Sitzung Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am 17.05.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 16.05.2018)
Protokoll (erschienen am 29.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.60 - Datum 23.08.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss) am Donnerstag, 17. Mai 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 17.00 Uhr
Ende 18.30 Uhr

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Anwesend:

Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 17.00 - 18.20 Uhr
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) i.V. Ratsherr Klippert
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) 17.00 - 18.00 Uhr
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Frau Al-Amin
Herr Dipl.-Ing. Faridi
Herr Prof. Dr. Ing. Khoramnia
Herr Lam
Frau Marinova
Herr Rademaker
Herr Dr. Ramani

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Frau Dr. Doering 50.6
Herr Häfker 18.1
Frau Stärk 51.4
Frau Bartoszak 51.25
Frau Celik 18.13
Frau Gallinat 50.61
Frau Fresemann 50.60
Frau Hannig-Schohaus, für das Protokoll

Gäste:
Frau Dr. Sekler

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 18.01.2018

4. Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

5. GUGS-Griffbereit unterwegs-ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder von 0-6 Jahren
(Drucks. Nr. 0774/2018)

6. Umsetzung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN 2017 - Bewilligung der von der Jury des GFZ zur Förderung vorgeschlagenen Projektanträge aus dem 10. Ideenwettbewerb "Grundrechte für alle, die in Hannover leben"
(Drucks. Nr. 1155/2018 mit 2 Anlagen)

7. Frauenschwimmzeiten in den städtischen Hallenbädern
(Informationsdrucks. Nr. 0820/2018)

8. Verwaltungsdolmetscherdienste
(Informationsdrucks. Nr. 0841/2018)

9. Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Informationsdrucks. Nr. 0875/2018)

10. Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017
(Informationsdrucks. Nr. 1134/2018 mit 1 Anlage)

11. Bericht der Dezernentin

12. Aktuelles







TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Bürgermeister Hermann eröffnet die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsfrau Iri beantragt die formale Behandlung von TOP 4, Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums „Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen“, da der federführende Ausschuss hier der Sozialausschuss sei.
Es gibt keine Einwände zur formalen Behandlung von TOP 4.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.


TOP 2.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen aus der Einwohnerschaft vor.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 18.01.2018

Das Protokoll der 12. Sitzung des Internationalen Ausschusses vom 18.01.2018 wird ohne Änderungen angenommen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

Der Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums „Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen“ wird auf Antrag der SPD-Fraktion formal behandelt.

Formal behandelt


TOP 5.
GUGS-Griffbereit unterwegs-ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder von 0-6 Jahren
(Drucks. Nr. 0774/2018)

Beigeordnete Markowis sagt, dass das Projekt GUGS ein sehr wichtiges und gutes Projekt sei. Verwundert habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Hinweis auf die Bleibeperspektive bei der Vermittlung der Kinder in Betreuung. Sie zitiert aus der Begründung, dass Kinder von drei bis sechs Jahren, sofern möglich und sofern die Familien eine Bleibeperspektive hätten, in die institutionelle Kindertagesbetreuung überführt würden und daher seltener in den GUGS-Gruppen vertreten seien. Sie fragt, wer die Bleibeperspektive beurteile, denn dies sei letztlich eine Entscheidung des BAMF. Da die Asylverfahren teilweise sehr lange dauerten, könne es sein, dass die Kindergartenzeit bei Abschluss des Asylverfahrens bereits abgeschlossen sei. Aus Sicht der Fraktion der Grünen sei es sinnvoll, auch Kinder mit vermutlich schlechterer Bleibeperspektive in die Regelsysteme zu bringen.
Frau Stärk erläutert, dass die Bleibeperspektive der Familien im Projekt nicht geprüft werde. Das Angebot richte sich an Familien, deren Status noch geprüft werden. Danach sei die Überführung in die institutionelle Betreuung vorgesehen.
Beigeordnete Markowis hakt noch einmal mit Hinweis auf die häufig sehr lange Ungeklärtheit der Bleibeperspektive nach und fragt, ob das Projekt vielmehr eine Art Auffangbecken für diejenigen sei, die es noch nicht geschafft hätten, in die Regelsysteme zu kommen, da eine Anmeldung meist nur zum Beginn des Kindergartenjahres möglich sei.
Frau Stärk antwortet, dass genau dies der Fall sei. Wenn noch keine institutionelle Betreuung vor Ort greifen könne, würde GUGS angeboten.
Die SPD-Fraktion werde der Drucksache zustimmen, merkt Ratsfrau Iri an. Sie fragt nach, ob sich ausreichend Interessierte für die Qualifizierungsmaßnahmen bewerben würden. Das genannte Ziel sei die Qualifizierung weiterer zehn Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter. Sie betont, dass diesen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eine sehr wichtige Funktion zukomme. Die SPD-Fraktion halte das Projekt weiterhin für förderungswürdig.
Frau Stärk antwortet, dass es immer wieder Personen gebe, die die Qualifzierungsmaßnahmen durchliefen und Elternbegleiter werden wollten. Sie weist darauf hin, dass man sich zum Teil mit anderen Angeboten die Interessenten abgreife und nennt in diesem Zusammenhang die Landesrichtlinie Quik – Qualität in Kindertagesstätten. Deshalb sei es notwendig, noch einmal im beantragten Umfang zu qualifizieren. Es gebe zum gegenwärtigen Zeitpunkt genügend Interessierte.
Ratsherr Döring hält das Projekt ebenfalls für einen guten Beitrag zur Verbesserung der Integration. Er wolle noch darauf hinweisen, dass die Asylverfahren für neu ankommende Asylbewerber im Schnitt nur noch zwei Monate dauerten, ansonsten läge der Schnitt bei sieben Monaten. Anders sei dies bei den Altfällen, die zum Teil noch sehr lange dauerten. Er gehe davon aus, dass das Projekt ausreichend dimensioniert sei und man nicht in Kürze doppelt so viele Elternbegleiter brauche.
Hierzu gibt Frau Stärk an, dass sie die Anzahl zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend betrachte. Für den Fall, dass die Zahl der Gemeinschaftsunterkünfte stark zunehme und der Bedarf noch steige, wären sie daran interessiert, das Angebot auszuweiten.
Ratsfrau Matz kündigt an, dass die CDU-Fraktion den Antrag ebenfalls unterstützen werde. In Bezug auf die Flexibilität des Angebotes fragt sie, ob dieses an die wechselnden Belegschaften bzw. Neueröffnungen oder Schließungen der Unterkünfte angepasst werde. Wie steuere man das und wie bringe man die Personen dorthin, wo sie benötigt würden.
Hierauf führt Frau Stärk aus, dass dies in engem Austausch mit dem Bereich 61 geschehe. Sie weist auf das Beispiel der Unterkunft in Stöcken hin, wo eine Gemeinschaftsunterkunft mit der entsprechenden Personengruppe leergelaufen sei. Das GUGS-Angebot von dort sei deshalb auf eine Gemeinschaftsunterkunft in Lahe verlegt worden. Wenn ein Angebot an einem Standort gar nicht nachgefragt werde, bestehe die Möglichkeit, dieses an einem anderen Ort anzubieten. Die Flexibilität, nach der Frau Matz gefragt habe, sei gegeben.
Ratsherr Jacobs verkündet, dass die AfD-Fraktion die Drucksache ablehnen werde. Die AfD-Fraktion sei nicht der Meinung, dass die 100.000 €, die hierfür veranschlagt würden, noch in dem Maße benötigt würden, da jetzt wesentlich weniger Flüchtlinge kämen und ein Großteil schon von institutioneller Förderung profitiere.
Ratsherr Yildirim teilt mit, dass die Linksfraktion/Piraten dem Antrag zustimmen werde.
Ratsfrau Iri erwidert auf die Äußerung von Ratsherr Jacobs, dass die Zahlen der zugewiesenen Personen sich erhöhten und dass 40 bis 50 Personen pro Woche kämen. Damit sei die Notwendigkeit weiter vorhanden.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Umsetzung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN 2017 - Bewilligung der von der Jury des GFZ zur Förderung vorgeschlagenen Projektanträge aus dem 10. Ideenwettbewerb "Grundrechte für alle, die in Hannover leben"
(Drucks. Nr. 1155/2018 mit 2 Anlagen)

Vorsitzender Bürgermeister Hermann erläutert, dass es sich um die Ausschreibung aus dem letzten Jahr handele und die von der Jury zur Förderung vorgeschlagenen Projekte den X. Ideenwettbewerb unter dem Motto „Grundrechte für alle, die in Hannover leben“ beträfen.
Frau Dr. Sekler stellt sich als Kuratorin des Gesellschaftsfonds Zusammenleben vor. Sie wolle kurz allgemein auf den Fonds eingehen, da sich im Ausschuss einige neue Kolleginnen und Kollegen befänden. Der Gesellschaftsfonds Zusammenleben sei ein fester Bestandteil des Lokalen Integrationsplanes und einer der Handlungsansätze im Handlungsfeld Demokratie. Er solle bürgerschaftliche Aktivitäten zur Förderung der Integrationsarbeit und Integrationspolitik in der Stadt unterstützen, was er mit seinen Ideenwettbewerben tue. In jedem Ideenwettbewerb werde abgefragt, welchen Beitrag die beantragenden Projektträgerinnen und Projektträger zur Umsetzung des LIP leisten möchten. Der GFZ sei 2009 ins Leben gerufen worden. Die vierköpfige Jury habe seitdem 10 Ideenwettbewerbe verkündet. Der jetzt vorliegende X. Ideenwettbewerb sei am 8. Dezember im Rahmen der Verleihung des 4. Integrationspreises bekannt gegeben worden. Der GFZ versuche in der Kommune auch anerkennende Akzente zu setzen. So würden jedes zweite Jahr, mit Zustimmung des Internationalen Ausschusses, Integrationspreise an engagierte ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger verliehen. Zum aktuellen Ideenwettbewerb merkt Frau Dr. Sekler an, dass er ein sehr anspruchsvolles Thema aufgegriffen habe. Die Jury habe sich im Vorfeld Gedanken gemacht, welches Thema angebracht sei und was man mit der Diskussion um dieses Thema auslöse. Man sei gespannt gewesen auf die Reaktionen der Hannoveranerinnen und Hannoveraner. Mit der Wahl des Themas sei der Appell verbunden gewesen, sich mit den deutschen Grundrechten aktiv auseinanderzusetzen. Frau Dr. Sekler merkt an, dass die Jury bei der Wahl der Themen durchaus auf aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen reagiere. Man habe mit der Wahl des Themas zu einem aktiven Auseinandersetzungsprozess anregen wollen. Die meisten Konzepte und Projekte, die eingereicht worden seien, seien auch entsprechend konzipiert gewesen. Die methodischen Darstellungsmöglichkeiten seien vielfältig und umfassten auch die künstlerische oder sportliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Es seien 23 Projektanträge eingegangen, womit die Jury mit Blick auf das Thema sehr zufrieden sei. Die beantragte Gesamtsumme habe bei über 316.000 Euro gelegen. Es sei also deutlich mehr beantragt worden, als jetzt zur Bewilligung vorgeschlagen werde. Unter den Antragstellerinnen und Antragstellern seien 13 eingetragene Vereine gewesen sowie vier Bildungseinrichtungen und Schulen. Es sei in der Vergangenheit immer ein Thema gewesen, wie Schulen erreicht werden könnten, da diese aus verwaltungstechnischen Gründen nicht direkt einen Antrag stellen könnten. Es fänden aber viele Projekte an Schulen statt. Weitere fünf Projekte seien von Kunst- und Kulturinstitutionen bzw. Sportvereinen eingereicht worden. Frau Dr. Sekler hebt hervor, dass die Jury für die Bewertung der Anträge Kriterien festgelegt habe. Die Antragsteller könnten sich zudem an die Jury wenden, wenn sie mit deren Entscheidung nicht einverstanden seien. Ein wichtiges Kriterium sei immer die Zielsetzung der Projektanträge und ob dieses mit der Ausschreibung des Ideenwettbewerbes übereinstimme. Bei diesem Ideenwettbewerb sei es der Jury wichtig gewesen, dass nicht in erster Linie die mitgebrachten kulturellen Werte und Normen im Fokus des Prozesses seien, sondern vielmehr die vorgefundenen. Es habe der Jury nicht ausgereicht, wenn die Anträge sich ausschließlich auf die Pflege der mitgebrachten Kulturwerte und Normen bezogen hätten. Weitere Kriterien seien die Gruppengröße und der Wirkungskreis. Es gebe beim GFZ viele Anträge aus Linden, was mit der Struktur des Stadtteils und auch mit der Integrationsarbeit in Linden zu tun habe. Kooperationsmöglichkeiten und mögliche Synergieeffekte würden ebenfalls bei der Auswahlentscheidung mitberücksichtigt. Auch die Dauer der Projekte und das Thema Kofinanzierung spielten beim GFZ eine große Rolle. Frau Dr. Sekler geht im Weiteren konkret auf die Beschlussdrucksache ein und führt aus, dass dem Ausschuss neun von den 23 eingereichten Projekten und eine Bewilligungssumme von 105.282 Euro vorgeschlagen werden. Die beantragte Summe sei deutlich höher gewesen, aber die Qualität einiger Projektanträge habe nicht den Anforderungen entsprochen. Viele Fraktionen hätten das Angebot genutzt, im Vorfeld Gespräche über die Drucksache zu führen. Zum Abschluss gibt Frau Dr. Sekler bekannt, dass der XI. Ideenwettbewerb, der im Jahr 2018 gestartet werde, einen anderen Charakter haben werde, weswegen sie gerne jetzt schon ein Meinungsbild des Ausschusses einholen würde. Die Jury plane den XI. Ideenwettbewerb als Flankierung zu dem Prozess der Neuschreibung bzw. der Weiterentwicklung des LIPs zu nutzen. Vor allem die bürgerschaftliche Beteiligung an der Weiterentwicklung des LIPs solle damit unterstützt werden.
Beigeordnete Markowis bedankt sich bei der Kuratorin und der Jury. Dies sei wieder einmal eine tolle Arbeit und auch ein tolles Thema gewesen. Man sehe an den Bewerbungen, dass man in Hannover eine breite und aktive Zivilgesellschaft habe. Die ausgewählten Projekte seien sehr spannend, unter anderem auch aufgrund des Bildungsbezuges. Sie unterstütze auch die Idee, dass der kommende Ideenwettbewerb den LIP unterstützen solle. Bereits auf der Klausurtagung des Ausschusses sei es um das Thema Beteiligung gegangen. Sie hebt hervor, dass für einen guten Beteiligungsprozess Gelder notwendig seien. Sie spricht sich dafür aus, dass man den Vorschlag der Jury, vorhandene Mittel zu nutzen, annehmen solle. Beigeordnete Markowis richtet im Folgenden die Frage an die Verwaltung, was mit den verbleibenden Mitteln geschehe, da in diesem Ideenwettbewerb nur 105.000 Euro ausgeschöpft worden seien.
Frau Dr. Sekler erklärt, dass ein Großteil der im letzten Jahr nicht verwendeten Summe in das Jahr 2018 übertragen worden sei. Man habe mit einer relativ niedrigen Summe die Verleihung der Integrationspreise im Dezember realisiert. Und was jetzt hier nicht ausgeschöpft worden sei, würde die Jury gerne zusammen mit den 135.000 Euro, die dieses Jahr zur Verfügung stünden für den XI. Ideenwettbewerb und für die Beteiligungsformate flankierend zum LIP ausgeben.
Frau Dr. Doering bedankt sich bei der Jury, dass diese der Verwaltung die Möglichkeit gebe, gemeinsam am lokalen Integrationsplan weiterzuarbeiten. Eine Idee in diesem Zusammenhang sei es immer gewesen, dass es neben der Bürgerbeteiligung auch einen Rückblick geben sollte. Denkbar sei zum Beispiel eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, wie Integration in der Stadt wahrgenommen werde. Ein mögliches Format seien Bürgerdialoge. Aber auch Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen könnten einen Rückblick generieren. Mit den vorhandenen Mitteln könne viel erreicht werden im Hinblick auf das Thema Integration in der Landeshauptstadt Hannover.
Ratsfrau Iri bedankt sich ebenfalls für die nach ihren Worten tolle und wertvolle Arbeit von Frau Dr. Sekler. Sie sei der Ansicht, dass der Vorschlag, sich seitens des GFZ an einer Überarbeitung des LIPs zu beteiligen, auf eine breite Zustimmung stoßen werde.
Ratsherr Döring geht auf das Schwerpunktthema des X. Ideenwettbewerbes ein, welches die FDP ausdrücklich begrüße. Für eine große Mehrheit in der Bevölkerung sei das Grundgesetz die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Somit sei dieses auch ein wesentlicher Pfeiler für gelungene Integration. Er hebt die Kreativität der eingereichten Projektideen hervor. Ihm sei allerdings aufgefallen, dass sich nur eines der vorgeschlagenen Projekte mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit beschäftige, obwohl die Frage, ob die Zugehörigkeit zum Islam ein Integrationshemmnis sei, viele Menschen bewege. Er fragt an, ob es zu diesem Thema so wenige Ideen gegeben habe oder ob diese nicht ausgereift genug gewesen seien. Er hätte sich gewünscht, dass sich eine der zahllosen offenen und durchaus diskussionsbereiten islamischen Gemeinden in Hannover an einem solchen Grundrechtsprojekt beteiligt hätte. Zum Vorschlag für die Mittelverwendung 2018 merkt er an, dass es ein sehr gutes Signal sei, die Projektträger der vergangenen Jahre mit diesen Mitteln am LIP zu beteiligen, der nach vorne gerichtet auch die Erfahrungen aus den zum Teil sehr schwierigen Jahren 2015 und 2016 mit aufnehme. Da man für einen umfangreicheren Beteiligungsprozess zum LIP auch gar nicht die Mittel habe, halte er es für ausgesprochen effizient, hierfür Mittel aus dem Gesellschaftsfonds zu nehmen.
Frau Dr. Sekler antwortet auf die Frage von Ratsherr Döring zur Religionsfreiheit, dass es in der Tat nur drei bis vier Projekte gewesen seien, die das Thema in Teilmodulen berücksichtigt hätten. Tendenziell konzentrierten sich die Projekte auf Artikel 1, also auf die Rolle der Menschenwürde und auf die Meinungsfreiheit. Erfreulich sei aus ihrer Sicht, dass in vielen Projekten auch die Gleichstellung von Mann und Frau thematisiert worden sei. Auch die Jury hätte sich mehr Projekte mit Bezug auf das Thema Religionsfreiheit gewünscht. Man habe vielleicht die entsprechende Zielgruppe nicht gut erreicht.
Ratsherr Jacobs führt aus, dass aus Sicht der AfD-Fraktion hier viel zu stark auf die Grundrechte gesetzt worden sei, die ja bereits durch die Sozialarbeit gestärkt würden. Für die AfD kämen die Pflichten, die man in der Aufnahmegesellschaft habe, zu wenig zur Geltung. Die AfD werde deshalb die Drucksache ablehnen.
Ratsfrau Jeschke merkt an, dass die CDU-Fraktion, seitdem Frau Dr. Matz, Herr Klapproth und sie im Ausschuss säßen, grundsätzlich eine sehr kritische Haltung dem Gesellschaftsfonds gegenüber einnähme. Dementsprechend werde auch in dieser Sitzung das Abstimmungsverhalten sein und die CDU-Fraktion werde nicht zustimmen. Dies habe nichts mit den einzelnen Projekten zu tun. Die CDU-Fraktion habe in der Vergangenheit sehr viele Gespräche zum GFZ geführt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Klausurtagung des Internationalen Ausschusses, bei dem es um die Weiterentwicklung des LIP gegangen sei. Viele Punkte müssten angepasst werden, so Frau Jeschke weiter. Sie gehe davon aus, dass Frau Dr. Sekler dies auch so sehe. Es bleibe die grundsätzliche Kritik der CDU dem Fonds für Zusammenleben gegenüber, dass die Wettbewerbe seit Jahren durch eine Jury ausgerufen würden, die nicht gewählt, sondern bestimmt worden sei, und die seit Beginn in gleicher Personalform bestehe. Für die CDU sei dies, fährt sie fort, ein etwas intransparenter Vorgang. Viele Diskussionen seien auch geführt worden zum Thema „Nachhaltigkeit“ und zur Weiterführung von Projekten, u.a. mit MISO und diversen hannoverschen Vereinen. Die GFZ-Jury habe sich zwar bewegt, aber nach Meinung der CDU noch viel zu wenig. Aus diesen Gründen würden die CDU-Vertreter auch dieses Jahr wieder negativ abstimmen. Einzelne Projekte seien dadurch nicht angesprochen, es sei vielmehr eine grundsätzliche Entscheidung. Die CDU habe die große Hoffnung, dass man mit der Überarbeitung des LIP zu einem transparenteren Verfahren komme, um Projekte anzustoßen. Sie teile auch nicht die Begeisterung dafür, dass jetzt bereits Mittel ausgelobt würden für eine Bürgerbeteiligung, die im folgenden Jahr eventuell hintenherum eingeführt werde. Wenn zur Abstimmung gestellt werde, ob Mittel, die eigentlich die Integration fördern sollten, für die Realisierung einer Bürgerbeteiligung eingesetzt werden sollten, werde die CDU nicht konform sein. Auch wenn dies nicht in der aktuellen Sitzung zu entscheiden sei, melde sie schon einmal Bedenken an.
Herr Lam merkt an, dass der Gesellschaftsfonds aus dem LIP entstanden sei. Mit Unterstützung der Stadt Hannover und des GFZ sei das MISO-Netzwerk 2010 ins Leben gerufen worden. Gegenwärtig werde das MISO-Netzwerk mit 40 Vereinsmitgliedern von der Landeshauptstadt Hannover gefördert. Er wünsche sich, dass die aktuellen gesellschaftlichen Themen wie z.B. das Thema Rassismus und Rechtspopulismus vom GFZ aufgegriffen würden. Als beratendes Mitglied im Internationalen Ausschuss und als Mitglied im MISO-Netzwerk würde er es sehr begrüßen, wenn dem GFZ-Antrag zugestimmt würde.
In Bezug auf die Aussagen von Ratsfrau Jeschke äußert Beigeordnete Markowis, dass sie es bedaure, dass die CDU sich nicht durchringen könne, den einzelnen Projekten zuzustimmen. Auch wenn seitens der CDU gesagt werde, dass das Prinzip abgelehnt werde und nicht die einzelnen Projekte, billige die CDU damit den einzelnen Projekten keine Mittel zu. Sie appelliere an die CDU, darüber noch einmal nachzudenken. Hinsichtlich der von Ratsfrau Jeschke vorgebrachten Idee, die Jury neu zu bestimmen, merkt Beigeordnete Markowis an, dass man tatsächlich überlegen könne, ob die Jury nach so langer Zeit überhaupt noch weitermachen möchte. Die Jury sei bereits 2009 bestimmt worden und vielleicht würden die Jurymitglieder nach zehn Jahren auch noch einmal etwas Anderes machen wollen. Dies sei einer der Gründe, warum die Grünen bereits bei den letzten Haushaltsberatungen einen Antrag zur Weiterentwicklung des GFZ gestellt hätten. Sie wünsche sich von der Verwaltung im Rahmen der laufenden Ausschusssitzung oder in nächster Zeit zu erfahren, wie diesbezüglich der Arbeitsstand sei. Im Antrag zum aktuellen Haushalt sei darum gebeten worden, dass evaluiert oder zumindest ein Bericht gegeben werde. Sie bitte dazu entweder um eine spontane Stellungnahme oder eine Stellungnahme innerhalb einer der folgenden Sitzungen. Den Grünen sei daran gelegen, zu schauen, inwiefern vielleicht in der Arbeit des GFZ doch etwas verändert werden müsse. Dabei ginge es für sie persönlich insbesondere um die Frage, ob es noch angemessen und richtig sei, einzelne Projekte zu fördern oder ob es nicht auch verstärkt langfristigere Perspektiven, z.B. für bestimmte Einrichtungen, geben müsse.
Frau Dr. Doering bedankt sich bei der Jury insbesondere für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bitte zur Durchführung einer Evaluation sei bekannt. Im vergangenen Jahr habe die Ausschreibung für den GFZ erst im Dezember stattgefunden, so dass diese Projekte jetzt noch nicht evaluiert werden könnten, da sie z.T. noch nicht beendet seien. Die Verwaltung sei aber an der Sache dran. Es gebe auch den Auftrag die letzten zehn Jahre anzuschauen. Für die ersten Jahre gebe es tatsächlich wenig Informationen. Sie merkt an, dass man durchaus einen Rückblick machen könne, um zusammen mit den Antragstellerinnen und Antragstellern zu schauen, was nachhaltig aus den Projekten geworden sei. Dies könne auch als Beteiligung im Rahmen des LIP gewertet werden. Die Verwaltung werde sich bemühen, die Verwendungsnachweise der letzten zehn Jahre anzuschauen. Dies sei bislang nicht möglich gewesen, da es erhebliche Umstrukturierungen im Bereich 50.6 Migration und Integration gegeben habe. Sie bitte darum, hier ein Stück weit vertrösten zu dürfen und hoffe, dass die Verwaltung sich für die aktuell geförderten Projekte eine sinnvolle aber auch leistbare Methode der Evaluierung überlegen werde.
Ratsherr Förste äußert Unverständnis gegenüber der Haltung der CDU-Fraktion, der in dieser Sache das Prinzip anscheinend wichtiger sei als die Sache selbst. Die FRAKTION finde die Projekte im Einzelnen, aber auch in der Summe gut. Sie seien gut und professionell dargestellt. Er bedankt sich für die auch ehrenamtlich geleistete Arbeit. Seines Wissens nach sei es eher eine Ausnahme, dass eine Jury gewählt würde. Seine Fraktion werde der Drucksache zustimmen.
Frau Dr. Sekler nimmt zunächst Bezug auf die AfD-Fraktion und deren Kritik, dass die Jury sich zu stark auf die Rechte und zu wenig auf die Pflichten konzentriert habe. Für die Jury sei die Absicht der Projektträger, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, wichtig gewesen. Es sei etwas Anderes, wenn man jemanden zur Auseinandersetzung mit einem Thema verpflichte. Man wisse aus der Wirkungsforschung, dass unter Druck setzen wenig bewirke. Bezugnehmend auf Frau Jeschke und die CDU-Fraktion bestätigt sie, dass man seit 2011 im Kontakt und im Austausch stehe. Die Jury sei 2009 einstimmig durch den Internationalen Ausschuss berufen worden und im Jahr 2017 noch einmal bestätigt worden und sie sei somit die einzige Konstante, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt geblieben sei. Sie sei voller Anerkennung für die Kontinuität in der Arbeit der Jury und für die Tatsache, dass diese zehn aus ihrer Sicht sehr gute Ideenwettbewerbe verkündet und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt habe. Hinsichtlich des Themas Transparenz betont Frau Dr. Sekler, dass sie jeder Fraktion anbiete, vor der Ausschusssitzung inhaltlich über die eingereichten Projekte zu diskutieren. Sie stimme Frau Dr. Markowis zu, dass man sich transparent über die Weiterentwicklung des GFZ unterhalten könne. Es würden jetzt aber Strukturen in Frage gestellt, warnt sie. Sie sehe den GFZ als eine Möglichkeit Migrantenselbstorganisationen zu unterstützen bzw. eine Anschubfinanzierung bei Projekten zu geben. Es stehe der Politik frei, dies nach neun Jahren zu ändern.
Herr Faridi sagt, dass er die Entwicklung des GFZ schon seit Beginn beobachte und viele Projektträger und Projekte kenne. Nach seinem Eindruck habe es bislang keinen Preisträger und kein Projekt gegeben, von dem er sagen könne, dass es schade um das Geld gewesen sei. Möglicherweise gebe es hier und da Defizite, die man aber auch beheben könne. In Bezug auf die Jury äußert er sich positiv dazu, dass die beteiligten Personen alle aus der Stadtgesellschaft und nicht direkt aus der Politik kämen. Der GFZ solle weiterhin die Möglichkeit haben in diesem Sinne weiterzuarbeiten.
Abschließend wolle sie noch einmal die Position ihrer Fraktion darlegen, so Ratsfrau Dr. Matz. Es gehe nicht um die Ablehnung einzelner Projekte oder der gesammelten Projekte. Die CDU-Fraktion habe sich im Vorfeld der Sitzung zum Beispiel mit Gemide getroffen und gerne wahrgenommen, welche gute Arbeit Gemide mache. Als die drei derzeitigen Vertreter der CDU im Jahr 2011 zum Internationalen Ausschuss gekommen seien, habe man sich Gedanken gemacht, wie man den Gesellschaftsfonds für Zusammenleben quasi noch eine Stufe höherbringen könne. Man habe damals im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu diesem Fonds überlegt, dass es gut wäre, wenn ein Teil der 150.000 € eingeworben würden bei denjenigen, die schon komplett integriert seien und eigene Geschäfte oder Unternehmen gegründet hätten. Dieser Vorschlag der CDU sei damals nicht angenommen worden. Ihre Fraktion stehe aber nach wie vor dazu. Der GFZ würde dadurch noch an Bedeutung gewinnen. Man achte die Arbeit der Jury über all die Jahre und die damit verbundene Kontinuität sehr. Aber dennoch hätte man in den zurückliegenden zehn Jahren eine Möglichkeit finden können, diesen Fonds und dessen Struktur weiterzuentwickeln. Ebenso wie der LIP, der jetzt erneuert werde, müsse auch der Gesellschaftsfonds von der Struktur her neu überdacht werden.
Ratsherr Förste nimmt Bezug auf die Gegenüberstellung von Rechten und Pflichten. Er wolle dazu etwas von der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung zitieren. Es gebe im Grundgesetz nur wenige Pflichten. Er nennt die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder. Auf der Seite der Bundeszentrale stehe, dass ein Katalog von Grundpflichten dem Geist einer demokratischen Verfassung widersprechen würde. Demokratie setze voraus, dass jeder aus seiner eigenen Verantwortung heraus seinen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft nachkomme. Die selbstverständliche Verbindung von Rechten und Pflichten stelle Artikel 33, Absatz 1, her, in dem stehe, dass jeder Deutsch die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten habe. Der Bestand des demokratischen Rechtsstaates hänge von der Einsicht eines jeden Bürgers ab, dass Rechte und Pflichten eine untrennbare Einheit bildeten.
Frau Dr. Markowis reagiert auf Frau Dr. Matz, und merkt an, dass man die Jury 2017 noch einmal mit einer Drucksache bestätigt habe. Es sei also nicht so, dass es keine Wahlmöglichkeit für diejenigen gegeben habe, die nach 2009 gekommen seien. Sie ergänzt, dass eine Weiterentwicklung des GFZ ihrer Ansicht nach sinnvoll sei und man deshalb diese Frage bei den letzten Haushaltsberatungen auch schon einmal aufgeworfen habe.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
Frauenschwimmzeiten in den städtischen Hallenbädern
(Informationsdrucksache Nr. 0820/2018)

Beigeordnete Markowis betont, dass die Fraktion der Grünen diese gute Informationsdrucksache begrüße. Sie hofften sehr, dass in Zukunft die Menschen am Frauenschwimmen bzw. Frauenbaden wieder Spaß hätten und dass darüber nicht mehr so viele populistische Auseinandersetzungen in der Presse geführt werden würden.
Herr Faridi sagt, dass er, als er vor einigen Monaten die Berichte über die Frauenbadetage in der Zeitung gelesen habe, sich ungefähr 50 Jahre in die iranischen Dörfer zurückversetzt gefühlt habe. Mittlerweile sei einiges klargestellt worden und die Zusammenhänge und vor allem auch die Begriffserklärungen seien sehr gut hervorgehoben. Er erläutert, dass man in der iranisch-orientalisch-islamischen Community zwei vollkommen unterschiedliche Begriffe für Schwimmen und Baden verwende. Wenn es um „Baden“ und „Badetage“ gehe, dann meine man in Wirklichkeit Körperpflege und nicht Schwimmen. Im alten Orient sei es üblich gewesen, dass die Menschen, nach Geschlechtern getrennt, zur Körperpflege ins Badehaus gingen und nicht zum Schwimmen. Die Kleinkinder im Vorschulalter, ob männlich oder weiblich, seien mit den Müttern in die Bäder gekommen. Ab dem Schulalter seien die Jungen dann mit den Vätern zum Baden gegangen. Für die Männer sei dies vor allem ein Ort für Gespräche gewesen, vergleichbar einem Caféhaus. Bei den Frauen habe der Besuch im Badehaus ein großes Event dargestellt, zu dem man Essen mitgenommen und dass oft einen ganzen Tag gedauert habe. Inzwischen sei dies nicht mehr so. Vor ungefähr 50 Jahren habe es noch keine Badezimmer in den Wohnungen und Häusern gegeben. Schwimmhallen habe es so gut wie gar nicht gegeben. Man habe sich zum Schwimmen irgendwelche Teiche und Gewässer ausgesucht. Deshalb sei es wichtig, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Man habe hier Schwimmhallen und keine Badehallen, man gehe nicht dorthin um zu Baden, sondern um zu Schwimmen. Die Begriffe seien an vielen Stellen schon geklärt worden. Wenn es jetzt darum gehe, die Badeordnung in verschiedene Sprachen zu übersetzen, dann müsse man darauf achten, dass man wirklich den Begriff für Schwimmen benutze. Wenn dort der Begriff für Baden stünde, würden die Leute auf eine falsche Idee kommen. Des Weiteren sei ihm das Mindestalter der männlichen Kinder wichtig. Er schlägt vor, dass man diese Schwelle bis zum Schulalter hochsetzen solle. Bei einem niedrigeren Alter entstünde für die Jungen sonst der Nachteil, dass sie zuhause bleiben müssten, da sie sicherlich nicht mit ihren Vätern baden gingen.
Ratsherr Klapproth bedankt sich bei Herrn Faridi und sagt, dass man genau für solche Hinweise einen Internationalen Ausschuss mit beratenden Mitgliedern habe. Dadurch werde interkulturelle Kompetenz in den Ausschuss gebracht. Er halte die in der Informationsdrucksache vorgeschlagenen Lösungen für richtig und gut. Man müsse nun schauen, wie es nach drei Monaten aussehe, wenn wieder Bericht zu erstatten sei. Er gehe davon aus, dass es eine erfolgreiche Sache werde.
Ratsfrau Iri bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion für die Informationsdrucksache. Die SPD-Fraktion begrüße u.a., dass die Öffnungszeiten von 21 auf 20:30 Uhr verkürzt und die Gästeanzahl von 280 auf 200 herabgesetzt worden sei. Nun müsse man schauen, wie sich dies in der Realität auswirke. Sie fragt, wie der Zulauf bei dem zusätzlichen weiblichen Personal sei und ob es ausreichend Bewerbungen gebe.
Frau Beckedorf bedankt sich für die positiven Rückmeldungen und auch noch einmal namentlich bei Herr Faridi für seine erläuternden Hinweise, die man bedenken werde. In Bezug auf die Einstellungen informiert Frau Beckedorf, dass es sehr schwer sei, geeignetes Personal für die Schwimmbäder zu finden. Man sei dabei, zusammen mit der Personalvertretung bestimmt Konzepte zu entwickeln, wie man sich in diesem Bereich attraktiver aufstellen könne. Von Zulauf könne man tatsächlich nicht sprechen und die Verwaltung sei froh, wenn die Stellen überhaupt besetzt werden könnten.
Ratsherr Jacobs fragt bezüglich des eingesetzten Sicherheitspersonal, ob in jedem Bad Sicherheitspersonal eingestellt werde oder ob dies nur das Vahrenwalder Bad betreffe und ob dieses Sicherheitspersonal dauerhaft eingesetzt werde oder nur solange, bis sich die Lage wieder entspannt habe.
Frau Beckedorf erläutert, dass die Stadt gegenwärtig in der Tat Sicherheitspersonal einsetze, nicht zuletzt zum Schutz der Badegäste. Aufgrund des sehr starken Zulaufs während der Frauenschwimmzeiten sei dies notwendig geworden. Sie gehe davon aus, dass man mit dem erarbeiteten Maßnahmenkatalog auch wieder zu einer Situation kommen werde, in der man ohne Sicherheitsdienst auskomme. Dazu werde in der Evaluation eine Aussage getroffen werden.
Beigeordnete Markowis fragt, ob es angedacht sei, die Zeiten auszuweiten oder in anderen Bädern zusätzliche Zeiten einzurichten, angesichts der Tatsache, dass jetzt weniger Personen gleichzeitig ins Bad gelassen würden. Die Nachfrage sei ja da.
Frau Beckedorf antwortet, dass dies leider nicht möglich sei. Schwimm- und Wasserzeiten seien hart umkämpft. Es gebe viel Konkurrenz und die Stadtverwaltung müsse sehr auf eine gute Verteilung dieser Zeiten achten. Vielleicht werde sich die Situation entspannen, wenn man ein größeres Fössebad habe, das mit Fünzigmeterbahnen gebaut werde, und wenn man das Misburger Bad wieder öffne. Dann gebe es definitiv wieder mehr Wasserfläche und man könne erneut auf die Verteilung der Schwimmzeiten schauen und auf die Möglichkeit bestimmte Angebote auszuweiten. Im Moment gehe das nicht.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Verwaltungsdolmetscherdienste
(Informationsdrucksache Nr. 0841/2018)

Ratsherr Döring äußert eine Verständnisfrage zur Informationsdrucksache Nr. 0841/2018 bezüglich der Verwaltungsdolmetscherdienste. In der Drucksache sei aufgeführt, dass 41 Prozent der Dolmetschereinsätze in Flüchtlingsunterkünften stattfänden und 40 Prozent für den Fachbereich Jugend und Familie für die beschriebenen Aufgaben anfallen. Unter dem Punkt „Ausblick“ stehe, dass ein Großteil der Aufträge im medizinischen Kontext anfalle. Er fragt, ob sich dieser Satz nur auf neue zukünftige Aufträge beziehe oder falle bei 41 Prozent der Einsätze in Flüchtlingsunterkünften und 40 Prozent der Einsätze im Bereich Jugend und Familie der Großteil im medizinischen Kontext an. Das würde ihn überraschen. Er bittet hierzu um Klärung.
Frau Celik äußert hierzu, dass die 41 Prozent vermittelten Einsätze in Flüchtlingsunterkünften direkt im medizinischen Kontext stattgefunden hätten. Man habe auch die Prognose gestellt, dass diese Einsätze noch zunehmen würden. Sie ergänzt, dass diese Aufträge zu 100 Prozent von den Unterkünften kämen.
Ratsherr Döring weist auf die Aussage im Ausblick hin, dass es für diese Einsatzbereiche keine Kostenerstattungsmöglichkeiten gebe. Das wundere ihn sehr, da die Frage, ob jemand medizinisch behandelt werden könne und dabei einen Dolmetscherdienst benötige, nicht die originäre Aufgabe der Verwaltungsdolmetscherinnen und Verwaltungsdolmetscher sei. Dies sei zunächst vom Kostenträger, der die medizinischen Kosten zu tragen habe, aufzubringen.
Vorsitzender Bürgermeister Herrmann äußert hierzu, dass dies seines Wissens nach nicht so sei.
Frau Celik weist auf den Ratsbeschluss von 2012 hin, mit dem ein Dolmetscherservice für neu zugewanderten Menschen im medizinischen Kontext eingerichtet worden sei. Sie informiert, dass sie über interne wie externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher verfügten, die mit in die Praxen gehen würden. Früher habe man auch in Krankenhäuser vermittelt, heutzutage sei dies nicht mehr der Fall, da die Krankenhäuser diesbezüglich eine Selbstverpflichtung hätten. Es handle sich im Übrigen um reine Dolmetschertätigkeiten und nicht um medizinische Beratung.
Ratsherr Döring hakt noch einmal nach mit der Begründung, dass man hier doch perspektivisch über einen erheblichen Mittelaufwuchs spreche. Man wolle gerne die Kosten für die in der Drucksache unter dem Punkt „Ausblick“ genannten Einsätze tragen, die begründet seien durch die aufgabenbedingte Ausweitung auf weitere städtische Institutionen im Kontext Integration, z.B. Beratungen in städtischen Kindergärten, Elterngespräche mit städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern und Jugend- und Familienberatung. Er fragt, wie groß der Anteil sein werde und verweist auch auf die Bereiche Schule und Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Fachbereich Öffentliche Ordnung, für den er ebenfalls gerne den Anteil sowie die Kosten wissen würde. Er halte es aufgrund der erhöhten Mittelanforderung für sinnvoll dies noch einmal genauer darzustellen.
Herr Häfker schlägt vor, dass die Zahlen als Anlage zum Protokoll nachgeliefert werden. Vorsitzender Bürgermeister Hermann stimmt dem zu.
Beigeordnete Markowis merkt an, dass aus der Drucksache nicht wirklich klar werde, wie viel über die veranschlagten 225.000 € hinaus ausgegeben worden sei. Es sei zu begrüßen, dass diese Dolmetscherdienste mittlerweile so gut angenommen würden. Sie würde gerne wissen, was das bislang gekostet habe und wie hoch in Zukunft die Kosten seien, wenn die avisierten Erweiterungen auf u.a. Kitas und Schulen tatsächlich umgesetzt würden.

In der Anlage zu diesem Protokoll finden Sie, in Beantwortung der Fragen des Ausschusses, Zahlen und zusätzliche Informationen des Sachgebietes 18.13.

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Informationsdrucksache Nr. 0875/2018)

Keine Wortmeldungen

Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017
(Informationsdrucksache Nr. 1134/2018 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Markowis erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand beim Runden Tisch Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften.
Frau Bartoszak merkt an, dass dies nicht unbedingt etwas mit der vorliegenden Drucksache zu tun habe. Der Runde Tisch sei Bestandteil einer Kooperationsvereinbarung, die mit OE 61.44 abgeschlossen worden sei. Er finde regelmäßig ca. vier Mal im Jahr statt. Dort treffe man sich mit Betreibern, Beratungsverbänden, dem Integrationsmanagement, der Koordinierungsstelle Südosteuropa und bespreche die aktuell anliegenden Themen. Man hole sich auch immer wieder Sachkompetenz von außen herein. So habe am 16.5.2018 ein Runder Tisch stattgefunden, bei dem sich der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte vorgestellt habe. Der Runde Tisch werde auch genutzt, um Netzwerke zu schaffen und so die Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterkünfte zu organisieren. Am Schutzkonzept werde immer noch gearbeitet. Der Notfallplan sei weitgehend abgearbeitet und man sei jetzt dabei, den präventiven Teil und auch das Schutzkonzept innerhalb der Unterkunft zu bearbeiten. Zu gegebener Zeit werde dazu sicher noch einmal berichtet werden. Frau Bartoszak nimmt auch Bezug auf den Gleichstellungsplan und führt aus, dass es auch hierzu eine Initiative von 61.44 gebe. Hier handle es sich um eine Zusammenarbeit zwischen dem DRK, 61.44 und der OE 51.2, in der es darum gehe ein Schutzkonzept analog zu dem, was UNICEF entwickelt habe, zu erstellen.

Zur Kenntnis genommen


TOP 11.
Bericht der Dezernentin

Frau Beckedorf weist auf eine Sondersitzung unter Federführung des Bauausschusses hin, zu der neben dem Internationalen Ausschuss auch die Ausschüsse für Soziales und der Gleichstellungsausschuss eingeladen seien. Der einzige Tagesordnungspunkt für diese Sondersitzung werde die Beschlussdrucksache sein, in der es um die Unterkünfte für Obdachlose gehe. Des Weiteren gehe sie davon aus, dass alle Ausschussmitglieder die Präsentation der Klausurtagung in Barsinghausen erhalten hätten. Sie bedanke sich, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, noch einmal ganz herzlich bei allen für die sehr gute Zusammenarbeit und für die auch über die Arbeit hinaus guten und angenehmen Tage und guten Gespräche. Sie denke, dass dies eine sehr angenehme und von den Ergebnissen her auch sehr erfolgreiche Zeit gewesen. Frau Beckedorf weist außerdem auf den Diversity Tag am 5.6.2018 im Rathaus hin, zu dem es eine Veranstaltung im Hodlersaal gebe. Am 26.5.2018 finde eine Veranstaltung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ statt. Dort fördere die Stadt ein Projekt mit dem Titel „Basisdemokratie Familie“, das durch den Verein Nkento Amako durchgeführt werde. Dies sei ein Verein von in Deutschland lebenden kongolesischen Frauen. Es handle sich um eine Open-Space-Veranstaltung zur Vermittlung demokratischer Werte am 26.5.2018 im Sahlkamp. Das Thema werde sein „Parlamentarismus als Säule der Demokratie in Deutschland“. Die Frauen würden sich freuen, wenn sie Ratspolitikerinnen und Ratspolitiker bei ihrer Veranstaltung begrüßen dürften.
Vorsitzender Bürgermeister Herman sagt, dass er die gute und konstruktive Atmosphäre der Klausurtagung auch bestätigen könne. Er warte nun auf die nächsten Schritte, was den LIP und die Weiterentwicklung des LIP angehe.

Zur Kenntnis genommen


TOP 12.
Aktuelles

Keine Wortmeldungen

Vorsitzender Bürgermeister Hermann schließt die Sitzung um 18:30 Uhr.



Stadträtin Beckedorf Hannig-Schohaus (für das Protokoll)