Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 14.03.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.03.2019)
Protokoll (erschienen am 21.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 13.05.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 14. März 2019,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.38 Uhr

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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
(Bezirksratsfrau Dudda) (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt [bis 18:50 Uhr] (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz [ab 18:50 Uhr] (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Verwaltung:
Frau Sufin Fachbereich Personal und Organisation
Herr Löpp Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rauhaus Fachbereich Schule
Frau Mahner Fachbereich Schule
Herr Fulge Fachbereich Schule



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. P R O T O K O L L

2.1. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.02.2019

3. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt
(Drucks. Nr. 15-0641/2019 mit 4. Anlagen)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7. Bericht der Verwaltung über die aktuelle Schulentwicklungsplanung im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

8.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0649/2019)

9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1. Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0665/2019 mit 3 Anlagen)

9.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0848/2019)

9.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1825 - Östlich Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 0685/2019 mit 1 Anlage)

10. A N F R A G E N

10.1. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

10.1.1. Neubaugebiet in Badenstedt, östlich der Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0595/2019)


10.2. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

10.2.1. Umfrage zum Wochenmarkt in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0603/2019)

11. A N T R Ä G E

11.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.1.1. alternativer Zugang zum Bezirksratsportal (ohne Smartphone)
(Drucks. Nr. 15-0596/2019)

11.1.2. Spielplatz Trappenkehre
(Drucks. Nr. 15-0597/2019)

11.1.3. Lärmbelästigung durch die Güterumgehungsbahn im Wohngebiet "An der Gartenbauschule"
(Drucks. Nr. 15-0598/2019)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Neubau Kita in der Steinbreite mit Erweiterung für die Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0257/2019)

11.2.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Drucks. Nr. 15-0257/2019 "Neubau Kita In der Steinbreite mit Erweiterung für die Grundschule"
(Drucks. Nr. 15-0449/2019)

11.2.2. Sonderprogramm ökologische Aufwertung
(Drucks. Nr. 15-0637/2019)

11.2.3. Natursteine auf dem Gehweg von Berta-Markowski-Anger zum Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0638/2019)

11.2.4. Fußgängerüberweg Am Soltekampe in Höhe der Haus-Nr. 59
(Drucks. Nr. 15-0639/2019)

11.2.5. Weiteres Investitionsprogramm der LHH zur Sanierung und zum Neubau von Schulen
(Drucks. Nr. 15-0849/2019)

11.3. von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten)

11.3.1. Benennung der Grünverbindung in Davenstedt-West in „Neutral-Moresnet“
(Drucks. Nr. 15-0269/2019)


11.3.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN)
zu Drucks. Nr. 15-0269/2019 "Neutral-Moresnet"
(Drucks. Nr. 15-0448/2019)



11.4. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

11.4.1. Schließung und Überprüfung einer Wohnung Im Lohgraben 9
(Drucks. Nr. 15-0406/2019)

11.4.2. Verkehrsführung Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0514/2019)

11.4.2.1. Neufassung: Verkehrsführung Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0514/2019 N1)

11.4.3. Einrichtung eines "Grünen Pfeils" Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0517/2019)

11.4.4. Asphaltierungsmaßnahmen Lenther Str. 33
(Drucks. Nr. 15-0518/2019)

11.4.5. mögliche Vermietung der Wohnungen "Am Lohgraben 9" und "Am Soltekampe 105"
(Drucks. Nr. 15-0519/2019)

11.4.6. Einzeichnung einer "Zickzacklinie" Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0521/2019)

11.4.7. Pflasterung des Fußweges Siegfriedweg zwischen den
Hausnummern 9 und 11
(Drucks. Nr. 15-0522/2019)

11.5. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

11.5.1. Resolution gegen betäubungsloses Schlachten
(Drucks. Nr. 15-0450/2019)

11.5.2. Resolution gegen politisch motivierte, körperliche Übergriffe
(Drucks. Nr. 15-0454/2019)

11.5.3. Novellierung des passiven Wahlrechts
(Drucks. Nr. 15-0511/2019)

11.6. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

11.6.1. Hundekottütenspender für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0654/2019)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

12.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0640/2019)

12.2. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln auf eigene Initiative des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0856/2019)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. P R O T O K O L L

13.1. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 07.02.2019

14. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

14.1. Tausch von Grundstücksflächen an der Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 0609/2019 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksratsfrau Grammel ergreift das Wort und beantragt die Nichtbehandlung des TOP 5 „Wahl der Stellvertretenden Bürgermeisterin/ des Stellvertretenden Bürgermeisters“. Sie führt aus, dass diese Wahl auch bereits in der vergangenen Sitzung am 07.02.2019 hätte durchgeführt werden können. Dies sei jedoch nicht erfolgt, da die SPD-Fraktion zu diesem Zeitpunkt nicht in voller Fraktionsstärke anwesend gewesen sei. Am heutigen Tag könne nun die Fraktionsvorsitzende der CDU nicht an der Sitzung teilnehmen, sodass eine weitere Vertagung der Wahl aus ihrer Gerechtigkeitsempfindung heraus wünschenswert sei.

Bezirksratsherr Alfermann weist darauf hin, dass eine Wahl des/der Stellvertretenden Bürgermeisters*in in der vergangenen Sitzung nicht hätte durchgeführt werden können, da Bezirksratsfrau Nolte-Vogt zu diesem Zeitpunkt noch nicht von ihrem Mandat zurückgetreten sei und die Funktion der stellvertretenden Bürgermeisterin dementsprechend noch bekleidet habe.

Herr Löpp stellt fest, dass Bezirksratsfrau Nolte-Vogt gemäß der vorliegenden Erklärung ihr Bezirksratsmandat zum 14.03.2019, also dem Tag der heutigen Sitzung, niedergelegt hat. Eine frühere Durchführung der Wahl sei demgemäß nicht möglich gewesen. Da die Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters sowohl für den jeweiligen Sitzungsverlauf, als auch für die eventuelle Wahrnehmung von Terminen, welche zum Beispiel im Krankheitsfall nicht durch den Bürgermeister begleitet werden können, von erheblicher Wichtigkeit sei, sei eine unverzügliche Nachbesetzung des/der stellvertretenden Bürgermeisters*in aus Sicht der Verwaltung unbedingt geboten.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den vorgebrachten Antrag zur Änderung der Tagesordnung, welcher zuvor von Bezirksratsfrau Grammel vorgetragen wurde, abstimmen.

8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Demzufolge wird TOP 5 wie vorgesehen behandelt und die Wahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters*in durchgeführt.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass zudem ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0665/2019 „Bebauungsplan Nr. 1825 Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee, Auslegungsbeschluss“ vorliegt, der von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) eingebracht wurde. Dieser wird im weiteren Sitzungsverlauf unter Tagesordnungspunkt 9.1.1. zur Drucks. Nr. 15-0848/2019 geführt.

Außerdem liegt ein Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit als Drucks. Nr. 15-0849/2019 „Weiteres Investitionsprogramm der LHH zur Sanierung und zum Neubau von Schulen“ vor, welcher durch die SPD-Fraktion eingebracht wird.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze begründet die Dringlichkeit des eingebrachten Antrags. Im Stadtbezirk sei ein erhöhter Bedarf an weiteren Schulkapazitäten festzustellen, wie auch den vorliegenden Anträgen auf der heutigen Tagesordnung zu entnehmen sei. Dem sei nur durch ein weiteres Investitionsprogramm der Landeshauptstadt Hannover zu begegnen.

Einstimmig zugestimmt.

Der Dringlichkeitsantrag wird somit im folgenden Sitzungsverlauf als TOP 11.2.5. geführt.

Danach führt Bezirksbürgermeister Göbel aus, dass ein Zuwendungsantrag der AGAV (Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände) zur Durchführung eines Stadtteilfestes in Ahlem vorliegt. Im interfraktionellen Rahmen wurde dieser Antrag bereits behandelt. Man habe sich in diesem Gespräch eine weitere Konkretisierung der Finanzkalkulation erbeten, um sich ein fundiertes Bild über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fest verschaffen zu können. Diese Aufstellung sei nun mehr eingegangen. Da das Stadtteilfest bereits am 18.05.2019 stattfinden soll, könne eine Beschlussfassung im Rahmen der nächsten Bezirksratssitzung am 16.05.2019 aufgrund der zeitlichen Planung nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden, da der Veranstalter andernfalls keine finanzielle Planungssicherheit vorweisen könne. Insofern sei bereits in der heutigen Sitzung eine Entscheidung des Stadtbezirksrates geboten. Eine Behandlung erfolge daher bei TOP 12.1. „Eigene Mittel des Stadtbezirksrates“.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt außerdem vor, dass TOP 7 „Bericht der Verwaltung über die aktuelle Schulentwicklungsplanung im Stadtbezirk“ ebenfalls für Rückfragen der anwesenden Einwohner*innen geöffnet wird, welche am heutigen Sitzungstag zahlreich erschienen seien und großes Interesse bekunden würden.

Bezirksratsherr Alfermann begrüßt diesen Vorschlag und bittet ergänzend darum somit TOP 7 vor der eigentlichen Einwohner*innenfragestunde durchzuführen. Nur so könnten die Anwesenden auch gezielte Nachfragen an die Verwaltung zur vorgesehenen Schulentwicklungsplanung formulieren.

Bezirksratsherr Höhne stimmt dem aus Sicht der CDU-Fraktion zu und bittet vor Beginn des Verwaltungsberichts um eine Vorstellung der anwesenden Vertreter*innen der Schulverwaltung.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über die vorgebrachten Vorschläge abstimmen.

Einstimmig zugestimmt.

Die Tagesordnungspunkte TOP 6 und TOP 7 werden somit getauscht, zudem wird den Einwohnern*innen die Möglichkeit eingeräumt direkte Nachfragen zur Schulentwicklungsplanung an die politischen Vertreter*innen und die Verwaltung richten zu können.

Abschließend lässt Bezirksbürgermeister Göbel über die geänderte Tagesordnung abstimmen.

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die geänderte Tagesordnung fest.

TOP 2.

P R O T O K O L L E

TOP 2.1.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.02.2019

Bezirksratsherr Hirche merkt an, dass auf Seite 10 des Protokolls dargestellt worden sei, dass eine in der genannten Sitzung anwesende Schulvertreterin der Friedrich-Ebert-Schule ausgeführt habe, dass sich kein Vertreter der AfD durch einen Besuch in der Schule einen Überblick über die dortigen Verhältnisse verschafft habe. Da dies nicht zutreffe, bittet Bezirksratsherr Hirche um eine entsprechende Verbesserung des Protokolls.

Herr Löpp zeigt im weiteren Sitzungsverlauf auf, dass der vorgebrachte Einwand von Bezirksratsherrn Hirche bereits in der Sitzung am 07.02.2019 erfolgt sei, was im weiteren Protokollverlauf auch entsprechend vermerkt sei.

Bezirksratsherr Hirche bestätigt dies und ist mit dieser Darstellung einverstanden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Genehmigung des Protokolls.

Einstimmig genehmigt.

TOP 3.

Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt

(Drucks. Nr. 15-0641/2019 mit 4. Anlagen)

Antrag,


gem. § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bei Bezirksratsfrau Nolte-Vogt gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Göbel führt aus, dass Frau Nolte-Vogt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt als Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit 23.01.2003 in verschiedenen Funktionen angehört hat. So sei sie bereits in der Zeit von 2006 bis 2011 als stellvertretende Bezirksbürgermeisterin in Erscheinung getreten. Diese Funktion habe sie dann ab 2016 erneut bis zum heutigen Tag ausgeführt.

Außerdem habe Frau Nolte-Vogt in der Zeit von 2011 bis 2016 über ein Ratsmandat verfügt und zudem auch im Rahmen der Ausschüsse des Rates viel Engagement an den Tag gelegt.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich herzlich für die vieljährige vertrauensvolle Zusammenarbeit im Stadtbezirksrat. Er wünscht Frau Nolte Vogt für die Zukunft und für die neuen Aufgabe viel Glück und bestes Gelingen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt bedankt sich im Folgenden ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und die warmherzige Verabschiedung. Die Arbeit im Stadtbezirksrat habe eine angenehme Möglichkeit geboten den Bezirk in seinen vielen Facetten besser kennenzulernen und sich selbst für eine Verbesserung der Lebensqualität für die Einwohner*innen einsetzen zu können. Ihr besonderes Augenmerk habe hierbei auf Schul-, Kita- und Verkehrsthemen gelegen. Nach nunmehr 16 Jahren der Stadtbezirksratsangehörigkeit sei nun aber auch die Zeit für eine Veränderung gekommen. Sie freue sich daher, dass sie ihren Platz nun an jüngere Hände weiterreichen könne. Sie selbst konzentriere sich jetzt auf ihr künftiges Mandat in der Regionsversammlung.

Bezirksratsherr Rosenzweig ergreift das Wort und bedankt sich ebenfalls ausdrücklich für die schöne und wertschätzende Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren. Er habe Bezirksratsfrau Nolte-Vogt immer als ruhigen Pol in dem Gremium wahrgenommen, auf dessen Sachverstand man stets habe zurückgreifen können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt.

Einstimmig zugestimmt.

Der Stadtbezirksrat verabschiedet somit Frau Nolte-Vogt und nimmt ihre Mandatsniederlegung an.

TOP 4.

Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun Herrn Nils Reglitz in den Kreis des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Auf Herrn Reglitz geht nach § 44 Nds. Kommunalwahlgesetz der Sitz als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über.

Bezirksbürgermeister Göbel weist Herrn Reglitz gemäß § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihm gemäß §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. In diesem Sinne handelt es sich um die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot. Die entsprechenden Vorschriften wurden Herrn Reglitz gesondert durch die Verwaltung zugestellt.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Bezirksratsherrn Reglitz per Handschlag und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Bezirksratsherr Reglitz nimmt die Mandatsübertragung an und begibt sich in den Kreis des Stadtbezirksrates.

TOP 5.

Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie an der Wahl nicht teilnehmen werde. Sie verweist auf ihre Ausführungen zu Sitzungsbeginn.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass er an dem Wahlvorgang ebenfalls nicht teilnehmen werde. Er empfinde es als undemokratisch, was in diesem Gremium vor sich gehe.

Bezirksratsherr Stamer ergreift das Wort und stellt fest, dass die anwesenden Vertreter*innen der CDU-Fraktion selbstverständlich an der Wahl teilnehmen würden. Jedem Bezirksratsmitglied obliege die Möglichkeit sich seiner Stimme zu enthalten. Insofern sei in der Nichtteilnahme an der Wahl das eigentlich undemokratische Verhalten zu erkennen.

Bezirksbürgermeister Göbel führt nun aus, dass der Stadtbezirksrat gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG (nds. Kommunalverfassungsgesetz) aufgrund des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für die verbleibende Zeit der Wahlperiode aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n Bezirksbürgermeister*in zu wählen hat. Nach § 67 S. 1 bis 3 NKomVG werde schriftlich gewählt, sofern nicht nur ein Wahlvorschlage vorliege, über welchen dann durch Zuruf oder Handzeichen abgestimmt werden könne. Entsprechend § 67 S. 3 NKomVG ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat. Bei 19 gesetzlich vorgesehenen Bezirksratsmandaten wären dies 10 Stimmen. Sofern ein Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werde, findet ein zweiter Wahlgang statt, für den auch andere als für die im ersten Wahlgang vorgeschlagenen Personen benannt werden können. Im zweiten Wahlgang sei dann die Person gewählt, für welche die meisten der Stimmen abgegeben worden seien. Die Gesetzeslage setze zudem die Anwesenheit eines/r vorgeschlagenen Kandidaten*in nicht zwingend voraus. Demzufolge könne somit auch ein nicht anwesendes Bezirksratsmitglied gewählt werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet die Bezirksratsmitglieder nunmehr um die Benennung von Vorschlägen für die anstehende Wahl.

Bezirksratsherr Alfermann schlägt Bezirksratsherrn Reglitz vor.

Bezirksratsherr Stamer schlägt Bezirksratsfrau Dudda vor.

Weitere Wahlvorschläge werden nicht eingebracht.

Der Stadtbezirksrat spricht sich für eine geheime Wahl aus.

Bezirkratsherr Reglitz stellt sich und seinen Werdegang kurz vor und verweist unter anderem auf seine Mitarbeit im Bürgerverein Badenstedt, durch welche über die Jahre eine entsprechend breit verzweigte Vernetzung im Stadtbezirk entstanden sei.

Bezirksratsfrau Loß stellt im Folgenden – für die nicht anwesende Bezirksratsfrau Dudda – den politischen und persönlichen Werdegang und Hintergrund von Frau Dudda dar. Sie beschreibt hierbei insbesondere die vielen politischen und bürgerschaftlichen Stationen und Funktionen, die Bezirksratsfrau Dudda in den letzten Jahren mit viel Engagement und Eifer ausgeführt habe.

Bezirksratsherr Stamer ergänzt, dass Bezirksratsfrau Dudda auf eine jahrelange Erfahrung in der politischen Arbeit zurückblicken könne, die bei der Ausführung der Funktion der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin ohne Zweifel von erheblichem Wert sei. Dieser besondere Erfahrungsschatz lasse sich bei Bezirksratsherrn Reglitz nicht erkennen. Wenngleich sich Bezirksratsherr Stamer grundsätzlich auf die weitere Zusammenarbeit mit Bezirksratsherrn Reglitz freue, sei es nach seiner Auffassung nicht sinnvoll ohne jegliche politische Erfahrung umgehend nach Eintritt in den Bezirksrat die Funktion des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu übernehmen. Er empfehle daher zunächst das Sammeln einiger erster Erfahrungen durch die Arbeit in diesem Gremium. Sicherlich würde sich dann in einigen Jahren erneut die Möglichkeit ergeben eine entsprechende Aufgabe wahrnehmen zu können.

Bezirksratsherr Reglitz pflichtet Bezirksratsherrn Stamer zwar bei, dass er zweifellos aus politischer Sicht ein "unbeschriebenes Blatt" sei, allerdings vertrete er den Standpunkt, dass sich erst Recht durch die Ausübung einer entsprechenden Aufgabe wertvolle Erfahrungen sammeln ließen. Er traue sich die Ausübung der Funktion absolut zu und behalte daher seine Kandidatur bei.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Ausführungen und stellt fest, dass eine schriftliche und geheime Wahl durchgeführt werde. Somit sei eine Wahlkommission aus der Mitte des Bezirksrates zu bilden, welche das Ergebnis des Wahlganges bzw. der Wahlgänge auszuwerten habe.

Die Wahlkommission setzt sich aus Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD), Bezirksratsherrn Breitkreutz (CDU), Bezirksratsherrn Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.), Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP) sowie Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN) zusammen.

Bezirksratsherr Hirche bekundet, dass er nicht als Mitglied der Wahlkommission fungieren möchte.

Bezirksbürgermeister Göbel benennt im Folgenden die zur Stimmabgabe berechtigten Bezirksratsmitglieder. Diese nehmen nach Aufruf ihren Stimmzettel entgegen, geben anschließend geheim ihre Stimme ab und hinterlassen diese in einer vorgehaltenen Wahlurne.

Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherr Hirche verzichten auf ihr Stimmrecht und nehmen an dem Wahlvorgang nicht teil.

Nach Abgabe der letzten Stimme wird die Wahlurne von den Mitgliedern der Wahlkommission in einem gesonderten Raum geöffnet und es erfolgt eine Stimmenauszählung, welche von den Mitgliedern der Kommission durch Unterschrift bestätigt wird.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt die Sitzung während dieses Vorgangs pausieren und verkündet nach Beendigung der Auszählung das Ergebnis des ersten Wahlgangs.

Bezirksratsherr Reglitz: 9 Stimmen

Bezirksratsfrau Dudda: 5 Stimmen

Enthaltungen (durch Nichtteilnahme): 2 Stimmen

Ungültig: 1 Stimme

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass somit keiner der beiden Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der gesetzlich festgelegten Mandatsträger erhalten habe. Für diese wären 10 Stimmen, wie eingangs dargestellt, notwendig gewesen.

Er bittet daher zum zweiten Wahlgang, welcher nach gleichem Prozedere durchgeführt werde. Gewählt sei hiernach der/die Kandidat*in, welche die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinige.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt für die Dauer der Auszählung die Sitzung erneut pausieren und verkündet anschließend das Ergebnis des zweiten Wahlgangs:

Bezirksratsherr Reglitz: 9 Stimmen

Bezirksratsfrau Dudda: 6 Stimmen

Enthaltungen (durch Nichtteilnahme): 2 Stimmen

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass somit Bezirksratsherr Reglitz zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt ist, sofern dieser die Wahl annimmt.

Bezirksratsherr Reglitz bejaht dies.

Bezirksratsherr Reglitz ist somit vom Bezirksrat zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt.

TOP 6.

Bericht der Verwaltung über die aktuelle Schulentwicklungsplanung im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die anwesenden Vertreter*innen der Schulverwaltung:

Herr Rauhaus – Bereichsleitung Schulplanung und Pädagogik

Frau Mahner – Sachgebiet Schulentwicklungsplanung

Herr Fulge – Sachgebiet Schulentwicklungsplanung

Herr Rauhaus ergreift das Wort und teilt mit, dass er – zusammen mit Frau Mahner (anwesend für den Grundschulbereich) und Herrn Fulge (anwesend für den statistischen Bereich) – über die aktuelle Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk und die beabsichtigten Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover berichten möchte.

Im Folgenden präsentiert Herr Rauhaus durch einen umfassenden Vortrag die aktuellen Zahlen und Prognosen für die im Stadtbezirk befindlichen Schulen. Er verweist hierbei insbesondere auf die Aktualität der erfassten Daten, welche erst vor wenigen Wochen abschließend zusammengetragen und erfasst worden seien.

[Anm.: Die Präsentation des Fachbereichs Schule als Anlage Nr. 1 zu diesem Protokoll.]

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich nach den erteilten Ausführungen, auf welcher Basis die vorgetragenen Zahlen erhoben worden seien, und ob diese auch die aktuellen Erhebungen der Kindertagesstätten umfassen würden. Ferner bittet Bezirksratsherr Höhne um ergänzende Ausführungen zum beabsichtigten Konzept moblier Raumeinheiten für die Grundschule In der Steinbreite. Zudem weist er darauf hin, dass die CDU-Fraktion für die Grundschule In der Steinbreite eine bauliche Aufstockung des Schulgebäudes favorisiere, ohne dass dies etwa zu einer Begrenzung der bestehenden Pausenhofflächen oder ähnlichen Konsequenzen führe. Er bittet auch hierzu um eine Einschätzung von Herrn Rauhaus.

Herr Rauhaus teilt mit, dass die vorgetragenen Zahlen auf Basis der vorhandenen Einwohnermeldedaten erarbeitet worden seien. Auf diese statistische Basis beziehe sich auch der Bereich Kindertagesstätten bei seiner Datenerhebung. Darüber hinaus sei man bestrebt mit der Schulleitung der Grundschule In der Steinbreite ins weitere Gespräch zu kommen, um auf diesem Weg die Übergangszeit bis zur Installation mobiler Raumeinheiten ebnen zu können. Hierbei solle insbesondere den bestehenden Wünschen und Modellen der betroffenen Schule entsprochen werden, sofern dies durchführbar sei. Bis zur Umsetzung des Raumeinheitenmodells werde jedoch voraussichtlich noch etwas Zeit vergehen, da man derzeit an entsprechenden Beschaffungskonzepten arbeite. Zur baulichen Praktikabilität einer eventuellen Aufstockung des Schulgebäudes könne Herr Rauhaus keine Angaben machen. Hierzu verweist er auf Zuständigkeiten im Bereich de Bauplanung. Er führt jedoch aus, dass seitens des Fachbereichs Schule derzeit eine Priorisierung für weitere Bau- bzw. Entwicklungsmodelle bei der Friedrich-Ebert-Schule gesehen werde, zumal dort besonders große Zuwächse bei den Schülerzahlen erkennbar seien. Man gehe ferner davon aus, dass die Grundschule In der Steinbreite von dem geplanten Ganztagsmodell in der Grundschule Ahlem profitieren werde, sodass man In der Steinbreite alsbald wieder in eine geregelte Dreizügigkeit zurückkehren könne.

Bezirksratsherr Höhne möchte wissen, ob es bereits ein Standortmodell bezüglich der möglichen Errichtung einer zusätzlichen Schule im Stadtbezirk gebe.

Herr Rauhaus antwortet, dass dies noch nicht der Fall sei, da das Planungsverfahren hierzu erst angelaufen sei. Grundlage für entsprechende Maßnahmen seien sogenannte PPG-Beschlüsse, an welchen die Fachbereiche Finanzen, Bauen und Schule sowie ggf. Liegenschaften gleichsam beteiligt seien. Ob ein Neubauverfahren realisiert werden könne, hänge demnach insbesondere von den ausstehenden Gremiensitzungen ab.

Bezirksratsherr Höhne möchte außerdem wissen, weshalb eine Realisierung der angesprochenen mobilen Raumeinheiten für die Grundschule In der Steinbreite bislang nicht installiert werden konnten, und an welcher Stelle es hierbei zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung gekommen sei.

Herr Rauhaus verweist auf die Komplexität der zugrundeliegenden Beschaffungsverfahren, die auf Maßgaben des Bundes beruhen und auf die teils langwierigen Bauordnungsverfahren, bei welchen wiederum landesrechtliche Vorschriften zu beachten seien. Auf beiden Ebenen sei ein Zuwachs an Verfahrensrichtlinien zu verzeichnen gewesen, was letztlich zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzung geführt habe. Nicht zuletzt aufgrund einer starken Auslastung der Baubranche habe sich die Hoffnung auf ein beschleunigtes Verfahren ebenfalls nicht erfüllen lassen. Aus diesem Grund arbeite man nun mit Hochdruck an der Umsetzung alternativer Modelle, die die entstehenden Überbrückungszeiten möglichst zielgerichtet abdecken sollen.

Bezirksratsherr Politze bedankt sich für die informativen Darstellungen von Herrn Rauhaus. Er erkundigt sich bezüglich möglicher Baugebiete im Stadtbezirk. Insbesondere verweist er hierbei auf das Neubaugebiet im Bereich der sogenannten Mäuseburg. Diesbezüglich möchte er wissen, wie die Verwaltung den Faktor Kinder für die weitere Planung berechne, um dem hieraus resultierenden Bedarf bei der Schulplanung begegnen zu können. Darüber hinaus bittet er um Beantwortung, ob ggf. ein Systemwechsel bei der Datenerhebung denkbar sei, zumal man anhand der vorhandenen Geburtenzahlen sicherlich verlässlich feststellen könne, zu welchem Zeitpunkt man mit entsprechend ausgeprägten Schuljahrgängen zu rechnen habe. Obendrein ließe sich anhand statistischer Auswertungen sicherlich auch erkennen, welchen Einfluss auf die Prognosen eventuelle Zu- und Umzüge von Familien haben. Abschließend verweist Bezirksratsherr Politze auf die Situation im Bereich der Grundschule In der Steinbreite. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen mindere sich dort mehr und mehr das für die Kinder zur Verfügung stehende Raum- und Platz -Volumen, vor allem auch bezüglich des vorgehaltenen Schulhofes. Insofern erkundigt er sich, ob hier nicht doch ein rascher und vorrangiger Handlungsbedarf für die Verwaltung festzustellen sei.

Herr Rauhaus legt dar, dass man der Problematik im Bereich der Grundschule In der Steinbreite mit dem beabsichtigten Programm der mobilen Raumeinheiten effektiv begegnen könne. Die vorhandenen Zahlen würden in erster Linie einen vorrangigen Handlungsbedarf im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule erkennen lassen. Der herrschenden Gesamtproblematik, die auf die insgesamt im Stadtbezirk steigenden Schülerzahlen zurückzuführen sei, ließe sich am ehesten mit einem ausgeprägten Ganztagsprogramm begegnen, welches ein möglichst breit aufgestelltes Einzugsgebiet umfassen sollte.

Herr Fulge führt aus, dass man steigende Versorgungsbedarfe, die sich aufgrund von Neubaugebieten ergeben würden, durchaus in die Planung einbeziehe. So erhalte man Angaben über Art und Umfang entstehender Wohneinheiten und über die voraussichtliche Bezugsfertigkeit. Auf Basis einer Drucksache aus dem Jahr 2016, welche ursprünglich für die Planung im Kindertagesstätten-Bereich erstellt worden sei, ziehe man auch im Rahmen der Schulplatzversorgung statistische Erhebungen heran, welche einen Rückschluss auf die hinzuziehenden Familien und Kinder zulasse - insbesondere im Segment der zu erwartenden Schulanfänger*innen. Darüber hinaus teilt Herr Fulge mit, dass die bestehenden Zahlen auf den vorhandenen Einwohnermeldedaten fußen, welche auch die bekannten Geburtsraten umfassten würden. Zudem betrachte man auch die in den Stadtbezirken vorhandenen Wechselbewegungen in den vergangenen sechs bis zehn Jahren, welche auf Umzüge von Familien zurückzuführen seien. Hieraus ergebe sich letztlich ein statistisch verlässlicher Wert, welcher in der vorangegangenen Präsentation dargestellt worden sei.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt in Bezug auf bestehende Inklusionsprogramme aus, dass eine Doppelzählung von Kindern erst dann erfolge, wenn man deren speziellen Förderbedarf erkannt habe. Hierfür vergehe aber in der Regel ein Zeitraum von bis zu zwei Schuljahren, sodass die ersten und zweiten Klassen der Grundschulen entsprechend überfüllt seien. Insofern stelle sich die Frage, weshalb man nicht ein geringeres Einschulungsvolumen vorhalte, wenn man bereits eine Doppelzählung von förderbedürftigen Kindern zu erwarten habe. Darüber hinaus nimmt Bezirksratsfrau Klebe-Politze Bezug auf das angesprochene Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover. Dieses beinhalte auch die Vorhaltung von Differentialräumen, welche man vor allem an der Friedrich-Ebert-Schule jedoch überhaupt nicht erkennbar seien. Sie bittet hierzu um Ausführungen.

Herr Rauhaus stellt fest, dass man eine Doppelzählung in der Tat erst nach Ablauf von zwei Schuljahren vornehmen dürfe, sodass es zu entsprechend stark ausgeprägten Schülerstärken in den ersten beiden Jahrgänge komme. Nach Feststellung von Förderbedarfen fänden ggf. Klassenteilungen statt, welche jedoch landesrechtlichen Maßnahmen unterlägen, auf welche die Schulverwaltung keinen Einfluss nehmen könne. Man könne entsprechende Entwicklungen daher meist nur nachvollziehen und diesen nur schwerlich aktiv begegnen. Sobald man von den Schulen belastbare Zahlen bezüglich absehbarer Förderbedarfe erhalte, versuche man mit hoher Intensität auf Teilungsgrenzen und entstehende Bedarfe bei den Landesbehörden hinzuweisen. Das Standardraumprogramm erstrecke sich auf alle Schulen, welche sich im Bau oder im Programm der Grundsanierung befänden. Somit gelte dieses leider nicht für alle Schulen im Stadtgebiet. Auch eine sukzessive Nachholung sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Man habe sich seitens der Schulverwaltung jedoch intensiv für eine Ausweitung des Investitionsmemorandums der Landeshauptstadt Hannover eingesetzt, sodass insbesondere bei der Grundschule In der Steinbreite und der Friedrich-Ebert-Schule ergänzende Bau- und Rückbaumaßnahmen vorgenommen werden könnten, um nach und nach vorgesehene Standards erfüllen zu können. In Bezug auf Differentialräume sei jedoch eine schnelle Anpassung der gewünschten Standards leider nicht zu erwarten.

Bezirksratsherr Egyptien bedankt sich für den ausführlichen Bericht und bezieht sich ebenfalls auf die vorgesehenen mobilen Raumeinheiten für die Grundschule In der Steinbreite. Er möchte erfahren, zu welchem Zeitpunkt eine definitive Verfügbarkeit dieser Raumeinheiten zu erwarten sei und wie man das laufende Verfahren diesbezüglich beschleunigen könne. Ferner bittet er um Auskunft, wie man den Bedürfnissen der vorhandenen Schüler in der Zwischenzeit gerecht werden könne.

Herr Rauhaus teilt mit, dass er keine genaue Terminierung für die Bereitstellung der Raumeinheiten benennen könne. Aufgrund der Komplexität des Beschaffungsverfahrens sei hierzu derzeit leider keine verbindliche Auskunft möglich. Für die Zwischenzeit bemühe man sich im Dialog mit der betroffenen Schule um ein gangbares Verfahren, um die Schüler*innen angemessen versorgen zu können.

Bezirksratsherr Hirche verweist zunächst darauf, dass man im vergangenen Jahr bereits im Stadtbezirk einen konkreten Antrag zur Verbesserung der Situation im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule eingereicht habe. Dieser sei jedoch parteiübergreifend abgelehnt worden. Der Antrag sei nunmehr auch im Rat der Landeshauptstadt Hannover eingereicht worden. Das weitere Verfahren bleibe hierzu abzuwarten. Mit Blick auf die Schulsituation im Stadtbezirk müsse man sich vorrangig die Frage stellen, wie es überhaupt zu den bestehenden Missständen gekommen sei. Im Jahr 2015 habe man durch die Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien einen erheblichen Bedarf an weiteren Schulplätzen konstatieren müssen, auf den man strukturell nicht vorbereitet gewesen sei. Man hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv werden müssen, etwa durch die Einbringung von Anträgen oder die Bereitstellung von Geldern. Es seien jedoch keinerlei politische Aktivitäten erkennbar gewesen. Um die zukünftige Gestaltung verbessern zu können, müsse vor allem die Vergangenheit aufgearbeitet werden. Momentan lasse sich lediglich ein Schönreden der schwierigen Gesamtlage erkennen.

Herr Rauhaus teilt mit, dass die erheblich gestiegenen Schülerzuwächse nicht auf die Zuwanderung von Flüchtlingen zurückzuführen seien. In Hannover seien einige Phänomene zusammengekommen, die in dieser Ballung keinesfalls absehbar oder planbar gewesen seien. Die Stadt habe einen großen Einwohner*innenzuwachs festzustellen, welcher vor allem auf ein attraktives Arbeitsplatzangebot zurückzuführen sei, zum Beispiel auf der Ebene der Versicherungs- und Dienstleistungswirtschaft. Darüber hinaus sei eine Umkehrung im Verhältnis der Geburten- und Sterberaten im Einzugsgebiet der Stadt zu konstatieren. Ferner sei den Ballungsgebieten im Bundesgebiet allgemein ein erhöhter Bevölkerungszuwachs zuzurechnen, was sich durch die zunehmenden Wegzüge aus ländlichen Gebieten begründen lasse. Schließlich bemerke man gerade aus Kernländern der EU einen verstärkten Zuzug, so etwa aus dem Bereich Großbritanniens. Ohnehin müsse man bedenken, dass auf dem europäischen Binnenmarkt allgemein eine hohe Fluktuation und Bewegung herrsche, da man vielerorts einen erhöhten Bedarf an Fachkräften feststelle, so wie es in Deutschland zum Beispiel im Pflegesektor gegeben sei. All diese Aspekte führten zu einem stetigen Anwachsen der Bevölkerungs- und Kinderzahlen, welche einen entsprechenden Schulplatzbedarf auslösten. Aufgrund der zuvor jahrelangen Rückgänge von Schülerzahlen sei es auf kommunaler Ebenes mancherorts versäumt worden, die bestehenden Strukturen nachhaltig zu fördern. Diesem Nachholbedarf werde nun durch einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen begegnet.

Bezirksratsherr Hirche ergänzt, dass er sich in seiner Darstellung nicht ausschließlich auf die benannten Flüchtlingszuwächse beziehen wolle. Selbstverständlich sei ihm bewusst, dass auch aus angrenzenden Gebieten, speziell aus ländlichen Räumen, Bevölkerungszuwächse zu verzeichnen seien. Dennoch hätte man diese Entwicklung beobachten und absehen müssen. Die Situation lasse sich nicht erst dann verbessern, wenn ein Missstand eingetreten sei, da man ja erfahrungsgemäß wisse, welch ein zeitliches Volumen Sanierungen und Neubauten einnehmen würden.

Nun müsse man daher mit Container-Lösungen für die Schüler*innen leben.

Bezirksratsfrau Loß freut sich grundsätzlich darüber, dass man den Neubau von Schulen beabsichtige. Sie möchte daher wissen, wann wie viele Neubauten zu erwarten seien und von welchem Planungszeitraum hierbei ausgegangen werden müsse.

Herr Rauhaus verweist auf das laufende Planungsverfahren. Zunächst müssten vorhandene Bedarfe anerkannt werden, anschließend müssten für die Bauverwaltung die benötigten Kapazitäten für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Benennung einer exakten Terminierung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt unredlich. Man sei aber seitens der Schulverwaltung an einer schnellstmöglichen Umsetzung interessiert, um nicht zuletzt auch dem politischen Willen entsprechen zu können.

Von Bezirksratsherrn Höhne wird nachgefragt, ob man seitens der Verwaltung auch eine Reaktivierung des Schulzentrums in Ahlem überdenke.

Herr Rauhaus antwortet, dass man auch diese Frage in die Überlegungen aufnehmen müsse, falls keine anderen Optionen zum Tragen kommen sollten.

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet den anwesenden Einwohnern*innen nun die Möglichkeit eigene Fragen einzubringen.

Ein erster Sprecher stellt sich als Vertreter des Schulelternrates vor und bekundet seine Enttäuschung über die vorherigen Darstellungen der Schulverwaltung, insbesondere aufgrund der festzustellenden Nichtrealisierung von mobilen Raumeinheiten im Bereich der Grundschule In der Steinbreite. Er erkundigt sich, ob man bei den Überlegungen bedacht habe, dass die Grundschule auch Bedarfe der Grundschule Ahlem abzudecken habe, zumal man dort derzeit auf kein gangbares Ganztagsprogramm zurückgreifen könne. So sei es überlegenswert, ob nicht ggf. auch eine Verlagerung auf Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer denkbar sei, wo man möglicherweise entsprechende Kapazitäten eher befriedigen könne. Außerdem stelle sich die Frage, ob man für die Grundschule In der Steinbreite nicht insgesamt über einen Erweiterungsbau nachdenken sollte, welcher auch einen Ausbau der bestehenden Mensa umfasse, zumal auch diese nicht ganztagsgeeignet sei.

Herr Rauhaus führt aus, dass man – wie zuvor bereits beschrieben – auf die schnelle Einrichtung eines Ganztagsprogramms in der Grundschule Ahlem hinarbeite, sodass man auf eine zeitnahe Entspannung der Situation für die Grundschule In der Steinbreite blicke. Natürlich obliege den Eltern die Möglichkeit ihre Kinder auch an Schulen in angrenzenden Stadtteilen anzumelden. Herr Rauhaus verweist zudem noch einmal darauf, dass man dringlich an einer Lösung für die Grundschule In der Steinbreite arbeite, um die bestehenden Umstände möglichst schnell entschärfen zu können.

Ein zweiter Sprecher formuliert die Frage, weshalb man – gerichtet auf die Grundschule In der Steinbreite – nicht zuerst bauliche Maßnahmen umsetze, bevor man den Fokus auf die Verstärkung von Klassengrößen richte. Darüber hinaus bezieht sich der Sprecher auf die Kapazitäten von Räumen, Mensen und sanitären Anlagen, die den Bedarfen keinesfalls gerecht werden könnten. Auch dann nicht, wenn man zu einer Lösung mit mobilen Raumeinheiten komme. Er möchte daher wissen, wie man dieser Problematik begegnen wolle. Letztlich erkundigt er sich, wie sich die Folgelösung für die Grundschule In der Steinbreite darstelle, nachdem die angestrebte Übergangslösung mit Containereinheiten vorüber sei.

Herr Rauhaus verdeutlicht, dass eine bauliche Lösung die aktuell herrschenden Probleme nicht beheben könne, da diese zeitlich ein entsprechend großes Volumen nach sich ziehen würde. Mit der angestrebten Errichtung mobiler Raumeinheiten ließe sich eine zeitnahere Entspannung herbeiführen. Bezüglich der vorhandenen Kapazitäten, insbesondere bei den sanitären Anlagen, sei man nach einer Prüfung des Fachbereichs Gebäudemanagement zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehenden Einrichtungen für die zu erwartenden Schülerzahlen ausreichend seien. Letztlich strebe man natürlich den Aus- und Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten an, um auf diesem Weg auch langfristig den wachsenden Bedarfen gerecht werden zu können. Eine kurzfristige Umsetzung könne jedoch auf Basis einer realistischen Situationsbeurteilung nicht erwartet werden.

Der zweite Sprecher bekräftigt die bestehenden Missstände, die bereits jetzt festzustellen seien. Diese würden insbesondere den Mensa-Bereich der Grundschule betreffen. Die Schüler*innen würden bereits jetzt zeitweise erst um 14:10 Uhr ihre Mittagsmahlzeit einnehmen können, um dem Bedarf aller Kinder gerecht werden zu können. Auch die Turnhalle habe bereits die möglichen Kapazitätsgrenzen weit überschritten. Es sei daher kaum vorstellbar, wie unter diesen Umständen einer weiter steigenden Schülerzahl begegnet werden solle. Insofern sei eine Lösung mit mobilen Raumeinheiten kaum zielführend, da diese keine Erweiterung der übrigen Einrichtungen beinhalte.

Herr Rauhaus stellt fest, dass man langfristig für die Grundschule In der Steinbreite eine Rückkehr zu einer geregelten Dreizügigkeit plane. Die vorgesehenen mobilen Raumeinheiten seien ausdrücklich nur als Überbrückungslösung vorgesehen. Man nehme die vorgebrachten Anmerkungen des Sprechers aber ernst und beziehe diese in die weiteren Planungen und Lösungsoptionen mit ein.

Eine dritte Sprecherin, die sich als Schulleiterin der Grundschule Ahlem vorstellt, verweist darauf, dass man bereits jetzt mit hohem Improvisationstalent und viel Kreativität ein umfangreiches Nachmittagsangebot für etwa 50 Kinder vorhalte. Man sei unbedingt daran interessiert schnellstmöglich zu einem umfänglichen Ganztagsangebot übergehen zu können, zumal man als einzige Schule im Stadtbezirk ein solches Ganztagsprogramm derzeit nicht vorhalten könne.

Herr Rauhaus bedankt sich für die Darstellung und stellt einen weiteren Austausch mit der Schulleitung in Aussicht. Sofern die Möglichkeiten vor Ort den zeitnahen Übergang in ein Ganztagsangebot zuließen, wäre man natürlich sehr daran interessiert, ein entsprechendes Verfahren bereits vor der Durchführung von baulichen Veränderungen einzuführen. Hierzu seien weitere Gespräche willkommen und abzuwarten.

Ein vierter Sprecher ist der Meinung, dass die Verwaltung bei der Schulentwicklungsplanung die Kinder aus dem Blick verloren habe. So sei das eingeführte Standardraumprogramm nach seiner Auffassung eine Katastrophe. Wenn man bedenke, wie lange sich die Kinder im Rahmen einer Ganztagsbetreuung im Schulumfeld aufhalten würden, und wie wenig Raum man ihnen dort auf Basis der Berechnungen zubillige, sei dies keinesfalls angemessen. Sowohl in den Klassenräumen, als auch in den Turnhallen oder im Pausenbereich stünden den Schülern*innen viel zu geringe Entfaltungs- und Raumkapazitäten zur Verfügung. Zudem würden die Kindern in der Mensa in einem Dreischichtsystem abgefertigt. Er stelle daher die Frage, wie man den Kindern ausreichend Platz zur Verfügung stellen wolle, um ein angemessenes Lernen und Spielen zu gewährleisten.

Herr Rauhaus räumt ein, dass die Verhältnisse teilweise schwierig seien. Nicht zuletzt deshalb arbeite man mit Hochdruck an einer Verbesserung der Verhältnisse. Keinesfalls habe man die Kinder bei der Planung und Strukturierung außer Acht gelassen. Im Rahmen der gegebenen Umstände versuche man die optimalsten Lösungen zu finden, wenngleich diese verständlicherweise punktuell Unmut und Unzufriedenheit hervorrufen würden. Man sei mit Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen jederzeit im Austausch, um gemeinsam Lösungen und zu finden und Ideen zu sammeln.

Ein fünfter Sprecher stellt sich als Schulleiter der Grundschule In der Steinbreite vor. Er habe wahrgenommen, dass man langfristig – und nach Beendigung einer Übergangslösung mit mobilen Raumeinheiten – eine geregelte Dreizügigkeit für die Grundschule vorsehe. Nach seiner Einschätzung seien die bestehenden Verhältnisse auch hierfür nicht ausreichend. Er möchte daher wissen, ob man diese Einschätzung für die Grundschule In der Steinbreite seitens der Verwaltung tatsächlich vertrete. Der Sprecher führt zudem aus, dass sich die Schulleitungen zuvor in einem gemeinsamen Brandbrief an den Bezirksrat gewendet hätten, um auf die Vielzahl der insgesamt in den Schulen bestehenden Schwierigkeiten und Missstände aufmerksam zu machen. Er bittet um Auskunft, ob der erbetene Dialog in dieser Angelegenheit durch die heutige Veranstaltung beendet sei, oder ob man auch weiterhin an einem direkten Austausch mit den Schulleitungen interessiert sei.

Herr Rauhaus bekräftigt die Bereitschaft der Stadtverwaltung weiterhin im gemeinsamen Gespräch bleiben zu wollen. Gesprächen und Diskussionen habe man auch in der Vergangenheit immer offen gegenüber gestanden. Zudem verweist er noch einmal darauf, dass gerade der Grundschule In der Steinbreite eine besondere Wichtigkeit bei der weiteren baulichen und infrastrukturellen Zuwendung zukommen werde.

Ein sechster Sprecher erklärt, dass sein Kind im kommenden Jahr eingeschult werde und grundsätzlich für die Grundschule Ahlem vorgesehen sei. Da er und seine Frau jedoch beide in Vollzeit arbeiten würden, sei jedoch eine Ganztagsbetreuung von großer Wichtigkeit. Er möchte daher in Erfahrung bringen, zu welchem Zeitpunkt man bei der Grundschule Ahlem voraussichtlich ein Ganztagsangebot unterbreiten könne. Zumal er nach heutigem Kenntnisstand davon ausgehen müsse, dass eine solche Ganztagsbetreuung erst dann vorgehalten werde, wenn die dort vorgesehenen Baumaßnahmen abgeschlossen seien.

Herr Rauhaus schlägt dem Sprecher eine direkte Kontaktaufnahme mit der Schulleitung der Grundschule Ahlem vor. Möglicherweise könnten im Rahmen der jetzigen Maßnahmen der Nachmittagsbetreuung bereits geeignete Angebote unterbreitet werden. Darüber hinaus stellt Herr Rauhaus noch einmal dar, dass er heute keine konkreten Zeitpunkte nennen könne, zu denen Bau- oder Organisationsabschnitte abgeschlossen sein werden. Baumaßnahmen nähmen naturgemäß einen größeren zeitlichen Rahmen in Anspruch, sodass nicht davon ausgegangen werden könne, dass diese im Bereich der Grundschule Ahlem bereits im kommenden Sommer, und somit zum Einschulungszeitpunkt des Kindes des vorangegangenen Sprechers, fertiggestellt seien.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die zahlreichen Einlassungen der Einwohner*innen und die Anwesenheit der Verwaltungsvertreter*innen. Er bekräftigt auch aus Sicht der Bezirksratsmitglieder eine Weiterbearbeitung und Begleitung des Themas Schule im Stadtbezirk. Die Gesprächsbereitschaft bleibe natürlich auch aus Sicht der politischen Vertreter*innen bestehen.

Im Folgenden leitet Bezirksbürgermeister Göbel nun auf den allgemeinen Teil der Einwohner*innenfragestunde über, durch welche Raum für andere Themen gegeben werden soll.

TOP 7.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20:16 Uhr.

Ein siebter Sprecher stellt sich als Elternvertreter für die Kindertagesstätte Am Ahlemer Holz vor. Er teilt mit, dass dort in der letzten Zeit einige Diebstähle von Spielzeugen festgestellt worden seien. Es habe sich in der Folge erwiesen, dass hierbei vor allem Kinder und Jugendliche der anliegenden Unterkunft für Flüchtlinge beteiligt gewesen seien. Man sei zu der insgesamt bestehenden Problematik mit der dortigen Klientel sowohl mit der Polizei, als auch mit der Leitung der Unterkunft in den Austausch getreten. Man habe in diesem Rahmen den Vorschlag wahrgenommen hierzu auch einen Appell an die politischen Vertreter*innen zu richten, um den problematischen Verhältnissen begegnen zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die vorrangige Zuständigkeit der Heimleitung des DRK und der Polizei. Die dortige Problematik sei bekannt und auch im Rahmen weiterer Einwohner*innenhinweise an ihn herangetragen worden.

Bezirksratsherr Höhne stellt dar, dass die CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit durch einen Antrag auf die Schließung der dortigen Einrichtung gedrungen habe. Auch ihm seien bereits weitere Hinweise von besorgten Anwohnern*innen und Einzelhändlern*innen bekannt geworden. Die CDU-Fraktion werde sich auch weiterhin dieser schwierigen Thematik annehmen.

Ein achter Sprecher greift die Ausführungen des ersten Sprechers auf und bekräftigt die aktuellen Probleme mit den dort untergebrachten Personen. Teilweise seien Kinder auch auf der Straße angehalten und bestohlen worden. Er halte den Hinweis des Bezirksbürgermeisters auf eine Kontaktaufnahme mit der Heimleitung für nicht ausreichend.

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass sich der Sprecher zu diesem Thema bereits schriftlich mit ihm in Verbindung gesetzt habe. In Folge dessen sei das Anliegen auch an die Verwaltung weitergetragen worden, welche sich anschließend mit dem Sprecher in Verbindung gesetzt habe. Es sei nach seiner Auffassung wichtig vor Ort das Gespräch mit den eingesetzten Sozialarbeitern*innen und der Heimleitung des DRK zu suchen, da diese in erster Linie Einfluss auf den beschriebenen Personenkreis nehmen könnten. Natürlich werde sich aber auch die Politik weiterhin der Situation annehmen.

Ein neunter Sprecher stellt sich als Mitglied des DRK-Ortsvereins Ahlem vor. Er teilt mit, dass das DRK ausschließlich für Aufgaben der Betreuung und der Verpflegung für die untergebrachten Personen in Erscheinung trete. Sofern es zu Rechtsverstößen kommt, trete die Verantwortung auf die zuständigen Behörden über. Nach seiner Beobachtung handele es sich bei der thematisierten Flüchtlingsgruppe um eine schwer zu integrierende Gruppierung, die sicherlich auch in jedem anderen Stadtteil negativ auffallen würde, sofern es zu einer Unterbringung an einem anderen Ort kommen würde.

Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass der Bezirksbürgermeister keinesfalls eine Verantwortung beim DRK gesehen habe. Er habe lediglich auf die Möglichkeit verwiesen, dass man die vor Ort arbeitenden Kräfte des DRK in dieser problembehafteten Situation kontaktieren könne, um die bestehenden Schwierigkeiten zu benennen und gemeinsam zu erörtern. Bezirksratsherr Alfermann verweist für den Fall krimineller Handlungen auf die Zuständigkeit der Polizei, welche in den beschriebenen Situationen eingeschaltet werden müsse. Letztlich könnten sich die politischen Vertreter*innen lediglich für eine Schließung der Unterkunft einsetzen. Man müsse jedoch bedenken, dass man in diesem Fall das Problem lediglich auf einen anderen Stadtteil verlagern würde.

Bezirksratsfrau Loß teilt mit, dass man zuletzt erfahren habe, dass es sich in erster Linie um zwei Familienverbände in der Unterkunft handele, welche immer wieder durch kriminelle Handlungen in Erscheinung treten würden. Insofern stelle sie zur Überlegung, ob nicht eine Trennung dieser Verbände für eine Verbesserung der Situation sorgen könnte. Zweifellos würde eine Verlagerung der Einrichtung nicht zu einer Auflösung des grundsätzlichen Problems führen. Jedoch obliege es der Verantwortung der politischen Vertreter*innen sich der Situation vor Ort anzunehmen und für eine Lösung einzutreten.

Bezirksbürgermeister Göbel fügt an, dass sich die Politik in der Vergangenheit immer wieder der geschilderten Problematik angenommen habe. Nicht zuletzt befänden sich mittlerweile zwei Sozialarbeiter*innen vor Ort, die mit den beschriebenen Personengruppen in Kontakt getreten seien.

Es müsse jedoch angedacht werden, ob die Intensität dieser Maßnahmen ausreichend sei.

Der siebte Sprecher ergreift noch einmal das Wort und teilt mit, dass man bereits das Gespräch mit den eingesetzten Sozialarbeitern*innen gesucht habe. Dies habe jedoch nicht zu einer verbesserten Lage geführt. Er stimme aber den vorausgegangenen Darstellungen zu, dass eine Verlagerung der Unterkunft das Grundsatzproblem nicht lösen würde. Insofern habe er sich vor allem auf der Suche nach weiteren Lösungsvorschlägen im Rahmen der heutigen Fragestunde an den Bezirksrat gewendet.

Ein zehnter Sprecher teilt ebenfalls die Auffassung, dass man der Schwierigkeit im Umgang mit den untergebrachten Personen nicht durch eine Verlagerung begegnen könne. Man könne der Situation nur durch eine wiederkehrende Kontaktaufnahme und durch einen Dialog Herr werden, so schwierig sich dieser letztlich auch gestalten möge. Hierfür benötige man geschultes und professionelles Personal, welches auch über Hintergrundwissen über die kulturellen Umstände und die Belange der problematisierten Personengruppe verfüge. Integration sei ein langlebiger Prozess, bei welchem auch die Politik durch entsprechende Initiativen gefragt sei. In diesem Zusammenhang sei auch eine nachhaltige Einbringung der Schul- und Lehrkräfte gefragt. Auch die Verwaltung müsse an dieser Stelle – nach Einschätzung des Sprechers – größeres Engagement und mehr Einsatzwillen zeigen, um eine dauerhafte Verbesserung der Situation herbeiführen zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel stimmt den Einlassungen grundsätzlich zu, stellt aber heraus, dass diese Herausforderung nur dann bewältigt werden könne, wenn alle beteiligten Personen, Institutionen und Gremien gemeinsam und im Konsens zusammenarbeiten würden. Dies beziehe auch die dortigen Anwohner*innen mit ein, welche – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auf die untergebrachten Menschen zugehen müssten. Man dürfe im Rahmen der Schilderungen nicht vergessen, dass es sich bei den thematisierten Personen um Menschen aus dem Kreis der Sinthi und Roma handele, welche ohnehin über einen schwierigen Stand in der Bevölkerung verfügen würden.

Der zehnte Sprecher stimmt den Ausführungen des Bezirksbürgermeisters zu. In der Tat obliege auch den dort wohnhaften Einwohnern*innen eine entsprechende Verantwortung. Eine geregelte und zielgerichtete Kontaktaufnahme könne jedoch nur erfolgen, wenn hierfür auch ein geeignetes Umfeld und passende Rahmenbedingungen geschaffen würden. An dieser Stelle seien nach seiner Auffassung vor allem Verwaltung und Politik gefragt.

Bezirksratsherr Hirche sagt, dass er die vorherigen Schilderungen der erbosten Einwohner*innen gut nachvollziehen könne. Integration setze vor allem ein Einbringen und ein Bemühen der Menschen voraus, die nach Deutschland gekommen seien. Er teile zudem die Ansicht, dass die genannten Personengruppen nahezu unintegrierbar seien. Insofern stimme er Bezirksratsfrau Loß insofern zu, als dass man eine Trennung der dortigen Gruppen ins Kalkül ziehen sollte.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verweist auf vorhandene Integrationskoordinatorinnen, die im Stadtbezirk tätig seien. Nach ihrer Ansicht sei ein Einsatz dieser Kräfte vor Ort sinnvoll und zielführend. Die thematisierten Familienverbände und die mit ihnen einhergehenden Schwierigkeiten seien ihr bekannt, sodass hier ein weiterer Dialog mit Unterstützung der beschriebenen Fachkräfte dringend anzuraten sei.

Ein elfter Sprecher stellt sich als Kontaktbeamter der Polizeistation Davenstedt vor und nimmt zu der beschriebenen Situation im Umfeld der Einrichtung Stellung. Man sei sich aus polizeilicher Sichtweise der vorhandenen Probleme bewusst und bringe sich mit größtem Einsatz ein, um den in Erscheinung tretenden Personen begegnen zu können. Beleidigungen und tätliche Übergriffe seien auch gegenüber Polizeikräften dokumentiert worden. Man reagiere mit Strafanzeigen und versuche durch stete Präsenz kriminelle Handlungen einzudämmen. Allerdings müsse man feststellen, dass es in der Folge häufig zu Verfahrenseinstellungen oder Sanktionen mit einem geringen Strafmaß komme. Man sei auf Rückmeldungen und Hinweise aus dem Kreis der Anwohner*innen angewiesen, um auch tatsächlich reagieren und dokumentieren zu können. Allerdings habe man auch erfahren müssen, dass hierzu seitens der Bevölkerung Hemmnisse bestehen würden, da man Repressalien und Reaktionen durch die problematisierte Personengruppe befürchte. Aus seiner Sicht bestehe keine nennenswerte Hoffnung, dass sich die Gesamtsituation entspannen werde, da kein wirklicher Integrationswille bei den vor Ort untergebrachten Personen erkennbar sei. Es sei jedoch unbedingt hervorzuheben, dass es nicht zu Pauschalisierungen kommen dürfe, da nicht der gesamte Personenkreis durch entsprechende Handlungen und Verhaltensweisen in Erscheinung trete. Es sei eine Vielzahl anhängiger Verfahren festzustellen, welche vorrangig im Zusammenhang mit Diebstahldelikten bestehen würden. Hierbei würden häufig auch Kinder involviert, welche offenkundig durch Erwachsene zu entsprechenden Handlungen angeleitet würden. Nach seiner Auffassung seien nunmehr Politik und Gesetzgebung gefragt, um dem grundsätzlichen Problem Herr werden zu können.

Ein zwölfter Sprecher erkundigt sich, ob es für die Behörden bzw. die Verwaltung eine/n konkrete/n Ansprechpartner*in bei der problematisierten Personengruppe gebe, mit welcher/m man im Gespräch stehe, und auf welche/n man im Dialog eingehen könne. Darüber hinaus möchte er erfahren, welche Funktion einem vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienst zukomme, und ob dieser auch über die Befugnis verfüge die untergebrachten Personen ggf. auf Diebesgut oder ähnliches zu durchsuchen.

Frau Sufin berichtet, dass dem Bereich derzeit von verschiedenen Stellen eine besondere Aufmerksamkeit zukomme. Es habe am 12.03.19 vor Ort ein Arbeitsgespräch stattgefunden, an dem die Heimleitung des DRK, Mitarbeiter*innen des Betreibers aus dem Projekt „Bildungsberatung und -begleitung für EU-Familien“, Mitarbeiter*innen der Koordinierungsstelle Osteuropa der Landeshauptstadt Hannover, der Kommunale Sozialdienst, Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Unterbringung, die Niedersächsische Landesschulbehörde und Vertreter der Polizei teilgenommen hätten. Das Gespräch habe den Austausch der beteiligten Stellen sowie eine Vernetzung und Unterstützung der Zusammenarbeit zum Ziel gehabt. Weiterhin würden Maßnahmen und Angebote geprüft, mit dem weitergehenden Ziel die Zufriedenheit der Nachbarschaft mit dem Wohnumfeld zu verbessern. Frau Sufin zeigte sich erfreut darüber, dass die Vorredner auch Unterstützung bei Integrationsmaßnahmen signalisiert hätten. Für die Vermittlung von Kontakten könne sie zudem ihre Unterstützung zusagen. Der vor Ort agierende Sicherheitsdienst trete im Wesentlichen für die Einhaltung der Hausordnung, die Sicherheit der Unterkunft, die Belegung in Notfällen (außerhalb der Anwesenheitszeiten der Sozialarbeiter*innen des Betreibers), für generelle Notfallsituationen und für Kontrollgänge auf dem Gelände der Unterkunft ein. Der Wachdienst sei an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag mit zwei Personen anwesend. Darüber hinaus würden zwei Mitarbeiter*innen des Betreibers wöchentlich 80 Stunden Sozialarbeit vor Ort ableisten.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Ausführungen und die eingebrachten Beiträge der anwesenden Einwohner*innen. Er schließt die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 21:02 Uhr.

TOP 8.

I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 8.1.

Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-0649/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antragstext sowie die einzelnen Zuwendungsanträge.

Antrag,


die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2019-01-IB11
Empfänger*in: VCP Bezirk Hannover / Projekt MAJA
Verwendungszweck: Solarprojekt MAJA
Zuwendungsbetrag: 973,00 €

2. Antrag Nr. 2019-02-IB11
Empfänger*in: Kleines Musiktheater Niedersachsen e.V.
Verwendungszweck: Treffpunkt Musiktheater Hannover
Zuwendungsbetrag: 1.700,00 €

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzel-Abstimmung.

Beiden Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9.

V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 9.1.

Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0665/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1825 mit Begründung zuzustimmen
  2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende städtebauliche Vertrag unterzeichnet wurde.

Es liegen hierzu keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet daher um Vorstellung des zu diesem Tagesordnungspunkt eingebrachten Änderungsantrags von Bezirksratsfrau Grammel.





TOP 9.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 15-0848/2019)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge folgende, erweiterte Fassung der ansonsten unveränderten Drs. 0665/2019 beschließen:

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1825 mit Begründung zuzustimmen
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
3. die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende städtebauliche Vertrag unterzeichnet wurde.
4. Die LHH wird aufgefordert, den im Plangebiet auftretenden Auto- und Schienenlärm unter Einbeziehung und Auflistung aller dadurch notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu berechnen und in einem Anhang zum Bebauungsplan 1825 zu dokumentieren.

Bezirksratsherr Alfermann erkundigt sich, ob bei Zustimmung zum vorgetragenen Änderungsantrag eine Verzögerung des Bauvorhabens erwartet werden müsse.

Herr Graen führt aus, dass durch den Bebauungsplan eine gewünschte Detailschärfe nicht geliefert werden könne. Im Rahmen des Bebauungsplanes werde letztlich ein Planungsrecht für ein Baugebiet geschaffen, welches im Kern zunächst groben Parametern unterliege. So würden die grundsätzlichen Vorgaben festgelegt, welchen die in Folge vorgesehenen Bauabschnitte anschließend beachten müssten. Für jeden nun folgenden Einzel-Bauantrag, welcher auf das Gesamtprojekt ausgerichtet ist, müssten in der Folgezeit nun auch unter anderem einzelne Lärmgutachten erstellt werden. In diesem Zusammenhang würden dann auch die zuvor dargestellten Details bewertet, welche sich zum Beispiel auch auf Fragen von Emissionen beziehen würden.

Eine Zustimmung zum eingebrachten Änderungsantrag würde das Verwaltungsverfahren aber dennoch beeinträchtigen und vermutlich zu einer zeitlichen Verzögerung führen.

Bezirksratsherr Höhne bittet um Auskunft, ob die Einrichtung einer Lärmschutzwand grundsätzlich geplant sei und ob eine solche Installation ggf. Folgebelastungen für Anwohner*innen in Richtung Bornum nach sich ziehen könnte, da sich hieraus weitere Lärmemissionen darstellen könnten.

Bezirksratsherr Alfermann weist darauf hin, dass die vorgebrachten Anmerkungen und Änderungswünsche in diesem Gremium keiner weiteren Erwähnung bedurft hätten, wenn Vertreter*innen aller politischen Fraktionen bei einem vorangegangenen Ortstermin im Umfeld der sogenannten Mäuseburg anwesend gewesen wären, zumal entsprechende Fragen bei diesem Termin durchweg erläutert worden seien. Die SPD-Fraktion werde dem Änderungsantrag nicht zustimmen, da man eine Verzögerung des weiteren Verfahrens auf jeden Fall ausschließen müsse, da neue Wohnungen dringend benötigt würden.

Herr Graen nimmt Bezug auf die Einlassung von Bezirksratsherrn Höhne. Die Einrichtung einer Lärmschutzwand sei im zugrundeliegenden städtebaurechtlichen Vertrag geregelt worden. Für dieses Vorhaben sei zudem bereits ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Aufgrund weiterer Baumaßnahmen, die auf der Bornumer Seite stattfinden würden, sei auch auf dieser Seite eine Lärmschutzwand installiert worden. Es seien somit keine weiteren Emissionen zu erwarten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel.

2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den Auslegungsbeschluss zu Bebauungsplan Nr. 1825, ohne die zuvor eingebrachten Änderungen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 9.2.

Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1825 - Östlich Hermann-Ehlers-Allee

(Drucks. Nr. 0685/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,


dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1825 - Östlich Hermann-Ehlers-Allee - mit
a.) der HRG - Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover,
b.) der KSG Hannover GmbH, Laatzen,
zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 10.

A N F R A G E N

Bezirksratsherr Alfermann beantragt in Anbetracht der weit fortgeschrittenen Sitzungszeit die schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfragen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet hierüber um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Die Anfragen werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

Zudem weist Herr Löpp darauf hin, dass bereits am Folgetag eine Einsehbarkeit im Internet gegeben sei.

TOP 10.1.

von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 10.1.1.

Neubaugebiet in Badenstedt, östlich der Hermann-Ehlers-Allee

(Drucks. Nr. 15-0595/2019)


Im Zuge der Wohnungsbauoffensive entsteht auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 1825 auf dem Gelände der ehemaligen Tierversuchsanstalt in Badenstedt („Mäuseburg“) ein Neubaugebiet. Mit dem Baugebiet soll der angespannte Wohnungsmarkt in Hannover entlastet werden. 30 Prozent der Wohnungen stehen für Familien und Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Anteil (und die absolute Anzahl) an senior*innengerechten und barrierefreien Wohnungen, die für Rentenempfänger*innen mit Grundsicherung nach SGB XII vorgesehen sind?

2. Wie hoch ist der Anteil an großen Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen?

3. Berücksichtigt das Bauvorhaben auch Miet-Einfamilienhäuser für große Familien mit geringem Einkommen?



Antwort der Verwaltung:

zu 1.

Mit der Schließung des städtebaulichen Vertrags verpflichtet sich die KSG, für
mindestens 30 % (= ca. 120) der vorgesehenen Wohneinheiten Wohnraumförderung zu
beantragen. Für wiederum mindestens 30 % (= 36) dieser geförderten Wohnungen muss
eine Förderung nach Programmteil B des städtischen Wohnraumförderprogramms
beantragt werden. Eine weitere Differenzierung nach einzelnen Nutzergruppen wird
dabei nicht vorgenommen. Dies entspricht dem Beschluss zur Hannoverschen
Wohnbauinitiative.

Der Anteil der barrierefreien Wohnungen richtet sich nach den Vorgaben der
Niedersächsischen Bauordnung. Seit Beginn des Jahres 2019 sind in Gebäuden mit
mehr als 4 Wohnungen grundsätzlich alle Wohnungen barrierefrei herzustellen, jede
achte Wohnung muss dabei rollstuhlgerecht sein.

zu 2.

Im städtebaulichen Vertrag wird von einer Gesamtwohnungszahl von 400 ausgegangen.
Diese dient auch als Berechnungsgrundlage z.B. für Infrastrukturmaßnahmen. Eine
detaillierte Aufteilung nach Wohnungsgrößen kann vertraglich oder durch den
Bebauungsplan nicht geregelt werden. Die KSG wird das Gebiet über die nächsten Jahre
sukzessive entwickeln und den Wohnungsmix dabei ggf. an aktuelle Bedarfe anpassen. Die
Grundstruktur der Mehrfamilienhäuser ist dahingehend flexibel. Grundsätzlich werden in
jedem Baufeld, und damit in jedem Bauabschnitt, geförderte und nicht geförderte
Wohnungen gemischt.

zu 3.

Es sind insgesamt etwa 30 Reihen-Einfamilienhäuser vorgesehen, die sich auf vier
Baufeldedr verteilen. Inwiefern hiervon ggf. Teile auch zur Vermietung vorgesehen
sind, ist bauleitplanerische nicht regelbar und obliegt den Planungen der KSG.


TOP 10.2.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 10.2.1.
Umfrage zum Wochenmarkt in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0603/2019)

Die Landeshauptstadt Hannover ließ Anfang Februar 2019 eine Umfrage zum Davenstedter Wochenmarkt an die Anwohner verteilen. In einem Fragebogen konnten die Einwohner hier unter anderem angeben, weshalb sie immer seltener die Angebote des Davenstedter Wochenmarktes in Anspruch nehmen.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Aus welchem Grund wurde die Umfrage den Ratsmitgliedern nicht zur Kenntnis vorgelegt – wird der Rat bei solchen Umfragen generell nicht beteiligt?

2.) Wurde die Umfrage auch in anderen Stadtteilen durchgeführt oder ist dies geplant?

3.) Erhalten die Fraktionen im Rat eine Auswertung der Umfrage?



Antwort der Verwaltung:

zu 1.

Die Umfrage ist Inhalt des 10-Punkte-Plans zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte aus der Drucksache 0599/2018, vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen am 26.4.2018. Grundsätzlich handelt es sich bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten wird regelmäßig über die Ergebnisse informiert.

zu 2.

Die Verwaltung plant derzeit zwei weitere Umfragen, eine in der List zum Wochenmarkt in der Klopstockstraße und eine in Kleefeld zum Wochenmarkt auf dem Schaperplatz.

zu 3.

Die Auswertungen der Umfragen werden nach der Sommerpause dem Ausschuss für Arbeitsmarkt-,Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten vorgestellt. Diese Berichte werden dann auch den jeweiligen Stadtbezirksräten zur Verfügung gestellt.



TOP 11.
A N T R Ä G E

Einleitend verweist Bezirksbürgermeister Göbel darauf, dass auch für die heutige Sitzung fraktionsübergreifend eine Vielzahl von Anträgen eingegangen sei. Viele der eingebrachten Beratungsgegenstände könnten im Sitzungsvorfeld häufig durch eine kurze Rücksprache mit der Verwaltung geklärt werden. Nicht immer lasse sich ein zwingendes Antragserfordernis erkennen.

TOP 11.1.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.1.1.

alternativer Zugang zum Bezirksratsportal (ohne Smartphone)

(Drucks. Nr. 15-0596/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung (Bereich IT) wird aufgefordert, für Bezirksratsmitglieder ohne Smartphone einen Zugang zum Bezirksratsportal bereitzustellen.

Ergänzend führt Bezirksratsherr Rosenzweig aus, dass derzeit zur Teilnahme am Bezirksratsportal das Herunterladen einer App auf ein vorhandenes Smartphone notwendig sei, wie ihm durch Herrn Löpp im Vorfeld der Sitzung vermittelt worden sei. Da hiermit nicht jedes Bezirksratsmitglied einverstanden sei bzw. nicht jedes Bezirksratsmitglied über die technischen Voraussetzungen verfüge, wäre die Einrichtung einer alternativen Variante wünschenswert.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie von dieser derzeitigen Regelung ebenfalls betroffen sei. Sie habe von der Verwaltungsseite jedoch in Erfahrung gebracht, dass man aktuell bereits an der Bereitstellung eines Alternativverfahrens arbeite.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.1.2.

Spielplatz Trappenkehre

(Drucks. Nr. 15-0597/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem Spielplatz Trappenkehre/Davenstedter Holz eine Tischtennisplatte zu installieren, um dadurch auch ein Angebot für ältere Kinder zu schaffen.

Bezirksratsherr Stamer verweist auf die mit der Installation einer Tischtennisplatte einhergehenden Lärmbelästigungen, die im Umkehrschluss wiederum den Unmut der Anwohner*innen heraufbeschwören könnte.

Bezirksratsherr Alfermann bekundet die Zustimmung der SPD-Fraktion. Kinder würden beim Spielen naturgemäß Lärm verursachen. Hierin könne man keinen Ablehnungsgrund erkennen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 11.1.3.

Lärmbelästigung durch die Güterumgehungsbahn im Wohngebiet "An der Gartenbauschule"

(Drucks. Nr. 15-0598/2019)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch eine Lärmmessung festzustellen, wie sich die Lärmbelastung durch die Güterzüge im Wohngebiet "An der Gartenbauschule" verändert hat, nachdem auf der Ostseite der Güterumgehungsbahn eine Lärmschutzwand errichtet wurde. Die Messergebnisse sind mit vorangegangenen Messungen zu vergleichen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.2.

der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.

Neubau Kita in der Steinbreite mit Erweiterung für die Grundschule

(Drucks. Nr. 15-0257/2019)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verweist auf die Antragstellung in der vergangenen Bezirksratssitzung und den heutigen Bericht der Schulverwaltung sowie die zahlreichen Einlassungen der anwesenden Einwohner*innen. Insbesondere für den Bereich In der Steinbreite habe sich ein dringendes Handlungsbedürfnis abgezeichnet. Man sei zudem bereit dem zu diesem Antrag vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen. Es sei in erster Linie entscheidend, dass es endlich zu fördernden Maßnahmen komme.

Antrag:



Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert,
in das laufende Planungsverfahren für einen Neubau einer Kindertagesstätte In der Steinbreite (Drucksache 80/2018, einstimmig im Rat am 26.04.2018 beschlossen) eine Erweiterung der Grundschule In der Steinbreite mit aufzunehmen und im Bebauungsplan 1789 zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung sollte durch den Bau eines Mehrzweckgebäudes für Kinder- und Schulbetreuung (wahlweise Nutzung für Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort und Schule je nach Bedarf) auf dem Grundstück erfolgen.
Ggf. sollte der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass eine Bebauung ausschließlich mit einem o. g. Mehrzweckgebäude für Kinder- und Schulbetreuung möglich ist.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Darstellung des entsprechenden Änderungsantrages.




TOP 11.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0257/2019 "Neubau Kita In der Steinbreite mit Erweiterung für die Grundschule"
(Drucks. Nr. 15-0449/2019)

Bezirksratsherr Rosenzweig verweist ebenfalls auf den bereits in der vergangenen Sitzung dargestellten Antrag.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, die GS In der Steinbreite durch einen Anbau zu erweitern. Er soll zweistöckig anschließend an den Sporthallentrakt auf dem Teil des Schulgeländes erfolgen, der zurzeit für die beiden mobilen Raumeinheiten genutzt wird.

Herr Graen teilt mit, dass bereits ein Ausschreibungsverfahren für ein entsprechendes Kita-Bauvorhaben eingeleitet worden sei.

Zunächst bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag.

Einstimmig zugestimmt.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den vorliegenden Ursprungsantrag der SPD-Fraktion, inklusive der zuvor beschlossenen Änderungen.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.2.2.

Sonderprogramm ökologische Aufwertung

(Drucks. Nr. 15-0637/2019)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:
Die vorhandenen Mittel aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätzen und Grünflächen werden in den Jahren 2019/2020 (Doppelhaushalt) für ein Beteiligungsprojekt mit Jugendlichen zur Schaffung eines überdachten Treffs und Spielmöglichkeiten im Grünzug "Am Körtingsdorfer Weg" zwischen den Kleingartenanlagen zur Verfügung gestellt.

Herr Graen weist darauf hin, dass die thematisierte Fläche dem Programm „Städte wagen Wildnis“ entstammt, welches im Bezirksrat vor einiger Zeit vorgestellt worden sei. Der entsprechende Grünzug sei von der Umweltverwaltung im Rahmen dieses Projektes zur weiteren Verwendung vorgesehen. Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, ob der dargestellte Antrag in dieser Form Umsetzung finden könne.

Bezirksratsfrau Grammel erklärt, dass eine inhaltliche Erörterung des vorliegenden Antrags im vorgelagerten interfraktionellen Rahmen wünschenswert gewesen sei. Zudem hätte man in diesem Rahmen auch Herrn Graen bezüglich einer eventuellen Alternativnutzung der Fläche befragen können.

Bezirksratsherr Stamer könne die lobende Erwähnung einer Container-Anlage im Bereich des Fösse-Grünzuges im vorliegenden Antrag nicht nachvollziehen. Als Anwohner könne er berichten, dass es in diesem Umfeld häufig zu Lärmbelästigungen und teilweise auch strafbaren Handlungen komme. Er könne dem Vorhaben somit nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Reglitz beurteilt die Einrichtung eines entsprechenden Containers ebenfalls skeptisch. Aufgrund des hinzugezogenen Einwohnerklientels sei zu befürchten, dass auch die dargestellten Maßnahmen keine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation erwarten ließen.

Bezirksratsherr Alfermann weist darauf hin, dass offenkundig ein Missverständnis vorliegen müsse. Es handele sich bei dem vorgestellten Grünzug um den Bereich zwischen dem Körtingsdorfer Weg und dem Eintrachtweg. In diesem Gebiet sei keine Wohnbebauung vorhanden. Die vorgeschlagene Maßnahme würde daher vielmehr zu einer positiven Verlagerung der momentan zu beobachtenden Verhältnisse sorgen, sodass eher eine Minderung von Lärmbeeinträchtigungen und anderen Schwierigkeiten zu erwarten sei.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird der Antrag skeptisch beurteilt, da er eine Verlagerung der problematisierten Klientel in den Bereich der angrenzenden Kleingartenanlagen befürchte.

Bezirksratsfrau Loß steht der Intention des Antrags grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings betrachte sie die räumliche Abgeschiedenheit auch skeptisch, da sich in diesem Fall – ohne jede Form der Beobachtung – erst Recht die Möglichkeit für Grenzüberschreitungen auftun könne.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

TOP 11.2.3.

Natursteine auf dem Gehweg von Berta-Markowski-Anger zum Spielplatz

(Drucks. Nr. 15-0638/2019)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, kommend vom Berta-Markowski-Anger im Gehweg zum Kindergarten wieder rechts und links Natursteine anzubringen, um zu verhindern, dass PKW´s diesen Weg nutzen können.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, weshalb die genannten Steine überhaupt entfernt worden seien.

Herrn Graen obliegt hierzu keine Kenntnis. Möglicherweise seien diese nach Beendigung einer Baumaßnahme nicht oder noch nicht wieder aufgestellt worden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.2.4.

Fußgängerüberweg Am Soltekampe in Höhe der Haus-Nr. 59

(Drucks. Nr. 15-0639/2019)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg Am Soltekampe in Höhe des Hauses Nr. 59 einzurichten. Dieser Antrag wurde bereits am 01.11.2018 gestellt, aber abgelehnt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet daher um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.2.5.

Weiteres Investitionsprogramm der LHH zur Sanierung und zum Neubau von Schulen

(Drucks. Nr. 15-0849/2019)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert zur Sanierung und zum Neubau von Schulen in Hannover ein weiteres Investitionsprogramm aufzulegen, welches den dringend notwendigen Sanierungsbedarfen, dem weiteren Anwachsen der Schülerzahlen in Stadtbezirken wie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und den gestiegenen Baukosten Rechnung trägt.

Bezirksratsherr Höhne wundert sich, weshalb eine entsprechende Aufforderung zur weiteren Auflage eines Investitionsprogramms durch den Bezirksrat initiiert werden solle. Nach seinem Empfinden sei es sinnvoller ein entsprechendes Unterfangen durch die SPD-Ratsfraktion anzubringen.

Bezirksratsherr Egyptien begrüßt den Antrag grundsätzlich. Allerdings vermisse er die konkrete Bezifferung eines Finanzvolumens, welches die Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung stellen solle.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird eine Enthaltung bei der Abstimmung signalisiert. Auch er vermisse die Angabe eines genauen Betrages für das angetragene Investitionsprogramm. Zudem sei allgemein bekannt, dass ohnehin keine weiteren Mittel vorhanden seien, welche für ein solches Vorhaben eingebracht werden könnten.

Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass die konkrete Nennung einer Summe nicht notwendig sei, da es sich bei dem vorliegenden Antrag lediglich um die exemplarische Handlungsaufforderung für den Stadtbezirk handele. Wie man nicht zuletzt durch die heutigen Ausführungen der Schulverwaltung erfahren habe, werde man ohnehin weitere Investitionsmittel in den Haushalt einstellen müssen, um die beschriebenen Bedarfe befriedigen zu können. Eine frühzeitige Aufforderung sei aus diesem Grund absolut zielführend. Zudem könne in der Folge in den Ratsfraktionen mit Nachdruck auf die Durchsetzung des dargestellten Verlangens hingearbeitet werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 11.3.

von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten)

TOP 11.3.1.

Benennung der Grünverbindung in Davenstedt-West in „Neutral-Moresnet“

(Drucks. Nr. 15-0269/2019)

Bezirksratsherr Egyptien verliest den Antragstext des Ursprungsantrages sowie des Änderungsantrags zu dieser Drucksache. Beide Anträge wurden bereits bei der vorausgegangenen Sitzung am 07.02.2019 eingebracht.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Grünverbindung zwischen Sickenberghof und Davenstedter Straße in Davenstedt-West erhält ab sofort die Bezeichnung „Neutral-Moresnet“ und es werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Die genaue Lage ist wie folgt:
Im Westen von der Davenstedter Straße aus entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenzen der Straße Basaltweg weiter in nordöstlicher Richtung entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Straßen Granit-, Jura-, Lias-, Dogger- und Malmweg sowie weiter westlich entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks „Droehnenstr. 35“ bis zum Beginn des Fußweges Sickenberghof im Osten. Die südliche Begrenzung von „Neutral-Moresnet“ wird gebildet (von Ost nach West) durch die nördlichen Bau- und Grundstücksgrenzen und Zuwegungen der Grundstücke „Martinihof 39-65“ (ungerade Hausnummern) sowie der Straßen Keuper-, Sandstein-, Quarz-, Perm- und Zechsteinweg incl. dem Kinderspielplatz bis hin zum Zugang zur Davenstedter Straße.
Die Fläche hat zur Zeit keine eigene Bezeichnung und wird im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 958 – Änderung 0 als Grünverbindung bezeichnet (vgl. Anlage).


TOP 11.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0269/2019 "Neutral-Moresnet"
(Drucks. Nr. 15-0448/2019)

Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Zusammenhang mit der Benennung der Grünverbindung in Davenstedt-West mit der Bezeichnung „Neutral-Moresnet“ werden für die Gebäude Basaltweg 16 und 18 die in der Anlage rot markierten Betonpoller durch klappbare Absperrpfosten ausgetauscht.

Frau Sufin führt aus, dass aus Anlass der Beantragung einer Benennung des bislang namenlosen Weges in der Grünverbindung von der Davenstedter Straße bis zum Sickenberghof die Feuerwehr, hier der vorbeugende Brandschutz, den Wunsch geäußert habe, die Poller in Höhe Basaltweg 16 in einer anderen Ausführung aufzustellen. Zwischenzeitlich habe der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, in dessen Eigentum die Fläche liegt, mitgeteilt, dass die Betonpoller durch herausnehmbare Absperrpoller in den Warnfarben Rot-Weiß ersetzt werden.

Bezirksratsherr Egyptien zieht den Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0448/2019 aufgrund der vorangegangenen Darstellungen der Verwaltung zurück.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass er eine Umbenennung begrüßen würde, da dies aufgrund des geschichtlichen Hintergrundes die politische Bildung maßgeblich befördern würde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nunmehr um Abstimmung über den Ursprungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0269/2019.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 11.4.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

TOP 11.4.1.
Schließung und Überprüfung einer Wohnung Im Lohgraben 9
(Drucks. Nr. 15-0406/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wohnung EG re Im Lohgraben 9, 30455 Hannover Badenstedt, zu überprüfen und zu schließen.

Herr Graen erklärt, dass die Eigentümer des Gebäudes einen weitreichenden Umbau
beabsichtigten und in Kürze Maßnahmen zur Verkehrssicherung vorgesehen seien,
um auf diese Weise mögliche Gefährdungspotenziale auszuschließen.

Bezirksratsherr Alfermann ergänzt, dass die beschriebene Terrassentür nach einer
Inaugenscheinnahme mittlerweile versperrt und kein unbefugtes Betreten mehr möglich sei.

Bezirksratsherr Bretthauer zieht den Antrag aufgrund des neuen Informationsstandes
zurück.


TOP 11.4.2.
Verkehrsführung Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0514/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die gelben Markierungen in der Hermann-Ehlers-Allee Richtung Empelde werden folgendermaßen geändert: die rechte Fahrspur nur für Rechtsabbieger, die linke Fahrspur nur für Geradeausfahrer und die Markierung wird über die Kreuzung auf die linke Fahrspur weitergeleitet (dadurch kann für die rechte Fahrspur von Badenstedt nach Empelde ein "Grüner Pfeil" angebracht werden; extra Antrag). Die Linksabbiegerspur bleibt wie sie ist.



Bezirksratherr Alfermann stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht, sofern
der Antrag bezüglich des Hinweises auf die Einrichtung eines sogenannten „Grünen
Pfeils“ neugefasst würde. An der problematisierten Kreuzung könne aus
verkehrstechnischer Sicht eine solche Installation keinesfalls vorgenommen werden.

Bezirksratsherr Höhne stellt ebenfalls eine Zustimmung der CDU-Fraktion in
Aussicht. Man müsse im Anschluss die Entscheidung der Verwaltung abwarten, ob
auf Basis der Maßgaben der Verkehrsführung eine Durchführung wie beantragt auch
tatsächlich vorgenommen werden könne.

Bezirksratsherr Bretthauer stimmt dem Änderungswunsch der SPD-Fraktion zu. Die
Worte „dadurch kann für die rechte Fahrspur von Badenstedt nach Empelde ein
„Grüner Pfeil“ angebracht werden“ werden gestrichen. Hierfür wird eine
entsprechende Neufassung des Antrags eingebracht.


TOP 11.4.2.1.
Neufassung: Verkehrsführung Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-0514/2019 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die gelben Markierungen in der Hermann-Ehlers-Allee Richtung Empelde werden folgendermaßen geändert: die rechte Fahrspur nur für Rechtsabbieger, die linke Fahrspur nur für Geradeausfahrer und die Markierung wird über die Kreuzung auf die linke Fahrspur weitergeleitet (dadurch kann für die rechte Fahrspur von Badenstedt nach Empelde ein "Grüner Pfeil" angebracht werden; extra Antrag). Die Linksabbiegerspur bleibt wie sie ist.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den neugefassten Antrag zu
Drucks. Nr. 15-0514/2019 N1).

Einstimmig zugestimmt.

TOP 11.4.3.

Einrichtung eines "Grünen Pfeils" Hermann-Ehlers-Allee

(Drucks. Nr. 15-0517/2019)



Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Auf der Kreuzung Empelder Straße / Hermann-Ehlers-Allee Richtung Empelde muss ein "Grüner Pfeil" angebracht werden.

Bezirksratsherr Alfermann stellt – wie bereits zuvor dargestellt – die Ablehnung der
SPD-Fraktion in Aussicht. Die Einrichtung eines „Grünen Pfeils“ könnte
verkehrsgefährdende Situationen nach sich ziehen. Ggf. wäre die Installation einer
weiterer Lichtanlage denkbar.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass er die Befürchtungen – gerade aufgrund
einer neuen Führung der Verkehrsmarkierungen – nicht teilen könne.


Bezirksratsherr Egyptien führt aus, dass ein „Grüner Pfeil“ insbesondere als
Abbiegehilfe zu verstehen sei, wenn eine dort installierte Lichtanlage ein rotes Signal
anzeige. Dies setze für die Verkehrsteilnehmer*innen jedoch ein vorheriges Stoppen
und aufmerksames Beobachten der Verkehrssituation voraus.

Bezirksratsherr Rosenzweig ergänzt, dass der Umgang mit der Verkehrsregelung
durch den „Grünen Pfeil“ häufig zu gefährlichen Situationen führe, da die hiermit
einhergehende Regelung von vielen Verkehrsteilnehmer*innen falsch interpretiert
werde. Insofern betrachte auch er die Installation eines „Grünen Pfeils“ an dieser
Stelle kritisch. Die Einrichtung einer Lichtanlage sei hier in der Tat der sinnvollere
Weg.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen.


TOP 11.4.4.
Asphaltierungsmaßnahmen Lenther Str. 33
(Drucks. Nr. 15-0518/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Zwei große Löcher, die sich auf dem Fußweg Lenther Straße 33 befinden, müssen asphaltiert werden.

Bezirksratsherr Alfermann bekundet Zustimmung. Er verweist darauf, dass hier ein
direkter Hinweis an den Fachbereich Tiefbau empfehlenswert gewesen wäre, da dies
insgesamt eine schnellere Behebung der Mängel nach sich gezogen hätte. Ein
explizites Antragsverfahren sei hierfür letztlich nicht notwendig gewesen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 11.4.5.
mögliche Vermietung der Wohnungen "Am Lohgraben 9" und "Am Soltekampe 105"
(Drucks. Nr. 15-0519/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung soll prüfen, ob die Eigentümer der Häuser "Am Lohgraben 9" und "Am Soltekampe 105" aufgefordert werden können, die Wohnungen in den Häusern zu vermieten.

Bezirksratsherr Alfermann stellt dar, dass es sich bei den benannten Wohnungen um
Sanierungsobjekte handele. Zudem könne niemand – gegen seinen Willen – dazu
gezwungen werden, eine Vermietung von Wohnungen vorzunehmen. Dies sei
aufgrund der angesprochenen Sanierungsmaßnahmen derzeit ohnehin nicht
möglich.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 11.4.6.
Einzeichnung einer "Zickzacklinie" Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0521/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, im Siegfriedweg, gegenüber der Tiefgaragenausfahrt Haus Lenther Straße 33/33A eine "Zickzacklinie" von 3 Autolängen einzuzeichnen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 11.4.7.
Pflasterung des Fußweges Siegfriedweg zwischen den Hausnummern 9 und 11
(Drucks. Nr. 15-0522/2019)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Fußweg Siegfriedweg zwischen den Hausnummern 9 und 11 muss eine Pflasterung bekommen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 11.5.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 11.5.1.
Resolution gegen betäubungsloses Schlachten
(Drucks. Nr. 15-0450/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag
sich vom betäubungslosen Schlachten von Tieren zu distanzieren und sich dafür einzusetzen, Absatz 2 Nr. 2 aus dem § 4 a des Tierschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.

Bezirksratsherr Politze führt aus, dass keine Zuständigkeit des Bezirksrates für die
vorgebrachte Angelegenheit zu erkennen sei. Dies habe man auch in der
Vergangenheit bereits deutlich zu erkennen gegeben, sodass sich der Bezirksrat
letztlich mehrheitlich für eine Nichtbefassung des Antrags ausgesprochen habe.

Bezirksratsherr Höhne stellt fest, dass sich die CDU-Fraktion der Darstellung des
Vorredners anschließe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 11.5.2.
Resolution gegen politisch motivierte, körperliche Übergriffe
(Drucks. Nr. 15-0454/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag
politisch motivierte, körperliche Übergriffe jeglicher Art aufs Schärfste zu missbilligen, welche gegen Personen wegen deren Zugehörigkeit zu einer politischen Partei erfolgen.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass die Ablehnung körperlicher Übergriffe
selbstverständlich vom gesamten Bezirksrat unterstützt werde. Für die Verfolgung
entsprechender Straftaten sei letztlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Der im
Begründungstext hervorgehobene Gleichbehandlungsgrundsatz, welcher durch das
demokratische System der Bundesrepublik im Grundgesetz verankert sei, sei
zudem ebenfalls selbstverständlich und bedürfe demgemäß keiner expliziten
Zustimmung bzw. Hervorhebung durch den Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-
Davenstedt.

Bezirksratsherr Politze schließt sich den Ausführungen von Bezirksratsherr Höhne
vollumfänglich an.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird entgegnet, dass dem Bezirksrat durch den
vorgestellten Antrag die Möglichkeit gegeben werde, ein deutliches Zeichen gegen
jegliche Form von Gewalt zu setzen, ganz gleich ob diese durch rechte oder linke
Einstellungen motiviert sei.

Bezirksratsherr Höhne erwidert, dass der eingebrachte Antrag inhaltlich Aspekte des
Strafgesetzbuches und des Grundgesetzes berühre. Hierfür lasse sich keine
Zuständigkeit für einen Stadtbezirksrat ableiten.

Bezirksratsfrau Loß stellt dar, dass sie jegliche Form der Gewalt strikt ablehne. Diese
Haltung sei selbstverständlich und bedürfe keiner Beschlussfassung des
Bezirksrates.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass der Bezirksrat kürzlich einem Antrag
zugestimmt habe, welcher im Kern eine bloße politische Haltung abgebildet habe.
Diesem habe der Bezirksrat jedoch zugestimmt, zumal dieser von der SPD-Fraktion
eingebracht worden sei.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 11.5.3.
Novellierung des passiven Wahlrechts
(Drucks. Nr. 15-0511/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag
sich dafür einzusetzen, dass das passive Wahlrecht im niedersächsischen Kommunalwahlrecht dahingehend geändert wird, dass Menschen, die aus persönlichen Gründen ein gegenseitiges Zeugnisverweigerungsrecht nach (§ 383 ZPO; § 52 StPO) besitzen, nicht auf derselben Liste kandidieren dürfen.

Bezirksratsherr Höhne weist darauf hin, dass sich der Antrag unter anderem auf
Maßgaben der Strafprozessordnung beziehe. Das hierbei umfasste
Zeugnisverweigerungsrecht stelle ein Instrument bei der Verfolgung von Straftaten
dar. Die CDU-Fraktion empfände eine Zustimmung zu diesem Antrag daher als
verfassungswidrig, zumal sich der Antragsinhalt auf politische Fragen ausrichte.

Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass der eingebrachte Antrag wieder einmal
zeige, wie sich die AfD gegenüber dem demokratischen Grundrecht positioniere.
Der Antrag sei darauf ausgerichtet dem Wähler das passive Wahlrecht zu entziehen. Die
Wähler*innen würden im Rahmen der durch das Grundgesetz eingeräumten Rechte
darüber entscheiden, wer das Volk in den parlamentarischen Gremien vertrete. Den
Wähler*innen obliege durch die gegebenen Informationsquellen die Möglichkeit sich
ein ausgewogenes Bild über die Personen zu verschaffen, die sich für die Annahme
eines politischen Mandats und möglicherweise nachrückende Kandidaten
entschieden haben. Mit vorangegangenen unsäglichen Auftritten in öffentlichen
Medien, die Teil einer beispiellosen politischen Kampagne seien, versuche die AfD
Politiker*innen einzelner Familien zu diskreditieren. Dem stelle sich die SPD-Fraktion
entschlossen entgegen.
Darüber hinaus verweist Bezirksratsherr Alfermann auf ein politisches Gremium einer
anderen Kommune, welches von zwei AfD-Mandatsträgern besetzt sei, welche aus
der gleichen Familie stammen würden. Es gäbe eine Vielzahl von Beispielen, in
welchen Angehörige politisch engagierter Familien in den gleichen oder anderen
politischen Gremien vertreten seien. Entscheidend sei jedoch nicht die familiäre
Herkunft dieser Personen, sondern der Umstand, dass diese demokratisch vom Volk
gewählt seien. Auch auf bundespolitischer Ebene seien entsprechende Beispiele
bekannt.
Letztlich müsse der vorliegende Antrag aber vor allem aus verfassungsrechtlichen
Erwägungen abgelehnt werden. Die dargestellte Kollision mit einem
Zeugnisverweigerungsrecht sei zudem noch nie vorgekommen und nicht stichhaltig.
Die SPD vertraue dem Votum der Wähler*innen.
Abschließend stellt Bezirksratsherr Alfermann hervor, dass die Familie Politze,
welche im Bezirksrat durch zwei Familienmitglieder vertreten ist, über viele Jahre
intensiv für die Menschen im Stadtbezirk eingetreten sei. Dieses Engagement sei
bemerkenswert und dürfe nicht durch entsprechende Anträge und politische
Hetzkampagnen geschmälert werden.


Bezirksratsherr Hirche erwidert, dass es durchaus unüblich sei, wenn mehrere Familienmitglieder auf der gleichen Wahlliste aufgeführt seien. Zudem habe er die Familie Politze zu keinem Zeitpunkt beleidigt, sondern lediglich die bestehenden Fakten dargestellt. Er habe zudem keinen Zweifel daran, dass die Familie durch ihr politisches Engagement viel für den Stadtbezirk erreicht habe. Dennoch sei zu bemerken, dass das Auftreten mehrerer Familienmitglieder für derselben Wahlliste eigentlich nur aus Süditalien bekannt sei.

Bezirksratsherr Stamer erklärt, dass sich Bezirksratsherr Hirche durch seine Ausführungen nur selbst diskreditiere. Der vorliegende Antrag stelle ein Armutszeugnis für jede/n Demokraten*in dar, welchem man demnach keinesfalls zustimmen könne. Offenkundig ziele der Antrag auf die Familie Politze ab. Auch wenn die SPD häufig ein politischer Gegner der CDU sei, könne man einem solchen Unterfangen unter keinen Umständen die Zustimmung erteilen.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass die erfolgten Ausführungen der AfD, die im Vorfeld der Sitzung auch im Rahmen sozialer Medien gegenüber einer politisch aktiven Familie erfolgt seien, letztlich für sich sprechen würden. Er habe in der vergangenen Sitzung bereits um eine angemessene Wortwahl und Verhaltensweisen gebeten. Er bittet daher nochmals nachdrücklich um die Wahrung eines wertschätzenden Miteinanders.

Bezirksratsherr Hirche erwidert, dass die SPD nicht zuletzt gar auf Bundesebene ein verwerfliches Gebaren an den Tag gelegt habe. Insofern brauche man sich nicht über die angedeuteten Darstellungen zu echauffieren. Er habe keinerlei Beleidigungen oder Beschimpfungen gegenüber der Familie Politze vorgebracht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 11.6.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 11.6.1.
Hundekottütenspender für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0654/2019)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an dafür geeigneten Stellen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Hundekottütenspender (mit Entsorgungsmöglichkeit für befüllte Tüten) aufzustellen. Die Anschaffung und der Betrieb (Nachfüllen von Hundekottüten) wird aus dem Hundesteueraufkommen finanziert.



Bezirksratsherr Höhne stellt fest, dass im Bezirksrat schon häufiger entsprechende
Anträge behandelt worden seien. Es sei zu bemerken, dass die hiermit verbundenen
Lizenzen sehr hohe Kosten verursachen würden. Zudem obliege den
Hundebesitzer*innen im Stadtbezirk aufgrund einer städtischen Satzung ohnehin die
Verpflichtung den entstandenen Hundekot zu entfernen. Es empfehle sich daher für
das Vorhalten eigener Tüten zu sorgen.

Bezirksratsherr Alfermann bestätigt den hohen Kostenaufwand. Der
Abfallentsorgungsbetrieb aha trete bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Entsorgung
von Hundekot ein, insbesondere durch die Vorhaltung entsprechender Abfallbehälter.
Die SPD-Fraktion werde dem Antrag zustimmen, wenngleich man aufgrund des
Kostenfaktors keine positive Umsetzung erwarten könne.

Von Bezirksratsfrau Loß wird festgestellt, dass die allermeisten Hundebesitzer*innen
mittlerweile eigene Hundekottüten mit sich führen. Grundsätzlich sei die Aufstellung
entsprechender Vorrichtungen aber zu begrüßen. Auch Bezirksratsfrau Loß befürchtet
jedoch einen hohen Kostenaufwand.

Durch Bezirksratsherrn Rosenzweig wird angeführt, dass die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN dem Aufstellen entsprechender Spender positiv gegenüberstehe.
Allerdings empfehle er die Benennung konkreter Standorte, an welchen
entsprechende Vorrichtungen installiert werden sollten. Eine zielgerichtete, örtliche
Bezeichnung erhöhe nach seiner Einschätzung die Wahrscheinlichkeit einer
Umsetzung durch die Verwaltung.

Bezirksratsherr Egyptien begrüßt grundsätzlich den Antrag. Erfahrungen in anderen
Stadtbezirken hätten gezeigt, dass die Tüten-Befüllung einer solchen Vorrichtung
nach der Aufstellung offenbar den Nutzern*innen obliegen würde. Es sei fraglich, ob
dies letztlich auch tatsächlich geschehe. Zudem sei das Problem hauptsächlich bei
der Entsorgung der Hundekottüten zu sehen. Diese würden häufig achtlos in
Gebüsche, etc. und nicht in vorgesehene Abfallbehälter geworfen.

Abschließend stellt Bezirksratsherr Reglitz fest, dass die konkrete Bezeichnung von
Plätzen, an welchen Hundekottütenspender errichtet werden sollten, in der Tat
ratsam sei. Man könne sich hierbei zum Beispiel an den bekannten
Hundeauslaufflächen orientieren.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 12.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0640/2019)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antragstext sowie die einzelnen Zuwendungsanträge.


Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:





1. Antrag Nr. 2019-07-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen
Ahlem und Petit-Couronne
Verwendungszweck: Bürgerbegegnung 2019
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

2. Antrag Nr. 2019-08-STBR 11
Empfänger*in: Rosebusch Verlassenschaften e.V.
Verwendungszweck: Projekt "Was morgen ist, auch wenn es Sorge ist,
ich sage: Ja!"
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

3. Antrag Nr. 2019-09-STBR 11
Empfänger*in: Freiwillige Feuerwehr Davenstedt / Jugendfeuerwehr
Verwendungszweck: Zuschuss zur Feuerwehrfreizeit
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €

4. Antrag Nr. 2019-11-STBR 11
Empfänger*in: DLRG / Ortsgruppe Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Ausstattung des neuen Vereinsheims
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €

Anschließend lässt Bezirksbürgermeister Göbel einzeln über die Zuwendungsanträge abstimmen.

Den Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 12.2.

Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln auf eigene Initiative des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-0856/2019)


Bezirksbürgermeister Göbel verweist nun auf den eingangs der Sitzung
benannten Zuwendungsantrag der AGAV zur Durchführung eines Stadtteilfestes
am 18.05.2019. Anschließend verliest er den Antragstext, welcher den
Bezirksratsmitgliedern zudem als Tischvorlage vorliegt.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

5. Antrag Nr. 2019-13-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine und Verbände AGAV
Verwendungszweck: Zuschuss Durchführung Stadtteilfest 2019
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 848,00 €

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nunmehr um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 22:38 Uhr.

Für das Protokoll:



Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer