Sitzung Jugendhilfeausschuss am 11.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2018)
Protokoll (erschienen am 30.08.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02 JHA - Datum 03.07.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 11. Juni 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 13.00 Uhr
Ende 15.48 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Stimmberechtigte Mitglieder:
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Herr Duckstein
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Herr Gohrbandt 13.29 - 15.48 Uhr
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Karch)
(Ratsherr Karger) (AfD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Herr Klingeberg-Behr)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) 13.00 - 15.00 Uhr
(Herr Müller-Brandes)
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
Herr Riechel-Rabe
(Herr Steimann)
Herr Teuber
Frau Wermke
Frau Wilke (parteilos) 14.56 - 15.48 Uhr
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr M.A. Bergen)
Frau Dipl.-päd. Bloch
Frau Broßat-Warschun
Herr Brünink
Frau David
(Herr Jantz)
(Frau Panafidina)
Herr Rohde
Frau Diplom Sozialarbeiterin Schnieder
(Frau Schürmann)
(Frau Wessels)
(Herr Widera)
Frau Wittenberg

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 13.00 - 14.53 Uhr

Presse:
Herr Voigt
Frau Rinas

Verwaltung:
Frau Brodrück (51.ÖPR)
Frau Cünedioglu (Dez. IV)
Frau Frerking (51.50)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Gronemann (19.2)
Frau van Joolen (51.58)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Herr Köster (51.22.4)
Frau Kranzusch (51.42)
Frau Krüger (51.42)
Herr Rauhaus (40.1)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Schmidt (41.52)
Frau Stroppe (15.31)
Frau Teschner (51.P)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.04.2018

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung von 01.06.2018

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Fachtag Sprache und Sprachförderung in Kitas
(Drucks. Nr. 1335/2018)

6. Sachstandsbericht zu Drucksache 1164/2018 "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen"

7. Sachstandsbericht zu Drucksache 1220/2018 N1 "Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen"

8. Kindertagesstättenbericht 2018
(Informationsdrucks. Nr. 1247/2018 mit 1 Broschüre Anlagen)

9. Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Die Viwaldis“, Waldtraße 47, 30163 Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2018)

10. Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"
(Drucks. Nr. 0664/2018)

10.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nummer 0664/2018 -
Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"
(Drucks. Nr. 0664/2018 E1 mit 1 Anlage)

11. Aufstockung von Betreuungszeiten

11.1. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kita Katrin-Sello-Weg
(Drucks. Nr. 1037/2018)

11.2. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 1039/2018)

11.3. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 1042/2018)

12. Umstrukturierungen

12.1. Umstrukturierung in der AWO- Kindertagesstätte Edenstraße, Edenstr. 41/43
(Drucks. Nr. 0672/2018)

12.1.1. Antrag der CDU-Fraktion zu "Zehn Hortplätze für die List erhalten"
(Drucks. Nr. 1395/2018)

12.2. Umstrukturierung einer Hortgruppe im Familienzentrum Schatzinsel
(Drucks. Nr. 1163/2018)

13. Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1257/2018)

14. Zuwendungen für Baumaßnahmen in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2018

(Drucks. Nr. 1296/2018)

15. Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

16. Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2018
(Drucks. Nr. 1334/2018)

17. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

18. Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendschöffinnen
(Drucks. Nr. 1135/2018 mit 2 Anlagen)


Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming sowohl Frauen als auch Männer gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i. V. m. § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Herr Teuber zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei den Tagesordnungspunkten 10., 10.1., 11.2., 11.3. und 12.1. an.

Ratsherr Pohl bat darum, den Tagesordnungspunkt 12.1.1. vor Tagesordnungspunkt 12.1. zu behandeln und erklärte, dass es sich bei dem von der CDU-Fraktion gestellten Antrag um einen eigenständigen Antrag und keinen Änderungsantrag handele.

Einstimmig



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.04.2018

Ratsherr Pohl wies auf die im Protokoll stehende Niederschrift hin, dass die Protokolle der 12. und 13. Sitzung vertagt seien. Allerdings würden diese in der heutigen Sitzung nicht behandelt.

Herr Tietz berichtete, dass die Protokolle in der 15. Sitzung am 28.05.2018 genehmigt worden seien und dass das aktuell zu genehmigende Protokoll den Diskussions- und Sitzungsverlauf der 14. Sitzung wiedergebe.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 01.06.2018

Ratsfrau Dr. Carl berichtete über die Inhalte der 7. Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 01.06.2018.

Zur Kenntnis genommen



TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Fachtag Sprache und Sprachförderung in Kitas
(Drucks. Nr. 1335/2018)

Herr Teuber fragte, wie sich die Mittelverteilung gestalte und ob es ein Haushaltskonzept sowie einen Zeitplan gebe.
Das Jahr 2018 werde durch das Land Niedersachsen als Übergangs- und Startjahr bezeichnet, so Stadträtin Rzyski. Das Land fordere die Landeshauptstadt Hannover auf, mit dem Trägerverbund entsprechende Rahmenkonzepte und -vereinbarungen zu entwickeln. Voraussichtlich werde es keine großen Veränderungen in den bereits bestehenden Konzepten und Vereinbarungen geben. Wie sich die Mittelverteilung sowie die konkrete Finanzierung abschließend gestalten werde, könne zum aktuellen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Ratsfrau Klingeburg-Pülm stellte die grundsätzliche Personalressourcenplanung der Sprachförderung in Frage und begrüßte die Umsetzung eines Fachtages, um Raum zur Klärung dringender Fragen zu schaffen.

Herr Teuber unterstützte den Antrag, da kein Unterschied zwischen altersintegrierter Sprachförderung und sprachlicher Früherkennung gemacht werde.

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Fachtag zum Thema „Sprache und Sprachförderung“ aus vorhandenen Mitteln zu finanzieren. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG), das voraussichtlich am 1. August 2018 in Kraft treten wird und die Sprachförderung aus der Schule in die Kindertagesstätten verlagert, sollen im Rahmen des Fachtags gemeinsam mit den relevanten kommunalen AkteurInnen sowie ExpertInnen die Auswirkungen des geänderten Gesetzes für Hannover herausgearbeitet und sinnvolle Umsetzungsimpulse identifiziert werden. Dazu zählt auch die Auseinandersetzung mit den Fragen, wie der Sprachförderbedarf in Kindertagesstätten erkannt werden kann, welche Ansätze zur Förderung und fachpädagogischen Weiterbildung zukünftig notwendig sind und wie eine Verzahnung mit weiteren notwendigen Sprachförderangeboten in Schule gewährleistet werden kann.
Ziel ist, auf Basis der Erkenntnisse des Fachtages die Sprachförderung in hannoverschen Kindertagesstätten langfristig sinnvoll zu strukturieren und in den Alltag zu implementieren.
Der Fachtag soll im 1. Quartal 2019 stattfinden.

Einstimmig



TOP 6.
Sachstandsbericht zu Drucksache 1164/2018 "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen"

Stadträtin Rzyski betonte, dass bei der Entwicklung des Konzeptes die personelle Ausstattung ein wichtiges Thema gewesen sei. Ein wesentlicher und bedeutsamer Schritt sei es gewesen, vergleichbare Verhältnisse in der Qualität und Vergütung der Fachkräfte in den Horten sowie Vergleichbarkeit in der Arbeitszeit zu schaffen.

Herr Duckstein erkundigte sich, ob die Drucksache bereits im Schul- und Bildungsausschuss beschlossen worden sei. Man müsse allerdings in der Drucksache beachten, dass die dort angegebenen Durchschnittswerte Zeiten einer sehr hohen Belastung beinhalteten und der aufgrund der Durchschnittswerte ermittelte Personalschlüssel stellenweise nicht auskömmlich sei. Ebenfalls seien die Ferienbetreuungswochen von sieben auf neun Wochen ausgeweitet, was eine zusätzliche Belastung bedeute.
Stadträtin Rzyski informierte, dass die Drucksache am 13.06.2018 im Schul- und Bildungsausschuss beraten werde. Die von Herrn Duckstein angesprochene Durchschnittszahl sei mit intensiven Bemühungen und in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern ermittelt worden. Die im Entwicklungsprozess eingebundenen Träger hätten diesen Personalschlüssel als auskömmlich bewertet. Bezüglich der neun Wochen Ferienbetreuung sei jedem Träger individuell überlassen, zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Ferien dieses Angebot umgesetzt werde.

Es sei grenzwertig, so Ratsherr Pohl, dass der Jugendhilfeausschuss die Drucksache nur zur Kenntnis erhalte. Laut der in der Begründung der Drucksache genannten Finanztabelle würden Einnahmen durch die Abschaffung von Hortplätzen generiert und das betreffe originär die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses. Die CDU-Fraktion sehe diese Drucksache und das darin beschriebene Konzept kritisch und hätte bei einer Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss der Drucksache nicht zugestimmt.

Bisher seien die Hortträger aus eigener Intention auf die Verwaltung zugekommen, so Stadträtin Rzyski. Von der Verwaltung sei kein Träger zu einer Abschaffung seiner Plätze aufgefordert worden. Die Nachfrage der Eltern gehe zudem vermehrt in Richtung Ganztagsschule.

Ratsherr Finck ergänzte die positiven Aussagen zum Ausbau der Ganztagsschulbetreuung. So seien seit 2016 774 zusätzliche Betreuungsformen im Schulkindalter geschaffen worden. Dies sei eine erwähnenswerte Größe.

Ratsherr Pohl wiederholte, dass seitens der CDU-Fraktion nicht an dem Konzept Kritik bestehe, sondern an der Finanzierung. Laut Kindertagesstättenbericht 2018 würden aus verschiedenen Gründen innerhalb eines Jahres 140 Hortplätze abgeschafft. Er widerspreche der Aussage von Stadträtin Rzyski, dass die Nachfrage von Hortplätzen rückläufig sei. So gebe es an einigen Standorten sehr lange Wartelisten auf freie Hortplätze und die Bereitschaft der Eltern sogar, in andere Stadtteile auszuweichen.

Stadträtin Rzyski betonte, dass nur auf Antrag des Trägers Horte in andere Betreuungsformen umgewandelt würden und das nur dann, wenn faktisch keine weitere zu erwartende Nachfrage von Eltern bestehe.

Herr Teuber schloss sich der Anmerkung von Ratsherrn Pohl an, dass eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss fehle, da gerade im Jugendhilfeausschuss eine Beteiligung durch die freien Träger gegeben sei. Gerade dieser Beschluss greife eklatant in die Jugendarbeit ein.

(Anm.: Die von Herrn Teuber in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.06.2018 gestellte Frage, ob dem Jugendhilfeausschuss die eigene Beschlussfassung und nicht nur die Kenntnisnahme zu den Drucksachen 1164/2018 „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen“ und 1220/2018 N1 „Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen“ zustehe, beantwortet die Verwaltung zusammenfassend wie folgt:

Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -, § 6 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) und der Satzung des Jugendamtes.

Gemäß § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit folgenden drei zentralen Bereichen: der Erörterung aktueller Problemlagen, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Ausschuss kann sich grundsätzlich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe befassen. Die Vorschrift erfasst den Schwerpunkt der Tätigkeit des Ausschusses in der Praxis und verdeutlicht, dass die Aufgaben im Wesentlichen auf Grundsatz- und Strukturfragen der örtlichen Jugendhilfe beschränkt sind.

Nach rechtlicher Auffassung der Verwaltung hat durch die Kenntnisnahme und die Diskussion über die genannten Drucksachen eine Befassung des Jugendhilfeausschusses im Sinne dieser Norm stattgefunden.

§ 71 Abs.3 SGB VIII enthält grundsätzlich die zentrale Befugnis des Jugendhilfeausschusses. Demnach ist dem Jugendhilfeausschuss das Beschlussrecht in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe eingeräumt.

Beschlussrecht ist das Recht, Entscheidungen in eigener Zuständigkeit zu treffen. Das stellt damit eine weitergehende Kompetenz als das Befassungsrecht (sich mit Themen lediglich befassen zu dürfen) dar. Im Gegensatz zum Befassungsrecht gibt es für die Kompetenz des Jugendhilfeausschusses beim Beschlussrecht Beschränkungen. Dies ergibt sich aus der Stellung des Jugendhilfeausschusses innerhalb der Verwaltung der Gebietskörperschaft. Der Jugendhilfeausschuss ist Teil eines Selbstverwaltungsorgans und hat daher kein alleiniges und unbeschränktes Entscheidungsrecht, sondern ist von der Vertretungskörperschaft abhängig. Sein Beschlussrecht wird erst im Zusammenwirken mit den anderen Entscheidungsträgern der Selbstverwaltungskörperschaft ausgestaltet. Die bundesrechtliche Regelung steht im Zusammenspiel mit den kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen der Länder und der dort konstituierten Haushalts-, Beschluss- und Satzungsgewalt der Vertretungskörperschaft.

Demnach ist das Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses durch die von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, die von der Vertretungskörperschaft erlassene Satzung und durch die von der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse beschränkt. Die Vorschrift regelt den rechtlichen Gehalt des Beschlussrechts gegenüber der Vertretungskörperschaft. Nur die wesentlichen Strukturentscheidungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe dürfen dem Jugendhilfeausschuss nicht entzogen werden und Aufgaben von substanziellem Gewicht müssen ihm zur eigenen Entscheidung verbleiben.

Da die Satzung des Jugendamtes keine über das Gesetz hinausgehenden Regelungen über die Beschlussfassung enthält, das Landesrecht nur eine Regelung über Widersprüche in Angelegenheiten der Jugendhilfe enthält, um die es bei den genannten Drucksachen jedoch nicht geht [s. § 6 Abs.2 Nds. AG SGB VIII] und da der Rat der Landeshauptstadt Hannover keine weiteren Zuständigkeiten dem Jugendhilfeausschuss (vgl. Ziffer 1.2.3 und 2.3 des Anhangs zur Hauptsatzung) einräumt und somit tatbestandlich die hier zur Entscheidung anstehenden Beschlüsse nicht erfasst sind, kommt die Verwaltung zu der rechtlichen Einschätzung, dass es keine Regelungen gibt, die eine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu den hier in Rede stehenden Drucksachen zwingend vorschreibt.)


Der Beschluss sei dem Jugendhilfeausschuss nur zur Kenntnis und nicht zur Abstimmung gegeben, so Stadträtin Rzyski, da das Budget ausschließlich den Fachbereich Schule betreffe.

Ratsherr Bingemer verdeutlichte, dass die Drucksache den Elternwillen widerspiegle.

Zur Kenntnis genommen



TOP 7.
Sachstandsbericht zu Drucksache 1220/2018 N1 "Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen"

Ratsherr Finck begrüßte außerordentlich die Drucksache. Die Schulträger, die Schulen, der öffentliche Träger der Jugendhilfe und das Land Niedersachsen arbeiteten gemeinschaftlich als gleichberechtigte Partner zum Wohl der Kinder zusammen, die sich dem Ziel nach Chancengerechtigkeit durch Bildungsteilhabe unterordneten. Zudem erkundigte sich Ratsherr Finck, ob es für das Konzept des Landes bereits eine Zeitleiste gebe.

Landesseitig sei geplant, so Stadträtin Rzyski, dass nach den Sommerferien die Schulentwicklungsteams möglichst zeitnah eingesetzt werden könnten. Gespräche und Abstimmungen mit dem Land Niedersachsen fänden zurzeit statt. Die vorgelegte Drucksache beruhe auf Basis der mündlichen Abstimmung mit dem Land. Eine gemeinsame Zielentwicklung und
Zielerstellung werde mit allen Beteiligten gemeinschaftlich erörtert und geprüft. Unterschiedliche Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl und würden anhand der vereinbarten Oberziele erarbeitet, ausgewählt und eingesetzt.

Ratsherr Pohl bezog sich auf den vorherigen Tagesordnungspunkt und kritisierte, dass auch diese Drucksache zur Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss gehöre. Der Antragstext sei zudem nicht übereinstimmend mit dem Beschlussvorschlag, da sich daraus im Grunde ein weiterer Vorschlag ergebe.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass es in der Drucksache um die Erstellung eines Konzeptes gehe. Sofern danach Maßnahmen zur Zielerreichung identifiziert seien und umgesetzt würden, seien diese Maßnahmen dann ebenfalls in der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses und über diesen zu beschließen.

Ratsfrau Klingeburg-Pülm hob den positiven Aspekt der Drucksache hervor, dass Stärken unterschiedlicher Projekte, wie das Projekt "Rucksack" oder "Sprachförderung", zusammengeführt würden und aus diesem Gewinn ein neues Konzept erstellt werde.

Herr Teuber unterstützte die Position von Ratsherrn Pohl, dass eine Beschlussfassung auch dem Jugendhilfeausschuss zustehe, gerade weil in der Drucksache auch der Haushalt des Fachbereichs Jugend und Familie genannt sei. Zudem handele es sich um eine Beschlussdrucksache und keine Informationsdrucksache, was einen Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss ebenfalls nahelege. Herr Teuber bat die Verwaltung um Prüfung, ob dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussfassung obliege.

(Anm.: Bzgl. der Anfrage von Herrn Teuber verweisen wir auf die unter Tagesordnungspunkt 6. dargestellte Antwort der Verwaltung)

Zur Kenntnis genommen



TOP 8.
Kindertagesstättenbericht 2018
(Informationsdrucksache Nr. 1247/2018 mit 1 Broschüre Anlagen)

Frau Broßat-Warschun berichtete, dass der Kindertagesstättenbericht 2018 zusätzlich zu der heutigen Präsentation nach den Sommerferien in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung ausführlich vorgestellt und besprochen werden könne.

Anschließend präsentierte Frau Kranzusch den Kindertagesstättenbericht 2018 und gab einen Überblick über die Kennzahlen der betreuten Kinder am 01.10.2017 und die Entwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 9 Jahren im Stadtgebiet Hannover.

Ratsherr Pohl bat um weitere Erläuterung zur Umstellung des Stichtages und die Auswirkungen sowie zur Krippenbetreuung und den in den Stadtbezirken unterschiedlichen Betreuungsquoten. Zudem fragte er, ob Maßnahmen für die Stadtbezirke Südstadt-Bult und Döhren-Wülfel angedacht seien, um die dortige, niedrige Betreuungsquote zu erhöhen.

Frau Klinschpahn-Beil informierte, dass die Verwaltung dem Ausschuss voraussichtlich im September einen Halbjahresbericht mit dem aktuellen Sachstand und der zukünftigen Prognose für das weitere halbe Jahr vorlegen könne. Wahrscheinlich könne im Januar 2019 nach erfolgter Abfrage der 485 beteiligten Einrichtungen und nach der darauffolgenden Datenauswertung ein weiterer Bericht präsentiert werden. Weiterhin sehe man zurzeit von Maßnahmen in den Stadtbezirken Südstadt-Bult und Döhren-Wülfel ab, da sich viele Kinder in der Krippenbetreuung befänden, die zukünftig in die weiteren altersgerechten Betreuungsformen wechselten. Man werde allerdings das Nachfrageverhalten beobachten und im Falle einer Veränderung rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Ratsherr Pohl konkretisierte seine Frage, dass in den Stadtbezirken durch Bevölkerungszuwachs die Quote im Krippenbereich gesunken sei. So seien vermutlich die Bedarfe nicht simultan gesunken und folglich würden Plätze fehlen.

Man sei mit Trägern im Gespräch, so Frau Klinschpahn-Beil, um zwei weitere Einrichtungen in den Stadtteilen Südstadt und Bult zu schaffen. Eine weitere Schaffung von Betreuungsplätzen an der IGS Südstadt ruhe zurzeit aufgrund eines Klageverfahrens.

Wie die Aussage des Berichtes über die Betreuungssituation Alleinerziehender zu verstehen sei, erkundigte sich Ratsfrau Dr. Carl.

Frau Kranzusch erklärte, dass 9,8 Prozent der Kinder in der Einrichtung von Alleinerziehenden seien. Der Anteil Alleinerziehender in der Landeshauptstadt Hannover liege bei 13,8 Prozent.
Weiterhin wollte Ratsfrau Dr. Carl wissen, ob durch die Verwaltung Projekte angedacht seien, um mehr Kinder von Alleinerziehenden in die Betreuung zu bringen.

Mit dem Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. gebe es ein Projekt in der Dunantstraße, so Frau Klinschpahn-Beil. Dort gebe es eine Wohnanlage für Alleinerziehende, die vermehrt die dortige Betreuung in Anspruch nehmen könnten. Besondere Werbeaktionen gebe es nicht. Es könne sein, dass alleinerziehende Elternteile sich im Warteverfahren für einen Betreuungsplatz befänden. Zudem nutze ein Großteil Alleinerziehender die Tagespflege. Hierüber gebe es keine Erhebungen und Daten.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Die Viwaldis“, Waldtraße 47, 30163 Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2018)

Antrag,

zu beschließen,
· die Umwandlung der finanziellen Förderung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen mit ¾- Betreuung aus dem Vertrag über die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätte (VBE) des Trägers Diakoniewerk Kirchröder Turm in eine Finanzierung gemäß den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und
· die laufende Förderung rückwirkend zum 01.08.2016 entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrats Vahrenwald-List: Einstimmig



TOP 10.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nummer 0664/2018 - Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"
(Drucks. Nr. 0664/2018 E1 mit 1 Anlage)
(Anm.: Herr Teuber nahm an der Diskussion und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Ratsherr Zingler berichtete, man habe in der letzten Sitzung die Drucksache in die Fraktionen gezogen, da man auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Drucksache 15-0435/2018 "AWO- Kita Levester Straße - Verlängerung der Befristung der mobilen Wohneinheit" habe abwarten wollen. Man sei sehr verwundert, dass diese Stellungnahme trotz Bearbeitungszeit seit 01.03.2018 nicht in der Sitzung des Stadtbezirksrats Ricklingen am 07.06.2018 eingebracht worden sei. Man gewinne den Eindruck, dass die Verwaltung mit dem Zurückhalten der Stellungnahme auf Zeit spiele. Ratsherr Zingler könne daher der Drucksache nicht zustimmen.

Frau Klinschpahn-Beil informierte, dass alle Kinder des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. einen Betreuungsplatz in der Bestandskindertagesstätte erhalten würden und dass keines dieser Kinder in die Kindertagesstätte Bergfeldstraße gehen müsse. Eine Stellungnahme sei in Bearbeitung, da das Prüfergebnis bezüglich verlängerter Standzeit der Container-Kita noch ausstehe.

Beigeordneter Hauptstein bat um weitere Erläuterung, da der Drucksachentext missverständlich sei.

Frau Klinschpahn-Beil konkretisierte, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Drucksache nicht alle Faktoren bekannt gewesen seien. Zum aktuellen Zeitpunkt wisse man, dass aufgrund frei werdender Plätze die Kinder aus der Containerbetreuung in die Bestandskindertagesstätte wechseln könnten. Der Satz könne aus der Drucksache nicht gestrichen werden, da es einen Bezug zu der Verlängerung der Baugenehmigung gebe und man hierfür die Informationen der Baugenehmigungsbehörde abwarten müsse.

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-1122/2018 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen nicht zu folgen.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 10.
Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"
(Drucks. Nr. 0664/2018)
(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Antrag,

zu beschließen,

· die 5-gruppige Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße in 30459 Hannover-Wettbergen mit 2 Krippengruppen (30 Kinder, Ganztagsbetreuung), 2 Kindergartengruppen (50 Kinder, Ganztagsbetreuung - darin ist die bereits bestehende Kindergartengruppe aus der Kita Levester Straße enthalten) und eine altersübergreifende Gruppe (5 x Krippe und 15 x Kiga, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. (AWO) zu führen
und
· dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens nach Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege zu gewähren.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 11.
Aufstockung von Betreuungszeiten


TOP 11.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kita Katrin-Sello-Weg
(Drucks. Nr. 1037/2018)

Antrag,
zu beschließen

die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Katrin-Sello-Weg, Katrin-Sello-Weg. 93, in Trägerschaft der Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit GmbH, zum 01.08.2018 auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten sowie

ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 11.2.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 1039/2018)

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Antrag,

zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2018 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte AWO Familienzentrum Misburger Regenbogenschiff, Ibykusweg. 3, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
und
ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

2. Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Str., Ludwig-Jahn-Str. 18,in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine Kindergartengruppen (20 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
und
ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 11.3.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 1042/2018)

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Antrag,

zu beschließen
1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte Levester Straße, Levester Straße 28,
2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (10 Plätze, vormittags mit Essen) der Kindertagesstätte Bonhoeffer Straße, Bonhoeffer Straße 2,
3. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (22 Plätze, vormittags ohne Essen) der Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde, Klusmannstraße 18,

in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (Nr. 1 + 2) und in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Nr. 3) ab dem 01.08.2018 auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
­ ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE, Einrichtung Nr. 1 + 2), sowie
­ ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE, Einrichtung Nr. 3) zu gewähren.

Einstimmig



TOP 12.
Umstrukturierungen


TOP 12.1.1.
Antrag der CDU-Fraktion zu "Zehn Hortplätze für die List erhalten"
(Drucks. Nr. 1395/2018)

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Diskussion und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Ratsherr Pohl erläuterte den Antrag und ergänzte, dass man sich trotz des Antrags der CDU-Fraktion der Zustimmung der Drucksache unter Tagesordnungspunkt 12. nicht verweigern könne, da bereits Zusagen auf Kindergartenplätze durch den Träger gemacht worden seien. Die Finanzierung könne aus dem sogenannten „Feuerwehrtopf“ erfolgen.

Herr Rauhaus berichtete, dass man der Schule angeboten habe, ein pädagogisches Konzept zu erstellen, um diese zehn Plätze einzurichten und über den o.g. „Feuerwehrtopf“ aus dem Fachbereich Schule zu finanzieren.

Ratsherr Finck befürwortete das Kompromissangebot der Verwaltung, den freiwillig durch den Träger beantragten Wegfall der Hortplätze zu kompensieren. Man trage bereits mit der Maßnahme aus dem Feuerwehrtopf dem Wegfall Rechnung. Daher könne man dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen.

Der Träger habe in dem Stadtteil aufgrund veränderter Elternwünsche reagiert, so Frau Broßat-Warschun. Beide Systeme liefen parallel nebeneinander, solange wie es die Nachfrage zulasse.

Ratsherr Pohl fügte hinzu, dass es sich nicht um neu zu schaffende Hortplätze handle, sondern dass man ausschließlich die wegfallenden Hortplätze ersetzen wolle. Man wolle den Antrag mündlich ergänzen, dass es nicht zwingend Hortplätze sein müssten, sondern auch ein Ersatz durch innovative Modellprojekte oder schulergänzende Betreuungsmaßnahmen vorstellbar sei.

Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, die Finanzierung von 10 Hortplätzen im Stadtteil List bzw. in der Oststadt, angeboten durch die „Interessensgemeinschaft Lister und Oststädter Horte“ (IGLOH), sicherzustellen.

3 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen



TOP 12.1.
Umstrukturierung in der AWO- Kindertagesstätte Edenstraße, Edenstr. 41/43
(Drucks. Nr. 0672/2018)

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Antrag,

zu beschließen,

eine Kindergartengruppe (25 Plätze) der Kita Edenstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. von einer Halbtagsbetreuung mit Essen auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten unter schrittweiser Aufgabe einer Hortgruppe (10 Plätze, Betreuungszeit bis 17 Uhr) und in zwei Stufen umzustrukturieren:

zum 01.08.2018 bis 31.07.2019 in eine altersübergreifende Gruppe mit bis zu 18 Kindergartenplätzen (Ganztags) und 5 Hortplätzen und

zum 01.08.2019 in eine reine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen (Ganztags)
sowie für dieses Betreuungsangebot zum 01.08.2018 bzw. zum 01.08.2019, frühestens jedoch nach Erteilung der jeweiligen Betriebserlaubnisse, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrats Vahrenwald-List: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 12.2.
Umstrukturierung einer Hortgruppe im Familienzentrum Schatzinsel
(Drucks. Nr. 1163/2018)

Antrag,

zu beschließen,
eine Hortgruppe mit 20 Plätzen im Familienzentrum Schatzinsel, Hinter dem Holze 157, 30539 Hannover, in Trägerschaft der Stephansstift gGmbH in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre, ganztags) umzustrukturieren und

ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege Betriebskostenersatz - BKE - ) zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Einstimmig



TOP 13.
Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1257/2018)

Antrag,

zu beschließen,

in der Kindertagesstätte "Regenbogen", Eisteichweg 7, 30559 Hannover-Anderten, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) eine heilpädagogische Kindergartengruppe (6 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine integrative altersübergreifende Gruppe (18 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Einstimmig



TOP 14.
Zuwendungen für Baumaßnahmen in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 1296/2018)


Beigeordneter Hauptstein gab den Hinweis, dass vor der inhaltlichen Debatte zu dem Tagesordnungspunkt zunächst über das Mitwirkungsverbot diskutiert werden solle. Hierbei sei zu beachten, dass sich die Ausschussmitglieder ausschließlich über die Gründe eines Mitwirkungsverbotes äußern sollten, sich jedoch nicht thematisch inhaltlich zu der Beschlussdrucksache äußern dürften.

Frau Broßat-Warschun nannte die Gründe, die zu der Rechtsauffassung der Verwaltung geführt hätten. Die in der Drucksache genannten Vereine und Organisationen - CVJM Hannover e.V., der Ev. Jugend in Hannover und der Deutsche Jugend in Europa e.V. - würden durch die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses einen finanziellen Vorteil erlangen. Da Herr Duckstein und Herr Gohrbandt als Vorstandsmitglieder laut § 2 Abs.4 der Satzung des Stadtjugendring Hannover e.V. Interessenvertreter dieser Vereine sind, bestehe somit eine persönliche Befangenheit und die Verwaltung empfehle daher ein Mitwirkungsverbot. Denn würden die betroffenen Ausschussmitglieder sich nicht für die Interessen seiner Mitgliedsverbände einsetzen, so handele dieses Verhalten der Regelung der Satzung des Stadtjugendring Hannover e.V. zuwider. Wie in den vergangenen Sitzungen bereits genannt, so Frau Broßat-Warschun, sei der Zweck der Regelungen zum Mitwirkungsverbot die Vermeidung des bösen Anscheins, dass Entscheidungen aus anderen als objektiven Gründen getroffen sein könnten.

Herr Duckstein berichtete, dass laut einiger Rechtskommentare das Mitwirkungsverbot nicht uneingeschränkt für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses als Ausschuss des besonderen Rechts gelte. Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und des Stadtjugendring Hannover e.V. seien für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen und gewählt worden, um für die Interessen der Jugendverbände einzutreten. In diesem Fall sei zudem keine Unmittelbarkeit gegeben, da Herr Duckstein keinen persönlichen Vorteil aus dieser Drucksache erlange. Außerdem seien nicht alle Ausschussmitglieder, die betroffen sein könnten, über ein mögliches Mitwirkungsverbot informiert. Herr Duckstein wiederholte seinen bereits in einer vorherigen Sitzung genannten Vorschlag, grundsätzlich das Verfahren zum Mitwirkungsverbot bis zur rechtlichen Klärung ruhen zu lassen.

Stadträtin Rzyski informierte, dass man ein solches Verfahren nicht ruhen lassen könne. Es gebe eine klare Rechtsauffassung der Verwaltung. Auch die Argumente von Herrn Duckstein seien dem Fachbereich Recht zur Prüfung vorgelegt worden, mit dem Ergebnis, dass sich an der Rechtsauffassung keine Änderung ergebe.

Herr Teuber argumentierte, dass die Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss ein durch das Jugendhilfegesetz geregeltes, hohes Rechtsgut sei. Das Jugendhilfegesetz sei ein besonderes Gesetz, das weitaus höher als andere Gesetze stehe. Herr Teuber beantragte Einzelabstimmung für diese drei in der Drucksache genannten Verbände.

Beigeordneter Hauptstein schloss eine Einzelabstimmung aus, da eine solche Abstimmung nichts an der Rechtsauffassung der Verwaltung ändere, da alle drei Verbände Mitglieder im Stadtjugendring Hannover e.V. seien.

Herr Teuber konkretisierte seinen Vorschlag. Man müsse zwischen Arbeitgeber der betroffenen Ausschussmitglieder und den dem Stadtjugendring Hannover e.V. angehörigen Mitgliedsvereinen und -verbänden unterscheiden. Es sei gesetzlicher Auftrag des
Stadtjugendring Hannover e.V., die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Wegen dieses gesetzlichen Auftrages könne man dem Vorstand des Stadtjugendring Hannover e.V. kein Mitwirkungsverbot unterstellen, da sie die Interessen der Jugendarbeit vertreten. Es sei ein Unterschied, ob man ein Angestellter eines dieser Vereine bzw. Verbände sei oder als Funktionär die Interessen vertrete.

Es liege der gleiche Sachverhalt der Rechtsauffassung der Verwaltung zu Grunde, so Stadträtin Rzyski. Die durch den Stadtjugendring Hannover e.V. beauftragte rechtliche Prüfung werde von der Verwaltung mit Interesse erwartet. Die Verwaltung stehe einem nach der rechtlichen Prüfung möglicherweise anderen Ergebnis offen gegenüber.

Herr Gohrbandt griff die Begründung der Verwaltung auf. Werde als Grund für ein Mitwirkungsverbot die in der Satzung genannte Interessenvertretung der Kinder- und Jugendarbeit genannt, so könnten die im Ausschuss sitzenden Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V. bei keiner von Kinder- und Jugendarbeit betroffenen Drucksache mitwirken. Das entspreche nicht dem Sinn der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Sofern sich der Vorstand nicht satzungsgemäß verhalte, betreffe das nicht den Jugendhilfeausschuss, sondern sei eine zu besprechende Angelegenheit innerhalb des Stadtjugendring Hannover e.V. Es sei ein Eingriff in die Autonomie des Vereins, könne der Verein bei der Drucksache nicht mitstimmen.

Stadträtin Rzyski betonte, dass es nicht um allgemeine Angelegenheiten der Kinder- und Jugendarbeit gehe, sondern Thema der Drucksache sei, den drei explizit genannten Vereinen bzw. Verbänden eine konkrete Zuwendungssumme zu bewilligen.

Ratsherr Pohl bat die Verwaltung um Auskunft, ob in der Richtlinie eine Mitwirkung des Stadtjugendring Hannover e.V. an der Verteilung der Gelder beschrieben sei. Wenn eine Beteiligung des Stadtjugendring Hannover e.V. an der Erstellung der Drucksache vorliege, könne er ein Mitwirkungsverbot nachvollziehen.

Frau Frerking bestätigte, dass Nr. 7 der Richtlinie die Verteilung der Zuwendung beschreibe. Die Anträge auf Bauzuwendungen gingen gleichzeitig bei der Verwaltung und beim Stadtjugendring Hannover e.V. ein. Der Verein beschließe über die zu fördernden Anträge und teile das Ergebnis der Verwaltung mit, sodass eine Drucksache erstellt werden könne.

Es sei kein Beschluss, sondern ein Vorschlag des Vereins, so Herr Duckstein. Es seien zudem nicht nur Institutionen betroffen, die Mitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. seien. Aufgrund der Ausführungen von Stadträtin Rzyski und von Frau Broßat-Warschun falle sehr deutlich auf, dass das Rechtsamt und die Rechtsabteilung der Verwaltung nicht die Kommentare zum Kinder- und Jugendhilfegesetz berücksichtigten und in ihrer Rechtsauffassung erwähnten, sondern sich nur auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz beschränkten. Herr Duckstein gab zu Protokoll, es sei zudem auffällig, dass sich die Empfehlungen zu einem Mitwirkungsverbot augenscheinlich nicht durchzögen, sondern nur ein bestimmter Träger getroffen werde.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass man auf die aktuelle Drucksache bezogen die Kommentare zum Kinder- und Jugendhilfegesetz geprüft und angewandt habe.

Auch Herr Tietz bestätigte, dass in den genannten Kommentaren zum Achten Buch des Sozialgesetzbuches Buches - Kinder- und Jugendhilfe - stehe, dass die Befangenheit landesrechtlich zu regeln sei.

(Anm.: Die Sitzung wurde für fünf Minuten unterbrochen.)

Herr Teuber zog seinen Antrag auf Einzelabstimmung für die drei in der Drucksache genannten Verbände zurück.

Ratsherr Finck berichtete, dass sich die SPD-Fraktion der Auffassung der Verwaltung anschließe. Man verstehe, dass die besondere Stellung des Jugendhilfeausschusses und des Achten Buches des Sozialgesetzbuches gewürdigt werden müsse und begrüße daher die rechtliche Klärung des Stadtjugendring Hannover e.V. über das bereits eingeleitete Klageverfahren, um dadurch solch angespannte Situationen zukünftig zu vermeiden.
Beigeordneter Hauptstein zählte die anwesenden Ausschussmitglieder auf, über deren Mitwirkungsverbot abgestimmt werden müsse. Anwesende Ausschussmitglieder seien demnach Herr Duckstein und Herr Gohrbandt. Weiterhin führte Beigeordneter Hauptstein aus, dass die Personen, über deren Mitwirkungsverbot abgestimmt werde, nicht mit abstimmen dürften.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 6 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen gegen ein Mitwirkungsverbot für Herrn Duckstein. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Herrn Duckstein kein Mitwirkungsverbot besteht.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 6 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen gegen ein Mitwirkungsverbot für Herrn Gohrbandt. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Herrn Gohrbandt kein Mitwirkungsverbot besteht.

Ratsherr Finck erkundigte sich, ob die Verwaltung nun die Wirksamkeit des Beschlusses prüfe und ob sich dadurch das Verfahren der Baumaßnahmen verzögere.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass der Beschluss unabhängig von der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über das Mitwirkungsverbot wirksam sei.

Beigeordneter Hauptstein eröffnete nach der Abstimmung über das Mitwirkungsverbot die Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 14.

Frau Wermke betonte, dass die drei in der Drucksache genannten Jugendverbände preisgünstige und wichtige Angebote zur Verfügung stellten und deren Erhalt nicht unbedingt durch Eigenmittel gewährleistet sei. Daher würden Zuwendungen gebraucht.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, wie viele Verbände Anträge gestellt hätten, antwortete Frau Frerking, dass es keine Übersicht gebe. In der Regel seien es drei bis fünf Verbände, die jährlich Zuwendungen für Baumaßnahmen anmeldeten.

Antrag,

zu beschließen, den nachstehend aufgeführten Jugendverbänden Zuwendungen für Baumaßnahmen in Jugendeinrichtungen in den vorgeschlagenen Höhen zu gewähren:

1. Christlicher Verein Junger Menschen Hannover e.V. (CVJM)
für die Sanierung der Sanitärbereiche in einer Hütte
in Abbensen 13.627,50 €
2. Ev. Jugend Hannover für Verschönerungs-und
Renovierungsarbeiten in der Eichenkreuzburg 2.250,00 €


3. Deutsche Jugend in Europa für die Renovierung der Sanitär-
Container auf dem Jugendzeltplatz in Meinsen 5.176,77 €

Einstimmig



TOP 15.
Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

Beigeordneter Hauptstein trug die Anmerkungen des Bezirksbürgermeisters Grube zu dem Vorbehaltsbeschluss vor. Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer werde voraussichtlich einen Ergänzungsantrag zu der Sache einbringen. Demnach werde erwartet, dass die in dem Stadtteil Linden-Süd verlorengehende Jugendarbeit räumlich und personell möglichst durch eine Neuorganisation ausgeglichen werden solle. Räumlich müsse dies im Allerweg oder ortsnah an anderer Stelle des Stadtteils geschehen. Personell müsse die bisherige Stelle erhalten bzw. neu geschaffen werden. Der Ergänzungsantrag in seiner noch zu aktualisierenden Fassung werde in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 13.06.2018 beschlossen.

Ratsherr Pohl bat um Klärung, ob die Zusammenlegung der beiden Jugendtreffs auf Dauer angelegt sei. Zudem sei fraglich, wie es gegenüber anderen Trägern zu begründen sei, dass das Personal verdoppelt werde, ohne inhaltliche Angebotsverbesserungen umzusetzen.

Frau Broßat-Warschun informierte, dass eine Lösung unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen nicht einfach gewesen sei. Durch die in der Drucksache beschriebene Zusammenlegung könnten Raum- und Nutzerprobleme gelöst werden. Zudem sei der soeben durch Beigeordneten Hauptstein vorgestellte Ergänzungsantrag in Rücksprache mit dem Stadtbezirksratsmanager als separater Neuantrag zu verstehen.

Es sei eine auf Dauer geplante Zusammenlegung, so Frau Frerking. Der Träger sei der Ansicht, auf diese Weise eine adäquate Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können. Durch die Ausstattung mit zwei Personalstellen könne das Angebot häufiger aufrechterhalten und Ausfälle vermieden werden. Der Träger beabsichtige zudem, die Leistungen flächendeckend anzubieten.

Herr Gronemann berichtete zu den Hintergründen des Beschlusses bzgl. der Sanierung des Familienzentrums im Hinterhaus und der Anpassung an das Standardraumprogramm. So habe das Kinderzentrum ins Vorderhaus der Elisenstraße ziehen müssen und verbleibe dort auch nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Im Einvernehmen mit dem Verein für interkulturelle Arbeit in Linden e.V. habe der Träger die dortigen Räumlichkeiten für das Kinderzentrum freigegeben.

Herr Duckstein fragte, ob es ein Votum der sozialräumlichen Koordinierungsrunde gebe und wie es sich begründe, dass sich unter Berücksichtigung der Veränderung von Standort, Räumlichkeiten und Nebenkosten die Finanzierung für eine Einrichtung aus der Summe der vorherigen getrennten Finanzierung für zwei Einrichtungen errechne.

Stadträtin Rzyski informierte, dass die Planungen und diese sinnvolle Lösung mit den vor Ort ansässigen Jugendeinrichtungen kommuniziert und diskutiert worden sei.

Weiterhin erkundigte sich Herr Duckstein, ob es im erwähnten Hinterhaus Auswirkungen auf die Einrichtung der Sozialistischen Jugend Deutschlands SJD - Die Falken Bezirksverband Hannover gebe.

Herr Gronemann konnte bestätigten, dass alle weiteren Einrichtungen im Vorder- und Hinterhaus des Allerweges nicht in dem Maße von der Sanierung betroffen seien wie der Verein für interkulturelle Arbeit in Linden e.V.

Antrag,

vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu beschließen, die beiden Zuwendungen 2018 des Vereins ViA Linden für seine kleinen Jugendtreffs im Allerweg und in der Elisenstraße ab dem 01.07.2018 zu nur einer Zuwendung für den kleinen Jugendtreff in der Elisenstraße zusammenzufassen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 16.
Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2018
(Drucks. Nr. 1334/2018)

Ratsherr Pohl fragte, ob es zu den in der Drucksache aufgeführten Projekten weitere Bewerbungen gegeben habe und aus welchen Gründen das unter Punkt 3.2.2. der Drucksache erwähnte Projekt "MADEbySELF" in 2017 nicht umgesetzt worden sei.

Frau Schmidt berichtete, dass sich die Initiatoren des Projektes "MADEbySELF" im Herbst 2017 aufgelöst hätten und dadurch die Mittel nicht in Anspruch genommen worden seien. Zudem habe es keine weiteren Bewerbungen gegeben.

Ratsherr Finck erkundigte sich, ob die Bewerber mit ihren Projektideen aktiv auf die Verwaltung zukämen. Außerdem wies er darauf hin, dass das Projekt "Unterwelt - Partizipative APP-Oper auf Grundlage des Orpheus-Mythos" für zwei Jahre geplant sei und jeweils ein Betrag von 40.000 € benötige. Durch den Beschluss der Verwaltung über diese Drucksache sei aufgrund des zweijährigen Projektzeitraums bereits eine Bewilligung für 2019 vorprogrammiert. Daher wollte Ratsherr Finck wissen, ob es weitere Projekte mit einem solch längeren Zeitraum gebe.

Es seien eher Projektentwicklungsgelder anstelle von Fördermitteln, so Frau van Joolen. Projekte würden gemeinsam entwickelt werden. Hierbei kämen entweder Künstler mit Ideen auf die Verwaltung zu oder die Verwaltung suche für bestimmte Projektideen geeignete Träger und Personen.

Frau Schmidt ergänzte, dass es mehrere Projekte gebe, die über einen längeren Zeitraum gingen. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses sei allerdings ausdrücklich nur für das geltende Jahr.

Herr Teuber erkundigte sich, ob die Verwaltung geprüft habe, ob bei den Projekten ein Mitwirkungsverbot bestehen könne.

Sofern ein Mitwirkungsverbot durch die Verwaltung erkannt worden sei, so Frau Broßat-Warschun, hätte die Verwaltung eine Empfehlung abgegeben, was vorliegend allerdings nicht der Fall gewesen sei.

Beigeordneter Hauptstein kritisierte, dass durch einige Projekte eine politische Indoktrination hervorgehe. Es fehle an diesen Stellen eine Wertneutralität. Auch seien die Projekte "Kawumm", "Forschungslabor Fremd" und "Next Generation – Community to Action" im Rahmen der Begründung oder aufgrund des Inhalts nicht nachvollziehbar förderfähig.

Antrag,

der Förderung der in der Übersicht 2.1 aufgeführten Projekte und Vorhaben zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zuzustimmen.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 17.
Bericht der Dezernentin

- keine Berichtspunkte-

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 15:48 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll