Sitzung Ratsversammlung am 28.03.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.03.2019)
Protokoll (erschienen am 29.08.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 17.05.2019

PROTOKOLL

30. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. März 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 15.30 Uhr
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD) 18.00 - 19.05 Uhr
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25. Oktober 2018

3. Mandatsverlust von Ratsfrau Katrin Langensiepen
(Drucks. Nr. 0762/2019)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. A N F R A G E N

5.1. der Gruppe LINKE & PIRATEN.

5.1.1. "Quo vadis Investitionsmemorandum? Umgang mit zusätzlichem Sanierungsstau am Beispiel des Fössebades"
(Drucks. Nr. 0527/2019)

5.1.2. zu Internetkapazitäten in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0528/2019)

5.2. Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen
(Drucks. Nr. 0532/2019)

5.3. der AfD-Fraktion

5.3.1. zu unklaren Identitäten
(Drucks. Nr. 0535/2019)

5.3.2. zur Clankriminalität in Hannover
(Drucks. Nr. 0537/2019)

5.4. Anfrage der SPD-Fraktion zu Einnahmen aus der Erhöhung der Eintrittspreise und Kursgebühren der städtischen Bäder
(Drucks. Nr. 0538/2019)

5.5. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu einer möglichen Überlastung des Stromnetzes durch E-Autos
(Drucks. Nr. 0602/2019)

5.6. Anfrage der CDU-Fraktion zu Dauerparker ohne Kennzeichen
(Drucks. Nr. 0614/2019)

5.7. von Ratsherrn Tobias Braune

5.7.1. zu Kontakten zum Arbeiter-Samariter-Bund
(Drucks. Nr. 0663/2019)

5.7.2. zu Fluchtwegen
(Drucks. Nr. 0718/2019)

5.7.3. zur Gendersprache
(Drucks. Nr. 0720/2019)

5.7.4. zu Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst
(Drucks. Nr. 0767/2019)

6. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

6.1. Wahl eines Mitglieds in den Umlegungsausschuss
(Drucks. Nr. 0688/2019)

6.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0945/2019)

7. Sportbündnis FarbenSpiel
(Drucks. Nr. 0005/2019 N1)

8. Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)
(Drucks. Nr. 0465/2019 mit 3 Anlagen)

9. Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Mengendamm
(Drucks. Nr. 0316/2019 mit 2 Anlagen)

10. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Süd-West
(Drucks. Nr. 0001/2019 mit 2 Anlagen)

11. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0403/2019 mit 2 Anlagen)

11.1. Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0403/2019: Änderung der Geschäftsordnung des Rates
(Drucks. Nr. 0959/2019)

12. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2019 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0462/2019 mit 1 Anlage)

13. Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0509/2019 mit 2 Anlagen)

14. Bebauungsplanangelegenheiten

14.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)

14.1.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0138/2019)

14.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung - Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)

14.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änd. - Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)

14.4. Veränderungssperre Nr. 108 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord -
(Drucks. Nr. 0307/2019 mit 3 Anlagen)

14.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0425/2019 mit 3 Anlagen)

15. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

15.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0107/2019)

16. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)

17. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

17.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0632/2019)

18. A N T R Ä G E

18.1. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Akteneinsicht in die vom 01.01.2015 - 31.12.2018 zwischen dem ASB und der Landeshauptstadt Hannover geschlossenen Verträge
(Drucks. Nr. 0683/2019)

18.2. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtvetwaltung vorhandenen Unterlagen zu den diesjährigen Baumfällungen auf dem Gelände der Sophienschule (Lüerstraße)
(Drucks. Nr. 0824/2019)

18.3. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verkauf des ehemaligen Maritim-Hotels am Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0825/2019)

18.4. Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Ihme-Zentrums an die Firmen "Intown" und "Civitas Property Group" sowie zum Bauantrag der Firma "Intown" zur Sanierung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 0827/2019)

19. Grundstücksangelegenheiten

19.1. Ankauf eines Grundstückes von der enercity AG
(Drucks. Nr. 0364/2019 mit 4 Anlagen)

19.2. Bestellung eines Erbbaurechtes für den Alten Schlachthof Hannover
(Drucks. Nr. 0427/2019 mit 3 Anlagen)

20. Neubau eines Familienzentrums in der Beckstraße
(Drucks. Nr. 0346/2019 mit 2 Anlagen)

21. Betreiberverträge

21.1. für die Obdachlosenunterkunft für Frauen Winkelriede 14
(Drucks. Nr. 3030/2018 mit 1 Anlage)

21.2. für die Obdachlosenunterkunft Podbielskistr. 115 C-F
(Drucks. Nr. 0244/2019 mit 1 Anlage)

21.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0244/2019 E1 mit 1 Anlage)





Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass er zu Beginn der heutigen Ratsversammlung eine traurige Pflicht zu erfüllen habe.

Mit Betroffenheit und Bestürzung habe man den Tod von Ratsherrn Dieter Küßner zur Kenntnis nehmen müssen. Am Montag, den 11. März 2019, sei der geschätzte Ratskollege Dieter Küßner unerwartet und für alle Ratsmitglieder überraschend im Alter von 75 Jahren verstorben.

Dieter Küßner habe seit 1. November 1991 als Mitglied der CDU-Fraktion dem Rat der Landeshauptstadt Hannover angehört. Im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult sei er seit 23. November 1983 tätig und in der Zeit vom 1991 bis 1996 dessen Bezirksbürgermeister gewesen. Dieter Küßner habe sich mit großem Engagement und Nachdruck für die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt. In seiner Fraktion und als Vorsitzender und Mitglied in verschiedenen Ausschüssen habe er mit seiner Kenntnis und seinem Einsatz wichtige Entscheidungen mitgeprägt.

So sei er während seiner Ratstätigkeit Mitglied in zahlreichen Fachausschüssen des Rates und bis zuletzt Vorsitzender des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses gewesen. Außerdem habe er die Landeshauptstadt Hannover in mehreren Aufsichtsräten und Vorständen vertreten.

Mit Dieter Küßner habe man einen Ratskollegen verloren, der sich besonders für die Belange der Sportvereine in Hannover eingesetzt und gekämpft habe. Engagiert habe er sich um die Sorgen und Nöte der Menschen, insbesondere in seinem Stadtbezirk, gekümmert, was ihm auch den Beinamen “Kümmerer aus der Südstadt“ einbrachte.

Dieter Küßner habe sich in seiner kommunalpolitischen Arbeit im Rat und den Fachausschüssen sowie im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult ein hohes Ansehen erworben, wäre aber auch für seine Zwischenrufe in den Sitzungen bekannt gewesen.

Am 26. November 2004 sei er mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Am 26. Oktober 2006 habe er den Ehrenring des Rates erhalten.

Ratsvorsitzender Hermann merkte an, dass die Trauerfeier morgen, am 29. März 2019, um 12:00 Uhr in der Großen Kapelle des Stadtfriedhofes Seelhorst stattfände.

Das Mitgefühl des Rates der Stadt würde den Angehörigen des Verstorbenen gelten. Den Angehörigen und der CDU-Ratsfraktion spräche er noch einmal die volle Anteilnahme des gesamten Rates aus.

Beigeordneter Seidel (CDU) sagte, dass eine Stimme nach 27 Jahren Ratszugehörigkeit für immer verloschen sei. Der plötzliche Tod von Dieter Küßner habe alle überrascht und fassungslos gemacht. Mit ihm würden die CDU-Ratsfraktion und auch die Stadt Hannover einen Politiker vom alten Schlag verlieren. Einen Mann mit Haltungen und festen Überzeugungen. Einen Konservativen im besten bürgerlichen Sinne. Unvergessen blieben Dieter Küßners legendäre und zuweilen gefürchteten Zwischenrufe während der Ratsversammlungen, die es so manchen Vorsitzenden nicht immer einfach gemacht hätten. Beigeordneter Seidel stellte klar, dass Dieter Küßner nie ein Parteisoldat der Christlich Demokratischen Union gewesen sei. Die Unabhängigkeit sei Dieter Küßner immer wichtig gewesen. Dieser sei direkt wie geradeaus gewesen und das auf seine für ihn eigene, formulierende, frische und unkomplizierte Art. Damit sei dieser sicherlich auch manchmal angeeckt, aber gerade als Persönlichkeit mit Ecken und Kanten habe sich Dieter Küßner Anerkennung und Respekt verdient – bei den politischen Freunden, aber auch beim politischen Gegner. Beigeordneter Seidel führte weiter aus, dass Dieter Küßner eine Gefallsucht absolut fremd gewesen wäre, aber auf gegenseitige Achtung und Anstand nie verzichten wollte und konnte. Dieter Küßner sei in unzähligen Funktionen tätig gewesen, bei denen drei davon – Bezirksbürgermeister im Stadtbezirk Südstadt-Bult, Vorsitzender im Sportausschuss und Vorsitzender im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, exemplarisch hervorzuheben wären, da er diesen seine ganz eigene Note auferlegt habe. Sein besonderer Habitus habe es diesem oftmals leicht gemacht, bei aller Unterschiedlichkeit in der Sache, immer den Menschen in den Mittelpunkt seines Handelns stellenDabei sei Dieter Küßner den Menschen in Hannover immer wirklich nahe und ansprechbar gewesen und habe zudem die Sorgen und Nöte der Menschen immer ernst genommen. Und deswegen habe sich dieser auch immer gerne selbst als den Kümmerer bezeichnet, der die Themen der Menschen aufgegriffen und in den Rat hineingetragen habe. Das tat Dieter Küßner häufig auf unbequeme Art, mit deutlicher und direkter Ansprache, aber niemals verletzend oder ehrabschneidend. Beigeordneter Seidel hob hervor, dass Dieter Küßner eine Stimme im Rat gewesen sei, die nun fehlen würde. Darüber hinaus habe Dieter Küßner in den vergangenen Jahren ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass sein Verständnis von Politik an Schülerinnen und Schüler im Planspiel Pimp Your Town weiterzugeben. Die junge Generation habe diesem besonders am Herzen gelegen und deshalb habe er sich dafür grundsätzlich immer Zeit genommen. Der Rat der Stadt Hannover verliere mit Dieter Küßner einen liebenswürdigen, engagierten und geschätzten Politiker und die CDU-Ratsfraktion einen treuen Weggefährten und Freund.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD ihren Änderungsantrag mit der Drucks. Nr. 0138/2019 zurückziehe.
Der Rat beschloss, die Punkte 19 bis 21 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25. Oktober 2018

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass Ratsherr Karger auf der Seite 30 und den Folgenden ganz sicher nicht von Anwohner*innen oder Bürger*innen gesprochen habe. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass das im Protokoll angepasst würde und dass zudem in Zukunft darauf zu achten sei, dass für die Fraktion der AfD nicht suggeriert würde, dass in einer befremdlichen Gendersprache argumentiert werde. Die Fraktion der AfD beabsichtige auch weiterhin in normaler, grammatikalisch richtiger deutscher Sprache zu formulieren und würde überdies das generischen Maskulinum auch weiterhin verwenden.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 25. Oktober 2018 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Mandatsverlust von Ratsfrau Katrin Langensiepen
(Drucks. Nr. 0762/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass Ratsfrau Langensiepen mit Schreiben vom 08. Januar 2019 mitgeteilt habe, dass sie von ihrem Ratsmandat mit Wirkung zum 28. März 2019 zurückträte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Der Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass Ratsfrau Langensiepen dem
Rat der Landeshauptstadt Hannover seit 01. November 2011 als Mitglied der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen angehöre.
Ratsfrau Langensiepen habe in dieser Zeit den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen geleitet.
Sie sei im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, im Internationalen Ausschuss, und aktuell im Organisations- und Personalausschuss sowie im Sozialausschuss tätig gewesen.
Darüber hinaus habe sie die Landeshauptstadt Hannover im Aufsichtsrat der GBH, heute hanova Wohnen, und im Aufsichtsrat der union-boden-GmbH, heute hanova Gewerbe vertreten.
Ratsfrau Langensiepen scheide mit Wirkung zum 28. März 2019 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an ihren Einzug in den Rat der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2011 und der damit verbundenen Übernahme des Vorsitzes im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen. Ratsfrau Langensiepen betonte, dass man sie, entgegen ihrer Befürchtungen, auch als Frau, als Mensch mit Behinderung und einer Körperhöhe von 152 cm immer ernst genommen habe und bedankte sich bei der Fraktion der SPD für die gute Zusammenarbeit in der Koalition und dann zuletzt im Bündnis mit den Fraktionen der SPD und FDP. Ratsfrau Langensiepen erläuterte, dass sie sich bereits am Vormittag von den Mitarbeitenden im Landtag verabschiedet habe und nun auch ihr Ratsmandat niederläge, da sie für das Europaparlament kandidiere und ihre gesamte Kraft und Aufmerksamkeit dem Wahlkampf widmen wolle. Ratsfrau Langensiepen bedankte sich bei den Dezernent*innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und hob hervor, dass sie aufgrund ihrer persönlichen Favorisierung des Sozialausschusses und des Umweltausschusses am engsten mit der Sozialdezernentin Konstanze Beckedorf und der Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette habe zusammenarbeiten dürfen. Ratsfrau Langensiepen räumte ein, dass es die Dezernent*innen und Vorsitzenden wahrscheinlich nicht immer leicht mit ihr gehabt hätten, wenn es um Themen wie Obdachlosigkeit, Menschen mit Behinderungen, Soziales im Allgemeinen oder auch um das Fössebad gegangen sei. Ratsfrau Langensiepen machte deutlich, dass sie nun sehr wahrscheinlich die Möglichkeit erhalten würde, da sie auf Platz neun der Rangliste gesetzt sei, vom Europaparlament aus soziale Belange der Kommunen beeinflussen zu können. Abschließend bedankte sich Ratsfrau Langensiepen bei allen Anwesenden für das vertrauensvolle Miteinander und bemerkte, dass sie in Hannover wohnen bliebe und sich über jede zufällige Begegnung freuen würde.
Einstimmig beschloss der Rat, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG, den Mandatsverlust von Ratsfrau Katrin Langensiepen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0762/2019.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich bei Katrin Langensiepen für ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Rat und in den Gremien, wünschte dieser für die Zukunft alles Gute und verabschiedete Frau Langensiepen aus dem Ratssaal.


TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Frau Barbara David als Nachfolgerin von Ratsfrau Katrin Langensiepen vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Frau David habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass sie das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.
Ratsvorsitzender Hermann bat Frau David vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass sie das Amt einer Ratsfrau annähme.

Oberbürgermeister Schostok verpflichtete Frau David als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Oberbürgermeister Schostok Frau David auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Gruppe LINKE & PIRATEN.

TOP 5.1.1.
"Quo vadis Investitionsmemorandum? Umgang mit zusätzlichem Sanierungsstau am Beispiel des Fössebades"
(Drucks. Nr. 0527/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0527/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Prognosen zu Kostensteigerungen bei den Bauvorhaben des Investitionsmemorandums bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt insgesamt, welche Bauvorhaben sind davon konkret betroffen und wie hoch fallen die jeweiligen Steigerungen im Einzelnen aus?

Wie schon in der Drucksache Nr. 2353/2018 ausgeführt, sind Kostensteigerungen zu berücksichtigen, weil die Kostenannahmen aus dem Jahr 2015 stammen und sich durch Preiserhöhungen aber auch durch Anpassungen an aktuelle Entwicklungen verändern. Die Verwaltung legt dazu jedes Jahr im Herbst eine Drucksache mit den jeweiligen Erkenntnissen zum Umsetzungszeitpunkt und zur ermittelten Kostenhöhe vor. Das Investitionsmemorandum soll aber trotz der Kostensteigerung wie beschlossen umgesetzt werden. Eine Aussage, welche Maßnahmen wann umgesetzt werden, kann derzeit nur bis zum Jahr 2023 getroffen werden. Aber auch bei diesen Maßnahmen können sich aus rein baufachlicher Sicht noch Verschiebungen ergeben. So hat beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht Vorrang vor der allgemeinen Bedarfsdeckung und den Nutzerwünschen. Um in der angekündigten Drucksache möglichst aktuelle und valide Zahlen vorlegen zu können, überprüft die Verwaltung derzeit die einzelnen Projekte des Investitionsmemorandums.

Frage 2:
Welche einzelnen Bauvorhaben werden sich aufgrund der Kostensteigerungen voraussichtlich wie lange in die Zukunft verschieben, und inwieweit müssen Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsmemorandums voraussichtlich ganz gestrichen werden?

Wie bereits zu Frage 1 geantwortet, wird über die geplanten Maßnahmen bis 2023 mit den neuesten Kostenerkenntnissen und geplanten Fertigstellungsterminen mit der angekündigten Drucksache berichtet.
Wegen der Kostensteigerungen kann es in Laufe der Umsetzung zu Verschiebungen aus dem Investitionsmemorandums 500plus in den allgemeinen Finanzkorridor kommen. Eine Streichung von Maßnahmen des Memorandums ist nicht vorgesehen.

Frage 3:
Inwieweit ist das Fössebad direkt oder indirekt von den Kostensteigerungen betroffen, ist in diesem Zusammenhang ggf. eine Verschiebung der Fertigstellung der geplanten Sanierungsmaßnahmen zu befürchten, und inwiefern ist ggf. auch der nunmehr geplante Bau des Freibades betroffen?

Das Fössebad ist keine Maßnahme des Investitionsmemorandums, aber auch beim Fössebad ergeben sich Kostensteigerungen. Zum einem durch allgemeine Preissteigerungen aber auch durch Anpassungen wie z.B. die jetzt geplante Berücksichtigung des Freibades. Ein Fertigstellungstermin kann nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zum Neubau des Fössebades genannt werden.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob es Erwägungen gäbe, dass die Baumaßnahme Misburger Bad, aufgrund von Kostensteigerungen, zeitlich verlegt werden sollte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass die Maßnahmen zum Fössebad und zum Misburger Bad als ÖPP-Verfahren durchgeführt würden. In beiden Fällen seien noch keine konkreten Ausschreibungsergebnisse vorhanden, sodass auch keine endfixierten Kostensteigerungen benannt werden könnten. Die Verwaltung habe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung dazu anzunehmen, dass es aufgrund von Finanzknappheit zu irgendwelchen Verzögerungen kommen könnte.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihr der Ansicht sei, dass man aktuell mehr Mittel in Bauvorhaben investiere als jemals zuvor. Beigeordnete Dr. Markowis fragte ferner, wann die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Milliardeninvestitionen für den infrastrukturellen Ausbau der Kommunen ausgeschüttet würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass man aktuell mittelfristige Investitionen in Rekordhöhe tätigen würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte fest, dass trotzdem immer noch eine Lücke zu dem vorhanden sei, was sinnvoller Weise insgesamt zu tun wäre. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass es gegenwärtig die Aufgabe der Verwaltung sei, diese Lücke zu schließen. In diesem Kontext habe der Rat dankenswerter Weise entschieden das Förderungsmanagement zu optimieren. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass beispielsweise Fördermittel vom Land für die Sportstättensanierung zur Verfügung gestellt worden wären.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund des beschlossenen 40 Mio. Euro Bädersanierungsprogramms, wie hoch man die Folgekosten zur Fortschreibung des Programms für die kommenden zehn Jahre einschätzen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass bereits ausgeführt worden wäre, dass man sich zurzeit in einem Kostenermittlungsprozess befände und deshalb keine substanziellen Zahlen vorlegen könnte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen, ob in der Vergangenheit zu wenig investiert worden wäre und ob damit der Sanierungsstau zu erklären wäre. Beigeordneter Machentanz fragte zudem, ob der Text zur Ausschreibung in Bezug auf das Fössebad erstellt worden sei und ob darin ein Termin für die Fertigstellung des Bades fixiert worden wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass die Landeshauptstadt Hannover in der Mittelfristplanung bis 2023 ungefähr 1 Mrd. Euro investieren würde, da den besonderen Anforderungen einer wachsenden Stadt und die damit einhergehenden Modernisierungen der Bildungsinfrastruktur Rechnung zu tragen sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass in Hannover, wie auch in nahezu allen anderen Kommunen in Deutschland, notwendige Investitionen in der Vergangenheit unterblieben wären. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe hob hervor, dass das an der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene in Deutschland festzumachen sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass er persönlich nicht einschätzen könnte, ob die Ausschreibung zum Fössebad bereits förmlich herausgegeben worden wäre.


TOP 5.1.2.
zu Internetkapazitäten in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0528/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0528/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele und welche Standorte sind mittlerweile mit WLAN mit welchen Kapazitäten ausgestattet (bitte auflisten) und inwieweit sind diese Zugänge für die Öffentlichkeit zugänglich?

Insgesamt sind durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme 118 Standorte mit ca. 900 WLAN-Accesspoints ausgestattet.
Bei Bereitstellung eines Internetzugangs über das städtische Datennetz steht derzeit eine Bandbreite von 50 MBit/sec für die öffentlichen WLAN-Dienste zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es Standorte, die über einen Hotspot von Telekommunikationsunternehmen mit Internet/WLAN versorgt werden. Hierbei handelt es sich größtenteils um Flüchtlingsunterkünfte.
In den Flüchtlingsunterkünften stehen grundsätzlich 50 Mbit/sec zur Verfügung. In Einzelfällen sind aufgrund der örtlichen Lage nur geringere Bandbreiten möglich.
Eine Erhebung durch den Breitbandbeauftragten/Beauftragten für digitale Infrastruktur hat ergeben, dass außerdem 13 Standorte von den Fachbereichen in eigener Verantwortung mit WLAN ausgestattet worden sind.
Die Übersichtslisten werden dem Protokoll beigefügt.

Frage 2.:
Verfügt die Verwaltung über ein „Internetkataster“, aus dem hervorgeht, welche städtischen Gebäude mit welchen Bandbreiten-Kapazitäten ausgestattet sind? Wenn Ja, bitte im Detail darstellen. Wenn Nein, warum (noch) nicht?

Die Verwaltung verfügt über Dokumentationen der bestehenden Datennetze und Netzverbindungen. Eine öffentliche Darstellung im Detail ist aus Gründen der IT-Sicherheit nicht vertretbar. Im Rahmen dieser Anfrage können daher nur grundsätzliche Informationen gegeben werden.

Für den internen Verwaltungsbetrieb werden die Dienstgebäude, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, über das eigene städtische Datennetz angebunden.
Bei den größeren Standorten der Verwaltung erfolgt die Gebäudeanbindung mit Lichtwellenleiter mit bis zu 10 GBit/sec Bandbreite. Dazu gehören unter anderem die Dienstgebäude Neues Rathaus, Rudolf-Hillebrecht-Platz, Rathauskontor, Aegidientorplatz, Leinstraße, Am Schützenplatz, Arndtstraße, Sallstraße, Hamburger Allee, Rundestraße, Hildesheimer Straße. Andere wesentliche Standorte sind mit bis zu 1 GBit/sec angebunden. Dazu gehören beispielsweise die Standorte Johannssenstraße, Sorststraße, Ihmeplatz, ca. 30 Schulen und weitere städtische Einrichtungen im Stadtgebiet.
Über dieses Netz erfolgt auch die Bereitstellung des zentralen städtischen Internetzuganges. Derzeit steht eine Bandbreite von 500 MBit/sec für den Verwaltungsbetrieb zur Verfügung. Für den pädagogischen Bereich der Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplanes wird ein gesonderter Internetzugang mit 1.000 MBit/sec Bandbreite genutzt. Die Verfügbarkeit wird, mit Ausnahme des öffentlichen WLAN-Dienstes, jeweils über eine Back-Up-Internetverbindung mit gleicher Bandbreite sichergestellt.
Für Standorte, bei denen aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen eine städtische Breitbandanbindung nicht möglich ist, erfolgt die Versorgung in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen nach den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten. Hier bestehen Bandbreiten von 6 bis 50 Mbit/sec.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in den Obdachlosenunterkünften freie Internetzugänge vorhanden wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass im Rahmen der Initiative zur Qualitätsverbesserung der Obdachlosenunterkünfte Internetangebote eingerichtet würden. Bislang seien diese nicht vorhanden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, inwieweit die Verwaltung über Erkenntnisse verfügen würde, wie andere Großstädte mit dem Ausbau umgehen würden. Ratsherr Wolf fragte zudem, ob die Verwaltung einem konkreten Zeitplan zur Ausstattung aller Schulen in Hannover verfolgen würde und wann mit Vollzug zu rechnen sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung die Antworten zu Protokoll nachreichen würde.

Antwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover tauscht sich insbesondere auf Kongressen und Veranstaltungen intensiv mit anderen Kommunen unter anderen zu Themen der digitalen Infrastruktur aus. Dabei zeigt sich, dass den eingeschlagenen Weg der Landeshauptstadt Hannover (WLAN-Ausbau durch Stadtverwaltung, Telekommunikationsunternehmen u.a.) auch vergleichbare Kommunen gehen.

Die Landeshauptstadt Hannover erarbeitet aktuell eine Liste, aus der hervorgeht, wann welche Schule unter anderen mit Breitband und WLAN versorgt sein wird. Bei der Erarbeitung dieser Liste werden auch Faktoren wie z.B. pädagogisches Medienkonzept und geplante Sanierungsvorhaben berücksichtigt. Die Fertigstellung der Liste ist für das 3.Quartal 2019 geplant.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung ein Konzept zum Ausbau des Netzes nach G5 Standard habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Antwort nachgereicht werden müsste.

Antwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover wird, nach Abschluss der Frequenzauktion und Veröffentlichung der Rahmenbedingungen durch den Bund, mit den Telekommunikationsunternehmen bezüglich ihrer geplanten 5G-Vorhaben proaktiv den Austausch suchen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover alle Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln für den Ausbau der WLAN Angebote ausschöpfen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Stadtverwaltung bei allen, im Besonderen bei infrastrukturellen, Investitionsvorhaben die Förderkulissen des Landes, des Bundes und auch der Europäischen Union gründlich eruiere.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob man sich die Investitionen, aufgrund des in Europa gegenwärtig zugänglichen Internets, zurückstellen sollte.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erwiderte, dass eine Stadtverwaltung für jeden eingesparten Euro Verwendung habe und ergänzte, dass er sich konkret zur Fragestellung nicht äußern würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung plane den Verein Freifunk am Ausbau der öffentlichen, bzw. schulischen WLAN Angebote zu beteiligen.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Verein Freifunk und entsprechenden Initiativen Kontakt aufgenommen habe, um etwaige Möglichkeiten diesbezüglich ausloten zu können. Aus der Digitalisierungsstrategie der Landeshauptstadt Hannover gehe hervor, dass ein Digitalisierungs- und ein Breitbandbeauftragter ihre Tätigkeit bei der Stadtverwaltung aufgenommen und jeweils einen Einstiegsbericht erstellt hätten. Dazu sei ferner nach Ablauf von jeweils sechs Monaten ein Statusbericht vorgesehen. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass die Verwaltung dezernatsübergreifend sowie unter Einbezug der Wirtschaft alle Möglichkeiten zum Ausbau der WLAN Angebote nutzen würde. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass im Rahmen der Industriemesse ein Testfeld zum G5 Standard eingerichtet würde. Darüber hinaus könne die Verwaltung aktuell keine neuen Erkenntnisse zum G5 Standard veröffentlichen, da erst die Ausschreibung, bzw. das Bieterverfahren angelaufen wären.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass der Fortschritt zum bisherigen Ausbau des Breitbandnetzes sowie der WLAN Angebote in der Landeshauptstadt Hannover absolut untragbar sei, da weltweit, auch in dritte Welt Ländern, ganz andere Standards vorherrschten und man Deutschland in Hinblick auf Digitalisierung längst abgehängt habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung der Auffassung sei, dass dem Thema Digitalisierung im Ganzen eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei. Deshalb habe die Landeshauptstadt Hannover eine eigene Digitalisierungsstrategie entwickelt und vorgestellt und würde diese nun konsequent abarbeiten.


TOP 5.2.
Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen
(Drucks. Nr. 0532/2019)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Nicholls (SPD) aus Drucks. Nr. 0532/2019 im Sinne der Ausarbeitung.


Vorwort der Verwaltung:
Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Hannover wächst seit einigen Jahren mit der Folge, dass sich der Wohnungsbedarf erhöht und sich der hannoversche Wohnungsmarkt in einigen Segmenten anspannt. Besonders betroffen davon sind Menschen mit niedrigen Einkommen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, eine neue Wohnung zu finden.

Im Rahmen der kommunalen Wohnungspolitik verfolgt die Landeshauptstadt Hannover mehrere Strategien, mit denen dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt begegnet werden soll:
1. Verstärkte Ausweisung von Bauflächen mit Baurecht für
Wohnungsbau
2. Einrichtung eines eigenen Sachgebietes zur Genehmigung
von Bauanträgen für Wohnungsbau im Bereich Bauordnung
3. Bestandsentwicklung durch Maßnahmen der Stadterneuerung
und des Programms „Soziale Stadt“
4. Schaffung und Sicherung von preiswertem Wohnraum durch
zuschussbasierte kommunale Förderung
5. Dialog mit der Wohnungswirtschaft

Die zusätzlichen Wohnungen entlasteten den Markt, tragen zur Entspannung bei und stellen damit eine wirkungsvolle präventive Maßnahme dar, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Natürlich werden dadurch nicht alle Problemlagen gelöst und es wird weiterhin Räumungsklagen geben sowie Fälle, in denen die Stadt einschreiten muss.

Die Landeshauptstadt Hannover bietet verschiedene umfangreiche Unterstützungsangebote für Haushalte, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind oder bei denen Probleme im Mietverhältnis bestehen. Oberstes Ziel der Stadt ist es, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Frage 1:
Welche speziellen Programme gibt es in der Landeshauptstadt Hannover und welche Hilfen werden aktiv bei drohendem Verlust des Wohnraums?

Im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird folgende Unterstützung bei einem drohenden Verlust des Wohnraums angeboten:

Wohnungserhaltende Hilfen
Die Stelle für wohnungserhaltende Hilfen der Landeshauptstadt Hannover erhält auf Grundlage des § 22 Abs. 9 Sozialgesetzbuch II (SGB II) und des § 36 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) alle Räumungsklagen wegen Mietschulden vom Amtsgericht Hannover. Räumungsklagen aus anderen Gründen werden in der Regel nicht übersandt. Ferner werden der Stelle alle von den Gerichtsvollzieher*innen angesetzten Räumungstermine für Wohnraum, unabhängig des Klagegrundes übermittelt.
Jeder Haushalt wird mit einer Postkarte angeschrieben, mit der Bitte sich zu melden. Hinter Räumungsklagen verbergen sich oft nicht nur wirtschaftliche Schwierigkeiten, sondern auch persönliche Probleme wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Sucht sowie psychische Erkrankungen. Dies führt allerdings auch dazu, dass viele Beklagte in einem Räumungsverfahren ihre Briefe nicht mehr öffnen. Daher werden Postkarten versandt. Erfolgt von dem angeschriebenen Haushalt keine Reaktion, wird ein unangemeldeter Hausbesuch durchgeführt. Sollte niemand angetroffen werden, wird eine Visitenkarte im Briefkasten oder direkt an der Wohnungstür hinterlegt mit der Bitte um Rückruf.
Ferner ist jeder Klageschrift vom Amtsgericht, die dem betroffenen Haushalt zugesandt wird, ein Informationsblatt über das Beratungsangebot der Stadt beigefügt.
Im Falle eines Kontaktes wird auf Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten versucht, eine Lösung zum Erhalt der Wohnung zu finden. Neben Ratenzahlungsvereinbarungen werden Darlehensanträge bei den Jobcentern der Region Hannover und dem Fachbereich 50 der Landeshauptstadt Hannover gestellt unter Beteiligung von Vermietern, Rechtsanwälten und Hausverwaltungen.
Auch individuelle Lösungsschritte wie die Auflösung von Sparanlagen, Zahlung einer einmaligen Summe in Kombination mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über den Restbetrag sowie Tilgung der Gesamtsumme durch den Familienkreis gehören zur Praxis.
Die Stelle für Wohnungserhaltende Hilfen hat im Laufe der Jahre ihren Bekanntheitsgrad deutlich erweitert. So werden Flyer in den Sprachen Deutsch, Russisch und Türkisch bei Vermietern, internen als auch externen Beratungsstellen und ambulanten Diensten vorrätig gehalten.
Durch die Beratung und Unterstützung der Stelle Wohnungserhaltende Hilfen können Wohnraumverlust und evtl. spätere Obdachlosigkeit und die daraus resultierenden sozialen und persönlichen Folgen in vielen Fällen vermieden werden. Ist kein Wohnraumerhalt möglich, wird eine Wohnungsvermittlung über das Sachgebiet Wohnraumversorgung angestrebt.

Kommunale Wohnungsvermittlung
Zur Prävention von Wohnungslosigkeit gibt es bei der Landeshauptstadt Hannover seit vielen Jahren eine kommunale Wohnungsvermittlung. Sie ist fester Bestandteil und in der Stadt weitläufig bekannt. Haushalte mit geringem Einkommen, die ohne Wohnung oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen wohnen und sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können, erhalten Unterstützung durch die Vermittlung einer Belegrechtswohnung. Die entsprechenden Antragsformulare sowie Informationen über die Wohnungsvermittlung sind auch über die Seite www.Hannover.de erhältlich.
Im Rahmen der kommunalen Wohnungsvermittlung werden die Wohnungen mit den durch die städtischen Förderprogramme erworbenen Belegrechten gezielt an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte vermittelt.

Unterbringung.
Wenn trotz aller Maßnahmen die bestehende Wohnung nicht erhalten und eine neue nicht vermittelt werden kann, kann es zu einer Obdachlosigkeit kommen. Im Bedarfsfall stellt dann der Bereich Unterbringung (61.6) im Rahmen der Gefahrenabwehr Unterkünfte für Familien (i. d. R. Wohnungen) und für Einzelpersonen einen Bettplatz in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung.

Mobile Wohnbegleitung
Bei Problemen in bestehenden Mietverhältnissen steuert die Stadt mit dem Angebot „Mobile Wohnbegleitung“ Wohnungslosigkeit entgegen. Es bietet Vermietern die Möglichkeit, bei Problemen in ihren Objekten die Hilfe sehr frühzeitig – bereits beim Ausfall der ersten Miete bzw. bei ersten Beschwerden über eine Mietpartei – einzusetzen, um die Probleme nicht größer werden zu lassen. Ziel dieses Instruments ist die Unterstützung von auffälligen Mieter*innen, die aufgrund ihres Verhaltens vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, um eine drohende Kündigung abzuwenden. Die Hilfe wird von Fachleuten, fokussiert auf die Problematik im Einzelfall, durchgeführt. Die LHH und Vermieter (Wohnungswirtschaft) sind gleichberechtigte Kooperationspartner dieser Maßnahme und tragen jeweils 50% der Kosten. Jeder Vermieter kann das Angebot nutzen.

Mobile Wohnbegleitung zur Vermittlung aus dem Obdach
Mit dem Projekt „Mobile Wohnbegleitung zur Vermittlung aus dem Obdach“ (MoWo-Obdach) werden obdachlose Menschen, die in städtischen Unterkünften leben befähigt, die Unterkunft zu verlassen und in Mietverhältnissen zu leben. Eine Wohnbegleitung betreut die betroffenen Menschen im Obdach, um sie zu mobilisieren, begleitet sie in Mietverhältnisse und betreut sie bei Bedarf auch eine begrenzte Zeit darüber hinaus, um sie zu stabilisieren. Diese auf die Bedürfnisse von Menschen in Unterkünften abgestimmte Hilfe bietet den Betroffenen Halt und Sicherheit in der Übergangsphase zwischen Unterbringung und eigener Wohnung.

Reintegration wohnungsloser Frauen
Für alleinstehende Frauen oder Frauen mit minderjährigen Kindern bietet die Stadt zusätzlich ein spezielles Angebot „Reintegration wohnungsloser Frauen“ an. Mit dieser Maßnahme werden wohnungslose Frauen unter anderem aus städtischen Unterkünften und Frauenhäusern in Mietverhältnisse vermittelt und über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stabilisiert. Die Begleitung erfolgt durch eine weibliche Fachkraft, was für Frauen mit Gewalterfahrungen von Relevanz ist. Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem kommunalen Wohnungsunternehmen hanova umgesetzt. Das Wohnungsunternehmen stellt die Wohnungen für die Frauen und die Stadt trägt die Kosten der Wohnbegleitung.

Projekt „Flüchtlingsbetreuung“
Das Projekt „Flüchtlingsbetreuung“ beinhaltet die Betreuung von Asylbewerber*innen und ausländischen Flüchtlingen, die in von der Landeshauptstadt Hannover angemieteten Wohnungen untergebracht sind. Mit dem Projekt wird den Bewohner*innen eine Orientierungshilfe zur Integration in das neue Umfeld geboten. Zentrale Aufgabe und Ziel der Betreuung ist die Prävention im Bereich Wohnen, um Nachbarschaftskonflikten vorzubeugen und bei entstandenen Konflikten problemlösend zu intervenieren. Die Vermittlung zwischen formal gesetzlichen, kulturellen und gesellschaftlichen deutschen Rahmenbedingungen und den Vorstellungen von in einer fremden Sozialisation geprägten Neubürger*innen hat auch positive Auswirkungen auf zukünftige eigene Mietverhältnisse der Flüchtlinge.

Frage 2:
Welche Frühwarnsysteme greifen und welche Stellen sind – außer dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt - an der Verhinderung von Verlust des Wohnraums beteiligt?

Neben den bereits unter Frage 1 erwähnten Maßnahmen zum Verlust einer Wohnung gibt es Kooperationen des Teams Wohnungserhaltende Hilfen mit verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung.
In der Stadt gehören dazu insbesondere der Fachbereich Soziales mit den Bereichen Grundsicherung nach dem SGB XII, Wohngeld, Schuldnerberatung, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der Kommunalen Sozialdienst (KSD) bei Alleinerziehenden und Familien.
Es gibt zudem eine festgeschriebene Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventionsdienst des Kommunalen Seniorenservices der Landeshauptstadt Hannover in Bezug auf beklagte Personen über 60 Jahre mit einem erweiterten Hilfebedarf.
Eine Kooperation besteht ferner mit der stadtinternen Schuldnerberatung zu allen Fragen der Schuldenregulierung.
In Einzelfällen wird auch der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover um eine Zusammenarbeit gebeten.

Externe Kooperationspartner sind Vermieter, Wohnungsunternehmen, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und die Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld).
Mit den Jobcentern der Region Hannover wurde eine Vereinbarung über die direkte Zusammenarbeit im Falle von Mietrückständen getroffen. Konkret erfolgt bei jeder eingegangenen Räumungsklage eine Abfrage bei den Jobcentern, ob der Haushalt dort bekannt ist. Ist dies der Fall, wird zukünftig, sofern die Transferleistung dies abdeckt, die Gesamtmiete direkt an den Vermieter gezahlt. Die Überleitung der Gesamtmiete an den Vermieter ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Wohnraums für die Zukunft und ein Kriterium für die Gewährung eines Darlehens für Mietrückstände.
Ergibt die Analyse zu den Ursachen der drohenden Obdachlosigkeit deutliche Defizite in der Alltagsbewältigung, erfolgt in Absprache eine begleitende Hilfe durch das Projekt RE-Start (Projekt: ambulante Beratung und Begleitung der Region Hannover).
Bei einem Erhalt des Wohnraums aufgrund der durchgeführten Beratung erfolgt im Rahmen der Nachsorge durch das Team Wohnungserhaltende Hilfen eine Kontrolle, ob getroffene Vereinbarungen - insbesondere eine pünktliche Mietzahlung - eingehalten werden und ggf. eine erneute Intervention erforderlich wird, um den Wohnraum dauerhaft zu erhalten.
Frage 3:
Mit welchem Mitteleinsatz wurde in den beiden vergangenen Jahren 2017 und 2018 eine drohende Wohnungslosigkeit – bezogen auf Einwohner*innen des Stadtgebietes von Hannover – verhindert bzw. in welche Einrichtungen konnte die entsprechende Personengruppe vermittelt werden?

In 32 % der vom Team Wohnungserhaltende Hilfen betreuten Fälle ist es 2018 gelungen, die Wohnung zu erhalten (2017 37 %). In 27 % der Fälle wurde eine neue Wohnung bzw. Schlafstätte gefunden (2017 26 %) und in 35 % der Fälle ist der Aufenthalt nach Räumung unbekannt, weil kein (durchgehender) Kontakt bis zum Ende des Räumungsverfahrens bestand (2017 31 %). 3 % der bekannten Fälle mussten direkt nach dem Räumungstermin ordnungsrechtlich untergebracht werden (2017 4 %) und 3 % haben sich anderweitig erledigt (2017 2 %).
Der höchste Mitteleinsatz erfolgt über bewilligte Darlehen für Mietrückstände zum Erhalt der Wohnung nach dem SGB II durch die Jobcenter der Region Hannover und nach dem SGB XII durch den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover.
In Einzelfällen wurden Spenden durch 40.05 Sachgebiet Stiftungen (Dez. IV) und/oder 50.08 Koordinationsstelle Weihnachtshilfe (Dez. III) bewilligt
Für alle in Frage 1 beschriebenen Projekte standen dem FB 61 in den Jahren 2017 und 2018 jeweils insgesamt Mittel in Höhe von 230.000 Euro zur Verfügung.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Zwangsräumungen es im Jahr 2018 in der Landeshauptstadt Hannover gegeben habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Gründe für eine Zwangsräumung vielfältiger Natur wären und dass die Bauverwaltung dazu keine Statistiken erheben würde.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, wie die Verwaltung ihre Bemühungen in Hinblick auf die Vermeidung eines Wohnraumverlusts im Vergleich zu anderen Städten einschätzen würde. Ratsherr Nicholls fragte ferner, wie viele Beratungstermine das Team Wohnraumerhaltende Hilfen wahrgenommen habe und weiter, wie viele Fälle der mobilen Wohnraumbegleitung mit Fördermitteln versehen worden wären. Zudem fragte Ratsherr Nicholls in Bezug auf die Webseite des Teams Wohnraumerhaltende Hilfen, warum dort nur Maßnahmen, bzw. Unterstützung für Alleinstehende aufgeführt wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung in ihren Ausführungen auf sieben Handlungsfelder verwiesen habe und somit nach eigener Auffassung im Städtevergleich relativ gut dastehen würde. Stadtbaurat Bodemann merkte an, dass das hohe Arbeitspensum, welches von den Mitarbeitenden in den sieben Handlungsfeldern bewältigt werden müsste, eindeutig signalisiere, wie wichtig diese Bereiche wären. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass die Verwaltung allen Fragen von Alleinstehenden und selbstverständlich auch Familien in Bezug auf das Team Wohnraumerhaltende Hilfen nachgehen würde. Die Verwaltung unterstütze alle Wohnraumgruppen auf diesem Handlungsfeld. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die nachgefragten Fallzahlen zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
In den Jahren 2017-2018 wurden insgesamt 33 Haushalte mit 64 Personen betreut. Bei 28 Haushalten konnte der Wohnungserhalt gesichert werden, was einem Prozentsatz von 84,85 entspricht. Von einer Kündigung waren insgesamt 5 Haushalte mit 11 Personen (7 Erwachsene und 4 Kinder), betroffen.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte vor dem Hintergrund der Reintegration von Frauen aus Frauenhäusern in den Wohnungsmarkt, ob eine Anpassung des Programms vorgesehen sei, da mit dem Haushalt bereits ein Ausbau der Frauenhauslandschaft in Hannover beschlossen worden wäre.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass sich die Unterstützung zur Reintegration wohnungsloser Frauen sehr stark auf Frauen, mit und ohne Kinder, in Fluchtsituationen fokussiere. Ferner würde man auf diesem Weg natürlich auch Frauen unterstützen, die in Frauenhäusern untergebracht worden wären. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass ihm darüber hinaus nicht bekannt sei, ob der Bereich Soziales ebenfalls Hilfen für derartige Fälle vorhalten würde.

Ergänzung der Verwaltung:
Das Projekt Reintegration von Frauen steht nicht im Zusammenhang mit dem beschlossenen Ausbau der Frauenhauslandschaft. Bei dem Projekt handelt es sich vielmehr um eine Unterstützung und Betreuung von Frauen beim Bezug einer neuen Wohnung. Ein Ausbau des Projektes hieße nur einen Ausbau der Betreuung, die an entsprechende Fälle gekoppelt ist und nur Sinn macht sofern entsprechend mehr Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiterer Ausbau wäre dann zu prüfen sofern auch ein entsprechender Bedarf für die Betreuung besteht. In den Frauenhäusern sind ebenfalls Sozialarbeiter vorhanden, die die Frauen unterstützen.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte vor dem Hintergrund zunehmender Wohnungslosigkeit, ob die Verwaltung einen Ausbau der sieben Handlungsfelder in Erwägung ziehen würde.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass in Betrachtung derartiger Themen grundsätzlich zu konstatieren sei, dass deren Lösung eng mit der Schaffung von Wohnraum verbunden sei. Es sei ferner hervorzuheben, dass der Rat der Stadt die allergrößten Anstrengungen auf sich nähme, um dieser Problematik Herr werden zu können. Zudem würde die Verwaltung jährlich darüber berichten, welche Stellschrauben und Handlungsfelder die Landeshauptstadt Hannover dahingehend bediene. Die engagierte Flächenvorsorge sei die weitergehende, administrative Aufgabe der Verwaltung dazu. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass unter anderen ein kurzfristiges Bauleitplanverfahren, beschleunigte Baugenehmigungen und die Aufstellung eines kommunalen Wohnraumförderprogramms auch dazu führten, dass dem benannten Personenkreis zusätzlicher Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könnte. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass der Rat der Stadt ein fraktionsübergreifendes Verlangen zur Qualitätsoffensive in der Obdachlosenunterbringung formuliert habe. Darüber hinaus habe der Rat der Stadt mit dem Haushalt 2019/2020 zusätzliche Mittel für die kommunale Wohnraumförderung verabschiedet. Stadtbaurat Bodemann bemerkte abschließend, dass die Verwaltung, auch in Verbund mit den Fraktionen, die Umsetzung der gemeinsamen Zusage von Land und Wohnungswirtschaft zur Schaffung von zusätzlichen Wohnraum erwarte, da die Vorhaltung von geförderten Wohnraum eigentlich die originäre Aufgabe der Länder in der Bundesrepublik Deutschland sei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Vermieter mutwillig Mietrückstände verursachen würden, indem diese irreführende Kontoinformationen an ihre Mieter, vorzugsweise an Migranten, mit dem Ziel versenden würden, Kündigungsfristen umgehen zu können und dass auch die Job Center diese Praxis relativ emotionslos zur Kenntnis genommen hätten.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass ihm persönlich bewusst sei, dass Vermieter, heute und auch früher, Umgangsformen, bzw. Praktiken pflegen würden, die den Vorstellungen der Stadtverwaltung von Geschäftsprozessen nicht entsprächen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, in welcher Form die Verwaltung die durch Zwangsräumung wohnungslos Gewordenen begleiten bzw. deren Verbleib aufzeichnen würde.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass er in seinen Ausführungen mehrfach auf die vom Rat beschlossenen Handlungsfelder eingegangen sei und unterstrich, dass die Betreuung und Unterbringung von Wohnungslosen in Hannover für den Rat der Stadt und auch für die Verwaltung ein besonders wichtiges Thema wäre.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, über welche Kanäle und mit welchen Maßnahmen die Verwaltung versuchen könnte noch intensiver mit der Wohnungswirtschaft in Kontakt zu treten, um drohende Wohnungslosigkeiten abwenden zu können.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass ein Drittel Geretteter auch durchaus als positiver Wert zu betrachten wäre. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass die beschriebenen Maßnahmen in der Vermieterwelt bereits bekannt wären, da die Landeshauptstadt Hannover diesbezüglich auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen Werbung für die Möglichkeiten machen würde. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung lediglich Überzeugungsarbeit auf dem privaten Wohnungsmarkt zur Instrumentalisierung der Maßnahmen leisten könnte.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, inwieweit die Maßnahmen Wohnraumflächeninitiative und
Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover spürbar einer Wohnungslosigkeit entgegenwirken würden. Ratsherr Kelich fragte zudem, wie lange jemand im Durchschnitt aktuell warten müsste, bis diesem eine Wohnung mit Belegrecht zugewiesen werden könnte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der zeitliche Rahmen von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Wohnungsgröße oder regionale Vorlieben, abhängig wäre. Denn im Besonderen Menschen, die neu nach Hannover kämen, würden in ihrem Wohnumfeld gern Freunde, Bekannte oder Verwandte wissen. Eine Belegung könnte sehr kurzfristig durchgeführt werden, wenn der angefragte Wohnraum zur Verfügung stünde. Allerdings sei zu bedenken, dass sich Hannover, wie viele andere Kommunen in Deutschland auch, mit einer angespannten Wohnungsmarktsituation zu befassen habe.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung eine Zahl dahingehend benennen könnte, dass Wohnungswechsel im Anschluss an Trennungen vorgenommen werden müssten.

Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass der Wohnungsmarkt im Allgemeinen als überaus sensibel zu bewerten wäre. In Niedersachsen sei beispielsweise in 2018, mit Wirkung 2019, eine neu modellierte Bauordnung entstanden, wonach jede neue Wohnung barrierefrei zu gestalten sei. In Hinblick auf Rollstuhlfahrende müssten die Wohnungen demnach räumlich großzügiger vorgehalten werden. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass man vor diesem Hintergrund schnell an die Grenzen der Kosten für Unterbringung stoßen würde. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die Fallzahlen, falls vorhanden, zu Protokoll nachreichen würde.

Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2018 wurden 65 Haushalte mit einer Aufforderung zur Mietsenkung vom Jobcenter (2017: 93) und 45 Haushalte mit einer Aufforderung zur Mietsenkung durch den Fachbereich Soziales (2017: 46) in die Wohnungsvermittlung aufgenommen.
Andere Zahlen liegen nicht vor. Es ist nicht erfasst, ob die bisher bewohnte Wohnung eine geförderte Wohnung war und aus welchem Grund eine Aufforderung zur Kostensenkung erfolgte (z.B. Mieterhöhung oder Auszug eines Familienmitgliedes).

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung neue Hintergrundinformationen zur Sofortaufnahmestelle für von Gewalt betroffene Frauen vorlägen.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass ihm persönlich das Projekt bekannt sei und dass das Baudezernat auf Anfrage auch gern unterstützend tätig würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Hinweiskarten zur Vermeidung von Wohnungsverlusten nur in Türkisch und Russisch oder auch in Arabisch, Englisch und Französisch vorhanden wären. Ratsfrau Falke fragte zudem, ob die Flüchtlinge bei den Modalitäten zu Mietverträgen eine Unterstützung erhalten würden und ob Mitarbeitende der Verwaltung aufklärende Besuchskontrollen in Hinblick auf Art und Beschaffenheit des Wohnraums durchführen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover nur an Verträgen beteiligt sei, wenn städtischer Wohnraum bzw. Wohnraum von der städtischen Tochtergesellschaft Hannova an Flüchtlinge vergeben würde. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass die Hinweiskarten auch in Russisch und Türkisch vorhanden wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche Maßnahmen die Verwaltung zusätzlich ergreifen wolle, um zukünftig noch mehr Wohnraumverluste vermeiden zu können.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Verwaltung weiterhin im Rahmen der sieben Handlungsfelder engagiert arbeiten würde. Man sei ferner davon überzeugt, dass auf diesem Weg eine Steigerung der Erfolgsquote erreichbar wäre.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte nach, ob sie richtig verstanden habe, dass die Verwaltung Menschen, die die deutsche Sprache nicht richtig sprächen, sich mit den deutschen Gesetzen nicht auskennen würden und für die zudem die Kosten zur Unterbringung aus Steuergeldern finanziert würden, keine Unterstützung beim Umgang mit Mietverträgen anbieten würde.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Geflüchteten vom Integrationsmanagement bei der Suche nach privatem Wohnraum begleitet würden. Stadträtin Beckedorf stellte in Frage, ob es sich dabei um eine tatsächlich, rechtliche Beratung handeln könnte. Allerdings wären es die Mitarbeitenden aus dem Bereich Migration, Integration im Fachbereich Soziales, die die Geflüchteten beim Übergang von der Flüchtlingsunterkunft in einen privaten Wohnraum unterstützen würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass Wohnen eigentlich eine Daseinsvorsorge wäre und fragte weiter, ob die Stadt mehr bauen müsste, wenn der private Wohnungsmarkt allein überfordert wäre.

Stadtbaurat Bodemann stimmte zu, dass mehr gebaut werden müsste.

TOP 5.3.
der AfD-Fraktion

TOP 5.3.1.
zu unklaren Identitäten
(Drucks. Nr. 0535/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.3.2.
zur Clankriminalität in Hannover
(Drucks. Nr. 0537/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.4.
Anfrage der SPD-Fraktion zu Einnahmen aus der Erhöhung der Eintrittspreise und Kursgebühren der städtischen Bäder
(Drucks. Nr. 0538/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.5.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu einer möglichen Überlastung des Stromnetzes durch E-Autos
(Drucks. Nr. 0602/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.6.
Anfrage der CDU-Fraktion zu Dauerparker ohne Kennzeichen
(Drucks. Nr. 0614/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.7.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 5.7.1.
zu Kontakten zum Arbeiter-Samariter-Bund
(Drucks. Nr. 0663/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.7.2.
zu Fluchtwegen
(Drucks. Nr. 0718/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.7.3.
zur Gendersprache
(Drucks. Nr. 0720/2019)

Wird schriftlich beantwortet.W


TOP 5.7.4.
zu Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst
(Drucks. Nr. 0767/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 6.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 6.1.
Wahl eines Mitglieds in den Umlegungsausschuss
(Drucks. Nr. 0688/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Wahl eines Mitglieds in den Umlegungsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0688/2019.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 6.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0945/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0945/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 7.
Sportbündnis FarbenSpiel
(Drucks. Nr. 0005/2019 N1)

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Sportbündnis Farbenspiel ausdrücklich begrüße. Der Beitritt Hannovers sei ein Signal in Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung und könnte darüber hinaus bewirken, dass in den kommenden Jahren weitere Kommunen und andere Institutionen dem Sportbündnis beitreten würden.
Mit 56 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Beitritt zum Sportbündnis FarbenSpiel nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0005/2019 N1.

TOP 8.
Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)
(Drucks. Nr. 0465/2019 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Finck (SPD) führte aus, dass es überaus erfreulich sei, dass die Verwaltung den Beschluss zum Doppelhaushalt derart zeitnah in die bestehende Förderrichtlinie für Leistungen zum sozialpädagogischen Jugendwohnen eingefügt habe. Die vorliegende Drucksache sei ein wesentlicher Beitrag zur Hilfestellung junger Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Hannover.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0465/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 9.
Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Mengendamm
(Drucks. Nr. 0316/2019 mit 2 Anlagen)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Errichtung einer Kindertagesstätte natürlich zustimmen würde. Allerdings lehne die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN das Finanzierungsmodell mittels Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) ab und beantrage eine getrennte Abstimmung.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages zum Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Mengendamm nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0316/2019 mit 2 Anlagen.

Mit 54 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages zum Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Mengendamm nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0316/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 10.
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Süd-West
(Drucks. Nr. 0001/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Süd-West nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0001/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 11.
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0403/2019 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) verlas den Antragstext und erörterte, dass der Zusatzantrag durchaus einen Konsens bei den übrigen Fraktionen im Rat erzielt habe. Allerdings sei man auch darauf hingewiesen worden, dass die im Antrag behandelte Thematik in der Geschäftsordnungskommission zu behandeln sei. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Zusatzantrag zurückziehe.

Beigeordnete Kastning (SPD) bedankte sich dafür, dass man den Zusatzantrag zurückgezogen habe. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass die Fraktion der SPD den Zusatzantrag und damit auch die Ursprungsdrucksache ansonsten zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen hätte. Diese Vorgehensweise hätte jedoch ebenso die Verzögerung der Sanierungskommission bewirkt. Beigeordnete Kastning erklärte, dass die Fraktion der SPD den Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN abgelehnt hätte, um die Einsetzung der Sanierungskommission nicht zu verzögern.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) verwies in diesem Zusammenhang auf einen Antrag der Fraktion Die FRAKTION, wonach zum Ausgleich in den kommenden 1.000 Jahren das generische Femininum benutzt werden sollte.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in der Sache zustimmen würde. Man sei allerdings ebenfalls der Ansicht, dass das ein Thema für die Geschäftsordnungskommission sei.

Ratsherr Pohl (CDU) bat die Verwaltung darum, dass man dem Rat der Stadt ein Gutachten zur Rechtssicherheit der geschlechtergerechten Sprache in Satzungen und Ordnungen vorlegen möge, bevor der Rat über diese zu beschließen habe.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) bedankte sich im Namen des Stadtbezirks dafür, dass die Ursprungsdrucksache auf diesem Weg auf der Tagesordnung verbleiben würde und man somit ein zweites Sanierungsgebiet, neben Mühlenberg, im Stadtbezirk erhalten würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0403/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 11.1.
Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0403/2019: Änderung der Geschäftsordnung des Rates
(Drucks. Nr. 0959/2019)
Von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.


TOP 12.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2019 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0462/2019 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum in Hannover gäbe und dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dafür plädiere, 30 % an geförderten Wohnraum zu haben, wovon mindestens 50 % Belegrechtswohnungen sein sollten. Man befürworte den Zuwachs von Belegrechten und ein Gegensteuern beim Auslauf von Belegrechtszeiträumen.
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2019 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0462/2019 mit 1 Anlage.

TOP 13.
Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0509/2019 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Semper (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen werde, da es sich dabei um eine Erhöhung der Parkgebühren um 100 % handele. Zudem wäre die Anpassung ein Konjunkturprogramm für den Onlinehandel und würde den Einzelhandel in Hannover massiv unter Druck setzen. Ratsherr Semper erinnerte daran, dass an der Marktkirche demnächst ungefähr 100 Stellplätze wegfallen würden. Es sei zu bedenken, dass nicht nur Kunden aus den Stadtteilen List oder Linden mit dem Rad zum Einkaufen in die City fahren würden, denn auch aus der Region sowie aus ganz Niedersachsen würden die Menschen nach Hannover zum Einkaufen kommen.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die Umsätze und damit auch die Steuereinnahmen in Hannover sinken würden. Deshalb sollte die Verwaltung, ähnlich wie bei den Wochenmärkten, ein zehn Punkte Plan zur Stärkung des Einzelhandels auflegen. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass Menschen aus Braunschweig, Bielefeld, Göttingen oder Soltau das Einkaufserlebnis in Hannover suchen würden und das viele von denen mit dem Personenkraftwagen kommen würden, da nicht alle von ihnen eine günstige Anbindung an den Personennahverkehr hätten. Im Besonderen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen würden den öffentlichen Personennahverkehr so gut wie gar nicht nutzen. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass die Parkgebühren in der Zone eins um 44 % ansteigen würden und dass die sogenannte Brötchentaste auch nicht als Konjunkturprogramm für den Einzelhandel durchgehen würde. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da auch die Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs keine attraktive Alternative darstellen würden.

Ratsherr Kelich (SPD) führte aus, dass die vorliegende Drucksache der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2019/2020 geschuldet sei und dass es sich dabei um eine moderate Erhöhung der Parkgebühren handele. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass das Halten von Personenkraftwagen diverse Kosten, wie z.B. für Benzin, Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Pflege, aufwerfen würden und dass die Autofahrenden sicherlich nicht vor einer Erhöhung der Parkgebühren um einige Cent zurückschrecken würden. Zudem habe man in den vergangenen zehn Jahren etwa 1.000 neue Parkplätze geschaffen und ferner die Einführung einer Tagesgruppenkarte zur Beförderung von bis zu fünf Personen im öffentlichen Personennahverkehr zum Preis von 10,40 € beschlossen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass das individuelle Nutzen von öffentlichem Raum auch entsprechende Gebühren verlangen dürfte. Darüber hinaus müssten die Errichtung und Instandhaltung der Stellplätze gegenfinanziert werden. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass die über 7.000 Stellplätze in den Parkhäusern der City von der Erhöhung ausgenommen wären. Zusätzlich gäbe es etwa 6.100, für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs kostenfreie, Park and Ride Stellplätze. Abschließend stellte Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian fest, dass nicht die Anzahl und Qualität der Parkmöglichkeiten, sondern vielmehr das Sortiment und Ambiente einer Innenstadt über ein gelungenes oder nicht gelungenes Einkauferlebnis entscheiden würden.

Ratsherr Döring (FDP) unterstrich, dass nicht die Höhe der Parkgebühren, sondern vielmehr das Sortiment, die Aufenthaltsqualität und die Gastronomie über den Grad an Attraktivität eines Einkaufsstandortes entscheiden würden. Ratsherr Döring machte deutlich, dass die öffentliche Verkehrspolitik an das veränderte Nutzungsverhalten der Einkaufenden in Hinblick auf die Personenbeförderung anzupassen sei. Zudem befände sich Hannover mit seinen Parkgebühren, auch nach der Erhöhung, deutschlandweit, höchstens im mittleren Preissegment und könnte gleichzeitig eine höhere Frequentierung der Parkhäuser erreichen. Ratsherr Döring wies abschließend darauf hin, dass die Citygemeinschaft den Themen Sauberkeit, Sicherheit und Baustellenmanagement sehr viel mehr Aufmerksamkeit widmen würde, als den Parkgebühren.

Ratsherr Emmelmann (CDU) entgegnete, dass beispielsweise in Berlin fast ausschließlich die Namen großer Konzernketten und Institute das Stadtbild prägen würde und dass die individuellen, inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte in Hannover den Unterschied machen würden. Allerdings könnte diesen inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen schon ein geringer Kundenrückgang die Existenzgrundlage nehmen. Darüber hinaus würde die CDU-Ratsfraktion bereits seit Jahren ein nachhaltiges Konzept für ein funktionierendes Park and Ride System für Hannover fordern.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) brachte die Argumentation der CDU-Ratsfraktion mit deren Spendeneinnahmen von der Autoindustrie aus dem Jahr 2018 in Zusammenhang und merkte an, dass man allerdings auch die Lungen der Kinder und den Verlust von Arbeitsplätzen nicht vergessen dürfte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die vorliegende Drucksache ablehnen werde, da man eine Erhöhung um 44 % nicht mittragen wolle. Diese sei eine dreiste Bereicherung an denjenigen, die auf ihr Kraftfahrzeug in der City nicht verzichten könnten oder wollten. Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER das gebührenfreie Parken für Elektro Automobile unbedingt befürworte. Allerdings sei zu kritisieren, dass dieses nur bis zum Jahr 2020 gelten solle.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass sich das Einkaufsverhalten (stationär oder online) verändert habe und dass die Wirtschaft Maßnahmen ergreifen müsste, damit sich die Kaufenden nicht nur im Einzelhandelsgeschäft beraten lassen würden, sondern auch ihre Einkäufe dort tätigen würden. Zudem könnte Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf die Umgestaltungen des Kröpcke-Platzes mit dem Kröpckecenter, des Opernplatzes und der Kurt-Schumacher-Straße zur Steigerung der Attraktivität sowie der Aufenthaltsqualität in der City verweisen.
Mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0509/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 14.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 14.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 14.1.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0138/2019)
Von der Fraktion der AfD zurückgezogen.

TOP 14.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung - Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat, in Abwesenheit von Ratsherrn Emmelmann (CDU), den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung, Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 14.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änd. - Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änderung, Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen.

TOP 14.4.
Veränderungssperre Nr. 108 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord -

(Drucks. Nr. 0307/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 108 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1551, 6. Änderung, Thie Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0307/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 14.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0425/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0425/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0107/2019)

Ratsherr Semper (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU mit dem vorliegenden Antrag einen weiteren Schritt zu einem Gesamtkonzept Fahrradverkehr in Hannover gehen wolle. Ratsherr Semper erläuterte, dass es aktuell einen bunten Flickenteppich an Radwegen in der Landeshauptstadt Hannover gäbe. Es gäbe beispielsweise Blau, Rot oder Grau gepflasterte Radwege. Einige würden lediglich mit einem blau-, rot-, gelb- oder weißgemalten, andere mit einem farblich gepflasterten Strich vom Fußweg abgetrennt. Darüber hinaus gäbe es in der Breite ebenfalls die verschiedensten Variationen. Ratsherr Semper bemerkte, dass allein auf der Strecke vom Stadtteil Bothfeld bis in die City acht verschiedene Radwege passiert werden könnten. An zwei Stellen ende der Radweg abrupt und münde in die Hauptstraße.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN vor und machte deutlich, dass man davon Abstand nehmen sollte etwas Unmögliches fordern zu wollen. Allerdings sei es an der Zeit ein klares Konzept in die eine oder andere Richtung zu verfolgen. Denn für eine autofreundliche und eine fahrradfreundliche Stadt zugleich sei das Verkehrsaufkommen in Hannover zu groß.

Ratsherr Kelich (SPD) wies darauf hin, dass man den Masterplan Mobilität und damit verknüpft das Leitbild Radverkehr im April 2010 beschlossen habe. Ratsherr Kelich betonte, dass es selbstverständlich Standards für den Bau von Radwegen gäbe. Darüber hinaus sei es wichtig, dass Straßen, Fußwege und auch Radwege den städtebaulichen Voraussetzungen anzupassen seien. Im Weiteren zitierte Ratsherr Kelich aus einem Artikel aus der Tagespresse und erklärte, dass man die beiden vorliegenden Anträge nur ablehnen könne.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass zu starre Regelungen lediglich Zeit und Geld verschlingen würden. Darüber hinaus könnte man an einem mit Granit oder Basalt gepflasterten Vorplatz einer Kirche keinen bunt gepflasterten Radweg anlegen. Die Fraktion der AfD sei vielmehr der Auffassung, dass die bereits vorhandenen Radwege saniert und somit einer Nutzung zugeführt werden sollten. Die Radwege an der Stammestraße in Richtung Oberricklingen seien beispielsweise inzwischen derart gefährlich, dass die Radelnden lieber den Fußweg benutzen würden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die mit dem Haushalt beschlossenen Maßnahmen zu den Radwegen und erörterte, dass bei den Radwegen vor allem örtliche, städteplanerische und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen wären. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian kritisierte, dass es unredlich sei suggerieren zu wollen, dass man mit dem vorliegenden Antrag nun endlich einmal die Einrichtung von Standards im Radwegenetz der Landeshauptstadt Hannover auf den Weg bringen wolle.

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass er von der Verwaltung erwarten würde, dass diese das Radwegenetz bedarfsgerecht, gut ausbauen würde. Denn die Vereinheitlichung der Radwege würde zusätzliche finanzielle Mittel und noch mehr Platz erfordern, sodass den Autofahrenden an einigen Stellen, zu Gunsten der Radelnden, das Durchfahren und Parken versagt werden müsste. Die Fraktion der FDP sei gegen einheitliche Verkehrswege und Gebäude und würde eine bunt, bedarfsgerecht gestaltete Landeshauptstadt Hannover favorisieren.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass man mit der Zustimmung für den Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und für den Antrag der CDU-Fraktion etwas Gutes für das Radwegenetz in Hannover tun würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem CDU-Antrag und auch dem Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zustimmen würde. Denn durch den Zusatzantrag sollen örtliche Gegebenheiten berücksichtigt und angepasst werden können. Ratsherr Wruck konstatierte, dass er persönlich davon ausgehe, dass der Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Standards in Hinblick auf Sicherheit und Oberflächenbeschaffenheit abzielen würde.
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0107/2019 ab.

Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2677/2018 ab.


TOP 16.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)

Ratsherr Oppelt (CDU) konstatierte, dass die Stadtführung, hinter dem Rücken des Rates, Vorbereitungen für Fahrverbote vorgenommen habe. Das wäre weder ein gutes Signal in Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Umwelthilfe noch verhältnismäßig, da sich die Luft in Hannover zurzeit stetig verbessern würde und es nur eine Frage der Zeit sei, bis man die Grenzwerte erreicht habe.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte klar, dass sowohl die Fraktion der SPD als auch der Oberbürgermeister gegen das Erwirken von Fahrverboten sei. Allerdings nähme man die Rechtsprechung ernst und wenn ein Gericht der Auffassung sei, dass das einzige mögliche Mittel um die Richtlinien der Europäischen Union einhalten zu können, ein Fahrverbot sei, dann sei es Aufgabe der Stadt dieses Urteil umzusetzen. Im Weiteren verwies Ratsherr Kreisz auf den Luftreinhalteplan und die Verbesserung des Verkehrsflusses.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem CDU-Antrag zustimme, da man der Ansicht sei, dass die Ratsgremien an derartigen Prüfungen beteiligt werden sollten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Auch wenn die Fraktion der CDU noch nicht so weit sei, um die Absurdität der Grenzwerte öffentlich in Frage zu stellen.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf seine Rede im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.

Ratsherr Engelke (FDP) bat den Oberbürgermeister um eine Stellungnahme.

Oberbürgermeister Schostok betonte, dass für ihn persönlich Fahrverbote keine Alternative darstellen würden. Er habe vielmehr immer versucht, dafür Vorkehrungen treffen zu können, dass die Stadt Hannover in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nichts unterlasse um nachweisen zu können, alle notwendigen Maßnahmen einer entsprechenden Prüfung unterzogen zu haben. Oberbürgermeister Schostok wies vor dem Hintergrund einer blauen Plakette darauf hin, dass man in der Landeshauptstadt Hannover bereits Erfahrungen im Umgang mit Plaketten und einer Umweltzone gesammelt habe und dass im Fall der Fälle eine videoüberwachte Kontrolle mit Messgeräten einen unmöglich zu erfüllenden Personalaufwand mit sich brächte. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Vermeidung von Verkehren in Verbindung mit dem Umstieg auf das Rad oder den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das Bewältigen von Wegen zu Fuß die Möglichkeiten zur Gestaltung des motorisierten Individualverkehrs, möglichst elektrisch und emissionsfrei, proportional erhöhen würden.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass alle beschlossenen Maßnahmen zeitnah umgesetzt und darüber hinaus alle sich bietenden Möglichkeiten ergriffen werden müssten, damit die Luftqualität verbessert und Fahrverbote vermieden werden könnten.
Mit 31 Stimmen gegen 24 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3024/2018 ab.


TOP 17.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

TOP 17.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0632/2019)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) stellte den Antrag auf Vertagung gemäß § 13 Abs. 13 c Geschäftsordnung des Rates.
Auf Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

TOP 18.
A N T R Ä G E

TOP 18.1.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Akteneinsicht in die vom 01.01.2015 - 31.12.2018 zwischen dem ASB und der Landeshauptstadt Hannover geschlossenen Verträge
(Drucks. Nr. 0683/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Hofmann, Ratsherr Gill (SPD),
Ratsherr Pohl, Ratsherr Klapproth (CDU),
Ratsfrau Neveling, Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.

TOP 18.2.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtveraltung vorhandenen Unterlagen zu den diesjährigen Baumfällungen auf dem Gelände der Sophienschule (Lüerstraße)
(Drucks. Nr. 0824/2019)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Oppelt, Ratsherr Albrecht (CDU),
Ratsherr Kreisz, Ratsfrau Gamoori (SPD),
Ratsherr Bindert, Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.

TOP 18.3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verkauf des ehemaligen Maritim-Hotels am Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0825/2019)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsherr Kelich, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Ratsherr Jacobs (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Braune.

TOP 18.4.
Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Ihme-Zentrums an die Firmen "Intown" und "Civitas Property Group" sowie zum Bauantrag der Firma "Intown" zur Sanierung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 0827/2019)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für die Niederschrift:



H e r m a n n T e g t m e y e r - D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter


...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.





Für das Protokoll:






H e r m a n nT e g t m e y e r - D e t t e S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErste StadträtinStadtangestellter