Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 18.02.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.02.2019)
Protokoll (erschienen am 29.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 06.03.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 18. Februar 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke) (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.55 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Carstensen
Herr Marx
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. E N T S C H E I D U N G E N

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0180/2019)

5.1.2. Änderungsantrag zu DS 2688/2018 Lärmaktionsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-0177/2019)

5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallstraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0006/2019 mit 5 Anlagen)

5.3. Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 0039/2019 mit 3 Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0182/2019)

5.3.2. Änderungsantrag zur Stadtbahnstrecke D-West: Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0370/2019)

5.3.3. Änderungsantrag zu DS Nr. 0039/2019 Stadtbahnstrecke D-West: Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0530/2019)

5.4. Beschluss über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Neugestaltung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0464/2019 mit 1 Anlage)

5.5. Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 0510/2019 mit 4 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für die BBS 2
(Drucks. Nr. 15-0385/2019)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßenbenennungen
(Drucks. Nr. 15-0052/2019)

8.1.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0052/2019 Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßennamen
(Drucks. Nr. 15-0533/2019)

8.2. der FDP-Fraktion

8.2.1. Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Fußgängerzone Lister Meile (Friesenstraße/Eckernstraße)
(Drucks. Nr. 15-0381/2019)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Digital-Terminal
(Drucks. Nr. 15-0371/2019)

8.4.2. Ampelschaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0372/2019)

8.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.5.1. Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019)

8.5.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0534/2019)

8.6. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)

8.6.1. Fahrradständer Raschplatz
(Drucks. Nr. 15-0369/2019)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Baumstreifen an der Einmündung der Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-0382/2019)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-0373/2019)

9.2.2. Urinieren in der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0374/2019)

9.2.3. Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-0375/2019)

9.2.4. Standesamt im Alten Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0376/2019)

9.2.5. Standesamt
(Drucks. Nr. 15-0377/2019)

9.2.6. Baumfällung Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-0384/2019)

9.3. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

9.3.1. Pilotprojekt “grüner Pfeil für FahrradfahrerInnen”
(Drucks. Nr. 15-0366/2019)

9.4. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)

9.4.1. Bürgerbeteiligung Andreas-Hermes-Platz und Weiße-Kreuz-Platz
(Drucks. Nr. 15-0368/2019)

10. Integrationsbeirat Mitte

10.1. Besetzung des Integrationsbeirats Mitte
(Drucks. Nr. 15-0278/2019)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.01.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.01.2019

13. Bericht des Stadtbezirksmanagements

14. Informationen über Bauvorhaben

15. Interfraktioneller Antrag
(Drucks. Nr. 15-0536/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 24. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie merkte an, dass TOP 5.3.3., TOP 8.1.1. und TOP 8.5.1.1. eingefügt werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass es einen Dringlichkeitsantrag für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gäbe.

Der Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig zugestimmt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5.3.3., TOP 8.1.1.1. und TOP 8.5.1.1. und der Dringlichkeitsantrag unter TOP 15. werden eingefügt. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Einwohner sagte, dass die Kreuzung an der Humboldtstraße im Zuge des Baus des Hochbahnsteigs mit einer Lichtzeichenanlage versehen werde. Derzeit gäbe es nur zum Bahnsteig eine Ampelanlage. Er ging davon aus, dass die Signalanlage um die 100.000 € kosten werde. Der fließende Kraftfahrzeugverkehr werde außerdem ausgebremst und verursache dadurch mehr Emissionen. Die Calenberger Straße sei eine wichtige Radverkehrsverbindung Richtung Linden. Derzeit können die Radfahrenden sich an der Ampelanlage orientieren und die Humboldtstraße in zwei Zügen überqueren. Er hatte die Befürchtung, dass eine Vollsignalisierung der Kreuzung den Radverkehr ausbremsen werde. Er fragte, ob erhöhte Unfallzahlen zu der Planung geführt haben oder welche Gründe es dafür gegeben habe. Sollte die Lichtsignalanlage tatsächlich gebaut werden, müsste den Radfahrern Vorrang eingeräumt oder sie müssten zumindest detektiert werden. Er wünschte sich außerdem, dass man als Radfahrer nicht neben den KFZ stehen müsse, sondern vorgezogene Haltemöglichkeiten eingerichtet werden.

Herr Kaminski antwortete, dass die Drucksache, auf die Bezug genommen werde, ausschließlich die Planungen das Hochbahnsteigprojekt umfasse. Für die Humboldtstraße werde es in Bezug auf eine Gesamterneuerung seitens der Stadt noch Planungen geben. Es sei geplant, dass der Straßenquerschnitt neu aufgeteilt werde. Die Verwaltung halte die geplante Lichtsignalanlage für sinnvoll. Zusammen mit dem Hochbahnsteig werde eine durchgängige Barrierefreiheit hergestellt. Es könne zukünftig nicht nur die Humboldtstraße, sondern auch die Calenberger Straße barrierefrei gequert werden. Er sagte, dass das ungesicherte Queren der Gleise ein Sicherheitsrisiko darstelle. Bei einer Neuplanung, wie sie hier der Fall sei, erwarte die technische Aufsichtsbehörde eine Vollsignalisierung. ARAS-Aufstellflächen machen Sinn, wenn es einen Zuführungsstreifen gäbe. Bei der Breite der Calenberger Straße sei das nicht möglich. Grundsätzlich könne eine ARAS-Aufstellfläche auch ohne Zuführungsstreifen hergestellt werden. Eine sichere Zuführung an den Autos vorbei bestehe dann aber nicht.

Der Einwohner meinte, dass er Verständnis für eine Barrierefreiheit zur Straßenbahnhaltestelle habe. Er fragte, ob nicht auch ein Zebrastreifen reichen würde.

Herr Kaminski antwortete, dass gerade im Hinblick auf Blinde und Sehbehinderte eine Vollsignalisierung der Kreuzung sinnvoll sei. Eine gesicherte Querung der Calenberger Straße werde dadurch möglich. Die Radfahrer ungesichert in das Gleisbett fahren zu lassen, hielt er hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht für ratsam.

Der Einwohner fragte, wie viele motorisierte Fahrzeuge es pro Tag auf der Humboldtstraße gäbe. Die Straße sei in beiden Fahrtrichtungen mit Tempo 30 ausgeschildert. Er hatte nicht den Eindruck, dass dort viel Verkehr herrsche. Parallel verlaufe der Innenstadtring, auf dem viel Verkehr vorhanden sei. Er hielt eine Vollsignalisierung daher für überflüssig.

Herr Kaminski merkte an, dass es gemäß einer Verkehrszählung aus 2016 eine Querschnittsbelastung von 9.600 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden gegeben habe.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Nicolaiviertel
Frau Göttler bezog sich auf die Fragen eines Anwohners aus dem Nicolaiviertel in der letzten Sitzung. Sie berichtete, dass der Verkehrsaußendienst und der städtische Ordnungsdienst seit dem 21.01.2019 an 13 verschiedenen Tagen im Nicolaiviertel unterwegs gewesen seien und 1.094 Parkverstöße zur Anzeige gebracht haben. Des Weiteren berichtet Sie, dass alle fünf Zufahrten in das Nicolaiviertel als Bewohnerparkzonen ausgewiesen seien. Die Schilder seien größer als üblich.
- Hannover ist putzmunter
Frau Göttler wies darauf hin, dass am 30.03.2019 wieder die große Säuberungsaktion von aha stattfinde. Jeder könne sich anmelden und an der Aktion beteiligen.
- Kulturhauptstadtkiosk
Frau Göttler teilte mit, dass der Kulturhauptstadtkiosk am 26.03.2019 ganztägig auf dem Ballhofplatz stehen werde.
- Bernadotteallee
Frau Göttler merkte an, dass die Bernadotteallee am 24.02.2019 ganztägig aufgrund von Baumfällarbeiten gesperrrt werde.
- Spritzenautomaten
Frau Göttler berichtete, dass es seit letzter Woche an der Ecke Herschelstraße/Brüderstraße und am Stellwerk jeweils einen Spritzenautomaten gäbe. Spritzen können dort für 50 Cent gezogen werden. Ein Tausch im Stellwerk sei weiterhin möglich.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

Es gab keine Entscheidungen

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,
1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und
2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.1.1.
Änderungsantrag Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0180/2019)

Antrag
Der Lärmaktionsplan verweist oft auf Maßnahmen, die an anderer Stelle im „laufenden Geschäft“ umgesetzt oder bearbeitet werden. Dies sei den Synergie-Effekten oder „flankierenden“ Auswirkungen geschuldet. Leider lässt sich auf diese Weise kein wirkungsvolles und überprüfbares Gesamtkonzept entwickeln. Viele gute Details werden im LAP benannt jedoch nicht mit Aktionen, Zielsetzungen und konkreten Maßnahmen untermauert. Damit ist weder für die Bevölkerung noch für die Politik nachprüfbar, inwieweit der „Aktionsplan“ wirklich umgesetzt wird. Im Vordergrund der Maßnahmen, sollte die Lärmverminderung am Ort des Entstehens stehen. Schön wäre insgesamt, wenn man stärker erkennen könnte, dass zielstrebig Ursachen bekämpft werden, und sich nicht allzu wehrlos an Regularien abgearbeitet würde.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Folgende Punkte sollen in den Entwurf der LHH zum LAP aufgenommen werden:
1. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen.
Es wird nachdrücklich beschrieben, wie wirkungsvoll sich die Tempolimits auf die Geräuschpegel auswirken. Auch die Sicherheit nimmt zu und das Wohlbefinden der Bürger wächst. Hannover soll Tempo 30 auch ohne Modellprojekte umsetzen. Dazu sollten mindestens alle in Anlage 2 aufgeführten „Weiteren Belastungsbereiche“ zu Tempo 30 umgewandelt werden. Für den Bezirk Mitte sind dies in jedem Fall die Wedekindstraße/Celler Str. und Königsworther Straße. Die Stadt Hannover fordert möglichst mit anderen Großstädten über den Deutschen Städtetag die Bundesregierung auf, durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 als neue Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften einzuführen bzw. zumindest den Kommunen die Möglichkeit zu geben, eigenständig und unbürokratisch über Tempo 30 auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zu entscheiden.
2. Wiederaufnahme und Ausweitung von dauerhaften Geschwindigkeitskontrollen.
Geschwindigkeitskontrollen sollen präventiv eingesetzt werden. Sie müssen zusätzlich unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes geltend gemacht werden – nicht wie momentan üblich allein im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Unfallschwerpunkte. Dies soll mit den nötigen Stellen besprochen und durchgesetzt werden.
3. Maßnahmen werden nach Prioritäten kategorisiert: Vermeidung von Lärm steht vor der Verminderung von Lärm gefolgt von der Verlagerung oder Verdrängung/Abschottung von Lärm. Grundrisse anzupassen oder Wohnbebauung zu unterlassen sind z.B. keine Ursachenbekämpfungen die die Stadt lebenswerter machen und daher nachrangig zu lärmmindernden Maßnahmen zu sehen.
4. Öffentlichkeitsarbeit am Ort der Verantwortung ausbauen.
Die Schule (S. 14 Tabelle 3.1) ist ein eher ungeeigneter Ort für Öffentlichkeitsarbeit. Sinnvoller wäre es ev. Fahrradwerkstätten zu fördern um Kindern und Lehrern die Fahrt nach Hause ohne Platten zu ermöglichen. Öffentlichkeitsarbeit zur Lärmminderung durch Verhaltensänderung hat an Schulen wenig Sinn. Geeignetere Orte für Öffentlichkeitsarbeit sind vielmehr Fahrschulen, TÜV, Zulassungsstellen, Autohäuser, ev. Berufsschulen…
S. 25/ 3.2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung durch den Lärm schon sensibilisiert ist (vor allem die, die zum Autofreien Sonntag gehen). Besser wäre, wenn die Verwaltung verstärkt die/ihre Konzepte kommuniziert. Mehr Öffentlichkeitsarbeit/Werbung/Ausbau von Angeboten für Mobilitätspaket.
5. Unter dem benannten Feld „Reduzierung von Fahrstreifen“ wird mit einer Fahrspur des City-Rings begonnen. Hier soll eine Umnutzung für andere Zwecke wie Busspur, Fahrrad oder ähnliches erfolgen.
6. Das auf S. 20 ausgeführte Mobilitätsmanagement ist wichtig und wird personell erweitert. Es werden folgende Stellen für eine erfolgreiche Neuaufstellung des LAP und dessen flankierenden Wirkungen auf die Luftreinhaltung, Sicherheit und Nahversorgung geschaffen. Herbei wäre an folgende Arbeitsbereiche oder Aufgabenbereiche zu denken: 1 Stelle Fußverkehrsbeauftragter/te, 1 Stelle Lärmschutzbeauftragter/te, 1 Stelle Parkraumbewirtschaftung, 1 Stelle Lenkungskonzept Zustelldienste/Lieferverkehr (Wegweisungskonzept für LKW S.14 allein reicht nicht aus. Siehe auch Tabelle 3.5)
7. Förderung der E-Mobilität durch weitere Tankstellen. Mindestens ab sofort bei allen Sanierungen. Jegliche Vorhaben der LHH sollen im LAP auch benannt werden. Die viel geringere Lautstärke von E-Autos muss im LAP analysiert und gefördert werden. Berlin installiert z.B. Ladestellen an Laternen. Siehe Artikel/Bild links Laterne mit Kabel. (Siehe Anlage)
8. Die unter Mobilitätsmanagement S.20 benannte „großflächig umgesetzte Parkraumbewirtschaftung der Stadt Hannover“ wird dem Rat der Stadt sowie den Bezirksräten als Ist-Stand-Bericht vorgelegt. Nach der Entscheidung 15-1077/2018 S1 u. 15-1914/ S1 hat eine Kartierung des Parkraums in Mitte der LHH noch nicht stattgefunden. Dies ist jedoch Grundlage einer beherzten Parkraumbewirtschaftung.
9. Nach LAP dienen parkende Autos als Schallschutz am Straßenrand (S.16, Tabelle 3.2, S. 25). Das erscheint uns als keine geeignete effektive Maßnahme. Die Autos sind nicht hoch und schalldurchlässig. Sie absorbieren keinen Schall und reflektieren ihn bestenfalls zur gegenüberliegenden Straßenseite - wenn auch im quadratischem Abstandsgesetz.
10. Ein Konzept für eine Maut für den MIV und Lieferverkehr wird für Hannover durchgeführt und das Umsteigen auf den Umweltverbund wird ausgebaut. Dabei wird auch eine Ausweitung der Beschränkungen für LKW erarbeitet was auf das bestehende Konzept zur Lkw-Lenkung aufbaut. Um das durchzusetzen fordert die Stadt Hannover (möglichst mit anderen Großstädten über den Deutschen Städtetag) die Bundesregierung auf, die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer City-Maut zu schaffen.
11. Die Verstetigung des Verkehrs wird in Zusammenhang mit Tempo 30 durchgeführt. Dabei hat der Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) Vorrang. Die entstehenden Geschwindigkeitsdifferenzen der Verkehrsteilnehmer bei Tempo 30 sind einer Verstetigung zuträglich. (Siehe auch angehängtes Weg-Geschwindigkeits-Diagramm.)
12. Der Messeschnellweg wird durchgängig und an beiden Seiten gleichwertig mit wirksamen schallmindernden Elementen versehen und damit dem Ruhegebiet Eilenriede sowie den Anwohnern, Schrebergärtnern und Naherhohlungssuchenden angemessen Ruhe geboten. Die Stadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf dies durchzusetzen. Bisher sind die Maßnahmen gegen den Lärm des Schnellweges nur punktuell und auf beiden Seiten unterschiedlich ausgeführt. So erfährt die Westseite weitgehend keinen Schallschutz, und die Ostseite nur wenig durch eine Erhöhung des Geländes. Fatal sind die Maßnahmen gegen den Verkehrslärm in Höhe der Überführung der Karl-Weicher-Allee. Auf dem hoch angelegten Streckenabschnitt des Messeschnellwegs sind dem Lärm rechts und links unterschiedlich hohe und nur wirkungsarme Wände entgegen gesetzt.
13. Tempo 70 auf dem Messeschnellweg
Die Stadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf bis die Maßnahme zu 12. umgesetzt ist, die Lärmminderung durch eine Geschwindigkeitsreduzierung des KFZ-Verkehrs zu erwirken. Der LAP weißt Ruhe-Gebiete aus, die es verdient haben auch als solche genutzt zu werden. Diese 2 Gebiete (Eilenriede und Georgengarten) umfassen in der Fläche 3,46 % des städtischen Gebietes. Davon sind nur 50 % annähernd ruhig. Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind werden auf lange Distanzen von dem Schall eingeholt. Hier reicht der Schall sogar bis zu Wohnbebauungen im Zooviertel und in Kleefeld/Bothfeld. Temporeduktion und Schallschutzwände helfen hier den Schall in andere Bahnen zu lenken. Der Wald schafft das nicht.
14. Die freiwilligen Auslösewerte sollten sich mindestens nach den höchsten Werten des 16. BIm-SchV richten zumal es Mittelwerte sind. (Tag 64dB(A)/Nacht 54 dB(A))
15. Das Schallschutzfensterprogramm kann gezielt und kurzfristig Menschen helfen möglichst schnell eine Lärm-Verbesserung zu verspüren. Es soll jedoch nicht weiteren langfristigen Ursachenbekämpfungen vor Ort im Wege stehen oder Mietpreise erhöhen. Mieter haben das Recht zu erfahren, wie hoch die Kosten und Förderungen der Baumaßnahmen sind/waren.
16. Alle lärmmindernden Maßnahmen werden im LAP aufgeführt auch wenn sie gleichzeitig z.B. im Luftreinhalteplan benannt werden.

Pkt. 1: 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 2: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Pkt. 3: 11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 4: 15 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Pkt. 5: 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 6: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen
Pkt. 7: 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Pkt. 8: 11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 9: 5 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen
Pkt. 10: 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 11: 5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 12: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Pkt. 13: 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 14: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen
Pkt. 15: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Pkt. 16: 11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.1.2.
Änderungsantrag zu DS 2688/2018 Lärmaktionsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-0177/2019)

Bezirksratsfrau Altunok beantragte eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Bezirksratsfrau Stock begründete den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zugestimmt:
· Zur Verbesserung des passiven Lärmschutzes in Wohngebäuden werden von Seiten der Landeshauptstadt Hannover Instandsetzungs- und Modernisierungs-gebote gegenüber Eigentümern von schallschutztechnisch mangelhaften Wohnimmobilien nach § 177 BauGB erlassen und durchgesetzt;
· Um insbesondere unnötigen oder vermeidbaren Lärm vorzubeugen, richtet die Landeshauptstadt Hannover eine kostenfreie Lärm-Hotline ein, bei der Einwohne-rInnen sich beschweren, informieren und Rat suchen können; über die Existenz dieser Hotline soll breitflächig informiert werden
· Zur Verringerung des Lärms durch vermeidbaren Individualverkehr wird der ÖPNV attraktiver gestaltet, etwa durch eine Takterhöhung auch in verkehrsärmeren Zeiten, ggf. eine Erhöhung der Waggonanzahl in Stoßzeiten, die Einrichtung von Expresslinien sowie die Attraktivierung des Tarifsystems (z.B. Verbesserung von Jobtickets, Verzicht auf jährliche Fahrpreiserhöhungen, Einführung von Wo-chencards u.ä.)
· Konsequentes Vorgehen gegen lautstarke Verkehrsrowdies (Motoren aufheulen-lassen, RaserInnen, frisierte Fahrzeuge u.a.) in enger Abstimmung mit der Polizei
10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallstraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0006/2019 mit 5 Anlagen

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1874 - Neubau eines Hotels mit IX Vollgeschossen und Einzelhandel im EG und UG -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen
3. die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1874 gemäß § 12 BauGB und
4. die Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend Anlage 4 zu beschließen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 5.3.
Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 0039/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
zuzustimmen, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Humboldtstraße barrierefrei auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen ausbaut.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.3.1.
Änderungsantrag Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0182/2019)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die bestehende Form der Lichtsignalanlage des Knotens Humboldt-/Calenberger Straße ist beizubehalten (Lichtsignalanlage für Fußgänger zur Querung der Humboldtstraße und zum Erreichen der Stadtbahnhaltestelle). Auf die Signalisierung des gesamten Knotenpunktes Humboldt-/Calenberger Straße ist zu verzichten.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 5.3.2.
Änderungsantrag zur Stadtbahnstrecke D-West: Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0370/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Baathe wollte wissen, ob eine Ausrüstung der Bahnsteige mit Kameras üblich sei oder warum das gerade an der Humboldtstraße erfolgen soll.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass an allen Tunnelstationen und laut üstra an einzelnen Bahnsteigen Kameras installiert seien. Nach seinem Kenntnisstand erfolge eine Ausrüstung bei Neubauten. In der Drucksache habe sich dazu aber nichts finden lassen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ergänzt:
Neben den vorgesehenen Notruf- und Infosäulen ist eine Ausrüstung des Hochbahnsteiges mit Kameras vorgesehen. Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt in einem sogenannten Ringspeichersystem. Dies bedeutet, dass die Aufnahmen nach 24 Stunden überschrieben werden.

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.3.3.
Änderungsantrag zu DS Nr. 0039/2019 Stadtbahnstrecke D-West: Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0530/2019)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Bei der Planung ist der Fahrradverkehr in beide Richtungen in geeigneter Weise zu berücksichtigen z. B. in Form eines Fahrradstreifens im Verlauf der Humboldtstraße. Die Planungen sollen zur Erweiterung des Straßenraums eine Reduzierung des ruhenden Verkehrs mindestens als Variante beinhalten. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten

zu prüfen, ob der Radverkehr auf der einen Seite und der Autoverkehr auf der anderen Seite der Schienen geführt werden könnte.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.4.
Beschluss über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Neugestaltung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0464/2019 mit 1 Anlage)

Frau Roth stellte das Ergebnis anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass die CDU im alten Bezirksrat bereits dafür eingetreten sei, dass der Platz ein Platz bleiben und nicht bebaut werden soll. Die Bürger haben eindeutig Stellung bezogen. Die Frage der Bebauung sei keine Frage von Mehr- oder Minderheiten gewesen. Es habe sich um einzelne Wünsche zur Bebauung gehandelt. Der Platz müsse umgestaltet und besser nutzbar gemacht werden. Die Pläne für eine Bebauung seien nach der Kommunalwahl zum Glück nicht weiterverfolgt worden. Er meinte, dass die Menschen Licht, Luft und Platz auch für verschiedenste Begegnungen in der Innenstadt haben wollen. Bei der Neugestaltung des Platzes sei es Wunsch, die Aufenthaltsqualität durch mehr Begrünung zu erhöhen. Nach der Neugestaltung des Platzes in den 80er Jahren seien in den Anfangsjahren bewegliche und bepflanzte Kübel aufgestellt worden, die bei Veranstaltungen auf dem Platz vorübergehend entfernt worden seien. Er sagte, dass er in Bezug auf das weitere Verfahren sehr gespannt sei. Er hoffte, dass eine Einbindung des Bezirksrates erfolgen werde, wenn es zum Beispiel um die Auswahl der Ingenieurbüros gehe. Er konnte sich vorstellen, dass es aus dem Kreis des Bezirksrates entsprechende Vorschläge geben könne. Er hoffte, dass der Bezirksrat den Ausschreibungstext vorab zur Beratung vorgelegt bekommen werde. Das hier vorgestellte Ergebnis entspreche dem aufwändigen Beteiligungsverfahren. Es handele sich um das von seiner Fraktion erhoffte Ergebnis.

Bezirksratsfrau Altunok begrüßte die Steindor-DNA. Die Veranstaltung sei sehr interessant gewesen und habe zwei Ergebnisse gehabt. Einige wünschen sich ein grünes Steintor und einige einen Veranstaltungsplatz. Viele haben gesagt, dass die Lange Laube und der Goseriedeplatz in die Planungen einbezogen werden müssen. Der Fokus dürfe nicht allein auf dem Steintorplatz liegen. Ihre Fraktion habe Beratungsbedarf und ziehe die Drucksache daher in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass es spannend zu sehen gewesen sei, wie viele Menschen sich an dem Verfahren beteiligt haben. Die Gestaltung des Steintors stoße auf großes Interesse. Sie fragte, ob die Bauverwaltung die Ingenieursbüros auswähle, die Gestaltungsvorschläge machen sollen oder ob es eine internationale Ausschreibung geben werde. Es gäbe Städte in Europa, die sich mit dem Thema der Neugestaltung von Plätzen beschäftigt haben und innovative Vorschläge machen können.

Frau Roth antwortete, dass es eine internationale Ausschreibung geben werde.

Bezirksratsherr Schmidt hob hervor, dass seine Fraktion den Bürgerbeteiligungsprozess sehr gelungen fand. Es habe sich um ein mustergültiges Verfahren gehandelt, dass auch für andere Prozesse Anwendung finden sollte. Die Art und Weise der Einbeziehung der Bürger und der Organisation war perfekt und habe sich gelohnt. Seine Fraktion fühle sich bestätigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine Bebauung ablehne. Das gewählte Verfahren habe den Bürgern aktive Eingriffsmöglichkeiten eröffnet und spiegele daher den Bürgerwillen auch dar.

Bezirksratsherr Hogh hielt die Durchführung einer Bürgerbeteiligung grundsätzlich für richtig. Der Bürgerwille habe sich aber vorher schon abgezeichnet, so dass der finanzielle Aufwand kein Maßstab für andere Prozesse sein könne. Es gäbe Bürgermeinungen, dass das Geld zur Aufwertung des Andreas-Hermes-Platzes und des Weißekreuzplatzes besser angelegt gewesen wäre. Der Drucksache werde er zustimmen, da sich seine Fraktion für das Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung bereits im Wahlkampf stark gemacht habe.

Bezirksratsherr Dr. Feil berichtete, dass er an einigen Veranstaltungen teilgenommen habe. Sein Bild von dem Platz habe sich dadurch geändert. Bisher habe er den Platz nur als Querung betrachtet. Der Prozess habe eine Identifizierung und Auseinandersetzung mit dem Platz zur Folge gehabt. An dem Platz bestehe großes Interesse. Er ging davon aus, dass eine Bürgerbeteiligung nicht immer zur Befriedung führe. Beim Steintorplatz habe das aber funktioniert.

Frau Roth ergänzte, dass über eine europaweite Ausschreibung sechs bis acht Planungsbüros gefunden werden sollen. Es sei im weiteren Verfahren vorgesehen, die Öffentlichkeit und den Bezirksrat weiter einzubeziehen. Eine öffentliche Vorstellung der Büros sei geplant.

Bezirksratsherr Albrecht hielt eine Einbeziehung des Goseriedeplatzes für schwierig. Es wäre problemlos möglich gewesen, den Platz einzubeziehen, wenn es zu dem Tunnel für die D-Linie gekommen wäre. Die Plätze hätten dann zusammen gestaltet werden können. Die Mauer könne zwar abgerissen werden, der Hochbahnsteig aber könne nicht entfernt werden. Es zeige sich sehr deutlich, dass die oberirdische Linienführung an dieser Stelle mehr Nach- als Vorteile habe.

Bezirksratsherr Dr. Feil regte an, den Autoverkehr aus der Kurt-Schumacher-Straße rauszunehmen. Es biete sich dann die Möglichkeit, den Platz als Ganzes zu denken.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass aufgrund der Haltung seiner Fraktion die Option zur Schaffung einer unterirdischen D-Linien-Führung offengehalten und ein Beschluss zur Bebauung des Steintorplatzes vor der Kommunalwahl verhindert worden sei. Dadurch sei die Bürgerbeteiligung möglich geworden. Er fragte, ob das damalige Verfahren komplett rückgängig gemacht worden sei. Es wäre hilfreich die Drucksachen komplett aufzuheben. Er sprach sich ebenfalls dafür aus, die Ausschreibung dem Bezirksrat vorab zur Kenntnis zu geben, um die Einflussmöglichkeiten des Bezirksrates zu erhalten. Er riet, öffentliche Plätze durch solche Bebauungspläne nicht einer großen Privatisierung zuzuführen, sondern sich die Bedeutung öffentlichen Raumes klarzumachen. Es sei notwendig, Wohnraum zu schaffen. Außerdem steige auch die Nachfrage nach Büroräumen. Eine Privatisierung öffentlicher Flächen dürfe es nicht mehr geben.

Frau Roth antwortete, dass das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt worden sei. Es gäbe keine explizite Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, aber eben auch keine Weiterführung. Sie wies außerdem darauf hin, dass ein Aufstellungsbeschluss, der älter als zwei Jahre sei, seine Wirksamkeit verloren habe. Es bestehe kein Bedarf, dass Verfahren aufzuheben. In Bezug auf die Ausschreibung könne sie kein bestimmtes Verfahren der Beteiligung des Bezirksrates benennen. Ein Anliegen der Stadt sei eine rechtzeitige und frühe Kommunikation.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Er hielt es für unnötig, alte Schlachten zu schlagen.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.5.
Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tour-Straße
(Drucks. Nr. 0510/2019 mit 4 Anlagen)

Herr Kaminski stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Bezirksratsherr Albrecht bedankte sich bei der Bauverwaltung dafür, dass der Bezirksrat vor Veröffentlichung in der Presse informiert worden sei. Die vorliegende Planung hielt er im Gegensatz zur ersten Planung für in sich schlüssig und werde den Anforderungen des Denkmalschutzes weitestgehend gerecht. In Bezug auf die Bushaltestellen wären andere Lösungen möglich. Er forderte dazu auf, darüber noch mal nachzudenken. In Bezug auf die zu fällenden Bäume hielt er es für positiv, dass die Ersatzpflanzungen an Ort und Stelle vorgenommen werden. Insgesamt sei es eine sehr gute Lösung und begrüßenswert, dass im Bereich des Theodor-Heuss-Platzes mehr Bäume gepflanzt als gefällt werden.

Bezirksratsherr Kriwall zog den Antrag in die Fraktion. Er fragte, ob die Wendeschleife für die Bahn nur aus Symmetriegründen vorhanden sei oder noch genutzt werde. Der Radweg ende an der Einfahrt zum DTV Hannover. Er fragte, wie dort die Beschilderung weitergehe und wie die Radfahrer sich dort verhalten sollen.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass laut Drucksache das Vorhaben in den Jahren 2020/2021 komplett aus der gegenseitigen Deckungsfähigkeit finanziert werde. Er schloss daraus, dass die Maßnahme im Haushaltsplan keinen eigenen Ansatz habe. Er wollte wissen, wie es dazu kommen konnte, denn das Bauerfordernis sei bereits seit längerem bekannt.

Herr Kaminski antwortete, dass die Wendeschleife bei Veranstaltungen genutzt werde. In Bezug auf den Radweg erläuterte er, dass im weiteren Verlauf die Fläche schmaler werde und daher eine gemeinsame Nutzung des Fuß- und Radweg erfolge. Im Haushalt seien 570.000 € angemeldet worden. Für die ursprünglichen Planungen wäre das ausreichend gewesen. Der Umfang des Projektes sei durch den Ratsbeschluss stark verändert und aufwändiger geworden. Der Stadt sei eine Förderung durch Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Landes i. H. v. ca. 350.000 € in Aussicht gestellt worden. Das verbleibende Delta werde aus dem Haushalt gedeckt.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi bezog sich auf den gemeinsamen Radweg Richtung Zoo. Der Radweg sei in keinem guten Zustand. Sie hielt es für sinnvoll, im Rahmen der Erneuerung auch diesen Teil des Weges für Fußgänger und Radfahrer zu trennen und zu sanieren.

Herr Kaminski sagte, dass der Teil des Weges nicht Bestandteil des Projektes sei, dass in direkter Verbindung zu dem ÖPNV-Projekt stehe. Der Teil des Weges müsse gegebenenfalls im Rahmen der Verbesserung der Radwegeinfrastruktur gesondert angefasst werden. Er werde das Thema mitnehmen.


Bezirksratsherr Schmidt hielt die Planungen für sehr vernünftig. Es sei ein mühseliger Weg gewesen, zu der hier vorliegenden Lösung zu kommen. Die ursprünglichen Planungen hätten eine andere Intention gehabt und wären nicht sachdienlich gewesen.

Bezirksratsherr Baathe meinte, dass der Radweg im oberen östlichen Bereich sehr kantig aussehe und keinem normalen Fahrverhalten entspreche. Die Radfahrer würden eine Abkürzung über das Grün nehmen. In der Darstellung sehe es so aus, als wenn der Radweg in seiner Markierung durchgängig sei, der Fußweg aber nicht. Es sehe so aus, als wenn die Fahrbahn eher der Parkhauseinfahrt entsprechen würde. Autofahrern müsse klar sein, dass sie halten müssen. Der Fuß- und Radweg müsse entsprechend einheitlich markiert werden. Er fand, dass der Platz eher einer Kreuzung entspreche. Seine Fraktion werde über etwaige Änderungsanträge diskutieren müssen.

Herr Kaminski antwortete, dass die Durchgängigkeit des Fuß- und Radweges gegeben sei. Die farbliche Darstellung sei etwas differenziert, da der Unterbau und die Formatigkeit des Plattenmaterials eine andere sei, da diese dem Kraftfahrzeugverkehr standhalten müssen. In Bezug auf die Furt können noch Anpassungen geprüft werden.

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob überlegt worden sei, das Niveau für den Fuß- und den Radverkehr an den Übergängen gleich zu bauen. Es seien mehrere Ampeln hinzugekommen. Es sollte überlegt werden, wie der Bereich gestalterisch so ausgebaut werden könne, dass an den Knotenpunkten die Wegeführung für die Fußgänger ohne Absenkung auf einem Niveau gegeben sei. Absenkungen für Rollstuhlfahrer werden dann auch nicht mehr benötigt.

Herr Kaminski antwortete, dass wesentliche Verkehrsmengen fließen sollen. Aufpflasterungen seien nicht angeraten und daher nicht vorgesehen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt merkte an, dass sie als Anwohnerin eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten habe. Sie hielt es für angezeigt, dass der Bezirksrat solche Einladungen auch bekäme.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob über die Notwendigkeit der Umfahrbarkeit des Platzes diskutiert worden sei. Der Platz sei für die Anwohner besser nutzbar, wenn nur auf einer Seite Kraftfahrzeugverkehr herrsche.

Herr Kaminski antwortete, dass die Umfahrbarkeit nie zur Diskussion gestanden habe. Auf beiden Seite gäbe es Erschließungserfordernisse. Solle die verkehrliche Leistungsfähigkeit beibehalten werden, wären auf der einen Seite wesentlich mehr Fahrbahnen notwendig gewesen. Größere Einschnitte wären die Folge gewesen. Das Anforderungsprofil der Denkmalbehörde zur Aufrechterhaltung der Symmetrie wäre nicht möglich gewesen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für die BBS 2
(Drucks. Nr. 15-0385/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die BBS 2 erhält für das Projekt „Schülerfirma Catering on Bicycle“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.500,00 € für das Lastenfahrrad und 500,00 € für die Kühlbox.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch erinnerte daran, dass am 01.03.2019 um 12 Uhr auf dem Platz die Namensänderung des Emmichplatzes in Neues Haus anstehe.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßenbenennungen
(Drucks. Nr. 15-0052/2019)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim nächsten Bürgerpanel ein Meinungsbild zu der Frage einzuholen, ob die Einwohner für neue Straßenbenennungen eher Namen von Persönlichkeiten oder neutrale Namen (z.B. Orte, Lebewesen, Berufe) bevorzugen. Das Ergebnis der Umfrage ist selbstverständlich für die Politik nicht bindend.

In der geänderten Form angenommen

TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0052/2019 Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßennamen
(Drucks. Nr. 15-0533/2019)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag. Er hielt die im Änderungsantrag der Grünen aufgeworfene Frage nach der Bewertung von wissenschaftlichen Gutachten nicht für geeignet. Die verantwortungsvolle Beantwortung der Frage setzt ein Lesen des Gutachtens voraus. Es müsse definiert werden, wie Wissenschaft zu verstehen sei. Er stellte die Frage in den Raum, ob ein Gutachten wissenschaftlich sei, wenn ein Großteil des Gremiums keine Historiker sei.

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow sah das Bürgerpanel nicht als eine Form der Bürgerbeteiligung an. Menschen würden sich nicht hochrechnen lassen. Repräsentativ seien Wahlen oder sachlich gesehen wäre ein ehrliches Abbild einer Stimmungslage ein Bürgerentscheid, bzw. eine Bürgerbefragung. Beim Bürgerpanel würden nicht alle, die sich gerne äußern möchten die Gelegenheit dazu haben. Beim Bürgerpanel nehme eine Person stellvertretend für viele andere teil. Ein Abbild der Bevölkerung erhalte man dadurch nicht. Es können allenfalls Tendenzen abgeleitet werden.
Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Er hielt das Bürgerpanel als Instrument nicht geeignet für eine Bürgerbeteiligung. Es handele sich um eine Hochrechnung und schließe einen erforderlichen interaktiven Prozess nicht ein. Ein Austausch zwischen den Teilnehmenden finde ebenfalls nicht statt. Das Bürgerpanel halte er für eine bloße Abfrage, die legitim sei. Es sei ein Instrument des Oberbürgermeisters. Der Bezirksrat habe die Gestaltungshoheit. Gestaltung bedeute für ihn, dass eine Bürgerbeteiligung auch in Form einer Bürgerbefragung durchgeführt werden könne. Es müsse sich aber um eine unmittelbare Bürgerbefragung handeln und nicht um eine Abfrage eines statistisch definierten Personenkreises.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass das Bürgerpanel eine Methode von vielen sei und nicht alles ersetzen könne. Eine Methodik habe immer einen Anfang und einen Ausgang. Es biete sich an, viele Methoden anzuwenden. Das Bürgerpanel als Mittel der Befragung hielt sie für repräsentativ. Das Ergebnis sei ein Stimmungsbild aber nicht das Maß der Dinge. Gut gelungen sei die Bürgerbeteiligung am Steintorplatz als Ort des Geschehens gewesen. Diejenigen, die dort gewesen seien, haben sich auch interessiert. Es sei aus körperlichen Gründen nicht allen möglich solche Orte aufzusuchen. Sie meinte daher, dass jede Methode Vor- und Nachteile habe und die Mischung das Gelingen ausmache. Unabhängig von der Methode sei eine eigene Meinungsbildung auch weiterhin erforderlich. In Bezug auf Straßenbenennungen sei das Bürgerpanel anwendbar. Beim Thema Sicherheit und Ordnung habe sie jedoch große Bedenken, dass das Ergebnis repräsentativ sei.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel gab zu Bedenken, dass repräsentative Befragungen ein stark genutztes Mittel seien, um Stimmungen und Meinungen zu erfahren. Im Allgemeinen werde davon ausgegangen, dass die Ergebnisse auch repräsentativ seien. Hier werde jetzt das Gegenteil behauptet. Er hatte den Eindruck, dass keiner wissen wolle, was die öffentliche Meinung sei.

Bezirksratsherr Albrecht betonte, dass das Bürgerpanel keine Bürgerbeteiligung darstelle. Er ging davon aus, dass eine Bürgerbefragung durch das Bürgerpanel repräsentativ sei. Er war der Meinung, dass es auf die Fragestellung ankäme. Die Frage nach einer Straßenumbenennung sei für viele eine emotionale Frage, ebenso wie die Frage nach der Sicherheit. Er habe die Frage nach der Sicherheit für sinnvoll gehalten und sehe das auch für die Frage nach Straßennamen so. Er hielt die Anregung, das Stimmungsbild der Bevölkerung in Bezug auf Straßenbenennungen abzufragen, für sinnvoll. Mit vernünftigen Fragen aus dem Änderungsantrag könne das Bürgerpanel durchaus erweitert werden.

Bezirksratsfrau Muschter erinnerte daran, dass auf der Tagesordnung nicht stehen würde, Pro und Contra eines Bürgerpanels zu diskutieren. Sondern es gehe um einen inhaltlich konkreten Antrag. Sie wäre dankbar, wenn die Diskussion auf die gestellten Anträge zurückkehren würde. Sollte das Bürgerpanel grundsätzlich für ungeeignet gehalten werden, müssten die Ratsfraktionen diesbezüglich aktiv werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim nächsten Bürgerpanel ein Meinungsbild zu der Frage einzuholen, wie die Einwohner der Stadt zu Straßenumbenennungen stehen.
Hierbei sind beispielsweise Fragen aufzunehmen, wie wissenschaftlich kritischen Betrachtungsweisen einer Persönlichkeit grundsätzlich bewertet werden und damit umzugehen ist, aber auch ob die Einwohner für neue Straßenbenennungen eher Namen von Persönlichkeiten oder neutrale Namen (z.B. Orte, Lebewesen, Berufe) bevorzugen. Das Ergebnis der Umfrage ist selbstverständlich für die Politik nicht bindend.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.
der FDP-Fraktion

TOP 8.2.1.
Neubau Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-0347/2019)

Bezirksratsherr Schmidt begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock befürwortete das Anbringen einer Schranke. Ihre Fraktion habe das auch schon beantragt.

Frau Roth antwortete, dass bei der Informationsveranstaltung erste Ergebnisse des Lärmgutachtens vorgestellt worden seien. Das Gutachten führe dazu, dass die Einhaltung der Nachtruhezeit ab 22:00 Uhr sichergestellt werden müsse. Als Lösung zum Durchsetzen der zeitlichen Begrenzung der Turnhalle und des Parkplatzes sei eine Schranke angedacht worden.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob für die Schackstraße in den Planungen zwei Haltestellen vorgesehen seien.

Frau Roth antwortete, dass es eine Schulbushaltestelle in der Lüerstraße Ecke Schackstraße gäbe. Der Linienbus halte an einer anderen Haltestelle.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Fußgängerzone Lister Meile (Friesenstraße/Eckernstraße)
(Drucks. Nr. 15-0381/2019)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion.

Frau Göttler wies darauf hin, dass vom Fachbereich Tiefbau noch eine Bürgerbeteiligung zur zukünftigen Wegeführung rund um den Weißekreuzplatz im Raum stehe. Wenn die Ergebnisse vorliegen werden sie zusammengeführt mit den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zum Andreas-Hermes-Platz und Weißekreuzplatz. Die Ergebnisse werde es in diesem Jahr geben.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass das Verfahren zur Wegeführung noch ausstehe. Die Einrichtung einer Fußgängerzone zum jetzigen Zeitpunkt hielt er für wenig sinnvoll. Die Entscheidung der Verwaltung zu dem bereits vor einiger Zeit schon einmal gestellten Antrag sollte zunächst akzeptiert werden.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag erneut ablehnen werde. Er habe an dem bereits erfolgten Beteiligungsverfahren vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün teilgenommen. An ihn sei herangetragen worden, die Einrichtung einer Fußgängerzone nicht vorzunehmen. Das zweite Bürgerbeteiligungsverfahren müsse abgewartet werden.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi legte dar, dass an sie vielfach der Wunsch nach einer Fußgängerzone herangetragen worden sei. Eine Fußgängerzone würde auch die Poser-Fahrten beenden. Das Verkehrsaufkommen auf dem kleinen Stück sei gering. Probleme mit dem Lieferverkehr seien nicht zu befürchten. Sie sagte, dass sie gespannt auf die Antwort der Verwaltung bezüglich ihrer Anfrage zum Weißekreuzplatz sei. Sie werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass ihrer Fraktion das noch ausstehende Bürgerbeteiligungsverfahren bewusst sei. Aus diesem Grund soll es sich auch um eine Testphase handeln. Die gemachten Erfahrungen können in das Bürgerbeteiligungsverfahren einfließen. Ihre Fraktion gehe davon aus, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone wünschenswert sei. Sollte das nicht der Fall sein, werde das Bürgerbeteiligungsverfahren eine Änderung zur Folge haben. Sie fand es unverständlich, dass die Verwaltung eine Testphase nicht zulasse. Der Antrag, dem die Verwaltung nicht nachkommen wolle, sei seinerzeit mehrheitlich beschlossen worden. Sie stellte klar, dass der mehrheitliche Beschluss nicht angegriffen werde.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass es sich um eine Anliegerstraße handele, die aber von allen genutzt werde. Auch die 23 Stellplätze seien eigentlich keine und werden auch von allen genutzt. Auch die Polizei nutze die Stellflächen, um den Autoverkehr zu kontrollieren. Die Straße stelle eine Barriere zwischen Fußweg und Grünfläche dar. Deswegen sollte die Einrichtung einer Fußgängerzone ausprobiert werden und geguckt werden, wie sich der Abschnitt der Lister Meile entwickele. Nach seiner Ansicht gehe es nicht darum, für Bürger zu sprechen. Es gehe darum, eine Haltung zu haben. Die Fußgängerzone sollte ausprobiert, die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden und anschließend könne sich jeder eine Meinung bilden. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bewertete Testphasen grundsätzlich positiv. In Bezug auf Verkehr würde das jedoch den Rahmen sprengen. Bei jedem Neubauvorhaben, jeder Firmengründung usw. müsse dann der Verkehr simuliert werden. In Verkehrsfragen seien derartige Tests nicht geeignet. Vielmehr sollte man sich hier auf die Verkehrsbehörde verlassen.

Bezirksratsfrau Stock sagte noch mal, dass der Verkehr dort nicht sehr stark sei. Es werde Raum zum Leben geschaffen. Sollte es gewünscht sein, werde sie das Wort „Testphase“ im Antragstext noch ergänzen.

Frau Göttler erläuterte, dass es in dem Bereich viele Falschfahrer unter den Radfahrenden und Autofahrerenden gäbe. Die Polizei werde außerdem häufig zu Einsätzen bezüglich der Trinkerszene gerufen. Sie meinte, dass die Polizei eine gewisse Berechtigung habe, sich dort hinzustellen. Sie wies darauf hin, dass sich in dem Bereich ein Ärztehaus befinde, das auch von eingeschränkten Personen mit dem Auto erreichbar bleiben müsse. Sie erinnerte daran, dass das Beteiligungsverfahren ein Beschluss des Rates war. Sie riet, sich mit den Ratsfraktionen in Verbindung zu setzen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt gab zu Bedenken, dass der Verkehr verdrängt werde, wenn eine Straße gesperrt werde. Für die einen bedeute sowas eine Verbesserung, für die anderen aber eine Verschlechterung. Das müsse gerade in so eng bebauten Gebieten bedacht werden, in denen großer Parkdruck bestehe. Sie hatte nicht den Eindruck, dass dort gerast werde. Sollte eine Verkehrswende gewollt sein, müsse an kreativen Lösungen gearbeitet und alle Verkehrsarten berücksichtigt werden.


Bezirksratsherr Kriwall stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der Platz derzeit über zwei Straßen verfüge. Eine davon bleibe erhalten. Gravierende Einflüsse werde es nicht geben.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Lister Meile im Abschnitt zwischen Friesentraße und Eckerstraße/Weißekreuzplatz zu einer Fußgängezone entsprechend der Regelung im Abschnitt zwischen Seumestr. und Celler Str. (Lieferverkehr frei Mo-Fr 6-10.30, Sa 6-9.30, Einfahrt in die Grundstücke frei, Fahrrad frei) umzustufen und damit den vom Bezirksrat Hannover-Mitte mehrheitlich beschlossenen Antrag Nr. 15-1727/2018 umzusetzen.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
Digital-Terminal
(Drucks. Nr. 15-0371/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass es sich um eine Generationenfrage handele. Viele ältere Menschen haben keinen Rechner zu Hause und bräuchten deshalb keine Erläuterungen zur Bedienung. Es müsse vielmehr dafür gesorgt werden, dass Teilhabe für diese Bevölkerungsgruppe jederzeit gewährleistet bleibe. Sie ging davon aus, dass diejenigen, die einen Online-Zugang haben, in der Lage seien, einen Termin zu vereinbaren. Schwieriger sei es telefonisch einen Termin zu bekommen. Sie hielt den Antrag für überflüssig.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt gab zu Bedenken, dass die Digitalisierung nicht aufzuhalten sei. Damit einher gehen große gesellschaftliche Herausforderungen. Die Verwaltung müsse ein Angebot schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger mitnehme. Deutschland hinke bei der Digitalisierung hinterher und die Verwaltung Hannover gehöre auch zum Schlusslicht. Es müsse immer mehr digitalisiert werden. Aufgrund des demografischen Wandels werde die Verwaltung in den nächsten Jahren große Probleme bekommen, die Stellen zu besetzen. Sie meinte, dass die Einrichtung von Digital-Terminals als Bürgerarbeitsplatz mit temporärer Unterstützung auch einen sozialen Aspekt habe.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel habe verstanden, dass es um ein Schulungsinstrument für Leute gehe, die mit der digitalen Welt nicht so vertraut seien. Er hielt es für aussichtslos, den Leuten, die damit zu Hause nicht klarkommen, mal schnell an dem Terminal einen Schnellkurs zu erteilen. Das Personal, das dafür benötigt werde sollte lieber Telefone bedienen oder sich an die Schalter setzen. Er könne dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Schmidt erläuterte, dass seine Fraktion nicht nachvollziehen könne, wo der praktische Nutzen und Mehrwert zur Heranführung an die Digitalisierung liege. Er bezweifelte, dass ein solcher Terminal der geeignete Weg sei, Menschen an die Digitalisierung heranzuführen. Dafür bedürfe es vermutlich anderer Maßnahmen.

Bezirksratsherr Baathe hielt die Einrichtung eines Terminals für überflüssig. Menschen, die nicht computeraffin seien, können den Sachbearbeiter, der am Schreibtisch ihr Anliegen bearbeitet, darum bitten, die Vorgehensweise am Computer zu erklären. Einen besonderen Lerneffekt durch das Terminal konnte er nicht erkennen.

Bezirksratsherr Kriwall stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Hilfe durch den Sachbearbeiter am Schreibtisch eine Möglichkeit sei. Es gehe darum, dass es in dem Antrag um eine extra dafür abgestellte Person gehe, die die Einweisung am Terminal vornehme. Außerdem stehe das Terminal zur Verfügung, um dort die Anträge vorzubereiten. Sollten Fragen aufkommen, könne man direkt Hilfe in Anspruch nehmen. Die Möglichkeiten Dienstleistungen über das Internet in Anspruch nehmen zu können, werde stark ansteigen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen öffentlichen Digital-Terminal im Bürgeramt Aegi für die Bürgerinnen und Bürger aufzustellen/ einzurichten, der ein niedrigschwelliges Angebot zur Nutzung der digitalen Möglichkeiten der städtischen Angebote bietet.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.4.2.
Ampelschaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0372/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schaltung der Lichtzeichensignalanlagen im Bereich Steintor zu überprüfen und zu optimieren.

Einstimmig

TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.5.1.
Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0367/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 8.5.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-0534/2019)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Bezirksratsherr Albrecht hielt es für verfassungswidrig, wenn der Vorschlag mit den meisten Stimmen genommen werden müsse. In Deutschland gäbe es kein imperatives Mandat. Der Bezirksrat bestehe aus frei gewählten Vertretern. Die gewählten Vertreter wären gezwungen eine Entscheidung zu treffen, die sie eigentlich gar nicht treffen wollen. Dem Antrag könne er daher nicht zustimmen. Die Bewohner der Hindenburgstraße um Namensvorschläge zu bitten und sie hinterher abstimmen zu lassen, hielt er für möglich. Die Anzahl der Namensvorschläge erachtete er als nicht entscheidend. Die Auswahl aus den Vorschlägen müsse sachgerecht sein und über die Kriterien gesprochen werden.

Bezirksratsherr Sandow war der Auffassung, dass der Bezirksrat sehr wohl das Votum der Bevölkerung als Indiz für das eigene freiwillige Abstimmungsverhalten heranziehen könne. Er hielt es für richtig, sich konstruktiv mit weiteren Verfahren der Umbenennung auseinanderzusetzen. Nach seiner Meinung handele es sich nicht um eine Angelegenheit der Bewohner der Hindenburgstraße allein, sondern vielmehr der Bewohner des ganzen Zooviertels. Namensvorschläge können auch von Menschen außerhalb des Zooviertels gemacht werden. Er sagte, dass dem Antrag der Grünen der Vorzug zu geben sei und seine Fraktion diesem zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Muschter war der Auffassung, dass hinsichtlich des Umgangs mit den Namensvorschlägen kein Präzedenzfall geschaffen werden sollte. Binde sich hier der Bezirksrat, dem Votum der Anwohnerinnen und Anwohner zu folgen, müsse das zukünftig auch erfolgen. Sie wies darauf hin, dass der Bezirksrat nur wenige Entscheidungsbefugnisse habe. Der Verpflichtung müsse sich der Bezirksrat annehmen und die Verantwortung müsse er tragen.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Das Versprechen, dem Votum der Anwohner zu folgen, hielt er für rechtlich bedenklich. Er teilte die Meinung, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werde, der für andere Fälle eine Bindungswirkung hervorrufe.

Frau Göttler bezog sich auf den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und fragte, was es bedeuten solle, dass weiterhin im Verfahren Namensvorschläge berücksichtigt werden sollen. Sollte der Beschluss kommen, sollen die Mieterinnen und Besitzerinnen der Häuser in der Hindenburgstraße angeschrieben werden. Sie wollte wissen, von wem weitere Namensvorschläge kommen sollen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass die Namensvorschläge von allen möglichen Leuten kommen können. Das sei nicht auf Hannover oder den Stadtbezirk beschränkt.

Frau Göttler sagte, dass laut Auskunft der Juristen der Stadtbezirksrat gem. § 93 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Angelegenheiten, die über den Stadtbezirk nicht hinausgehen, eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Stadtbezirk beschließen könne. Eine Befragung über den Stadtbezirk hinaus könne der Stadtbezirksrat nicht beschließen.

Bezirksratsfrau Stock legte dar, dass nur die Eigentümerinnen und Mieterinnen angeschrieben werden.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass er von dem E-Mail-Konto abstand nehme, wenn die Juristen Recht haben, da nicht kontrolliert werden könne, dass die darauf eingehenden Vorschläge aus dem Stadtbezirk kommen. Namensvorschläge aus dem Stadtbezirk sollen aber entgegengenommen werden.

Bezirksratsherr Baathe ergänzte, dass der Vorschlag mit dem E-Mail-Konto aufrecht erhalten bleiben könne, wenn aus der Mail der Absender hervorgehe und dieser dem Stadtbezirk zugeordnet werden könne.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass § 93 Abs. 3 NKomVG die Bürgerbefragung, die Abgrenzung und das nähere Verfahren regele. Das bedeute, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner, die wahlberechtigt seien, angeschrieben werden, um im Rahmen einer Bürgerbefragung zu einer konkreten Sachfrage zu entscheiden. Im Stadtbezirk Mitte habe es das noch nicht gegeben. In dem Antrag gehe es darum aber gar nicht. Es gehe darum, Vorschläge egal woher zu sammeln, die die Grundlage für die Auswahl von vier Namen durch den Bezirksrat bilden. Es gehe nicht um eine Bürgerbefragung im formaljuristischen Sinn. Er hielt das vorgeschlagene Verfahren für vernünftig und durchdacht.

Bezirksratsherr Hogh sah das genauso. Er bat darum, einen redaktionellen Fehler im Antrag zu beheben und das Wort Besitzerinnen durch das Wort Eigentümerin zu ersetzen. Mieter seien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch Besitzer einer Wohnung.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der Bezirksrat auch die Namensvorschläge derjenigen einbringen könne, die nicht im Stadtbezirk wohnen. Sie hätte es einfacher gefunden, wenn es für die Namensvorschläge eine Sammelstelle geben würde. Sie konnte sich nicht vorstellen, dass Vorschläge nicht von außerhalb des Stadtbezirks kommen dürfen. Sie ging davon aus, dass bei der Bürgerbeteiligung am Steintor auch nicht nach Herkunft sortiert worden sei. Die Ideensammlung solle bei der Entscheidungsfindung durch den Bezirksrat einfließen.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass es im Wesentlichen um zwei Punkte gehe. Einerseits gehe es darum, ein handhabbares Verfahren für die Durchführung der Bürgerbeteiligung zu bekommen. Die Verwaltung finde es schwierig mit dem vorhandenen Beschluss umzugehen. Ihre Fraktion habe versucht, das einfacher und handhabbarer zu machen. Auf der anderen Seite solle ein Name gefunden werden, der konsensfähig sei. Woher der Namensvorschlag komme sei nicht wichtig. Sollte die Verwaltung darauf bestehen, könne das in den Antrag aufgenommen werden. Sie ging davon aus, dass es viele Vorschläge geben und der Bezirksrat einen guten Namen finden werde. Sie wünschte sich, dass das Verfahren weitergehen und das Thema irgendwann abgeschlossen werden könne.

Frau Göttler wies darauf hin, dass eine Bürgerbeteiligung beschlossen wurde. Die Bürgerbeteiligung sei in der Begründung konkretisiert worden und soll im gesamten Zooviertel durchgeführt werden. Im Unterschied zum Steintorplatz gehe die Bedeutung der Hindenburgstraße nicht über den Stadtbezirk hinaus. Der Steintorplatz habe eine stadtweite Bedeutung. Nach der Beschlusslage werde die Bürgerbefragung im Zooviertel durchgeführt und danach gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) den Anliegerinnen und Anliegern eine vom Bezirksrat getroffene Auswahl vorgestellt. Sie schlug vor, ihr bis zu der Sitzung im Mai Zeit zu geben, um eine Drucksache zur Beschlusslage und der Umsetzung zu erstellen. Solange immer neue Anträge zu dem Thema gestellt werden, könne das Verfahren nicht begonnen und abgeschlossen werden.

Dr. Junghänel meinte, dass die Eigentümer und Mieter angeschrieben werden sollten. Über die Presse sollten alle Bewohner des Bezirks aufgerufen werden, schriftliche Namenvorschläge einzureichen. Anhand der Absenderadresse könne die Zugehörigkeit zum Stadtbezirk festgestellt werden.

Bezirksratsherr Schmidt war der Auffassung, dass dem Vorschlag von Frau Göttler gefolgt werden solle. Dem Verfahren müsse ein Rahmen gegeben und ein Schlusspunkt gesetzt werden. Es sei nicht zielführend immer neue Vorschläge zu machen, die teilweise nicht umsetzbar seien. Es sei sinnvoll hier eine Bündelung vorzunehmen und in der Sitzung im Mai über das Ergebnis zu votieren.

Frau Göttler bat darum, ihr zeitnah ein Votum zu geben. Im Stadtteil Zoo gäbe es zwei Seniorenheime und zwei Gymnasien. Sie fragte, wie die Beteiligung hier erfolgen soll.

Bezirksratsherr Dr. Feil betonte, dass die Beteiligung des Zooviertels ein Teil der Begründung und nicht des Antrages sei. Seine Fraktion wolle nicht, dass eine Unterscheidung gemacht werde zwischen den Bewohnern des Zooviertels und den Bewohnern des Bezirks. Er meinte, dass Bezirksratsmitglieder für den Bezirk zu sprechen haben und nicht für einzelne Viertel. Die Anwohner der Straße seien direkt betroffen und nach dem VwVfG zu beteiligen. Einzelne Bezirke dürfen nicht bevorteilt werden. Der Antrag solle dies deutlich machen. Alle Bewohner des Stadtbezirks zu beteiligen, hielt er für nicht angemessen.

Frau Göttler legte dar, dass nach Aussage des Juristen die Begründung zur Konkretisierung des Antragstextes als Auslegungshilfe zu verstehen sei.

Bezirksratsherr Albrecht betonte, dass nur über den Antragstext abgestimmt werde. Die Begründung werde zur Interpretation herangezogen, wenn der Antragstext nicht eindeutig sei. Gerichte gehen auch so vor, wenn sie Gesetze auslegen. Bei dem beschlossenen Antrag sei der Antragstext nicht eindeutig. Er ging davon aus, dass nur ein Verfahren nach § 28 VwVfG durchgeführt werde. Demnach sei vorgesehen, dass die Eigentümer und Mieter einmal zu der Angelegenheit gehört werden. Das decke die zweite Runde des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen ab. In der ersten Runde wolle man nur Namensvorschläge abfragen. Das sei kein Teil des Verfahrens nach § 28 VwVfG. Wenn es nur um Namenvorschläge gehe, könne auch in der Presse dazu aufgerufen werden. Dafür müssten die Eigentümer und Mieter in der Hindenburgstraße nicht zweimal angeschrieben werden. Er fragte, ob es der Verwaltung helfen würde, die Anträge in die Fraktion zu ziehen, um eine juristische Klärung herbeizuführen, ob der Antragstext formaljuristisch korrekt sei oder wie eine Lösung aussehen könne. Der Bezirksrat komme dadurch nicht in den Verdacht das Verfahren aus der Hand zu geben.

Frau Stricks verlas den geänderten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Bezirksratsherr Dr. Feil konnte sich damit einverstanden erklären, die Verwaltung zunächst prüfen zu lassen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen um die Vereinfachung des Verfahrens gehe. Es soll ein Weg gefunden werden, ohne unangemessenen Aufwand alle einzubinden, konstruktive Vorschläge zu erhalten und diese in die eigene Entscheidungsfindung einzubeziehen. Eine Wohnsitzprüfung der Vorschlagenden sei ein viel zu hoher bürokratischer Aufwand und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Bezirksrat lasse schon immer Vorschläge unabhängig von der Herkunft in die Entscheidungsfindung einfließen. Er riet dazu, den Antrag in der ursprünglichen Form ohne die Wohnsitzprüfung zu belassen. Es gehe hier um die Sammlung von Vorschlägen für die Bezirksratsmitglieder. Der Bezirksrat treffe politische Beschlüsse. Die Verwaltung prüfe im Anschluss die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit. Im vorliegenden Fall solle ebenso vorgegangen werden. Es gehe darum, dass der Bezirksrat seinen Willen formulieren und sich nicht vorher bremsen lassen solle.

Bezirksratsfrau Stock wünschte sich, dass der Bezirksrat in der heutigen Sitzung geschlossen einen Antrag beschließe. Sie las den Antragstext des beschlossenen Umbenennungsantrages vor. Der Antrag ihrer Fraktion nehme Stellung zum Verfahren. Das Wort Bürgerbeteiligung werde ausgebaut. Sie wolle ein möglichst unkompliziertes Verfahren. Sie wies ebenfalls darauf hin, dass die Begründung eines Antrages nicht beschlossen werde. Sie hätte einer ausschließlichen Befragung des Zooviertels auch nicht zugestimmt. Sie schlug vor, über den Antragstext abzustimmen und die Antwort der Verwaltung abzuwarten.

Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass im Antragstext das Wort Bürgerbeteiligung vor dem Wort Verfahren gestrichen werden solle. Der § 93 Abs. 3 NKomVG bleibe dadurch außen vor. Im vorletzten Absatz sollte statt „den Namen“ „die Namen“ stehen, weil laut Prozedere vier Namen ausgewählt werden sollen. Er zog die beiden Anträge in die Fraktion.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.6.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)


TOP 8.6.1.
Fahrradständer Raschplatz
(Drucks. Nr. 15-0369/2019)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi begründete ihren Antrag.

Bezirksratsherr Hoffmann regte an, die Formulierung im Antrages dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung einen geeigneten Platz für Fahrradständer finden soll. Er hielt den vorgeschlagenen Platz für ungeeignet. Die Fahrradfahrer werden dadurch animiert, bis zu den Fahrradständern zu fahren und nicht wie vorgeschrieben, zu Beginn der Zufahrt abzusteigen und zu schieben. Er präferierte Stellplätze am Anfang oder am Ende, aber nicht in der Mitte.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass die Fahrradfahrer auch heute schon dort langfahren und nicht absteigen. Das könne nicht verhindert werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Vor den Raschplatzkinos (stadteinwärts, rechter Hand) werden Fahrradständer installiert.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Baumstreifen an der Einmündung der Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-0382/2019)

Für den Bau des KPMG-Gebäudes an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben wurden vor einigen Jahren mehrere junge Linden gefällt. Das neue Gebäude ist längst bezogen, die Ersatzpflanzung für die Linden fehlt jedoch noch.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Werden die Linden an alter Stelle (im Grünstreifen) nachgepflanzt?
2. Wenn ja: Wird das in der laufenden Pflanzperiode geschehen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Nein. Eine Nachpflanzung ist an dieser Stelle wirtschaftlich nicht sinnvoll, da ein Stromkabel ca. 60 cm unter der Geländeoberfläche mittig in der Straßenbankette verläuft. Das Einrichten von drei Pflanzgruben wäre hier extrem aufwendig und teuer (Handschachtung, Kabelschutzmaßnahmen usw.). Zudem bietet auch der schmale Grünstreifen kaum Platz für eine ausreichend große Baumscheibe. Darüber hinaus wäre die parallel verlaufende Prinzenstraße sehr dicht an den in Rede stehenden Baumstandorten; daher wären schon in der Jungbaumphase massive Schnittmaßnahmen notwendig, die einen arttypischen und ästhetischen Habitus nicht realisierbar werden ließen.
Zu 2. Die entnommenen Bäume wurden an anderer Stelle (Robert Enke – Bruchmeisterallee) ersetzt.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-0373/2019)

Mit der DS 15-2300/2018 fragten wir in der Sitzung am 22.10.2018 bereits hinsichtlich der augenscheinlich mangelhaften Bauausführung der neu errichteten Brücke am Clevertor. Auf selbiger bilden sich durch Niederschläge große Pfützen. Der vermutlich für die Entwässerung geplante Gulli befindet sich neben den Pfützen. In den letzten Wochen sorgten die winterlichen Temperaturen für ein Gefrieren der Pfützen und folglich zu erheblicher Glätte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BerufsschülerInnen diesen Weg benutzen und damit eine hohe Frequentierung einhergeht, ist dieser Zustand unhaltbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie kommt die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nach?
2) Zu welchen Uhrzeiten wird die Brücke bei winterlichen Witterungsbedingungen gestreut?
3) Wann ist mit einer Beseitigung des augenscheinlichen Baumangels zu rechnen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) und 3) Die Flächen werden routinemäßig begangen. Der festgestellte Mangel wird bis Ende Februar 2019 behoben.
2) Der Streudienst liegt in der Zuständigkeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover. In Abhängigkeit von der Witterungssituation erfolgt hier der Winterdienst im Rahmen einer Rufbereitschaft auch außerhalb der regulären Funktionszeiten. Im Normalfall werden die Touren nach Dringlichkeitsstufen befahren – hierbei haben Brücken unter anderem höchste Priorität.
TOP 9.2.2.
Urinieren in der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0374/2019)

Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über sogenannte „Wildpinkler“ im Stadtbezirk häufen sich in letzter Zeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Nach welcher Rechtsnorm stellt das Urinieren in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit dar?
2) Wie hoch ist das hierfür zu verhängende Verwarn- bzw. Bußgeld und wo steht dies festgeschrieben?

Schriftlich beantwortet

1) Das Urinieren in der Öffentlichkeit wird als eine Belästigung der Allgemeinheit bewertet. Dieser Verstoß ist nach § 118 OWiG bußgeldbewehrt.
2) Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen beträgt 5 Euro bis 1000 Euro.

TOP 9.2.3.
Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-0375/2019)

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Sanierung des MAK in die Wege geleitet wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche Maßnahmen zur Sanierung, insbesondere zur Klimatisierung sowie zur Sicherung und zum Erhalt der Exponate, plant die Verwaltung genau?
2) Wann und wie lange wird das MAK voraussichtlich schließen?
3) Wurde bereits ein geeigneter, alternativer Ausstellungsort gefunden, damit auch während der Schließung museumspädagogische Programme etc. durchgeführt werden können?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Konkret geplant ist die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in zwei Bauabschnitten. Im Rahmen des zweiten Bauabschnitts ist auch die Sanierung der abgehängten Decken vorgesehen. Die Exponate werden gegen Auswirkungen der Baumaßnahme geschützt.
Eine klimatische Ertüchtigung des Museums ist derzeit nicht geplant. Allerdings wird geprüft, ob und ggf. wie eine Teilklimatisierung der Ausstellungsflächen erfolgen könnte.
Zu 2) Im Rahmen des 1. Bauabschnitts der Brandschutzertüchtigung ist eine Schließung des Museums von ca. 3 Monaten geplant, beginnend im Herbst 2019. Die Planung des zweiten Bauabschnitts befindet sich noch in der Entwurfsplanung. Angestrebt wird eine Umsetzung ab Ende 2020.
Zu 3) Während des 1. Bauabschnitts werden die Büros der Mitarbeitenden verlagert. Die Bespielung eines alternativen Ausstellungsortes ist für diesen Zeitraum nicht geplant. Museumspädagogische Programme werden dann im Rahmen von Kooperationsprojekten mit anderen Institutionen oder als Besuche in Schulen angeboten (Museumskoffer). Dabei können Einheiten im Geschichts- und Kunstunterricht angeboten werden sowie Unterstützung bei Projektwochen. Das Vortragsprogramm des Museums wird in andere Einrichtungen verlagert werden.
Die beschriebenen Maßnahmen wird es auch während des 2. Bauabschnitts geben. Ob darüber hinaus ein alternativer Ausstellungsort sinnvoll wäre, wird im Rahmen der weiteren Planung geklärt.
TOP 9.2.4.
Standesamt im Alten Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0376/2019)

Aufgrund von Brandschutzbestimmungen ist die Anzahl der Gäste in den Trauzimmern des Alten Rathauses begrenzt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche konkreten Auswirkungen haben die geänderten Brandschutzbestimmungen auf die Anzahl der Gäste?
2) Welche Ausweichmöglichkeiten für größere Hochzeitsgesellschaften gibt es seitens der Verwaltung?

Schriftlich beantwortet

1) Im Alten Rathaus können Eheschließungen parallel in 2 Zimmern stattfinden; entsprechend deren Größe wurde die Personenanzahl in diesen Räumen im Jahr 2018 aufgrund einer Neubewertung der Anforderungen an den Brandschutz auf grundsätzlich 15 Personen je Zimmer bzw. 30 Personen bei nur einer Eheschließung festgelegt. Allerdings ist diese Personenanzahl nur eine Orientierungsgröße. Dabei bemühen wir uns, Terminkollisionen zu vermeiden. Für den Freitag wurde darüber hinaus das Neue Rathaus in das Angebot für Eheschließungen aufgenommen. Wir sind zudem bestrebt, zeitnah noch einen weiteren Standort für Eheschließungen anzubieten.
2) Größere Gesellschaften können innerhalb des Alten Rathauses in die Räume des Restaurantbetriebes „Atrium“ ausweichen, die allerdings von den Brautpaaren gesondert gemietet werden müssen. Eheschließungen mit sehr großen Gesellschaften (bis zu 150 Personen) haben in Absprache mit der Leibniz Universität die Möglichkeit, den Hörsaal 305 (Saal „Bielefeld“) zu mieten.
Der Raum für Eheschließungen im Neuen Rathaus ist ebenfalls für größere Hochzeitsgesellschaften geeignet.

TOP 9.2.5.
Standesamt
(Drucks. Nr. 15-0377/2019)

Die Anzahl der Eheschließungen in Hannover ist steigend.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch ist die Auslastung des Standesamtes im Allgemeinen?
2) Wie lange sind die Vorlaufzeiten für eine Eheschließung?
3) Wie will die Verwaltung mit der steigenden Anzahl von Eheschließungen umgehen?

Schriftlich beantwortet

1) Das Standesamt hat neben den Eheschließungen eine Vielzahl von Aufgaben – Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Entgegennahme von vielerlei namensrechtlichen und anderen Erklärungen, Ausstellen von Personenstandsurkunden, Fortführung der Personenstandsregister, Vaterschaftsanerkennungen etc..
Aus dem Themenkomplex „Eheschließung“ lässt sich ein Anstieg der Fallzahlen an der Zahl der Anmeldungen der Eheschließungen (vormals „Aufgebotsbestellung“) aufzeigen: Hier wurden in 2009 2.485 Fälle registriert, die bis 2018 um 27,5% auf 3.168 gestiegen sind.
Die Auslastung des Standesamtes ist umfassend.
2) Im Vorfeld einer Eheschließung ist vom Standesamt zu prüfen, ob die – deutschen und ggf. auch ausländischen – Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die hierfür notwendigen Unterlagen sind von den Brautpaaren zu beschaffen, was insbesondere bei ausländischer Beteiligung und der damit verbundenen Einbindung ausländischer Behörden mitunter auch länger dauern kann. In vielen Fällen sind daneben auch weitere deutsche Behörden zu beteiligen. Die Terminfindung für die Anmeldung und dann auch für die Eheschließung ist jeweils eingeschränkt durch die Kapazitäten des Standesamtes und durch die Möglichkeiten und Wünsche der Brautleute, so dass eine pauschale Zeitangabe nicht möglich ist. Zwischen dem ersten Kontakt des Brautpaares zum Standesamt und dem Anmelde- bzw. Eheschließungstag können also im günstigsten Fall wenige Tage, bei besonderen Schwierigkeiten oder besonderen Terminwünschen aber auch mehrere Monate liegen.
3) Zunächst einmal freut sich die Verwaltung über die oben geschilderten Entwicklungen bei den Eheschließungen und den Geburten, ist sich aber auch bewusst, dass damit ein erheblicher Anstieg der zu bewältigenden Arbeit einhergeht. Die dem Standesamt obliegenden Aufgaben sind nahezu vollständig Pflichtaufgaben. In den letzten Jahren sind im Standesamt verschiedene organisatorische Veränderungen vorgenommen worden, um die Arbeit effektiver zu gestalten.

TOP 9.2.6.
Baumfällung Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-0384/2019)

Beim Bau des Torhauses in der Brühlstraße 11/13 fiel auch ein großer, alter Kastanienbaum, zwischen dem Neubau und der Neuapostolischen Kirche, den Bauarbeiten zum Opfer. Nach Abschluss der Arbeiten wurde die Kastanie im Rahmen der Ersatzpflanzung durch einen Nußbaum ersetzt. Dieser ca. 5m hohe Baum wurde jetzt während der Bauarbeiten am Gebäude der ehemaligen Neuapostolischen Kirche gefällt. Laut Bauantrag sollte der Baum erhalten bleiben.
Wir fragen die Verwaltung:
Wurde hier eine Genehmigung beantragt und wenn ja, mit welcher Begründung und aus welchen Gründen hat die Verwaltung dem Antrag stattgegeben?

Schriftlich beantwortet

Für die Entfernung des Walnussbaums war von der Verwaltung gemäß § 5 Abs. 1 b der Baumschutzsatzung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Anspruchsvoraussetzungen dafür waren gegeben, weil durch die im unmittelbaren Umfeld stattfindenden Baumaßnahmen ein Erhalt des Baumes unmöglich war. Die Fläche, auf der die Abgrabungen und Veränderungen der Bodengestalt für die Umgestaltung des Innenhofs erforderlich waren, betraf auch den Baumstandort.
Nach Beendigung soll versetzt zum alten Standort wieder ein Baum gepflanzt werden.

TOP 9.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 9.3.1.
Pilotprojekt “grüner Pfeil für FahrradfahrerInnen”
(Drucks. Nr. 15-0366/2019)

Mehrfach haben wir die Verwaltung gebeten, einen grünen Pfeil für Fahrradfahrer an geeigneten Ampeln anzubringen. Trotz Sympathie für die Anträge wollte man dem Beispiel anderer Städte mit Verweis auf gesetzliche Bestimmungen nicht folgen.
Nun gibt es einen Versuch durch den Bund/Länderausschuss für Straßenverkehrsordnung zu diesem Thema, an dem 9 Städte teilnehmen, der 2020 ausläuft. Allgemein wird davon ausgegangen, dass der Versuch positiv ausfällt, ja viele Stimmen halten ihn für unnötig.
Vor diesem Hintergrund Frage ich die Verwaltung:
1. Hat sich Hannover um Teilnahme an diesem Versuch beworben?
2. Werden schon geeignete Ampelanlagen ausgesucht für den Fall, dass die gesetzlichen Bestimmungen einen solchen grünen Pfeil zulassen, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten?

Schriftlich beantwortet

Auf Bundesebene wurde eine Arbeitsgruppe zu dem Thema „Grüner Blechpfeil (=Grünpfeil) für Radverkehr“ gebildet, in der die Einsatzkriterien festgelegt wurden. Im Nachgang wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Durchführung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung eines Pilotprojektes beauftragt. An der Arbeitsgruppe waren keine Vertreter*innen von Städten und Gemeinden beteiligt.
In der Arbeitsgruppe wurde festgelegt, dass bei dem Pilotprojekt auch für den Radverkehr, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zu § 37 StVO festgelegten, sehr strengen Vorgaben (die sich vorrangig auf den Kfz-Verkehr beziehen) in vollem Umfang anzuwenden sind.
Zur Erläuterung der nachfolgenden Ausführungen: Der Begriff „grüner Pfeil“ beschreibt die Richtungsvorgabe mittels einer (leuchtenden) Anzeige in einer Lichtsignalanlage, der Begriff „Grünpfeil“ definiert das Verkehrszeichen 720 „grüner (Blech-) Pfeil auf schwarzem Grund“.
Nach den vorgenannten Vorschriften kommt die Anordnung eines Grünpfeils nur dann in Betracht, wenn es sich bei einer Kreuzung nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt und der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die Regelung kommt aber u.a. gar nicht in Betracht, wenn
1. dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird (separate Signalisierung des Linkabbiegers vor der Kreuzung)
2. für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4 StVO verwendet wird (grüner Pfeil links hinter der Kreuzung, der anzeigt, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten wird und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann)
3. Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,
4. der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Fahrtrichtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann,
5. für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen
oder
6. die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.
An Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, soll die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden. Ist sie ausnahmsweise an Kreuzungen oder Einmündungen erforderlich, die häufig von Blinden oder Sehbehinderten überquert werden, so sind Lichtzeichenanlagen dort mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen auszustatten.
Es gelten auch bei diesem Pilotprojekt für den Radverkehr die Verhaltensregeln, die der Kfz-Verkehr zu befolgen hätte. D.h. bei Rotlicht muss zunächst gehalten werden (für den Radverkehr bedeutet das, dass mindestens ein Fuß zum Halten auf der Verkehrsanlage aufgesetzt werden muss) und erst danach sich in die Sichtachse vorgetastet, um im Anschluss - sofern ohne Gefährdung/Behinderung Anderer möglich - abgebogen werden darf.
Diese Vorgaben schränken die Einsatzmöglichkeiten erheblich ein und bieten aus Sicht der Verwaltung kaum Handlungsspielräume für die tatsächliche Förderung des Radverkehrs.
Aus diesem Grund wurde auf die Bewerbung zur Teilnahme an dem Pilotprojekt verzichtet.
Es ist derzeit nicht absehbar, ob und in welchem Umfang das Pilotprojekt Handlungsmöglichkeiten eröffnen wird. Deshalb wird die Verwaltung erst nach Abschluss des Versuches und der Evaluation/den Handlungsempfehlungen prüfen, welche geeigneten Standorte im Stadtgebiet für den Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr in Betracht kommen könnten.

TOP 9.4.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)


TOP 9.4.1.
Bürgerbeteiligung Andreas-Hermes-Platz und Weiße-Kreuz-Platz
(Drucks. Nr. 15-0368/2019)

Im letzten Jahr wurde eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der beiden Plätze veranstaltet. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich daran beteiligt. Es wurden eine Vielzahl von Vorschlägen zur Umgestaltung gemacht. Auf der Abschlussveranstaltung teilte die Verwaltung mit, dass die zeitnahe Umsetzung nicht möglich wäre, da im Jahre 2018 keine Haushaltsmittel eingestellt waren. Der neue Haushalt wurde nun beschlossen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele Haushaltsmittel wurden für die Umgestaltung der beiden Plätze eingestellt?
2. Welche Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger wurden von der Verwaltung übernommen.
3. Wann konkret im Jahr 2019 beginnt die Umgestaltung des Weiße-Kreuz-Platz und wann des Andreas-Hermes-Platzes?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Es stehen im bestehenden Haushaltszeitraum (2019/20) zunächst ausreichende Mittel zur Planung und teilweisen Umsetzung der Beteiligungsergebnisse zur Verfügung.
Zu 2. Folgende Maßnahmen werden im Laufe diesen Jahres 2019 auf dem Weißekreuzplatz umgesetzt:
· Beschilderung mit abgestimmten Nutzungsregeln
· Renovierung der Platz- und Wegeflächen
· Pflegemaßnahmen an den Gehölzen
· Renovierung der Sitzbänke
Zu 3. Weitere planerische Überlegungen zur Neugestaltung des Weißekreuzplatzes stehen im direkten Zusammenhang mit der Neugestaltung der Lister Meile.
Da hierfür noch keine planerischen Ergebnisse vorliegen, sind zeitliche Aussagen zu größeren Umgestaltungsmaßnahmen im Moment noch nicht möglich.
Auf dem Andreas-Hermes-Platz können erst nach Fertigstellung des Hotelneubaus und Klärung zur Zukunft des Wasserbeckens gestalterische Anpassungen vorgenommen werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist dies nicht vor 2020 möglich.
Die Ratsgremien sowie die Anwohner*innen werden bei grundlegenden Neugestaltungsvorhaben rechtzeitig informiert und beteiligt.

TOP 10.
Integrationsbeirat Mitte

TOP 10.1.
Besetzung des Integrationsbeirats Mitte
(Drucks. Nr. 15-0278/2019)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied als Multiplikator:
bisher: neu:
Frau Myriam Hummel N.N.
Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Mitte bleibt unberührt.

Einstimmig

TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.01.2019

Bezirksratsherr Hogh bat darum, im Antrag bei der Debatte um die Hindenburgstraße etwas zu ergänzen. Es sei richtig protokolliert worden, dass auch seiner Meinung nach übergeordnete Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien. Es gäbe jedoch die Einschränkung, dass dies der Fall sei, wenn es um die Umbenennung an sich gehe. Er bat den Anhang aufzunehmen.

Einstimmig


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.





Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 23:05 Uhr.


Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin