Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 14.01.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.01.2019)
Protokoll (erschienen am 05.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 29.01.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 14. Januar 2019, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU) 14.00 - 15.50 Uhr
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dirscherl)
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller (AfD) 14.00 - 15.35 Uhr
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Sandek (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bergerstock (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Wollkopf (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schröder (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kusters (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gäste:
Frau Witte (Stadtbezirksrat Vahrenwald-List)
Herr Müller (Stadtbezirksrat Vahrenwald-List)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 12.11.2018

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 03.12.2018

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten
(Drucks. Nr. 2513/2018 mit 1 Anlage)

3.2. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 mit 3 Anlagen)

3.3. Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zur DS-Nr. 2806/2018
Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 E1 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

4.1.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2677/2018: Einheitliche Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 0107/2019)

4.2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Heckenbepflanzung in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2406/2018)
4.3. Antrag von Ratsherrn Braune zur Versetzung der Messstation in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2421/2018)

4.4. Antrag der AfD-Fraktion zu einer „Bike-Flash“-Ampel
(Drucks. Nr. 2946/2018 N1)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen)

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1772 Im Heidkampe / Laher Heide (westlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 2379/2018 mit 1 Anlage)

6.3. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1772 Im Heidkampe / Laher Heide (östlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 2380/2018 mit 1 Anlage)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

10. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -



Der Vorsitzende Ratsherr Bindert eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 3.1. (DS Nr. 2513/2018) und wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.



· Für TOP 3.2. wurde die Ziehung in die Gruppe LINKE & PIRATEN beantragt. Es wurde mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen dagegen gestimmt.

· TOP 3.3. (DS Nr. 2806/2018) und TOP 3.3.1. (DS Nr. 2806/2018 E1) wurden auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr Edelmann kam auf den geplanten Spielplatz im Pastor-Jaeckel-Weg (siehe TOP 3.3.) zu sprechen. Der sich dort befindliche Rad- und Fußweg wäre seinen eigenen Ausmessungen nach ca. 2,90 m breit und führe direkt an der geplanten Spielfläche vorbei, was er für sehr kritisch halte. Bei Gegenverkehr könnten nämlich die Radfahrer*innen spielenden Kindern kaum ausweichen. Dasselbe gelte für Fußgänger*innen. Alle Zugänge zur Spielfläche würden direkt auf den Radweg münden. Er fragte, ob es möglich sei, den Radweg auf mindestens vier Meter zu erweitern und ihn zusätzlich zu begradigen. Dann wäre mehr Platz vor dem westlichen Spielplatzeingang. Zudem könnten dort bspw. Eltern ihre Lastenräder abstellen.

Frau Bergerstock gab dazu an, dass der Radweg nicht breiter geplant worden sei, weil es bei diesem Projekt vorrangig um die Neuanlage des Spielplatzes gegangen sei. Allerdings gebe es einen Haushaltsbegleitantrag des Rates, der die Verwaltung dazu auffordere, für den ganzen Pastor-Jaeckel-Weg ein Gesamtkonzept zu entwerfen. In diesem sollten dann unterschiedliche Punkte bspw. für Aufenthalt, Naherholung, Biodiversität, Neophyten etc. enthalten sein. Die Wegebeziehung und -gestaltung solle daher im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes mitverarbeitet werden. Ob die Politik dem folgen werde, könne sie noch nicht absehen.

Herr Hofmeier stellte sich als Vorstandsmitglied des BUND Region Hannover vor. Er wies darauf hin, dass laut Planung für den erwähnten Spielplatz 36 Bäume gefällt werden müssten. 12 davon seien alte und aus Sicht des BUND erhaltenswerte Obstbäume. Zudem gebe es auf der Fläche die Problematik mit Altlasten und der Zuwegung. Direkt südlich der Planfläche läge eine riesige, städtische Freifläche, die seiner Information nach der Naherholung dienen solle. Er fragte, warum man den Spielplatz nicht dorthin verlegen könne.

Frau Bergerstock verwies auf den seit einem Jahr rechtskräftigen Bebauungsplan zur betroffenen Fläche. Der Spielplatz- Standort sei im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens so festgelegt worden. Somit sei die Verwaltung zum Bau des Spielplatzes an dieser Stelle aufgefordert worden.

Herr Hofmeier fragte, ob es eine Möglichkeit zur nachträglichen Änderung des Bebauungsplanverfahrens gebe, wenn eine Änderung Sinn mache.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, dass eine solche Entscheidung dem Rat obliege.

Ein Einwohner fragte, wie die Verwaltung für den Rad- und Fußweg auf ein Maß von 3 Metern Breite gekommen sei. Diese Breite erfülle nicht das gesetzliche Mindestmaß von 4,50 Metern für solche Wege. Er fragte zudem, ob der Radverkehrsbeauftragte der Stadt an den Planungen beteiligt worden sei.

Frau Bergerstock erklärte, dass der Radverkehrsbeauftragte bei diesen Planungen nicht mit einbezogen worden sei, weil die Verwaltung an dieser Stelle keine Radwegeplanung vorgenommen habe, sondern eine Spielplatzplanung. Jedoch werde die Radwegeplanung bei der später erfolgenden Planung des bereits erwähnten Gesamtkonzeptes für den Pastor-Jaeckel-Weg mit einbezogen. Eine Erweiterung des Radweges schon vor der Spielplatzerstellung hätte evtl. weitere Baumfällungen an den Randbereichen des Spielplatzes und der vorhandenen Bebauung zur Folge. Zudem müsste dann auch die gesamte Spielplatzplanung erneuert und verändert werden, da die dafür vorgesehene Fläche dann kleiner wäre als im jetzigen Bebauungsplan dargestellt.

Herr Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List bestätigte, dass sich auf der betroffenen Fläche für den Spielplatz alte Obstbäume befänden, die bereits zum Fällen markiert worden seien. Fällungen wären jedoch seiner Auffassung nach unnötig, da die Bäume nicht im Widerspruch zu den geplanten Spielgeräten für die Kinder stünden.

Frau Bergerstock erläuterte dazu, dass es durch die Vornutzung der Fläche noch Schadstoffbelastungen im Boden gebe, welche vor dem Bau der Spielfläche durch Bodenaustausch komplett aus dem Untergrund entfernt werden müssten. Daher müsse man die Bäume auf der Fläche leider ebenfalls entfernen. Wären die Schadstoffe nicht im Boden enthalten, hätte man sicherlich viele der Bäume in den Spielplatz integrieren können.

Frau Witte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gab an, dass sich der Stadtbezirksrat über die wunderschöne Planung des Spielplatzes sehr gefreut habe. Allerdings könne man nicht verstehen, dass der Änderungsantrag
(Antrag Nr. 15-3019/2018) dazu abgelehnt worden sei.
Für das erwähnte Gesamtkonzept des Pastor-Jaeckel-Weges sei eine Planung und Durchführung in einzelnen Abschnitten erfolgt und ebenso für einzelne Abschnitte Gelder bereitgestellt worden. Es sei wichtig, den begleitenden Radweg mit in die Gesamtplanung einzubeziehen, weil man sonst auf der Gesamtfläche nicht vorankomme. Sie bat daher die Verwaltung, diesen Aspekt in den weiteren Beratungen mit zu berücksichtigen.

Herr Heidorn gab an, dass er ein Betroffener in der Angelegenheit der Kleingartenfläche des KGV Friedenau e.V. im Bereich Hainholz sei (siehe auch TOP 3.2.). Diese Fläche solle einer Gewerbenutzung weichen. Der zuständige Stadtbezirksrat Nord habe die zugehörige Drucksache allerdings kürzlich einstimmig abgelehnt. Er habe gehört, dass 2/3 aller Einnahmen der Stadt Hannover aus Gewerbesteuereinnahmen generiert würden. Daraus könne man ableiten, dass im Fall Friedenau finanzielle Interessen im Raum stünden. Vor Ort gebe es ein funktionierendes Ökosystem mit einer hohen Biodiversität. Es seien bereits viele geschützte Arten wie bspw. Fledermäuse und Hirschkäfer dort gesichtet worden. Die Nachbarschaft funktioniere gut, die Gemeinschaft unterstütze und helfe sich gegenseitig. Transition Town Hannover habe eine Fördersumme von 120.000 Euro für die Unterstützung der Nachbarschaft bekommen.
Wenn die Anwohner*innen dort wegziehen müssten, würde man die Gemeinschaft jedoch auseinanderreißen. Die Gegend fungiere zudem im Sommer als Kaltluftschneise und allgemein als "Puffer" zwischen Wohn- und Gewerbegebiet. Er fragte, ob die Stadt Hannover es gerechtfertigt finde, die Lebensqualität der Bürger*innen und das Habitat vieler Tiere aufgrund von Steuereinnahmen zu verkaufen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung die Umnutzung der Fläche als gerechtfertigt ansehe. Die Motivation zum Kündigen der betroffenen Gärten sei jedoch nicht fiskalischer Natur, sondern läge in den an dieser Stelle vorliegenden, unterschiedlichen Problemen, mit denen man sich beschäftigen müsse. Es läge insgesamt eine sehr komplexe Situation vor.
Dies umfasse u. a. die Festlegungen im 2016 beschlossenen Kleingartenkonzept, welches eine Kündigung der Gärten vorsehe. Für diese sei zudem seitens des Energieversorgers enercity das Kappen der Stromversorgung mit Freileitungen zum Ende des Jahres 2019 hin beabsichtigt.
Dazu komme eine gewisse Bodensituation vor Ort. Die in der Kolonie Friedenau von Transition Town Hannover genutzten Böden hätten bereits die Auflage bekommen, aufgrund der vorhandenen Bodenbelastungen keine gärtnerische Nutzung durchzuführen. Nur die Früchte von den Bäumen oder Büschen dürften verzehrt werden. Seit der Beurteilung der Situation im Jahr 2013 habe man inzwischen eine erneute Nachfrage im Hinblick auf die Bodenqualität erhalten. Es sei zusammen mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover eine neue Bewertungsrichtlinie entwickelt worden. Diese gebe vor, nun auch alle angrenzenden Gärten im Hinblick auf Schadstoffe zu untersuchen.
Ein weiterer Faktor sei, dass bei einigen der Parzellen eine unzulässige Nutzung zu Wohnzwecken vorhanden sei. Es bestehe Handlungsbedarf dahingehend, diese zu unterbinden, da einige vorhandene und illegale Sickergruben zu einer Belastung des Grundwassers führen würden. Zwar stelle sich die Kleingartenkolonie an der Oberfläche als Biotop dar, unter der Oberfläche gehe jedoch eine Belastung für die Umwelt von den Sickergruben aus.
Für die spätere Nutzung der Fläche seien zudem gemäß des Bebauungsplans der Ausbau der Radwegeverbindung und eine gewerbliche Nutzung geplant.

Herr Heidorn gab an, dass er eine Räumung aller Gärten der Kolonie wegen vereinzelter Wohnnutzungen unüblich fände. Die Bodenbelastung stamme seines Wissens von der damals dort ansässigen Firma Sorst. Er fragte, bis wohin sich die Belastung erstrecke.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass eine Bodennutzung für die Lebensmittelerzeugung bestimmte Qualitätsanforderungen an einen Boden nach sich ziehe. Insofern sei die Stadtverwaltung bei Hinweisen auf Bodenbelastungen in gärtnerisch genutzten Grundstücken dazu angehalten, alle verdächtigen Flächen zu untersuchen.
Die in den betroffenen Gärten tatsächlich vorhandenen Bodenbelastungen sowie die bereits zusätzlich genannten Punkte seien in der Kombination die Gründe dafür, alle Gärten der Kolonie zu kündigen.

Eine Einwohnerin war der Meinung, dass eine Stromversorgung einiger Gärten vor Ort noch keinen Kündigungsgrund ausmache. Die Gemeinschaft könne ebenso eine Stromgemeinschaft bilden, womit die Versorgung wieder gewährleitet wäre. Auch die Bodenbelastungen seien aus ihrer Sicht kein Kündigungsgrund. Die Darstellungen der Verwaltung seien für niemanden verständlich.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass der eigentliche Kündigungsgrund die laut Bebauungsplan eigentlich festgelegte Grundstücksnutzung sei. Alle zusätzlichen Faktoren würden jedoch bestätigen, dass die geplante Veränderung der richtige Weg sei. Sie wies auf eine Vereinbarung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner hin, die besage, dass für alle Betroffenen, die weiterhin kleingärtnerisch tätig sein wollten, selbstverständlich Ersatzgärten gesucht bzw. vermittelt würden.

Die Einwohnerin fragte nach, wann dies geschehen solle, da nur noch einige Monate Zeit bis zur Kündigung der betroffenen Gärten blieben. Die betroffenen Kleingartenpächter*innen seien kaum oder gar nicht über die geplanten Kündigungen informiert worden. Man habe es eher per Zufall erfahren.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass es am 15.10.2018 eine Informationsveranstaltung der Stadt über die Planungen gegeben habe. Alle betroffenen Kleingartenpächter*innen seien dazu eingeladen worden.

Die Einwohnerin gab an, dass sie dazu keine Einladung erhalten habe. Über das Kleingartenkonzept, das seit 2016 bestünde, seien die Pächter*innen erst im Oktober 2018 informiert worden. Sie habe von den Kündigungen nichts gewusst und über Jahre viel Zeit und Geld in ihren Garten investiert.

Frau Schröder ergänzte, dass die Informationsveranstaltung für die Kleingärtner*innen am 15.10.2018 in den Räumlichkeiten des Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. stattgefunden habe und hierzu alle Pächter*innen eingeladen worden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Stadtverwaltung einen Generalpachtvertrag mit dem Bezirksverband abgeschlossen habe. An diesen seien alle Kleingartenflächen verpachtet worden, womit er der Vertragspartner der Stadt sei. In Fällen, in denen die Stadt dem Bezirksverband Flächen kündige, sei dieser dann für entsprechende Informationen an alle betroffenen Pächter*innen verantwortlich. Dies sei ausdrücklich vereinbart worden. Die Stadtverwaltung stehe demnach nicht in der Informationspflicht, sondern der Bezirksverband.

Eine Einwohnerin wies darauf hin, dass das Kleingartenkonzept vorrangig für die Schaffung von Wohnraum erstellt worden sei. Bei der Kolonie Friedenau gehe es jedoch um neue Gewerbeflächen. Sie bat um eine Erläuterung dazu.
Zudem habe es ein Konzept der Stadt aus dem Jahr 2010 mit einer Aufschlüsselung dazu gegeben, wie viele Gewerbeflächen noch frei seien und welche davon sich in städtischer oder privater Hand befänden. Dies sei jedoch nicht weiterverfolgt worden. Sie fragte nach dem Grund dafür und warum die Stadt nicht zuerst geprüft hätte, welche Flächen noch für Gewerbe zur Verfügung stünden.
Zusätzlich wolle sie zu bedenken geben, dass viele ideelle Werte und auch wertvolle, alte Pflanzen und Bäume aus den Gärten nicht einfach mitgenommen werden könnten wie bei einem Wohnungsumzug. Damit seien sie unersetzbar. Die versprochenen Ersatzgärten müssten zudem erst noch erschlossen und saniert werden. Am Ende bekomme man als Ersatz dann quasi eine glatte Fläche, auf der sich nichts befände, auch keine Gartenlaube. Da sie in ihren bisherigen Garten bereits sehr viel Geld gesteckt habe, könne sie es sich nicht leisten, bei einem neuen Garten wieder große Summen zu investieren.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, das Kleingartenkonzept sei nicht nur für die Schaffung von Wohnraum erstellt worden, sondern auch für die Schaffung weiterer Gewerbeflächen. Weitere Zwecke seien damit ebenfalls abgedeckt, dies sei im Konzept ausdrücklich so vorgesehen. Was die Gewerbeflächen beträfe, stünden aktuell leider kaum noch freie Flächen in der Stadt dafür zur Verfügung, so dass die Nachfrage danach kaum noch bedient werden könne.
Sie könne vollkommen nachvollziehen, dass man mit einem Kleingarten nicht ebenso einfach umziehen könne wie mit einer Wohnung. Daher habe man im Kleingartenkonzept neben einer gesetzlich geregelten Entschädigung zusätzlich eine "ideelle Entschädigung" festgelegt. Dass auch dies keinen wirklichen Ausgleich für ideelle Verluste darstelle, sei ihr bewusst, da in Kleingärten oft sehr viel Arbeit, Herzblut und natürlich persönliche Bindungen steckten. Daher mache sich die Stadt die Entscheidung zur Kündigung von Kleingärten wirklich nicht leicht.

Herr Penk wies darauf hin, dass es laut Baugesetzbuch die Möglichkeit städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen gebe. Dies beinhalte, Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer nutzbar zu machen, wenn diese ihre Grundstücke nicht verkaufen wollten. Dass die Stadt dies nicht nutze, gehe zu Lasten der Kleingartenflächen.
Was die Stromnutzung in den betroffenen Gartenparzellen angehe, hätten wie erwähnt einige Pächter*innen Stromnutzungsverträge mit enercity. Das Unternehmen sei verpflichtet, Stromleitungen bei Erforderlichkeit instand zu setzen oder zu erneuern. Dies sei generell auch dann der Fall, wenn die Gärten nicht gekündigt würden.
Er fragte, ob sein Eindruck richtig sei, dass die Stadt das Geschäft mit den Gärten tätige, um enercity letztendlich Investitionskosten zu ersparen.
Zum Wohnen in Kleingärten fragte er, ob der Verwaltung der § 18 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) bekannt sei. Dieser sage aus, dass eine Wohnnutzung in einem Kleingarten zulässig sei, wenn sie auch bei Inkrafttreten des Gesetzes (im Jahr 1983) möglich gewesen sei. In den Kommentaren zum Gesetz werde die Zulässigkeit des Wohnens auf Kleingartenflächen demnach nicht vom jeweiligen Bebauungsplan zur Fläche abhängig gemacht, sondern von den Verhältnissen, die zu einer Wohnnutzung der betreffenden Gärten geführt hätten. In der Nachkriegszeit sei dies dann der Regelfall gewesen, wenn Menschen das Wohnen in einer Sozialwohnung verwehrt worden sei.
Er fragte, warum die Stadt dieser Regelung zuwiderhandle und erinnerte daran, dass die Vereinbarung mit dem Bezirksverband dahingehend, die Wohnnutzung in Kleingärten zu unterbinden, dem Gesetz gegenüber nachrangig sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete dazu, dass die Verwaltung sich intensiv mit enercity zur Stromversorgung der Kleingärten auseinandergesetzt habe, als für diese das Thema der Kündigungen von Freileitungen aufgekommen sei. Auch die Juristen der Stadt seien der Auffassung, dass enercity nicht zur Erschließung der Kleingärten mit Strom oder zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung der Gärten verpflichtet sei. Freileitungen seien zudem laut enercity zu wartungsintensiv. Wenn die Pächter*innen hier anderer Auffassung seien, müssten sie sich dazu direkt mit enercity in Verbindung setzen, denn die Stadtverwaltung sei nicht für die Verträge zuständig, die die Pächter*innen mit enercity eingegangen seien.
Was das Wohnen in Kleingärten angehe, sei inzwischen keine Notlage einer Nachkriegszeit mehr vorhanden, die eine Wohnnutzung von Kleingärten legalisieren könnte. Aus Umweltsicht bestehe zudem das Problem der Grundwasserbelastungen durch die illegalen Entsorgungssituationen auf einigen der betroffenen Flächen. Weil dadurch in diesem Bereich größter Handlungsbedarf bestehe, müsse man hier entsprechend tätig werden.

Herr Penk wiederholte, dass § 18 BKleinG einen Bestandsschutz für das Objekt gewähre, nicht für die Nutzer*innen. Wenn es bis 1983 zulässig gewesen sei, dort zu wohnen, sei es auch heute noch zulässig. Er empfahl der Verwaltung, das Gesetz entsprechend zu Rate zu ziehen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dass im Hinblick auf die Entwässerungspflicht ein Anschlusszwang an die Stadtentwässerung bestehe. Da dies auf den betroffenen Flächen nicht befolgt werde, bestünde dort auch kein Wohnrecht. Die vorhandene Wohnnutzung sei tatsächlich unzulässig.

Ein Einwohner gab an, ebenfalls Pächter eines Kleingartens in der Schulenburger Straße 154 zu sein. Der Bebauungsplan Nr. 681 sei ihm bekannt. In diesem hieße es eindeutig "Bau einer Straße". Ihm sei kein Bebauungsplan bekannt, laut dem an dieser Stelle ein Fahrradweg gebaut werden solle. Anscheinend werde der Bebauungsplan von der Stadt jedoch hier anders ausgelegt.
Nördlich und südlich der betreffenden Gärten seien zwei Brachflächen mit einer Breite von ca. 25 Metern vorhanden. Er frage sich, warum man nicht diese Flächen für den Bau einer 4-spurigen Fahrradstrecke nutze.
Zudem habe die Stadt angegeben, einen Fahrradweg bauen und die übrige Fläche als Grünfläche anlegen zu wollen. Er frage sich, wie und warum man aus einer bereits vorhandenen eine neue Grünfläche machen wolle.
Die jetzige Grünfläche bestehe seit 1932. Die darauf ebenfalls erbauten Häuser seien im Krieg zerbombt worden, woraufhin die Stadt den Eigentümer*innen die Auflage erteilt habe, die Häuser wieder neu aufzubauen oder den Schutt von den Parzellen abzuräumen. Die Stadt hätte nach dem Wiederaufbau die Genehmigung zur Wohnnutzung und Eigenversorgung dieser Häuser erteilt. Die Bewohner*innen dieser Häuser seien alle erwerbsmäßige Bauern gewesen. Er fragte, ob der Verwaltung der Inhalt des Bebauungsplans Nr. 681 entsprechend bekannt sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte dies.

Frau Malkus-Wittenberg ergänzte, dass der vorliegenden Drucksache (siehe TOP 3.2.) zu den betreffenden Flächen der Kolonie Friedenau auch Auszüge und Kartenausschnitte des Bebauungsplans Nr. 681 beigefügt seien. Diesen sei zu entnehmen, dass dort einerseits eine öffentliche Verkehrsfläche und andererseits eine gewerbliche Nutzung festgesetzt worden seien. Eine in einem Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche (gekennzeichnet durch eine gelbe Einfärbung) diene dazu, den öffentlichen Verkehr aufzunehmen, zu welchem auch die verschiedenen Verkehrsarten gehörten. Insofern sei dort ein Fuß- und Radweg ebenso zulässig.


Der Einwohner fragte nach, warum man für den Radweg nicht die beiden von ihm erwähnten Brachflächen verwende. Diese würden ebenfalls der Stadt gehören.

Frau Malkus-Wittenberg gab an, dass sie davon ausgehe, dass man für den Radweg die dafür im Bebauungsplan festgesetzten Bereiche nutzen wolle. Inwieweit es sich hierbei um Brachflächen handele, könne sie spontan nicht beantworten.

Der Einwohner wies darauf hin, dass das Grünflächenamt der Stadt eine der beiden Flächen regelmäßig bewirtschafte bzw. dort den Rasen mähe.

Frau Wollkopf erläuterte dazu, dass die Flächen, die östlich der Kleingärten lägen, tatsächlich als öffentliche Grünflächen vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bewirtschaftet würden. Diese gelte es um genau den Bereich, den man gerade bespreche, zu verlängern. Nördlich und südlich angrenzend befänden sich dann private Grundstücksflächen.

Der Einwohner gab an, dass er die Fläche zwischen den Kleingärten und dem Wohnblock meine.

Frau Wollkopf erklärte, dass es dort eine kleine Stichwegung gebe, die jedoch zu der auf einer privaten Fläche befindlichen Wohnbebauung gehöre und damit der Stadt nicht zugänglich sei.

Der Einwohner war der Meinung, dass der erwähnte Stichweg zu der Grundfläche gehöre, die weg solle. Damit könnten dann die ganzen Pläne vom Grünflächenamt nicht stimmen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette schlug vor, dass man sich nach der Sitzung die Karten zur Fläche noch einmal gemeinsam ansehe. Leider sprenge eine ausführliche Diskussion darüber den Rahmen der Einwohner*innenfragestunde. Sie könne jedoch versichern, dass die Stadt die betreffenden Flächen, Besitzverhältnisse und Planungen genau geprüft habe. Leider stünden bislang nicht genügend Freiflächen für den geplanten Ausbau der Radwegeverbindung zur Verfügung. Der Grünflächenstreifen, der angesprochen worden war, sei nicht durchgehend vorhanden, da in ihn ein Privatgrundstück hineinrage und den Streifen unterbreche. Dort könne man daher keine durchgehende Radwegeverbindung herstellen.

Eine Einwohnerin merkte an, dass viele der Anwohner*innen in der betroffenen Gegend gar kein Interesse an einem weiteren Radweg vor Ort hätten. Es gebe bereits mehrere Zuwege und Verbindungen Richtung Mittellandkanal, unter anderem z. B. an der Friedenauer Straße. Sie schlug eine Befragung der Anwohner*innen vor, um die Notwendigkeit eines weiteren Radweges zu ermitteln. Ihr Eindruck sei bisher, dass die Verwaltung dort einfach nur irgendwelche Maßnahmen ansetze, um die Gärten entfernen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dass die Stadt selbstverständlich kein Interesse daran habe, grundlos Gärten zu entfernen. Es gehe hier viel eher darum, dass die betreffenden Flächen dringend benötigt würden, um anderweitige Planungen umzusetzen.
Was die Nutzer*innen der Radwege angehe, bestünden die aus vielen unterschiedlichen Interessengruppen. Darunter gebe es auch Menschen, die längere Strecken führen, z. B. im Rahmen von Radtouren. Daher sei eine gezielte Befragung entsprechend schwierig. Planungen, in deren Rahmen geprüft werde, welche Strecken bspw. häufig genutzt würden und wo noch Verbindungen fehlten, seien hingegen vorhanden.

Eine Einwohnerin wies darauf hin, dass es ca. 10 Meter entfernt von den Gärten bereits eine Radwegeverbindung zum Mittellandkanal geben würde, zudem noch weitere Verbindungen ganz in den Nähe. Ein weiterer Weg sei damit weitgehend überflüssig. Zudem könne man nicht nachvollziehen, dass eine ganze Kleingartenkolonie für die Möglichkeit von Fahrradtouren weichen solle.

Frau Wollkopf erklärte, dass es zu dem betreffenden Grünstreifen und der zukünftigen Radwegestruktur eine übergeordnete Planung gebe. Hier gehe es explizit auch um die Herstellung der Radwegeverbindung vom Kanal durch Grünflächen bis zur Schulenburger Landstraße und von dort möglichst weiter Richtung Vinnhorst.

Die Einwohnerin gab zu bedenken, dass es ab der Schulenburger Landstraße Richtung Vinnhorst direkt in ein Gewerbegebiet hinein gehe und der Radweg nach Entfernung der Gärten kaum bis gar nicht mehr durch Grünflächen führen würde. Es wäre wünschenswert, wenn der vorhandene Protest von Einwohner*innen gegen die Pläne der Stadt wahrgenommen würde.

Herr Edelmann fragte, ob die ermittelten Bodenwerte der Kolonie für Einwohner*innen der Stadt irgendwo einsehbar seien. Es sei bislang nicht klar geworden, in welcher Parzelle welche Belastung vorläge.
In Bezug auf den Ausbau der Radwegeverbindung fragte er, ob es möglich wäre, einige der alten Bäume auf dem Kleingartengelände zu erhalten, selbst wenn die Gärten entfernt würden.

Frau Wollkopf bestätigte, dass man im Rahmen der Planungen prüfen werde, welche Bäume man erhalten könne. Dies sei in der Bauplanung üblich.
Zur Frage der Bodenwerte habe es eine Studie zu der Fläche gegeben, die Transition Town Hannover seit einigen Jahren bewirtschafte, jedoch lägen bislang keine Daten für die anderen Gartenparzellen vor. Diese Aufgabe müsse die Verwaltung noch angehen.

Ratsherr Bindert schloss die Einwohner*innenfragestunde.
Behandelt

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 12.11.2018

Einstimmig

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 03.12.2018

Einstimmig

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen
Neubauten
(Drucks. Nr. 2513/2018 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
3.2. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich
Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher
Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Drenske erinnerte daran, dass das Ziel des Kleingartenkonzeptes die Behebung von drei Missständen gewesen sei. Diese beträfen stark ansteigende Mieten bzw. Wohnungspreise, veraltete Kleingartenanlagen und fehlende Gewerbeflächen in der Stadt.
Dass dringend neuer Wohnraum in der Stadt benötigt werde, stünde außer Frage. Ebenso gebe es den Bedarf an weiteren Gewerbe- und Kleingartenflächen. Zur Zeit der Erstellung des Kleingartenkonzepts habe man sich daher erfolgreich um die Erhaltung der Anzahl an Kleingärten bemüht und sich ebenso für die Schaffung von neuem Raum für Wohnungen und Gewerbe eingesetzt. In Zusammenarbeit u. a. mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden habe man geprüft, welche Flächen dafür in Frage kämen. Nicht optimal wäre hingegen eine Zersiedelung in die Außenbereiche der Stadt, was u. a. auch die Fahrpreise im ÖPNV erhöhen und die Luftbelastung durch mehr Autoverkehr steigern könne. Als wünschenswert sehe er hingegen so viel Innenverdichtung im Stadtbereich wie möglich.
Es sei jedoch auch klar gewesen, dass es Kleingartenflächen mit konkreten Nutzungskonflikten geben würde. Genau so ein Fall läge bei der Kolonie Friedenau vor. Der hohe Bedarf an weiteren Gewerbeflächen sei eingehend diskutiert und durch die Wirtschaftspolitiker*innen der Stadt dargelegt worden.

Zusätzlich zu der im Bebauungsplan festgelegten Nutzungsart der betroffenen Kolonie als Gewerbefläche lägen nun weitere Argumente für die Umwandlung der Gartenparzellen vor, wie bspw. die Fälle illegaler Wohnnutzung in einigen der Gärten. Er gehe davon aus, dass die Juristen der Stadt diese Fälle eingehend geprüft hätten. Es könne nicht angehen, dass man vor illegalen Missständen die Augen verschließe und alles so weiterlaufen ließe. Die Stadt sei hier in der gesetzlichen Verpflichtung, dem nachzugehen. Auch politisch müsse man sich dies eingestehen.
Mit einer Umnutzung der Fläche im Bebauungsplan zu einer Wohnnutzung bestünde jedoch die Gefahr, dass die Stadt die Fläche danach an private Investoren verkaufe, welche ihrerseits dort teuren Wohnraum schaffen würden. Eine solche, willkürliche Verteuerung von Wohnraum müsse vermieden werden.
Er habe schon wiederholt von Fällen erfahren, in denen betroffene Kleingärtner*innen leider nicht oder nicht ausreichend über die Planungen des Kleingartenkonzepts informiert worden seien. Vereinzelt seien sogar Gärten neu verpachtet worden, deren Abriss bereits vorher festgelegt worden sei. Er bitte die Betroffenen darum, sich in solchen Fällen an ihre Kolonievorstände sowie direkt an den Vorstand des Bezirksverbandes zu wenden, da diese Vorstände in der Informationspflicht gegenüber den Pächter*innen stünden. Die Stadtverwaltung sei dafür nicht zuständig, daher bitte er auch darum, dieser evtl. Vorwürfe zu nicht erfolgten Informationen nicht anzulasten.
Er bitte zudem um Verständnis dafür, dass preiswerter Wohnraum sowie Gewerbeflächen für die mittelständische Wirtschaft in Hannover benötigt würden, auch wenn dies bedeute, dass einige Kleingärtner*innen in Hannover sich neue Gartenparzellen suchen müssten.

Ratsherr Förste gab an, dass er keine Nutzungskonflikte sehen könne. Zudem sei er der Meinung, dass die Grünen sich hier argumentativ aus der Verantwortung herausnehmen würden, obwohl sie an den Vereinbarungen mit dem Bezirksverband beteiligt gewesen seien. Es sei schon lange bekannt, dass dieser seine Pächter*innen schlecht informiere.
Als beratendes Mitglied des Stadtbezirksrats Nord verfolge er die Diskussion um die betreffende Kolonie und die Altlasten schon länger. Der Stadtbezirksrat habe die Drucksache im Übrigen einstimmig abgelehnt, auch die Mitglieder der Grünen Fraktion. Man könne noch reichlich Brachflächen finden, wenn man den Mittellandkanal entlang fahre oder mit der Bahnlinie Richtung Herrenhausen. Daher glaube er nicht, dass die Fläche der Kolonie Friedenau tatsächlich so dringend benötigt werde.
Die Radwege vor Ort bzw. im Stadtbezirk nutze er selbst oft. Der Radweg am Kanal entlang sei sehr gut, jedoch könne er der geplanten Abzweigung nichts abgewinnen. Da sie an der Mauer der Justizvollzugsanstalt ende, halte er sie für völlig überflüssig. An anderer Stelle würden viel dringender Radwege benötigt, dort bliebe die Stadt jedoch leider untätig. Stattdessen werde am Bedarf vorbei geplant.
Die Altlasten zögen sich entlang des ganzen Kanals, fast durch alle Kleingärten hindurch. Wenn man eine kleine Kolonie für eine Sanierung herauspicke, sei es fraglich, was man mit den anderen drei betroffenen Kolonien vorhabe.
Was das Wohnen auf den Gartenflächen angehe, müsse man dies in der Tat juristisch überprüfen lassen, allerdings in Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt und mit einer anderen Begründung als der aktuellen. Die Ampel verspiele sich damit viele Sympathien. Dazu komme nun auch noch, dass man das ganze gegen Radfahrer*innen ausspielen wolle. Seine Fraktion werde die Drucksache auf jeden Fall ablehnen.

Ratsherr Kreisz erinnerte daran, dass das Kleingartenkonzept 2016 im Rat mehrheitlich beschlossen worden sei. Im Übrigen könne er sich den Ausführungen von Ratsherrn Drenske anschließen. Die Stadtverwaltung sei einen Vertrag mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. eingegangen. Natürlich gehe man bei Vertragsabschlüssen davon aus, dass alle Vertragsparteien sich an die Vereinbarungen halten würden. Er könne es sehr gut nachempfinden, wenn jemandem selbst betroffen sei von der Kündigung eines Kleingartens. Was er jedoch nicht nachvollziehen könne, sei die in Deutschland mittlerweile übliche "Betroffenheitspolitik" vieler. Fast jeder oder jede, der oder die von Änderungen betroffen sei, gehe von einer schlimmen Ungerechtigkeit für sich selbst aus. Hier gehe es um eine grundsätzliche, gesellschaftliche Einstellung, die vor allem das persönliche "Ich" in den Vordergrund stelle. Das habe er auch der Einwohner*innenfragestunde wieder entnehmen können.
Die Gesellschaft habe in einem transparenten, demokratischen Verfahren entschieden, was mit den betroffenen Flächen geschehen solle. Die Verwaltung habe dargelegt, auf welchem Wege sie die Kleingärtner*innen informiert habe. Hierzu sei die Informationsveranstaltung am 15.10.2018 erwähnt worden. Von da ab bestünde nun bis zum 30.11.2019 Zeit, um sich auf die kommende Veränderung einzustellen, also mehr als ein Jahr. Die Kleingärten würden zudem nicht entschädigungslos entfernt werden, sondern der Verlust solle so gut wie möglich ersetzt werden. Durch die immateriellen Werte könne dieser Ersatz sicherlich nicht in vollem Umfang erfolgen, dennoch seien Ersatzflächen und finanzielle Entschädigungen geplant. Dass die Flächen zu einem Fahrradweg und Gewerbeflächen umgewandelt werden sollten, sei vor langer Zeit mit dem Bebauungsplan für die Fläche beschlossen worden. Dieses Recht müsse auch umgesetzt werden. Er bewerte die Entscheidung als richtig und könne sie für die SPD mittragen, auch wenn es für die einzelnen Betroffenen sicher sehr ärgerlich sei.

Ratsherr Klapproth gab zur Kenntnis, dass die CDU-Ratsfraktion der Drucksache nicht zustimmen werde. Man wolle, dass die Kleingärtner*innen vor Ort bleiben könnten. Unabhängig von den bereits genannten Konzepten käme es der CDU auf die Einzelfallentscheidungen an. Wie die Ratsherren Förste und Drenske sei auch er beratendes Mitglied des Bezirksrates Nord. Dort habe sich die Diskussion eher um die Gewerbeflächen gedreht. Von den Planungen zum Radweg habe er erst im Bauausschuss erfahren. Er sehe jedoch vorhandene Alternativen in der Gegend.
Aus der Konzeption heraus Wohnungen zu schaffen, sei generell vielleicht richtig, hier liege jedoch ein Einzelfall vor, bei dem die Verwaltung einen Fahrradweg schaffen wolle, der möglicherweise völlig überflüssig sei. Zudem würde er die Fläche der Kolonie Friedenau nicht wie die Verwaltung als "Filetstück" bezeichnen, vor allem wegen der nebenan liegenden Wohnbebauung. Aus Erfahrung sei bekannt, dass Gewerbe und Wohnbebauung nebeneinander nicht immer konfliktfrei zueinander stünden.
Den betroffenen Menschen ihre Kleingärten wegzunehmen, stelle in seinen Augen ein unausgegorenes Wirtschaftskonzept dar. Die CDU sehe das Ganze als Einzelfall. Selbst wenn das Kleingartenkonzept 2016 beschlossen worden sei, dürfe es nicht zulasten von Menschen gehen. Die von Menschen gemachten Regelungen und Gesetze seien nicht in Stein gemeißelt, und es sei nicht einzusehen, dass guten Argumenten dagegen nicht stattgegeben werden könne.
Er erinnerte an den Fall der Vereinigten Schmirgel- und Papierfabriken AG (VSM) in Hainholz, wo eine Fläche von Kleingärten für die Erweiterung des Firmengeländes aufgegeben worden sei. Dieser Vorgang sei recht leise und unbemerkt vonstattengegangen, die damaligen Kleingärtner*inen hätten ihre Gärten recht problemlos geräumt. Daher verstehe er den jetzigen Aufruhr nicht. Er könne auch nicht verstehen, dass die Verwaltung ein "Filetstück" für Gewerbe auf die Fläche der Kolonie setzen wolle. Daher sei seine Fraktion der Meinung, die Gärten dort zu belassen.

Ratsherr Bingemer schloss sich der Argumentation der Ratsherren Drenske und Kreisz an. Seine Fraktion werde der Drucksache vollumfänglich zustimmen. Für den AUG stünde natürlich der Umweltschutz im Vordergrund. Wenn illegale Sickergruben ins Grundwasser eingeleitet würden, müsse die Kleingartenfläche entsprechend der Verträge umgewidmet werden. Würde vergleichsweise ein Industrieunternehmen illegale Sickergruben unterhalten, wäre der Protest seitens der Einwohner*innen sicherlich groß. Daher halte er die Drucksache für gerechtfertigt.
Zum Nutzungskonflikt, den Ratsherr Drenske bereits angesprochen habe, könne er ergänzen, dass der in Hannover verfügbare Boden aufgeteilt werden müsse zwischen Gewerbe, Wohnen, dem Bau von Schulen und Sportplätzen. Der größte Teil des städtischen Haushalts werde aus Gewerbesteuern betrieben. Daher sei die Stadt dringend auf die Akquirierung neuer Gewerbeflächen angewiesen.
Zu beachten sei auch die Konkurrenzsituation zu den Umlandgemeinden, die in Sachen Gewerbesteuerlast sehr viel niedriger lägen als die Stadt Hannover.
Zudem sei die FDP der Meinung, dass geschlossene Verträge in Deutschland als hohes Rechtsgut eingehalten werden müssten. Dies gelte auch für den Vertrag zwischen der Stadt Hannover und dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V.
Zum 31.12.2019 werde enercity die Stromversorgung der Kleingartenkolonie Friedenau einstellen. Dies stelle einen weiteren Zustimmungsgrund zur Drucksache dar.

Ratsherr Hirche gab an, dass die AfD der Drucksache nicht zustimmen werde. Sein Eindruck sei, dass die Einwohner*innen nicht richtig informiert worden seien. Es habe keine richtige Bürgerbefragung gegeben und alles sei über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden worden. Man rede hier nicht über Wohnraum, sondern über Gewerbe, daher könne man hier nicht mit einer Schaffung von Wohnraum argumentieren. Als Kleingärtner könne er die Leute verstehen, die jetzt alles aufgeben müssten. Da würden auch Ersatzleistungen nichts nützen.

Ratsherr Drenske stellte richtig, dass der geplante Radweg nicht an der Mauer der JVA enden würde, sondern an der Schulenburger Landstraße, und zwar gegenüber der Mogelkenstraße. Demnach sei der Weg natürlich keine Sackgasse. Mehrfach angesprochen worden sei in der bisherigen Diskussion die Wichtigkeit des Grundstücks. Wenn das Grundstück nicht gebraucht würde, hätte es gar keine Diskussionen darum gegeben. Die HAZ hätte kürzlich darüber berichtet, dass die Stadt aufgrund der unerwartet langsam stattfindenden Wohnbebauung einige Grundstücke nach hinten gestellt habe. Wenn die Chance bestünde, eine Fläche nicht anzufassen und weiterhin als Kleingarten zu nutzen, würde dies auch sofort umgesetzt.
Bei Flächen, die benötigt würden, müsse man jedoch so ehrlich sein und dies offenlegen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette legte dar, dass es nicht darum ginge, das beschlossene Kleingartenkonzept einfach stur umzusetzen, sondern bedarfsorientiert vorzugehen. Bis Ende des Jahres werde man für ca. 10.000 Wohnungen Baurecht geschaffen haben. Das läge auch an der Ausweisung so großer Baugebiete wie Kronsberg Süd, Wasserstadt Limmer oder Oststadt-Krankenhaus für die Wohnbebauung. In den nächsten Jahren wolle man sich auf die Umsetzung dieser Projekte konzentrieren. Daher sei sich die Stadtverwaltung darüber einig, dass das Freimachen von Kleingartenflächen für die Wohnbebauung zurzeit nicht forciert werden solle. Sie sei momentan in Abstimmung mit dem Baudezernenten Bodemann darüber, ab wann die Kleingartenflächen frühestens wieder in den Fokus genommen würden. Sie hoffe, in einer der nächsten Sitzungen des AUG einen entsprechenden Vorschlag dahingehend machen zu können, wie lange die laut Kleingartenkonzept für die Wohnbebauung vorgesehenen Kleingärten noch unangetastet bleiben könnten. Dies müsse jedoch fallbezogen für jedes einzelne, im Kleingartenkonzept angesprochene Grundstück geprüft werden. Genau das habe für das Grundstück der Kolonie Friedenau stattgefunden.
Sie könne bestätigen, dass die Stadt das Grundstück nicht zur Kündigung vorschlagen würde, wenn sie es nicht benötigen würde.


Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass die Stadt Hannover unter anderem auch für ihre Kleingartenkultur bekannt sei. Diese sollte eher ausgeweitet als beschnitten werden. Über die angesprochenen Sickergruben in der Kolonie Friedenau habe er gehört, dass diese jährlich abgenommen würden und die Pächter*innen dafür auch Abgaben zahlen würden. Damit sei das Ganze nicht illegal. Seine Gruppe werde der Drucksache nicht zustimmen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass im Kleingartenkonzept auch festgelegt worden sei, dass die Gesamtanzahl von ca. 20.000 Kleingärten in Hannover nicht sinken, sondern mindestens gehalten werden solle. Wenn Kleingartenflächen also bspw. für andere Zwecke genutzt würden, werde man an anderer Stelle entsprechend neue Kleingärten ausweisen. Zusätzlich solle die Anzahl der Kleingärten in Hannover - wegen der steigenden Einwohner*innenzahl in Hannover - durch die Ausweisung neuer Kleingartenflächen weiter erhöht werden. Dem AUG solle eine Drucksache zur Ausweisung einer neuen Kleingartenfläche vorgelegt werden, sobald alle nötigen Fragen in diesem Zusammenhang geklärt seien.
Ein Teil der Sickergruben in der Kolonie Friedenau würde nach Informationen der Stadt leider nicht vorschriftsmäßig gewartet.

Ratsherr Hellmann gab an, dass er zwar 2016 dem Kleingartenkonzept im Rat ebenfalls zugestimmt habe, jedoch habe er die Stadt auch dazu ermahnt, die Umsetzung des Konzepts bei diesem nicht immer unkomplizierten Vertragspartner stringent zu überwachen. Es sei nicht zum ersten Mal der Fall, dass betroffene Pächter*innen die Pläne erst aus der Zeitung erfahren hätten und der Bezirksverband seine Pächter*innen nach Gutsherrenart behandle. Er sei daher der Meinung, dass die Stadt die Kommunikationspolitik des Bezirksverbandes doch in irgendeiner Form strenger überwachen müsse. Die im Kleingartenkonzept festgelegten Kommunikationsregeln würden ja vom Bezirksverband scheinbar immer wieder nicht eingehalten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte nochmals daran, dass die Stadt am 15.10.2018 eine Informationsveranstaltung zu den Planungen zur Kolonie Friedenau gegeben habe. Dazu seien die betroffenen Pächter*innen persönlich und schriftlich eingeladen worden. Damit sei sie der Informationspflicht völlig ausreichend nachgekommen.

Frau Schröder ergänzte, dass die Einladungen rechtzeitig an alle betroffenen Pächter*innen gegangen sei, auch an Transition Town Hannover. Die Anschriftsadressen dazu seien vom Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. abgefragt worden. Nachdem einige Briefe nicht zugestellt werden konnten, wurden mithilfe des Einwohnermeldeamtes bis auf eine Ausnahme alle Adressen richtig ermittelt und die Einladungen zugesandt. Sie könne nicht bestätigen, dass keine Einladungen zur Veranstaltung erfolgt seien oder an dieser keine Pächter*innen teilgenommen hätten. Die Veranstaltung sei rechtzeitig angekündigt worden und es konnten in ihrem Rahmen alle aufkommenden Fragen beantwortet werden.

Ratsherr Oppelt bedankte sich für die CDU-Fraktion bei den Kleingärtner*innen, die sich in der Einwohner*innensprechstunde engagiert hätten. Deren Wortmeldungen seien entsprechend zu respektieren, auch wenn man zu dem Sachverhalt evtl. unterschiedlicher Meinung sei. Das sei ihr gutes Recht. Daher sei er bei vereinzelten Wortmeldungen der anderen Ausschussmitglieder etwas betrübt gewesen, wo sehr konfrontativ auf die Einwohner*innen zugegangen worden sei. Er kritisierte auch die strengen Regulierungen bzw. die Art der Durchführung der Einwohner*innensprechstunde durch den Ausschussvorsitzenden Bindert. Wünschenswert sei es hingegen, einen demokratischen Meinungsaustausch zu ermöglichen. Man müsse Leuten, die sich für ihr Umfeld engagierten, auch nicht ein "Ich- AG"- Denken vorwerfen. Die CDU teile diesen Vorwurf ausdrücklich nicht.
Die bisher vorgetragenen Argumente seien nicht überzeugend. Die Fläche werde nicht wirklich benötigt und sei in ihrer Größendimension auch nicht attraktiv für Gewerbe. Die Frage nach der Notwendigkeit eines weiteren Radweges sei von den anwesenden Einwohner*innen bereits ausreichend beantwortet worden, da mehrere Meter weiter bereits Radwege vorhanden seien. Dies sei also kein ausreichender Grund dafür, den Kleingärtner*innen Parzellen zu stehlen.
Die CDU teile die grundsätzliche Richtung des Kleingartenkonzepts, man müsse aber jeden Einzelfall prüfen.
Im Hinblick auf die Kommunikation sei das Konzept leider kein Glanzstück. Die anwesenden Einwohner*innen seien ja überwiegend im zur Sitzung des AUG erschienen, weil sie nur unzureichend über die Pläne informiert worden seien. Daher solle sich die Stadt hier nicht aus ihrer Verantwortung ziehen, sie trage auch ihren Teil zur schlechten Kommunikation bei. Letztendlich sei zwischen Stadt und Bezirksverband ein Vertrag zu Lasten der Pächter*innen geschlossen worden. Das Mindeste wäre gewesen, als Stadt die direkte Kommunikation zu allen Beteiligten zu suchen, z. B. mit einer persönlichen Zustellung der Einladungen über den Gartenzaun.
In diesem Einzelfall entscheide sich die CDU-Fraktion für die Interessen der Kleingärtner*innen und des Naturschutzes. Dass keine schädlichen Substanzen in den Boden und ins Grundwasser eingegeben werden dürften, stehe außer Frage. Dennoch müsse man dafür nicht gleich alle Kleingärten vernichten. Man könne sich mit den betreffenden Pächter*innen auch auf dem Wege des Ordnungsrechts auseinander setzen, statt die ganze Kolonie zu schließen.

Ratsfrau Pluskota beantragte gemäß der Geschäftsordnung des Rates eine Beendigung der Debatte. Sie begründete dies damit, dass sich die Argumentation bereits im Kreis drehe und man keine neuen Erkenntnisse mehr dazugewinnen könne.
Dem Antrag wurde vom Ausschuss bei einer Gegenstimme zugestimmt.

Ratsmann Bindert legte dar, dass man sicherlich verschiedener Meinung über seine Art der Ausschussführung sein könne, jedoch habe man sich im Rahmen der Geschäftsordnungskommission eine Geschäftsordnung für den Rat gegeben. Dieser entsprechend führe er die Einwohner*innenfragestunde und die Sitzungsleitung im AUG durch. Dies bitte er zu respektieren. Anmerkungen dazu gehörten in die zuständige Geschäftsordnungskommission, nicht in den AUG.

Ratsherr Drenske antwortete auf den Redebeitrag von Ratsherrn Oppelt, dass er den Eindruck habe, die CDU suche sich bei diesem Thema einzelne Punkte heraus, um bei den Einwohner*innen damit punkten zu können. Dass sich diese in einer freien Demokratie auch frei engagieren könnten, sei eine Selbstverständlichkeit. Zu dem Thema seien bereits viele Interessierte, darunter auch Transition Town, in der Umwelt-AG der Grünen Ratsfraktion zu Gast gewesen. Der Austausch mit den Einwohner*innen sei also auf jeden Fall gewollt. Generell könne man nicht erwarten, dass die Verwaltung sich in solchen Fällen wie im vorliegenden an alle Einwohner*innen wende, dennoch habe sie das hier sogar getan. Die Verwaltung habe Kenntnis davon, dass die Kommunikation seitens des Bezirksverband oft schwierig sei, daher habe sie im Fall Friedenau bereits alle Einladungen an die Betroffenen übernommen. Er warne jedoch davor, aus Parteiinteresse heraus eine generelle Forderung nach einer solchen Vorgehensweise zu stellen. Es würde unfassbare Kosten für weiteres Personal etc. nach sich ziehen, wenn man die Verwaltung für alle Informationen an die Einwohner*innen verpflichte. Er sei der Auffassung, dass die Verwaltung im Hinblick auf Informationen an Betroffene grundsätzlich mit Partner*innen wie Bezirksverband, Wirtschaftsverbänden, NGO´s und anderen zusammenarbeiten und nicht in die Verpflichtung kommen solle, alle Betroffenen einzeln kontaktieren zu müssen.
Es sei einfach, die Verwaltung schnell für eine angeblich mangelnde Informationspraxis zu verurteilen, jedoch müsse man in der heutigen Zeit auch die breite Informationsfülle beachten, die auf die Menschen eindringe.

Eine Einwohnerin merkte an, dass es hier um 17 Personen gehe, die von der Stadt bzw. vom Bezirksverband nicht informiert worden seien. Sie hätten keine Einladungen erhalten.

Ratsherr Drenske fragte die Einwohnerin, ob sie persönlich eine Einladung zur der genannten Informationsveranstaltung am 15.10.2018 erhalten hätte.

Die Einwohnerin bejahte dies. Aber es gehe hier nicht nur um diese eine Veranstaltung.

Ratsherr Drenske gab an, dass er das Argument der Einwohner*innen verstanden habe, dass diese sich schlecht informiert fühlten. Jedoch sei die Stadt ihrer Informationspflicht völlig ausreichend nachgekommen, da durch sie an alle Betroffenen persönliche Einladungen zugestellt worden seien, während das der eigentlich zuständige Bezirksverband leider versäumt hätte.

Ratsherr Bingemer legte dar, dass er den Unmut der Einwohner*innen gut verstehen könne. Solche Problematiken entstünden oft bei solchen, sogenannten Dreiecksverhältnissen. Wenn ein Dritter von Verträgen zwischen zwei Vertragsparteien betroffen sei, komme er leider oft zu kurz. Er könne sich jedoch nicht dem Argument von Ratsherrn Hellmann anschließen, dass die Verwaltung die Arbeit des Bezirksverbands beaufsichtigen solle. Das Vertragsverhältnis zwischen Verband und Stadt sei nicht als betreutes Arbeiten zu verstehen. Der Bezirksverband sei ein aus der Mitte der Kleingartenpächter*innen gewähltes Gremium, das als Vorstand die Interessen der Kleingärtner*innen vertreten solle. Daher bitte er die Betroffenen, sich dann mit Beschwerden auch an den Bezirksverband zu wenden.
6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.3. Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

3.3.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zur DS-Nr. 2806/2018
Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 E1 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

Ratsherr Oppelt erläuterte kurz den Antrag.

Ratsherr Wolf gab an, dass seine Gruppe den Antrag sehr sinnvoll finde. Um dem Ganzen die Starrheit zu nehmen, habe man im Änderungsantrag dazu das Wort "möglichst" mit in den Text aufgenommen. Damit wäre das Vorhaben einfacher umzusetzen.

Ratsherr Kreisz gab zur Kenntnis, dass seine Fraktion den Anträgen nicht zustimmen könne. Die Radwege in der Stadt seien ziemlich klar gekennzeichnet, was er selbst als täglicher Radfahrer bestätigen könne. In der Goseriede gebe es eine dunkelgraue Fläche, die für die Radfahrer*innen vorgesehen sei und eine hellgraue Fläche für die restlichen Verkehrsteilnehmer*innen. Er könne nicht nachvollziehen, dass dort nichts gekennzeichnet sein solle, er sehe eher das Gegenteil.
Aus seiner Sicht stelle der Antrag DS Nr. 2677/2018 einen Schaufensterantrag dar. Es werde immer verschiedene, optische Herangehensweisen an Verkehrswege geben, z. B. rot gefärbte oder extra ausgezeichnete Radwege. Er bisher keine Verwirrung unter Radfahrer*innen über diese Kennzeichnungen wahrnehmen können. In Einzelfällen könne man sich zwecks Nachbesserung direkt an die Verwaltung wenden und dort auf die betroffene Stelle öder Örtlichkeit hinweisen. Dies werde seiner Erfahrung nach auch beachtet und umgesetzt. Daher halte er den Antrag DS Nr. 2677/2018 nicht für zielführend und die bisher vorhandenen Konzepte der Verwaltung und die bereits zum Thema beschlossenen Anträge für ausreichend.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass man hier auseinanderhalten müsse, in welchem Zustand die Radwege der Stadt seien und was die CDU hier unter dem Strich beantrage. Dadurch würde die Wichtigkeit des Radverkehrs in der CDU nachgewiesen.

Ratsherr Oppelt bemerkte dazu, dass die CDU das Thema Radverkehr sehr wichtig nehme. Seine beiden anwesenden Fraktionskollegen könnten dies bestätigen.

Ratsherr Drenske fuhr fort, dass hinter dem Antrag der CDU die Kritik stecke, dass einige Radwege der Stadt nicht in einem wünschenswerten Zustand seien. Daher arbeite der Rat auch seit Jahren an der Verbesserung dieser Situation. Sein Eindruck sei, dass bereits eine stetige Verbesserung erfolgt sei. Die CDU beantrage nun etwas, was es bereits gebe. Rot-Grün habe vor Jahren bereits den Hannover-Standard beschlossen, welcher einheitliche Standards darstelle und im Einzelfall Ausnahmen zulasse. Seine Bitte an die CDU sei daher, diesen Antrag zurückzuziehen, da er inhaltlich keine Veränderung herbeiführe. Produktiver für eine Zusammenarbeit fände er das Vorbringen konkreter Beispiele zur erfolgten Kritik. Anhand dieser könne man dann besser diskutieren, wo tatsächlich vom Standardwert abgewichen werde und ob man in diesen Fällen auf den Hannover-Standard gehen oder Alternativen anwenden könne.

Ratsherr Bingemer ergänzte, auch er könne den politischen Sinn des Antrags nicht ganz nachvollziehen. Die Standards für Radwege seien in der Straßenverkehrsordnung bundeseinheitlich geregelt. Demnach gebe es mehr als 15 verschiedene Radwegearten. Im Antrag sei leider nicht präzisiert worden, welche Art von Radwegen für Hannover gewünscht sei, denn man habe in der Stadt ein Sammelsurium verschiedener Radwege. Seiner Auffassung nach seien bundesweit alle Radwege ausreichend standardisiert worden. Der Antrag sei für ihn weder ausreichend formuliert noch könne er erkennen, was damit genau bezweckt werden solle.

3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.1.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2677/2018: Einheitliche Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 0107/2019)

1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Heckenbepflanzung in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2406/2018)

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.3. Antrag von Ratsherrn Braune zur Versetzung der Messstation in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2421/2018)

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.4. Antrag der AfD-Fraktion zu einer „Bike-Flash“-Ampel
(Drucks. Nr. 2946/2018 N1)
Ratsherr Hirche stellte den Antrag kurz vor.

Ratsherr Drenske bemerkte dazu, dass eine Verkehrsanlage thematisch mit dem Umweltausschuss nichts zu tun habe. Er beantrage daher eine formale Behandlung.

Ratsherr Hirche legte dar, dass man mit der im Antrag vorgeschlagenen Maßnahme den Verkehr verflüssigen könne, was auch eine geringere Abgaserzeugung bewirke. Da es sich damit um das Thema Luftreinhaltung handle, sei der AUG auch für diesen Antrag zuständig.

Ratsherr Drenske erklärte, dass die Mitglieder des Bauausschusses es nicht gutheißen würden, wenn der AUG ohne vorherige Kenntnis des Antrags darüber abstimme. Insofern bleibe er bei der Beantragung der formellen Behandlung.

Dem Antrag von Ratsherrn Drenske auf formelle Behandlung des Antrags wurde von den Ausschussmitgliedern bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Formal behandelt

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen)

Einstimmig

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1772 Im Heidkampe / Laher Heide (westlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 2379/2018 mit 1 Anlage)

Einstimmig

6.3. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1772 Im Heidkampe / Laher Heide (östlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 2380/2018 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte darauf aufmerksam, dass die Stadtverwaltung das "Heft Nr. 55 - Kommunales Grundwassermonitoring" veröffentlicht habe und dieses zur Mitnahme für die Ausschussmitglieder ausliege. Die Bedeutung des Grundwassers sei in vorhergehenden Diskussion zu den Kleingärten ja bereits angesprochen worden. Im Heft stelle die Verwaltung dar, welche Methoden und Maßnahmen für die Überprüfung der Wasserqualität angewandt würden.
Download des Hefts möglich unter:
https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Bericht-%22Kommunales-Grundwassermonitoring%22-veröffentlicht

Weiterhin sei das neue Heft "KlimaInfos Ausgabe 3/2018" der Klimaschutzagentur Region Hannover erschienen und liege ebenfalls zur Mitnahme aus.
Download des Hefts möglich unter:
https://www.klimaschutz-hannover.de/infos-service/download-bereich/klimainfos-aktiv.html
Berichtet



8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Drenske gab zur Kenntnis, dass er zur Ratssitzung am 24.01.2019 sein Ratsmandat niederlegen werde, da er demnächst beruflich in Berlin tätig sein werde. Dies ermögliche ihm leider nicht länger eine vollumfängliche Ausübung des Ratsmandats. Er bedankte sich bei allen Ausschuss- und Verwaltungsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Die Diskussionen über Klima- und Umweltschutz seien immer spannend und wichtig für das Wohlbefinden der Einwohner*innen der Stadt gewesen. Bei allen Differenzen habe es doch immer auch viele gemeinsame und interfraktionelle Entscheidungen gegeben. Er habe immer das Gefühl gehabt, dass sich im Umweltausschuss stets Menschen befunden hätten, die die Umweltthemen ernst nähmen und um Lösungsfindungen bemüht seien.
Sein Erstwohnsitz werde sich weiterhin in Hannover befinden, so hoffe er darauf, dass man sich sicherlich wieder einmal begegnen werde und miteinander austauschen könne.

Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 16:05 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll