Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 26.06.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.06.2019)
Protokoll (erschienen am 06.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12.- 27.08.2019

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 26. Juni 2019,
GS Fuhsestraße, Oertzeweg 5, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
(Bezirksbürgermeisterin Bittorf (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky (Die Linke)
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon (CDU) 18.00 - 21.05 Uhr
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD)
Bezirksratsfrau Jeschke (CDU)
Bezirksratsherr Karsch (SPD)
(Bezirksratsfrau Krause) (CDU)
Bezirksratsherr Mesenbrink (ASH)
Bezirksratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Mönkeberg (SPD)
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Neubauer (CDU)
(Bezirksratsfrau Schmidt) (CDU)
Bezirksratsfrau Stolzenwald (SPD)
Bezirksratsherr Tegtmeier (SPD)
(Bezirksratsfrau Thimm) (SPD)
Bezirksratsherr Vey (Piraten)
Bezirksratsherr Witte (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Braune) parteilos
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Beigeordneter Kelich) (SPD)

Verwaltung:
Frau Kloten FB Planen und Stadtentw.
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement

Gäste:
Herr Zessin Polizeikommissariat Stöcken
Frau Wolf PK Stöcken
Frau Hoff PK Stöcken
Herr Koopmann PK Stöcken




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 22.05.2019
- öffentlicher Teil -

5. Sachstand zum Brunnen Stöckener Markt

4. Arbeitsbericht 2018 des Polizeikommissariats Stöcken

6. Bericht aus der Sanierungskommission

7. M I T T E I L U N G E N

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. E N T S C H E I D U N G E N

8.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1485/2019)

9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 26.06.2019 -
(Drucks. Nr. 15-1601/2019)

9.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke, ASH und Piraten

9.2.1. Zuwendung aus eigenen Mitteln an das Bürgerbüro Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 15-1751/2019)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1297/2019)

9.3.2. Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1752/2019)



9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Bepflanzung des Grünstreifens an der Turnhalle Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1747/2019)

9.4.1.1. Bepflanzung des Grünstreifens an der Turnhalle Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1747/2019 N1)

9.4.2. Buschriede
(Drucks. Nr. 15-1753/2019)

9.4.3. Am Fuhrenkampe Einmündung Gödekeweg
(Drucks. Nr. 15-1754/2019)

9.4.3.1. Am Fuhrenkampe Einmündung Gödekeweg
(Drucks. Nr. 15-1754/2019 N1)

9.4.4. Tagesordnung Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-1756/2019)

10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Sauberkeit von Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1639/2019)

10.1.2. Drei Warnbaken am Hexenturm
(Drucks. Nr. 15-1640/2019)

10.1.3. Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-1760/2019)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Verkehrssituation an der Kreuzung Baldeniusstraße -Buschriede
(Drucks. Nr. 15-1761/2019)

10.2.2. Räumung der Unterkunft Paul Dohrmann Schule
(Drucks. Nr. 15-1762/2019)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 22.05.2019 –Nichtöffentlicher Teil-

12. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

12.1. A N H Ö R U N G E N

12.1.1. Verlängerung der Anmietung Kita Eichsfelder Straße 52
(Drucks. Nr. 1537/2019 mit 2 Anlagen)

13. A N T R Ä G E

13.1. Interfraktionell

13.1.1. Verleihung des Ehrenpreises
(Drucks. Nr. 15-1723/2019)

14. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsmitglied Dr. Dragon kritisiert die s. E. rechtswidrige Tagesordnung aufgrund der Schreibweise des TOP 2.

Bezirksratsherr Neubauer bringt einen Dringlichkeitsantrag Drucks.Nr. 15-1833/2019 ein, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, eine Beschlussdrucksache zur Gestaltung eines neuen Brunnens auf dem Stöckener Markt vorzulegen. Die Dringlichkeit des Antrags aus Drucks. Nr. 15-1833/2019 wird mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag wird in der nächsten Sitzung behandelt.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 5 wird nach TOP 3 behandelt
Die so geänderte TO wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung beschlossen


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksratsherr Mesenbrink nimmt Stellung zu Ergebnissen der Einwohner*innenanliegen der vorherigen Sitzung:
Das Wahlplakat Vinnhorster Weg Höhe Hausnummer 71 war bereits entfernt.
An der Ampelanlage Vinnhotster Weg Höhe Hausnummer 71 erfolgt der Rückschnitt der Hecke nach der Vogelbrutschutzzeit. Die Ampelanlage sei laut Aussage Verwaltung dennoch gut sichtbar.
Die Holzumzäumung der Bäume in Höhe Brauerei Herrenhausen , die auf den Fahrradweg ragten, wurde zurückgebaut.
Zum eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Schwarze Heide steht eine Beantwortung noch aus.

Stellv. Bezirksbürgemeister Janischowsky berichtet, dass in der IGS Stöcken eine zusätzliche 5 Klasse eingerichtet worden sei, so dass alle Kinder, die bisher keinem Platz in der 5. Klasse erhalten haben, jetzt berücksichtigt werden konnten.

Bezirksratsherr Karsch wird sich um die heute vorgetragen Anliegen kümmern.

Herr Sch. beklagt, dass ein Kinderkarrussel in der Schwarzen Heide immer noch nicht repariert sei und bittet um Abhilfe; er bedauert, dass zum Fest an der Herrenhäuser Straße nicht mehr Mitglieder des Bezirksrates anwesend waren.

Herr S.beklagt den schlechten Zustand des Lotte-Burghardt-Weges.

Herr L erkundigt sich, wann die Straße am Friedhof Marienwerder befestigt werde.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 22.05.2019 - öffentlicher Teil -
Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 22.05.2019 wird einstimmig genehmigt.

TOP 5.
Sachstand zum Brunnen Stöckener Markt

Frau Kloten stellt den Entwurf eines Wasserelements des Landschaftsarchitekturbüros club L94 vor, welches auch den Marktplatz und den Vorplatz des Stadtteilzentrums geplant habe. Es handele sich einen Schalenbrunnen, mit kreisrunden, 90 cm breiten Betonring in Sitzhöhe, der als Bank nutzbar ist. Der Innendurchmesser betrage 4,20 m. Das Wasserbecken sei aus strukturiertem (rutschfesten) Edelstahl und verfüge über verschiedene Düsen, die ein Wasserspiel im flachen Wasserstand erlauben. Abends erlaube ein LED-Band unter dem Brunnenrand eine Beleuchtung, sodass der Eindruck eines schwebenden Elememtes entstehe. Für die erforderliche Technik könne die Brunnenstube des alten Brunnens genutzt werden. Die Kosten belaufen sich auf 120.000 Euro und werde aus Mitteln der Sanierung Soziale Stadt finanziert. werde Mit dem Entwurf werde auf den Einbau von robusten, langlebigen Elementen geachtet, dabei seien Erfahrungen aus anderen Standorten berücksichtigt worden.

Bezirksratsfrau Jeschke erkundigt sich nach den Materialien, die verwendet werden.

Frau Kloten erklärt, dass der Brunnen in der Farbe des hellen Betonpflaster gestaltet werde, das Becken werde mit Edelstahl ausgekleidet

Bezirksratsherr Neubauer beklagt, dass der alte Brunnen nicht erhalten werden konnte, da ein Wiedererkennen des alten Brunnens nicht sei und möchte wissen, was die Bevölkerung zum Brunnen gesagt habe.

Frau Kloten erklärt, dass sich im Rahmen der Bürgerbefragung niemand für einen Erhalt des alten Brunnens ausgesprochen hätte. Aufgrund der Kanten und Ecken des alten Brunnens stellte er eine Unfallgefahr für spielende Kinder dar.

Bezirksratsfrau Stolzenwald befindet den alten Brunnen als nicht mehr zeitgemäß; die Bedenken zur Unfallgefahr könne sie nachvollziehen. Sie befindet den neuen Brunnen als passend.

Bezirksratsherr Dr. Dragon beklagt den Verlust der Einzigartigkeit des alten Brunnens: Dem Standort angemessen wäre gewesen, ein Charakteristikum des alten Platzes mit Geschichte zu bewahren. Die Verwaltung solle versuchen zu begreifen, dass hier Geschichte transportiert werden müsse.

Bezirksratsherr Neubauer kritisiert, dass die Informationen zu spät kämen, da der Bezirksrat nun keinen Einfluss mehr nehmen könne und fragt, warum der Brunnen nicht mit der Präsentation des Stöckener Marktes vorgestellt wurde

Frau Kloten erwidert, dass die Planung zu dieser Zeit noch nicht soweit fortgeschritten gewesen wäre. Sie könne jedoch auch jetzt noch Anregungen aufnehmen, da die Materialien noch nicht fest seien.

Bezirksratsherr Tegtmeier weist auf die hohen Kosten einer Ertüchtigung des alten Brunnens hin und erklärt, dass die vorgestellten Drucksache auch Hinweise zum Brunnen enthielt. Die Verwaltung sei beauftragt worden, den Erhalt des Brunnens zu prüfen und ggfs. einen neuen zu planen. Diesem Wunsch sei die Verwaltung nachgekommen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky stellt fest, dass es ein Erfolg sei, dass überhaupt ein Brunnen erhalten bleibe.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram befindet den Entwurf als langweilig und hätte sich mehr künstlerischen Anspruch gewünscht. Der alte Brunnen hätte einen Erinnerungswert gehabt, der neue nicht.

Stellv. Bezirksbürgermeister dankt Frau Kloten für die Präsentation.


TOP 4.
Arbeitsbericht 2018 des Polizeikommissariats Stöcken
Herr Zessin, Frau Wolf, Herr Koopmann und Frau Hoff stellen den Arbeitsbericht 2018 des Polizeikommissariats Stöcken vor und berichten über Präventionsmaßnahmen. Auf Wunsch der Polizei wird der Vortrag nicht protokolliert. Informationen zur polizeilichen Kriminalstatistik sind im Internet unter www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/polizeiliche-kriminalstatistik-2018-113630.html veröffentlicht.


TOP 6.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsfrau Stolzenwald berichtet aus der Sitzung der Sanierungskommission vom 24.06.2019. Auch dort sei der Entwurf des Brunnens am Stöckener Markt vorgestellt worden. Darüber seien ein Modellkonzept zur Steigerung der Gesundheitskompetenz vorgestellt worden und Informationen der Verwaltung u.a. zu Ausgleichsbeträgen nach Abschluss der Sanierung mitgeteilt worden. Auf das Protokoll im SIM wird verwiesen.


TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
Abgesetzt


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1485/2019)


Antrag, zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Wendlandstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2019/2020 Mittel in Höhe von bis zu 18.800 Euro zur Verfügung zu stellen.
Einstimmig beschlossen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 26.06.2019 -
(Drucks. Nr. 15-1601/2019)

Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die folgenden Zuwendungen:
Zuwendung Nr. 07-2019
Das Ev. Familienzentrum Baldeniusstraße erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 Euro für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen.
Zuwendung Nr. 13-2019
Die Interessengemeinschaft Herrenhäuser Vereine erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 470,00 Euro für die Durchführung der Seniorenparty 2019.
Zuwendung Nr. 16-2019
Die AWO Kindertagestätte Mühenkamp erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.350,00 Euro
für die Ersatzbeschaffung eines Kinderspielhauses.
Zuwendung Nr. 17-2019
Der TuS Mecklenheide e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.750,00 Euro für die Neubohrung eines Brunnens.
Einstimmig beschlossen


TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke, ASH und Piraten

TOP 9.2.1.
Zuwendung aus eigenen Mitteln an das Bürgerbüro Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 15-1751/2019)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt dem Bürgerbüro Stadtentwicklung e. V. aus seinen Haushaltsmitteln eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für das Projekt „AudioStadtradtour Herrenhausen".
Mit 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen bewilligt


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion


TOP 9.3.1.
Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1297/2019)

Bezirksratsfrau Goedeke bringt den Antrag aus der letzten Sitzung erneut ein.
Antrag, zu beschließen:
An der Kreuzung der B6 mit der Garbsener Landstraße wird stadtauswärts ein Verkehrsschild für ein Verbot des Wendens (Verkehrszeichen 272) aufgestellt.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram erklärt, die Polizei sehe an dieser Stelle keinen Unfallschwerpunkt und schlägt vor, den allgemeinen Schilderwald nicht noch zu verstärken.
Mit 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen

TOP 9.3.2.
Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1752/2019)

Bezirksratsherr Tegtmeier trägt vor:
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Werbeplakaten und -ständern für Vereine, Kulturveranstaltung und andere nicht kommerzielle Veranstaltung im Stadtbezirk, jeweils nach Einzelfallprüfung, zu erteilen.

Frau Spremberg weist auf die Regelung des § 10 der Sondernutzungssatzung der LHH hin.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Bepflanzung des Grünstreifens an der Turnhalle Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1747/2019)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Grünstreifen an der Turnhalle Wendlandstraße / Wendlandschule zu bepflanzen. Wenn möglich, sollen Bäume und Sträucher gepflanzt werden, alternativ wäre ein Blühstreifen denkbar.

Bezirksratsfrau Jeschke, schlägt vor, die Schule in die Planung mit einzubinden.
Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-1747/2019 N1

TOP 9.4.1.1.Bepflanzung des Grünstreifens an der Turnhalle Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1747/2019 N1)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Grünstreifen an der Turnhalle Wendlandstraße / Wendlandschule zu bepflanzen. Wenn möglich, sollen Bäume und Sträucher gepflanzt werden, alternativ wäre ein Blühstreifen denkbar und die Grundschule Herrenhausen ( Wendlandstraße) wird aktiv an der Begrünung beteiligt.
Einstimmig beschlossen


TOP 9.4.2.
Buschriede
(Drucks. Nr. 15-1753/2019)Antrag

Bezirksratsherr Neubauer bringt den Antrag ein:
Antrag, zu beschließen:
Der mit Wohnbebauung versehende Teil der Straße „Buschriede“ zwischen Borglingstraße und Mecklenheidestraße wird zu einer „Spielstraße“ umgewidmet.

Bezirksratsherr Metell weist darauf hin, dass ein Verkehrs beruhigter Bereich nicht zulässig sei, da es sich um eine Anliegerstraße mit Nebenanlagen handele, dennoch werde man dem Antrag zustimme.

Bezirksratsherr Tegtmeier weist auf den Querungsbereich der Baldeniusstraße und den nahen und fußläufig erreichbaren Spielplatz fußläufig erreichbar. Die Notwendigkeit einer Spielstraße sei eigentlich nicht gegeben.

Bezirksratsfrau Jeschke weist auf andere Beispiele im Stadtbezirk hin, die eigentlich nicht gehen und wundert sich über die Gegenwehr zur Einrichtung einer Spielstraße, die von Anwohnern gewünscht wird.

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischwosky schlägt vor, eine diesbezügliche Anfrage zu stellen.
Mit 8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 9.4.3.
Am Fuhrenkampe Einmündung Gödekeweg
(Drucks. Nr. 15-1754/2019)

Bezirksratsherr Neubauer trägt einen weiteren Antrag vor und erläutert, dass ein Anwohner diesen Wunsch geäußert habe und ggf. bereit sei, einen Blumenkübel auf eigene Kosten aufzustellen.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob an geeigneter Stelle der Einmündung bzw. der Abbiegung von der Straße „Am Fuhrenkampe“ in den „Gödekeweg“ Poller oder Absperrpfähle aufgestellt werden könne.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram schlägt vor, den Wunsch des Anliegers, einen Blumenkübel aufzustellen, mit in den Antrag aufzunehmen.
Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-1754/2019 N1

TOP 9.4.3.1.
Am Fuhrenkampe Einmündung Gödekeweg
(Drucks. Nr. 15-1754/2019 N1)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob an geeigneter Stelle der Einmündung bzw. der Abbiegung von der Staße „Am Fuhrenkampe“ in den „Gödekeweg“ Poller , oder Absperrpfähle oder nach Absprache mit der Verwaltung Blumenkübelaufgestellt werden könne.
Einstimmig beschlossen


TOP 9.4.4.
Tagesordnung Bezirksrat

(Drucks. Nr. 15-1756/2019)

Antrag, zu beschließen:
1. Die Verwaltung betitelt den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ wie in der Überschrift zu § 62 NkomVG und in der Geschäftsordnung des Rates in § 31 bzw. 36 (Vom 03. 11.2016) .
2. Alternativ könnte der Tagesordnungspunkt auch „Offene oder Öffentliche Fragestunde“ oder nur „Fragestunde“ benannt werden.
Mit 3 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Sauberkeit von Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1639/2019)

Am 13.04.2019 berichtete die HAZ in einem Internetbeitrag über Hygienemängel in den Schulen der Region Hannover. Unter dem Titel „So dreckig sind die Schulen in der Region Hannover“ wurde der Mangel quantifiziert: „Fast 80 Prozent werden nur mangelhaft gereinigt“.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft die Meldung nach Einschätzung der Verwaltung zu oder gehört sie zu den Übertreibungen, wie sie in üblicher Berichterstattung vom Leser in Rechnung zu stellen sind?
2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Qualität der Reinigung in den Schulen des Stadtbezirks (oder der Stadt, falls keine genauer aufgeteilten Befunde vorliegen) ein?
3. Wie überprüft die Stadt diese Qualität? Wird sie erst auf Beschwerden hin tätig oder gehört die stichprobenhafte Kontrolle zum Alltagsgeschäft?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: In den Schulen der Stadt Hannover trifft diese Aussage nicht zu. Aus dem Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken sind in den letzten 18 Monaten lediglich sechs Beschwerden aus drei Schulen eingegangen.
Zu Frage 2: Die Qualität der Reinigung wird insgesamt als gut eingeschätzt. Im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken wird dies durch die geringe Anzahl an Beschwerden bestätigt. Neben Richtlinien zur Reinigung an Schulen und in Sportbereichen werden objektspezifische Leistungsverzeichnisse erstellt, die die Qualität und den Umfang der Reinigung fest-legen. Durch die Einhaltung des Leistungsverzeichnisses wird die Qualität der Reinigung gesichert.
Zu Frage 3: Es finden regelmäßige Reinigungskontrollen durch die Schulhausmeisterdienste vor Ort statt, die in einem engen Austausch mit der Objektbetreuung der kommunalen Gebäude-reinigung stehen. Zudem finden stichprobenartige, sowie anlassbezogene Kontrollen durch die Objektbetreuenden der kommunalen Gebäudereinigung statt.
gez.



TOP 10.1.2.
Drei Warnbaken am Hexenturm
(Drucks. Nr. 15-1640/2019)

Auf dem Weg im Hinüberschen Garten von der temporären Installation „Humanitas“ zum Hexenturm warnen drei rot-weiße Baken seit etwa anderthalb Jahren vor einer mit normalen Sinnen nicht wahrnehmbaren, also übersinnlichen Gefahr. Die Angelegenheit ist geheimnisvoll, seit nach dem Hinweis, daß die Baken umgefallen seien und wohl einfach im Wald vergessen worden sein, sie wieder aufgestellt wurden, ohne daß sich weiteres getan hat. Die folgenden Fragen sind aus Geschäftsordnungsgründen auf drei beschränkt, bieten sich aber als Auftakt für eine Serie an, falls uns die Antwort der Stadtverwaltung, etwa Nein, Nein, Nein, mit genauer Beschränkung auf die Fragen auf die Folter spannt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Handelt es sich um eine freimaurerische Installation, die mit Betonung der Zahl drei den Menschen mahnen soll, sich nie aller Gefahren sicher zu sein, insbesondere wenn er keine Gefahr sieht?
2. Was macht die Gefahr so verzwickt, daß sie in anderthalb Jahren nicht hat beseitigt werden können?
3. Verhindern fehlende Ersatzteile oder eine noch erforderliche Ausschreibung den Abschlußder jahrelangen Bemühungen zur Beseitigung der Gefahr und ihrer Warnzeichen?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Nein
Zu Frage 2: Der historische Weg über die sogenannte Hohe Düne hoch zum Hexenturm ist wegen seiner zum Teil großen Neigung (bis zu 12 % Gefälle) in „hydraulisch gebundener“ Bauweise erfolgt, um möglicher Erosion der Feindecke bei Starkregenereignissen zu begegnen. Die Überarbeitung derartiger Verschleissschichten (Wegedecken) ist sehr aufwendig, da das gesamte Wegeprofil betroffen ist.
Im Vorfeld des geplanten Neuaufbaus war zu klären, ob es sich um eine reguläre „bauliche Unterhaltung“ (ohne denkmalrechtliche Genehmigung) oder um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt. Da der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mehrere diagonal verlaufende und eine parallel geführte Entwässerungsrinnen einbauen wollte, war eine denkmalrechtliche Genehmigung dieser Maßnahme zwingend erforderlich. Leider haben Vorplanung und die denkmalrechtliche Abstimmung (die Genehmigung liegt seit März 2019 vor) einen längeren Zeitraum beansprucht.
Die Baumaßnahme wird aller Voraussicht nach in der 27. KW umgesetzt. Ergänzend wird erwähnt, dass mittels der drei Baken auf die möglichen Verkehrssicherheitsrisiken hingewiesen wurde. Diese Maßnahme wurde ergriffen, als sich herausstellte, dass die Reparatur nicht unmittelbar nach der Wegekontrolle umgesetzt werden konnte.
Zu Frage 3: Nein, es liegt nicht an fehlendem Material, Beschaffung oder längeren Ausschreibungsfristen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird die Maßnahme mit den Garten- und Landschaftsbau-Auszubildenden eigenständig ausführen.

TOP 10.1.3.
Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-1760/2019)
Die Ausfahrt aus dem Parkplatz bei der Friedhofskapelle Marienwerderiegt in einer unübersichtlichen Kurve. Daher hatte der Bezirksrat im Februar 2017 erwogen, einen Spiegel anbringen zu lassen, dieses Vorhaben aber zurückgestellt, weil die Stadtverwaltung zugesagt hatte, durch andere bauliche Maßnahmen (etwa das Versetzen des Friedhofszauns) die Ausfahrt übersichtlich zu machen. In der schriftlich nachgereichten Antwort zur Anfrage nach obigem Spiegel im Herbst letzten Jahres plante die Stadt ein Zurückbauen der Einfriedung und ergänzte, hierzu gäbe es eine grundsätzliche Einigung mit der Kirchengemeinde.

Der Kirchengemeinde ist davon nichts bekannt, verständlich, denn von einem Gespräch, auf das sich die Stadtverwaltung beruft, gibt es keine Protokollnotiz. Zudem haben Kirchenvorstände eine begrenzte Amtszeit. Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann will die Verwaltung die gefährliche Ausfahrt übersichtlicher gestalten?
2) Warum hält die Verwaltung einen Spiegel für ein Teufelsding, daß optisch täuscht?
3) Gehört die Spiegelphobie zu Hannovers Alleinstellungsmerkmalen oder wird auch anderenorts die Gefahr, die von Spiegeln ausgeht, schlimmer als blindes Unwissen eingeschätzt?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die Maßnahme musste aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden. Der Zeitpunkt für die Umsetzung kann derzeit nicht benannt werden.
Zu Fragen 2. und 3.: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die verzerrte Darstellung der Verkehrssituationen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge und Personen falsch eingeschätzt werden und dieses zu fehlerhaftem Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen führen kann. Bei Dunkelheit besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Scheinwerferlicht von herannahenden Fahrzeugen zum Blenden führt; Entfernungen können dann noch schwerer eingeschätzt werden. Auch aufliegende Nässe kann die Wirksamkeit des Spiegels erheblich beeinträchtigen.
Hinzu kommt, dass für die Installation solcher Spiegel im öffentlichen Straßenraum die sehr strengen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. den dazu erlassenen, verbindlichen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) sinngemäß zur Anwendung kommen müssten. In den Ausführungen der VwV-StVO zu den §§ 39-42 heißt es in Randnummer 42, dass sich die Unterkante eines Verkehrszeichens mindestens 2 m (bei Radwegen sogar 2.2 m) über Straßenniveau befinden muss. Bei einer Installation in der vorgenannten Höhe ist in der Regel keine oder allenfalls eine eingeschränkte Einsichtnahme in den Spiegel möglich, so dass dessen Nutzen zusätzlich eingeschränkt ist.
Aus den beschriebenen Gründen werden sowohl in Hannover als auch in vielen anderen deutschen Kommunen keine Verkehrsspiegel installiert.

TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Verkehrssituation an der Kreuzung Baldeniusstraße -Buschriede
(Drucks. Nr. 15-1761/2019)

An der besagten Kreuzung ist es in den letzten Wochen zu zwei Verkehrsunfällen mit Personenschaden gekommen, da Verkehrsteilnehmer in der falschen Richtung aus der Einbahnstraße kamen. An diesen Unfällen waren ebenfalls Radfahrer beteiligt, die allerdings die Einbahnstraße in umgekehrter Richtung befahren dürfen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Finden an dieser Kreuzung tatsächlich vermehrt Verkehrsunfälle statt und ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt?
2) Was kann die Verwaltung unternehmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Nein, deshalb ist der Verwaltung bis dato nichts bekannt.
An der Kreuzung gibt es durchschnittlich jährlich einen Unfall, daher ist diese Stelle kein Unfallschwerpunkt.
Beide Unfälle im Mai des Jahres waren rechts-vor-links-Unfälle. Keiner der Beteiligten befuhr die Einbahnstraße falsch herum und keine/r war Radfahrende/r.

Bei dem Unfall in 2018 war ein/e Radfahrende/r beteiligt, der Unfall wurde aber durch falsches Abbiegen verursacht. Der Verursacher hatte nach Auskunft der Polizei den Kurvenradius falsch eingeschätzt.
Zu Frage 2: Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf.

TOP 10.2.2.
Räumung der Unterkunft Paul Dohrmann Schule
(Drucks. Nr. 15-1762/2019)

Vor einiger Zeit wurde die Paul Dohrmann Schule, welche als Unterkunft für Roma diente, geräumt. Zu den Bewohner*innen gehörten gehöhrten 23 Kinder, die in die Grundschule Wendlandstr. (jetzt GS Herrenhausen) gingen. Durch die dortige Willkommenskultur, hatten sich die Kinder gut eingewöhnt. Nun werden die Kinder der vierten Klasse täglich bis zum Schuljahresende mit einem Bus von der neuen Unterkunft im Stadtteil Bothfeld nach Herrenhausen gefahren. Die anderen Kinder wurden in Schulen in Bothfeld eingeschult.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum hat die Verwaltung mit dem Räumen nicht bis zu den Ferien gewartet?
2. Was kostet der Transport bis zu Ferien?
3. Ist das Gebäude der Paul Dohrmann Schule für Menschen gefährlich oder gibt es bereits neue Pläne für das Gebäude, die eine so schnelle Räumung erforderlich machte?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die ehemalige Paul-Dohrmann-Schule ist räumlich für die Unterbringung von obdachlosen Familien nicht geeignet. Die Familien wohnten in ehemaligen Klassenräumen. Die Sanitäranlagen mussten sich mehrere Familien teilen. Diese Art der Unterbringung war als Notmaßnahme erforderlich, weil zeitweise keine anderen Kapazitäten zur Verfügung standen. Gleichzeitung wies das Gebäude erhebliche bauliche Mängel auf. Die Heizanlage ist defekt und fiel häufiger aus. Es kam immer wieder zu Rohrbrüchen, Ausfällen einzelner Heizkreise sowie Druckverlust. Die Frischwasser- und Abwassertechnik ist stark reparaturbedürftig. Auch hier kam es regelmäßig zu Rohrbrüchen. Die Sanitär- und Küchenräume sind erneuerungsbedürftig. Insbesondere die Sanitärbereiche waren extrem anfällig für Schimmelbildung. Auch die Dächer und Fenster sind erneuerungsbedürftig. Bei starkem Regen dringt an mehreren Stellen Wasser in das Gebäude ein. Dadurch gab es eine weitere Gefahr für Schimmelbildungen. Der sich stetig verschlechternde bauliche Zustand hatte keine gravierenden Auswirkungen auf die Bewohner*innen, führte jedoch dazu, dass der Aufwand das Gebäude funktionsfähig und ein einem hygienisch vertretbarem Zustand zu erhalten enorm gestiegen ist und kaum noch zu gewährleisten war.Bei der Entscheidung die Unterkunft bereits vor den Sommerferien zu schließen, wurden die verschiedenen Aspekte abgewogen.
Die Nachteile, die sich aufgrund des baulichen Zustandes ergeben und die Nachteile für die Bewohner*innen aufgrund der schlechten räumlichen Situationen, mussten hier höher bewertet werden als die – durchaus gravierenden – Nachteile des Schulwechsels innerhalb des laufenden Schuljahres bzw. des Schülertransportes.
Zu Frage 2: Für die Schülerbeförderung entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 5.703,10 €. Dies ergibt sich aus 41 Beförderungstagen á 130,00 € zuzüglich 7 %Mehrwertsteuer.
Zu Frage 3: Während des Unterkunftsbetriebes ging von dem Gebäude keine Gefahr für die Bewohner*innen aus. Eine mögliche Nachnutzung bzw. Verwertung des Gebäudes hat bei der Entscheidung über die Schließung keine Rolle gespielt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky beendet die Sitzung um 21.35 Uhr.

Janischowsky Spremberg
Stellv. Bezirksbürgermeister Protokollantin