungszeitraum dieser Anlage sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Verwaltung zu diskreditieren?
3) Soll die Anlage 1 dieser Drucksache so weiterhin ungeändert im Internet öffentlich einsehbar bleiben?
zu 1.)
Die Verwaltung stellt das Recht der Stadtbezirksräte, Anträge und Anfragen zu stellen, in keiner Weise in Frage. Dieses vorausgeschickt, gibt es Beispiele, wo eine schnellere Bearbeitung möglich wäre, wenn Anliegen per Telefon oder Mail direkt an die betroffenen Stellen gerichtet werden. Beispiel hierfür ist in den vergangenen Jahren immer wieder das Thema Sauberkeit gewesen (in der genannten Präsentation z.B. die Drucksache Nr. 15-0113/2017). Hier hätte ein Anruf beim Service-Telefon von aha (seit kurzem auch über eine App) die Meldung und Behebung von Missständen beschleunigen können.
zu 2.)
Im Abschlussbericht ist von „…bezweifeln der Ernsthaftigkeit… oder …zum diskreditieren geeignet…“ die Rede. Hier sei als Beispiel einerseits die Drucksache Nr. 15-1000/2017 aus dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten angeführt, in der unter anderem zu den Räumlichkeiten des Kulturbüros gefragt wurde:
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass wir uns im „Frühjahr 2017“ befinden?
2. Wie definiert die Verwaltung „Frühjahr 2017“?

Ein weiteres Beispiel ist die Drucksache Nr. 15-0503/2018, in der der Friedhofsverwaltung unterstellt wurde, dass sie unzumutbare und unwürdige Zustände auf einem Friedhof dulde und nicht ohne Aufforderung beseitigen wolle.
zu 3.)
Weil die Drucksache aus Sicht der Verwaltung keine falschen Aussagen beinhaltet, besteht auch keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.

TOP 5.1.5.
„Gnadenhof“ am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-3031/2019)
Im Bereich des Blauen Sees in Misburg ist ein Gnadenhof für Tiere errichtet worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Auf welcher Grundlage ist diese Errichtung erfolgt?
2) Wer ist Pächter, Betreiber und für welchen Zeitraum?
3) Handelt es sich bei der genutzten Fläche um Landschaftsschutzgebiet? Wenn ja: ist eine Nutzung dennoch gestattet?

Eingebracht, aber unbeantwortet, da keine Antwort der Forstverwaltung eingegangen war.


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Reparaturen von Straßen im Stadtbezirk insbesondere Gollstraße und Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-3032/2019)
Seit Jahren entstehen u. a. durch den erheblichen LKW-Verkehr unterschiedlich große Straßenschäden an den Straßen im Stadtbezirk. Besonders belastet davon sind die Gollstraße und die Anderter Straße. Zu beiden wurden immer wieder Anträge gestellt, die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Dieses ist dann wohl auch verschiedentlich geschehen. Allerdings entstanden dann aber durch die Reparaturen andere Hindernisse. Die Reparaturstellen wiesen so starke Kanten auf, dass sie die gleichen störenden Wirkungen aufwiesen, als wäre das Loch gar nicht repariert worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchem zeitlichen Abstand und wie häufig werden die Straßen im Stadtbezirk und insbesondere die als besonders belastet genannten Straßen auf Schäden kontrolliert?

2. Wie und durch wen werden die durchgeführten Reparaturen von Straßen auf ihre korrekte Ausführung hin kontrolliert?

3. Welche Maßnahmen leitet die Verwaltung ein und führt sie durch, wenn nicht korrekt ausgeführte Reparaturen von Straßenschäden festgestellt werden?

Zu 1:
Hauptverkehrsstraßen wie z.B. die Gollstraße und die Anderter Straße werden monatlich kontrolliert.

Zu 2:
Technische Mitarbeiter*innen des Fachbereich Tiefbau kontrollieren die durchgeführten Reparaturen von Straßen.

Zu 3:
Sollten Mängel nach der Fertigstellung der Reparaturarbeiten festgestellt werden, haftet die ausführende Vertragsfirma im Rahmen der Gewährleistung. Die Firma ist zur Nachbesserung verpflichtet.

Nachfragen zu diesem Thema wurden zu Protokoll wie folgt vom Erhaltungsbezirk beantwortet:
  • Wie erfolgt die Kontrolle?
    Die Kontrolle erfolgt während einer Begehung visuell.
  • Hat die Verwaltung tatsächlich keine Straßenschäden festgestellt?
    Festgestellte Straßenschäden werden wenn es sich um Gefahrstellen handelt behoben.
  • In welchem Zeitraum beabsichtigt die Verwaltung die offensichtlich vorhandenen Stoßkanten und Wellen zu beseitigen?
    Sogenannte Stoßkanten und Wellen werden weil sie durch provisorischen Überbau erstellt wurden nicht beseitigt.
    Da die Gollstraße größtenteils eine „Zone 30“ ist und neue Hausanschlüsse durch die Stadtentwässerung erhalten sollen wird die Fahrbahndeckschicht nur provisorisch verkehrssicher gehalten.
  • Bei welchem Zeitraum liegt die Gewährleistungsgarantie?
    Zwei Jahre bei Asphaltdeckschichtwiederherstellung nach Leitungsverlegung.
  • Welche Gewährleistung greift hier (BGB, VOB, verkürzte Gewährleistung...)?
    VOB bei Asphaltdeckschichtwiederherstellung nach Leitungsverlegung.

TOP 5.2.2.
Getränkeautomat im Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-3033/2019)

Laut Auskunft der Verwaltung bei der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 6.11.2019 befindet sich im Bürgerhaus Misburg ein Getränkeautomat. Mehreren Besuchern des Bürgerhauses ist es trotz vielfältiger Bemühungen und Herunterlaufens des Gangs zur Treppe, die zu den oberen Räumlichkeiten führt, nicht gelungen, diesen Automaten aufzufinden. Auch Vertretern unserer Fraktion ist es so ergangen. Der anwesende Hausmeister sagte, einen Getränkeautomaten habe es im Bürgerhaus einmal vor vielen Jahren gegeben, seitdem jedoch nicht mehr.



Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung inzwischen bekannt, dass derzeit kein Getränkeautomat im Bürgerhaus vorhanden ist?

2. Sind von seiten der Verwaltung Aktivitäten geplant, und wenn ja, welche, um die Aufstellung eines solchen Automaten zu bewirken?

Zu 1.
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Stadtbezirksrates auf Nachfrage mitgeteilt, dass „ihres Wissens nach“ ein Getränkeautomat im Bürgerhaus vorhanden sei, dies aber nochmal überprüft werden solle.
Der Getränkeautomat wurde im Jahr 2015 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Gastronomie im Bürgerhaus mehr. Gruppen und Vereine haben seitdem die Möglichkeit, sich selbst mit Getränken zu versorgen und bei Veranstaltungen einen Caterer ihrer Wahl zu beauftragen. Der Getränkeautomat war als zusätzliche Getränkeversorgung für Besucher*innen gedacht. Der Automat wurde nur selten genutzt, sodass ihn der Automatenaufsteller noch im gleichen Jahr wieder abbaute, da er für ihn unwirtschaftlich war.

Zu 2.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen plant die Verwaltung keine erneute Aufstellung eines Automaten.

Auf Nachfragen und Anregungen antwortete die Verwaltung wie folgt:
  • Einen anderen Aufstellungsort hat es damals leider nicht gegeben, da das gesamte Foyer von der Feuerwehr als Fluchtweg eingestuft wurde.
  • Schilder zum Auffinden des Automaten hätte es damals gegeben, aber vielleicht waren diese nicht ausreichend.
  • Die Anregung, dass sich Feuerwehr und Kulturbereich nochmals zu diesem Punkt verständigen mögen um dem Wunsch des Bezirksrates und der nutzenden Vereine Rechnung zu tragen und einen doch besser erreichbaren Aufstellungsort für einen Automaten zu finden, wird an den Fachbereich Kultur weitergegeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass im Eingangsbereich eh ein Abschnitt für einen Tresen und eine Garderobe vorgesehen sind.

TOP 5.2.3.
Fußgängerampel vor der Sparkasse in der Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-3034/2019)

Bei der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 6.3.2019 wurde beschlossen, dass die Fußgängerampel vor der Sparkasse in der Waldstraße in Misburg auf eine Bedarfsampel in Form einer zweifeldigen Ampel mit Gelb- und Rot-Signal für den Kfz-Verkehr umgerüstet wird. Der genannte Beschluss des Bezirksrates zielte in diesem Sinne darauf ab, dass besonders nachts kein ständiges grünes Lichtsignal von dieser Ampel abgegeben werden soll, mit dem Zweck, Lichtverschmutzung sowie Stromverschwendung zu vermeiden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wird die genannte vom Bezirksrat beschlossene Maßnahme umgesetzt, und wenn ja, wann?

2. Warum ist die Maßnahme bis jetzt noch nicht realisiert worden?

Zu 1.)
Die Umrüstung der Lichtsignalanlage ist von der Signalbaufirma noch für dieses Jahr avisiert.

Zu 2.)
Die Umrüstung der Lichtsignalanlage erfolgt aus Kapazitätsgründen erst im Dezember 2019.

TOP 5.3.
der Gruppe Die Linke./Piraten

TOP 5.3.1.
Sicherheit und Sauberkeit an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘
(Drucks. Nr. 15-3023/2019)

Mit Drucksache15-2666/2019 fordert die CDU-Fraktion die Erlassung eines Alkoholverbots an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘. Begründet wird dies mit dem regelmäßigen Auftreten alkoholkonsumierender Menschen in Gruppen, welche das „Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl“ irritieren würden. Jenseits von möglicherweise subjektiven ‚Irritationen‘ ist für einen eventuellen Erlass eines Alkoholverbots jedoch auch von Interesse, wie sich die Situation an den genannten Plätzen objektiv darstellt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Gab es innerhalb des vergangenen Jahres bei der Polizei gemeldete Verhaltensauffälligkeiten der genannten ‚Trinkerszene‘, bzw. aufgrund solcher durchgeführte Polizeieinsätze (beispielsweise aufgrund von Belästigungen, Schlägereien, Diebstählen oder ähnlichem)?
    Bitte aufgelistet darstellen.
  2. Wie schätzt die Stadtreinigung von aha (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover) die Sauberkeitssituation vor Ort ein?
  3. Gibt es Angebote der Straßensozialarbeit für die genannte ‚Trinkerszene‘ an den genannten Plätzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.)
Diese Frage wurde zuständigerweise an die Polizeidirektion Hannover weitergeleitet, von der wir folgende Antwort bekamen:

Eine durchgeführte Recherche für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 22.11.2019 ergab folgendes polizeiliches Lagebild im Zusammenhang mit alkoholisierte Personen:

Meyers Garten:
Im elektronischen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wurden in Bezug auf die beschriebenen Personengruppen im öffentlichen Raum fünf Vorgänge erfasst. Alle Eintragungen beziehen sich auf hilflose Personen in Folge Alkoholgenusses.
Erkenntnisse über begangene Straftaten oder sonstige Anlässe, wie z.B. Belästigungen liegen nicht vor.

Platz der Begegnung:
Auch an dieser Örtlichkeit wurden in acht Vorgängen hilflose Personen in Folge Alkoholgenusses dokumentiert. In zwei weiteren Fällen kam es zu Streitigkeiten zwischen einem Straßenbahnfahrer und jeweils einem alkoholisierten Fahrgast.
Insgesamt wurden fünf Straftaten polizeibekannt. Drei Taten wurden im Zusammenhang mit dem diesjährigen Stadtteilfest begangen (3 x Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluss mindestens eines Beteiligten). Darüber hinaus eine Sachbeschädigung an einer Stadtbahn durch Flaschenwurf eines alkoholisierten Beschuldigten und einen Zigarettendiebstahl.
Zum Teil wurden Glasscherben und sonstiger Abfälle auf dem Platz festgestellt. Diese könnten aber auch u.a. von Fahrgästen der Stadtbahnen stammen.

Fazit aus polizeilicher Sicht:
Die Personengruppen am Meyers Garten zeigen grundsätzlich kein gefahrbegründendes Verhalten. Sie belästigen aktiv keine anderen Bürger und „vermüllen“ ihre Aufenthaltsorte grundsätzlich nicht.
Mit zunehmendem Alkoholkonsum kommt es in Einzelfällen zu hilflosen Personen, die in der Folge den Einsatz eines Rettungswagens oder der Polizei erfordern.
Einen polizeilichen Aufgabenschwerpunkt stellt diese Örtlichkeit nicht dar.
Die Situation am Platz der Begegnung unterscheidet sich zum Meyers Garten aufgrund der Stadtbahnendhaltestelle.
Insbesondere in den Abendstunden an den Wochenenden ist hier mit einem erhöhten Aufkommen alkoholisierter Personen zu rechnen. Hier kommt es etwas häufiger als am Meyers Garten zu polizeilichen Maßnahmen. Aber auch diese Örtlichkeit stellt keinen polizeilichen Aufgabenschwerpunkt dar.
Um dem subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung Rechnung zu tragen und um eine sich ggf. veränderte Situation frühzeitig erkennen zu können, werden diese Bereiche vom Einsatz- und Streifendienst und den Kontaktbeamten des PK Misburg intensiv in die Streifenplanung einbezogen.
Beide Bereiche sind zudem Schwerpunkte des Ordnungsdienstes der LHH. Nach Einführung des Ordnungsdienstes fand eine Einweisung der Beschäftigten durch Beamtinnen und Beamte des PK Misburg statt. Dabei wurde insbesondere auf diese Örtlichkeiten hingewiesen und es fanden gemeinsame „Ortsbegehungen“ statt.
Insgesamt wird die Situation als stadtbildtypisch und die Situation der alkoholkonsumierenden Personen nicht als objektiv sicherheitsrelevant bewertet.

Zu 2.)
Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

Sind öffentliche, städtische Plätze nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses (z.B. Meyers Garten), werden diese Flächen im städtischen Auftrag von aha grundsätzlich an private Reinigungsfirmen vergeben. aha kontrolliert stichprobenartig die Reinigungsqualität der Straßen. Außerdem werden illegale Abfälle durch die Abfallfahnder beseitigt. Die Gehwegreinigung wurde per Straßenreinigungssatzung § 4 auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Auch diese werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Bedarf werden wie Reinigungskataster und das Straßenverzeichnis angepasst. Da dies zu erhöhten Gebühren der Anlieger führen kann, ist aha bemüht, keine flächendeckenden Intervallsteigerungen vorzunehmen.

Im Bereich Meyers Garten sowie am Platz der Begegnung werden wöchentlich Kontrollen durch die zuständige Betriebsstätte und durch das Sachgebiet Reinigungsorganisation durchgeführt. Im Bereich der Einkaufsgeschäfte am Meyers Garten ist tatsächlich ein erhöhtes Littering, auch bedingt durch die lokale Trinkerszene, zu beobachten. Dadurch entsteht eine teilweise starke Verunreinigung, insbesondere an und vor den Sitzbänken, die sich dann auch sukzessive auf die angrenzenden öffentlichen Flächen ausbreitet. Zur nachhaltigen Verbesserung der Reinigungssituation müsste dieses lokale Problem verbessert bzw. gelöst oder alternativ der Reinigungsintervall erhöht werden. Dies kann aber erhebliche zusätzliche Kosten für die LHH verursachen.

Zu 3.)
Für die genannten Plätze gibt es gegenwärtig keine Angebote der städtischen Straßensozialarbeit für die genannte Trinkerszene.
Im Sachgebiet 50.24 (Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) sind gegenwärtig drei Streetworker*innen beschäftigt. Einsatzgebiet der Streetworker*innen ist grundsätzlich nur der Innenstadtbereich – wenngleich die Streetworker*innen in Einzelfällen (soweit es die Arbeitssituation zulässt) auch mal außerhalb ihres eigentlichen Einsatzbereiches unterwegs sind. Dies umfasst aber in der Regel Fälle mit einmaligem/kurzfristigem Bedarf.
Um Konzepte / Angebote für öffentliche Plätze zu entwickeln / vorzuhalten, ist eine langfristige und kontinuierliche Intervention vor Ort erforderlich. Dieses ist - ebenso wie die regelmäßige Ausweitung der Straßensozialarbeit auf andere örtliche Schwerpunkte - mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.

Folgende Nachfragen wurden an Herrn Dezernenten Dr. von der Ohe zur Beantwortung in der Sitzung im März 2020 weitergeleitet, bzw. hier zu Protokoll beantwortet:
  • Werden tatsächlich Flächen im Umfeld der beiden Plätze kontrolliert? Gegenüber der ehemaligen Volksbank lagen über 2 Wochen Müllsäcke.
  • Die Streetworker waren doch aber z.B. auch am Schünemannplatz? Sei ein solches Projekt nicht auch in Misburg möglich?
    Antwort erfolgte unter Punkt 3
  • Wie oft sind die Kollegen vom Ordnungsdienst in Misburg vor Ort?
  • Wie oft werden "Platz der Begegnung" und "Meyers Garten" gereinigt?
    Antwort erfolgte unter Punkt 2
  • Welche Lösungen schlägt die Verwaltung nun vor, um Sauberkeit und Sicherheitsgefühl der Einwohner*innen zu verbessern?
  • Ist die Verwaltung nicht auch der Meinung, dass Müll, Trinkerszene und Polizeirelevante Delikte zusammengehören und im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung der Aufenthaltsqualität und des Sicherheitsgefühls vor Ort ?
    Die Polizei antwortete, dass sich in Misburg-Anderten ein stadtteiltypisches Bild ergebe, das in einer Großstadt für die Polizei kein Schwerpunkt sei, verstärkt aktiv zu werden.
  • Werden Platzverweise erteilt?
    Platzverweise können nur bei Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgesprochen werden. Eine Statistik darüber gebe es nicht, da man abgeschlossene Vorgänge nicht einsehen könne auf Grund des Datenschutzes, antwortete die Polizei.
  • Wie hat sich die "Szene" seit 2010 entwickelt?
    Hierzu führte die Polizei aus, dass der Datenschutz eine solche genaue und langfristige Analyse seit 2010 verhindere.
  • Kann man spekulativ eine Anzahl an nicht gemeldeten Vorfällen hochrechnen?


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Vorhabenträgerwechsel zum DV Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 – Lehrter Straße / Gollstraße
(Drucks. Nr. 2999/2019 mit 1 Anlage)

Herr Bernhardt erläuterte, warum das Verfahren einen etwas ungewöhnlichen Verlauf genommen hat. Es ergebe sich aber bis auf den Vorhabenträgerwechsel, der eine erneute Befassung der Gremien notwendig macht, keine inhaltliche Änderung.
Den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates, in dem gebeten wurde die Wohnungen für sozial Schwächere nicht in einem Gebäude zu konzentrieren, wurde seines Wissens nach vom Bauausschuss und dem Rat der Stadt nicht gefolgt.
BAUWO könne seines Wissens nicht zurücktreten, da sie im Besitz des Grundstücks und in der Lage sind das Projekt zu umzusetzen.

Antrag,

einem Vorhabenträgerwechsel für das Bauvorhaben an der Lehrter Straße / Gollstraße zu beschließen. Die Vorhabenträgerin ist nunmehr die bauwo Wohnen GmbH, Rathenaustraße 12, 30159 Hannover.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Abgesetzt


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 8.1.1.
Bezeichnung der Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-2664/2019)

Die CDU-Fraktion begründete ihren unter TOP 8.1.1.1. eingebrachten Änderungsantrag und verwies auf ein Gutachten zu diesem Thema.
Die SPD-Fraktion lehnte diesen Änderungsantrag ab, da der Name Hindenburg darin offensiv verwendet wird.

Der Antrag der SPD auf Ende der Debatte wurde mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung stattgegeben.
Die CDU verlangte namentliche Abstimmung.

JANEINENTHALTUNG
Dickneite X- -
Engelhardt X --
Amelung -- -
Becker -X -
Bockentin-Müller -X -
Ederhof X- -
Hoare -X -
Kuhn -X -
Mansmann X- -
Pluskota X- -
Riechel-Rabe -X -
SchmitzX - -
Schnelle,-- -
Scholvin X- -
Senatore -X -
Tegeder X- -
Ullrich X- -
Weidemann -X -
Wollenzien -- -


Antrag

Auch wenn für die Schleuse in Anderten im Volksmund immer wieder die Bezeichnung „Hindenburg-Schleuse“ in Gebrauch ist, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover dazu aufgefordert, dafür in offiziellen Schriftsätzen bevorzugt den Namen „Schleuse Anderten“ zu verwenden.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-2664/2019 aus der Sitzung am 6.11.2019, Schleuse Anderten
(Drucks. Nr. 15-3061/2019)

Die CDU-Fraktion verlangte namentliche Abstimmung.

JANEINENTHALTUNG
Dickneite -X-
Engelhardt -X -
Amelung -- -
BeckerX- -
Bockentin-Müller X--
Ederhof -X -
HoareX- -
KuhnX- -
Mansmann -X -
Pluskota-X -
Riechel-RabeX- -
Schmitz- X -
Schnelle,-- -
Scholvin -X -
Senatore X- -
Tegeder -X -
Ullrich -X -
WeidemannX- -
Wollenzien -- -


Antrag

Auch wenn Da für die Hindenburg-Schleuse in Anderten im Volksmund immer wieder die Bezeichnung „Hindenburg-Schleuse“ in Gebrauch ist, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover dazu aufgefordert, dafür in offiziellen Schriftsätzen bevorzugt den Namen „Schleuse Anderten“ zu verwenden. wird der Oberbürgermeister gebeten, zu veranlassen, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, keine Löschung des Namens „Hindenburgschleuse Anderten“ in offiziellen Schriftsätzen vorzunehmen, sondern stattdessen im Eingangsbereich der Hindenburg-Schleuse eine Infotafel mit Informationen zur Entstehung der Schleuse, zur Namensgebung und zur Person Paul von Hindenburg aufzustellen. Der Text ist im Vorwege mit dem Bezirksrat abzustimmen.

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.1.2.
Alkoholverbot Meyers Garten und Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-2666/2019)

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen lehnt auf Grund der Antworten zur Anfrage diesen Antrag ab. Auf diese Art könne man die Probleme nicht lösen. Man könne nicht ein Alkoholverbot verhängen und habe keine Handhabe es auch durchzusetzen.
Die Antragsteller argumentierten, dass man entweder etwas als stadtbildtypisch hinnehmen kann, oder man möchte eine Verbesserung. Aus ihrer Sicht nutzen nicht Anfragen etwas, sondern Gespräche mit den Bürgern.
Die Gruppe Die Linke./Piraten führte aus, dass ein Verbot noch nie zu einer Verbesserung geführt hat, sondern bestenfalls zu einer Verdrängung. Man brauche Konzepte und Sozialarbeiter um ein Umdenken zu erreichen.

Mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde dem Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte stattgegeben.

JANEINENTHALTUNG
Dickneite -X-
Engelhardt -X -
Amelung -- -
BeckerX- -
Bockentin-Müller --X
Ederhof -X -
HoareX- -
KuhnX- -
Mansmann -X -
Pluskota-X -
Riechel-RabeX- -
Schmitz- X -
Schnelle,-- -
Scholvin -X -
Senatore X- -
Tegeder -X -
Ullrich -X -
WeidemannX- -
Wollenzien -- -


Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, in Meyers Garten sowie auf dem Platz der Begegnung in Misburg ein Alkoholverbot prüfen zu lassen, bei dem entsprechende Beschilderung und Informationen aufgestellt und die Einhaltung durch den Ordnungsdienst kontrolliert wird. Ausnahmen des Alkoholverbotes sollte es bei öffentlichen Veranstaltungen geben, so zum Beispiel beim Stadtfest, Maifest oder Weihnachtsmarkt.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Schließdienst Sporthallen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-3063/2019)

Der Antragsteller erläuterte auf Nachfragen, dass nach seinem Wissensstand die größeren Vereine noch in der Lage wären das selbst zu leisten.

Antrag
Die Zuständigkeit des Schließdienstes, insbesondere für die Sporthallen in der Ludwig-Jahn–Str., oblag in der Vergangenheit den nutzenden Vereinen. Dieses Verfahren hatte sich über viele Jahre hinweg bewährt und sollte wieder eingeführt werden.

Einstimmig


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Baumfällung Eisteichweg 6 a
(Drucks. Nr. 15-3022/2019)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Pappel am Eisteichweg 6 a noch in diesem Jahr gefällt wird.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Reparaturen in der Anderter Straße und Gollstraße und am Radweg am Ende Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-3065/2019)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. sich an die Bundesbahn zu wenden und sie aufzufordern, den Radweg in Fortsetzung des Eisteichwegs so herzurichten, dass einerseits die immer noch vorhandenen Löcher geschlossen werden und andererseits den Weg von den Steine zu beseitigen, die sowohl für Radfahrer/innen als auch Rollstuhlfahrer/innen erhebliche Hindernisse sind und eine Wegbenutzung durch die Erschütterungen von Rädern und Rollstühlen zu erheblichen Schmerzen führen und
2. insbesondere die oben genannten Straßen im Stadtbezirk noch vor Eintritt des Winters auf Schäden zu kontrollieren und die gefundenen Schäden reparieren zu lassen und anschließend die Reparaturen auf ihre korrekte Ausführung hin zu kontrollieren.

Einstimmig


TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Ganztagesschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-3068/2019)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Finanzmittel zum Ausbau der Grundschule Mühlenweg und dem dafür benötigten Bau einer Mensa mit dazugehörigen Gruppenräumen umgehend aus dem Haushaltsplan bereitzustellen. Die Bauplanung unter Beteiligung der Schulleitung soll bereits in 2020 beginnen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.4.2.
Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten
(Drucks. Nr. 15-3069/2019)

In der Diskussion arbeiteten sich 2 Richtungen heraus. Einerseits der Schutz der Anwohner und andererseits die Angst das Problem des Lärms nur zu verlagern.
Die Antragsteller brachte noch den Aspekt der richtigen Lage und Bestückung der Spielplätze unter Berücksichtigung der angrenzenden Altersgruppen, zum Beispiel wegen eines benachbarten Kindergartens, in die Diskussion. Wenn eine Planung sich in der Praxis nicht bewähre, muss man sie nachträglich ändern.
Der CDU-Fraktion stellten sich zusätzlich die Fragen, warum so etwas nicht beim Beteiligungsverfahren bei der Planung zur Sprache kam und warum Schilder und Ordnungsdienst nicht wirkten.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die Spielgeräte "Seilbahn" und "Wirbelwind" vom Spielplatz Kampstraße-Mitte auf den nahen Spielplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße verlegt werden. Der freiwerdende Platz soll genutzt werden, um für kleinere Kinder altersgerechte Spielgeräte wie beispielsweise Wippen aufzustellen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuw. 34-2019, TSV Anderten, Kinderweihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 15-3075/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem TSV Anderten eine Summe von bis zu

650,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für den Kinderweihnachtsmarkt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuw. 35-2019, Uniformierten Schützengesellschaft Misburg, Sanierung der Waffenkammer
(Drucks. Nr. 15-3076/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Uniformierten Schützengesellschaft Misburg eine Summe von bis zu

2.300,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Sanierung der Waffenkammer zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.3.
Zuw. 36-2019, Anderter Strolche e.V., Homepage
(Drucks. Nr. 15-3077/2019)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Anderter Strolche e.V. eine Summe von bis zu

600,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Erneuerung der Homepage zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 10.1.
IB-03/2019- Grundschule Kurt-Schumacher-Schule, Projekt: „Prävention von
sexueller Gewalt“

(Drucks. Nr. 15-2984/2019)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: GS Kurt-Schumacher-Schule
Projekt: „Prävention von sexueller Gewalt“
Zuwendungssumme: bis zu 2.700,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03/2019

Einstimmig

TOP 10.2.
IB-04/2019- Kleiner Jugendtreff Anderten-Falken, Videospiel-Turnier
(Drucks. Nr. 15-2985/2019)

Antrag,
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Kleiner Jugendtreff Anderten-Falken
Projekt: Videospiel-Turnier
Zuwendungssumme: bis zu 590,00 €
Zuwendungsnummer: IB-04/2019


12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 10.3.
IB-05/2019- K-Schwitters-Gymnasium, Handbibliothek + 2 Sessel
(Drucks. Nr. 15-3011/2019)
Antrag,
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: K-Schwitters-Gymnasium
Projekt: Handbibliothek + 2 Sessel
Zuwendungssumme: bis zu 1.169,37 €
Zuwendungsnummer: IB-05/2019

Einstimmig

TOP 10.4.
IB-06/2019- Haus der Religion, Dauerausstellung
(Drucks. Nr. 15-3018/2019)
Bezirksratsherr Becker teilte mit, dass er gegen diesen Antrag stimmen würde, da Gelder in dieser Größenordnung im Stadtbezirk besser angelegt wären.

Antrag,
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Haus der Religion
Projekt: Dauerausstellung
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-06/2019

11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.5.
IB-07/2019- Integrationsbeirat, Stadtteilführungen in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-3024/2019)

Antrag,
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat
Projekt: Stadtteilführung in Misburg-Anderten
Zuwendungssumme: bis zu 300,00 €
Zuwendungsnummer: IB-07/2019

Einstimmig

Für das Protokoll:



K.DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer