Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.02.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.02.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 08.02.2018)
2. Nachtrag (erschienen am 09.02.2018)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover Datum 16.02.2018
-18.63.06 -

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 14. Februar 2018,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 23:11 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU) 18.59 - 23.11 Uhr
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Herr Pilarski FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Wescher FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Schröder Stadtanzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

2.1. Vorstellung der Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Informationsdrucks. Nr. 15-0253/2018 mit 1 Anlage)

2.2. “Vorstellung des Konzepts zur sozialen und inklusiven Quartiersentwicklung Kronsberg“
Mit Bezug auf die DS 15-3030/2017

3. A N F R A G E N

3.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. Entscheidung zum einstimmig beschlossenen Antrag 15-2160/2017
(Zaunelement Seelhorster Garten)
(Drucks. Nr. 15-0254/2018)

3.1.2. Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Prüfung der Raumluftqualität im Rathaussaal
(Drucks. Nr. 15-0255/2018)

3.1.3. Stand Einrichtung eines Blindenleitsystems im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0256/2018)

3.2. FDP-Fraktion

3.2.1. Tempo 30 in der Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0265/2018)

3.3. der CDU-Fraktion

3.3.1. Ampelschaltung Kreuzung Tiergartenstraße/Großer Hillen/Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0266/2018)

3.3.2. Parkbuchten in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0267/2018)

3.3.3. Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0268/2018)

3.3.4. Spielplatzgestaltung Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0269/2018)

3.3.5. Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0270/2018)

3.3.6. (Behindertengerechtes WC in Kirchrode Mitte)
(Drucks. Nr. 15-0271/2018)

3.3.7. Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0272/2018)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Geschwindigkeitsreduzierung Kattenbrookstrift
(Drucks. Nr. 15-0273/2018)

3.4.2. Barrierefreiheit Haltestelle Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0274/2018)

3.4.3. Einordnung der Straßen
(Drucks. Nr. 15-0275/2018)

3.5. Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke)

3.5.1. Überlastung der Buslinien 123 und 124 in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0276/2018)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am :
8. November 2017

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. V E R W A L T UN G S V O R L A G E N

8.1. Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode e.V. im Jahr 2018
(Drucks. Nr. 15-0290/2018)

8.2. Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

8.2.1. Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 0080/2018:
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten Heisterholzwinkel, Kreuzbusch / Lehmbuschfeld
(Kronsberg Nord), In der Steinbreite und Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten
an den Standorten Petermannstraße, Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 15-0447/2018)

8.3. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

8.4. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0300/2018 mit 2 Anlagen)

8.4.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0300/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0446/2018)

9. A N T R Ä G E

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Baumfällungen
(Drucks. Nr. 15-0291/2018)

9.1.2. (Parkraum)
(Drucks. Nr. 15-0292/2018)

9.2. Interfraktionell

9.2.1. Barrierefreier Ausbau der Wegeverbindung vom Deutschen Taubblindenwerk Hannover zur Gaststätte des TK Hannover
(Drucks. Nr. 15-0293/2018)

9.2.2. Zusätzliche Interkulturelle Bildungslotsinnen und -lotsen an der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0294/2018)

9.2.3. Umwidmung der Rutenbergstr.
(Drucks. Nr. 15-0448/2018)

9.3. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Prüfung aller Verkehrs-Zugänge für PKW im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0295/2018)

9.3.2. Zusätzliche Fahrradbügel Haltestelle Brabeckstr./ Ausgang Berkelmannstr.
(Drucks. Nr. 15-0296/2018)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Lichtsignalanlage Mailänder Straße
(Drucks. Nr. 15-3034/2017)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung:
(Drucks. Nr. 15-0398/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Antworten zu den Anfragen werden schriftlich nachgereicht:
• 3.3.2. Parkbuchten in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0267/2018)
• 3.3.3. Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0268/2018)

8.2.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Wahl zu TOP: 8.2.
8.4.1. interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 8.4.
10.1. Zuwendungsanträge

DRINGLICHKEITSANTRAG:
9.2.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag „Umwidmung der Rutenbergstr.“

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informiert zu folgenden Themen:

Stadtbezirksmanagement - Frau Seeliger, Nachfolge von Herrn Pilarski
Bezirksbürgermeister Rödel stellt die neue Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger vor, die die Nachfolge für Herrn Pilarski ist. Gleichzeitig verabschiedet er Herrn Pilarski, der in Zukunft im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken das Management übernehmen wird.

Neujahrsempfang des Stadtbezirksrates - voraussichtlich im Mai
Bei dem diesjährigen Empfang des Bezirksrates wird es einige Veränderungen geben:
- Ortswechsel in den Krokus und nicht wie bisher im Ratssaal
- Nachmittags- oder späterer Abendtermin
- mit etwas Essen
- Annehmbare Atmosphäre
- Freitag oder Donnerstag und nicht Sonntag, wie bisher

Bis zur nächsten Sitzung wird der Termin feststehen, informiert Bezirksbürgermeister Rödel.

-Bezirksbürgermeister Rödel teilte mit


TOP 2.1.
Vorstellung der Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Informationsdrucksache Nr. 15-0253/2018 mit 1 Anlage)

Frau van Joolen (Fachbereich Jugend u. Familie) stellt die Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Frau van Joolen ( Fachbereich Jugend und Familie) stellte vor

Bezirksratsfrau Volland erkundigte sich mit einer Verständnisfrage nach der Wirksamkeit der Jugendarbeit. Diese Frage sei in der Jugendarbeit sehr schwierig zu beantworten, wies Frau van Joolen hin, da diese Arbeit kaum Messbar sei.
Des weiteren informierte sich Bezirksratsfrau Volland über die aufsuchende Sozialarbeit und deren Funktionsweise. Frau van Joolen erläuterte, das hierzu eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Jugendschutz erfolge. Zudem finde diese auch aus den Einrichtungen heraus statt. Leiter des Krokus - Herr Bister - ergänzt, das in enger Zusammenarbeit zur Jugendarbeit auch in Kontakt mit der Polizei seien.

Folgende Nachfragen der Bezirksratsmitglieder nahm Frau van Joolen auf:
  • Jugendarbeit in Kirchrode / Wülferode
Bezirksratsfrau Stittgen wies drauf hin, dass In Kirchrode und Wülferode Jugendarbeit nicht vorhanden sei und erkundigte sich, wie hier der Planungsstand ist.:
  • Planung für Kronsberg
Bezirksratsfrau Iris Nachfrage, ob die Planungen für Kronsberg im Fokus der Jugendarbeit berücksichtigt werden, wird Frau van Joolen ebenfalls mit nehmen und Antworten.
  • Perspektiven für absehbaren Mehrbedarf und Voraussetzungen für den Stadtbezirk
Bezirksratsherr Ranke wollte wissen, ob die besonderen Voraussetzungen für den Stadtbezirk, in dem eine Mehrbedarf absehbar ist, schon jetzt in die Planung einfließen.
  • Lücke in Wülferode
Bezirksratsherr Quast betonte die Lücke in der Jugendarbeit in Wülferode und wünschte sich, das zeitnah Ergebnisse geliefert werden sollten, ob eine Einrichtung in Wülferode eingerichtet werden könne oder nicht.


Abschließend äußerte Bezirksratsfrau Stittgen Ihren Wunsch nach einem erneuten Besuch von Frau van Joolen, damit auf die zahlreichen unbeantworteten Nachfragen der Bezirksratsmitglieder eingegangen werden könne.

TOP 2.2.
“Vorstellung des Konzepts zur sozialen und inklusiven Quartiersentwicklung Kronsberg“
Mit Bezug auf die DS 15-3030/2017

Frau Elke Sauermann (Sozial u. Sportdezernat) stellt in Begleitung von weiteren Mitgliedern der AG-Sozialplanung das Konzept zur sozialen und inklusiven Quartiersentwicklung Kronsberg vor (Siehe Anlage I.)

Im Anschluss beantworten die AG-Mitglieder folgende Nachfragen der Bezirksratsmitglieder:

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Stittgen, ob eine 3-Zügige Grundschule nicht zu klein sei und evtl. eine 4-Zügige angedacht werden sollte, antwortete Frau Sauermann, das im Zusammenhang mit der Planung der Grundstücksgröße eine 4-Zügige Grundschule nicht realisierbar sei, da eine größere Halle etc. benötigt werden würde. Stadtplaner Fabich ergänzte mit einem Hinweis auf die bereits durchgeführte Informationsveranstaltung im Krokus, die von Dezernentin Rzyski persönlich geleitet wurde. Die Bedarfe sind so berechnet, das anhand der Wohneinheiten und seitens der Hochrechnungen der Fachverwaltung die Entwicklung gut im Blick ist und zudem durch die beiden Grundschulen der Bedarf auch gut abgedeckt sei, schloss Stadtplaner Fabich seine Ergänzungen.

Bezirksratsfrau Kramarek wollte wissen, was Stadtteilkulturarbeit ist und was neu angedacht bzw. besser ist?
Die Stadtteilkulturarbeit steche durch eine integrierte Arbeit hervor und weise ein neues Modell auf, betonte Frau Ortmannn (Bereichsleitung Stadtteilkultur). Angedacht sei beispielsweise die Zugangskarte über die Bibliotheksarte. Des Weiteren soll die Stadtteilkultur und Kinderjugendarbeit im Krokus zusammengeführt werden. Eine Erhebung der Raumabfrage nach Musik- und Kreativräumen sei in Planung, informierte Frau Ortmann.
Elterntreffs
Frau Teschner (Fachbereich Jugend und Familie):
stellte die neuen Elterntreffs vor, die ein neues Format haben und 4 Stadtorte aufweisen, die in der Regel von Müttern frequentiert werden.

Kita und Familienzentrum
Frau Klinschpahn-Beil (Fachbereicht Jugend und Familie) hob hervor, das für Kito und Familienzentrum weitere Räume vorgesehen sind.

Quartiersbüro
Frau Teschner (Fachbereich Soziales) erläuterte, das die Quartiersbüros im Entstehen sein. Zum Einzug gebe es positive Entwicklung. Hier erfolge die Verbindung von Gemeinwesenarbeit und Sozialarbeitansatz. Nachbarschaften werden gefördert, aber auch die Beteiligung.

"Lückekinder"
Frau Teschner (Fachbereich Jugend und Familie) erläuterte, das auch die sog. "Lückekinder" in das Gesamtkonzept mit einfließen.

Feste Kindergruppen?
Bezirksratsfrau Iri wollte wissen, ob es feste Kinderbetreuungsgruppen gebe. Feste Gruppen gebe es nicht, erläuterte Frau Teschner. Offene Gebäude und offene Häuser seien die Grundlage. Der personelle Bedarf wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch zu klären sein, informierte Frau Teschner.


-Interdisziplinäre Team AG-Sozialplanung informierte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
Entscheidung zum einstimmig beschlossenen Antrag 15-2160/2017
(Zaunelement Seelhorster Garten)

(Drucks. Nr. 15-0254/2018)

Zu dem am 13.09.2017 vom Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode einstimmig beschlossenen Antrag 15-2160/2017 von Bündnis 90/Die Grünen schreibt die Verwaltung am 20. Dezember 2017 in ihrer Entscheidung: „Dem Antrag wird nicht gefolgt“ und leitet dazu eine Stellungnahme der Üstra weiter. Diese Stellungnahme bezieht sich auf den ersten Teil des Antrages; die Entfernung eines den Radverkehr behindernden Zaunelementes an der Haltestelle Seelhorster Allee.
Mit keinem Wort geht die Verwaltung auf den zweiten Satz im beschlossenen Antrag ein, der lautet: „Die ausgeblichenen Hinweisschilder auf den Radverkehr am Hochbahnsteig Seelhorster Allee in Fahrtrichtung Kronsberg sind zu erneuern.“

Dazu fragen wir die Verwaltung:
 Wer ist für diese Schilder zuständig bzw. verantwortlich?

 Wie lautet die Entscheidung: Werden diese Schilder erneuert und wenn ja bis wann?

 Wer bzw. welche Abteilung ist bei der Üstra zuständig für die Stellungnahme bzgl. des den Radverkehr behindernden Zaunelementes?


-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verkehrszeichen befinden sich in der Baulast des Fachbereichs Tiefbau

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verkehrszeichen sind in der 6. KW 2018 erneuert, bzw. gereinigt worden.

Antwort der Antwort der üstra zu Frage 3:
Die Anfrage zur Entfernung des Zaunelements an der Gleisquerung wurde in der
Betriebsleiterrunde der üstra besprochen. Nach Abwägung aller Aspekte hat die
Betriebsleiterrunde die Entscheidung getroffen, die die üstra in ihrer Stellungnahme am 13.12.2017 der Verwaltung mitgeteilt hat.

TOP 3.1.2.
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Prüfung der Raumluftqualität im Rathaussaal
(Drucks. Nr. 15-0255/2018)

Auf unsere Anfrage zur Raumluftqualität im Rathaussaal hat die Verwaltung am 8. März 2017 unter anderem geantwortet: „Angesichts des aktuellen Hinweises hat die Verwaltung nun eine zeitnahe Untersuchung der Raumluft veranlasst. (…) Nach Vorliegen der jetzt beauftragten Untersuchung wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat eine Information zu den Ergebnissen, und sofern erforderlich, auch zu den zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung stellen.“
Dazu fragen wir die Verwaltung:
 Hat die im März 2017 als zeitnah angekündigte Untersuchung der Raumluft inzwischen stattgefunden?

 Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und ggf. die zu ergreifenden Maßnahmen bzw. wann werden sie dem Stadtbezirksrat, wie im März 2017 angekündigt, vorgestellt und, wenn erforderlich, die Maßnahmen ergriffen?

 Wenn nein, wann wird diese vor einem Jahr als „zeitnah“ angekündigte Untersuchung durchgeführt?

-Beantwortet


Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Untersuchung der Raumluft wurde am 08.03.17 durchgeführt. Der Untersuchungsbericht lag am 04.04.2017 vor.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zusammenfassend wiesen die Ergebnisse der Raumluftmessungen auf Aldehyde (z.B. Formaldehyd), VOC (leichtflüchtige organische Verbindungen in der Raumluft) sowie auf Sporen (Schimmelpilze) und Keime keine Auffälligkeiten auf. Die Raumluftqualität im Rathaussaal ist unbedenklich, weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich. Die Verwaltung bedauert, dass diese Information nicht zeitnah weitergegeben wurde.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Beantwortung entfällt.

TOP 3.1.3.
Stand Einrichtung eines Blindenleitsystems im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0256/2018)

Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk 06 haben Sozial-und Haushaltsaus-schuss der Landeshauptstadt Hannover im Februar bzw. März 2017 die Verwaltung beauftragt, im Stadtteilzentrum KroKuS unter Beteiligung des Blindenverbandes ein Blinden-Leitsystem zu installieren (siehe H-0230/2017).
Dazu fragen wir die Verwaltung:
 Welche Schritte zur Umsetzung dieses Auftrages sind bereits umgesetzt?

 Zu welchem Datum wird dieser Auftrag voraussichtlich erledigt sein?

Annette Volland, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Derzeit finden innerhalb der Verwaltung Absprachen zur Umsetzung des Blindenleitsys­ tems im KroKus statt. ln Abstimmung mit den Nutzern des Hauses und dem Blin­ denverband wird hierfür ein Konzept entwickelt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für die Erstellung eines Konzeptes sind aufwendige Bestandsaufnahmen und weitergehende Absprachen notwendig, sodass frühestens Mitte 2018 die Erarbeitung des Konzeptes abgeschlossen sein wird.

TOP 3.2.
FDP-Fraktion

TOP 3.2.1.
Tempo 30 in der Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0265/2018)

Am 2. Januar erhielten die Mitglieder des Bezirksrates über einen offiziellen Vertreter der Verwaltung die Information, dass für die Lange-Hop-Straße zwischen Döhrbruch und Lange-Feld-Straße durch Zeichen 274-30 StVO gemäß § 45 Abs. 3 StVO Tempo 30 angeordnet worden sei.
Laut Information sollte diese Tempobeschränkung zwischen Bünteweg und Lange-Feld-Straße zur Schulwegsicherung dauerhaft und für den Abschnitt zwischen Döhrbruch und Bünteweg als Verkehrsversuch aufgrund der Straßenbauarbeiten in der Brabeckstraße dauerhaft angeordnet werden.
Die Aussage ist nicht korrekt, am 30. Januar standen noch keine entsprechenden Schilder.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurden die Mitglieder des Bezirksrats falsch informiert?
2. Wann wird die Tempobeschränkung voraussichtlich in Kraft treten?

-Beantwortet
Stadtbezirksmanager Pilarski trug folgende Antwort vor:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Verwaltung hatte am 05.12.2017 die Tempo 30-Beschilderung für die Lange-Hop-Straße angeordnet. Nach der Anordnung einer Beschilderung dauert in Umsetzung dieser Beschilderung vor Ort personal- und witterungsabhängig eine gewisse Zeit. Die Tempo 30-Beschilderung in der Lange-Hop-Straße ist am 31.01.2018 vor Ort installieret worden. Dieser Zeitraum ist im Winter und über die Feiertage als normal zu bezeichnen.

Es gab keinen Grund, die Ausführung der Beschilderung mit einer Eilbedürftigkeit zu versehen.

Der Bezirksrat wurde darüber informiert, dass die o.g. Beschilderung angeordnet, d.h. veranlasst, wurde und nicht, dass diese bereits umgesetzt worden ist.

TOP 3.3.
der CDU-Fraktion

TOP 3.3.1.
Ampelschaltung Kreuzung Tiergartenstraße/Großer Hillen/Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0266/2018)

Die Ampelschaltung im o. g. Kreuzungsbereich führt zu Rückstaus in den zufüh­ren­den Straßen. Die Schaltzeiten erscheinen nicht optimal und führen wiederholt zu Bür­gerunzufriedenheit. Aufgrund der überdurchschnittlich langen Wartezeiten besonders für die Fußgänger und Radfahrer werden von diesen Verkehrsteilnehmergruppen al­ter­native Übergänge gewählt. Dadurch entstehen regelmäßig Gefahrensituationen.

Für die Linksabbieger in die Brabeckstraße aus Richtung Anderten auf der Tiergar­tenstraße kommend gibt es eine Bedarfsschaltung, die mit grünem Lichtzeichen das Linksabbiegen erlaubt. Das Linksabbiegen auch bei grünem Licht ist meistens nicht möglich, da der abfließende Verkehr der Tiergartenstraße aus Richtung Kleefeld kom­­mend den Kreuzungsbereich noch nicht verlassen konnte.

Diese Verkehrssituation wird regelmäßig durch die ÖPNV-Vorrangschaltung für den für die anderen Verkehrsteilnehmer unübersichtlich und birgt weitere Gefahrenmo­men­te.

In den umliegenden Straßen beobachten die Anwohner bereits erhöhten Schleich­verkehr, seit die Ampel mit den langen Schaltzeiten in Betrieb genommen wurde.
Auf Nachfrage hatte die Verwaltung erklärt, die Ampelschaltungen überprüfen zu wol­len.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann und genauer zu welchen Uhrzeiten finden die Überprüfungen der Ampelschaltungen statt, mit welchem Ergebnis ?

2. Welches Zeitfenster wurde für die Optimierung der Kreuzungsführung gesetzt?

3. Was wird getan, um die Schadstoffbelastung durch den stehenden Verkehr zu reduzieren?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Die Lichtsignalanlage regelt einen sehr komplexen Kreuzungsbereich mit vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Insbesondere die vielen konkurrierenden ÖV-Linien, die teilweise in sehr engen Takten fahren, stellen dabei eine Herausforderung dar. Weiterhin lag bei der Planung der Lichtsignalanlage ein großes Augenmerk auf der Sicherung der Fußgänger.

In unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Tageszeiten finden Begehungen der Örtlichkeit statt und es erfolgen gegebenenfalls Anpassungen der Steuerung. In letzter Zeit war z. B. auffällig, dass die stadtauswärts fahrende Bahn nicht in den Haltestellenbereich einfahren konnte. Um diese Situation zu verbessern, sind die entsprechenden Parameter in dieser Woche angepasst worden.

Eine grundlegende Neustrukturierung der Signalprogramme ist aufgrund der oben genannten vielfältigen konkurrierenden Verkehrsströme nicht möglich.


Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

In den nächsten Monaten werden sich durch die verschiedenen Bautätigkeiten im weiteren Umfeld der Lichtsignalanlage (z. B. Umbau der Brabeckstraße) immer wieder andere Verkehrszustände einstellen. Die Verwaltung wird dies beobachten und nach Möglichkeit darauf reagieren. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird eine größer angelegte Verkehrszählung und Beobachtung erfolgen und daran anschließend eine Überprüfung und Optimierung der Signalsteuerung.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Die Steuerung der Lichtsignalanlage reagiert verkehrsabhängig auf die Belastungen in den unterschiedlichen Knotenpunktarmen. Ziel der Lichtsignalsteuerung ist eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsströme unter Berücksichtigung der Bevorrechtigung des ÖPNV.

Bezirksratsfrau Stittgen wünscht, dass die Informationen der Verkehrszählung dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt werden.

TOP 3.3.2.

Parkbuchten in Kirchrode

(Drucks. Nr. 15-0267/2018)


Im November 2017 beantragten wir:
„Die Verwaltung kennzeichnet die ,auf der Ostseite – stadtauswärts am Ende der Rechtskurve, gelegen 2 Stellplätze für Menschen mit Behinderungen deutlicher sichtbar durch die entsprechenden Verkehrsschilder und fügt auch die entsprechenden Piktogramme auf dem Boden hinzu.“
Die Aufstellung der Beschilderung ist erfolgt, eine Kennzeichnung mit Piktogrammen auf dem Boden jedoch noch nicht. Dies ist aber dringend erforderlich, denn diese Parkplätze werden immer wieder zugeparkt da sie nicht als Behindertenparkplätze erkannt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann wird diese Maßnahme umgesetzt um hier behinderten Menschen die erforderliche Parkmöglichkeit zu geben?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung:
Nach dem Bau des Hochbahnsteiges Großer Hillen stellt sich die Situation in der Tiergartenstraße wie folgt dar.

Vor Haus Tiergartenstraße 104 befindet sich eine Parkbucht mit ca. 4 Längsparkständen. Diese ist mit einer Parkscheibenregelung (1 Stunde) beschildert.

Vor Haus Tiergartenstraße 106 befindet sich eine Parkbucht, die als Stellplätze für Menschen mit Behinderung beschildert ist. Es war planerisch angedacht, dass hier zwei Parkstände in Längsaufstellung und nicht drei oder vier Parkstände in Senkrechtaufstellung eingerichtet werden. Derzeit ist vor Ort noch keine entsprechende Markierung vorgenommen worden.

Es erfolgt diesbezüglich eine Umplanung und Umgestaltung. Die beiden Parkstände für Menschen mit Behinderung werden in die Parkbucht vor Haus Tiergartenstraße 106 verlegt. Dafür erfolgt dort eine Verbreiterung der Parkbucht.

In der Parkbucht vor Haus Tiergartenstraße 104 wird eine Anlieferzone für die umliegenden Geschäfte eingerichtet. Möglicherweise wird dadurch auch das verbotswidrige Gehwegparken eingedämmt.

Aufgrund Umplanung und Umgestaltung erfolgt jetzt keine Markierung mehr für die Parkstände für Menschen mit Behinderung in der Parkbucht vor Haus Tiergartenstraße 106.


TOP 3.3.3.
Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0268/2018)

Immer noch häufen sich Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Terminvergabe in den städtischen Bürgerämtern. Vor allem die Terminvergabe mittels des Internets und die damit verbundenen langen Vorlaufzeiten werden kritisch gesehen. Auch die Telefonische Terminvergabe erzielt nicht den gewünschten Erfolg, sind die Leitungen doch oft besetzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation im Bürgeramt im Stadtbezirk?

2. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens der Verwaltung zur Behebung der aktuellen langen Vorlaufzeiten für online vergebene Termine geplant?

3. Wie wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in dringenden Fällen sofort einen Termin bekommen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die im vergangenen Herbst aufgrund von Personalengpässen unbefriedigende Terminlage und schlechte telefonische Erreichbarkeit haben sich durch kurzfristige personalwirtschaftliche Maßnahmen und als Folge externer Neueinstellungen zurzeit in allen Bürgerämtern deutlich entspannt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zurzeit beträgt der Vorlauf bei der Online-Terminvergabe 13 Kalendertage. Durch weitere Optimierungen im Hinblick auf Personal, Arbeitsabläufe und Prozesse ist mit einer weiteren Verkürzung auch für die stärker nachgefragten Einrichtungen zu rechnen. Nicht für alle Dienste sind Termine zwingend erforderlich. Die Abwicklung sog. „Kurzanliegen“ wie beispielweise die Beantragung von Führungszeugnissen sind in allen Bürgerämtern an den Informationsstellen möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bürgerinnen und Bürger die in eiligen Fällen noch am selben Tag einen Termin benötigen, werden in allen Bürgerämtern entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wird in den großen Bürgerämtern Aegi und Pod -bi-Park am Informationstresen auch jeden Tag ein Kontingent von Wartemarken für Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvergabe ausgegeben.

Hinweise:
· In der Verwaltung gehen auch vereinzelt Beschwerden über das System der Termine im Bürgeramt ein. In den Beratungen dazu stellt sich dann oft heraus, dass Missverständnisse vorliegen. Zufriedene Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden –wer wartet schon gerne?- sind dazu allerdings überwiegend.
· Das Bürgeramt Bemerode wird wegen des Einbaus neuer Fensterelemente im Bedienraum ab 23.02. geschlossen und öffnet wieder am 2. März.
Die Abholung von fertig vorliegenden Dokumenten ist allerdings durchgehend zu den bekannten Öffnungszeiten möglich, für andere Dienstleistungen sollten in diesem Zeitraum Termine in den 7 weiteren Bürgerämtern gebucht werden.
TOP 3.3.4.
Spielplatzgestaltung Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0269/2018)

Im November 2017 wurde zu einem Termin auf dem Spielplatz eingeladen, um den Bürgern und vor allem den Kindern die Möglichkeit an der zukünftigen Gestaltung des Spielplatzes zu geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hat dieser Termin stattgefunden und mit welcher Beteiligung?

2. Welche Gestaltungsvorschläge gab es?

3. Können diese Vorschläge umgesetzt werden und wenn ja, wann?


-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:
Der Kinderbeteiligungstermin hat am 8.11.2017 stattgefunden. Es haben sich 26 Kinder und 24 Erwachsene beteiligt. Es wurden eine Vielzahl von Wünschen genannt. Das von der Stadt beauftragte Landschaftsarchitekturbüro erstellt auf Grundlage der Wünsche eine Planung und prüft dabei welche Wünsche erfüllt werden können.
Der Entwurf wird dann in Form einer Drucksache dem Stadtbezirksrat voraussichtlich vor der Sommerpause 2018 zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss daran wird die Planung detailliert und ausgeschrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, einen genauen Zeitpunkt für den Bau zu nennen.

TOP 3.3.5.
Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-0270/2018)

Bereits 2015 wurde von der Verwaltung eine Verlängerung der Nutzungsgenehmigung
für den Pavillon der GS Wasserkampstraße in Aussicht gestellt. Im Jahr 2011 wurde auch schon eine Renovierung genehmigt und beschlossen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist hier der aktuelle Sachstand?
2. Wann kann mit der bereits beschlossenen Renovierung begonnen werden?


-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für die derzeitige Nutzung des Pavillons an der GS Wasserkampstraße liegt eine Baugenehmigung vor. Die Grundschule kann den Pavillon für ihren - zur Zeit bis Sommer 2019 zusätzlichen - Raumbedarf im Rahmen der Ganztagsbetreuung weiterhin nutzen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Instandsetzung des Pavillons für seinen jetzigen Nutzungszweck erfolgte bereits 2011 im Zusammenhang mit der damals erteilten Baugenehmigung zur Nutzungsänderung. Die 2015 beabsichtigte Verlängerung der bauordnungsrechtlichen Nutzungsgenehmigung war nicht erforderlich und damit auch nicht der damals für eine Genehmigungsfähigkeit ins Auge gefasste Sanierungsumfang. Der Pavillon wird in seinem Zustand voll funktionsfähig gehalten. Weitergehende Sanierungsmaßnahmen sind bis Sommer 2019 nicht geplant.

TOP 3.3.6.
(Behindertengerechtes WC in Kirchrode Mitte)
(Drucks. Nr. 15-0271/2018)

Schon lange vor der Umgestaltung der Ampelkreuzung Tiergartenstraße/Brabeckstraße/Großer Hillen wurde von dieser Fraktion hier im Stadtbezirksrat ein behindertengerechtes WC in der Mitte Kirchrodes gefordert.
Bei der großen Anzahl von hier verorteten Intuitionen für ältere und behinderte Menschen wird dies auch immer wieder nachgefragt.

Wir fragen die Verwaltung:

Was kann und will die Verwaltung unternehmen um dieser Nachfrage gerecht zu werden?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Stadtentwässerung Hannover ist Eigentümer der öffentlichen Toilettenanlagen in Hannover und betreibt durch die Betreiberfirma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH derzeit 54 öffentliche Toilettenanlagen.

Derzeit sind folgende weitere öffentliche Toilettenanlagen in Planung bzw. in Bau:
· Am Marstall
· Hochbahnsteig Misburg

Derzeit prüft die Stadtentwässerung Hannover aufgrund versch. Stadtbezirksratsbeschlüsse weitere Standorte für neue öffentliche Toilettenanlage im Stadtgebiet. Derzeit sind noch keine Festlegungen getroffen.

Grundlage für die Aufstellung einer öffentlichen Toilette ist ein Stadtbezirksratsbeschluss, aufgrund dessen die Stadtentwässerung prüft, ob eine öffentliche Toilettenanlage erstellt werden kann. Sollte dies der Fall sein, liegt der Zeitrahmen zwischen Prüfung und Umsetzung bei 1 bis 1 ½ Jahren. Die Kosten für eine neue öffentliche Toilettenanlage liegen bei rund 160.000 Euro. Als Konsequenz einer weiteren Toilettenanlage steigt der jährlich an die DSM zu zahlende Zuschuss um weitere 15.300 €, da diese den laufenden Betrieb der Anlage sicher zu stellen hat.



Voraussetzungen zur Standortsuche:
§ Genehmigung einer neuen ÖT durch den Betriebsausschuss SEH
§ Überprüfung Grundstückseigentümer ggf. Übertragung auf LHH
§ Beantragung einer Baugenehmigung
§ Ausschreibungsverfahren
§ Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom
§ Festlegung endgültiger Standort
§ Einverständnis durch Stadtbezirksrat

TOP 3.3.7.
Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0272/2018)

Seit dem 1. Januar 2018 kosten die blauen Säcke zur Altpapierentsorgung des Abfallentsorgers aha einen Euro pro Rolle. Dies führt dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr Altpapier in Kartons oder lose an die Straße stellen. Unkomplizierte Abhilfe würden zentral im Stadtbezirk aufgestellte Altpapiercontainer schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit arbeitet die Verwaltung zusammen mit aha an einem Konzept, um Altpapiercontainer im Stadtbezirk aufzustellen?
2. Wo sieht die Verwaltung geeignete Standplätze für Altpapiercontainer hier im Stadtbezirk?
3. Wann können die Bürgerinnen und Bürger dann mit Aufstellung der Altpapiercontainer rechnen?
-Beantwortet
Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an aha (Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover) weitergeleitet:
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz trug folgende Antwort vor:

Die Antwort von aha zu Frage 1:
Die LHH hat die geplante Gestellung von einem Altpapiercontainer je öffentliche Wertstoffinsel (bisher vorgehalten: Altglas und Altkleider) mit aha als deren Betreiber abgestimmt.
Die Antwort von aha zu Frage 2:
Siehe zu 1.
Die Antwort von aha zu Frage 3:
Die Aufstellung resp. Inbetriebnahme der v. g. Behälter auf Wertstoffinseln (WSI) im Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode - Wülferode erfolgte bereits:
Kirchrode: 6 WSI vorhanden = 4 WSI bestückt (Ausnahme: Lange-Feld-Str. / Nähe Homburgweg und Albert-Schweitzer-Hof / Ecke Tiergartenstr. wegen Baustelle).
Bemerode: 12 WSI vorhanden = 11 WSI bestückt. (Ausnahme: Försterkamp / Ecke Jakobskamp wegen Unterfluranlage).
Wülferode: 1 WSI vorhanden = 1 WSI bestückt.

TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Geschwindigkeitsreduzierung Kattenbrookstrift
(Drucks. Nr. 15-0273/2018)

Nach einer Änderung der entsprechenden Gesetzeslage auf der Bundesebene wurden auch in Hannover 130 Tempo 30 Zonen vor Schulen, KiTas und Pflegeeinrichtungen ausgewiesen und mindestens teilweise bereits entsprechend ausgeschildert. An einer Stelle wirft diese Beschilderung allerdings, gerade bei Ortskundigen, Fragen auf. So wurde auf der Kattenbrookstrift neben dem Bereich rund um die Hauptstelle der IGS direkt im Anschluss in nördlicher Richtung ein Bereich für eine Kindertagesstätte ausgewiesen. Nach einer genaueren Begehung und Recherche konnte im entsprechenden Wohnblock im Innenhof ein KiTa-Gelände gefunden werden. Der Zugang erfolgt augenscheinlich nicht direkt an der Kattenbrookstrift, sondern über einen Seiteneingang. Die Situation scheint vergleichbar mit dem Kinderladen Regenbogen, welcher sich an der Ecke Kattenbrookstrift/Jakoskamp befindet. Auch hier liegt das Außengelände der KiTa im Innenhof und der Eingang erfolgt nicht über die Kattenbrookstrift, allerdings ist hier die KiTa als solches auch von dort ersichtlich. Allerdings gibt es hier keine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung. Daneben erscheint auch die Ausschilderung in südlicher Fahrtrichtung unvollständig zu sein, da der geschwindigkeitsreduzierte Bereich nur einmal am Anfang in Höhe der Haltestelle Krügerskamp ausgeschildert ist. Für Verkehrsteilnehmer, welche aus der Weinkampswende und dem Ortskamp in südlicher Richtung auf den Kattenbrookstrift fahren, ist es nicht ersichtlich das oder ob sie sich in einem temporeduzierten Bereich befinden oder ob die übliche innerstädtische Geschwindigkeit gilt.
Fragen an die Verwaltung:
1. Wird für eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung der postalische Eingang oder der wirkliche Eingang (Seiteneingang, Hinterhof etc.) als Grundlage genommen?
2. Welche Gründe führten beim Kinderladen Regenbogen zur Verweigerung der Geschwindigkeitsreduzierung im dortigen Umfeld?
3. Wieso wird der gesamte Temporeduzierte Bereich in südlicher Fahrtrichtung nur einmal an Anfang (Höhe Haltestelle Krügerskamp) ausgeschildert und nicht an jeder Einmündung?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:


Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Aufgrund der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird der Bereich vor der entsprechenden Einrichtung nur dann auf 30 km / h beschränkt, wenn der direkte Zugang bzw. Eingang zu der Tempo-50-Straße liegt.

Dies ist für den Kinderladen Regenbogen im Jakobskamp 1 nicht gegeben für den Kindergarten im Kattenbrookstrift 26 hingegen schon. Dort erfolgt der Zugang nach Kenntnis der Verwaltung zum Hinterhof über die Kattenbrookstrift.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung wird im Kattenbrookstrift in Fahrtrichtung Süden die Beschilderung überprüfen und ggf. ergänzen.

TOP 3.4.2.
Barrierefreiheit Haltestelle Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0274/2018)

Nach der lange erwarteten und nun endlich erfolgten Fertigstellung des Hochbahnsteiges Großer Hillen samt den Nebenanlagen stehen gerade Blinde Menschen vor neuerlichen Problemen beim Einsteigen in die Bahnen und der Orientierung an Hand einer Umgebungskarte. Auf Grund des Einsatzes unterschiedlicher Fahrzeugtypen befinden sich die Zugänge zu diesen immer wieder an anderer Stelle und mobilitätseingeschränkte Personen müssen sich neu orientieren.

Gedacht als Hilfestellung für Blinde Menschen wurde im Bereich Großer Hillen/Tiergartenstraße eine Umgebungskarte aufgestellt, allerdings ohne die notwendigen taktilen Merkmale. Damit kann diese nicht in der gedachten Form genutzt werden und Bedarf einer dringenden Nachbesserung.

Fragen an die Verwaltung:
1. Lassen sich die unterschiedlichen Bahnen so zum Stehen bringen, dass sich die Fahrgasttüren immer vor den Aufmerksamkeitsquadraten im taktilen Leitsystem befinden, wenn ja wie zeitnah wäre dies möglich?
2. Besteht die technische Möglichkeit mindestens an den Haltestellen Großer Hillen, Saarbrückner Straße und Bleekstraße bei den Ansagen neben der Fahrtrichtung und Langzug oder Kurzzug auch den Fahrzeugtyp mitanzusagen?
3. Wieso wurde hier eine Umgebungskarte ohne taktile Merkmale aufgestellt und kann sie gegebenenfalls zügig entsprechend nachgerüstet werden?


-Beantwortet
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet. Die üstra teilt mit:
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger verlas folgende Antwort der üstra:


Zu Punkt 1: Bis zur Abgabefrist konnte die üstra leider nicht endgültig klären ob, und wenn ja in welchem Umfang Anpassungen am Hochbahnsteig Großer Hillen nötig sind. Die üstra ist zurzeit noch mit der Analyse der Situation und der Bewertung beschäftigt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die üstra zu diesem Teil der Anfrage deshalb keine abschließende Stellungnahme abgeben. Die üstra wird nach Abschluss der Untersuchung ihre Analyse nachreichen.

Zu Punkt 2: Die Fahrgastinformationssysteme in den Fahrzeugen der üstra lassen eine kurzfristige Anpassung der Ansagen in dieser Form nicht zu. Durch die Beschaffung neuer Stadtbahnen und die Ausbaumaßnahmen auf der Stadtbahnlinie 5 werden sich im Laufe des Jahres 2018 die Bedingungen für den Einsatz unserer Fahrzeuge weiter verbessern. Ziel ist es die Linie 5 in Zukunft mit nur einem Fahrzeugtyp zu bedienen, so dass eine Ansage im Fahrzeug, wie in der Anfrage beschrieben, nicht mehr nötig ist.

Zu Punkt 3: Die in der Anfrage angesprochene Umgebungskarte wurde nach Informationen im Rahmen des Hochbahnsteigbaus als Erstausrüstung installiert. Die üstra ist ebenfalls der Auffassung dass eine Umgebungskarte ohne taktile Informationen an dieser Haltstelle sehr ungünstig ist. Die üstra hat daher bereits Kontakt zum Bauherren aufgenommen und prüft zurzeit die Möglichkeiten die Umgebungskarte um taktile Informationen zu ergänzen.

TOP 3.4.3.
Einordnung der Straßen
(Drucks. Nr. 15-0275/2018)

Bei Um-, Ausbau, oder Sanierung von Straßen entscheidend für den anteiligen Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten ist die Einordnung der jeweiligen Straße als Anlieger-, Durchgangs- oder Haupterschließungsstraße. Eine ehedem erfolgte Einteilung, z.B. als Anliegerstraße, erscheint heute auch auf Grund gestiegener Verkehre und neuer Wegeverbindgungen für zahlreiche Anlieger nicht mehr richtig. Die für den Stadtbezirk in der dritten Charge des Programmes „Erneuerung im Bestand“ vorgeschlagene Rutenbergstraße hat, mindestens gefühlt für die Anlieger, einen Funktionswechsel durchlaufen und wirkt heute mehr als ein Verbindungsweg zwischen Döhrbuch, Bünteweg und Lange-Hop-Straße. Sie erscheint damit in ihrer Funktion eher als Durchgangsstraße und nicht mehr als Anliegerstraße.

Fragen an die Verwaltung:
1. Welche qualitativen und quantitativen Merkmale führen zur Einordnung der Straßen als Anlieger-, Durchgangs-, oder Haupterschließungsstraße?
2. Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden die Straßen hinsichtlich ihrer Einordnung überprüft?
3. Wann wurden die für den Stadtbezirk im GIB III vorgeschlagenen Straßen auf ihre aktuelle Funktion und Einordnung überprüft?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz trug folgende Antwort vor:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Einstufung einer Straße als Anliegerstraße, Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr (Innerortsstraße) oder Durchgangsstraße hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst kommt es auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an. Hierbei wird betrachtet, welcher Verkehr (Autos, Radfahrer und Fußgänger) zu den anliegenden Grundstücken gehört (Anliegerverkehr) und welcher Verkehr Nichtanliegerverkehr ist. Dabei ist eine typisierende Betrachtungsweise vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht.
Außerdem ist die Einstufung abhängig von der Lage der Straße im Gesamtverkehrsnetz, der Verkehrsplanung, dem Ausbauzustand und der straßenrechtlichen Klassifizierung.

Nach diesen Kriterien wird die Rutenbergstraße von Am Heisterholze bis Bünteweg straßenausbaubeitragsrechtlich als Innerortsstraße eingestuft.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Soweit eine Straße ausbaubeitragsrechtlich relevant erneuert oder verbessert werden soll, erfolgt zunächst eine vorläufige Einstufung. Auch die im Rahmen von GIB III vorgestellten Straßen wurden zunächst in 2017 vorläufig nach der Straßenausbaubeitragssatzung eingestuft.
Eine abschließende Beurteilung zur Einstufung der Straßen findet grundsätzlich nach der Beendigung der Straßenbauarbeiten zum maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten statt.

TOP 3.5.
Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke)

TOP 3.5.1.
Überlastung der Buslinien 123 und 124 in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0276/2018)

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die Buslinien 123 und 124 in Richtung Kirchrode zur Stoßzeit zwischen ca. 14.30 und 16.30 Uhr auf einer Teilstrecke überlastet sind.

Diese Überlastung fängt an der Haltestelle „Lerchenfeldstraße“ an, da dort die Schüler der Mira-Lobe-Schule in die Busse steigen. Weitere Schüler der IGS Kronsberg (Nebenstelle) kommen an der Haltestelle „Hinter dem Dorfe“ hinzu. An der Haltestelle „Brabekstraße“ steigen die Schüler der IGS Kronsberg ein.

Wie auf der Informationsveranstaltung am 29.1.2018 vorgestellt wurde, plant die Verwaltung zudem eine zusätzliche weiterführende Schule in unserem Stadtbezirk zu errichten, deren zukünftige Schüler ebenfalls auf die oben genannten Buslinien angewiesen sein werden.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass die Busse der Linien 123 und 124 in Fahrtrichtung Kirchrode zur oben genannten Stoßzeit teilweise überlastet sind?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit auf eine Verdichtung des Fahrtaktes zu oben genannter Stoßzeit hinzuwirken?
3. Angesichts der zukünftig steigenden Schülerzahlen durch die schrittweise Erweiterung der Mira-Lobe-Oberschule, des geplanten Neubaus der zusätzlichen weiterführenden Schule im Einzugsbereich der genannten Buslinien sowie der Entstehung des Neubauquartiers „Kronsberg-Süd“: Gibt es bereits Planungen, die Kapazitäten des Busliniennetzes, ggf. auch durch Einrichtung einer neuen Buslinie, zu erweitern?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger verlas folgende Antwort der Region:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region-Hannover weitergeleitet. Die Region teilt zu Frage 1-3 mit: die Region Hannover wird das Thema Auslastung der Buslinien 123 und 124 zwischen 14.30 und 16.30 Uhr mit der ÜSTRA beim Fahrplangespräch am 13.02.2018 besprechen, um ggf. kurzfristige Maßnahmen einzuleiten.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Fahrplangespräche sowie im direkten Austausch zwischen LHH, Region Hannover und ÜSTRA kann das vorhandene ÖPNV-Angebot ggf. an Nachfrageänderungen angepasst werden.
Die ÖPNV-Erschließung des Neubauquartiers Kronsberg Süd ist über die Stadtbahnlinie 6 sowie die bestehenden Buslinien 340 und 341 vorgesehen.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ansprechpartner in der Verwaltung
Herr Becker äußerte den Wunsch der Zusammenarbeit mit der Verwaltung zum Themengebiet Jugendarbeit und bat um Angabe von Ansprechpartner*innen innerhalb der Verwaltung. Frau van Joolen nahm die Bitte auf.

Zustand Baumaßnahmen Tiergarten Richtung Herman Löns- Park:
Auf die Nachfrage eines Einwohners, wie der Sachstand ist, informierte Herr Schindler (Tiefbauamt), dass diese Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen sei. Die Planungen hierfür legen noch bei der Region Hannover. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich noch ca. bis Jahresende benötigen.

Fuhrbacherstraße
Eine Einwohnerin der Fuhrbacherstraße äußerte Ihren Schock und übergab ein Schreiben - stellvertretend für die 15-20 Anwohner der Straße - an die Fraktionsvorsitzenden im Bezirksrat.
Bezirksbürgermeister Rödel äußerte, das Gremium wolle sich nicht gegen den Willen der Bewohner*innen entscheiden. Sämtliche im Bezirksrat vertretenen Parteien seien mit den Bewohner*innen im Gespräch.

Tag der offenen Tür - Freiwillige Feuerwehr Kirchrode am 19. Mai 2018
Herr Fiss, Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Kirchrode informierte zum Tag der offenen Tür am 19.Mai 2018. Aufgrund der Platzkapazitäten bat er um Rückmeldung.



-Durchgeführt von 20:32 - 21:02 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am :
8. November 2017

15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Stadtplaner Fabich wiederholt mit Hilfe einer Präsentation seinen Vortrag vom 29.1.2018 "zur Infrastrukturentwicklung von Bemerode" (siehe Anlage II).

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Volland, wie der Sachstand zum Thema Kronsberg-life-Tower ist, antwortete Herr Fabich, das sie im Gespräch seien mit dem Verein und den betroffenen Fachämtern.

-Stadtplaner Fabich berichtete

Sachstand: Lange-Feld-Str.
Herr Schindler DB
Frau Hufgard DB
Herr Freimuth und Herr Scharlemann vom FB Tiefbau



TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Pilarski informierte


TOP 8.
V E R W A L T UN G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
Zuwendung an die Bürgergemeinschaft Wülferode e.V. im Jahr 2018
(Drucks. Nr. 15-0290/2018)

Antrag,

zu beschließen, der Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.950,-- € aus dem Teilergebnishaushalt 2018 – 41 Kultur (Produkt: 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 8.2.
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg

(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, die vorgenannten Grundstücke für die o.g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln und

1.
vier 4-Gruppen-Kindertagesstätten und
eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte

unter Zugrundelegung der Standardraumprogramme zu errichten.

2. vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen bei bereits durchgeführten Neubauvorhaben für Kindertagesstätten und im Vorfeld nachzuweisender Wirtschaftlichkeit ein gebündeltes ÖPP- Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.


Es wurde getrennte Abstimmung beantragt:

-Abstimmung zu Antragspunkt 1: Einstimmig
-Abstimmung zu Antragspunkt 2: 18-Ja / 1-Nein/ 0-Enthaltungen



TOP 8.2.1.
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 0080/2018:
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten Heisterholzwinkel, Kreuzbusch / Lehmbuschfeld
(Kronsberg Nord), In der Steinbreite und Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten
an den Standorten Petermannstraße, Strelitzer Weg

(Drucks. Nr. 15-0447/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Punkt 2 des Auftrages an die Verwaltung wird wie folgt geändert:

„2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖÖP-Modell (Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft) zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie das entsprechende Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.“


-Zurückgezogen


TOP 8.3.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,


1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.


-Einstimmig


TOP 8.4.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0300/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,


der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung


-In die Fraktionen gezogen


TOP 8.4.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0300/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0446/2018)

Antrag
zu beschließen:
1.
Der Vorschlag unter der laufenden Nr. 4 der Anlage 1 „Grunderneuerung im Bestand, nächste Maßnahmen“ wird gestrichen und damit die Forbacher Straße im Bereich von der Kirchröder Straße bis zum Wendehammer“ von dem Vorhaben ausgenommen.
2.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Geh- und Radweg der Wülfeler Straße an der Einmündung zur Laatzener Straße auf einer Länge von ca. 60 Metern zeitnah zu sanieren und möge in diesem Zusammenhang prüfen, ob diese Sanierung als vordringliche Einzelmaßnahme in das Erneuerungspaket der Drs. 15-0300/2018 mit Baubeginn ab 2019 aufgenommen werden kann.

-In die Fraktionen gezogen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Baumfällungen
(Drucks. Nr. 15-0291/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode umgehend über die Gründe, die zur Fällung von fünf großen Eichen auf dem Grundstück Zweibrückenerstr.72/Ecke Ottweiler Str. in Kirchrode geführt haben, zu informieren. Des Weiteren erbitten wir Informationen über die angedachten Alternativen um diese Abholzungen zu verhindern.

7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 9.1.2.
(Parkraum)
(Drucks. Nr. 15-0292/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Herstellung von weiteren befestigten Stellplätzen im Grünstreifen zwischen Feuerwehrzufahrt und Mardalstraße
in Kirchrode.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.
Interfraktionell

TOP 9.2.1.
Barrierefreier Ausbau der Wegeverbindung vom Deutschen Taubblindenwerk Hannover zur Gaststätte des TK Hannover
(Drucks. Nr. 15-0293/2018)

Antrag

Barrierefreier Ausbau der Wegeverbindung vom Deutschen Taubblindenwerk Hannover zur Gaststätte des TK Hannover
Die Verwaltung wird gebeten, eine Wegeverbindung vom Deutschen Taubblindenwerk Hannover zur Gaststätte vom Turnklubb Hannover mit Orientierungshilfen (deutlich anderer Fußbodenbelag, Handläufe, Kontraste, gute Beleuchtung) für Sehbehinderte und Blinde herzustellen. Die Mittel dafür sind dem laufenden Haushalt zu entnehmen.


-Einstimmig


TOP 9.2.2.
Zusätzliche Interkulturelle Bildungslotsinnen und -lotsen an der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0294/2018)

Antrag

Zusätzliche Interkulturelle Bildungslotsinnen und -lotsen an der IGS Kronsberg
Die Verwaltung wird aufgefordert, der IGS Kronsberg zwei zusätzliche Interkulturelle Bildungslotsinnen bzw. –lotsen zur Unterricht begleitenden Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitszeiten werden in Absprache mit der IGS Kronsberg festgelegt.

-Einstimmig


TOP 9.2.3.
Umwidmung der Rutenbergstr.
(Drucks. Nr. 15-0448/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der LHH vorzuschlagen, die in Kirchrode
liegende Rutenbergstraße in eine Innerortsstraße umzuwidmen.


-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Prüfung aller Verkehrs-Zugänge für PKW im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0295/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft auf dem Kronsberg alle möglichen Zugänge mit der Absicht, die Wege im Landschaftsschutzgebiet wo nötig besser gegen das unerlaubte Befahren mit Kraftfahrzeugen abzusichern.


-Zurückgezogen


TOP 9.3.2.
Zusätzliche Fahrradbügel Haltestelle Brabeckstr./ Ausgang Berkelmannstr.
(Drucks. Nr. 15-0296/2018)

Antrag

Zusätzliche Fahrradbügel Haltestelle Brabeckstr./ Ausgang Berkelmannstr.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „Brabeckstraße“ am Ausgang Berkelmannstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren.


-Einstimmig


TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Lichtsignalanlage Mailänder Straße
(Drucks. Nr. 15-3034/2017)

Antrag

Es ist zu prüfen ob im Bereich der Mailänder Straße, Ecke Brüsseler Straße als Zuwegung zum Baugebiet B-Plan 1553 – Kronsberg-Süd ebenfalls eine Lichtsignalanlage errichtet wird, als Maßnahme gegen einen möglichen Schleichverkehr, gerade zu Messezeiten.

-10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung:
(Drucks. Nr. 15-0398/2018)

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel

Der Bezirksrat möge beschließen:


-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:51 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.






für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin