Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 25.03.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.03.2019)
Protokoll (erschienen am 16.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 09.04.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 25. März 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
(Bezirksratsfrau Altunok) (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hogh)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Doeleke

Verwaltung:
Herr Michaelis Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

8.3.1. Baumfällung Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0774/2019)

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Beschluss über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Neugestaltung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0464/2019 mit 1 Anlage)

4.2. Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 0510/2019 mit 4 Anlagen)

4.2.1. Änderungsantrag zur DS 0510/2019 Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 15-0768/2019)

4.2.2. Änderungsantrag zur DS 0510-2019 Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0947/2019)

4.3. Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum Hannover
(Drucks. Nr. 0648/2019 mit 3 Anlagen)

4.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0779/2019 mit 3 Anlagen)

4.5. Errichtung eines Fitness-Parcours am Maschsee
(Drucks. Nr. 0780/2019 mit 3 Anlagen)

5. EIGENE MITTEL

5.1. des Stadtbezirksrates

5.1.1. Zuwendung für den Förderverein Feriendorf Eisenberg e.V.
(Drucks. Nr. 15-0886/2019)

5.1.2. Zuwendung für die Berufsbildende Schule Metalltechnik (BBS ME)
(Drucks. Nr. 15-0887/2019)

5.2. des Integrationsbeirates

5.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Kindertheater: Sprache verstehen, sprechen und sehen"
(Drucks. Nr. 15-0888/2019)

5.2.2. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Ein Schattenkonzert"
(Drucks. Nr. 15-0889/2019)

6. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019)

7.1.1.1. Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019 N1)

7.1.2. Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019)

7.1.2.1. Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019 N1)

7.1.2.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0534/2019)

7.1.2.1.2. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0948/2019)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Klima im Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0795/2019)

7.2.2. Aufsuchende SozialarbeiterInnen
(Drucks. Nr. 15-0796/2019)

7.2.3. Persönl. Einladung zur Antragstellung v. Sozialleistungen für Ältere
(Drucks. Nr. 15-0794/2019)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


7.3.1. Verkehrszählung der Waldchaussee
(Drucks. Nr. 15-0787/2019)

7.3.2. Parken auf dem Fußweg Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0788/2019)

7.3.2.1. Parken auf dem Fußweg Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0788/2019 N1)

7.3.3. Fahrradständer Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0789/2019)

7.3.3.1. Fahrradständer Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0789/2019 N1)

7.3.4. Kreuzung Plathnerstraße/Gellertstraße/Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0791/2019)

7.3.5. St(r)ö(e)rtafeln
(Drucks. Nr. 15-0793/2019)

7.3.5.1. St(r)ö(e)rtafeln
(Drucks. Nr. 15-0793/2019 N1)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Adenauerallee
(Drucks. Nr. 15-0770/2019)

7.4.2. Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 15-0771/2019)

7.4.2.2. Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 15-0771/2019 N1)

7.4.2.1. Änderungsantrag zur DS 15-0771/2019 Regelkatalog für Verwarn- und Bußgelder gem. SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-0946/2019)

7.4.3. Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0772/2019)

7.4.4. Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0773/2019)

7.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

7.5.1. Legendenschild für Straßenschilder des Ernst-August-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0686/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Beteiligung des Bezirksrates bei Bauvorhaben
(Drucks. Nr. 15-0797/2019)

8.1.2. Öffentliche Sicherheit und kommunaler Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-0798/2019)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Energieverbrauch Werbeanlagen
(Drucks. Nr. 15-0781/2019)

8.2.2. Kosten- und Aufwandsermittlung der Verwaltung durch Werbeanlagen
(Drucks. Nr. 15-0785/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.2. Unterschriften Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0775/2019)

8.4. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi


8.4.1. Der Rote Faden
(Drucks. Nr. 15-0766/2019)

9. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.02.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8.2.3. Einnahmen durch Werbeanlagen
(Drucks. Nr. 15-0786/2019)

10. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.02.2019

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 25. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie merkte an,
dass TOP 7.1.2.1.1. und TOP 7.4.2.1. eingefügt werden. TOP 8.2.3. werde im nichtöffentlichen Teil und TOP 8.3.1. werde vor TOP 7.1.1. verlesen.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass er den Änderungsantrag seiner Fraktion unter TOP 7.1.2.1.1. zurückziehe.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

Eine Einwohnerin sagte, dass nach dem, was sie gehört habe, der Neubau der Sophienschule nicht bauantragspflichtig sein soll. Sie wollte dafür eine Erklärung haben.

Frau Roth antwortete, dass der Neubau der Schule wie jedes Vorhaben dieser Art bauantragspflichtig sei. Der Bauantrag sei auch eingereicht worden. Sie erläuterte, dass der vorhandene Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festsetze. Es handele sich um einen einfachen Bebauungsplan, in dem das Maß der Nutzung nicht festgelegt sei. Das Maß der Nutzung müsse sich in die Umgebung einfügen. Ein Bauantrag müsse aber gestellt werden.

Die Einwohnerin fragte, ob der Bauantrag bereits genehmigt sei.

Frau Roth verneinte die Frage.

Die Einwohnerin sagte, dass eine Baumfällgenehmigung erteilt worden sei. Sie meinte, dass diese erst erteilt werden dürfe, wenn eine Baugenehmigung vorliege.

Frau Roth teilte mit, dass es diesbezüglich eine Anfrage gäbe, die noch verlesen werde. Sie wies darauf hin, dass es ein Baurecht für den Bau einer Schule und eine Beschlussfassung des Rates gäbe.

Die Einwohnerin war der Auffassung, dass die beiden Anträge miteinander verknüpft seien. Das für Hannover geltende Recht sehe vor, dass eine Baumfällgenehmigung nur dann erteilt werden könne, wenn ein Bauantrag genehmigt worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch lies über das Vorziehen der Verlesung der Antwort auf die Anfrage abstimmen.

TOP 8.3.1.
Baumfällung Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0774/2019)

Anfrage
Für den Neubau der Sophienschule hat die Stadt auf dem Gelände mehr als 70 Bäume und Sträucher fällen lassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung wurde eine Genehmigung zur Fällung erteilt?
2) Lag zum Zeitpunkt der Fällung eine Baugenehmigung vor und wenn ja, für welche Fläche?
3) Wurde seitens der Verwaltung Kontakt zum BUND oder zu anderen Umweltschutzverbänden aufgenommen, zumal in unmittelbarer Umgebung der jetzt gerodeten Fläche zahlreiche Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse befindlich sind und wenn nicht, warum nicht?

Frau Göttler antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1) Die Fällgenehmigungen wurden auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Landes-hauptstadt Hannover getroffen. Die Genehmigung erfolgte mit Begründung gemäß § 5 Abs. 1 b: „Ausnahmen und Befreiungen“. Dort heißt es: „Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn …eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“.
Zu 2) Zum Zeitpunkt der Fällung lagen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme gemäß Baumschutzsatzung vor. Das Baurecht bestand auf Grundlage des rechtskräftigen B-Plan 1251. Insofern waren die Ausnahmetatbestände (siehe Punkt 1) erfüllt.
Zu 3) Kontakt zu Umweltschutzverbänden wurde im Antragsverfahren zur Ausnahme-genehmigung nach Baumschutzsatzung nicht aufgenommen – das ist im Verfahren grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Im Zuge der Schulplanungen wurde aber 2016 ein Artenschutzgutachten zu Vögeln und Fledermäusen erstellt. Ergebnisse sind in die Planungen eingeflossen.

Die Einwohnerin fragte, ob es die Antwort auch schriftlich gäbe. Offenbar sei von der Regel eine Ausnahme gemacht worden. Sie empfand das Gesagte nicht als richtige Antwort.

Frau Göttler sagte, dass sie ihr die Antwort aushändigen werde. In den nächsten Tagen sei die Antwort aber auch im Internet verfügbar.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass auf dem Gelände nicht nur eine Schule, sondern auch eine Anlage für den Vereinssport errichtet werde. Er wollte wissen, wie sich das zueinander verhalte.

Frau Roth teilte mit, dass sich der vorliegende Antrag nur auf die Schulnutzung beziehe. Der Bebauungsplan setze Gemeinbedarfsfläche Schule fest, so dass auch nur eine Schulnutzung zulässig sei. Sie wies auf das Änderungsverfahren des Bebauungsplans hin, durch das auch eine außerschulische Nutzung der Sporthalle ermöglicht werde. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, sei derzeit auch nur ein Schulbau zulässig.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass bei der Vorstellung des Bauvorhabens gesagt worden sei, dass auf den Baumbestand geachtet werde. Sie sei daher schockiert gewesen, wie viele Bäume dort gefällt worden seien. Mit den vorgestellten Plänen stimme das nicht überein.

Die Einwohnerin ging davon aus, dass die Baumfällgenehmigung von der Baugenehmigung abhängig gemacht werde, um das unnötige Fällen von Bäumen zu vermeiden. Genau das sei hier aber passiert. Grundsätzlich dürfe auf der Fläche eine Schule gebaut werden. Solange es keine Baugenehmigung gäbe, stehe der genaue Standort der Schule aber nicht fest. Somit stehe auch nicht fest, ob einige Bäume nicht unnötigerweise gefällt worden seien. Die Regelung der Baumschutzsatzung werde mit einer Ausnahmegenehmigung außer Kraft gesetzt. Sie stellte die Frage, wie eine Behörde, der der Schutz der Bäume unterstellt sei, die Baumfällgenehmigung erteilen könne, wenn der Sinn nicht feststehe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke war auch der Auffassung, dass die tatsächlichen Baumfällungen nicht mit der Vorstellung des Vorhabens übereinstimmen. Seine Frage an die Verwaltung, ob die Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk erfolgen, sei bestätigt worden. Er wies darauf hin, dass die Ausnahmegenehmigung erteilt worden sei, weil der Bezirksrat und der Rat den Bau einer neuen Schule beschlossen haben. Eine Schule werde also dort in jedem Fall gebaut. Um eine Vereinsnutzung der Turnhalle zu ermöglichen, müsse der Bebauungsplan geändert werden. Ob der Änderung zugestimmt werde, könne jetzt noch nicht gesagt werden. Der Schulbau sei aber jetzt schon möglich.

Die Einwohnerin betonte, dass es ihr nicht um den Schulneubau gehe. Es gehe ihr darum, dass Ausnahmegenehmigungen ihrer Auffassung nach nur erteilt werden dürfen, wenn sicher feststehe, welche Bäume notwendigerweise gefällt werden müssen.

Frau Roth wies darauf hin, dass es zur Findung der Baufigur ein längeres Verfahren gegeben habe. Es habe verschiedene Entwürfe gegeben. Unter Beteiligung von Fachleuten der Stadtverwaltung seien die Entwürfe auch im Hinblick auf die Bäume betrachtet worden. Das Schulgebäude sei sehr groß, so dass unabhängig von der Lage auf dem Grundstück Baumbestand betroffen sei. Bei der Vorstellung des Vorhabens sei das kommuniziert worden. Es sei relativ sicher, dass das Gebäude, so wie es vorgestellt worden sei, auch errichtet werde.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass die Stadt sich selbst Ausnahmegenehmigungen erteile, obwohl eine Baugenehmigung noch nicht vorliege. Eine Privatperson würde in einem solchen Fall keine Fällgenehmigung erhalten. Das dürfe so nicht sein. Eine Gleichbehandlung müsse sichergestellt sein. Die Bürger müssen auf die Stadtverwaltung vertrauen können.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der Neubau der Sophienschule notwendig geworden sei, da das alte Gebäude nicht barrierefrei sei. Verschiedene Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden. Das Bauplanungsrecht stelle die Grundlage für eine Baugenehmigung dar. Fehle es an einer abschließenden Entscheidung der politischen Gremien bezüglich des Schulbaus, könne auf der Grundlage des neuen Rechts noch keine Baugenehmigung erteilt werden. Er fragte sich, ob hier das Votum der politischen Gremien vorweggenommen worden sei. Er hielt das für ein Zeichen fehlenden Respekts vor den politischen Gremien.

Frau Roth betonte, dass für die Fläche ein Baurecht aufgrund des Bebauungsplanes bestehe. Sie wies darauf hin, dass der Bezirksrat nicht über die Erteilung einer Baugenehmigung entscheide. Es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob die Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig sei.

Frau Roth wiederholte, dass der Bebauungsplan, der Gemeinbedarf Schule festsetze, rechtskräftig sei. Das einzige was geändert werden soll, sei die außerschulische Nutzung durch Vereine zu ermöglichen. Diese Änderung sei nicht rechtskräftig. Derzeit werde die Auslage des Bebauungsplanes vorbereitet.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verwies auf eine durch Bezirksrat und Rat beschlossene Drucksache, aus der hervorgehe, wie die Schule aussehen, wo sie stehen und wie groß sie werde. Daran müsse sich die Verwaltung halten.


Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Schule, wie sie vorgesehen sei, derzeit nicht gebaut werden dürfe. Eine Ein-Feld-Halle und eine Drei-Feld-Halle mit Tribüne sei zu Schulzwecken nicht erforderlich. Für ihn stehe die Frage, ob für den gesamten Komplex derzeit überhaupt eine Baugenehmigung erteilt werden dürfe, im Mittelpunkt. Nach seinem Erachten müsse dafür zunächst der neue Bebauungsplan beschlossen sein, um die Möglichkeit zu eröffnen, die Sportstätten durch Vereine nutzen zu lassen. Es gäbe in direkter Nachbarschaft eine weitere Drei-Feld-Turnhalle mit Tribüne. Die Änderung des Bebauungsplanes sei daher zwingend erforderlich.

Eine andere Einwohnerin merkte an, dass auch der Lärmschutz eine Rolle spiele. Der vorhandene einfache Bebauungsplan sehe zwar eine Schule vor, jedoch steige die Schülerzahl mit dem Neubau von 300 auf 1.300 Schülerinnen und Schüler. Sie fragte sich, wie das in der Baugenehmigung berücksichtigt werde. Bei der Vorstellung des Projektes habe ein Lärmschutzgutachten ausgehangen. Jetzt habe sie erfahren, dass das Lärmschutzgutachten nur im Entwurf vorliege. Sie meinte, dass eine Erteilung einer Baugenehmigung ohne Lärmschutzgutachten nicht vorgenommen werden dürfe.

Frau Roth sagte, dass das im Entwurf vorliegende Lärmschutzgutachten zwei Ebenen bediene. Zum einen betreffe das die mit der Baugenehmigung verbundene Belastung im Hinblick auf Anlieferverkehr usw. und zum anderen auch die Belastung durch die Vereinsnutzung der Hallen. Die anderen Nutzungen seien maßgeblich durch die Festsetzung bereits abgedeckt, werden aber mit untersucht. Das Lärmgutachten habe ergeben, dass die Nutzung des Parkplatzes zeitlich beschränkt werden müsse. Die Ergebnisse des Lärmgutachtens fließen sowohl in den Bebauungsplan als auch in die Baugenehmigung ein. Bezüglich der zeitlich beschränkten Nutzung des Parkplatzes könne eine Auflage in der Baugenehmigung erteilt werden.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Evaluation Integrationsbeirat
Frau Göttler berichtete, dass in der letzten Woche eine Evaluation im Integrationsbeirat stattgefunden habe. Grund für die Evaluation sei das 10-jährige Bestehen des Integrationsplans. Bestandteil des Integrationsplans seien die Integrationsbeiräte. Es habe eine externe Moderation gegeben. Die Evaluation werde in allen Integrationsbeiräten durchgeführt. Am 07.09.2019 werden die aus allen Integrationsbeiräten zusammengetragenen Ergebnisse auf einer großen Veranstaltung präsentiert.
- Kulturhauptstadt-Kiosk
Frau Göttler teilte mit, dass am morgigen Dienstag auf dem Ballhofplatz der Kulturhauptstadt-Kiosk in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr geöffnet sei.
- Bücherbus Haltestelle Zooviertel
Frau Göttler erläuterte, dass die Bücherbus-Haltstelle in der Plathnerstraße für den neuen Bücherbus zu klein sei. Um einen neuen Standort zu finden, werde es in Kürze eine Ortsbegehung geben. Sobald ein neuer Standort gefunden sei, werde sie berichten.

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Beschluss über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Neugestaltung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0464/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
der in der Anlage 1 beigefügten Zusammenfassung der Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses als Vorgabe für die Auslobungsunterlage zum geplanten freiraumplanerischen Wettbewerb zuzustimmen (Steintor-DNA).

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.
Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 0510/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. dem Umbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schackstraße, sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.050.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101100
Bezeichnung Gemeindestraßen, Theodor-Heuss-Platz
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021. Zum Teil werden Mehrauszahlungen durch bisher nicht eingeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 350.000 € gedeckt. Die weiteren 150.000 € müssen in 2021 zusätzlich veranschlagt und innerhalb des Finanzkorridores des TH66 gedeckt werden.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 4.2.1.
Änderungsantrag zur DS 0510/2019 Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 15-0768/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ergänzt:
1. Die an der südwestlichen und nordöstlichen Seite des Platzes vorgesehenen Bushaltestellen werden jeweils an der östlichen und westlichen Seite mittig des Platzes realisiert.
2. Die Umsetzung der Bauarbeiten wird zeitlich so mit den Arbeiten des Um- bzw. Neubaus des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums und der Sophienschule abgestimmt, dass ein paralleler Baustellenbetrieb mit den einhergehenden Behinderungen vermieden wird.

5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.2.2.
Änderungsantrag zur DS 0510-2019 Ausbau des westlichenTheodor-Heuss-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0947/2019)


Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass seine Fraktion der Ursprungsdrucksache ihre Zustimmung geben werde. Bei den Bauarbeiten auf dem Conti-Gelände, dem Neubau der Sophienschule und der Barrierefreiheit für den Theodor-Heuss-Platz gäbe es einen gewissen Zeitdruck. Er ging davon aus, dass es ein vernünftiges Baustellenmanagement geben werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es bezüglich der Ausgestaltung des Theodor-Heuss-Platzes eine lange Diskussion mit der Verwaltung gegeben habe. Die Haltstellen seien extra an die Seite gelegt worden, damit sie nah bei den Überwegen liegen. Würden die Haltstellen mittig liegen, würden die Autofahrer versuchen, auf der zweiten Spur an dem haltenden Bus vorbeizukommen. Dadurch entstehe Unfallgefahr. Die Verwaltung habe nachvollziehbar erklärt, dass die geplante Version vernünftiger sei. Die infra hatte zunächst eine andere Planung. Die Ratspolitik habe interveniert, um eine bessere Lösung zu finden. Dadurch habe sich das Bauvorhaben um ca. ein halbes Jahr verzögert. Er war der Auffassung, dass der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen möglichst schnell vorgenommen werden soll. Die infra habe mitgeteilt, dass es zu möglichst wenigen Behinderungen kommen und die Baumaßnahme schnell umgesetzt werde. Er merkte an, dass die gefundene Lösung verträglich mit dem Denkmalschutz sei. Außerdem bleiben auf beiden Seiten zwei Fahrspuren erhalten und es werde vernünftige Geh- und Radwege geben. Dadurch werde das Fällen der Bäume notwendig. Einige der Bäume seien bereits abgeholzt worden, weil sie abgängig waren. Die Bäume, die dort neu gepflanzt werden, haben eine Größe von mindestens sechs Metern. Insgesamt erfahre der Platz eine Aufwertung, so dass seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Stock war ebenfalls der Meinung, dass das Anlegen der Haltestellen in der Mitte gefährlicher sei. Die Planungen für den Radverkehr seien nicht an allen Stellen vorteilhafter geworden. Im westlichen Teil an der Einmündung der Schackstraße werde der Radverkehr vom Hochboard hinter der Bushaltestelle auf die Fahrbahn geleitet. Die Sichtbeziehungen seien sehr schlecht. Aus Richtung Schackstraße kommend soll es acht Parkplätze geben. Das verschlechtere die Sichtbeziehungen weiter. Aus den Gesprächen in der Bauverwaltung habe sie eigentlich mitgenommen, dass die Parkplätze an der Stelle nicht notwendig seien, weil es sowohl das Parkhaus gäbe und die Häuser Tiefgaragen haben. Sie meinte, dass die vielen Ampeln den Platz nicht verschönern und den Radverkehr ausbremsen. Der Platz werde weiterhin Schwachstellen haben. Es werde mit der Ratsfraktion Gespräche geben, um auf der Ebene Verbesserungen für den Platz zu erreichen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass bei der Bürger-Informationsveranstaltung mehrere Bürgerinnen und Bürger Befürchtungen in Bezug auf ein drohendes Verkehrschaos durch die parallel laufenden Baumaßnahmen geäußert haben. Sie merkte an, dass die Haltestelle derzeit mittig liege. Es handele sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. Es sei davon auszugehen, dass sich aufgrund der höheren Schülerzahlen in der Sophienschule, den vielen Conti-Mitarbeitern und den Veranstaltungen im HCC der Verkehr verdichten werden. Der Bezirksrat habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die Lebens- und Wohnqualität in den Stadtteilen aufrechterhalten oder verbessert werde. Sie nahm an, dass sich die Lebens- und Wohnqualität hier durch die Verkehrsverdichtung verschlechtere. Ein spürbarer Umstieg auf andere Verkehrsmittel als das Auto sei kurzfristig nicht anzunehmen. Sie appellierte daran, diese Ebene ebenfalls zu bedenken. Sie meinte, dass es nicht ausreichend sei, einen neuen Baum zu pflanzen, wenn ein alter Baum gefällt werde. Das Mikroklima verschlechtere sich dort. Auch dies müsse bedacht werden. Sie wies auf die Vorbesprechung in der Bauverwaltung hin. Dadurch sei es möglich gewesen, sich intensiver mit den fachlichen Themen auseinanderzusetzen. Daraus sei der Änderungsantrag entstanden.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass sie der Ursprungsdrucksache zustimmen werde. Sie hielt die Planungen für verantwortungsvoll. Die Verkehrsführung für Fahrradfahrer habe aber kleinere Mängel.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse durch die Maßnahmen, die vorübergehend Baustellen mit sich bringen, deutlich verbessert werden. Er sei froh, dass die Conti ihren Hauptsitz in unmittelbarer Nähe des Stadtbezirkes haben werde. Der Theodor-Heuss-Platz werde eine barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bekommen. Die Sophienschule werde mit dem Neubau barrierefrei sein. Baustellen müsse man dafür in Kauf nehmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass der Conti-Neubau in vollem Gange sei. Die Pferdeturmkreuzung sei monatelang nur eingeschränkt befahrbar gewesen. Ein Verkehrschaos sei allenfalls temporär vorhanden bzw. vorhanden gewesen. In Bezug auf die Bäume wies er darauf hin, dass auch die Bäume ersetzt werden, die aufgrund ihres Zustands gefällt werden mussten. Er ging nicht davon aus, dass das Mikroklima leiden werde. Bei den acht bereits erwähnten Parkplätzen habe es eine mündliche Zusage gegeben, dass diese nicht gebaut werden. Dieses Problem werde auf Ratsebene geklärt.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt ergänzte, dass es sich um Behindertenparkplätze handeln soll.
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass zwei der Parkplätze Behindertenparkplätze sein sollen.

Antrag
Die acht Parkplätze in der Kurve der Schackstraße/Theodor-Heuss-Platz werden gestrichen.

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.3.
Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum Hannover
(Drucks. Nr. 0648/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 € sowie
2. dem Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 4.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0779/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig

TOP 4.5.
Errichtung eines Fitness-Parcours am Maschsee
(Drucks. Nr. 0780/2019 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsfrau Stock begrüßte die Errichtung des Parcours. Für überdenkenswert hielt sie die Verlegung von synthetischen Bodenplatten. Sie fragte, ob es andere Möglichkeiten gäbe.



Herr Michaelis erläuterte, dass ein Fallschutzbelag als Unfallschutz erforderlich sei. Bei der Anlage habe man sich für einen synthetischen Kautschuk entschieden, der die gewünschte Funktion erfülle. Im Gegensatz zu Rasen oder Holzhäcksel sei der synthetische Kautschuk ganzjährig gut begeh- und befahrbar. Die Anlage soll insbesondere auch Menschen mit Behinderung angeboten werden. Der gewählte Belag gewährleiste, dass auch Rollstuhlfahrer zu den Geräten kommen.

Bezirksratsfrau Stock fragte nach, ob tatsächlich alle anderen Beläge ausfallen oder ob es eine Alternative gäbe.

Herr Michaelis sagte, dass es keine Alternativen gäbe. Der Belag wird nach Rücksprache mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen unter anderem auch auf Spielplätzen eingesetzt. Alternativen wie Holzhäcksel seien nicht berollbar. Er merkte an, dass der Belag witterungsbeständig und abriebfest sei, so dass es nicht zu Zersetzungen von Kunststoffteilen komme.

Antrag,
1. der Gestaltung des Fitness-Parcours am Maschsee laut beiliegendem Entwurf sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
2. der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Einstimmig

TOP 5.
EIGENE MITTEL

TOP 5.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.1.
Zuwendung für den Förderverein Feriendorf Eisenberg e.V.
(Drucks. Nr. 15-0886/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Förderverein Feriendorf Eisenberg e.V. erhält für das Projekt „Spielturm im Feriendorf Eisenberg – Günter Richta“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 330,00 €.

Einstimmig

TOP 5.1.2.
Zuwendung für die Berufsbildende Schule Metalltechnik (BBS ME)
(Drucks. Nr. 15-0887/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die BBS ME erhält für das Projekt „Europa Aktionstage # Thinkfuture“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 3.500,00 €.

Einstimmig

TOP 5.2.
des Integrationsbeirates

TOP 5.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Kindertheater: Sprache verstehen, sprechen und sehen"
(Drucks. Nr. 15-0888/2019)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Ev.-luth. Familienzentrum der Leibnizkindertagesstätte 754,40 € für das Projekt „Kindertheater: Sprache verstehen, sprechen und sehen“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 18.01.2019.

Einstimmig

TOP 5.2.2.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Ein Schattenkonzert"
(Drucks. Nr. 15-0889/2019)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden Kobra e.V. 1.000,00 € für das Projekt „Ein Schattentheater“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 14.03.2019.

Einstimmig

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Es gab keine Mitteilungen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung


TOP 7.1.1.
Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019)

Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.1.1.1.
Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019 N1)

Bezirksratsherr Kriwall beantragte getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte und Unterpunkte.

Bezirksratsfrau Stock fragte, welche Bushaltestelle gemeint sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es sich um die Bushaltestelle in der Lüerstraße handele. Dort halte nur der Schulbus. Er begründete den Antrag seiner Fraktion. Die beantragten Änderungen seien Ausfluss der Wünsche der Bürgerinnen und Bürger, die diese auf der Informationsveranstaltung geäußert haben.

Bezirksratsherr Baathe wollte wissen, warum die Fenster der Halle nach Westen und nicht nach Osten ausgerichtet seien.

Frau Roth ging davon aus, dass es um die Belichtung gehe. Sie nehme die Fragestellung mit.

Bezirksratsfrau Stock begrüßte die Beschrankung des Parkplatzes. In Bezug auf die Ampel schlug sie vor eine Schlafampel zu errichten, die mehr Vorteile als eine Bedarfsampel biete. Die Ampel werde nur manchmal benötigt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass er den Antrag entsprechend ändern werde. Bezüglich der Fenster merkte er an, dass ihm die Ruhe der Anwohner wichtiger sei als der Lichteinfall. Notfalls müsse in der Halle eine Lampe mehr angemacht werden. Die Fenster seien als Kippfenster geplant. Er ging davon aus, dass diese bei Sportveranstaltungen geöffnet werden und der Lärm entsprechend nach außen dringe.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass es hilfreich wäre, wenn das Lärmschutzgutachten bereits vorliegen würde und als Diskussionsbasis dienen könne. Seine Fraktion habe die Drucksache in der Hoffnung, dass das Lärmgutachten dann in der Endfassung vorliege, in die Fraktion gezogen. Er sagte, dass eine Halle nicht ohne Fenster gebaut werden dürfe. Es seien bestimmte Lichtmengen an Tageslicht vorgeschrieben. Er bezweifelte, dass auf der Nordseite genügend Licht einfalle, da diese kürzer sei als West- und Ostseite. Der Schutz der Anwohner sei seiner Fraktion sehr wichtig. Aus baurechtlichen Gründen werde dieser Punkt jedoch nicht umgesetzt werden können.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke betonte, dass die Ruhe der Anwohner Vorrang habe. Es sei eine Fragestellung an die Architekten, eine Lösung zu finden. Es handele sich um einen Prüfauftrag. Die Verwaltung werde sich dazu positionieren und gegebenenfalls Gründe mitteilen, warum eine andere Lösung nicht möglich sei.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Mitte beschließt:
1. Die Bushaltestelle Ecke Schackstraße-Lüerstraße entfällt. Die Bushaltestelle wird in die vorhandene Bushaltestelle "Schackstrasse" integriert.
2. Vor dem Parkplatz vor der Sporthalle wird eine Schranke angebracht, die fest geschlossen wird: werktags nach 22 Uhr und am Wochenende bis 9 Uhr morgens, wenn die Sporthallen aus Lärmschutzgründen nicht genutzt werden sollen.
3. Zu Zwecken des Schallschutzes wird an der Grundstücksgrenze zu der Wohnbebauung an der Gneisenaustraße eine geeignete Hecke gepflanzt.
4. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen:
a. Die Anordnung der Fenster der Sporthalle statt nach Westen nach Norden auszurichten.
b. Die Einrichtung von Tempo 30 in der Schackstraße während der Hauptnutzungszeiten der Schul- und Sportanlagen.
c. Einrichtung einer Bedarfsampel Schlafampel zur Querung der Schackstraße.
d. Vorzeitige Bereitstellung des Außensportgeländes zur Nutzung durch die Schüler während der Baumaßnahmen.

1) 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
2) 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
3) Einstimmig
4) a) 6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
b) Einstimmig
c) Einstimmig
d) 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.1.2.
Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019)

Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.1.2.1.
Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019 N1)

Zurückgezogen

TOP 7.1.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0534/2019)

Zurückgezogen

TOP 7.1.2.1.2.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0948/2019)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion die Anträge ablehnen werde. Er war der Auffassung, dass der Prozess so fortgesetzt werden sollte, wie die Verwaltung es vorgeschlagen habe. Es bedürfe keiner weiteren Vorschläge des Bezirksrates. Die Ausarbeitung des Vorschlags von Frau Göttler sollte abgewartet werden. Frau Göttler habe eine Ausarbeitung bis zur Mai-Sitzung in Aussicht gestellt. Den Vorschlag werde seine Fraktion als Erörterungsgrundlage nutzen.

Bezirksratsherr Baathe verlas den gemeinsamen Änderungsantrag und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Muschter hätte sich gefreut, wenn der Bezirksrat es nach den endlosen Diskussionen der letzten Monate geschafft hätte einen interfraktionellen Antrag zu beschließen. Das Verfahren sollte so weit vereinfacht werden, dass die Verwaltung damit umgehen könne. Der Bezirksrat hätte Einigkeit gezeigt. Sie würde sich freuen, wenn die Hindenburgstraße in naher Zukunft einen neuen Namen bekomme.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte seine Unterstützung für den Antrag zu. Seinen Antrag zog er zurück, da die Mehrheit im Bezirksrat seinem Wunsch nicht habe folgen wollen. Ihm wäre es lieber gewesen, wenn die Auswahl des Namens den Bürgerinnen und Bürgern überlassen worden wäre. Mit dem gemeinsamen Antrag sei er aber auch sehr zufrieden.

Bezirksratsherr Albrecht war der Meinung, dass die Übernahme des letzten Satzes der Begründung in den Antragstext das einzig Gute an dem Antrag sei. Damit werde klargestellt, wie die Bürgerbeteiligung vorgenommen werden soll. Der Vorschlag seiner Fraktion den Stadtteil Zoo zu beteiligen, sei nicht gewünscht gewesen. Er war der Auffassung, dass der Antrag nicht weit genug greife. Die Bürger des Zooviertels identifizieren sich mit der Hindenburgstraße. Es werde auch noch viel vom Hindenburgviertel gesprochen. Seine Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen können. Die Anzahl der Namen in der Liste sei unerheblich, da die zu beteiligenden Personen auch noch eigene Namensvorschläge machen und auch von außerhalb des Stadtbezirks Vorschläge kommen können.

Bezirksratsherr Sandow war der Ansicht, dass mit der Verweigerung der Zustimmung zu dem Antrag eine Chance vertan werde, die konstruktive Schöpfungskraft der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks zu nutzen und sie zu beteiligen. Der demokratisch gefasste Beschluss müsse akzeptiert und ein Schritt nach vorne gegangen werden. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Er hoffte, dass aus dem Stadtbezirk, insbesondere aus dem Zooviertel, gerade von den Familien, die unter der Politik Hindenburgs haben leiden müssen, gute und geeignete Vorschläge kommen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass seine Fraktion für den Erhalt des Straßennamens und die Aufstellung von umfangreichen Hinweistafeln gewesen sei. Dem Antrag sei nicht gefolgt worden. Er ging davon aus, dass es noch lange dauern werde, bis die Straße einen neuen Namen habe. sollten in den nächsten Sitzungen keine neuen Anträge gestellt werden, könne die Durchführung der Befragung vorbereitet werden. Das werde Zeit in Anspruch nehmen. Das Sammeln, Auswerten und Prüfen der Namen werde dann auch Zeit in Anspruch nehmen. Der Bezirksrat werde über die Ergebnisse lange diskutieren. Er meinte, dass das Verfahren sich noch zwei Jahre hinziehen werde. Er ging davon aus, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger den Namen Hindenburgstraße behalten wollen. Er stellte die Frage in den Raum, was dann passiere. Da eine Umbenennung beschlossen worden sei, werde der Bezirksrat sich gegen den Bürgerwillen stellen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt war der Auffassung, dass das Verfahren nur dann konstruktiv und demokratisch sei, wenn das Verfahren offen wäre. Sie hielt das für problematisch. Es gäbe gute Ansätze wie zum Beispiel das Bürger-Panel. Das Bürger-Panel komme allerdings zu spät und hätte am Anfang des ganzen Verfahrens stehen müssen. Dem Bürger werde das Ergebnis vorgegeben ohne zu wissen, wie die Diskussion überhaupt geführt werden soll. Den Menschen in dem Stadtviertel könne nicht die Identität genommen werden. Es handele sich um wichtige gesellschaftliche Inhalte. Das sei kein Umgang mit Demokratie.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi war froh über den vorliegenden Antrag. Sie wies auf die deutschlandweite Diskussion zum Thema „Mythos Hindenburg“ hin. Sie riet dazu, Fachliteratur oder den Artikel in der vorletzten „Die Zeit“ zu lesen, in dem hinreichend auf das Thema „Hindenburg“ eingegangen worden sei. Die zu erwartende Länge des Verfahrens spreche nicht gegen den Antrag. Die Region habe die Bushaltestelle bereits umbenannt. Die Umbenennung der Straße sei beschlossen und werde auch umgesetzt. Es sei gut, dass mit dem Antrag nun auch das Verfahren in Gang gesetzt werde.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass ein demokratischer Beschluss zur Umbenennung gefasst worden sei. Das müsse man aushalten. Diesen Beschluss immer wieder anzugreifen, sei nicht richtig.

Bezirksratsherr Baathe erinnerte daran, dass es bei der Umbenennung des Emmichplatzes zunächst auch keine Einigkeit gegeben habe. Er hatte die Hoffnung, dass auch bei der Hindenburgstraße noch Einsicht gezeigt werde.

Bezirksratsherr Schmidt berichtete, dass die Stadt Bad Tölz die Diskussion um die Hindenburgstraße beendet habe, indem sie sich einvernehmlich gegen eine Umbenennung und für eine umfangreiche Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die geschichtlichen Zusammenhänge entschieden habe. In Bad Tölz sei ein historischer Pfad entstanden, an dem jeder und jede Interessierte erkennen könne, was es mit der Persönlichkeit Hindenburgs auf sich habe und welche Vorwürfe erhoben worden seien. Er hielt das für einen Umdenkungsprozess für überlegenswert.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel hatte angelehnt an die Diskussion in der Hamburger Bürgerschaft die Vorstellung, das Projekt des Erinnerungsraumes zu übernehmen. Er habe sich im Bezirksrat nicht durchsetzen könne. Er könne das aber akzeptieren. Aus diesem Grund habe er den Ursprungsantrag eingereicht, der jetzt durch den Änderungsantrag praktikabler gemacht worden sei. Er ging davon aus, dass jedem bewusst sei, dass das ganze Verfahren geraume Zeit in Anspruch nehmen werde.

Bezirksratsherr Sandow erinnerte daran, dass eine historische Aufarbeitung zur Person Hindenburg beantragt und beschlossen worden sei, die in Form einer Info-Tafel vor Ort umgesetzt werden soll. Damit werde das historische Bewusstsein gefördert und nicht behindert. Seiner Fraktion gehe es um Haltung. Hindenburg sei ein Freund der Nazis gewesen und habe das mit seinen Entscheidungen gerade zum Ende seiner Amtszeit hin auch unter Beweis gestellt. Er war der Auffassung, dass es bessere Namensvorschläge für die schöne Straße gäbe. Er begrüßte daher den Änderungsantrag.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass jede Stadt ihre eigene Diskussion führe. Einige seien zu dem Ergebnis gekommen, die Namen beizubehalten und zum Beispiel Info-Tafeln aufzustellen. Einige Straßen seien in anderen Städten längst umbenannt. Bei der Argumentationslinie, die in Bad Tölz aufgebaut worden sei, könne die Logik auch genau andersrum aufgebaut werden. Gäbe es begründete Zweifel an einer Persönlichkeit, gäbe es auch gute Gründe diese nicht mit einem Straßennamen zu ehren. Sie wies auch noch einmal darauf hin, dass die Aufstellung von Info-Tafeln beschlossen worden sei. Es sei daher klar, dass die Historie aufgearbeitet werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Zur Findung eines neuen Namens für die jetzige Hindenburgstraße wird folgendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt:
Alle Mieter*innen und Eigentümer*innen der Häuser/Wohnungen der Hindenburgstraße werden von Seiten der LHH angeschrieben. Dabei werden sie über das Verfahren aufgeklärt und um Namensvorschläge gebeten. Ebenso wird öffentlich dazu aufgerufen, Vorschläge zur Neubenennung bei der Landeshauptstadt einzureichen. Auch weitere Vorschläge können im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dabei hält der Bezirksrat Mitte es im Sinne Arbeitserleichterung für die Verwaltung nicht für erforderlich, dass Vorschläge nur aus dem Bezirk Mitte für das weitere Verfahren berücksichtigt werden.
Die Stadtverwaltung bewertet diese Namen auf Umsetzbarkeit und klärt bei Persönlichkeiten deren Lebensweg.
Der Bezirksrat wählt aus den Namen einige, jedoch nicht mehr als sieben Namen aus, wobei vorrangig weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden sollen und stimmt mehrheitlich über den Namen ab.
Die Mieter*innen und Eigentümer*innen werden im Sinne § 28 VerwVfG angehört, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
Mit diesem Antrag stellt der Bezirksrat klar, dass das in der Begründung vorgeschlagene Vorgehen einer möglichen Bürger*innenbeteiligung aus der Drucksache Nr. 15-1464/2018 nicht weiterverfolgt wird.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Klima im Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0795/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover stellt sicher, dass die im Neuen Rathaus konkret zur Nutzung vorgesehenen Räumlichkeiten (z.B. Hodlersaal zur Bezirksratssitzung) hinreichend beheizt bzw. klimatisiert sind.

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Aufsuchende SozialarbeiterInnen
(Drucks. Nr. 15-0796/2019)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi war der Ansicht, dass die Probleme im Bereich Mitte nicht durch Sozialarbeiter gelöst werden können. Hier sei die Politik gefordert mal ganz andere Entscheidungen zu treffen. Die Klientel, die sich zum Beispiel am Weißekreuzplatz und am Marstall aufhalte, habe keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern komme aus Osteuropa. Sozialarbeiter können da nichts ausrichten. Sie verwies auf ein Modell in Berlin. Dort seien Sozialarbeiter aus den Ursprungsländern geholt worden, die bei den Leuten ganz andere Dinge bewirken können. Sie werde dem Antrag trotzdem zustimmen, da jeder zusätzliche Sozialarbeiter eine gute Sache sei.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob die Unterkunft in der Langensalzastraße nur für Frauen mit Kindern sei.

Frau Göttler antwortete, dass in der Unterkunft Frauen mit Kindern und alleinstehende Frauen untergebracht seien.

Bezirksratsherr Sandow ergänzte, dass der Antrag kein Ersatz für andere zu treffende Entscheidungen darstellen soll. Die Bedarfe der unterschiedlichen Gruppen auf den Straßen und Plätzen seien sichtbar. Es sei zwingend erforderlich, dass diejenigen Menschen, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, sich Hilfe zu organisieren, aufgesucht werden, um sie auf dem Weg zurück ins Leben zu unterstützen. Nach seinem Kenntnisstand gäbe es keine Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die ausschließlich für den Stadtbezirk Mitte zuständig seien. Die Gesamtzahl der städtischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sei nicht sehr hoch. Vielmehr sei darauf vertraut worden, dass verschiedene Träger die Aufgabe übernehmen, die untereinander nicht immer gut koordiniert seien. Es sei notwendig, mit hoher fachlicher Qualifikation in die Brennpunkte zu gehen, um auch diejenigen zu erreichen, die von sich aus nirgends Hilfe suchen.

Frau Göttler antwortete, dass es im Fachbereich Soziales bei der aufsuchenden Sozialarbeit drei Sozialarbeiter*innen gäbe, die ausschließlich für den Stadtbezirk Mitte zuständig seien. Außerdem gäbe es das Kriseninterventionsteam für Obdachlose, das sich regelmäßig zum Austausch treffe. Die meisten der Obdachlosen würden sich in Mitte bewegen. In Mitte seien auch die Vereine und Verbände angesiedelt, die sich um
die Klientel kümmern. Hinzu kommen die Straßensozialarbeiter*innen des Jugendamtes und aus dem Fachbereich osteuropäische Zuwanderer.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.3.
Persönl. Einladung zur Antragstellung v. Sozialleistungen für Ältere
(Drucks. Nr. 15-0794/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass der Antrag weit über den Stadtbezirk und insofern auch über die Bezirksratskompetenzen hinausgehe. Der Antrag sei daher nicht beschlussfähig. Bei dem Antrag sei vergessen worden, dass das Renteneintrittsalter nicht mehr bei 65 Jahren liege. Die Formulierung im Antrag sei nicht ganz zutreffend. Der Antrag sei gut gemeint, aber schlecht gemacht.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass nach ihren Beobachtungen viele Neu-Rentner die den persönlichen Umständen nach erforderlichen Anträge nicht stellen würden. Sie fand den Antrag daher richtig. Es werde viel Geld für unnötige Dinge verschwendet. Sich um Bürgerinnen und Bürger zu kümmern, die eventuell aus Scham bestimmte Anträge nicht stellen, hielt sie für begrüßenswert. Sie sagte, dass andere Stadtbezirke die Möglichkeit hätten, den Antrag zu übernehmen. Sie hoffte, dass sich die SPD-Fraktion im Rat mal mit einem Schutz vor zu hohen Mieten auseinandersetze. Die Mieten in der Oststadt seien zum Beispiel sehr stark angestiegen. Allein Informationen über mögliche Hilfeleistungen reichen nicht aus. Es gäbe Broschüren vom kommunalen Seniorenservice, mit denen aber auch nicht jeder erreicht werde. Sie werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fand den Antrag prinzipiell in Ordnung. Er war der Auffassung, dass es eine differenziertere Lösung geben müsse. Zum Beispiel könnten Sozialarbeiter in die Tafeln gehen und dort Aufklärungsarbeit leisten oder es könnte über die Rententräger die Bedürftigkeit ermittelt werden, damit nur die Betroffenen angeschrieben werden müssen. Die Betroffenen sollten persönlich angesprochen werden. Dadurch entstehe mehr Vertrauen als durch einen bloßen Brief des Oberbürgermeisters.

Bezirksratsherr Dr. Feil meinte, dass aus dem Antrag ein Initiativantrag gemacht werden könnte, falls er so nicht beschlussfähig sei. Aktiv über Möglichkeiten zu informieren, sei grundsätzlich ein guter Vorschlag. Über die Form, wie das Schreiben gestaltet werden könne, könne die Verwaltung frei entscheiden. Seine Fraktion werde den Antrag unterstützen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass allen die Problemlage bekannt und bewusst sei. Auch er habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Menschen schämen. Er war überzeugt davon, dass dieses Gefühl durch ein Schreiben nicht ausgeschaltet werde. Er wies auf die Broschüre hin. Seines Erachtens nach wäre es sinnvoll, wenn diese bei den Tafeln, in Büchereien usw. ausgelegt werde.

Frau Göttler sagte, dass die Broschüre „Rente und mehr“ heiße. Der Vorgänger habe „Der kleine Geldbeutel“ geheißen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte von den Rententrägern erteilt werden dürfen.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass es um Menschen gehe, die sich mit dem schamvollen Thema der persönlichen Armut bisher niemanden zu erkennen gegeben haben. Die Menschen, die sich auch dann nicht trauen Hilfe zu suchen, wenn ihnen der Strom abgestellt werde, seien die Menschen, die es zu erreichen gilt. Die Landeshauptstadt vergebe sich nichts damit, die Menschen schriftlich in einem höflichen Ton mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Er verwies auf die Anschreibeaktion von Herrn Weil. Viele Menschen hätten sich danach ermutigt gefühlt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt mit einem freundlichen Einladungsschreiben z.B. durch den OB alle über 65 Jahre alten, zumindest die im Stadtbezirk Mitte lebenden Mitmen-schen an und lädt sie dazu ein, ergänzend zu etwaigen Ansprüchen auf Altersrente einen Antrag auf Wohngeld nach dem WohngeldG bzw. auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zu stellen.
In diesem freundlichen Anschreiben sollen die Kontaktdaten zuständiger AnsprechpartnerIn-nen der LHH genannt werden und darauf hingewiesen werden, dass zur schlichten Antragstellung zunächst keine Vordrucke erforderlich sind und dann später beim Ausfüllen entsprechender Vordrucke jederzeit gerne geholfen wird.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Verkehrszählung der Waldchaussee
(Drucks. Nr. 15-0787/2019)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt fragte, welches Ziel der Antrag und die Verkehrszählung verfolgen und was das im Ergebnis aussagen soll.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass die Eilenriede Ruhegebiet geworden sei. Bei dem Weg werde bekanntermaßen immer wieder überlegt, wie der Verkehr durchgeleitet werden soll. Um entscheiden zu können, ob und wie die Sperrzeiten ausgeweitet werden können, müssen die Auswirkungen bekannt sein. Um wissenschaftlich vorgehen zu können, bedürfe es als Grundlage einer Datenerhebung. Bei der Waldchaussee handele es sich eher um einen Weg als um eine Straße. Zu den Sperrzeiten werde die Straße ausgiebig von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt. Im Hinblick darauf, dass es sich um eine Ruhezone Hannovers handele, sei es sinnvoll zu ermitteln, wie sich die Sperrungen auf die anderen Straßen auswirke.

Bezirksratsherr Hoffmann hielt den Antrag für tendenziös geprägt. Die Waldchaussee zu sperren, um zu gucken, was passiere, hielt er nicht für sinnvoll. Gegen eine reine Verkehrszählung sei nichts einzuwenden. Testsperrungen könne seine Fraktion aber nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock verwies darauf, dass die Wochensperrung nur erfolgen soll, wenn es nötig sei. Wenn unter anderen Bedingungen getestet werden soll, wohin sich die Verkehre verlagern, sei das eine Möglichkeit. Sie sei bereit den Satz zu streichen, wenn der Antrag dadurch zustimmungsfähig werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verwies darauf, dass es bereits viele dahingehende Anträge gegeben habe, die alle nicht durchgekommen seien. Er war der Auffassung, dass das testweise Sperren nichts bringen werde. Er ging davon aus, dass dadurch ein Verkehrschaos verursacht werde, da die Strecke in der Woche viel genutzt werde. Zu Messezeiten habe die Verwaltung die Straße auch schon mal an einem Sonntag geöffnet. Werde die Straße gesperrt, verlagere sich der Verkehr auf die Walderseestraße und die Podbielskistraße. Die Probleme, die es in der Walderseestraße gegeben habe, seien größtenteils beseitigt. Das würde sich wieder verändern, wenn die Waldchaussee gesperrt werde. Er hielt es für besser, wenn die Autos durch den Wald fahren statt durch ein Wohngebiet. Der Wald sorge für vernünftige Luft.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wie die Verkehrszählung aller Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden soll. Die Waldchaussee sei die Hauptverkehrsader, die die östlichen Stadtteile verbinde. Da Steuerndieb zum Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gehöre, könne die Verkehrszählung nur in Kooperation mit dem anderen Stadtbezirk durchgeführt werden. Es gäbe Anwohner, die sich eine Busverbindung durch die Waldchaussee wünschen. Bei einer Sperrung der Waldchaussee würde am Steuerndieb eine Sackgasse entstehen und die Menschen müssten viel längere Wege zurücklegen. Umwege sorgen für eine schlechtere Luftqualität. Sie hielt das nicht für sinnvoll.

Bezirksratsherr Kriwall beantragte über den letzten Satz getrennt abzustimmen.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass die Waldchaussee an einem Messewochenende geöffnet gewesen sei, weil Wach und Schließ vergessen habe, sie zu sperren. Sie sagte, dass die Waldchausse rechtlich keine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße, sondern ein Waldweg sei. Der Schleichverkehr auf dem Waldweg sei immer toleriert worden, weil vor dem Ausbau der Pferdeturmkreuzung jeden Morgen und jeden Abend ein massiver Stau auf dem Messeschnellweg gewesen sei. Die Waldchaussee sei zur Umgehung des Staus genutzt worden. Seit dem Ausbau der Pferdeturmkreuzung zur Expo müsste die Waldchaussee ihre überragende Bedeutung als Verbindung verloren haben. Sie wies darauf hin, dass auch der Messeschnellweg als Alternative zur Waldchaussee genutzt werden könne und nicht notwendigerweise die Walderseestraße. Es gehe darum zu gucken, welche Verkehre betroffen seien und wohin sich der Verkehr verlagere. Der Verkehr gehöre nicht in den Wald.

Bezirksratsfrau Stock wies darauf hin, dass neben dem Autoverkehr auch der Freizeitverkehr gezählt werden soll. Fußgänger, Rad- und Inlinefahrer können genauso gezählt werden wie Autos. An jeder Straße gäbe es Verkehre, die durchfahren aber auch hin- und herfahren. Sie vertraute auf die Erfahrungen derjenigen, die die Verkehrszählungen durchführen. Die Daten sollen als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen. Das könne zum Beispiel auch das Einrichten eine Buslinie dort sein. Sie sah dabei jedoch ein Problem durch die Wochenendsperrung. Auch in Bezug auf die Verkehrsverlagerungen werden verlässliche Daten benötigt. Sie sagte, dass mit den anderen Stadtbezirken geredet werden müsse. Kooperationen begrüße sie immer.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass sich auf der Waldchaussee am Wochenende viele Familien mit Kindern aufhalten, die auf dem Teilstück hin- und herfahren. Werden diese Menschen mehrfach gezählt erhalte man Verkehrszahlen, die es in dem Sinne gar nicht gäbe. Es habe vor Jahren bereits den Versuch gegeben, die Straße zu sperren. Seinerzeit sei der Bezirksrat mit Ausnahme der Grünen einhellig der Meinung gewesen, dass die Straße geöffnet bleiben soll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Eine Verkehrszählung an der Waldchaussee innerhalb der Beschrankung und den angrenzenden Straßen in Bezug auf alle Verkehre an allen Wochentagen zu veranlassen. Inklusive der Freizeitverkehre auch zu Zeiten der Sperrung.
Wenn nötig soll die Straße eine Woche testweise gesperrt werden um weitere aufschlussreiche vergleichende Verkehrszählungen durchführen zu können.

Satz 1 und 2: 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Satz 3: 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.2.
Parken auf dem Fußweg Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0788/2019)

Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.3.2.1.
Parken auf dem Fußweg Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0788/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.3.3.
Fahrradständer Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0789/2019)

Ersetzt

TOP 7.3.3.1.
Fahrradständer Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0789/2019 N1)

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass der Standort der Fahrradständer im Stadtbezirk Südstadt-Bult liege. Der Bezirksrat Mitte sei nicht zuständig.

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht wiederholte, dass die Fahrradständer im Bereich des Stadtbezirks Südstadt-Bult stehen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der neue Standort im Stadtbezirk Mitte liege.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass die Verpflichtung der Verwaltung zur Vorlage einer Drucksache in einem anderen Stadtbezirk nicht beschlossen werden könne. Gegebenenfalls müsse sich an die Fraktion im anderen Stadtbezirksrat gewandt werden, damit die einen entsprechenden Antrag in ihrem eigenen Stadtbezirk einreichen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass in anderen Fällen schon so verfahren worden sei und führte als Beispiel Litfaßsäulen an, die auf Grenzgebiet stehen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke konnte sich an keinen solchen Fall erinnern und bat um Konkretisierung. Er wiederholte, dass es nicht möglich sei, Anträge für andere Stadtbezirke zu stellen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sprach sich grundsätzlich für Fahrradabstellanlagen unter Brücken aus. Er empfahl nur die Fahrradabstellanlage unter der Brücke zu beantragen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass hier möglicherwiese Grenzgebiete mit Einzugsgebieten verwechselt werden. Bei Schulen sei das zum Beispiel häufiger der Fall, dass diese zwar nicht im Stadtbezirk liege aber im Einzugsgebiet.

Bezirksratsfrau Stock schloss sich dem gemachten Vorschlag an. Sie werde den Antrag entsprechend verändern und nur die Fahrradabstellanlage fordern.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass sich unter Brücken viele Tauben aufhalten. Er persönlich würde sein Fahrrad nicht unter einer Brücke abstellen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Fahrradständer vom Fußweg zu entfernen bzw. bei privatem Gebrauch die Eigentümer aufzufordern diese zu entfernen. Stattdessen wird Unter der Brücke wird eine von der Brücke überdachte Fahrradabstellanlage geschaffen. Hierzu soll wenn möglich das 1000 Bügelprogramm der Region Hannover genutzt werden.
2. Wenn nötig wird der Antrag dem Stadtbezirk Südstadt/Bult vorgelegt da es sich genau genommen um beide Gebiete handelt.

Einstimmig

TOP 7.3.4.
Kreuzung Plathnerstraße/Gellertstraße/Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0791/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Wegebeziehungen an der Kreuzung Plathnerstraße/Gellertstraße/Wegenerstraße in richtung Süden und Norden auch für den Fußverkehr linear (in Blickrichtung/geradeaus) über die Straße zu führen.
2. Die entsprechenden nötigen Absenkungen vorzunehmen.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 7.3.5.
St(r)ö(e)rtafeln
(Drucks. Nr. 15-0793/2019)

Ersetzt

TOP 7.3.5.1.
St(r)ö(e)rtafeln
(Drucks. Nr. 15-0793/2019 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verwies auf Drucksache Nr. 15-2924/2018. Die Verwaltung sei dem Antrag, die Litfaßsäule zu entfernen, nicht gefolgt. Er ging davon aus, dass der Antrag in diesem Fall genauso abgelehnt werde. Eine Neubewertung der Werbeanlagen sei bei den Anlagen, über die es Beschwerden gegeben habe, vorgenommen worden. Er hatte den Eindruck, dass der Wunsch hinter dem Antrag stehe, gar keine Werbung mehr in der Stadt zu haben. Er war mit den Anlagen zufrieden, die versetzt worden seien. Er fragte, wie die öffentlichen Toiletten finanziert werden sollen, wenn es die Werbung nicht gäbe.

Bezirksratsherr Hoffmann fand einen Teil der Werbeanlagen ebenfalls störend. Er wies darauf hin, dass nur ein Teil der Werbeanlagen überprüft worden sei. In der Anlage zum Antrag seien einige Fotos mit Werbeanlagen, die nicht im Stadtbezirk Mitte liegen. Er schlug vor, den Antrag mit den Worten „im Stadtbezirk Mitte“ zu ergänzen, da nichts beschlossen werden könne, was über den Stadtbezirk hinaus Wirkung entfalte.

Bezirksratsherr Baathe erläuterte, dass gerade weil aufgrund der schlechten Positionierung einige Werbeanlagen versetzt worden seien, die anderen Werbeanlagen auch überprüft werden sollen. Er hatte den Eindruck, dass die Standorte nur nach Aktenlage und nicht nach Überprüfung vor Ort genehmigt worden seien. Aus verschiedenen Foren habe es Meldungen weiterer störender Standorte mit Begründung gegeben. Nach seiner Auffassung gäbe es in der Stadt noch Standorte, die für Werbeanlagen genutzt werden könnten und nannte als Beispiel den Grünstreifen auf dem City-Ring. Niemand würde auf die Idee kommen, die Werbetafeln auf eine Fahrbahn zu stellen. Auf den Fuß- und Fahrradverkehr würde dagegen keine Rücksicht genommen. Er ging sicher davon aus, dass noch einige Werbeanlagen versetzt würden, wenn sie vor Ort überprüft werden.

Bezirksratsfrau Stock hielt es für unbegründet zu sagen, dass die versetzten Werbetafeln ausreichend seien, solange nicht alle überprüft worden seien. Die Bilder seien Beispiele, um die Notwendigkeit der Überprüfung zu untermauern. Die Standorte seien neu zu bewerten, um negative Auswirkungen auf die Sicherheit auszuschießen. Die Finanzierung der Toiletten sei nicht Gegenstand der Diskussion. Es gehe in dem Antrag nur um die Versetzung der Werbeanlagen.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte nach, ob die Worte „im Stadtbezirk Mitte“ ergänzt werden. Der Antrag sei für ihn sonst nicht zustimmungsfähig, da er über den Stadtbezirk hinausgehe.
Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie den Antrag entsprechend ändere.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Werbeanlagen wie die Litfaßäule auf der Fußgängerinsel Celler Straße/Lister Meile, die erheblich belästigen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen, umgehend von den Stellen zu entfernen. (Beschlossen im Antrag Nr. 15-1451/2018 N2)

2. Zusammen mit der Polizei eine Neubewertung aller Werbeanlagen der Stroer/ X-City Marketing GmbH im Stadtbezirk Mitte zu veranlassen. Hierbei wird auf eine mögliche gestörte Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmer geachtet, auf die bauartbedingte Höhe der Belästigung, auf Einschnitte in Wegebeziehungen und ob der vereinnahmte Raum nicht dem Fußverkehr zusteht oder den Radverkehr einschränkt.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Adenauerallee
(Drucks. Nr. 15-0770/2019)

Bezirksratsherr Kriwall zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.4.2.
Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 15-0771/2019)

Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.4.2.2.
Verwarn- und Bußgeldkatalog
(Drucks. Nr. 15-0771/2019 N1)

Ersetzt durch Änderungsantrag

TOP 7.4.2.1.
Änderungsantrag zur DS 15-0771/2019 Regelkatalog für Verwarn- und Bußgelder gem. SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-0946/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt sah ebenfalls Handlungsbedarf. Er fragte zum Antrag der SPD-Fraktion, was unter „Billigkeits- und Härtefallregelung“ zu verstehen sei, wie das gehandhabt werden solle und wer betroffen sei und wer nicht.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass er sich die gleiche Frage gestellt habe. Für ihn diene ein solcher Katalog der Vereinfachung. Es könne nicht in jedem Einzelfall erhoben werden, wie sich die jeweiligen Umstände wie Verdienst oder Ort und Zeit des Vergehens usw. gestalten. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gäbe es auf Bundesebene die Bußgeldverordnung. Die einzige Härtefallregelung, die dort enthalten sei, beziehe sich auf den Führerscheinentzug. Bei den dort genannten Geldbeträgen handele es sich um feste Beträge. Er hielt die Ermittlung der Einkommensverhältnisse für nicht praktikabel, da der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Da seine Fraktion für eine Vereinfachung sei, sei der Antrag nicht zustimmungsfähig.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob der Antrag nur für den Stadtbezirk Mitte gemeint sei, da das im Antrag nicht benannt sei oder ob es sich um einen Initiativantrag nach § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) handele.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass der Bezirksrat seinerzeit zur SOG-VO angehört worden sei. Er ging davon aus, dass die Anhörung fortdauere und deshalb eine Anregung an den Rat gegeben werden könne.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Frage der Zuständigkeit und anderer formaler Fragen immer dann erörtert werde, wenn inhaltlich keine Argumente mehr vorliegen würden. Inhaltlich könne man sich mit der Frage beschäftigen, ob die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Geldbeträgen versehen werden sollen. Die Frage sei, wie das in den politischen Prozess eingebracht werden könne. Aus diesem Grund habe seine Fraktion die Formulierung im Antrag gewählt, dass die Stadt aufgefordert werde, in Ergänzung zur Verordnung einen Regelfallkatalog als Satzungsentwurf für den Rat vorzubereiten. In Bezug auf die Härtefall- und Billigkeitsregelung wies er darauf hin, dass der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auch Regelbeträge enthalte. Es gäbe aber immer die Möglichkeit, von der Regel abzuweichen. Das Ordnungswidrigkeitsrecht unterliege dem Opportunitätsprinzip. Individuelle Gesichtspunkte, die im Verfahren vorgebracht werden, können berücksichtigt werden. Er meinte, dass der Antrag der CDU von der Verwaltung umgehend abgelehnt werden würde, da keine Zuständigkeit des Bezirksrates vorliege. Er bat daher um Zustimmung zum Änderungsantrag.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte ebenfalls, dass nur ein Antrag nach § 94 NKomVG in Frage komme. Er hatte Verständnisprobleme bezüglich der Härtefallregelung. Er fragte, ob der Härtefall eintrete, wenn kein Einkommen vorhanden sei, die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit dadurch überflüssig und eine Verhaltensänderung dadurch nicht erreicht werde. Er sagte, dass es klare Regeln geben müsse, an die sich jeder zu halten habe und die für alle gleich seien. Gegebenenfalls könne ein Bußgeld in Raten bezahlt werden. Er beantragte getrennte Abstimmung der beiden Sätze.

Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass er den Antrag seiner Fraktion geändert habe. Der Antrag werde jetzt nach § 94 NKomVG gestellt. Er verlas die Änderungen im Antragstext.

Bezirksratsfrau Stock begrüßte die Änderung der Rechtsgrundlage. Sie schlug vor, die Tatbestände zusammenzufassen. Zu dem SPD-Antrag sagte sie, dass nicht darüber diskutiert werden müsse, wie eine Strafe abbezahlt werde. Es sei nicht Aufgabe des Bezirksrates, darüber zu entscheiden.

Bezirksratsherr Baathe war der Auffassung, dass es bei den Bußgeldern einen Spielraum geben müsse. Die Einsicht des zu Verwarnenden würde zum Beispiel eine Rolle spielen. Die Billigkeits- und Härtefallregelungen dürfen aber kein Freifahrtschein sein. Die Zahlungsfähigkeit dürfe daher keine Rolle spielen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi berichtete, dass sie positive Bemerkungen in Bezug auf den CDU-Antrag erhalten habe. In vielen anderen Ländern gäbe es bereits strengere Regeln und höhere Strafen. Einer Billigkeits- und Härtefallregelung werde sie nicht zustimmen. Es könne nicht sein, dass das Verhalten der Obdachlosen und Trinker auf dem Weißekreuzplatz nicht geahndet werde, weil sie kein Geld haben. Der städtische Ordnungsdienst habe aber so argumentiert und unternehme da nichts.

Frau Göttler sagte, dass es aktuell eine Spannbreite bei den Bußgeldern gäbe, damit eine individuelle Entscheidung getroffen werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es eine Hilfe für den städtischen Ordnungsdienst darstellen würde, wenn es einen Bußgeldkatalog gäbe. Eine Durchsetzung sei dann auch möglich.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt berichtete, dass in Bonn eine Art gelbe Karte als Verwarnung eingeführt worden sei. Die Vorgehensweise sei erfolgreich und habe zu einer verbesserten Lebensqualität geführt. Der Antrag ihrer Fraktion sei unter anderem aufgrund der massiven Beschwerden der Anwohner des Marstalls entstanden. Im Bereich des Steintors könne die Anzahl der Ordnungskräfte erhöht und die Uhrzeiten ausgeweitet werden. Sie schlug vor, über die Einführung von Verwarnstufen nachzudenken.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Ergänzung zur Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) einen Re-gelfallkatalog für Verwarn- und Bußgelder als Satzungsentwurf für den Rat vorzubereiten und diesen im Falle der Beschlussfassung entsprechend bekannt zu geben und in geeigne-ter Form zu veröffentlichen. Dieser Katalog soll Härtefall- und Billigkeitsregelungen beinhal-ten.

Satz 1: Einstimmig
Satz 2: 6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.4.3.
Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0772/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Calenberger Straße, zwischen Leibnizufer und der Einmündung Archivstraße, die nur im westlichen Teil vorhandene Markierung für Radfahrende auf die gesamte Fläche auszuweiten.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.4.4.
Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0773/2019)

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner interessanter sei, die Informationen in Dateiform zu bekommen. Er schlug vor, im Antrag aufzunehmen, dass die Informationen zu den Baustelleneinrichtungen und –verkehre dem Gremium zur Verfügung gestellt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass eine Vorstellung erfolgen soll und die Unterlagen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass ihm Erläuterungen wichtig seien. Eine Datei allein sei für ihn nicht ausreichend.

Bezirksratsherr Sandow zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 7.5.1.
Legendenschild für Straßenschilder des Ernst-August-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0686/2019)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass sie als Abschiedsgeschenk an den ausscheidenden Bezirksratsherrn Dr. Junghänel dem Antrag zustimmen werde.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt werden um Formulierungsvorschläge für den Text eines Legendenschildes unter Straßenschildern des Ernst-August-Platzes gebeten, welches den Namensgeber erklärt, aber auch auf die problematischen Aspekte seiner Regierung hinweist.

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Beteiligung des Bezirksrates bei Bauvorhaben
(Drucks. Nr. 15-0797/2019)

Anfrage
In den letzten Jahren wurden im Stadtbezirk Mitte zahlreiche Bauvorhaben vorangebracht und realisiert, teilweise wurden Bebauungspläne dafür verändert bzw. geschaffen, teilweise Verkaufsdrucksachen beschlossen.
Bei einigen konkreten Bauvorhaben ist jedoch unklar, inwieweit der Bezirksrat Mitte über Beschlussdrucksachen beteiligt worden ist / hätte auch beteiligt werden müssen, insbesondere hinsichtlich des kompletten Umbaus des Eingangsbereichs des Zoos, im Hinblick auf das Star Inn Hotel in der Hamburger Allee und hinsichtlich des zweiten Rathauses in der Schützenstraße.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit war der Stadtbezirksrat Mitte bei den o.a. Vorhaben beteiligt worden?
2. Inwieweit hätte der Bezirksrat Mitte beteiligt werden müssen?
3. Welche Rechtsfolgen ergäben sich bei einer rechtswidrigen Unterlassung der Beteiligung bzw. einer fehlerhaften und welche Möglichkeiten bestehen, dagegen vorzugehen?

Frau Roth antwortete für die Verwaltung wie folgt:

1. Umbau Eingangsbereich Zoo:
Die Zoo Hannover GmbH hat im August 2015 einen Wettbewerb zur Umgestaltung des Eingangsbereichs für den Erlebniszoo Hannover ausgelobt. Im Dezember 2015 wurde entschieden, dass die Umgestaltung auf Grundlage des Entwurfs des Büros Pape und Pape aus Kassel durchgeführt werden soll. Der Erlebniszoo ist eine Beteiligungsgesellschaft der Region Hannover, so dass die Federführung für das Verfahren bei der Region Hannover lag. Die Zoo Hannover GmbH und die Region Hannover haben das Wettbewerbsergebnis mehrfach in der lokalen Presse vorgestellt.
Ein Baurecht für die Umgestaltung war gemäß § 34 BauGB vorhanden, so dass die Baugenehmigung im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung erteilt wurde. Eine Beschlussfassung durch ein politisches Gremium war nicht erforderlich. Star INN Hotel Hamburger Allee:
Im Jahr 2015 wurde das städtische Grundstück Hamburger Allee 65-75 zur Errichtung eines Hotelneubaus verkauft. Hierzu gab es eine vertrauliche Verkaufsdrucksache (Nr. 1163/2015), die dem Bezirksrat am 15.06.2015 zur Anhörung vorlag. Mit dem Bebauungsplan 1165, der für das Grundstück ein Kerngebiet (MK) festsetzt, lag ein Baurecht vor, so dass die Baugenehmigung im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung erteilt wurde. Eine Beschlussfassung durch ein politisches Gremium war nicht erforderlich.
Der Erwerber wurde zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbes verpflichtet. Der damalige Bezirksbürgermeister Herr Norbert Gast war als stellvertretender Sachpreisrichter in das Verfahren eingebunden und nahm an der Jurysitzung teil.
Verwaltungsneubau Schützenplatz:
Die vertrauliche Drucksache zum Vergabeverfahren (Nr. 1581/2014) wurde dem Bezirksrat Mitte zur Kenntnis gegeben. Das Ergebnis der Vergabe wurde dem Bezirksrat zur Kenntnis gegeben (DS Nr. 2756/2015).
Für das Grundstück liegt ein Baurecht gemäß § 34 (2) BauGB vor, so dass die Baugenehmigung im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung erteilt wurde. Eine Beschlussfassung durch ein politisches Gremium war nicht erforderlich.
2. Dies ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 1.
3. Die Anhörungsrechte der Stadtbezirksräte sind vielfältig und in § 94 Abs. 1, 2 NKomVG sowie §§ 10 und 11 der Hauptsatzung geregelt. Im Hinblick auf die vorliegende Frage sind besonders die Rechte zur Anhörung bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf die Ortschaft oder den Stadtbezirk erstrecken (§ 94 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 NKomVG; § 10 Abs. 1 Ziff. 2.1 Hauptsatzung) sowie bei Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es in der Ortschaft oder im Stadtbezirk liegt (§ 94 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 NKomVG; § 10 Abs. 1 Ziff. 5 Hauptsatzung), einschlägig.
Das Anhörungsrecht ist ein zwingendes verfahrensrechtliches Erfordernis. Die Anhörung muss vor der Beschlussfassung des für die Entscheidung zuständigen Organs stattfinden. Nur ausnahmsweise kann gemäß § 89 S. 4 NKomVG vor Eilentscheidungen eine Anhörung unterbleiben.
Die Rechtsfolgen der Unterlassung einer erforderlichen Anhörung sind von dem Inhalt der gefassten Beschlüsse abhängig. Im Regelfall wären die Entscheidungen des Beschlussorgans zwar gültig, aber verfahrensfehlerhaft und somit formell rechtswidrig. Anders wäre es bei der Setzung von Stadtrecht, wie etwa dem Erlass von Satzungen. In diesen Fällen führt eine fehlende Anhörung zur Nichtigkeit der Entscheidung des zuständigen Beschlussorgans.
Die Möglichkeit, gegen die Verletzung des Anhörungsrechts vorzugehen, bietet ein vor dem örtlichen Verwaltungsgericht zu führendes Kommunalverfassungsstreitverfahren. Für dieses Streitverfahren ist der üblicherweise nicht rechtsfähige Stadtbezirksrat parteifähig. Wird eine konkrete Handlung der Verwaltung gefordert, wäre der Kommunalverfassungsstreit in Gestalt einer allgemeinen Leistungsklage zu führen. Richtet sich das Begehren des Stadtbezirksrats auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, wäre auch eine Feststellungsklage statthaft.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass dem Bezirksrat häufig Bebauungspläne zur Anhörung vorgelegt werden. Der Eingangsbereich Zoo und der Verwaltungsneubau Schützenplatz seien nicht unerhebliche bauliche Vorhaben. Der Eingangsbereich des Zoos sei ein sehr mächtiges Bauwerk. Es füge sich nicht in eine Umgebung ein, da drum herum Wald sei. Beim Verwaltungsgebäude am Schützenplatz gäbe es auch keine vergleichbare Umgebung von Bürogebäuden oder ähnlichem. Es stelle sich die Frage, inwiefern sich das ohne den Erlass eines Bebauungsplanes in die Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einfügen könne. Er fragte, wie häufig der bequeme Weg des § 34 BauGB gewählt werde, um das aufwändige Bebauungsplanverfahren und die Beteiligung der Gremien auszuschließen. Er fragte außerdem, in welchen Fällen der § 34 BauGB gezogen werde.

Frau Roth antwortete, dass der § 34 BauGB nicht gezogen werde. § 34 BauGB werde relevant, wenn sich die zu bebauende Fläche innerhalb eines zusammenhängenden Ortsteils befinde und es keinen Bebauungsplan gäbe. In diesen Fällen gäbe es einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Es sei denn, die Verwaltung wolle dem Antrag nicht folgen, dann müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden. die Anzahl der betroffenen Fälle konnte sie nicht benennen. Sie sagte, dass es im Stadtbezirk Mitte kaum Flächen gäbe, auf die das zutreffe. Für die meisten Flächen seien Bebauungspläne vorhanden. Sie wies darauf hin, dass es umliegend um das neue Verwaltungsgebäude am Schützenplatz Bürogebäude gäbe. Auch beim Eingangsbereich des Zoos gäbe es Umgebungsbebauung. Beides seien Bereiche nach § 34 BauGB. Es habe kein Erfordernis gegeben, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass sowohl der Eingangsbereich des Zoos als auch das zweite Rathaus und das Star-Inn-Hotel prägende Bauten im Stadtbezirk seien. Offenbar gäbe es keine Verpflichtung den Stadtbezirksrat einzubeziehen. Er schlug der Verwaltung aber vor, bei solchen prägenden Bauvorhaben, den Bezirksrat zumindest zu informieren. Er hielt das insbesondere deshalb für erforderlich, weil er als Bezirksratsmitglied von Einwohnerinnen und Einwohnern angesprochen werde und sprechfähig sein müsse.

Frau Roth sagte, dass sie das Anliegen mitnehmen werde. Es könne aber nur um eine freiwillige Information und nicht um eine formelle Beteiligung gehen.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der § 34 BauGB dafür geschaffen worden sei, um eine Baulücke in einer einheitlichen Umgebung zu füllen. Nach seiner Auffassung könne es nicht um singuläre Gebäude wie den Eingang des Zoos gehen.

Frau Roth antwortete, dass mit dem § 34 BauGB durchaus auch bebaute Areale arrondier und vervollständigt werden können. Bei der Fläche am Schützenplatz habe es sich um eine Form von Baulücke gehandelt. Im Falle des Zoos handele es sich um ein inhomogeneres Gebiet, das eine klein- und großteilige Umgebungsbebauung aufweise. Eine bauliche Prägung sei aber vorhanden.


TOP 8.1.2.
Öffentliche Sicherheit und kommunaler Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-0798/2019)

Anfrage
Bereits 2016 hat die Stadt Hannover reagiert und mit dem kommunalen Ordnungsdienst eine zentrale Stelle bei der LHH geschaffen, die sich auch um Belange von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum kümmern soll.
Trotz der begrüßenswerten Schaffung des kommunalen Ordnungsdienstes haben bestimmte Missstände im Stadtbezirk Mitte zumindest nach der gefühlten Wahrnehmung noch nicht nachgelassen bzw. haben sich verstärkt (vermehrtes Aufkommen von drogenabhängigen Menschen, die sich im Bereich Odeonstr./ Brüderstr. die Spritze setzen, menschliche Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum u.ä.)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie sehen die schwerpunktmäßigen Einsatzgebiete der Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes örtlich und sachlich bisher aus, inwiefern konnten alle für den Dienst vorgesehenen Stellen mittlerweile besetzt werden, wie hoch ist der Frauenanteil?
2. Welche Erkenntnisse hat der kommunale Ordnungsdienst bzw. welche Entwicklungen kann er im Stadtbezirk Mitte derzeit feststellen?
3. Wie viele aktive Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes sind täglich im Stadtbezirk Mitte unterwegs und welche Aufgabe haben sie derzeit konkret vor Ort?

Schriftlich beantwortet

1. Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes ist es, Bestreifungen im Stadtgebiet vorzunehmen, bei Regelverstößen tätig zu werden, Ordnungswidrigkeiten festzustellen und gegebenenfalls notwendige Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten.
Informationen, Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung werden entgegengenommen und unmittelbar bearbeitet. Darüber hinaus steht der Ordnungsdienst rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zur Seite.
Das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes umfasst das komplette Stadtgebiet einschließlich der bebauten Flächen und Grünflächen. Die zu beobachtenden Gebiete werden dabei immer wieder den jahreszeitlichen und örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten angepasst.
Schwerpunkte sind u. a. die Innenstadt, der Bahnhofsbereich, Raschplatz, Weißekreuzplatz, Lister Meile, Linden-Limmer und Ricklingen und Mühlenberg.
Von den insgesamt 49 Stellen sind aktuell 47 besetzt. 8 Frauen und 39 Männer.
2. Mit Blick auf die dem Ordnungsdienst übertragenen Aufgaben ist der Stadtbezirk Mitte ein Einsatzschwerpunkt. Der Ordnungsdienst zeigt daher im Bereich der Innenstadt besondere Präsenz und sucht zudem die intensive Vernetzung mit weiteren für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit verantwortlichen Akteur*innen, insbesondere der Polizei. Ordnungsdienst und Polizei sind hier regelmäßig im gemeinsamen Streifeneinsatz und pflegen einen engen Informationsaustausch.
Liegen z.B. Hinweise zu Drogenkonsum- und Handel vor bzw. werden diese an den Ordnungsdienst herangetragen oder durch den Ordnungsdienst selbst wahrgenommen, wird dies umgehend an die Polizei weitergegeben, da es sich hierbei um Straftaten handelt.
Sofern eine Vermüllung festgestellt wird, wird dies umgehend AHA bzw. FB 67 mit der Bitte um Reinigung gemeldet. Aufgrund einiger Hinweise zu dem Bereich Odeonstraße / Brüderstraße, wurde dieser Bereich in die regelmäßige Bestreifung durch den Ordnungsdienst aufgenommen. Entwicklungen zu den genannten Schwerpunkten können belastbar erst nach längerer Zeit des Einsatzes mit der gesamten Anzahl an Mitarbeiten dargestellt werden.
3. Im Innenstadtbereich sind derzeit täglich rund 15 Mitarbeitende des Ordnungsdienstes im Außendienst tätig. Allgemeine Aufgaben des OD ist es Präsenz zu zeigen, Ansprechbarkeit und die Einhaltung von grundlegenden Regeln des Zusammenlebens wie sie u.a. in der Verordnung für Ordnung und Sicherheit der LHH definiert sind, sicherzustellen.
Konkret wird u. a. aggressives Betteln unterbunden, darauf geachtet, dass keine Lärmbelästigung (Ruhestörung) stattfindet, die Regeln zur Straßenmusik eingehalten werden, dass Hunde angeleint sind.
Ferner werden Anzeigen wegen Wildpinkelns aufgenommen und das Einhalten Spielplatzsatzungen der Spielplätze wird kontrolliert.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Energieverbrauch Werbeanlagen
(Drucks. Nr. 15-0781/2019)

Anfrage
Nach Verwaltungsantwort 15-1452/2018 F1 ist der Energieverbrauch der Werbeanlagen in Hannover vor und nach dem Neuen Werbevertrag (Beschlussdrucksache 2096/2016) nicht bekannt. Demnach müssen wir davon ausgehen, dass vor Abschluss der Verträge auch keine Prüfung auf Kompatibilität mit den Klimaschutzzielen der Stadt Hannover stattgefunden hat. Der Energieverbrauch eines Gerätes ist unter verschiedenen Ausgangsbedingungen bekannt. Zumindest Mittelwerte aus Testläufen oder Erfahrungen aus anderen Städten liegen dem Hersteller und Betreiber betriebsbedingt zur Kostenabschätzung und voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit vor. Mittlerweile laufen die Anlagen über den Zyklus eines Jahres hinaus, so dass sogar der tatsächliche Verbrauch unterschiedlicher Bauarten vorliegen sollte.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund teilweise erneut:
1. Warum fand keine Prüfung statt?
2. a) Wie hoch ist der bauartbedingte tatsächliche, voraussichtliche und durchschnittliche Energieverbrauch der Werbeanlagen jährlich, wenn alle Werbeanlagen nach neuem Vertrag am laufen sind.
b) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen im Jahr 2018?
c) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen zu Beginn/im ersten Jahr des alten Werbevertrages und im letzten Jahr des alten Vertrages?
d) Wer trägt die Energiekosten?

Schriftlich beantwortet

1. Mit der Beschlussdrucksache 2456/2015 hat der Rat Eckpunkte festgelegt, die bei der Neuvergabe der Werberechte berücksichtigt werden sollten. Diese Kriterien wurden von der Verwaltung bei den Vertragsverhandlungen und beim Abschluss des neuen Vertrages (Beschlussdrucksache 2096/2016) vollumfänglich eingehalten.
Ein Bewertungskriterium war dabei das Werbeträgerkonzept, das beim Vertragspartner hinsichtlich der Umweltgesichtspunkte Nachhaltigkeit (Verantwortungsbewusster Umgang mit der Umwelt und effizienter Einsatz von Ressourcen) und Energieeffizienz (u.a. Senkung CO2-Emmision durch Reduzierung des Stromverbrauchs) überzeugte.
Ein weiteres Kriterium stellte die Modernisierung des bestehenden Werbeträgerbestandes dar. Sämtliche ausgetauschte Werbeträger sind mit modernster Technologie und energiesparender Beleuchtung ausgestattet. Erfahrungen des Vertragspartners aus den vergangenen Jahren haben ergeben, dass durch die Modernisierung der Werbeträger mit LED-Beleuchtung und anderen Optimierungsmaßnahmen bei gleichzeitigem Ausbau des hinterleuchteten Werbeträgerbestandes, eine Senkung der Stromkosten von ca. 25% erreicht werden kann. Bei den elektronischen Werbeanlagen wurden durch den Einsatz energieeffizienter Systeme Einsparungen in Höhe von ca. 45% erreicht. Positiv für die Gesamtenergiebilanz ist dabei, dass bei diesen Anlagen die Produktion von Werbemitteln (Plakate, Folien etc.) sowie die An- und Abfahrt zur Bewirtschaftung entfällt.
Bei der Auswahl des Energielieferanten und der bezogenen Energieart hat der Vertragspartner umweltpolitische Aspekte berücksichtigt. Für sämtliche Werbeträger mit einem Hausanschluss wird bei den Stadtwerken Hannover 100% Naturstrom, also erneuerbare Energien, bezogen.
2. a) Seit etwa Mitte 2017 hat der Vertragspartner im Anschluss an die Bauantrags- und Genehmigungsphase begonnen, beleuchtete, hinterleuchtete und elektronische Werbeträger aufzubauen bzw. auszutauschen. Dieser Prozess wird voraussichtlich Mitte/Ende 2019 abgeschlossen sein. Eine aktuelle Hochrechnung des Vertragspartners ergibt ca. 409.000 kWh/a.
2. b) Der exakte Energieverbrauch für das Jahr 2018 ist nicht bekannt.
2. c) Hierzu liegen keine Informationen vor.
2. d) Die Firma X-CITY Marketing Hannover GmbH.

TOP 8.2.2.
Kosten- und Aufwandsermittlung der Verwaltung durch Werbeanlagen
(Drucks. Nr. 15-0785/2019)

Anfrage
Neuer Werbevertrag der Stadt Hannover mit der X-City-Medien GmbH.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. a) Wie hoch sind die Kosten für die Stadt Hannover, die im Zusammenhang mit der Aufstellung und dem Betrieb der Werbeanlagen der Firma Ströer/x-City-Medien GmbH angefallen sind und anfallen werden?
b) Wie hoch sind die Kosten, die der Verwaltung im Zuge der Aufstellung der Werbeanlagen bisher entstanden sind, eingerechnet die angefallenen Arbeitsstunden von Verwaltungsangestellten (Vertragsverhandlungen, Auswahl und Prüfung der Standorte und weiterer Beschäftigungen)?
c) Wie hoch sind die Kosten, die der Verwaltung jährlich durch die Organisation und Bearbeitung aller anfallenden Arbeiten in Bezug auf die Werbeanlagen entstehen? Wie hoch sind diese Kosten bis zum Vertragende 2030?
2. Welche Kosten entstehen, um die 11 Werbetafeln, die aufgrund der nachträglichen Überprüfung versetzt werden müssen, umzustellen? Wer trägt diese Kosten?

Schriftlich beantwortet

1. a) Für die Stadt fallen im Zusammenhang mit der Aufstellung und dem Betrieb der Werbeanlagen der Firma Ströer/x-City-Medien GmbH keine Kosten an, diese trägt vertragsgemäß allein der Werberechtvertragspartner Ströer/x-City-Medien GmbH.
1. b) Hierüber gibt es keine Aufzeichnungen.
1. c) Für die Bearbeitung sämtlicher Werbeanträge im gesamten Stadtgebiet auf privaten und öffentlichen Flächen stehen zwei sachbearbeitende Stellen zur Verfügung, die auch für die Verfolgung rechtswidriger Zustände sowie der Bearbeitung von Widersprüchen und der Begleitung von verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren zuständig sind. Eine Ermittlung der Kosten, die nur für die Werbeanlagen der Firma Ströer/x-City-Medien GmbH entstanden sind oder entstehen, ist nicht möglich.
2. Für die Stadt fallen im Zusammenhang mit der nachträglichen Umsetzung der Werbeanlagen der Firma Ströer/x-City-Medien GmbH keine Kosten an, diese trägt allein der Vertragspartner Ströer/x-City-Medien GmbH. Somit ist auch eine Kostenangabe für die Verwaltung nicht relevant.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.2.
Unterschriften Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0775/2019)

Anfrage
Im September 2018 wurden in der Sitzung des Bezirksrates 800 Unterschriften gegen eine neue Namensgebung der Hindenburgstraße überreicht.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie bewertet die Verwaltung die eingereichten Unterschriften rechtlich und geht mit diesen um?
2) Wieso haben weder die Initiatoren noch die Unterzeichner bis dato seitens der Verwaltung eine Antwort erhalten?
3) Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger nach Übergabe der Unterschriften mit keinerlei Reaktion von der Landeshauptstadt bedacht wurden?

Schriftlich beantwortet

1) Für das Verwaltungsverfahren im Rahmen einer Straßenumbenennung haben allgemeine Unterschriftensammellisten keine rechtliche Bewandtnis, da nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Anhörung ausschließlich der von einem Adresswechsel betroffenen Anlieger*innen vorgesehen ist. Ohne zu diesem zu beteiligenden Personenkreis zu zählen, verbinden die Unterzeichner*innen mit ihrer Unterschrift das Ziel, die politische Entscheidungsfindung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Durch die Übergabe im Stadtbezirksrat Mitte wurde dieser Wille gegenüber dem zuständigen Gremium zum Ausdruck gebracht. Eine rechtliche Wirkung hat dies aber nicht.
Die Unterschriftenlisten werden zur Vervollständigung der Verfahrensdokumentation in der Stelle für Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung im Bereich Geoinformation zu den Akten des Umbenennungsvorgangs „Hindenburgstraße“ genommen.
2) Die Teilnehmenden an einer Unterschriftenaktion erhalten grundsätzlich keine einzelnen Rückmeldungen. Die Auflistung wurde in der Sitzung vom 17.09.2018 persönlich an den Stadtbezirksrat Mitte als zuständigem Gremium ausgehändigt. Durch diese direkte Zustellung an den gewünschten Empfänger wurde das Erreichen desselben sichergestellt, so dass sich damit auch die Versendung einer Eingangsbestätigung an den Initiator erübrigt.
3) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover schätzt bürgerschaftliches Engagement und bringt dies bereits auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Die Intention der Unterschriftenaktion wurde durch die persönliche Übergabe der Listen an den Stadtbezirksrat Mitte als zuständiges entscheidendes Gremium erreicht, so dass im vorliegenden Fall die Würdigung des bürgerlichen Engagements durch den Stadtbezirksrat Mitte durch die Entgegennahme der Unterschriftenauflistung stattgefunden hat.
Darüber hinaus ist der politische Entscheidungsprozess hinsichtlich der konkreten Vorstellungen des Stadtbezirksrates zur weiteren Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren noch nicht abgeschlossen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen, für den Initiator der Sammlung möglicherweise relevanten Sachverhalte vorliegen.
TOP 8.4.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi

TOP 8.4.1.
Der Rote Faden
(Drucks. Nr. 15-0766/2019)

Anfrage
Der rote Faden
Im November 2018 beschloss der Bezirksrat Mitte, dass der ROTE FADEN erneuert werden soll. Bis heute wirbt die Stadt Hannover mit dieser Einladung an ortsfremde Gäste als Möglichkeit, die Stadt kennen zu lernen. Leider gab es von der Verwaltung bis heute keine Antwort, wie mit diesem Beschluss des Bezirksrats verfahren wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welcher Fachbereich der Verwaltung ist das ausführende Gremium zur Umsetzung des
Beschlusses?
2. Wann wird der Rote Faden wiederhergestellt, und wenn nicht warum?
3. Wie lässt sich der Zustand des Roten Fadens mit der Bewerbung Hannovers als
Kulturhauptstadt vereinen?

Wird nachgereicht

TOP 9.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.02.2019

Bezirksratsfrau Stock wollte auf Seite 23 eine Änderung. Sie habe statt „Anliegerinnen und Mieter“ „Eigentümerinnen und Mieter“ gesagt. Auf Seite 19 meinte sie, dass das Wort „kein“ wegmüsse.

Frau Stricks sagte zu, die Aufnahme nochmal anzuhören und die Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:20 Uhr.



Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin