Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 29.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.01.2018)
Protokoll (erschienen am 15.03.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 31.01.2018

PROTOKOLL
10. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 29. Januar 2018,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.05 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Abend (SPD)
(Bezirksratsfrau Bergen) (CDU)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Nicholls) (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/Die Grünen) ab TOP 2
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei) ab TOP 2
(Bezirksratsherr Seinsch) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung :
Frau Hublitz FB Planen u. Stadtentwicklung
Herr Gronemann FB Gebäudemanangement
Frau Rabe zuständige Stadtplanerin
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung

Presse:
Frau Hilbig HAZ


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.12.217
(öffentlicher Teil)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt - Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)

4.1.2. Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)

4.1.3. Städtebaulicher Vertrag über ein Werbekonzept im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs Hannover (Südteil) im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1714
(Drucks. Nr. 0082/2018 mit 5 Anlagen)

4.1.4. Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0009/2018)

4.1.5. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

4.1.6. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur baulichen Sanierung der Grundschule Vinnhorst im Rahmen des Investitionsmemorandums 500 plus
(Drucks. Nr. 15-0252/2018)

5. Informationen über Bauvorhaben

6. A N T R Ä G E

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Ausbesserung der Fußgängerüberquerung im Gleisbettbereich/Gleisabschnitt Schulenburger Landstraße in Höhe des REWE Fachmarktes
(Drucks. Nr. 15-0084/2018)

7. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0209/2018)


8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Erhaltung des Gebäudes "Beneckeallee 32", Poelzig Gebäude
(Drucks. Nr. 15-0085/2018)

9. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.12.2017 (nichtöffentlicherTeil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die erste Sitzung des Bezirksrates im Jahr 2018 und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es lag ein Dringlichkeitsantrag zum Thema Bauliche Sanierung Grundschule Vinnhorst im Rahmen des Investitionsmemorandums 500 plus vor.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ließ über die Dringlichkeit abstimmen. Mit 14 Stimmen dafür (2/3 Mehrheit erreicht) wurde der Antrag als TOP 4.1.6. auf die Tagesordnung genommen. Zu den TOPs 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. begrüßte sie Frau Hublitz vom
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Die Drucksache zum TOP 4.1.2. wurde am 24.01.2018 als Nachreiche zugestellt. Zum TOP 4.1.5. begrüßte sie Herrn Gronemann, den stellvertretenden Fachbereichsleiter Gebäudemanagement.
Zu TOP 5 war die zuständige Stadtplanerin Frau Rabe anwesend
TOP 7 Zu den eigenen Mitteln gab es eine Tischvorlage.

Bezirksratsherr Winter erklärte, dass seine Fraktion den TOP 4.1.2. in die Fraktion ziehen wolle. Man habe die Drucksache zu spät erhalten und eine Vorberatung habe in seiner Fraktion nicht erfolgen können. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Herr Narten fragte nach dem Grund für die auffallend vielen Baumfällungen am nördlichen Ende der Voltmerstraße.
Frau Kaczmarek äußerte ihre Sorge um den bisher gelungenen Bevölkerungsmix in der Nordstadt durch einen Verdrängungswettbewerb im Mietwohnbereich. Ihres Erachtens unverständlich hohe Mieten für kleine Wohnungen von beispielhaft 11,50 €/m² an verschiedenen Standorten der Nordstadt würden alteingesessene Mieter vertreiben. Sie regte an, dass sich die Architekturstudenten der Leibniz Universität sich dieses Problems einmal annehmen sollten. Im übrigen dankt sie der Stadt Hannover, dass das UJZ Kornstraße weiterhin bezuschusst wird.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.12.217 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)

Frau Hublitz trug anhand einer Präsentation (s. Anlagen zur Drucksache) die Inhalte sämtlicher vorliegender Drucksachen zum Bereich Hauptgüterbahnhof vor.
Sie erläuterte, dass der bisher vorhandene Bebauungsplan in zwei Bereiche geteilt werde - Nord - einfacher Bebauungsplan, Süd - qualifizierter Bebauungsplan, mit genaueren Festsetzungen. Ziel sei, vorhandenes Baurecht zu konkretisieren, es werde kein neues Baurecht geschaffen.
Es seien viele Untersuchungen vorgenommen worden, z.B. ein Verkehrs- und Lärmgutachten. Für die geplante Nutzung der Firma Andronaco sei die Festsetzung eines Sondergebietes notwendig. Aber es werde keine Verdrängung stattfinden.
Die Art der Festsetzungen seien schlank gehalten worden. Einzelhandel sei zum Schutz des E-Dammes als Versorger ausgeschlossen.
Die neue Straße müsse noch gewidmet werden. Vorhandene Altlastenflächen werden gekennzeichnet.
Bezirksratsherr Winter fragte, ob man für den nördlichen Bereich nicht auch einen qualifizierten B-Plan hätte aufstellen können und wie weit eine Selbstverpflichtung von Aurelis gehen würde.
Frau Hublitz verwies auf die problematische Lärmsituation. Die Festsetzung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels sei nicht möglich gewesen.
Bei Nutzungen gem. § 34 BauGB weise der Antragsteller direkt nach, dass andere nicht belastet werden. Sie wies darauf hin, dass Aurelis sich selbst als guter Entwickler präsentieren wolle, hier sei ein wenig Vertrauen angebracht.

Der Bezirksrat stimmte einstimmig dafür:
  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1840 zu beschließen
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1840 mit Begründung zuzustimmen
und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Bezüglich des südlichen Bereiches erläuterte Frau Hublitz den vorliegenden B-Plan.
Nur das im Plan zu sehende "kleine L" sei Sondergebiet zur Ansiedlung von Andronaco.
Ein qualifizierter Bebauungsplan biete die Möglichkeit eines größeren rechtlichen Kataloges von Nutzungen die ausgeschlossen werden können.
Z.B. Höhenbegrenzungen / Festsetzung einer maximalen Höhe, diese orientiere sich an der Höhe der Bestandshalle. Aber auch eine minimale Höhe - vor dem Hintergrund einer guten Ausnutzung des Geländes - sei festgesetzt worden. Mindestens 4-geschossige Bauweise wurde festgesetzt. Insgesamt seien 9 Festsetzungen getroffen worden.

Bezikrsratsherr Winter fragte, ob es ggfs. zu einer Ausweitung der Verkaufsfläche kommen könne durch eine Aufstockung der Fläche im OG ?
Frau Hublitz verwies auf § 2, demnach sei Einzelhandel nur im EG - im Plan blau dargestellt - möglich.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Winter, wie es sei, wenn ein Fitnessstudio vor Ort Fitnessgeräte oder Zutaten verkaufen wolle, verwies Frau Hublitz auf § 1 der Festsetzungen zum B-Plan und sagte, es sei nicht üblich, dass ein Fitnessstudio noch dazu einen Laden eröffne.
Bezirksratsherr Abend fragte nach der Bedeutung der Festsetzung im B-Plan "Anlagen für sportliche Zwecke".
Frau Hublitz sagte, es handele sich um ein Sondergebiet, dort seien genaue Festsetzungen über das was geht notwendig. Wenn z.B. Andronaco schließen würde, hätte man ohne eine weitere festgesetzte Nutzung nur die gleiche Nutzung zulassen können.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Ricken bestätigte Frau Hublitz, dass es sich bei der genannten Planstraße um die künftige Gertrud-Knebusch-Straße handele.

TOP 4.1.2.
Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 4.1.3.
Städtebaulicher Vertrag über ein Werbekonzept im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs Hannover (Südteil) im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1714
(Drucks. Nr. 0082/2018 mit 5 Anlagen)

Hierzu erläuterte Frau Hublitz, dass die Stadt Hannover für diesen Bereich ein sehr klares Konzept für Werbung festlegen wolle.
Es gebe Spielregeln für alle - gleiche Schrift, kein extra Firmenlogo, Werbung nur an drei Punkten möglich - Parkhaus, ehemalige Güterhalle, Hochhaus.
Ratsherr Klapproth gab den Hinweis, dass im eigentlich zu beschließenden Antragstext keine extra Passage zur Ausgestaltung des Werbekonzeptes enthalten sei, sondern hier nur dem Abschluß eines städtebaulichen Vertrages zugestimmt werde.
Frau Hublitz sagte, dass dies aber im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag genauestens ausformuliert werde, wollte aber den Hinweis für eine künftige Drucksachenerstellung an ihre Kollegen weitergeben.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1714 - Ehemaliger Hauptgüterbahnhof Hannover (Südteil ) - dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Festlegung eines Werbekonzeptes im Zusammenhang mit der Nachnutzung des Südteils des HGBf-Geländes mit der aurelis Asset GmbH in Eschborn - nachfolgend "Aurelis" genannt -zuzustimmen.

TOP 4.1.4.
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0009/2018)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 0009/2018 auf.

Bezirksratsherr Winter erklärte, seine Fraktion wolle nicht zustimmen, da die Intention des im Bezirksrat Nord beschlossenen Antrags eine andere war. Es sei ein neuer Name gewünscht worden.
Bezirksratsfrau Windhorn nahm diese Einschätzung für sich auch in Anspruch.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, eine Bürgerbeteiligung sei ja gewünscht gewesen. Die drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Namen seien nun mal von den Bürgern nicht angenommen worden, diese hätten sich für die Benennung des Franziusweges nach einem anderen Mitglied der Familie Franzius ausgesprochen. Man solle hier den Wunsch der Bürger respektieren.

Sodann stimmte der Bezirksrat mit 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen dafür
folgende Straßenumbenennung zu beschließen:

Der Franziusweg wird dahingehend umbenannt, dass er zukünftig nach dem Wasserbauingenieur Ludwig Franzius bezeichnet wird.

TOP 4.1.5.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Gronemann sagte, der FB Gebäudemanagement betreue u.a. 104 Schulen mit 250 Gebäuden. Mit dem beschlossenen Investitionsmemorandum habe man ein großes Programm vor sich.
Bezüglich der Sanierung von Schultoiletten sei eine Vorfilterung durchgeführt worden. Im Hinblick darauf, welche Standorte sowieso saniert werden sollen, ebenso habe es einen Abgleich mit den Zustandsberichten gegeben. Es sei eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertretern des Gebäudemanagements und dem Fachbereich Schule gebildet worden. Gemeinsam sei eine objektivierte Einschätzung und ein Ranking der Dringlichkeiten (Punktebewertung) vorgenommen worden.
Herr Gronemann erläuterte den Ablauf einer schulischen WC Sanierung.
Die WCs werden auf den Rohbauzustand zurückgebaut. Es sei notwendig, den Estrich und auch Randbereiche des Putzes rauszunehmen, nur damit der Geruch entfernt werden könne. Hierbei entstünden auch hohe Entsorgungskosten. Ebenfalls müsse dann auch die Elektrik entsprechend aufwändig erneuert werden, da für öffentliche Gebäude in der Sanierung andere Rahmenbedingungen gelten als bei Privaten. Die Abbrucharbeiten könnten auch nur in den Schulferien bzw. außerhalb der Abiturzeiten durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler würden bei einer Begleitung des Projektes durch die Schulen auch bei der Gestaltung beteiligt.
Bezirksratsherr Abend fragte, ob eine Begehung bei allen Schulen stattgefunden habe, speziell interessiere ihn die Grundschule Vinnhorst.
Herr Gronemann erläuterte, für Schulen, die bereits zur Sanierung vorgesehen seien, gebe es keine Punktebewertung. Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, die GS Vinnhorst sei in der Rubrik "Sanierung oder Ersatzneubau geplant, deshalb nur verstärkte Grundreinigung mit Reparaturen" erfasst. Herr Gronemann bestätigte, dass daher für diese Schule daher keine Punktebewertung vorliege.
Bezirksratsherr Winter gab bezüglich der Finanzierung den Hinweis auf künftig aufgelegte Landesprogramme.
Herr Gonemann sagte, es seien für diese Zwecke 5 Millionen Euro eingestellt worden, es sei im Hinblick auf das gesamte Programm eher abhängig von den vorhandenen Kapazitäten - z.B. Firmen, Mitarbeiter des Gebäudemanagements.
Es gäbe einen entsprechenden Planungsvorlauf
Bezirksratsherr Winter schlug eine Paketvergabe der Aufträge vor.
Herr Gronemann erläuterte, dass dies bei Sanierungen generell so gemacht werde.
Ratsherr Klapproth sagte, dies habe keinen Effekt für den Stadtbezirk 13, dieser sei in dem aufgelegten Programm mit keiner Schule enthalten. Herr Gronemann sagte, Schulen des Bezirks seien mit abgedeckt.
In der GS Vinnhorst würden verstärkte Grundreinigungen durchgeführt, spezielle geruchsfressende Farbe sei aufgetragen worden, dies müsse bis zur Sanierung reichen.
Bezirksratsfrau Jagemann wunderte sich, dass die Schulleitung keinen besonderen Bedarf geltend gemacht habe. Vor Ort stänke es erbärmlich nach Farbe und Urin, sie bat um schnellstmögliche Aufnahme der Schule in das Sanierungsprogramm.
Bezirksratsherr Ricken regte weitere pädagogische Maßnahmen z.B. im Hinblick auf Hygieneregeln an.
Herr Gronemann sagte, hierzu stünden Mitarbeiter der Schulverwaltung in engem Kontakt zu den Schulen.
Bezirksratsherr Abend sagte, in der vorliegenden Drucksache sei die GS Vinnhorst nicht bei den bis 2019 -2022 durchzuführenden Sanierungen erfasst.
Um die Grundschule Vinnhorst in einen zeitlichen Fokus zu bringen und um eine bessere zeitliche Perspektive für Schüler und Eltern zu erreichen, verwies er auf den heutigen Dringlichkeitsantrag, mit dem Tenor einer früheren Aufnahme der GS Vinnhorst in das Sanierungsprogramm für Schultoiletten, der unter TOP 4.6. behandelt werde.

Sodann nahm der Bezirksrat folgenden Inhalt der Drucksache formal zur Kenntnis:

1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.

TOP 4.1.6.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur baulichen Sanierung der
Grundschule Vinnhorst im Rahmen des Investitionsmemorandums 500 plus
(Drucks. Nr. 15-0252/2018)

Sodann beschloss der Stadtbezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig einen Zeitplan für die Realisierung der baulichen Sanierung der Grundschule Vinnhorst im Rahmen des Investitionsmemorandums 500 plus vorzulegen
und dem Bezirksrat zu berichten. Die nötigen Mittel für die Sanierung sind im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes vorzusehen.

TOP 5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe gab folgende Informationen:

Die Vinnhorster Arztpraxis und der Pflegedienst werden sich künftig in der Voltmerstraße 81 befinden. Die Umbauten laufen bereits. Zwar liegt der Standort etwas entfernt vom Ortskern, aber ist dennoch für Radfahrer und Fußgänger über die Grünverbindung in Verlängerung der Voltmerstraße schnell erreichbar.
Ob beim Karl-König-Platz eine nachhaltige Wohnnutzung umsetzbar ist, wird derzeit von der Stadtplanung geprüft, aber ist auf den ersten Blick kritisch zu sehen, weil wir uns hier in direkter Nähe zur VSM befinden und der Betrieb in seinen Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden kann.
Bei den Gleisanlagen im Bereich der Schulenburger Landstraße zwischen Hainholzer Markt und Fachmarktstandort werden voraussichtlich Anfang Oktober bis Mitte November 2018 Bauarbeiten stattfinden. Hier ist eine Eindeckungserneuerung erforderlich, um den Betrieb zu sichern und die Querung zu verbessern, weil das Planfeststellungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
AHA wird - wie bereits bei der Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe erwähnt - im rückwärtigen Bereich des HGB in Kürze mit dem Ausbau beginnen. Die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. in einem anderen Rahmen direkt von AHA vorgestellt. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken für diese Entwicklung.
Die Lutherschule wird sich künftig am Standort erweitern. Dazu ist ein Wettbewerbsverfahren gestartet worden. Das Preisgericht wird voraussichtlich im Juni 2018 tagen und daran anschließend wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Bezirksbürgermeisterin ist als Sachpreisrichterin eingebunden. Im Weiteren werden Ergebnisse und Gremienbeteiligung erfolgen.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Ausbesserung der Fußgängerüberquerung im Gleisbettbereich/Gleisabschnitt Schulenburger Landstraße in Höhe des REWE Fachmarktes
(Drucks. Nr. 15-0084/2018)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt die Fußgängerüberquerung im Gleisbettbereich im Gleisabschnitt Schulenburger Landstr. in Höhe des REWE Fachmarktes derart auszubessern, dass dadurch gebehinderte Passanten, insbesondere Rollstuhlfahrer, Senioren mit Rollatoren sowie Passanten mit Kinderwagen gefahrlos und ohne Behinderung sicher das Gleisbett queren können.

TOP 7.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0209/2018)

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendung:

Nordstädter Turnverein v. 1909 e.V., Anschaffung einer Abzugshaube für die Clubgaststätte 400,00 €
Einstimmig beschlossen

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Erhaltung des Gebäudes "Beneckeallee 32", Poelzig Gebäude
(Drucks. Nr. 15-0085/2018)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Die CDU Bezirksratsfraktion weist seit Jahren darauf hin, dass für das bedeutende Architekturdenkmal in Vinnhorst, das sog. „Poelzig-Gebäude“, seitens der Stadtverwaltung augenscheinlich keine Maßnahme zur Erhaltung des Hauses und Nachnutzung getroffen wird. Das Gebäude verfällt zunehmend und eine Restaurierung wird somit immer kostenintensiver. Seit Wochen sind die Fenster der Paterre mit Holzbrettern zugenagelt. Dies widerspricht nicht nur im erheblichen Maße dem Denkmalschutz, sondern zeigt auch, dass eine Erhaltung dieses Baudenkmals offensichtlich nicht erfolgt.

Wir fragen die Verwaltung
1) Welche denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um das Gebäude zu erhalten?

2) Wurden Gespräche mit Investoren geführt? Wenn ja, mit wie vielen Investoren und mit welchen Ergebnissen?

3) Welche Konzepte verfolgt die Verwaltung, um erfolgreich Investoren für den Erhalt und Nutzung des Gebäudes zu finden?


Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:




zu Frage 1:

Die Verwaltung teilt im Rahmen dieser Anfrage mit, dass im Spätsommer 2017 das Objekt mit entsprechenden Vorgaben zum Denkmalschutz zum Verkauf ausgeschrieben wurde.
Zwischenzeitlich konnte eine Käuferin ausgewählt werden und es laufen vielversprechende Verkaufsverhandlungen. Aufgrund des anstehenden Vertragsabschlusses werden zur Zeit keine denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen durchgeführt.
Seitens der Verwaltung werden jedoch die üblichen Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes gegen Einbruchsversuche und Vandalismus weitergeführt.

zu Frage 2:
Im Jahr 2017 wurde ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, das Objekt zu veräußern durchgeführt.

Die Gebote mussten u.a. enthalten:

1. ein ausführliches Nutzungskonzept

2. die Verpflichtung, dass sich der Interessent zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf § 7 des NDSchG berufen wird

3. die schriftliche Zusage, dass innerhalb von 18 Monaten nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages mit der Sanierung des Gebäudes begonnen wird.

Es wurden zwei Gebote abgegeben. Nach Abschluss der Auswertung der vorliegenden Gebote, wurden Verhandlungen zum Verkauf unter Einhaltung der o.g. Bedingungen, insbesondere der Vorgaben des Denkmalschutzes, mit einer Bewerberin aufgenommen. Geplant ist, dass die Verhandlungen im II. Quartal 2018 abgeschlossen sind.

Frage 3:
Die Verwaltung strebt einen Verkauf der Immobilie an. Die Bieterin/der Bieter muss sich verpflichten, die Vorgaben des Denkmalschutzes einzuhalten. Die entsprechenden Bedingungen werden im Kaufvertrag festgeschrieben.

TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte darüber, dass Frau Bergen von der CDU-Fraktion und Herrn Seinsch von der Fraktion Die Linke - zunächst nur per Mail - angekündigt hätten, ihre Mandate niederzulegen. Sie hoffe, dass in der nächsten regulären Sitzung des Bezirksrates im März bereits eine Nachbesetzung erfolgen könne.

Zum für 2018 geplanten Neujahrsempfang unterbreitete sie den Terminvorschlag 15.04.2018. Der ursprünglich favorisierte Termin im Februar sei zu knapp. Sie bat das Gremium um eine Rückmeldung in den nächsten Tagen, ob alle mit dem Termin einverstanden sind und der Empfang dann stattfinden könne.

Sie berichtete von einem Anruf der Presse (HAZ/NP) in dem es um ein Projekt in Kooperation mit dem Siloah-Krankenhaus ging. Geplant sei eine Kampagne für mehr Bewegung. Alle Bezirksbürgermeister und Bezirksbürgermeisterinnen seien gebeten worden, sich an der Kampagne zu beteiligen und pro Bezirk eine Mannschaft von 3 bis zu 50 Teilnehmern zusammenzustellen. Diese werden mit Schrittzählern ausgestattet. Im März starte die Aktion und danach werde ausgewertet, welcher Bezirk "Sieger" sei - also wer am meisten in Bewegung gewesen sei.
Sie warb für eine rege Beteiligung, damit der Bezirk gut vertreten werde, und bat um Benennung von Menschen, die mitmachen möchten. Die Nennung des vollständigen Namens mit Adresse sei notwendig, damit sie mit den Teilnehmern Kontakt aufnehmen kann.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil um 21.00 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung