Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 16.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.04.2018)
Protokoll (erschienen am 20.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 09.05.2018

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 16. April 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Hoffmann) (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) 18.30 - 23.40 Uhr
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Bezirksratsherr Dr. Ramani) (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.45 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Gäste:
Herr Renneberg aha
Herr Dr. Wöhler vcd
Herr Harstrick vcd

Verwaltung:
Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

10.5. Interfraktionelle Anträge

10.5.1. Dringlichkeitsantrag
Public Viewing auf dem Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 15-0964/2018)

3. A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema: "Öffentliches Fahrradverleihsystem"
Eingeladen ist:
- VCD

11.2.1. Vermüllung der Straßenzüge mit Altpapier
(Drucks. Nr. 15-0744/2018)

4. A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema: "Müllentsorgung"
Eingeladen ist:
- aha

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 01, Mitte

(Drucks. Nr. 0297/2018 mit 2 Anlagen)

5.1.1. Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Maßnahmen aus dem GIB-Programm zurückstellen
(Drucks. Nr. 15-0756/2018)

5.1.2. Änderungsantrag zur Grunderneuerung im Bestand Drs. 0297/2018
(Drucks. Nr. 15-0959/2018)

5.1.3. Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-0962/2018)

5.1.4. Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0966/2018)
5.2. Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen)

5.3. Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

5.3.1. Änderungsantrag zur DS 0492/2018 Unterkünfte für Obdachlose/Lammstraße
(Drucks. Nr. 15-0755/2018)

5.3.2. Änderungsantrag zur DS 0492/2018 Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0961/2018)

5.4. Bebauungsplan Nr. 1859 im Vereinfachten Verfahren - Joachimstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0766/2018 mit 3 Anlagen)

5.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)

5.6. Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Bebauungsplan Nr. 22, 2. Änd. Vereinfachtes Verfahren - Schmiedestraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0648/2018 mit 3 Anlagen)

6.2. Bebauungsplan im Vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änd. - Osterstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0675/2018 mit 3 Anlagen)

6.3. Nordausgang Passerelle / Raschplatz – Rückbau einer Treppenanlage
(Drucks. Nr. 15-0836/2018 mit 2 Anlagen)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendung für Accademia di Ipazia e.V.
(Drucks. Nr. 15-0954/2018)

7.2. Zuwendung für die BSW Fotogruppe Hannover
(Drucks. Nr. 15-0955/2018)

7.3. Zuwendung für den SSC Adlerhorst von 1965 e.V
(Drucks. Nr. 15-0956/2018)

7.4. Zuwendung für die Ev.-luth. Gartenkirche St. Marien
(Drucks. Nr. 15-0958/2018)

7.5. Zuwendung für die ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V.
(Drucks. Nr. 15-0957/2018)

8. Mitteilungen
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. A N T R Ä G E

10.1. aus der letzten Sitzung

10.1.1. Postbank-Hochhaus Goseriede
(Drucks. Nr. 15-0365/2018)

10.1.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-0365/2018 Postbank-Hochhaus Goseriede
(Drucks. Nr. 15-0963/2018)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018)

10.2.2. Homepage des Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-0747/2018)

10.2.3. Parken für free-floating-carsharing Fahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-0748/2018)

10.2.4. Haltegriffe für Fahrradfahrende beheizen
(Drucks. Nr. 15-0749/2018)

10.2.5. Internetpräsenz der städtischen Museen
(Drucks. Nr. 15-0750/2018)

10.2.6. Stadtteil-PKS
(Drucks. Nr. 15-0754/2018)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Massive Erhöhung der Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0760/2018)

10.3.2. Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018)

10.3.3. Sanierung der Treppe bei den Damen von Messina
(Drucks. Nr. 15-0762/2018)

10.3.4. Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018)

10.3.5. Aufhebung aller Verfahrensschritte zur Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-0764/2018)

10.3.6. Beidseitige Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-0765/2018)

10.3.6.1. Änderungsantrag zur Beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße (SPD-Antrag Nr. 15-0765/2018)
(Drucks. Nr. 15-0960/2018)

10.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

10.4.1. Verkehrskonzept Joachimstraße
(Drucks. Nr. 15-0649/2018)

10.4.2. Übersicht über E-Ladestationen verbessern
(Drucks. Nr. 15-0650/2018)

11. A N F R A G E N

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Anmeldezahlen Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0709/2018)

11.1.2. Brunnen Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0710/2018)

11.1.3. Radfahrende entgegen Einbahnstraßen
(Drucks. Nr. 15-0711/2018)

11.1.4. Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen
(Drucks. Nr. 15-0712/2018)

11.1.5. Wechsel der Unterkunft von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0713/2018)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.2. Tafel in der Nähe des Hauptbahnhofs mit Spendenannahme
(Drucks. Nr. 15-0745/2018)

12. Genehmigung von Protokollen

12.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 29.01.2018

12.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.02.2018



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
(Drucks. Nr. 0337/2018 mit 14 Anlagen)

14. Weiterverkauf Am Marstall Ost
(Informationsdrucks. Nr. 0606/2018)

15. Genehmigung von Protokollen

15.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 29.01.2018

15.2. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.02.2018

16. Bericht des Stadtbezirksmanagements

17. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 15. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßte die Gäste.

Bezirksratsherr Albrecht beantragte die TOP 10.3.2. bis TOP 10.3.6. von der Tagesordnung abzusetzen, da sie nicht ordnungsgemäß eingereicht worden seien. Es fehle die schriftliche Begründung. In der Geschäftsordnung sei festgelegt, dass jeder Antrag, der eingereicht werde, schriftlich begründet werden müsse.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 5.1.2., TOP 5.1.3., TOP 5.3.2., TOP 7.1., TOP 7.2., TOP 7.3., TOP 7.4., TOP 7.5., TOP 10.1.1.1. und TOP 10.3.6.1. eingefügt werden, TOP 5.4. abgesetzt werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag vorliegen würde über den sie abstimmen lassen wolle.

Der Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass der Dringlichkeitsantrag unter TOP 10.5.1. eingefügt werde und nach TOP 2. behandelt werde. Abgesetzt werde TOP 5.4. und TOP 11.2.1. werde nach TOP 3. behandelt werde.

Bezirksratsfrau Altunok meinte, dass vor der Abstimmung zunächst abgewartet werden solle, ob eine schriftliche Begründung eines Antrages notwendig sei.

Frau Stricks sagte, dass nach § 30 der Geschäftsordnung des Rates Vorschläge und Anregungen schriftlich eingereicht werden und ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten müssen. Sie schlug vor, die Anträge für diese Sitzung auf der Tagesordnung zu belassen, um in Ruhe eine genaue rechtliche Klärung herbeiführen zu können. Sollte eine schriftliche Begründung tatsächlich erforderlich sein, werde sie die Mitglieder des Bezirksrates rechtzeitig vor der nächsten Sitzung in Kenntnis setzen.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die Pflicht der schriftlichen Begründung eindeutig und gepflegte Praxis nicht nur im Rat, sondern auch im Bezirksrat sei.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass es im Bezirksrat sehr wohl schon nicht schriftlich begründete Anträge gegeben habe. Er war der Meinung, dass dem Vorschlag gefolgt werden sollte und die Anträge für diese Sitzung zugelassen werden sollten. Für die Zukunft sei die Klärung abzuwarten.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss sich der Meinung an. Es bestehe die Möglichkeit Anträge in die Fraktion zu ziehen, die schriftliche Begründung sollte dann nachgereicht werden, um den Antrag beraten zu können.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass das nicht für Änderungsanträge gelte. Laut Satzung könne die Begründung bei Änderungsanträgen mündlich erfolgen. In der Masse die Begründungen erst mündlich in der Sitzung zu liefern, hielt sie für nicht richtig. Es erschwere eine Entscheidungsfindung oder mache sie nicht möglich, wenn die Begründungen vorher nicht bekannt seien.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte ebenfalls, dass die Aussage aus § 30 der Geschäftsordnung nicht ganz eindeutig sei. Er wies auf die Möglichkeit hin, Anträge in die Fraktion zu ziehen. Aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit schlug er vor, die Anträge auf der Tagesordnung zu lassen.

Bezirksratsherr Sandow hielt es auch für die politische Kultur in diesem Gremium für bemerkenswert, dass nachdem jahrelang regelmäßig Anträge gestellt worden seien, die ausschließlich mündlich begründet worden seien, mit inhaltlich falschen formaljuristischen Argumenten, Anträge zu verhindern. Er meinte, dass man sich zum Beispiel bezüglich des Radfahrens in der Rumannstraße auch eine Meinung bilden könne, ohne eine Begründung zu haben. Die Vorgehensweise hielt er für unangemessen.

Bezirksratsfrau Muschter fand es schade, in der Sitzung von der Vorgehensweise überrascht zu werden. Die Unterlagen seien vor zehn Tagen verschickt worden. Sie hielt den Vorschlag der Bezirksbürgermeisterin für richtig. Die Anträge sollten auf der Tagesordnung belassen werden.

Der Antrag zur Geschäftsordnung bezüglich des Absetzens der TOP 10.3.2. bis TOP 10.3.6. wurde mit 4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde mit 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Herr Pielawa bezog sich auf den Antrag zur Aufhebung aller Verfahrensschritte zur Bebauung des Steintorplatzes. Er begrüßte den Antrag, da eine Bebauung des Steintorplatzes zu den großen Irrtümern gehöre. Seit der Kommunalwahl sei der Bebauungsplan nicht durch erneute Beschlusslagen geändert worden. Die Initiative Pro D-Tunnel werde den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht beklagen, sollte er jemals umgesetzt werden. Er bat um Zustimmung zum Antrag. Zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz wollte er wissen, in welcher Form Bürger, Vereine und Institutionen sich beteiligen könne, ob es eine öffentliche Einladung geben werde und wie man sich in Kontakt begeben könne. In dem Änderungsantrag zu beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße werde dargelegt, dass ein Zebrastreifen am östlichen Abgang ausreichend und eine Ampel nicht nötig sei. Er wies darauf hin, dass im Rahmen der Planfeststellungsverfahren fast alle Einwände von der Verwaltung abgelehnt worden seien. Dem Einwand seiner Initiative sei die Verwaltung jedoch gefolgt und habe dort eine Ampel statt eines Zebrastreifens eingeplant. Seines Erachtens sollte dem Änderungsantrag nicht gefolgt werden.

Frau Roth teilte mit, dass derzeit ein Büro gesucht werde, dass die Bürgerbeteiligung durchführen solle. Alle Gewerbetreibenden und Anwohner werden beteiligt. Es werde eine Auftaktveranstaltung geben. Die Inhalte der Bürgerbeteiligung seien noch nicht festgelegt. Der Rahmen des Ablaufs könne der Drucksache entnommen werden.

Herr Hensoldt teilte mit, dass er die Veranstalter des geplanten Public Viewings auf dem Weißekreuzplatz vertrete. Er wollte einige Punkte klarstellen, die in der Presse nicht korrekt dargestellt worden seien. Er erläuterte, dass sie als Anlieger von Beginn an am Beteiligungsprozess zum Weißekreuzplatz teilgenommen und Aktivitäten zur Belebung des Platzes und der Lister Meile geplant haben. Einer der Hauptpunkte, die besprochen worden seien, seien diverse Veranstaltungen wie zum Beispiel Public Viewing oder Dinner en Blanc gewesen. Vor diesem Hintergrund konnte er die Ablehnung des Antrages für die Veranstaltung nicht verstehen. Er gab zu Bedenken, dass es wenig Optionen neben Veranstaltungen gäbe, gegen die Trinkerszene etwas zu unternehmen. Ein Public Viewing sei ein trinkfreudiges Ereignis für die Gäste. Durch die Veranstaltung werden aber nicht mehr Trinker auf den Platz kommen. Er ging davon aus, dass sich die Trinkergruppe wie auch beim Lister-Meilen-Fest neue Plätze suchen werde. Er wies darauf hin, dass es keine weiteren Public Viewings geben werde. Es wäre schade für Hannover, wenn die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit mehr haben, solchen Veranstaltungen beizuwohnen. Gerade in Hinblick auf „Kulturhauptstadt Hannover“ sei auch ein Public Viewing ein Qualitätsmerkmal. In Bezug auf das Konzept erläuterte er, dass die Veranstaltung komplett bestuhlt und eingezäunt sei und es Eingangskontrollen geben werde. Eine Nachtwache sorge nach Beendigung der Veranstaltung, dass keine Lärmbelästigung mehr stattfinde. Das Gesamtkonzept sei darauf ausgelegt, ein mobiler Biergarten zu sein und keine Massenveranstaltung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bedankte sich für die Vorstellung des Konzeptes. Er merkte an, dass in Hannover ca. 30 Veranstaltungen zum Public Viewing angemeldet seien. Die Aussage, dass die Hannoveranerinnen und Hannoveraner keine Möglichkeit hätten an einem Public Viewing teilzunehmen, sei nicht korrekt.

Herr Hensoldt sagte, dass die Public Viewing-Veranstaltungen bekannt seien. Einige würden sie selber betreiben. Es handele sich dabei um eher kleinere Ereignisse. Große Public-Viewing-Veranstaltungen gäbe es aber nicht mehr. Die besondere Atmosphäre entstehe, wenn viele Menschen gemeinsam gucken. Veranstaltungen in größerem Rahmen seien ihm keine bekannt.

Frau Tietze-Siegmund sagte, dass sie Bewohnerin der Oststadt sei. Sie fragte, ob der Platz eingezäunt, tagsüber gesperrt sei und Kinder dort nicht spielen können. Sie wollte außerdem wissen, wie der Rasenplatz hinterlassen werde.

Herr Hensoldt antwortete, dass eine Einzäunung geplant sei und die Bierzeltgarnituren für den Monat dort stehen bleiben. Der Platz sei in der Zeit nicht zugänglich. Ein Punkt im Zuge des Genehmigungsverfahrens sei die Verpflichtung des Veranstalters, den Platz begrünt zu hinterlassen. Wie beim Maschseefest werde neuer Rasen ausgesät oder Rollrasen gelegt.

Frau Tietze-Siegmund fragte nach, ob der Platz tagsüber für vier Wochen gesperrt werde, nur damit abends Public Viewing gemacht werden könne und die Kinder und alle anderen den Platz in der Zeit nicht nutzen können.

Herr Hensoldt bestätigte das.

Bezirksratsherr Hogh bezog sich auf die bei der Konzeptvorstellung erwähnte derzeit laufende Bürgerbeteiligung. Es sei gesagt worden, dass die Bespielung des Platzes das Ziel sei. Dem wolle er nicht widersprechen. Allerdings müsse mehr als bisher getan werden. Letztes Jahr habe das Marsala-Fest auf dem Platz stattgefunden. Es habe auch schon Open-Air-Kino stattgefunden und der Platz werde beim Lister-Meilen-Fest mitgenutzt. Es sei also nicht so, dass auf dem Platz nichts stattfinde. Es gehe darum mehr zuzulassen. Für ihn stelle sich die Frage, ob das „mehr“ durch das Public Viewing zu viel sei.

Bezirksratsherr Albrecht fragte nach der Größenordnung der Veranstaltung. Laut Zeitungsberichten soll es um 3.000 Personen gehen. Für alle Gäste soll es Sitzplätze geben. Er fragte, ob sich die Sitzbänke über den gesamten Platz verteilen.

Herr Hensoldt antwortete, dass die Bestuhlung auf der Rasenfläche befinde. Die restliche Fläche werde teilweise für Logistik genutzt. Die Bereiche rechts und links und insbesondere die Laubengänge seien nicht beeinträchtigt. Die Pläne habe man dabei und könne sie zeigen. Die maximale Besucherzahl betrage 2.784 Personen. Mit dieser Anzahl seien alle Plätze besetzt. In der Kalkulation gehe er davon aus, dass diese Zahl nur erreicht werde, wenn Deutschland ins Finale komme. Er rechne aufgrund der Wochentage und Anstoßzeiten, die teilweise in den Berufszeiten liegen, im Schnitt mit 1.500 bis 2.200 Besuchern. Er würde gerne mit den Anwohnern und Bürgern ins Gespräch kommen, um etwaige Fragen noch zu beantworten und Ideen, die bei dem Beteiligungsprozess entstanden seien wie zum Beispiel das Dinner en Blanc oder Open-Air-Kino zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen.

TOP 10.5.
Interfraktionelle Anträge

TOP 10.5.1.
Dringlichkeitsantrag
Public Viewing auf dem Weißekreuzplatz

(Drucks. Nr. 15-0964/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verlas den Dringlichkeitsantrag. Er sagte, dass im Bezirksrat niemand was gegen eine Public-Viewing-Veranstaltung habe. Es mache Spaß, mit anderen zu feiern und zu jubeln. Die spezielle Situation des Weißekreuzplatzes müsse jedoch Berücksichtigung finden. Um den Platz befinde sich in U-Form Wohnbebauung. Zwei Jahre lang habe es ein Protestcamp auf dem Platz gegeben. Das Camp wurde aufgrund von Verwahrlosung von der Polizei geräumt. Im Bezirksrat und im Rat sei ein Sicherheitskonzept beschlossen worden, das den Weißkreuzplatz einschließe. Bereits vor der Beschlussfassung habe es zusätzliches Personal für den Platz gegeben, um die Bewohner vor der Trinkerszene zu schützen. Mehrere Fraktionen im Rat haben sich überlegt, auf dem Andreas-Hermes-Platz Wohnungsbau umzusetzen. Die Verwaltung habe das intensiv geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass das aufgrund der hohen Lärmbelästigung nicht möglich sei. Er wies darauf hin, dass der Bezirksrat ein Public Viewing auf einem anderen Platz im Stadtbezirk Mitte befürworte. In Frage käme zum Beispiel der Goseriedeplatz oder der Trammplatz. Auf beiden Plätzen seien die notwendigen Anschlüsse vorhanden. Er wies erneut darauf hin, dass ca. 30 Public-Viewing-Veranstaltungen in Hannover stattfinden werden und somit für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bestehe, eine solche Veranstaltung zu besuchen. Eine Großveranstaltung wie damals auf dem Waterlooplatz sei von der Verwaltung nicht mehr gewünscht. Er habe dafür Verständnis. Die Trinkerszene werde während der Veranstaltungen nur an einen anderen Ort vertrieben. Der Platz könne nicht 365 Tage im Jahr bespielt werden, um die Trinkerszene zu vertreiben. Seines Erachtens nach müsse der Platz erstmal zur Ruhe kommen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung werde überlegt, wie der Platz umgestaltet werden könne. Das Ergebnis solle zunächst abgewartet werden.

Bezirksratsherr Hogh wünschte sich, dass die WM aufgrund des verbrecherischen Kriegseinsatzes Russlands in Syrien abgesagt werde und sich der Dringlichkeitsantrag damit erübrigt. Er sei auch zu der Auffassung gekommen, dass das Public Viewing in der beantragten Form zu viel sei. Er könnte sich damit arrangieren, wenn zum Beispiel nur bei zwei Spielen ein Public Viewing stattfinde. Er berichtete, dass ihn viele Anwohner des Weißekreuzplatzes aufgefordert haben, sich gegen die Veranstaltung auszusprechen. Dem vorgestellten Konzept für das Public Viewing könne der Bezirksrat nicht zustimmen, wenn er verantwortungsvoll die Interessen der Anlieger vertreten wolle.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi lehnte das geplante Public Viewing ab. Sie sei seit Jahrzehnten Anwohnerin. Die Anwohner des Weißerkreuzplatzes hätten in den ganzen Jahren bereits vieles ertragen müssen. Ideen wie Diner en blanc und Open-Air-Kino habe sie im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingebracht. Diese Veranstaltungen würden den Platz ein bisschen beleben. Es ginge aber eher darum, diese Veranstaltungen durch die Bürger zu organisieren und nicht in die Hände von ansässigen Gastronomen zu geben. Das Diner en blanc in Herrenhausen sei ein Beispiel dafür. Die Sperrung des Platzes für einen ganzen Monat hielt sie für zu lang. Der Platz würde von vielen genutzt, denen sie größere Rechte auf den Platz einräumte, als neuansässigen Gastronomen. Bei dem Masala-Festival auf dem Weißekreuzplatz habe sie erlebt, dass es zu keiner Vertreibung der Trinkerszene gekommen sei. Diese habe vielmehr mitgefeiert. Die Stadt wolle die Trinkerszene auch nicht vertreiben, sondern den Platz befrieden. Eine Anzahl von 2.784 Personen beim Public Viewing hielt sie für nicht zumutbar. Sie sei ebenfalls von vielen Anwohnern gebeten worden, der Veranstaltung nicht zuzustimmen. Sie riet dazu, zukünftig mit den Anwohnern zu sprechen, bevor Anträge zur Durchführung einer Veranstaltung gestellt werden. Für gute Ideen seien alle offen. Sie würde sich freuen, wenn zusammen mit den Bürgern am Weißekreuzplatz etwas initiiert werde.

Bezirksratsherr Albrecht war auch der Meinung, dass der Weißkreuzplatz ein besonderer Platz im Stadtbezirk Mitte sei, der alle in den letzten 30 Jahren immer wieder beschäftigt habe. Meistens habe es sich um negative Anlässe gehandelt. Der Bezirksrat Mitte habe immer wieder versucht, die Probleme am und um den Platz gemeinsam mit der Stadtverwaltung in den Griff zu bekommen. Die Situation sei im Moment noch sehr angespannt. Bei dem geplanten Public Viewing gehe es um eine Größenordnung von rund 2.000 Menschen an diversen Veranstaltungstagen auf dem Platz. Die Nachbarschaft werde davon nicht begeistert sein. Die Veranstaltung sei für den Platz zwei Nummern zu groß. Der Bezirksrat habe zusammen mit der Verwaltung mal über eine Außengastronomie nachgedacht. Dabei sei es aber um sehr viel kleinere Dimensionen gegangen. Er war der Auffassung, dass der Platz im Moment eher Ruhe brauche als diese Form der Belebung. Es gäbe im Stadtbezirk Mitte Plätze die eine Größenordnung von 2.000 Personen vertragen könnten. Er verwies auf Steintor-, Goseriede- oder Trammplatz.

Bezirksratsherr Baathe meinte, dass der Platz Ruhe brauche aber auch nicht zu sehr. Bedenklich finde er, dass der Platz für mehrere Wochen umzäunt und dadurch nicht nutzbar sei. Er persönlich nutze den Platz im Sommer für Aktivitäten wie Federball und Wikinger Schach. Er berichtete, dass er mit Freunden letzten Sommer auf dem Platz Wikinger Schach gespielt habe. Zwei Personen aus der Trinkerszene hätten mitgespielt und in dem Zeitraum nicht getrunken. Er forderte dazu auf, andere Personen zum Mitspielen zu animieren. Das sei ein schöner Weg, um den Platz zu beleben und zu befrieden.

Frau Göttler wies darauf hin, dass die vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün durchgeführte Bürgerbeteiligung beendet sei. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden derzeit ausgewertet. Die voraussichtliche Veröffentlichung der Ergebnisse werde im Rahmen einer Veranstaltung am 06.06.18 im Pavillon vorgenommen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bat noch einmal darum, sich zukünftig mit Ideen an den Bezirksrat zu wenden. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass der Bezirksrat ein Zeichen gegen die Verwaltung oder die Veranstalter setzen wolle. Hätte es frühzeitig einen Kontakt gegeben, hätte man gemeinsam eine Lösung finden können.

Antrag
Einem Bericht der HAZ vom 27. März 2018 ist zu entnehmen, dass der Veranstalter Gastrotrends eine
WM-Großveranstaltung mit 2000 bis 3000 Gästen an zentraler Stelle in der Oststadt anbieten will. Das
Event ist auf dem Weiße­kreuzplatz geplant.
Der Stadtbezirksrat Mitte möge daher folgende Beschluß fassen:
1. Auf dem Weißekreuzplatz findet zur Fußball-WM 2018 keine Public-Viewing-Veranstaltungen statt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert einen geeigneteren Standort, z.B. den Goseriedeplatz, zu finden.
3. Sollte ein Veranstaltungsort im Bereich des SBR-Mitte gefunden werden, ist der SBR-Mitte vorher darüber zu informieren.

Einstimmig

TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema: "Öffentliches Fahrradverleihsystem"
Eingeladen ist:
- VCD

Bezirksbürgermeisterin Kupsch erläuterte, dass der VCD noch einen Beitrag zur Anhörung zum Thema „Fahrradverleihsystem“, die bereits im Januar durchgeführt worden sei, nachreichen wolle. Sie teilte mit, dass man das Thema „Fahrradverleihsystem“ über die Stadt Hannover hinaus in die Region tragen wolle.

Herr Dr. Wöhler bedankte sich für die Möglichkeit im Bezirksrat vorzutragen. Er wolle die Chance nutzen, den Bezirksrat aufzuklären, mitzunehmen und einen gemeinsamen Weg zu finden, die Fahrradmobilität in Hannover zu erhöhen. Der VCD Landesverband Niedersachsen beschäftige sich schon seit 2012 mit der Fahrrad- und Pedelecmobilität. Sein Verband habe das Glück gehabt, bei dem Projekt, das vom Schaufenster Elektromobilität gefördert und von Landeshauptstadt initiiert wurde, dabei gewesen sein zu dürfen. Ziel sei es, die Elektromobilität voranzubringen. Das Schaufenster Elektromobilität sei vom Bund gefördert worden und von 2013 bis 2016 gelaufen. Ziel sei es gewesen, über Elektromobilität aufzuklären, sie erfahrbar zu machen und die Ladeinfrastruktur in den Kommunen zu erhöhen. Ursprünglich sei es darum gegangen, an zehn Stationen 60 Pedelecs zu installieren, die von den Leuten automatisch entliehen werden können. Das System sollte in den Folgejahren ausgebaut werden. Die Landeshauptstadt Hannover habe zweimal eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Es sei leider nicht gelungen, einen Betreiber für das System zu finden. Der VCD und die anderen Partner aus der Kooperation waren der Meinung, dass es zu schade sei, das Projekt aufzugeben. Es sei versucht worden, eine Alternative zu finden. Er stellte das Projekt anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Er berichtete, dass am 01.05.2015 die Fahrräder übergeben worden seien. Es seien einige Pedelecs im Stadtgebiet vorhanden. Bei der Größe der Stadt sei die Anzahl nicht ausreichend. Ein automatisches System habe nicht installiert werden können. Die Kooperationspartner haben versucht, ein händisches System zu aktivieren. In Hannover gäbe es neun Stationen, davon befinden sich drei im Stadtbezirk Mitte. Dabei handele es sich um die beiden Radstationen im Hauptbahnhof und im Parkhaus in der Osterstraße von hanova. Der VCD betreibe einen Standort in der Bismarckstraße am Standort der Hochschule. Einige Freizeitheime und Familientreffs würden auch Fahrräder verleihen. Bei etlichen handele es sich dabei um Lastenpedelecs. Die Nutzer dieser Pedelecs hätten eigene Fahrräder, könnten durch die Ausleihe aber schwere Lasten transportieren. Er erläuterte, dass sowohl Pedelecs als auch E-Bikes Elektrofahrräder wären. Bei einem Pedelec müsse in die Pedale getreten werden, um den Motor zu aktivieren. Bei einem E-Bike gäbe es einen Gasdrehgriff wie bei einem Mofa. In Deutschland seien 97 % der Elektrofahrräder Pedelecs. Bei den Pedelecs und E-Bikes unterscheide man zwischen Fahrzeugen, die eine Tretunterstützung bis 25 km/h haben und eine bis 45 km/h. Nur bei Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h handele es sich um Fahrräder. Alle anderen seien keine Fahrräder und dürfen dementsprechend Radwege nicht benutzen, unterliegen einer Versicherungspflicht und haben eine andere Promillegrenze. Im Verleih seien unterschiedliche Räder. Es handele sich hauptsächlich um den sogenannten Stadtflitzer, das Bäckerfahrrad und das Lastenfahrrad. Darüber hinaus gäbe es Lastenfahrräder, in denen auch Kinder transportiert werden können. Um der Inklusion zumindest teilweise Rechnung zu tragen, gäbe es auch drei Pedelecs für Leute mit einer Belastung. Ein Fahrrad sei speziell für eine Schule angeschafft worden. Um die Fahrradmobilität zu steigern, starte der VCD Aktionen. Die Aktion Weihnachten auf dem Pedelec, die in der Vorweihnachtszeit gestartet worden sei, sei trotz des Winterwetters gut angenommen worden. Er berichtete, dass auch themenbezogene, geführte Touren wie zum Beispiel zum Thema regenerative Energie durchgeführt werden. Bei den geführten Touren werde den Leuten die Möglichkeit gegeben, mit den Rädern unterwegs zu sein und Fragen zu den Rädern stellen zu können. Die Fahrräder werden auch für Zeiträume von bis zu drei Wochen verliehen, um eine Integration der Fahrräder ins Alltagsleben zu erreichen. Einige Leute haben sich im Anschluss ein eigenes Pedelec gekauft. Er erläuterte einige statistische Zahlen. Ziel des VCD sei die Einrichtung von 15 bis 20 Stationen, in denen unterschiedliche Pedelecs vorgehalten werden. Wichtig sei, dass der Fahrradanteil am Modal Split deutlich erhöht werde.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass bei einer mehrtägigen Benutzung der Fahrräder die Akkus wieder aufgeladen werden müssen. Er fragte, welche Möglichkeiten zur Wiederaufladung die Nutzer haben. Im Stadtbezirk Mitte gäbe es relativ wenig Einfamilienhausbebauung, wo es eine Garage mit Stromversorgung gäbe.

Herr Dr. Wöhler antwortete, dass die Pedelecs versichert seien, wenn sie ordnungsgemäß angeschlossen werden. Nutzer, die keine Möglichkeit haben den Akku in einer Garage zu laden, bekommen ein Ladegerät mit, können den Akku abbauen und ihn in der Wohnung aufladen. Er wies darauf hin, dass es sich bereits aus Sicherheitsgründen um sehr hochwertige Akkus handele. Die Akkus verfügen über ein Managementsystem. Sie können nicht überladen aber auch nicht völlig entladen werden. Der Ladevorgang betrage ca. 2 ½ Stunden. Das Verleihsystem werde jetzt seit 2 ½ Jahren betrieben. Es sei noch nicht vorgekommen, dass ein Nutzer mit dem Fahrrad liegen geblieben sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich für den Vortrag.

TOP 11.2.1.
Vermüllung der Straßenzüge mit Altpapier
(Drucks. Nr. 15-0744/2018)

Möglicherweise im Zuge der Umstellung bei aha wird in den letzten Wochen häufiger zur Abholung bereit gestelltes Altpapier nicht mehr abgeholt, insbesondere dann, wenn es nicht in kostenpflichtigen zweckbestimmten blauen Säcken verpackt worden ist.
Bisher hatten die MitarbeiterInnen von aha immer sensibel gespürt, bei welchem Abfall es sich um Altpapier handelt und diesen mitentsorgt.
Seit der Entfernung der Altpapiercontainer von den Wertstoffinseln durch aha vor ca. 2 Jahren wurden zahlreiche sinnvolle Entsorgungsmöglichkeiten genommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche kostenfreien Entsorgungsmöglichkeiten bestehen für die altpapiertrennenden EinwohnerInnen des Stadtbezirks Mitte derzeit noch?
2. Mit welchen Maßnahmen gegenüber aha gedenkt die Landeshauptstadt Hannover die begrüßenswerte Mülltrennung von Altpapier auch entsorgungstechnisch sicherstellen zu lassen?
3. Inwiefern könnte von Seiten von aha durch pflichtwidriges Unterlassen der Altpapierabholung ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt sein?

Frau Göttler antwortete für die Verwaltung wie folgt:
1. Gemäß § 15 Abs. 3 der zurzeit gültigen Abfallsatzung ist Altpapier in den dafür vorgesehenen Wertstoffsäcken oder Umleerbehältern bereit zu stellen.
Aufgrund dieser eindeutigen Regelung ist die „lose“ Bereitstellung unzulässig.
Neben den zuvor genannten Entsorgungsmöglichkeiten ab Grundstück (blaue Säcke und Umleerbehälter) stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zurzeit noch folgende Entsorgungsmöglichkeiten für Altpapier zur Verfügung:
1) Abgabe auf den neun Wertstoffhöfen innerhalb des Stadtgebietes
2) Jede Wertstoffinsel (Altglascontainerplatz) wurde mit mindestens einem Altpapierbehälter (1.100 Liter Volumen) ausgestattet, sofern ein geeigneter Stellplatz vorhanden und eine soziale Kontrolle gegeben sind.
Anwohnerinnen und Anwohner, die trotzdem ihr Altpapier außerhalb der vorgesehenen Wertstoffsäcke oder Umleerbehälter am Straßenrand ablegen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Dieses lose Ablegen von Altpapier - neben den geregelten Entsorgungswegen- im öffentlichen Raum gilt als gesetzwidriges Entsorgen bzw. illegale Müllentsorgung.
aha appelliert in regelmäßigen Abständen in der Hannoverschen Tagespresse und insbesondere durch Informationsbroschüren an die Bürgerinnen und Bürger, Papier und Pappe nur in Altpapiertonnen, Altpapiersäcken oder auf den Wertstoffhöfen und den Wertstoffinseln zu entsorgen.
Zusätzlich hat aha ab Januar 2018 neben der bewährten 240-Liter-Tonne eine kleinere Altpapiertonne eingeführt. Es handelt sich um eine 120-Liter-Tonne. Die anthrazitfarbene Tonne mit blauem Deckel ist kostenlos, umweltfreundlich und sauber. Durch ihre geringere Größe kann die Altpapiertonne auch dort untergebracht werden, wo für eine größere Tonne kein Platz ist.
Die Bestellung einer kostenlosen Altpapiertonne ist einfach: per Telefon (kostenlose aha-Servicehotline 0800 999 11 99) oder jederzeit per Online-Bestellformular auf www.aha-region.de. Hauseigentümer, Vermieter oder Verwalter von Mehrfamilienhäusern können die Papiertonne bei aha beantragen. Wer Mieter ist, kann über seinen Vermieter die Tonne bestellen. Bei der Entscheidungshilfe, ob die Papiertonne zur individuellen Wohn- bzw. Grundstückssituation passt, unterstützt und berät aha unter (0511) 99 11-346 99 oder E-Mail: kundenbetreuung@aha-region.de.
2. Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover bilden gemeinsam den Zweckverband mit dem Namen „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover“ = aha.
aha tritt an die Stelle der Region Hannover als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Müllentsorgung incl. Altpapier) gemäß § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und § 160 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und erhebt Gebühren.
aha nimmt für die Landeshauptstadt Hannover in deren Gebiet die Stadtreinigung i. S. des § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes wahr und auch die Aufgabe der Reinigung und des Winterdienstes vor städtischen Grundstücken wahr, soweit die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümerin der Grundstücke hierzu nach § 4 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover verpflichtet ist.
Dementsprechend besteht für den Zweckverband die gesetzliche Verpflichtung der Mülltrennung, die Umsetzung dieser Verpflichtung ist durch Satzungen und Verbandsverordnung entsprechend geregelt. Der Zweckband berichtet in der Verbandsversammlung den beiden Verbandsmitgliedern. Die Notwendigkeit von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der sachgerechten Entsorgung von Altpapier ist nicht ersichtlich.
3. Ein pflichtwidriges Unterlassen der Altpapierabholung ist der Landeshauptstadt Hannover nicht bekannt.
Sollte es tatsächlich zu einem pflichtwidrigen Unterlassen der Altpapierabholung kommen, wäre es Aufgabe der Region Hannover (als ursprünglicher Entsorgungsträger) geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern einzuleiten.
TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema: "Müllentsorgung"
Eingeladen ist:
- aha
Herr Renneberg sagte, dass die gegebene Antwort sicherlich richtig sei. Theorie und Praxis würden sich aber manchmal unterscheiden. Aha bewege sich auf einer Gratwanderung zwischen freiwilligem Service im Rahmen der Kundenfreundlichkeit und den durch die Satzung vorgegebenen Aufgaben. Er berichtete, dass die lose Bereitstellung von Papiermüll in Zeiten der intensiven Interneteinkäufe immer mehr zunehme. Viele seien nicht bereit, die Verpackungen zu verkleinern, ordnungsgemäß zu verpacken und zum richtigen Zeitpunkt an den Straßenrand zu stellen. Aha hat in den vergangenen Jahren immer für den Abtransport gesorgt, obwohl es immer mehr geworden sei. Irgendwann müsse man sich jedoch die Frage stellen, wie die zeitgerechte Abfuhr künftig noch funktionieren solle. Das Aussehen des Stadtbildes, wenn der Müll jederzeit rausgestellt werde, sei eine weitere Fragestellung. Er erläuterte, dass das Altpapier wöchentlich abgefahren werde. In anderen Großstädten sei eine Altpapierabfuhr innerhalb von vier Wochen üblich. Bei der Überarbeitung des Konzeptes für die Altpapierabfuhr sei bewusst entschieden worden, dass der Kunde sich den Vier-Wochen-Rhythmus Termin nicht merken müsse, sondern eine wöchentliche Abholung erfolge. Der Kunde kann bedarfsorientiert entscheiden, ob er seine Tonne wöchentlich rausstellen wolle oder nicht. Der zunehmende lose Papiermüll belaste seine Mitarbeiter sehr. Die verstärkt auftretenden skeletösen Erkrankungen werden durch die Dreh- und Bückbewegung hervorgerufen. Bereits aus Gründen des Arbeitsschutzes bestehe eine Verpflichtung für eine Verbesserung des Zustandes Sorge zu tragen. Von der Bereitstellung von losem Papiermüll, die laut Satzung nicht zulässig sei, müsse man zu

einer tonnengestützten Altpapierabfuhr kommen. Bisher habe aha jedes herausgestellte Altpapier im Rahmen der Kundenfreundlichkeit mitgenommen. Kundenfreundlichkeit finde da Grenzen, wo sich nicht mehr an die Zeiten und Regeln der Müllbereitstellung gehalten werde. Aus diesem Grund habe aha eine Kampagne gestartet. Aha biete flächendeckende, kostenlose Alternativen für das Entsorgen des Altpapiers auf kurzen Wegen an. Es bestehe nicht immer die Möglichkeit eine Tonne auf dem Grundstück zu deponieren. Eine Aufstellung der Tonne im öffentlichen Straßenraum sei seitens der Verwaltung nicht gewünscht. Auf den Wertstoffinseln gäbe es aber mittlerweile überall Altpapiercontainer. Außerdem gäbe es ein dichtes Netz an Wertstoffhöfen. Auf den 21 Wertstoffhöfen der Region Hannover könne zu sehr auskömmlichen Zeiten Papier entsorgt werden.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass seit einiger Zeit der Eindruck entstanden sei, aha würde nur noch den satzungsgemäß verpackten Papiermüll mitnehmen. Der Wunsch, dass Müll satzungsgemäß am Abfuhrtag bereitgestellt werde, sei nachvollziehbar. Es stelle sich jedoch die Frage, wie damit umgegangen werde, wenn die Menschen sich daran nicht halten. Wie bereits gesagt, stelle das eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit bleibe bestehen, wenn man den Zustand so belasse. Er hielt es für sinnvoller den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und den Müll mitzunehmen. Er fragte, ob aha sich in dieser Verantwortung sehe oder wer den nicht ordnungsgemäß abgestellten Papiermüll wegräumen solle.

Herr Renneberg teilte mit, dass im letzten Jahr Papiermüll stehengelassen worden sei. Er habe seine Mitarbeiter angewiesen, zu schauen, wo Altpapier wild vor die Tür geschmissen werde. Begleitet habe das die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit mit einer Kampagne, um den Leuten ihr Verhalten vor Augen zu führen. Einige der nicht ordnungsgemäß abgestellten Altpapierhaufen seien mit einem Zettel beklebt worden, auf dem die satzungsgemäße Bereitstellung des Altpapiers beschrieben gewesen sei. Das Altpapier sei eine Woche später durch zusätzliche Fahrzeuge von aha gezielt entsorgt worden. Diese Vorgehensweise sei zum Jahresende eingestellt worden. Zum Jahreswechsel seien die Altpapiersäcke mit einer Schutzgebühr belegt worden. Die Kosten für die Altpapiersäcke seien übermäßig gestiegen. Er berichtete, dass vor einigen Jahren ca. 20 Millionen Altpapiersäcke ausgegeben worden seien. In der Region habe es ca. 20.000 Altpapiertonnen gegeben. Mittlerweile gäbe es 85.000 Altpapiertonnen in der Region. Grundsätzlich müsste davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an Säcken dadurch gesunken sei. Im letzten Jahr seien jedoch 54 Millionen ausgegeben worden. Allein der Sackverbrauch für Altpapier habe den Gebührenhaushalt mit 1,5 Millionen Euro belastet. Jeder Gebührenzahler trage diese Kosten mit. Die Altpapiersäcke seien in vielen Fällen nicht zweckbestimmt genutzt worden, sondern seien für alles Mögliche genutzt worden u.a. auch für den Restmüll, um das Geld für Müllbeutel zu sparen. In einer Zeit, in der Kaufhäusern auferlegt werde, für Plastiktüten Pfand zu nehmen und die Meere mit Plastikmüll überflutet werden, sei der unveränderte Umgang mit den Abfallsäcken nicht zu rechtfertigen. Er war der Meinung, dass mal eine Stoppmarke habe gesetzt und dem Verbraucher sein Verhalten ins Bewusstsein habe gerufen werden müssen. Mit einem Euro seien die Altpapiersäcke immer noch billiger als Mülltüten. Mit den Altpapiertonnen gäbe es eine alternative Sammelmethode. Der Erfolg gäbe aha Recht. Seit Jahresanfang seien ca. 15.000 zusätzliche Altpapiertonnen aufgestellt worden. Er merkte an, dass aha letztendlich für sämtliche Verunreinigungen zuständig sei. Entweder erfolge die Beseitigung durch die Müllabfuhr selber oder durch die Straßenreinigung. Zwischen beiden Bereichen gäbe es einen engen Kontakt. Selbstverständlich werden auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt, wenn aha davon Kenntnis erlange. Im Stadtgebiet seien fünf Abfallfahnder eingesetzt, die nicht nur für liegengebliebenen Papiermüll zuständig seien, sondern noch weitere Aufgaben haben. Mit nur fünf Leuten seien die Abfallfahnder unterbesetzt. Es werde darüber nachgedacht, diese Stellen aufzustocken. Er sagte, dass jeder einzelne Bürger aufgerufen sei, für eine saubere Stadt zu sorgen. Jeder Einzelne könne sich bei aha melden und könne eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Aha verfolge jede Anzeige.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es sowieso unverständlich gewesen sei, warum Papiermüll in Plastiksäcken habe entsorgt werden müssen. Die gesundheitlichen Probleme durch die Bück- und Drehbewegung der Müllarbeiter müsse in die Überlegungen der Region einfließen, wenn es um die Entscheidung Sack oder Tonne gehe. Er fragte, ob es auch in besonderen Situationen nur einmal täglich möglich sei, zu einem Wertstoffhof zu fahren. Er wollte außerdem wissen, ob die blaue Tonne kostenfrei von aha zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus fragte er, wofür die Abkürzung aha stehe.

Herr Renneberg antwortete, dass man bei der Zusammenführung der Abfallwirtschaft der Stadt und der Abfallentsorgung des Landkreises in den Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover eine prägnante Abkürzung gesucht habe. Aha stehe für a wie Abfallwirtschaft und ha für Hannover. Er bestätigte, dass jeder Wertstoffhof nur einmal täglich angefahren werden dürfe. Es solle jeder in den Genuss kommen, den Wertstoffhof nutzen zu können. Aha müsse mit den Mengen haushalten. Der angelieferte Müll müsse von den Mitarbeitern auch wieder zu den Deponien abtransportiert werden. Bis zu einem Kubikmeter könne auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Sollte mal mehr als der eine Kubikmeter vorhanden sein, bestehe die Möglichkeit direkt zur Deponie zu fahren. Ausnahmesituationen seien von den Mitarbeitern kaum zu beurteilen. Er stehe zu der Reglung, dass ohne Ausnahme entsprechend der Nutzungsordnung von Deponien und Wirtschaftshöfen nur einmal täglich angeliefert werden dürfe. Er bestätigte, dass die Altpapiertonne kostenlos sei. Jeder Grundstückseigentümer könne die Tonne telefonisch beim Servicecenter oder schriftlich über die Internetseite bestellen. Es müsse die Erklärung abgegeben werden, dass man der Grundstückseigentümer sei. Ohne das Einverständnis des Eigentümers könne eine Aufstellung der Tonne nicht erfolgen. Er berichtete, dass es zur Jahreswende sehr viele Tonnenbestellungen gegeben habe. Aha sei bei der Verteilung in Verzug geraten. 9.000 Tonnen seien auf Vorrat bestellt worden. Der Bedarf habe aber bei 15.000 Tonnen gelegen. Die Nachlieferung der fehlenden 6.000 Tonnen durch den Hersteller sei nicht so schnell gegangen, wie aha gehofft habe. Derzeit sei eine Aufstellung einer Tonne durch aha in zehn Tagen möglich.

Bezirksratsfrau Stock wies aus eigener Erfahrung darauf hin, dass die Bestellung einer Tonne auch durch Mieter möglich sei. Dieser Tatbestand müsse besser kommuniziert werden. Bei der Bestellung über das Internet werde abgefragt, ob man Mieter oder Vermieter sei. Sei man Mieter, müsse die Adresse des Vermieters angegeben werden. Es sei völlig unproblematisch. Wichtig sei, transparent zu kommunizieren, wie man an eine Tonne kommen könne. Sie hielt es für richtig, dass die Plastiksäcke Geld kosten. Sie fragte, ob auf den Säcken stehen würde, dass eine Tonne kostenfrei sei. Sie wollte wissen, wer weiterhin die Altpapiersäcke haben wolle. Arbeitsschutz sei sehr hoch zu bewerten. Sie wies aber auch darauf hin, dass es sich beim Altpapier um einen sehr hochwertigen Wertstoff handele, der durch den Plastiksack verunreinigt werde. Sie fragte, welches Defizit durch die Verunreinigung gemacht werde und wie gefragt der Papiermüll sei.

Herr Renneberg wies darauf hin, dass der Grundstückseigentümer Kenntnis davon haben müsse, was auf seinem Grundstück passiere. Bestelle ein Mieter eine Papiertonne und spreche der Grundstückseigentümer sich später dagegen aus, müsse aha die Tonne wieder abholen. Er teilte mit, dass die Preise für Altpapier derzeit sehr niedrig seien. Es habe Zeiten gegeben, in denen man für eine Tonne Altpapier bis zu 145 Euro bekommen habe. Mittlerweile sei Altpapier nichts mehr wert. Länder, die früher Altpapier abgenommen haben, nehmen keines mehr ab. Es werde jetzt in den Ländern selbst gesammelt. Ähnlich wie beim Schrott sei der Markt zusammengebrochen. Der Aufwand des Sammelns werde durch den Erlös kaum gedeckt. Er sagte, dass ein höherer Preis erzielt werden könne, wenn eine Verunreinigung durch Plastik nicht vorhanden sei. Er schilderte, dass die Altpapiersäcke auf ein Förderband kommen und die Säcke durch Rollen mit Zähnen dran aufgerissen werden. Dadurch löse sich der Plastiksack vom Papier. Der Müll laufe dann über eine Abwurfkante. Dort werde mittels eines Windsichters, bei dem es sich um eine Art großen Ventilator handele, das leichte Plastik an die Seite geweht. Das Papier falle nach unten. Im Ergebnis erhalte man zwei relativ sortenreine Haufen. Das Altpapier aus Hannover sei nicht nur bei dem derzeitigen Vertragspartner begehrt. Bei den Ausschreibungen gäbe es immer mehrere Bewerber. Die Menge von 100.000 Tonnen Altpapier jährlich sei für viele Papierverwerter sehr interessant.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass die Verunreinigung durch Wochen- und Anzeigenblätter eine große Rolle spiele. Er fragte, ob das auch ein Thema für aha sei und wie damit umgegangen werden könne. Seitens der Verlage gäbe es bezüglich solcher Interventionen keine Resonanz.

Herr Renneberg antwortete, dass aha diesbezüglich nichts bekannt sei. Möglicherweise würden die Müllwerker auf gebündelte Wochenblätter, die zur Weiterverteilung bereitliegen, nicht reagieren. Er ging davon aus, dass es sich eher um ein Problem für die Straßenreinigung handele, wenn die Blätter lose vor den Haustüren abgelegt werden und wegwehen. Er werde die Problemlage mit seinem für die Straßenreinigung zuständigen Kollegen besprechen. Grundsätzlich sei er der Meinung, dass bei Problemen mit den jeweiligen Verlagen der Wochenblätter Gespräche zu führen seien.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass Nachhaltigkeit auch bedeute, dass man Dingen unter Umständen ein zweites Leben gäbe. Der Umgang mit Sperrmüll unterscheide sich in verschiedenen Städten sehr. Er fragte, wie die rechtliche Bewertung in Hannover sei. Er wollte außerdem wissen, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren in Hannover in den letzten fünf Jahren eingeleitet worden seien.

Herr Renneberg antwortete, dass die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Protokoll gegeben werden müsse. Die Wiederverwertung von Dingen bewertete er als sehr positiv. Er gab aber zu bedenken, dass die Leute aha den Sperrmüll übergeben. Damit äußern sie den Wunsch, dass die Gegenstände entsorgt werden. Diejenigen, die eine Weiterverwendung ihrer Sachen wollen, versuchen diese über E-Bay oder ähnliches zu veräußern. Es handele sich um einen sensiblen Bereich, was gerade im Bereich der Entrümpelung spürbar sei. Aha sei ein seriöses Unternehmen. Andere Entrümpelungsfirmen würden die schlechteren Stücke stehen lassen, sich nur die guten Stücke raussuchen und diese anschließend auf dem Flohmarkt verkaufen. Viele Leute möchten das aber nicht, sondern wollen tatsächlich eine Entsorgung. Bei aha verfahre man entsprechend. Er berichtete, dass es in anderen Städten so etwas wie Gebrauchtwarenhäuser gäbe. Diese Möglichkeiten gäbe es durch fairKauf, Icks Plus in Wunstorf, Ex + Job usw. Aha könne einen Gebrauchtwarenhandel betreiben. Er gab aber zu bedenken, dass es sich um ein Zubrotgeschäft handeln würde. Eine Umsetzung könne nur im Rahmen eines sozialen Engagements und den entsprechenden Arbeitskräften umgesetzt werden. Mit Vollzeitkräften sei eine Finanzierung nicht möglich und würde den Gebührenhaushalt belasten. Er stellte klar, dass alle Gebührenzahler den Betrieb mitfinanzieren müssen. Er verwies auf die sozialen Kaufhäuser, die es heute schon gäbe und die die fachliche Kompetenz mitbringen würden, welche Gegenstände überhaupt noch Abnehmer finden.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass in eng bebauten Stadtteilen der Platz relativ begrenzt sei. Es gäbe schon die Bio- und die Restmülltonne. In vielen Fällen falle es den Hausbesitzern schwer, den Platz für eine weitere Tonne zur Verfügung zu stellen. Durch die gelbe Tonne stehe außerdem noch eine weitere Tonne im Raum. Er ging davon aus, dass aus diesem Grund viele auf die blauen und gelben Säcke zurückgreifen. Er kam auf die Problematik der Streiktage zu sprechen. An zwei Streiktagen sei der Müll nicht abtransportiert worden. Die Abfuhr sei aber nicht nachgeholt worden. Bei den Säcken sah er nicht so große Probleme. Beim Restmüll sei es jedoch problematisch, wenn die nächste Leerung erst eine Woche später erfolge. Die Tonnen seien voll und es gäbe kaum die Möglichkeit den Müll loszuwerden. Er fragte, wie damit umgegangen werde.

Herr Renneberg sah die Problematik des engen Raums für die Tonnen ebenfalls. Früher habe aha bei Bedarf an aufgeweiteten Fußwegflächen Container aufgestellt. Die Strategie der Stadt Hannover habe sich aber geändert. Im öffentlichen Straßenverkehrsraum wolle die Verwaltung nur noch die absolut notwendigen Abfallbehälter. Für eine Restabfalltonne gäbe es noch Genehmigungen für einen eingehausten Bereich auf dem Gehweg. Für eine Altpapiertonne brauche ein solcher Antrag gar nicht gestellt werden, da es dafür keine Genehmigung gäbe. In anderen Städten werde damit anders umgegangen. Er bedauerte, dass er für die Raumprobleme keine Lösung anbieten könne. Er könne lediglich auf die zugelassenen Wertstoffinseln oder Wertstoffhöfe verweisen. In Bezug auf die Streiktage verwies er auf das Streikrecht. Er teilte mit, dass in den Streikverhandlungen vor dem Streik vereinbart worden sei, dass es keine Nachholarbeit geben werde, weil Streik Streik sei. Samstagsarbeit anzuordnen, um den nicht abgeholten Müll einzusammeln, stelle einen Verstoß gegen das Streikrecht dar und würde Ärger mit der Gewerkschaft hervorrufen. Wenn es möglich sei, werde der Müll insbesondere dort, wo eine Verkehrsgefährdung entstehe, bereits vor der nächsten regulären Leerung abgeholt. Der nächste reguläre Abholtag sei für seine Mitarbeiter eine Belastung, weil sie doppelt so viel Müll abholen müssen. Er könne an die betroffenen Bürger nur appellieren, den Müll wenn möglich wieder reinzuholen oder blaue und gelbe Wertstoffsäcke zum Wertstoffhof zu bringen. Sollte die Restmülltonne voll sein, könne als Ausnahme der Müll in einer Plastiktüte neben den Reststoffbehälter gestellt werden. Die Mitarbeiter seien angewiesen, an solchen Tagen den Müll restlos mitzunehmen.

Bezirksratsherr Sandow bat darum, nicht noch einmal Umerziehungen durch Müllberge zu starten. Er war der Auffassung, dass jeder Müll, der abtransportiert werden könne auch abtransportiert werden müsse. Für erzieherische Maßnahmen gäbe es Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Abfallfahnder. Er fragte, mit welcher Begründung die Stadt es ablehne, dass Abfallbehälter im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

Herr Renneberg antwortete, dass das Straßenbild nicht beeinträchtigt werden solle.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, wie oft die Altpapiertonne geleert werde. Sie sagte, dass einige Leute das System der Abfalltrennung nicht verstehen würden. Durch Fehlwürfe landen in der Altpapiertonne unter Umständen falscher Müll. Sie wollte wissen, wer für die Entfernung des verkehrten Mülls verantwortlich sei und ob aha die Tonnen trotzdem mitnehme.

Herr Renneberg antwortete, dass die Tonnen unabhängig von der Größe wöchentlich geleert werden. Bei Fehlwürfen werde die Tonne stehengelassen und mit einem Zettel versehen, auf dem der Grund für die Nichtabholung und die Aufforderung zur Nachsortierung vermerkt sei. Er erläuterte, dass der Grundstückseigentümer für die Organisation der Abfallsammlung auf seinem Grundstück verantwortlich sei. Der Grundstückseigentümer bekomme die Aufforderung zur Nachsortierung. Sei dieser zu einer Nachsortierung nicht in der Lage, bekomme er von aha das Angebot einer Sonderentleerung. In diesem Fall komme ein Restmüllfahrzeug, da der Altpapiermüll verunreinigt sei. Die Sonderleerung sei kostenpflichtig.

Bezirksratsfrau Stock fragte, wer den blauen Sack haben wolle und ob aha ein Interesse daran habe, dass es ihn gäbe. Sie wollte wissen, wie viele Wertstoffinseln es gäbe und ob es eine Tendenz zu kleineren Müllautos gäbe. Sie schlug vor, die Hauseigentümer mittels Postwurfsendungen über die kostenlose Tonne zu informieren und im Einwohnermeldeamt Flyer zur Müllentsorgung für Neubürger zu verteilen. Sie fragte, ob es zur Entsorgung des Sperrmülls auch andere Konzepte gäbe. Sie regte unter Einbehaltung des Datenschutzes an, die Öffentlichkeit über die Sperrmüllrouten zu informieren, um in einen Kreislauf des Wiederverwertens zu kommen.

Herr Renneberg antwortete, dass sich die Nutzung der blauen Säcke nicht auf eine bestimmte Klientel beschränke. Die Gründe dafür seien vielschichtig. Er erläuterte das es im Bereich der Landeshauptstadt Hannover 290 Wertstoffinseln gäbe. Davon seien 267 mit Altpapiercontainern bestückt. Einige der verbleibenden Wertstoffinseln können aus verkehrstechnischen Gründen nicht nachgerüstet werden, weil sie zu klein seien. Im Bereich des Stadtbezirks Mitte seien alle Wertstoffinseln mit Altpapiercontainern bestückt. In der Calenberger Neustadt gäbe es vier, in Mitte fünf, in der Oststadt drei Plätze. Im Zooviertel gäbe es keine. Kleinere Müllfahrzeuge seien getestet worden, seien aber unwirtschaftlich. Sie haben eine Zuladung von 1,5 Tonnen. Ein normaler Müllwagen habe eine Zuladung von zwölf Tonnen. Der kleinere Wagen müsse zu oft zur Deponie fahren. Im Gegensatz zu früher seien die neuen Müllwagen wendiger. An der Breite habe sich nichts geändert. Die Probleme entstehen, weil der Parkraum eng gemacht werde. Es habe Straßenbildverschönerungen gegeben und die Autos seien breiter geworden. In einigen Straßen dürfen die breiten Autos normalerweise nicht geparkt werden. Bei einer Fahrbahnbreite unter drei Metern, bestehe normalerweise ein automatisches Parkverbot, weil die Straße zum Beispiel für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge passierbar sein müsse. Parkverbotsschilder seien dafür nicht erforderlich. Würde aha kleinere Fahrzeuge nutzen, liege der Bedarf bei 30 kleinen Fahrzeugen inklusive Personal. Es würden zusätzliche Gebühren in Höhe von fünf bis sechs Millionen Euro entstehen, die alle bezahlen müssten. Die Regionsversammlung habe sich deshalb für ein anderes Konzept entschieden. Kleinere Fahrzeuge werden demnach nur temporär zum Beispiel aufgrund von Baustellen eingesetzt oder solange, bis mit der jeweiligen Kommune geklärt sei, wie die Straße so ertüchtigt werden könne, dass die großen Fahrzeuge einfahren können. Sei langfristig eine Befahrbarkeit der Straße durch die großen Fahrzeuge nicht möglich, müsse für den Müll ein Sammelplatz eingerichtet werden. Der Umgang mit diesen Fragestellungen sei eine wirtschaftliche Entscheidung. Er teilte mit, dass es Info-Mappen in sehr vielen verschiedenen Sprachen gäbe. Aufgrund der Vielzahl der Sprachen sei eine Ausstattung der Bürgerämter mit Broschüren in allen Sprachen nicht möglich. Er erläuterte, dass er gegen Straßensammlungen, d.h. festen Tagen für die Sperrmüllabfuhr sei. Kleinsammler würden vorher durch die Straßen fahren und alles durchwühlen und durch die Gegend schmeißen. Seit es die Abrufautomatik gäbe, sei die Sperrmüllabfuhr leichter geworden. Bereitstellungsplätze lehnte er ab. Es handele sich nicht um eine Aufgabe von aha. Er berichtete, dass Unmengen von Sperrmüll gesammelt werde. Allein im Stadtgebiet gäbe es täglich 150 Sperrmülltermine. Zusammen mit dem Umland seien es 300 bis 350 Termine täglich. Eine Sortierung des Sperrmülls sei allein aufgrund der Menge nicht machbar. Der Müll der in den Müllwagen lande, komme als Päckchen wieder raus und sei nicht mehr verwertbar. Es müssten sonst etliche LKW mit Ladebordwand eingesetzt werden, um den Sperrmüll schonend zu einem Sammelplatz zu bringen. Es müsse hier die Frage der Finanzierbarkeit gestellt werden. Bei der Anmeldung für eine Sperrmüllabfuhr müsse angegeben werden, was abgeholt werden solle. Mittels eines Programms werde dann das Gewicht und das Volumen berechnet. Dieses Verfahren funktioniere recht zuverlässig. Es spiele eine eher untergeordnete Rolle, dass Nachbarn ihren Sperrmüll noch dazustellen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob in der Übergangsphase die Frequenz der Pflege vorübergehend erhöht werden könne. Es gäbe noch einige Standorte, an denen es schlimm aussehe. Sie wollte außerdem wissen, ob die Wertstoffinseln nicht besser eingefriedet und gekennzeichnet werden können.

Herr Renneberg bat um Benennung der betroffenen Standorte, damit zusammen mit der Straßenreinigung eine Lösung gefunden werden könne. Bezüglich der Kennzeichnung der Wertstoffinseln werde er sich noch mal Gedanken machen. Er berichtete, dass es Ende der 90er Jahre in Hannover bereits schon mal Probleme mit den Wertstoffinseln gegeben habe. Die Wertstoffinseln seien zu privaten Wertstoffhöfen vor der Haustür verkommen. Seinerzeit habe man die Altpapiercontainer von den Wertstoffinseln entfernt und auf aufgeweiteten Fußwegflächen separat aufgestellt. Das System habe besser funktioniert, sei heute aber nicht mehr gewünscht. In den letzten Monaten sei feststellbar, dass wieder jedweder Müll an den Wertstoffinseln entsorgt werde. Von gelben Müllsäcken bis zu Kühlschränken und Matratzen sei alles zu finden. Solange nur Altglascontainer auf den Wertstoffinseln stehen, sei die Gefahr geringer, dass die Leute die Insel als generellen Abladeplatz missbrauchen. Er wies darauf hin, dass die Altglascontainer der Firma Rhenus AG gehören, die den Auftrag der Dualen Systeme Deutschland AG habe, das Altglas zu entsorgen. Aha betreue und reinige lediglich die Plätze. Dadurch, dass die Wertstoffinseln sowohl von der Firma Rhenus als auch von aha genutzt werden, stelle sich die Frage, wer für den falsch abgeladenen Müll verantwortlich sei. Im Zweifelsfall sei das aha. Die Kampagne, dass lose Altpapier nicht mitzunehmen, habe bei einigen Leuten ein Bewusstsein für die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll hervorgerufen. Bis das flächendeckend der Fall sei, würde es noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Inzwischen werde der lose Papiermüll wieder mitgenommen. Aha werde weiter daran arbeiten, dass die lose Bereitstellung weiter zurückgehe.

Protokollantwort: aha hat in 2017 130 Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgreich durchgesetzt. Davon waren im Bereich der LHH 26 Stück mit Verfehlungen im Bereich Sperrabfallbereitstellungen.

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 01, Mitte
(Drucks. Nr. 0297/2018 mit 2 Anlagen)


Antrag,
1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1- 4 und lfd. Nr. 6 - 7 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der Nebenanlage der Culemannstraße Westseite zwischen Friedrichswall und Hardenbergstraße sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen. - Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit §10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

TOP 5.1.1.
Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Maßnahmen aus dem GIB-Programm zurückstellen
(Drucks. Nr. 15-0756/2018)

Bezirksratsherr Albrecht begründete die beiden Änderungsanträge seiner Fraktion. Seine Fraktion habe kurzfristig noch einen Änderungsantrag in Bezug auf die Rumannstraße eingereicht. In einem Teil der Rumannstraße habe es vor zwei Jahren einen Leitungsbau gegeben. Der Leitungsträger sei verpflichtet, die Oberfläche wiederherzurichten. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann dies in dem anderen Teil auch erforderlich sein werde. Der Leitungsträger werde ent- und die Anwohner mit den Kosten belastet. Aus den genannten Gründen gehöre die Rumannstraße nicht in das Programm. Er sagte, dass auch die CDU Anträge ohne Begründung einreiche. Es handele sich dabei aber um Änderungsanträge, die kurzfristig vor der Sitzung eingereicht werden. Anträge, die zusammen mit der Einladung versandt werden, seien anders zu bewerten. Diese Anträge müssen eine schriftliche Begründung enthalten. Er war der Meinung, dass der Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen, auf die Entscheidung des Rates zum Thema Straßenausbaubeiträge zu warten, keine Alternative darstelle. Die Entscheidung des Bundes sei maßgebend.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es hier um die konkret benannten Straßen gehe und nicht um die Grundsatzdiskussion zu den Straßenausbaubeiträgen. Die Straßenausbaubeiträge seien eine Finanzierungsgrundlage für den Straßenausbau. Mit dem Änderungsantrag der CDU werde eine Grundsteuererhöhung gefordert. Das werde in dem Antrag nur nicht deutlich gesagt. Es müsse um eine gerechte Lastenverteilung gehen und das bedeute, dass nicht nur die Mieter oder die Anlieger die Kosten tragen. Es gehe um die Frage, ob die großen Investmentfirmen oder Genossenschaften zukünftig von diesen Kosten befreit werden, wie es der Antrag zur Folge hätte, oder ob diese sich an den Kosten für die Grunderneuerung der Straßen auch weiterhin beteiligen sollen. Er hielt es für gerecht, wenn die Investmentfirmen ihren Beitrag leisten. Er war der Auffassung, dass die Verwaltung in Bezug auf die Rumannstraße im Hinblick auf die Leitungsträgerarbeiten nicht offen agiert habe. Es sei wichtig, dass die Leitungsträger ihre zu tragenden Kosten vollständig leisten und es nicht zu einer Verlagerung der Kosten auf die Anlieger komme. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass die Instandhaltung von Straßen grundsätzlich eine Aufgabe der Kommune sei. Seine Fraktion vertrete die Meinung, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft gehören. Eine Zustimmung zur Verwaltungsvorlage gegebenenfalls mit Änderungen sei eine Zustimmung zur Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS). Seine Fraktion lehne das Programm insgesamt ab. Nach der Abschaffung der STRABS könne die Verwaltung erneut in die Diskussion gehen, welche Straßen erneuert werden sollen. In Bezug auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sah er rechtliche Probleme. Die Verwaltung könne nicht gegen eine beschlossene Satzung verstoßen. Seine Fraktion werde alle Anträge ablehnen.

Bezirksratsherr Hogh war ebenfalls der Meinung, dass die Rumannstraße nicht ins Programm gehöre. Er wies auf eine Infodrucksache der Stadt Hannover hin. Die Stadt Hannover habe ausführlich und bundesweit beispielhaft detailliert dargelegt, dass sich die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechne und folglich der Erlös wesentlich höher sei als der Verwaltungsaufwand. Hierfür bedankte er sich sehr. Damit seien hoffentlich die falschen Vermutungen der Gegner*innen von Straßenausbaubeiträgen dauerhaft ausgeräumt. Dennoch würden politische und rechtliche Fragen bleiben. ln der lnnenstadt und in citynahen Vierteln werden Straßen eher saniert, da diese Bereiche mehr im Focus der Öffentlichkeit stehen. Auch Interessengemeinschaften wie z. B. die Citygemeinschaft oder der Hotel- und Gaststättenverband fordern und verlangen eine schöne lnnenstadt. In Randgebieten wie z. B. Stöcken und Vahrenheide würden Sanierungen naturgemäß später vorgenommen. Er hielt rein steuerfinanzierte Straßensanierungen daher für unsolidarisch, da die Grundsteuerzahler*innen in Stöcken die bessere und schnellere Versorgung in der City mitfinanzieren müssen. Weiter stelle sich die Frage, für wen saniert werde. Grundsätzlich werde nur saniert, wenn es die Straßen nötig haben. Sanierte Straßen würden den Wert von Grundstücken steigern. Ein Grundstück an einer asphaltierten Straße verkaufe sich besser als ein Grundstück an einer Schlaglochpiste. Der höhere Verkaufserlös gehe in die Taschen der Grundstückseigentümer Eine Umlage der Sanierungskosten auf die Grundsteuer führe dazu, dass auch Mieter*innen die Maßnahmen mitfinanzieren. Gewinne werden folglich privatisiert und Verluste solidarisiert. Gerechtigkeit gehe anders. Straßenausbeiträge seien im Mietrecht keine Modernisierungskosten und deshalb auch nicht umlagefähig. Es werde immer wieder gesagt, dass manche Grundstückeigentümer die Ausbaubeiträge nicht aufbringen können und ihr Haus verkaufen müssen. Er sagte, dass die Beiträge auf dem Grundstück lasten, ohne dass sie im Grundbuch stehen würden. Der Stadt sei deshalb ein größerer Spielraum gegeben, wenn es um Stundungen gehe. Die Stadt könne zum Beispiel warten bis der Erbfall eintrete, und dann bei den Erben kassieren. Die Stadt habe mehrfach erklärt, dass sie im Rahmen der Beitragserhebung weder direkt noch indirekt einen Verkauf von selbstgenutzten Wohnraum erzwingen werde. Er wies darauf hin, dass für Durchgangsstraßen ein kleinerer Prozentanteil geordert werde als für reine Anliegerstraßen. Es stimme also nicht, dass große Straßen den Anliegenden große Kosten verursachen. Die Belastung sei für alle Grundeigentümer*innen ungefähr gleich. Arztpraxen und Anwaltskanzleien müssen im Beitragsrecht Aufschläge zahlen, da sie einen höheren Nutzen von sanierten Straßen haben als Wohnungseigentümer*innen. Er wünschte sich, dass das Gewerbesteuerrecht genauso gerecht sein solle. Die Rechtsprechung verbiete es, Luxussanierungen abzurechnen. Nur der jeweils aktuelle Standard der Straßenbaukunst sei abrechnungsfähig. Er merkte an, dass genau überlegt werden müsse, welche Finanzierungsform für den Straßenausbau die Beste sei. Eine ideale werde es nie geben. Er war der Auffassung, dass die Straßenausbaubeiträge die am wenigsten schlechte Lösung seien. Eine Grundsteuerlösung sei unsolidarisch und unverantwortlich.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi wies darauf hin, dass sich eine Erhöhung der Grundsteuer auf die Nebenkosten auswirken werde. In Hannover würden die Nebenkosten gravierend ansteigen. Das alleine müsse abgelehnt werden.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion die Änderungsanträge der CDU ablehnen werde. In der Verwaltungsvorlage seien Straßen enthalten, auf die die STRABS nicht anwendbar sei, sondern bei denen die Stadt die Kosten alleine trage. Die Debatte um Grundsteuer und STRABS gehe über die Kompetenzen des Bezirksrates hinaus.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass er der Aufschiebung des Programms zustimmen werde. Es sei ungerecht, wenn dem Programm jetzt zugestimmt werde und die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen müssen und der Rat die STRABS später abschaffe.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass eine sachliche Beitragspflicht erst entstehe, wenn die Baumaßnahme durchgeführt sei und die Schlussrechnung der Verwaltung vorliege. Werde heute ein politischer Beschluss getroffen und im späteren Verlauf die STRABS abgeschafft, bedeute das nicht, dass trotzdem Beiträge zu entrichten seien. Zum Zeitpunkt der Vorlage der Schlussrechnung werde geprüft, ob die STRABS noch gelte oder nicht. Werde das Programm beschlossen, werde anschließend die Koordinierung durchgeführt. Es folge eine Überplanung der einzelnen Straßenquerschnitte. Anschließend werde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Frühestens 2019 werde mit dem Bau begonnen und 2020 abgeschlossen. Bis dahin könne über die STRABS diskutiert werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die im aktuellen GIB-Programm vorgesehenen Grunderneuerungen von Straßen im Stadtbezirk Mitte zurückzustellen.
Eine geplante Änderung der Grundsteuer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, würde die Möglichkeit bieten, die Kosten der Grundsanierung über die Grundsteuer auf eine breitere Basis umzulegen. Fehler bei der Klassifizierung von Straßen oder aber auch vernachlässigte laufende lnstandhaltungen, lassen Betroffene immer wieder an der Richtigkeit der umgelegten Beiträge der STRABS zweifeln.

OP 5.1.2.
Änderungsantrag zur Grunderneuerung im Bestand Drs. 0297/2018
(Drucks. Nr. 15-0959/2018)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hübner beantragte eine getrennte Abstimmung von Punkt 1 und den Punkten 2 bis 6.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt beantragte eine getrennte Abstimmung für alle Punkte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die finanzielle Beteiligung der Anlieger soll so lange ausgesetzt werden, bis eine Lösung auf Ratsebene zur Kostenbeteiligung gefunden wurde. Diese soll rückwirkend angewandt werden.
2. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Leitungsträger entsprechend ihres vertraglich zugesagten Beitrags an den Kosten der Grunderneuerung beteiligt werden.
3. Kommandaturstraße und Brandstraße: Der Querschnitt ist so zu ändern, dass beidseitig ein ausreichend breiter Fußgängerweg zu Verfügung steht. Parken auf dem Fußgängerweg soll zukünftig nicht möglich sein.
4. Radweg Culemannstraße: Die Sanierung soll zurückgestellt werden und stattdessen ein Gesamtkonzept der Radwegführung entwickelt werden, das eine durchgängige Radwegeführung vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zur Karmarschstraße sowie von dem Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg/Ihme Brücke/Gilde Parkbühne zur Karmarchstraße über die Culemannstraße beinhaltet.
5. Wolfgang-Besemer-Ufer (RW) (Punkt 1. und 2. entfällt): Die Fahrbahn soll, auf 4 m Breite (2 m für jede Fahrrichtung) ausgelegt werden.
6. Rumannstraße: Die Grunderneuerung wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird gebeten die Ergebnisse der Wiederherstellung durch die Leitungsträger und ausstehende Leitungsarbeiten dem Bezirksrat darzustellen und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

TOP 5.1.3.
Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-0962/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zuge-stimmt:
· Die Grunderneuerung im Bestand wird im Hinblick auf die Rumannstraße zurück-gestellt bis 2021, damit die Leistungsträger alle anfallenden Arbeiten bis dahin vor-nehmen und die Straße unter Übernahme aller Kosten durch die Leistungsträger bis dahin wiederhergestellt wird.
· Im Jahr 2021 erfolgt dann nach Abschluss aller Arbeiten eine erneute Begutachtung der Rumannstraße im Hinblick auf die Grunderneuerungsbedürftigkeit.



TOP 5.1.4.
Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0966/2018)

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob es auch einen Änderungsantrag der FDP gäbe und dieser auch verlesen werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass es keinen Änderungsantrag seiner Fraktion gäbe. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass seine Fraktion Die STRABS grundsätzlich ablehne.

Bezirksratsherr Dr. Feil wies darauf hin, dass ein kleiner Teil der Rumannstraße sanierungsbedürftig sei. Es müsse genau geguckt werden, was die Leitungsträger leisten können und zu was sie verpflichtet seien. Außerdem sei zu klären, ob noch weitere Leitungsarbeiten notwendig seien. Die Rumannstraße solle nicht von vorneherein aus dem Programm genommen werden. Er hielt es nicht für akzeptabel, dauerhaft auf dem kleinen Teil Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig fahren zu lassen. Es müsse geguckt werden, ob nach Wiederherstellung der Oberfläche durch den Leitungsträger Fahrradfahrer wieder auf der Fahrbahn fahren können. Ein Sanierungsbedarf eines Teils der Rumannstraße sei grundsätzlich vorhanden.

Frau Holthaus-Voßgröne teilte mit, dass es in der Rumannstraße ein Provisorium gäbe, das noch in diesem Jahr auf Kosten der Leitungsträger wiederhergestellt werden solle. Die Wiederherstellung sei unabhängig von der Erneuerung. Sie wies darauf hin, dass grundsätzlich bei jeder Erneuerung bei sämtlichen Leitungsträgern abgefragt werde, ob ein Leitungsbau notwendig sei. Der Leitungsbau werde dann koordiniert vor der Erneuerung umgesetzt. Nach ihrem Kenntnisstand sei für die Rumannstraße ein weiterer Leitungsbau nicht angekündigt.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, was der Leitungsträger an Leistungen zu erbringen habe, wenn die Verwaltung ihn von der Absicht, die Straße zu erneuern, in Kenntnis setze. Nach seinen Informationen sei der Leitungsbau auch in dem anderen Teil der Rumannstraße erforderlich. Er wollte wissen, wie hoch der Anteil des Leistungsträgers an der Wiederherstellung der Oberfläche sei. Er ging davon aus, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt werden müsse. Er hatte den Eindruck, dass der Leitungsträger abwarte, wie der Rat entscheide, um die Wiederherstellungskosten zu sparen. Nehme man die Rumannstraße ganz aus dem Programm müsse der Leitungsträger für die Wiederherstellung aufkommen. Er meinte, dass die Wiederherstellung von Gosse zu Gosse zu erfolgen habe.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass die Größe der Aufbruchsfläche, die der Leitungsbauer für seine Arbeiten benötige, entscheidend sei. Die Wiederherstellung betreffe nicht die gesamte Fahrbahnbreite von Gosse zu Gosse, sondern lediglich die Aufbruchsfläche. Grundlage sei die „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A)“. Entsprechend der ZTV A gäbe es neben der Aufbruchsfläche noch eine Restbreite, die mit herzustellen sei. Die Restbreite betrage 15 Zentimeter auf jeder Seite. Betrage die Aufbruchsfläche 50 Zentimeter resultiere daraus eine Wiederherstellungsfläche von 80 Zentimetern.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass in der Rumannstraße Kopfsteinpflaster liege. Er war der Auffassung, dass die Straße technisch einwandfrei nur dann wiederhergestellt werden könne, wenn die komplette Straßenbreite wiederhergestellt werde.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass die Verwaltung sich zusammen mit den Leitungsträgern an die Regelungen in der ZTV A halte. Die Regelungen seien wie von ihr berichtet. Die Wiederherstellung nach dem Regelwerk bedeute, dass ein gleichwertiger Zustand realisiert werden müsse. Sie erläuterte, dass aber jeder Aufbruch zu einer Schwächung des Straßenaufbaus führe, selbst wenn eine gleichwertige Wiederherstellung des Aufbruchs erfolge.

Bezirksratsherr Baathe erwartete bei dem Aufbruch einer Kopfsteinpflasterstraße grundsätzlich die Wiederherstellung über die gesamte Fahrbahnbreite, um eine Bogenspannung zu erreichen. Bei Brücken könne man auch nicht einfach die Oberfläche von den Pfeilern getrennt betrachten.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass das Regelwerk der ZTV A auch für Pflasterstraßen gelte. Bögen, die eine Pflasterstraße halten, gäbe es nicht. Beim Brückenbau möge es das gäben, beim Straßenbau aber nicht. Eine Pflasterstraße nehme nicht über irgendeine Bogenwirkung Kräfte auf, sondern vielmehr über den Straßenaufbau an sich. Der Unterbau müsse tragfähig sein. Darauf liege dann die Pflasterschicht.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass laut Aussage der Anwohner der Teil der Rumannstraße von der Eichstraße bis zur Litfaßsäule durch den Leitungsträger komplett neu gemacht worden sei. Aus diesem Grund habe seine Fraktion den Änderungsantrag gestellt.

Frau Holthaus-Voßgröne konnte sich allenfalls vorstellen, dass die Wiederherstellung von Gosse zu Gosse aus Unterhaltungsgeldern gezahlt worden sei, soweit es sich nicht um die Aufbruchsfläche handele.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Die Rumannstraße, siehe lfd. Nr. 7 der Anlage 1 zur DS 0297/2018, wird ersatzlos gestrichen.

Es folgt die Abstimmung zur DS Nr. 15-0756/2018.
4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Es folgt die Abstimmung zur DS Nr. 15-0959/2018.
Pkt 1: 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt 2: 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt 3: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt 4: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt 5: 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt 6: 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

Es folgt die Abstimmung zur DS Nr. 15-0962/2018.
5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 15-0966/2018.
5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Es folgte die Abstimmung zur DS 0297/2018.
9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.2.
Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass seine Fraktion einen Antrag gestellt habe, alle bisherigen Verfahrensschritte in Bezug auf die Steintorbebauung ersatzlos zu streichen. Er begrüßte die Bürgerbeteiligung. Diese müsse unbedingt ergebnisoffen sein. Er vermisste eine Beteiligung des Bezirksrates. Der Bezirksrat werde in der Drucksache nicht ausdrücklich erwähnt. Er wies darauf hin, dass seine Fraktion die Option des D-Tunnel-Baus aufrechterhalten möchte. Für eine mögliche Bebauung des Steintorplatzes fehle es nur noch an einem Satzungsbeschluss des Rates. 2015 habe der Stadtbaurat persönlich erläutert, dass es um eine Wohnnutzung auf dem Steintorplatz gehe. In der später vorgelegten Drucksache sei keine einzige Wohnung für den gesamten Platz vorgeschrieben worden. Die Politik sei von der Verwaltung aufs Übelste in die Irre geführt worden. Er teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Er bat um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion. Nur wenn alle Verfahrensschritte aufgehoben werden, sei eine Bürgerbeteiligung redlich.

Antrag,
dem in der Anlage 3 dargestellten "Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz" nebst avisierter Zeitschiene (Anlage 4) zuzustimmen und das aufgezeigte Beteiligungsverfahren einzuleiten.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 5.3.
Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen, das in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen
1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.
3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.
4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.
6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.
7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.

TOP 5.3.1.
Änderungsantrag zur DS 0492/2018 Unterkünfte für Obdachlose/Lammstraße
(Drucks. Nr. 15-0755/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Das derzeitige Flüchtlingswohnheim, Lammstraße 3, wird ausschließlich mit obdachlosen Frauen bzw. obdachlosen Frauen mit Kindern belegt.


TOP 5.3.2.
Änderungsantrag zur DS 0492/2018 Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0961/2018)

Bezirksratsfrau Altunok begründete den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt beantragte getrennte Abstimmung der Punkte des Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung zum einstimmigen Beschluss des Bezirksrates zur Unterbringung von Frauen in der Lammstraße zur Kenntnis genommen worden sei. Es bestehe die Sorge, dass zu wenig Unterkünfte für Frauen vorgehalten werden. Nach den Recherchen seiner Fraktion bestehe ein weitaus größerer Bedarf an Unterkunftsplätzen zur Unterbringung von obdachlosen Frauen, als es von der Verwaltung in der Antwort auf den Beschluss dargelegt wurde. Vor diesem Hintergrund habe seine Fraktion den Änderungsantrag gestellt und fordere die Verwaltung damit auf, ihr Handeln zu überdenken. In Bezug auf den Änderungsantrag der SPD sei man in Bezug auf den ersten Punkt in Sorge, dass bei kleinen Unterkünften mit nur zehn Plätzen eine soziale Betreuung aufgrund des hohen Aufwandes nicht umsetzbar sei. Es gäbe gerade im Stadtbezirk Mitte bereits vorhandene Beratungsstellen, an die sich der Personenkreis wenden könne. Er ging davon aus, dass die Verwaltung in Bezug auf die anderen beiden Punkte mitteilen werde, dass bereits so gearbeitet werde. Er hielt es dennoch für richtig, diese Punkte ausdrücklich einzufordern.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, anhand welcher Quellen festgestellt worden sei, dass die Plätze für Frauen nicht ausreichend seien.

Bezirksratsherr Albrecht antwortete, dass seine Fraktion mit obdachlosen Frauen gesprochen habe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es für Mitte keine separate Unterkunft für Frauen gäbe. Die Unterkunft für Frauen und Frauen mit Kindern in der Langensalzastraße befinde sich in der Südstadt an der Grenze zum Stadtbezirk Mitte und halte 60 Plätze vor. Es sei gesagt worden, dass der Grundriss des Gebäudes eine ausreichende Anzahl von Einzelzimmern und wohnungsähnliche Zimmeraufteilungen biete. In räumlich enger Nähe zu sozialer Betreuung gäbe es jedoch keine Unterkunft für Frauen. Eine räumliche Nähe könne eine separate soziale Betreuung in der Unterkunft entbehrlich machen. Die Lammstraße sei gut geeignet für alleinstehende Frauen. Bei den obdachlosen Frauen mit Kindern handele es sich häufig um junge Frauen, deren Betreuung in der Langensalzastraße gut sichergestellt werden könne.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die Drucksache vergleichsweise ehrlich sei, indem sie enthalte, dass 550 neue Plätze zur Unterbringung geschaffen werden müssen, der Wohnungsmarkt in Hannover im Segment der preiswerten Wohnungen insbesondere für Einzelpersonen und für große Familien angespannt sei und die Vermittlungsquote jährlich sinke. Jemand der seine Wohnung aufgrund von Mietschulen verliere, bekomme bei den größeren Wohnungsunternehmen i.d.R. keinen Mietvertrag mehr. Jahre lang sei versäumt worden, im Bereich des bezahlbaren Wohnraums aktiv zu agieren. Die Zahl der Belegrechtswohnungen hätte zum Beispiel deutlich erhöht werden und Unterkunftsplätze geschaffen werden müssen. Seit 2007 sei bekannt gewesen, dass die Freizügigkeit ab dem Jahr 2014 europaweit gelten werde. Die Verwaltung sei der Meinung gewesen, dass der Sickereffekt alles regeln werde. Inzwischen spreche man nicht nur von den „klassischen“ Obdachlosen, sondern auch von vielen Menschen, die in bescheidenen Verhältnissen

gelebt haben und aus ihren Wohnungen gedrängt worden seien. Er hielt es für richtig, dass dies in der Drucksache endlich mal Erwähnung finde. Die Schaffung der Plätze sei ebenfalls richtig. Es dürfen aber keine Plätze geschaffen werden, die allenfalls der Abschreckung dienen. Es gehe um die Menschenwürde derjenigen, die am wenigsten Unterstützung haben und am meisten auf Hilfe angewiesen seien. Es sei wichtig, menschenwürdige Rahmenbedingungen zu schaffen.

Bezirksratsherr Sandow bezog sich auf den beschlossenen Initiativantrag der CDU, den die Verwaltung abgelehnt habe. Er fragte die Verwaltung, mit welchem Recht der Antrag des Bezirksrates durch eine Verwaltungsentscheidung abgelehnt worden sei. Nach dem Kommunalverfassungsgesetz gäbe es dazu keine Grundlage. Es gäbe allenfalls die Überprüfungsmöglichkeit durch die Kommunalaufsicht.

Herr Lüdtke antwortete, dass die Verwaltung den interfraktionellen Antrag nicht abgelehnt habe, sondern eine Stellungnahme abgegeben habe, die anders ausfalle als beantragt.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass ein Antrag gestellt wurde, der nicht allein in den Bereich der Entscheidungen des Bezirksrates falle. Der Bezirksrat habe einen Vorschlag gemacht und die Verwaltung habe das negativ beschieden. In diesem Fall habe seine Fraktion entschieden, dass die Sichtweise der Verwaltung nicht annehmbar, sondern eine andere Handhabung erforderlich sei. Deshalb sei der Änderungsantrag gestellt worden. Er wies darauf hin, dass der Bezirksrat in wenigen Bereichen eine Entscheidungshoheit habe.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es im Kommunalverfassungsgesetz ein vorgesehenes Verfahren dafür gäbe, wenn die Verwaltung bestimmte Beschlüsse der Bezirksräte nicht umsetzen wolle. In den §§ 93 und 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz sei vorgegeben, in welchen Fragen die Bezirksräte Entscheidungs- oder Anhörungsrechte haben. Im vorliegenden Fall sei eine Entscheidung getroffen worden. Halte die Verwaltung die Entscheidung für rechtswidrig, müsse sie den Beschluss der Kommunalaufsicht zur Überprüfung vorlegen. Das sei nicht geschehen. Er fragte sich daher, mit welchem Recht eine Entscheidung des Bezirksrates einfach einkassiert werde. Er bat um eine Stellungnahme zum Protokoll.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Verwaltung gegen den Beschluss gehandelt habe. Zwei Tage nach dem Beschluss seien Männer in die Unterkunft eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine Antwort der Verwaltung gegeben.

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob es nicht der richtige Weg sei, auf Ratsebene weiter zu diskutieren und abzustimmen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bat ebenfalls um eine akzeptable Antwort zum Protokoll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zugestimmt:
· In jeder Obdachlosenunterkunft (zumindest im Stadtbezirk Mitte), für welche mindestens 10 Plätze vorgesehen sind, wird eine feste soziale Betreuung rund um die Uhr durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Fachpersonal sichergestellt;
· für jede Person, die in den Unterkünften untergebracht wird, wird ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sichergestellt, u.a. dadurch, dass für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird und auch die Sanitäreinrichtungen die Privat- und Intimsphäre achten und schützen;
· in jeder Obdachlosenunterkunft wird die persönliche Sicherheit der obdachlosen Mitmenschen durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheitsfachpersonal sichergestellt;

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 15-0755/2018.
11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 15-0961/2018.
Pkt. 1: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Pkt. 2: Einstimmig
Pkt. 3: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

Es folgte die Abstimmung zur DS Nr. 0492/2018.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Protokollantwort: Bei der Drucksache Nr. 15-0555/2018 „Unterbringung wohnungs-/obdachloser Frauen und Mädchen“ handelt es sich um einen Initiativantrag des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 3 NKomVG und § 12 der Hauptsatzung. Der gesetzlichen Regelung folgend kann der Bezirksrat in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben. Über Vorschläge muss das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden. Den gesetzlichen Anforderungen wurde durch die Entscheidung der Verwaltung mit der Drucksache Nr. 15-0555/2018 S1 Rechnung getragen.
Die Aufgaben des Stadtbezirksrates sind in § 93 NKomVG und § 9 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover geregelt. Bei den dort beschriebenen Aufgaben besteht eine Entscheidungsbefugnis des Stadtbezirksrates. Trifft der Stadtbezirksrat im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis einen Beschluss, den die Verwaltung für rechtswidrig hält, ist die Kommunalaufsicht gem. § 173 NKomVG einzuschalten. Das Anrufen der Kommunalaufsicht beschränkt sich auf Fragestellungen, die in die Entscheidungsrechte des Bezirksrates eingreifen.
Das Vorgehen der Verwaltung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat nicht in die Entscheidungsrechte des Bezirksrates eingegriffen, sondern vielmehr eine Entscheidung bezüglich des vom Bezirksrat nach § 94 Abs. 3 NKomVG und § 12 der Hauptsatzung ausgeübten Vorschlags getroffen.
TOP 5.4.
Bebauungsplan Nr. 1859 im Vereinfachten Verfahren - Joachimstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0766/2018 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt

TOP 5.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass Sie die Drucksache in die Fraktion ziehe.

Bezirksratsherr Sandow fühlte sich an die Uhlemeyerstraße und die Eilenriedeklinik erinnert. Es gäbe hier einen komplett bebauten Baublock, der von einem allgemeinen Wohngebiet in ein Kerngebiet nach der Baunutzungsverordnung umgewandelt werden solle. Wohnraum werde in Hannover so dringend benötigt wie selten zuvor. Es stelle sich die Frage, ob neue Gebäude geschaffen werden sollen oder ob die bestehenden Gebäude nicht dem geltenden Baurecht entsprechen und die Baurechtswidrigkeit im Nachhinein legalisiert werden solle. Er fragte, ob es einen Investor gäbe, der in dem Bereich ein größeres Vorhaben plane.

Frau Roth antwortete, dass der Bereich zurzeit als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sei, in dem aber fast nur eine gewerbliche Nutzung stattfinde. Neben anderer gewerblicher Nutzung befinde sich der Verwaltungssitz der Wohnungsgenossenschaft Hannover-Herrenhausen in dem Bereich. Im Unterschied zur Uhlemeyerstraße sei die gewerbliche Nutzung bei Aufstellung des derzeit geltenden Planes bereits vorhanden gewesen. Die Änderung des Planes diene dazu, dass sich die heutige etablierte gewerbliche Nutzung in geringem Umfang weiterentwickeln könne. Ein neuer Investor sei nicht vorhanden. Es werde keine großbaulichen Veränderungen geben. Die Lage des Grundstücks an dem Kreuzungsbereich Königsworther Platz, der einer der verkehrsreichsten Plätze in Hannover sei, mache eine Wohnnutzung schwieriger. Aus Sicht der Verwaltung sei die gewerbliche Nutzung besser geeignet und soll mit dem Planungsrecht abgesichert werden. Ein Kerngebiet lasse in einem geringen Umfang auch Wohnen zu.

Bezirksratsfrau Altunok verstand die Argumentation nicht. Gegenüber von dem Gebäude über der Bäckerei und direkt neben dem Gebäude sei Wohnen erlaubt.

Frau Roth antwortete, dass es einen Unterschied ausmache, wenn es um Wohnungen direkt Richtung Königsworther Platz gehe. Wohnen im Umfang von ca. 20 % sei in einem Kerngebiet auch möglich. Aufgrund der größeren Lautstärke in den unteren Stockwerken soll Wohnen erst ab dem dritten Geschoss erlaubt sein. Die Verwaltung von der Wohnungsgenossenschaft sei ein reines Verwaltungsgebäude, dessen Nutzung dort so bleiben soll. Es handele sich nicht um eine Nutzung, die in ein reines Wohngebiet gehöre, sondern eher in ein Geschäftsgebiet. Eine Umwandlung des Bereichs in ein Kerngebiet soll eine Weiterentwicklung möglich machen.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die WGH-Herrenhausen bereits dabei sei, das Gebäude zu sanieren. Er ging davon aus, dass das Gebäude bisher unter Bestandsschutz gestanden habe, so dass nichts dran geändert werden könne, wenn ein Bebauungsplan komme, der ein allgemeines Wohngebiet vorsehe. Werde das Gebäude jetzt komplett umgebaut, müsse es dem aktuellen Baurecht entsprechen, was offensichtlich nicht der Fall zu sein scheine. Er fragte, ob der Bebauungsplan deshalb jetzt so geändert werden solle, dass das Bauvorhaben der WGH baurechtsmäßig werde.

Frau Roth verneinte die Frage. Das Gebäude sei baurechtsmäßig, werde rechtskonform genutzt und habe Bestandsschutz. Bei den Baumaßnahmen, die geplant seien, handele es sich um Sanierungsarbeiten und eine kleinteilige Erweiterung. Sie bot an im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung etwas zu dem Vorhaben zu sagen. Die WGH werde das Vorhaben der Presse vorstellen. Dem könne im Bezirksrat nicht vorgegriffen werden. Bei dem Vorhaben handele es sich nicht um einen vollständigen Umbau, einen Abriss oder einen Neubau. Die Genehmigung, die jetzt erteilt werde, erfolge auf Grundlage des derzeit geltenden Planungsrechts.

Bezirksratsherr Hübner fragte, ob erwogen wurde, das Planungsrecht nur für das WGH-Gebäude und nicht für den ganzen Block zu ändern. Sollte eine Vorstellung in der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil erfolgen, müsse sichergestellt werden, dass die Abstimmung auch erst danach erfolge.

Frau Stricks wies darauf hin, dass bei der Abstimmung die Öffentlichkeit hergestellt sein müsse.

Bezirksratsherr Baathe fragte, warum manche Drucksachen nicht im Sitzungsmanagement zu sehen seien. Er meinte, dass die auf der Tagesordnung stehenden Drucksachen abrufbar sein müssen.

Frau Stricks entschuldigte sich dafür und sagte eine Klärung zu.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass in Anlage 2 der Drucksache eine Gefahrenerforschung wegen Kampfmittelverdachts empfohlen werde. Er fragte, ob das nicht zwingend vorgeschrieben sei oder ob das freiwillig sei. Unter Punkt 4 der Anlage stehe, dass der Stadt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten entstehen. Das sei nicht korrekt, da die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Gremienlauf Kosten verursachen.

Frau Roth sagte, dass mit Kosten Infrastrukturkosten gemeint seien. Kosten, die durch das laufende Geschäft der Verwaltung entstehen, werden in den Bebauungsplänen nie aufgeführt. Sie erläuterte, dass bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Verdachtsmomente in Bezug auf Altlasten und Kampfmittel aufgezeigt werden. In der Regel erfolge eine Altlastensanierung zusammen mit der Kampfmittelbeseitigung. In manchen Bereichen gäbe es keine Verdachtsmomente und es könne auf eine Kampfmittelsondierung verzichtet werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke erzählte, dass er vor kurzem einen Bauantrag von der Stadt genehmigt bekommen habe, in der er aufgefordert worden sei, dass er das durchführen müsse. Dadurch entstehen hohe Kosten. Er wunderte sich daher, dass in Bezug auf die vorliegende Drucksache nur eine Empfehlung ausgesprochen werde.

Frau Roth antwortete, dass es sich in der Regel um eine Verpflichtung handele. Möglicherweise sei hier eine falsche Formulierung gewählt worden. Sie sagte, dass sie sich die Stellungnahme nochmal ansehen werde und beim nächsten Mal berichten werde. Der Bebauungsplan sei nicht nur für das WGH-Gebäude erstellt worden, da der Bereich in Bezug auf die Entwicklung, die Potentiale und die Rahmenbedingungen als Gesamtheit betrachtet werden müsse. Die Verwaltung habe für den Bereich nicht das Potential für ein allgemeines Wohngebiet gesehen. Sie schlug vor, dass Vorhaben im nächsten Interkreis vorzustellen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass laut Drucksache in dem Plangebiet keine baulichen Veränderungen geplant seien. Er wies darauf hin, dass bei der WGH bereits bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

Frau Roth antwortete, dass damit keine erheblichen baulichen Veränderungen gemeint seien. Zum bisherigen Erscheinungsbild werde es durch die baulichen Maßnahmen kaum Unterschiede geben.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 384, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen



TOP 5.6.
Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow teilte mit, dass er die Drucksache in die Fraktion ziehe. Die Drucksache sei nicht zusammen mit der Einladung versandt worden. Die Vorbereitungszeit habe nicht ausgereicht.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der Produktionsküche im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt 1.655.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 6.1.
Bebauungsplan Nr. 22, 2. Änd. Vereinfachtes Verfahren - Schmiedestraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0648/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordellen entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 6.2.
Bebauungsplan im Vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änd. - Osterstraße Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0675/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos und Wettbüros entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 6.3.
Nordausgang Passerelle / Raschplatz – Rückbau einer Treppenanlage
(Drucks. Nr. 15-0836/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow wies auf den Antrag seiner Fraktion zu diesem Thema hin. Er sprach sich für die schnellstmögliche Wiederherstellung der Treppe aus, da sie intensiv genutzt werde. Die vorliegende Drucksache habe genau das Gegenteil zum Inhalt. Seine Fraktion werde die Drucksache daher ablehnen.

Antrag,
dem Rückbau der Treppenanlage am Nordausgang der Passerelle / Raschplatz, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit §10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates



TOP 7.1.
Zuwendung für Accademia di Ipazia e.V.
(Drucks. Nr. 15-0954/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Accademia di Ipazia e.V. erhält für das Projekt „6. Festival der Philosophie“ eine Zuwendung in Höhe von 600,00 €.

Einstimmig

TOP 7.2.
Zuwendung für die BSW Fotogruppe Hannover
(Drucks. Nr. 15-0955/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die BSW Fotogruppe Hannover erhält für das Projekt „Bilaterales Austauschprojekt Fotoklub Minsk und Fotogruppe in Hannover“ eine Zuwendung in Höhe von 300,00 €.

Einstimmig

TOP 7.3.
Zuwendung für den SSC Adlerhorst von 1965 e.V
(Drucks. Nr. 15-0956/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der SSC Adlerhorst von 1965 e.V. erhält für das Projekt „Sicherheit und Qualität für die Trainings- und Sportwaffen“ eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 €.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.4.
Zuwendung für die Ev.-luth. Gartenkirche St. Marien
(Drucks. Nr. 15-0958/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die ev.-luth. Gartenkirche St. Marien. erhält für das Projekt „Errichtung einer Krippengruppe im Kindergarten Baumstraße“ eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 €.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.5.
Zuwendung für die ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V.
(Drucks. Nr. 15-0957/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. erhält für das Projekt „Erneuerung von Spielgeräten auf dem Außengelände/Innenhof“ eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 €.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.
Mitteilungen
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch erinnerte an den Termin am Mittwoch um 18 Uhr bei der Zentralen Beratungsstelle.

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Göttler wies auf die Einladung des Stadtteilzentrums Lister Turm zum 120jährigen Jubiläum am 28.04.2018 um 19 Uhr hin. Sie teilte mit, dass die Bürgerbeteiligung auf dem Weißekreuzplatz und dem Andreas-Hermes-Platz abgeschlossen sei. Die Ergebnisse werden am 06.06.2018 im Pavillon vorgestellt. Eine Einladung werde noch zugesandt. In der Sondersitzung im März sei darum gebeten worden, Hundetütenspender auf dem Weißekreuzplatz aufzustellen. Mittlerweise gäbe es dort zwei neue Hundetütenspender. Als Pate stehe der Spielzeugladen Fridolin zur Verfügung. Finanziert werden die Hundetüten aus Mitteln des Stadtbezirksmanagements Mitte. Ebenfalls in der Sondersitzung wurde angeregt, über Schließfächer für Obdachlose im öffentlichen Raum nachzudenken. Sie habe diesbezüglich mit dem Fachbereich Tiefbau gesprochen. Der Fachbereich Tiefbau habe bezüglich der Fläche einen Vorschlag unterbreitet. Es fehle noch ein Betreiber. Sie wollte das am Mittwoch bei dem Termin in der Zentralen Beratungsstelle ansprechen. Sie informierte darüber, dass es im Bezirk zwei Bürgerbeteiligungen zum Thema altersgerechte Quartiersentwicklung gäbe. Federführend sei der Fachbereich Senioren. Im Zooviertel habe es eine Auftaktveranstaltung am 28.02.2018 und in der Calenberger Neustadt am 11.04.2018 gegeben. Im Zooviertel soll eine Postkartenaktion gestartet werden. Das Friedrich-Rittelmeyer-Haus sorge für eine Verteilung der Postkarten auf dem Wochenmarkt, der dienstags und samstags stattfinde. Im Rahmen des europäischen Nachbarschaftsfestes am 25.05.2018 werde im Friedrich-Rittelmeyer-Haus ein Wunschbaum aufgehängt werden, auf dem die Gäste ihre Zukunftswünsche notieren können. In der Calenberger Neustadt sei die Johann-obst-Wagenersche Stiftung das Pendant zum Friedrich-Rittelmeyer-Haus.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi berichtete, dass es im Vorfeld ein Treffen mit den Familienbildungsstätten und dem Seniorenbeirat gegeben habe, um die Bedarfe zu ermitteln. Die Calenberger Neustadt werde häufig nicht so wahrgenommen. Weitere Treffen seien geplant.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, wo sich die Fläche für die Schließfächer befinde und wie das gestaltet werden solle.

Frau Göttler antwortete, dass eine Fläche unterhalb der Hochstraße Berliner Allee in Frage käme. Nach ersten Planungen sollen die Schließfächer in etwa so aussehen wie die im Bahnhof.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob sie bezüglich der Bürgerbeteiligungen Informationen bekommen könne oder ob auf hannover.de etwas eingestellt sei.

Frau Göttler antwortete, dass die Bürgerbeteiligungen angelaufen, aber noch keine Ergebnisse vorhanden seien. Derzeit würden die Befragungen noch laufen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass bei der Bürgerbeteiligung zum Weißekreuzplatz darüber informiert worden sei, wann die Bürgerbeteiligung stattfinden werde. Sie vermisste diese Informationen für die jetzt angelaufenen Bürgerbeteiligungen.

Frau Göttler wiederholte, dass es im Zooviertel am 28.02.2018 eine Auftaktveranstaltung mit Akteuren vor Ort gegeben habe. Als Folge der Auftaktveranstaltung werde es jetzt die Postkartenaktion geben. Die nächste Veranstaltung finde erst im Rahmen des Nachbarschaftstages am 25.05.2018 im Friedrich-Rittelmeyer-Haus statt.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass der Bezirksrat nicht federführend sei. Die Initiatoren seien die Akteure vor Ort. Dadurch dass Frau Göttler und Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi an den Veranstaltungen teilnehmen, sei der Informationsfluss sichergestellt. Der Bezirksrat sei an der Ideengebung aber nicht maßgeblich beteiligt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass auf der Karte dazu eingeladen werde mitzumachen.

Frau Göttler antwortete, dass es dabei um die Befragung auf den Marktplätzen gehe.

Bezirksratsherr Albrecht hätte sich gewünscht, dass über den Termin am 28.02.2018 vorher informiert worden wäre. Einige Mitglieder des Bezirksrates seien angesprochen worden und nicht sprachfähig gewesen.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 10.1.1.
Postbank-Hochhaus Goseriede
(Drucks. Nr. 15-0365/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, parallel zur Bebauungsplanung ein Verkehrskonzept zur Anbindung des neuen Quartiers zu erstellen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 10.1.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-0365/2018 Postbank-Hochhaus Goseriede
(Drucks. Nr. 15-0963/2018)

Bezirksratsherr Albrecht begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke beantragte bei dem Antrag der SPD-Fraktion um Einzelabstimmung bei Punkt 3. Die Punkte 1,2 und 4 können zusammen abgestimmt werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zugestimmt:
· Die Versorgung mit bedarfsdeckenden Betreuungsplätzen Ü3 und U3 im Bereich der zu bebauenden Fläche wird entsprechend vorgesehen und mit Erweiterungskapazitäten großzügig verpflichtend gebaut.
· Spielplätze werden im bedarfsdeckenden Umfang für unter sechsjährige und ältere Kinder vorgesehen
· Es wird sichergestellt, dass auf Dauer 30 % der geplanten möglichst kleinteiligen Wohneinheiten mit mind. 30 % der Wohnfläche als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden; darüber hinaus werden behinderten- und rollstuhlgerechte Wohnungen in ausreichendem Maße vorgesehen.
· Es wird ein Verkehrskonzept erstellt, das dem Bevölkerungszuwachs in diesem Bereich Rechnung trägt, ausreichend Stellplätze und insbesondere auch die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (Elektromobilität, Carsharing, Fahrrad) vorsieht.
Pkt. 1, 2, 4: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Pkt. 3: 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Einrichtung eines Modellversuchs "Bike Flash"
(Drucks. Nr. 15-0746/2018)

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass sie den Antrag in die Fraktion ziehe.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Kreuzung im Stadtbezirk zu benennen und an dieser einen sogenannten „Bike Flash“ als Modellversuch zu installieren.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.2.
Homepage des Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-0747/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die seit dem 18.12.2017 wieder bestehende Möglichkeit, auch ohne Termin sein Anliegen im Bürgeramt Aegi zu klären, auf der Homepage zu veröffentlichen.

Einstimmig

TOP 10.2.3.
Parken für free-floating-carsharing Fahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-0748/2018)

Bezirksratsherr Hübner teilte mit, dass er den Antrag in die Fraktion ziehe.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Parken auf öffentlichen Stellflächen für Fahrzeuge von free-floating-carsharing-Anbietern gebührenfrei und ohne Einhaltung der Höchstparkdauer zu ermöglichen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 10.2.4.
Haltegriffe für Fahrradfahrende beheizen
(Drucks. Nr. 15-0749/2018)

Bezirksratsherr Albrecht zog den Antrag zurück. Es habe sich um einen Aprilscherz gehandelt.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sämtliche Haltegriffe für Radfahrende im Stadtbezirk Mitte zu beheizen. Die in den Fußgängerbereichen montierten Griffe (z.B. Brühlstraße Ecke Otto-Brenner-Straße) sind von der Heizung auszuschließen.

Zurückgezogen

TOP 10.2.5.
Internetpräsenz der städtischen Museen
(Drucks. Nr. 15-0750/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den städtischen Museen eine eigenständige Internetpräsenz (Homepage) zu ermöglichen. Diese soll mit „hannover.de“ verlinkt sein.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.6.
Stadtteil-PKS
(Drucks. Nr. 15-0754/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stadtteilbezogen für den Stadtbezirk zu veröffentlichen.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Massive Erhöhung der Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0760/2018)

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Anzahl der Belegrechtswohnungen Ende des letzten Jahrhunderts bei 33.000 gelegen habe. Die Anzahl sei auf jetzt unter 19.000 Wohnungen gesunken. Die Tendenz sei weiter fallend. Von den Belegrechtswohnungen, die es zum Beispiel im Zooviertel gegeben habe, sei keine mehr übrig. Seine Fraktion wolle, dass mindestens das Maß vom Ende des letzten Jahrhunderts wieder erreicht werde.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt teilte mit, dass sie den Antrag in die Fraktion ziehe.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi berichtete, dass es in Hannover Mitte momentan 441 Belegrechtswohnungen gäbe. Davon seien 40 Wohnungen in der Johann-Jobst-Wagenerschen-Stiftung. Es habe sich nichts zum Positiven verändert, auch wenn die Verwaltung bei Neubauten immer auf die 25 % sozialen Wohnungsbaus verweise. Sie werde dem Antrag zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt das Ansinnen für richtig. Er sah aber Probleme in der praktischen Umsetzung. Es müsse entweder neugebaut werden oder die Wohnungen müssten konfisziert werden. Seine Fraktion werde den Antrag deshalb ablehnen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Anzahl der Belegrechtswohnungen in allen Stadtteilen des Stadtbezirks Mitte mindestens auf den städtischen Durchschnitt anzuheben.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.2.
Aufhebung der Radfahrberechtigung auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße
(Drucks. Nr. 15-0761/2018)

Bezirksratsherr Baathe zog den Antrag in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass sie alle Anträge der SPD-Fraktion in die Fraktion ziehen wolle. Sie würde sich freuen, wenn bis zum nächsten Mal eine schriftliche Begründung vorliegen würde.

Bezirksratsherr Baathe hielt die Vorgehensweise nicht für fair.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi wies darauf hin, dass die Anträge dann wieder auf die Tagesordnung kommen und die nächste Tagesordnung wieder so lang werden würde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass es ein satzungsgemäßes Recht gäbe, Anträge in die Fraktion zu ziehen, um gegebenenfalls noch offene Fragen zu klären.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass es keinen Sinn mache, den Antrag bezüglich der Damen von Messina in die Fraktion zu ziehen, wenn über die Verwaltungsvorlage zu dem Thema vorhin schon abgestimmt worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch verwies erneut auf das satzungsgemäße Recht.

Bezirksratsfrau Altunok verwies darauf, dass es zu Beginn der Sitzung eine Einigung darüber gegeben habe, für diese Sitzung auf eine schriftliche Begründung zu verzichten und die Anträge zu behandeln. Die Anträge jetzt in die Fraktion zu ziehen sei unfair.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es das Recht eines jeden Mitglieds des Bezirksrates und einer jeden Faktion sei, die politische Kultur kaputt zu machen. Es sei der Antrag auf Vertagung der Drucksachen unter TOP 10.3.3. bis 10.3.6. gestellt worden. Über jeden Antrag müsse ordnungsgemäß abgestimmt werden. Das gelte auch für den Antrag, eine Drucksache in die Fraktion zu ziehen. Diesen Begriff gäbe es in der Geschäftsordnung des Rates nicht. Über den Geschäftsordnungsantrag müsse in diesem Gremium entschieden werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bestätigte, dass es die Formulierung „in die Fraktion ziehen“ in der Geschäftsordnung nicht gäbe. Die SPD ziehe selber regelmäßig Drucksachen in die Fraktion. Es könne jetzt hier nicht damit argumentiert werden, dass es das nicht gäbe.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass die Anträge, wenn sie jetzt in die Fraktion gezogen werden, beim nächsten Mal in unveränderter Form also ohne Begründung auf der Tagesordnung erscheinen. Sie hielt das für absurd. Der eigentliche Wunsch sei es, zukünftig schriftlich begründete Anträge zu bekommen. Sie verstand nicht, wie dieses Problem jetzt gelöst werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Verwaltung im Laufe der nächsten Tage die Zulässigkeit der Antragstellung ohne schriftliche Begründung klären werde. Komme die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass es nicht zulässig sei, müsse die Begründung nachgeliefert werden. Sei es zulässig, kommen die Drucksachen, so wie sie jetzt vorliegen, wieder auf die Tagesordnung.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fühlte sich missverstanden und war erschrocken über die Gesprächskultur. Es gehe darum, Formalien einzuhalten. Sie habe lediglich darum gebeten, eine Begründung nachzureichen. Um an einem Thema arbeiten zu können, sei die Begründung einer Fraktion ein wichtiger Punkt für eine objektive Entscheidungsfindung.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Antrag auf Ende der Debatte wurde mit 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen zugestimmt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht die Berechtigung des Fußweges auch für Radfahrende auf der Nordseite der östlichen Rumannstraße aufgehoben werden sollte.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.3.
Sanierung der Treppe bei den Damen von Messina
(Drucks. Nr. 15-0762/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Treppe im Bereich der Damen von Messina, die von der Kreuzung Berliner Allee/Lister Meile auf die -1-Ebene führt und die seit langem gesperrt ist, zeitnah zu sanieren und der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.4.
Aufstellung Bebauungsplan Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0763/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird ggf. durch Veränderung des Bebauungsplans 101 aufgefordert, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von kleinteiligem bezahlbaren Wohnraum in der südwestlichen Königsworther Straße auf dem Gelände des bisherigen Spar- und Bau-Vereins zu schaffen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.5.
Aufhebung aller Verfahrensschritte zur Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-0764/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Drucksache zur Bebauung des Steintorplatzes (Änderung des Bebauungsplanes 1723) vor dem Hintergrund der ernstgemeinten Bürgerbeteiligung auch formell in jeglicher Hinsicht zurückzunehmen und alle bisherigen Verfahrensschritte auch bzgl. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem BauGB und die Auslegung (DS Nr. 1423/2016) zu annullieren.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.6.
Beidseitige Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-0765/2018)


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt in Abstimmung mit den zuständigen Partnern dafür, dass der neue Hochbahnsteig in der Goethestraße auch vom östlichen Ende her und damit von beiden Seiten begehbar wird. Erforderlich sind dafür insbesondere auch gesicherte Übergänge über beide Fahrbahnen der Goethestraße etwa in Höhe der Einmündung des Kanonenwalls.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.6.1.
Änderungsantrag zur Beidseitigen Begehbarkeit des Hochbahnsteiges Goethestraße (SPD-Antrag Nr. 15-0765/2018)
(Drucks. Nr. 15-0960/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der ursprüngliche Antrag wird dahingehend geändert, dass ein Fußübergangweg (Zebrastreifen) einer Lichtsignalanlage für den Anschluss des zu beschließenden begehbaren östlichen Hochbahnsteig-Endes vorzuziehen ist.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 10.4.1.
Verkehrskonzept Joachimstraße
(Drucks. Nr. 15-0649/2018)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob der Antrag nicht auf den gesamten Verlauf der nicht mehr genutzten Schienen ausgeweitet werden könne.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel wollte den Antrag so belassen.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung möge ein Verkehrskonzept für die Joachimstraße vorlegen, nachdem Straßenbahnen hier nicht mehr fahren und damit der für sie reservierte Streifen in der Mitte der Straße frei geworden ist.

Einstimmig

TOP 10.4.2.
Übersicht über E-Ladestationen verbessern
(Drucks. Nr. 15-0650/2018)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fand die Idee grundsätzlich gut. Jeder, der ein E-Auto fahre, bekomme vom Lieferanten eine App mitgeschickt. Die Apps funktionieren erheblich besser als das, was die Stadt Hannover ins Internet gestellt habe. Er empfahl, dem Antrag nicht zuzustimmen. Den Satz aus der Begründung, dass die Seite vom Netz genommen werden sollte, wenn es nicht gelingen sollte, die Seite zu pflegen, fand er zustimmenswert. Um die Seite zu pflegen, wäre bei dem explodierenden Markt eine Vollzeitstelle erforderlich. Die gut funktionierenden Apps zu nutzen sei sinnvoller.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass es E-Ladestationen in der Region Hannover gäbe, die schwer zu finden seien. Das reiche von öffentlichen Ladestationen bis zu privaten Vereinen, die ihre Steckdosen zur Verfügung stellen. Es wäre gut, wenn die Stadt eine gute Übersicht über die Ladestationen installieren und pflegen würde. Sie hielt den Antrag daher für richtig.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt unterstützte den Antrag. Sie hatte bezüglich der Apps die Bedenken, dass man sich dort registrieren lassen müsse. Eine Internetseite empfand sie als neutraler.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass die Übersicht über die E-Ladestationen
auf der Internetseite www.hannover.de verbessert wird und insbesondere die Ladepreise angezeigt werden.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 11.
A N F R A G E N

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Anmeldezahlen Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0709/2018)

Im Stadtbezirk gibt es mehrere Grundschulen bzw. liegen Teile des Stadtbezirkes im Einzugsbereich der entsprechenden Grundschulen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den letzten fünf Jahren an den jeweiligen Grundschulen (GS Goetheplatz, GS Kestnerstraße, GS Welfenplatz, Johanna-Friesen-Schule) angemeldet?
Bitte tabellarische Aufstellung „Schule - Jahr - Anmeldezahl“

Schriftlich beantwortet

Die voraussichtlichen Anmeldezahlen der zukünftigen Lernanfänger werden jährlich im Herbst bei den Schulen abgefragt. Eine Archivierung oder Verwendung zu statistischen Zwecken erfolgt nicht, da diese Zahlen lediglich eine Momentaufnahme darstellen. Bis zu Schuljahresbeginn erfolgt eine Vielzahl von An- und Abmeldungen durch Schülerinnen und Schüler aus den unterschiedlichen Gründen (z. Bsp. Rückstellung, Umzug). Die voraussichtlichen Anmeldezahlen (Stand jeweils Herbst des Vorjahres) zum Schuljahr 2017/18 und 2018/19 sahen wie folgt aus:

* Frequenz = Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) pro Klasse
Schuljahr
Klasse 1
Schuljahr
Goetheplatz
Kestnerstraße
Welfenplatz
Johanne-Friesen-Schule
Summe Klassen
Summe SuS
Schuljahr
SuS
Kl
Freq*
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
Klassen
Summe SuS
2017/18
36
2
18
92
4
23
65
3
22
71
3
24
12
264
2018/19
35
2
18
95
4
24
62
3
21
59
3
20
12
251


Die Anzahl der tatsächlich aufgenommenen Kinder können der amtlichen Schülerstatistik – auch rückblickend auf die vergangenen Schuljahre entnommen werden und stellen sich wie folgt dar:

Schuljahr
Klasse 1
Goetheplatz
Kestnerstraße
Am Welfenplatz
Johanna-Friesen-Schule
Summe Klassen
Summe SuS
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
2013/14
32
2
16
73
3
25
*
*
*
72
3
24
8
177
2014/15
34
2
17
83
4
21
55
3
19
47
2
24
11
219
2015/16
26
1
26
72
3
24
72
3
24
42
2
21
9
212
2016/17
18
1
18
59
3
20
68
3
23
45
2
23
9
190
2017/18
33
2
17
68
3
23
69
3
23
56
3
19
11
226
Ab Schuljahr 2015/16 inklusive Doppelzählung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

*Keine Zahlen, da neue Schule

Von den genannten Schulen ist lediglich der Grundschule Am Welfenplatz bereits im Ganztag. Nach Angaben der Schule haben sich nachstehende Schülerinnen und Schüler für den Ganztag an der Grundschule Welfenplatz entschieden:

Zuständige Schule SJ 14/15 SJ 15/16 SJ 16/17 SJ 17/18 SJ 18/19

GS Kestnerstr. 0 0 1 0 0

GS Goetheplatz 0 1 0 0 1

GS Johanna Friesen 7 3 2 12 19

TOP 11.1.2.
Brunnen Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0710/2018)

Im Stadtbezirk gibt es mehrere Grundschulen bzw. liegen Teile des Stadtbezirkes im Einzugsbereich der entsprechenden Grundschulen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den letzten fünf Jahren an den jeweiligen Grundschulen (GS Goetheplatz, GS Kestnerstraße, GS Welfenplatz, Johanna-Friesen-Schule) angemeldet?
Bitte tabellarische Aufstellung „Schule - Jahr - Anmeldezahl“
Schriftlich beantwortet

1) Der aktuelle bauliche und pflegerische Zustand des Andreas-Hermes-Brunnens ist der Verwaltung bekannt. Der Stadtplatz einschließlich Brunnen wird intensiv von „Nachtschwärmern“ genutzt, die regelmäßig große Mengen an unterschiedlichstem Abfall hinterlassen.
2) Für die Brunnenreinigung besteht ein Reinigungsvertrag mit einer externen Fachfirma. Die letzte Reinigung fand am 23.03.2018 statt. Für die aktuelle (15.) Kalenderwoche, wurde eine umfassende Grundreinigung beauftragt, damit der Brunnen in einem sauberen Zustand Ende April in die Brunnensaison starten kann.
Auch während der Brunnensaison (ca. April bis Oktober) werden der Brunnen sowie die Brunnentreppe durch die Fachfirma mehrmals wöchentlich mit hohem Aufwand von Müll und sonstigem Unrat befreit und gereinigt.
Der Brunnen wird in der Brunnensaison 2018 wie gewohnt in Betrieb genommen.
3) Mittelfristig sind umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Kosten wurden noch nicht ermittelt.

TOP 11.1.3.
Radfahrende entgegen Einbahnstraßen
(Drucks. Nr. 15-0711/2018)

Seit der StVO-Novelle aus dem Jahr 1997 besteht die Möglichkeit, Einbahnstraßen für Radfahrende in beide Richtungen, durch Anbringung eines Zusatzschildes an Z 267 gem. Anlage 2 zu § 41 StVO, zu öffnen. Die vermehrte Nutzung von Lastenfahrrädern oder Anhängern an Fahrrädern verbreitert diese jedoch, was in schmalen Einbahnstraßen einen Begegnungsverkehr erschwert bzw. zu Beinaheunfällen führt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Mindestbreite muss die Fahrbahn einer Einbahnstraße aufweisen, damit diese in beide Richtungen für Radfahrende geöffnet wird?
2) Hat sich die Mindestbreite, welche die Voraussetzung zur beiderseitigen Öffnung für Radfahrenden ist, in den letzten Jahren geändert?
3) Kam es in den letzten drei Jahren im Stadtbezirk Mitte in für Radfahrende in beide Richtungen geöffneten Einbahnstraßen zu Unfällen mit Beteiligung von Radfahrenden? (Bitte tabellarische Auflistung „Jahr - Anzahl Unfälle - Radfahrende Verletzungsgrad - weitere Unfallbeteiligte Verletzungsgrad“)

Schriftlich beantwortet

Zu 1.
Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschriften im Zuge der sogenannten Radverkehrsnovelle 1998 wurden alle Einbahnstraßen in Hannover auf die Möglichkeit zur Öffnung für den Radverkehr überprüft. Die zugrunde gelegten Fahrbahnbreiten betrugen entsprechend der Vorschriften in der Regel 3,50 m oder mindestens 3 m mit ausreichend Ausweichmöglichkeiten.
Zu 2.
Mit Neufassung der Straßenverekhrsordnung 2012 wurde der bisherige Absatz zu Zeichen 220 StVO (Einbahnstraße):
Die Öffnung von Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung kommt nur in Betracht, wenn […] für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,50 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist; verkehren dort auch Omnibusse des Linienverkehrs oder besteht stärkerer Verkehr mit Lastkraftwagen, so muss die Breite mehr als 3,50 m betragen.
Wie folgt neu gefasst:
[…] kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn […] eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen.
Aus der Begründung für die Änderung wird ausgeführt:
„Auf der Grundlage des zwischenzeitlich vorliegenden Berichtes der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) „Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr“, Reihe V – Verkehrstechnik –, Heft 83, werden die Einsatzkriterien und Anforderungen für die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr gegen die Einbahnstraßenrichtung in den Verwaltungsvorschriften vereinfacht.“
Zu 3.
Die Verkehrsunfalldaten werden durch die Polizei erhoben. Eine Selektion nach Stadtteilen ist laut dortiger Auskunft nicht möglich.
Für die Jahre 2016 und 2017 wurden zudem die Unfälle, die im vereinfachten Verfahren (AUO) aufgenommen wurden nicht im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erfasst und stehen somit nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich kann polizeilicherseits jedoch festgestellt werden, dass es bzgl. Unfälle mit schweren Personenschäden mit Radfahrenden in Einbahnstraßen keine Auffälligkeiten im Bereich der LH Hannover gibt.
Auch bei der Stadtverwaltung sind diesbezüglich keine nennenswerten Probleme bekannt.
Es ist zu vermuten, dass Rad Fahrende mit entsprechend dimensionierten Fahrzeugen sich der Schwierigkeiten beim Begegnungsverkehr in Einbahnstraßen bewusst sind und diese eher meiden.

TOP 11.1.4.
Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen
(Drucks. Nr. 15-0712/2018)

Im Stadtbezirk gilt eine Anleinpflicht für Hunde, außer auf Hundeauslaufflächen und
-wegen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen hinsichtlich des Leinenzwangs in Park- und Grünanlagen sowie in Wäldern. Diese Ausnahmegenehmigung muss der Hundeführer/ die Hundeführerin schriftlich im Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover beantragen. Sie wird nur erteilt, wenn der Hundehalter/ die Hundehalterin die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, persönlich geeignet ist und eine mit dem betroffenen Hund bestandene Begleithundprüfung oder einen Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. der Stufe 2 oder eine vergleichbare Prüfung nachgewiesen hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wie viele solcher Ausnahmegenehmigungen wurden seitens der Landeshauptstadt Hannover erteilt?
2) Gilt die Ausnahmegenehmigung auch für die Flächen der Eilenriede, welche zum Stadtbezirk Mitte gehören?
3) Wie viele mündliche Verwarnungen, Barverwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen hat die Stadt in den letzten drei Jahren jeweils wegen Verstoßes gegen den Leinenzwang ausgesprochen bzw. eingeleitet?

Schriftlich beantwortet

Im Stadtbezirk Mitte gibt es keine Hundeauslaufflächen und/oder –wege. Die Ausnahmen vom Leinenzwang gelten nicht im Stadtbezirk Mitte (siehe zu 2.)). Eine Auswertung der angefragten Zahlen ist nur für das gesamte Stadtgebiet möglich.
Zu 1.) Es wurden vom Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten seit 2010 insgesamt 796 Leinenbefreiungen erteilt.
Zu 2.) Die Ausnahmegenehmigung gilt auch im gesamten Stadtgebiet nicht für die Flächen der Eilenriede, welche sich im Bereich des Stadtbezirks Mitte befinden, da die Ausnahme für den ganzen Stadtbezirk Mitte (siehe §4 (2) der HundeVO) nicht gilt. Dies ist auch der mitzuführenden Genehmigung unter Punkt 3. der Hinweise zu entnehmen.
Zu 3.) seitens der Parkranger FB67:
2015 2016 2017

Mündliche Verwarnungen 3129 2346 noch nicht bekannt

Barverwarnungen werden von Parkrangern nicht vorgenommen

Ordnungswidrigkeitsanzeigen 249 75 26

Seitens des FB Öffentliche Ordnung:
Eine statistische Erfassung zur Anleinpflicht ist seitens des Fachbereiches 32 austechnischen Gründen nicht möglich.

TOP 11.1.5.
Wechsel der Unterkunft von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0713/2018)

Von der Stadt untergebrachte Flüchtlinge müssen hin und wieder die Unterkunft wechseln, wenn z.B. eine Unterkunft schließt und die Personen dann in einer anderen Unterkunft beherbergt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) In welchem Umfang unterstützt die Stadt die von einem Umzug betroffenen Flüchtlinge?
2) Wer trägt die Verantwortung für die Organisation des Umzuges?
3) Wer zahlt die anfallenden Umzugskosten?

Schriftlich beantwortet

1) Die Stadt unterstützt die von einem Umzug betroffenen Flüchtlinge nicht finanziell, da es sich bei einem Unterkunftswechsel um keinen Umzug im klassischen Sinn (Möbeltransport) handelt.
Ist jedoch im Einzelfall oder nach Prüfung eine Unterstützung notwendig (u.a. Menschen mit Behinderung, Familien, Seniorinnen und Senioren etc.), wird vom Fachbereich Soziales Unterstützung gewährt.
2) Die Verantwortung für den Unterkunftswechsel liegt bei den Flüchtlingen. Unterstützt werden sie im Hinblick auf die Kontaktaufnahme zur neuen Unterkunft etc. durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Unterkünften sowie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete 50.63 und 50.64 (Integrationsmanagement).
Die beteiligten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Betreiber sowie der Sachgebiete 50.63 und 50.64 binden zur Unterstützung Ehrenamtliche ein, die den Flüchtlingen beim Unterkunftswechsel mit Rat und Tat zur Seite stehen.
3) Generell fallen Umzugskosten durch die Beauftragung von Speditionen / Firmen nicht an.
In den Unterkünften wird Mobiliar zur Verfügung gestellt, allerdings mögen sich über einen längeren Zeitraum der Unterbringung persönliche Gegenstände ansammeln, die nicht ohne weiteres transportierbar sind (Wickelkommode, Kinderwagen, Fahrräder, Kinderstühle etc.). Aus diesen Gründen besteht die Möglichkeit für Nachbarschaftskreise im Einzelfall über finanzielle Unterstützung für das Ehrenamt Transporter anzumieten. Gleichzeitig existieren Absprachen mit 50.4, dass bei ausreichender Planung im Vorfeld auch Fahrzeuge eingesetzt werden können.


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.2.
Tafel in der Nähe des Hauptbahnhofs mit Spendenannahme
(Drucks. Nr. 15-0745/2018)

In der Nähe des Hauptbahnhofs finden sich zahlreiche obdachlose verzweifelte Mitmenschen ein, die seit einigen Monaten die Anlaufstelle des Kompass der Diakonie am Raschplatz sehr zu schätzen wissen.
Die Resonanz ist jedoch so groß, dass die Räumlichkeiten zunehmend beengter werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche Möglichkeiten der Erweiterung der Räumlichkeiten bestehen zur Deckung des vorhandenen Bedarfs?
2. Welche Möglichkeiten bestehen zur Schaffung und Einrichtung einer Tafel in unmittelbarer Bahnhofsnähe?
3. Inwiefern könnten Bäckerfachgeschäfte und andere bereite Unternehmen und Privatpersonen sich an Spenden für Tafeln beteiligen, wer ist dafür in der Landeshauptstadt Ansprechpartner?
Schriftlich beantwortet

1. Der Kompass ist als ein auf ein Jahr befristetes Projekt angelegt, in dem Erfahrungen zum Betrieb gesammelt werden sollen. Es ist geplant, der Politik frühzeitig eine Evaluation vorzulegen und anhand der Erfahrungen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen zu geben. Dieses könnte auch eine Empfehlung zum weiteren Betrieb mit der Suche nach einem Alternativstandort sein.
Bei der Suche in 2017 nach einem möglichen Standort des Kompass hat sich allerdings gezeigt, dass es kaum geeignete Liegenschaften in Bahnhofsnähe gibt, die sich für den Betrieb einer entsprechenden Anlauf- / Beratungsstelle anbieten.
2. Die in Hannover aktiven Tafeln werden entweder von Kirchengemeinden / der Diakonie betrieben oder vom Verein Hannöversche Tafeln.
Die Stadtverwaltung Hannover initiiert weder die Gründung von neuen Ausgabestellen noch werden diese von der Landeshauptstadt finanziert.
Es liegen aktuell keine Anfragen zur Einrichtung einer Tafel noch Anträge beim Fachbereich Soziales zur finanziellen Unterstützung eines entsprechenden Angebotes vor.
3. Siehe Antwort zu Punkt 2. Es gibt keine/n zentralen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung. Die Tafeln selbst werben direkt und aktiv Unterstützer und Sponsoren an. Für Hannover sind die Kontaktdaten zum Beispiel auf www.hannovertafel.de abrufbar.

TOP 12.
Genehmigung von Protokollen

TOP 12.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 29.01.2018
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 12.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.02.2018
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 23:45 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin