Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 12.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.12.2018)
Protokoll (erschienen am 24.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 20.12.2018

PROTOKOLL

23. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch,
12. Dezember 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 13.00 Uhr
Ende 14.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordneter Machentanz) (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) für Beigeordneten Machentanz

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kämpfe Gleichstellungsbüro
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Herr Dix Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Herr Fuhrberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kalmus Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation
Frau Krause Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Herr Lücke Fachbereich Personal und Organisation
Frau Stärk Fachbereich Jugend und Familie
Herr Vogelsang Dezernat V
Frau Volkmann Fachbereich Personal und Organisation
Herr Waldburg Fachbereich Soziales
Frau Weiß Fachbereich Jugend und Familie
Frau Wildermann Dezernat V
Frau Wilke Fachbereich Jugend und Familie

Für die Niederschrift:
Herr Kohlmeyer Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.11.2018

2. Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2525/2018 mit 2 Anlagen)

3. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 30.11.18)
(Informationsdrucks. Nr. 2981/2018 mit 1 Anlage)

4. Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion
(Drucks. Nr. 2700/2018 mit 4 Anlagen)

5. Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2636/2018 mit 1 Anlage)

6. Perspektiven Beschäftigungsförderung
(Drucks. Nr. 2605/2018)

7. Evaluation 2017 zur "Sozial nachhaltigen Beschaffung" der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2468/2018 mit 1 Anlage)

8. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2831/2018)

9. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls des Organisations- und Personalausschusses am 14.11.2018

11. Stellenpläne 2019 sowie 2020 - Verwaltungsentwurf
(Drucks. Nr. 2512/2018 N1 mit 2 Anlagen)

12. Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme von Switche (Los 1) sowie die Lieferung von Patch- und Anschlusskabeln (Los 2)
(Drucks. Nr. 2655/2018)

13. Ernennungen von Beamtinnen und Beamten

13.1. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 2830/2018)

13.2. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 2829/2018)

13.3. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 2828/2018)

13.4. Ernennung einer Beamtin
(Drucks. Nr. 2827/2018)

13.5. Ernennung einer Beamtin
(Drucks. Nr. 2826/2018)

14. Einstellungen und Höhergruppierungen

14.1. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2824/2018 mit 1 Anlage)

14.2. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2893/2018 mit 1 Anlage)

14.3. Einstellung einer/eines Beschäftigten

14.4. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2817/2018 mit 1 Anlage)

14.5. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2980/2018 mit 1 Anlage)

14.6. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2818/2018 mit 1 Anlage)

14.7. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2819/2018 mit 1 Anlage)

15. Vertragsverlängerung

15.1. Vertragsverlängerung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2820/2018)

15.2. Vertragsverlängerung und Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2821/2018 mit 1 Anlage)

15.3. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten     
(Drucks. Nr. 2822/2018)

15.4. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2823/2018)

15.5. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2825/2018)

15.6. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2859/2018)

16. Bericht der Dezernentin



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 23. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 14.5 seien Drucksachen nachgereicht worden, der Tagesordnungspunkt 14.3 werde von der Verwaltung zurückgezogen.
Nach der Ausschussitzung lade die Verwaltung anlässlich des Jahresabschlusses zum traditionellen Kaffeetrinken im Gartensaal ein.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.11.2018

Ratsherr Wolf machte darauf aufmerksam, dass Bezirksbürgermeisterin Kupsch in der Anwesenheitsliste fälschlicherweise auch als Grundmandatsträgerin aufgeführt worden sei.

Frau Diers bestätigte diese Feststellung und sagte eine Korrektur zu.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning über das entsprechend geänderte Protokoll abstimmen.

Einstimmig mit Änderung


TOP 2.
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2017
(Informationsdrucksache Nr. 2525/2018 mit 2 Anlagen)

Frau Diers wies darauf hin, dass die vorgelegte Drucksache bereits am 3. Dezember 2018 im Gleichstellungsausschuss ausführlich diskutiert und zur Kenntnis genommen worden sei.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine Wortmeldungen gab.

Zur Kenntnis genommen


TOP 3.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 30.11.18)
(Informationsdrucksache Nr. 2981/2018 mit 1 Anlage)

Frau Diers berichtete, dass sich die Prognose etwas verschlechtert habe und die Überschreitung in einem Umfang von annähernd einer Million Euro leicht geringer ausfalle als in der vergangenen Prognose. Diese Abweichung im Rahmen von weniger als einem Prozent der gesamten Personalkosten sei aber, auch nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes, ein sehr gutes Ergebnis. Ursächlich für die Veränderung sei zunächst, dass die Angebote der Altersteilzeit mehr in Anspruch genommen würden als erwartet. Darüber hinaus sei die schwer abschätzbare Summe der Abfindungen für Beamtinnen und Beamte, die zur Stadtverwaltung wechselten oder sie verließen, ungünstiger ausgefallen als kalkuliert. Auch scheinen die erheblichen Anstrengungen der Fachbereiche, vakante Stellen zu besetzen, einen Ausschlag gegeben zu haben.

Beigeordnete Kastning fragte nach, ob in der Januar- oder Februarsitzung der Rückblick auf den Personalaufwand 2018 möglich sei.

Frau Diers bestätigte dies.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, stellte Beigeordnete Kastning die Kenntnisnahme der Drucksache fest.

Zur Kenntnis genommen


TOP 4.
Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion
(Drucks. Nr. 2700/2018 mit 4 Anlagen)

Antrag,

die Kostenerhöhung für das Programm „Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion“ für Personal- und Sachaufwendungen gemäß des beigefügten Kostenrahmens (siehe Anlage 1), den perspektivischen Ausbau der Stelle der Programmkoordination (siehe Anlage 2) und die Eingruppierung der heilpädagogischen Fachkräfte analog S 12 TVöD (BXXIV Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)) zu beschließen.

Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass die vorgelegte Drucksache bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert und bei einer Enthaltung beschlossen wurde und stellte fest, dass keine Wortmeldungen gewünscht waren.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.
Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2636/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Einrichtung von 25,45 Stellen für Vertretungskräfte des pädagogischen Personals im Gruppendienst der städtischen Kindertagesstätten zum 01.01.2019 zu beschließen.

Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass auch diese Drucksache bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert und einstimmig beschlossen wurde und bat um Abstimmung,

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, bat Beigeordnete Kastning um Abstimmung.

Einstimmig


TOP 6.
Perspektiven Beschäftigungsförderung
(Drucks. Nr. 2605/2018)

Antrag,

die Beschäftigungsförderung zu stabilisieren und dafür die Verwaltung zu ermächtigen, befristet für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bis zu 20 zusätzliche Mitarbeiter*innen zu beschäftigen und zur Gegenfinanzierung die Ausbildungsschlosserei im Bereich 50.4 bis spätestens 2021 sozialverträglich zu schließen sowie zu prüfen, ob ab Mitte 2020 die Stadtgärtnerei als Arbeitsgebiet des Bereichs 50.4 unter Maßgabe der dann gültigen Regelungen der Beschäftigungssicherung geschlossen werden kann.

Beigeordnete Kastning informierte darüber, dass die Drucksache bereits im Sozialausschuss ausführlich behandelt und einstimmig beschlossen wurde.

Ratsherr Wolf merkte an, dass seine Gruppe im Sozialausschuss krankheitsbedingt nicht vertreten gewesen sei und einige Punkte der Drucksache kritisch betrachte. Er werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Beigeordnete Kastning ließ über die Drucksache abstimmen, nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
Evaluation 2017 zur "Sozial nachhaltigen Beschaffung" der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2468/2018 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine Wortmeldungen gab.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2831/2018)

Antrag,

zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren

Sascha Brungs, Freiwillige Feuerwehr Wettbergen
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister

zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, bat Beigeordnete Kastning um Abstimmung.

Einstimmig



TOP 9.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski berichtete über das Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Zulagen und Überstundenvergütungen. Oberbürgermeister Schostok habe am 13. Juni 2018 das Personaldezernat aufgefordert, die rechtliche Aufarbeitung der Behandlung von Überstunden und der Zulässigkeit von Zulagen vorzunehmen. Weiterhin habe er angeordnet, diese Aufarbeitung dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorzulegen und darüber hinaus auch ein externes Unternehmen mit der Prüfung zu beauftragen. Hierüber habe der Oberbürgermeister am 21. Juni 2018 den Rat und Verwaltungsausschuss informiert. Seit Mitte November liege der angeforderte Bericht der Verwaltung dem Rechnungsprüfungsamt vor, das möglichweise noch Nachfragen stellen werde. Die Vergabe des zusätzlichen Prüfauftrags an ein externes Unternehmen werde derzeit vorbereitet, so dass eine parallele Prüfung möglich sei. Stadträtin Rzyski gehe davon aus, noch im ersten Quartal 2019, vermutlich im März, erste Ergebnisse berichten zu können.

Auf Grundlage tarifrechtlicher und gesetzlicher Regelungen gewähre die Landeshauptstadt Hannover, wie andere Kommunen auch, Zulagen. Insgesamt handele es sich um 32 Zulagenarten, beispielsweise Zulagen für Vorarbeiter/innen, Gefahrenzulagen, Zulagen für Techniker/innen, Kinderheimzulagen, Siechenzulagen, Meister/innen- oder Vertretungszulagen. Im Jahr 2017 seien in Summe ca. 12 Millionen Euro als Zulagen an mehrere tausend Beschäftigte ausgezahlt worden. Für jede einzelne Zulage gebe es einen Rechtsgrund. Zulagen würden auch als Mittel der Personalgewinnung eingesetzt. Bei ca. 20 Arbeitsplätzen der mittleren Führungsebene habe die Verwaltung in der Vergangenheit Zulagen gezahlt, um Personal zu halten oder zu gewinnen. Dies sei erforderlich gewesen, um eine finanzielle Schlechterstellung bei Höhergruppierung auszugleichen, Mitarbeitende, die unverzichtbar seien und Wechselabsichten gehabt hätten, an den Arbeitsplatz zu binden oder um neue Mitarbeiter/innen zu gewinnen.

Wie viele andere öffentliche Verwaltungen auch, habe die Stadt Hannover Personalgewinnungsprobleme und nutze alle Möglichkeiten, diesem Phänomen konstruktiv zu begegnen. Sie unternehme erhebliche Anstrengungen um Personal zu gewinnen und zu halten. Zudem herrsche am Standort Hannover ein starker Wettbewerb mit einer hohen Anzahl kommunaler Einrichtungen und Unternehmen. Einige Kommunen würden bereits sogenannte "Arbeitsmarktzulagen" gewähren. Seit 2009 erlaube der kommunale Arbeitgeberverband in diesem Zusammenhang Zulagenzahlungen in Höhe von zwei Stufen. Diese ursprünglich für IT-Kräfte ermöglichten Zulagen von bis zu 1.000 Euro könnten seit Mitte 2018 auch für andere Fachkräfte gewährt werden. Die neue Entgeltordnung biete zudem Möglichkeiten, die bisherigen Instrumente durch vereinheitlichte, attraktive Regelungen abzulösen. In diesem Zuge sei die Verwaltung damit befasst, ihr Zulagensystem anzupassen. Unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates werde die Verwaltung diesbezüglich Kriterien zur Vergabe von Zulagen entwickeln und dem Organisations- und Personalausschuss vorstellen.

Für Mehrarbeit in Form geleisteter und spitz abgerechneter Überstunden gemäß § 8 TVöD habe die Verwaltung im Jahr 2017 in Summe rund 2,6 Millionen Euro an etwa 2.500 Beschäftigte ausgezahlt. Diese seien für Arbeitsspitzen angefallen, so wie sie beispielsweise infolge einer kurzfristigen Gesetzesänderung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss aufträten. Auch bei der Organisation der Feriencard oder der Durchführung von Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen fielen spitz abzurechnende Überstunden an. Die Anzahl der spitz abgerechneten Überstunden und der Summe der Auszahlungen würden jährlich dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und seien nicht gerügt worden.

Für pauschale Überstundenvergütungen sei im Jahr 2017 in Summe rund eine Million Euro an etwa 140 Beschäftigte ausgezahlt worden. Diese Praxis habe das Rechnungsprüfungsamt kritisiert, aber nicht gerügt und habe auch keinen Bericht angefordert. Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung der Verwaltung habe die Stadt daher an diesem Verfahren festgehalten. Ein Beispiel für pauschalierte Überstundenvergütungen sei z.B. die Tätigkeit der Anrichte im Rathaus, deren Beschäftigte regelmäßig in einem bestimmten Umfang Überstunden leisteten. Diese Überstunden seien in der Dienstplanung der Beschäftigten fixiert und eingeplant. Betroffen seien aber auch Schulhausmeister/innen und Beschäftigte in Bereitschaftsdiensten, bei denen Überstunden regelmäßig anfielen und auch von den Beschäftigten als Teil des Entgeldes eingeplant seien. Eine Spitzabrechnung würde sowohl zu Verzögerungen in der Auszahlung als auch zu Mehraufwand in der Lohnabrechnung führen. Daher sei für Stellen, bei denen sich über einen längeren Zeitraum regelmäßig ein bestimmter Anfall von Überstunden beobachten lasse, eine pauschale Überstundenvergütung eingeführt worden. Im Bereich der Hausmeister/innen und Hauswarte habe sich dabei gezeigt, dass die pauschalen Überstundenregelungen nicht mehr ausreichten und eine Aufstockung des Personals erforderlich gewesen sei. Es handele sich bei den pauschalierten Überstundenvergütungen um ein System, das auf Erfahrungswerten basiere und regelmäßig überprüft werde.

Entgegen dem Anschein, den die Presseberichterstattung wecke, würden generell keine Überstunden vergütet, die nicht auch tatsächlich geleistet würden.

Ratsherr Pohl dankte Stadträtin Rzyski für die Berichterstattung. Er könne jedoch die Rechtsgrundlage für pauschale Überstundenvergütungen im TVöD nicht finden und bitte um Mitteilung der exakten Fundstelle. Darüber hinaus erinnere er daran, dass der Organisations- und Personalausschuss vor wenigen Jahren schon einmal einen Bericht zum Zeiterfassungssystem der Stadtverwaltung angefordert habe. Ihn interessiere, ob ein elektronisches Zeiterfassungssystem gleichermaßen Grundlage für die Erfassung und Abrechnung von Überstunden sein könne. Die Zeiterfassung auf Stempelkarten sei nicht mehr zeitgemäß. Abschließend fragte Ratsherr Pohl, ob bei der Zulagengewährung die erforderliche Gleichbehandlung gegeben sei, dass für vergleichbare Tätigkeiten auch immer gleichermaßen Zulagen gewährt oder nicht gewährt würden.

Herr Kallenberg erläuterte, dass die Rechtsgrundlage für pauschalierte Überstundenvergütung in § 24 Abs. 6 TVöD gegeben sei. Auch im Zuge der umfangreichen Presseberichterstattung sei darauf hingewiesen worden, dass die Pauschalierung von Zulagen und Entgeltbestandteilen zulässig sei. Die erwünschte Gleichbehandlung bei der Gewährung von Zulagen werde selbstverständlich gewährt. Wenn es sich um vergleichbare Tätigkeiten handele, gebe es nach der entsprechenden Zulagenart auch einen vergleichbaren Anspruch auf die Gewährung der Zulage.

Frau Diers ergänzte, dass jeder Antrag auf Überstunden, sei es für Einzelarbeitsplätze oder Gruppen, auf Plausibilität geprüft werde. Die Stempeluhren für die Zeiterfassung auf Karten seien im Rathaus und anderen Pilotbereichen bereits abgeschafft. In den Fachbereichen Büro Oberbürgermeister, Personal und Organisation, Gebäudemanagement und bei der Stadtentwässerung sei die Selbsterfassung der Arbeitszeiten am PC mit automatischer Auswertung, so wie andere Firmen es auch umsetzten, erfolgreich eingeführt worden. Momentan werde mit der Verwaltungsspitze und dem Gesamtpersonalrat der Einsatz einer systematischen Zeiterfassung diskutiert.

Stadträtin Rzyski fügte hinzu, dass es nicht an allen Arbeitsplätzen der Verwaltung eine Zeiterfassung gebe. An klassischen Büroarbeitsplätzen könne sich das pilotierte Verfahren bewähren, zumal dort auch überwiegend eine Flexibilisierung der Arbeitszeit möglich sei. In Bereichen wie Kindertagesstätten, Jugendzentren und Betriebshöfen gebe es sehr viele Arbeitsplätze ohne Zugang zu einem installierten Zeiterfassungssystem, die anders strukturiert und organisiert seien und bei denen sich die Arbeitszeiten u.a. starr an den Öffnungs- bzw. Präsenzzeiten zusammen mit Vor- und Nachbereitungszeiten orientierten.

Frau Gödecke merkte an, dass das Thema Zeiterfassung gerade erst am 11. Dezember im Forum der Fachbereichsleitungen diskutiert worden sei. Der Gesamtpersonalrat vertrete eine klare Haltung gegenüber der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems. Neben den Problemen, die Stadträtin Rzyski geschildert habe, gebe es auch im Bereich des mobilen Arbeitens Schwierigkeiten, dieses Arbeitsmodell in eine klassische Systemlösung einzupassen. Vor allem aber gehe eine solche Systemeinführung mit immensen Kosten einher, die vor dem Hintergrund der Kürzungen bei der Aufstellung des Stellenplans nicht vertretbar seien. Die Stadt Nürnberg habe gerade drei Millionen Euro in den Aufbau eines Zeiterfassungssystem investiert, dem jährlich Wartungskosten in Höhe von 200.000 Euro folgten. Mit der pilotierten Selbsterfassungslösung in Tabellenform seien zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen zufrieden und auch aus Sicht des Gesamtpersonalrats sei es eine gute Lösung.

Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass er, obwohl er den Erklärungen Stadträtin Rzyskis über die Rechtmäßigkeit der Zulagengewährung und Überstundenvergütung durchaus zustimmen könne, den Eindruck eines sehr unübersichtlichen und intransparenten Systems gewonnen habe. Er könne daher nachvollziehen, dass investigativer Journalismus, etwa des Magazins "Der Spiegel", bei der Betrachtung über einiges stolpern würde. Bezüglich der Zulagengewährung zur Bindung von Beschäftigten warne er davor, dass Beschäftigte die Verwaltung zur Gewährung von Zulagen nötigen könnten und dass Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Beschäftigten drohten, die dieses nicht täten. Auch wenn diese Zulagengewährung rechtlich zulässig sei, könne aus Gründen der Gerechtigkeit ein anders Verfahren zu wählen sein.

Stadträtin Rzyski entgegnete dass sie diese Schilderungen durchaus nachvollziehen könne. Das gesamte Tarif- und Tarifvertragssystem, auch in anderen Beschäftigungsbereichen wie etwa der Gastronomie oder Banken, sei sehr kompliziert und könne von engagierten Journalist/innen ohne einschlägige Kenntnisse nur schwer durchdrungen werden. Es handele sich aber um einen Trugschluss, wenn man annehme, dass Systeme, die man selbst nicht verstehe, automatisch auch nicht in Ordnung seien. Diese Sichtweise sei wohl menschlich, aber nicht angemessen. Ein weiterer Aspekt sei, dass seitens der Journalist/innen oftmals gezielt nach bestimmten Einzelpersonen gefragt werde. Solche Auskünfte gebe die Verwaltung aber grundsätzlich nicht. Legitim sei hingegen die Frage, für welche Beschäftigtengruppen Zulagen oder pauschale Überstundenvergütungen gewährt würden. Die Plausibilität des Tarifsystems werde erkennbar, wenn man sich mit den Zulagenarten des TVöD im Einzelnen befasse. Auch zum Sicherstellen der Gleichbehandlung von Beschäftigten sei es wichtig, Transparenz über die Gewährung von Zulagen für bestimmte Tätigkeitsgruppen herzustellen. Deswegen wolle die Verwaltung, wie bereits angekündigt, gemeinsam mit dem Organisations- und Personalausschuss die Kriterien für die Gewährung von Zulagen festlegen.

Frau Diers ergänzte, dass sich auch am Beispiel der erwähnten Fachkräftezulage die Frage stelle, weshalb sie nur im Zuge der Gewinnung von externem Personal gewährt werden könne und nicht für die Beindung des Bestandspersonals. Erste andere Städte böten mittlerweile sogar eine Pauschale für Beschäftigte an, die Personal gewinnen. Die Stadt Hannover sehe einen hohen Diskussionsbedarf, um sicherzustellen, dass die erweiterten Möglichkeiten des kommunalen Arbeitgeberverbandes sehr gezielt, gerecht und transparent eingesetzt werden.

Ratsherr Gill begrüßte, dass die Ungerechtigkeit abgebaut werden solle, die dadurch entstehe, dass neu gewonnenes Personal anders behandelt werde als Bestandspersonal. Bezüglich der Zulagen, die seines Wissens im städtischen Lohnabrechnungssystem trennscharf abgebildet sein, interessiere ihn, ob es auch eine Art "Sonstiges" gebe, eine Sammelkategorie für nicht einsortierbare Zulagen.

Herr Kallenberg antwortete, dass im Abrechnungssystem tatsächlich mehr als 900 Lohnarten hinterlegt seien. Darin enthalten seien aber auch Lohnarten, die mittlerweile ausgelaufen seien und nicht mehr verwendet würden, da ihnen heute die Rechtsgrundlage fehle. Für andere Zulagen gebe es hingegen nicht immer eine Lohnart. Solche Zulagen würden daher aus technischen Gründen mit den bestehenden Lohnarten abgerechnet. Den Beschäftigten werde die Zusammensetzung ihrer Entgelte aber auf den Abrechnungs-
blättern übersichtlich dargestellt und sie könnten sich jederzeit bei den dort angegebenen Ansprechpartner/innen informieren.

Ratsfrau Steinhoff dankte Stadträtin Rzyski für ihren Bericht. Auch sie habe bei der Gewährung von Zulagen zur Personalgewinnung und -bindung aufgehorcht und begrüße die Begutachtung durch das Rechnungsprüfungsamt, dessen sorgfältige und selbstbewusste Arbeitsweise ihr auch aus dem Haushalts- und Finanzausschuss bekannt sei. Beim "Equal Pay", der Gleichbezahlung weiblicher und männlicher Beschäftigter, erziele die Verwaltung ein gutes Ergebnis. Es gebe auf dem Arbeitsmarkt aber immer wieder Fälle, in denen sich zeige, das männliche Beschäftigte ihre Gehaltsforderungen sehr viel "forscher" formulierten. Sie bitte daher ausdrücklich darum, sehr genau darauf zu achten, dass mit der Gewährung von Zulagen nicht die Gleichbehandlung ad absurdum geführt werde.

Ratsherr Engelke merkte an, dass er die Diskussion über Zulagen spannend finde. Letztendlich sei dies aber Verhandlungssache der Tarifparteien und nicht des Rates. Bezüglich der digitalen Zeiterfassung könne er die Bedenken des Gesamtpersonalrats nicht in Gänze teilen. Um im digitalen Zeitalter anzukommen, werde schließlich auch für den Ausbau der Netzwerkanbindung von und in Schulen und die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Tablets viel Geld investiert. Auch die elektronische Zeiterfassung beim mobilen Arbeiten sei etwa bei Kundendienstmonteurinnen und -monteuren kleiner und großer Betriebe längst Standard und erfolge über das Smartphone. Er kenne zahlreiche Handwerksbetriebe in Hannover, die elektronische Zeiterfassungssysteme deutlich günstiger eingeführt hätten als die Stadt Nürnberg, auch wenn die Rahmenbedingungen eventuell nicht vergleichbar seien. Ratsherr Engelke bat die Verwaltung daher, Vergleiche mit anderen Städten über die Kostenschätzungen für Investitions- und Wartungsaufwände durchzuführen. Die Aufwände für den Betrieb des städtischen Stempelkartensystems und die manuelle Übertragung der Zeiten in ein Lohnabrechnungssystem seien den Kosten eines elektronischen Systems durchaus gegenüberzustellen.

Beigeordnete Kastning schlug vor, die Diskussion über eine Umstellung des Zeiterfassungssystems in einer Sitzung im ersten Quartal 2019 fortzuführen. Die Verwaltung solle hierfür aufbereiten, welche Modelle der elektronischen Zeiterfassung für Hannover in Frage kämen und mit welchen finanziellen Auswirkungen zu rechnen sei. Diesem Vorgehen stimmten die Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses zu.

Frau Gödecke informierte darüber, dass die Verwaltung und der Gesamtpersonalrat bereits über die Zulagengewährung zur Bindung von Fachkräften diskutierten und der Gesamtpersonalrat Zulagenzahlungen in der genannten Höhe an einzelne Personen nicht mittragen werde. Die Verwaltung müsse auch ihrem vorhandenen Personal gerecht werden und dürfe nicht in die Situation kommen, dass Beschäftigte erst mit dem Arbeitgeber/innenwechsel drohen müssten. Die Diskussion sei aber aufwändig und werde daher sicher nicht in den nächsten vier Wochen abgeschlossen sein.

Ratsherr Wolf stellte heraus, dass Transparenz relativ sei. Selbstverständlich dürften schutzbedürftige Daten nicht veröffentlicht werden. Ihm sei jedoch unklar, ob die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der benannten Zulagen und Überstundenvergütungen auch dem betroffenen Journalisten zugänglich gewesen seien. Diesbezüglich interessiere ihn, ob bei der Verwaltung in dieser Richtung nachgefragt worden sei. In der freien Wirtschaft sei es üblich, dass wechselwillige Beschäftigte mit verschiedenen Zulagen und Gratifikationen gebunden würden. Dies sei den Beschäftigten, mit denen er gesprochen habe, auch bekannt und verständlich. Die kritische Presseberichterstattung über die vorliegenden Themen sei aber auch erst durch die bekannten Vorgänge in der Verwaltungsspitze angestoßen worden. "Wenn der Fisch, der vom Kopf her stinkt, dann irgendwann einmal nicht mehr stinkt", werde sich das Ganze hoffentlich in Wohlgefallen auflösen. Bezüglich der digitalen Zeiterfassung hob Ratsherr Wolf hervor, dass die Selbsterfassung ein Zeichen des Vertrauens gegenüber den Beschäftigten sei und ihre Motivation steigern könne. Mit dieser Erfassungsform habe es in den Pilotbereichen auch bisher keinen Vertrauensmissbrauch gegeben.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die unrechtmäßigen Zulagen nicht durch die Verwaltungsspitze, zu der sie auch sich selber zähle, gewährt worden seien. Sie könne sich mit dem dargestellten Bild in keiner Weise identifizieren.

Ratsherr Wolf warf ein, dass es sich bei dem bewussten Satz um ein Zitat gehandelt habe.

Bezugnehmend auf die Transparenz der Zulagengewährung merkte Stadträtin Rzyski an, dass sich der TVöD sehr einfach im Internet recherchieren lasse. Die Presseanfrage des Spiegel-Journalisten sei sehr klar beantwortet worden, aber die Antworten hätten sich im Artikel nicht wiedergefunden. Insbesondere die Frau Diers zugeschriebenen Aussagen, dass sie kleinlaut gewesen sei und selbst Zulagen erhalten habe, seien frei erfunden und völlig aus der Luft gegriffen. Das Tarifrecht sei ein schwieriges Rechtsgebiet und erfordere viel Zeit für die Einarbeitung. Ungenügende Recherche sei ein Zeichen schlechter journalistischer Arbeit.

Ratsherr Borstelmann bekräftigte, dass es sehr einfach sei, den TVöD im Internet zu finden. Die journalistische Recherche sei auch seines Erachtens unzureichend erfolgt. Wer aber die Zulagengewährung an die in der Presse benannten Spitzenbeamten zu verantworten habe, werde gerade noch geprüft. Dass Männer ihre Gehaltsforderungen forscher formulierten als Frauen, so wie es Ratsfrau Steinhoff annehme, bezweifle er und bitte um belastbare Nachweise auf einer wissenschaftlichen Basis. Bezüglich der digitalen Zeiterfassung wies Ratsherr Borstelmann auf seine frühere Tätigkeit als wissenschaftlicher Universitäts-
mitarbeiter hin, bei der er und seine Kolleginnen und Kollegen froh über ein solches Instrument gewesen seien, mit dem sich Mehrarbeiten nachweisen lassen würden. Zeiterfassung könne auch zum Schutz der Beschäftigten dienen. Auch im Berufsfeld der Lehrer/innen müsse eine objektivierte Zeiterfassung nicht zwingend ein Nachteil sein.

Beigeordnete Kastning übergab für einen eigenen Diskussionsbeitrag die Sitzungsleitung an Ratsherrn Borstelmann. Hinsichtlich Ratsherrn Wolfs nachträglichen Hinweis, dass er lediglich zitiert habe, bitte sie um einen verantwortungsvolleren sprachlichen Umgang. Zitate oder Annahmen, deren Aussagegehalt man nicht selbst teile, möge man bitte direkt als solche kenntlich machen. Durch wen die unzulässigen Zulagen gewährt wurden, werde gerade rechtlich geklärt. Die gewählte Formulierung sei daher unangemessen. Wie Stadträtin Rzyski ausführte und auch im Protokoll der Ratsversammlung nachzulesen sei, habe Oberbürgermeister Schostok selbst den Auftrag geben, die Zulagengewährung systematisch aufzuklären und prüfen zu lassen. Die SPD-Fraktion habe diese Haltung und den Prüfauftrag sehr begrüßt. Der Verwaltungsspitze als Ganzes unrechtmäßiges Handeln zuzuschreiben, sei daher vollkommen unangemessen.

Ratsherr Wolf bat um Entschuldigung dafür, dass ein falscher Eindruck entstanden sei. Es habe sich bei seinem Satz um ein ironisches Zitat gehandelt und nicht um seine eigene Meinung. In der Öffentlichkeit sei aber ein entsprechendes Bild entstanden und dies sei der Grund dafür, dass das Zulagensystem so intensiv diskutiert werde. An der Integrität der anwesenden Menschen hege er keine Zweifel.

Ratsherr Markurth bat die Verwaltung darum, beim Wiederaufgreifen der Diskussion im kommenden Jahr auch darzustellen, welche beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zulagengewährung zur Personalgewinnung und -bindung es gebe.

Herr Kallenberg antwortete, dass es vergleichbare Zulagen für die Statusgruppe der Beamtinnen und Beamte nicht gebe.

Stadträtin Rzyski berichtete anschließend über die Verzögerung bei der Fertigstellung der Feuer- und Rettungswache (FRW) 3, deren Richtfest am 14. Dezember gefeiert werde. Die Fertigstellung der FRW 3 sei zum 1. Oktober 2019 geplant und damit sechs Monate später als ursprünglich vorgesehen. Für die Kooperation mit der Deutschen Messe AG und die Sicherheit auf dem Messegelände habe dies jedoch keinen Einfluss: Die Feuerwehr Hannover könne wie geplant zum 1. April 2019 die Aufgaben der dortigen Werksfeuerwehr übernehmen und stelle dafür, über die Brandsicherheitswachen hinaus, bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen FRW 3 durchgängig sechs Einsatzkräfte mit zwei Fahrzeugen auf dem Werksgelände zur Verfügung. Auch für die Bevölkerung im Einzugsbereich der FRW 3 wirke sich der Verzug nicht negativ aus, da die FRW in der Jordanstraße bis dahin voll einsatzfähig bleibe. Bei Projekten in dieser Größenordnung sei eine Verzögerung von einem halben Jahr durchaus vertretbar und werde mit den getroffenen Übergangslösungen gut gehandhabt. Ursächlich für die Verzögerung seien, in diesem Maße unerwartete, Bodenaltlasten auf dem Gelände gewesen. Man habe Verunreinigungen festgestellt, die einer sehr speziellen und aufwändigen Entsorgung mit vorangestellter Beprobung bedurften. Zusätzlich habe man alte, massive Fundamente ausgraben, zerkleinern und abtransportieren müssen. Der Rohbau habe aber noch vor dem Winter fertiggestellt werden können. Zwischen der Stadtverwaltung und dem Bauherrn gebe es keine Abstimmungsschwierigkeiten. Daher sei anzunehmen, dass der geplante Fertigstellungstermin auch eingehalten werde.

Ratsherr Pohl dankte Stadträtin Rzyski für den Bericht. Er hätte sich jedoch eine Berichterstattung noch vor dem Versand der Einladungen zum Richtfest gewünscht, um informiert gewesen zu sein, als ihn in der vergangenen Woche ein Journalist zu den Verzögerungen befragt habe. Wenn die Verzögerung auf Altlasten im Baugrund zurückzuführen sei, habe sie doch frühzeitig absehbar sein müssen.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass nach dem Erkennen der zusätzlichen Altlasten zunächst Kompensationsmaßnahmen geprüft worden seien, die möglicherweise ein Aufholen des Zeitverlustes ermöglicht hätten. Diese Maßnahmen seien aber zu umfangreich gewesen. Daher, und aufgrund der Witterungsabhängigkeit, sei das Ausmaß der Verzögerung lange Zeit unklar gewesen. Die Verwaltung habe deswegen abgewartet, bis sich das Ausmaß der Verzögerung sicher habe berichten lassen.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Finanzierung angesichts der Verzögerung auskömmlich sei.

Stadträtin Rzyski bestätigte dies.

Berichtet


Für die Niederschrift






Rzyski Kohlmeyer