Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 22.05.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.05.2019)
1. Nachtrag (erschienen am 24.05.2019)
Protokoll (erschienen am 28.06.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.12. - 13.06.2019

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 22. Mai 2019, Goetheschule - Außenstelle,
An Mußmanns Haube 2, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Bittorf) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky (Die Linke)
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon (CDU)
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD)
Bezirksratsfrau Jeschke (CDU) 18.00 - 20.05 Uhr
(Bezirksratsherr Karsch) (SPD)
Bezirksratsfrau Krause (CDU)
Bezirksratsherr Mesenbrink (ASH)
Bezirksratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Mönkeberg (SPD) 18.00 - 20.05 Uhr
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Neubauer (CDU)
Bezirksratsfrau Schmidt (CDU)
Bezirksratsfrau Stolzenwald (SPD)
Bezirksratsherr Tegtmeier (SPD)
(Bezirksratsfrau Thimm) (SPD)
Bezirksratsherr Vey (Piraten)
Bezirksratsherr Witte (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
(Beigeordneter Kelich) (SPD)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Fischer FB Planen und Stadtentwicklung






Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Arthur Lechtchyner
(Drucks. Nr. 15-1256/2019)

2.1. Verpflichtung eines Bezirksratsmitgliedes

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Genehmigung von Protokollen

4.1. - über die Sitzung vom 12.12.2018 - öffentlicher Teil -

4.2. - über die Sitzung vom 06.02.2019 - öffentlicher Teil -

4.3. - über die Sitzung vom 20.03.2019 - öffentlicher Teil -

5. Bericht aus dem Integrationsbeirat

5.1. Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den SoVD e.V. - Ortsgruppe Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1327/2019 mit 1 Anlage)

5.2. Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den Nachbarschaftskreis Herrenhausen-Stöcken e.V.
(Drucks. Nr. 15-1329/2019 mit 1 Anlage)

5.3. Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den Soziales Netzwerk Stöcken e.V.
(Drucks. Nr. 15-1330/2019)


6. M I T T E I L U N G E N


7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. E N T S C H E I D U N G E N

7.1.1. Namensgebung für die Grundschule Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1331/2019)







8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendung aus eigenen Mitteln - 22.05.2019 -
(Drucks. Nr. 15-1266/2019)

8.1.1.1. Ergänzende Zuwendung aus eigenen Mitteln - 22.05.2019 - an den Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-1447/2019)

8.1.2. Zuwendung aus eigenen Mitteln an den Schützenverein Stöcken e. V.
(Drucks. Nr. 15-1267/2019)

8.1.3. Eigene Mittel für die Durchführung des Sommerempfangs 2019 im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1268/2019)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1297/2019)

8.2.2. Aufstellung von Bänken an der Garbsener Landstrasse und entlang des Fuß- und Radweges in der Leineaue
(Drucks. Nr. 15-1299/2019)

8.2.2.1. Aufstellung von Bänken an der Garbsener Landstrasse und entlang des Fuß- und Radweges in der Leineaue
(Drucks. Nr. 15-1299/2019 N1)

8.2.3. Tischtennisplatte am Spielplatz Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1300/2019)

8.2.4. Nummerierung Parkplätze und Hinweisschilder in Park&Ride Parkhaus Marienwerder- Wissenschaftspark
(Drucks. Nr. 15-1301/2019)

8.2.5. Öffnung des Parkplatzes Fuhsestr. / Eichsfelder Str.
(Drucks. Nr. 15-1302/2019)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Fußballtore Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-1306/2019)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Kennzeichnung des Überweges Gemeindeholzstraße - Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-1315/2019)




8.4.2. Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1316/2019)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Bewegungsparcour Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1271/2019)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Baumersatzpflanzungen Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-1305/2019)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Wohnungsbauflächen
(Drucks. Nr. 15-1309/2019)

9.3.2. Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-1310/2019)

9.3.3. Frauenschwimmzeiten
(Drucks. Nr. 15-1311/2019)

9.4. von Bezirksratsherrn Witte (FDP)

9.4.1. Illegale Müllentsorgung Stelinger Straße
(Drucks. Nr. 15-1075/2019)

9.4.2. Sportgerät im Bewegungspark Gemeindeholz
(Drucks. Nr. 15-1076/2019)

9.5. von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

9.5.1. Ausbau der Bundesstraße B6 und der Autobahn A2
(Drucks. Nr. 15-1269/2019)

9.5.2. Verkehrserhebung auf der Stelinger Straße
(Drucks. Nr. 15-1270/2019)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. über die Sitzung vom 12.12.2018 - nichtöffentlicher Teil

10.2. über die Sitzung vom 06.02.2019 - nichtöffentlicher Teil -

10.3. über die Sitzung vom 20.03.2019 - nichtöffentlicher Teil -

11. A N F R A G E N und M I T T E I L U N G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon kritisiert die Verwendung des "Gendersterns" unter TOP 3 Einwohner*innenfragestunde, da der Duden diese Schreibweise nicht vorsehe und kündigt an, die Tagesordnung aufgrund der falschen Schreibweise nicht bestätigen zu wollen.

Eine Diskussion über die Verwendung des "Gendersterns" schließt sich an.
Die Tagesordnung wird mit 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und einer Enthaltung festgestellt.

TOP 2.
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Arthur Lechtchyner
(Drucks. Nr. 15-1256/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky trägt die Drucksache vor.

Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Lechtchyner die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Einstimmig festgestellt

TOP 2.1.
Verpflichtung eines Bezirksratsmitgliedes
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky bittet die nachrückende Frau Ingrid Krause zu sich nach vorn. Er verpflichtet sie per Handschlag auf die ihr obliegenden Pflichten als Bezirksratsmitglied und heißt sie im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken herzlich willkommen.
Bezirksratsfrau Krause nimmt in der Reihe der Bezirksratsmitglieder ihren Platz ein.

TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksratsherr Mesenbrink wird sich der Fragen annehmen.
Es werden folgende Themen angesprochen:

Ein Einwohner beschwert sich intensiv darüber, dass seine Tochter eine Absage der IGS Stöcken bei der Wahl einer weiterführenden Schule erhalten habe.

Das Losverfahren, welches angewendet wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der freien Plätze des neuen 5. Jahrgangs übersteigt, wird erläutert. Es wird vorgeschlagen, eine Resolution des Bezirksrates für die Aufnahme an der gewünschten Schule der Schüler*inne, die eine Absage erhalten haben, zu verfassen.


Her Sch. bemängelt, dass die Lichtsignalanlage auf Höhe Vinnhorster Weg 71 schlecht zu sehen sei und die Baustellenabsicherung auf Höhe Herrenhäuser Brauerei stadteinwärts den Verkehr gefährde.

Frau K. fordert das erneute Anbringen der Schaukästen auf dem Herrenhäuser Markt und teilt mit, einen Paten für den dortigen Bücherschrank gefunden zu haben.

Ein weiterer Einwohner lädt alle Anwesenden zur Jubiläumsfeier am 25.05.2019 des Vereins Christus für Hannover ein.

TOP 4.
Genehmigung von Protokollen

TOP 4.1.
- über die Sitzung vom 12.12.2018 - öffentlicher Teil -

Es wird um Ergänzung der vollständigen und korrekten Angaben der Parteienzugehörigkeit in der Anwesenheitsliste gebeten. Mit dieser Anmerkung wird das Protokoll
einstimmig genehmigt.

TOP 4.2.
über die Sitzung vom 06.02.2019 - öffentlicher Teil -
Einstimmig genehmigt

TOP 4.3.
über die Sitzung vom 20.03.2019 - öffentlicher Teil -
Einstimmig genehmigt

TOP 5.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsfrau Jeschke berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirates Herrenhausen - Stöcken vom 09.05.2019, die im Haus des Deutsch-Türkischen-Kulturvereins e. V. , Garbsener Landstrasse 2, stattgefunden habe. Die nachfolgenden Zuwendungsanträge seien vorgestellt, ausführlich beraten und einstimmig empfohlen worden. Ein Informationsaustausch mit dem Gastgeber habe stattgefunden. Die nächste Sitzung werde am 22.08.2019 in der Grundschule Wendlandstraße stattfinden.

TOP 5.1.
Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den SoVD e.V. - Ortsgruppe Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1327/2019 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister trägt die Beschlusstexte der drei Empfehlungen des Integrationsbeirates vor und lässt über die Drucksachen abstimmen.
Antrag,
die folgende Zuwendung auf Empfehlung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:
Dem Sozialverband Deutschland e.V.- SoVD - Ortsgruppe Stöcken wird für die Durchführung des Sommerfestes eine Zuwendung in Höhe von 150,00 Euro gewährt.
Einstimmig beschlossen


TOP 5.2.
Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den Nachbarschaftskreis Herrenhausen-Stöcken e.V.
(Drucks. Nr. 15-1329/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
die folgende Zuwendung auf Empfehlung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:
Dem Nachbarschaftskreis Herrenhausen-Stöcken e.V. wird für das Projekt " Kochen, Reden, Spaß" eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 Euro gewährt. Erstatten werden Aufwendungen, die nach dem 09.05. 2019 entstanden sind..
Einstimmig beschlossen

TOP 5.3.
Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den Soziales Netzwerk Stöcken e.V.
(Drucks. Nr. 15-1330/2019)

Antrag,
die folgende Zuwendung auf Empfehlung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:
Dem Sozialen Netzwerk Stöcken e.V. wird für das Projekt "Interkulturelle Kompetenz für Mitarbeiter*innen des Leckerhauses" eine Zuwendung in Höhe von 684,00 Euro gewährt.
Mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen ohne Mitwirkung von Bezirksratsfrau Stolzenwald beschlossen

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
Frau Spremberg teilt mit, dass die Ausschreibung des diesjährigen Ehrenpreises erfolgt sei und Kandidat*innen bis zum 07.06.2019 vorgeschlagen werden können.
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky ergänzt, dass die Preisverleihung während des Sommerempfangs am 23.08.2019 erfolgen werde.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.1.
Namensgebung für die Grundschule Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1331/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky trägt den Drucksachentext vor.
Antrag,
zu beschließen, der Grundschule Wendlandstraße den Namen
Grundschule Herrenhausen
u geben.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Zuwendung aus eigenen Mitteln - 22.05.2019 -
(Drucks. Nr. 15-1266/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky trägt die Antragstexte der Zuwendungsanträge unter TOP 8.1.vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die folgenden Zuwendungen.
Zuwendung Nr. 01-2019
Der Turn- und Sportverein Marathon erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro für die Elektroarbeiten am Vereinsheim.
Zuwendung Nr. 09-2019
Der Filmarbeitskreis erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 Euro für die Anschaffung eines Bildschirms.
Zuwendung Nr. 11-2019
Der Arbeitskreis Ledeburg erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 950,00 Euro für die Veranstaltung eines Stadtteilfestes soweit die Einnahmen der Veranstaltung die Ausgaben nicht decken.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.1.1.
Ergänzende Zuwendung aus eigenen Mitteln - 22.05.2019 - an den Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-1447/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat gewährt dem Mentor e.V. aus seinen Haushaltsmitteln eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 Euro für das Porjekt Swing Cards im Jahr 2019.
Mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 8.1.2.
Zuwendung aus eigenen Mitteln an den Schützenverein Stöcken e. V.
(Drucks. Nr. 15-1267/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat gewährt dem Schützenverein Stöcken e.V. aus seinen Haushaltsmitteln eine Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro für die Sanierung der Toilettenanlage im Schützenhaus.
Mit 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 8.1.3.
Eigene Mittel für die Durchführung des Sommerempfangs 2019 im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1268/2019)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat Herrenhausen stellt für die Durchführung des Sommerempfangs 2019 einen Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro aus den eigenen Mitteln bereit.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Aufstellung eines Verkehrsschildes 272 an der Kreuzung B6 - Garbsener Landstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1297/2019)

Bezirksratsfrau Goedeke bringt den Antrag ein.

Antrag, zu beschließen:
An der Kreuzung der B6 mit der Garbsener Landstraße wird stadtauswärts ein Verkehrsschild für ein Verbot des Wendens (Verkehrszeichen 272) aufgestellt.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram erklärt, den Antrag in ihre Fraktion zu ziehen.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon erläutert, dass im Antragstext rechts mit links verwechselt worden sei und möchte den Antrag inhaltlich diskutieren.

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky beantragt das Ende der Debatte, da der Antrag in die Fraktion gezogen worden sei und lässt darüber abstimmen, die Beratung zu beenden. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.2.
Aufstellung von Bänken an der Garbsener Landstrasse und entlang des Fuß- und Radweges in der Leineaue
(Drucks. Nr. 15-1299/2019)

Bezirksratsfrau Goedeke trägt den Antrag vor.
Antrag, zu beschließen:
An der Garbsener Landstrasse in Richtung Finca BarCelona sowie entlang des Fuß- und Radweges in der Leinaue werden Sitzbänke aufgestellt (siehe Anlage).

Bezirksratsherr Witte schlägt vor, den Antrag um die Aufstellung von Mülleimern zu ergänzen.

Bezirksratsherr Tegtmeier erklärt, die Erweiterung des Antrags übernehmen zu wollen.
Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-1299/2019 N1

TOP 8.2.2.1.
Aufstellung von Bänken an der Garbsener Landstrasse und entlang des Fuß- und Radweges in der Leineaue
(Drucks. Nr. 15-1299/2019 N1)

Antrag, zu beschließen:
An der Garbsener Landstrasse in Richtung Finca BarCelona sowie entlang des Fuß- und Radweges in der Leinaue werden Sitzbänke und Mülleimer aufgestellt (siehe Anlage).
Einstimmig beschlossen




TOP 8.2.3.
Tischtennisplatte am Spielplatz Wendlandstraße
(Drucks. Nr. 15-1300/2019)

Bezirksratsherr Tegtmeier trägt den Antrag vor und erläutert, dass der Untergrund vor der Platte so weit heruntergelaufen sei, dass kleinere Kinder nicht mehr richtig Tischtennis spielen könnten.

Antrag, zu beschließen:
Der Untergrund um die hintere der beiden Tischtennisplatten am Spielplatz Wendlandstraße wird aufgeschüttet bzw. vollständig erneuert.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.4.
Nummerierung Parkplätze und Hinweisschilder in Park&Ride Parkhaus Marienwerder- Wissenschaftspark
(Drucks. Nr. 15-1301/2019)

Frau Goedeke bringt den Antrag ein.

Antrag, zu beschließen:
Die Infra wird aufgefordert, im Park & Ride Parkhaus Wissenschaftspark Marienwerder Hinweisschilder zur Haltestelle aufzustellen und die Parkplätze zu nummerieren.
Mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.2.5.
Öffnung des Parkplatzes Fuhsestr. / Eichsfelder Str.
(Drucks. Nr. 15-1302/2019)

Bezirksratsfrau Stolzenwald trägt den Antragstext vor.

Antrag, zu beschließen:
Der Parkplatz in der Fuhsestr./ Ecke Eichsfelder Str. wird an den Wochenenden geöffnet.

Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky erläutert, dass die Unvernunft der dort Parkenden nicht unterstützt werden soll. Er sei der Meinung, wenn mehr Parkplätze angeboten werden, würden noch mehr Menschen mit dem Auto kommen. Man müsse sich zunächst mit der dortigen Verkehrs- und Parksituation auseinandersetzen.

Bezirksratsherr Tegtmeier führt aus, dass man hier ein akutes Problem lösen wolle. Der Parkplatz sei für Lehrkräfte geschaffen worden, die ihn nicht angenommen hätten. Darauf hin sei er geschlossen worden. Der Parksuchverkehr begrenze sich auf die Besucher der Veranstaltungen der umliegenden Sportplätze.

Bezirksratsherr Neubauer erklärt, dass hier auf Kosten der Steuerzahler ein öffentlicher Parkplatz erst errichtet und dann wieder abgepollert worden sei.
Mit 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



TOP 8.3.1.
Fußballtore Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-1306/2019)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram erläutert den Antrag.
Antrag, zu beschließen
Die Fußballtore am Heimatweg werden nach dem Mähen der Grasfläche schnellstens wieder aufgestellt.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
Kennzeichnung des Überweges Gemeindeholzstraße - Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-1315/2019)

Bezirksratsfrau Jeschke erläutert den Antrag.

Antrag, zu beschließen
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert an der Querung des Gemeindeholzweges über die Hogrefestraße entweder einen Zebrastreifen einzurichten oder eine rote Markierung für eine Fahrradwegführung.

Bezirksratsherr Tegtmeier weist auf den in kurzer Distanz vorhandenen Zebrastreifen hin, wird den Antrag jedoch mittragen, da er die Alternativlösung in Form der Markierung befürworte.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.4.2.
Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1316/2019)

Bezirksratsherr Neubauer bringt den Antrag ein.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung berichtet im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken den aktuellen Sachstand über beabsichtigte Ausbaumaßnahmen des Westschnellweges und erläutert dem Bezirksrat öffentlich auch, ob es sinnvoll ist, gemeinsam mit der Stadt Seelze wegen der Verkehrssituation in der Stöckener Straße aus dem OT Letter zur Einmündung in die Bundesstraße 6 initiativ.zu werden.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Bewegungsparcour Stöcken
(Drucks. Nr. 15-1271/2019)

Im Bewegungsparcour Stöcken im Gemeindeholz ist seit Monaten das Reckelement eingezäunt. Dieses wurde offensichtlich beschädigt. Der Bewegungsparcour wird von Jung und Alt sehr gut angenommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Seit wann und warum ist das Reckelement eingezäunt?
2. Wann ist mit einer Reparatur zu rechnen?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Reckelement ist durch einen Sturmschaden im Herbst zerstört worden. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb ein Bauzaun aufgestellt worden.
Zu Frage 2: Das Gerät ist in einen elastischen Fallschutz eingebaut, welcher ebenfalls beschädigt wurde. Zur Reparatur dieses Fallschutzes darf die Temperatur längere Zeit nicht unter 8 Grad Celsius sinken und es muss trocken sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die bereits beauftragte Firma die Reparatur vornehmen. Wir hoffen, dass das Wetter ab Mitte Mai dies bieten wird.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Baumersatzpflanzungen Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-1305/2019)

Auf unsere Anfrage vom 04.03.2019 wurde berichtet, dass an der Herrenhäuser Straße die fehlenden Bäume durch Gingkobäume ersetzt werden sollen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe sprechen für diese Baumart?
2. Warum werden keine heimischen Arten bevorzugt?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Der Ginkgo biloba hat einige sehr gute Eigenschaften für den urbanen Standort. Er zeichnet sich durch gute „Frosthärte“ aus. Außerdem gilt er als wärmeliebend und hitzeresistent. Er ist besonders stadtklimafest, widerstandsfähig gegen Luftverschmutzung und Krankheiten (Schaderreger). Zudem gilt er als besonders windfest und somit bruchsicher. Mit den Schwierigkeiten, die durch die Klimaveränderung zu erwarten sind, ist der Ginko für die Verwendung als Straßenbaum besonders geeignet. Leider ist der Ginkgo nicht heimisch. Er hat seinen Ursprung in China. Deshalb wird er hier bedauerlicherweise von wenigen Insektenarten frequentiert. Ein weiteres Argument für die Verwendung dieses Baumes ist allerdings der ansprechende Habitus (Erscheinungsform) dieses Gehölzes. Hier wird eine Säulenform verwandt, die gut in die z.T. recht engen Häuserschluchten passt. Eine leuchtend gelbe Herbstfärbung ist ein letztes, ästhetisches Argument, was uns zu dieser Gattungsauswahl bewogen hat. Grundsätzlich sind wir jedoch bemüht, heimische Laub- und Nadelgehölze bevorzugt zu verwenden. Gänzlich vermeiden möchte die Verwaltung die Exoten jedoch wegen ihrer Vielfalt und verschiedenen guten Eigenschaften und Qualitäten nicht.
Zu Frage 2: An dem Standort (Herrenhäuser Straße) standen ehemals Robinien, die ebenfalls nicht heimisch waren. Die Verwaltung hat sich hier für den Ginkgobaum als Säulenform entschieden, da er den schwierigen Standortansprüchen dort besonders gut entspricht. Heimische Gattungen wären hier wegen der schwierigen Standortbedingungen weniger gut geeignet oder mit aufwendigeren Unterhaltungsmaßnahmen behaftet.




TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Wohnungsbauflächen
(Drucks. Nr. 15-1309/2019)
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sucht weiterhin Flächen für den
Wohnungsbau in der Stadt. Seit 1993 gibt es den Bebauungsplan 333 -vergl. DS
1749/93. Dieser befasst sich mit dem Baubereich „Am Hinüberschen Garten“.
Ein Großteil des Geländes ist seit 1995 bebaut. Auf einem weiteren Teil zwischen
der Straße „Am Hinüberschen Garten“ /der Garbsener Landstraße und dem
Hinüberschen Garten befindet sich der ehem. Jugendtreff Marienwerder und ein
verpachtetes Vereinsheim. Das Gebäude des ehem. Jugendtreffs ist ungenutzt, die
Verwaltung sieht keine Nachnutzungsmöglichkeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wird das o.a. Areal nicht entsprechend des vorhandenen
Bebauungsplans 333 genutzt und „liegt nur als Brachfläche rum“?
2. Wer ist Eigentümer des Grundstückes?
3. Kann das Gelände bebaut werden?

Frau Fischer trägt die Antworten vor:
Zu Frage 1: Die Vermarktung des städtischen Grundstücks „Am Hinüberschen Garten 1“ wurde aufgrund höherer Priorisierungen anderer Projekte zugunsten des Wohnungsbaus und der Unterbringung von Flüchtlingen zurückgestellt. Zwischenzeitlich laufen Vorbereitungen und entsprechende Abstimmungen zur Ausschreibung des Grundstückes. Die geplante Ausschreibung ist für den Herbst 2019 vorgesehen und wird sich an Bauunternehmen und Unternehmen der Projektentwicklung richten mit der Vorgabe, ein Konzept respektive eine Planung für das Grundstück zu entwickeln. Die Qualität des Konzeptes und die Planungen der Bebauung werden bei der Vergabe (Konzeptvergabe) den Schwerpunkt bilden.
Zu Frage 2: Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin des Grundstückes.
Zu Frage 3: Es besteht Baurecht über den geltenden Bebauungsplan Nr. 333. Dieser setzt Wohnen, offene Bauweise und II-Geschossigkeit fest. Die Festsetzungen sollen die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung sein. Darüber hinaus ist geplant, das vorhandene 2½-geschossige Backsteingebäude (südlich auf dem Grundstück gelegen, ehemaliger Jugendtreff) zu erhalten und zu Wohnzwecken in die geplante Bebauung zu integrieren. Das Backsteingebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die westlich verlaufende öffentliche Verkehrsfläche.

TOP 9.3.2.
Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-1310/2019)
Zwischen der Garbsener Landstraße in Höhe des Mahnmals, dem Schützenplatz und dem Hinüberschen Garten wurde vor längerer Zeit eine gehölzlose Grünfläche umgepflügt, sodass bis auf einen Jungbaum nur pure Erde zu sehen ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer hat veranlasst, dass diese Fläche derart verändert wurde und warum wurde diese Grünfläche mit wildwachsenden Blumen umgepflügt?
2. Soll die Fläche so als Ackerland erhalten werden oder wird sie wieder als Grünland
hergerichtet?
3. Wann und wie soll die Fläche verändert werden?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen zusammengefasst:
Zu Fragen 1 bis 3: Die angesprochene Fläche wird vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unterhalten und ist als Aussaatfläche hergerichtet und eingesät worden.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat festgestellt, dass die bisher vorhandene Wiese sich nicht, wie erwartet, entwickelt hat. Daher wurde die Wiese noch einmal umgebrochen und mit einer speziell für diesen mageren Standort geeigneten Saatgutmischung erneuert. Ziel ist es, die Wiese blühfreudig und als vielfältiges Angebot insbesondere für Wildbienen und andere Insekten zu entwickeln. Ähnliche Maßnahmen werden im gesamten Stadtgebiet durchgeführt und sind z.B. auch im Wissenschaftspark angelegt worden.
Durch die Zusammenstellung des Saatgutes soll ein möglichst ganzjähriger Blühaspekt erreicht werden, der dem Naturschutz und der Insektenförderung dient, aber auch den Menschen eine Augenweide ist.

TOP 9.3.3.
Frauenschwimmzeiten
(Drucks. Nr. 15-1311/2019)

Im vergangenen Jahr gab es Störungen bei den Frauenschwimmzeiten. Diese wurden insbesondere mit Engpässen beim Schwimmbadpersonal begründet. Es gäbe große Schwierigkeiten, die Frauenschwimmzeiten nur mit weiblichen Personal zu gewährleisten. Die Verwaltung will jedoch in den Schwimmbädern Vahrenwald und Stöcken das Angebot beibehalten, weil aus geschlechtsspezifischen Gründen überhaupt erst die gesellschaftliche Teilhabe an Freizeitangeboten der Gesundheitsprävention ermöglicht wird (vergl. DS 0820/2018).Im Sommerhalbjahr wird u.a. das Stöckener Bad langfristig geschlossen – wie bereits in den zurückliegenden Jahren.
Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Gibt es zwischenzeitlich ausreichend weibliches Schwimmbadpersonal um die Frauenschwimmzeiten aufrecht zu erhalten?
2. Wenn die o.a. Begründung aus der angegebenen Drucksache für das Angebot der Frauenschwimmzeiten verwaltungsseitig tatsächlich ernsthaft gemeint ist, ergibt sich die Frage: wie werden die Frauenschwimmzeiten im Stöckener Bad bzw. für den Herrenhausen- Stöckener Bereich sichergestellt?

Frau Spremberg trägt die Antworten vor:
Zu Frage 1: Das wöchentliche Frauenschwimmen kann während der Öffnungszeiten der Bäder durch weibliches Personal sichergestellt werden.
Zu Frage 2: Bei einem unerwartet hohen Krankenstand oder Personalausfall aus anderen Gründen kann es zu außerplanmäßigen Ausfällen des Angebotes kommen. Dies versucht der Fachbereich Sport und Bäder zu verhindern und prüft daher in Sondersituationen für einen befristeten Zeitraum auch den Einsatz von geeigneten Rettungsschwimmerinnen. Die Frauenschwimmzeiten gibt es bereits seit über 11 Jahren und sie gehören zum festen Bestandteil der Angebote in den städtischen Bädern. Die Verwaltung wird dieses Angebot auch weiterhin vorhalten und hat daher schon vor geraumer Zeit begonnen, ihre Aktivitäten zur Fachkräftegewinnung zu intensivieren. Grundsätzlich ist es aber nach wie vor schwierig insbesondere qualifizierte weibliche Fachkräften zu finden.

Bezirksratsherr Neubauer fragt nach, wie die Frauenschwimmzeiten während der langen Schließung des Stöckener Bades im Sommerhalbjahr gewährleistet werden.

Frau Spremberg sagt zu, diese Nachfrage an die Fachverwaltung zur Beantwortung weiterzuleiten.

Antwort zum Protokoll: Während der Schließzeit im Stöckener Bad finden dort weder die Frauenschwimmzeit noch andere Angebote statt. Das Personal aus dem Stöckener Bad ist während der Schließzeit im Freibad eingesetzt, so dass erst ab dem 14.09.2019 wieder Frauenschwimmen im Stöckener Bad stattfindet. Das Angebot kann auch nicht in einem Freibad abgebildet werden. Dort sind die Grundstücke einsehbar und es können keine Maßnahmen getroffen werden, um die Frauen vor Blicken von außen wirksam zu schützen.

TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Witte (FDP)

TOP 9.4.1.
Illegale Müllentsorgung Stelinger Straße
(Drucks. Nr. 15-1075/2019)

In letzter Zeit ist es in der Stelinger Straße zwischen der A2 und des Mittellandkanals vermehrt zu illegaler Müllentsorgung (gekommen). Dies betrifft vor Allem Parkbuchten, die von Joggern genutzt werden. Die Vermüllung dieser Stelle trägt nicht zur Attraktivität des Stadtbezirks bei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntins vom oben geschilderten Sachverhalt?
2. Wann wird die betroffene Stelle gereinigt?
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um ähnliche Fälle in Zukunft vermeiden zu können?

Herr Pilarski teilt mit, dass die Anfrage aus Gründen der Zuständigkeit an aha - Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover weitergeleitet worden sei.
aha antwortete wie folgt:

Vorbemerkung: Für die Aufspürung und Beseitigung von illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist grundsätzlich die Stadt Hannover zuständig. Da die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Stadtreinigung gemäß §52 Nds. Straßengesetz i.V.m. §4 Abs.2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) auf aha übertragen wurde, ist die aha-Stadtreinigung grundsätzlich für diese Aufgabe zuständig. Spezialzuständigkeiten gibt es vor allem für Wälder und öffentliche Grünflächen, hierfür ist im Wesentlichen der städtische Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (FB 67) zuständig.
Die Stadtreinigung setzt derzeit insgesamt 9 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen zu identifizieren, Verursacher*innen zu ermitteln, ggfs. Bußgeldverfahren einzuleiten und letztendlich die Ablagerungen möglichst schnell entfernen zu lassen.

Zu Frage 1: aha ist die genannte Stelle bekannt.
Zu Frage 2: Wir haben mehrere Stellen an dieser Örtlichkeit in der 18. Kalenderwoche gereinigt und beobachten die weitere Entwicklung um ggfs. wieder einzugreifen.
Zu Frage 3: Die Sauberkeit einer Stadt und des öffentlichen Raumes sind sehr wichtige Faktoren für die Lebensqualität und das subjektive Wohlbefinden der Einwohner*innen. Dieses wird durch das Bürger-Panel vom letzten Jahr bestätigt. Die LHH und aha haben deshalb beschlossen, die Bereiche Sicherheit und Ordnung sowie Sauberkeit gemeinsam stärker zu bearbeiten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Drucksachen und insbesondere auf unser Konzept Hannover sauber!
Regulierungen und Bußgelder reichen allein nicht aus, um die Vermüllung des öffentlichen Raumes zu verhindern. Auch höhere Bußgelder entfalten nur dann eine Wirkung, wenn diese auch im nennenswerten Umfang bei Verstößen zur Anwendung kommen. Dies setzt wiederum voraus, dass eine angemessene Kontrolldichte sichergestellt wird und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten schnell und konsequent durchgeführt wird. Die LHH hat den städtischen Ordnungsdienst deutlich verstärkt, aha erhöhte im Rahmen des Konzeptes Hannover sauber! die Zahl der Abfallfahnder von 5 auf 9 Kollegen und der sogenannten „schnellen Eingreiftruppe“, die illegale Ablagerungen entfernen (mit Notdienst auch am Wochenende) von 12 auf 20 Mitarbeiter. Bei kleineren illegalen Ablagerungen wird ein Reinigungsintervall von ca. 1-2 Tagen angestrebt. Bei größeren illegalen Ablagerungen erfolgt eine unverzügliche Beseitigung nach Kenntnisnahme durch aha.

Durch die deutliche Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Verstärkung der Abfallfahndung und der schnellen Eingreiftruppen ist eine deutlich erhöhte und viel stärker ausgeprägte Ordnungspräsenz im Stadtgebiet gegeben und öffentlich wahrnehmbar. Um diesen Effekt wirksam zu nutzen, ist der Ausbau der bereits guten Zusammenarbeit der beiden Organisationseinheiten in der weitergehenden Entwicklungsphase. Ein verstärktes gemeinsames Auftreten nach außen führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der ordnungsrechtlichen Aufsicht. Hierzu zählen:
1. Verstärkter und strukturiert verbesserter Informationsaustausch der Sicherheits- und Ordnungsdienste
2. Gemeinsame Streifengänge zur Durchsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften
3. Nutzung einer gemeinsamen „Meldesoftware“ (Müllmelder-App, die Mitte 2019 auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird)
Die Abfallfahndung wird in den nächsten Wochen den Bereich der Stelinger Straße stärker kontrollieren, um mögliche Verursacher*innen zu ermitteln.

TOP 9.4.2.
Sportgerät im Bewegungspark Gemeindeholz
(Drucks. Nr. 15-1076/2019)

Bereits im letzten Jahr ist im Bewegungspark Gemeindeholz in Stöcken durch einen Sturm ein Sportgerät zerstört worden. Der Bereich ist seitdem abgesperrt. Gerade im Frühling sollte der Bewegungspark wieder von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
  1. Wieso hat die Verwaltung das zerstörte Gerät noch nicht ersetzt?
  2. Wann soll das zerstörte Gerät ersetzt werden?
  3. Falls das Gerät nicht ersetzt werden soll, welche Maßnahmen plant die Verwaltung um den Bürgerinnen und Bürgern ein alternatives Angebot bereitzustellen?


Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Das Gerät ist in einen elastischen Fallschutz eingebaut, welcher ebenfalls beschädigt wurde. Zur Reparatur dieses Fallschutzes darf die Temperatur längere Zeit nicht unter 8 Grad Celsius sinken und es muss trocken sein.
Zu Frage 2: Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die bereits beauftragte Firma die Reparatur vornehmen. Wir hoffen, dass das Wetter ab Ende Mai dies bieten wird.
Zu Frage 3: Entfällt

TOP 9.5.
von Bezirksratsherrn Mesenbrink (ASH)

TOP 9.5.1.
Ausbau der Bundesstraße B6 und der Autobahn A2
(Drucks. Nr. 15-1269/2019)

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist der Abschnitt der B6 zwischen Stöckener Straße und A2 für einen sechsstreifigen Ausbau vorgesehen. Des Weiteren ist der Bereich der Autobahn A2 im Bereich Hannover-Herrenhausen für einen achtstreifigen Ausbau offenkundig.
Da im Zuge dieser Baumaßnahmen Umleitungen unumgänglich sind, werden viele Autofahrer die Stelinger Straße als Umleitungsstrecke nutzen und den bisher schon starken Verkehr zusätzlich erhöhen.
Ich frage die Verwaltung:
1. Wird die Stelinger Straße für diese Baumaßnahmen als offizielle Umleitungsstrecke ausgewiesen?

2. Welche Maßnahmen werden dann im Vorfeld ergriffen, um die Mehrbelastung der Straße zu gewährleisten?
3. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung der LHH darauf einzuwirken, dass vor den Ausbauarbeiten auch die Umleitungsstrecken diesbezüglich vorbereitet werden?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen zusammengefasst:
Zu Fragen 1-3: Ein Umleitungskonzept steht aktuell noch nicht fest und wird erst im Rahmen der Bauvorbereitung mit allen beteiligten Baulastträgern abgestimmt werden. Die Verwaltung wird aber bereits im Rahmen des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens die Gelegenheit zur Abstimmung mit dem Vorhabenträger nutzen und auf mögliche Probleme hinweisen.

TOP 9.5.2.
Verkehrserhebung auf der Stelinger Straße
(Drucks. Nr. 15-1270/2019)

Der Verkehr auf der Stelinger Straße staut sich morgens sehr oft ab der Hansastraße, teilweise bis hinter den Verein für Deutsche Schäferhunde in Langenhagen zurück. Des Weiteren ist sie auch zu den Schichtzeiten von VW sehr stark ausgelastet. Regio Bus plant zeitnah, eine Busanbindung in die Schwarze Heide zu streichen, was den Verkehr auch merklich erhöhen wird.
Zurzeit besteht die Siedlung Schwarze Heide aus knapp 500 Wohneinheiten. Wenn man den Medienberichten glauben darf, soll die Schwarze Heide West weitere 1500 Wohneinheiten ansiedeln, was eine Verdreifachung der jetzigen Bewohner darstellt und zu einer dauerhaften Mehrbelastung der Stelinger Staße führen würde.
Ich frage die Verwaltung:
1. Falls es zum Bau der Schwarzen Heide West kommen sollte, ist eine Verkehrserhebung davor geplant?
2. Wie viel Vorlaufzeit wird es für die Verkehrserhebung vor dem Baubeginn geben?
3. Wird der öffentliche Nahverkehr diesbezüglich vorher auch betrachtet?

Frau Fischer trägt die Antworten vor:
Zu Frage 1: Es ist geplant, eine Untersuchung der verkehrlichen Situation zur Vorbereitung der baulichen Entwicklung von Wohnungsbau- und Gewerbeflächen und als Grundlage für die erforderlichen Planverfahren durchzuführen.
Zu Frage 2: Die Verkehrserhebung soll vorlaufend durchgeführt werden. Einen Zeitplan gibt es noch nicht, so dass zur Vorlaufzeit auch noch keine Aussage getroffen werden kann.
Zu Frage 3: Eine Analyse der verkehrlichen Ausgangssituation würde auch den öffentlichen Personennahverkehr umfassen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Janischowsky schließt die Sitzung um 20.55 Uhr.

Janischowsky Spremberg
Stv. Bezirksbürgermeister Protokollantin