Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.12.2018)
Protokoll (erschienen am 28.08.2020)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 17.12.2018
-18.63.06 -

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 12. Dezember 2018,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 23:00 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD) 19.39 - 23.00 Uhr
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Herhaus (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
(Bezirksratsherr Quast) (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl (Die Linke.)
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Hadasch Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2868/2018)

3.1.2. Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-2869/2018)

3.1.3. Einsatz des Ordnungsdienstes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2870/2018)

3.1.4. Bautätigkeiten im Bereich Büntekamp III
(Drucks. Nr. 15-2871/2018)

3.1.5. Grundschule Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-2872/2018)

3.1.6. Polizeiliche Kriminalstatistik
(Drucks. Nr. 15-2873/2018)

3.1.7. Geschwindigkeitsdisplays
(Drucks. Nr. 15-2874/2018)

3.1.8. Bushaltestellen Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-2875/2018)

3.2. FDP-Fraktion

3.2.1. Hinter dem Dorfe
(Drucks. Nr. 15-2876/2018)

3.3. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.3.1. Straßenerhaltungsbezirke: Instandsetzung Lothringer Straße und andere
(Drucks. Nr. 15-2877/2018)

3.3.2. Frauenanteil in den Jurys von Architekturwettbewerben
(Drucks. Nr. 15-2878/2018)

3.3.3. Klage bezüglich Spielplatz Lange-Feld-Straße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2879/2018)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Ausstattung 4. Bauabschnitt Park Kattenbrook
(Drucks. Nr. 15-2880/2018)

3.4.2. Fertigstellung von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-2881/2018)

3.4.3. Aufzug Haltestelle Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2882/2018)

3.4.4. Stolpersteine am Heinemanhof
(Drucks. Nr. 15-2883/2018)

3.4.5. Zustand des Brinksoot
(Drucks. Nr. 15-2884/2018)

3.4.6. Radweg Gaim
(Drucks. Nr. 15-2885/2018)

3.5. Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

3.5.1. Online-‚Behördengänge‘ mit dem neuen Personalausweis
(Drucks. Nr. 15-2887/2018)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am:
14.2.2018
14.3.2018
Öffentlicher Teil - wird gesondert übersandt

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN

8.1. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
„Angekommen – Wir tanzen auf dem bunten Regenbogen“. Ein Kindertheaterstück
Forum für Kultur und Wissenschaft
(Drucks. Nr. 15-2897/2018)

8.2. Aufbau Stahl 68 von Erich Hauser „Am Gutspark“ in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2906/2018 mit 4 Anlagen)

8.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 15-2906/2018:
(Drucks. Nr. 15-3003/2018)

8.3. Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

8.3.1. Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018

(Drucks. Nr. 15-3004/2018)

8.4. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

9. A N T R Ä G E

9.1. Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

9.1.1. Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2562/2018)

9.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2562/2018:
Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2898/2018)

9.1.1.1.1. Änderungsantrag zu DS. 15-2898/2018 (Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen)
(Drucks. Nr. 15-3005/2018)

9.1.2. Öffnung der Einmündung Steinkampweg für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2899/2018)

9.1.2. Öffnung der Einmündung Steinkampweg für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2899/2018 N1)

9.1.3. Prüfung Standort 6. Grundschule auf Gelände Kronsberger Hof
(Drucks. Nr. 15-2900/2018)

9.1.3.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache-Nr: 15-2900/2018 / TOP 9.1.3.
(Drucks. Nr. 15-3006/2018)

9.1.4. Erhöhung der Radverkehr-Sicherheit an der Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2901/2018)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Standort für die „Windtänzerin“
(Drucks. Nr. 15-2888/2018)

9.2.2. Sanitäre Anlagen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2889/2018)

9.2.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2889/2018 / TOP 9.2.1.
(Drucks. Nr. 15-3007/2018)

9.2.3. Parkmöglichkeiten Feuerwehrhaus Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2890/2018)

9.2.4. Ausweisung Zum Siemenshop als Spielstraße
(Drucks. Nr. 15-2891/2018)

9.2.4.1. Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2891/2018: Ausweisung Zum Siemenshop als Spielstraße
(Drucks. Nr. 15-3008/2018)

9.2.5. Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2892/2018)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktioneller Antrag auf Verwendung eigener Mittel:
-Zuwendungsantrag Schützengesellschaft Bemerode 1838 e. V.
(Drucks. Nr. 15-3009/2018)

10.2. Interfraktioneller Antrag auf Verwendung eigener Mittel: Gewährung von Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-3010/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Kramarek eröffnete an Stelle für Bezirksbürgermeister Rödel die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.

Sodann begrüßt die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Kramarek zu:
- TOP 8.2:
Herrn Peters (Fachbereich Kultur)
- TOP 8.3:
Frau Ortmann (Fachbereich Kultur)
Herrn Ziegler (Fachbereich Schule)
- TOP 8.4:
Herrn Clausnitzer (Fachbereich Planen u. Stadtentwicklung)

Des Weiteren begrüßt sie die neue Leitung des Stadtteilzentrum Krokus, Frau Hussein-Nejad.

TOP 8.2. wird vorgezogen und vor der Einwohner*innenfragestunde behandelt.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Kramarek eröffnet die 17. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Entschuldigte Mitglieder:
Herr Quast

Antwort zu Anfrage wird nachgereicht:
-TOP 3.4.4 Stolpersteine Heinemanhof

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:


8.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 8.2.
8.3.1. Änderungsantrag Fraktion B90 / Die Grünen zu TOP 8.3.
9.1.1.1.1. Änderungsantrag SPD-Fraktion zum Änderungsantrag TOP 9.1.1.1.
9.1.3.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 9.1.3.
9.2.2.1 Änderungsantrag Fraktion B90 / Die Grünen zu TOP 9.2.2.
9.2.4.1. Änderungsantrag Fraktion B90 / Die Grünen zu TOP 9.2.4.1.
10.1. Zuwendungsantrag
10.2. Zuwendungsantrag

Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Mitteilungen


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2868/2018)

Bezirksratsherr Hellmann trägt folgende Anfrage vor:


Das Agrikulturprogramm, welches im April 2017 durch den Rat beschlossen wurde (Drucksache Nr. 2593/2016 N1), sieht eine Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft auf den städtischen Flächen vor. Dazu sollen u.a. bei neu zu verteilenden Pachtflächen, bzw. bei Pächterwechsel vorrangig ökologisch wirtschaftende Betriebe berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund soll die ökologische Landwirtschaft in Hannover ausgeweitet werden?
2. Inwiefern wurden die Umstände vor Ort bei den Planungen in Betracht gezogen (Bodenbeschaffenheit u.ä. und daraus resultierende Anbaumöglichkeiten)?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für Pächter, deren Flächen keine
Ökologische Landwirtschaft zulassen?


Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die ökologische Landwirtschaft stellt eine umweltschonende Wirtschaftsweise mit vielen positiven Effekten dar und erfüllt damit wichtige Mehrfachfunktionen in der Stadt. Die positiven Wirkungen beruhen u.a. auf dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger, auf einer mehrgliedrigen Fruchtfolge mit Zeiten der Bodenruhe und mit Zwischenfrüchten.

Zu nennen sind: Steigende Pflanzenartenzahl, zunehmendes Blüten- und Strukturangebot und damit positive Effekte auf das gesamte tierische Nahrungsnetz. Auch das Landschaftsbild profitiert von Blüheffekten und einer vielfältigeren Fruchtfolge.
Zudem sind positive Wirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt zu verzeichnen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Umstände vor Ort und die genaue Anbauplanung kann nur im konkreten Fall durch den betreffenden landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen. Dazu können landwirtschaftliche Betriebe auch den Rat und das Fachwissen der Landwirtschaftskammer einholen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Grundsätzlich sind alle Flächen, die für den konventionellen Anbau geeignet sind auch für den ökologischen Anbau geeignet.

TOP 3.1.2.
Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-2869/2018)

Bezirksratsfrau Stitgen trägt folgende Anfrage vor:


Immer wieder wird beklagt, dass es hier in unserem Stadtbezirk zu wenig Wohnraum für Haushalte der verschiedenen Einkommens-und Größenklassen, die bei einer Idealverteilung des Wohnungsbestandes mit angemessenen und leistbaren Wohnungen versorgt werden können.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Haushalte in unserem Stadtbezirk müssen nach Ihrer Größe und Einkommensklasse mit Wohnungen versorgt werden?
2. Wie viele Wohnungen, nach Wohnungsgröße und Mietpreisklassen, sind im Bestand um eine leistbare Wohnungsversorgung für verschiedenen Haushaltsgrößen und Einkommensklassen zu gewährleisten?
3. Wie viele Wohnungen fehlen also in bestimmten Mietpreisklassen um eine vollständige Versorgung aller Haushalte der jeweiligen Einkommensklassen gewährleisten zu können?
Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Stand 31.12.2017 vorhandenen 15.047 Haushalte teilen sich wie folgt auf:
Einpersonenhaushalte 6.266
Haushalte mit 2 Personen 4.287
Haushalte mit 3 Personen 2.027
Haushalte mit 4 Personen 1.795
Haushalte mit 5 und mehr Personen 672
Insgesamt 15.047.
Wie viele Haushalte davon eine neue Wohnung suchen ist nicht bekannt.
Im Bereich der städtischen Wohnungsvermittlung wurden für das gesamte Stadtgebiet in 2017 3.019 anerkannte neue Vermittlungsfälle gezählt. Eine Einzelerfassung für die Stadtbezirke erfolgt nicht. Die Vermittlung erfolgt in der Regel auch nicht nur im dem Stadtbezirk, in dem der Antragsteller wohnt, sondern über das gesamte Stadtgebiet.
Informationen über die Höhe des Einkommens der 15.047 Haushalte liegen nicht vor.
Im Dezember 2017 bezogen jedoch 1.978 Haushalte Transfereinkommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Stadtbezirk befanden sich mit Stichtag 31.12.2016 insgesamt 15.672 Wohnungen im Bestand, davon
mit 1 bis 2 Räumen 1.673 Wohnungen
mit 3 bis 4 Räumen 7.439 Wohnungen
mit 5 oder mehr Räumen 6.560 Wohnungen
Insgesamt 15.672 Wohnungen.

Davon sind wiederum rund 2.000 Wohnungen mit Mitteln der öffentlichen Hand gefördert und dürfen grundsätzlich nur mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Bei 178 dieser Wohnungen kann die normale Einkommensgrenze um bis zu 60% überschritten werden (Wohnungen für mittlere Einkommen).
Bei 1.025 Wohnungen (Stand 30.09.2018) – das sind 6,54% der Gesamtwohnungen im Bezirk - kann die Stadt beim Freiwerden der Wohnung das Belegrecht ausüben. Damit liegt der Anteil der Belegrechtswohnungen im Stadtdurchschnitt von derzeit 6,33%. Die Fluktuationsrate ist allerdings – wie im gesamten Stadtgebiet – sehr gering. Insgesamt waren 2017 im gesamten Stadtgebiet nur 1.814 Wohnungen als frei und damit vermittelbar gemeldet.
Statistiken über Mietpreisklassen liegen nicht vor. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete laut neuestem Mietspiegel beträgt in Hannover 6,91 €.
Die Mieten der geförderten Wohnungen sind sehr unterschiedlich und richten sich u.a. nach der Art und Dauer der Förderung, der Größe und Ausstattung der Wohnung sowie der Dauer des Mietverhältnisses.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Dazu gibt es keine Statistik.
Bei Beobachtung des hannoverschen Wohnungsmarktes wird jedoch deutlich, dass der Markt in Hannover angespannt ist. Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben inzwischen vermehrt Schwierigkeiten, sich mit bezahlbaren Wohnraum zu versorgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass jährlich über 1.000 neue Wohnungen im gesamten Stadtgebiet benötigt werden. Davon sollen mindestens 25% im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erstellt werden
Einen wertvollen Beitrag zur zukünftigen Wohnungsversorgung in Hannover wird die Bebauung des südlichen Kronbergs im Stadtteil Bemerode leisten („Kronsrode“). Die Planungen dazu wurden vorgezogen, das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Hier können ca. 3.500 Wohnungen als Mietwohnungen für alle Einkommensgruppen (mindestens 25% geförderter Mietwohnungsbau), aber auch im Eigentumsbereich, entstehen, wodurch der hannoversche Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren vermutlich spürbar entlastet werden könnte.

TOP 3.1.3.
Einsatz des Ordnungsdienstes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2870/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:

Im Rahmen der Sondersitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Thema ‘Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum‘ am 5. April 2018, wurde vom Stadtkämmerer Dr. von der Ohe das Konzept vorgestellt. In einigen Stadtteilen nahm mittlerweile der Ordnungsdienst die neuen Tätigkeiten auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wann ist damit zu rechnen, dass der neue Sicherheitsdienst in unserem Stadtbezirk
eingesetzt wird?
2) Mit wie vielen Mitarbeitern und zu welchen Tageszeiten ist der Einsatz geplant?
3) Welche speziell geplanten Wohn-, Freizeitbereiche und Grünflächen erfahren hier eine besondere Aufmerksamkeit?

Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Ordnungsdienst hat auch in Kirchrode-Bemerode-Wülferode bereits seine Tätigkeit aufgenommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Schon in der Sondersitzung des Stadtbezirksrates wurde darauf hingewiesen, dass es für die Stadtbezirke keine statische Streifenplanung geben wird. Stattdessen ist vorgesehen, Hinweisen bedarfsgerecht nachzugehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Ordnungsdienst hat neben aktuellen Hinweisen v.a. die in der Sondersitzung des Stadtbezirksrats genannten Themen und Örtlichkeiten im Blick. Besondere Aufmerksamkeit wurde bisher dem Bereich des Bemeroder Rathauses und den Grünflächen am Kronsberg (Paul-Theile-Weg, Honerkamp, Hugo-Knappworst-Weg) zuteil.

In der bevorstehenden Sondersitzung des Stadtbezirksrats am 16.01.2019 wird die Verwaltung noch detaillierter über die Tätigkeit des Ordnungsdienstes berichten.

TOP 3.1.4.
Bautätigkeiten im Bereich Büntekamp III
(Drucks. Nr. 15-2871/2018)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:


Seit geraumer Zeit sind vorbereitende Bautätigkeiten auf dem als Büntekamp III ausgewiesenen Gebiet erkennbar. Es handelt sich dabei um die Dreiecksfläche zwischen Lothringer Straße, Güterumgehungsbahn und Lange-Feld-Straße. Das Gebiet der ehemaligen Kolonie Rosengrund wurde an dieser Stelle inzwischen mit Baugittern eingezäunt, und es herrscht bereits erkennbar ein Baustellenverkehr.
Laut Wohnkonzept 2025 wurden dort ursprünglich 88 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern geplant sowie 40 Wohnungen in Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften. 2016 sollte geprüft werden, ob sich der Schwerpunkt auf Geschosswohnungbau verlegen lassen sollte.
Die Planung sah auch eine Fuß- und Radverbindung von der Lange-Feld-Straße zur Bemeroder Straße vor.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Baumaßnahmen finden dort aktuell genau statt?
2. Wie gestaltet sich die abschließende Planung für den Bauabschnitt, was wird hier entstehen, und sind die Planungen entsprechend dem Wohnkonzept 2025 noch aktuell?
3. Werden die Baumaßnahmen des Bauabschnitts Büntekamp III erneut zu Verkehrs-sperrungen der Lange-Feld-Straße führen? Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Bekanntgabe, wann, für welchen Zeitraum und welcher Art die Sperrung (Voll-sperrung, Einbahnstraße, Wechselseitiger Verkehr) sein wird sowie um eine Information bezüglich der geplanten Fuß-und Radverbindung.


Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aktuell finden keine Baumaßnahmen statt. Im Laufe des Sommers wurde die Kolonie Rosengrund durch den Bezirksverband der Kleingärtner beräumt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Aussagen im Wohnkonzept 2025 haben hinsichtlich des angestrebten Realisierungszeitraums weiterhin Bestand. Eine abschließende Planung liegt aufgrund der noch zu klärenden Fragen mit den betroffenen Grundstückseigentümern nicht vor. Erst daraus wird sich die konkrete Anzahl der Wohnungen ableiten lassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die zukünftige Gestalt der Nordseite der Lange- Feld- Straße wird grundsätzlich der Südseite entsprechen. Es ist also ein Streifen mit öffentlichen Stellplätzen (gegliedert durch Baumstandorte), nördlich anschließend ein Rad- sowie ein Fußweg, jeweils bis an die Brücke der Güterumgehungsbahn heran, vorgesehen. Die dafür benötigten Flächen sind im Bebauungsplan 1694 als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Die Herstellung ist erst sinnvoll, wenn hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets Büntekamp III Planungssicherheit besteht. Insofern können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu baulich bedingten Einschränkungen des Verkehrsflusses in der Lange- feld- Straße getroffen werden.

TOP 3.1.5.
Grundschule Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-2872/2018)

Bezirksratsfrau Kuscher trägt folgende Anfrage vor:


In der Oheriedentrift im Bereich der Grundschule An der Feldbuschwende wird von Eltern bemängelt, dass zahlreiche schwere LKW am Fahrbahnrand abgestellt sind. Die Fahrzeuge parken dort regelmäßig. Sie stehen dort nicht nur am Wochenende, sondern auch in der Woche über Nacht und teilweise sogar während der Schulzeit.
Die Bring- und Abholsituation an der Schule ist nicht nur wegen den "Elterntaxis" unkoordiniert und gefährlich. Die LKW tun ihr Übriges, um schwierige Verkehrssituationen zu schaffen. So werden insbesondere Kinder, die die Straße queren möchten, vergleichsweise spät gesehen.
Bis vor einigen Monaten war ein Schild / Halteverbotszeichen für LKW installiert. Dieses Schild existiert aktuell nicht mehr.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde das Schild entfernt?
2. Wie kann die Verwaltung hier für Abhilfe sorgen, soll evtl. das Halteverbotsschild für LKW wieder aufgestellt werden?
3. Wenn ja, wann ?
Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Fragen 1-3 im Zusammenhang:
Im Oheriedentrift war im Bereich der Grundschule zu keiner Zeit ein Haltverbot für Lkw installiert. Es wurde von der Verwaltung kein Verkehrszeichen entfernt. Folglich kann kein Verkehrszeichen wieder aufgestellt werden.
Im Oheriedentrift ist lediglich im Abschnitt zwischen Feldbuschwende und Wülferoder Straße durch Zeichen 314 (Parkplatz) mit Zeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen) StVO nur das Parken durch Personenkraftwagen gestattet. Die Verwaltung wird vor Ort überprüfen, ob es rechtlich möglich ist, diese Beschilderung in Richtung Schule zu erweitern.

Zur Antwort der Verwaltung gab es seitens des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode die Nachfrage, wann die Verwaltung die Überprüfung vornehmen wird und ob die Maßnahme umgesetzt wird.
Antwort der Verwaltung:
Die Ortsbesichtigung und Anordnung erfolgte am 11.12.2018. Eine entsprechende Beschilderung wurde gemäß § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet und durch den FB Tiefbau ausgeführt.

TOP 3.1.6.
Polizeiliche Kriminalstatistik
(Drucks. Nr. 15-2873/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:

In den polizeilichen Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre wurde lediglich die
Gesamtsituation der Landeshauptstadt Hannover dargelegt, eine Einzelbetrachtung
der Stadtteile wurde bislang nicht erstellt. Für dieses Jahr gibt es ja nun eine
stadtteilbezogene Statistik .

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wann wird die stadtteilbezogene polizeiliche Kriminalstatistik unserem Stadtbezirksrat
Vorgelegt /zur Verfügung gestellt?


Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Die Polizeidirektion Hannover hat im Rahmen eines Projektes geprüft, inwiefern eine stadtteilbezogene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) umsetzbar und erfolgsversprechend ist. Hierzu wurden auch Abstimmungsgespräche mit Vertreterinnern und Vertretern der Kriminologischen Forschungsstelle (KFS) und des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) durchgeführt, um weitere forschungsrelevante Parameter zu erhalten.
Das Projektergebnis wurde am 04.04.2018 durch Herrn Polizeipräsidenten Kluwe und Oberbürgermeister Schostok den 13 Bezirksbürgermeister/-innen vorgestellt und mit den dortigen Teilnehmer/innen diskutiert. Die Polizeidirektion Hannover hat auf Basis der Ergebnisse in der Folge einen aktualisierten Bericht erstellt. Dieser Bericht „Kriminalitätsverteilung in Hannover 2013-2017“ wurde am 07. November im Rahmen einer Pressekonferenz von Polizeidirektion und Stadtverwaltung präsentiert. Am gleichen Tage wurden die Bezirksbürgermeister*innen über die Veröffentlichung unter dem folgenden Link informiert.
https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Polizei-und-Stadt-stellen-Sicherheitsbericht-vor

Für inhaltliche Fragen oder eine Vorstellung des Berichtes steht die örtliche Polizeidienststelle gerne zur Verfügung.

TOP 3.1.7.
Geschwindigkeitsdisplays
(Drucks. Nr. 15-2874/2018)

Bezirksratsfrau Herhaus trägt folgende Anfrage vor:


Geschwindigkeitsdisplays

Dem Bezirksrat Misburg-Anderten wurde mit einem Schreiben vom 27.03.2018 mitgeteilt, dass der zuständige Sachbearbeiter, der im Fachbereich Tiefbau die Geschwindigkeitsdisplays betreut hat, im vergangenen Jahr ausgeschieden sei. Im Rahmen von HSK IX sei diese Stelle eingespart worden, so dass im gesamten Stadtgebiet keine mobilen Geschwindigkeitsdisplays mehr aufgestellt würden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum gab es bisher keine weiterführenden Informationen zu dieser Stelleneinsparung und den damit verbundenen Umständen für die Stadtbezirksräte?
2. Wie wird in der Zukunft mit Beschlüssen der Bezirksräte verfahren, wenn diese die Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays fordern?
3. Wer ist aktuell für die Wartung und Reparatur der bestehenden Geschwindigkeitsdisplays in unserem Stadtbezirk zuständig?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Information an die Stadtbezirksräte erfolgte im März 2018 nachdem die Personaleinsparung im Rahmen des HSK IX fixiert worden war.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entsprechenden Anträgen wird nicht mehr gefolgt, da bei der Verwaltung dafür kein Personal mehr vorhanden ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es für das Aufstellen von mobilen Geschwindigkeitsdisplays keine Rechtsverpflichtung gibt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für die Wartung und Reparatur der vom Fachbereich Tiefbau betriebenen Geschwindigkeitsdisplays ist der Fachbereich Tiefbau verantwortlich.

TOP 3.1.8.
Bushaltestellen Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-2875/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:
Seit Fertigstellung des Kreuzungsbereichs Großer Hillen, Tiergartenstraße und Brabeckstraße sowie der Neugestaltung der Bahnhaltestellen wurden die viel frequentierten Bushaltestellen Großer Hillen noch nicht fertig gestellt.
Die Vorrichtungen zur Aufnahme der Haltestellenschilder (Verkehrszeichen 224) für beide Fahrtrichtungen (Stadt ein- und stadtauswärts) machen einen provisorischen Eindruck. Die Warteplätze sind weiterhin nicht überdacht und es gibt keine Sitzplätze für die Wartenden. Das ist eine wenig zufrieden stellende Situation, auch für Menschen mit Behinderungen.

:
1. Weshalb gibt es an dieser Stelle noch die provisorischen Schilderhalterungen und keine fest montierten Schilderhalter?
2. Wann wird hier für eine dauerhafte Lösung gesorgt?
3. Wurde nach dem Umbau erneut geprüft, ob es eine Versorgung mit einem Warte- oder Schutzhäuschen an diesen Haltstellen geben kann? Wenn nicht, warum wurde nicht erneut geprüft, ob dies möglich sei?
Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die endgültige Herstellung des Haltestellenmastes gestaltet sich schwierig, unter anderem durch die verschiedenen Nutzungen in der Nebenanlage. Leider ist es aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich, den Haltestellenmast an der ursprünglich vorgesehenen Stelle aufzustellen. Die ÜSTRA untersucht zurzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten, unter anderem einen kombinierten Mast für das Haltestellenschild und die dynamische Fahrgastinformation.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Da noch nicht alle notwendigen Untersuchungen und Abstimmungen abgeschlossen sind, kann die ÜSTRA zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage zum Umsetzungszeitpunkt machen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die zur Verfügung stehenden Breite eines Seitenraums ist ausschlaggebend, ob das Aufstellen eines Wartehäuschens möglich ist, oder nicht. Wiederkehrende Überprüfungen sind nur dann sinnvoll, wenn sich die bestehenden Rahmenbedingungen ändern. In diesem Fall wäre das beispielsweise der Fall, wenn der Rewe-Markt dauerhaft schließen würde.

Haltestelle 123, 124 Fahrtrichtung Misburger Straße

Wegen der vorhandenen Breite der Seitenanlage ist das Aufstellen eines Wartehäuschens auch als Sonderkonstruktion nicht möglich.

Haltestelle 123, 124 Fahrtrichtung Bemeroder Rathaus

Für eine bestehende Gasleitung in der Nebenanlage besteht ein Überbauungsverbot, so dass auch an dieser Haltestellenseite kein Wartehäuschen aufgestellt werden kann.

Haltestelle 370 Richtung Mehrum

Die vorhandene Breite ermöglicht nur eine Sonderkonstruktion des Wartehäuschens mit zwei schmalen Seitenwänden. Dieser Typ Wartehäuschen ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen üstra und Stroer X-City Medien und muss daher als jeweiliger Einzelfall von der üstra ausverhandelt, beauftragt und gebaut werden. Als Kompensation für den Wegfall der Werbevitrine im Wartehäuschen ist ein zusätzlicher Standort für eine separate Werbevitrine erforderlich. Die notwendige Zustimmung seitens des Fachbereichs Tiefbau liegt hierzu vor.
Haltestelle 370 Richtung Altenbekener Damm

Die Breite der Haltestelle ermöglicht das Aufstellen eines Standard-Wartehäuschens.

Protokollantwort der üstra:
Zur offengebliebenen Fragestellung, wann das Wartehäuschen der Haltestelle 370 Richtung Altenbekener Damm installiert wird, erhielt die Verwaltung folgende Auskunft der Üstra:
Das Witterungsschutzdach für die Haltestelle Großer Hillen, Linie 370 Fahrtrichtung Altenbekener Damm wurde bereits aufgestellt. Im Moment fehlt hier noch der Stromanschluss für die Beleuchtung, nach Aussage von X-City wird der Anschluss noch nachgerüstet.

TOP 3.2.
FDP-Fraktion

TOP 3.2.1.
Hinter dem Dorfe
(Drucks. Nr. 15-2876/2018)

Bezirksratsherr Rosenwinkel trägt folgende Anfrage vor:


In dem Bereich der Bushaltestelle Hinter dem Dorfe haben sich durch den starken Verkehr schadhafte Fahrbahnrillen gebildet.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
- Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Fahrbahn an dieser Stelle?
- Kann zu der Erhaltung der Strasse und der Sicherheit eine Ausbesserung vorgenommen werden?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Zustand der Fahrbahn im Bereich der Bushaltestelle ist bekannt. Die Schäden werden im Rahmen der routinemäßigen Straßenkontrolle überwacht und auf Verkehrssicherheit geprüft.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Auffälligkeiten sind dokumentiert und eine technisch passende Erhaltungsmaßnahme wird erarbeitet.
Wann die Maßnahme zum Einsatz kommen kann, richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für Instandsetzung und –haltung. Dabei wird auch abgewogen, wie erforderlich die Schadensbeseitigung an anderen Stellen im Stadtgebiet ist.

TOP 3.3.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.3.1.
Straßenerhaltungsbezirke: Instandsetzung Lothringer Straße und andere
(Drucks. Nr. 15-2877/2018)

Bezirksratsfrau Volland trägt folgende Anfrage vor:


Antwort Nr. 15-2536/2018 F1 auf unsere Anfrage zur Straßendeckenerneuerung in der Lothringer Straße wirft neue Fragen auf.

Regelmäßige Nutzer*innen der Lothringer Straße meinen, diese Straße sei vergleichsweise kaum beschädigt gewesen. Deutlich schadhafte Straßen dagegen werden seit Jahren trotz entsprechender Hinweise von Bürger*innen nicht instandgesetzt.


Dazu fragen wir die Verwaltung:

Werden die Schadensbilder der Straßen im Bezirk von dem zuständigen „Straßenerhaltungsbezirk“ in Fotos dokumentiert und sind also auch die in Antwort 1 zur Anfrage 15-2536/2018 benannten „Ausmagerungen, Kornausbrüche und Netzrisse“ in dem beschriebenen Abschnitt der Lothringer Straße im Bild dokumentiert und belegbar?

Laut Antwort der Verwaltung werden Instandsetzungsmaßnahmen wie diese „vielerorts im Stadtgebiet“ durchgeführt. Welche Straßen im Stadtbezirk 06 wurden in den Jahren 2018 und 2017 dahingehend geprüft, in welchen Straßen wurde daraufhin eine ähnliche Maßnahme wie in der Lothringer Straße durchgeführt und warum gab es diese Maßnahme zum Beispiel nicht in der Namedorfstraße in Bemerode, die mehr als deutlich Ausmagerungen, Kornausbrüche und Netzrisse aufweist?

Laut § 9 (1) 2. d) Hauptsatzung der LHH ist der Stadtbezirksrat für die Instandsetzungen von Straßen zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, was bei dieser Sackgasse zweifelsfrei gegeben ist. Wie kommt die Verwaltung vor diesem Hintergrund zu der Aussage, „eine Information des Bezirksrates (war) nicht erforderlich“?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Straßen werden routinemäßig begangen und Schadensbilder entsprechend dokumentiert. Auch bei Zustandserfassungen für Maßnahmen der Straßenerhaltung werden Schäden dokumentiert.
Welche Sanierungsmaßnahme letztendlich zum Einsatz kommt richtet sich nach mehreren Faktoren. Die auszuführenden Maßnahmen im Rahmen Instandsetzung werden nach technischem Regelwerk zu den jeweiligen Schadensbildern passend ausgewählt. Des Weiteren ist die Straßenkategorie und somit die Verkehrsbelastung zu berücksichtigen. Letztlich sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beachten. Beispielhaft als weitere Instandsetzungsmaßnahme kann im Stadtbezirk Südstadt-Bult genannt werden. Dort wurden in 2018 in der Marienstraße von Sallstraße bis Bischofsholer Damm offene Fugen bzw. Nähte überzogen, die bereits nach ca. 20 Minuten wieder befahrbar waren.
Die Fahrbahn der Namedorfstraße wurde vor Jahren mit einer Oberflächenbehandlung saniert. Hier wäre eine Maßnahme wie in der Lothringer Straße nicht sinnvoll.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In der Lothringer Straße kam eine Instandsetzungsmaßnahm im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung zum Einsatz. Es handelt sich hier um eine Maßnahme des Geschäfts der laufenden Verwaltung. Zudem kam es zu keiner Zeit zu Einschränkungen der Anwohner und Benutzer der Straße. Die Maßnahme wurde halbseitig durchgeführt und die Straße konnte zeitnah wieder befahren werden.
Die Stadtverwaltung ist stets bemüht, den Anforderungen und Wünschen der Öffentlichkeit in Abwägung der Belange Verkehrssicherungspflicht und zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gerecht zu werden.

TOP 3.3.2.
Frauenanteil in den Jurys von Architekturwettbewerben
(Drucks. Nr. 15-2878/2018)

Bezirksratsfrau Volland trägt folgende Anfrage vor:


1. „Was wird und wurde von der Landeshauptstadt Hannover getan, um eine dem späteren Anteil von Bewohnerinnen angemessene Beteiligung von (…) Frauen in den Jurys zu erreichen?“ (Anfrage 15-2530/2018) Auf diese Frage hat die Verwaltung im November geantwortet: „Die Landeshauptstadt Hannover hat im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten darauf hingewirkt, dass Frauen bei der Preisgerichtsbesetzung angemessen berücksichtigt und beteiligt werden.“

2. In den Städtebaulichen Verträgen zu Kronsberg Süd wird darauf verwiesen, dass die Zusammensetzung der Jurys / der Preisgerichte in den Verträgen festgelegt sei.

3. Unsere Frage „Wie hoch ist im Ergebnis jeweils der Anteil (…) von Frauen in den Jurys der verschiedenen Wettbewerbe zu Kronsberg Süd?“ wurde nicht beantwortet - mit der Begründung: „Die Landeshauptstadt Hannover ist nicht Ausloberin des aktuell laufenden Verfahrens. Insofern kann von dieser Seite hierzu keine Aussage getroffen werden.“ - Da die Verwaltung im selben Dokument einige Sätze davor aber mitteilt, dass die Benennung der Fachpreisrichter*innen in Abstimmung zwischen Landeshauptstadt und den Interessensgruppen erfolgt sei, muss der Verwaltung mindestens bekannt sein, wie hoch der Anteil von Frauen unter den vier Fachpreisrichter*innen in jeder Jury ist.


Wir fragen die Verwaltung:
· Zu 1: In welcher Form konkret hat die LHH darauf hingewirkt, dass Frauen bei der Preisgerichtsbesetzung angemessen beteiligt werden?
· Zu 2: Ist es rechtlich möglich, in den Verträgen neben den bisherigen Vorgaben zur Zusammensetzung der Jurys auch eine geschlechterparitätische Zusammensetzung festzuschreiben?
· Zu 3: Wie ist der Anteil von Frauen unter den jeweils vier Fachpreisrichter*innen in den drei Jurys zu den Architekturwettbewerben für Kronsberg Süd?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es zeichnet den Planungs- und Beteiligungsprozess Kronsberg-Süd aus, dass er von Anfang an kontinuierlich von den Planungsbüros astoc und West8, von der Stadtbezirks- und Ratspolitik, von der Wohnungswirtschaft und vom Baudezernat der LHH gestaltet wurde. Um die Umsetzung der gemeinsam definierten Qualitäten im Hochbau zu gewährleisten, verpflichten die städtebaulichen Verträge die IGs als Ausloberinnen der Wettbewerbe zur Besetzung der Jurys mit den Verantwortlichen dieser Institutionen. Da sowohl die Gesellschafter der Planungsbüros und der beteiligten Wohnungsbauunternehmen als auch der Bezirksbürgermeister, die Mehrheit der baupolitischen Sprecher*innen im Rat, der Baudezernent und der zuständige Fachbereichsleiter männlich sind, hat die LHH darauf gedrungen, möglichst alle verbleibenden Fachpreisrichter-Positionen mit Frauen zu besetzen. Bei den drei bereits konzipierten Wettbewerben (von insgesamt fünf in den Clustern Nord und Mitte) war sie damit weitgehend erfolgreich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die städtebaulichen Verträge zum Kronsberg-Süd wurden auf Grundlage der Beschlussdrucksache Nr. 2590/2017 rechtsverbindlich abgeschlossen und werden bereits umgesetzt. Sie sehen bezüglich der Jurys genaue Angaben zur Anzahl der Preisrichter*innen vor, nicht jedoch eine geschlechterparitätische Zusammensetzung. Diese wäre nachträglich nur in einer einvernehmlichen Vertragsanpassung mit beiden IG möglich und widerspräche aus den oben genannten Gründen der Idee der Qualitätssicherung durch kontinuierliche Begleitung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In den zurzeit stattfindenden Wettbewerben ist die Aufteilung wie folgt:
1. Wettbewerb IG Nord 1:
Fachpreisrichter*innen: 3 Frauen, 3 Männer
Stellvertretung: 2 Frauen, 3 Männer

2. Wettbewerb IG Mitte 1:
Fachpreisrichter*innen: 1 Frau, 3 Männer
Stellvertretung: 2 Frauen, 1 Mann

3. Wettbewerb IG Mitte 2:
Fachpreisrichter*innen: 1 Frau, 3 Männer
Stellvertretung: 2 Frauen, 1 Mann

TOP 3.3.3.
Klage bezüglich Spielplatz Lange-Feld-Straße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2879/2018)

Bezirksratsherr Rücker trägt folgende Anfrage vor:


Berichten der HAZ und NP vom 27. November 2018 ist zu entnehmen, dass eine Anwohnerin des Spielplatzes Lange-Feld-Straße in Kirchrode gegen die LHH geklagt und bereits die Verhandlung mit Ortstermin dazu stattgefunden hat.

Wir fragen die Verwaltung:
· Seit wann weiß die Verwaltung von dem Lärmproblem und seit wann läuft die Klage?
· Warum wurde der für den Spielplatz zuständige Stadtbezirksrat nicht zeitnah darüber informiert und warum hat die für Spielplätze zuständige Fachvertreterin der Verwaltung dieses laufende Verfahren beim „Informationsgespräch“ mit dem Interkreis am 7. November nicht erwähnt, obwohl ausführlich über genau diesen Spielplatz gesprochen wurde?
· Wie ist es mit § 93 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und § 9 Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung der LH Hannover (Zuständigkeiten des Stadtbezirksrates) vereinbar, dass Änderungsmaßnahmen lt. Zeitungsberichten von der Verwaltung ohne jegliche Einbeziehung des Stadtbezirksrates angeboten werden?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das erste informelle Treffen mit der Klägerin und der LHH fand im Sommer 2016 statt. Die Klage ist am 10.11.2018 bei der LHH eingegangen, davor war ab Sommer 2018 eine Mediation beim Verwaltungsgericht vorgeschaltet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Innerhalb des Mediationsverfahrens ist Vertraulichkeit vereinbart worden.

Der Eingang einer Klage löst keine Zuständigkeit des Stadtbezirksrats nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung aus.

Die vergleichsweise getroffenen Regelungen bewegen sich unterhalb der Schwelle des § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung. Die Ausstattung der Einrichtung wird nicht verändert. Kindern und Jugendlichen wird im gleichen Umfang wie bisher die Gelegenheit geboten, sich sportlich zu betätigen. Durch den Vergleich wird die Benutzung des Platzes nicht neu geregelt. Es wird nur auf die bestehende Benutzungsordnung hingewiesen.

Der Sachverhalt ist von der Verwaltung verantwortlich und vertraulich bearbeitet worden. Aufgrund der Niederschwelligkeit wurde die Information innerhalb des Interkreises nicht thematisiert.
Es gab auf dem Spielplatz Lange-Feld-Straße aus Sicht der Verwaltung kein Lärmproblem, lediglich eine Anwohnerin fühlte sich durch Lärm belästigt.

Bezirksbürgermeister Rödel erscheint um 19:39 Uhr im Sitzungssaal und übernimmt die weitere Sitzungsleitung. Zuvor bedankt er sich bei der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Frau Kramarek für die tatkräftige Unterstützung und die Durchführung der Sitzungsleitung.


TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Ausstattung 4. Bauabschnitt Park Kattenbrook
(Drucks. Nr. 15-2880/2018)

Bezirksratsfrau Barke trägt folgende Anfrage vor:


Nicht nur in der Sitzung am 13.6.2018 wurde die Idee zum Aufstellen von Bänken im 4. Bauabschnitt des Park Kattenbrook im Stadtbezirksrat diskutiert, bereits 2014 und 2015 wurden vom damaligen Stadtbezirksrat Einstimmige Beschlüsse gefasst. Zum einen wurden mit Antrag (DS. 15-2799/2014) vom 10.12.2014 die restlichen Verfügungsmittel für 2014 und ggf. früherer Jahre „zur Beschaffung von Parkbänken, die insbesondere im Park Kattenbrook aufgestellt werden sollen“ gebunden. Zum anderen wurde mit dem Prüfauftrag (DS. 15-1497/2015) vom 10.06.2015 die Verwaltung aufgefordert entsprechende und geeignete Stellen für Sitzbänke zu suchen. Zu diesem Prüfauftrag liegt bis heute keine Entscheidung vor.

Fragen an die Verwaltung:

1. Welche geeigneten Stellen wurden damals gegebenenfalls im Zuge der Entscheidungsfindung zum oben genannten Prüfauftrag gefunden?

2. Warum wurde dem damaligen Bezirksrat keine Entscheidung mitgeteilt?

3. Wie fällt eine heutige Entscheidung zu diesem noch offenen Prüfauftrag aus?

Beantwortet



Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der Antwort zur Drucksache 15-1497/2015 wurde im Oktober 2015 darauf verwiesen, dass „an den Kreuzungspunkten der Wegeverbindungen Mauerlinien aus Kalkstein Sitzgelegenheiten angeboten und Abfallbehälter aufgestellt werden“.

Grundsätzlich gibt es darüber hinaus geeignete weitere Standorte für Sitzbänke in den verschiedenen Parkbereichen an Wegen und Plätzen mit besonderen Blickbeziehungen und in räumlicher Anlehnung an Gehölzbestände.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Entscheidungsantwort zu dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode aus der Drucksache 15-1497/2015 wurde mit Hausmitteilung v. 05.10.2015 über 18.62.06 mitgeteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Begründung zur Entscheidung aus 2015 ist aktuell noch gültig.

Die für den Ausbau des Park Kattenbrook im 4. Bauabschnitt östlich der Kattenbrookstrift zur Verfügung stehenden Mittel konnten nur für die naturschutzrechtlich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen verwendet werden.

Für das Aufstellen und die bauliche Unterhaltung von Sitzmöbeln im Park Kattenbrook stehen derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung.

TOP 3.4.2.
Fertigstellung von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-2881/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich trägt folgende Anfrage vor:


Mit Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 08.11.2017 wurde das Umsetzen von Fahrradbügeln an der Zuschlagstraße auf die andere Straßenseite beantragt und durch Entscheidung der Verwaltung gefolgt. In dieser wird eine Durchführung „noch vor Beginn der Fahrradsaison Ende Februar / Anfang März“ zugesagt. Erfolgt sind diese Arbeiten bis heute nicht. Ebenso wurde durch Antrag dieser Fraktion in der Sitzung am 18.04.2018 das Aufstellen von Fahrradbügel im Bereich der Haltestelle Sudentenstraße beantragt und durch Entscheidung der Verwaltung ebenfalls positiv beschieden.

Allerdings konnten bisher an den zugesagten Stellen keine Fahrradbügel aufgefunden werden.

Fragen an die Verwaltung:

Wann ist jetzt mit der definitiven Umsetzung der beiden zugesagten Baumaßnahmen zu rechnen?

Beantwortet


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Eine Umsetzung kann leider erst im Frühjahr 2019 erfolgen. Die Aufträge zur Aufstellung der Bügel sind bereits erteilt, allerdings sind die Doppelparkerbügel, welche die Verwaltung dort vorgesehen hat, derzeit auf den städtischen Bauhöfen nicht verfügbar. Sobald die Verwaltung die von Seiten der Region Hannover kostenlos zur Verfügung gestellten Doppelparkerbügel erhält, werden die Aufträge abgearbeitet.

TOP 3.4.3.
Aufzug Haltestelle Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2882/2018)

Bezirksratsfrau Iri trägt folgende Anfrage vor:


Immer wieder kommt es bedauerlicherweise im Umfeld sowie in der Haltestelle Brabeckstraße zu Schäden durch Graffiti und Vandalismus. In der Regel werden diese Schäden auch erkannt und zeitnah behoben. Die neusten Schäden in Gestalt von geborstenen Glaselementen im nördlichen Aufzugsschacht sind mittlerweile aber seit einiger Zeit zu beobachten.

Frage an die Verwaltung:

Wann ist mit dem Ersetzen der geborstenen Glaselemente zu rechnen

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet.

Die ÜSTRA teilt folgendes mit:
“Die Beschädigung der Glaselemente an den Aufzügen ist uns bekannt. Diese Glaselemente müssen für die Beanspruchungssituation und die Gestaltung am Aufzug speziell gefertigt werden, daher nimmt die Beschaffung in diesem Fall mehr Zeit in Anspruch als bei anderen Ersatzteilen. Die ÜSTRA befindet sich gerade im Beschaffungsprozess für die Glaselemente. Nach aktuellem Stand erfolgt der Einbau der neuen Glasscheiben in der ersten oder zweiten Kalenderwoche 2019.“

TOP 3.4.4.
Stolpersteine am Heinemanhof
(Drucks. Nr. 15-2883/2018)

Im Rahmen der Erinnerungskultur und durch Beteiligung des Stadtbezirksrates wurden 2007 im Bereich des nördlichen Torhauses des Heinmanhofes zwei Stolpersteine für Ida und Emmy Steinfeld beantragt und nach Fertigung der entsprechenden Steine auch verlegt. Unverständlicherweise musste jetzt im Zuge der Baumaßnahmen in der Brabeckstraße und der Sanierung der Torhäuser festgestellt werden, dass beide Stolpersteine verschwunden sind und der Fußweg einen einheitlichen Belag durch Gehwegplatten aufweist. Dieser unsensible Umgang mit den Stolpersteinen und der damit verbundenen Erinnerungskultur ist für uns nichtnachvollziehbar und auf das Schärfste zu verurteilen. Mindestens bei der Bauüberwachung muss es zu Lücken gekommen sein, aber auch dass, Verhalten der dort tätigen Bauleute muss als höchst unsensibel bezeichnet werden. Ein unbewusstes Entfernen der Stolpersteine im Zuge der allgemeinen Abbrucharbeiten erscheint höchst unwahrscheinlich. Die beiden damals verlegten Stolpersteine müssen schnellstmöglich an ihren ursprünglichen Ort zurückkehren, wenn nicht im Original so sind neue anzufertigen. Bei der jetzt notwendigen erneuten Verlegung sollte außerdem ein besser wahrnehmbarer Platz, mehr in Richtung des Fußweges und weg von den Mauern des Torhauses, gefunden werden.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wer war für das Entfernen der Stolpersteine verantwortlich und gab es entsprechende Absprachen mit den zuständigen Fachbereichen?

2. Ist der Verbleib der Stolpersteine bekannt und wann ist mit der Rückkehr zu rechnen?

3. Ist es vorgesehen den Bezirksrat über den Termin der erneuten Verlegung der Stolpersteine rechtzeitig zu informieren?

Antwort wird nachgereicht

TOP 3.4.5.

Zustand des Brinksoot

(Drucks. Nr. 15-2884/2018)


Bezirksratsfrau Ehrlich trägt folgende Anfrage vor:


Der „Brinksoot“ ist als Naturdenkmal ein Teil des östlich von Wülferode gelegenen ausgedehnten Niederungsgebiet und diente seit Jahrhunderten der Viehwirtschaft.
Es ist die „Große Wülferoder Weide“. Das Gewässer wird wegen seiner Schönheit und Bedeutung für Wissenschaft und Heimatkunde geschützt.

Leider ist dieses Gewässer in den letzten Jahren von einer Krebsschere (Stratiotes aloides) zu gewuchert. Die Pflanze ist eine Wasserpflanze und bildet bis zu 40 Zentimeter große, rosettenförmig angeordnete Blätter, die in der Vegetationsperiode aus dem Wasser ragen. Dieses starke Vorkommen der Pflanze wirkt verlandungsfördern (schlammbildend in Gewässern). Dies ist jetzt im „Brinksoot“ geschehen.
Durch die lange Trockenheit in diesem Sommer ist der Wasserspiegel um gut einen Meter gesunken. Die Weiden am Rande des „Brinksoot“ sind zum Teil auseinandergebrochen. Die Pflanzen, die auf dem Legendenschild des „Brinksoot“ beschrieben stehen, sind durch die Krebsschere überwuchert worden. Die ehemalige Wasseroberfläche mit Seerosen gibt es nicht mehr.
Gleichzeitig hat auch der Vandalismus am „Brinksoot“ Einzug gehalten. Die 2 Holzbänke und der Tische wurden aus den Verankerungen gerissen. Der Tisch wurde angezündet und hat gebrannt.
Das Legendenschild bedarf einer Erneuerung. Es ist schon sehr ausgeblichen.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wer ist für die Pflege des „Brinksoot“ und das Eindämmen der dort vorhandenen Krebsschere zuständig?

2. Bis wann ist mit der Erneuerung der Bänke und des Tisches zu rechnen?

3. Wird die Beschreibung des Legendenschildes erneuert?

Beantwortet


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Zuständigkeit für die Pflege des Teiches „Brinksoot“ als Naturdenkmal liegt bei der Region Hannover. Wir haben Ihr Anliegen dorthin weitergeleitet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Erneuerung der Bänke und des Tisches ist bereits am 05.11.2018 erfolgt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die gesamte Infotafel wird entsprechend des aktuellen Beschilderungskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover im Laufe des nächsten Jahres erneuert.

TOP 3.4.6.
Radweg Gaim
(Drucks. Nr. 15-2885/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich trägt folgende Anfrage vor:


Im Zuge der Ausweisung des Bockmerholzes und der Gaim als Flora-Fauna-Habitat-Naturschutzgebiet wurden zahlreiche damalige Wegeverbindungen durch die Wälder gesperrt. Seitdem gibt es eine Wegeverbindung durch das Bockmerholz und eine entlang des westlichen Waldrandes. Diese Wegeverbindung dient auch als Zufahrt zu den dortigen Feldern. Allerdings ist der Weg im Laufe der Jahre immer weiter zugewachsen und die bereits damals schmale Fahrspur ist heutzutage für den Radverkehr kaum noch nutzbar, da sie an vielen Stellen auf wenige Zentimeter zugewachsen ist. Diese Wegeverbindung zwischen Wülferode und Laatzen ist jedoch als Alternative für Personen, welche nicht den Weg durch den Wald nehmen wollen, unablässig, da sie ansonsten nur noch die L388 nutzen können. Beobachtungen zufolge erfolgen Pflegemaßahmen auf diesem Weg nur sehr sporadisch und meisten werden nur die Büsche beschnitten und das Gras gekürzt, aber nicht zurückgedrängt.

Frage an die Verwaltung:

Werden Möglichkeiten gesehen um diese Wegeverbindung wieder so zu verbreiten, dass auch der Fahrradverkehr diese nutzen kann?

Beantwortet


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Eine Ertüchtigung des schmalen einspurigen Pfades für den Fahrradverkehr ist nicht vorgesehen.

Diese Wegeverbindung war für den Fahrradverkehr schon immer nur sehr eingeschränkt und als Nebenroute möglich. Der Weg dient in erster Linie Spaziergängern und ist zudem als Wirtschaftsweg zur Erschließung der Felder von Bedeutung. Die Pflegemaßnahmen dienen diesen Nutzungszwecken.

Als Verbindungsroute für Fahrradfahrer zwischen Wülferode und Laatzen kann zudem auch ein Fuß- und Radweg genutzt werden, der von Wülferode zum Grünen Ring führt. Auf dem Grünen Ring gelangt man dann direkt nach Laatzen.

TOP 3.5.
Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

TOP 3.5.1.
Online-‚Behördengänge‘ mit dem neuen Personalausweis
(Drucks. Nr. 15-2887/2018)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


Im Jahre 2010 wurde in der Bundesrepublik der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. In dem neuen Ausweisdokument ist ein Mikrochip eingebaut, der das Ausweisen im Internet ermöglicht.

Dafür wird auf Wunsch (bei Abholung des Personalausweises) der Mikrochip freigeschaltet. Ein zu dem Ausweis gehörendes Passwort wird der Bürgerin oder dem Bürger nach Hause geschickt.

Mit einem passenden Lesegerät kann der Ausweis im Internet für Behördengänge rund um die Uhr genutzt werden. So kann man z.B. seine Steuererklärung abgeben, Führungszeugnisse und BAFöG beantragen usw.

So ist es in ganz Bayern, Hamburg, der Stadt Wiesbaden und in vielen weiteren kleinen Kommunen bzw. Behörden möglich, online viele Behördengänge zu erledigen. Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse können online beantragt und bezahlt werden. Diese Urkunden werden dann an den Antragsteller verschickt.

Nach der von der LHH vor Kurzem eingeführten Terminpflicht bei Behördenbesuchen stellt sich nun die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, einen zusätzlichen Service wie oben beschrieben zur Entlastung der Verwaltung sowie der Bürgerinnen einzuführen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

0. Hat die Landeshauptstadt Pläne, eine ähnliche Internet-Plattform aufzubauen und diesen Service auch in Hannover anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
0. Was würde es kosten so eine Plattform aufzubauen und wie lange würde es dauern, bis diese funktionsfähig wäre?
0. Gibt es Möglichkeiten beim Aufbau einer solchen Plattform mit anderen Kommunen der Region Hannover und/oder dem Land Niedersachsen zu kooperieren?
Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zusammenfassend wie folgt:
Die in der Anfrage genannten, bereits funktionierenden Beispiele, für die man die beschriebene Personalausweis eID nutzen kann (Steuererklärung, BAFÖG, Führungszeugnis) betreffen Landes- bzw. Bundesdienstleistungen.

Im Fachbereich Öffentliche Ordnung gibt verschiedene Online Angebote, auch solche des Bundes im Zusammenhang mit der eID im Personalausweis. Diese können unter (https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Bürger-Service-in-der-Landeshauptstadt-Hannover/Bürgerämter-der-Landeshauptstadt/Bürgeramt-Online) aufgerufen werden. Dort findet man auch die Möglichkeit ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft mit der Personalausweis-eID zu beantragen (verlinktes Angebot des Bundes). Der Ausbau der Online Angebote des Fachbereiches Öffentliche Ordnung ist ein wesentliches Handlungsfeld und wird sukzessive vorangetrieben. Die in der Anfrage genannten Dienstleistungen (Urkunden, Meldebescheinigungen) werden von uns ebenfalls zukünftig Online angeboten; dies aber unabhängig von der eID.

Die Frage, ob die eID im Personalausweis auch darüber hinaus genutzt werden kann/soll, um Angebote der Verwaltung zu nutzen, wird Landes- und Bundesweit diskutiert. Nach den vorliegenden Informationen gibt es in einigen Bundesländern Kooperationen, bei denen das Land den Kommunen Funktionalitäten zur Verfügung stellt. In Niedersachsen gibt es über die bisherigen Möglichkeiten hinaus nach unserer Information keine, den Fachbereich Öffentliche Ordnung betreffenden, weiteren Dienstleistungen.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen von den Einwohner*innen angesprochen:

Spielplatz Lange-Feldstr. / Klageverfahren
Zahlreiche Einwohner*innen äußerten Ihre Irritationen darüber, dass entgegen den Interessen nicht nur der Kinder hier vorliegend aufgrund einer Beschwerde einer einzigen Anwohnerin ein solches Klageverfahren für Beeinträchtigungen sorgt. Des Weiteren fügten sie hinzu, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch den Kindern erhebliche Nachteile entstehen.

Üstra Feldbuschwende / Ampelschaltung
Die Ampelschaltung an der Haltestelle Feldbuschwende sei sehr kurz. Zudem sei die Straßenbahn, welche aus dem Tunnel kommt, recht uneinsehbar. Daher wollten Einwohner*innen wissen, wie die Situation an beiden Stellen abgeholfen werden könne.
Die Mitglieder des Bezirksrates bzw. die Fraktionen werden sich hierzu selber die Situation vor Ort ansehen, sagte Bezirksbürgermeister Rödel zu.

Kindergarten St. Johannis

Büntekamp III
Bezirksbürgermeister Rödel wies auf die von der Verwaltung unter TOP 3.1.4. dargelegten Antwort der Verwaltung hin.

Durchgeführt von 20:10 - 20:50 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am:
14.2.2018
14.3.2018
Öffentlicher Teil - wird gesondert übersandt

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Berichtspunkte


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN

TOP 8.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
„Angekommen – Wir tanzen auf dem bunten Regenbogen“. Ein Kindertheaterstück
Forum für Kultur und Wissenschaft

(Drucks. Nr. 15-2897/2018)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
für das Projekt "„Angekommen – Wir tanzen auf dem bunten Regenbogen“. Ein Kindertheaterstück“ dem Forum für Kultur und Wissenschaft e.V. ggf. Kooperationspartner:
Grundschule an der Feldbuschwende einen Betrag bis zu 1300,- € zu gewähren.


Einstimmig


TOP 8.2.
Aufbau Stahl 68 von Erich Hauser „Am Gutspark“ in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2906/2018 mit 4 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen, das Kunstwerk Stahl 68 von Erich Hauser nach der Restaurierung „Am Gutspark“ in der Nähe U-Bahnhaltestellenausgang Berkelmannstraße in Bemerode wieder aufzubauen.

Einstimmig i. V. m. der Drucksache: 15-3003/2018


TOP 8.2.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 15-2906/2018:
(Drucks. Nr. 15-3003/2018)

Antrag

zu beschließen, das Kunstwerk Stahl 68 von Erich Hauser nach der Restaurierung in der Grünfläche „Am Gutspark“ in Bemerode wieder aufzubauen. Um den Standort des Kunstwerkes in dieser Grünfläche genau und konkret zu bestimmen, organisiert die Verwaltung zeitnah einen Ortstermin mit den Mitgliedern des Interkreises und den stadtinternen Mitgliedern des Gremiums „Kunst im öffentlichen Raum“ der LHH. Ein so gefundener, genauer Standortvorschlag wird dem Bezirksrat anschließend durch neue Pläne veranschaulicht und zur Abstimmung vorgelegt.

Einstimmig

Herr Peters -Fachbereich Kultur - wird einen Ortsterminen mit den Mitgliedern des Bezirksrates verabreden, um die genaue Lage / Standort des Kunstwerkes in der vorgeschlagenen Grünfläche abzustimmen.

TOP 8.3.
Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

Herr Ziegler (Fachbereich Schule) führt in die Inhalte der Drucksache ein und Frau Ortmann (Fachbereich Kultur) ergänzt die Ausführungen.

Antrag, zu beschließen

1. eine neue 3-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und mit einer Ein-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,
2. am Schulstandort eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS zu errichten,
3. für den Schulbezirk der neuen GS Kronsberg Süd (Arbeitstitel) ein gemeinsames Schuleinzugsgebiet mit der GS Kronsberg (Arbeitstitel) festzulegen,
4. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten,
5. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen und
mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie
6. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.1.
Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018

(Drucks. Nr. 15-3004/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018 wird in den Punkten 1. und 2. wie folgt geändert:


Antrag, zu beschließen

1. eine neue 4-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und mit einer Ein-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,
2. eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS in einem anderen Gebäude bzw. in anderen Räumlichkeiten im Quartier Kronsberg Süd unterzubringen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.4.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Herr Clausnitzer - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung - informiert und erläutert den Hintergrund der vorliegenden Drucksache.


Antrag,

1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und

2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


Einstimmig

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich bei Herrn Clausnitzer, ob neben diesen beiden angegebenen Straßen auch weitere Straße in den Lärmaktionsplan enthalten sein werden. Der Versuch werde mit diesen beiden Straßen, die angemeldet wurden, durchgeführt werden.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2562/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung ergänzt die im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode fehlenden Legenden-tafeln an den Straßennamensschildern (Richtzeichen „Zeichen 437“) Anni-Rath-Weg, Erna-Winkelhoff-Straße und Irmhild-Warweg-Straße an beiden Enden und am Arthur-Gerlt-Weg am nördlichen Ende.



Erledigt durch Drucksache_Nr: 15-2898/2018


TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2562/2018:
Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen

(Drucks. Nr. 15-2898/2018)

Bezirksratsherr Rücker verliest den Antrag und begründet ihn


Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Antrag „Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen“ (DS Nr. 15-2562/2018) wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung ergänzt die im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode fehlenden Legenden-tafeln an den Straßennamensschildern (Richtzeichen „Zeichen 437“) Anni-Rath-Weg, Erna-Winkelhoff-Straße und Irmhild-Warweg-Straße an beiden Enden und am Arthur-Gerlt-Weg am nördlichen Ende. Die Texte für die Tafeln sind mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen. Die Finanzierung der sieben Legendentafeln erfolgt aus Mitteln des Bezirksrates (130,00 Euro pro Tafel).



Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 9.1.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS. 15-2898/2018 (Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen)
(Drucks. Nr. 15-3005/2018)

Bezirksratsherr Konietzny verliest den Antrag und begründet ihn


Antrag

Der im Antrag befindliche vorletzte Satz: "Die Texte für die Tafeln sind mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen."

wird durch folgenden Satz ersetzt:

„Dazu setzt sie zum einen die in der DS. 15-1956/2009 S1 gefallene Entscheidung für das Legendschild Anni-Rath um, außerdem wird der Einstimmige Beschluss des Bezirksrates zur DS. 15-1133/2012 zum Arthur-Gerlt-Weg umgesetzt und für die beiden anderen Wege wird als Grundlage für die Legendentexte die Begründung zur Beschlussdrucksache 0391-2004 (1 Anlage) zur Benennung der beiden Straßen im Stadtteil genutzt und dann mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen.“

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.2.

Öffnung der Einmündung Steinkampweg für den Radverkehr

(Drucks. Nr. 15-2899/2018)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die derzeit straßenübergreifende Absperrung der Steinkampstraße nahe der Brabeckstraße mit einer Schutzplanke und einer Aufpflasterung ist baulich so zu öffnen, dass der Radverkehr gut passieren kann, weiterhin aber keine KfZ.

Erledigt durch Neufassung


TOP 9.1.2.
Öffnung der Einmündung Steinkampweg für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2899/2018 N1)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge in Abstimmung mit dem Eigentümer prügen, ob die derzeit straßenübergreifende Absperrung der Steinkampstraßeweg nahe der Brabeckstraße mit einer Schutzplanke und einer Aufpflasterung ist baulich so geöffnet werden kann, dass der Radverkehr gut passieren kann, weiterhin aber keine KfZ.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.1.3.
Prüfung Standort 6. Grundschule auf Gelände Kronsberger Hof
(Drucks. Nr. 15-2900/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung prüft über die bisher diskutierten Vorschläge zur Ansiedlung einer sechsten Grundschule im Stadtbezirk hinaus, ob der Bau einer Grundschule auf dem Gelände des ehemaligen „Kronsberger Hofes“ in Bemerode - ggf. auch mit einem Zukauf von Fläche - möglich ist.

Erledigt durch Änderungsantrag: Drucksachen_Nr:
15-3006/2018



TOP 9.1.3.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache-Nr: 15-2900/2018 / TOP 9.1.3.
(Drucks. Nr. 15-3006/2018)

Bezirksratsherr Ranke verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 9.1.3

Der Bezirksrat möge den Antrag in folgender geänderter Fassung beschließen:

Die Verwaltung prüft über die bisher diskutierten Vorschläge zur Ansiedlung einer sechsten Grundschule im Stadtbezirk hinaus, ob der Bau einer Grundschule auf dem Gelände des ehemaligen „Kronsberger Hofes“auf der Freifläche am Kattenbrookstrift auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle „Krügerskamp“, oder an einem anderen schulplanerisch geeigneten Ort in Bemerode - ggf. auch mit einem Zukauf von Fläche - möglich ist.

Einstimmig


TOP 9.1.4.
Erhöhung der Radverkehr-Sicherheit an der Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2901/2018)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Entlang der Radverkehrshauptroute Bemeroder Straße werden umgehend beide Radwege an sämtlichen Kreuzungen und Einmündungen in roter Farbe markiert.

Einstimmig


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Standort für die „Windtänzerin“
(Drucks. Nr. 15-2888/2018)

Bezirksratsfrau Barke verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Im Zuge der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Kunstwerkes die „Windtänzerin“, welche Teil des „Kronsberger Kunstpfad“ ist, wird in Absprache mit der Künstlerin geprüft ob nicht ein eher westlicher Standort im Bereich des Paul-Theile-Weges gefunden werden kann.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.2.2.
Sanitäre Anlagen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2889/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Bürgergemeinschaft Wülferode, der FF Wülferode und dem TSV Wülferode wird geprüft, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen um im Freiraum zwischen dem Zugangsbereich der Mehrzweckhalle, im Rücken des Feuerwehrgerätehauses und des sanitären Anbaues eine barrierefreie und behindertengerechte städtische WC-Anlage errichtet werden kann.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.2.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2889/2018 / TOP 9.2.1.
(Drucks. Nr. 15-3007/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn


Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag DS Nr. 15-2889/2018 wird wie folgt geändert:

Antrag

In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Bürgergemeinschaft Wülferode, der FF Wülferode und dem TSV Wülferode wird geprüft, ob und wie ein barrierefreies und behindertengerechtes WC in den bestehenden Gebäuden (Mehrzweckhalle, sanitärer Anbau, Alte Schule) herzustellen ist bzw. ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Freiraum zwischen dem Zugangsbereich der Mehrzweckhalle, im Rücken des Feuerwehrgerätehauses und des sanitären Anbaues eine barrierefreie und behindertengerechte städtische WC-Anlage errichtet werden kann.

4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.2.3.
Parkmöglichkeiten Feuerwehrhaus Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2890/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Von der Verwaltung wird in Absprache mit dem Einsatzkommando der FF Wülferode geprüft, welche geeigneten Maßnahmen im Umfeld des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode ergriffen werden können, um den Einsatzkräften (gerade auch denjenigen welche nicht aus Wülferode kommen) bei Alarmierung geeignete Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Eine geeignete Maßnahme könnte eventuell sein, dass die ausgewiesene Halteverbotszone zwischen der Einmündung Mushop und dem Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus auf der südlichen Seite der Kirchbichler Str. für Einsatzfahrzeuge der FF Wülferode freigegeben wird.

Einstimmig


TOP 9.2.4.
Ausweisung Zum Siemenshop als Spielstraße
(Drucks. Nr. 15-2891/2018)

Antrag

Die Straße Zum Siemenshop wird nach dem Übergang aus der Rüterwiese bis zur Niederfeldstraße als Spielstraße ausgewiesen und am Anfang und Ende mit den entsprechenden Verkehrszeichen versehen.

Erledigt durch Änderungsantrag_Drucksachen-Nr:
15-3008/2018



TOP 9.2.4.1.
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2891/2018: Ausweisung Zum Siemenshop als Spielstraße
(Drucks. Nr. 15-3008/2018)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag DS Nr. 15-2891/2018 wird wie folgt geändert:


Antrag

Die Verwaltung prüft mit Einbeziehung aller Anwohner*innen und Anwohner der Straße Zum Siemenshop, ob die Straße nach dem Übergang aus der Rüterwiese bis zur Niederfeldstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und am Anfang und Ende mit Verkehrszeichen 325.1 bzw 325.2 versehen werden soll. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, wird die Straße in diesem Teil als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.2.5.
Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2892/2018)

Bezirksratsfrau Barke verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Die Tagesordnungen des Integrationsbeirates werden zeitnah zusätzlich in das öffentlich zugängliche Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover z.B. unter einem Reiter „Integrationsbeiräte“ eingepflegt und sind damit an einer zentralen Stelle zu finden.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktioneller Antrag auf Verwendung eigener Mittel:
-Zuwendungsantrag Schützengesellschaft Bemerode 1838 e. V.

(Drucks. Nr. 15-3009/2018)

Antrag


Verwendung eigener Haushaltsmittel

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Schützengesellschaft Bemerode von 1838 e.V. aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 850,00€ zu gewähren um die Anschaffung einer Lichtpunktanlage zu unterstützen.
Nach Abschluss der Projekte oder der Einzelmaßnahme ist alsbald ein kurzer Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister, ggf. mit Fotos illustriert zu übermitteln. In diesem soll auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege beschrieben werden.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.
Interfraktioneller Antrag auf Verwendung eigener Mittel: Gewährung von Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-3010/2018)

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel
1. Der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500,00 € zu gewähren. Mit diesen Mitteln soll der Bestand an Geschirr im Feuerwehrhaus wieder
auf einen einheitlichen Stand gebracht werden.
2. Dem Kindergarten Kronsbergkrümel in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 2200,00 € zu gewähren.
Hier muss dringend eine neue Gastronomie-Spülmaschine angeschafft werden um das vorhandene, defekte Gerät zu ersetzen.
3. Dem Spielmanns- und Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr Hannover aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 3600,00 € zu gewähren um die Anschaffung neuer Musikinstrumente zu unterstützten.
4. Der Kindertagesstätte Minimuki e.V in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 5000,00 € zu gewähren. Mit diesen Mittel soll die Anschaffung und Einrichtung einer eigenen Küche gewährt werden, um die Kinder mit frischem und selbst zubereitetem Essen zu versorgen.
5. Der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1500,00 € zu gewähren. Hier wird die Anschaffung von Bekleidungstaschen für die persönliche Schutzausrüstung der Kameradinnen und Kameraden unterstützt.
6. Dem Schachzentrum Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1150,00 € zu gewähren.
Mit diesen Mitteln wird die Anschaffung von Schachuhren, Uhrenkoffern und Spielesets unterstützt.

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:42 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:


Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin