Sitzung Ratsversammlung am 29.11.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.11.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 29.11.2018)
Protokoll (erschienen am 15.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 12.03.2019

PROTOKOLL

25. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. November 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 17:15 Uhr - 17:30 Uhr
Ende 20.51 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 15.00 - 20.20 Uhr
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 15.00 - 19.47 Uhr
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 18.05 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU) 15.53 - 20.51 Uhr
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU) 15.00 - 18.35 Uhr
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU) 16.12 - 20.51 Uhr
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 19.47 Uhr
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.06.2018

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. zu Baugenehmigungen
(Drucks. Nr. 2458/2018)

3.1.2. zur BDS-Bewegung in Hannover
(Drucks. Nr. 2459/2018)

3.1.3. zu Überlastungsanzeigen in der städtischen Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 2676/2018)

3.2. von Ratsherrn Tobias Braune

3.2.1. zu Schutzwesten
(Drucks. Nr. 2451/2018)

3.2.2. zur Wasserversorgung
(Drucks. Nr. 2460/2018)

3.2.3. zur Nord LB Insolvenz
(Drucks. Nr. 2649/2018)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2805/2018)

5. Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 2646/2018)

6. Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 2647/2018)

7. Besetzung des Kulturrats zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"
(Drucks. Nr. 2687/2018 N1 mit 1 Anlage)

8. Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2026/2018 N1 mit 2 Anlagen)

9. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2506/2018)

10. Beschluss über den Jahresabschluss 2017
(Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen)

11. Konzept zur Modernisierung von Zuwendungen
(Drucks. Nr. 2040/2018 mit 3 Anlagen)

11.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2456/2018)

12. Zustimmung zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) und dem Europäischen Forum für urbane Sicherheit (EFUS)
(Drucks. Nr. 2243/2018 mit 3 Anlagen)

13. Verordnung über Kastration-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen in der Landeshauptstadt Hannover (Katzenschutzverordnung)
(Drucks. Nr. 2355/2018 mit 3 Anlagen)

14. Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)

14.1. dazu Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2134/2018)

14.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2051/2018 (Gewährung einer Anschlussfinan-zierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover)
(Drucks. Nr. 2849/2018)

39. Aktuelle Stunden

39.1. Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Umgang mit Einträgen moralisch fragwürdiger Personen im Goldenen Buch der Stadt".
(Drucks. Nr. 2792/2018)

39.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema "Die 68er Bewegung – über die positiven Nachwirkungen der politisch-kulturellen Revolte vor 50 Jahren auf das Hannover von heute“
(Drucks. Nr. 2803/2018)

39.3. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Braucht Hannover ein 18. Gymnasium?"
(Drucks. Nr. 2802/2018)

15. Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2181/2018 mit 2 Anlagen)

15.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2402/2018)

15.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2425/2018)

16. Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2193/2018 mit 2 Anlagen)

17. Entscheidungen über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2632/2018 mit 1 Anlage)

18. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 mit 4 Anlagen)

19. Marktgebührensatzung 2019 - 2021
(Drucks. Nr. 2524/2018 mit 5 Anlagen)

19.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2626/2018)

20. Bebauungsplanangelegenheiten

20.1. Bebauungsplan Nr. 1845, Göttinger Chaussee - Neue Trasse B3
Verfahren nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1677/2018 mit 3 Anlagen)

20.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 Heisterholzwinkel
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1989/2018 mit 3 Anlagen)

20.3. Veränderungssperre Nr. 107
(Drucks. Nr. 2167/2018 mit 3 Anlagen)

20.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung,
Glockseestraße West
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2169/2018 mit 3 Anlagen)

20.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 - Huberstraße -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2640/2018 mit 3 Anlagen)

21. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1690/2018 mit 1 Anlage)

22. Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 2122/2018 mit 1 Anlage)

23. Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)

23.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION
(Drucks. Nr. 1973/2018)

24. Antrag der CDU-Fraktion zu Mittagessen unabhängig der Teilnahme an der Ganztagsbetreuung
(Drucks. Nr. 1363/2018)

25. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur finanziellen Deckelung der Kosten für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas
(Drucks. Nr. 1636/2018)

26. Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Platz für Mobilisten"
(Drucks. Nr. 1867/2018)

27. Antrag der AfD-Fraktion zum Einbau von Fledermauskästen
(Drucks. Nr. 1898/2018)

28. Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

29. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Änderung der Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen durch Ergänzung der Hauptsatzung der LHH
(Drucks. Nr. 2049/2018)

30. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern
(Drucks. Nr. 2424/2018)

31. Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1647/2018)

31.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2558/2018)

32. Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Gleichstellungsausschusses in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2018)

32.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2557/2018)

33. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Absenkung der Gewerbesteuer
(Drucks. Nr. 2148/2018)

34. A N T R Ä G E

34.1. von Ratsherrn Tobias Braune

34.1.1. zur Heckenbepflanzung in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2406/2018)

34.1.2. zur Versetzung der Messstation in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2421/2018)

34.1.3. zur Verwendung von Rohrzucker im Ratscasino
(Drucks. Nr. 2505/2018)

34.1.4. zu Streetart für Musiker
(Drucks. Nr. 2515/2018)

34.1.5. zur Ausweisung der Röselerstraße zur Einbahnstraße
(Drucks. Nr. 2658/2018)

40. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Mandatierung von RA Anja Möhring im Fall des Disziplinarverfahrens bzw. der vorläufigen Dienstenthebung von Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 2861/2018)

35. Neubau einer Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg
auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30
(Drucks. Nr. 2408/2018 mit 2 Anlagen)

36. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2630/2018 mit 1 Anlage)

37. Betreibervertrag für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft
Nußriede 4 c / d
(Drucks. Nr. 2144/2018 mit 1 Anlage)

38. Verkauf des Grundstücks "Garbsener Landstraße"
(Drucks. Nr. 2341/2018 mit 5 Anlagen)



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass er davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass mit der Nachreiche am
27. November 2018 den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter Ratsherrn Tobias Braune drei Drucksachen zur Durchführung einer Aktuellen Stunde mit den Drucks. Nrn. 2792/2018, 2802/2018 und 2803/2018 zusammen mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters zum Verfahren mit den Aktuellen Stunden übersandt worden sei. Nach dem Versand des Schreibens sei bekannt geworden, dass die Fraktion der CDU ihren Antrag zur Fristwahrung per Mail am Sonntag an das Büro des Oberbürgermeisters gesandt habe, sodass dieser Antrag, entgegen der Reihenfolge im Anschreiben, vor dem Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN behandelt werden müsste. Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes mit der laufenden Nummer 39 solle die Tagesordnung gemäß § 15 Abs. 4 um 17:00 Uhr unterbrochen werden.

Des Weiteren verwies Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 6. April 2017 festgelegt worden sei, dass nach Ablauf von zwei Stunden eine Sitzungsunterbrechung zur Getränkeaufnahme wahrgenommen werden solle.
Der Rat beschloss, die Punkte 35 bis 38 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.06.2018
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 21. Juni 2018 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zu Baugenehmigungen
(Drucks. Nr. 2458/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 2458/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Zur Bestimmung einer durchschnittlichen Laufzeit von Baugenehmigungen wurden die Baugenehmigungen betrachtet, die im Zeitraum von einem Jahr, vom 15.11.2017 bis zum 15.11.2018, erteilt wurden.
Dem Umfang eines Bauantrags zugrunde liegen neben den für das Vorhaben einschlägigen baurechtlichen Vorgaben des öffentlichen Baurechts auch die Vorgaben aus der Verordnung über Bauvorlagen.
Die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen richtet sich nicht nur nach der Größe eines Bauvorhabens und der daraus resultierenden komplexen Betrachtung im Genehmigungsverfahren, sondern ist auch abhängig von der Vollständigkeit der zu prüfenden notwendigen Unterlagen.
Aus der Komplexität und Qualität der Bauanträge können sich im Prüfprozess von Bauanträgen Notwendigkeiten für die Ergänzung von Antragsunterlagen ergeben. In Abhängigkeit der Mitwirkung der Entwurfsverfasser zur Vervollständigung der Unterlagen kann sich die für den Entwurfsverfasser eingeräumte Frist zum Nachreichen der Unterlagen vergrößern.
Insofern trifft die Dauer des Zeitraums zwischen Eingang eines Bauantrages und der Genehmigung nur bedingt eine Aussage über die Bearbeitungszeit eines Antrages.
Durch die Nachreichung von Unterlagen, die erstellt und erneut eingereicht werden müssen,
wird die Bearbeitung am Bauantrag gehemmt, so dass für eine Statistik unterschieden werden muss zwischen Netto- und Bruttobearbeitungszeit.
Zur Beantwortung der Fragen haben wir uns auf die Nettoarbeitszeiten von Werktagen (durchschnittlich 62,6 Tage) bezogen, die Bruttoarbeitszeit (durchschnittlich 92,8 Tage) würde die Liegezeiten bis zur Vollständigkeit vom Eingang bis zur Genehmigung des Vorhabens beinhalten.

Frage 1:
Wie lange dauert es aktuell im Durchschnitt, bis eine Baugenehmigung erteilt wird?

Unsere Auswertung hat ergeben, dass von den im o.g. Zeitraum erteilten Genehmigungen 16% in weniger als 30 Tagen genehmigt wurden, weitere 40% in maximal 60 Tagen zur Genehmigung gebracht wurden, wie weitere 24% in 90 Tagen.
Insgesamt gesehen werden 80% der Bauanträge innerhalb von 90 Tagen beschieden. (Die längste Bearbeitungsdauer betrug 197 Tage). Die restlichen 20% der bearbeiteten Bauanträge bis zur Genehmigung haben aufgrund ihrer Komplexität eine längere Laufzeit, z.B. können Planänderungen während des Prüfvorgangs Auswirkungen auf den Brandschutz oder die Statik haben, so dass die Genehmigungsunterlagen zeitaufwändig angepasst werden müssen. Darüber hinaus werden wesentliche Änderungen häufig unter demselben Aktenzeichen bearbeitet wodurch ebenfalls eine längere Laufzeit entstehen kann.

Frage 2:
Woran liegt es, nach Einschätzung der Verwaltung, dass die Erteilung von Baugenehmigungen im Moment sehr lange Zeiträume in Anspruch nimmt?

Siehe Vorbemerkung

Die Anforderungen an die Bauvorlagen und die Komplexität der Bauanträge, die sich aus den Randbedingungen der gebauten Stadt und des Bauvorhabens selbst in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen ergeben, können das Genehmigungsverfahren maßgeblich beeinflussen.
Unserer Beobachtung nach hat in den letzten Jahren zudem eine Verschärfung der Bauvorschriften stattgefunden, was wiederum höhere Anforderungen an die Prüfung von Bauanträgen stellt.
Die Unteren Bauaufsichtsbehörden haben neben der Bearbeitung von Bauanträgen weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen.
Die Untersuchung zur Stellenbemessung für die Bauordnung hat sich mit der Frage beschäftigt inwieweit die Bauordnung mit ausreichenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet ist.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die personelle Ausstattung nicht ausreichend ist.
Es wurde ein Defizit von 7 Stellen aufgezeigt um den anfallenden Arbeitsumfang in angemessener Zeit bewältigen zu können.
Weitere neue Aufgaben sind nach der Stellenbemessung in 2016 auf die Bauordnung zugekommen, wofür inzwischen eine weitere Stelle bewilligt worden ist.

Frage 3:
Welche Mittel werden ergriffen, um die Bearbeitung von Bauanträgen zu beschleunigen?

In erster Linie hat die Stadt das Verfahren zur Personalgewinnung für den personellen Mehrbedarf eingeleitet.
Die in dem eingangs erwähnten ‚Ergebnisbericht der Organisationsuntersuchung in der Bauordnung‘ notierten Hinweise und Anregungen für Verbesserungen im Geschäftsprozess innerhalb der Bauordnung werden eingeleitet.

Maßnahmen:
Seit dem 2 November 2018 sind acht zusätzliche Stellen für die Bauordnung im technischen Baugesuchsbereich, mit E 12 bewertet, ausgeschrieben. Im November sind zwei Personen eingestellt worden, die bei der Akteneinsicht unterstützen. Im Dezember 2018 wird eine weitere Person für diesen Arbeitsbereich das Bauamt zusätzlich unterstützen. Seit November 2017 arbeitet das neu eingerichtete Sachgebiet 61.3P – Bauaufsicht Wohnungsbau, für Wohnungsbau größer zehn Wohnungseinheiten. Diese neue Arbeitseinheit habe bis ins dritte Quartal wahrscheinlich etwa 1.900 Wohneinheiten genehmigt. Eine erste Verfügung zur Schaffung klarerer Entscheidungsstrukturen des Baudezernates ist erteilt worden. Eine weitere Organisationsverfügung ist in Kraft gesetzt worden, in der die Zeiten in der Bauberatung und die Sprechzeiten für Baugesuchende (Bauherrn, Architekten) neu festgelegt werden. Außerhalb dieser Zeiten sollen Störungen für die Baugesuchsprüfer

ausgeschlossen werden, damit in den dann zur Verfügung stehenden Zeiten die eigentliche Prüfarbeit an den Baugesuchen durchgeführt werden kann. Auch diese Organisationsverfügung war eine Empfehlung aus der zitierten Untersuchung. Diese Verfügung ist in Kraft gesetzt. Die Verwaltung ist dabei gegenwärtig ein weiteres Sachgebiet einzurichten, dass sich mit Spezialthemen der Baugesuchsprüfung beschäftigt. Darin werden wiederkehrende Prüfungen zu Versammlungsstätten, der Bereich Sonderbauten, der komplette Bereich Archiv- Akteneinsicht, das Prüfen von Baugesuchen der Leibniz Universität, welche neuerdings Bauherrenaufgaben übernommen habe und somit die Bauanträge beim Bauamt und nicht beim staatlichen Baumanagement einreiche, bearbeitet.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, wie der Baudezernent die Leistungen der Mitarbeiter*innen bewerten würde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass er sich als Dezernatsleiter natürlich vor seine Mitarbeiter*innen stelle und diesen großen Respekt zollen würde. Maßgeblicher sei allerdings, dass die benannten Maßnahmen nach Wahrnehmung durch die Dezernatsleitung dazu führen würden, dass ein höheres Maß an Ruhe und Zufriedenheit im Bereich der Bauordnung spürbar sei. Die Ausschreibung zusätzlicher Stellen, die Umsetzung der Stillarbeitszeiten, die Klärung von Entscheidungsstrukturen und die Einrichtung eines neuen Sachgebietes würden unter anderen dazu führen, dass eine geordnetere Situation im Bauamt wahrgenommen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie lange es durchschnittlich dauern würde, bis neu eingestellte Mitarbeiter*innen einen Bauantrag allumfänglich bescheiden könnten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund einer attraktiven Bezahlung hoffen würde, auf dem Arbeitsmarkt erfahrene Fachleute verpflichten zu können. Darüber hinaus würde man zudem erfahrenes Personal auch direkt ansprechen, ohne dabei konkret abwerben zu wollen. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass man natürlich auch sehr interessiert sei, den Nachwuchs nachhaltig qualifizieren und einarbeiten zu wollen. Denn in der Stadtverwaltung würde ein hoher Altersdurchschnitt vorherrschen, den man gerne mit jungen Nachwuchskräften unterstützen würde. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Einarbeitung von neu Einzuarbeitenden einen Rahmen von sechs bis 9 Monate in Anspruch nehmen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob noch andere Maßnahmen, wie z.B. Outsourcen oder Veränderungen in den Strukturen, in Betracht gezogen würden.

Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass man aktuell acht Stellen ausgeschrieben habe. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass man sich auch zukünftig immer wieder mit derartigen Problemen beschäftigen müsste, wenn in Niedersachsen nicht irgendwann eine weitere Deregulierung der Bauordnung vorangetrieben würde. In den vergangenen zehn Jahren sei das Volumen an Vorschriften im Baubereich um 25 % angestiegen. Es sei ein gesellschaftlicher Anspruch, dieses Dickicht an Normen irgendwann zu reduzieren. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, warum man in 16 Bundesländern 16 verschiedene Bauordnungen habe. Stadtbaurat Bodemann erörterte zum Outsourcen, dass die Bauverwaltung bereits im Bereich statischer Prüfungen mit alimentierten Prüfingenieuren zusammenarbeiten würde. Man befände sich derzeit in der rechtlichen Prüfung, inwiefern weitere Prüfaufträge an Dritte vergeben werden könnten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob kostengünstige Einheits- oder Modulbauweise das Bauantragsverfahren beschleunigen könnten und ob die verspätete Erteilung von Bauanträgen mit dem baulichen Zustand des vom Bauamt beheimateten Gebäudes in Zusammenhang gebracht werden könnte. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Möglichkeit bestünde oder Stellen vorhanden wären, die Bauanträge, den bezahlbaren Wohnraum betreffend, schneller und bevorzugt behandeln könnten.

Stadtbaurat Bodemann verwies auf das im November 2017 eingerichtete Sachgebiet, welches sich ausschließlich mit Bauanträgen größer zehn Wohneinheiten beschäftigen würde. Darunter würden auch Bauanträge zu Wohneinheiten einschließlich geförderten Wohnraums fallen. Darüber hinaus habe man als Art Pilotprojekt ein Institut unter der Bezeichnung Antragskonferenz eingerichtet. Dort würden alle Behörden dazu gebeten, die zu einem Vorhaben etwas zu sagen hätten. Die Entscheidungen würden direkt am Tisch getroffen. Dieses Verfahren solle zur Beschleunigung von Bauantragsverfahren führen. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass der bauliche Zustand des Bauamtes zu bewältigen sei. Man habe beispielsweise in Bezug auf die Stillzeitenregelung unten im Foyer einen Raum für die Bauberatung eingerichtet, sodass die Bauantragsgesuchenden nicht erst durch das gesamte Gebäude geführt werden müssten, um die zuständigen Mitarbeiter*innen finden zu können. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass man in Rahmen der Modernisierung des Gebäudes beabsichtige, im Foyer weitere Informations- und Auskunftsarbeitsplätze zu realisieren. Stadtbaurat Bodemann erläuterte ferner, dass man ein Projekt in Hamburg zum seriellen Bauen, speziell auch in der Holzbauweise, aufmerksam beobachten würde.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Einführung von digitalen Bauakten geplant sei.

Stadtbaurat Bodemann bejahte die Frage und erörterte, dass zunächst einmal die Digitalisierung der vorhandenen Bauakten eine lohnende Aufgabe darstellen würde. Denn alle Antragstellenden, Bauherren oder Architekten würden, zumindest im Entwurf, ihre Daten auf digitalen Medien platzieren. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass man sich auch dazu in der Verwaltung auf einem Diskurs befände, ob die Digitalisierung von Akten an Fremdfirmen abgegeben werden könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte vor dem Hintergrund einer Arbeitsgruppe im Niedersächsischen Bauministerium zur Verschlankung der Bauverordnungen, ob die Verwaltung zu Inhalten und Zielen der Arbeitsgruppe Auskunft geben könnte.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover auf Mitarbeiter*innenebene an diversen Arbeitsgruppen beteiligt wäre. Dort sei man bemüht die Bauordnung dahin gehend zu untersuchen, ob Deregulierungsmöglichkeiten eingeleitet werden könnten. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass er nicht beurteilen könne, ob sich dabei Erfolge wie in Hamburg, Bremen oder wie bei der viel zitierten Hessischen Bauordnung einstellen würden.

TOP 3.1.2.
zur BDS-Bewegung in Hannover
(Drucks. Nr. 2459/2018)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 2459/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welcher Form ist die BDS-Bewegung in Hannover aktiv und wie geht die LHH bisher damit um?

Der Verwaltung liegen bisher keine Informationen über die Aktivität der BDS-Bewegung vor. Auf der Internetseite der BDS-Bewegung kann nachgelesen werden, dass die Regionalgruppe der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft e.V. Hannover die BDS-Kampagne unterstützt.

Frage 2:
Erachtet die Stadtverwaltung eine klare Positionierung gegen die BDS-Bewegung als sinnvoll?

Die Landeshauptstadt Hannover positioniert sich gegen Antisemitismus. Hierfür ist die vom Rat beschlossene Offensive gegen Antisemitismus ein Beleg. Hinsichtlich der Aktivitäten der BDS-Bewegung in Hannover ist vor einer klaren Positionierung die umfassende Analyse der bestehenden Aktivitäten in Hannover nötig. Hierzu ist nicht nur entscheidend Organisationen zu untersuchen, die klar ersichtlich die BDS-Kampagne unterstützen, sondern auch zu prüfen, ob es weitere Unterstützergruppen gibt. Beispielsweise werden Veranstaltungen auf der BDS-Seite beworben, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, ob Sie mit der Kampagne assoziiert sind oder ohne Zustimmung des Veranstalters auf die Homepage gelangt sind.

Frage 3:
Wie könnte man der BDS-Bewegung in Hannover wirksam entgegentreten?

Die Landeshauptstadt Hannover kooperiert nicht mit antisemitischen Organisationsformen und finanziert auch deren Veranstaltungen und Aktivitäten nicht. Gleichermaßen versucht die Stadtverwaltung (hier: die Stelle für Demokratiestärkung) Aufklärungsarbeit zu leisten und Diskurse anzustoßen.


TOP 3.1.3.
zu Überlastungsanzeigen in der städtischen Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 2676/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 2676/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Überlastungsanzeigen hat es in den letzten 10 Jahren in der Bauverwaltung gegeben? (bitte Angaben für die gesamte OE 61, 66 und Dezernatsleitung sowie Aufschlüsselung nach Einzel- und Gruppenüberlastungsanzeigen gesamt, jeweiligem Datum und bei Gruppenüberlastungsanzeigen jede nach genauer OE



Frage 2:
Wie viele Überlastungsanzeigen sind derzeit noch im Bearbeitungsstadium?

Frage 3:
In welcher Weise wurde bei den abgearbeiteten Überlastungsanzeigen jeweils Abhilfe geschaffen?

Antwort im Zusammenhang:

Die Beantwortung orientiert sich an der zeitlichen Abfolge der Überlastungsanzeigen und an der jeweiligen Organisationseinheit bzw. dem Fachbereich. Die Fragen 1 bis 3 der Ratsanfrage werden in diesem Zusammenhang jeweils beantwortet, es werden die Überlastungsanzeigen benannt, ihr Bearbeitungsstadium aufgezeigt und Ausführungen zur Abhilfe gemacht.

Eine schriftliche und systematische Erfassung von Überlastungsanzeigen erfolgte ab dem Jahr 2014, geregelt durch die DV 11/105 zum Umgang mit Überlastungsanzeigen vom 03.12.2014. Für die Jahre 2009-2014 liegen demzufolge keine Erfassungen vor.

Die Überlastungsanzeigen im Dezernat VI verteilen sich ab dem Jahr 2014 wie folgt:


2014 Dezernatsleitung/-büro
keine Überlastungsanzeige

FB 61
keine Überlastungsanzeige bekannt
OE 66.12 Straßenverkehrsbehörde
1 Gruppenüberlastungsanzeige wurde von 3 Mitarbeiter*innen gestellt.
Als Maßnahme konnte eine Arbeitsplatzsituationsanalyse in der Arbeitsgruppe durchgeführt werden, mit Unterstützung der Koordinationsstelle. Die Arbeitsabläufe sind punktuell angepasst worden und Vertretungsregelungen wurden verändert.
OE 66.2 Planen und Bauen
1 Einzelüberlastungsanzeige wurde gestellt.

Als Maßnahme sind einzelne Aufgaben punktuell und zeitlich befristet auf andere Mitarbeiter*innen verlagert worden.



2015 Dezernatsleitung/-büro
keine Überlastungsanzeige
FB 61 gesamt
32 Mitarbeiter*innen stellen 2 Einzel- und 4 Gruppenanzeigen.

Alle Anzeigen wurden abschließend bearbeitet. Die Überlastungssituationen konnten durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen entschärft, verbessert und beseitigt werden.

OE 66.3 Straßenerhaltung, Wasser- und Brückenbau
1 Einzelüberlastungsanzeige wurde eingereicht.

Als Maßnahme wurden die Vertretungsregelungen für Krankheitsvakanzen verändert.

2016 Dezernatsleitung/-büro
keine Überlastungsanzeige

OE 61.3 Bauordnung
1 Einzelüberlastungsanzeige wurde gestellt.

Die Überlastungsanzeige wurde abschließend bearbeitet. Nach einer Analyse der Arbeitssituation gab es mehr Klarheit zur Erwartungshaltung in Bezug auf die Aufgabe. Eine weitere Handlungsnotwendigkeit ergab sich nicht.
OE 61.4 Stadterneuerung und Wohnen
16 Mitarbeiter*innen haben 2 Gruppenanzeigen gestellt.

Die Überlastungsanzeigen wurden bearbeitet. Eine Verbesserung der Situation konnte durch verschiedene organisatorische und personelle Unterstützungsmaßnahmen erreicht werden. Die Arbeitsbelastung gestaltete sich durch die Anzahl der Flüchtlinge angespannt. Die Bearbeitung konnte in 2016 nicht abgeschlossen werden.

FB 66
keine Überlastungsanzeige




2017 Dezernatsleitung/-büro
keine Überlastungsanzeige

OE 61.44 Unterbringung
19 Mitarbeiter*innen stellen 3 Einzel- und 1 Gruppenanzeige.

Der überwiegende Teil bekräftigte die weiterhin bestehende Überlastungssituation, weitere Belastungen wurden zusätzlich benannt. Die Überlastungsanzeigen wurden bearbeitet. Zur Verbesserung der Situation konnten weitere organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Auch die Personalgewinnung konnte verbessert werden. Eine Neuorganisation des Arbeitsbereichs ging in Planung. Die Bearbeitung konnte in 2017 nicht abgeschlossen werden.

OE 61.31-33 Bauaufsicht
26 Mitarbeiter*innen stellen 1 Gruppenanzeige.

Es wurde unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Das Ziel, die Personalausstattung zu überprüfen und zu verlässlichen Aussagen zur Stellenbemessung zu kommen, konnte erreicht werden. Eine Aufstockung des Personals wurde geplant. Verschiedene Erkenntnisse für organisatorische Verbesserungen gewonnen und konkrete Lösungsvorschläge im Sinne von Geschäftsprozessoptimierungen entwickelt. Erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation konnten umgesetzt werden, ein großer Teil wurde konkretisiert. Die Bearbeitung konnte in 2017 nicht abgeschlossen werden.
OE 61.03 IuK und Service
19 Mitarbeiter*innen stellen 2 Gruppenanzeigen.

Die Überlastungsanzeige wurde bearbeitet. Der Personalbestand konnte kurzfristig verstärkt werden, um den Arbeitsdruck deutlich zu reduzieren. Arbeitsprozesse wurden hinterfragt und zum Teil bereits neu strukturiert. Eine Intensivierung des fachlichen Austauschs wurde vorgenommen, um zu fachlichen Themen gezielter ins Gespräch zu kommen. Die Bearbeitung konnte in 2018 weitgehend abgeschlossen werden.

OE 66.3 Straßenerhaltung, Wasser- und Brückenbau
1 Einzelüberlastungsanzeige wurde gestellt.
Der Einzelüberlastungsanzeige konnte durch die Beschaffung eines zusätzlichen technischen Geräts Abhilfe geschaffen werden.



2018 Dezernatsleitung/-büro
keine Überlastungsanzeige

OE 61.22 Kartografie und Geodatenmanagement
1 Einzelüberlastungsanzeige wurde gestellt.

Die Überlastungsanzeige wurde abschließend bearbeitet und die Situation konnte durch organisatorische Maßnahmen entschärft werden.

OE 61.28 Städtischer Liegenschaftsnachweis
2 Mitarbeiter*innen stellten 2 Einzelüberlastungsanzeigen.
Hier wurden die im Verfahren vorgesehenen Gespräche geführt.
OE 61.31-33 Bauaufsicht

25 Mitarbeiter*innen stellen 2 Einzel- und 2 Gruppenanzeigen. Viele Anzeigen aus dem Jahr 2017 wurden im Wesentlichen bekräftigt, neue Anzeigen sind hinzugekommen.

Die Ursachen für die Überlastungssituation sind durch die Organisationsuntersuchung bekannt, Lösungen werden erarbeitet. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden eingeleitet:
- Die Ausschreibung von acht zusätzlichen Stellen mit dem Stellenwert E12 ist erfolgt.
- Die Einstellung von drei zusätzlichen Arbeitskräften für die Akteneinsicht ist erfolgt.
- Die Einrichtung eines neuen Sachgebiets „Bauaufsicht Wohnungsbau“ mit der Einrichtung von Bauantragskonferenzen und der Ermöglichung von intensiven Vor- und Zwischenbesprechungen mit Antragsteller*innen ist erfolgt.
- Die Einrichtung eines Sachgebiets, in dem Querschnittsaufgaben gebündelt werden, ist geplant.
- Der Erlass einer Verfügung, um Sprechzeiten für Bauherren und Architekten festzulegen, damit eine konzentrierte Antragsbearbeitung durch die Baugesuchsprüfung ermöglicht werden kann, ist erfolgt.
In Planung geht eine qualifizierte Bauberatung im Foyer der Bauverwaltung. Weitere Maßnahmenvorschläge aus der Organisationsuntersuchung sind in Vorbereitung.

OE 61.35 Rechtssachbearbeitung
10 Mitarbeiter*innen stellen 1 Gruppenanzeige.
Das vorgesehene Verfahren startet kurzfristig. Erkenntnisse und Maßnahmen aus der Organisationuntersuchung der Bereiche 61.31-33 helfen, um auch hier unmittelbar zu einer Beruhigung der Arbeitssituation beitragen zu können. Die Sachbearbeitung soll gezielt von fortwährenden Störungen im Geschäftsprozess befreit werden. Weitere Ansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation mit Aussagen zur Stellenbemessung sollen erarbeitet werden.
OE 61.44 Unterbringung
13 Mitarbeiter*innen stellen 5 Einzel- und 1 Gruppenanzeige. Viele Anzeigen wurden im Wesentlichen bekräftigt, neue Anzeigen sind hinzugekommen.
Die Überlastungssituation ist als solche erkannt und wird weiterbearbeitet. Um dem zunehmend komplexen Aufgabenbereich angemessen begegnen zu können, entsteht zum 01.01.2019 aus dem Sachgebiet der Bereich Unterbringung.

FB 66
keine Überlastungsanzeige


Abschließend zur aktuellen Situation:
Wie dargelegt sind aktuell im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung einige Überlastungsanzeigen in der Bearbeitung. Dies geschieht mit aller gebührenden Sorgfalt. In der Dezernatsleitung/im Dezernatsbüro und im Fachbereich Tiefbau sind keine Überlastungsanzeigen offen bzw. bedürfen einer weiteren Bearbeitung.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, wie viele Mitarbeiter*innen dort vergleichsweise tätig wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass ungefähr 750 Mitarbeiter*innen im Baudezernat tätig wären.


TOP 3.2.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 3.2.1.
zu Schutzwesten
(Drucks. Nr. 2451/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2451/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Mit welchem Datum können unsere Ordnungskräfte mit den Schutzwesten rechnen?

Mit einer Lieferung der Westen für den städtischen Ordnungsdienst wird im März 2019 gerechnet.

Frage 2:
Welche logistischen Schwierigkeiten gab es seit Mai 2018 zur Beschaffung der Schutzwesten?

Der Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Hannover bezieht seine Ausrüstung vom Logistikzentrum Niedersachsen (LZN), das u.a. auch die Landespolizei Niedersachsen ausstattet. Im Mai dieses Jahres wurde erstmals beim LZN wegen der Anschaffung von Schutzwesten angefragt. Das LZN erklärte seinerzeit, dass für die Polizei gerade ein Ausschreibungsverfahren zur Anschaffung einer neuen Generation von Schutzwesten laufe. Es wurde empfohlen, diese Ausschreibung abzuwarten, um auch für unsere Mitarbeiter/-innen den aktuellsten Schutz zu erhalten. Mittlerweile wurde ein neuer Hersteller für die Westen gefunden und die Polizei beginnt nun damit, ihre Mitarbeiter/innen nach und nach mit diesen auszustatten. Für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes gibt es Anfang Dezember einen Termin zum Ermitteln der Maße für die Schutzwesten bei der Polizei. Danach werden individuell angepasste Schutzwesten bestellt, so dass ein hohes Maß an Sicherheit für unsere Mitarbeitenden gewährleistet werden kann.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Winterbekleidung für die Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes vorhanden wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bejahte die Frage.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wovor die Schutzwesten schützen sollten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass es sich um stichsichere Westen handeln würde. Diese würden demnach vor Stichwaffen schützen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wie die Verwaltung ihren Wandel in Hinblick auf stichsichere Westen begründen würde, da man seinerzeit die Anträge der Fraktion der AfD dies bezüglich noch abgelehnt habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass die Verwaltung zu keinem Zeitpunkt den Einsatz von Schutzwesten für den städtischen Ordnungsdienst ausgeschlossen habe. Man habe vielmehr im Ordnungskonzept deutlich gemacht, dass man all das tun werde, was für den passiven Schutz der Mitarbeiter*innen erforderlich sei. Man habe in enger Abstimmung mit der Polizei und unter Einbezug der ersten Erfahrungen des Ordnungsdienstes erarbeitet, was das für die Definierung der Ausrüstung bedeute und habe dann entschieden, dass Schutzwesten und Reizgas für die Mitarbeiter*innen beschafft werden sollten. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bemerkte, dass die Anträge der Fraktion der AfD, wie z.B. der Ausstattung mit Teleskopschlagstöcken, seinerzeit deutlich weiter gegangen wären. Das würde die Verwaltung immer noch ablehnen.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte vor dem Hintergrund einer Anfrage zu Messerattacken in Hannover, warum die Verwaltung ihre Ansicht zu den Schutzwesten geändert habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass er in der Sitzung des Stadtbezirksrates auf die Antworten der Verwaltung zu einer Anfrage der AfD-Ratsfraktion hingewiesen habe. Daraus sei hervorgegangen, dass die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) das Tatinstrument Messer nicht auszeichnen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung dem Rat einen Stärke- und Ausrüstungsnachweis für den städtischen Ordnungsdienst zur Verfügung stellen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe konstatierte, dass damit ein qualitativer Standard der Ausrüstungsgegenstände gemeint wäre und sagte, dass die Verwaltung eine derartige Übersicht erstellen und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN darlegen könnte.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob der Ordnungsdezernent nun mit der Ausstattung des städtischen Ordnungsdienstes zufrieden wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bejahte die Frage.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte vor dem Hintergrund, dass die Ausrüstungsgegenstände an Erfahrungen geknüpft worden wären, ob es in der Vergangenheit tätliche Angriffe auf den städtischen Ordnungsdienst gegeben habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte wiederholt, dass es keine plötzliche Erkenntnis der Verwaltung gäbe, um von den bisherigen Einschätzungen abweichen zu müssen. Die Verwaltung würde seit dem Monat Mai 2018 versuchen die Westen zu beschaffen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe unterstrich, dass es keine physischen Angriffe auf die Mitarbeiter*innen gegeben habe, sondern dass vielmehr anhand von abstrakten Einschätzungen Erfahrungswerte gesammelt würden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass die Mitarbeiter*innen deeskalierend und sensibel auch in Hinblick auf die eigene Sicherheit hin vorgehen sollten.


TOP 3.2.2.
zur Wasserversorgung
(Drucks. Nr. 2460/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2460/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Notbrunnen stehen der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung?

Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover befinden sich derzeit 154 Notbrunnen, die als Einrichtung des Zivilschutzes vom Bund errichtet wurden und durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als zuständige Landesbehörde verwaltet werden.

Frage 2:
Wie viele Wassertankwagen sind momentan zur Verfügung?

Die Landeshauptstadt Hannover besitzt keine eigenen Tankwagen zum Transport von Trinkwasser. Bei enercity als zuständigen Wasserversorger werden 2 Transportbehälter mit je 1.500 Liter und 4 Transportbehälter mit je 750 Liter vorgehalten.

Frage 3:
Wie viel Wasser in Hektoliter stehen durch die Notbrunnen der Landeshauptstadt zur Verfügung?

Die Leistungsfähigkeit aller Notbrunnen in der Landeshauptstadt Hannover zusammen beträgt pro Stunde ca. 15.845 Hektoliter.

TOP 3.2.3.
zur Nord LB Insolvenz
(Drucks. Nr. 2649/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2649/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Auswirkung hat eine Zerschlagung der Nord LB auf den Haushalt 2019/20?

Von einer Insolvenz der NordLB ist nicht auszugehen. Im Gespräch ist die Fusion mit einer anderen Landesbank oder eine Teilprivatisierung durch Einstieg eines privaten Investors.
Die Landeshauptstadt Hannover hält keine Kapitalanteile an der NordLB, von daher sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten, da weder Beteiligungsvermögen abgeschrieben, noch Kapital nachgeschossen werden muss.

Frage 2:
Welche Präventivmaßnahmen kann die Landeshauptstadt Hannover ergreifen?

Präventivmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Ratsherr Braune fragte vor dem Hintergrund einer Presseberichterstattung zu anglikanischen Investoren, ob er richtig verstanden habe, dass die Verwaltung davon ausgehen würde, dass die Hessische Landesbank die Nord LB übernehmen wolle.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe verneinte die Frage und erörterte, dass er öffentlich vorliegenden Informationen nach referiert habe, dass eine Landesbank und eine Reihe privater Investoren Interesse an einem Anteilserwerb artikuliert hätten.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2805/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2805/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 2646/2018)

Ratsherr Markurth (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag und somit die Beteiligung von Vertreter*innen des Schülerrates und des Schulleiters der Integrierten Gesamtschule Bothfeld im Beirat begrüßen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN lobende Worte darüber zum Ausdruck bringen wolle, dass sich auch im vorliegenden Fall Ehrenamtliche ohne jegliche Kostenerstattung derart engagiert einbringen würden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den Besetzungen der Gremien zur Kulturhauptstadtbewerbung zustimmen werde und dass ehrenamtliches Engagement einer Stadt grundsätzlich immer gut tun würde. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass der Einsatz von geschätzten 60 bis 70 Mio. Euro für das Projekt Kulturhauptstadt Europas 2025 ohne irgendeinen Ertrag für die Stadt versickern würde. Im Gegensatz zur Euphorie im Rat der Stadt, allein schon für die Kulturhauptstadtbewerbung, würden die Einwohner*innen auf der Straße entweder keine Kenntnis von dem Projekt haben und/oder dieses desinteressiert zur Kenntnis nehmen. Deshalb habe sich die Haltung der Fraktion der AfD zur Kulturhauptstadtbewerbung auch nicht zum Positiven gewandelt, sondern würde vielmehr einem kritischen Begleiten des Vorhabens weitere Argumente liefern.
Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass mit dem Aufstellen des Bewerbungsteams, der Euphorie einer breiten Mehrheit des Rates und der engagierten Stadtgesellschaft gute Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung bestünden.

Ratsherr Engelke (FDP) konstatierte, dass sich der Hang der Fraktion der AfD zur Sparsamkeit hinter der Tatsache verstecken würde, dass die Fraktion der AfD bemerkt habe, dass das Projekt für alle Menschen, auch denen mit Migrationshintergrund, beispiellose Ereignisse inszenieren solle.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen von Beginn an für eine Kulturhauptstadtbewerbung eingesetzt habe. Ratsherr Dr. Gardemin forderte die Fraktion der AfD zu einer klaren Linie auf. Denn diese habe bei den Haushaltsplanberatungen ausschließlich Anträge in das Verfahren gegeben, die der Streichung von Zuwendungen für die hannoversche Kulturszene dienen sollten. Ratsherr Dr. Gardemin konstatierte, dass die Zustimmung der Fraktion der AfD zur Besetzung der Kulturhauptstadtbewerbungsgremien mit dem schwindenden Zuspruch aus der Bevölkerung für die AfD in Zusammenhang zu bringen sei.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD nichts gegen Kultur im Allgemeinen habe. Allerdings habe man mit gewissen Auswüchsen derselben ein Problem.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass ihm persönlich sehr viel daran läge, dass die Kulturhauptstadtbewerbung ein Erfolg würde. Ratsherr Wruck stellte fest, dass die Darstellungen der Fraktion der AfD leider zuträfen. Denn auch in seinem persönlichen Umfeld sei das Interesse an Kultur natürlich vorhanden. Aber auch dort hätten viele Personen, auch aufgrund der hohen Kosten, ein eher zwiespältiges Verhältnis zum Projekt Kulturhauptstadt Europas 2025. Ratsherr Wruck unterstrich, dass es zwingend gelingen müsste, die Euphorie aus dem Rat in alle Teile der Stadtgesellschaft zu transportieren.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf den Beratungsgegenstand hin.

Stadträtin Beckedorf stellte klar, dass aktuell überhaupt keine Möglichkeit bestünde, die Kosten für das Projekt insgesamt beziffern zu können. Denn wie auch bereits mehrfach von der Verwaltung kommuniziert worden wäre, würden auch der Bund und das Land ihren Beitrag dazu leisten. Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Zweifler in Hinblick auf die Begeisterung in der Stadtgesellschaft doch einfach einmal eine Veranstaltung die Kulturhauptstadtbewerbung betreffend besuchen sollten. Im Weiteren verwies Stadträtin Beckedorf auf eine Veranstaltung im Pavillon am Raschplatz, bei der man mit mehr als 200 begeisterten Hannoveraner*innen zusammengearbeitet habe.

Ratsherr Markurth (SPD) bemerkte, dass er davon ausgegangen sei, dass jeder Ratsherr und jede Ratsfrau für das Projekt Kulturhauptstadt Europas 2025 euphorisch Werbung machen und Begeisterung in der Öffentlichkeit streuen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit einer erfolgreichen Bewerbung den Anstieg an geforderten Wohnraum in Hannover verbinden würde, denn der Titel Kulturhauptstadt Europas und Obdachlose auf den Straßen würde nicht zusammenpassen.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: Schluss der Debatte.
Gegen 5 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat gemäß § 15 Absatz b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erwiderte zum Wortbeitrag der Kulturdezernentin, dass Veröffentlichungen aus anderen Bewerberstädten deutlich auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag hinweisen würden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies wiederholt auf den Beratungsgegenstand hin.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) forderte die Kulturdezernentin auf, dass diese sich auch einmal außerhalb ihrer Kulturblase, mit dem Mann oder der Frau auf der Straße zu dem Thema austauschen möge.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass eine Generaldebatte zur Kulturhauptstadtbewerbung nicht auf der Tagesordnung stünde. Ratsvorsitzender Hermann kündigte an, dass er bei weiteren Missachtungen der Tagesordnung den jeweiligen Redner*innen das Mikrofon abstellen lassen würde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Gremien zur Kulturhauptstadtbewerbung sehr deutlich signalisieren würden, dass ein die Stadtbevölkerung umfassendes Interesse am Projekt Kulturhauptstadt Europas 2025 bestünde. Die Expo habe gezeigt, dass es normal sei in Hannover, den Ball zunächst einmal flachzuhalten, um dann mit Begeisterung teilhaben zu wollen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) konstatierte, dass die Besetzung der Gremien zur Kulturhauptstadtbewerbung einen Querschnitt der Kulturszene als auch der Stadtgesellschaft darstellen würde.
Bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2646/2018.


TOP 6.
Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 2647/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2647/2018.

TOP 7.
Besetzung des Kulturrats zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"
(Drucks. Nr. 2687/2018 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Markurth (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde, da die Besetzung des Kulturrates als wichtiges Organ zur Begleitung des Kulturentwicklungsplans von der Verwaltung sehr vielfältig und gut abgewogen ausgefallen sei.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag zustimmen würden, da man mit der Bandbreite an Kulturschaffenden im Kulturrat überaus zufrieden sei.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bedankte sich bei der Verwaltung dafür, dass zur Besetzung des Kulturrates auch Vorschläge aus den Fraktionen berücksichtigt werden konnten.
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung des Kulturrats zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2687/2018 N1 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2026/2018 N1 mit 2 Anlagen)
Mit 53 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2026/2018 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 9.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2506/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2506/2018.

TOP 10.
Beschluss über den Jahresabschluss 2017
(Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass sich die Fraktion der AfD zur Ziffer 6 des Antrages enthalten werde, da im Haushalt ein dreistelliger Millionenbetrag für die gesetz- und verfassungswidrige Massenmigration sowie Zuwendungen für möglicherweise linksextreme Vereinigungen eingestellt worden wären. Darüber hinaus würde ein Ermittlungsverfahren aufgrund wahrscheinlich rechtswidriger Zulagenzahlungen gegen den Oberbürgermeister geführt.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 bis 5 des Antrages zum Jahresabschluss 2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen.

Mit 52 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat, in Abwesenheit von Oberbürgermeister Schostok, die Ziffer 6 des Antrages zum Jahresabschluss 2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen.

TOP 11.
Konzept zur Modernisierung von Zuwendungen
(Drucks. Nr. 2040/2018 mit 3 Anlagen)

TOP 11.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2456/2018)

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass aus dem Konzept unter anderen ein vereinfachtes Verfahren für die Zuwendungsnehmer, ein erweitertes und optimiertes Controlling sowie mehr Transparenz in Hinblick auf Ziele und Aufgaben der Zuwendungsnehmer hervorgehen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) machte deutlich, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU die kommunalen Träger finanziell in die Lage versetzen wolle, dass diese ihre Mitarbeiter*innen auf Basis des Mindestlohns, ohne aus Kompensationsgründen die Stundenarbeitszeit zu senken, entlohnen könnten.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass dem Rat der Stadt mit dem vorliegenden Antrag die Dynamisierung der Zuwendungen zur Beschlussfassung vorliegen würde. Die Erhöhung von 1,5 % für 2019 sei ebenso erfreulich wie die Tatsache, dass die Zuwendungsnehmer nicht mehr jedes Jahr für ihre finanziellen Mittel erneut kämpfen müssten.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Ratsfrau Falke wies darauf hin, dass der interfraktionelle Antrag auch einmal unterschiedliche politische Überzeugungen in einem Antrag habe zusammenführen können.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP es besonders begrüßenswert fände, dass man in Hannover eine Trägervielfalt mit über 400 Zuwendungsempfängern gewährleisten konnte.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass eine Modernisierung der Zuwendungsvergabe dringend erforderlich sei. Allerdings könne ein Verfahren nach dem Gießkannenprinzip, auch aufgrund der hohen Schuldenlage der Landeshauptstadt Hannover, nicht der richtige Weg sein. Man sollte beispielsweise eine Nutzen- bzw. Erfolgsprüfung vornehmen und der Wirtschaft ein gewisses Maß an Sponsoring überlassen dürfen.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, das es bei den guten politischen Schwerpunkten, welche die Partner gesetzt hätten, aufgrund der finanziellen Verantwortung eben nicht möglich sei, vielen weiteren Wünschen nachkommen zu können.
Mit 35 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2456/2018 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat das Konzept zur Modernisierung von Zuwendungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2040/2018 mit 3 Anlagen.
TOP 12.
Zustimmung zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) und dem Europäischen Forum für urbane Sicherheit (EFUS)
(Drucks. Nr. 2243/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Dr. Menge (SPD) verwies auf die sich durch den Beitritt ergebenden, guten Netzwerkverbindungen und bat um Zustimmung.
Einstimmig beschloss der Rat den Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) und dem Europäischen Forum für urbane Sicherheit (EFUS) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2243/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 13.
Verordnung über Kastration-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen in der Landeshauptstadt Hannover (Katzenschutzverordnung)
(Drucks. Nr. 2355/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass dem Rat der Stadt eine derartige Verordnung zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnte.
Einstimmig beschloss der Rat die Verordnung über Kastration-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen in der Landeshauptstadt Hannover – Katzenschutzverordnung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2355/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 14.
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)

TOP 14.1.
dazu Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2134/2018)

TOP 14.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2051/2018 (Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover)
(Drucks. Nr. 2849/2018)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag zustimmen würde und vorschlage, dass sich die Region an diesem Projekt beteiligen sollte. Ferner habe die Partnerschaft aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept für Suchtkranke in der Stadt und viele weitere Anträge für Maßnahmen gegen Verelendungen in den Haushalt eingebracht. Das Ziel sollte es sein, die Interessen der Geschäftsleute und der Passant*innen zu wahren und gleichzeitig einer weiteren Verelendung der Wohnungslosen und Suchterkrankten entgegenzuwirken. Ratsfrau Langensiepen bemerkte vor dem Hintergrund einer sogenannten Sogwirkung, dass in der Öffentlichkeit mit den Einwohner*innen zu diskutieren sei, wohin man Obdachlose und Suchtkranke zu platzieren gedenke.

Ratsherr Nicholls (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Weiterführung des Projekts Kompass begrüßen würde und dass dieses ein Baustein unter vielen zur Unterstützung von Wohnungslosen und Suchtkranken sei. Ratsherr Nicholls wies darauf hin, dass es wenig zielführend sei, Fragestellungen osteuropäischer Einwanderung aufgrund der Europa- oder Bundesgesetzgebung, auf die kommunalen Ebenen herunterbrechen zu wollen. Dazu müsste der Bund auch einmal Lösungen anbieten.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD eine Ausweitung der Räumlichkeiten des Kompasses ablehne. Denn Erfahrungswerte würden zeigen, dass Vergrößerungen mit einem Anstieg der Frequentierung einhergingen. Ratsherr Karger stellte klar, dass ein Trinkraum zwar ein geeigneter Rückzugsort sein könnte, die eigentliche Problematik allerdings nicht lösen könne. Denn wirkliche Trinker*innen, dem freien Willen Entzogene, würden an der Tür abgewiesen. Und auch der Hinweis, dass Frauen und Familien dort Schutz suchen würden sei falsch. Denn im Besonderen Frauen und erst recht Familien würden sich in einer derart großen und zumeist angespannten sowie überwiegend von Männern dominierten Atmosphäre nicht wohl fühlen. Die Fraktion der AfD sei der Ansicht, dass der Mittelansatz zur Verbesserung der Wohnsituation von Obdachlosen eingesetzt werden sollte.

Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da man der Auffassung sei, dass nicht nur eine Maßnahme, sondern eine Vielzahl von Projekten zielführend sei, um eine Linderung der Notsituation von Obdachlosen und Suchtkranken in Hannover herbeiführen zu können. Darüber hinaus müssten mit denjenigen Wirtschaftsstandorten Lösungen gefunden werden, die von der Arbeitsmigration aus Rumänien und Bulgarien, vor dem Hintergrund von Saisonarbeit, profitieren würden.


Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Weiterführung des Projekts Kompass zustimmen werde, obwohl die pessimistischen Befürchtungen einiger Weniger im Umfeld des Trinkerraums leider tatsächlich eingetreten wären.

Beigeordnete Seitz (CDU) machte deutlich, dass der Trinkerraum am Raschplatz ein derartiger Erfolg sei, dass sogar Menschen aus dem Umland Hannovers diesen aufsuchen würden. Ferner wäre es wünschenswert, dass sich die Region an sozialen Projekten der Landeshauptstadt Hannover beteiligen würde, an denen Menschen aus der Region partizipieren würden.

Ratsherr Hellmann (CDU) wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU das Projekt Kompass seinerzeit nur unter Vorbehalten und Skepsis mitgetragen habe. Allerdings würde die Praxis zeigen, dass der Trinkerraum sogar die Sommermonate gut besucht würde. Darüber hinaus sollte man nicht sehr überrascht sein, wenn mit einer Problemklientel auch einmal Schwierigkeiten vor Ort entstünden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Weiterführung des Projekts zustimmen würde, da der Trinkerraum gerade auch für obdachlose oder suchtkranke Paare eine erste Anlaufstelle wäre. Zudem seien die neuen Öffnungszeiten, mit einer Schließung zwischen 14:00 und 16:00 Uhr sinnvoll, da in dieser Zeit Behördengänge mit den Menschen unternommen würden, die diese allein nicht bewältigen könnten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass hinter dem Projekt die Bemühungen der Stadtverwaltung stünden, die Menschen im Umfeld des Hauptbahnhofs von den unerfreulichen Trinkerszenen befreien zu können. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Weiterführung des Projekts Kompass zustimme, da man der Ansicht sei, dass den suchtkranken Trinker*innen unbedingt geholfen werden müsste. Allerdings sei zwingend darauf zu achten, dass eine Vergrößerung der Räumlichkeiten nicht den Anschein erwecke, dass sich alle Trinker*innen Europas berufen fühlen könnten, sich in Hannover häuslich niederlassen zu wollen.
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2051/2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2849/2018 ab.

Mit 41 Stimmen gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2134/2018 ab.

Mit 50 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat die Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 39.
Aktuelle Stunden

TOP 39.1.
Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Umgang mit Einträgen moralisch fragwürdiger Personen im Goldenen Buch der Stadt".
(Drucks. Nr. 2792/2018)

Ratsherr Karger (AfD) gab einen Überblick zum Leben, der politischen Vergangenheit und den Schriften des Daniel Cohn-Bendit und erklärte, dass jemand, der Pädophilie verherrliche, andere Personen indirekt aufmuntere solche Praktiken auszuleben oder diese Praktiken ausgelebt habe, dessen Unterschrift gehöre nicht in das Goldene Buch der Stadt Hannover, sondern vielmehr in die Buchbinderei einer Justizvollzugsanstalt bzw. in Therapie! Abschließend forderte Ratsherr Karger den Rat der Stadt auf, dass dieser sich zum Jugendschutz bekennen und den Eintrag von Daniel Cohn-Bendit in das Goldene Buch der Stadt Hannover missbilligen möge.
Beigeordnete Kastning (SPD) definierte Sinn und Tradition eines Goldenen Buches und erklärte, dass die Herausnahme eines einzelnen Namens sowie die Abarbeitung der gesamten Thematik weder dem Goldenen Buch noch einer Aktuellen Stunde gerecht würden. Im Weiteren kritisierte Beigeordnete Kastning das provokante, geringschätzende und diskriminierende Gebaren der Fraktion der AfD im Rat, auf Flugblättern, in den sozialen Medien und an den Informationsständen sowie die fast ausschließlich destruktiven Einbringungen in die Fachausschüsse und den Haushalt. Dabei fordere die Fraktion der AfD für sich selbst die Wahrung von Respekt und die Einhaltung sämtlicher Wertevorstellungen, um im Gegenzug jegliche Moral vermissen zu lassen.

Beigeordneter Seidel (CDU) berichtete über die geschichtlichen Hintergründe sowie die eigentliche Motivation des Spenders und der Einrichtung des Goldenen Buches der Stadt und erklärte, dass dies, anstatt zur Erstellung einer Stadtchronik von Beginn an als Gästebuch genutzt wurde. Dort hätten sich in den vergangenen 105 Jahren viele Personen des Zeitgeschehens eingetragen und seien somit in ihrer Bedeutung auch im Kontext der Zeit zu betrachten. Beigeordneter Seidel wies darauf hin, dass sich unter heutigen Gesichtspunkten, angefangen mit der ersten Unterschrift von Kaiser Wilhelm II, vielen Größen aus den dreißiger und vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, Staats- und Regierungschefs der ehemaligen UDSSR, Vertreter der Apartheidregierung Südafrikas sowie viele weitere fragwürdige und schlimmer zu benennende Persönlichkeiten in das Goldene Buch der Stadt Hannover eingetragen hätten. Beigeordneter Seidel betonte, dass die Herausnahme eines einzelnen Namens für die Christdemokraten nicht tragbar sei, weil man am Ende glaube, dass jeder Mensch unbeschadet seiner unveräußerlichen Würde Irrtum und Schuld ausgesetzt und damit auch fehlbar sei. Aus Sicht der Fraktion der CDU verbiete sich eine im Nachgang vorgenommene Kategorisierung.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Fraktion der AfD mit der Aktuellen Stunde auf ein fürchterliches Kapitel Parteigeschichte der Bündnis 90/Die Grünen abzielen würde. Die Partei der Bündnis 90/Die Grünen entschuldige sich bei denjenigen, die durch die Debatten und Positionen der Grünen zum Thema Pädophilie in den neunzehnhundertachtziger Jahren, in ihrem Schmerz verhöhnt fühlten. Man bedauere es zutiefst, wenn durch diese Debatten Täter ein Gefühl der Legitimation für ihre Taten erhalten haben sollten. Die Diskussion um pädophile Forderungen bei den Grünen der achtziger Jahre zeige, wie wichtig die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte sei. Die Bündnis 90/Die Grünen erkennen als Partei die Fehler an und würde sich kritisch mit ihrer Geschichte auseinandersetzen. Aufarbeitung und Neubewertung sei für die Grünen wichtig. Man habe diese Haltung diskutiert, diese in den achtziger und neunziger Jahren als Fehler erkannt und sich dagegen ausgesprochen. Die Partei, die Befreiung wollte, sei damit zu weit gegangen und habe Menschen geschadet. Man bereue zutiefst, und setze sich seitdem konsequent für Opferschutz ein. Die schwierige Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte sei schwer, aber dringend notwendig gewesen. Die kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Positionen würde man auch der Partei der AfD wünschen. Die Partei der AfD sei noch lange nicht so alt wie die Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings gäbe es schon heute jede Menge Themen, mit denen sich die AfD auseinandersetzen sollte.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass das Goldene Buch der Stadt ein Gästebuch, quasi eine Inventurliste der bekannteren Menschen sei, die das Neue Rathaus besucht hätten. Im Folgenden brachte Ratsfrau Falke die Zehn Gebote mit Moral und Werteverständnis in Zusammenhang und sagte, dass diese beiden Begriffe auch gern einmal im Wandel der Zeit angepasst würden. Ratsfrau Falke regte an, dass der Rat der Stadt darüber befinden sollte, ob sich auch die Vertreter der Fraktion der AfD im Goldenen Buch der Stadt verewigen dürften, falls der Oberbürgermeister entscheide, dass sich der aktuelle Rat in das Buch eintragen möge.

Ratsherr Döring (FDP) wies darauf hin, dass die ersten Schriften über Moral von Cicero ca. 44 v.Chr. verfasst worden wären und dass dieser schon damals erkannt habe, dass diese im Zusammenhang mit der Zeit zu betrachten sei. Ratsherr Döring machte deutlich, dass er von den Mitgliedern der Alternative für Deutschland im Rat erwarten könne, dass sich diese so tolerant geben würden, eine Person zu akzeptieren, die eine lebendigere, eine buntere und vielleicht auch eine verworfenere Biografie hätten als der durchschnittliche Moralist. Ratsherr Döring zitierte zum Abschluss Daniel Cohn-Bendit, der im Rahmen seiner Dankesrede zur Verleihung des Theodor Heuss Preises ausgeführt habe, dass man ihn für das was er geschrieben habe bis zu seinem Tod kritisieren möge, aber ihn nicht dafür jagen sollte, was er nicht getan habe.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass es völlig normal sei, dass für den politisch links orientierten Daniel Cohn-Bendit ausreichend Entschuldigungen und Erklärungen vorgebracht würden. Man müsste sich nur einmal vorstellen was passiert wäre, wenn dieser politisch rechts orientiert wäre. Ratsherr Böning stellte klar, dass es den Kollegen von der Fraktion der AfD nach zwei Jahren im Rat aufgegangen sein sollte, dass es für Hannover bzw. die hannoversche Politik noch lange kein Grund sei sich von etwas zu distanzieren, nur weil eine Person, ein Verein oder eine geplante Aktion moralisch fragwürdig sei. Die Stadt vergäbe jedes Jahr hart erarbeitetes Steuergeld in Höhe von 30.000 € an ein linksextremes Jugendzentrum. Man lasse den Islamistenprediger Pierre Vogel nahezu kritiklos in Hannover auftreten und würde jeden als Rechtspopulisten schimpfen, der Einwände formuliere. Deshalb sei es wenig überraschend, dass niemand etwas dagegen habe, das sich ein Cohn-Bendit in das Goldene Buch der Stadt eintrage.

Ratsherr Braune regte an, dass die politischen Größen aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aus dem Goldenen Buch der Stadt herausgestrichen werden sollten. Ratsherr Braune begrüßte das Statement der Vorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen und den Willen zur Aufarbeitung des Themas der Grünen insgesamt. Ratsherr Braune erörterte, dass der ehemalige Außenminister Klaus Kinkel (FDP) Bedenken zur Verleihung des Theodor Heuss Preises an Daniel Cohn-Bendit geäußert habe. Ratsherr Braune wies darauf hin, dass Michael Yaron, Enkel des Gründers der „Allee der Gerechten unter den Völkern“ (Yad Vashem), zu mehreren Vorträgen in Hannover gewesen sei und sicherlich eine geeignetere Persönlichkeit wäre, um sich ins Goldene Buch der Stadt einzutragen.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte die Regularien zu den Eintragungen in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Hannover und wies darauf hin, dass darin auch Stellungnahmen, wie z.B. zur Distanzierung vom nationalsozialistischen Regime (1945) oder in Erinnerung an die vor 40 Jahren zerstörte Synagoge in Hannover (1978), vom Oberbürgermeister formuliert und von allen Ratsmitgliedern unterzeichnet, zu entdecken wären. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass sich Daniel Cohn-Bendit bei der Verleihung des Theodor Heuss Preises unmissverständlich von seinen unerträglichen Provokationen distanziert habe. Zudem habe die Partei Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2013 mit der Beauftragung und Finanzierung eines Forschungsprojektes am Göttinger Institut für Demokratieforschung zu Umfang, Kontext und Auswirkung pädophiler Forderungen in den Milieus der neuen sozialen Bewegung sowie der Grünen, reagiert. Darüber hinaus habe der Bundesvorstand der Bündnis 90/Die Grünen eine eigene Arbeitsgruppe zur innerparteilichen Aufarbeitung und Unterstützung der wissenschaftlichen Untersuchung eingesetzt. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass es Einschätzungen zu der von der AfD aufgeworfenen Debatte gäbe, wonach diese als Parteistrategie bewertet werden könnte und dass zudem die Missbrauchsopfer erneut, diesmal aus politischem Kalkül, missbraucht würden. Oberbürgermeister Schostok informierte darüber, dass die Einladung von Daniel Cohn-Bendit zu den HANNAH ARENDT TAGEN einem ausführlich diskutierten sowie gemeinsamen Entschluss des Kuratoriums vorausgegangen sei und dass letztendlich das Bekanntschaftsverhältnis zu Hannah Arendt ausschlaggebend gewesen sei. Die Stadt habe Daniel Cohn-Bendit, aufgrund seiner Verdienste um Europa, um die deutsch-französischen Beziehungen, seinen Einsatz für die Demokratie und als Person der Zeitgeschichte, die Ehre zur Eintragung in das Goldene Buch der Stadt zu teil werden lassen.

TOP 39.2.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema "Die 68er Bewegung – über die positiven Nachwirkungen der politisch-kulturellen Revolte vor 50 Jahren auf das Hannover von heute“
(Drucks. Nr. 2803/2018)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) ging in seinem Wortbeitrag zur 68er Bewegung auf den Sozialistischen Deutschen Studentenbund, die Anti Amerika Demonstrationen in Zusammenhang mit dem Vietnam Krieg, die Demonstrationen in Hannover vor dem Amerika Haus bis hin zu seiner Schließung ein und zeichnete ein kurzes Porträt von Petra Kelly, der Friedensaktivistin, Gründungsmitglied der Grünen und Initiatorin der Gleichstellungsbewegung in Deutschland. Ratsherr Wolf betonte, dass sich die 68er Bewegung im Besonderen mit der Aufarbeitung des Faschismus sowie als Teil der weltweiten Antikriegsbewegung hervorgetan habe. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass die Kommune 1 der Vorläufer der heutigen, vielfältigen Kranken-, Alten-, Behinderten- oder Studentenwohngemeinschaften sei. Zudem seien aus der 68er Bewegung Errungenschaften für Hannover, wie z.B. das Kommunale Kino, das Jugendzentrum Kornstraße und aktuell das erste queere Jugendzentrum hervorgegangen.

Ratsherr Kelich (SPD) brachte die 68er Bewegung mit dem ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler Willy Brandt in Zusammenhang und erläuterte, dass dieser im Jahr 1969 mit dem Slogan „mehr Demokratie wagen“ angetreten sei und dass dieser für seine insistierenden Vermittlungen zwischen den wirtschaftlich starken nördlichen und den postkolonialen südlichen Staaten sowie seinem öffnenden Dialog mit dem Osten im Jahr 1971 den Friedensnobelpreis erhalten habe. Zudem sei Willy Brandt, wie die 68er Bewegung insgesamt, ein Aufklärer und Bekämpfer des Faschismus und ein Sinnbild gegen Intoleranz gewesen. Ratsherr Kelich stellte zum Abschluss fest, dass die siebzigjährige Verantwortung der SPD in Hannover dafür gesorgt habe, dass die Landeshauptstadt Hannover die Attribute Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und Liebenswürdigkeit auf sich vereinen könnte.

Ratsfrau Jeschke (CDU) wies darauf hin, dass die erste Keimzelle der außerparlamentarischen Opposition, überwiegend aus Studenten bestehend, eben gegen die erste deutsche Große Koalition im Bundestag und nicht in Hannover aufgetreten sei. Ratsfrau Jeschke führte weiter aus, dass aus der 68er Bewegung in Hannover nur sehr wenig hervorgegangen sei. Dazu gehörten unter anderen die erste alternativ pädagogische Gesamtschule Glocksee und der damalige Szenetreff und noch heute beliebte Studenten Café Safran. Zu Hannover würde leider auch gehören, dass Ulrike Meinhof und Gerhard Möller nicht nur in Langenhagen verhaftet worden wären, sondern dass diesen eben auch in Hannover Unterschlupf gewährt worden sei. Daraus würden sich auch die Widersprüche der 68er Bewegung herauslesen lassen. Denn diese sei unter anderen geprägt worden durch den Kampf gegen den Vietnamkrieg und die Aufrüstung und auf der anderen Seite durch die Rote Armee Fraktion, Terror und Mord. Ratsfrau Jeschke stellte fest, dass die Hausbesetzer und Demonstranten von einst nun in den ehemals besetzten Wohnungen in der List und der Oststadt selbst wohnen würden und ihr akademisches Dasein auf Echtholzparkett fristen würden.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die 68er Bewegung für die Grünen ein Türöffner für eine offene, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaft gewesen sei. Die Haltung sei eine in der Aufklärung, in der Tradition, der Überwindung der Klassenpolitischen Gegensätze und in der Begründung einer Ehrhaftigkeit der demokratischen Gesellschaft manifestiert. Wehrhaft gegen die restaurativen Kräfte, gegen patriarchalische und autoritäre Strukturen und vor allem gegen den Faschismus in den Parlamenten, in den Familien und in den Köpfen. Die andere Seite, sei die des gesellschaftlichen Aufbruchs. Der Keim für eine inspirierende, schöne, neue, aufregende und bunte Welt war gesetzt. Bunt, Grün und Vielfältig sei das Sinnbild für eine Gemeinschaft gewesen, die mehr sein sollte als die reine Funktionalität in einer durchökonomisierten Welt. In dieser offenen Gesellschaft habe man seine Träume offen artikulieren und sich Räume und Strukturen aneignen dürfen. Zuerst als unorganisierte Gruppen, als neue soziale Bewegungen mit der gemeinsamen Grundidee, dass die globale Welt nur gerettet werden könne, wenn man sich für die Interessen der Sprachlosen einsetze. Die Natur, die der Mensch durch Industrialisierung bis zur Unkenntlichkeit vergiftet habe. Die eine Welt, der durch Kolonialisierung, Krieg und Billigarbeit gebeutelten Völker. Die Menschen, die durch Moral und Gesetze erniedrigt und von der Teilhabe ausgeschlossen wären. Im Folgenden verlas Ratsherr Dr. Gardemin eine Übersicht zu Projekten, Maßnahmen, Konzepten, Institutionen und Veranstaltungsorten, die mit der 68er Bewegung in direkten Zusammenhang zu bringen wären.

Ratsherr Hirche (AfD) führte aus, dass die Bilanz dieser popkulturellen Luxusrevolution, von verwöhnten und verblendeten jungen Leuten, die sich politisch an Massenmördern wie Mao Tse-tung orientierten, verheerend sei. Beteiligte würden der 68er Bewegung die Zerstörung der Gesellschaft und den Abbau aller Wertevorstellungen vorwerfen. Störend sei ferner die fehlende Dialogfähigkeit, der Größenwahn dieser Bewegung mitsamt ihrer moralischen Hysterie, die Realitätsverachtung, der Hass auf die Liberalität und Vieles mehr gewesen. Ratsherr Hirche erläuterte, dass die außerparlamentarische Opposition die Medien, die Universitäten und die Kulturbetriebe durchsetzt habe. Darüber hinaus den linken Flügel der SPD, die Gewerkschaften und schließlich die Partei der Grünen. Ratsherr Hirche stellte klar, dass die 68er Bewegung ursprünglich weder Grün und schon gar nicht feministisch gewesen sei. Den antipatriotischen Anstrich habe sich diese erst zugelegt, als man gemerkt habe, dass sich die Nazizeit hervorragend instrumentalisieren lasse, um Angehörige der älteren Generation aus ihren Posten zu verdrängen. Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass die 68er Bewegung ferner die Abschaffung der Familie, der Leistungsgesellschaft (Einführung der Integrierten Gesamtschulen), die schulische Erziehung zu Toleranz und Akzeptanz und die Zerstörung der traditionellen Geschlechterrollen im Blick gehabt habe. Abschließend sagte Ratsherr Hirche, dass zudem weit vor der 68er Bewegung, mit der Adenauer Ära, die faschistische Aufarbeitung und die sexuelle Freizügigkeit mit der Einführung der Pille im Jahr 1961 begonnen hätten.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass die 68er Bewegung die FDP stark beeinflusst habe. Im Herbst 1967 in Hannover hätten die „Jungtürken“, unter Anführung von Walter Scheel, unterstützt von Rudolf Augstein, Henri Nannen und vielen anderen zum Umdenken der Freien Demokraten zum Machtgefüge in der alten Bundesrepublik und zur Frage in der Friedenspolitik gedrängt. Wenige Monate später, beim Bundesparteitag in Freiburg, vom 29. bis 31. Januar 1968, sei Walter Scheel zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt worden. Dieser Parteitag, der Wahlkampf 1969, die Diskussionen über mehr Demokratie wagen habe dann zur ersten sozial-liberalen Koalition mit Willy Brandt als Bundeskanzler und Walter Scheel als Bundesaußenminister geführt. Ratsherr Döring betonte, dass diese unfassbar viele gesellschaftliche Reformen möglich gemacht habe, die bis zum heutigen Tage nachwirken würden. Ratsherr Döring machte deutlich, dass dieser „Ruck“ zum einen zu einem Marsch durch die Institutionen und zum anderen einige wenige zu radikaleren Maßnahmen, bis hin zur Gründung der Roten Armee Fraktion (RAF), zu Terror und Mord bis in die neunziger Jahre hinein, geführt habe. Der Aufruf zum Kampf gegen das Establishment der RAF gehöre zur kritischen Betrachtung der 68er Bewegung. Zudem sei es noch für viele bis heute verstörend, dass den selbst ernannten Sozialisten der 68er Bewegung das Martyrium ihrer Genossen in der ehemaligen DDR völlig egal gewesen sei.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass die Vielzahl der „Aktuellen Stunden“ sich zu einer inzwischen erheblichen Zumutung entwickle und stellte in Frage, ob die Errichtung linksradikaler und linksextremistischer, unabhängiger Jugendzentren, die noch heute dem Linksextremismus nahe stünden, aus der 68er Bewegung heraus eine positive Nachwirkung für Hannover hätten. Zudem sei es nur für diejenigen eine positive Nachwirkung, die auf der medialen Sonnenseite stünden, da wahrscheinlich auch die Hannoversche Medienlandschaft mit Auswirkungen der 68er Bewegung behaftet sei. Ratsherr Böning resümierte, dass es ihm persönlich außerordentlich schwer fallen würde, positive Nachwirkungen aus der 68er Bewegung heraus für Hannover benennen zu können.

Ratsherr Braune wies darauf hin, dass sich die Jesus People Bewegung von den 68ern ausgehend global ausgebreitet habe. Denn diese habe genau das zu bieten gehabt, was die konventionelle Kirche nicht mehr anzubieten bereit gewesen sei. Die Jesus People habe den Menschen im Mittelpunkt gehabt und nicht den Erhalt von Gebäuden. Im Weiteren brachte Ratsherr Braune die Entwicklungen der Cebit mit den Nachwirkungen der 68er Bewegung in Zusammenhang. Denn die negativen Auswüchse der 68er Bewegung, wie Seilschaften und Amigo-Mentalitäten, hätten ermöglicht, dass nicht die visionärsten und qualifiziertesten Entscheider in die Verantwortung geraten wären.


TOP 39.3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Braucht Hannover ein 18. Gymnasium?"
(Drucks. Nr. 2802/2018)

Ratsherr Borstelmann (CDU) berichtete von einer Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 24. Oktober 2018, in deren Verlauf heftig über die Errichtung eines 18. Gymnasiums diskutiert worden sei und dennoch alle eingebrachten Änderungsanträge ohne Mehrheit geblieben wären. Ratsherr Borstelmann kritisierte, dass über die Planung zur Errichtung eines 18. Gymnasiums in Hannover im abgeschiedenen Hinterzimmer des vertraulichen Verwaltungsausschusses entschieden wurde. Im Weiteren berichtete Ratsherr Borstelmann über die Vorzüge zur Errichtung einer zusätzlichen Realschule und wies darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sich eine reformpädagogische Schule mit Leuchtturmcharakter wünsche, dass die Fraktion der SPD eine weitere Integrierte Gesamtschule favorisiere und dass der Fraktion der FDP eigentlich alles Recht sei, was die Verwaltung vorlege, solange das Ganze wirtschaftlich bleiben würde. Ratsherr Borstelmann führte ferner an, dass sich weder Schüler*innen, die Lehrenden noch die Direktorenkonferenz für die Errichtung eines weiteren Gymnasiums ausgesprochen hätten und dass dem Sachverhalt nach die Vielfalt an unterschiedlichen und in ihrem Dasein berechtigten Schulformen in Hannover erneut ärmer würde, nachdem mit der Albrecht Dührer Schule nun auch die letzte Förderschule Lernen demnächst ihre Pforten schließen werde.

Ratsfrau Gamoori (SPD) führte aus, dass die Verwaltungsvorlage in mehreren öffentlichen Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses behandelt worden wäre und dass leider keiner der Anträge eine Mehrheit gefunden hätte. Es sei demnach falsch zu behaupten, dass die Entscheidungen allein unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Ratsfrau Gamoori erläuterte, dass die Integrierten Gesamtschulen die favorisierte Schulform der Fraktion der SPD sei, da diese der Intention "eine Schule für alle“ als einzige Schulform gerecht werden könnte. Allerdings würde man mit dem Planungsauftrag dem Elternwillen folgen, da das Gymnasium zurzeit die am meisten angewählte Schulform sei. Im Weiteren machte Ratsfrau Gamoori deutlich, warum die Planung zur Errichtung eines Gymnasiums mit reformpädagogischen Ansätzen, vor dem Hintergrund von Schulen mit besonderen Herausforderungen und in Kooperation mit dem Land (Schule +), als Schulversuch verstanden werden könnte. Zum Abschluss hob Ratsfrau Gamoori die innovative Schulentwicklungsplanung der Verwaltung hervor und unterstrich alle Aspekte, die dazu von der Fraktion der SPD befördert worden wären.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies zum Vorwurf einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffenen Entscheidung darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage zuvor in vier öffentlichen Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses behandelt worden sei. Beigeordnete Dr. Markowis erörterte, dass laut Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen das Gymnasium modellhaft die Aufnahme von Schüler*innen mit einer Lernschwäche durchführen solle. Das wäre ein Schritt in Richtung der Aussage, wonach in Hannover alle Schulen inklusiv arbeiten würden. Beigeordnete Dr. Markowis erörterte die schulpolitische Ausrichtung der Bündnis 90/Die Grünen in Hinblick auf die Integrierten Gesamtschulen und informierte darüber, dass die Partner SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Befragung aller Eltern von Grundschulkindern in das Verfahren gegeben habe, um so zu einer noch nachhaltigeren Schulentwicklungsplanung gelangen zu können. Da bei der letzten Befragung im Jahr 2011 55 % der Eltern die Schulform Integrierte Gesamtschule gewählt hätten, sei davon auszugehen, dass auch nach der kommenden Befragung zusätzliche Plätze an Integrierten Gesamtschulen geschaffen werden müssten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass die Anmeldezahlen eindeutig dafür sprächen, dass Hannover ein weiteres Gymnasium benötigen würde. Die Verwaltungsvorlage mit der Planung zur Errichtung eines zusätzlichen Gymnasiums sei einfach und gut. Allerdings würde der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP diese einfache Drucksache wieder einmal verkomplizieren. Dadurch würde der Verwaltung auferlegt, sich mit dem Land in Kooperation zu einem Schulversuch zu begeben. Im Resultat würde so aus einer möglichen Verbesserung der Schullandschaft und des Leistungsniveaus ein erneuter Anschlag auf das Bildungssystem in Hannover. Man forciere die Abschaffung sämtlicher Förderschulen und würde sich nicht damit auseinandersetzen, welche Auswirkungen dies auf Mitschüler*innen, die Lehrenden und vor allem auf die ehemaligen Förderschüler*innen haben würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover kein 18. Gymnasium benötigen würde, da dieses ein Bestandteil des antiquierten, dreigliedrigen Schulsystems sei. Beigeordneter Machentanz erörterte, dass laut Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) das dreigliedrige Schulsystem ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert sei. Zudem sei nach Ansicht der OSZE nirgendwo in Europa der Schulabschluss so wichtig für das spätere Leben, wie in Deutschland. Im Folgenden plädierte Beigeordneter Machentanz für die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems und gab ein Statement für die Abschaffung von Leistungsdruck in den Schulen, die Einführung von Lerngruppen und Laborschulen und zwingende Sanierungen oder Neubauten von integrierten Gesamtschulen ab.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass sich die Fraktion der FDP von Beginn an den Diskussionen für die Planung zur Errichtung eines 18. Gymnasiums ausgesprochen habe. Denn unter § 4 Niedersächsisches Schulgesetz sei geregelt, wer über die Anmeldung der Schüler*innen zu entscheiden habe. Die Anmeldezahlen würden belegen, dass 53 % der Kinder von ihren Eltern an den Gymnasien angemeldet würden. Die Fraktion der FDP stelle sich vor ein inklusives Gymnasium, in dem ein selbstständiges Lernen und wissenschaftlich pädagogisches Arbeiten gestärkt würde, umsetzen zu wollen. Ratsherr Bingemer erläuterte die Voraussetzungen zur Einführung von Inklusion und konstatierte, dass man dem 18. Gymnasium ein Profil für Pflegekräfte geben könnte, da der demografische Wandel einen für die Zukunft erhöhten Nachwuchsbedarf in diesem Bereich abbilden würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die Zuwanderungszahlen und die Prognosen aus dem Schulentwicklungsplan – 1.100 zusätzliche Schüler*innen in den Klassen 5 bis 10 bis zum Schuljahr 2023/2024 und eine Anmeldequote von fast 55 % bei den Gymnasien, eindeutig für die Errichtung eines weiteren Gymnasiums sprächen. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die Verwaltung bislang keine Angaben zum Standort oder den Kosten machen konnte. Ratsherr Wruck stellte fest, dass zwar immer mehr Kinder und Jugendliche an den Gymnasien angemeldet würden, aber laut Experten das Bildungsniveau stetig sinken würde. Zum Abschluss brachte Ratsherr Wruck die Themen Engpässe bei den Ausbildungswilligen im Handwerk, Fachkräftemangel, Zertifikat Abitur und Studienabbrüche in Zusammenhang und erwog, dass es höchste Zeit wäre die berufliche Ausbildung aufzuwerten.

Ratsherr Braune merkte an, dass die Diskussion überflüssig sei, da letztendlich im Verwaltungsausschuss eine Entscheidung gefallen sei. Ratsherr Braune monierte, das nach vier Behandlungen der Drucksache im Schul- und Bildungsausschuss dort weiter bis zu einem gültigen Beschluss beraten werden sollte, da in dem Gremium auch die Fachleute sitzen würden. Zudem sei die Errichtung eines Gymnasiums unnötig, da lediglich ein gymnasialer Zweig für die Klassen 5 und 6 benötigt würde. Danach habe sich das Problem, aufgrund des fehlenden Leistungsniveaus bei einer Vielzahl von Schüler*innen, relativiert. Ratsherr Braune betonte, dass die Errichtung einer zusätzlichen Integrierten Gesamtschule in Hannover das einzig sinnvolle wäre.



TOP 15.
Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2181/2018 mit 2 Anlagen)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2402/2018)

TOP 15.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2425/2018)

Ratsherr Pohl (CDU) machte deutlich, dass die Stadt versuchen würde zusätzliche Einnahmen zu generieren, indem bei der Geschwisterkinder Regelung nicht die volle Beitragsfreiheit weitergegeben werden solle. Dadurch solle versucht werden, die gewollte volle Entlastung der Familien über den Krippen- oder Hortbereich wieder reinzuholen. Das sei nicht die Intention des Landesgesetzgebers und würde auch den Familien nicht weiterhelfen. Ratsherr Pohl erklärte, dass auch die Aussetzung um ein Jahr keine Lösung sei und bat um Zustimmung für den CDU-Änderungsantrag.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Beitragsfreiheit von den meisten der Anwesenden begrüßt würde. Allerdings sei nicht begrüßenswert, dass diese nicht auskömmlich vom Land gegenfinanziert würde. Es sei davon auszugehen, dass ungefähr 2 Mio. Euro im Jahr nicht gegenfinanziert würden. Deshalb habe die Verwaltung vorgeschlagen, die Geschwisterregelung anzupassen. Der Antrag der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen ziele hingegen darauf ab, die Anpassung für zwei Jahre auszusetzen, um die Auswirkungen in Zusammenhang mit der Beitragsstaffelung betrachten zu können. Abschließend verwies Ratsherr Gast auf den Tagesordnungspunkt 30 zur Neuordnung der Elternbeiträge.

Ratsherr Döring (FDP) stellte klar, dass die Kindertagesstätten in Hannover kostenfrei blieben und dass die angestrebte Regelung keinesfalls zu einer neuen Kostenbelastung für die Eltern von Kindern in Kindertagesstätten führen würde. Die vorgelegte Änderung zur Drucksache der Verwaltung sorge dafür, dass alle heute geborenen Geschwisterkinder als Krippenkinder noch einmal in der Krippengebühr entlastet würden, obwohl keinerlei Kindertagesstättengebühren für das ältere Geschwisterkind anfielen. Ratsherr Döring machte deutlich, dass die Krippengebühren in Hannover hoch wären und dass man gut daran täte, die Krippengebühren für alle noch einmal genauer zu betrachten. Perspektivisch sollte versucht werden, die Krippengebühren zu senken, wobei die Kindertagesstätten weiter kostenfrei blieben.

Ratsherr Finck (SPD) wies darauf hin, dass viele Kommunen in Niedersachsen die Geschwisterkind Regelung vollends kippen würden. In Hannover beabsichtige man die Regelung erst 2020 zu ändern und in Zusammenhang einer sozial gerechteren Entgeltstaffelung zu betrachten, um die Krippengebühren möglichst für alle senken zu können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Verwaltungsvorlage und den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ablehnen und dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU zustimmen würde, da die Beibehaltung der Geschwisterregelung genau das Richtige sei. Beigeordneter Hauptstein merkte an, dass die vorliegende Drucksache wieder einmal ein gutes Beispiel dafür sei, mit wie viel Verachtung der linke Zeitgeist mit den Leistungsträgern der Gesellschaft umzugehen pflege.
Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2425/2018.

Mit 33 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2402/2018 ab.

Mit 33 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2181/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 16.
Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2193/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2193/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 17.
Entscheidungen über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2632/2018 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß
§ 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2632/2018 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Inlineskater*innen in Hannover ab dem kommenden Frühjahr auf einer Rundstrecke auf 21 km Länge ihrem Sport nachgehen könnten. Der positive Nebeneffekt sei, dass auch die Radfahrenden die gut asphaltierte Strecke benutzen könnten und nicht mehr durch Schlammlöcher fahren müssten.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, warum der Antrag dem Stadtbezirksrat Mitte lediglich zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht worden wäre.

Ratsherr Hirche (AfD) wies darauf hin, dass der Eilenriedebeirat den Antrag einstimmig abgelehnt habe. Zudem seien die wassergebundenen Sandwege sehr viel umweltfreundlicher als die asphaltierten Wege.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Verwaltung der Ratsversammlung vorschlage, den Punkt 18 zur Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord mit der Drucks. Nr. 1686/2018 mit 4 Anlagen auf die kommende Ratsversammlung zu vertagen. Der positive Nebeneffekt wäre, dass der Stadtbezirksrat Mitte in dem Zeitraum tage und gegebenenfalls beteiligt werden könnte.

Beigeordnete Kastning (SPD) bat darum, dass die Verwaltung prüfen möge, ob der Beschluss des Verwaltungsausschusses erneut zu fassen sei, falls der Stadtbezirksrat Mitte beteiligt werden müsste.
Vertagt.
TOP 19.
Marktgebührensatzung 2019 - 2021
(Drucks. Nr. 2524/2018 mit 5 Anlagen)

TOP 19.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2626/2018)

Ratsherr Karger (AfD) machte deutlich, dass die Erhöhung zum einen an die Verbraucher weitergegeben würde und dass dies wiederum bewirken würde, dass die Wochenmärkte weniger frequentiert und weitere Händler ihre Stände aufgeben würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die Erhöhung weitere Händler dazu veranlassen könnte, ihre Stände aufzugeben. Im Besonderen könnte dies für die bereits kleineren Märkte in Vahrenheide und Sahlkamp katastrophale Folgen haben.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) verwies auf den zehn Punkte Plan zur Stärkung der Marktstandorte und erörterte, dass mit dieser sehr moderaten Erhöhung ein Defizit von 786.500 € in den kommenden drei Jahren abgebaut werden solle.

Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass die Landeshauptstadt Hannover gezwungen sei die Gebühren zu erhöhen, da diese kostendeckend zu arbeiten habe. Ratsherr Engelke konstatierte, dass die Marktbeschicker*innen sicherlich viel mit einer kritischen Betrachtung ihrer Marktstände und daraus resultierenden Veränderungen erreichen könnten.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Gegen 6 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.


Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies seinen Vorredner auf die Unterschiede zwischen Weihnachts- und Wochenmarktständen hin.
Gegen 6 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2626/2018 ab.

Mit 41 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Marktgebührensatzung 2019 – 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2524/2018 mit 5 Anlagen.
TOP 20.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 20.1.
Bebauungsplan Nr. 1845, Göttinger Chaussee, Neue Trasse B3,
Verfahren nach § 13a BauGB,

Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1677/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1845, Göttinger Chaussee - Neue Trasse B3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1677/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 20.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869, Heisterholzwinkel,
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1989/2018 mit 3 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1989/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 20.3.
Veränderungssperre Nr. 107
(Drucks. Nr. 2167/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 107 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2167/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 20.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung,
Glockseestraße West, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2169/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2169/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 20.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841, Huberstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2640/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2640/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 21.
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 1690/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Markurth (SPD) erläuterte, dass Oberricklingen durch schlichten Wohnungsbau, hohe Arbeitslosigkeit und vielen Transferleistungsempfangenden geprägt sei. Der Aufstellungsbeschluss sei im Jahr 2016 gestellt worden und deshalb sei man froh, dass in den kommenden Jahren 12 Mio. € in das Sanierungsprogramm soziale Stadt nach Oberricklingen fließen würden.
Einstimmig beschloss der Rat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1690/2018 mit 1 Anlage.

TOP 22.
Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 2122/2018 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2122/2018 mit 1 Anlage.


TOP 23.
Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)

TOP 23.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION
(Drucks. Nr. 1973/2018)

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Antragstext einschließlich Begründung und beantragte die namentliche Abstimmung.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER sowohl der Ursprungsdrucksache als auch dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde, da diese menschenverachtende, überaus brutale und auf das Schärfste zu verurteilende Praxis nicht in die Zuständigkeit bzw. den Einflussbereich der Landeshauptstadt Hannover gehören würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die vorliegenden Anträge ablehnen werde, da aus der Begründung des Antrages der Fraktion der AfD wieder einmal sehr deutlich zu erlesen sei, dass es nicht um die Frauen, sondern um die versteckte Hetze hinter dem Antrag gehe.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegenden Anträge ablehnen werde. Weibliche Genitalbeschneidung sei in einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Gesellschaft ein absolutes No-Go. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass es dazu niemals Relativierungen von der SPD gegeben habe.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas einen Teil eines Artikels aus der Tagespresse zu dem Thema und hob hervor, dass sich die Fraktion der AfD für Frauenrechte einsetzen wolle, da sich die etablierten Parteien nicht für derartige Themen interessieren würden.

Ratsherr Braune sagte, dass der vorliegende Antrag Substanz habe und wies darauf hin, dass zur Begründung ein Änderungsantrag in das Verfahren gegeben werden könnte.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass der Begründungstext nicht zur Abstimmung gebracht würde und stellte den Antrag, wonach der Punkt 2 des Antrages getrennt abzustimmen sei.

Ratsherr Döring (FDP) regte an, dass bei der namentlichen Abstimmung jeder gleich zwei Voten abgeben möge.
Namentliche Abstimmung: Pkt. 1 und 3 / Pkt. 2
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Alter (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Bingemer (FDP) Nein, Nein
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Enthaltung, Enthaltung
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Braune Ja, Ja
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Döring (FDP) Nein, Nein
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Engelke (FDP) Nein, Nein
Ratsherr Finck (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Gamoori (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Gill (SPD) Nein, Nein
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Ja, Ja
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein, Nein
Bürgermeister Hermann (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Hirche (AfD) Ja, Ja
Ratsherr Hofmann (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Iri (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Jacobs (AfD) Ja Ja
Ratsherr Karger (AfD) Ja, Ja
Beigeordnete Kastning (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Kelich (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Keller (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Nein, Nein
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Kreisz (SPD) Nein, Nein
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Nein, Nein
Ratsherr Markurth (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Nicholls (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Oppelt (CDU) Nein, Nein
Ratsfrau Pluskota (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Pohl (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Prieß (AfD) Ja, Ja
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Nein, Nein
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein, Nein
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Nein, Nein
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Semper (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Nein, Nein
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein, Nein
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) Nein, Nein
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Ja, Ja
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN) Nein, Nein
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Nein, Nein

Bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1973/2018 ab.
Mit 43 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
Drucks. Nr. 1197/2018 ab.

TOP 24.
Antrag der CDU-Fraktion zu Mittagessen unabhängig der Teilnahme an der Ganztagsbetreuung
(Drucks. Nr. 1363/2018)

Ratsherr Borstelmann (CDU) erläuterte, dass der Antrag der Fraktion der CDU darauf abziele, dass allen Kindern, auch denjenigen, die nicht am Ganztag teilnehmen würden, der Zugang zum Mittagessen in den Mensen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten die Schulen dazu aufgefordert werden, dies auch unmissverständlich gegenüber den Schüler*innen und Eltern zu kommunizieren. Ratsherr Borstelmann betonte, dass die CDU-Fraktion damit alleinerziehende, berufstätige Väter und Mütter unterstützen wolle.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass das zum Teil bereits praktiziert würde. Das sei ein Wunsch, dem sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gern anschließen würden, allerdings müssten das die Schulen selbst entscheiden.

Ratsfrau Gamoori (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die darin enthaltene Intention bereits praktiziert würde.
Mit 34 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu Mittagessen unabhängig der Teilnahme an der Ganztagsbetreuung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1363/2018 ab.

TOP 25.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur finanziellen Deckelung der Kosten für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas
(Drucks. Nr. 1636/2018)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag zur Deckelung der Kosten in das Verfahren gäbe, da im Vorfeld zugesagte Gelder von Sponsoren, aus welchen Gründen auch immer, gegebenenfalls ausbleiben könnten.

Ratsherr Nicholls (SPD) stellte klar, dass die Mittel für eine signifikante Verbesserung der Kulturlandschaft in Hannover eingesetzt würden und somit keineswegs verlorengingen.

Gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur finanziellen Deckelung der Kosten für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1636/2018 ab.

TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Platz für Mobilisten"
(Drucks. Nr. 1867/2018)

Ratsherr Emmelmann (CDU) sagte, dass die Landeshauptstadt Hannover wieder einmal von der Fachpresse für etwas zerrissen würde, was diese im Vergleich zu jeder mittelgroßen Kommune nicht vorweisen könnte. Einen Platz für Mobilisten mit Strom- und Frischwasserversorgung sowie einem Abwasseranschluss im Innenstadtbereich. Ratsherr Emmelmann regte an, dass man für derartige Projekte Sponsoren, wie z.B. Volkswagen, zu beteiligen versuchen könnte.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass es einen derartigen Platz, zugegebenermaßen in renovierungs- und sanierungsbedürftigen Zustand, im Stadtteil Herrenhausen gäbe. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass Wohnmobile überwiegend mit Dieselmotoren, der wahrscheinlich nicht immer neusten Abgasnorm entsprechend, betrieben würden, sodass ein derartiger Platz im Citybereich nicht umsetzbar sei.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) regte an, dass man in Hannover noch weiter, bis zu einem Stadtcampingplatz, gehen sollte. Eigene Erfahrungen in Skandinavien hätten ergeben, dass sich ein Campingplatz im Stadtzentrum, vorzugsweise an einem Gewässer, großer Beliebtheit erfreuen würde.
Mit 29 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Platz für Mobilisten" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1867/2018 ab.
TOP 27.
Antrag der AfD-Fraktion zum Einbau von Fledermauskästen
(Drucks. Nr. 1898/2018)

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Antragstext einschließlich Begründung.
Gegen 6 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zum Einbau von Fledermauskästen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1898/2018 ab.

TOP 28.
Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag auf Nichtbefassung stelle, da die von der AfD-Fraktion geschilderten Vorkommnisse auf dem Fest der Kulturen für viele Ratsmitglieder nicht nachvollziehbar wären. Die Vorfälle könnten von der Ratsversammlung nicht zielführend und sinnstiftend behandelt werden und seien bei Bedarf einer rechtlichen Klärung zuzuführen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erwiderte, dass inzwischen genug Zeit verstrichen sei, damit sich die Ratsmitglieder entsprechende Informationen hätten einholen können. Allerdings nur, wenn der Wille dazu vorhanden gewesen wäre.
Mit 41 Stimmen gegen 8 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. e Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung.

TOP 29.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Änderung der Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen durch Ergänzung der Hauptsatzung der LHH
(Drucks. Nr. 2049/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) fragte, ob der Antrag, trotz Rechtswidrigkeit, aufrechterhalten würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bejahte die Frage und erörterte, dass er den Fehler begangen habe, sich ausschließlich an der Hauptsatzung der Geschäftsordnung des Rates und nicht auch am Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu orientieren.


Ratsherr Gill (SPD) sagte, dass die Fraktion der SPD den Antrag sowieso ablehnen würde, da den Stadtbezirksräten nicht mehr wirklich viele Entscheidungsfelder übriggeblieben wären.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass sich die Fraktion der FDP nicht an der Abstimmung zu einem rechtswidrigen Antrag beteiligen könne.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte deutlich, dass eine Rechtswidrigkeit nur dann einträte, wenn die Ratsversammlung dem Antrag zustimmen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen würde.

Mit 46 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat, ohne Mitwirkung des Ratsherrn Engelke, den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Änderung der Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen durch Ergänzung der Hauptsatzung der LHH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2049/2018 ab.



TOP 30.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern
(Drucks. Nr. 2424/2018)
Einstimmig beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2424/2018.


TOP 31.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1647/2018)

TOP 31.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2558/2018)

Ratsherr Braune erläuterte, dass der Antrag mit dem Ziel auf Kosteneinsparungen auf die Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters hinwirke.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) betonte, dass die Fraktion der AfD nicht die Abschaffung, sondern lediglich die Zusammenlegung des Gleichstellungsausschusses mit dem Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters initiiere. Dadurch könnten Synergieeffekte genutzt und die eher spärlichen Tagesordnungen zusammen behandelt werden und der Oberbürgermeister müsste nur noch einen Termin im Monat wahrnehmen. Darüber hinaus würde man die Verkleinerung des Gleichstellungsbüros fordern.
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2558/2018 ab.

Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1647/2018 ab.

TOP 32.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Gleichstellungsausschusses in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2018)

TOP 32.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2557/2018)

Ratsherr Braune erklärte, dass der Antrag auf die Abschaffung des Gleichstellungsausschusses abziele. Ratsherr Braune bemerkte, dass der Gleichstellungsausschuss eigentlich Frauenausschuss heißen sollte, da ein Mann überhaupt nicht zum Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden könnte.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2557/2018 ab.

Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Auflösung des Gleichstellungsausschusses in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1691/2018 ab.

TOP 33.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Absenkung der Gewerbesteuer
(Drucks. Nr. 2148/2018)

Ratsherr Braune bemerkte, dass der Gewerbesteuersatz in Hannover zu den höchsten in Deutschland gehören würde. Die Absenkung könnte die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und im Besonderen jungen Unternehmen eine Plattform bieten.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Absenkung der Gewerbesteuer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2148/2018 ab.


TOP 34.
A N T R Ä G E

TOP 34.1.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 34.1.1.
zur Heckenbepflanzung in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2406/2018)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 34.1.2.
zur Versetzung der Messstation in der Göttinger Straße
(Drucks. Nr. 2421/2018)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 34.1.3.
zur Verwendung von Rohrzucker im Ratscasino
(Drucks. Nr. 2505/2018)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 34.1.4.
zu Streetart für Musiker
(Drucks. Nr. 2515/2018)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 34.1.5.
zur Ausweisung der Röselerstraße zur Einbahnstraße
(Drucks. Nr. 2658/2018)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 40.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Mandatierung von RA Anja Möhring im Fall des Disziplinarverfahrens bzw. der vorläufigen Dienstenthebung von Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 2861/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel,
Ratsherr Pohl (CDU),
Beigeordnete Kastning,
Ratsherr Dr. Menge (SPD),
Beigeordnete Dr. Markowis,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Braune.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter