Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 14.05.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.05.2018)
Protokoll (erschienen am 20.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 05.06.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 14. Mai 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hogh) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (Piraten)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD) 18.30 - 21.30 Uhr
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 21.30 Uhr
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Verwaltung:
Herr Rembecki Fachbereich Wirtschaft
Herr Weidmann Fachbereich Wirtschaft
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagerin
Frau Stricks Bezirksratsbetreuerin



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)

4.1.1. Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 384, 1. Änderung-Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1174/2018)

4.2. Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 1859 im Vereinfachten Verfahren - Joachimstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0766/2018 mit 3 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für das KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 15-1175/2018)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018)

8.1.1.1. Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018 N1)

8.1.2. Parken für free-floating-carsharing Fahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-0748/2018)

8.1.3. Massive Erhöhung der Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0760/2018)

8.1.4. Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018)

8.1.4.1. Änderungsantrag zur Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-1173/2018)

8.1.4.2. Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018 N1)

8.1.5. Sanierung der Treppe bei den Damen von Messina
(Drucks. Nr. 15-0762/2018)

8.1.6. Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018)

8.1.6.1. Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018 N1)

8.1.7. Aufhebung aller Verfahrensschritte zur Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-0764/2018)

8.1.8. Beidseitige Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-0765/2018)

8.1.8.1. Änderungsantrag zur Beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße (SPD-Antrag Nr. 15-0765/2018)
(Drucks. Nr. 15-0960/2018)

8.1.8.2. Änderungsantrag zur beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-1176/2018)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018)

8.2.2. Saubere Luft
(Drucks. Nr. 15-1075/2018)

8.2.3. Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-1076/2018)

8.2.3.1. Änderungsantrag zum Öffentlichen Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-1177/2018)

8.2.4. Datenerhebung zum Parkraum im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1077/2018)

8.2.5. Ampel an der Prinzenstraße/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-1078/2018)

8.2.6. Konzept Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2018)

8.2.6.1. Konzept Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2018 N1)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Parkende PKW auf Schienen am Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1082/2018)

8.3.2. Eisenbahnüberführung Königstraße
(Drucks. Nr. 15-1083/2018)

8.3.3. Historische Gebäudeteile am Historischen Museum
(Drucks. Nr. 15-1084/2018)

8.3.4. Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-1085/2018)

8.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.4.1. Erstellung eines Wappens des Bezirkes Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-1051/2018)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Spielplatz Gartenstraße
(Drucks. Nr. 15-1080/2018)

9.1.2. Inlinerstrecke in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1081/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Ordnungswidrigkeiten nach SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-1086/2018)

9.2.2. Angemeldete Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1087/2018)

9.2.3. Fachwerkhaus Mittelstraße 10
(Drucks. Nr. 15-1089/2018)

9.2.4. Geschwindigkeitsdisplays
(Drucks. Nr. 15-1088/2018)

9.3. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)

9.3.1. Reinigung des Brunnens Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1047/2018)

10. Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung am 01.03.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Verkauf von zwei (Anker-) Grundstücken in der Ohestraße
(Drucks. Nr. 1090/2018 mit 9 Anlagen)

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 16. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, es tue ihm leid, dass er sich in der letzten Sitzung geirrt habe. Er habe den Wortlaut der entsprechenden Vorschrift der Geschäftsordnung so in Erinnerung gehabt, dass Anträge mit einer schriftlichen Begründung versehen sein sollen. Er bat um Nachsicht. Er merkte an, dass er es aber schöner fände, wenn Anträge mit schriftlicher Begründung eingereicht werden, um die Vorbereitung zu vereinfachen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 4.1.1., TOP 6.1. und TOP 8.1.4.1. eingefügt werden. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Herr Edelmann bezog sich auf den Antrag zum Bike-Flash-System. Er meinte, dass ein blinkendes Licht hilfreich sein könne, wenn dort Fahrzeuge abbiegen. Voraussetzung sei, dass der Abbiegeverkehr die Lichter auch beachte. Das System sei mit 15.000 Euro pro Ampel aber nicht ganz billig. Er schlug vor, die gefährlichen Kreuzungen mit vielen Abbiegeunfällen zu ermitteln. Es gelte diese Unfälle zu verhindern. Mit der Art der Ampelschaltung könne viel erreicht werden. Üblicherweise werde das Licht der Fußgänger und Radfahrer etwas früher Grün, wodurch zumindest Radfahrer teilweise schon weg seien, bevor die Fahrzeuge abbiegen. Eine gleichzeitige Ampelschaltung sei eher ungünstig. Am besten sei es, die Phasen komplett voneinander zu trennen, damit die Fußgänger und Radfahrer mit dem Abbiegeverkehr nicht in Konflikt kommen.

Bezirksratsherr Hübner merkte an, dass eine Umsetzung nur möglich sei, wenn man die Richtungen in drei Spuren aufteile und dadurch nicht an jeder Kreuzung ausgeführt werden könne. Wo es baulich möglich sei, hielt er es für eine gute Idee.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass gerade in Mitte geeignete Kreuzungen vorhanden seien. Der Vorschlag sei gut und realistisch.

Herr Edelmann berichtete, dass in den Niederlanden an vielen Kreuzungen so vorgegangen werde. Auf ein Bike-Flash-System könne dann verzichtet werden. Bei Kreuzungen mit mindestens zwei Spuren könne die Abbiegespur getrennt vom Fuß- und Radverkehr geschaltet werden.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Keine Berichtspunkte

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 384, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 384, 1. Änderung-Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1174/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zugestimmt:
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf das Grundstück Königsworther Platz 2 (WGH) beschränkt.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, was sich derzeit in dem Eckhaus links neben der WGH befinde.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass der derzeit gültige Bebauungsplan erst geschaffen wurde, als das Gebäude schon gestanden habe. Dadurch bestehe ein Bestandsschutz in der Nutzung. Er fragte, ob es rechtlich möglich sei, nur eine Hälfte des Gebäudes in ein Kerngebiet umzuwandeln und die andere Hälfte als Mischgebiet zu belassen.

Frau Roth antwortete, dass auch in einem Kerngebiet Wohnen in bestimmten Etagen zugelassen werden könne. Voraussetzung sei, dass der Gebietscharakter bestehen bleibe. In einem Kerngebiet sei das Wohnen nur untergeordnet zulässig. Sie sagte, dass die Gebäude alle Bestandsschutz hätten. Im Rahmen des Bestandsschutzes seien gewisse Entwicklungen möglich. Abriss und Neubau sei davon nicht gedeckt. Die Veränderungen, die die WGH derzeit vornehme, bleiben innerhalb der Kubatur. Das Dachgeschoss werde zwar für zusätzliche Verwaltungsfläche ausgebaut, aber der Grundkorpus verändere sich nicht. Das Mittel- und das Eckhaus seien ebenfalls Verwaltungsgebäude.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass es bei der baurechtlichen Fragestellung um die zukünftige Nutzung gehe. Würde das jetzt bestehende allgemeine Wohngebiet aufgegeben, wären Investoren nicht mehr in die Zielrichtung Wohnen orientiert. Wohnen sei dann nur noch zu einem geringen Prozentanteil möglich. Würde ein Investor das Grundstück erwerben, die Gebäude abreißen und neu bauen, wäre er derzeit gezwungen, Wohnraum zu schaffen. Das Ziel seiner Fraktion sei es, dort Wohnraum zu schaffen.

Bezirksratsherr Albrecht sah dennoch keinen Sinn darin, für einen Teil der Gebäude eine Umwandlung in Kerngebiet vorzunehmen. Aus seiner Sicht sei es bezüglich der Begründung des Änderungsantrags dann konsequent, den derzeitigen Zustand zu belassen. Solle günstiger Wohnraum geschaffen werden, müsse die Drucksache insgesamt abgelehnt werden. Er hielt die Argumentation für unschlüssig.

Bezirksratsfrau Altunok antwortete, dass ihre Fraktion nach Alternativen gesucht habe, um die Drucksache nicht ganz ablehnen zu müssen. In Bezug auf das WGH-Gebäude stimme ihre Fraktion den Änderungen zu. In Bezug auf die anderen Gebäude erachtete sie das Wohnen für geeignet. Die Begründung der Verwaltung, warum Wohnen dort nicht passend sei, hielt sie nicht für plausibel.

Frau Roth antwortete, dass es sich bei dem Standort um eine der verkehrsreichsten Straßen der Stadt handele und dieser damit nicht geeignet für eine Wohnbebauung als Kernpunkt sei. Der Standort sollte nach Auffassung der Verwaltung in erster Linie geschäftsgeprägt sein. An dem Standort gäbe es eine Lärmbelastungssituation durch die große Kreuzung. Aus diesem Grund soll eine Gebietsänderung auch nur für die Häuser erfolgen, deren Fassade eine Ausrichtung zum Königsworther Platz und der Einmündung der Königsworther Straße haben. Die restlichen Wohngebäude seien deutlich weniger verlärmt.

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 15-1174/2018.
7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 0817/2018.
12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.
Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der Produktionsküche im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt 1.655.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es bei derart kostenintensiven Entscheidungen hilfreich wäre, wenn die Drucksache rechtzeitig mit der Einladung vorliegen würde. Es sei schwierig, sich vernünftig vorzubereiten, wenn die Drucksache erst drei bis vier Tage vor der Sitzung vorliege. Er kritisierte, dass dann auch noch Druck hinsichtlich der Beschlussfassung ausgeübt werde. Des Weiteren sagte er, dass bezüglich des Rathauses vermehrt Drucksachen vorgelegt werden. Das Gebäude sei schön aber sanierungsbedürftig. Er hätte gerne eine Schätzung des Gesamtsanierungsaufwandes für das komplette Rathaus, der in den nächsten Jahren noch auf die Stadt zukomme.

Einstimmig

Protokollantwort: Als weitere Bauabschnitte sind vorgesehen:
3. BA Sanierung der Westfassade und des Hauptturmes
4. BA Sanierung der Ostfassade
5. BA Sanierung der Nordfassade
Für diese nachfolgenden Bauabschnitte wird den Ratsgremien im kommenden Jahr eine Gesamtkostenermittlung unter Berücksichtigung der im Bereich der Südfassade gewonnenen Erkenntnisse vorgelegt.
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass für das Neue Rathaus aus den Aufgabenfeldern:
- Fassadensanierung
- Energetische Sanierung
- Brandschutz und Sicherheit
- Barrierefreiheit
- Küchenbetrieb
- Maßnahmen im Außenbereich und im Untergrund
- Modernisierung und bedarfsgerechte Ausstattung von Büros und Sälen
in den kommenden 10 Jahren ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag aufzuwenden sein wird.“
Ohne konkrete Planungen in den vorgenannten Aufgabenfeldern ist derzeit keine genauere Kostenprognose möglich.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass z. B. infolge neuer oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen, geänderter Nutzungsanforderungen, nutzungsbedingtem Verschleiß, altersbedingter Abgängigkeiten von Bauteilen und Technik etc. permanent Aufwendungen in erheblichem Umfang zum Betrieb und Unterhalt des Neuen Rathauses aufzubringen sein werden.

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Bebauungsplan Nr. 1859 im Vereinfachten Verfahren - Joachimstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0766/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1859 - Joachimstraße - Festsetzung eines Kerngebietes mit Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordellen entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für das KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 15-1175/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das KinderTheaterHaus Hannover erhält für das Projekt „Zusätzliche Organisationskraft“ eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 €.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass es neue Entwicklungen bei der Leinewelle gäbe. Die Genehmigung der Leinewelle liege in der Zuständigkeit der Region. Die Leinewelle werde auf einem Grundstück der Stadt gebaut. Dabei handele es sich um einen Teil der Leine. Der Verein Leinewelle e.V. benötige hierfür einen Gestattungsvertrag., um den Teil der Leine überhaupt nutzen zu dürfen. In der nächsten Sitzung werde diesbezüglich eine Drucksache vorgelegt. Sobald der Gestattungsvertrag beschlossen sei, könne sich der Verein auf die Suche nach weiteren Sponsoren begeben. In der nächsten Sitzung wolle der Verein das Projekt vorstellen. Sie erzählte, dass bei der Jubiläumsfeier des Lister Turms von den Nutzern erneut die Bitte geäußert worden sei, etwas für die Erneuerung der Toiletten zu tun. Aufgrund des denkmalgeschützten Gebäudes sei der Umbau der Toilettenanlage nicht unproblematisch. Der Bezirksrat werde den Wunsch nochmal aufnehmen und aktiv begleiten.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Kreuzung im Stadtbezirk zu benennen und an dieser einen sogenannten „Bike Flash“ als Modellversuch zu installieren.

Neufassung

TOP 8.1.1.1.
Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018 N1)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Kreuzung im Stadtbezirk zu benennen und an dieser einen sogenannten „Bike Flash“ als Modellversuch zu installieren. Vor Beginn der Maßnahme ist der Bezirksrat zu informieren.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hübner bat darum, dass der Bezirksrat im Vorfeld davon unterrichtet werde, welche Kreuzung die Verwaltung ausgewählt habe. Er schlug die Kreuzung Königsworther Straße/Brühlstraße Richtung Rathaus vor.

Bezirksratsherr Dr. Feil war der Auffassung, dass es noch viele Fragen zu dem Thema gäbe. Eigentlich müssten diese beantwortet werden, bevor zugestimmt werden könne. Er stellte die Frage, ob es in der Bundesrepublik entsprechende Versuche gäbe, aus denen man Erkenntnisse ziehen könne. Er wollte wissen, welche Fragestellung hinter dem Modellversuch stehe. Er fragte, ob es nicht kostengünstigere Maßnahmen gäbe, um Abbiegeunfälle zu minimieren. Er stellte außerdem die Zulässigkeit nach der Straßenverkehrsordnung in Frage. Er sagte, dass seine Fraktion für Innovationen und den Schutz von Fahrradfahrern sei. Er meinte aber, dass die offenen Fragen zunächst geklärt werden sollten. Eine Zustimmung werde aber erfolgen. Die Verwaltung könne dann die Umsetzungsmöglichkeiten prüfen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es richtig sei, nichts unversucht zu lassen, um den Verkehr sicherer zu machen und das Bike-Flash-System an einer Ampel auszuprobieren. Ob eine Umsetzung rechtlich und technisch möglich sei, werde die Verwaltung prüfen. Er schlug vor, den Antrag zu ergänzen und reinzuschreiben, dass der Bezirksrat vorher darüber informiert werden solle, an welcher Kreuzung die Umsetzung des Beschlusses erfolge.

Bezirksratsherr Hoffmann erklärte sich damit einverstanden. Er berichtete, dass das System die Zulassung bekommen habe und es auf zwei Fachmessen vorgestellt worden sei.

Bezirksratsherr Baathe gab zu Bedenken, dass ein Bike-Flash-System dem Verursacherprinzip entgegenstehe. Der Abbiegende habe Sorge dafür zu tragen, dass er die erforderlichen Bereiche einsehen könne. Die Fahrzeuge müssen mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden, um eine Gefährdung anderer auszuschließen. Eine Bringschuld Derjenigen zu konstruieren, die neben den Fahrzeugen herfahren, treffe das Problem nicht.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt eine Umrüstung der LKW ebenfalls für erforderlich. Dafür Sorge zu tragen, liege aber nicht in der Zuständigkeit des Bezirksrates. Die Umrüstung würde auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin müssen andere Lösungen gefunden werden, die schneller umsetzbar seien. Insofern solle das Bike-Flash-System ausprobiert werden.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass bei neuen LKW eine entsprechende Technik eingebaut sein müsse. Die Umrüstung der alten LKW werde aber noch eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund bestehe das Problem weiterhin. Es sei wichtig, den LKW-Fahrern zu helfen und Möglichkeiten zu ergreifen, den toten Winkel auszublenden. Er bat darum, dem Modellversuch zuzustimmen.

Bezirksratsfrau Stock hielt Sicherheit für sehr wichtig. Sie gab aber zu bedenken, dass man sich auf Systeme nicht gänzlich verlassen könne. Lichtsignale können auch übersehen werden. Sie war der Meinung, dass es auch noch andere qualitativ hochwertige Möglichkeiten gäbe, die diskutiert werden sollten.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass nicht nur die Technik versagen könne, sondern auch der LKW-Fahrer gegebenenfalls mit der Technik nichts anfangen könne. Er fragte, ob vorgesehen sei, Schilder mit dem Hinweis „Projektversuch Bike-Flash“ aufzustellen.
Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass die Gestaltung des Modellversuchs bei der Stadt liege. Das blinkende Licht sorge dafür, dass man hingucke und es werde dadurch auf Radfahrer aufmerksam gemacht. An Kreuzungen, an denen getrennte Phasen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer nicht möglich seien, könne durch das Bike-Flash-System Sicherheit geschaffen werden.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass ein Modellversuch nur dann Sinn mache, wenn bei erfolgreichem Test auch eine Umsetzung auf weitere Ampeln erfolge. Bei 10.000 bis 15.000 Euro pro Säule würden pro Kreuzung mindestens 40.000 Euro an Kosten entstehen. Nur eine Ampel auszustatten mache keinen Sinn. Es müsse schon eine flächendeckende Umsetzung erfolgen. Eine Systemvielfalt hielt er im Straßenverkehr für hinderlich. Es sei besser, mit einer flächendeckenden Systematik Sicherheit zu schaffen. Er fragte, ob eine flächendeckende Einführung für Hannover gewollt sei.

Bezirksratsherr Hoffmann teilte, mit dass seine Fraktion sich eine flächendeckende Einführung an Kreuzungen, die Unfallschwerpunkte darstellen, vorstellen könne. Bei Kreuzungen mit drei Fahrspuren seien getrennte Phasen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer die bessere Lösung. Bei Kreuzungen mit nur zwei Spuren würde das Bike-Flash-System Sinn machen.

Einstimmig

TOP 8.1.2.
Parken für free-floating-carsharing Fahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-0748/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Parken auf öffentlichen Stellflächen für Fahrzeuge von free-floating-carsharing-Anbietern gebührenfrei und ohne Einhaltung der Höchstparkdauer zu ermöglichen.

Einstimmig

TOP 8.1.3.
Massive Erhöhung der Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0760/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Anzahl der Belegrechtswohnungen in allen Stadtteilen des Stadtbezirks Mitte mindestens auf den städtischen Durchschnitt anzuheben.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion. Er wies auf den Verkauf des Grundstücks Seelhorststraße/Zeppelinstraße hin, wo es durchaus möglich gewesen wäre, Belegrechte zu schaffen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass der Grundstücksverkauf in der Seelhorststraße/Zeppelinstraße dem Bezirksrat bekannt gewesen sei. Dem Verkauf sei im Rat durch Rot-Grün zugestimmt worden.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi berichtete, dass in 2016 440 und in 2017 441 Wohneinheiten ausgewiesen worden seien. Davon stelle die Wagenersche Stiftung schon 40 Wohnungen zur Verfügung. Die Stadt habe faktisch keine neuen Belegrechte geschaffen. Die Antragstellung sei daher mehr als gerechtfertigt.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass der Bezirksrat im Juli/August 2015 über den Verkauf des Grundstücks aufgrund einer weit davorliegenden Ausschreibung informiert worden sei. In der Zeit dazwischen habe die Verwaltung immer gesagt, dass eine Erhöhung der Belegrechtswohnungen nicht möglich sei. Erst nachdem der Bezirksrat von dem Verkauf erfahren habe, sei eine Drucksache vorgelegt worden, die der Bezirksrat abgelehnt habe.

Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass das Problem bei den Belegrechtswohnungen die auslaufenden Förderungen und die geringfügigen Neubautätigkeiten im Bezirk Mitte seien. Deshalb können nur unterdurchschnittlich neue Belegrechtswohnungen dazukommen. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass die 25 % sozialer Wohnungsbau bei Neubauprojekten ausreichend sei. Belegrechte teuer zurückzukaufen, sei dem städtischen Haushalt nicht zuzumuten.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass man einerseits nicht die hohen Obdachlosenzahlen und die Situation am Wohnungsmarkt beklagen dürfe und andererseits keine Maßnahmen ergreife, um dem entgegenzuwirken. Die Stadt müsse entweder den kommunalen Wohnungsbestand erhöhen oder Belegrechte ankaufen, um Menschen, die aus eigener Kraft am freien Wohnungsmarkt keinen Wohnraum finden, zu versorgen. Stimme man dem Antrag nicht zu, müsse man Alternativen aufzeigen, wie die Situation geändert werden solle. Der Bau von Luxuswohnungen schaffe keine Entlastung. Es werde Wohnraum für Menschen benötigt, die sonst von Obdachlosigkeit bedroht seien.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass bei allen Neubauprojekten im Bezirk Mitte 25 % sozialer Wohnungsbau beschlossen werde. Dennoch sei die Anzahl der Belegrechte nicht wesentlich gestiegen. Es stelle sich die Frage, was die Wohnungsbauunternehmen mit den Belegrechten mache, die sie eigentlich schaffen müssten. Er sagte, dass die Belegrechte in Mitte mit der Schaffung von Belegrechten in anderen Stadtbezirken kompensiert werden. Die Stadt könne dem nur entgegenwirken, indem sie auf Umsetzung an Ort und Stelle bestehe. Die Stadt Hannover müsse als Ganzes betrachtet werden und nicht die einzelnen Bezirke.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi machte darauf aufmerksam, dass es bei den 25 % um öffentlich geförderten Wohnraum gehe. Das bedeute nicht, dass die Eingangsmiete pro Quadratmeter bei 5,60 Euro liege, welches den Höchstbetrag bei allen Transferleistungen darstelle. Öffentlich geförderter Wohnraum inkludiere auch einen Quadratmeterpreis von 6 Euro oder 7,50 Euro. Der Klagesmarkt sei ein Beispiel dafür. Es bedeute nicht, dass es sich gleichzeitig um Belegrechte handele. Sie wies darauf hin, dass zum Beispiel in Hainholz Belegrechte mit der Begründung aufgegeben worden seien, dass der Stadtteil besser durchmischt werden solle. Das gelte auch für andere Stadtteile.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass man sich fragen müsse, wie die Belegrechte über die Stadt verteilt sein sollen. Überlasse man das dem Markt oder dem Zufall, gäbe es in einigen Stadtteilen übermäßig viele und in anderen keine Belegrechtswohnungen. Dadurch werde in der Stadt massiver sozialer Sprengstoff geschaffen. Für die Zukunft müsse bei der Durchmischung der Stadt dafür gesorgt werden, dass sozialer Friede herrsche. Es müsse deshalb aktiv dafür gesorgt werden, dass dort Belegrechte geschaffen werden, wo es unterdurchschnittlich wenige gäbe. Sollte sich der Wohnungsmarkt entspannen, könne über die Abschmelzung von Belegrechten in Bezirken, die überdurchschnittlich viele haben, nachgedacht werden. Zum Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt sei es notwendig in den Stadtteilen Zoo, Oststadt und Mitte die Anzahl der Belegrechtswohnungen zu erhöhen.

Bezirksratsherr Dr. Feil hielt die Argumentation von Bezirksratsherrn Albrecht für einen Grund, der Drucksache zuzustimmen. Es müsse das politische Signal gesendet werden, dass eine Verlagerung der Belegrechte in andere Stadtbezirke nicht gewollt sei und das Verhalten der Investoren nicht mitgetragen werde. Er hielt den Antrag für unterstützenswert.

Bezirksratsfrau Stock verstand die Argumentation von Bezirksratsherrn Albrecht nicht und bat um Erläuterung.

Bezirksratsherr Albrecht antwortete, dass nur die Stadtverwaltung eine Änderung herbeiführen könne. Mit jedem Neubauvorhaben werden 25 % sozialer Wohnungsbau beschlossen. Vor diesem Hintergrund sah er keine Notwendigkeit. Er ging davon aus, dass die Stadtverwaltung eine Verlegung der Belegrechte nicht verhindern könne.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wie sich die Belegrechte finanzieren und ob die Stadt die Differenz zu den im Umfeld üblichen Mieten zahlen müsse.

Frau Roth antwortete, dass es neben der städtischen Förderung auch eine Landesförderung gäbe. Eine Differenzierung nach Stadtteilen gäbe es nicht. Im städtischen Förderprogramm gäbe es drei Förderstufen. Die erste Stufe sei das sogenannte Belegrecht mit einer Miete von 5,60 Euro pro Quadratmeter. Bei den anderen beiden Förderstufen gehe es um Menschen mit Einkommen, das zwar regelmäßig vorhanden aber nicht sehr hoch sei. Ergänzend zu der städtischen Förderung könne die Landesförderung in Anspruch genommen werden. Laufende Zahlungen an den Vermieter nehme die Stadt nicht vor.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob dargelegt werden könne, warum es unwirtschaftlich sei, Belegrechte zum Beispiel im Zooviertel zu schaffen.

Frau Roth antwortete, dass jeder Investor für Neubauvorhaben die Auflage erhalte, 25 % sozialen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt habe aber keine Möglichkeiten Vermieter im Bestand zu zwingen, Belegrechte einzuräumen. Diese Möglichkeit gäbe es nur bei der Schaffung neuen Baurechts. Ein Belegrecht stelle eine Einschränkung für Vermieter dar, weil diese die Mieter nicht frei wählen können. In diesen Fällen belege die Stadt die Wohnungen mit anspruchsberechtigten Personen. Bei den anderen beiden Förderstufen könne der Vermieter die Mieter aussuchen.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.4.
Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht die Berechtigung des Fußweges auch für Radfahrende auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße aufgehoben werden sollte.

siehe TOP 8.1.4.2.

TOP 8.1.4.1.
Änderungsantrag zur Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-1173/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag zu TOP 8.1.4 wird um die unterstrichenen Worte ergänzt:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht die Berechtigung des Fußweges auch für Radfahrende auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße sowie auf der Südseite der westlichen Rumannstraße aufgehoben werden sollte.

siehe TOP 8.1.4.2.

TOP 8.1.4.2.
Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht die Berechtigung des Fußweges auch für Radfahrende auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße sowie auf der Südseite der westlichen Rumannstraße aufgehoben werden sollte.

Bezirksratsfrau Altunok teilte mit, dass ihre Fraktion die Ergänzung aus dem Änderungsantrag übernehmen werde.

Bezirksratsherr Dr. Feil berichtete, dass seine Fraktion bei der Begehung des Bezirks aufgrund der Drucksache Grunderneuerung im Bestand mit Anwohnern aus der Rumannstraße gesprochen habe. Die Südseite der westlichen Rumannstraße sei schwer einsehbar, deshalb solle auch dort die Radfahrberechtigung aufgehoben werden.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.5.
Sanierung der Treppe bei den Damen von Messina
(Drucks. Nr. 15-0762/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Treppe im Bereich der Damen von Messina, die von der Kreuzung Berliner Allee/Lister Meile auf die -1-Ebene führt und die seit langem gesperrt ist, zeitnah zu sanieren und der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, welche Perspektive die Treppe seitens der Verwaltung habe.

Frau Göttler antwortete, dass die Treppe sei April 2017 aus sicherheitstechnischen Gründen gesperrt sei und abgerissen werden soll.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass der Abriss in der letzten Sitzung bereits beschlossen worden sei.

Bezirksratsherr Baathe merkte an, dass es aufgrund der Beschlussdrucksache der Verwaltung zum Abriss in der letzten Sitzung keinen Sinn gemacht habe, diesen Antrag beim letzten Mal in die Fraktion zu ziehen. Alle Mitglieder des Bezirksrates hätten gerne schlankere und kürzere Sitzungen und jetzt müsse man sich mit diesem Antrag erneut beschäftigen. Er hielt dieses Verhalten für unkollegial. Ein Beratungsbedarf habe nicht mehr bestehen können.

Bezirksratsherr Hübner zog den Antrag zurück.

TOP 8.1.6.
Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird ggf. durch Veränderung des Bebauungsplans 101 aufgefordert, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von kleinteiligem bezahlbaren Wohnraum in der südwestlichen Königsworther Straße auf dem Gelände des bisherigen Spar- und Bau-Vereins zu schaffen.

Neufassung

TOP 8.1.6.1.
Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird ggf. durch Veränderung des Bebauungsplans 101 aufgefordert, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von kleinteiligem bezahlbaren Wohnraum in der südwestlichen Königsworther Straße auf dem Gelände der bisherigen Wach- und Schießgesellschaft zu schaffen.

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass sie auf einen Fehler in der Drucksache hingewiesen worden sei. Sie las den korrigierten Antrag vor. Sie begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wie die baurechtliche Situation derzeit sei und ob es ein Bestandsrecht gäbe.

Frau Roth antwortete, dass es kein Baurecht für eine Wohnbebauung gäbe. Welches Baurecht tatsächlich vorliege, könne sie zu Protokoll geben. Der Bestand, so wie er sich heute darstelle, sei keine zukunftsfähige Bebauung. Der Verwaltung sei der Leerstand des Grundstücks bekannt. Die Wach- und Schließgesellschaft sei umgezogen. Solle dort Wohnen ermöglicht werden, müsse das Baurecht neu geschaffen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es einer staatlich garantierten Rechtssicherheit bedürfe, wenn man ein Grundstück verkaufen wolle. Ändere man im Vorfeld den Bebauungsplan, treibe man automatisch den Grundstückspreis in die Höhe. Der Grundstücksbesitzer würde sich sicherlich darüber freuen. Preistreiberei sei aber nicht Aufgabe der Verwaltung. Er hielt es für sinnvoller, den Bebauungsplan zu ändern, wenn ein Interessent mit Vorschlägen komme.

Frau Roth antwortete, dass hinter vielen Bebauungsplanänderungen ein bestimmtes Bauvorhaben stehe. Es mache keinen Sinn, ein Grundstück für Wohnen auszuweisen, wenn der Eigentümer ganz andere Pläne habe. Für die Verwaltung sei es wichtig, Grundstücke zusammen mit dem Eigentümer zu entwickeln.



Bezirksratsherr Hübner empfand es als wichtig, aktive und nicht reaktive Politik zu betreiben. Es sei nicht richtig abzuwarten, was der Eigentümer wolle. Es sei Aufgabe der Politik zu sagen, wo Wohnraum entstehen soll.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass eine vorzeitige Bebauungsplanänderung den Grundstückspreis nach oben treibe. Ein Investor, der das Grundstück zu einem günstigen Preis kaufe, könne auch günstigeren Wohnungsbau betreiben. Taktisch sei es nicht richtig, zum jetzigen Zeitpunkt eine Bebauungsplanänderung zu betreiben.

Bezirksratsherr Sandow wies daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber es den Kommunen freigestellt habe, die Bauplanung und dadurch auch die Stadtgestaltung vorzunehmen. Durch das Recht Satzungen erstellen zu dürfen, werde es den Kommunen ermöglicht, im Voraus zu entscheiden, welche Nutzungen auf einem Grundstück ermöglicht werden sollen. Stelle ein Investor auf Grundlage des derzeit geltenden Baurechts einen Antrag auf Baugenehmigung, habe er einen Anspruch auf Genehmigung. Werde beschlossen, dass langfristig auf dem Grundstück Wohnraum entstehen soll, könne sich ein Investor darauf einstellen. Der Antrag seiner Fraktion sei daher vorausschauend.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass ein projektbezogener Bebauungsplan besser sei, da direkt mit dem Investor verhandelt werden könne und die kommunalen Wünsche in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können.

Bezirksratsherr Dr. Feil war der Meinung, dass ein Käufer das Grundstück gewinnbringend weiterverkaufen werde, wenn die Bebauungsplanänderung vorgenommen werde und der Investor sein Bauvorhaben dadurch nicht mehr verwirklichen könne. Es sei nicht schlüssig, davon auszugehen, dass der Wohnraum günstiger werde, wenn man den Bebauungsplan jetzt noch nicht ändere.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass der Durchführungsplan 101 relativ alt sei. Es habe sich seinerzeit um ein Grundstück der Stadtgemeinde Hannover gehandelt. Er fragte, ob das Grundstück immer noch im Besitz der Stadt sei. Er wollte außerdem wissen, was auf Grundlage des derzeit gültigen Bebauungsplans überhaupt neu gebaut werden könne. Auf dem Plan seien nur die Gebäude eingezeichnet.

Frau Roth antwortete, dass die Eigentumsverhältnisse nicht Gegenstand einer öffentlichen Sitzung sein können. Sie sagte, dass es nur für den Bestand ein Baurecht gäbe.

10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.7.
Aufhebung aller Verfahrensschritte zur Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-0764/2018)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion. Er wies darauf hin, dass der Antrag in der letzten Sitzung hätte beschieden werden müssen, da es eine Vertagung nicht gegeben habe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass der Antrag fast wörtlich einem Antrag der CDU-Ratsfraktion entspreche. Er wies darauf hin, dass es einen Rot-Grünen Ratsbeschluss zur Bebauung des Steintorplatzes gegeben habe. Nach der Kommunalwahl sei in der Partnerschaft beschlossen worden, den Beschluss nicht weiter umzusetzen. Die beiden CDU-Ratsanträge seien immer mit dieser Begründung abgelehnt worden. Nach seiner Meinung sei das Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Steintorplatzes sehr gut. Der Antrag sei aus den vorgenannten Gründen überflüssig.

Bezirksratsherr Baathe fand es erstaunlich, dass dieser Antrag von der CDU in die Fraktion gezogen worden sei, obwohl sie im Rat gleichlautende Anträge gestellt habe. Die Zustimmung sollte daher leichtfallen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi konnte sich an die Diskussion seinerzeit im Rat erinnern. Es stelle sich die Frage, wer an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen werde. Nehmen nur Bürgerinnen und Bürger teil, die den Steintorplatz bebaut haben wollen, werde das ganze Verfahren wiederaufgenommen. Der Antrag sei daher richtig. Der Bezirksrat solle sich positionieren und zustimmen.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass entgegen der SPD-Fraktion im Rat die SPD-Fraktion des Bezirksrates eine Bebauung des Steintorplatzes kritisch gesehen habe. Es sei konsequent, dass der Wunsch vorhanden sei, die bestehenden Ratsbeschlüsse aufzuheben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Drucksache zur Bebauung des Steintorplatzes (Änderung des Bebauungsplanes 1723) vor dem Hintergrund der ernstgemeinten Bürgerbeteiligung auch formell in jeglicher Hinsicht zurückzunehmen und alle bisherigen Verfahrensschritte auch bzgl. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem BauGB und die Auslegung (DS Nr. 1423/2016) zu annullieren.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.8.
Beidseitige Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-0765/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt in Abstimmung mit den zuständigen Partnern dafür, dass der neue Hochbahnsteig in der Goethestraße auch vom östlichen Ende her und damit von beiden Seiten begehbar wird. Erforderlich sind dafür insbesondere auch gesicherte Übergänge über beide Fahrbahnen der Goethestraße etwa in Höhe der Einmündung des Kanonenwalls.

siehe TOP 8.1.8.2.

TOP 8.1.8.1.
Änderungsantrag zur Beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße (SPD-Antrag Nr. 15-0765/2018)
(Drucks. Nr. 15-0960/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der ursprüngliche Antrag wird dahingehend geändert, dass ein Fußübergangweg (Zebrastreifen) einer Lichtsignalanlage für den Anschluss des zu beschließenden begehbaren östlichen Hochbahnsteig-Endes vorzuziehen ist.

siehe TOP 8.1.8.2.

TOP 8.1.8.2.
Änderungsantrag zur beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-1176/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der ursprüngliche Antrag wird dahingehend geändert, dass elne Dunkel-Dunkel-Ampel/Schlafampel für den Anschluss des zu beschließenden begehbaren östlichen Hochbahnsteig-Endes vorzuziehen ist.

Bezirksratsfrau Altunok teilte mit, dass ihre Fraktion die Änderung übernehmen werde.

Bezirksratsherr Baathe bedankte sich bei Bezirksratsherrn Dr. Junghänel, dass er die Idee mit der Dunkel-Dunkel-Ampel in den Bezirksrat getragen habe. Am Hochbahnsteig Goethestraße könne die zweite Dunkel-Dunkel-Ampel in Hannover entstehen.

Einstimmig

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018)

Antrag
Folgende Straßenabschnitte sind als Tempo 30-Zonen auszuweisen:
· Osterstraße ab Kreuzung Marktstraße/Breite Straße bis Karmarschstraße
· Karmarschstraße ab Kreuzung Osterstraße bis Kreuzung Marktstraße/Schmiedestraße
· Schmiedestraße
· Ständehausstraße und im weiteren Verlauf Georgstraße bis Kreuzung Georgsplatz
Falls erforderlich, sind Vorfahrtsregelungen im Sinne der StVO zu ändern.

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann wie auf die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage zum Tempo 30 in der Innenstadt hin. Gem. § 45 StVO seien nur bei Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt. Als Ausnahme bleiben die vor dem 01.11.2000 angeordneten Tempo 30-Zonen Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Werde in den beantragten Bereichen Tempo-30-Zonen eingerichtet, müssten einige Ampelanlagen abgebaut werden. Gäbe es wie in der Schmiedestraße benutzungspflichtige Radwege, dürfe keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Es gäbe allenfalls die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 mittels Schildern umzusetzen, aber keine Tempo-30-Zone.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass der Fahrradweg in der Schmiedestraße vom Marstall kommend schlecht erreichbar sei. Es wäre wünschenswert, wenn die Benutzungspflicht aufgehoben würde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch stellte die Zulassung Herrn Prenzlers als Sachverständigen zur Abstimmung. Der Bezirksrat stimmte mehrheitlich zu.

Herr Prenzler begrüßte den Antrag. Auf den eingezeichneten Strecken gäbe es ein massives Problem mit sogenannten Posern, die mit ihren Fahrzeugen kurzzeitig deutlich zu schnell fahren und Fehlzündungen produzieren. Gastronomie soll nicht verbannt werden. Den Geschäftsleuten in der Innenstadt würde es helfen, wenn eine Beschilderung mit Tempo 30 vorgenommen würde. Im Berufsverkehr könne dort sowieso nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Frau Göttler verwies auf die Informationsdrucksache 0030/2015 zur Planung und Umsetzung von Tempo-30-Zonen in der Innenstadt. Teile der Forderungen seien bereits umgesetzt.

Bezirksratsherr Dr. Feil wies darauf hin, dass in den im Antrag genannten Straßen noch kein Tempo 30 gelte. Bei der einen Straße müsse wegen der Ampeln gegebenenfalls noch mal nachgearbeitet werden. In Bezug auf die anderen Straßen solle die Temporegulierung immer von Ampel zu Ampel gelten. Eine Umsetzung sei daher möglich.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es um einen innerstädtischen Bereich gehe. Im Ergebnis sei es egal, ob es eine Tempo-30-Zone oder ob das Tempo durch entsprechende Schilder auf 30 km/h reduziert werde.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass er sich sehr über das in die Fraktion ziehen der vielen Anträge in der letzten Sitzung geärgert habe. In Bezug auf diesen Antrag gäbe es viele offene Fragen. Hier wäre eine Vertagung angebracht, um zum Beispiel die alte Drucksache nochmal lesen zu können.

Bezirksratsherr Hoffmann schloss sich seinem Vorredner an. Er zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.2.
Saubere Luft
(Drucks. Nr. 15-1075/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Luftqualität an folgenden Orten mittels der üblichen, einheitlichen und geeigneten tageszeitaktuellen Messwerkzeuge zu kontrollieren und der Öffentlichkeit ebenso tagesaktuell auf unbegrenzte Zeit online bereit zu stellen: Bödeckerstraße/Wedekindstraße, Schiffgraben/Berliner Allee, Aegidientorplatz, Otto-Brenner-Straße/Goseriede, Plathnerstraße/Lönstraße, Königsworther Platz, Hamburger Allee/Celler Straße, Goetheplatz, Friederikenplatz, Kurt-Schumacher-Straße. Ähnlich den Rad-Zähl-Säulen werden die Werte an der Messstation angezeigt.
2. Mit dem Ziel die Luftqualität nachhaltig zu verbessern, dürfen lediglich Fahrzeuge deren Schadstoffklasse der Euro-Norm 6d entsprechen in Hannover Mitte fahren. Diese Sofortmaßnahme soll zusammen mit weiteren folgenden Maßnahmen die Lebensqualität der Menschen in Hannover Mitte verbessern.

Bezirksratsfrau Altunok beantragte getrennte Abstimmung der beiden Punkte.

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.


Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass seine Fraktion Punkt 2 ablehnen werde. Die Euro-Norm 6d gäbe es noch gar nicht. Derzeit gäbe es nur eine Zertifizierung für 6d-Temp-Modelle. Die früheste Zertifizierung für 6d sei der 01.09.2018. Momentan dürfe dann kein Auto mehr fahren. Er wies darauf hin, dass zum Beispiel bei Rettungs-, Polizei und Feuerwehrfahrzeugen eine Umrüstung nicht möglich sei.

Bezirksratsfrau Stock fragte, wann eine Zustimmung zu Punkt 2 möglich sei.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass das schwierig sei. Seine Fraktion werde Punkt 2 ablehnen.

Pkt. 1: 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 2: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.3.
Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-1076/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
gemeinsam mit der Region Hannover ein Fahrradverleihsystem nach dem Vorbild der Stadt Hamburg zu schaffen. Es soll dem ÖPNV angegliedert sein und auch an allen Haltestellen der Stadt Hannover Stationen aufweisen, an denen Fahrräder unter anderem zum Lückenschluss des ÖPNV beitragen und eine Anschlussgarantie sichern.

siehe TOP 8.2.3.1.

TOP 8.2.3.1.
Änderungsantrag zum Öffentlichen Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-1177/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Region Hannover und dem ÖPNV ein öffentlich-rechtliches Fahrradverleihsystem in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft einzuführen und zu betreiben, das dem ÖPNV angegliedert sein soll, an allen Haltestellen der Landeshauptstadt Stationen aufweisen soll.

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass ihre Fraktion das Fahrradverleihsystem in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft umgesetzt haben möchte.

Bezirksratsfrau Stock hielt den Änderungsantrag für sinnvoll.

Bezirksratsherr Dr. Feil wollte die Abstimmung zum Änderungsantrag abwarten, um gegebenenfalls über die Aufnahme der Änderung zu entscheiden.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.4.
Datenerhebung zum Parkraum im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1077/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Daten über den öffentlichen Parkraum im Bezirk Mitte zu erheben - sowohl quantitativ als auch qualitativ - indem die Daten in einer entsprechend aufbereiteten Karte sowie in einem Suchregister nach Stadtteilen, Straßennahmen und Art des Parkplatzes (Elektro-Ladestation, Behindertenparkplatz, Car-Sharing, Anwohnerparkplatz, Fahrradparkplatz, Motorradparkplatz, kostenpflichtig/kostenfrei/Parkgebührenhöhe, zeitliche Begrenzung, XXL-Parkplatz etc.) der Öffentlichkeit digital und barrierefrei zugänglich und zukünftig regelmäßig aktualisiert werden.

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion.

15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.5.
Ampel an der Prinzenstraße/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-1078/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung zu finden, wie es dem Radverkehr ermöglicht werden kann, an der Ampel Prinzenstraße/Einmündung in den Schiffgraben auch bei Rotlicht für den Kfz-Verkehr geradeaus auf den Schiffgraben durchzufahren.

Bezirksratsfrau Muschter begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass der Antragstext beschlossen werde und nicht die Begründung. vor diesem Hintergrund könne seine Fraktion dem Antrag zustimmen. Es müsse eine Lösung gefunden werden. Viele Radfahrer würden auch bei Rotlicht geradeaus weiterfahren. Es bestehe eine Gefahr für die Fußgänger, die an der Ampel die Straße queren wollen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel hielt es für richtig, die Verwaltung nach einer Lösung suchen zu lassen. Er präferierte die Lösung, die Ampeln bis auf die Fußgängerampel abzubauen und durch Vorfahrtsschilder zu ersetzen.

Einstimmig

TOP 8.2.6.
Konzept Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Gesamtkonzept für eine Neugestaltung entlang des stillgelegten Schienenverlaufs der Straßenbahn Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße vorzulegen. Auch die Standortbedingungen für den vorhandenen Baumbestand sollen verbessert werden.

Neufassung


TOP 8.2.6.1.
Konzept Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße
(Drucks. Nr. 15-1079/2018 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Gesamtkonzept für eine Neugestaltung Joachimstraße/Thielenplatz/Prinzenstraße vorzulegen. Auch die Standortbedingungen für den vorhandenen Baumbestand sollen verbessert werden.

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke war ebenfalls der Auffassung, dass der gesamte Bereich überplant werden müsse. Er schlug, um Missverständnisse zu vermeiden, die Streichung der Formulierung „entlang des stillgelegten Schienenverlaufs der Straßenbahn“ vor. Die Verwaltung könne sonst auf die Idee kommen, nur das Gleisbett neuzugestalten.

Bezirksratsherr Dr. Feil stimmte der Änderung zu.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, wer für die Entfernung der Schienen zuständig sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass die Region zuständig sei.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi hielt die Schienen für Radfahrer für gefährlich.

Einstimmig

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Parkende PKW auf Schienen am Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1082/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch geeignete Sperrmaßnahmen, wie z.B. Poller, Baken oder Ähnlichem, das Parken auf den stillgelegten Schienen im Bereich Thielenplatz/ Prinzenstraße effektiv und nachhaltig zu unterbinden.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass eine möglichst kostengünstige Lösung gefunden werden solle.

Bezirksratsherr Sandow freute sich über eine vernünftige Diskussion zum Thema Poller. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Einstimmig

TOP 8.3.2.
Eisenbahnüberführung Königstraße
(Drucks. Nr. 15-1083/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. durch weiträumige Vorankündigungen auf die Einschränkungen hinzuweisen
(z.B. bereits an den Abfahrten der Schnellwege) und
2. die Ampelschaltungen, insbesondere an den Kreuzungen Schiffgraben/ Lavesstraße und Schiffgraben/ Berliner Allee, wie in Anlage 2 zu DS 2326/2016 aufgeführt, anzupassen.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke berichtete, dass die Bahn vor kurzem zu einer Anliegerinformation eingeladen habe. Die Anpassung der Ampelschaltung werde weiträumig vorgenommen. Eine Information an den Abfahrten der Schnellwege sei nicht geplant. Es werde eine sensorgesteuerte Umleitungsführung geben. Werde viel Verkehr gemessen, schalte die LED-Tafel auf eine andere Umleitungsstraße um. Er hielt die Maßnahmen der Bahn für anerkennenswert.

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob es von der Verwaltung bereits etwas gäbe, wie die Umleitungen tatsächlich geführt werden. Es gäbe Diskrepanzen zwischen dem ursprünglichen Plan und den tatsächlichen Busumleitungen. Sie fragte nach den Gründen für die Änderungen.

Frau Roth sagte eine Protokollantwort zu.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Bahn die Umleitungen ins Internet gestellt habe und es eine Telefonnummer eines Ansprechpartners gäbe.

Einstimmig

Protokollantwort: Es gibt keine grundsätzlichen Diskrepanzen zwischen der geplanten und der tatsächlichen Busumleitung. Seitens der Uestra wurde jedoch der Fahrweg der Buslinien 128 geändert. Dies liegt darin begründet, dass auf den Fahrstrecken der Buslinien weitere Baustellen zu durchfahren sind und durch die Änderung der Buslinie 128 eine Verschlechterung der Umleitung und der Einsatz eines zusätzlichen Busses kompensiert werden konnte. Für die Fahrgastkunden der Uestra entstehen keine Nachteile.

TOP 8.3.3.
Historische Gebäudeteile am Historischen Museum
(Drucks. Nr. 15-1084/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in der Burgstraße, in Höhe des Historischen Museums, kurz vor der Einmündung Roßmühle, ausgestellten historischen Gebäudeteile durch Reinigung und Auftrag von Farbe in einen adäquaten Zustand zu versetzen.
Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.3.4.
Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-1085/2018)
Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Museum August Kestner auf der südlich angrenzenden Rasenfläche (Richtung Bauverwaltung), einen Anbau für ein Magazin zu errichten.

Bezirksratsfrau Altunok zog den Antrag in die Fraktion.

Bezirksratsherr Hübner fragte, ob dafür der Baum gefällt werden müsse und welche Größe das Magazin haben solle.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass der Baum nicht gefällt werden müsse. Seine Fraktion habe mit dem Museumsdirektor gesprochen. Prof. Dr. Schwark habe berichtet, dass es massive Probleme gäbe, Magazinräume zu finden. Teilweise würden die Exponate in extra dafür angemieteten klimatisch ungeeigneten Wohnungen liegen. Es sei ein Gebäudeanbau analog der Gebäudefläche vor der Zerbombung angedacht. Der Baum habe dort schon vor der Zerbombung gestanden und bleibe deshalb erhalten.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte nach der Höhe des Anbaus und ob es Alternativen zu dem Standort gäbe. Der Anbau müsse sich architektonisch einfügen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bat die Verwaltung bei der Denkmalpflege nachzufragen, ob ein Anbau überhaupt möglich sei.

Frau Göttler schlug vor, Prof. Dr. Schwark einzuladen. Herr Prof. Dr. Schwark könne seine Pläne und Vorstellungen darlegen.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob eine solche Forderung in der Zuständigkeit des Bezirksrates liege.

Frau Stricks antwortete, dass es sich um einen Initiativantrag nach § 94 Abs. 3 NKomVG i.V.m. §12 der Hauptsatzung handele. Das bedeute jedoch nicht, dass eine Umsetzung bei Beschlussfassung erfolgen müsse. Es handele sich nicht um ein Entscheidungsrecht des Bezirksrates.

Frau Göttler merkte an, dass dieser Antrag besser im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu stellen sei. Derzeit werden die Exponate auf dem Dach gelagert, wo es keine Klimaanlage gäbe. Der Bedarf an einer vernünftigen Lagerstätte sei vorhanden. Sie werde sich mit Prof. Dr. Schwark in Verbindung setzen.

Bezirksratsfrau Muschter fragte, wie es zu dem Antrag gekommen sei. Sie meinte, dass sie sich als Museumsdirektorin an den Dezernenten wenden würde, wenn Defizite bestehen und für die Einstellung von Haushaltsmitteln zu sorgen. Sie fand den Weg der Antragstellung über eine Fraktion des Bezirksrates ungewöhnlich.

Bezirksratsfrau Dr. Sommer berichtete, dass die Magazinfrage das Kestner-Museum schon seit Jahrzehnten beschäftige. Verschiedene Direktoren hätten bereits erfolglos versucht über die Verwaltung etwas zu bewirken. Sie gehöre zu den Freunden des Kestner-Museums. So sei es zu dem Treffen mit dem Museumsdirektor gekommen. Ihre Fraktion habe sich dann für eine Antragstellung entschieden, um gegebenenfalls über die politische Ebene etwas zu erreichen.

Bezirksratsherr Albrecht betonte, dass die Initiative nicht von Prof. Dr. Schwark ausgegangen sei. Das Gespräch mit Prof. Dr. Schwark habe nur bestätigt, was vorher bereits bekannt gewesen sei. Seine Fraktion habe keinen Auftrag, sondern die Intention gehabt, den hannoverschen Museen zu helfen.

Frau Göttler sagte, dass sie ein Treffen außerhalb der Sitzung mit Herrn Prof. Dr. Schwark organisieren werde.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.4.1.
Erstellung eines Wappens des Bezirkes Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-1051/2018)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Beim Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V., Trägerverein der Niedersächsischen Wappenrolle, wird angefragt, welche Kosten entstünden, wenn für den Bezirk Hannover Mitte ein Wappen entworfen wird.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel bat den Bezirksrat für seinen Aprilscherz um Verzeihung und zog den Antrag zurück.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Spielplatz Gartenstraße
(Drucks. Nr. 15-1080/2018)

2015 hat der Stadtbezirksrat Mitte beschlossen, aus dem Programm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen den Spielplatz Gartenstraße zu sanieren. Da die Mittel offenbar nicht ausreichten, wurde einstimmig die Ergänzung beschlossen, alle noch nicht gebundenen eigenen Mittel des Bezirksrats für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Spielplatz, der früher „konventionell“ mit Spielgeräten, Spielhaus und mit einer mit Büschen bepflanzten Bodenwelle gestaltet war, stellt sich heute als zwar bunte, aber mit Kunststoffböden in weiten Teilen komplett versiegelte Fläche ohne Bepflanzung dar.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Worin genau besteht die ökologische Aufwertung des Spielplatzes Gartenstraße?

schriftlich beantwortet

Ökologische Aufwertung kann sich ganz unterschiedlich darstellen. Nicht nur Entsiegelung oder naturnahe Gestaltung, sondern auch bei der Auswahl der Spielgeräte werden ökologische Aspekte beachtet. In diesem Fall wurden besonders langlebige Spielgeräte (Nachhaltigkeit) ausgewählt.
Weil aber alle Umgestaltungen von Spielplätzen mit Beteiligung erfolgen und auch den Spielwert erhöhen sollen, wurde beim Spielplatz Gartenstraße insbesondere auch die schwierige abendliche Nutzung und Drogenproblematik mit erörtert.
Deshalb wurde entschieden, die Bodenwellen zu entfernen, um die Fläche überschaubar zu machen und Versteckmöglichkeiten zu vermeiden. Der Fallschutzbelag ist gut befahrbar (Barrierefreiheit) und kann bei möglichen Missnutzungen (Glasplitter u.a.) einfach gereinigt werden
Dieses war der Hauptwunsch der Erwachsenen, die bei der Kinderbeteiligung dabei waren. Die Kinder wünschten sich vor allem ein Trampolin. Auch dieser Wunsch konnte erfüllt werden.
Aus Sicht der Parkranger, die den Platz intensiv beobachten und betreuen, hat sich die neue Gestaltung bewährt. Die Missnutzungen haben sich deutlich verringert.

TOP 9.1.2.
Inlinerstrecke in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1081/2018)

Laut Presseberichterstattung hat der Eilenriedebeirat in seiner letzten Sitzung die aufgrund eines Ratsbeschlusses geplante neue Inlinerstrecke in der Eilenriede diskutiert, die die Asphaltierung eines Waldwegs zur Folge hätte.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Befindet sich die geplante Verbindung im Stadtbezirk Mitte?
2. Wenn ja, wird der Stadtbezirksrat Mitte beteiligt werden?

schriftlich beantwortet

Zu 1. Ja, die geplante Asphaltierung eines Waldweges zur Verbindung der Inlinerstrecken Eilenriede Nord und Eilenriede Süd befindet sich im Stadtbezirk Mitte.
Zu 2. Der Stadtbezirk Mitte wird umfassend informiert werden. Ein Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates ist laut § 9 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover für Maßnahmen in der Eilenriede nicht vorgesehen.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Ordnungswidrigkeiten nach SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-1086/2018)

Wir fragen die Verwaltung:
Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 16 SOG-VO, insbesondere wie viele Verstöße gegen § 9 Abs. 1 Ziffer 1 SOG-VO (Liegen und Übernachten im Bereich öffentlicher Straßen) und § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SOG-VO (Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen) wurden in 2017 sowie im ersten Quartal 2018 durch mündliche Verwarnungen, Barverwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet (bitte tabellarische Auflistung)?

schriftlich beantwortet

2017


§16 SOG-VO
Mündliche
Owi-
§9 I Nr. 1
Mündliche
Owi-

alle Verstöße
Verwarnung
Anzeige
SOG-VO
Verwarnung
Anzeige

1209
1189
20
273
261
12

2018, 1. Quartal


§16 SOG-VO
Mündliche
Owi-
§9 I Nr. 1
Mündliche
Owi-

alle Verstöße
Verwarnung
Anzeige
SOG-VO
Verwarnung
Anzeige

487
487
0
63
63
0

Aufgeführt sind in der Statistik Platzverweise (in der Tabelle alle Verstöße nach § 16) und Platzverweise mit Räumungen (in der Tabelle alle Verstöße nach § 9).

TOP 9.2.2.
Angemeldete Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1087/2018)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie viele Hunde wurden in den letzten fünf Jahren im Stadtbezirk Mitte angemeldet?
(bitte tabellarische Auflistung: Jahr - Hunde gesamt - davon gefährliche Hunde gem. § 3 (1) c der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover)
2) Wie viele Hunde, bei denen eine Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt wurde, sind derzeit im Bezirk Mitte angemeldet?
3) Wie hoch schätzt die Verwaltung die Dunkelziffer, d.h. die Anzahl der Hunde, die in der Landeshauptstadt Hannover nicht angemeldet wurden? (bitte Auflistung insgesamt und gefährlich).

schriftlich beantwortet

Zu 1) Eine Auswertung der Gesamtheit aller Anmeldungen nach Stadtbezirken ist anhand des Datenvolumens, die nach der Hundesteuersatzung erfasst werden, nicht möglich.
Zu 2) Eine händische Auswertung der Hunde für die die Gefährlichkeit gem. § 7 NHundG vom Veterinäramt festgestellt wurde, ergab für den Stadtbezirk Mitte nicht einen als gefährlich eingestuften Hund.
Zu 3) Eine genaue Abschätzung ist nicht möglich, jedoch deuten Vergleiche mit anderen Städten in Größenordnung der LHH, z.B. mit Düsseldorf mit über 20.000 Hunden oder mit Dortmund mit ca. 26.000 Hunden an, dass eine hohe Dunkelziffer an nicht angemeldeten Hunden besteht.

TOP 9.2.3.
Fachwerkhaus Mittelstraße 10
(Drucks. Nr. 15-1089/2018)

Es ist eine endlose Geschichte: Das Fachwerkhaus in der Mittelstraße 10 befindet sich seit Jahren in einem desolaten Zustand.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des denkmalgeschützten Hauses?
2) Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um eines der ältesten Häuser in der Calenberger Neustadt zu erhalten?
3) Warum hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren noch nichts unternommen und welche Möglichkeiten hat sie, in Privateigentum befindliche Gebäude vor dem Verfall zu bewahren?

schriftlich beantwortet

1) bis 3) Das Gebäude Mittelstr. 10 ist seit Jahren komplett saniert. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Das ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude in der Mittelstraße 9 steht seit geraumer Zeit im Eigentum eines namhaften und renommierten hannoverschen Investors, der auf Sanierungen im Bereich der hannoverschen Altstadt spezialisiert ist. Das beauftragte (hannoversche) Architekturbüro möchte das Gebäude nach grundlegender Sanierung zu seinem neuen Standort (mit Wohnen) umnutzen. Umfangreiche Voruntersuchungen zur Historie, zum baulichen Zustand und zur restauratorischen Vorgehensweise u.ä. sind weitestgehend abgeschlossen und sollen im Juni vorgestellt werden. Ein Bauantrag ist ebenfalls (seit ca. 1 Jahr) anhängig. Auch die Frage der erforderlichen Befreiung einer gewerblichen / freiberuflichen Nutzung in einem Wohngebiet und die der Finanzierung war zunächst zu klären.

TOP 9.2.4.
Geschwindigkeitsdisplays
(Drucks. Nr. 15-1088/2018)

Dem Bezirksrat Misburg-Anderten wurde mit einem Schreiben vom 27.03.2018 seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass der zuständige Sachbearbeiter, der im Fachbereich Tiefbau die Geschwindigkeitsdisplays betreut hat, im vergangenen Jahr ausgeschieden sei. Im Rahmen von HSK IX sei diese Stelle eingespart worden, so dass im gesamten Stadtgebiet keine mobilen Geschwindigkeitsdisplays mehr aufgestellt würden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum gab es bisher keine Informationen zu dieser Stelleneinsparung sowie den damit verbundenen Umständen für den Stadtbezirksrat Mitte und wie wird in der Zukunft mit Beschlüssen des Bezirksrates verfahren, wenn dieser die Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays fordert?
2) Was passiert mit den im Besitz der Stadt befindlichen Geschwindigkeitsdisplays, wenn diese ohne Sachbearbeiter nicht mehr eingesetzt werden können?
3) Wie soll Verkehrsprävention seitens der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweisung zahlreicher neuer Tempo-30-Abschnitte (siehe u.a. DS 2376/2017), ohne die Geschwindigkeitsdisplays erfolgen?

schriftlich beantwortet

1) Die Information an die Stadtbezirksräte erfolgte erst im März 2018 nachdem der vom Fachbereich Tiefbau gemachte Einsparungsvorschlag verwaltungsseitig angenommen wurde. Entsprechenden Anträgen wird nicht mehr gefolgt, da bei der Verwaltung dafür kein Personal mehr vorhanden ist. Die Verwaltung weist daraufhin, dass es für das Aufstellen von mobilen Geschwindigkeitsdisplays keine Rechtsverpflichtung gibt.
2) Alle vier vorhandenen früher mobil eingesetzten Displays werden zukünftig als stationäre Anlagen betrieben.
3) Die Verwaltung geht davon aus, dass insbesondere die neu eingerichteten Temporeduzierungen vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern von den Verkehrsteilnehmer/innen befolgt werden. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse durch Verkehrsbeobachtungen und die Rückmeldungen von der Polizei und den Bürger/innen stützen diese Auffassung. Sollten nachhaltige Verstöße festgestellt werden, könnte und würde die Verwaltung das rechtlich erforderliche Einvernehmen für eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung bei der Polizeidirektion Hannover beantragen. Das Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, wenn insbesondere die örtliche Unfalllage den Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage rechtfertigt. Für den Fall der Zustimmung, könnte dann auch der Messanhänger zum Einsatz kommen, damit auch eine längerfristige Kontrolle erfolgen könnte.

TOP 9.3.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)


TOP 9.3.1.
Reinigung des Brunnens Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1047/2018)

Im Zuge der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Andreas-Hermes-Platzes gibt es zahlreiche Hinweise auf die starke Verunreinigung des Brunnens.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. In welchen Rhythmus wird der Brunnen gereinigt?
2. Wie hoch waren die Kosten der jährlichen Reinigung und wie hoch sind sie für das laufende Jahr?
3. Wie sieht die zukünftige Planung der Verwaltung aus um zu gewährleisten, dass solch eine Verschmutzung nicht wieder erreicht wird?

schriftlich beantwortet

1. Der Brunnen wird grundsätzlich einmal im Frühjahr umfassend grundgereinigt. Die diesjährige Grundreinigung fand in der 15. Kalenderwoche statt. Während der Brunnensaison (ca. April bis Oktober) wird die Brunnenumrandung dreimal wöchentlich abgefegt. Alle zwei Wochen wird die aufwendigere Reinigung des Brunnenbeckens durchgeführt, bei der das Wasser von Müll und sonstigem Unrat befreit wird. In den Wintermonaten fand eine Reinigung auf Zuruf statt.
2. Die Kosten im Jahr 2017 beliefen sich für die Reinigung des Brunnens auf etwa 14.000 EUR. Für das Jahr 2018 wird mit etwa 18.500 EUR kalkuliert.
3. Die Reinigung des Brunnens wird weiterhin während der Brunnensaison regelmäßig durchgeführt. Geplant ist, zukünftig auch in den Wintermonaten in reduzierten Intervallen eine regelmäßige Reinigung durchzuführen.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung am 01.03.2018

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.



Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:20 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin