Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 23.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.09.2019)
Protokoll (erschienen am 21.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 30.10.2019

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 23. September 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dr. Feil) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Funda (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Hoffmann) (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD) 18.30 - 22.00 Uhr
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD) 18.30 - 22.00 Uhr
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
(Bezirksratsherr Sandow) (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Hublitz Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Michaelis Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Bebauungsplan Nr. 456, 4. Änderung - Stadtquartier Goseriede,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2288/2019 mit 4 Anlagen)

4.2. Wegebeleuchtung Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2386/2019 mit 1 Anlage)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz,
Auslegungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)

5.2. Kinderspielhaus WaKiTu, Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. 2453/2019 mit 3 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für die Theater Initiative Bühnensturm e.V.
(Drucks. Nr. 15-2406/2019)

6.2. Zuwendung für den Bürgerinnen- und Bürgerpreis
(Drucks. Nr. 15-2407/2019)

6.3. Zuwendung für Legendenschilder Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-2408/2019)

6.4. Zuwendung für das KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 15-2409/2019)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

9.2.2. Fahrradparken
(Drucks. Nr. 15-2418/2019)

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019 N1)

8.1.2. Fahrradstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1996/2019)

8.1.3. Lange Laube
(Drucks. Nr. 15-1997/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Lister-Meilen-Fest
(Drucks. Nr. 15-2410/2019)

8.2.2. Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-2411/2019)

8.2.3. Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2412/2019)

8.2.4. Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2413/2019)

8.2.4.1. Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2413/2019 N1)

8.2.4.2. Änderungsantrag der FDP zur DS Nr. 15-2413/2019 Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2518/2019)

8.2.5. Stellwerk
(Drucks. Nr. 15-2414/2019)

8.2.6. Parkraumerhebung Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2415/2019)

8.2.6.1. Parkraumerhebung Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2415/2019 N1)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2421/2019)

8.3.2. Flyer für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2423/2019)

8.3.3. Infotafeln am Rand der nördlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2425/2019)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


8.4.1. Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2428/2019)

8.4.2. Übergang Waldchaussee/Fritz-Behrens-Allee - Radweg
(Drucks. Nr. 15-2429/2019)

8.4.2.1. Übergang Waldchaussee/Fritz-Behrens-Allee - Radweg
(Drucks. Nr. 15-2429/2019 N1)

9. A N F R A G E N

9.1. der FDP-Fraktion

9.1.1. Gewerbliche Altkleidersammler im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2201/2019)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Außenbewirtschaftung im Umfeld der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2416/2019)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte - Umsetzungsstand
(Drucks. Nr. 15-2427/2019)

9.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Umnutzung von Parkplätzen für Außengastronomie
(Drucks. Nr. 15-2430/2019)

10. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.08.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.08.2019

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 29. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie fragte, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gäbe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass TOP 9.2.2. vor TOP 8.1.1. verlesen werden soll.

Bezirksratsherr Kriwall teilte mit, dass TOP 4.1. in die SPD-Fraktion gezogen werde.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner berichtete, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 17.07.2019 betreffend der Kleefelder Straße rechtskräftig geworden sei. Die Stadt Hannover habe die zugelassene Berufung nicht eingelegt. Er sagte, dass eine Fahrradstraße nur eingerichtet werden dürfe, wenn der Fahrradverkehr über die gesamte Länge der Straße die vorherrschende Verkehrsart sei. Die Widmung einer Fahrradstraße für Teilstücke sei nicht möglich. Er fragte die antragstellende Fraktion, wann und mit welchen Methoden Messungen vorgenommen worden seien und festgestellt worden sei, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sei.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass der Fahrradverkehr vor Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht der vorherrschende Verkehr sein müsse. Es verhalte sich vielmehr so, dass der Fahrradverkehr zukünftig der vorherrschende Verkehr werden soll.

Der Einwohner sagte, dass er die beiden Alternativen der Verwaltungsvorschriften nicht zu weit habe ausführen wollen. Der erste Faktor sei, dass der vorherrschende Fahrradverkehr bereits vorhanden oder zu erwarten sei. Die zweite Alternative könne nicht aus dem luftleeren Raum gegriffen werden. Für die Erstellung einer Prognose bedürfe es einer Grundlage. Für die Kleefelder Straße gäbe es aus 2003, 2012 und 2017 nur stundenweise Zählungen. Diese Zählungen seien auch für künftige Entscheidungen nicht repräsentativ. Er sagte, dass das Parken laut Antrag auf den Flächen der privaten Grundstücke stattfinden und sonst Parkhalteverbot gelten soll. Er habe in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass acht Grundstücke in der Kleefelder Straße weder einen Stellplatz noch eine Garage haben. Er fragte, wie die Antragsteller sich die Situation vorstellen.

Bezirksratsherr Baathe erläuterte, dass die maximale Entfernung zum benachbarten Parkhaus am HCC 600 Meter betrage. Er habe zu der Frage der zumutbaren Entfernung ein Urteil aus Bayern gefunden, in dem von einem Kilometer die Rede sei. Er meinte, dass darüber geredet werden könne, in den Nachbarstraßen Behindertenparkplätze einzurichten, wenn diese für Anwohnerinnen und Anwohner benötigt werden.

Der Einwohner fragte nach, wie die Antragsteller sich das mit dem absoluten Park- und Halteverbot vorstellen, wenn die Anwohner Einkäufe oder ähnliches zu transportieren haben.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass es in der Nachbarschaft Parkraum gäbe, der genutzt werden könne. In Straßen mit hochverdichtetem Wohnraum gehe es um mehr als nur acht Häuser, die keine eigene Stellfläche haben. Sie meinte, dass der Verkehr in den Städten, in denen der Weg zum ÖPNV näher sei als zum eigenen Auto, gut funktioniere. In vielen skandinavischen Städten sei das eine gesetzte städtebauliche Anforderung.

Ein anderer Einwohner sagte, dass er zu zwei Themenbereichen Fragen habe. Bei seiner ersten Frage gehe es ums Parken. Er meinte, dass man am besten Fahrradbügel aufstelle, wenn man aus einem Parkplatz zehn Parkplätze machen wolle. Er habe gehört, dass man das als private Hausgemeinschaft auch beantragen könne. Ihm fehle jedoch der Weg. Auf der Web-Seite der Stadt habe er dazu keine Informationen gefunden. Er stellte daher die Frage, wie er als Hausgemeinschaft beantragen könne, dass entweder auf dem Gehweg oder auf vorhandenen Parkflächen Fahrradbügel aufgestellt werden können. Quelle dieser Fahrradbügel sei das 100-Bügel-Programm der Region, das offenbar gut laufe. Er bat um Mitteilung von Kontaktdaten oder Überlassung einer Handreichung der Stadt Hannover, falls so etwas vorhanden sei.

Frau Hublitz antwortete, dass sie die Frage nicht beantworten könne. Sie werde die Kontaktdaten aufnehmen und die Antwort entsprechend weiterleiten und zum Protokoll geben.

Der andere Einwohner hatte außerdem noch eine Frage zur Regenwasserversickerung. Es habe jetzt den zweiten Dürresommer in Folge gegeben. Die Landeshauptstadt Hannover sei im bebauten Innenstadtbereich nach einer Studie der Versickerungswirtschaft mit am dichtesten versiegelt in der Bundesrepublik. Die Stadt betreibe ein bisschen Werbung bei den privaten Hausbesitzern, Regenwasser auf den Hausgrundstücken zu versickern. Bei ihm sei aber der Eindruck entstanden, dass dies nicht bekannt sei. Er fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover darüber Kenntnis habe, wieviel Grundstücksbesitzer tatsächlich auf ihrem Grundstück Regenwasser versickern. Er wollte außerdem wissen, ob die Stadt es für sinnvoll halte, die Potentiale noch zu steigern, ob das ganze überhaupt einen Effekt auf den Grundwasserspiegel habe oder ob durch die Lage im Leine-Ursprungs-Tal ein Effekt auf das Grundwasser nicht vorhanden sei. Aus seiner Sicht mache eine Versickerung Sinn, da bei Starkregen die zumindest in seiner Straße vorhandenen Rohre nicht ausreichend seien und die Keller überlaufen.

Frau Hublitz antwortete, dass es grundsätzlich zu begrüßen sei, wenn Regenwasser auf den Grundstücken versickere. Die Frage, ob es einen statistischen Überblick über die einzelnen Grundstücke gäbe, konnte Sie nicht beantworten. Sie werde die entsprechenden Informationen aber einholen. Sie meinte, dass das im Rahmen einer Bauantragsstellung mitbeantragt werden müsse, wenn das Regenwasser versickern soll. So die Voraussetzungen dafür vorliegen und die Fachkollegen das bestätigen, könne das Regenwasser aber versickert werden. Aus Sicht der Grundstückseigentümer sei es in Bezug auf sonstige Kosten, die durch Abwasser entstehen, von Vorteil. Bei allen Bebauungsplänen, die die Stadt aufstelle, werde versucht, diese Frage mit zu bearbeiten und die Versiegelung der Fläche zu minimieren. Die Starkregenereignisse seien in den letzten Jahren in den Fokus geraten. Zusammen mit der Stadtentwässerung habe man sich die Stadt topografisch angesehen und geguckt, wo es Senken gäbe. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen werde darauf geachtet, wo entsprechende Gefahren lauern können, wenn Starkregenereignisse zu großen Wassermengen führen. Das finde Berücksichtigung auf die Lage der Gebäude und die Frage, ob eine Tiefgarage gebaut werden könne. Sie fragte, woher die Informationen stammen, dass Hannover am stärksten versiegelt sei. Sie konnte sich das nicht vorstellen.

Der andere Einwohner sagte, dass die Eilenriede rausgerechnet sei. Es gehe um die bebauten Flächen im Stadtbezirk Mitte. Hannover liege da auf Platz 3. Er werde den Link zur Verfügung stellen. Seine Frage richtete sich nicht auf Neubau. Es gehe ihm eher um den Bestand. In der Oststadt gäbe es zum Beispiel viele grüne Hintergärten. Er nahm aber an, dass die Möglichkeit der Versickerung von den Grundstückseigentümern nicht genutzt werde. Er ging davon aus, dass die Kostenersparnis zwar für private Hausbesitzer interessant sei, für Vermieter aber nur nebensächlich sei, da die Kosten auf die Wohnungen umgelegt werden.



Frau Hublitz wies darauf hin, dass es für eine Verwaltung schwierig sei, jeden Grundstückseigentümer anzuschreiben und auf eine Entsiegelung der Flächen auf den Grundstücken hinzuwirken.

Herr Michaelis sagte, dass bei der Stadtentwässerung ein Programm aufgelegt werde, das die Vorsorge gegen Starkregenereignisse in den Fokus genommen habe. Das Programm befinde sich nach seinem Kenntnisstand derzeit im Aufbau und befasse sich auch mit den Bestandsflächen. Genauere Informationen könne die Stadtentwässerung geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass die Versickerung bei der Stadtentwässerung angezeigt werden müsse. Die Stadtentwässerung leiste eine umfangreiche Beratung auch vor Ort. Durch die Versickerung könne die Regenwassergebühr für den Teil, der nicht versiegelt sei, gesenkt werden.

Eine Einwohnerin teilte mit, dass sie seit wenigen Wochen Anwohnerin der mittleren Calenberger Neustadt sei. Es handele sich um den Bereich zwischen Königstraße und Goethestraße. Ihr sei die Sicherheitssituation in der Calenberger Neustadt ein Anliegen. Den Medien habe entnommen werden können, dass es vor einigen Wochen am Franz-Mock-Weg zu einem Sexualdelikt und in einem anderen Bereich zu einem gewalttätigen Raubüberfall gekommen sei. Im Bereich Franz-Mock-Weg soll laut Tagesordnung die Beleuchtung verbessert werden. Sie begrüßte diese Maßnahme und hoffte, dass der Bezirksrat zustimmen werde. Ihr sei es wichtig, dass die Umsetzung zügig erfolge, da die dunkle Jahreszeit kurz bevorstehe. Zusätzlich verlagere sich die Dealerszene vom Steintor in die Calenberger Neustadt. Sie nehme wahr, dass im Bereich des Franz-Mock-Weges gedealt werde. Der Bereich sei außerdem stark verschmutzt. Sie wünschte sich, dass über ein Konzept nachgedacht werde, wie der Bereich anders gestaltet werden könne, um die Sicherheitssituation zu verbessern.

Frau Göttler merkte an, dass es die Drogenszene in der Calenberger Neustadt bereits seit Jahre gäbe. Der Polizeiinspektion West sei die Problematik bekannt. Drogenfahnder in Zivil seien regelmäßig vor Ort. Sie werde die Schilderungen aber weitergeben.

Eine Einwohnerin teilte mit, dass sie bereits Kontakt zur Polizei aufgenommen habe. Sie sehe immer die gleichen Gestalten dort. Sie wollte keinen Zusammenhang zwischen dem Sexualdelikt und der Dealeszene herstellen. Sie hielt den gesamten Bereich aber in gewisser Hinsicht für problematisch.

Herr Michel hatte als Anwohner der Brüderstraße Fragen zu den Planungen für das Postgiroamt. Er berichtete, dass am Montag eine Vorstellung des Projektes und der Investoren stattgefunden habe. Er fragte, in welcher Weise der Bezirksrat Mitte die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner bei dem Umbauvorhaben des Quartiers vertreten könne und wolle. Er wollte außerdem wissen, wie die Anwohnerinnen und Anwohner in dem Gestaltungsprozess einbezogen und gehört werden und mit welchen Mitteln das direkte Umfeld gestalterisch an das Quartier angebunden werden soll. Er fragte außerdem, ab wann es eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner gäbe und ob die Kosten der Bürgerbeteiligung die Verwaltung oder die Investoren tragen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass der Vorstellungstermin bereits eine Form der Bürgerbeteiligung gewesen sei. Er habe teilgenommen und sich einiges, was die Anwohner gesagt haben, notiert. Er sagte, dass allerdings mehr Politiker als Anwohner anwesend gewesen seien. Nach seinem Kenntnisstand habe die Informationsveranstaltung der Investor gezahlt.


Frau Hublitz bestätigte, dass der Investor die Kosten der Infoveranstaltung getragen habe. Die Verwaltung dränge bei allen Projekten auf diese Vorgehensweise, da der Investor einen Gewinn durch die Neuplanung habe. Bei der Frage der Einbindung sagte sie, dass man sich von der Infoveranstaltung mehr Beteiligung der Anwohner*innen erhofft hatte. Es seien mehr als 400 Handzettel verteilt worden. Von den ca. zehn Anwohner*innen seien einige Vertreter ansässiger Einrichtungen dabei gewesen. Die Informationsveranstaltung sei eine gute Gelegenheit gewesen, sich intensiv mit dem Projekt zu beschäftigen. Die Verwaltung und der Stadtplaner aus dem Büro des Investoren haben versucht deutlich und nachvollziehbar zu erklären, wie es zu der Idee gekommen sei. Sie bat darum, Werbung bei den Anwohner*innen für die zukünftigen Verfahren zur Beteiligung zu machen. Zum Freiraum und der Einbindung seien einige Ausführungen auf der Informationsveranstaltung gemacht worden. Nach der aktuellen Vorlage sei es vorgesehen, nur Fußgänger in das Gebiet zu ziehen aber keine weiteren Verkehre. Man befinde sich sozusagen in Phase Null und werde auch berücksichtigen, welche Ideen und Vorstellungen die Politik habe. Heute gehe es um den vorzeitigen Beschluss der Bürgerbeteiligung. Die Bürger werden noch einmal offiziell gefragt und können Anregungen einbringen. Das gleiche gelte für die Gestaltung. Es gäbe zurzeit eine erste Idee, wie der Bereich aussehen könne. Auch hier seien die Anwohner*innen gefragt, Ideen und Wünsche einzubringen.

Herr Michel bedankte sich für die Ausführungen. Er erläuterte, dass er seine Nachbarinnen und Nachbarn kenne. Es sei leider so, dass viele ausländische Familien in dem Bereich wohnen, die mit der deutschen Sprache nicht so vertraut seien und viele neu Zugezogene mit kleinen Kindern, die zu solchen Veranstaltungen nicht gehen würden. Er sei aber von vielen Leuten angesprochen worden und habe etliche Kopien von den Ausführungen, die an dem Informationsabend ausgegeben worden seien, verteilt. Er werde sich auch weiterhin darum kümmern. Eine Bürgerbeteiligung dürfe nicht entfallen, nur weil die Bürger nicht gleich mitmachen. Es sei Aufgabe der Verwaltung, hier am Ball zu bleiben.

Frau Hublitz antwortete, dass aus diesem Grund heute der Bezirksrat den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit fassen soll.

Ein weiterer Einwohner wollte zur Fahrradstraße Lange Laube Anmerkungen machen bzw. Denkanstöße geben. Er sagte, dass er die Lange Laube als Fahrradstraße gelegentlich nutze. Es komme, wie in der Drucksache beschrieben, zu Konflikten zwischen PKW-Fahrern und Fahrradfahrern. Er war nicht sicher, ob das, was angedacht sei, tatsächlich eine Lösung darstelle. Er hatte den Eindruck, dass dort nur Anlieger hinfahren. Die Reduzierung der Parkmöglichkeiten sei eine Möglichkeit. Er hielt es für sinnvoller, die Straße ausgenommen des Anlieferverkehrs ganz für den Verkehr zu sperren. Nach seiner Auffassung haben alle Fahrradstraßen das Problem, dass sie nicht wirklich wahrgenommen werden. Ca. 50 % der Autofahrer verhalten sich nicht richtig, weil sie die Straße nicht als Fahrradstraße wahrnehmen. Die anderen 50 % ignorieren sie. Er war der Auffassung, dass Fahrradstraßen besser kenntlich und mehr Werbung für sie gemacht werden müsse.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag so formuliert habe, damit er kompromiss- und damit zustimmungsfähig sei. Inhaltlich konnte er dem Gesagten durchaus zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock stellte klar, dass eine Fahrradstraße grundsätzlich nicht für Autos offen sei, es sei denn, sie werde durch ein entsprechendes Verkehrsschild für den Autoverkehr geöffnet, so wie es auch in der Langen Laube der Fall sei. Von dieser Möglichkeit werde in Hannover sehr oft Gebrauch gemacht.

Protokollantwort: Das Umwandeln von öffentlichen Stellplätzen in Fahrradabstellflächen ist leider nicht möglich. Anträge auf Anlage von Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum können bei folgenden Stellen gestellt werden:
· Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau, OE 66.2 Planen und Bauen, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder per Mail an
· 66.2@Hannover-Stdat.de
· fb-tiefbau.buergerservice@hannover-stadt.de

Protokollantwort: Die Versickerung von Niederschlagswasser auf einem Grundstück ist nach der Abwassersatzung der LHH erlaubnisfrei, solange die Versickerungsanlage nicht über einen Notüberlauf/Überlaufkonstruktion an die Kanalisation angeschlossen ist. Es wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Grundstücksbesitzer tatsächlich versickern. Der Anteil, der Grundstücksbesitzer, die eine Erlaubnis zur Versickerung eingeholt haben, beträgt in Hannover rund 30 %.
Die Stadt Hannover hält es absolut für sinnvoll die Potentiale zu Versickerung noch zu steigern. Im Rahmen der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit zu erwartenden häufigeren heißen Sommern mit „tropischen Nächten“ und auch die Veränderung der Regenereignisse mit häufigeren Gewittergüssen, können Versickerungsflächen einen Beitrag zur Abkühlung leisten. Durch Dämpfung der Abflussspitzen bei Starkregen können sie zugleich zur Minderung der Überflutungsgefahr beitragen.
Wie groß der Effekt ist, den die Maßnahmen auf den Grundwasserspiegel haben, ist davon abhängig, wie viele zusätzliche Flächen in der Bestandsbebauung entsiegelt werden können. Es ist davon auszugehen, dass in der Stadtmitte zu wenig Flächen abgekoppelt werden können, so dass dies zu keinem nennenswerten Effekt führen würde.
Im Rahmen der Starkregenvorsorge wird geprüft, wo in der Stadt Überflutungsgefahren durch Starkregen zu erwarten sind. Generell gilt, dass Starkregenereignisse nicht allein über die Kanalisation abgeführt werden können. Vielmehr geht es darum, weitere Flächen für die Ableitung des Regenwassers im Starkregenfall zwecks Schadensminimierung zu nutzen. Als Beispiel können Starkregenabflüsse in Parkanlagen oder tiefergelegten städtischen Plätzen zur Zwischenspeicherung abgeleitet werden. Die Starkregenvorsorgestelle wirkt in diesem Bereich.
Im Rahmen des aktuellen Forschungsprojekts „TransMiT“ wird zurzeit zusammen mit dem Fachbereich 67 – Umwelt und Stadtgrün – eruiert, wie weitere Bestandsflächen (öffentliche und private) im Stadtgebiet entsiegelt bzw. vom Entwässerungssystem entkoppelt werden können. Ca. 50 % der Flächen der Stadt gehören privaten Grundstückseigentümern und 50 % der öffentlichen Hand. Um größere Erfolge zu erzielen – insbesondere im hoch versiegelten Innenstadtbereich – müssen Klimaanpassungsmaßnahmen gemeinsam erfolgen, damit sie einen nennenswerten Effekt erzielen können.

Weitere Informationen zur Versickerung erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:Ansprechpartnerin bei der Stadtentwässerung ist Frau Andrea Pietsch, tel: 168 47412, mail: andrea.pietsch@hannover-stadt.de

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Hochbeet Platz an der Basilica
Frau Göttler berichtete, dass voraussichtlich noch diese Woche die Arbeiten an dem Hochbeet am Platz der Basilica beginnen sollen. Die Fahrradbügel und Bänke sollen noch diese Woche abgebaut und umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt soll dann das Hochbeet gestaltet werden.

- Kunstwerk auf dem Theodor-Lessing-Platz

Frau Göttler entschuldigte sich in aller Form beim Bezirksrat. Die Verwaltung habe am Bezirksrat vorbei gehandelt. Auf dem Theodor-Lessing-Platz an der Ecke Leinstraße/Marktstraße stehe ein temporäres Kunstwerk. Das Kunstobjekt sei von der Marktkirchengemeinde aufgestellt worden. Es befinde sich im Kontext der Ausstellung „Kunst trotz(t) Ausgrenzung“. Neben der Einbindung verschiedener Fachbereiche, hätte auch ein Antrag auf Aufstellung des Kunstwerks beim Bezirksrat gestellt werden müssen. Die Marktkirchenpastorin Frau Kreisel-Liebermann habe ihr ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie sich in aller Form entschuldige. Sie erläuterte, dass die Verwaltung auch reagieren werde und, um zukünftige Versäumnisse zu vermeiden, eine Art Laufzettel entwickeln werde auf dem erkennbar sei, welche Fachbereiche und Gremien einzubinden seien. Das Kunstwerk soll bis zum 20.10.2019 aufgestellt bleiben. Voraussetzung sei, dass der Bezirksrat trotz der fehlenden Beteiligung nicht auf einen sofortigen Abbau bestehe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass die Stadt Hannover für Kunst im öffentlichen Raum bekannt sei. Hannover sei eine der ersten Städte gewesen, die Kunst in den öffentlichen Raum gestellt haben. Die Wege der Verwaltung seien zuweilen ein wenig kompliziert und für alles, was aufgestellt werde, bedürfe es einer Genehmigung. Er war der Meinung, dass Kunst im öffentlichen Raum gut sei und das Kunstwerk deshalb auch stehen bleiben soll.

Bezirksratsherr Hogh merkte an, dass es sich um ein Versäumnis handele. Im Endergebnis schließe er sich aber den eben gemachten Ausführungen an. Bei der kurzen Zeit, die das Kunstwerk aufgestellt sei, habe er kein Verlangen zur Beseitigung.

Bezirksratsherr Albrecht sei zunächst verärgert darüber gewesen, dass die Verwaltung bei der Aufstellung eines Kunstobjekts im öffentlichen Raum vergessen habe, den Bezirksrat zu beteiligen. Das könne nicht als Akt der laufenden Verwaltung behandelt werden. Bei Kunst seien die Stadtbezirksräte immer zu beteiligen. Seit 1981 gäbe es Stadtbezirksräte und die entsprechende Regel, dass bei der Aufstellung von Kunst eine Beteiligung zu erfolgen habe. Er sagte, dass sich über Kunst trefflich streiten lasse und dafür auch da sei. Er befürwortete die Entwicklung eines Laufzettels, um zukünftige Versäumnisse zu vermeiden.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob allein schon wegen der Standsicherheit eine Genehmigung des Fachbereichs Tiefbau vorliege. Sie bemängelte, dass sie als Privatperson Probleme bekäme, wenn sie etwas aufstelle, das auch nur geringfügig über ihre Grundstücksfläche hinausrage. Bei aller Kunstliebe und Toleranz ihrerseits habe sie Probleme mit dem des Kunstwerk.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass der Sinn eines Antragsverfahrens bei der Stadt der Ausschluss von Gefahren sei, die von dem Kunstwerk ausgehen. Sie ging davon aus, dass die Statik geprüft worden sei. Für Ihre Fraktion teilte sie mit, dass die Welt sich weiterdrehen werde, auch wenn der Bezirksrat einmal nicht beteiligt worden sei.

Frau Göttler erläuterte, dass das Kunstobjekt erstmalig auf der documenta in Kassel gestanden und seitdem mehrere Städte durchlaufen habe. Das Statikgutachten liege vor.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Bebauungsplan Nr. 456, 4. Änderung - Stadtquartier Goseriede,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2288/2019 mit 4 Anlagen)

Frau Hublitz wollte anhand einer Präsentation das Bauvorhaben vorstellen. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt.) Neben den Erläuterungen zur Drucksache wollte sie auch auf die Bürgerinformationsveranstaltung, die am 19.09.2019 stattgefunden habe, etwas zu der Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs erzählen. Heute sei die Fläche fast vollständig versiegelt. Sie sei der Öffentlichkeit auch völlig entzogen, da sie ausschließlich der Postchecknutzung diene. Anhand der Bahnlinie könne man erkennen, in welch kurzer Entfernung zu wichtigen Punkten sich das Quartier im Stadtgefüge befinde. Die Stadt Hannover sei froh darüber, mit der Überplanung diese innerstädtische Lage neu entwickeln und neues Wohnen und Gewerbe in die Innenstadt bringen zu können. In unmittelbarer Nähe des Quartiers gäbe es Hochpunkte in der Bebauung. Es soll nicht nur eine analog zur Brüderstraße und Herrenstraße 5-geschossige Bebauung realisiert werden, sondern es seien sowohl zur Celler Straße als auch zur Nicolaistraße zwei Hochpunkte vorgesehen. Bei dem Quartier handele sich um eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern. Nach den Überlegungen der Verwaltung soll mit der Festlegung eines urbanen Gebietes in das weitere Planverfahren gegangen werden. Sie berichtete, dass es eine Novelle der Baunutzungsverordnung gegeben habe. Die Verwaltung wolle beim Stadtquartier die Neuerung des „urbanen Gebietes“ aus der Novelle erstmalig nutzen. Ein Vorteil durch die Festsetzung des Quartiers als urbanes Gebiet sei, dass eine dichtere Bebauung durchgesetzt werden könne. Es gäbe außerdem nicht so harte Grenzen bei der Frage der prozentualen Verteilung von Gewerbe und Wohnen. Das Quartier könne ausgerichtet auf Bedarfe entwickelt werden. 50 % seien bei den Planungen für Wohnen und 50 % für eine gewerbliche Entwicklung, kulturelle und ähnliche Einrichtungen vorgesehen. Über den städtebaulichen Vertrag werde analog zum Ratsbeschluss 30 % geförderter Wohnraum durch den Investor realisiert. Das gesamte Gebiet habe sich städtebaulich gut entwickelt und mit der neuen Planung soll das weiter ergänzt werden. Ein Hochpunkt soll direkt an der Bahnlinie entstehen. Bei dem Bereich zu der großen Grünfläche des ehemaligen Nicolaifriedhofs handele es sich um eine besonders attraktive Lage, die aus planerischer Sicht dazu geführt habe, einen Hochpunkt vorzusehen. Es habe Varianten zu der jetzigen Planung gegeben, die zum Beispiel eine Blockbebauung vorgesehen haben. Bei der komplexen Figur sei das jedoch nicht die richtige Antwort auf die städtebauliche Herausforderung. Eine Öffnung nur zu Brüderstraße erschien auch nicht als die richtige Variante. Mit der jetzigen Planung seien die Odeonstraße und Herrenstraße gedanklich weiterentwickelt und einzelne Quartiere entwickelt worden. Innerhalb des Quartiers soll es reine Fußwegbeziehungen geben und eine Anbindung an den KFZ-Verkehr ausgeschlossen bleiben. Die Celler Straße sei jetzt schon sehr belastet. Es sollte versucht werden, keine neuen Anschlüsse herzustellen. Abgesehen von den beiden Hochpunkten sei eine 5-geschossige Bebauung vorgesehen. Der eine Hochpunkt soll aus 16 Geschossen bestehen und im vorderen Bereich orientiere sich der Hochpunkt an dem DGB-Hochhaus, dem neuen Bürogebäude von hanova und dem Anzeigerhochhaus. Sie berichtete, dass der Investor zur Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben verpflichtet werden soll. Jeder Block soll dabei über einen eigenen Wettbewerb gestaltet werden. Das Quartier werde begrenzt durch die Celler Straße, die Brüderstraße und die Herrschelstraße. Die Platzfläche sei noch nicht abgebildet, da zunächst die grobe Planung in die frühzeitige Bürgerbeteiligung eingehen und abgewartet werden soll, welche Ideen und Wünsche aus der Bürgerschaft für das Projekt vorhanden seien. Sie bat darum, beim nächsten Mal den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen zu fassen.
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bat darum, zu dem Zeitplan Aussagen zu treffen. Er sagte, dass es sich auf absehbare Zeit um das größte Bauvorhaben im Stadtbezirk Mitte handele. Er ging davon aus, dass der gesamte Bereich durch die Überplanungen eine Aufwertung erfahren werde. Bei der Informationsveranstaltung sei die berechtigte Frage nach den Frischluftschneisen aufgekommen. Derzeit stehe für ihn dort ein hässlicher Betonklotz. Als das Gebäude gebaut worden sei, habe es sich um State of the Art gehandelt. Waschbeton sei modern gewesen. Bei den neuen Planungen gäbe es zwei Durchwegungen. Er konnte sich vorstellen, dass das Klima sich erheblich verbessern werde. Er fragte, ob es eine Klima- oder Luftuntersuchung geben werde. Positiv bewertete er die sehr frühzeitige Information des Investors. Das Bauvorhaben inklusive der vorhergehenden Planungen werde eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Er ging davon aus, dass es in diesem ganzen Zeitraum immer wieder Bürgerinformationen geben werde. Er fragte, ob die Planungen dem entsprechen. Er konnte sich vorstellen, dass das neben dem höheren Gebäude geplante Gebäude ein oder zwei Geschosse mehr als sechs bekomme. Die Wohnbebauung sei dadurch besser vor dem Lärm der Bahn geschützt.

Frau Hublitz antwortete, dass sobald der Beschluss gefasst werde, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung im November/Dezember realisiert werden könne. Aufgrund der Weihnachtszeit werden voraussichtlich sechs statt vier Wochen für die Bürgerbeteiligung angesetzt werden. Wie bei allen Bebauungsplänen werde es eine Auseinandersetzung mit einem Umweltbericht und allen Fragen zum Klima geben. Sie bestätigte, dass jede Art der Durchwegung zu einer Verbesserung der Frischluftzufuhr führen werde. Entsprechend eines Ratsbeschlusses werde eine Begrünung aller Flachdächer festgelegt werden. Der Platz in der Mitte des Quartiers und die Innenhöfe der Blöcke führen zu einer Entsiegelung. Die Flächen können für die Bewohner*innen attraktiver gestaltet werden. Am Ende werde nach der Umgestaltung mehr für die Umwelt getan, als heute vorzufinden sei, auch wenn es in Bezug auf die Bruttogeschossfläche eine weitere Verdichtung geben werde. Es dürfe nicht vergessen werden, dass ein Gebäude aus den 70er Jahren in keiner Weise den heutigen energetischen Standards entspreche. Diesbezüglich werde es natürlich eine deutliche Veränderung geben. Bei den Firmen Baum und Meravis handele es sich um zwei sehr interessierte Investoren, die ein großes Interesse daran haben, die Nachbarschaften frühzeitig einzubinden. Neben den Bürgerbeteiligungsverfahren, die im Rahmen des Baugesetzbuches durchgeführt werden, werde es auch bei den nächsten Stufen der Planungen Informationsveranstaltungen geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte nach bezüglich des Zeitplanes. Er wollte wissen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen sei.

Frau Hublitz antwortete, dass die Post dort noch bis 2021/2022 bleiben wolle. Erst danach könne über einen Abriss nachgedacht werden. Bei einer Größenordnung, wie sie hier vorliege, müsse inklusive der Abrissmaßnamen mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Mit einer ersten Entwicklung dürfe daher in 2025/2026 gerechnet werden.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass auf dem gezeigten Plan für das eine hohe Gebäude 18 Stockwerke vorgesehen seien. In den dem Bezirksrat vorliegenden Unterlagen werde jedoch von 16 Stockwerken ausgegangen. Er fragte, welche Aussage richtig sei. Er habe keine Probleme mit 18 Geschossen, wollte aber eine korrekte Darstellung. Entlang der Herrschelstraße konnte er sich auch vorstellen noch ein Geschoss draufzusetzen, um den Schall von der Bahn zu mindern. Im mittleren Gebiet und am westlichen soll eine Wohnbebauung kommen und könnte gegebenenfalls so besser vor Lärm geschützt werden. Es sei dargestellt worden, dass das neue Quartier nur für den Rad- und Fußverkehr verkehrlich angebunden werde. Vom Abriss bis zum Bezug der jetzigen Gebäude bis zum endgültigen Bezug der neuen Gebäude werden einige Jahre vergehen. Bis dahin werde es noch individuellen Kraftverkehr geben. In dem neuen Komplex sei eine Tiefgarage vorgesehen, deren Zufahrt in irgendeiner Form geregelt werden müsse. Die Anwohner befürchten, dass die Ein- und Ausfahrten über die Brüderstraße laufen sollen, da der fließende Verkehr in der Celler Straße oder Herrschelstraße sonst gestört werden könne. Er fragte, von wo die Zufahrt zur Tiefgarage geplant sei. Es sollte für den Komplex ein Verkehrsgutachten erstellt werden. Er fragte, ob das Gutachten bereits fertig sei. Es stelle sich die Frage, ob der freie Rechtsabbieger von der Celler Straße in die Herrschelstraße entfallen könne. Er wollte wissen, ob es schon Erkenntnisse zu den Verkehren der Zukunft gebe.

Frau Hublitz sagte, dass die Darstellung in der Power-Point-Präsentation verkehrt sei. Vorgesehen seien 16 Stockwerke. Die Angaben in der Drucksache seien richtig. Sie werde es aber noch mal prüfen. Das Thema der verkehrlichen Anbindung für den motorisierten Individualverkehr müsse mit abgearbeitet werden. Das Verkehrsgutachten sei beauftragt. Die Überlegungen, die Erschließung der Tiefgarage über die Brüderstraße abzuwickeln, seien nach ersten Rückkopplungen mit dem Fachbereich Tiefbau entstanden. Das Verkehrsgutachten werde genau dieser Frage nachgehen. Sie wies darauf hin, dass bereits heute Verkehr in der Brüderstraße liege. Das Quartier sei heute über die Brüderstraße erschlossen. Es müsse daher um die Frage des zusätzlichen Verkehrs gehen. Sie hoffte, dass Anfang November das Ergebnis des Verkehrsgutachtens vorliege. Sie bot an, das Verkehrsgutachten dann zu präsentieren. Sie erläuterte, dass der Rückbau des freien Rechtsabbiegers in den Planungen bereits vorgesehen sei. Es gehe insbesondere darum, einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Die freien Rechtsabbieger stellen gerade für Radfahrer ein Problem dar.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass das Architektenbüro in der Informationsveranstaltung von einer Anbindung der Tiefgarage über die Celler Straße gesprochen habe.

Frau Hublitz verwies auf das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten. Der Architekt sei kein Verkehrsgutachter und für die Planung des Hochbaus zuständig. Nach Vorliegen der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens soll es zu einer Diskussion mit der Politik und den Bürgern über die Konsequenzen verschiedener Varianten kommen.

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass es für ihn nicht passig sei, wenn über die Drucksache in der Oktobersitzung beschlossen werden soll, die eine Anbindung der Tiefgarage über die Brüderstraße ausweise, das Verkehrsgutachten aber erst im November fertiggestellt sein soll. Er wollte wissen, warum das Quartier als urbanes und nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Er fragte, ob es nur um die Lärmbelastung gehe und ob die Gebiete südlich des Quartiers Mischgebiet oder auch urbanes Gebiet seien.

Frau Hublitz verwies in Bezug auf die Anbindung der Tiefgarage auf den Passus in der Drucksache, dass ein Verkehrsgutachten erforderlich sei. Die Verwaltung habe sich dadurch an die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens gebunden. Soll eine offenere Herangehensweise im Rahmen der Bürgerbeteiligung gewünscht sein, könne ein Änderungsantrag gestellt werden. Sie merkte an, dass das urbane Gebiet mit der Novellierung der Baunutzungsverordnung neu eingeführt worden sei. Anders als bei einem Mischgebiet mit der Vorgabe 60 % Gewerbe und 40 % Wohnen und einem Kerngebiet mit der Vorgabe nicht mehr als 20 % Wohnen zu ermöglichen, biete das urbane Gebiet den Vorteil, dass es derartige Vorgaben noch nicht gebe. Dadurch dass das urbane Gebiet neu sei, liegen diesbezüglich noch keine Gerichtsurteile vor. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit schaffen wollen, zu schauen, wie sich solche Gebiete entwickeln. Ziehe man in ein urbanes Gebiet, müsse man immer mit Gewerbe rechnen. Über allem stehe die gegenseitige Rücksichtnahme. Das urbane Gebiet ermögliche zudem die höhere Festsetzung von Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen. Die Verwaltung wolle das ausnutzen, um das große Potential der Fläche bestmöglich zu nutzen.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass der derzeitig gültige Bebauungsplan nur eine Grundflächenzahl von 0,6 zulasse und sie darüber überrascht gewesen sei. Sie fragte, ob es weitergehende Überlegungen für ein Freiflächenkonzept gäbe. Das was gezeigt worden sei habe sie mehr als Konzeptstudie verstanden. Die Studie, in der in der Bürgerfragestunde die Rede gewesen sei, habe sie auch gesehen. Hannover sei in Bezug auf die bebauten Bereiche stark versiegelt. Es bestehe hier die Chance zu Verbesserungen. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Entwicklung sei das auch nötig. Sie hoffte, dass diese Chance auch genutzt werde und nicht nur ein bisschen Scherrasen und ein paar Stauden gepflanzt werden. Es müsse eine Grünqualität entstehen, die den Namen auch verdiene.

Frau Hublitz antwortete, dass mit den gesamten Nebenanlagen, Zufahrten usw. nach der alten Baunutzungsverordnung eine Grundflächenzahl von 0,8 bis 0,9 zulässig gewesen sei. Sie berichtete, dass es noch keine Freiraumpläne gäbe. Die Planungen stehen ganz am Anfang. In dem Punkt Kosten in der Drucksache sei ablesbar, dass der Stadt Hannover keine Kosten entstehen, da diese komplett auf den Investor im Rahmen des städtebaulichen Vertrages übertragen werden. Dazu gehöre auch ein freiraumplanerischer Wettbewerb, der zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Sinn mache. Die Bürgerbeteiligung sei abzuwarten. Der Logik folgend würde es Sinn machen, zunächst für den Hochbau Wettbewerbe durchzuführen, damit klar sei, wo zum Beispiel Eingänge zu den Gebäuden errichtet werden. Im Folgenden könne dann der eigenständige freiraumplanerische Wettbewerb durchgeführt werden. Ziel sei, möglichst große Teile zu entsiegeln, um eine hohe Qualität für Natur, Landschaft und Klimavorsorge in der Stadt zu erreichen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass ein Stellplatzschlüssel von 0,5 ähnlich wie beim Köbelinger Markt angesetzt worden sei. Beim Köbelinger Markt liege der Bedarf bei 0,4. Sie fragte, wo der aktuelle Bedarf beim Quartier Goseriede liege. Laut Drucksache soll bis zu einer Dachneigung von 20 Grad begrünt werden. Sie wünschte sich, dass die Dächer auch entsprechend errichtet werden, um eine Begrünung zu ermöglichen. Die Formulierung sei schwammig. Photovoltaik sei dadurch nicht ausgeschlossen. Sie fragte, ob es hierzu Überlegungen gäbe. Vor allem in der Herrschelstraße sei von erheblichen Problemen mit dem Lärm auszugehen. Sie fragte, wie damit umgegangen werden soll.

Frau Hublitz antwortete, dass der genaue Bedarf für einen Stellplatzschlüssel erst dann ermittelt werden könne, wenn feststehe, wie die Nutzung des Gebäudes konkret aussehe. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass aufgrund der guten Anbindung des Standortes an den ÖPNV auf einen Stellplatzschlüssel von 0,5 zurückgegangen werden könne und dieser angemessen sei. Sie erläuterte, dass es schwierig sei, das Dachgrün zu halten, wenn die Dachneigung höher als 20 Grad sei. Entsprechend der Entwürfe sei davon auszugehen, dass alle Dächer als Flachdächer ausgebildet werden, da ein volles Geschoss mehr gute Geschossfläche bedeute. Sollte dem Bezirksrat die Aussage so nicht ausreichend sein, könne ein Änderungsantrag gestellt werden, damit das explizit aufgenommen werde. Es handele sich um eine klassische Festsetzung, wie sie in anderen Bebauungsplänen auch vorgefunden werde. Sie konnte nicht erkennen, dass es sich um eine schwammige Formulierung handele. Es stehe außer Frage, dass Photovoltaik möglich sei. Diesbezüglich werde es eine der Vorgabe des Rates entsprechende Formulierung geben. Entsprechend der Drucksache werde es neben dem Verkehrsgutachten auch ein Lärmgutachten geben, das sich mit den vorhandenen Lärmbelastungen auseinandersetzen werde. Bei den Wohngebäuden sehe sie durch den geschlossenen Rahmen wenig Probleme. Bei einer solchen Konstellation können durchgesteckte Wohnungen angeboten werden. Der Innenhof sei ruhig, dadurch könne in den Nachtstunden der entsprechende Pegel eingehalten werden. Ein-Raum-Wohnungen werden voraussichtlich nicht zugelassen. Bevor das Lärmgutachten erstellt werden könne, müsse das Verkehrsgutachten erstellt sein. Die hauptsächliche Lärmquelle sei die Bahn.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wie es dazu komme, dass das urbane Gebiet in Hannover jetzt Anwendung finde. Sie würde es begrüßen, wenn Erläuterungen zum urbanen Gebiet auch im Vergleich zu den anderen Gebieten als Anlage zum Protokoll gegeben werden. Sie fragte, ob es in dem Gebiet eine Parkraumerhebung gäbe oder diese vorgesehen sei. Im anliegenden Nicolaiviertel gäbe es immer wieder Parkprobleme und Ärger mit den Anwohnern. Das neue Quartier bringe selbst mit einem Stellplatzschlüssel von 0,5 mehr Potential an Autos mit. Sie wollte wissen, warum Stellplatzschlüssel nicht stadtteilbezogen festgelegt werden. In anderen Städten werde das praktiziert.

Frau Hublitz antwortete, dass es sich bei dem urbanen Gebiet um eine bundesgesetzliche Regelung handele. Die Baunutzungsverordnung wurde in 2017 novelliert. Im Rahmen dieser Novellierung sei das urbane Gebiet eingeführt worden. Hintergrund der Einführung sei die Überlegung des Gesetzgebers gewesen, Wohnen und Gewerbe in den Innenstädten zu verdichten und die Inanspruchnahme von Flächen und Außenbereich zu minimieren. Mit den Instrumenten Kerngebiet und Mischgebiet könne das nicht erreicht werden. Mit dem urbanen Gebiet soll ein neuer Gebietscharakter eingeführt werden, der die neuen Anforderungen, die sich aus den Verdichtungen ergeben, erfüllen könne. Sie werde Erläuterungen zum Protokoll geben. Sie berichtete, dass die Verwaltung aufgrund eines Ratsauftrages in Bezug auf die Stellplatzschlüssel an einem Konzept arbeite. In dem Konzept werde es Festsetzungen zu den Stellplatzschlüsseln im gesamten Stadtgebiet geben. Der Stellplatzschlüssel werde im Zuge der weiteren Begründung und Ausformulierung des Bebauungsplanes einen erheblichen Umfang einnehmen. Ein Stellplatzschlüssel könne nicht willkürlich festgelegt werden.

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 456, 4. Änderung - Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) -
entsprechend den Anlagen 2 und 4 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Im SIM ist die richtige Anlage abgelegt. Der Hochpunkt ist mit max. 16 Geschossen vorgesehen.

Erläuterungen zum urbanen Gebiet sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

TOP 4.2.
Wegebeleuchtung Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2386/2019 mit 1 Anlage)

Herr Michaelis erläuterte anhand einer Skizze, dass der Franz-Mock-Weg zwischen der Andertenschen Wiese und der Goethestaße mit vier Laternen ausgestattet werden soll. Er sagte, dass die Straßenleuchten eine LED-Technik beinhalten werden und eine Lichtpunkthöhe von vier Metern haben werden. Insgesamt werde der Weg dadurch gut ausgeleuchtet. Für weitere Rückfragen stehe er zur Verfügung.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass der Franz-Mock-Weg durch vier Straßenlaternen nicht komplett ausgeleuchtet werde. Der Weg werde entlang der Leine nicht weiter beleuchtet.

Herr Michaelis antwortete, dass es sich bei „Beleuchtung des Franz-Mock-Weg“ um einen Arbeitstitel handele. Von der Leinebrücke bis zur Schlosswender Straße gäbe es bereits Leuchten, die in Betrieb seien. Es sei im Wesentlichen darum gegangen, das Quartier um die Andertensche Wiese mit der Haltestelle am Goetheplatz zu verbinden und an dem Wegabschnitt die Beleuchtung zu installieren. Es handele sich um die Hauptwegeverbindung aus dem Quartier in Richtung Goethestraße. Aus diesem Grund unterbreite die Stadt Hannover in Zusammenarbeit mit enercity den vorliegenden Vorschlag. Das Unsicherheitsgefühl in dem Bereich soll dadurch minimiert werden.

Antrag,
der Beleuchtung des Franz-Mock-Weges mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € entsprechend Anlage 1 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 (1) Nr. 2.d Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Einstimmig

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz,
Auslegungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 gemäß § 12 BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1807 mit Begründung zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig

TOP 5.2.
Kinderspielhaus WaKiTu, Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. 2453/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für die Gesamtsanierung des Kinderspielhauses WaKiTu in Höhe von insgesamt. 400.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für die Theater Initiative Bühnensturm e.V.
(Drucks. Nr. 15-2406/2019)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Theater Initiative Bühnensturm e.V. erhält für das Theaterprojekt „Grenzenlos statt abgehängt“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 €.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung für den Bürgerinnen- und Bürgerpreis
(Drucks. Nr. 15-2407/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für den Bürgerinnen- und Bürgerpreis werden 1.000 € aus den eigenen Mitteln für die Verleihung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 6.3.
Zuwendung für Legendenschilder Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-2408/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für die Legendenschilder für den Ernst- August-Platz werden 500 € aus den eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 6.4.
Zuwendung für das KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 15-2409/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksbürgermeisterin lädt im Namen des Bezirksrates Mitte alle Kita´s und Grundschulen im Stadtbezirk zu einem Theaterbesuch in das KindertheaterHaus Hannover im Alten Magazin ein. Der Bezirksrat stellt für den Theaterbesuch bis maximal 2.700,00 € aus Bezirksratsmitteln zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung und wird dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegt.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass sie an der Veranstaltung zum Quartier Goseriede am 19.09.2019 und an der Sondersitzung zum Thema „Situation der Obdachlosen in Hannover“ am 16.09.2019 teilgenommen habe. Soweit es an sie herangetragen worden sei, seien beide Veranstaltungen positiv aufgenommen worden. Sie bedankte sich bei allen Bezirksratsmitgliedern, dass den Einladungen gefolgt worden sei.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 9.2.2.
Fahrradparken
(Drucks. Nr. 15-2418/2019)

Im Stadtbezirk sollten neue, sinnvolle Abstellmöglichkeiten für alle Arten von Fahrrädern geschaffen werden. Eine Möglichkeit wäre die Umwandlung von nicht mehr funktionstüchtigen Bunkern oder sogenannten Geisterstationen in Parkhäuser für Fahrräder.
Wir fragen die Verwaltung:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um in sogenannten Geisterstationen oder Bunkeranlagen Fahrradstellplätze zu schaffen?

Frau Göttler antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Innerhalb des Cityrings gibt es derzeit etwa 5.000 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum an Abstellbügeln sowie ca. 780 Stellplätze in den beiden Radstationen.
Die Zahl der Abstellanlagen wird kontinuierlich erweitert. So werden die Kapazitäten für das Fahrradparken im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen wie beispielsweise entlang der D-Linie deutlich erhöht. Die Kapazität der Radstation 2 in der Rundestraße wird bis zum Frühjahr 2020 um weitere 240 Stellplätze erweitert.
Kurz vor dem Abschluss steht eine Untersuchung der Potenziale für weitere Angebotserweiterungen im Bahnhofsumfeld (auf Grundlage der Drucksache 2906/2017). In diesem Zusammenhang werden auch Flächen untersucht, die heute nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise der Zivilschutzbunker unter dem Ernst-August-Platz oder die Tiefgeschosse im Bereich Raschplatz. Die Ergebnisse der Untersuchung und weitere Handlungsempfehlungen werden den politischen Gremien im 4. Quartal 2019 in Form einer Drucksache vorgelegt.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, inwieweit es Möglichkeiten gäbe, die sogenannten Schrottfahrräder in kürzeren Fristen entfernen zu lassen. Er wollte wissen, wie häufig die Fahrräder entfernt werden.

Frau Göttler antwortete, dass nach ihrem Kenntnisstand im Rahmen des neuen Sicherheitskonzeptes aha viermal im Jahr draußen sei. Werden Schrottfahrräder gesichtet, müssen diese zunächst gekennzeichnet werden. Bei der Entnahme eines Fahrrades handele sich um die Enteignung eines Eigentums. Schrottfahrräder können mit Foto über die Schrottmelde-App von aha gemeldet werden. Die Müllfahnder versehen das Schrottfahrrad mit einem Klebchen. Dem Eigentümer stehe dann ein bestimmter Zeitraum zur Verfügung, um das Fahrrad abzuholen. Erfolgt keine Abholung könne das Rad entsorgt werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bat um den Namen der App zum Protokoll.

Protokollantwort: Die Müllmelde-App kann über die Seite www.hannover-sauber.de heruntergeladen werden.

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung


TOP 8.1.1.
Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung bringt an geeigneten Stellen ausreichend viele Fahrradbügel in Mitte an und bedient sich hier z.B. aus dem 1000 Bügelprogramm der Region Hannover. Räder aller Art sollen hier sicher und bequem angeschlossen werden können wie auch Fahrradanhänger und Kinderwagen.
Dafür eigenen sich folgende Orte die hiermit auch beantragt werden. (siehe auch Bilder):
1. An Sperrflächen im Kreuzungsbereich
2. Gegenüber Staatstheater auf der Straße
3. Links vor der Einfahrt Galerie Luise auf Parkfläche
4. Hinterm Bahnhof
5. Lister Meile/Sedan Straße
6. Lister Meile/Celler Straße
7. Im Bereich Anna Leine/Neues Ufer
8. Im Bereich BBS
9. Köbelinger Markt vor Geschäftszeile entlang des Parkbereiches
10. Vor dem Opernhaus
11. Rund um die Makthalle
12. Ernst-August-Galerie
13. Argentur für Arbeit
14. Weißekreuz-Platz

10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.2.
Fahrradstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1996/2019)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion. Zu den Punkten, die bereits gesagt worden seien, wollte sie nochmal Stellung nehmen. Das Nebeneinanderfahren von zwei Radfahrern müsse in einer Fahrradstraße auch bei Gegenverkehr funktionieren. Die Kleefelder Straße sei eine wichtige Straße für die Schulkinder und eine Achse, um zum Stadtteil Hannover Mitte zu kommen. Ihre Fraktion erachte diese Straße daher als eine sehr wichtige Verbindung. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass das Fahren dort sicher sei. Es sei gesagt worden, dass das Fahren nicht sicherer werde, wenn Parkraum weggenommen werde. Sie war aber der Auffassung, dass gerade dann, wenn der Verkehrsraum anders gestaltet werde und der Parkraum dem fließenden Verkehr zugeordnet werde, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander besser werde. Die Kleefelder Straße müsse zur Einbahnstraße gemacht werden. Anlieger müssen die Möglichkeit zur Anlieferung haben, das Auto aber anschließend woanders abstellen. Mit der Einbahnstraßenregelung von der Plathnerstraße aus würde erreicht werden, dass auch an dem Knotenpunkt sehr viel mehr Übersichtlichkeit bestehe.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da er nicht überzeugend sei. Die Kleefelder Straße sei aufgrund ihrer Struktur Straße und ihrer spezifischen Situation als Fahrradstraße nicht geeignet sei. Insbesondere in Zusammenhang mit der Parksituation sei aus der Anwohnerschaft über die Probleme berichtet worden. Diese Problemlagen seien nicht widerlegt worden.
Bezirksratsherr Albrecht legte dar, dass seine Fraktion den Antrag ebenfalls nicht befürworten könne. Es sei nicht kontrollierbar, dass nur der Anliegerverkehr die Straße nutze. Auch Besucher von Anwohnern seien Anlieger und haben eine Berechtigung in die Straße einzufahren. Das ausschließliche Parken auf den Grundstücken sei durch die Antragsteller begründet worden. Seine Fraktion halte die Entfernung von 600 Metern zum nächsten Parkhaus für zu weit. Es wäre wünschenswert, wenn es mehr Parkhäuser gäbe, die eine Entlastung für den Park-Such-Verkehr darstellen würden. Indem die Anlieger gezwungen werden außerhalb ihrer Straße zu parken, werde es zu einem erheblichen Park-Such-Verkehr kommen. Bevor das Parkhaus angefahren werde, werden alle Nachbarstraßen abgefahren. Die Kleefelder Straße soll nach dem Wunsch der Antragsteller zu einer gegenläufigen Einbahnstraße werden. Vor vielen Jahren sei ein Verkehrskonzept für das Zooviertel entwickelt worden, um den Schleichverkehr zu unterbinden. Die Verkehrsplaner seien zu der Überzeugung gekommen, dass es eine schlechtere Variante wäre, aus den Straßen gegenläufige Einbahnstraßen zu machen. Einbahnstraßen erhöhen grundsätzlich die Geschwindigkeit. In dem Moment, in dem ich Gegenverkehr habe, müsse in kleineren Straßen sehr langsam gefahren und nach einer Lücke gesucht werden. Bei einem Nebeneinanderfahren von zwei Fahrrädern müsse bei Gegenverkehr Platz für insgesamt vier Fahrräder vorhanden sein. Die Straße müsse, um das zu garantieren, eine Breite von ca. sechs Metern haben. Er bezweifelte, dass das in der Kleefelder Straße gegeben sei. Er wies darauf hin, dass das Gericht festgestellt habe, dass die Straße als Fahrradstraße ungeeignet sei. Die Stadt Hannover sei gegen das Urteil nicht vorgegangen. Er erachtete es immer noch als wenig hilfreich, die Straße zur Vorfahrtsstraße zu machen. Er meinte, dass im Anschluss an die Clausewitzstraße durchaus Verbesserungen möglich seien.

Bezirksratsfrau Stock wies darauf hin, dass in der Kleefelder Straße nur Tempo 30 bestehe. An Geschwindigkeiten müsse man sich halten. Die Durchfahrtsgeschwindigkeit dürfe sich dementsprechend nicht erhöhen. Sie sagte, dass über die Punkte auch einzeln abgestimmt werden könne.

Antrag
Die Kleefelder Straße ist derzeit keine Straße, in der Radfahrende nebeneinander fahren können, Radfahrende genießen keine Vorfahrt und queren die unübersichtliche Kreuzung Plathnerstraße. Der Anschluss für den Verkehr Richtung Kleefeld ist holprig.
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Kleefelder Straße wird für Anlieger freigegeben.
2. Das Parken findet auf den Flächen der privaten Grundstücke statt, ansonsten herrscht Park-/Halteverbot.
3. Beide Teile der Straße werden gegenläufige Einbahnstraßen, sodass Anlieger jeweils von der Plathnerstraße in die Kleefelder Straße einbiegen können und damit auch die Übersichtlichkeit für Radfahrende und Fußgänger im Kreuzungsbereich der schräg einfallenden Straße besser wird.
4. Die Kleefelder Straße wird Vorfahrtstraße, wie es der Bezirksrat Mitte beschlossen hat.
5. Der Anschluss an die Clausewitzstraße wird hinsichtlich der Anforderungen an eine Fahrradstraße ausgebaut und weitergeführt.
6. Der Straßenbelag soll saniert werden.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.3.
Lange Laube
(Drucks. Nr. 15-1997/2019)



Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Ihre Fraktion wolle zunächst schauen, wie sich der Verkehr in dem Bereich entwickele, wenn für den Steintorplatz endlich eine Entscheidung gefallen sei.

Antrag
die Lange Laube ist eine der ersten Fahrradstraßen Hannovers und soll auch als diese den Ansprüchen einer Fahrradstraße mit folgenden Maßnahmen gerecht werden.
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Fahrradstraße wird als solche Autoverkehr nicht bedienen. Anlieger und Anlieferverkehr soll jedoch frei sein. Der Lieferverkehr soll mit festen Lieferzeiten geregelt werden.
2. Parkbuchten für die Anlieferung ermöglichen eine reibungsfreie Abwicklung zwischen fließendem Radverkehr und Anlieferungen.
3. Die Lange Laube wird für den KFZ-Verkehr zur Einbahnstraße umgewandelt, möglicherweise aus zwei Richtungen mit einer Teilung in der Mitte.
4. Die Stadt verhandelt mit dem Parkhausbetreiber Lützowstraße längere Öffnungszeiten aus: 24 Stunden/ 7 Tage in der Woche.
5. Die wegfallenden PKW-Parkplätze (Parkbuchten für Anlieferung, Parkplätze für Menschen mit Behinderung müssen vorgehalten werden) werden dem öffentlichem Raum sinnvoll zugeführt. Hier soll die Gastronomie profitieren, Fahrradparken entstehen, Sitzmöglichkeiten in Verbindung mit Beeten und Spielgeräten angeboten werden und weitere Bäume gepflanzt werden.
6. Die Lange Laube wird Vorfahrtstraße.
7. Hausmannstraße und Bergmannstraße werden Sackgassen bzw. Einbahnstraßen um den Durchgangsverkehr zu minimieren, das Befahren jedoch weiterhin für Ausnahmen zu ermöglichen.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Lister-Meilen-Fest
(Drucks. Nr. 15-2410/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Genehmigung und Durchführung des Lister- Meilen-Festes dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die Abschaltung der Musikanlagen um 22:00 Uhr, die Einhaltung des Ausschankstopps sowie die Vermeidung und Unterbindung von Lärmemmissionen augenscheinlich alkoholisierter Personen durch den städtischen Ordnungsdienst bzw. durch Polizeivollzugskräfte durchgesetzt, kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.2.2.
Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-2411/2019)

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass die CDU-Fraktion im Januar einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht habe, zu dem es einen Änderungsantrag seiner Fraktion gegeben habe. Die Verwaltung habe teilweise verständlich geantwortet, warum eine Umsetzung nicht möglich sei. Seine Fraktion könne dem Antrag daher erstmal nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock interessierte sich für die Antwort.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es keine Frage gegeben habe, sondern nur eine Feststellung getätigt worden sei.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass es nur eine Entscheidung der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksrates gäbe. Seine Fraktion habe die Entscheidung nicht richtig gefunden. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass es sinnvoll sei, den Weg zu beleuchten. Die Verwaltung habe den Antrag aus nicht so nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

Bezirksratsherr Kriwall antwortete, dass seine Fraktion die Gründe nachvollziehen konnte und deshalb jetzt anders abstimmen werde als im Januar.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass ihre Fraktion aus dem Antrag gerne einen Prüfauftrag machen würde. Die Frage sei, ob die Beleuchtung der benachbarten Straße dorthin gelegt, d.h. ob mit den vorhandenen Laternen der Weg ausgeleuchtet werden könne. Durch die Maßnahme dürfen keine Bäume gefällt werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass die Strecke teilweise sehr tief in der Eilenriede liegen würde. In der Entscheidung der Verwaltung sei gesagt worden, dass eine Beleuchtung des Weges nur möglich sei, wenn Bäume gefällt und Schneisen geschlagen werden.

Bezirksratsfrau Muschter berichtete, dass sie nachts lediglich kurze Stücke durch die Eilenriede fahren würde. Würde sie nachts in die Richtung fahren, würde sie auf der Walderseestraße fahren. Sie war der Auffassung, dass die Eilenriede im Moment genug Stress durch Stürme, Trockenheit usw. habe. Es sollten für Leitungsverlegung und Lichtmastenbau keine weiteren Bäume gefällt werden. Sie habe die Argumentation der Verwaltung schlüssig und nachvollziehbar gefunden. Sie sei jeder Zeit für Sicherheit. An der Stelle hielt sie das nicht für notwendig, weil die Möglichkeit bestehe, parallel auf der Walderseestraße zu fahren. Eventuell könne eine Beleuchtung über die Lichtmasten an der Walderseestraße erfolgen. Sie meinte, dass der Weg aber auch nicht völlig dunkel sei, da es von der Straße aus durchaus einen Lichteinfall gäbe.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag für sinnvoll erachte und deshalb zustimmen werde. Gerade der Abschnitt der Eilenriede werde stark genutzt. Der Weg sei beleuchtungstechnisch nicht hinreichend eingerichtet. Die Argumentation mit der Abstrahlung der Leuchten von der Walderseestraße und Hohenzollernstraße sei nicht nachvollziehbar. Der Weg sei nach seiner Wahrnehmung sehr dunkel und müsse mit einer Beleuchtung versehen werden.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass man mitten in der Nacht zwischen 1 Uhr und 4 Uhr durchaus auf der Walderseestraße fahren könne. Er schloss das Befahren der Walderseestraße für Zeiträume zwischen 17 Uhr und 20 Uhr jedoch völlig aus. In dieser Zeit seien allerdings sehr viele Fahrradfahrer gerade auf dem Weg unterwegs. Bei dem Weg handele es sich um eine der Hauptfahrradrouten durch die Eilenriede. Den Menschen, die diese Strecke sowohl morgens als auch abends für ihren Arbeitsweg nutzen, soll die Möglichkeit gegeben werden, eine entsprechende Beleuchtung zu bekommen. Die Argumentation der Verwaltung, dass viele Bäume dafür gefällt werden müssen, sei nicht nachvollziehbar. Es würde andere Möglichkeiten geben. Zum Beispiel könne eine unterirdische Leitungsführung unterhalb des Weges realisiert werden.

Bezirksratsfrau Dr. Sommer stellte dar, dass der Weg viel zu dunkel und voller Schlaglöcher sei. Der Radweg müsse dringend erneuert werden. Es sei viel zu gefährlich auf der Walderseestraße oder auf der Hohenzollernstraße zu fahren, da die Autos dort sehr schnell fahren. Die einzige verbleibende Möglichkeit sei ein Fahren auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig sei an vielen Stellen zu eng, außerdem seien dort auch Fußgänger unterwegs. Es muss eine adäquate Möglichkeit für Fahrradfahrer geben. Sei eine Beleuchtung des Weges in der Eilenriede nicht möglich, müsse auf der Straße oder auf Teilen des Bürgersteiges ein Radweg installiert werden. Ein Grund, den Antrag noch einmal einzubringen, sei es gewesen, dass die Verwaltung beim Franz-Mock-Weg, nach dem es dort Vorfälle gegeben habe, einer Beleuchtung doch noch zugestimmt habe. Es müsse nicht immer abgewartet werden, bis es zu Vorfällen komme. Es könne auch präventiv gearbeitet werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke erläuterte, dass er den Radweg sehr gut kenne, da er ihn viel nutze. Er sagte, dass er die Walderseestraße als Radfahrer nicht nutzen würde. Der Radweg in der Eilenriede sei sanierungsbedürftig. Außerdem sei die Strecke extrem dunkel. Der Argumentation, dass ausreichend Lichteinfall vorhanden sei, konnte er nicht folgen. Er hatte Verständnis dafür, wenn Lichtverschmutzung vermieden werden soll. Er merkte an, dass die LED-Leuchten punktuell leuchten. Die LED-Leuchten können so gesteuert werden, dass sie erstens nicht so hell seien und zum anderen nur den Radweg beleuchten und nicht die Waldfläche daneben. Er riet allen, die Strecke mal im Dunkeln zu fahren, da den meisten Anwesenden die tatsächlichen Gegebenheiten offenbar nicht bekannt seien.

Bezirksratsherr Baathe berichtete, dass er die Strecke vor kurzem im Dunkeln gefahren sei. Sein Fahrradlicht sei nicht besonders hell. Er habe sich gewundert, wieviel Licht von der Walderseestraße einfalle. Er sagte, dass jedes verkehrstüchtige Fahrrad eine Fahrradbeleuchtung habe, das den Weg punktuell ausleuchte. Eine Beleuchtung des Radweges sei daher nicht erforderlich.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass zwischen Menschen, die sich auf einem Fahrrad sicher fühlen und Menschen, die das nicht tun, unterschieden werden müsse. Sie selbst nutze auch wenn es noch nicht ganz dunkel sei, teilweise auch lieber den Fußweg als den Weg durch die Eilenriede.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den in der Eilenriede, parallel zur Hohenzollern- und Walderseestraße, verlaufenden Fahrradweg ausreichend zu beleuchten.

7 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.2.3.
Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2412/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die derzeit „leeren" Baumscheiben auf dem umgebauten, östlichen Teil der Goethestraße mit Pflanzkübeln zu versehen.

Einstimmig

TOP 8.2.4.
Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2413/2019)

Neufassung

TOP 8.2.4.1.
Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2413/2019 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover hat, gegebenenfalls in Absprache mit Dritten, beim HannoverServiceCenter, in der Goseriede und beim Raschplatz, darauf hinzuwirken, dass Hochbeete aufgestellt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern sich eine Kombination aus Hochbeet möglichst mit Heinzelmännchensaatgut und Sitzgelegenheit anbietet.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 8.2.4.2.
Änderungsantrag der FDP zur DS Nr. 15-2413/2019 Hochbeete
(Drucks. Nr. 15-2518/2019)

Bezirksratsherr Schmidt begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht stellte dar, dass es sich bei den Pflanzkübeln um bewegliche Kübel handeln soll. Die Kübel können mittels Gabelstapler umgestellt werden, so dass auch eine temporäre Aufstellung möglich sei. Der Platz an der Goseriede sei ein völlig versiegelter, großer Platz, der trotz der angrenzenden Grünanlage des ehemaligen Nicolaifriedhofs Grün vertragen könne. Neben der Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger werde der Platz für Veranstaltungen genutzt. Daraus sei die Idee entstanden, bewegliche Kübel zu nutzen, die so es erforderlich sein sollte, temporär entfernt werden können. Auf dem Foto seien als Beispiel Kübel vor dem Wilhelm-Busch-Museum abgebildet. Er ging durch die Pflanzkübel von einer Belebung des Platzes aus.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke teilte mit, dass er eine Einzelabstimmung zu den Orten beantrage. Außerdem reichte er einen Änderungsantrag ein, in dem er im zweiten Satz des Antrages hinter dem Wort „Hochbeet“ die Worte „möglichst mit Heinzelmännchensaatgut“ ergänzte und die Goseriede rausnahm. Er las den geänderten Antragstext noch einmal vor.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass er als Antragsteller den Einschub „möglichst mit Heinzelmännchensaatgut“ übernehme.

Antrag
Die Landeshauptstadt Hannover hat, gegebenenfalls in Absprache mit Dritten, beim HannoverServiceCenter und beim Raschplatz, darauf hinzuwirken, dass Hochbeete aufgestellt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern sich eine Kombination aus Hochbeet möglichst mit Heinzelmännchensaatgut und Sitzgelegenheit anbietet.

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.5.
Stellwerk
(Drucks. Nr. 15-2414/2019)

Bezirksratsherr Albrecht begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass die zugrundeliegende Überlegung grundsätzlich richtig sein könne. Das Entscheidende fehle allerdings in dem Antrag. Entscheidend sei die Frage des Standorts, wenn sich dieser Standort im Stadtbezirk Mitte befinden und keine Verlagerung in einen anderen Stadtbezirk stattfinden soll. Er fragte, wie eine entsprechende Akzeptanz für einen etwaigen neuen Standort hergestellt werden soll. Den Ansatz, so wie er sich in dem Antrag darstelle, könne seine Fraktion nicht mittragen.

Bezirksratsherr Albrecht verwies darauf, dass die Verwaltung laut Antragstext einen neuen Standort im Stadtbezirk Mitte suchen soll. Die Verwaltung habe einen viel besseren Überblick. Aus diesem Grund soll ein Auftrag an die Verwaltung erteilt werden. In der Vergangenheit sei es der Verwaltung auch gelungen, für unterschiedliche Hilfseinrichtungen Standorte zu finden. Er konnte den Einwand daher nicht verstehen.

Frau Göttler merkte an, dass sowohl Teile der Verwaltung als auch Teile der Politik irritiert gewesen seien, als der Fixpunkt und das Café Connection im Rahmen eines neuen Konzeptes zusammengelegt worden seien. Sie sagte, dass es in den letzten Monaten eine extreme Zunahme von Drogenabhängigen gegeben habe. Die Drogen, die konsumiert werden, haben sich stark verändert. Es gäbe immer mehr Mischabhängige. Oftmals werden nicht nur Crack oder Heroin konsumiert, sondern zusätzlich vermehrt auch Alkohol. Hinter dem Bahnhof gäbe es mittlerweile 19 Hilfsangebote. Das Neue Land kümmere sich intensiv um die Drogensüchtigen. Sie wies darauf hin, dass es um den Bahnhof eine Rundumversorgung gäbe. Lidl und Kaufland haben höchstens eine Stunde täglich geschlossen. Es entstehe außerdem eine Sogwirkung. sie bezweifelte, dass die Menschen die Hilfseinrichtung aufsuchen werden, wenn der Standort keine Rundumversorgung biete.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt hielt eine Differenzierung für sehr wichtig. In den einzelnen Stadtteilen sei das auch sehr erfolgreich. In der List auf der Podbi gäbe es zum Beispiel den Saftladen als Tagesaufenthalt für Trinker. Sie konnte sich vorstellen, den Bunker am Welfenplatz umzubauen.

Frau Göttler wies darauf hin, dass der Bunker belegt sei. Im Erdgeschoss des Bunkers befinden sich Übungsräume für Musiker und in der oberen Etage das Fledermausschutzzentrum.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass evtl. noch Platz vorhanden sei und durch Umbauten als Standort für eine Hilfseinrichtung dienen könne. Sie meinte, dass Bedarfe hätten geprüft werden müssen.

Frau Göttler teilte mit, dass der Bunker in Gänze belegt sei. Bedarfe habe es in der Musikszene gegeben. Ein Fledermausschutzzentrum sei ebenfalls notwendig gewesen. Die Fledermäuse werden dort wieder aufgepäppelt.

Bezirksratsherr Kriwall stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Stadtbezirk Mitte weitere mögliche Standorte für Hilfseinrichtungen für drogenkonsumierende Suchtkranke zu suchen sowie bei deren Errichtung zu unterstützen.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.2.6.
Parkraumerhebung Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2415/2019)

Neufassung

TOP 8.2.6.1.
Parkraumerhebung Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2415/2019 N1)

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt fragte nach dem Sinn des Antrages. Die Begründung sei mehrdeutig. Er fragte, welchem Zweck die Parkraumerhebung dienen soll. Eine Parkraumerhebung sei nicht kostenfrei. Derzeit sehe er keine Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen, es sei denn, die Gründe werden plausibel dargelegt.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt antwortete, dass es in letzter Zeit einige Anträge gegeben habe, die den Wegfall von Parkraum im Zooviertel zur Folge haben. Sie verwies zum Beispiel auf die Fahrradstraße Kleefelder Straße, in der Parkplätze wegfallen sollen. Im Zooviertel werde außerdem gebaut. Das habe den Zuzug von Menschen, die auch im Besitz von Autos seien, zur Folge. Um ein Konzept zu haben, fordere ihre Fraktion eine Parkraumerhebung. Sie hielt das nicht für ungewöhnlich und meinte, dass die Verwaltung innerhalb von Neubauprojekten teilweise sogar verpflichtet sei, so etwas zu machen. Es habe schon mal eine Parkraumerhebung gegeben, die allerdings sehr lange her sei.

Bezirksratsherr Baathe erinnerte daran, dass vor ein bis zwei Jahren mal eine Parkraumerhebung für den gesamten Stadtbezirk Mitte gefordert worden sei. Die Verwaltung habe den Antrag seinerzeit abgelehnt. Er war der Meinung, dass eine detaillierte Aufschlüsselung benötigt werde, die die Anzahl der Parkplätze pro Straße für Fahrräder, Motorräder und Autos getrennt ausweise. Eine Zahl für das gesamte Quartier würde ihm nicht ausreichen. Sollte der Antragsteller den Antrag auch so meinen, könne er zustimmen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass das Ergebnis umso besser sei, je differenzierter die Aufschlüsselung erfolge.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass zunächst eine Anfrage danach gestellt worden sei, wieviel Parkraum es gäbe, wie er zugeordnet sei, wie teuer er im Schnitt sei, wie viele Parkplätze kostenfrei seien usw. Die Verwaltung habe darauf keine Antwort geben können. Aus diesem Grund sei dann der Antrag zur Durchführung einer Parkraumerhebung gestellt worden. Ohne Parkraumerhebung könne auch keine Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Grundsätzlich sei die Antragstellung nicht erforderlich, weil das Thema im Rat behandelt worden sei. Sie werde dem Antrag dennoch zustimmen, da eine Parkraumerhebung auch im Zooviertel notwendig sei, um eine vernünftige Parkraumbewirtschaftung zu ermöglichen. Wichtig sei zu erfahren, wie teuer der Parkraum sei. Der Parkraum sei sehr unterschiedlich bepreist. Zwischen Bewohnerparken und Kurzzeitparken gäbe es sehr große Unterschiede.

In Cottbus koste eine Stunde Kurzzeitparken einen Euro und in London 5,60 Euro. Bewohnerparken in Berlin koste zehn Euro und in Stockholm 827,00 Euro.

Bezirksratsherr Kriwall sagte die Zustimmung seiner Fraktion zu. Seine Fraktion hätte ebenfalls gerne eine Parkraumerhebung für den gesamten Stadtbezirk gehabt. Sollte die Verwaltung den Antrag aus Kostengründen ablehnen, hätte er gerne eine Kostenschätzung für eine Parkraumerhebung. Zum Jahresende könne dann gegebenenfalls überlegt werden, die Parkraumerhebung aus Bezirksratsmitteln zu zahlen.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Zooviertel eine differenzierte Parkraumerhebung für die unterschiedlich abgestellten Fahrzeuge & Fahrräder vorzunehmen und diese vorzulegen.

11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2421/2019)

Bezirksratsherr Kriwall begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt hielt es für nicht richtig in einem solchen Antrag Werbung für einen Oberbürgermeisterkandidaten zu machen.

Bezirksratsherr Schmidt hielt den Antrag in der vorliegenden Form für unzulässig, da Unterbringungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Landeshauptstadt geschaffen werden sollen. Er war der Auffassung, dass das gestrichen werden müsse. Der Bezirksrat sei örtlich und räumlich nur für den Stadtbezirk Mitte zuständig und sollte sich auf diesen beschränken. Die Zielrichtung des Antrages hielt er für zustimmungswürdig. Sollte der Passus gestrichen werden, könne er dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Baathe sah es ebenfalls so, dass der Zuständigkeitsbereich des Bezirksrates mit dem Antrag überschritten werde. Eine dezentrale Unterbringung in Mitte mache wenig Sinn. Das Wort „dezentral“ sollte daher ebenfalls gestrichen werden. Er könne dem Antrag nach der Streichung zustimmen.

Frau Göttler wies darauf hin, dass es sich nach der Stellungnahme eines Juristen nicht um einen Antrag nach § 93 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und somit um ein Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates handele. Vielmehr handele es sich um eine Anregung i.S. d. § 94 Abs. 3 NKomVG. Bei der dezentralen Unterbringung von Obdachlosen könnte es sich zwar im weitesten Sinn noch um eine soziale Einrichtung gem. § 93 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG handeln. Die Entscheidungsbefugnis des Bezirksrates betreffe allerdings nur die Erhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen, nicht aber die Schaffung neuer öffentlicher Einrichtungen. Derartige Entscheidungen bleiben aufgrund der damit einhergehenden Kosten dem Rat vorbehalten. Der Stadtbezirksrat habe nur ein Anhörungsrecht gem. § 94 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG. Der Stadtbezirksrat könne die Schaffung stadtweiter Unterbringungsmöglichkeiten nicht beschließen.

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass er im Antrag den § 93 Abs. 1 NKomVG durch den § 94 Abs. 3 NKomVG ersetzen werde. Dadurch handele es sich um einen Vorschlag für den Rat.

Bezirksratsherr Albrecht war der Auffassung, dass bei einem Antrag nach § 94 Abs. 3 NKomVG die Formulierung „der Rat der Stadt Hannover werde aufgefordert“ stehen müsse. Er empfahl den Antrag generell zu überdenken. Entweder müsse die SPD-Fraktion den Antrag zurückziehen und überarbeiten oder die CDU-Fraktion werde den Antrag in die Fraktion ziehen.

Bezirksratsherr Kriwall antwortete, dass er den Antrag nicht zurückziehen werde, sondern die von ihm benannte Änderung vornehmen und den Antrag als Neufassung einreichen werde.

Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag in die Fraktion:

Bezirksratsfrau Stock regte noch einmal an, dass Wort „dezentral“ zu streichen. Bei der Sondersitzung habe man gelernt, dass es ein gutes Konzept sein könne, wenn den Menschen eine Perspektive ermöglicht werde, dort Fuß zu fassen, wo es für sie Sinn mache. Handele es sich ausschließlich um eine Verlagerung des Problems, sei das zu kurz gedacht. Sie wies darauf hin, dass schon Anträge gestellt worden seien, die über den Stadtbezirk hinausgingen, vom Rat aber nicht aufgegriffen worden seien. Sie riet ebenfalls dazu, den Antrag als Aufforderung an den Rat zu formulieren.

Bezirksratsherr Stavropoulos bat darum, das Schreiben des Juristen zu Protokoll zu geben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover schafft zahlreiche weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Landeshauptstadt und im Stadtbezirk Mitte, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Die Stellungnahme des Justiziariats wird dem Protokoll nicht beigefügt, da sie von der Stadtbezirksmanagerin verlesen wurde und im Protokoll bereits enthalten ist.

TOP 8.3.2.
Flyer für obdachlose Mitmenschen
(Drucks. Nr. 15-2423/2019)

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass es den Flyer bereits gäbe und dieser auch in mehreren Sprachen vorhanden sei.

Frau Göttler sagte, dass sie den Flyer per Mail rumgeschickt habe.

Bezirksratsherr Kriwall legte dar, dass seine Fraktion eine Verteilung der Flyer wünsche und bat um Abstimmung.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover fertigt einen Info-Flyer für obdachlose Mitmenschen in verschiedenen Sprachen an, in welchem intensiv auf vorhandene Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten mit den Kontaktdaten hingewiesen wird ebenso auf die einzuhaltenden Regeln im Herzen der Landeshauptstadt – und lässt diesen Flyer mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten im Bereich des Raschplatzes, des Weißekreuzplatzes, im Kompass, bei der Tafel, im Mekki und in der Innenstadt verteilen.

5 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.3.3.
Infotafeln am Rand der nördlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2425/2019)

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass sie grundsätzlich für Umweltbildung und Information sei. Sie war aber der Meinung, dass die Informationstafel völlig überfrachtet sei, wenn all die gewünschten Informationen auf die Tafel kämen. Sie war nicht sicher, ob eine solche Tafel dazu beitragen werde, die Eilenriede ganzheitlicher wahrzunehmen. Informationen seien wichtig, aber die Art und Weise wenig zielführend. Ihr würden noch mehr Informationen einfallen, die wichtig wären. Zum Beispiel sollen keine neuen Trampelpfade entstehen, sondern die Wege benutzt werden. Sie war ein bisschen hin- und hergerissen.

Bezirksratsherr Schmidt hielt das Anliegen grundsätzlich für sinnvoll. Ihm habe sich aber nicht erschlossen, wie das grafisch und optisch dargestellt werden soll. Es bestehe Aufklärungsbedarf. Er war der Meinung, dass Belehrungen nicht auf eine Informationstafel gehören.

Bezirksratsherr Albrecht hatte auch noch Ideen zu weiteren Informationen. Er wies zum Beispiel darauf hin, dass sich kaum noch jemand an die ganzjährige Leinenpflicht und das Verbot von Hunden auf Spielplätzen halte. Die Frage sei, wie groß die Informationstafel werden müsse. Er war der Meinung, dass es keiner freundlichen Hinweise bedürfe, welche Bedeutung der Wald auf das Klima habe. Über dieses Thema sei in den letzten Monaten in allen Medien hinreichend berichtet worden. Er ging davon aus, dass die meisten Menschen dies auch verinnerlicht haben. Er hielt solche Informationen auf einer Informationstafel für überflüssig.

Frau Göttler wies darauf hin, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün schon seit Jahren große Flyer aufgelegt habe. In dem Flyer seien die Wegeverbindungen, das Milchhäuschen, die Rodelberge, Fahrradwege, Skatewege usw. eingezeichnet. Die Flyer werden regelmäßig überarbeitet. Der Flyer enthalte auch einen Hinweis auf die Waldstation. In der Waldstation könne man sich über die Eilenriede informieren. Mittels des dort vorhandenen Turmes könne der Wald auch in seinen verschiedenen Ebenen betrachtet werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schlug vor, die Belehrungen aus dem Antrag rauszulassen. Unter dieser Bedingung könne er dem Antrag zustimmen. Bleiben die Belehrungen drin, werde er sich enthalten. Er hatte die Vorstellung, dass der Bezirksrat die Tafel womöglich bezahlen müsse, wenn die Verwaltung den Antrag umsetze.

Bezirksratsherr Stavropoulos meinte, dass das Leben sehr schnelllebig geworden sei. Viele Sachen geraten auch schnell wieder in Vergessenheit. Das Thema Klima sei derzeit in aller Munde. Das sei aber schon häufiger der Fall gewesen. Er hoffte, dass das Thema Klima nicht in Vergessenheit gerate. Eine Tafel würde aber diverse Jahre dort stehen und für Informationen sorgen. Er fragte, um was für eine Art Flyer es sich handele und welche Größe dieser habe.

Frau Göttler antwortete, dass es sich um die übliche Flyer-Größe handele. Die Flyer seien auch auseinandergefaltet sehr handlich. Sie wies darauf hin, dass die Eilenriede in drei Teile geteilt worden sei. Es gäbe also drei Flyer.

Bezirksratsfrau Muschter berichtete, dass der Flyer richtig gut sei. Sie wies darauf hin, dass es in der Eilenriede auch Karten gäbe, mit denen man sich orientieren könne. Am Steuerndieb gäbe es zum Beispiel seit Jahrzehnten eine, die noch handgefertigt sei. Auf den Tafeln seien einige Informationen enthalten.

Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass von der Oststadt aus betrachtet im vorderen Teil der Eilenriede keine Tafeln vorhanden seien. Er war der Meinung, dass die Verwaltung sich überlegen könne, ob sie auf der Informationstafel Belehrungen oder freundliche Hinweise aufnehme. Er bat um Zustimmung.


Frau Göttler wies darauf hin, dass im Internet Freizeittipps und Karten für die Eilenriede hinterlegt seien.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover stellt an den Hauptzugangsbereichen der nördlichen Eilen-riede jeweils eine Infotafel mit einem Eilenriedeplan samt QR-Code auf, der Wegebeziehungen und die Besonderheiten (Radwege, Rodelberg, Spielplätze, Liegewiesen, Milchhäuschen, das Rad, Waldstation, Ententeich) beschreibt und freundliche Hinweise beinhaltet, welche Bedeutung der Wald für uns und das Klima hat.

4 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen

TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Stadtklimatische Ausgleichsfläche im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2428/2019)

Bezirksratsfrau Muschter begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass ihn der Antrag sehr beeindruckt habe. Solche Aussagen hätte er gerne gehört, als Rot-Gün vor der letzten Kommunalwahl das Steintor habe zubetonieren wollen. Rot-Grün habe die Mehrheit bei der Kommunalwahl verloren, weil die Mehrheit sich gegen die Bebauung des Steintors gestellt habe. Jetzt einen Antrag zu Einrichtung einer stadtklimatischen Ausgleichsfläche am Aegi zu stellen, hielt er für widersprüchlich. Er sagte, dass er den Antrag nicht ernst nehmen könne.

Bezirksratsherr Hogh wies darauf hin, dass auch die Bebauung des Klagesmarktes zu einer Zubetonierung der Stadt geführt habe. Er hielt den Antrag daher auch für widersprüchlich zu anderen Entscheidungen. Er werde dem Antrag dennoch zustimmen, da eine lächerliche Maßnahme immer noch besser sei als gar keine Maßnahme.

Bezirksratsherr Albrecht schloss sich seinen Vorrednern an. Er habe damals sehr dafür gekämpft, dass der Klagesmarkt nicht bebaut werde, da dort eine Frischluftschneise gewesen sei. Es sei seinerzeit angeregt worden, den Platz umzugestalten und zu begrünen. Ebenso habe es Anträge zur Umgestaltung und Begrünung des Marstalls gegeben. Auch das sei abgelehnt worden. Dort hätte man große Flächen als stadtklimatische Ausgleichsflächen gestalten können.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt berichtete, dass vor ihrer Haustür 80 Bäume und Sträucher gefällt worden seien, obwohl es dort Nistplätze auch für Fledermäuse und Mauersegler gegeben habe. 12.000 Quadratmeter Rasenfläche werden dort bis auf einen Quadratmeter versiegelt. Das mache sie sehr betroffen. Den Antrag finde sie eigentlich gut, da sie für eine Entsiegelung von Flächen sei. Den Schiffgraben mittels eines kleinen Kanals nachzuempfinden, hielt sie jedoch für viel zu teuer. Regenwasser müsse versickern, damit es dem Grundwasser wieder zugeführt werde. Sie hielt das für wichtiger als Verdunstung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass man Rasenflächen nicht gegen eine Schule ausspielen sollte. Er hielt es für wichtig, dass die Schüler eine neue Schule bekommen. Rot-Grün habe es in der Karmarschstraße zugelassen, dass die ganzen Bäume vor der Markthalle gefällt wurden, um Platz für Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Werden die Gleise durch eine Grünfläche ersetzt, reiche der restliche Platz nur noch für Fahrradwege. Es soll offenbar erreicht werden, dass dort keine Autos mehr fahren können.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass bezüglich des Schulneubaus Alternativen oder alternative Bebauungen hätten geprüft oder an anderer Stelle nach Lösungen hätte geguckt werden können. Eine Einbeziehung der Bürger sei ebenfalls nicht erfolgt.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass es nicht darum gehe, neue Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Es gehe um die Fläche, die jetzt bereits grün sei und für die vor kurzem eine intensivere Pflege beschlossen worden sei. Würden die Stadtbahngleise entfernt, würde über eine Neugestaltung nachgedacht werden. Dort eine stadtklimatische Ausgleichsfläche zu schaffen sei der Vorschlag ihrer Fraktion für die Neugestaltung.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass die Fläche, um die es gehe, bereits mehrfach in Anträgen behandelt worden sei. Es kämen immer wieder neue Ideen hinzu. Sie fand es gut, dass sich der Bezirksrat so ausführlich damit beschäftige. Die Verwaltung werde beauftragt, ein Konzept für den ganzen Raum zu entwickeln. Werde dem Antrag zugestimmt, sei das der richtige Weg für ein besseres Klima.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Rückbau der Stadtbahngleise und des Endpunkts am Schiffgraben / Aegidientorplatz die frei werdende Fläche als stadtklimatische Ausgleichsfläche zu gestalten.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.2.
Übergang Waldchaussee/Fritz-Behrens-Allee - Radweg
(Drucks. Nr. 15-2429/2019)

Neufassung



TOP 8.4.2.1.
Übergang Waldchaussee/Fritz-Behrens-Allee - Radweg
(Drucks. Nr. 15-2429/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt hielt das Vorhaben für viel zu gefährlich. Die Verwaltung habe als Antwort auf eine Anfrage mal erläutert, wie sinnvoll und viel befahren der Weg sei. Ihre Fraktion könne dem Antrag aus Sicherheitsgründen nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass in dem Antrag nur von Radfahrenden die Rede sei. Er fragte, was mit den Fußgängern sei. Man hätte sich auch Gedanken darüber machen müssen, wie Fußgänger die Stelle passieren.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass die Fußgänger sehr wichtig seien und der Bezirksrat sich gerne auch mit den Fußwegen beschäftigen könne. Der Weg sei aber ein wichtiger Zubringer für den geplanten Radschnellweg. Es handele sich um eine richtige Radtrasse. Der Fußverkehr könne dort gerne begleitend eine eigene Spur bekommen. Ein Ausbau wäre wichtig, damit die Straße sicher überquert werden könne.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ändern werde.

Frau Stricks verlas die Neufassung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Einen markierten Übergang für Radfahrende zu schaffen. Radfahrende haben Vorrang gegenüber dem Motorisierten Verkehr. Siehe Bilder. Auch zu Fuß Gehende werden an diesem Übergang berücksichtigt.

8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der FDP-Fraktion

TOP 9.1.1.
Gewerbliche Altkleidersammler im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2201/2019)

Nach einer neueren obergerichtlichen Entscheidung dürfen gewerbliche Altkleidersammler bei der Vergabe von Plätzen für entsprechende Container nicht gegenüber gemeinnützigen Organisationen diskriminiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Verwaltung:
1. Welche Laufzeit hat die derzeitige Vergabe der Altkleidersammlung in Hannover?
2. Werden gewerbliche Anbieter gegenüber gemeinnützigen Organisationen gleichbehandelt?
3. Ist das Aufstellen von Altkleidercontainern auf privaten Grundstücken beispielsweise bei gemeinnützigen Organisationen zulässig?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Die derzeitige Vergabe der Dienstleistungskonzession für die Aufstellung von Alttextilbehältern auf öffentlichen Flächen läuft noch bis zum 31.10.2019. Für den kommenden Zeitraum ist die Ausschreibungsfrist bereits beendet.
Zu 2. An der Ausschreibung können sich sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Organisationen bewerben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zu 3. Die vertragliche Ausgestaltung der Bedingungen zur Aufstellung von Alttextilbehältern auf Privatflächen obliegt dem Eigentümer der jeweiligen Fläche. Die Verwaltung ist lediglich zuständig, den Standort zu überprüfen, wenn durch eine Aufstellung im Grenzbereich der Gemeingebrauch der öffentlichen Fläche eingeschränkt wird.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Außenbewirtschaftung im Umfeld der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2416/2019)

Im Umfeld der Lister Meile (z.B. Große Pfahlstraße, Sedanstraße) wurden in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Parkplätze in Flächen für Außenbewirtschaftung von ansässigen Gastronomiebetrieben umgewandelt.
Wir fragen die Verwaltung:
Wie viele Parkplätze/ -flächen betrifft dies aktuell im Stadtbezirk Mitte (bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?

Schriftlich beantwortet

Die entsprechende Ermittlung der Daten ist personalintensiv und kann unter Berücksichtigung der personellen Situation im zuständigen Sachgebiet in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.
Die außengastronomische Nutzung von Park- bzw. Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ist durch eine verwaltungsinterne Richtlinie geregelt. Der Anspruch leitet sich aus dem Niedersächsischen Straßenrecht (§ 18 NStrG) ab und wird für die Stadt Hannover in der städtischen Sondernutzungssatzung konkretisiert. Hiernach ist die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzung. Die Satzung gilt für alle Straßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze und beinhaltet somit auch Parkplätze. Eine Einschränkung bestimmter Sraßenbereiche ist nicht enthalten. Versagungsgründe müssen sich nach der allgemeinen Rechtssprechung auf verkehrliche, denkmalrechtliche oder städtebauliche Belange beziehen. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten (Parkdruck) wurde festgelegt, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Parkflächen durch Außengastronomie (ausschließlich vor der Geschäftsfront) grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß reduziert wird. Diese Regelung wird für das gesamte Stadtgebiet angewandt, um eine Ungleichbehandlung auszuschließen.
In Bereichen mit einem hohen Anteil an mehrgeschossiger Wohnbebauung wird grundsätzlich ein hoher Parkdruck unterstellt. Es sei denn, dass sich in unmittelbarer Nähe (100 m) ein öffentliches Parkhaus oder ein öffentlicher Parkplatz befindet, das/der geeignet ist, ausreichend freien Parkraum zu gewährleisten. In solchen Bereichen wird die Vergabe von maximal 3 Park- bzw. Stellplätzen für eine außengastronomische Nutzung als verkehrsverträglich eingestuft. Für Bereiche innerhalb des Cityringes gilt, dass aufgrund der Vielzahl von Parkhäusern bzw. Parkplätzen und dem in Relation geringen Anteil an Wohnbebauung grundsätzlich mehr als 3 Park- bzw. Stellplätze für eine außengastronomische Nutzung gestattet werden.

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte - Umsetzungsstand
(Drucks. Nr. 15-2427/2019)

Für die Menschenwürde der obdachlosen Mitmenschen und zur Steigerung der Attraktivität von Obdachlosenunterkünften für Betroffene ist erfreulicherweise der Rat der Stadt Hannover am 21.06.2018 ( Ds: 0492/2018 E1) dem Vorschlag des Bezirksrates Mitte vom 16.04.2018 (15-0961/2018) weitgehend gefolgt, Qualitätsstandards im Hinblick auf soziale Betreuung, Sicherheit vor Ort und Schaffung eines Minimums an Privatsphäre einzuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie weit ist der Umsetzungsstand bzgl. der Qualitätsstandards im Hinblick auf alle im Stadtbezirk Mitte gelegenen Unterkünfte?
2. Welches sind die nächsten Umsetzungsschritte im Stadtbezirk Mitte im Detail?
3. Wie ist die Resonanz obdachloser Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte auf die bisherigen Umsetzungsschritte?

Schriftlich beantwortet

1. Im Stadtbezirk Mitte hat die Landeshauptstadt Hannover die beiden Obdachlosenunterkünfte Am Waterlooplatz und Lammstraße.
Aus der Drucksache 0492/2018 E1 ergeben sich folgende zukünftige Anforderungen an den Qualitätsstandard der Obdachlosenunterkünfte, die wie folgt umgesetzt sind:
a) In jeder Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose soll eine feste soziale Betreuung durch Fachpersonal sichergestellt werden.
Die Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz wird von Deutschen Roten Kreuz – Soziale Dienste in der Region Hannover gem. GmbH (DRK) betrieben. Dort werden 3 Sozialarbeiter*innen (120 Wochenstunden) eingesetzt. In der, ebenfalls vom DRK betriebenen, Obdachlosenunterkunft Lammstraße werden 0,75 (30 Wochenstunden) Sozialarbeiter*in eingesetzt.
b) Für jede Person, die in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose untergebracht wird, soll ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sichergestellt werden, indem für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird.
In den Unterkünften Am Waterlooplatz und Lammstraße verfügen alle Bewohner*innen über einen abschließbaren Spind bzw. Schrank.
c) In jeder Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose soll qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheitspersonal eingesetzt werden.
In den beiden Unterkünften Am Waterlooplatz und Lammstraße hat das DRK die Firma Schmalstieg GmbH Sicherheitsdienste als Subunternehmer mit dem Sicherheitsdienst beauftragt. Die Mitarbeiter*innen werden nach Tarif bezahlt.
Der mit der Drucksache 0492/2018 E1 beschlossene Qualitätsstandard ist damit für die Unterkünfte im Stadtbezirk Mitte erfüllt.
2. Die Umsetzung ist bereits vollständig erfolgt.
3. Die unter Frage 1 geschilderten Qualitätsstandards wurden bereits vor Beschluss der Drucksache 0492/2018 E1 eingehalten. Insofern gab es für die Bewohner*innen keine Veränderungen.

TOP 9.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Umnutzung von Parkplätzen für Außengastronomie
(Drucks. Nr. 15-2430/2019)

Jedes Mal, wenn einzelne Parkplätze im öffentlichen Raum mit Fahrradbügeln bestückt werden sollen, gibt es lange und kontroverse Diskussionen. Gleichzeitig werden gefühlt immer neue Stellplätze an Gastronomen verpachtet, ohne dass es zu vergleichbaren Interessenkonflikten kommt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie viele Stellplätze im öffentlichen Raum werden aktuell im Stadtbezirk Mitte für Außengastronomie genutzt?

Schriftlich beantwortet

Die entsprechende Ermittlung der Daten ist personalintensiv und kann unter Berücksichtigung der personellen Situation im zuständigen Sachgebiet in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.
Die außengastronomische Nutzung von Park- bzw. Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ist durch eine verwaltungsinterne Richtlinie geregelt. Der Anspruch leitet sich aus dem Niedersächsischen Straßenrecht (§ 18 NStrG) ab und wird für die Stadt Hannover in der städtischen Sondernutzungssatzung konkretisiert. Hiernach ist die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzung. Die Satzung gilt für alle Straßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze und beinhaltet somit auch Parkplätze. Eine Einschränkung bestimmter Sraßenbereiche ist nicht enthalten. Versagungsgründe müssen sich nach der allgemeinen Rechtssprechung auf verkehrliche, denkmalrechtliche oder städtebauliche Belange beziehen. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten (Parkdruck) wurde festgelegt, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Parkflächen durch Außengastronomie (ausschließlich vor der Geschäftsfront) grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß reduziert wird. Diese Regelung wird für das gesamte Stadtgebiet angewandt, um eine Ungleichbehandlung auszuschließen.
In Bereichen mit einem hohen Anteil an mehrgeschossiger Wohnbebauung wird grundsätzlich ein hoher Parkdruck unterstellt. Es sei denn, dass sich in unmittelbarer Nähe (100 m) ein öffentliches Parkhaus oder ein öffentlicher Parkplatz befindet, das/der geeignet ist, ausreichend freien Parkraum zu gewährleisten. In solchen Bereichen wird die Vergabe von maximal 3 Park- bzw. Stellplätzen für eine außengastronomische Nutzung als verkehrsverträglich eingestuft. Für Bereiche innerhalb des Cityringes gilt, dass aufgrund der Vielzahl von Parkhäusern bzw. Parkplätzen und dem in Relation geringen Anteil an Wohnbebauung grundsätzlich mehr als 3 Park- bzw. Stellplätze für eine außengastronomische Nutzung gestattet werden.

TOP 10.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.08.2019

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:10 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin