Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 20.06.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.06.2019)
Protokoll (erschienen am 24.08.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.08- Datum 14.08.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 20. Juni 2019,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
(Bezirksratsfrau Miskovic) (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD) 19.50 - 20.45 Uhr
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP) 18.18 - 20.45 Uhr
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
(Bezirksratsfrau Waase) (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wescher Fachbereich Personal und Organisation

Presse:
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
(Drucks. Nr. 1332/2019)

3.2. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 1375/2019)

3.3. Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen
(Drucks. Nr. 1469/2019)

3.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße-
(Drucks. Nr. 1602/2019 mit 1 Anlage)

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Verlegung der Haltestellen für die neue Fahrbibliothek im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1365/2019 mit 1 Anlage)

4.2. Zuwendung zur energetischen Sanierung an den VfR 1906 e. V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-1366/2019)

4.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1574/2019 mit 3 Anlagen)

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6. A N F R A G E N

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Sanierung der Helmstedter Straße: Wann führt die Verwaltung den bindenden Beschluss des Bezirksrates aus?
(Drucks. Nr. 15-1625/2019)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Entwicklung des Angebots von Kitaplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1457/2019)

6.2.2. Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Hannover nur für Muttersprachler?
(Drucks. Nr. 15-1458/2019)

6.2.3. Stand der Planungen für die Einrichtung eines Kolumbariums in der neuen Kapelle des Seelhorster Friedhofes
(Drucks. Nr. 15-1658/2019)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Pflasterung in der Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-1626/2019)

6.3.2. Baumfällung an der Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1627/2019)

6.3.3. Parkender Bauwagen in der Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1628/2019)

6.3.4. Café Gingkoo
(Drucks. Nr. 15-1629/2019)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Fußgängerüberweg in der Landwehrstraße: Verkehrszählung abgeschlossen?
(Drucks. Nr. 15-1663/2019)

6.4.2. Café oder Varieté, das ist hier die Frage…
(Drucks. Nr. 15-1665/2019)

6.4.3. Zu viele Abfallbehälter in Mittelfeld?!
(Drucks. Nr. 15-1666/2019)

6.5. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

6.5.1. Einhaltung der Erhaltungssatzung für das Gebäude Hildesheimer Straße 230
(Drucks. Nr. 15-1643/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Erneuerung des Hinweises „Achtung Kinder“ auf der Loccumer Straße in Höhe der Kardinal Bertram Schule
(Drucks. Nr. 15-1459/2019)

7.1.2. Errichtung einer Ruhebank am Drehtüreingang des Seelhorster Friedhofs (Ostseite)
(Drucks. Nr. 15-1660/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Müllabholung während des Wochenmarktes
(Drucks. Nr. 15-1630/2019)

7.2.2. Versetzung eines Werbeträgers
(Drucks. Nr. 15-1631/2019)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Beweissicherung bei Bauvorhaben in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1661/2019)

8. INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

8.1. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirats vom 20. Mai 2019

8.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1465/2019)

8.3. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1672/2019)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Bewilligung einer Box für Hundekotbeutel -Schlehengarten
(Drucks. Nr. 15-1632/2019)

9.2. Zuwendung an den Verein Mentor
(Drucks. Nr. 15-1633/2019)

9.3. Zuwendung an die St. Petri-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1654/2019)

9.4. Zuwendung an den Kleingartenverein Waldesgrün e.V.
(Drucks. Nr. 15-1656/2019)

9.5. Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
(Drucks. Nr. 15-1657/2019)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Mai 2019
(öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.

Herr Wescher stellte sich kurz als Sachgebietsleiter des Sachgebietes Stadtbezirksratsbetreuung und Stadtbezirksmanagement Süd vor und informierte, dass Herr Bister noch bis September/Oktober in der Koordinierungsstelle für die Beteiligung der Einwohner*innen eingesetzt sei.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 10.,11. und 12. wurden abgesetzt,
TOP 6.3.4. und 6.4.2.(Café Gingkoo bzw. Café oder Varieté) nacheinander aufgerufen,
TOP 7.1.2. wurde zurückgezogen, da die Bank am Seelhorster Friedhof inzwischen installiert wurde.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

GS Beuthener Straße
Eine Anliegerin fragte, wann der Schulhof wieder in Betrieb genommen werden kann. Nach einem Aus- und Umbau auf dem Schulhof am Klettergerüst lägen dort seit den Osterferien Berge von Erdaushub und der Rindenmulch könne deshalb nicht aufgebracht werden.

Antwort zum Protokoll:
Der Bodenaushub, der bei der Erstellung des Klettergerüstes auf dem Schulhof der GS Beuthener Straße angefallen ist, wurde fachgerecht beseitigt.
Der benötigte Fallschutz wird zum Ende Juli eingebracht.


Ampelschaltung Peiner Straße ("Schlafampeln")
Ein Anlieger fragte, ob die Ampelschaltung Richtung Donaustraße verändert werden könne. Die Autos hätten freie Fahrt und viele Fußgänger gingen bei Rot über die Straße.
Die Bitte werde weitergegeben .

Protokollantwort:
Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet Verkehrsmanagement im Fachbereich Tiefbau teilen wir Ihnen mit, dass derartige Entscheidungen immer in enger Abstimmung mit der Polizeidirektion Hannover getroffen werden. Die Einrichtung von Schlafampeln im Bereich von Schulwegen lehnt die Polizei grundsätzlich ab. Die Verwaltung hat allerdings erste Schlafampeln außerhalb von Schulwegen (beide Fußgängerampeln zwischen dem Hauptgebäude der Leibniz-Universität und der Haltestelle „Universität“ sowie um den nördlichen Zugang zu der Haltestelle „Schneiderberg/Wilhelm-Busch-Museum“) in Betrieb genommen, um so mögliche Auswirkungen dieser Betriebsform auf die Verkehrssicherheit zu ergründen. Solange hier noch keine Ergebnisse vorliegen, werden keine weiteren Schlafampeln in Betrieb genommen.


Verkehrsberuhigung am Fiedeler Platz und Bernwardstraße
Ein Anlieger sagte, dass die Spielstraße eine Rennstrecke sei. Schilder reichten dort nicht aus.

Zebrastreifen in der Loccumer Straße vor der Kardinal Bertram Schule
Ebenso wurde vor der Schule bei der Verengung der Fahrbahn ein Zebrastreifen angeregt.

Frau Kellner sagte, dass die Verwaltung einen Zebrastreifen in der Tempo 30-Zone bisher angelehnt habe, Schwellen seien am Fiedeler Platz wegen der Marktbeschicker problematisch.
Herr Rinker bestätigte, dass die Situationen bekannt und nicht zufriedenstellend seien.

Logistikzentrum am Kronsberg / Weltausstellungsallee
Ein Mitglied der Bürgerinitiative Pro Kronsberg fragte, ob sich der Bezirksrat damit beschäftige und wisse, was dort vorgesehen und geplant sei.
Frau Kellner sagte, dass es keine weiteren Informationen gebe.
Frau Jakob sagte, dass bisher Rossmann dort plante. Sie fragte, ob die Verwaltung etwas dazu sagen könne.
Nach einem Artikel aus dem aktuellen Stadtanzeiger werde Rossmann die Halle nicht mieten.

durchgeführt von 18:11-18:20 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
(Drucks. Nr. 1332/2019)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.2.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 1375/2019)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 im Stadtteil Döhren für das Schuljahr 2019/2020 vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.3.
Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen
(Drucks. Nr. 1469/2019)

Antrag,
zu beschließen,
  • der Umstrukturierung der sog. angehängten Kindergartengruppe (derzeit 10 Plätze) in der Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri, Brückstrasse 3A im Stadtteil Döhren in eine integrative Kindergartengruppe mit 12 Plätzen sowie
  • der integrativen Krippengruppe (derzeit 12 Plätze) in eine Regelgruppe (15 Plätze) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2019 laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.


Einstimmig

Herr Rinker fragte nach dem Restrisiko, wenn die Betriebserlaubnis nur in Aussicht gestellt sei



Herr Berger antwortete zur erforderlichen Erlaubnis vom Kultusministerium, dass Gespräche geführt würden und es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gebe, das die genehmigung erteilt werde, aber keine Garantie.

TOP 3.4.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße-
(Drucks. Nr. 1602/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1855 Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße, mit der Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G., Hildesheimer Straße 89, 30169 Hannover, als Eigentümerin des Vorhabengrundstücks und der HEGU GmbH, Theaterstraße 1, 30159 Hannover als Trägerin des Vorhabens, zu den in der Begründung näher aufgeführten Konditionen zuzustimmen.

Einstimmig

Herr Schade hatte eine Frage zum grundsätzlichen Verfahren warum die Verträge nicht beigefügt seien und zu Seite 4 h) zum Rückbau der Haltestelle an der Peiner Straße.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die Verträge immer vertraulich seien. Zur Bushaltestelle sagte er, dass es eine Notwendigkeit der Nebenanlage gebe. Sie bleibe im Bereich des Gebäudes. Im Vertrag sei ein qualifizierter Freiflächenplan dabei. Er nehme die Frage mit.

Herr Milkereit hatte eine Nachfrage zu Seite 4 oben zu Stellplätzen für das Carsharing.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass jetzt mit Carsharinganbietern gesprochen werde, auch für die Zukunft sei dies nicht ausgeschlossen.

Frau Dr. Matz fragte, ob es für die Zukunft eine Verpflichtung geben könne, da sich die Mobilität verändere.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass es in diesem Durchführungsvertrag um einen rechtskonformen Vertrag gehe. In diesen Verträgen könne nicht alles geregelt werden, es müsse angemessen und zumutbar sein. Ein zukunftsorientierter Vermieter werde sich auf E-Mobilität einstellen.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Verlegung der Haltestellen für die neue Fahrbibliothek im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1365/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
die Verlegung der Haltepunkte für die neue Fahrbibliothek zu beschließen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Herr Milkereit sagte, dass der jetzige Bus auf dem Bürgersteig stehe. Er fragte, warum der neue Bus in Mittelfeld nicht auf dem Platz selber stehen könne.

Herr Berger sagte, dass der neue Sattelaufleger wegen der Barrierefreiheit an eine Bordsteinkante geparkt werde, dies sei am neuen Standort gewährleistet.

Herr Milkereit bat, bei der Fachverwaltung nachzufragen.

Protokoll-Antwort der Stadtbibliothek:
Die Prüfung eines möglichen Halteplatzes weiterhin auf dem Rübezahlplatz führte zu einem negativen Ergebnis. Aufgrund der veränderten Maße der Fahrbibliothek sowie eines abweichenden Fahr- und Wendeverhaltens, bedingt durch Zugmaschine und Sattelauflieger, hätte grundsätzlich der Bordstein direkt an der öffentlichen Toilette Verwendung finden können. Jedoch wurde davon Abstand genommen vor dem Hintergrund, ansonsten den gesamten Platz von der öffentlichen Toilette bis zum Baum komplett mit einem Halteverbot versehen zu müssen. Dies wäre für ein gefahrloses Wenden erforderlich gewesen. Der Wendekreis des neuen Fahrzeugs wird ca. 35 m betragen.
Hinzu kommt, dass bei der Abfahrt auf dem Platz hätte rangiert werden müssen, da der Winkel viel zu eng ist, um von diesem Haltepunkt direkt auf die sehr schmale Straße rechts abzubiegen.

TOP 4.2.

Zuwendung zur energetischen Sanierung an den VfR 1906 e. V. Hannover

(Drucks. Nr. 15-1366/2019)

Antrag,
zu beschließen, dem Verein für Rasenspiele 1906 e. V. Hannover für die energetische Sanierung seines Vereinshauses eine Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung in Höhe von maximal 46.000 € zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 4.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1574/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1877 - Errichtung eines Autohauses für Neu- und Gebrauchtwagenverkauf sowie Ersatzteilhandel, Werkstatt und Parkhaus - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


Einstimmig

Herr Schade fragte, was nach den 15 Jahren passieren soll.



Herr Dr. Schlesier erläutere das Verfahren. Hier gehe es um einen Service für Automobilität und die 15 Jahre bieten ein ungewöhnliches Maß an Flexibilität. Je nach Weiterentwicklung gebe es eine Verlängerung oder eine Veränderung. Ggfs. lebe das alte Baurecht wieder auf.

Frau Kellner fragte wegen des Einzelhandels nach und ob dieser erlaubt sei.
Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass dieser ausgeschlossen sei.

TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Vitalquartier:
Herr Dr. Schlesier informierte kurz, dass die Erschließung erfolgt sei und im Sommer mit Baugruben und Wohngebäuden begonnen werde. Es gebe eine Umleitung für das Annastift. wegen der Errichtung eines Regenwassersammlers. Ein Baustellentelefon sei unter der folgenden Nummer erreichbar: 54 53 46 88 13.

Waldheimer Tor
Frau Kellner fragte hierzu nach.
Herr Dr. Schlesier sagte, dass die Heimkehr jetzt hätte informieren sollen. Dies sei aufgeschoben worden auf August/September. Aktuelles könne er nicht berichten, evtl. mit dem Protokoll. Es entstünden Interimslösungen mit Containern für die Versorgung. Bücherschrank, Bank und Uhr stünden auf der Agenda und würden zeitweilig versetzt, die Heimkehr werde dies noch erläutern.
Frau Kellner ergänzte, dass auch der Taxistand verlegt werde.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Sanierung der Helmstedter Straße: Wann führt die Verwaltung den bindenden Beschluss des Bezirksrates aus?
(Drucks. Nr. 15-1625/2019)

Frau Kellner stellte die Anfrage.

Der Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel hat in seiner Sitzung vom 08.06.2017 den Beschluss gefasst, dass die Straßendecke der Helmstedter Straße in Döhren in ihrer gesamten Länge zu sanieren ist (TOP 8.3.2.1.).
Obwohl bei dieser Beschlusslage keine eigene Entscheidungskompetenz der Verwaltung über das „Ob“ mehr besteht, wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass „die Fahrbahn der Helmstedter Straße … 2018 im Rahmen des Deckenprogramms eine neue Deckschicht erhalten (wird) (Drs. 15-1344/2017 N1 S1).
Die Verwaltung ist diesem Beschluss (und ihrer eigenen Zusage) jedoch nur teilweise hinsichtlich des Südteils der Straße nachgekommen. Auf Nachfrage in der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019 wurde dem Bezirksrat mitgeteilt: „Der genannte nordwestliche Abschnitt befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Weitere Sanierungsmaßnahmen sind daher derzeit nicht vorgesehen.“ (Drs. 15-0604/2019 F1).
Ob dieser Teil der Straße noch in einem verkehrssicheren Zustand ist oder nicht, ist jedoch nicht mehr das Thema. Der Stadtbezirksrat hat seinerzeit beschlossen, dass die Decke im gesamten Straßenverlauf zu sanieren ist. Es hätte der Verwaltung oblegen, ggf. vor der Beschlussfassung auf die ihrer Meinung nach unnötigen Sanierungsmaßnahmen hinzuweisen. Das hat sie nicht getan. Auch der Oberbürgermeister hat weder nach § 88 NKomVerfG Einspruch eingelegt noch die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Der Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.06.2017 ist damit rechtswirksam.
Gem. § 85 NKomVerfG hat der Hauptverwaltungsbeamte (und damit die ihm unterstehende Verwaltung) die Beschlüsse der Vertretung – und damit auch die des Stadtbezirksrates – auszuführen.
Eine Verweigerung zur Ausführung wirksamer Beschlüsse ist rechtswidrig.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Wann wird die Verwaltung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und den Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel vom 06.06.2017 zu TOP 8.3.2.1 in Gänze umsetzen?

Frau Ohlhorst antwortet wie folgt:
Die Verwaltung hat mit der Drucksache 15-1344-2017 N1 S1 mitgeteilt, dass die Fahrbahn der Helmstedter Straße in 2018 im Rahmen des Deckenprogramms eine neue Deckschicht erhält.

Die Verwaltung hat ihre Antwort nicht eindeutig formuliert.
Mit der Antwort zur Drucksache 15-1344-2017 bezog sich die Verwaltung auf die vorgesehene vollflächige Deckschichterneuerung im Abschnitt von Peiner Straße bis Klinkerfuesstraße.
Darauf dass für den restlichen Abschnitt der Helmstedter Straße zwischen Klinkerfuesstraße und Hildesheimer Straße eine vollflächige Deckschichterneuerung nicht erforderlich ist, hat die Verwaltung den Bezirksrat nicht explizit hingewiesen.

Der restliche Abschnitt der Helmstedter Straße (von Klinkerfuesstraße bis Hildesheimer Straße) hat einige Schadstellen in der Deckschicht, die punktuell in 2019 mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden.


Frau Meier kritisierte diese Antwort der Verwaltung. Der Bezirksrat habe die Sanierung beschlossen. Sie erinnerte daran, dass die Verwaltung sich bemühen wollte, bessere Antworten zu geben.

Herr Schade bedauerte, dass die Fachverwaltung die Situation nicht verstehe. Er erwäge, entweder den Oberbürgermeister bzw. dessen Stellvertretung einzuladen oder die Kommunalaufsicht einzuschalten. Die Antwort werde nicht akzeptiert.

Her Milkereit wies darauf hin, dass auf dem sanierten Abschnitt noch die Fahrbahnmarkierungen fehlen. Er fraget, ob diese noch erfolgen

Frau Jakob regte an, die Kommunalaufsicht anzurufen. Es gebe Zuständigkeiten, wenn Beschlüsse nicht umgesetzt würden. Entweder entscheide man dies im Interfraktionellen Kreis oder die Verwaltung setze es um.

Herr Wescher verwies auf die Kommission Stadtbezirksräte. Dort seien die Entscheidungsrechte thematisiert worden. Eine Kommunikation des Themas auf höherer Verwaltungsebene sei beabsichtigt. Im vorliegenden Fall gebe es die fachtechnische Einschätzung des Fachbereichs Tiefbau.
Er bot an, das Thema auf der Sachgebiets- und Bereichsebene mit den Fachbereichen Recht und Tiefbau zu klären und in der Septembersitzung zu berichten. Auch die Frage der fehlenden Fahrbahnmarkierung werde geprüft und mit dem Protokoll beantwortet.

[Antwort zum Protokoll:
Eine Rücksprache mit dem Fachbereich Tiefbau ergab, dass die Markierungen bereits wieder aufgetragen wurden (Zick-Zack-Linien, Markierungen der Behindertenparkplätze, 30 Km/h Markierungen auf der Straße). Eine gestrichelte Mittellinie wird in Tempo 30 Km/h- Zonen nicht aufgetragen.]


Frau Jakob sagte, dass diese Straße den Bezirksrat jahrelang beschäftigt habe und nun sei nur die Hälfte erledigt. Sie verwies auf die Rechte des Bezirksrats, die einzuhalten seien und dass es eher um weitere Kompetenzen der Bezirksräte ging. Gespräche seien ihr zu wenig. Die Verwaltung soll eingestehen, dass sie sich nicht richtig verhalten habe.

Herr Wescher dankte Frau Jakob. Die Vorgänger-Kommission zur Erweiterung der Kompetenzen der Stadtbezirksräte habe bis 2011 bestanden. Hierbei sei es um das NKomVG, die Hauptsatzung und eine Ausweitung der Rechte gegangen.
Jetzt ging es um andere Formen der Zusammenarbeit, unter anderem um die Abgrenzung der Rechte nach § 93 /94 NKomVG. Diesbezügliche Schulungen seien geplant und er würde an diesem Beispiel mit den beteiligten Fachbereichen sprechen und im September berichten oder die Hinderungsgründe nennen.

Frau Meier dankte für diesen Vorschlag und das Angebot. Es gehe nicht um eine Eskalation, aber man könne es nicht auf sich beruhen lassen.

Auch Frau Jakob begrüßte eine Klärung und wünschte eine Information, wann der Beschluss umgesetzt werde.

Herr Wescher sagte, dass er dazu berichten werde.

Frau Kellner bat um Nennung eines Termins zur Umsetzung.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Entwicklung des Angebots von Kitaplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1457/2019)

Frau Dr. Schröder stellte die Anfrage

Die Herausforderungen im Bereich der Kinderbetreuungen sind in den letzten 10 Jahren stark gestiegen:

1. Bereich der Kleinkindbetreuung (0-2 Jahre)
Der Betreuungsbedarf für Kinder dieser Altersgruppe ist in den letzten Jahren stetig gewachsen, viele Eltern können ohne einen entsprechenden Betreuungsplatz in einer Kita ihrer Erwerbstätigkeit nicht weiter nachkommen.

2. Kindergartenbetreuung (3-5 Jahre)

Auch hier hat sich die Situation durch steigende Kinderzahlen aber auch durch die Umwandlung bestehender reiner Kitagruppen in altersgemischte Gruppen und Umwandlung in Krippengruppen inzwischen verändert. Hinzu kommt der zunehmende Bedarf an Ganztagsplätzen und Inklusionsplätzen. Da der Kindergartenbesuch in besonderem Maße auf die Anforderungen in der Grundschule vorbereitet, ist eine vollständige Bedarfsabdeckung für diese Altersgruppe sehr wichtig.

3. Schulkindbetreuung (6-9 Jahre)

Die Betreuung von Schulkindern im Grundschulalter ganztägig über die Unterrichtszeit hinaus ist für viele Familien alternativlos. In den einzelnen Stadtteilen ist der Bedarf für eine Ganztagsbetreuung und die bestehende Betreuungsquote sehr verschieden. Wichtig dabei ist, dass eine Abdeckung des bestehenden Bedarfs wohnortnah gegeben ist.
Vor dem Hintergrund, dass die Vorschulische Betreuung als Bildungschance zu betrachten ist, ist eine vollständige Bedarfsabdeckung von sehr hoher Bedeutung für die weitere schulische Entwicklung vieler Kinder.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch wird der aktuelle Betreuungsbedarf für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel angesehen und konnten im aktuellen Kindergartenjahr allen Familien wohnortnahe Plätze angeboten werden? (Bitte getrennt für die drei genannten Altersgruppen ausweisen)


2. Welche Erweiterungen des Betreuungsangebots werden auch angesichts neuer Bauvorhaben und steigender Kinderzahlen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel für die nächsten drei Jahre für notwendig angesehen? (Bitte getrennt für die drei genannten Altersgruppen und die einzelnen Stadtteile ausweisen)

3. Welche konkreten Projekte sind bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahrs (01.08.2019) bereits wo mit welchem Platzangebot geplant? (Bitte getrennt für die drei genannten Altersgruppen ausweisen)


Herr Berger antwortete wie folgt:

zu 1.
Seit dem 01.01.2019 hat das Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover 82 Kinder (davon 42 Kinder im Krippenalter und 40 Kinder im Kindergartenalter) mit Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Döhren-Wülfel in die zentrale Platzvermittlung aufgenommen, deren Eltern den Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege geltend gemacht haben. Davon konnten bisher 17 Kinder (davon 6 Kinder im Krippenalter und 11 Kinder im Kindergartenalter) in Kindertagesstätten und in die Kindertagespflege vermittelt werden.

Die bisher noch nicht vermittelten 65 Kinder sind folgenden Stadtteilen und Altersstufen zuzuordnen:

Stadtbezirk Döhren-Wülfel



Stadtteil
Krippenkinder
Kindergartenkinder



Döhren
17
8
Mittelfeld
7
12
Seelhorst
1
0
Waldhausen
1
4
Waldheim
2
0
Wülfel
8
5



Gesamt
36
29


Stand: 27.05.2019
Gegenwärtig befinden sich aufgrund des Ausscheidens der Schulanfänger aus den Kindertagesstätten überdurchschnittlich viele Kinder im Vermittlungs- und Aufnahmeverfahren. Jedoch kann aktuell seitens des Familienservicebüros noch nicht prognostiziert werden, ob bis zum 01.08.2019 alle oben genannten Kinder mit Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit einem Platz in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle versorgt werden können.

Sämtliche Grundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel verfügen über ein Ganztagsangebot. Somit könnten alle Kinder im Stadtbezirk einen Platz in der Ganztagsbetreuung erhalten.
Zusätzlich stehen im Stadtbezirk noch 188 Hortplätze zur Verfügung, die zur Versorgung der Betreuungsbedarfe beitragen. Zu diesen aktuellen Betreuungsbedarfen kann keine Aussage getroffen werden, da hier kein Anspruch auf einen Platz besteht.
zu 2. Im Stadtteil Mittelfeld ist zum 01.08.2020 in der Kita Anna eine Erweiterung um 20 Krippen- und 40 Kindergartenplätze und in der Kita K.I.B.S. eine Erweiterung um 15 Krippen- und 25 Kindergartenplätze in Planung. Des Weiteren ist im Stadtteil Döhren im Rahmen des Investitionsprogrammes für 2022 ein Ersatzneubau für die Kita St. Petri geplant mit einer Erweiterung um 15 Kindergartenplätze.

Es wird mit einem Anstieg des Bevölkerungsniveaus primär in der Altersgruppe der 3- bis 5- Jährigen gerechnet. Aus diesem Grund sind weitere Anstrengungen erforderlich, neue Betreuungsplätze zu schaffen und das Ganztagsbetreuungsangebot in den Grundschulen auszubauen. In Bezug auf den Ausbau der Kinderbetreuung ist die Verwaltung daher nach wie vor mit interessierten Investoren und Trägern im Gespräch.

Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsgrundschulen werden keine Planungen zum Ausbau von Hortplätzen verfolgt.
zu 3. Im Krippenbereich gibt es in diesem Jahr für diesen Stadtbezirk keine weiteren konkreten Planungen.
Im Kindergartenbereich befinden sich zum 01.08.2019 zwei Umstrukturierungen in Planung. Zum einen wird in der Kindertagesstätte Villa Kinderreich eine Krippengruppe in eine kleine altersübergreifende Gruppe umstrukturiert und zum anderen werden in der Kindertagesstätte Windröschenweg drei kleine altersübergreifende Gruppen in eine Krippengruppe und zwei Kindergartengruppen umstrukturiert. Dadurch entstehen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel fünf zusätzliche Kindergartenplätze.

Für den Hortbereich gibt es keine weiteren konkreten Planungen, da hier der Schwerpunkt im Ganztagsschulbereich liegt und die Abdeckung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bereits hundert Prozent ausweist.

Frau Dr. Matz fragte nach, ob tatsächlich 65 Kinder seit 1.1.2019 keinen Platz hätten. Sicherlich kämen auch weitere Kinder dazu.

Herr Berger bestätigte dies und antwortete, dass nach den heutigen Stand die Wechselzahlen zum 1.8. noch nicht bekannt seien.

Frau Jakob sagte, dass die Zahlen bei dem Wechsel vom Kindergarten zur Schule ab 1.8. bekannt sein müssten.

Herr Berger erläuterte, dass es einige unbekannte Zahlen gebe. Er frage bei der Fachverwaltung nach ob es evtl. andere Plätze gebe und reiche die Zahlen bis zur September-Sitzung nach.

Frau Kellner hoffte, dass bis dahin genaue Zahlen vorliegen

Frau Dr. Matz sagte, dass die Zahl sehr hoch sei. Sie fragte, ob das Modell zur Anmeldung Vorteile für Döhren-Wülfel habe. Durch das neue Online-Anmeldeverfahren sei noch kein neuer Platz geschaffen. Mit der EDV hätte man Zahlen zu Angebot und Nachfrage präziser erfassen können, auch für eine vorausschauende Planung.

Herr Berger bestätigte, dass das Online-Verfahren Vorteile bringe. Andererseits leben viele Kinder im Stadtbezirk und es gebe nicht ausreichende Betreuungsplätze.

Frau Dr. Schröder bezog sich auf Ziffer 3, dass es keine Planung für den Hortbereich gebe, sondern grundsätzlich Kita-Plätze geschaffen werden. Wenn aber dort 29 Plätze fehlen, würden diese Kinder sprachlich nicht gefördert und auch nicht auf die Grundschule vorbereitet. Sie erwarte weitere Aussagen, wie dem entgegengewirkt werden kann.

Herr Berger sagte, dass dies von verschiedenen Faktoren abhänge. Er verwies auf Standorte und Investoren. Es sei nicht so, dass die Stadt nichts unternehme.

Frau Dr. Schröder erinnerte an das Recht auf einen Kita-Platz und fragte, wie dem entsprochen werde.

Herr Berger antwortete, dass es bisher keine Klageverfahren gab. Der Stadt Hannover als familiengerechte Kommune sei es bisher gelungen, rechtzeitig Lösungen zu finden. Leider könne nicht in allen Einzelfällen den Wünschen entsprochen werden.

Frau Kellner hoffte, dass im September alle Kinder mit Plätzen versorgt seien.

TOP 6.2.2.
Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Hannover nur für Muttersprachler?
(Drucks. Nr. 15-1458/2019)

Frau Dr. Schröder stellte die Anfrage.

Seit wenigen Monaten ist das Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Hannover online. Es wird offenbar gut genutzt und ist erfolgreich.
Mehrere Einrichtungen aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel berichteten nun aber von massiven Schwierigkeiten, die Eltern mit Migrationshintergrund bei der Bedienung des Portals hätten. Auch wurde berichtet, dass gerade in Brennpunktstadtteilen viele dieser Eltern keinen Internetzugang hätten, weshalb die Träger der entsprechenden Einrichtungen nun diese Anmeldungen über ihre eigenen Internetportale mit den Eltern zusammen abwickelten.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung diese Probleme bekannt

2. Ist geplant, das Anmeldeportal zur Kinderbetreuung der LH Hannover in absehbarer Zeit mehrsprachig zu gestalten? Wenn ja, wann und mit welchem Sprachangebot?

3. Welche konkreten Angebote kann die LHH Eltern ohne Zugang zum Internet machen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1. Die Verwaltung hat aus Rückmeldungen u.a. durch Einrichtungen und auch von Eltern mit Migrationshintergrund, die auf der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz zur Beratung in das städtische FamilienServiceBüro kommen, davon erfahren, dass Eltern mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten bei der Bedienung des Portals haben.
Eltern, die im Familien-Service-Büro auf die Probleme hinweisen, werden in der Anwendung des Portals von den Mitarbeiter*innen des FamilienServiceBüros unterstützt.
zu 2. Die Verwaltung erarbeitet derzeit Anwendungshinweise in mehreren Sprachen, die Nutzer*innen des Portals bei der Bedienung des Portals bei der Abgabe von Anmeldungen helfen sollen.
Vorgesehen ist, im 3. Quartal 2019 entsprechende Downloads zunächst in den Sprachen deutsch, englisch, türkisch, arabisch, persisch, spanisch, russisch und französisch anzubieten. Die Verwaltung wird zudem prüfen, welche Sprachen ggf. darüber hinaus in Betracht kommen.
zu 3. Allgemein ist zu erwähnen, dass das Kita - Onlineportal sich auch ohne einen stationären Internetanschluss über das Smartphone bzw. über ein Tablet nutzen lässt.
Eine konkrete Unterstützung von Eltern bietet darüber hinaus das städtische FamilienServiceBüro wie bereits in der Antwort zu Frage 1. beschrieben in den Sprechzeiten an. Zudem können Eltern dort das vorhandene Bürger*innenterminal für Eingaben in das Kitaportal nutzen.
Zudem bestehen Kontakte zu den Familienbildungsstätten, die junge Eltern bei den notwendigen behördlichen Schritten begleiten und beraten und die das Kitaportal in seiner Anwendung bereits kennengelernt haben.

Frau Kellner fragte, ob alle Einrichtungen über diese Möglichkeiten informier wurden und ob es evtl. eine Broschüre gebe.

Herr Berger sagte, dass diese vergriffen war. Er habe die beiden Einrichtungen informiert. Die übrigen Einrichtungen des Stadtbezirkes sollen ebenfalls informiert werden.

TOP 6.2.3.
Stand der Planungen für die Einrichtung eines Kolumbariums in der neuen Kapelle des Seelhorster Friedhofes
(Drucks. Nr. 15-1658/2019)

Herr Schade stellte die Anfrage.

In der DS 15-1229/2016 S1 wurde die Verwaltung gebeten, die seit langem leerstehende neue Kapelle auf dem Stadtfriedhof Seelhorst in ein Kolumbarium umzubauen. In ihrer Antwort sah die Verwaltung ebenso den Bedarf hierfür und wollte die Möglichkeiten einer Umnutzung der neuen Kapelle als Kolumbarium prüfen. Dazu wollte die Verwaltung eine Art Machbarkeitsstudie in Auftrag geben und nach Vorliegen der Ergebnisse entscheiden, ob eine Umnutzung technisch möglich und auch wirtschaftlich ist. Diese Machbarkeitsstudie wurde nun offenbar durchgeführt.
Mittlerweile hat es jedoch im Gebäude einen Wasserschaden gegeben, der zur vorübergehenden Schließung des dort provisorisch untergebrachten Friedhofsmuseums geführt hat.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie groß sind die durch den Wasserschaden verursachten Schäden am Gebäude?

2. Zu welchen Ergebnissen ist die Machbarkeitsstudie gekommen?

3. Ist weiterhin geplant, die neue Kapelle auf dem Seelhorster Stadtfriedhof zu einem Kolumbarium umzubauen, wie vom Bezirksrat Döhren-Wülfel gewünscht, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu 1. Das Friedhofsmuseum liegt nicht im Bereich der neuen Kapelle, in dem die Einrichtung eines Kolumbariums überprüft wurde. Der Wasserschaden hatte keinen großen Umfang und wurde nach Auftreten kurzfristig in der 18. Kalenderwoche behoben.

Als Ursache konnte die Heizungsanlage im Friedhofsmuseum verifiziert werden. Durch ein Leck trat Heizungswasser aus, welches in kleinerem Maße in das Mauerwerk sickerte. Möbel oder sonstige Einrichtungen wurden nicht beschädigt. Die Heizungsanlage wurde umgehend repariert. Der Schaden ist bereits abschließend behoben.
Einer Öffnung des Museums ab der 19. Kalenderwoche stand baulich nach Abschluss der Arbeiten nichts entgegen.

Zu 2. und 3.) Die Machbarkeitsstudie liegt im Entwurf vor und wird nun verwaltungsintern beraten. Die Ratsgremien werden anschließend über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Beratungen der Verwaltung informiert.


Herr Schade und Herr Milkereit fragten, ob auch der Bezirksrat informiert werde.

Frau Kellner fragte, wann das Ergebnis vorliegen werde.

Frau Ohlhorst sagte, dass sie davon ausgehe und diesen Wunsch und die Frage weitergeben werde.
Antwort zum Protokoll:
Selbstverständlich wird über das Ergebnis auch der Bezirksrat informiert. Bei Bedarf stellt die Verwaltung dieses Ergebnis auch in einer Bezirksratssitzung vor.
Da verschiedene Stellen in diese Beratungen mit einbezogen werden müssen, kann kein verbindlicher Termin benannt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Ergebnis bis Ende des Jahres vorliegt.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Pflasterung in der Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-1626/2019)

Frau Maschke-Scheffler brachte die Anfrage ein.

In der Landwehrstraße werden Leitungsbauarbeiten durchgeführt bzw. sind abschnittsweise beendet worden. Die fertiggestellten Abschnitte sind bereits mit Asphalt abgedeckt worden. Der Bezirksrat hat seinerzeit beschlossen, dass Straßen, die mit Kopfsteinpflaster versehen sind, nach erfolgten Tiefbaumaßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand (Pflasterung!) zu versetzen sind. Dies scheint in diesem Fall nicht zu geschehen. Dies würde dem Wunsch des Bezirksrates widersprechen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Beschluss des Bezirksrates bekannt, dass die Pflasterstraßen im Stadtbezirk erhalten bleiben sollen?
2. Ist es demnach beabsichtigt, dass nach dem Abschluss der Bauarbeiten die Pflasterung wieder erfolgen wird?
3. Falls nicht, welche Gründe gibt es dafür?

Herr Berger antwortet wie folgt:

zu 1. Ja, dies ist der Verwaltung bekannt.
zu 2. Die Erneuerung der Landwehrstraße ist im Rahmen des Sonderprogramm GiB mit der Drucksache 15-0891/2015 i.V.m. dem Änderungsantrag 15-1074/2015 beschlossen worden.
Die Wiederherstellung nach Abschluss der Leitungsbauarbeiten erfolgt zunächst provisorisch. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahme erfolgt die endgültige Wiederherstellung in Pflasterbauweise.
zu 3. entfällt

Frau Jakob sagte, dass die Kopfsteinpflastersteine üblicherweise weiterverwendet werden. Hier seien die Steine abtransportiert worden. Sie fragte, wann mit der Sanierung zu rechnen sei.

Herr Berger teilte mit, dass dass er nichts zum Verbleib der Steine sagen könne und warum es unterschiedliche Verfahre gebe. Die Versetzung in den ursprünglichen Zustand soll in 2020 erfolgen.

Ein Anlieger der Landwehrstraße kritisierte, dass nach der Sanierung keine Verbesserung erfolge, da durch das Kopfsteinpflaster viel Lärm erzeugt werde und es für Radfahrer unebener sei. Er fragte auch, warum die Planung nicht mit Anliegern besprochen wurde. Auch Fahrradstraßen sollten asphaltiert sein.

Frau Jakob berichtete, dass der Bezirksrat die Meinung der Anlieger berücksichtigt habe. Es seien viele Menschen in der Sitzung gewesen.
In Döhren-Wülfel sollte zu den alten Häusern die ursprüngliche Struktur erhalten bleiben
Die Bürger*innnen hätten auf den aktuellen Missstand aufmerksam gemacht.

Herr Milkereit betonte, dass er Bedenken gegen das Kopfsteinpflaster hatte, insbesondere für Ältere mit Rollator. Damals habe es keine Mehrheit dafür gegeben.

Herr Seela kündigte an, dass er für die nächste Sitzung einen entsprechenden Antrag einbringen werde.

Herr Schade erinnere daran, dass man sich im Anfragenteil befinde und nur Nachfragen und keine Debatten zulässig seien. Er fragte die Verwaltung,ob diese bestätigen könne, dass die meisten Probleme entfielen, wenn das Kopfsteinpflaster fachgerecht verlegt werde.

Herr Berger sagte, dass von den Firmen gute Qualität erwartet werde. Dennoch sei nicht auszuschließen, dass eine Arbeit nicht zu 100% ausgeführt werde. Vorrangig sei die Verkehrssicherheit und diese sei gewährleistet.

Herr Weinmann regte an, bei einer Sanierung kleine asphaltierte Streifen einzufügen.

TOP 6.3.2.
Baumfällung an der Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1627/2019)

Herr Sommerkamp stellte die Anfrage.

An der westlichen Ausfahrt an der Peiner Straße ist ein Baum gefällt worden. Es hat den Anschein (Schnittfläche!), dass er gesund war.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was hat die Verwaltung veranlasst, diesen Baum zu fällen?
2. Wann wird sie an dieser Stelle eine Ersatzpflanzung vornehmen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.) Der Baum (Sorbus intermedia `Brouwers` Schwedische Mehlbeere) hatte einen holzzersetzenden Pilz. Dieser Pilz, Zottiger- Schillerporling (honotus hispidus), verursacht eine Weißfäule im statisch relevanten Stamm-Starkastbereich. Der Baum wurde aus Verkehrssicherheitsgründen entnommen.

Zu 2.) Da im Vorfeld einer Baumpflanzung (Schachtung) Leitungs- und Kampfmittel-Abfragen notwendig sind, wird die Nachpflanzung erst im Winter 2019 bzw. Frühling 2020 erfolgen.


Herr Sommerkamp fragte, ob weitere Bäume beschädigt seien.

Frau Ohlhorst antwortete, dass sich die Anfrage ausschließlich auf diesen bestimmten Baum bezog.


TOP 6.3.3.
Parkender Bauwagen in der Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1628/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage.

Wiederholt parkt ein Bauwagen in der Garkenburgstraße zur Einmündung in die Ahornstraße so, dass die Sicht beim Abbiegen von der Ahornstraße links in die Garkenburgstraße stark behindert wird. Man muss weit in die Straße einfahren, um Einsicht zu nehmen und befindet sich schon direkt auf dem Fahrstreifen. Die Autos kommen mit großer Geschwindigkeit (mind. 50 km/h, gerne auch schneller) angefahren. So kommt es zu gefährlichen Situationen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieses Sichthindernis bekannt?
2. Ist diese Art des Parkens an der Stelle erlaubt?

Herr Berger antwortete wie folgt:

u 1:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass in der Garkenburgstraße vor der Einmündung Ahornstraße wiederholt ein Bauwagen geparkt wird.

Zu 2:
Das dortige Parken des Bauwagens ist nicht zu beanstanden, wenn dieser 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (§ 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO) und nicht dauerhaft länger als zwei Wochen ununterbrochen geparkt wird.


Frau Ohlhorst wies darauf hin, dass die Stunde für die Beantwortung von Anfragen abgelaufen sei (vgl. §14 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover) und sagte, dass die weiteren Anfragen dann schriftlich beantwortete würden.

Herr Milkereit bat nachzufragen, ob es Nachfragen von Bürger*innen gebe, die dann noch beantwortet werden sollten.

Frau Jakob erkundigte sich nach der Reihenfolge der Anfragen auf der Tagesordnung, da eine Anfrage der SPD nach den Anfragen der CDU eingegangen sei.

Frau Ohlhorst erläuterte, dass man sich darauf verständigt habe, alle Anfragen oder Anträge einer Fraktion nacheinander aufzurufen.

Frau Jakob fragte, wann dies beschlossen wurde und sagte, dass es demnach ausreiche, wenn eine Fraktion frühzeitig eine Anfrage einreiche.

Herr Schade sagte, dass das seit Jahren praktizierte Verfahren bisher nicht beanstandet wurde.

Herr Rinker machte den Vorschlag, die weiteren Anfrage noch zuzulassen.

Herr Wescher verwies auf die Geschäftsordnung des Rates. Für diesen Fall könne aber einstimmig beschlossen werden, weitere Anfragen zu verlesen. Er merkte an, dass es in diesem Bezirksrat eine Vielzahl von Nachfragen gebe. Diese zeichnen die engagierte Arbeit aus, dennoch appellierte er, die Nachfragen zu begrenzen, wenn in der vorgesehenen Stunde alle Anfragen berücksichtigt werden sollen.

Frau Dr. Matz regte an, darüber abzustimmen, ob man so verfahren wolle und auch Bürger*innen noch Gelegenheit zu Nachfragen geben wolle.

Diesem Vorgehen wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6.3.4.
Café Gingkoo
(Drucks. Nr. 15-1629/2019)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Ein Bürger schilderte uns, dass der Betreiber des „Café Gingkoo“ in der Landwehrstraße seinen Gästen zusätzlich zur Gastronomie ein kulturelles Begleitprogramm darbieten wollte. So sollte es an gewissen Tagen zu Lesungen, Live-Musik und ähnliche kulturellen Angeboten in seinem Geschäft kommen. Eine derartige Nutzung soll ihm jedoch von der Verwaltung untersagt worden sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe für die Untersagungsverfügung?
2. Inwiefern gibt es in solchen Fällen einen Ermessensspielraum seitens der Verwaltung?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1. Grund war die fehlende Baugenehmigung

zu 2. Es liegt ein baurechtswidriger Zustand vor. Ein Verzicht auf die Untersagung der Nutzung würde bedeuten, dass
a. Der genannte Betrieb im Vergleich zu anderen, die sich rechtmäßig verhalten und einen Bauantrag einreichen, einen Vorteil erlangt
b. Eine Überprüfung wesentlicher Umstände (z.B. Brandschutz) unterbleibt. Eine Gefährdungsbeurteilung wäre insoweit nicht möglich.

Angesichts dieser Umstände ist ein Ermessensspielraum nicht vorhanden.

TOP 6.4.2.
Café oder Varieté, das ist hier die Frage…
(Drucks. Nr. 15-1665/2019)
Frau Meier stellte die Anfrage.

In der Ausgabe 7/19 des Maschseeboten vom 17. Mai 2019 war zu lesen, dass dem Betreiber des Café Gingkoo an der Landwehrstraße die Durchführung von Veranstaltungen in seinem Café von der Bauaufsicht untersagt wurde.

Begründet wurde dieses Verbot damit, dass Jens Klinkert mit dem Café Gingkoo kein Café sondern ein Varieté betreiben würde. Ausstellungen, Lesungen und Livemusik wurden bisher im Gingkoo angeboten bzw. gezeigt, der Wirt nennt sein Café ja auch Kulturcafé. Mit einem Varieté wie dem GOP lässt sich das (bisherige) Angebot im Gingkoo auch in Bezug auf die Häufigkeit der Angebote wirklich nicht vergleichen. Sollte Kultur in den Stadtteilen, gerade im Zuge der Bewerbung Hannovers als Kulturhauptstadt Europas nicht eher gefördert als verhindert werden?



Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. War die Entscheidung Folge von Nachbarschaftsbeschwerden und wenn ja,welcher Art waren diese?

2. Auf welchen Rechtsgrundlagen (Baurecht, Freizeitlärmrichtlinie o. a.) erfolgte die Entscheidung?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, im Rahmen ihres gesetzlich vorhandenen Ermessensspielraums zu einem Kompromiss zu kommen, der die Belange aller Betroffenen hinreichend berücksichtigt?



Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1. Grundlage der Entscheidung war eine Überprüfung des Außendienstes vor Ort. Hierbei wurde festgestellt, dass die Nutzung von der genehmigten Nutzung abweicht.

zu 2. Die Untersagung erfolgte aufgrund eines Verstoßes gegen das Baurecht
(§ 79 NBauO)

zu 3. Die Voraussetzungen der beabsichtigten Nutzung müssten im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens überprüft werden. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, kann vorab nicht beurteilt werden.


Herr Schade kritisierte diese Antwort der Verwaltung. Es werde ein Café betrieben. Brandschutz müsste auch dafür bestehen. Nun gebe es den Vorwurf, dass ein Varieté betrieben werde. Er fragte, wo der Unterschied sei und wann ein Café zum Varieté werde. Hannover bewerbe sich als Kulturhauptstadt. Kultur in den Stadtbezirken sei zu begrüßen, der Interpretationsspielraum sollte ausgeschöpft werden, da jetzt alles untersagt sei, auch Bilderausstellungen.

Frau Ohlhorst verwies auf die Einheit der Verwaltung, hier aber sowohl Bauordnung als auch Kultur zuständig sei. Sie frage nach.

Frau Jakob fragte, ob das Café ohne Baugenehmigung betrieben wurde. Es gab sehr viele Besucher dort. Dieses Thema gebe es in vielen Gaststätten, wo Musik geboten werden.
Sie fragte nach den Auflagen und welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe. Das Konzept sei ein Treffpunkt für Menschen zur Kommunikation. Mitten im Wohngebiet werde das Café gut angenommen.
Sie habe eine Bitte und eine Frage:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, sich auf den Betreiber zuzubewegen und Kompromisse zu schließen? Die Verwaltung mache was sie will. Die Antwort soll schriftlich erfolgen.

Herr Milkereit war verwundert, weil in vielen Lokalen z.B. Tablequiz, Sportübertragungen, Musik etc. angeboten werden. Er fragte, wo genau der Unterschied zum Varieté liege.

Herr Sommerkamp regte an, die zuständigen Damen und Herren der Verwaltung einzuladen und dies im direkten Gespräch zu klären.

Frau Meier fragte, ob es baurechtliche Unterschiede zwischen Kneipe oder Café gebe und welchen Grund es für die Überprüfung durch den Außendienst vor Ort gab.

Frau Keller bat zunächst um eine schriftliche Antwort.

Antwort zum Protokoll:
  • Eine Abstimmung mit dem Fachbereich Kultur bzw. dem Kulturhauptstadtbüro gibt es von unserer Seite nicht. Denn die Frage, ob eine baurechtlich ungenehmigte Nutzung aus kulturellen Aspekten gewünscht ist, kann keinen Einfluss auf unser Vorgehen haben. Andernfalls würden wir sachfremde Erwägungen unzulässigerweise berücksichtigen.
  • Ein Café ist ein gastronomischer Betrieb. Hier geht es also in erster Linie um den Verzehr von Speisen und Getränken, im Café typischerweise insbesondere Kaffee und Kuchen.
    Ein Varieté (auch Varietétheater genannt) hingegen ist ein Betrieb, in welchem Zielsetzung insbesondere die Unterhaltung der Gäste durch artistische, akrobatische, tänzerische, musikalische oder ähnliche Darbietungen ist. Aus baurechtlicher Sicht bestehen unterschiedliche Anforderungen an die beiden genannten Nutzungsarten.
    Eine „Kneipe“ ist ein Bierlokal, hier können Getränke und eher einfache Speisen konsumiert werden.
    Grundsätzlich ist zu sagen, dass die baurechtlich genehmigte Nutzung durch die Bauvorlagen, hinsichtlich der Nutzung insbesondere durch die Betriebsbeschreibung definiert wird. In dieser wird dargelegt, was genau im geplanten Betrieb stattfinden soll. Die Betriebsbeschreibung ist eine elementare Grundlage der erteilten Genehmigung.
  • Ob und inwieweit das Konzept des Betriebes möglich ist, müsste im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens überprüft werden. In diesem müssen die zur Beurteilung notwendigen Bauvorlagen einschließlich Betriebsbeschreibung eingereicht werden. Vorab ist eine Äußerung dahingehend, ob und mit welchen Auflagen der Betrieb erfolgen darf, leider nicht möglich.
  • Anlass für die Überprüfung des Außendienstes war eine Beschwerde über den Betrieb.

TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Fußgängerüberweg in der Landwehrstraße: Verkehrszählung abgeschlossen?
(Drucks. Nr. 15-1663/2019)
Herr Rinker brachte die Anfrage ein.

In seiner Sitzung vom November 2017 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einstimmig die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Landwehrstraße auf Höhe der neuen Postfiliale (Hausnummer 89) gefordert. In einer Stellungnahme vom Februar 2018 (DS 15-2562/2017 S1) verweist die Verwaltung darauf, dass nach geltenden Richtlinien ein „Zebrastreifen“ in einer Tempo 30-Zone entbehrlich sei. „Es werden jedoch trotzdem Zählungen durchgeführt, um eine Bewertungsgrundlage zu erhalten und mögliche Verbesserungen prüfen zu können. Infolge des Bedarfs an der Durchführung von Verkehrszählungen wird die Auswertung dieser Verkehrszählung einige Zeit in Anspruch nehmen“, so die Verwaltung weiter.

Die Schaffung einer sichereren Querung der Straße insbesondere für ältere Menschen und Kinder ist nach wie vor dringend geboten.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wurde die angekündigte Verkehrszählung mittlerweile durchgeführt? Falls nein, warum nicht?

2. Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Verwaltung nach Auswertung der Verkehrszählung in Bezug auf die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder anderer Maßnahmen, die die Sicherheit bei der Querung der Landwehrstraße erhöhen?


Herr Berger antwortete wie folgt:
In der Zwischennachricht wurde bereits darauf hingewiesen, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich sind. Die Entscheidung gegen eine Einrichtung erfolgt letztlich auf der Grundlage einer durchgeführten Verkehrserhebung. Diese ergab, dass es an den erforderlichen verkehrlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg, insbesondere an der Kraftfahrzeugverkehrsstärke, mangelt.

Anstelle eines Fußgängerüberweges ist beabsichtigt, die am häufigsten genutzte Querungsstelle durch eine beidseitige Einengung der Fahrbahn verkehrssicherer zu gestalten.
Die Querungsstelle befindet sich in gradliniger Fortführung des nördlichen Gehweges der Abelmannstraße. Sie wird in etwa mittig zwischen den Zugängen zum Nahversorger und der Postfiliale eingerichtet. Das Maß der Einengung orientiert sich an der bestehenden Längsparkordnung in der Landwehrstraße. Der vorhandene Fahrbahnbelag aus Natursteinpflaster wird in diesem Bereich durch einen Asphaltbelag ersetzt.

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des vorgesehenen GiB-Projektes „Landwehrstraße“.

TOP 6.4.3.
Zu viele Abfallbehälter in Mittelfeld?!
(Drucks. Nr. 15-1666/2019)

Frau Meier teilte mit, dass sich die Anfrage bereits erledigt habe, da neue Behälter montiert wurden.

Nach unserem Kenntnisstand wurden an der Straße Am Mittelfelde kürzlich zwei Abfallbehälter entfernt, ohne dass neue Behälter installiert wurden. Da es in Mittelfeld aus unserer Sicht bisher eher kein Überangebot an öffentlichen Abfallbehältern gegeben hat und es jetzt zumindest in direkter Nähe einer der Hundekotboxen keinen öffentlichen Abfallbehälter mehr gibt, in dem die Beutel nach der Nutzung entsorgt werden können, fragen wir die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wurde die Verwaltung über den Abbau der Abfallbehälter an der Straße am Mittelfelde (Ecke Am Mittelfelde/Giesener Straße und Am Mittelfelde, Höhe Kreuzburger Weg) informiert?

2. Mit welcher Begründung wurden die Abfallbehälter abgebaut?


3. Wird sich die Verwaltung für einen Ersatz der abgebauten Abfalleimer einsetzen oder zumindest AHA mit der Aufstellung einer Entsorgungsbox für benutzte Hundekottüten in der Nähe des Tütenspenders an der Straße am Mittelfelde beauftragen?


Beantwortet

Zu 1.) Die Verwaltung wurde über den Abbau der Müllbehälter nicht informiert.

Zu 2.) Die Stadt Hannover und die Region Hannover haben den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) gebildet. Die Verbandsaufgaben stehen im § 4 der Verbandsordnung. Im Absatz 2 heißt es: „Der Zweckverband nimmt für die Landeshauptstadt Hannover in deren Gebiet die Stadtreinigung im Sinne des § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wahr und erhebt Gebühren“.
Das NStrG führt im § 52 Absatz 1 aus, dass zur Straßenreinigung auch das Bereitstellen und die Leerung von Abfallbehältern gehört (NStrG § 52 Abs. 1 d).
Wenn die Mitarbeiter der Stadtreinigung feststellen, dass die Abfallbehälter defekt sind, dann werden diese in der Regel ausgetauscht. In diesem Fall wurden die defekten Abfallbehälter abgebaut, aber nicht gleich ersetzt. Inzwischen wurden die neuen Behälter installiert.

Zu 3.) siehe 2.) Da der Behälter mittlerweile ersetzt wurde, ist die Entsorgung der benutzten Hundekottüten als auch des übrigen Abfalls wieder gewährleistet.

TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 6.5.1.
Einhaltung der Erhaltungssatzung für das Gebäude Hildesheimer Straße 230
(Drucks. Nr. 15-1643/2019)

Herr Milkereit stellte die Anfrage.

Am Gebäude Hildesheimer Straße 230 haben sichtbar ausführliche Abrissarbeiten begonnen, im Wesentlichen ist nur die Fassade (zur Hildesheimer Straße hin) stehen geblieben. Laut der 2015 beschlossenen Erhaltungssatzung (siehe Drucksache 0462/2015) umfassen die Ziele dieser:

· den Erhalt der Kubatur und äußeren Anmutung, die durch Fachwerk und ein dominantes ziegelgedecktes Satteldach mit Krüppelwalm ohne Einschnitte mit zurückhaltend dimensionierten Gauben geprägt ist,
· das Remisengebäude an der südlichen Grundstücksgrenze,
· der Giebel des Krüppelwalmdaches zur Straßenseite und
· den deutlich tieferen Vorgarten einschließlich des an der südlichen Grenze stehenden Kastanienbaumes.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wird die Erhaltungssatzung auch bei Abriss weiter Teile und Neu-Errichtung weiter Teile des Hauses eingehalten, wie jetzt offenbar vorgesehen?
2. Zählt es auch als Erhaltung des ziegelgedeckten „Satteldach mit Krüppelwalm“, wenn dieses, wie jetzt offenbar vorgesehen, zunächst komplett abgedeckt und anschließend neu errichtet wird?
3. Wie sieht es mit der Erhaltung des Remisengebäudes an der südlichen Grundstücksgrenze aus, welches offenbar ebenfalls abgerissen wurde? Wird dieses originalgetreu wiederaufgebaut und ist ein solcher Neubau (Nur der Erhalt der Frontseite) von der Erhaltungssatzung abgedeckt?


Herr Berger antwortete wie folgt:
Das Baugesetzbuch regelt im § 172 die "Erhaltung baulicher Anlagen". Darin wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, zur "Erhaltung der baulichen Eigenart eines Gebietes" entsprechende Satzungen zu erlassen. Dies ist für das Grundstück Hildesheimer Str. 230 geschehen. Zugleich wird in Ziffer (1) festgelegt, dass sowohl der Abriss als auch der Neubau der "Genehmigung bedürfen". In Ziffer (3) regelt das BauGB dann, dass "die Genehmigung der baulichen Anlagen nur versagt werden kann, wenn die städtebauliche Gestalt des (Erhaltungs-) Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird". Dies ist hier nicht der Fall, da das genehmigte Vorhaben die Kubatur, Funktion, Materialität und Anmutung des Ensembles wiederherstellt und so die besondere städtebauliche Eigenart bewahrt und die Zukunft festschreibt. Dies trifft für den Neubau als Ganzes, das Ziegeldach und das Remisengebäude zu.

Frau Jakob bestätigte, dass nur noch eine Mauer stehengeblieben sei.

Herr Dr. Schlesier ergänzte, dass er das Vorhaben im Bezirksrat vorgestellt habe und es jetzt ein trauriger Zwischenzustand sei, das Gebäude werde innen modern.

Frau Maschke-Scheffler fragte, wann mit dem neuen Zustand zu rechnen sei.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass der Investor sein Konzept vorstellen soll, es gebe aber noch keinen Termin.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Erneuerung des Hinweises „Achtung Kinder“ auf der Loccumer Straße in Höhe der Kardinal Bertram Schule
(Drucks. Nr. 15-1459/2019)

Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Asphalt der Loccumer Straße im Bereich vor der Kardinal Bertram Schule den aufgemalten „Achtung Kinder“ Warnhinweis zu erneuern.

wurde durch Neufassung ersetzt


TOP 7.1.1.1.
Erneuerung des Hinweises „Achtung Kinder“ auf der Loccumer Straße
in Höhe der Kardinal Bertram Schule

(Drucks. Nr. 15-1459/2019 N1)

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung wurde der Antrag auf Anregung von Frau Jakob um den Punkt 2) erweitert.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Asphalt der Loccumer Straße im Bereich vor der Kardinal Bertram Schule den aufgemalten „Achtung Kinder“ Warnhinweis zu erneuern.
2) Die Verwaltung wird erneut aufgefordert, einen sicheren Fußgänger-Übergang auf der Loccumer Straße in Höhe der Kardinal-Bertram-Schule zu schaffen und einen Zebrastreifen aufzutragen, ggf.Alternativen vorzuschlagen (etwa Blinklichter oder dergleichen)

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Errichtung einer Ruhebank am Drehtüreingang des Seelhorster Friedhofs (Ostseite)
(Drucks. Nr. 15-1660/2019)

Zurückgezogen


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Müllabholung während des Wochenmarktes
(Drucks. Nr. 15-1630/2019)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Betrieb AHA Gespräche zu führen, die zum Inhalt haben, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Müllabfuhr in der Zeit des Wochenmarktes auf dem Fiedler Platz zeitlich verlegt werden kann.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.2.
Versetzung eines Werbeträgers
(Drucks. Nr. 15-1631/2019)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Werbeträger ("Litfassäule") an der Kreuzung Abelmannstr./Hildesheimer Str. an eine andere Stelle, wo der Fuß-/Radverkehr nicht behindert wird, umzusetzen.

wurde durch Neufassung ersetzt


TOP 7.2.2.1.
Versetzung eines Werbeträgers
(Drucks. Nr. 15-1631/2019 N1)

Frau Röttger sagte, dass es einen identischen Antrag vom 8.2.2018 gab. Dieser wurde beschlossen und abgelehnt. Vor einer Umsetzung solle der Bezirksrat informiert werden.
Der Antrag wurde entsprechend ergänzt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Werbeträger ("Litfassäule") an der Kreuzung Abelmannstr./Hildesheimer Str. an eine andere Stelle, wo der Fuß-/Radverkehr nicht behindert wird, umzusetzen.
Vor der Aufstellung ist der Bezirksrat über den geplanten Aufstellungsort zu informieren.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Beweissicherung bei Bauvorhaben in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1661/2019)

Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Region Hannover als verantwortliche Untere Wasserschutzbehörde die Wohnungsbaugenossenschaft Heimkehr e.G. dazu auffordert, vor dem Baubeginn am Senator-Eggers-Weg in Waldheim ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Außerdem sind vor einem erneuten Abpumpen des Grundwassers alle Anwohner der betroffenen Straßen über den Beginn der Maßnahme zu informieren.

wurde durch Neufassung ersetzt

TOP 7.3.1.1.


Beweissicherung bei Bauvorhaben in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1661/2019 N1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Region Hannover als verantwortliche Untere Wasserschutzbehörde die Wohnungsbaugenossenschaft Heimkehr e.G. dazu auffordert, vor dem Baubeginn am Senator-Eggers-Weg in Waldheim ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, das den Zustand der angrenzenden Immobilien in den Straßen Am Schafbrinke und Roßkampstraße vor Beginn der Bauphase per Gutachter dokumentiert.. Außerdem sind vor einem erneuten Abpumpen des Grundwassers alle Anwohner der betroffenen Straßen über den Beginn der Maßnahme zu informieren.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Herr Milkereit fragte nach, wie die Teiche trockenfallen können, wenn es Teichfolie gebe.

Herr Seela bezog sich auf die Probebohrung und ob es automatisch Gespräche mit den Anliegern gebe, wenn abgepumpt werde.

Frau Kellner sagte, dass dies erfolge, wenn in erheblich höherem Maße abgepumpt werde.

Herr Schade merkte an, dass der Antrag eine Empfehlung sei und eine Beweissicherung sowohl die Anwohner als auch den Bauträger vor unberechtigten Ansprüchen schütze und ein sinnvolles Instrument sei.
Man könne niemanden zwingen, nur eine Empfehlung geben.

Frau Röttger sagte, dass die Anlieger auf jeden Fall informiert werden müssten, es gebe kein Hinweisschild. In der heutigen HAZ sei von 800.000 abgestorbenen Bäumen berichtet wegen niedrigen Grundwasserpegels.

Herr Rinker erläuterte, dass der Antrag wegen der durchgeführten Probebohrung gestellt werde. Er werde jetzt neu eingebracht. Es soll sichergestellt werden, dass ein Beweissicherungsverfahren tatsächlich durchgeführt wird

Frau Jakob bestätigte, dass dies ein wichtiger Antrag und eine gute Anregung sei, insbesondere wegen der geplanten Tiefgaragen und Versiegelungen. Hier sei ein Umdenken auch wegen der Eilenriede erforderlich.

TOP 8.
INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

TOP 8.1.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirats vom 20. Mai 2019
Herr Milkereit berichtete, dass die Sitzung mit einem internen Workshop zum Lokalen Integrationsplan (LIP) begann, dessen Ergebnisse im September präsentiert werden sollen. In der Sitzung hätten einige Zuwendungsempfänger ihre Projekte vorgestellt. Hierzu verwies er auf TOP 8.3.
Die Projekte "International Cooking und Café Erdball" wurden zusammengeführt. Sie beteiligen sich am Kulturlustwandeln im September und es sei im September erneut ein Integrationsfest geplant.
Die nächste Sitzung finde am 28.8. statt und im November stehe das Thema Diskriminierung und Rassismus auf der Tagesordnung, hierzu werde jemand von der Antidiskriminierungsstelle der Stadtverwaltung in die Sitzung kommen.

Frau Kellner wies darauf hin, dass bald Redaktionsschluss für das Kulturlustwandeln der Kulturinitiative sei und erinnerte an das Theaterstück, welches am 28.6. aufgeführt werde.


TOP 8.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1465/2019)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel festzustellen:

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund
Bisher: Neu:
Frau Beilei Guo-Keil Frau Hamide Mohagheghi

Einstimmig


TOP 8.3.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1672/2019)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden folgende Vorhaben gefördert:

1) der VfB Wülfel erhalt eine Zuwendung für das Soccer Camp 2019, das vom 08.07.2019-12.07.2019 stattfinden soll, in Höhe von maximal 1.500,- € für die Anschaffung von Trainingsmaterial und Werbungskosten, jedoch nicht für entstehende Honorarkosten

2) das Flüchtlingswohnheim Grazer Straße erhält eine Zuwendung in Höhe von maximal 300,- € für die Anschaffung eines Laptops, an dem Bewerbungen oder Hausaufgaben geschrieben werden sollen oder Recherchen erfolgen

3) die AG Kultur erhält zur Durchführung des Nachbarschaftsfestes auf dem Amerikaplatz am 23.08.2019 eine Zuwendung in Höhe von maximal 150,- € für die Dekoration des Platzes und die Beschaffung von Preisen für Kinder- und Jugendspiele sowie eine Tombola

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Bewilligung einer Box für Hundekotbeutel -Schlehengarten
(Drucks. Nr. 15-1632/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert in der Straße Schlehengarten bzw. im Wendehammer der Straße Schlehengarten in Richtung Grabenweg auf Kosten des Bezirksrats Döhren-Wülfel eine Box für Hundekotbeutel zu installieren und –falls kein Abfallbehälter in direkter Nähe vorhanden- AHA mit der Aufstellung eines Abfallbehälters für die benutzten Hundekotbeutel zu beauftragen.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuwendung an den Verein Mentor
(Drucks. Nr. 15-1633/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Verein Mentor – Die Lesehelfer Hannover e. V. erhält Zuwendungen in Höhe von 500 Euro zur Durchführung einer Werbekampagne zur Gewinnung neuer Mentorinnen und Mentoren, auch für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel.

Einstimmig


TOP 9.3.
Zuwendung an die St. Petri-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1654/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die ev.-luth. St. Petri-Kirchengemeinde erhält eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro
für die Umsetzung der geplanten Ausstellung zum 70-jährigen Bestehen der Bartning-Kirche in Hannover Döhren.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.4.
Zuwendung an den Kleingartenverein Waldesgrün e.V.
(Drucks. Nr. 15-1656/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Kleingartenverein Waldesgrün e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 400 Euro zur Finanzierung der Hüpfburg bei der Durchführung der Feier anlässlich des 100jährigen Gründungsjubiläums.

Einstimmig


TOP 9.5.
Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
(Drucks. Nr. 15-1657/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro zur Co-Finanzierung der Infrastruktur des Döhrener Kulturlustwandels (Fahrradtaxi, Unkostenbeitrag für einzelne Kunst- und Musikprojekte/Café und Technik, Strom, Aufbau am Fiedelerplatz).

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Mai 2019
(öffentlicher Teil)

Abgesetzt


Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:27 Uhr.




Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin