Sitzung Gleichstellungsausschuss am 04.03.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.02.2019)
Protokoll (erschienen am 20.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - GB - Datum 30.07.2019

PROTOKOLL

18. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 4. März 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Küßner (CDU) 16.00 - 17.25 Uhr
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP) 16.00 - 18.15 Uhr
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsfrau Iri (SPD) für Ratsfrau Gamoori
Ratsfrau Jeschke (CDU) 16.00 - 17.15 Uhr
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) für Beigeordnete Seitz
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Frau Feldmann
Frau Kellner
Frau Dr. Köster
Herr Moormann (SPD) 16.00 - 18.05 Uhr
(Frau Nölting)
Frau Wegmann

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 16.00 - 18.10 Uhr
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Herr Schostok Oberbürgermeister
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Volkmann Fachbereich Personal und Organisation
Frau Proch Fachbereich Personal und Organisation LS
Herr Horn Fachbereich Personal und Organisation LS
Herr Klemm Fachbereich Schule
Herr Hagen Fachbereich Soziales
Frau Zingsheim Fachbereich Wirtschaft
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dormann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Frau Klaus hannoverimpuls GmbnH
Frau Rinas Hannoversche Allgemeine Zeitung


Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2018

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Zwischenbericht zum 2. Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Informationsdrucks. Nr. 0163/2019 mit 1 Anlage)

5. Sportbündnis FarbenSpiel
(Drucks. Nr. 0005/2019 N1)

6. Ausbau der Frauenhauslandschaft: Sofortaufnahme für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
(Informationsdrucks. Nr. 0575/2019 mit 1 Anlage)

7. Anfragen und Anträge

7.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu einer integrierenden Einrichtung für Zuwanderer aus Südosteuropa
(Drucks. Nr. 0164/2019 mit 1 Anlage)

7.2. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

7.2.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucksache 0290/2019: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahmen der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache " -1000 Jahre generisches Femininum – Vendetta statt Gleichberechtigung!
(Drucks. Nr. 0632/2019)

8. Bericht des Oberbürgermeisters

9. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

10. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: Die Tagesordnung wurde um den Antrag der Ratsgruppe Die Linke & Piraten erweitert und unter TOP 7.2 in die Tagesordnung aufgenommen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2018

Die Abstimmung über das Protokoll der Sitzung vom 22. Oktober 2018 wurde auf Antrag von Herrn Wolf vertagt.


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner*innen mit Fragen anwesend.


TOP 4.
Zwischenbericht zum 2. Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Informationsdrucksache Nr. 0163/2019 mit 1 Anlage)

Frau Klingenburg-Pülm begrüßte aus der Verwaltung Herrn Hagen (Fachbereich Soziales), Frau Dormann (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung / Wohnraumversorgung), Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung), Frau Zingsheim und Frau Claus (Fachbereich Wirtschaft / Wirtschaftsförderung und hannoverimpuls GmbH) sowie Frau Volkmann (Fachbereich Personal und Organisation), die zu den vorab benannten Maßnahmen für Rückfragen zur Verfügung standen. Herr Klemm aus dem Fachbereich Schule hatte ebenfalls zugesagt, konnte aber wegen Terminüberschneidungen noch nicht zu Beginn der Sitzung anwesend sein.

Frau Steinhoff bat darum, dass die Mitarbeiter*innen der Verwaltung vorab eine kurze Erläuterung zu den gewünschten Maßnahmen geben.

Herr Wolf fragte nach, ob er zu den in der Drucksache in Tabellenform benannten Maßnahmen auch eine Langfassung erhalten könne.

Frau Volkmann sagte eine Übersendung zu.

Herr Hagen stellte die Maßnahme „Kampagne gegen die Altersarmut“ vor. Er erläuterte, dass das Wohngeld zuletzt in 2016 erhöht worden sei. Der Fachbereich habe dies zum Anlass genommen, mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen offensiv der Altersarmut entgegen zu wirken. Es erfolgten verstärkt Außentermine, um möglichst viele Senior*innen zu erreichen. So habe man in 2016 und 2017 an über 60 Veranstaltungen teilgenommen und damit mehr als 1300 Menschen erreicht. Dies waren nicht nur direkt Betroffene selbst, sondern häufig auch Personen, die als wichtige Multiplikator*innen dienten. Es seien unter anderem Veranstaltungen mit Migrant*innenorganisationen, mit dem SoVD, mit gewerkschaftlichen und kirchlichen Senior*innengruppen und dem städtischen Seniorenbeirat durchgeführt worden, die größtenteils in Hannover stattgefunden hätten. Auffällig hoch war dabei der Frauenanteil, dieser habe bei über 90 % gelegen. In diesem Zusammenhang sei auch der Internetauftritt überarbeitet worden und es sei ein neuer Flyer mit dem Fokus auf Senior*innen herausgebracht worden.
Im letzten Jahr sei in Zusammenarbeit mit den Jobcentern und der Region Hannover ein Übergabemanagement implementiert worden. Dieses informiere den Personenkreis, der aus Altersgründen aus dem SGB II Bezug ausscheide, schriftlich über die weiteren Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wie das SGB XII oder den Wohngeldbezug.
Die genannten Maßnahmen hätten bereits spürbare Erfolge gebracht, es bezögen seitdem 600 Personen mehr Wohngeld. Mittlerweile sei jede bzw. jeder 4. Wohngeldberechtigte 60 Jahre oder älter. Der Frauenanteil bei den älteren Personen liege bei 2/3 und steige mit dem Lebensalter bis auf 90 % an.
Als Fazit sei zu sagen, dass die Kampagne Erfolg gezeigt habe und dies auch nach wie vor anhalte.

Frau Dormann stellte die Maßnahme „Genderfokus bei der Wohnungsvermittlung“ vor. Sie erläuterte, dass die kommunale Wohnungsvermittlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit schon seit Jahren ein fester Bestandteil in Hannover sei. Die Wohnungsvermittlung richte sich an Haushalte mit geringem Einkommen, wohnungslose Personen, von Wohnungslosigkeit bedrohte oder in unzureichenden Wohnverhältnissen lebende Personen und Personen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht selbst vorsorgen können. Durch die Wohnungsvermittlung erhalten diese Haushalte Unterstützung bei der Vermittlung einer Belegrechtswohnung. Die Vermittlung der Wohnungen erfolge geschlechtsneutral. Unter den Wohnungsuchenden gebe es auch eine größere Anzahl alleinstehender oder alleinerziehender Frauen. Ziel sei es, Barrieren zur kommunalen Wohnungsvermittlung für Frauen abzubauen.
Es bestehe auch ein enger Kontakt und eine gute Zusammenarbeit mit den Beratungseinrichtungen für von Gewalt bedrohten Frauen und den hannoverschen Frauenhäusern. Ein besonderes Projekt sei die „Reintegration wohnungsloser Frauen“. Es handele sich dabei um eine Maßnahme, bei der die Frauen in neue Mietverhältnisse begleitet und in ihrem neuen Umfeld stabilisiert würden. Zielgruppe dieses Angebotes seien alleinstehende Frauen oder alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, die überwiegend in einer städtischen Unterkunft, in Frauenhäusern oder anderen Einrichtungen leben. Der Einzug in eine eigene Wohnung und der damit verbundene Einstieg in ein normales Leben ist für diese Frauen oft mit Problemen verbunden. Aus diesem Grund werde im Rahmen dieses Projektes in Zusammenarbeit mit der hannoverschen Wohnungsbaugesellschaft Hannova eine Wohnbegleitung für zunächst ein Jahr zur Verfügung gestellt. Es handele sich dabei um eine weibliche Fachkraft, die die Frauen ca. eine Stunde pro Woche unterstütze. Derzeit gebe es zehn Wohnbegleitungsplätze.
Frau Dormann führte weiter aus, dass ein großes Problem die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt sei. Die Nachfragen seien weitaus höher als das momentane Angebot, dies betreffe sowohl Frauen als auch Männer.

Frau Dr. Carl fragte, welche Personenkreise besonders häufig die Wohnungsvermittlung kontaktieren und ob es prozentuale Angaben im Besonderen zu alleinerziehenden und wohnungslosen Frauen gebe. Darüber hinaus bat sie um Informationen, ob auch Frauen geholfen werde, die nur vorübergehend Wohnraum benötigen, oder inwieweit mit nachgelagertem Wohnangebot unterstützt werden könne.

Frau Dormann antwortete, dass es sich bei ca. 48 % um alleinstehende Personen handele und ca. 20% der zu Vermittelnden alleinerziehende Frauen seien. Bei allen Wohnungen, die vermittelt werden, handele es sich um Dauermietverträge, eine vorübergehende Wohnraumversorgung sei nicht möglich.

Frau Steinhoff bat um eine genauere Aufschlüsselung der prozentualen Angaben.

Frau Dormann führte aus, dass von den 48 % Alleinstehenden 41 % Frauen seien. Somit sei bei diesem Personenkreis der der Männeranteil höher.

Frau Zingsheim stellte die Maßnahmen „Förderung selbständiger Frauen und Existenzgründerinnen“ und “Kongress Unternehmerinnen und Gründerinnen“ vor. Es gebe schon seit Jahren in der städtischen Wirtschaftsförderung Projekte, die genderpolitisch orientiert seien. So sei beispielsweise bei der Tochtergesellschaft hannoverimpuls GmbH das Projekt „Gründerinnenconsult“ angesiedelt, welches sich speziell mit Frauenförderung und Existenzgründerinnenberatung befasse. Ein anderes Projekt sei der „Unternehmerinnenkongress“, beides sei als Maßnahme im Gleichstellungsaktionsplan genannt.

Frau Claus führte dazu aus, dass im letzten Jahr beispielsweise 480 Frauen mit 1620 Stunden Beratung begleitet worden seien. Dies seien 54 % aller Gründungen, es gebe somit mittlerweile bei hannoverimpuls schon mehr Gründungen durch Frauen als durch Männer. Pro Jahr würden ca. 1000 Frauen mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten erreicht. Dies sei sicherlich auch dem vielfältigen Angebot von Gründerinnenconsult geschuldet, gleichzeitig aber auch den internen Transfers zu hannoverimpuls.
In Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover sei beispielsweise ein lokales Gesundheitsnetzwerk mit vielen Kooperationspartner*innen im Stadtteil Linden initiiert worden. Man sei hier auf einem guten Weg, es soll in naher Zukunft ein offenes Angebot für Unternehmer*innen bereitgestellt werden, um sich gemeinsam zum Thema Gesundheit zu
vernetzen. Auch der Unternehmerinnenkongress sei schon seit vielen Jahren ein Garant für den Zuwachs an neuen Gründerinnen. Im September 2018 sei man mit der Website online gegangen, nach kurzer Zeit lagen über 200 Anmeldungen vor, der Kongress war komplett ausgebucht. Dies sei unter anderem auch ein Grund dafür, weshalb nach neuen Räumlichkeiten gesucht werde, um die hohe Anzahl an Nachfragen bedienen zu können.

Frau Dr. Carl erkundigte sich, ob die genannten Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen seien. Weiterhin interessierte sie sich dafür, welche Projekte von den hannoverschen Frauen angestoßen würden und auch die Digitalisierung ein Thema sei.

Frau Claus gab an, dass die Zahlen in den letzten Jahren tatsächlich angestiegen seien, in 2016 wurden 400 Frauen, in 2017 405 Frauen und in 2018 480 Frauen beraten. Gründungen würden in allen Branchen erfolgen, das Thema Digitalisierung sei auch ein Thema, dabei seien Gründungen häufiger durch ein Team zu beobachten und es handele sich vorrangig um jüngere Frauen, die eine Gründung planen. Besonders wichtig sei den Gründerinnen dabei die Sicherheit und der Datenschutz im Internet.

Frau Lahde-Fiedler stellte die Maßnahme „Förderung der Gleichstellung bei Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragung vor“. Sie erläuterte, dass es im vergangenen Jahr keine eigenen städtischen Planungswettbewerbe gegeben habe. Das Baudezernat habe aber an vier Wettbewerben verschiedener externer Investoren mitgearbeitet. Die Stadtplanung habe auch intensiv darauf hingewirkt, dass immer mehr Frauen in den Jurys beteiligt werden.


Herr Klemm stellte die Maßnahme „Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten in
Ganztagsgrundschulen“ vor. Er erläuterte, dass die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen an Ganztagsschulen durch Abfragen und Beteiligungsprojekte, wie beispielsweise die Kooperation mit mannigfaltig e. V., das Angebot „Kochen für Kerle“ oder auch besondere technische Angebote für Mädchen, Berücksichtigung fänden. Es finde schon seit längerer Zeit ein Sensibilisierungsprozess statt, der das Ziel habe, positive Geschlechterbilder zu entwickeln und Rollenklischees abzubauen. Dieser Prozess finde nicht nur bei den Grundschulkindern statt, sondern vermehrt auch bei den Erwachsenen, die die Kinder begleiten und betreuen. Er verwies dazu auch auf die Drucksache zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung, die eine pädagogische Handreichung enthalte. Ein Handlungsfeld sei unter anderem die gender- und diversitybezogene Pädagogik. Diese richte sich an die Schulleitungen, die pädagogischen Fachkräfte sowie interessierte Eltern. Eine Broschüre sei in Planung, es habe dazu im Vorfeld viel Zustimmung und Unterstützung aus anderen Fachbereichen gegeben. Die pädagogische Handreichung habe zum Ziel, gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, sowohl auf den Schulstandort als auch auf die Kooperationspartner*innen bezogen. Es habe dazu auch schon zwei Veranstaltungen gegeben, bei der die Handreichung den Schulleitungen und den Kooperationspartner*innen vorgestellt worden sei. Es werde eine breite Beteiligung aller an diesem Thema Interessierten angestrebt, in welcher Form dies erfolge (z. B. Workshops oder Arbeitsgruppen), werde noch erarbeitet.

Frau Dr. Matz gab an, dass die pädagogischen Inhalte doch eigentlich eher Aufgabe des Landes seien und nicht unbedingt der Kommune. Sei dies so zu verstehen, dass die Angebote des Landes nicht ausreichend seien?

Herr Klemm konnte dies nicht bestätigen. Er führte aus, dass sich die Landeshauptstadt Hannover schon seit einigen Jahren sowohl inhaltlich als auch finanziell am Ausbau von Ganztagsschulangeboten beteilige. Der Weg werde gemeinsam mit den Schulleitungen und den Kooperationspartner*innen gegangen, dies sei abgesichert durch die trilaterale Kooperationspartnerschaft. Die individuelle Förderung von Kindern, gerade auch im Hinblick auf Gender- und Diversityaspekte, sei auch ein Teil des Schulprogramms.

Frau Dr. Matz erwiderte, sie sehe dies grundsätzlich genauso, aber dennoch sei ihrer Meinung nach die Ausgestaltung der Pädagogik an den Schulen vorrangig Aufgabe des Landes. Es verwundere sie daher, dass trotzdem für die inhaltliche pädagogische Handreichung ein so großer Aufwand betrieben werde.

Herr Küßner erteilte der Vorsitzenden Frau Klingenburg-Pülm das Wort.

Frau Klingenburg-Pülm gab an, sie habe die Ausführungen so verstanden, dass es in erster Linie darum gehe, wie die Betreuung der Kinder nach dem Unterricht erfolge. Es gehe nicht darum, auf die Pädagogik der Lehrkräfte einzuwirken.

Frau Dr. Matz antwortete, sie könne dieser Argumentation nicht folgen. Es werde ein pädagogisches Programm entwickelt, welches unter anderem auch für die Kooperationspartner*innen bindend sein soll. Bedeute dies, dass es künftig auch ein Aspekt für die Zusammenarbeit sei, je nachdem wie gut das pädagogische Programm umgesetzt werde. Sie fragte sich, inwieweit bei den Kooperationspartner*innen Nachholbedarf vorhanden sei, wenn so viel Arbeit in dieses Programm investiert werde.

Herr Klemm erläuterte, dass an die pädagogische Handreichung nicht mit einem defizitären Blick herangegangen werde. Die Themen Gender und Diversity seien in der Handreichung platziert, um die Arbeit zu reflektieren. Es handele sich um ein Dialog- und Reflexionsangebot. Die Handreichung soll auch eine Würdigung für die bereits vor Ort mit allen Beteiligten geleistete Arbeit darstellen.

Frau Steinhoff fragte, aus welchen speziellen Angeboten die Mädchen und Jungen wählen können. Sie interessierte sich auch für das Auswahlverfahren der Träger, wie und nach welchen Kriterien die Ausschreibung erfolge und welchen Stellenwert die Genderperspektive in den Ausschreibungen habe. Darüber hinaus fragte sie, ob es eine Liste aller Nachmittagsangebote gebe, aus der erkennbar sei, welches Angebot von welchem Geschlecht wahrgenommen werde.

Herr Klemm antwortete, dass alle Kooperationspartner*innen Träger der Jugendhilfe seien, die Genderaspekte hätten bei allen Jugendhilfeträgern eine besondere Relevanz. Auf die Frage nach einer Liste der Angebote antwortete er, dass diese aktuell nicht vorgelegt werden könne aufgrund personeller Engpässe im Sachgebiet. Er sei aber selbst daran interessiert, diese Zahlen im Rahmen der Qualitätsoffensive zu ermitteln, und werde zu gegebener Zeit darüber berichten.

Frau Dr. Matz betonte erneut, dass aus ihrer Sicht die Erstellung einer pädagogischen Handreichung nicht angemessen sei. Die Kooperationspartner*innen würden bereits sehr sensibel mit diesem Thema umgehen. Sie frage sich, welche konkreten Anlässe den Fachbereich Schule dazu veranlasst haben können, diese Qualitätsoffensive zu starten.
Darüber hinaus seien die Schulen im Ganztagsbetrieb eigenverantwortlich für die konzeptionelle Aufstellung, jede Schule bewerbe sich mit einem eigenen Konzept. Sie halte die Kooperationspartner*innen auch ohne eine pädagogische Handreichung für dieses Thema ausreichend und umfassend sensibilisiert.

Herr Klemm führte zusammenfassend aus, dass der Fachbereich Schule bislang für die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Handreichung viel Zuspruch, auch von Seiten der Kooperationspartner*innen erhalten habe. Eine Verpflichtung zur Umsetzung sei nicht beabsichtigt werden gewesen. Wenn dies tatsächlich so aufgefasst werde, liege ein Missverständnis vor.

Frau Kellner fragte nach, ob in den Ausschreibungen auch schon darauf hingewiesen werde, dass sowohl Maßnahmen hinsichtlich geschlechtspädagogischer Aspekte mit dem Blick auf Gender und Diversity angeboten werden sollen.

Herr Klemm konnte es nicht mit Bestimmtheit sagen, gab aber an, dass dies nachgeholt werde, sofern die Ausschreibungen diese Punkte bislang nicht vorsehen sollten.

Frau Dr. Carl gab an, dass die Nachmittagsangebote der Ganztagsschulen in der Zuständigkeit der Kommune lägen. Die Träger der Jugendhilfe seien gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsgemeinschaften zu bilden und zu bestimmten Themen der Jugendhilfe Anregungen für die gemeinsame Arbeit zu entwickeln. In der AG Geschlechterdifferenzierung werde unter anderem über die Themen Gender und Diversity, Geschlechtergerechtigkeit und Chancengerechtigkeit diskutiert. Sie verstehe daher nicht, warum vor diesem Hintergrund diese Themen nicht auch durch eine Handreichung begleitet werden können. Eine Verpflichtung zur exakten Umsetzung der Handreichung gebe es nicht, sie soll lediglich den Prozess unterstützen. Es sei bekannt, dass es beispielsweise bei den queeren Themen durchaus noch Verständnislücken gebe, die Handreichung biete hier eine gute Möglichkeit, sich in den Themen fit zu machen und Verständnislücken zu schließen. Die Stadtverwaltung Hannover trete für Geschlechtergerechtigkeit ein, durch die pädagogische Handreichung werde dieser Prozess auf freiwilliger Basis positiv unterstützt.

Frau Steinhoff betonte, dass die Stadt Hannover eine pädagogische Verantwortung den Eltern und Kindern gegenüber habe, die an den Ganztagsschulen das Nachmittagsangebot nutzen. Sie entscheide über das Personal und auch darüber, wie mit den Kindern gearbeitet werden soll. Die freien Träger müssen also die gemachten Vorgaben erfüllen können. Die Handreichung sei aus ihrer Sicht ein gutes Mittel, um die Träger in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Frau Dr. Köster gab an, dass die Reflexion des eigenen Handelns Teil der pädagogischen Arbeit sei. Es sei ein ständiger Lernprozess. Eine Handreichung könne dabei durchaus hilfreich sein. Für sie sei dies ein Zeichen von Qualität und Professionalität und nicht ein Eingeständnis eines vorhandenen Defizits. Es sei wichtig, diese Themen anzunehmen und kontinuierlich daran zu arbeiten. Die Lehr- und Betreuungskräfte hätten durch die Handreichung eine Möglichkeit, mehr Sicherheit und Sensibilität für ihr Handeln zu erlangen. So seien beispielsweise die immer noch geschlechterstereotypen und heteronormativen Lehrmaterialien, mit denen die Lehrkräfte jeden Tag arbeiten müssen, ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine regelmäßige Reflexion sei.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 5.
Sportbündnis FarbenSpiel
(Drucks. Nr. 0005/2019 N1)

Herr Wolf begrüßte grundsätzlich den Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Sportbündnis Farbenspiel, kritisierte aber das formelle Verfahren dazu. Er fragte, warum der Rat den Beitritt nicht beschlossen habe.

Herr Horn vom Fachbereich Personal und Organisation /LS erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover bereits im letzten Jahr anlässlich der Auftaktveranstaltung deklaratorisch dem Sportbündnis beigetreten sei. Die Neufassung der Drucksache wurde im Sportausschuss beschlossen, der bereits erfolgte Beitritt soll mit dieser Drucksache bestätigt werden.

Frau Dr. Carl hob hervor, wie positiv sie und ihre Fraktion den Beitritt zum Sportbündnis sehe. Hannover setze damit ein Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt, dies sei ein wichtiger und notwendiger Schritt. Ihre Fraktion werde dieses Beteiligungsprojekt auch weiterhin mit großem Interesse begleiten.

Frau Steinhoff begrüßte den Beitritt ebenfalls ausdrücklich. Für sie sei die spontane Zusage durch die Sportdezernentin Frau Beckedorf bei der Auftaktveranstaltung im letzten Jahr nachvollziehbar, auch wenn der Rat nicht im Vorfeld beteiligt worden sei. Sie wünsche sich, dass in der nächsten Zeit viele Vereine diesem Bündnis beitreten.

Herr Küßner kritisierte den langen Zeitraum zwischen der Zusage zum Beitritt und der Erstellung der Drucksache. Seine Fraktion begrüße den Beitritt zwar, hätte sich aber eine zeitnahe Information durch die Verwaltung gewünscht.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.








TOP 6.
Ausbau der Frauenhauslandschaft: Sofortaufnahme für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
(Informationsdrucksache Nr. 0575/2019 mit 1 Anlage)

Frau Kämpfe gab eine kurze Einleitung zum Sachstand des Ausbaus der Frauenhauslandschaft in Hannover und begrüßte Frau Dietrich vom Autonomen Frauenhaus und Frau Pfeiffer von der AWO.

Frau Steinhoff begrüßte die bereits erfolgten Schritte zum Ausbau der Frauenhauslandschaft. Sie wisse, dass eine große Schwierigkeit darin bestehe, eine geeignete Immobilie zu finden und bat dazu um Stellungnahme.

Frau Dietrich bestätigte, dass aktuell die Suche nach einer geeigneten Immobilie im Fokus stehe, bislang sei aber noch nichts Geeignetes gefunden worden. Sie hoffe, dass eventuell auch die Stadt oder Region Hannover eine geeignete Immobilie finden und warb dafür, die Augen und Ohren weiterhin offen zu halten. Geplant sei zudem auch noch ein zeitnahes Treffen mit allen Beteiligten, um das Konzept inhaltlich weiter auszuarbeiten. Dem Ausschuss werde dann über die weiteren Schritte berichtet.

Frau Dr. Carl bedankte sich für die Informationen zum aktuellen Sachstand. Sie fragte, welche pädagogischen Angebote vorgesehen seien. Weiterhin interessierte sie sich dafür, wie sichergestellt werden könne, dass im neu geplanten Frauenhaus 24 der Aufenthalt vier Werktage nicht überschreite. Darüber hinaus fragte sie, welche konkreten Überlegungen es für das geforderte nachgelagerte Wohnangebot „Second Stage“ gebe und wie die weitere Zeitschiene insgesamt geplant sei.

Frau Pfeiffer antwortete zur Frage des nachgelagerten Wohnens, dass ein solches Angebot bereits seit dem 01.12.2018 von der AWO in der Region Hannover vorgehalten werde. Die sieben Wohneinheiten können von allen drei hannoverschen Frauenhäusern belegt werden. Ein Aufenthalt sei bis zu zwölf Monate möglich. Die aufgenommenen Frauen würden unter der Woche von zwei Mitarbeiterinnen pädagogisch betreut und in ihrem Lebensalltag begleitet und gefördert.

Frau Dr. Carl fragte nach, ob eine Erweiterung dieses Angebotes geplant sei.

Frau Pfeiffer antwortete, dass die Mittel dafür von der Region Hannover zur Verfügung gestellt werden und somit eine Erweiterung von der Bereitstellung weiterer Mittel abhänge. Sie wisse aber, dass das Frauen- und Kinderschutzhaus ebenfalls die Einrichtung von Second Stage Wohnungen plane.

Frau Kämpfe erläuterte zum weiteren Ablauf, dass am 18.03. das nächste Treffen der Arbeitsgruppe stattfinde und dort der weitere zeitliche Ablauf konkretisiert werde. Es soll unter anderem auch darüber gesprochen werden, welche Maßnahmen für die 18 bis 25jährigen Frauen umgesetzt werden sollen. Sie werde in der nächsten Ausschusssitzung im April darüber berichten und hoffe, spätestens im vierten Quartal das Gesamtkonzept vorlegen zu können.

Frau Dietrich antwortete zur Frage nach dem pädagogischen Angebot, dass konkrete Angebote sowohl für die Frauen als auch für die Kinder in den ersten Tagen des Aufenthaltes nicht geplant seien. Es gehe zunächst vorrangig darum, dass die Frauen zur Ruhe kämen und sich darüber klarwerden können, wie es weitergehen soll. Zur Frage der Aufenthaltsdauer gab sie an, dass man sich mit dem geplanten Aufenthalt von vier Werktagen an den Erfahrungen der 24/7 Einrichtung in Hamburg orientiert habe. Danach soll eine Weitervermittlung in eine andere Einrichtung erfolgen, ein Platz werde dabei bundesweit gesucht.

Frau Wegmann begrüßte ebenfalls dieses Vorhaben. Damit werde eine große Lücke im System für von Gewalt betroffener Frauen geschlossen. Zur Finanzplanung hatte sie eine Anmerkung. Sie wies darauf hin, dass sie die vorgesehene Eingruppierung für eine Hauswirtschafterin mit E 2 als zu niedrig erachte und bat darum, darauf zu achten, dass die Bezahlung nach Tarif und mit einer höheren Entgeltgruppe erfolge.

Frau Dietrich sagte eine Prüfung zu.

Frau Dr. Matz fragte, ob es eine Kooperation mit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Region Hannover gebe beziehungsweise geplant sei.

Frau Dietrich gab an, dass eine intensive pädagogische Betreuung, auch unter Einbeziehung von Familien- und Beratungsstellen, erst erfolge, wenn sich die aufgenommene Frau über ihre nächsten Schritte konkrete Gedanken gemacht habe.

Frau Dr. Matz fragte nach, ob es grundsätzlich Kooperationen mit den Beratungsstellen der Region Hannover und den Frauenhäusern gebe.

Frau Dietrich erklärte, man arbeite selbstverständlich zusammen, allerdings ohne vertragliche Vorgaben.

Frau Steinhoff bat um Erläuterung was passiere, wenn nach vier Tagen Aufenthalt keine Lösung für den weiteren Verbleib der Frauen gefunden worden sei.

Frau Pfeiffer erklärte, dass keine Frau nach vier Tagen die Einrichtung zwingend verlassen müsse. Die Mitarbeiterinnen vor Ort werden aber intensiv daran arbeiten, innerhalb dieses Zeitraums einen adäquaten Schutzplatz oder ein anderes Hilfeangebot für die betroffene Frau zu finden.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 7.
Anfragen und Anträge

TOP 7.1.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu einer integrierenden Einrichtung für Zuwanderer aus Südosteuropa
(Drucks. Nr. 0164/2019 mit 1 Anlage)

Herr Wolf stellte den Antrag auf Einrichtung einer integrierenden Einrichtung für Zugewanderte aus Südosteuropa vor. Er ging dabei auf die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Menschen ein. Der Antrag solle dazu dienen, die Verwaltung zu veranlassen, mit dem Freundeskreis Burg & Weg e. V. Gespräche zu führen und zu prüfen, ob das Gebäude der ehemaligen Paul-Dohrmann-Schule für dieses Projekt geeignet sei. Er betonte, dass die Einrichtung als offene Begegnungsstätte gedacht sei, die nicht nur für Sinti und Roma zugänglich gemacht werden soll. Auch Menschen aus anderen Kulturkreisen sollen sich dort informieren können.


Frau Dr. Carl befand den Antrag durchaus als begrüßenswert. Sie gab jedoch zu bedenken, dass das Gebäude der ehemaligen Paul-Dohrmann-Schule unter Denkmalschutz stehe. Zudem müssten umfangrechtliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen, die dafür anfallenden Kosten seien schwer kalkulierbar.

Frau Steinhoff äußerte sich ebenfalls kritisch zu diesem Antrag. Das Thema sei zwar sehr verfolgenswert, der vorgesehene Ort aber sowohl von der Lage als auch vom Gebäude her für das beantragte Projekt nicht geeignet.

Frau Dr. Matz betonte, sie sehe das Engagement für die Gruppe der Sinti und Roma grundsätzlich positiv. Es sei durchaus wichtig, die Stadtgesellschaft zu diesem Thema noch mehr zu sensibilisieren. Allerdings sei der Antrag doch sehr fokussiert auf den Ort, dies sollte eher unabhängig davon betrachtet werden. Erste Gespräche mit dem Verein können von der Verwaltung auch ohne einen Beschluss und entsprechenden politischen Auftrag erfolgen. Sie regte an, dass der Verein sich und seine Arbeit zunächst an geeigneter Stelle, beispielsweise im Internationalen Ausschuss, vorstellen sollte, um sich ein besseres Bild machen zu können.
Herr Klippert unterstützte die Anregung von Frau Dr. Matz, dass der Verein sich zunächst vorstellen und bekannt machen sollte, bevor weitere Schritte erfolgen. Er bedauerte es, dass alle Fraktionen dem Antrag zwar grundsätzlich positiv gegenüberstünden, aber keine Zustimmung erfolge, nur aufgrund des möglicherweise nicht ausreichend durchdachten Vorschlags für ein bestimmtes Gebäude.

Herr Kelich führte aus, dass die Stadtverwaltung in Bezug auf die weitere Nutzung der Paul-Dohrmann-Schule eine konzeptionelle Arbeit verfolge. In der Drucksache 0492/2018 werde beschrieben, in welchem schlechten Zustand sich dieses Gebäude befinde. Eine würdige Unterbringung in dieser Unterkunft sei bei dem aktuellen Zustand der Bausubstanz nicht möglich. Er unterstützte ebenfalls den Vorschlag von Frau Dr. Matz, dass sich der Verein zunächst vorstellen soll, um Fragen zu klären und mehr über die Arbeit zu erfahren. Dann könne man gegebenenfalls einen neuen Antrag auf den Weg bringen.

Herr Wolf erklärte zusammenfassend, dass sich der Antrag nicht nur auf den Kulturkreis der Sinti und Roma beziehe, sondern auf alle Zugewanderten aus Südosteuropa. Ihm sei der bauliche Zustand der Paul-Dohrmann-Schule durchaus bekannt und es sei ihm auch klar, dass eine Sanierung erhebliche Kosten verursachen werde. Es sei ihm mit diesem Antrag in erster Linie darum gegangen, die Anregung an die Verwaltung zu geben, Gespräche mit dem Verein Burg & Weg e. V. aufzunehmen.

Der Antrag wurde mit 6 Stimmen dagegen und 1 Stimme dafür ohne Enthaltungen abgelehnt.














TOP 7.2.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

TOP 7.2.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucksache 0290/2019: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahmen der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache " -1000 Jahre generisches Femininum – Vendetta statt Gleichberechtigung! (Drucks. Nr. 0632/2019)

Herr Böning stellte den Antrag vor. Er betonte, dass es nicht darum gehe, das dritte Geschlecht zu diskriminieren. Es gehe vielmehr darum, dass die Empfehlung zur Einführung der geschlechtergerechten Sprache in der Verwaltung der Stadt Hannover eine so große Auswirkung habe und daher aus seiner Sicht dem Rat der Stadt Hannover als Beschlussdrucksache hätte vorgelegt werden müssen.

Herr Klippert stellte den Änderungsantrag vor. Er erläuterte, dass es der Verwaltung mit der Einführung dieser Empfehlungen um die Gerechtigkeit im Sprachgebrauch gehe. Sprache soll niemanden ausschließen, das generische Maskulinum, welches unter anderem von der AfD und den Hannoveranern benutzt werde, tue aber genau dies. Es sei daher notwendig, diesen Missstand aufzulösen. Aus diesem Grund plädiere er für die Einführung des generischen Femininums.

Frau Dr. Carl erläuterte, die Verwaltung zeige mit dem genderumfassenden Ansatz, dass Hannover für alle Menschen da sei und die bisherigen Bemühungen um eine gendergerechte Sprache konsequent fortgeführt würden. Der Blickwinkel werde so auf alle Geschlechter gelenkt. Dies werde auch durch den kürzlich verliehenen Max-Spohr-Preis untermauert. Sprache sei ein Mittel, welches den Zusammenhalt in der Gesellschaft ausdrücken könne, dies werde durch den genderumfassenden Ansatz erreicht. Hannover gehe mit der Empfehlung einer Einführung zur gendergerechten Sprache mutig voran.

Sie sehe die Abkehr vom generischen Maskulinum ebenfalls als längst überfällig an und halte die Idee zur Einführung des generischen Femininums grundsätzlich für begrüßenswert. In der Praxis sei dies allerdings nicht umsetzbar, da es nicht nur um Frau und Mann, sondern um alle Geschlechter gehe.

Frau Dr. Matz betonte, dass ihre Partei der Verwaltungsempfehlung zur Einführung einer gendergerechten Sprache kritisch gegenüberstehe, dies sei auch in der aktuellen Stunde der letzten Ratssitzung hinreichend geäußert worden. Sie gehe auch nicht davon aus, dass diese Empfehlungen deutschlandweit umgesetzt werden und sich andere Städte dabei an Hannover orientieren. Letztendlich sei die Verwaltungsempfehlung aber von Oberbürgermeister Schostok als Hauptverwaltungsbeamten zu verantworten.

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass es sich nach der niedersächsischen Kommunalverfassung bei der Erstellung der Verwaltungsempfehlung um eine Arbeit der laufenden Verwaltung handele. Allgemeine Dienstanweisungen (ADA) werden danach durch den Oberbürgermeister festgelegt, die Empfehlung der gendergerechten Sprache sei als solche anzusehen. Er verwies auch auf eine ADA vom 01.12.1995, in der bereits darauf hingewiesen wurde, dass beim Verfassen von Texten auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten sei. Es sei schon damals empfohlen worden, eine zeitgemäße, Frauen und Männern angemessene Verwaltungssprache zu verwenden. Die letzte Fassung dazu stamme aus dem Jahr 2003. Diese sei nun erweitert und neu aufbereitet worden
Er betonte, dass das Prinzip der Lesbarkeit eines Textes gewährleistet bleiben müsse. Mit dem neuen erstellten Faltblatt soll auf die Möglichkeit zur Nutzung anderer Formulierungen hingewiesen werden, die genderumfassend seien und die die Lesbarkeit des Textes sicherstellen. Etliche Formulierungen seien aber durchaus nicht neu, sondern aus den Empfehlungen des Jahres 2003 übernommen worden.

Oberbürgermeister Schostok wies ausdrücklich darauf hin, dass niemand in der Stadtverwaltung anordnen werde, einen Text zwingend vollständig zu gendern. Alle Texte sollen lesbar bleiben, dennoch soll sichtbar gemacht werden, dass geschlechtsumfassend gedacht werde. Er machte noch einmal zusammenfassend deutlich, dass aus den genannten Gründen eine Zustimmung des Rates nicht erforderlich war.

Herr Wolf gab an, dass er den Antrag der Hannoveraner ablehnen werde, da er ihn für unsinnig halte. Dem Antrag der Fraktion werde er jedoch zustimmen.

Frau Steinhoff machte mit einem Zitat deutlich, dass sie und ihre Fraktion die Empfehlungen zur gendergerechten Sprache mittragen werden, daher werde der Antrag der Hannoveraner abgelehnt. Sie selbst verwende zwar durchaus das generische Femininum, dennoch könne sie dem Antrag der Fraktion nicht zustimmen.

Frau Dr. Köster sagte, die massive Kritik an der Einführung der Verwaltungsempfehlung zur gendergerechten Sprache habe sie sehr betroffen gemacht. Es sei höchste Zeit, dass das Handeln in Form von Sprache verändert werde, damit sich das Denken, gerade auch bei den kritikübenden Personen, verändern könne.


Herr Kelich widersprach den Ausführungen von Frau Dr. Matz. Es gebe mittlerweile durchaus Städte in Deutschland, wie z. B. Hamburg, die über Veränderungen in der Verwaltungssprache nachdenken würden, Hannover werde dabei als positives Beispiel herangezogen. Er könne daher die gewählten Formulierungen im Antrag der Hannoveraner überhaupt nicht verstehen. Er betonte, welche Bedeutung Sprache habe. Sprache sei Macht. Wie täglich gesprochen werde bestimme auch wie gedacht werde. Was gelesen und gehört werde beeinflusse das Gesellschaftsbild. Auch er werde beiden Anträgen nicht zustimmen.

Herr Böning nahm die Ausführungen von Oberbürgermeister Schostok dahingehend zur Kenntnis, dass es sich bei den Verwaltungsempfehlungen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und nicht dem Rat vorgelegt werden müsse. Er äußerte erneut Kritik daran, dass nicht trotzdem dem Rat zur formalen Zustimmung eine entsprechende Drucksache vorgelegt worden sei. Im Übrigen wies er die Anmerkungen von sich, dass der Antrag seiner Fraktion von der Wortwahl her zu aggressiv formuliert gewesen sei.

Frau Dr. Carl erwiderte, sie halte die erneut vorgebrachten Argumente von Herrn Böning für eindeutig vorgeschoben, da es den Hannoveranern mit dem Antrag doch vielmehr darum gehe, die inhaltliche Initiative zur geschlechtsumfassenden Formulierung zu diskreditieren.

Herr Böning antwortete zusammenfassend, dass die Begründung des Antrags sich ausschließlich auf die fehlende Beschlussfassung durch den Rat beziehe.

Der Antrag wurde mit 0 Stimmen dafür und 6 Stimmen dagegen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Änderungsantrag wurde mit 1 Stimme dafür und 6 Stimmen dagegen ohne Enthaltungen abgelehnt.



TOP 8.
Bericht des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Schostok bedankte sich für das Interesse und die Teilnahme an der am 28.02.2019 durchgeführten Veranstaltung zum Thema „100 Jahre Frauen im Rat der Stadt Hannover“. Es sei eine sehr aufschlussreiche Veranstaltung gewesen, aus der viele konstruktive Vorschläge hervorgegangen seien, um den Frauenanteil in der hannoverschen Kommunalpolitik zu erhöhen.


TOP 9.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau Kämpfe wies auf die Tischvorlage zum abschließenden Bericht über das wesentliche Produkt Gleichstellungsangelegenheiten für das Haushaltsjahr 2018 hin. Alle Prognosen zur gerechteren Verteilung der Familienarbeit seien erfüllt worden. Lediglich die Vorgaben der zu schulenden Personen zum Thema Häusliche Gewalt seien nicht vollständig erreicht worden, da eine Schulung ausgefallen sei und auch nicht mehr nachgeholt werden konnte.

Frau Dr. Matz fragte nach, welche von den Bezeichnungen „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“, „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und „gerechtere Verteilung der Familienarbeit“ die richtige und die aktuell von der Verwaltung verwendete sei.

Frau Kämpfe antwortete, dass dieses Themenfeld seit einigen Jahren in der Stadtverwaltung unter der Bezeichnung „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“ behandelt werde, da sich herausgestellt habe, dass die Bezeichnung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nicht mehr alle Interessenlagen abgedeckt habe.

Herr Kallenberg bestätigte die Erläuterungen von Frau Kämpfe. Die Bezeichnung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sei zu einschränkend gewesen.

Frau Wegmann erklärte, dass ihrer Meinung nach der Begriff des Privatlebens auch nicht alle Lebenslagen abdecke, für sie sei die umfassende Formulierung eher die Bezeichnung „gerechtere Verteilung von Familienarbeit“.


TOP 10.
Verschiedenes
Frau Kämpfe berichtete, dass auf der letzten Sitzung des Runden Tisches HAIP die Empfehlungen zu Umgangsregelungen in Fällen von Häuslicher Gewalt bzw. Gewalt zwischen Eltern innerhalb der Familie verabschiedet worden seien, diese werden mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wies sie auf die ausgelegte Zeitung zum 8. März hin und regte zur Teilnahme an den rund um diesen Tag stattfindenden Veranstaltungen hin.

Frau Dr. Carl fragte, ob sich die Stadt Hannover mit einer Aktion am diesjährigen Equal Pay Day beteiligen werde und wünsche sich zu gegebener Zeit einen Bericht darüber.

Frau Kämpfe antwortete, sie sei Mitglied des Equal Pay Day Bündnisses in Hannover für Niedersachsen. Es sei beschlossen worden, in diesem Jahr eine nichtöffentliche Veranstaltung durchzuführen, die sich an Schüler*innen der berufsbildenden Schulen richte. Informationen zu den intern geplanten Maßnahmen reiche sie nach.


Die Sitzung wurde um 18:20 Uhr geschlossen.




Der Oberbürgermeister Barluschke
In Vertretung Für das Protokoll
Tegtmeyer-Dette