Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 26.08.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.08.2019)
Protokoll (erschienen am 26.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 11.09.2019

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 26. August 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Funda (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Carstens
Herr Krasselt
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Edmann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Hülya Altunok
(Drucks. Nr. 15-1824/2019)

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. A N H Ö R U N G E N

5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz,
Auslegungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)

5.1. Stadtbahnstrecken B-Süd und C-Süd:
Einbau von Festtreppen und 2. Aufzug Station Aegidientorplatz - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 2005/2019 mit 4 Anlagen)

5.3. Kinderspielhaus WaKiTu, Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. )

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für den Kinderladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2001/2019)

6.2. Zuwendung für den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-2002/2019)

6.3. Zuwendung für den Kinderladen Listiges Gretchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2003/2019)

6.4. Zuwendung für den Naturkindergarten Eilenriede e.V.
(Drucks. Nr. 15-2004/2019)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. KFZ-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-1352/2019 N1)

8.1.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-1352/2019 Fahrradparkhäuser
(Drucks. Nr. 15-1819/2019)

8.1.1.2. Änderungsantrag nach § 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hannover zu 15-1352/2019
(Drucks. Nr. 15-2181/2019)

8.1.1.2.1. Änderungsantrag nach § 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hannover zu 15-1352/2019
(Drucks. Nr. 15-2181/2019 N1)

8.1.1.3. Änderungsantrag gemäß NKomVG der Landeshauptstadt Hannover zur Drs.-Nr.: 15-1352/2019 N1 in die nächste Sitzung des Bezirksrates Kfz-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-2182/2019)

8.1.1.3.1. Änderungsantrag gemäß NKomVG der Landeshauptstadt Hannover zur Drs.-Nr.: 15-1352/2019 N1 in die nächste Sitzung des Bezirksrates Kfz-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-2182/2019 N1)

8.1.2. Schienenanlagen und Hochbahnsteig Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-1675/2019)

8.1.3. Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-1706/2019)

8.1.3.1. Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2019)

8.1.3.1.1. Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2019 N1)

8.1.4. Zahlung VOWi
(Drucks. Nr. 15-1677/2019)

8.2. der FDP-Fraktion

8.2.1. Begrünung von Schotter-Baumscheiben am Marstall
(Drucks. Nr. 15-1899/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Infotafel am Holzmarkt
(Drucks. Nr. 15-1991/2019)

8.3.1.1. Infotafel am Holzmarkt
(Drucks. Nr. 15-1991/2019 N1)

8.3.2. Barrierefreier Umbau des Weges zum Klostergang
(Drucks. Nr. 15-1992/2019)

8.3.3. Anhörung zu den neuesten historischen Erkenntnissen zu Paul von Hindenburg und sein Leben von 1919-1925 in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1993/2019)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.4.1. Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019)

8.4.1.1. Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019 N1)

8.4.2. Fahrradstraße Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1995/2019)

8.4.3. Fahrradstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1996/2019)

8.4.4. Lange Laube
(Drucks. Nr. 15-1997/2019)

8.5. der SPD-Fraktion

8.5.1. weiterer Nahversorger im Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-1999/2019)

8.5.2. Neuordnung Einfädelung nördliche Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2000/2019)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Wahlpapiere
(Drucks. Nr. 15-1990/2019)

9.1.2. Trockenheit Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1998/2019)

10. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 24.06.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 24.06.2019

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 28. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie merkte an, dass TOP 8.1.1.2., TOP 8.1.1.3., TOP 8.1.3.1. und TOP 8.4.1.1. in die Tagesordnung eingefügt werden, TOP 5.3. abgesetzt und TOP 5.2. vor TOP 5.1. behandelt wird.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Hülya Altunok
(Drucks. Nr. 15-1824/2019)

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Hülya Altunok die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

Einstimmig

TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner sagte, dass es für den Antrag zur Ausweisung der Kleefelder Straße derzeit keinen vernünftigen Grund gäbe. Er wies darauf hin, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17.07.2019 noch nicht rechtskräftig sei. Seine Berufungsfrist laufe am 01.09.2019 ab. Er ging davon aus, dass die Frist der Stadt Hannover in einem ähnlichen Zeitrahmen liege. Ende nächster Woche stehe fest, wie es weitergehe. Lege die Landeshauptstadt die zugelassene Berufung ein, prüfe das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Kleefelder Straße als Fahrradstraße in vollem Umfang. Er meinte, dass der Antrag gravierende Fehler aufweise. Fahrradfahrer würden in der Kleefelder Straße nebeneinander fahren können, solange es keinen Gegenverkehr gäbe. Die Antragsteller haben übersehen, dass die Kleefelder Straße zwischen Michael-Ende-Platz und Gneisenaustraße 25 Anliegergrundstücke habe, von denen acht Grundstücke keine Garage und keinen Stellplatz haben. Damit fehle dem Antrag bezüglich des zweiten Punktes die Grundlage. Die bisherigen Verkehrszählungen haben ergeben, dass die Kleefelder Straße keine bedeutende Verbindung entlang der Schienen sei. Das Wohngebiet werde nicht mit dem Fahrrad erschlossen, sondern vom Süden her mit dem Auto über die Plathnerstraße und die Schackstraße. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2012 sei ein enormer Parkdruck in dem Bereich festgestellt worden. Es gäbe für Fahrradstraßen kein Gesamtkonzept und somit auch kein Sicherheitskonzept. Der Antragsteller habe übersehen, dass auf der Kleefelder Straße Sicherheitsstreifen fehlen. Die Fußgänger würden keine Berücksichtigung finden. Ein großes Problem sei, dass es vor den Grundstücken keinen Gehweg gäbe. Die Autos parken dort ebenerdig. Laut Antrag soll in fußläufiger Entfernung im öffentlichen Raum ausreichend Parkraum vorhanden sein, so dass kein Erfordernis ersichtlich sei, verkehrsgefährdende Parkplätze in der engen Straße aufrecht zu erhalten. Er war der Auffassung, dass nicht die Parkplätze verkehrsgefährdend seien, sondern das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Der Behauptung, es gäbe im Zooviertel keinen Parkdruck, stehe zum Beispiel ein Antrag aus 2016 zur Einrichtung von Anwohnerparkzonen entgegen. Er fragte, welcher Radius mit fußläufig gemeint sei. Aus seiner Sicht sei der Antrag nicht beschlussfähig. Es seien entscheidungserhebliche Mängel vorhanden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Fahrradstraße sei, dass der Fahrradverkehr vorrangige Verkehrsart sein müsse. Darauf werde im Antrag gar nicht eingegangen. Er sagte, dass die Hindenburgstraße keine optimale Anbindung an die Waldchaussee darstelle, sondern vielmehr die Fritz-Behrens-Allee, die auch entsprechend genutzt werde. Die Behauptung die Hindenburgstraße sei auch mit dem Busverkehr breit genug, sei falsch. Die Hindenburgstraße werde im Pendelverkehr alle 20 Minuten von zwei Buslinien befahren. Ein Begegnungsverkehr der Busse sei nicht möglich, da die Hindenburgstraße nur sechs Meter breit sei und die Busse 2,55 Meter breit seien. Die üstra habe aus diesem Grund 2012/2013 gegen den Ausbau der Hindenburgstraße protestiert. Aus der Hindenburgstraße unter diesen Voraussetzungen auch noch eine Fahrradstraße zu machen, verbiete sich von vorneherein. Durch die Landesgeschäftsstelle der CDU, diverse Büros und Gewerbebetriebe sei ein hoher Parksuchverkehr vorhanden. Am Wochenende sei der Parksuchverkehr durch Zoobesucher geprägt.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass er eine Antwort auf die Frage nicht sofort liefern könne. Er werde die Antwort nachliefern.

Ein anderer Einwohner hielt die Hindenburgstraße aufgrund der Buslinien auch nicht für geeignet. Eine Fahrradstraße mache in Verbindung mit einer Radroute oder einem Radschnellweg Sinn. Die Kleefelder Straße sei eine wichtige Verbindung für den Radverkehr und soll Radschnellweg werden. Er wies darauf hin, dass ADFC und VCD vorgeschlagen haben, Parkplätze zwischen den Bäumen einzurichten. Die Grundstücksbesitzer, die keine Stellplätze oder Garagen haben, könnten ihre Autos dort abstellen. Er sagte, dass der Fußweg hinter der Bahn, wenn man die Berliner Allee Richtung Norden fahre, um ins Zooviertel zu kommen, für den Radverkehr freigegeben gewesen sei. Die sei jetzt nicht mehr der Fall. Die Stelle sei sehr eng. Er meinte, dass dort eine Radverbindung eingerichtet werden solle.

Bezirksratsherr Baathe antwortete auf die Frage vom Anfang, dass die fußläufige Entfernung von der Kleefelder Straße 2 bis zum HCC 650 Meter betrage. Dabei handele es sich um die längste Strecke bis zum HCC und bedeute einen Fußweg von sieben Minuten.

Bezirksratsherr Sandow ergänzte, dass die Verwaltung in 2012 bei der üstra angefragt habe, wie breit die Hindenburgstraße nach den Umbaumaßnahmen sein müsse, damit sich die Busse begegnen können. Die üstra habe geantwortet, dass sechs Meter notwendig seien. Die Stadt habe die Bebauungspläne dementsprechend angepasst. Im Nachhinein habe die üstra dann festgestellt, dass die Fahrbahn dann doch sehr schmal sei.

Bezirksratsfrau Muschter wies darauf hin, dass das Parken zwischen den Bäumen in der Kleefelder Straße im Bezirksrat bereits diskutiert worden sei und dieser eine Anregung an die Verwaltung gegeben habe. Die Verwaltung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Parken dort wegen des Baumschutzes nicht möglich sei. Die Einrichtung von Stellflächen würde die Bäume gefährden.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sich die Busse in der Hindenburgstraße alle zehn Minuten begegnen würden. Das würde auch gut funktionieren. Für den Radverkehr würde das kein Problem darstellen, da die Busse sehr langsam fahren.

Ein weiterer Einwohner berichtete, dass er Anwohner der Körnerstraße sei. Es handele sich um eine Anwohnerstraße. Ähnlich wie in der Nicolaistraße mit den Kinobesuchern habe man in der Körnerstraße ein Problem mit den Studierenden des Conti-Campus, die die Anwohnerparkplätze vereinnahmen. Es habe mehrere Initiativen gegeben, die versucht haben, Aufklärung zu betreiben. Die Initiativen seien ergebnislos geblieben. Durch die Baustelle verstärke sich die Situation noch. Durch das geplante Bauvorhaben werde sich die Lage noch mehr verschärfen, zumal demnächst auf dem Klagesmarkt auch noch Parkplätze entfallen. Die Berechtigung auf einem Anwohnerparkplatz parken zu dürfen, sei kostenpflichtig. Er war der Auffassung, dass die Stadt daher dafür Sorge tragen müsse, dass die Anwohner dort auch parken können. Er bat um Hilfe durch den Bezirksrat.

Ein Einwohner berichtete, dass die Bürgerinitiative (BI) Hannovers Mitte vor einigen Wochen die Gelegenheit gehabt habe, die Problemlagen im Quartier vorzustellen und mit Bildern zu belegen. Er teilte mit, dass die Lärmemission mittlerweile zurückgegangen sei. Bei der Parksituation habe sich dagegen überhaupt nichts geändert. Nach den Plänen des Baudezernenten sei der Bereich Marstall und Steintor für Anwohnerparken vorgesehen gewesen. Er fragte, warum es in Hannover noch keine Falschparker-App gäbe. Menschen, die auf ihrem Weg behindert werden, zu Schaden kommen oder deren Zufahrt zum Grundstück zugeparkt sei, könnten mittels der App das Fehlverhalten melden. Ab 17 Uhr sei es für Anlieger mit dem grünen Parkschein nicht mehr möglich, einen Parkplatz auf den extra für Anwohner ausgewiesenen Parkplätzen zu finden. Unter anderem aus diesem Grund habe er seit zwei Jahren kein Auto mehr. Die BI habe das zur Anzeige gebracht und daraufhin ein von der Bezirksbürgermeisterin im Auftrag des Oberbürgermeisters unterzeichnetes Schreiben erhalten. Darin heiße es, dass der Verkehrsaußendienst den Bereich zwei- bis dreimal kontrolliere. In der Burgstraße sollen in den letzten drei Monaten 248 Anzeigen aufgenommen worden sein. Er sagte, dass das bei einer 5-Tage-Woche lediglich drei Anzeigen pro Tag seien. Er fragte, wie es sich mit den Zahlen am Marstall, am Goldenen Winkel und in der Knochenhauerstraße verhalte. Dort habe das Anwohnerparken ebenfalls Vorrang. In dem Schreiben sei außerdem mitgeteilt worden, dass auch der städtische Ordnungsdienst den Bereich mal kontrolliere. Er wollte wissen, ob das mit Zahlen zu belegen sei. Selbst ausdrückliche Parkverbote werden nicht beachtet aber auch nicht geahndet, obwohl der Verkehrsaußendienst bis 21:30 Uhr kontrollieren soll. Die Bußgelder seien nach seinem Erachten auch zu niedrig. Auf eine andere Beschwerde der BI habe diese die Antwort erhalten, dass der südliche Bereich des Marstalls und die rechte Seite der Burgstraße als Bewohnerparkplätze ausgewiesen seien, damit die Bewohner eine größere Chance haben, einen Anwohnerparkplatz zu finden. Er berichtete, dass in der Burgstraße immer wieder beobachtet werden könne, dass Autofahrer entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße parken. Die Aussage, dass die Anwohner größere Chancen auf einen Parkplatz haben, stellte er in Frage. Er lud den Bezirksrat Mitte und den Stadtbaurat zu einer Begehung ein. Die Pläne, die der Stadtbaurat vor der Umgestaltung des Marstalls vorgestellt habe, seien andere als die Realität jetzt zeige. Er bezog sich auf die Eröffnung des Brunnens, an der der Stadtbaurat teilgenommen habe. Er habe die Vermutung, dass in dem Bereich vorher aufgeräumt worden sei und die falsch parkenden Autos entfernt worden seien, weil die Öffentlichkeit an der Eröffnung teilgenommen habe. Ihm sei heute aufgefallen, das in der Steintorstraße weitere Parkplätze vernichtet worden seien. Ein neuer türkischer Imbiss habe dort sechs bis sieben Meter des Straßenraums okkupiert und Sitzgelegenheiten geschaffen. Er stellte die Frage, ob das abgestimmt und genehmigt worden sei oder ob Außenplätze nicht mehr genehmigungspflichtig seien. Er bedankte sich für die Aufmerksamkeit und würde sich freuen, wenn ein zeitnaher Termin für die Begehung gefunden werden könne.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch erläuterte, dass sie zu der Unterschrift nicht verpflichtet worden sei. Sie sei bei ihrem Ehrenamt jedoch auf die Hilfe der Verwaltung und deren Auskünfte angewiesen. In ihrem Ehrenamt habe sie keinerlei Befugnisse, Anweisungen zu geben. Sie sei der Situation genau wie auch die BI ausgeliefert und könne nur mahnend darauf hinweisen, dass im bürgerschaftlichen Miteinander dem anderen gegenüber ein gewisser Respekt gezollt werden müsse. Respekt müsse auch Anweisungen oder Straßenschildern gegenüber entgegengebracht werden. Der heutige Zeitgeist widerspreche dem leider häufig. Sie berichtete, dass zum Beispiel Berlin höhere Bußgelder festsetze. Bei den teuren Autos, die sich im Bereich Marstall bewegen, vermutete sie, dass auch höhere Bußgelder keine Verhaltensänderung herbeiführen würden. Sie sagte zu, dass der Bezirksrat weiter an der Seite der BI bleibe und sich nicht mit dem in kleinen Schritten Erreichten zufriedengäbe. Sie forderte die BI auf, auch weiterhin Problemlagen zu melden.

Frau Göttler berichtete, dass sie mit der BI Hannovers Mitte fast täglich im Kontakt stehe. Sie leite alle Informationen an die Fachverwaltung weiter. Sie könne an die BI auch nur zurückspiegeln, was sie von der Fachverwaltung mitgeteilt bekomme. In Bezug auf die Steintorstraße werde sie eine Klärung herbeiführen und berichten. Sie sagte, dass der städtische Ordnungsdienst den Verkehrsaußendienst sowohl morgens als auch abends unterstütze und den Bereich kontrolliere. Sie habe die Rückmeldung erhalten, dass die Kollegen, die in der Innenstadt eingesetzt seien, die Anweisung erhalten haben, den Marstall und die Burgstraße auf ihrem letzten Dienstgang zu bestreifen. Falschparker und Falschparkerinnen sollen explizit aufgenommen werden. Sie ging aber davon aus, dass ein Knöllchen von zehn Euro wenig Wirkung erziele.

Der Einwohner sagte, dass ihm das bewusst sei. Er sei aber der festen Überzeugung, dass sich nichts bessern werde, wenn sie nichts unternehmen und sich mit der Situation abfinden. Die Rechtlosigkeit würde sich dann weiter ausbreiten.

Eine Einwohnerin fragte, ob sie als Bürgerin Falschparker fotografieren, Ort, Uhrzeit und Datum notieren dürfe und wo sie das hingeben könne. Die Polizei habe sich dafür als nicht zuständig erklärt. Sie berichtete, dass die Feuerwehrzufahrt zum Trollmannweg zugeparkt werde. Die Fußgängerzone an dem neuen Restaurant am Hohen Ufer werde als Parkplatz genutzt. Zwei neue Laternen und ein Poller wurden bereits schiefgefahren, so dass Reparaturkosten entstanden seien. Die Tiefgaragenzufahrt des Neubaus werde ebenfalls zugeparkt.

Frau Göttler antwortete, dass Fotos gemacht werden dürfen. Die Ansprechpartner*innen beim Ordnungsamt werde sie morgen per Mail mitteilen.

Bezirksratsfrau Stock erläuterte, dass es diverse Falschparker-Apps gäbe. Sie benutze diese selber. Eine davon heiße Wegeheld. Wenn man ein Foto aufnehme, müsse das Kennzeichen geschwärzt werden. Das Ordnungsamt bekomme eine ungeschwärzte Version des Fotos. Die App sei in allen Ordnungsämtern in Deutschland bekannt. Sie sagte, dass sie gerne an einer Begehung teilnehmen werde. Sie fragte, ob das Schreiben zur Verfügung gestellt werden könne.

Ein anderer Einwohner teilte mit, dass er Mitglied einer Bürgerinitiative im Zooviertel sei, die über die bloße Namensänderung der Hindenburgstraße hinaus das Problem des Jahres 1933 anhand des Straßennamens im Bewusstsein lassen wolle. Er fragte, wie der aktuelle Stand der Umbenennung sei. Die Entscheidungsgrundlage für den Beschluss zur Umbenennung in Form der Ausführungen des Beirates sei für Historiker und Verfassungsrechtler sehr dünn und zum Teil auch falsch. Wichtig sei ihm die geschichtliche und geschichtsbewahrende Diskussion. Er fragte, inwieweit die Fraktion der SPD an dem Gutachten, das im Entwurf bereits vorliege, interessiert sei. Er ging davon aus, dass ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Diskussion um das Schicksalsjahr unseres Landes bestehe.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die CDU-Fraktion ein großes Interesse an dem Gutachten habe. Er wies auf den Antrag seiner Fraktion zur Durchführung einer Anhörung zu der Thematik insbesondere über die Jahre, die Hindenburg in Hannover verbracht habe, hin. Seine Fraktion habe sich seinerzeit dafür ausgesprochen, die Straße nicht umzubenennen, sondern dort einen historischen Pfad mit einigen Stelltafeln zu entwickeln.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass im August letzten Jahres der Beschluss gefasst worden sei, die Umbenennung der Hindenburgstraße in die Wege zu leiten. Vorher habe man sich viele Monate intensiv mit Hindenburg sowohl im Hinblick auf seine Biografie, sein Wirken, sein Wissen und seinen Gesundheitszustand beschäftigt. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass Hindenburg einer Ehrung nicht würdig sei. Unter Beteiligung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger sei eine Namenssuche initiiert worden, um einen würdigeren Namen zu finden. Die Entscheidung zur Umbenennung sei im Bezirksrat mit über 60 % getroffen worden. Er sei dankbar für die Entscheidung des Rates von vor fünf Jahren, eine historische Kommission einzurichten. Die historische Kommission habe sich unter Einbeziehung der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde usw. intensiv mit den Straßennamen beschäftigt. Seine Fraktion habe sich durch eigene Recherche und eigene Erkenntnisse mit der Person Hindenburg auch bis 1933 beschäftigt. Er merkte an, dass er immer offen für neue Erkenntnisse und Informationen sei. Über die Zurverfügungstellung der Informationen würde er sich freuen. Er selbst habe auch neue Erkenntnisse erlangt. Im März 1933 habe Hindenburg als Reichspräsident eine Verordnung zur Gewährung auf Straffreiheit auf den Weg gebracht. Die Straffreiheit habe für alle Straftaten gegolten, die im Kampfe um die nationale Erhebung oder um die im Kampfe um die deutsche Scholle begangen worden seien. Schwerste Verbrechen und Mord seien für straffrei erklärt worden, wenn sie von Nazis zum Zwecke der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangen worden seien. Die Entscheidung zur Umbenennung werde dadurch nur noch bestätigt.

Bezirksratsherr Baathe erläuterte, dass seine Fraktion nicht im Widerspruch damit stehe, die Hindenburgstraße nach der Umbenennung mit weiteren Informationen auszustatten und dadurch die Vergangenheit Hindenburgs erfahrbar zu machen. Dieses Missverständnis werde immer wieder von den Kritikern der Umbenennung vorgetragen. Seine Fraktion sei nicht für eine Auslöschung des Namens, sondern für eine Aufarbeitung und eine entsprechende Präsentation der Geschichte. Die Auseinandersetzung mit der Person Hindenburgs befürworte er sehr. Das habe mit der Umbenennung aber nichts zu tun. Als Geschichtslehrer sei er historisch interessiert und offen für neue Erkenntnisse grade in Bezug auf die Zeit um 1933. Die Zeit von 1919 bis 1925 hielt er für nebensächlich. Sollte es neue Erkenntnisse für die Zeit um 1933 geben, könne es möglicherweise zu einer neuen Bewertung kommen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies daraufhin, dass sich seine Fraktion gegen eine Umbenennung ausgesprochen und beantragt habe, ausführliche Hinweistafeln aufzustellen, die die Geschichte aufarbeiten. Der Antrag habe keine Mehrheit bekommen. Er und seine Fraktion seien an dem neuen Gutachten sehr interessiert. Er ging aber davon aus, dass sich durch das Gutachten an der Entscheidung zur Umbenennung bei denen, die letztes Jahr dafür gestimmt haben, nichts ändern werde. Er ging außerdem davon aus, dass sich das auch nicht ändern werde, wenn die Mehrheit der beteiligten Bürger sich gegen eine Umbenennung ausgesprochen habe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erinnerte daran, dass die Empfehlung zur Umbenennung der Hindenburgstraße bei Beschlussfassung noch gar nicht vorgelegen habe.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es die Empfehlung seit dem 01.10.2015 gäbe.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass die Empfehlung erst nach Antragstellung ausgesprochen worden sei.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bestätigte das. Sie war der Auffassung, dass der Bezirksrat nicht in der Lage sei, als Vertreter der Bürger über Hindenburg zu urteilen. Der Bezirksrat sei auf Gutachten angewiesen. Die Ausführungen des Beirats sei aus Städten kritisiert worden, die sich objektiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Sie habe sich die Ausführungen des Beirats angesehen. Es habe weder ein ausgefülltes Raster noch ein Gutachten gegeben. Der Beirat sei der Meinung gewesen, dass ein Gutachten nicht benötigt werde, da Einigkeit bestehe. Die Bürger fühlen sich bei der Entscheidung zur Umbenennung nicht mitgenommen. Aus solchen Gründen werden Bürgerinitiativen gegründet. Aufgabe des Bezirksrates sei es, die Bürger mitzunehmen.

Ein Einwohner ergänzte, weil er sich nicht richtig verstanden fühlte, zu seinen vorherigen Ausführungen, dass die Kleefelder Straße zur Stadthalle hin breiter sei. Er bat um Prüfung, ob dort nicht Parkplätze angelegt werden können. Die acht Anwohner, die keine Parkfläche auf dem Grundstück haben, könnten vor ihrem Haus halten, das Auto entladen und dann zu diesen Parkplätzen fahren.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass die Straße dort tatsächlich breiter sei. Sie war aber der Meinung, dass der Parkdruck im Zooviertel nicht so hoch sei, wie in anderen Vierteln. Es gäbe auch viele Tiefgaragen. In dem Stadtviertel sei es möglich einen Parkplatz zu finden.

Protokollantwort: In der Steintorstraße sind folgende Sondernutzungserlaubnisse erteilt worden:
· Steintorstraße 3/Dublin Pub 1 Parkbucht (12m²)
· Steintorstraße 7/Cardeniz Döner 2 Parkbuchten (19m²)

TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Lange Nacht von Hannover
Frau Göttler teilte mit, dass im Kontext der Langen Nacht der Friedrichswall vom 28.08.2019 10 Uhr bis 3 Uhr nachts und am 29.08.2019 von 11 Uhr bis 15 Uhr gesperrt sei. Die Willy-Brandt-Allee sei Mittwoch von 11 Uhr bis 3 Uhr nachts und die Culemannstraße am Mittwoch von 15 Uhr bis 23 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr gesperrt.

- Fachtag Obdachlosigkeit Winter 2019/2020
Frau Göttler informierte darüber, dass am 03.07.2019 ein Fachtag zur Obdachlosigkeit stattgefunden habe. Alle Verbände, Vereine und Organisationen, die mit dem Thema Obdachlosigkeit beschäftigt seien, seien dabei gewesen. Der Fachbereich Soziales habe dort eine Präsentation gezeigt, die dem Bezirksrat am 16.09.2019 in der Sondersitzung vorgestellt werde.

- Sanierung Marstalltor
Frau Göttler berichtete, dass die Sanierung des Marstalltors aus verschiedenen Gründen auf das Frühjahr 2020 verschoben werden müsse.

- Beschwerdelage Marstall
Frau Göttler ergänzte zu den Schilderungen in der Einwohnerfragestunde, dass es eine starke Geruchsbelästigung durch das neue Restaurant am Hohen Ufer gäbe. Die Region Hannover habe diesbezüglich bereits Kontakt zur BI Hannovers Mitte aufgenommen. Es werde zeitnah einen Außentermin geben. Der Bezirksschornsteinfeger sei bereits informiert.
TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1807 - Körnerplatz,
Auslegungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2036/2019 mit 4 Anlagen)

Frau Erdmann erläuterte anhand einer Präsentation den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es sich um eine beeindruckende Weiterentwicklung der jetzigen Fläche direkt gegenüber der Universitätsbibliothek und dem Campus handele. Der Bezirksrat habe 2014 einstimmig beschlossen, dass dort eine gemischte Bebauung mit Wohnen, Gewerbe und Kita umgesetzt werden soll. Er hatte sich nicht vorstellen könne, dass auf dem kleinen Areal 76 Wohneinheiten umgesetzt werden können. Kleinteiliges Wohnen werde in Universitätsnähe dringend benötigt. Es sei gut, dass die vom Bezirksrat geforderten Car-Sharing-Plätze berücksichtigt wurden. Entsprechend des Beschlusses des Bezirksrates sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Viertel der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Nettokaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlichen Wohnungsbaus angeboten werden. In der Drucksache stehe, dass die vom Stadtbezirksrat Mitte gewünschten planerischen Ergänzungen (Punkte 1. bis 3.) in den textlichen und zeichnerischen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aufgenommen worden seien. Im Bebauungsplanentwurf selbst stehe drin, dass der vom Vorhabenträger vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geworden sei. Den Vorhaben- und Erschließungsplan habe der Bezirksrat jedoch nicht erhalten. Er sagte, dass die Quote an dauerhaft bezahlbarem Wohnraum tatsächlich sichergestellt sein müsse. Das werde in den Unterlagen selbst benötigt.

Frau Erdmann antwortete, dass ein Viertel der 76 Wohneinheiten öffentlich gefördert sei. Es handele sich um eine kombinierte Förderung durch Stadt und Region, da nur an Auszubildende und Studierende vermietet werden dürfe. Im Schnitt werde die Miete bei den geförderten Wohnungen bei 5,80 Euro liegen. Im Bebauungsplan werde das nicht festgesetzt, da das Baurecht diese Möglichkeit nicht biete. Dafür gäbe es den Durchführungsvertrag, der ergänzend immer mit dem Vorhabenträger geschlossen werde.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass die Drucksache erst verspätet und nach der vorbereitenden Fraktionssitzung vorgelegen habe. Er zog die Drucksache daher in die Fraktion. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan bis zur nächsten Sitzung vorgelegt werde. Er begrüßte, dass das Viertel an gefordertem sozialem Wohnraum eingehalten wurde. Er erinnerte daran, dass der Bezirksrat in 2017 beschlossen habe, dass das Grundstück nicht verkauft werden soll. Laut Drucksache sei das Grundstück doch verkauft worden. Er fragte nach den Gründen.

Frau Erdmann antwortete, dass die Grundstücksausschreibung bereits 2014 mit dem Inhalt erfolgt sei, dass das Grundstück verkauft werde. Ein Bebauungsplan mit dieser Detailschärfe könne nur mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verwirklicht werden.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der Bezirksrat eine Verkaufsdrucksache zur Körnerstraße bekommen habe, die der Bezirksrat abgelehnt habe, da bei einer modernen Stadtentwicklungspolitik heutzutage kommunale Einflussmöglichkeiten auf Grundstücke erhalten bleiben müssen. Er fragte, warum das Grundstück dennoch verkauft wurde.

Frau Erdmann wies darauf hin, dass in 2014 das Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden sein. Es gäbe verschiedene Handhaben und in diesem Zusammenhang werde entschieden, ob ein Verkauf erfolge oder nicht. Den Zuschlag habe seinerzeit hanova als städtische Wohnungsbaugesellschaft bekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe man die Verkaufsentscheidung, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgte, nicht mehr zurücknehmen können.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass über den endgültigen Verkauf eines Grundstücks der Rat entscheide. Die damalige Ratsmehrheit habe in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bezirksrates ignoriert.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, wofür der Trafo benötigt werde. Es störte sie, dass der Garten der Kita direkt an eine vielbefahrene Straße angrenze. Sie fragte, ob es keine andere Möglichkeit gegeben habe. Sie wollte außerdem wissen, warum es wieder ein beschleunigtes Verfahren gäbe, bei dem auf die Umweltprüfung verzichtet wurde und ob dies notwendig gewesen sei.

Frau Erdmann antwortete, dass der Trafo zur Stromversorgung benötigt werde. Zu Zeiten von E-Mobilität etc. werden auch immer mehr Trafos gebraucht. Der Trafo könne daher nicht wegfallen. Die Verwaltung sei sehr froh darüber gewesen eine oberirdische Lösung auf dem Grundstück für den Trafo gefunden zu haben. Sie habe dargelegt, dass das Grundstück nicht nur sehr klein, sondern unter anderem wegen der U-Bahn und der Umgebungsbebauung auch sehr schwierig sei. Das Gebäude habe aus städtebaulichen Gründen nicht direkt an der Schlosswender Straße geplant werden können. Es gäbe auf der Seite der Schlosswender Straße eine klare Gebäudekante, die dann beeinträchtigt worden wäre. Auf der anderen Seite gehe es auch um die Lärmschutzfrage, für diejenigen, die dort wohnen. Es habe Gespräche mit der Fachverwaltung gegeben, um abzuklären, ob die Außenfläche anerkannt werden könne. Die Außenfläche habe die vorgeschriebene Größe. Durch die Mauer an der Schlosswender Straße sei ein Schallschutz vorhanden. Der Verzicht auf eine Außenfläche für die Kita sei keine Lösung gewesen. Der Standort der Kita in dem Wohnviertel und in unmittelbarer Nähe zur Universität sei sehr sinnvoll. Es soll immer möglichst schnell Baurecht geschaffen werden. Bei solchen Flächen wie in der Körnerstraße sei das noch schwerer. Das Baugesetzbuch gäbe gerade bei kleinen Flächen die Möglichkeit, verhältnismäßig schnell Baurecht zu schaffen. Es habe für das Grundstück bereits Baurecht gegeben, daher finde kein Eingriff statt. Alle notwendigen Prüfungen, wie zum Beispiel Artenschutz, werden vorgenommen. Es entfalle leidglich der ausführliche Umweltbericht. Es werde sich wie bei jedem Bebauungsplan mit den Umweltbelangen auseinandergesetzt.

Bezirksratsherr Kriwall wollte wissen, ob hanova selbst Vermieter sein werde oder ob ein Teil der Wohnungen über das Studentenwerk vermietet werde. Er wollte außerdem wissen, ob das Verschattungstool genutzt worden sei. Das Verschattungstool sollte mal öffentlich zugängig gemacht werden. Er fragte nach dem aktuellen Stand.

Frau Erdmann antwortete, dass das Gebäude nach ihrem Kenntnisstand im Besitz von hanova bleibe. Von einer Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk sei ihr nichts bekannt. Das 3D-Stadtmodell werde als Arbeitsmodell genutzt. Sie konnte nicht sagen, ob das 3D-Stadtmodell öffentlich sei. Sie werde diese Fragestellung mitnehmen. Es werde eine Antwort zu Protokoll geben.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen



Protkollantworten: Das 3D-Modell und die Schrägluftbilder stehen bereits seit dem 18.08.2018 online bereit.
www.hannover.de/3D
www.hannover-3d.de

TOP 5.1.
Stadtbahnstrecken B-Süd und C-Süd:
Einbau von Festtreppen und 2. Aufzug Station Aegidientorplatz - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 2005/2019 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow begrüßte, dass der öffentliche Nahverkehr durch den Fahrstuhl am Aegidientorplatz attraktiver und besser zugänglich werde. Seine Fraktion werde der Drucksache zustimmen.

Bezirksratsherr Hoffmann stand dem Antrag auch sehr positiv gegenüber. Ihm sei aufgefallen, dass in der Drucksache bei den Genderaspekten das besondere Sicherheitsbedürfnis von Frauen angesprochen werde. Er war der Meinung, dass auch Männer ein Sicherheitsbedürfnis haben. Er wünschte sich von der Verwaltung dies mit Zahlen zu belegen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass ihrer Fraktion das auch aufgefallen sei. Man könne stattdessen einfach „Menschen“ schreiben. Es reiche nicht aus ein Sternchen einzuführen, es komme auch auf den Inhalt und die Wortwahl an.
Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) alle planrechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstung eines zweiten Aufzugs sowie zweier zusätzlicher Festtreppen in der Stadtbahnstation Aegidientorplatz auf Grundlage der als Anlagen 1 – 4 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Einstimmig

TOP 5.3.
Kinderspielhaus WaKiTu, Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. )


Abgesetzt

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für den Kinderladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2001/2019)


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kinderladen Eichhörnchen e.V. erhält für das Projekt „Neue Polster für den Toberaum“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung für den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-2002/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover erhält für das Projekt „Mehrsprachiger Flyer“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.439,00 €.

Einstimmig

TOP 6.3.
Zuwendung für den Kinderladen Listiges Gretchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2003/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kinderladen Listiges Gretchen e.V. erhält für das Projekt „Renovierung eines Gruppenraums“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.380,00 €.

Einstimmig
TOP 6.4.
Zuwendung für den Naturkindergarten Eilenriede e.V.
(Drucks. Nr. 15-2004/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Naturkindergarten Eilenriede e.V. erhält für das Projekt „Renovierung der Hochebene und Heizungsverkleidungen“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch erinnerte an die Sondersitzung des Bezirksrates zum Thema Obdachlose am 16.09.2019. Sie teilte mit, dass es zum 270. Geburtstag von Johann Wolfgang von Goethe ein Fest gäbe, an dem sie teilnehmen werde. Sie lud dazu ein, ebenfalls teilzunehmen. Sie wies außerdem auf die Veranstaltung am 02.09.2019 um 18 Uhr bezüglich der Präsentation der Entwürfe zum Wettbewerb Steintorplatz hin.

TOP 8.
A N T R Ä G E


TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
KFZ-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-1352/2019 N1)

Ersetzt durch Änderungsanträge

TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-1352/2019 Fahrradparkhäuser
(Drucks. Nr. 15-1819/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
Die Verwaltung widmet keine Parkplätze um, sondern wird aufgefordert, in der Innenstadt Plätze für innovative Fahrradparkhäuser zu finden, um das wilde Parken von Fahrrädern zu verringern..

7 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.1.2.
Änderungsantrag nach § 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hannover zu 15-1352/2019
(Drucks. Nr. 15-2181/2019)
Neufassung

TOP 8.1.1.2.1.
Änderungsantrag nach § 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hannover zu 15-1352/2019
(Drucks. Nr. 15-2181/2019 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag wird ergänzt um diesen Satz:
Einen Teil von vorhandenen Stellplätzen _IN_ Parkhäusern werdenfür Fahrräder einzusetzen eingesetzt.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.1.3.
Änderungsantrag gemäß NKomVG der Landeshauptstadt Hannover zur Drs.-Nr.: 15-1352/2019 N1 in die nächste Sitzung des Bezirksrates Kfz-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-2182/2019)

Neufassung




TOP 8.1.1.3.1.
Änderungsantrag gemäß NKomVG der Landeshauptstadt Hannover zur Drs.-Nr.: 15-1352/2019 N1 in die nächste Sitzung des Bezirksrates Kfz-Parkplätze vor Parkhäusern
(Drucks. Nr. 15-2182/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte die Zahlen bezüglich der Auslastung der Parkhäuser so in Erinnerung zu haben, dass zu Weihnachten alle Parkplätze gebraucht werden. Sie schlug vor, mehr auf die Bedarfe einzugehen. Im Winter werden weniger Fahrradstellplätze benötigt, da dann nicht so viele Menschen mit dem Fahrrad fahren würden. Sie hielt die Einrichtung von temporären Stellflächen für Fahrräder für sinnvoll.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion. Er las den geänderten Antragstext vor.

Bezirksratsherr Baathe fand die Idee mit den temporären Fahrradstellflächen interessant. Die Stellplätze, die für die Außenfläche für Gastronomie entfallen, müssten in die Überlegungen einbezogen werden, da diese im Winter nicht benötigt werden.

Bezirksratsherr Sandow bezog sich auf den Änderungsantrag, der Stellflächen für Fahrräder in den Parkhäusern vorsehe. Bleibe der Antragstext so wie er sei, ersetze er den Hauptantrag komplett, so dass bei einer Beschlussfassung eine Umwidmung von Stellflächen vor Parkhäusern entfalle. Er schlug vor, den Antragstext so abzuändern, dass der Änderungsantrag den Hauptantrag ergänze.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fand den Vorschlag, temporäre Fahrradstellplätze einzurichten, unpraktikabel. Es würden durch den Auf- und Abbau hohe Personalkosten entstehen und es gäbe einen großen Organisationsaufwand. Er ging außerdem davon aus, dass bereits über den Zeitpunkt für den Auf- und Abbau große Diskussionen entstehen, da vermutlich für jeden der Winter wann anders beginne und aufhöre. Er wies außerdem darauf hin, dass die Gastronomie für die Außenbewirtschaftung eine Menge Geld bezahle und nicht alle ihre Außenbewirtschaftung im Winter schließen und somit eine ganzjährige Einnahmequelle für die Stadt darstelle.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie zusätzlich zu den Bildern im Antrag weitere Bilder zu den einzelnen Standorten zeigen könne. In den Parkhäusern werde den Autos kostbarer Raum zur Verfügung gestellt. Den Parkraum in Parkhäusern umzuwidmen für den Radverkehr mache wenig Sinn. Fahrräder nehmen nicht so viel Platz in Anspruch und können daher auch gut draußen stehen. Parkraum außerhalb der Parkhäuser umzuwidmen sei sinnvoller. Sie berichtete, dass sie sich in Utrecht Fahrradparkhäuser mit einer ausgefeilten Technik angesehen habe. Die Fahrräder können dort übereinander parken. Diese Technik in Parkhäuser für Autos einzubauen mache wenig Sinn. Wenn die Räder nur nebeneinanderstehen und der Raum nach oben nicht genutzt werde, sei kein Platz gewonnen. Die Parkhäuser in Hannover seien für Autos gemacht und sollten auch von diesen genutzt werden. In dem Parkhaus in der Windmühlenstraße habe sie sich mal zeigen lassen, an welchen Stellen sie ihr Fahrrad abstellen könne. Es habe sich aber nicht um eine flächendeckende Abstellmöglichkeit für Fahrräder gehandelt.

Bezirksratsfrau Funda war anderer Auffassung. In den Parkhäusern sei viel Platz. Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, das Parken von Rädern im Sommer mittels Einbau von Schienen zu ermöglichen, da im Sommer nicht so viele Menschen mit dem Auto in die Stadt kommen. Sie wies darauf hin, dass es hinter dem Bahnhof ein Parkhaus für Fahrräder gäbe. Das Parkhaus sei immer voll. Der Bedarf sei also vorhanden. Die Fahrräder seien dort auch sicher.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass es wichtig sei, sich ansatzweise Gedanken zu machen, auch wenn der Idealzustand von Utrecht nicht kurzfristig erreicht werden könne. Es sei gesagt worden, dass die Parkhäuser nicht vollständig ausgelastet seien. Zusätzlich können dort auch temporäre Plätze für Fahrräder eingerichtet werden. Der Sicherheitsaspekt sei nicht außer Acht zu lassen. Von einer temporären Einrichtung von Stellplätzen für Fahrräder außerhalb der Parkhäuser hielt sie allein auf Grund der hohen Kosten nichts. Über Veränderungen bei der Regelung des Individualverkehrs nachzudenken, sei die richtige Vorgehensweise. Von der temporären Einrichtung von Fahrradstellplätzen in Parkhäusern könne die Weihnachtszeit ausgenommen werden, da die Stellplätze dann für PKW benötigt werden.

Bezirksratsherr Baathe war der Meinung, dass die Gastronomie mit Außenbewirtschaftung durchaus verpflichtet werden könne, im Dezember die Plätze zu räumen. Die Absprachen müssten entsprechend anders getroffen und zum Beispiel die Außenbewirtschaftung nur für zehn Monate bewilligt werden. Viele Gastronome betreiben im Winter sowieso keine Außenbewirtschaftung. Er konnte sich vorstellen, die dadurch generierten Parkplätze für Car-Sharing zur Verfügung zu stellen oder andere Lösungen zu finden, die dem Hauptproblem der hohen Verkehrsbelastung Rechnung tragen.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass bisher einzelne Fraktionen in der Sitzung keine zusätzlichen Bilder gezeigt hätten. Es müsste geklärt werden, inwieweit das zugelassen werden soll. Zu der Auslastung der Parkhäuser in Mitte habe es Anfang des Jahres eine Anfrage des Bezirksrates Mitte gegeben, die die Verwaltung auch beantwortet habe. Die Verwaltung habe im letzten Satz der Antwort zusammengefasst, wie die Situation im Jahr 2018 gewesen sei. Demnach zeige das Ergebnis, dass die Parkhäuser mit Ausnahme vom Parkhaus Andreaestraße, Parkhaus Osterstraße und der Tiefgarage Raschplatz voll ausgelastet seien. Die Tiefgarage Raschplatz sei nicht ausgelastet gewesen, weil sie sich über mehrere Monate im Umbau befunden habe. Die Auslastung sei seitdem auch wegen entsprechender Sicherheitszugänge deutlich gestiegen. Die Tiefgarage sei vorher als unsicher empfunden worden. In den Räumen der Tiefgarage haben sich Vorfälle aus dem Bereich der Drogenszene abgespielt. Drogenabhängige würden sich jetzt kaum mehr dort aufhalten. Alle anderen Parkhäuser seien laut Aussage der Verwaltung voll ausgelastet gewesen. Er verstand vor diesem Hintergrund die Diskussion über die Veränderung von Einstellflächen in Parkhäusern nicht. Nicht nur im Advent, sondern auch an vielen anderen Tagen würden sich lange Schlangen vor den Parkhäusern bilden, weil diese belegt seien. Nach Meinung seiner Fraktion seien die eingebrachten Ideen nicht sinnvoll. Der Einkaufsstandort Hannover würde dadurch geschädigt. Aus Amsterdam kenne er auch Fahrradparkhäuser und auf das Fahrradparkhaus am Bahnhof treffe das ebenso zu. Die Fahrradparkhäuser seien kostenpflichtig. In Amsterdam werden Fahrräder, die nicht abgeholt werden, nach relativ kurzer Zeit entfernt. Es müsse überlegt werden, ob es möglich ist, im Innenstadtbereich ein weiteres Parkhaus für Fahrräder zu errichten.

Bezirksratsfrau Muschter merkte an, dass es in dem Antrag ihrer Fraktion darum gehe, durch die Umwandlung von Parkplätzen vor Parkhäusern den PKW-Verkehr in die Parkhäuser zu lenken und gleichzeitig Stellplätze für Fahrräder anzubieten. Sie sagte, dass sie in der Diskussion viele gute Ideen gehört habe. Sie sei aber der Meinung, dass der eigentliche Antrag durch die ganzen Änderungen überfrachtet werde. Es handele sich vielmehr um eigene Anträge, die jeder für sich die Berechtigung habe eingebracht und diskutiert zu werden. Sie schlug vor, die vielen guten Ideen in neue Anträge zu fassen, die auch zustimmungswürdig seien.
Bezirksratsfrau Stock erläuterte, dass ihre Fraktion Bilder zur Dokumentation in der Stadt gemacht habe. Mittels der Bilder könne sie darstellen, was sie unter unmittelbarer Nähe von Parkhäusern verstehe. Um Papier zu sparen, würde sie die Bilder gerne auf der Leinwand zeigen. Die Auslastung der Parkhäuser sei eindeutig von der Verwaltung dargestellt worden. Es gäbe keine Gründe, an der Verlässlichkeit der Aussage zu zweifeln. Eine Auslastung liege weitgehend bei 50 %. Es sei daher auch vor Weihnachten freier Parkraum vorhanden. Die Schlangen vor den Parkhäusern bilden sich, weil es beliebte und weniger beliebte Parkhäuser gäbe. Das Parkleitsystem Hannovers trage diesbezüglich auch nicht zu einer Verbesserung bei. Es würde ein neues Parkleitsystem benötigt. An den meisten Tagen im Jahr könne dadurch eine Staubildung vermieden werden. Sie sagte, dass es sich bei Fahrradparkhäusern um ein ganz anderes Thema handele. Sie hielt es nicht für sinnvoll, hier und da Stellplätze umzuwandeln. Sie berichtete, dass in Kassel für ein großes Fest jeden Sommer alle innerstädtischen Fahrradstellplätze abgebaut werden. Das sei möglich, aber in Hannover nach ihrer Auffassung nicht notwendig.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies auf eine App von hanova als Betreiber der meisten Parkhäuser in Hannover hin. Dort sei die Auslastung erkennbar. Die App könne auch als Parkleitsystem verstanden werden, da freie Plätze erkennbar seien. Er ging davon aus, dass bezüglich der Notwendigkeit von weiteren Fahrradparkplätzen bei allen Einigkeit herrsche. Das Fahrradparkhaus am Bahnhof sei nach anfänglichen Schwierigkeiten brechend voll. Er konnte sich als Standort für ein weiteres Fahrradparkhaus, die nicht genutzte Fläche unter dem Vorplatz des Hauptbahnhofs vorstellen. Seine Fraktion werde dem CDU-Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob der Änderungsantrag der Piraten ergänzt werde oder ob es dabei bleiben soll, dass dieser den Antrag seiner Fraktion ersetzen soll.

Bezirksratsfrau Funda antwortete, dass der Antrag ergänzt werde.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde. Seine Fraktion sei nicht gegen die Errichtung von Fahrradparkhäusern. Dieser Thematik stehe seine Fraktion sehr offen gegenüber und würde einen gemeinsamen Antrag begrüßen. Die Ablehnung resultiere daraus, dass es laut Antrag keine Umwidmung von Parkplätzen geben soll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover prüft, inwiefern Parkplätze für Kraftfahrzeuge in der Umgebung von Parkhäusern im Stadtbezirk Mitte in Raum für öffentliche Belange umgewandelt werden können. Es ist dabei darauf zu achten, dass jegliche Fahrradtypen bequem abgestellt werden können.

11 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.2.
Schienenanlagen und Hochbahnsteig Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-1675/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch vorhandenen Schienen und den Hochbahnsteig im Bereich Schiffgraben zu entfernen bzw. zurückzubauen.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.1.3.
Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-1706/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt zeitnah eine Sanierung der kompletten Eich- und Flüggestraße vor.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.3.1.
Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2019)

Neufassung

TOP 8.1.3.1.1.
Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2019 N1)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion. Er stellte klar, dass es sich um eine Ergänzung zum Hauptantrag handele.

Bezirksratsherr Sandow fand den Änderungsantrag in Ergänzung zu dem Hauptantrag zustimmungsfähig. Er bat darum, den Satz, dass es sich um eine Ergänzung handele, einzufügen, damit für Dritte keine Missverständnisse entstehen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass die Fahrbahn laut Antrag breiter werden soll. Da die Häuser nicht versetzt werden können, sei das nur möglich, wenn die Gehwege schmaler werden. Er fragte, wie das zu verstehen sei.

Bezirksratsherr Dr. Feil antwortete, dass eine Möglichkeit in der Begründung des Antrages aufgezeigt worden sei. Indem man nur einseitiges Parken zulasse, gewinne man zum Beispiel Platz. Eine andere Möglichkeit wäre, die Straße zur Einbahnstraße zu machen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass ein vernünftiger Belag für eine Fahrradstraße wichtig sei. Werde in einer Straße eine Deckensanierung vorgenommen, müsse auch über den Straßenquerschnitt nachgedacht werden. Ihre Fraktion habe Möglichkeiten aufgezählt. Der Verwaltung soll aber nichts vorgeschrieben werden. Das Wichtige bei Fahrradstraßen sei, dass die Fahrradfahrer nebeneinander fahren können. Insbesondere für Kinder sei das positiv. Aus diesem Grund sei es eventuell sinnvoll, aus der Straße eine Einbahnstraße zu machen. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau haben das notwendige Wissen und können Vorschläge erarbeiten. Die Breite einer Straße sei ausschlaggebend für eine Fahrradstraße. Es sei eine Möglichkeit das Parken nur auf einer Seite zu erlauben. Die Umwandlung in eine Einbahnstraße würde aus der Straße bereits Verkehr herausnehmen, so dass Begegnungsverkehr mit Fahrrädern besser möglich sei.

Bezirksratsherr Schmidt war der Auffassung, dass der gesamte Charakter der Verkehrsführung verändert werde, wenn aus der Straße eine Einbahnstraße gemacht werde. Er könne dem Antrag daher nicht zustimmen. Die Eichstraße und Flüggestraße sollen mit der Begründung saniert werden, dass sie zur Fahrradstraße werden sollen. Es müssten dann in dem Bereich andere Straßen mit einbezogen werden. Die Umwidmung einer Straße zur Fahrradstraße könne nicht zwangsläufig dazu führen, dass diese Straße dann saniert werde.

Bezirksratsherr Hogh merkte an, dass die Straße sanierungsbedürftig sei, unabhängig davon, ob sie zur Fahrradstraße werde oder nicht. Insofern fand er die Begründung irritierend. Dem Antrag könne er aber grundsätzlich folgen. Er ergänzte, dass die Situation regelmäßig durch Falschparker, auf der Seite, auf der das Parkverbot bestehe, verschärft werde. Eine Verbreiterung indirekter Art könne er sich gut vorstellen. Das Falschparken könne durch Fahrradbügel, Blumenkübel usw. verhindert werden. In einigen Bereichen der Straße werde das bereits praktiziert. Der Antrag sei abstimmungsfähig, da der Verwaltung Vorschlagsmöglichkeiten gegeben werden. Die Einbahnstraßenregelung stufte er als schlechteste Option ein. Es sei aber unschädlich, wenn das mit thematisiert werde.

Bezirksratsherr Baathe betonte, dass die Straße nicht saniert werden soll, weil sie eine Fahrradstraße werden soll. Sie sei bereits Fahrradstraße und soll nicht über den Umweg der Sanierung zur Fahrradstraße gemacht werden. Bei der Kleefelder Straße seien gerade die Erfahrungen gemacht worden, dass die räumlichen Möglichkeiten einer Straße im rechtlichen Widerspruch zum Konzept Fahrradstraße stehen können. Dem könne man bei anderen Straßen vorbeugen. Der Zeitpunkt sei in der Eichstraße gegeben. Es mache keinen Sinn eine Straße zweimal anzufassen, diese erst zu sanieren und danach über eine Umgestaltung nachzudenken. Er wies darauf hin, dass in einigen Bereichen bereits nur einseitig geparkt werden dürfe. Es sei daher nicht abwegig, das für die gesamte Straße einzuführen. Die Zufahrten zu den Grundstücken seien jetzt schon gestrichelt. Er sei sicher, dass die Verwaltung planerisch tätig werde und Konzepte und Lösungen vorlegen könne, die zu einer Verbesserung führen.

Bezirksratsfrau Stock führte aus, dass eine Fahrradstraße als wesentliche Merkmale einerseits Komfort und andererseits Schutz bieten soll. Das Nebeneinanderfahren sei für Radfahrer wichtig und sollte nicht den Autofahrern vorbehalten bleiben. Es sei elementar, Sicherheit zu schaffen. Sie meinte, dass es möglich sein müsse, Anpassungen je nach Individualität einer Straße vornehmen zu können. Die Straße nur für Anlieger zu öffnen, hielt sie für einen interessanten Ansatz. Das Vorfahrtsrecht für Radfahrer sei ein großer Vorteil für die Radfahrer.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext des Änderungsantrages.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Die Eichstraße wird zudem als Fahrradstraße für die Oststadt fit gemacht und kommt den Anforderungen an Fahrradstraßen bezüglich der Fahrbahnbreite, der Vorfahrtsregelungen und des Verkehrsaufkommens nach.
Die Verwaltung legt ein bis drei Entwürfe vor, wie die Fahrradstraße aussehen kann, wenn die Fahrbahn verbreitert wird, zudem eine sinnvolle Einbahnstraßenregelung für den KFZ-Verkehr vorgenommen wird und die Straße Vorfahrtsstraße wird.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.4.
Zahlung VOWi
(Drucks. Nr. 15-1677/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hogh merkte an, dass der Bezirksrat den Rat bitten müsse und nicht die Verwaltung auffordern solle, den Antrag umzusetzen. Ein solches Verfahren könne nicht in einzelnen Stadtteilen eingeführt werden, sondern müsse wenn für alle Stadtbezirke gelten. Der Antrag mache nur Sinn, wenn er den Charakter einer gesamtstädtischen Aufforderung erfülle.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass es möglicherwiese nicht die Intention des Antragstellers sei, ein schnelles Bezahlen der Knöllchen zu ermöglichen. Es sei aber die entscheidende Folge daran. Er ging davon aus, dass die Verwaltung bereits selbst auf die Idee gekommen wäre, wenn daraus ein großer Benefit entstehe. Er war der Auffassung, dass es den Verkehrssündern nicht noch bequemer gemacht werden dürfe. Die Verwarngebühren seien sowieso schon sehr gering. Könne mittels Handy bezahlt werden, sinke die Hemmschwelle noch mehr. Er hielt das In-sich-kehren beim Lesen des Bescheides für einen wichtigen Moment der Verkehrserziehung und würde daher gerne daran festhalten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke legte dar, dass der Bezirksrat alles beschließen könne. Er erzählte, dass man in Frankreich in den nächsten Kiosk zum Bezahlen eines Knöllchens gehen könne. Es werden auch viele Fahrradfahrer angehalten, die dann gegebenenfalls ihr Fahrrad erstmal schieben müssten, bis Fahrradfahren wieder erlaubt sei. Er betrachte die Angelegenheit aber auch unter einem anderen Aspekt. Die Stadt komme so schneller zu ihrem Geld. Er hielt den Antrag daher für vernünftig. Gebührenbescheide und gegebenenfalls Mahnbescheide rauszuschicken koste viel Zeit, Papier und Porto. Er glaubte nicht, dass das Verfahren jemanden dazu verleite, mehr Verkehrssünden zu begehen.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass ihm der erzieherische Impetus nicht gefalle, der damit versehen werden soll. Er ging nicht davon aus, dass Radfahrer, die bei Rot über die Ampel oder am Fußgänger haarscharf vorbeigefahren seien und daher ein Knöllchen bekommen, wirklich zu vertieften Einsichten gelangen. Er nehme ganz andere Reaktionen wahr, wenn er mal eine Polizeikontrolle beobachte. Die erzieherische Debatte brauche nicht geführt zu werden. Er hielt den Antrag für einen guten Weg, zu einer Vereinfachung zu kommen und sich den technischen Möglichkeiten anzupassen.

Bezirksratsherr Dr. Feil betonte, dass der erzieherische Effekt das Wesen einer Ordnungswidrigkeit sei. Die Strafe für ein Vergehen soll bewirken, es zukünftig besser zu machen. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten, da der Bezirksrat das falsche Gremium sei. Im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) werde den Kommunen ohnehin vorgeschrieben werden, dass in wenigen Jahren fast alle Verwaltungsvorgänge online abzuwickeln sein werden.

Bezirksratsfrau Stock schlug vor, der Verwaltung zu schreiben, wie diese ihre Arbeitsabläufe optimal gestalten könne, wenn der Antrag nicht beschlossen werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf sogenannten „Knöllchen“ einen QR-Code zur schnellen und einfachen Begleichung des Verwarngeldes aufzubringen.

13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.2.
der FDP-Fraktion

TOP 8.2.1.
Begrünung von Schotter-Baumscheiben am Marstall
(Drucks. Nr. 15-1899/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat Mitte beschließt:
Die derzeitigen Schotter-Baumscheiben der Bäume am Marstall werden in begrünte Baumscheiben umgewandelt.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Infotafel am Holzmarkt
(Drucks. Nr. 15-1991/2019)

Neufassung

TOP 8.3.1.1.
Infotafel am Holzmarkt
(Drucks. Nr. 15-1991/2019 N1)

Bezirksratsherr Sandow begrüßte den Antrag. Er regte an, die Mehrsprachigkeit in den Antrag aufzunehmen. Da viele Besucher der deutschen Sprache nicht mächtig seien, sei zumindest Englisch wünschenswert.

Bezirksratsherr Baathe schlug vor, mittels eines QR-Codes sämtliche Sprachen abrufbar zu machen.

Frau Göttler sagte, dass sich der Bezirksrat in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt habe, den Roten Faden zu erneuern. Die Erneuerung sei inzwischen abgeschlossen. Das dazugehörende Büchlein gäbe es in 20 verschiedenen Sprachen. Im Rahmen der Gespräche zur Erneuerung des Raten Fadens habe Herr Nolte darauf hingewiesen, dass durch das Büchlein Einnahmen erzielt werden. Der Verkaufserlös fließe in die Instandhaltung des Roten Fadens. Die Einnahmen entfallen, wenn auf QR-Codes umgestellt werde. Ein Büchlein koste 3,00 Euro.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob die Einnahmen tatsächlich so hoch seien, dass der Rote Faden davon erneuert werden könne.

Frau Göttler wies auf die steigenden Tourismuszahlen in Hannover hin.

Bezirksratsherr Hoffmann las den geänderten Antragstext vor.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich des Holzmarktes eine Informationstafel mit Erläuterungen zur Historie des Leibnizhauses sowie Holzmarktbrunnens/ Oscar-Winter-Brunnens zu errichten. Es soll neben der Amtssprache auch eine englische Version erstellt werden.

Einstimmig

TOP 8.3.2.
Barrierefreier Umbau des Weges zum Klostergang
(Drucks. Nr. 15-1992/2019)

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Weg bzw. die Zuwegung zum Klostergang barrierefrei umzugestalten. Gleichzeitig ist zu überprüfen, ob die historische Pflasterung des Weges den Standards für Barrierefreiheit entspricht.

Einstimmig

TOP 8.3.3.
Anhörung zu den neuesten historischen Erkenntnissen zu Paul von Hindenburg und sein Leben von 1919-1925 in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1993/2019)

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Die Zeit, die das Buch beleuchte, habe für die Entscheidung zur Umbenennung keine Rolle gespielt. Bei der Bewertung der Kommission ging es nicht um die Zeit Hindenburgs Anfang der 20er Jahre, sondern die Zeit in den 30er Jahren. Die Zeit von 1919 bis 1925 sei nicht relevant.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass in der Einwohnerversammlung Interesse an neuen Informationen bezüglich Hindenburgs bekundet worden sei. Jetzt werde gesagt, dass die neuen Informationen nicht relevant seien.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fand es schade, dass man den Betrachtungszeitraum in die Entscheidung nicht mit einbezogen habe. Bei der Hindenburgstraße handele es sich nicht um irgendeine Hindenburgstraße. Hindenburg habe eine große Bedeutung für die Lokalgeschichte. Professor Dr. Schneider sei der Doktorvater von Herrn Dr. Kreter gewesen. Sie ging davon aus, dass Dr. Kreter von dem Buch Kenntnis hatte. Sie fragte sich, warum Dr. Kreter davon nichts erzählt habe, sondern diese Information vorenthalten habe. Bei den Straßen, mit denen sich die Kommission beschäftigt habe, seien die Geburtsjahrgänge der Namensträger konkret festgelegt und nur die der Geburtsjahrgänge 1847 bis 1928 geprüft worden. Hindenburg sei 1847 geboren. Auf sie mache das einen merkwürdigen Eindruck. Sie würde sich freuen, wenn Professor Dr. Schneider die Möglichkeit bekäme, vor interessierten Bürgern im Rahmen des Bezirksrates über seine Recherchen zu berichten. Die wichtige Aussage Professor Dr. Schneiders sei, dass Hindenburg kein Antisemit gewesen sei. Hindenburg habe sehr wohl jüdische Freunde gehabt. Sie hoffte insofern auf Offenheit und Neugierde und bat um Zustimmung zum Antrag. Sie sagte, dass Bezirksratsherr Dr. Feil es bereut habe, seinerzeit einer Anhörung nicht zugestimmt zu haben. Die Gelegenheit sei jetzt gegeben.

Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass es ausreichend sei, wenn die neuen Informationen schriftlich vorliegen. Nicht alles, was er lesen könne, müsse auch vorgetragen werden. Interesse an dem Buch bestehe. Er betonte, dass die Stadt Freiburg nicht gesagt habe, dass Hannover mit dem Thema nicht richtig umgegangen sei. Vielmehr sei darauf hingewiesen worden, wie in in Freiburg die Kommission eingesetzt worden sei. Es habe sich um zwei verschiedene Herangehensweisen gehandelt. Die Vorgehensweise der Stadt Hannover sei von der Stadt Freiburg nicht bewertet worden. Die Stadt Freiburg habe es für besser gehalten Historiker einzusetzen. Er war der Auffassung, dass Verschwörungstheorien unangebracht seien. Er wies darauf hin, dass Hindenburg verantwortlich für sein Handeln sei. Die Zeit 1919 bis 1925 sei nicht maßgeblich für die Bewertung der Rolle Hindenburgs. Für eine Anhörung könne man sich nicht nur einen kleinen Zeitraum der Betrachtung raussuchen. Eine Anhörung hätte nur dann Sinn gemacht, wenn eine Gesamtbetrachtung stattgefunden hätte. Das hätte möglicherweise dazu gedient, Hindenburgs Rolle allen klar zu machen. Er hatte den Eindruck, dass noch nicht verstanden wurde, warum seine Fraktion gegen eine Ehrung Hindenburgs sei.

Bezirksratsherr Sandow erläuterte, dass seine Fraktion sich bereits seit 2012 mit der Person und dem Wirken Hindenburgs beschäftigt habe. Es bestehe auch weiterhin Interesse an weiteren Informationen zu Hindenburg. Er verwies auf die Verordnung zur Gewährung von Straffreiheit gegenüber Nazi-Verbrechen, die von Hindenburg erlassen und im März 1933 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden sei. Die Reichstagsbrandverordnung und anderes, das die Demokratie zugrunde gerichtet habe, habe Hindenburg zu verantworten. Neuen Informationen gegenüber sei er offen und werde sich damit auch auseinandersetzen. Neben der erwähnten Verordnung sei Hindenburg auch für die Gründung des Apartheid-Staates Ober Ost im ersten Weltkrieg, die Verbrechen im 1. Weltkrieg, das Mittragen der Dolchstoßlegende, die Errichtung der Präsidialkabinette usw. verantwortlich. Die Recherchen von Herrn Professor Dr. Schneider werden nicht entscheidungserheblich sein, da diese nichts an der Verantwortung Hindenburgs ändern können. Außerhalb des Bezirksrates habe es viele Menschen gegeben, die den Straßennamen gerne behalten würden, sich aber intensiv mit der Person, der Biografie und der eigenen Bewertung Hindenburgs auseinandergesetzt haben. Seine Fraktion habe letztes Jahr einen mehrere Seiten langen umfassenden Antrag zur Umbenennung der Hindenburgstraße eingereicht. Bis heute habe es aus dem Bezirksrat nur Beschimpfungen gegeben. Sie seien als Hobby-Historiker und ähnliches diffamiert worden. Es sei aber nicht ein einziges Mal um die Auseinandersetzung mit der Belastung aus der Biografie von Hindenburgs in der Sache gegangen. Professor Dr. Schneider habe geäußert, dass er heutzutage keine Straße mehr nach Hindenburg benennen würde. Seine Fraktion habe aufgrund der historischen Fakten eine eigene Bewertung anhand der historischen Primärquellen vorgenommen. Nur auf die Autorität anderer zu verweisen, sei bei dem Thema zu wenig. Den Antrag werde seine Fraktion daher ablehnen.

Bezirksratsherr Baathe wiederholte, dass die Anhörung abgelehnt werde, weil der Zeitraum 1919 bis 1925 hinsichtlich der Bewertung, die zur Umbenennung geführt habe, irrelevant sei. Sein Handeln in dieser Zeit ändere gar nichts an seinen Handlungen, die zum Nationalsozialismus geführt haben. Den Vorwurf, dass er nicht offen für neue Fakten sei, wies er entschieden als falsch zurück. Informationen, die den Blick auf die Rolle Hindenburgs ab 1930 verändern würden, seien während der gesamten Diskussionen nicht genannt worden. Er ging davon aus, dass es keine neuen Erkenntnisse gegeben habe. Die Anhörung sei daher irrelevant.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erinnerte daran, dass die Anhörung seinerzeit mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass es keine neuen Erkenntnisse gäbe. Jetzt gäbe es neue Erkenntnisse, die sich der Bezirksrat anhören sollte. Sie fand es fragwürdig, dass ein zur Stadt Hannover gehörendes Haus wie das Stadtarchiv eine Biografie herausgäbe und Teile des Bezirksrates sich weigern das Ergebnis anzuhören. Sie stellte klar, dass sie generell gegen Straßenumbenennungen sei. Werde die Straße umbenannt, werde sich in einigen Jahren niemand mehr daran erinnern, welche besondere Bedeutung Hindenburg für Hannover gehabt habe. Hindenburg sei als relativ gescheiterter Man nach Hannover gekommen und habe von hier seine Karriere geplant. Er sei hier begrüßt und bejubelt worden und hatte viele Freunde an der Universität.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass zunächst die Rednerin aussprechen dürfe, bevor über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt werde. Die Rednerliste werde dann geschlossen. Diejenigen, die noch auf der Liste stehen würden, seien nach der Abstimmung redeberechtigt.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte wurde mit 15 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Albrecht legte dar, dass alle Anzuhörende wie zum Beispiel Wissenschaftler benennen können. Das von Bezirksratsherrn Sandow benannte Dokument könne in diesem Zusammenhang vorgestellt werden. Es hätte durch einen Änderungsantrag die Möglichkeit gegeben, den Betrachtungszeitraum für die Anhörung zu verändern. Er betonte, dass sich seine Fraktion durchaus inhaltlich zu dem Thema geäußert habe, wenn nicht schriftlich dann zumindest aber mündlich. Das könne im Protokoll nachgelesen werden. Seine Fraktion komme am Ende nur zu einer anderen Interpretation.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Mitte führt in der nächsten Sitzung eine öffentliche Anhörung zu den neuesten historischen Erkenntnissen über den umstrittenen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und seine besondere Bedeutung für die Stadt Hannover durch.
Anzuhören ist:
Buchautor und Historiker Prof. Dr. Gerhard Schneider

8 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019)

Neufassung

TOP 8.4.1.1.
Fahrradbügel in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1994/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass noch Beratungsbedarf bestehe und er den Antrag in die Fraktion ziehe.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.2.
Fahrradstraße Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1995/2019)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass nach seinem Erachten der Fahrradverkehr in der Hindenburgstraße nicht die vorherrschende Verkehrsart sei. In der Regel seien das Kraftfahrzeuge. Der Grundtenor einer Fahrradstraße sei daher nicht gegeben. In der Hindenburgstraße herrsche Linienbusverkehr. Das hielt er für das größte rechtliche Hindernis. Eine Fahrradstraße sei aus diesen Gründen wie bereits bei der Calenberger Straße nicht möglich. Seiner Meinung nach dürfe in einer Straße, in der Busverkehr vorhanden sei, keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Parallel zur Hindenburgstraße verlaufe keine 50 Meter weiter die Fritz-Behrends-Alle mit in beiden Fahrtrichtungen ausgebauten Fahrradwegen. Für seine Fraktion sei der Antrag nicht zustimmungsfähig.

Bezirksratsherr Dr. Feil wies darauf hin, dass dem Antrag zur Calenberger Straße seinerzeit nicht zugestimmt worden sei. Aus diesem Grund sei keine Prüfung durch die Verwaltung erfolgt, ob eine Buslinie in einer Straße gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße spreche. Nach seinem Kenntnisstand treffe die Verwaltungsverordnung dazu keine Aussage. Der Radweg in der parallel verlaufenden Fritz-Behrends-Allee sei in einem sehr schlechten Zustand.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob in der Hindenburgstraße tatsächlich Tempo 30 gelte. Er konnte sich an kein Tempo-30-Schild erinnern. Nach seinem Kenntnisstand könne in einer Straße, in der es Linienverkehr gäbe, nicht Tempo 30 eingeführt und diese dürfe auch nicht Fahrradstraße werden.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass es Beispiele dafür gäbe, dass auch Straßen mit Linienbusverkehr Fahrradstraßen sein können.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass in der Hindenburgstraße Tempo 30 herrsche.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Hindenburgstraße ist als Fahrradstraße auszuweisen.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.4.3.
Fahrradstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1996/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion. In der Einwohnerfragestunde sei gesagt worden, dass das Einlegen der Revision noch bis zum 01.09.2019 möglich sei. Der Termin müsse abgewartet werden, bevor weitere Diskussionen Sinn machen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass eine Berechtigung bestehe, eine Straße zu verbessern. Es bestehe die Chance, die Straße zu einer echten Fahrradstraße zu machen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.4.
Lange Laube
(Drucks. Nr. 15-1997/2019)

Bezirksratsherr Sandow zog den Antrag in die Fraktion, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass laut Drucksache nahezu alle Unfälle mit Personenschäden verbunden seien. Er hätte gerne zu Protokoll beantwortet, wie viele Unfälle aufgeschlüsselt nach Verkehrsart es in den letzten drei Jahren gegeben habe. Außerdem wollte er die Art der Verletzungen zugeordnet zu den Verkehrsarten wissen und wer Verursacher des jeweiligen Unfalls gewesen sei.

Bezirksratsherr Dr. Feil verwies auf ein neues Tool beim statistischen Landesamt, wo die Unfallzahlen und Unfallschwerpunkte der letzten die Jahre online abgefragt werden können. Er werde den Link für das Protokoll zur Verfügung stellen. Die Unfallursache, -schwere sowie die Beteiligten seien abrufbar.

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass das Tool den Verursacher nicht ausweise. Bei der Polizei sei erfasst, wer der Verursacher sei.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass Beinahe-Unfälle und nicht alle Unfälle registriert seien. Sie wisse das aus eigener Erfahrung.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Eine Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 ergab, dass im Bereich der Straße Lange Laube insgesamt 92 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst worden sind. Hier ist anzumerken, dass in den Jahren 2016 und 2017 keine AUO, also Verkehrsunfälle, die im vereinfachten Verfahren aufgenommen werden, erfasst wurden. Berücksichtigt wurden bei der Auswertung alle Verkehrsunfälle (VU), bei denen die Straße Lange Laube als erste oder zweite Straße im Verkehrsunfall eingegeben wurde. Von den 92 VU waren 25 mit Personenschaden. Dabei wurden 30 Personen leicht verletzt. Schwer verletzte oder getötete Personen gab es nicht. Von den 30 leicht verletzten Personen waren 21 Radfahrende, 4 Fußgänger und 5 Pkw-Führer. Zu den einzelnen Verletzungen können keine weiteren Angaben gemacht werden. Eine Beteiligung von Radfahrern konnte bei 27 Verkehrsunfällen festgestellt werden, wobei in 13 Fällen ein Kfz-Führer, in 4 Fällen ein Fußgänger und in 9 Fällen der Radfahrer der Unfallverursacher war. In einem Fall war ein Radfahrer alleinbeteiligt.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Unfallbild:

1
Pkw gegen Pkw
32 Unfälle
2
Pkw gegen Lkw
2 Unfälle
3
Lkw gegen Pkw
4 Unfälle
4
So.Fz. gegen Pkw
4 Unfälle
5
Pkw allein
16 Unfälle
6
Lkw allein
4 Unfälle
7
Pkw gegen Fußgänger
2 Unfälle
8
Pkw gegen Radfahrer
12 Unfälle
9
Lkw gegen Radfahrer
1 Unfall
10
Radfahrer gegen Pkw
5 Unfälle
11
Radfahrer gegen Radfahrer
4 Unfälle
12
Fußgänger gegen Radfahrer
4 Unfälle
13
Radfahrer allein
1 Unfall
14
Fußgänger gegen Pkw
1 Unfall
Protokollantwort: Der Link zum Unfallatlas lautet: https://unfallatlas.statistikportal.de

TOP 8.5.
der SPD-Fraktion

TOP 8.5.1.
weiterer Nahversorger im Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-1999/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht hielt die Idee für nicht verkehrt. Er ging aber davon aus, dass sich ein Nahversorger, der sich gerne im Zooviertel ansiedeln würde, bereits an die Stadt gewandt hätte. Nach seinem Wissen habe die Stadt Hannover im Zooviertel so gut wie keine Grundstücke mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund hielt er auch eine Bebauungsplanänderung, ohne dass es einen interessierten Nahversorger gäbe, für nicht zielführend. Er merkte an, dass es im Zooviertel einen zweiten wenn auch sehr kleinen Nahversorger gäbe. Dabei handele es sich um den Laden „Hoftalente“ in der Seelhorststraße. Diese Alternative zum Edeka sei auch fußläufig erreichbar. Er sehe daher derzeit keinen Grund, dem Antrag zuzustimmen.

Bezirksratsherr Schmidt habe gedacht, dass die zentrale Planwirtschaft mittlerweile Vergangenheit sei. Er verwies auf das bereits gesagte. Gäbe es Interessenten, wäre deren Interessen bereits entsprochen worden.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass der Bedarf im Zooviertel angezeigt worden sei. Im Rahmen der freien Marktwirtschaft handele es sich um einen korrekten Antrag. Die Stadt solle weder selbst die Nahversorgung sicherstellen, noch eine Nahversorgung verbieten oder diese zwangsweise ansiedeln. Die Stadt solle lediglich bei Nachfrage reagieren können. Er werde dem Antrag daher zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Albrecht an. Es gäbe neben dem zweiten Lebensmittelmarkt auch noch zwei Bäcker, auch wenn es sich dabei um eine Monopolstellung handele. Sie wolle dort nicht eingreifen und könne den Antrag daher nicht unterstützen. Gegenüber dem erwähnten Markt gäbe es einen Leerstand. Sie fragte, nach dem aktuellen Sachstand diesbezüglich.

Frau Göttler wies darauf hin, dass das Zooviertel mit ca. 25 Ständen einen der größten Wochenmärkte beherberge.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass es am Samstag auch noch ein Bio-Wochenmarkt gäbe.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass sich nach dem Antragtext im Zooviertel ein weiterer Nahversorger niederlassen könne. Mit Wochenmärkten habe das nichts zu tun. Es handele sich um den Wunsch vieler Menschen, die im Zooviertel wohnen. Es gehe um die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen in einer sozialen Marktwirtschaft, damit sich ein entsprechendes Gewerbe niederlassen könne. Er legte dar, dass das Bauplanungsrecht Grundlage für eine geordnete Stadtentwicklungspolitik sei. Vor Erteilung einer Baugenehmigung müssen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Mittels Flächennutzungs- und Bebauungsplänen müsse sich langfristig darüber Gedanken gemacht werden, wo sich welche Art von Nutzung niederlassen könne. Im Hinblick auf Angebotspläne soll die Stadt sich Gedanken machen. Er ging davon aus, dass die Stadt in der Lage sei, im Sinne der Bewohner des Zooviertels, entsprechende Planungen vorzunehmen. Seine Fraktion sehe den Bedarf für einen weiteren Mitbewerber im Nahversorgungsbereich.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass es drei Versuche gegeben habe, den Leerstand gegenüber des Edeka zu beseitigen. Die Versuche haben sich finanziell nicht gerechnet und seien wieder eingestellt worden. Derzeit gäbe es keine neuen Interessenten. Als Bewohnerin des Zooviertels wies sie auf die kleinen Kioske hin, die Angebote machen und gut angenommen werden und die ums Überleben kämpfen. Sie merkte an, dass es in der Bödekerstraße einen weiteren Nahversorger gäbe. Der Edeka habe daher keine Monopolstellung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich zentral im Zooviertel ein weiterer Nahversorger niederlassen kann, und leistet für diese Ansiedlung nichtfinanzielle Unterstützung (durch Beratung, zeitnahe Bearbeitung usw.).
8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.5.2.
Neuordnung Einfädelung nördliche Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2000/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob der Kurvenbereich oder das Ende der Sackgasse gemeint sei.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass das Ende der Sackgasse gemeint sei.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sich dort nicht nur die Tiefgarage sondern auch Parkraum auf der Straße befinde. Dort rangieren die Autos hin und her. Ab und zu stehe dort auch ein Sprinter oder Bus. Sie war der Meinung, dass genügend Platz vorhanden sei, um das einfädeln in beide Richtungen zu gewährleisten. Die Breite des Radweges sei die eines Einrichtungsradweges. Es wäre hilfreich, wenn im Einfädelungsbereich mehr Patz vorhanden wäre. Es wäre außerdem gut, wenn der Weg bis zur Apotheke verbreitert und Begegnungsverkehr ermöglicht werde.

Bezirksratsherr Albrecht meinte in Erinnerung zu haben, dass es sich nicht um einen Radweg, sondern um einen Fußweg handele.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass es sich um einen Radweg handele. Der Fußweg liege direkt daneben. Bei der Apotheke münde das auf einen neuen Platz. Auf dem Platz seien gerade Fahrradständer installiert worden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover ordnet den Bereich am nördlichen Ende der Plathnerstraße neu, in welchem der Radweg auf die Fahrbahn einmündet und gestaltet ihn deutlich verkehrssicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Wahlpapiere
(Drucks. Nr. 15-1990/2019)

Auf den Wahlunterlagen der letzten Kommunalwahlen 2016 wurden jeweils Straßen und Hausnummern der Listenkandidat*innen veröffentlicht. Das ist nicht nötig, da das Wahlamt die Wahlberechtigung bereits feststellen musste. Eine Veröffentlichung der privaten Adresse der Kandidaten ist nicht im Sinne des Schutzes der zu Wählenden. Es gibt immer mehr hate speech in den Medien und die Möglichkeit einfach und schnell Daten nicht im Sinne der Kandidat*innen weiter zu geben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum werden bei Wahlen in Hannover Postanschriften der Kandidaten veröffentlicht? Die Verwaltung möge prüfen, ob das in Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird.
2. Gibt es dafür einen gesetzlichen Grund?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Der Inhalt und die Gestaltung von Stimmzetteln, sowohl bei Bundestags-, Landtags- als auch bei Kommunalwahlen werden durch die jeweiligen Wahlgesetze und Verordnungen bestimmt. In der Kommunalwahlordnung heißt es dazu:
„Die Bewerberinnen und Bewerber eines jeden Wahlvorschlages werden in der zugelassenen Reihenfolge mit Familienname, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnanschrift aufgeführt; auf den Stimmzetteln für die Gemeindewahl kann die Angabe des Wohnorts unterbleiben“ (Anmerkung zum letzten Halbsatz: Bei Gemeindewahlen stammen alle Bewerber*innen aus dem jeweiligen Wahlgebiet, daher muss der Wohnort nicht zwangsweise angegeben werden, die Anschrift aber schon).
Die anderen Kommunen erfüllen diese gesetzlichen Vorschriften ebenfalls.
2. Die rechtliche Grundlage für die Angabe der Wohnanschrift auf Stimmzetteln bei Kommunalwahlen ergibt sich aus § 39 Absatz 1 Satz 4 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) und für die Wahlbekanntmachung aus § 38 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 39 Absatz 1 Satz 4 NKWO.

TOP 9.1.2.
Trockenheit Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1998/2019)

Die langen Trockenphasen im vorangegangenen und diesjährigem Sommer dürften auch der Eilenriede zugesetzt haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In welchem Zustand befindet sich momentan der Baumbestand der Eilenriede hinsichtlich der Trockenheit und des Schädlingsbefalls und welche Maßnahmen können für eine Verbesserung der Situation ergriffen werden?

Schriftlich beantwortet

Deutschlandweit wird derzeit im Fernsehen, in der Presse und im Radio von bisher nie dagewesenen klimabedingten Waldschäden gesprochen. Auch Hannovers Eilenriede ist davon betroffen. Die Grundwasserstände der Eilenriede liegen durch die beiden trockenen Sommer 2018/19 so tief, dass selbst die alten, tief wurzelnden Bäume ihren Wasserbedarf dadurch nicht mehr decken können. Die Niederschläge in diesem und im letzten Jahr liegen dabei weit unter denen des langjährigen Mittels, so dass auch hier kein Wassernachschub in den durchwurzelten Bodenraum dringt. Aufgrund dieser Trockenheit werfen bereits jetzt viele Bäume das Laub ab. Es ist eine erhöhte Totholzbildung im Kronenbereich zu verzeichnen, was zu Problemen im Rahmen der Verkehrssicherheit führt. Einige Bäume sind sogar bereits komplett abgestorben. Das auf der zweiten Seite beigefügte Foto (von einer Hubarbeitsbühne am Schmachteberg in der südlichen Eilenriede aufgenommen) zeigt die deutliche Braunfärbung des Laubes einiger Bäume und die Totastbildung.
Ein gravierender Schädlingsbefall ist derzeit nur bei der Baumart Fichte festzustellen. Aber auch die anderen Waldbäume sind durch die Trockenheit gestresst und damit anfälliger für Käfer- und Pilzbefall. Insofern kann mit Folgeschäden in den kommenden Jahren gerechnet werden.
Bis auf das Bewässern von Jungbäumen kann diesem Problem kurzfristig nicht entgegengewirkt werden. Dabei darf die Bewässerung allerdings nur kleinflächig und in Extremzeiten durchgeführt werden. Wasser wird im Rahmen des Klimawandels zu einer knappen Ressource mit enormem Konkurrenzdruck (Landwirtschaft, Gärten, Industrie, Trinkwasserversorgung).
Langfristig müssen sich die Bäume selbstständig an die sich verändernden Umweltbedingungen anpassen. Dies geschieht in der Regel durch die Naturverjüngung. Die Bäume passen sich genetisch an die sich verändernden Umweltbedingungen an. Der Forstbetrieb kann im Rahmen des Klimawandels auf die Baumartenzusammensetzung im Wald Einfluss nehmen. So können trockenheitstolerante heimische Baumarten im Rahmen von Durchforstungen gefördert und fremdländische trockenheitstolerante Bäume gepflanzt werden. Letzteres kann die Verwaltung allerdings nur unter Verzicht auf die Naturlandzertifizierung, da diese jegliche Einbringung fremdländischer Baumarten untersagt.
Für den Eichenerhalt in der Eilenriede will der Forstbetrieb zukünftig ein neues Verfahren erproben. Das am besten an den Standort angepasste Verjüngungspotential bietet Naturverjüngung von vorhandenen standortheimischen Bäumen. Problematisch ist, dass Eichen sehr viel Licht benötigen und sich in den städtischen dunklen Laubmischwäldern nicht von alleine verjüngen können. Deshalb werden die vom Forstbetrieb gepflanzten Jungbäume in speziellen Forstbaumschulen zugekauft. Dieses zugekaufte Pflanzgut kommt aus Wäldern mit ähnlichen Standortbedingungen, aber eben nicht direkt aus der Eilenriede. Im Herbst 2019 werden Forstwirte deshalb Eicheln in einem zertifizierten Saatgutbestand in der südlichen Eilenriede sammeln und diese zur Lohnanzucht der städtischen Baumschule übergeben. Damit wird garantiert, dass zukünftig nur noch qualitativ extrem hochwertige Pflanzen mit dem besten Standortpotential verwendet werden. Des Weiteren finden durch diese Methode keine Wurzelschnitte an den Jungbäumen statt, so dass die wichtige Pfahlwurzel der Eiche erhalten werden kann, die in tiefere Bodenregionen dringt.
Bild siehe Anlage

TOP 10.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 24.06.2019

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:10 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin