Sitzung Ratsversammlung am 27.06.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 21.06.2019)
Protokoll (erschienen am 29.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 23.10.2019

PROTOKOLL

33. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 27. Juni 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 28. Februar 2019,
28. März 2019 und am 16. Mai 2019

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der SPD-Fraktion zu Schottergärten
(Drucks. Nr. 1431/2019)

3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur Grundschule Kronsberg-Süd – 4-zügigkeit
(Drucks. Nr. 1461/2019)

3.3. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Zwangsverheiratungen von jungen Mädchen in den Heimatländern ihrer Eltern
(Drucks. Nr. 1780/2019)

3.4. von Ratsherrn Tobias Braune

3.4.1. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Fahrradständern
(Drucks. Nr. 1388/2019)

3.4.2. Anfrage von Ratsherrn Braune zur Antidiskriminierungsstelle
(Drucks. Nr. 1430/2019)

3.4.3. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Äußerungen von Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle
(Drucks. Nr. 1476/2019)

4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1822/2019)

5. Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
(Drucks. Nr. 1194/2019 mit 3 Anlagen)

6. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Betrauungsakte"
(Informationsdrucks. Nr. 1418/2019 mit 1 Anlage)

7. Kommunales Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025
(Drucks. Nr. 1387/2019)

8. Zwischenbericht Kulturentwicklungsplan 2030 „KulturZusammenLeben“
(Informationsdrucks. Nr. 1390/2019 mit 1 Anlage)

9. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1702/2019)

10. Termin Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1770/2019)

11. Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

11.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1372/2019)

11.2. und Zusatzantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1373/2019)

11.3. sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 1396/2019)

12. Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

12.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 1812/2019)

13. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

14. Jahresabschlüsse 2018

14.1. für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1159/2019 mit 6 Anlagen)

14.2. des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2018
(Drucks. Nr. 1298/2019 mit 4 Anlagen)

14.3. der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2018
(Drucks. Nr. 1391/2019 mit 1 Anlage)

15. Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1051/2019 mit 1 Anlage)

15.1. Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1051/2019: Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1834/2019)

16. Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)

17. Bebauungsplanangelegenheiten

17.1. Bebauungsplan Nr. 1772, Im Heidkampe / Laher Heide,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1402/2019 mit 4 Anlagen)

17.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änderung,
Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1479/2019 mit 3 Anlagen)

17.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung,
Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1480/2019 mit 3 Anlagen)

17.4. Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung, Südöstlich Schwarzer Bär,
klarstellender Beschluss über Festsetzungen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1764/2019 mit 4 Anlagen)

17.5. Bebauungsplan Nr. 1871, Tiergartenstraße / Ottenshof,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1036/2019 mit 3 Anlagen)

17.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1434/2019 mit 3 Anlagen)

18. Antrag der CDU-Fraktion zur Verwendung von Mitteln aus dem Sportstätten- und Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0831/2019)

19. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einführung von Wortprotokollen für zu protokollierende Sitzungen der LHH
(Drucks. Nr. 0943/2019)

20. Antrag der CDU-Fraktion zu "Wohnen für junge Familien - Schaffung von Wohneigentum unterstützen"
(Drucks. Nr. 0954/2019)

21. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Umnutzung von nicht mehr genutzten Flüchtlingsunterkünften für Studenten/ Schaffung von studentischem Wohnraum
(Drucks. Nr. 0977/2019)

22. Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 1078/2019)

22.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 1733/2019)

23. Antrag von Ratsherrn Braune zu einer Soforthilfe für Blantyre
(Drucks. Nr. 0938/2019)

24. ANTRÄGE

24.1. der AfD-Fraktion

24.1.1. zur Schaffung von 500 Kleingärten bis 2030
(Drucks. Nr. 1370/2019)

24.1.2. zur Verurteilung von Gewalt gegen gewählte Volksvertreter
(Drucks. Nr. 1432/2019)

24.1.3. Installierung von Aschenbechern in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 1467/2019)

24.1.4. zur besseren Ausleuchtung der Grünanlagen am Opernplatz
(Drucks. Nr. 1468/2019)

24.1.5. zu "Keine Halal-Messe in Hannover"
(Drucks. Nr. 1779/2019)

24.2. von Ratsherrn Tobias Braune

24.2.1. zu LED Ampelsignalen
(Drucks. Nr. 1477/2019)

24.2.2. zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1724/2019)

25. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Verlegung des Stadtarchivs
(Drucks. Nr. 1758/2019)

26. Grundstücksangelegenheiten

26.1. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Am Lindener Hafen"
(Drucks. Nr. 1392/2019 mit 3 Anlagen)

26.2. Grundstücksverkauf in Hannover Bemerode
(Drucks. Nr. 1406/2019 mit 4 Anlagen)

26.3. Verkauf Grundstück Am Ahltener Weg - nördlich Hägenstraße
(Drucks. Nr. 1437/2019 mit 2 Anlagen)

26.4. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 1463/2019 mit 2 Anlagen)

27. Betreiberverträge

27.1. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Eichenweg 81
(Drucks. Nr. 0939/2019 mit 1 Anlage)

27.2. für die Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heerstr. 2 A
(Drucks. Nr. 1237/2019 mit 1 Anlage)

28. Lieferung Erdgas für die Jahre 2020 -2023
(Drucks. Nr. 1072/2019)

29. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1394/2019)

30. hannoverimpuls GmbH – Übernahme einer Ausfallbürgschaft
(Drucks. Nr. 1545/2019)

31. Annahme einer Spende der BBBank für "Schulranzen-Sets" und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 1771/2019)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich der Ratsvorsitzende Hermann krankheitsbedingt entschuldigen ließe und dass auch Bürgermeister Scholz aus Krankheitsgründen nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen könnte. Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek führte weiter aus, dass für diesen Sachverhalt weder im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) noch in der Geschäftsordnung des Rates eine Regelung vorhanden sei. Deshalb würde in der heutigen Sitzung nach einer ungeschriebenen, aber bereits praktizierten Regelung verfahren. Dazu seien die Fraktionsvorsitzenden bzw. Gruppenvorsitzenden in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke zur Benennung von Stellvertreter*innen für die Bürgermeister*innen angesprochen worden. Deshalb seien die Vorsitzenden von SPD und CDU, Beigeordnete Kastning und Beigeordneter Seidel gebeten worden, Abgeordnete für diese Aufgabe vorzuschlagen.
Einstimmig beschloss der Rat Ratsherrn Hofmann (SPD) und Ratsherrn Klapproth (CDU) zur Unterstützung der stellvertretenden Ratsvorsitzenden in die Sitzungsleitung zu berufen.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek bedankte sich beim Sachgebietsleiter des Sachgebiets Ratsangelegenheiten für dessen unermüdlichen Einsatz in der Ratsbetreuung und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der stellv. Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass der Punkt 11. zur Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd" mit der Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage, Punkt 11.1.- Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1372/2019, Punkt 11.2. - Zusatzantrag der AfD-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1373/2019 und Punkt 11.3. - Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN mit der Drucks. Nr. 1396/2019 von der Tagesordnung abgesetzt wurde, da die Verwaltungsvorlage überarbeitet würde.
Ferner sei der Punkt 13 zur Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße (Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen) mit der Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27. Juni 2019 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den Tagesordnungspunkt 19 - Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einführung von Wortprotokollen für zu protokollierende Sitzungen der LHH mit der Drucks. Nr. 0943/2019 zurückziehe, da noch Beratungsbedarf bestünde.
Der Rat beschloss, die Punkte 26 bis 31 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 28. Februar 2019, 28. März 2019 und am 16. Mai 2019

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass im Protokoll vom 28.02.2019 sein Wortbeitrag zu TOP 7 "Widmung der Grabstätte von Benno Ohnesorg als bedeutende Grabstätte" unvollständig wiedergegeben worden wäre.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 28. Februar 2019 mit einer Anmerkung.

Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 28. März und 16. Mai 2019 in der jeweils vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der SPD-Fraktion zu Schottergärten
(Drucks. Nr. 1431/2019)

Frage 1:
Kann geschätzt werden, wie groß der Anteil von Stein-, Kies- und Schottergärten auf gärtnerisch genutzten Flächen im Stadtgebiet ist, und wenn ja, in welchem Verhältnis zur Gesamtfläche der gärtnerisch genutzten Flächen?

Es liegen keine Daten zum Anteil von Stein-, Kies- und Schottergärten auf gärtnerisch genutzten Flächen in Hannover vor. Nach subjektiver Einschätzung der Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün hat der Anteil von Schottergärten in den letzten Jahren aber deutlich zugenommen.

Frage 2:
Gibt es Initiativen, die Ausweitung der auf diese Art versiegelten Flächen zu vermeiden?

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erarbeitet aktuell ein Positionspapier zum Thema Schottergärten. Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten strikt abzulehnen. Schottergärten sind in aller Regel stark biologisch verarmt. In der Regel wird mit der Anlage das Ziel verfolgt, unerwünschten Bewuchs zu verhindern und den Pflegeaufwand gering zu halten. Üblicherweise wird der Boden abgetragen und mit Schotter, Steinen oder Kies befüllt, in dem keine Pflanzen wurzeln können. Oftmals wird eine Abdeckung unter dem Schotter eingebracht. Auch vereinzelte Pflanzungen wie Thuja oder Kirschlorbeer können die Schotterflächen nicht merklich ökologisch aufwerten, da heimische Tierarten davon nicht profitieren können. Naturgärten sind daher gegenüber Schottergärten immer zu bevorzugen, u. a. weil sie Insekten einen besseren Lebensraum bieten und somit für eine größere Artenvielfalt sorgen.
Humose Oberböden sind als Lebensraum für Bodenorganismen wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes. Sie erbringen durch ihre Wasserspeicherfähigkeit sowie durch Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften grundlegende Ökosystemleistungen. Bei einem Ersatz von humosen Oberböden durch Stein-, Kies- oder Schotterflächen können diese Funktionen des Bodens nicht mehr in vergleichbarem Umfang erbracht werden. Je nach Art und Aufbau des Untergrundes kann dies in der Folge auch zu einem erhöhten Schadstoffeintrag ins Grundwasser führen.
Aus Sicht des Stadtklimas kommt hinzu, dass Schotterflächen durch stärkere Aufheizung und geringere Verdunstung zu einer Erwärmung beitragen. Begrünte Gärten hingegen wirken positiv auf das Stadtklima und tragen zum bioklimatischen Ausgleich bei. Dazu kommt eine Materialverschwendung durch verstärkten Abbau von Gestein/natürlichen Ressourcen und höherer Energieverbrauch durch Gewinnung und Transport des Materials.
Die Verwaltung prüft generell, ob in neuen Bebauungsplänen die Anlage von Schottergärten auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Hilfe von Gestaltungsregeln ausgeschlossen werden können. So haben niedersächsische Gemeinden die Möglichkeit, durch örtliche Bauvorschriften für bestimmte Teile des Gemeindegebietes u.a. die Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke zu regeln, insbesondere das Anlegen von Vorgärten vorzuschreiben (§ 84 Abs. 3 Nr. 6 NBauO).

Frage 3:
Welche Beratungsangebote und Anreize hat oder plant die Verwaltung, um Schottergärten zu vermeiden bzw. zurückzudrängen?

Gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Die Stadt besitzt somit eine Vorbildfunktion im Umgang mit Frei- und Grünflächen. Positive Beispiele für eine naturnahe Grünflächengestaltung werden z.B. im Rahmen der Projekte „Städte wagen Wildnis - Vielfalt erleben“, „Stadtgrün - Artenreich und Vielfältig“ sowie „Ökologische Nische Friedhof“ erarbeitet und regelmäßig der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Hierbei muss bedacht werden, dass eine Verbesserung der Biodiversität von Gartenflächen durch Mittel des öffentlichen Baurechtes alleine nicht durchgesetzt werden kann, da den beschriebenen baurechtlichen Anforderungen (s.o.) auch durch ökologisch geringwertige Grünflächen (z.B. intensiv genutzter Scherrasen) nachgekommen werden kann.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Stadt beabsichtige, an versiegelten Flächen, wie am Trammplatz oder am Schützenplatz selbst tätig zu werden, um größere Grünflächen schaffen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Stadtverwaltung ein großes Interesse daran habe, Flächen zu entsiegeln. Allerdings seien Entsiegelungen je nach Flächennutzung nicht überall möglich.

Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass gerade an zentralen Plätzen in der Stadt, wie dem Steintorplatz, kontrovers darüber diskutiert würde, wie viel Grünfläche und wie viel Veranstaltungsfläche vorhanden sein sollte. Darüber hinaus habe man am Opernplatz das Entsieglungspotential gut ausgenutzt und auch am Trammplatz größere, offene Flächen entstehen lassen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung darüber Auskunft geben könnte, wie sich die Quadratmeterzahl der als Stein- Fließ- und Schottergärten aufgeführten Flächen auf städtischen Grund und Boden in den vergangenen sieben Jahren entwickelt habe. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Verwaltung darüber Auskunft geben könnte, ob die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Entwicklung zu den Schottergärten eher kritisch sehen würde. Beigeordneter Machentanz fragte zudem, wie die Verwaltung das Zubetonieren von Kleingärten im Vergleich zu den Schottergärten bewerten würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Verwaltung zu den Entwicklungen in den vergangenen sieben Jahren keine Auskunft geben könnte, da grundsätzlich keine Flächenerhebungen zu Schottergärten vorhanden wären. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass man in den vergangenen Jahren das Thema Entsieglung oftmals in Zusammenhang mit dem Klimafolgemanagement oder den Starkregenereignissen behandelt habe. In Zusammenhang mit den Hochwasserfolgen habe man zudem die positiven Auswirkungen von Entsiegelungen sehr intensiv und ausführlich diskutiert. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass der Rat mit seinen Beschlüssen zum Wohnflächen-, zum Gewerbeflächen- und zum Kleingartenkonzept festgelegt habe, welche Nutzung auf den jeweiligen Flächen stattfinden solle. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass sich die Verwaltung an die Beschlüsse des Rates halten würde.

Ratsherr Semper (CDU) fragte, wen man in der Verwaltung überzeugen müsste, damit auch im öffentlichen Raum mehr Grün verpflanzt würde und ob das Problem schwieriger Untergründe mit Hochbeeten gelöst werden könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass jede Entscheidung über die Nutzung einer Fläche intensiv diskutiert würde und dass allen Fraktionen, Gruppen sowie Einzelvertretern die Möglichkeit offen stünde, sich einzubringen. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte fest, dass beispielsweise auch die Gestaltung der Goseriede auf einem Ratsbeschluss basiere. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass es tatsächlich inzwischen ein Problem sei, dass überall im Erdreich Leitungen und Ähnliches verborgen wären. Danach sei es teilweise sogar schwierig, das Tausend-Bäume-Programm umzusetzen. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass im Rahmen der Möglichkeiten auch mit Kübelpflanzen und Hochbeeten gearbeitet würde. Allerdings seien diese im Unterhalt mit deutlich höheren Kosten behaftet und pflegeintensiver zu behandeln.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob das Verhältnis von Schottergärten und versiegelten Flächen überhaupt ein Problem darstellen würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass vor dem Hintergrund von Klimawandel, Starkregen- und Hochwasserereignissen jede unversiegelte oder von Baumaterialien unbelastete Fläche einen Beitrag leisten könnte.

Ratsherr Kreisz (SPD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die CDU-Ratsfraktion der Umgestaltung der Goseriede im Mai 2011 zugestimmt habe. Ratsherr Kreisz fragte ferner, inwiefern die Verwaltung Möglichkeiten habe, im Rahmen von städtebaulichen Verträgen und Investorenberatungen Einfluss nehmen zu können, dass Schotter- und Steingärten vermieden würden.

Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass es bei der Goseriede zunächst einmal darum gegangen sei, den Verkehrskreisel umzubauen, um die Goseriede und die Celler Straße auf ein verkehrlich vertretbares, aber leistungsfähiges Maß herunterbauen zu können. Bilanziell sei für die Celler Straße und den St. Nikolai Friedhof ein größerer Flächenanteil herausgefallen, als die immer wieder kritisierte Fläche um den ehemaligen Gänselwieselbrunnen oder vor den ver.di-Höfen. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass diese Stelle häufig für Veranstaltungen nachgefragt würde und dass im Ergebnis sicherlich nicht mehr Fläche versiegelt worden wäre, wie das zuvor der Fall gewesen sei. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass der Marstall mit seinen ehemals vielfach betonierten Parkflächen um die Baumflächen herum großzügig geöffnet worden wäre und dass die Schotterung lediglich als Schutz für die Tag-Nachtaktivitäten aufgetragen worden wäre. Stadtbaurat Bodemann hob hervor, dass die Schotterung am Marstall nicht mit einem Schottergarten verglichen werden könnte, da sich Schottergärten dadurch auszeichnen würden, dass unter der Schotterschicht eine dicke Plane, die das Regenwasser nicht abfließen lasse, ausgelegt würde. Zudem sei die Bepflanzung am Marstall eine Staudenbepflanzung, die eine zwei- bis dreijährige Anzuchtpflicht genieße. Der Marstall sei ein Beitrag zur Entsiegelung und könnte aufgrund der Pflanzungen, ein Ort für Insektenansiedlungen werden. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass es zum Phänomen Schottergärten ein Beratungsangebot aus dem Fachbereich Stadtgrün gäbe. Gleichzeitig würde geprüft, ob die Verwaltung in Bauleitplanverfahren für Wohnungsbau oder Gewerbe einen Passus aufnehmen könne, der das Anlegen von Schottergärten verbiete.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es Aufzeichnungen darüber geben würde, wie viele ehemals grüne Gärten in Schottergärten umgewandelt worden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte die Frage.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie viele Flächen die Verwaltung im Rahmen des Programms zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen inzwischen entsiegelt habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste.

Antwort der Verwaltung:
„Eine Bilanz zu den entsiegelten Flächen wurde leider nicht gesondert erhoben.

Seit 1998 wurden über das Programm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen insgesamt 288 Objekte (165 Spielplätze und 123 Schulhöfe) unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgestaltet. Bei dieser ökologischen Aufwertung wurden unter anderen Schadstoffe im Boden entsorgt und Teilflächen entsiegelt.“

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob die Stadtverwaltung bereit sei mit gutem Beispiel vorangehen zu wollen und den Innenhof des Neubaus am Schützenplatz vom Schotter zu befreien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Stadt nicht Eigentümer des Gebäudes sei. Die Verwaltung sei allerdings bereit, mit dem Eigentümer in Gespräche zur Verbesserung der Innenhof-Situation gehen zu wollen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche Pläne die Verwaltung in Bezug zu einem Verbot von Schottergärten verfolgen würde und welche Beschlüsse die Verwaltung diesbezüglich vom Rat benötigen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung, aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün heraus, zunächst einmal mit Information arbeiten würde. Darüber hinaus würde geprüft, ob man im Rahmen der Bebauungspläne diese Form von Freiflächengestaltung ausschließen könne. Stadtbaurat Bodemann verwies auf den § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung, wonach Freiflächen auf privaten Grundstücken als Grünfläche herzustellen seien. Allerdings würden auch Steingärten oder Ähnliches unter diesen Begriff fallen. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass es nicht möglich wäre aufgrund von Zeitmangel, Gesundheit oder Alter den § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung zu umgehen. Dabei sei jedoch wieder zu beachten, dass eine Kontrolle der Freiflächen nur mit einem sehr hohen Maße an Personal- und somit Kostenaufwand herzustellen sei.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob die Verwaltung in Erwägung ziehen würde, Grünstreifen und Hochbeete, die sich auf öffentlichen Flächen befänden, zur eigenverantwortlichen Bepflanzung an Bürger*innen zu übergeben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Verwaltung bereits Patenschaften zur Pflege von Baumscheiben vergeben würde. Die Problematik bei Hochbeeten sei hingegen, dass diese im Besonderen der Trockenheit ausgesetzt wären. Deshalb würden viele Menschen schon aufgrund der intensiv zu leistenden Bewässerung schnell an ihre Grenzen stoßen. Im Ergebnis sei dann davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Hannover wieder selbst tätig werden müsste.

Ratsherr Wiechert (CDU) fragte, ob Schottergärten zu den Grünflächen zählen würden, auch wenn diese nicht explizit im § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung aufgeführt wären.

Stadtbaurat Bodemann verneinte die Frage und ergänzte, dass Steingärten und Ähnliches zu den Grünflächen zählen würden.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie groß denn der Unterschied vom Verbot zur Enteignung wäre und ob die Verwaltung dahingehend auch bereits Pläne habe.

Stadtbaurat Bodemann wiederholte, dass unbebaute Flächen auf Privatgrundstücken als Grünfläche hergestellt werden müssten. Im Umkehrschluss wären dann wohl Schottergärten verboten. Die Stadtverwaltung erfände demnach also nicht Neues. Es sei denn, dass im Rat über eine im Bebauungsplan enthaltene Gestaltungssatzung entschieden würde, in der explizit die Erstellung von Schottergärten ausgeschlossen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es die Verwaltung nicht auch bedauerlich fände, dass Grundsätze wie „Eigentum verpflichtet“ nicht besser kontrolliert werden könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass die Verwaltung eine unglaubliche Bandbreite an Aufgaben zu erledigen habe und dafür nicht unendlich viel Geld zur Verfügung stünde. Deshalb müsste man im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel Prioritäten setzen. Durch die Verabschiedung des Haushalts würde der Rat der Stadt die Prioritäten zudem vorgeben. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sagte, dass in Verbindung mit dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ in die Öffentlichkeit kommuniziert werden müsste, dass mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Grundstücke ein großer Anteil zur Verbesserung der Ökologie und des Klimas in der Stadt beigetragen werden könnte.


TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Grundschule Kronsberg-Süd – 4-zügigkeit
(Drucks. Nr. 1461/2019)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 1461/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wieso plant die Verwaltung bei der Schulentwicklung im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode nicht schon heute über die Schuljahre 2025/2026 hinaus?

Der Drucksache Nr. 2865/2018 ist zu entnehmen, dass rein rechnerisch die Kapazitätsgrenze der Grundschule Kronsberg-Süd mit dem Schuljahr 2025/26 erreicht sein wird. Die darüber hinaus gehenden Bedarfe an Grundschulplätzen, die nicht zuletzt mit der weiteren Entwicklung des Baugebietes erwartet werden, können mit der geplanten Errichtung einer weiteren Grundschule in Bemerode erfüllt werden. Die Verwaltung plant somit schon jetzt über die Schuljahre 2025/26 hinaus, um auch nachhaltig und langfristig den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit ausreichend Grundschulplätzen zu versorgen.

Frage 2:
Wie gedenkt die Verwaltung einem steigenden Grundschulbedarf ab dem Schuljahr 2025/2026 im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gerecht zu werden?

Wie in der Drucksache Nr. 2865/2018 ausgeführt, plant die Verwaltung neben der Grundschule Kronsberg-Süd die Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode in zentraler Lage zwischen den vorhandenen und geplanten Grundschulen. Als geeigneten Standort favorisiert die Verwaltung einen Standort an der Wilhelm-Göhrs-Straße im Bereich der Bezirkssportanlage.
Der zentrale Standort zwischen dem Stadtteil Bemerode und dem Kronsberg eröffnet zum einen die Möglichkeit die zukünftigen Schüler*innen aus den Neubaugebieten am Kronsberg zu beschulen und den Bedarf von insgesamt mindestens sieben prognostizierten Zügen an Grundschulen abzubilden, zum anderen könnte durch die Lage der geplanten Schule auch die Grundschule Wasserkampstr. bzw. die Grundschule Am Sandberge oder auch die Grundschule An der Feldbuschwende ggf. entlastet werden. Insbesondere die Einwohner*innenentwicklung im Stadtteil Kirchrode wird dazu zurzeit erneut überprüft.

Frage 3:
Wieso findet sich der oben genannte Ratsbeschluss nicht in der Beschlussdrucksache der Verwaltung (2865/2018) wieder?

Um den Ratsauftrag aus Drucksache Nr. 2505/2017 zu würdigen, wird die Verwaltung nach den Ratsferien dem Verwaltungsausschuss und dem Rat eine Neufassung der Drucksache Nr. 2865/2018 vorlegen.
Entsprechend dem aktuell absehbaren Bedarf wird derzeit für den Standort Kronsberg-Süd eine dreizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle geplant, die durch zwei zusätzliche Unterrichtsräume die Möglichkeit einer Erweiterung bietet und damit in Spitzenzeiten bis zu 364 Schüler*innen Platz bieten kann. Gleichzeitig soll der Standort Platz für eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS in zentraler Lage des Neubaugebietes Kronsberg-Süd bieten.
Zusätzlich erhält die in der Umsetzung befindliche Grundschule Kronsberg am Kattenbrookstrift im Neubau vorsorglich einen weiteren Zug, wird auf drei Züge aufgestockt und kann damit auch zur Bedarfsdeckung der ersten Bauabschnitte Kronsberg-Süd herangezogen werden.
Damit ist nach Ansicht der Verwaltung das zukünftige Schulangebot ausreichend dimensioniert, um die Bedarfe an Grundschulplätzen in dem sich entwickelnden Wohngebiet Kronsberg-Süd bis zum Schuljahr 2025/26 zu decken.
Die darüber hinausgehenden Bedarfe im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode können – wie zu Frage 1 und 2 bereits beantwortet – mittelfristig durch die Errichtung einer weiteren Grundschule gedeckt werden.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass sich die Verwaltung für die Nichtbefassung mit dem Ratsauftrag bereits ausdrücklich bei den Fraktionsvorsitzenden entschuldigt habe, dass man deshalb die Drucksache zurückgezogen habe und eine Neufassung vorlegen würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob die Verwaltung am Standort nicht eine fundamentale Chance darauf vertan habe, an dem Neubaugebiet Kronsberg Süd über das Jahr 2025/2026 hinaus großzügig zu planen. Ratsfrau Dr. Matz fragte weiterhin, ob man nicht ebenso die Chance vertan habe, in Hinblick auf Turnhallenflächen, in dem Stadtbezirk großzügig zu planen.
Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und erläuterte, dass bereits ausgeführt worden sei, dass man dem Rat eine Neufassung vorlegen würde, wonach man empfehle dem Ratsauftrag nicht zuzustimmen, da eine Begegnungsstätte nicht grundsätzlich unter guten Vorzeichen stünde. Darüber hinaus habe man im Schul- und Bildungsausschuss darauf verwiesen, dass eine bessere Verteilung der Grundschulen zu einer effektiveren Entlastung führe.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich die Verwaltung mit ihren Planungen zu den Zügigkeiten sicher sei, da man es auf jeden Fall vermeiden wolle, eine Situation wie an der Grundschule Steinbreite schaffen zu wollen.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung im Bereich Kronsberg, Bemerode insgesamt siebenzügig planen würde. Darüber habe man im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode thematisiert, dass in naher Zukunft eine Grundschule mit Standort in Kirchrode nachgefragt werden könnte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Begriff „Lagegunst“ definiert werden könnte.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass mit Lagegust gemeint sei, dass man im Bereich Kronsberg Süd und im Bereich der Bezirkssportanlage Bemerode drei- bis dreieinhalbzügig plane. Damit gehe eine flächendeckendere Verteilung und günstigere Entlastung der bestehenden Grundschulen einher.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, warum die Lagegunst zu einem anderen Konzept am Kronsberg Süd kommen würde als der Schulentwicklungsplan.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die klarere und bessere Antwort darauf mit der Drucksache geliefert würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob die Verwaltung einschätzen könne, für wie lange das neue Konzept am Kronsberg Süd zahlenmäßig aufgehen solle. Ratsfrau Dr. Matz fragte ferner, wie die Sportdezernentin die Errichtung einer Einfeldsporthalle an dem Standort bewerten würde.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass zur Errichtung von Schulen mit Sporthallen eine Abstimmung mit dem Sportdezernat erfolge. Das Sportdezernat sei auch zur geplanten Grundschule beteiligt worden, sodass den entsprechenden Bedarfen Rechnung getragen würde.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Verwaltung in sicheren Prognosen zur Sekundarstufe I und den Grundschulen über zehn bzw. über fünf bis sechs Jahre arbeite. Man erstelle beispielsweise eine Prognose auf Grundlage der geplanten Wohnungen und dem damit verbundenen Schlüssel zur möglichen Entwicklung von Kinderzahlen. Die Fertigstellung der Wohnungen am Kronsberg würde bis etwa 2031 dauern und auf Grundlage dieses Zeitraums habe man mit der Siebenzügigkeit sicherlich nicht zu knapp geplant.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte vor dem Hintergrund neu entwickelter Baufelder im Stadtbezirk Misburg-Anderten, woher die Verwaltung die Sicherheit nähme, dass man mit den prognostizierten Zahlen auskommen würde.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung seit drei Jahren mit einem neuen Prognosemodell arbeiten würde und dass die Prognosen, die man damit erstellt habe, fast auf den Punkt genau stimmen würden. Stadträtin Rzyski machte ferner deutlich, dass der Einsatz von Modulen ein angemessenes Instrument zur Überbrückung von temporären Überkapazitäten wäre. Die Betrachtung von Entwicklungszahlen zu Grundschulen habe beispielsweise ergeben, dass an einigen Grundschulen temporär ein höherer Bedarf bestünde. An den Schulen, wo ein dauerhafter Bedarf aufträte, würde natürlich entsprechend gehandelt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, was man getan habe, um die Bürger*innen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu beteiligen oder ob nun eine echte Bürgerbeteiligung an dem Standort geplant sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Stadtbezirksrates zugegen sei, darüber hinaus an mehreren Sitzungen des Interkreises teilgenommen und sämtliche Fragen beantwortet habe. Zudem gehöre der benannte Stadtbezirksrat zu denjenigen, die ihre Bedarfe sehr deutlich und klar formulieren würde. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass eine Bürgerbeteiligung vom Stadtbezirksrat und nicht vom der Verwaltung ausgehen müsste.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie genau, mit welcher Maßnahme die Verwaltung beabsichtige dem dringenden Handlungsbedarf für mehr Sportflächen, insbesondere an Hallensportflächen, in diesem Stadtbezirk zu begegnen.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass es keinen Bedarf in diesem Stadtbezirk geben würde. Die Stadtentwicklungsplanung würde in einer Grafik aufzeigen, dass die Sportraumversorgung in dem Stadtbezirk bei mehr als 100 % läge. Diese Quote nähme zwar bis 2025 ab, allerdings würde diese dann immer noch über 100 % liegen.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob der Sportentwicklungsplan überarbeitet würde, denn sie habe direkt aus diesem zitiert.

Stadträtin Beckedorf verwies auf die Anlage zur Sportentwicklungsplanung und unterstrich, dass man in Bemerode die eben geschilderte Versorgungssituation habe.


TOP 3.3.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Zwangsverheiratungen von jungen Mädchen in den Heimatländern ihrer Eltern
(Drucks. Nr. 1780/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.4.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 3.4.1.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Fahrradständern
(Drucks. Nr. 1388/2019)

Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.4.2.
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Antidiskriminierungsstelle
(Drucks. Nr. 1430/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.4.3.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Äußerungen von Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle
(Drucks. Nr. 1476/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1822/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1822/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
(Drucks. Nr. 1194/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1194/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 6.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Betrauungsakte"

(Informationsdrucksache Nr. 1418/2019 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Kommunales Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025
(Drucks. Nr. 1387/2019)

Ratsherr Marski (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU hinter der Kulturhauptstadtbewerbung stünde und der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Ratsherr Marski machte deutlich, dass der offene Brief des Stadtkämmerers und die Aussagen der Verwaltung im Kulturausschuss die noch offenen Fragen der CDU-Fraktion hätten beantworten können. Danach würden die notwendigen, formalen Kriterien erfüllt. Man habe eine solide, finanzielle Grundlage für den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses geschaffen. Zudem sei die Bereitschaft vorhanden einer Auswertung des finanziellen Rahmens offen gegenüberzustehen.

Beigeordnete Zaman (SPD) sagte, dass die Fraktion der SPD alle Anwesenden auffordere zu beweisen, dass man gemeinsam zur Kulturhauptstadtbewerbung stünde. Beigeordnete Zaman betonte, dass sie persönlich sehr froh darüber sei, dass sie Teil dieser Bewerbung sein könnte und bedankte sich bei allen Beteiligten – vor und hinter den Kulissen, für deren unermüdliche Bemühungen Ruhe zu bewahren und für die vorliegende Drucksache, mit der man wieder einen Schritt weiter voranschreiten würde. Darüber hinaus ging Beigeordnete Zaman auf den Kulturentwicklungsplan ein.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) unterstrich, dass die in den Medien kolportierten 18 Mio. € nur dann freigegeben würden, wenn die Kulturhauptstadtbewerbung erfolgreich wäre und erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der vorliegenden Drucksache zustimmen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass der Rat der Stadt der Verwaltung mit der vorliegenden Drucksache einen Blankoscheck über 18 Mio. € ausstellen würde, da die konkrete Ausformulierung und Zielstellung der Bewerbung noch nicht vorläge. Beigeordneter Machentanz erinnerte daran, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN schon vor einiger Zeit dafür geworben habe, dass mit der Kulturhauptstadtbewerbung die Teilhabe aller Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover zu garantieren sei. Dies müsse insbesondere die kulturelle Teilhabe und ein deutliches Mehr an öffentlich geförderten sowie bezahlbaren Wohnraum umfassen. Eine Befragung aller Bürger*innen Hannovers zur Kulturhauptstadtbewerbung sollte letztendlich entscheiden, wie die Einwohner*innen der Landeshauptstadt dazu stünden. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache mit einigen Bedenken zustimmen würde.

Stadträtin Beckedorf stellte klar, dass sich Igor Levit nicht zurückgezogen habe und somit auch weiterhin gern für seine Heimatstadt als Botschafter für die Kulturhauptstadtbewerbung fungieren würde. Zudem seien weder aus dem Kulturrat, dem Kuratorium noch dem Beirat irgendwelche Rückzüge zu vermelden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der vorliegenden Drucksache nicht zustimme, da man ein Projekt, dass die Bürger*innen auf der Straße weder wahrnehmen noch interessieren würde, zuzeiten einer prekären Haushaltslage nicht unterstützen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe entgegnete, dass das Jahresergebnis 2018 ausgeglichen, der Gesamtschuldenstand in der Bilanz 2018 gesenkt und der Doppelhaushalt 2019/2020 ebenfalls ausgeglichen sei.
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass es wenig Sinn machen würde, wenn man versuche Soziales und Kultur gegeneinander auszuspielen. Denn durch den Titel einer Europäischen Kulturhauptstadt 2025 würde die Stadt ein Vielfaches von dem einnehmen, was zuvor eingesetzt worden wäre. Zudem würde eine breite, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und Zustimmung des Rates für die vorliegende Drucksache eine Positive Außenwirkung in Hinblick auf die Bewerbung haben.

Ratsherr Engelke (FDP) konstatierte, dass die AfD-Fraktion weder Geld für Kultur noch für Bildung einsetze, damit die Menschen bildungsfern blieben, um auf die AfD hereinfallen zu können. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass wegen der Kulturhauptstadtbewerbung nicht weniger Schultoiletten und Gebäude saniert oder Radwege und Wohnungen gebaut würden. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Engelke die zum Teil gewählte Tonart und die Kommunikationswege zu den in der Öffentlichkeit ausgetragenen Unstimmigkeiten zur Kulturhauptstadtbewerbung.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die mit der Kulturhauptstadtbewerbung verbundenen Chancen für Hannover sehr viel höher einschätze als die Risiken. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die Suspendierung des Kulturdezernenten, die Ablösung des Oberbürgermeisters und der Streit zwischen den Kulturschaffenden, der Verwaltung und der Politik nicht zwangsläufig eine positive Außenwirkung gehabt hätten. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache zustimme, obwohl man eine Deckelung der Kosten für das Projekt Kulturhauptstadt auf deutlich unter 80 Mio. € als notwendig erachten würde.

Beigeordnete Zaman erörterte, dass die Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen ein Bestandteil der Kulturhauptstadtbewerbung sei und dass der in der Öffentlichkeit ausgetragene Streit genau darum gegangen sei, dass die 18 Mio. € innerhalb eines vorgegebenen Rahmens und festgelegter Strukturen in das Projekt eingebracht werden sollten und eben nicht als Blankoscheck eingesetzt werden dürfte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte darauf aufmerksam, dass die 1,5 prozentige Dynamisierung den ganz normalen Kulturschaffenden zuteilwürde und dass man deshalb wohl kaum von einer Unterstützung der Hochkultur oder der oberen Zehntausend sprechen könnte. Ratsherr Klippert tat kund, dass die Streichabsichten der AfD-Fraktion zu den Zuwendungen zwei Szenarien heraufbeschwören könnten. Zum einen wäre es bei teilweisen Streichungen durchaus möglich, dass sich viele Kulturschaffende einer anderen Beschäftigung zuwenden würden. Zum zweiten sei es bei einer kompletten Streichung der Zuwendungen möglich, dass die Kulturschaffenden die Stadt in Scharen verlassen würden, sodass man dadurch den Wohnungsmarkt in Hannover gravierend entspannen könnte.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass allgemein bekannt sei, dass sich im Finanzhaushalt eine Neuverschuldung von 50 Mio. € für die Jahre 2019/2020 ergeben würde. Deshalb sei es unredlich von einem ausgeglichenen Haushalt, wobei nur der Ergebnishaushalt gemeint würde, zu sprechen.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, das die Landeshauptstadt Hannover durch die Kulturhauptstadtbewerbung gewinnen würde, da der Kulturentwicklungsplan auf jeden Fall erarbeitet würde. Beigeordnete Kastning führte weiter aus, dass jedem klar sein sollte, dass es bei einem breit gefassten Kulturbegriff nicht nur um Museen, Konzerte, Theater – bildende Kunst, gehe. Nachfolgend beschrieb Beigeordnete Kastning den sozialen Kontext zur Stadtteilkulturarbeit, die Freie Szene und unter anderen auch den kostenfreien Museumsbesuch an den Freitagen sowie Tanz- und Theaterprojekten für Schulen.

Ratsherr Markurth (SPD) erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover mit der Kulturhauptstadtbewerbung einen der größten Beteiligungsprozesse in ihrer Geschichte aufgenommen habe. Dieser Beteiligungsbereich würde nicht nur den Kulturbereich, sondern alle Bereiche der Stadtgesellschaft berühren. Zudem sei es absolut unschädlich, wenn man transparent mit Diskrepanzen umgehe. Es sei jedoch nichts anderes als desstruktiv, wenn man beabsichtige sich außerhalb des Prozesses aufhalten zu wollen.

Ratsherr Hirche (AfD) machte deutlich, dass die Fraktion der AfD beabsichtige, den nachfolgenden Generationen eine vernünftige Schulinfrastruktur zu hinterlassen. Eine Bewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt könnte man anstreben, wenn die Mittel dafür auch entbehrlich wären.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass die PIRATEN an die Kulturhauptstadt glauben würden. Denn Kultur und Bildung bedeuteten Aufklärung. Aufklärung sei wichtig, um Menschen dahin gehend aufwachsen zu lassen, dass diese Denkweisen erlernten, um nicht auf Leute wie die AfD-Fraktionsmitglieder hereinzufallen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Drucksache zunächst einmal zustimme, weil man die Hoffnung habe, dass die sozio-kulturellen Stadteilkulturinitiativen demnächst auch stärker gefördert würden.
Mit 53 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat das kommunale Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1387/2019


TOP 8.
Zwischenbericht Kulturentwicklungsplan 2030 „KulturZusammenLeben“
(Informationsdrucksache Nr. 1390/2019 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 9.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1702/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1702/2019.


TOP 10.
Termin Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1770/2019)
Einstimmig beschloss der Rat den Termin zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1770/2019.


TOP 11.
Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1372/2019)

TOP 11.2.
und Zusatzantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1373/2019)

TOP 11.3.
sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 1396/2019)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 12.
Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

TOP 12.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 1812/2019)

Ratsherr Finck (SPD) erläuterte, dass der Stadtjugendring zum 1. Juli 2019 mit zwei zusätzlichen Stellen ausgestattet würde. Die Fraktion der SPD sei der klaren Überzeugung, dass Jugendringe in Deutschland einen sehr wertvollen Beitrag für Demokratie und Vielfalt leisteten. Diese sollten die Stadtgesellschaft mitgestalten sowie Kindern und Jugendlichen eine starke Stimme geben.
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1812/2019.

Mit 40 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1812/2019), die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen.
TOP 13.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 14.
Jahresabschlüsse 2018

TOP 14.1.
für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1159/2019 mit 6 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1159/2019 mit 6 Anlagen.


TOP 14.2.
des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2018
(Drucks. Nr. 1298/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1298/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 14.3.
der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2018
(Drucks. Nr. 1391/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss für die Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1391/2019 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1051/2019 mit 1 Anlage)

TOP 15.1.
Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1051/2019: Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1834/2019)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass er als gleichstellungspolitischer Sprecher der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die in Anlage eins befindliche Drucksache zur Verfahrensordnung, vor der Veröffentlichung, nach den für die Verwaltung geltenden Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache redaktionell geändert haben wolle.

Ratsherr Kelich (SPD) erwiderte, dass die Fraktion der SPD dem Zusatzantrag nicht zustimmen würde, da die Begründung nicht ausreiche, um ein für die Landeshauptstadt Hannover derart wichtiges Verfahren aufzuhalten. Zumal sich die Kommission am kommenden Montag (1. Juli 2019) konstituieren wolle.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich den Ausführungen ihres Vorredners an und ergänzte, dass die Überarbeitung nach geschlechtergerechten Richtlinien notwendig und sinnvoll sei. Allerdings sei man der Ansicht, dass der Hinweis bei der Verwaltung angekommen sei und dass man zukünftig die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache, auch im Sinne der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, umsetzen würde.
Mit 54 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1834/2019 ab.

Einstimmig beschloss der Rat die Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1051/2019 mit 1 Anlage.

TOP 16.
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen.


TOP 17.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 17.1.
Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1402/2019 mit 4 Anlagen)
Mit 56 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1402/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 17.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änderung
- Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg -; Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1479/2019 mit 3 Anlagen)

Beigeordneter Seidel (CDU) wies darauf hin, dass sich Ratsherr Emmelmann nicht an der Behandlung der Tagesordnungspunkte 17.2. und 17.3. beteiligen werde.
Einstimmig beschloss der Rat, ohne Beteiligung des Ratsherrn Emmelmann, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änderung, Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1479/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 17.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung
- Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße -, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1480/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat, ohne Beteiligung des Ratsherrn Emmelmann, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung, Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1480/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 17.4.
Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung - Südöstlich Schwarzer Bär -
klarstellender Beschluss über Festsetzungen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1764/2019 mit 4 Anlagen)
Mit 57 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung, Südöstlich Schwarzer Bär, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1764/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 17.5.
Bebauungsplan Nr. 1871 - Tiergartenstraße / Ottenshof
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1036/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1871 - Tiergartenstraße / Ottenshof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1036/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 17.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1434/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1434/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion zur Verwendung von Mitteln aus dem Sportstätten- und Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0831/2019)

Ratsherr Klapproth (CDU) gab den Inhalt des Antrages wieder und erklärte, dass die Fraktion der CDU mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung den Politischen Druck ein wenig anheben wolle.

Ratsherr Alter (SPD) stellte klar, dass das Bündnis aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und
SPD bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im November 2018 einen Prüfauftrag an die Verwaltung, in Bezug auf das Sportstättenförderprogramm des Landes Niedersachsen, vergeben habe. Darüber hinaus habe die Sportdezernentin im Fachausschuss (März 2019) darauf hingewiesen, dass zunächst einmal die Festlegung der Richtlinien abzuwarten wären. Ratsherr Alter bemerkte, dass sich die Förderung des Landes nur auf Hallenschwimmbäder beziehen würde. Abschließend bedankte sich Ratsherr Alter beim Niedersächsischen Minister des Inneren für die mündliche Zusage von 10 Mio. € zur Sanierung des Sportleistungszentrums.

Ratsherr Klapproth (CDU) entgegnete, dass der tiefere Sinn hinter dem vorliegenden Antrag sei, dass man politischen Druck dahin gehend aufbauen wolle, dass die Verwaltung unverzüglich Anträge beim Land einreichen möge, damit auch möglichst zeitnah Gelder zur Verfügung gestellt würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sicherte zu, dass die Verwaltung konkrete Anträge stellen würde. Darüber hinaus würden die Sportdezernentin und der Stadtkämmerer persönlich noch vor der Sommerpause beim Niedersächsischen Ministerium des Inneren vorsprechen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass die Verwaltung intensiv an konkreten Beantragungen zur Requirierung von finanziellen Mitteln für die Stadt arbeiten würde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) stellte klar, dass es keines politischen Antrages der CDU-Ratsfraktion bedürfe, um die Verwaltung zu einer Arbeit aufzufordern, die diese bereits erledige. Zudem habe das Bündnis aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD einen Antrag in den Haushalt eingestellt, wonach eine zusätzliche Personalstelle zur Drittmittelakquise eingerichtet werden sollte.

Beigeordnete Seitz (CDU) bedankte sich beim Niedersächsischen Finanzminister für die Bereitstellung der Fördergelder. Denn ohne diesen Vorgang wäre auch das Niedersächsische Ministerium des Inneren nicht in der Lage Fördergelder zu vergeben.
Mit 32 Stimmen gegen 28 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Verwendung von Mitteln aus dem Sportstätten- und Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0831/2019 ab.

TOP 19.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einführung von Wortprotokollen für zu protokollierende Sitzungen der LHH
(Drucks. Nr. 0943/2019)
Von der Fraktion Die FRAKTION zurückgezogen.

TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion zu "Wohnen für junge Familien - Schaffung von Wohneigentum unterstützen"
(Drucks. Nr. 0954/2019)
Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu "Wohnen für junge Familien - Schaffung von Wohneigentum unterstützen", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0954/2019 ab.

TOP 21.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Umnutzung von nicht mehr genutzten Flüchtlingsunterkünften für Studenten/ Schaffung von studentischem Wohnraum
(Drucks. Nr. 0977/2019)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Kelich (SPD) sagte, dass es aktuell keine leerstehende Flüchtlingsunterkunft in Hannover geben würde. Ferner würde es den vorliegenden Antrag bereits geben, denn die Festbauten der hanova Wohnen seien explizit darauf ausgelegt, dass diese nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in Wohnungen umgewandelt werden könnten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) berichtete, dass er im Stadtbezirksrat einen Antrag in das Verfahren gegeben habe, wonach Studenten gemeinsam mit Flüchtlingen, Obdachlosen oder auch mit Senioren in einem Gebäude untergebracht werden könnten. Denn in anderen Ländern wäre das seit Jahren schon Praxis. Allerdings würde so etwas in Deutschland an den bürokratischen Hürden scheitern und im Speziellen wahrscheinlich den Horizont der Fraktion DIE HANNOVERANER übersteigen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bemerkte, dass es doch ein lohnendes Ziel sein könnte zu beschließen, dass die irgendwann einmal leerstehenden Flüchtlingswohnheime in Studentenunterkünfte umgewandelt werden könnten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass es Aufgabe eines Rechtsstaats sei, Flüchtlinge auf- und unterzubringen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, warum der Vorsitzende der Fraktion Die FRAKTION den erwähnten Antrag nicht in den Rat und seine Gremien einbringe.

Ratsherr Engelke (FDP) verbat sich den Vorwurf des Vorsitzenden der AfD-Fraktion, wonach der deutsche Rechtsstaat nicht funktionieren würde.

Ratsherr Hirche (AfD) erwiderte, dass im Jahr 2015 mehr als 1,5 Mio. Menschen nach Deutschland gekommen wären, dass die Grenzen immer noch offen ständen und das jährlich Menschen im Umfang einer Großstadt wie Kassel nach Deutschland kämen.

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) stellte bedauernd fest, dass die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion nur dann den nicht funktionierenden Rechtsstaat propagierten, wenn dies zu ihrem aktuellen Thema passen würde.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Umnutzung von nicht mehr genutzten Flüchtlingsunterkünften für Studenten/ Schaffung von studentischem Wohnraum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0977/2019 ab.

TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der SOG-VO um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 1078/2019)

TOP 22.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 1733/2019)

Ratsherr Oppelt (CDU) führte aus, dass zu einer weltoffenen und toleranten Stadt wie Hannover auch die Einhaltung von Regeln sowie ein sauberes und sicheres Erscheinungsbild gehörten. Allerdings sei aus Rückmeldungen von Bürger*innen zu entnehmen, das die vom Ordnungsdezernenten eingeleiteten Maßnahmen allenfalls als halbherzig zu bezeichnen wären. Die Fraktion der CDU sei der Überzeugung, dass Sanktionen zur Verfügung stehen müssten, wenn man Recht und Ordnung durchsetzen wolle. Zudem würde ein Bußgeldkatalog den Mitarbeiter*innen der Verwaltung die Arbeit deutlich erleichtern.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass die Rückmeldungen aus dem Bürger*innenpanel zeigten, dass man mit den Maßnahmen zu den Konzepten für mehr Sicherheit und Sauberkeit richtig läge. Darüber hinaus habe der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung einen überzeugend positiven Bericht vom Ordnungsdienst erhalten. Ratsherr Dr. Menge machte deutlich, dass die vorgeschlagenen Sanktionen überwiegend in Bereiche fielen, für die der Ordnungsdienst der Stadt überhaupt nicht zuständig wäre. Ferner würde der überwiegende Teil der bußgeldgestützten Sanktionen Menschen treffen, die ohnehin nicht über Mittel verfügten, um Bußgelder bezahlen zu können. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimme, da man lieber auf Einsicht und Aufklärung setzen wolle, anstatt einfach nur Bußgelder zu verhängen.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung darauf hingewiesen hätten, dass die meisten Ordnungswidrigkeiten und Verwarnungen mit dem ruhenden Verkehr zusammenhingen. Ratsfrau Steinhoff betonte, dass Kooperationen mit der Region in Hinblick auf Zuständigkeiten sehr viel sinnvoller wären als ein Bußgeldkatalog. Ratsfrau Steinhoff erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen könnten, da man die darin abgezeichneten Maßnahmen für viel zu drastisch halten würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass der Ordnungsdienst im zweiten Halbjahr 2018 etwa 12.000 Verwarnungen ausgesprochen, knapp 3.000 Platzverweise erteilt und ca. genauso viele Bußgeldanzeigen ausgelöst habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass er durchaus der Intention folgen könnte Transparenz darüber herstellen zu wollen, welche Strafe welchem Vergehen folgen würde. Deshalb sei man mit der Kommunalaufsicht in Verbindung getreten, um neue Zuständigkeiten bei aha begründen zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass es nicht sinnvoll wäre, die im Antrag zusammengefassten Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewährt machen zu wollen, da man damit Menschen in Bedrängnis bringen würde, die diese Bußgelder überhaupt nicht leisten könnten. Man würde einen Aufwand ohne Ertrag betreiben, den man darüber hinaus auch noch für sozial nicht adäquat halten würde.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde und analysierte im Weiteren Sprache in Hinblick auf christliche Hintergründe.

Ratsherr Pohl (CDU) machte deutlich, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Auftrag an die Verwaltung handeln würde, dass diese einen Bußgeldkatalog, gerne auch unabhängig vom den in der Begründung aufgeführten Inhalte erarbeiten möge. Die Fraktion der CDU sei dann gern bereit diesen im Rat der Stadt diskutieren zu wollen. Im Übrigen sei ein fast gleich lautender Antrag von den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List in das Verfahren gegeben worden.

Ratsherr Döring (FDP) bemerkte, dass es wenig zielführend sei, nach einer verhältnismäßig kurzen Einsatzzeit und in Verbindung mit den guten Ergebnissen, den Ordnungsdienst als Luftnummer bezeichnen zu wollen. Ratsherr Döring gestand ein, dass die Diskussionen zum Littering und deren Zuständigkeit genau richtig wären.

Ratsherr Albrecht (CDU) machte deutlich, dass sich im Besonderen an den beiden Brennpunkten Weißekreuzplatz und Marstall Personen daneben benehmen würden, die durchaus in der Lage wären Bußgelder bezahlen zu können. Ratsherr Albrecht appellierte an die Mitglieder des Rates, dass diese den Anwohner*innen am Marstall im Kampf gegen ungebührliches, sittenwidriges und ruhestörendes Verhalten helfen mögen. Dort gehe es nicht um weggeworfene Kaugummis oder Zigarettenstummel, sondern um die Möglichkeit für die Anwohner*innen am Wochenende in den Schlaf finden zu können.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass es die von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP propagierte heile Welt auch in Hannover nicht geben würde. Denn täglich könnte man auch hier in der Tagespresse von Drogenhandel, Schlägereien, Ruhestörungen, Belästigungen etc. lesen.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) führte aus, dass viele der angeführten Delikte in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen würden. Allerdings sei das auch ein Bestandteil des Konzeptes, wonach gemeinsame Streifengänge von Polizei und Ordnungsdienst an den Brennpunkten koordiniert würden. Zudem würde die Aussage, man möge die Begründung einfach einmal außer Acht lassen, ein wenig seltsam anmuten.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erinnerte daran, dass auch schon vor dreißig Jahren immer Lärm am Steintor gewesen sei und dass einige Mitglieder des Rates auch deshalb davor gewarnt hätten, Wohnhäuser am Marstall errichten zu wollen. Denn irgendwann würden die normalen Mieter ausziehen und diejenigen, die dorthin gehörten, einziehen.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mit 43 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, da man der Ansicht sei, dass dringend etwas in Hinblick auf Sicherheit und Ordnung in Hannover passieren müsste.

Ratsherr Bingemer (FDP) berichtete, dass es ein koordiniertes Vorgehen von protec, DB-Service, Polizei und dem Ordnungsdienst der Stadt am Raschplatz gäbe. Danach würden Ansprachen an Einzelpersonen, Gruppen oder mehrere Gruppen nach einem festen Muster entsprechend kommuniziert.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1733/2019 ab.

Mit 41 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Ergänzung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1078/2019 ab.

TOP 23.
Antrag von Ratsherrn Braune zu einer Soforthilfe für Blantyre
(Drucks. Nr. 0938/2019)

Ratsherr Braune verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Jacobs (AfD) bemerkte, dass es von Interesse sei zu erfahren, wie Partnerstädte unterstützt würden, die in Not geraten wären. Ratsherr Jacobs fragte, mit welchen Maßnahmen die Landeshauptstadt Hannover ihre Partnerstadt Blantyre unterstützt habe.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass in Hannover der sehr aktive Freundeskreis Blantyre tätig sei, der sofort nach der Unwetterkatastrophe mit mehreren Partnern, unter der Schirmherrschaft der Landeshauptstadt Hannover zu Sammelaktionen aufgerufen habe. Zudem befände sich die Verwaltung im engen Kontakt mit ihren Kolleg*innen in Blantyre. Stadträtin Beckedorf informierte darüber, dass die Menschen in Blantyre dringend davon abgeraten hätten, dass vorschnell große Summen übersandt würden, da nicht abzusehen sei, wann man dort in der Lage sei, diese Gelder zielgerichtet einzusetzen. Stadträtin Beckedorf ergänzte, dass die Landeshauptstadt Hannover ständig in freundschaftlichen Kontakt mit ihren Partnerstädten stünde und dass in Notsituationen eine gegenseitige Hilfestellung selbstverständlich sei. Darüber hinaus würde die Katastrophe in Malawi eine absolute Ausnahmesituation darstellen.

Beigeordnete Zaman (SPD) machte deutlich, dass von Hannover aus viele Aktionen, unter anderen die finanzielle Umsetzung eines Hilfskonzerts, unternommen worden wären. Beigeordnete Zaman unterstrich, dass ebenfalls der deutsche Botschafter in Malawi darum gebeten habe mit der Überweisung von Geldern zu warten, da diese nur zielgerecht eingesetzt einen Nutzen haben würden. Beigeordnete Zaman berichtete ferner, dass die Unwetterkatastrophe Malawi insgesamt schwer getroffen habe, dass die Stadt Blantyre selbst jedoch weniger davon betroffen sei.

Ratsherr Braune konstatierte, dass die Verwaltung selbst nicht viel für Blantyre tun würde. Denn in der Hauptsache seien die Freundeskreise tätig geworden.
Gegen 1 Stimme und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu einer Soforthilfe für Blantyre nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0938/2019 ab.

TOP 24.
ANTRÄGE

TOP 24.1.
der AfD-Fraktion

TOP 24.1.1.
zur Schaffung von 500 Kleingärten bis 2030
(Drucks. Nr. 1370/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.1.2.
zur Verurteilung von Gewalt gegen gewählte Volksvertreter
(Drucks. Nr. 1432/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 24.1.3.
Installierung von Aschenbechern in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 1467/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.1.4.
zur besseren Ausleuchtung der Grünanlagen am Opernplatz
(Drucks. Nr. 1468/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.1.5.
zu "Keine Halal-Messe in Hannover"
(Drucks. Nr. 1779/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.2.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 24.2.1.
zu LED Ampelsignalen
(Drucks. Nr. 1477/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.2.2.
zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1724/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 25.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Verlegung des Stadtarchivs
(Drucks. Nr. 1758/2019)

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Marski, Ratsherr Emmelmann(CDU),
Ratsfrau Zaman, Ratsherr Gill (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsfrau Falcke, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.


Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:



K r a m a r e k T e g t m e y e r – D e t t e S c h ö n d u b e



Stellv. Ratsvorsitzende Erste Stadträtin Stadtangestellter


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