Sitzung Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters am 08.02.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.02.2018)
Protokoll (erschienen am 12.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -GB OB- Datum 02.03.2018

PROTOKOLL

08. Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches
des Oberbürgermeisters am Donnerstag, 8. Februar 2018, Rathaus, Hodlersaal

Beginn 13.30 Uhr
Ende 15.05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU) in Vertr. für
Beigeordneten Seidel
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Gäste:
Herr Prof. Barke Universitätspräsident a.D., Leibniz Universität
Herr Florysiak Geschäftsführer, Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette Erste Stadträtin
Herr Dr. Herbert GB OB
Frau Fiedler OE 15.0
Herr Krüger OE 15.2
Herr Albrecht OE 15.20
Frau Minthe OE 15.22
Frau Rodestock OE 15.22
Frau Matthews OE 15.22
Herr Clark FB 46
Frau Hager GB OB

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters am 09.11.2017

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

5. Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0164/2018 mit 1 Anlage)

6. Zuwendung Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
(Drucks. Nr. 0257/2018 N1)

7. Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Hannover in der European Science Engagement Association (EUSEA)
(Drucks. Nr. 0248/2018 mit 1 Anlage)

8. Bericht des Oberbürgermeisters

9. Aktuelles




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsherr Spiegelhauer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er führt zu Hinweisen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG iVm § 3a Hauptsatzung der LHH) wie folgt aus:
"Hinweisen möchte ich auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von Sitzungen des Rates, seiner Fachausschüsse und Kommissionen sowie der Stadtbezirksräte. Danach sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Auch gilt die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern dieser Gremien mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürfen.
Die Anfertigung ist dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Mitglied steht das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern der Gremien, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben."
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Keine Beiträge.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters am 09.11.2017
Das Protokoll wird mit einer Enthaltung genehmigt.

Bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)
Beigeordnete Dr. Markowis bedankt sich für die Beteiligung so vieler Fraktionen und sagt, den CDU-Antrag würden sie ablehnen.
Beigeordnete Kastning erläutert, bei dem Antrag gehe es um die Weiterentwicklung der bestehenden Methoden und Instrumente, mit dem Ziel, qualitätsvoller zu werden. Die Politik beurteile weiterhin die Ziele und Schwerpunkte der Stadt.
Beigeordneter Machentanz sagt, er begrüße den Antrag sehr.
Ratsherr Engelke bedankt sich ebenfalls bei den Fraktionen, die sich dem Antrag angeschlossen haben. Der Antrag ziele daraufhin ab, Zuwendungen transparenter zu machen und den Zuwendungsempfänger*innen mehr Planungssicherheit zu geben.
Beigeordnete Seitz sagt, die CDU fordere seit langem, dass das Zuwendungscontrolling überarbeitet werde. Der Antrag gehe aber nicht weit genug, sodass die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag formuliert habe. Die Zuwendungsempfänger*innen hätten die Bitte geäußert, dass die Laufzeit der Förderung verlängert werde, um mehr Planungssicherheit zu bekommen.
Beigeordnete Dr. Markowis gibt zu bedenken, dass eine Förderung immer unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses stehe, sodass Verträge faktisch nur bis zum Ende eines Haushaltsjahres gelten.
Beigeordnete Seitz merkt an, dass eine Zusage auf drei Jahre haushaltstechnisch durchaus möglich sei.
Ratsherr Engelke sagt, die beiden Anträge würden nicht weit auseinanderliegen. Der Streitpunkt sei die Festlegung der Förderung auf zwei oder auf drei Jahre. Im Hinblick auf den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit sei eine pauschale Festlegung auf drei Jahre nicht konsequent.
Beigeordente Seitz sagt, sie hätten ein anderes Verständnis von Controlling, sodass drei Jahre möglich seien.
Ratsherr Spiegelhauer lässt über den Antrag abstimmen.
Dieser wird mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)
Ratsherr Spiegelhauer lässt über den Antrag abstimmen.
Dieser wird mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.


3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0164/2018 mit 1 Anlage)
Ratsherr Spiegelhauer begrüßt als Gast zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Florysiak.
Ratsherr Herrmann fragt zu § 6, ob der Postweg und dadurch Ressourcen eingespart werden könnten, in dem man alles elektronisch versendet. Weiter fragt er, warum für das Land Niedersachsen die Anzahl der Vertreter*innen verdoppelt werde.
Herr Florysiak antwortet, der Postweg sei von allen Gesellschaftern gewünscht. Die Verdopplung der Personen ergebe sich aus dem Gesellschaftsanteil.
Ratsherr Herrmann merkt an, einer der wesentlichen Gesichtspunkte der Gesamtpolitik sei die Einsparung von Ressourcen. Er fragt, ob auch eine Postkutsche oder Brieftauben eingeführt würden, wenn die Mehrheit dies wünsche. Er sagt, es sei kontraproduktiv und ressourcenverschwendend, nicht nur den elektronischen Weg zu nutzen.
Ratsherr Spiegelhauer lässt über die Drucksache abstimmen.
Diese wird mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


Antrag,

der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 1 zuzustimmen und die Stimmführerin/ den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anzuweisen die anliegende Vertragsänderung zu beschließen.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Zuwendung Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
(Drucks. Nr. 0257/2018 N1)
Ratsherr Spiegelhauer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste Herrn Prof. Barke und Herrn Florysiak.
Frau Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führt ein, die Gesundheitswirtschaft sei eines von vier Handlungsfeldern im aktuellen Arbeitsprogramm 2015-2019 der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Ziele im Handlungsfeld seien die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Platzierung der Metropolregion als innovative Hightech-Region, die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Förderung von innovativen Wirtschaftsbereichen und Hebung von Arbeitsplatzpotentialen. Zu diesem Zweck habe die Metropolregion GmbH das Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft aufgesetzt. Das Projekt umfasse den gesamten Wirtschafts- und Wissenschaftsraum der Metropolregion, sodass auch die Bedarfe und Impulse international renommierter Unternehmen und wissenschaftlicher Einrichtungen berücksichtigt werden. Es solle Grundlage für weitere Initiativen und Vorhaben sein und werde für die Projektlaufzeit mit 128.000 € durch das Land Niedersachsen gefördert. Die notwendige Kofinanzierung werde durch die Gesellschafter bereitgestellt.
Herr Florysiak führt anhand einer Präsentation in das Thema ein (s. Anlage 1.)
Herr Prof. Barke erläutert anhand der Präsentation den Sachstand des Projektes.
Beigeordneter Machentanz fragt, wie man mehr Frauen in dem Projekt etablieren könne.
Herr Florysiak sagt, mit der Frage habe man sich bereits beschäftigt. Man müsste den Frauenanteil in Führungspositionen in der Wissenschaft erhöhen.
Herr Prof. Barke entgegnet, für einen Vorschlag sei man dankbar.
Ratsherr Klippert sagt, es wäre gut, wenn die Metropolregion dafür werbe.
Ratsherr Engelke merkt an, gerade für die Umsetzung so großer und wichtiger Projekte sei ein Zusammenschluss hilfreich. Das Projekt habe einen großen Nutzen für Hannover. Er fragt, ob die Fachkräftesicherung zur Fachkräftegewinnung ausgeweitet werden könne. Weiter fragt er, wie die Erhöhung der Summe zustande komme und ob das Projekt im Dezember 2018 ende.
Herr Prof. Barke führt aus, Ziel sei es, Projekte zu definieren sowie das Zusammenbringen der richtigen Player und das Begleiten dieser zu den Projekten. Wenn die Projekte funktionieren, würden sie auch von sich aus weiter laufen. Die Entwicklungsplattform sei daher eher ein "Anschiebevehikel". Sollte es gelingen, zwei Leuchtturmprojekte zu entwickeln, hätte man viel erreicht.
Herr Albrecht sagt, die Erhöhung der Summe resultiere aus der Weiterentwicklung des Projektstandes.
Ratsherr Wruck findet es gut, Wissenschaft und Wirtschaft in Verbindung zu fördern. Das Projekt sei gut, jedoch noch sehr unkonkret. Es gebe Möglichkeiten des Scheiterns. Er fragt, ob es in Niedersachsen auch für die Städte Osnabrück, Oldenburg oder Wilhelmshaven eine Metropolregion gebe. Weiter fragt er, wer und wie viele Personen die Interviews bewerten und wie Firmen zusammenarbeiten sollen, die ggf. in Konkurrenz zueinander stünden.
Herr Prof. Barke erklärt, die Ergebnisse der Interviews würden im Fachbeirat analysiert. Dieser entwickle Projektvorschläge und lege sie dem Lenkungskreis zur Entscheidung vor. Die Zusammenarbeit möglicher Konkurrenten finde im Rahmen sogenannter vorwettbewerblicher Forschung sowie im Rahmen vertikaler Integration statt.
Herr Florysiak erläutert, die Metropolregionen würden sich aus der Raumordnung ergeben. Die Städte Oldenburg und Wilhelmshaven bspw. seien der Metropolregion Bremen/Oldenburg zugewiesen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldung vor.
Ratsherr Spiegelhauer lässt über die Drucksache abstimmen.
Diese wird mit 11 Stimmen dafür einstimmig beschlossen.


Antrag,

der Metropolregion GmbH im Jahr 2018 eine zusätzliche Zuwendung von 10.540 Euro zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.
Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Hannover in der European Science Engagement Association (EUSEA)
(Drucks. Nr. 0248/2018 mit 1 Anlage)
Frau Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette leitet ein, Hannover zähle zu den bedeutenden Hochschul- und Wissenschaftsstandorten in Deutschland. Mit rund 48.000 Studierenden hätten wir in diesem Wintersemester einen neuen Höchststand erreicht. 10.000 hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler würden an den Hochschulen und forschungsnahen Instituten arbeiten. Fast 6.000 internationale Studierende hätten sich für ein Studium in Hannover entschieden. Hochschulen und Forschungseinrichtungen würden einen wichtigen Beitrag zur Wirtschafts- und Innovationskraft unserer Stadt leisten. Im Stadtentwicklungsprogramm „Mein Hannover 2030“ sei darum der Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes ein eigenes Kapitel gewidmet worden. Im Mittelpunkt der strategischen Ziele stünden die Vertiefung der Zusammenarbeit am Standort, z.B. durch die Initiative Wissenschaft Hannover sowie die Internationalisierung unserer Aktivitäten. Beide strategischen Ziele seien zentrale Punkte der nächsten Beschlussdrucksache. So könne die Initiative Wissenschaft Hannover nach zehn Jahren Kooperation auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. Das Netzwerk sei 2007 auf Anregung der Landeshauptstadt gegründet worden. Die Arbeit der Initiative und die Koordination aller Projekte erfolge im Sachgebiet „Wissenschaftsstadt Hannover“ im Büro des Oberbürgermeisters. Frau Minthe, Leiterin des Sachgebietes, werde einen 90 Sekunden Trailer, der von allen 15 Partner*innen der Initiative Wissenschaft anlässlich des zehnjährigen Jubiläums produziert wurde (www.wissen.hannover.de/trailer ), präsentieren. Anschließend würden einige Eckdaten des Netzwerkes zu aktuellen Aktivitäten sowie der internationalen Ausrichtung durch die Mitgliedschaft in der European Science Engagement Association dargestellt.
Frau Minthe stellt das Thema anhand einer Präsentation vor (s. Anlage 2).
Ratsherr Dr. Gardemin bedankt sich für die Vorstellung und begrüßt die Mitgliedschaft. Er merkt an, dass neben einer Exzellenzinitiative die Leibniz Universität den Charakter einer akademischen Breitenausbildung habe. Es sei wesentlich, dies in den Vordergrund zu stellen. Nicht alle Studierenden seien auf eine Exzellenz aus.
Frau Minthe bedankt sich für den Hinweis und führt aus, dass über 500 Videoclips gedreht worden seien. Die Minderheit davon handle von Forschung und Exzellenzclustern, die meisten seien über die Orientierungsphase.
Beigeordnete Kastning bedankt sich ebenfalls und sagt, die Exzellenz müsse aus der Breite schöpfen. Es gehe nicht ohne. Hannover habe eine internationale Stadtgesellschaft, sodass die internationale Ausrichtung im Bereich der Wissenschaft ein guter Weg sei.
Beigeordneter Machentanz fragt, ob aus dem EU-Projekt zum Thema Feinstaub konkrete Handlungsanweisungen für die Städte und Kommunen abgeleitet werden können.
Frau Minthe entgegnet, Ziel sei es, dass die Hochschulen Fragen der Gesellschaft stärker aufgreifen. Das Thema Feinstaub sei insbesondere für Forscher*innen relevant.
Frau Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betont, der von der EU vorgegebene Grenzwert zu Feinstaub werde in Hannover seit 2006 eingehalten. Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zum Feinstaub bestehe kein Handlungsbedarf.
Ratsherr Engelke bedankt sich für die Vorstellung der Initiative Wissenschaft. Er fragt, wer die Videos aufnehme und finanziere.
Frau Minthe erläutert, es bestehe eine Kooperation mit dem Madsack-Verlag. Die Filme würden durch TVN gedreht. Die teilnehmenden Institutionen würden sich mit Personal und finanziellen Mitteln beteiligen. Durch hannover impuls habe es eine Anschubfinanzierung gegeben. Weiter werde es durch die Mitglieder, die zu Beginn bestimmte Pakete kaufen können, finanziert. Der finanzielle Einsatz lohne sich, da die Mitglieder die Filme auch für eigenen Zwecke nutzen können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ratsherr Spiegelhauer lässt über die Drucksache abstimmen.
Die Drucksache wird mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Antrag,
  1. die Bilanz der Zusammenarbeit von Hochschulen, Wissenschaft und Landeshauptstadt in der Initiative Wissenschaft Hannover (2007-2017) zur Kenntnis zu nehmen (Anlage).
der Mitgliedschaft in der European Science Engagement Association (EUSEA) zuzustimmen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.
Bericht des Oberbürgermeisters
Keine Berichtspunkte

TOP 9.
Aktuelles
Ratsherr Engelke fragt, wie der Stand zum Mauerbau in Herrenhausen sei.
Herr Clark entgegnet, die Mauern im Berggarten seien hochgemauert, aber noch nicht verputzt. Alle Mauern seien voraussichtlich bis zum Frühjahr fertig.

Ratsherr Spiegelhauer schließt die Sitzung um 15:00 Uhr.





Tegtmeyer-Dette Hager
(Erste Stadträtin) (Schriftführerin)