Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 11.12.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 11.12.2017

PROTOKOLL

13. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 11. Dezember 2017, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bingemer (FDP) 14.00 - 16.10 Uhr
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
Herr Kratzke (SPD)
Herr Kruse
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 16.05 Uhr


Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Quast (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Czorny (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Grundmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Unverzagt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 16.10.2017 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017 - öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)

3.2. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020
(Drucks. Nr. 2700/2017 mit 1 Anlage)

3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2017 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)

3.4. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Wirtschaftsplan 2018
(Drucks. Nr. 2508/2017 mit 1 Anlage)

3.5. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 2751/2017 mit 1 Anlage)

3.6. Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

4.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, Lidl Wülfeler Straße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1758/2017 mit 5 Anlagen)

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon -
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2522/2017 mit 5 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen)

6.4. Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der GP Günther Papenburg AG
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2875/2017 mit 1 Anlage)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. PERSONALANGELEGENHEIT
(Drucks. Nr. 2841/2017 mit 1 Anlage)

10. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 16.10.2017 - nichtöffentlicher Teil -

11. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017 - nichtöffentlicher Teil -

12. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

13. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 2.2. wurde vertagt.



· TOP 3.6. (DS Nr. 2831/2017) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

· Für die Tops 3.2. bis 3.4. (DS Nr. 2700/2017, 2702/2017, 2508/2017) wurde formale
Behandlung beantragt.

· Die TOPs 4.1., 4.1.1. und 4.1.2. (DS Nr. 2494/2017, 2724/2017, 2853/2017) wurden auf
Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

· TOP 4.2. (DS Nr. 2525/2017) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

· TOP 4.3. (DS Nr. 2921/2017) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 16.10.2017
- öffentlicher Teil -

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen
der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies auf einen Vortrag hin, der bereits vor den zuständigen Bezirksräten gehalten worden war und die Hintergründe der Thematik sehr gut herausstelle. Sie übergab das Wort an Frau Grundmann.

Frau Grundmann stellte das Thema anhand einer Präsentation vor, siehe Anlage 1) Untersuchungsflächen De Haen.

Herr Dirscherl fragte, ab welchem Strahlenwert die Stadt entsprechenden Handlungsbedarf sehe.

Frau Grundmann gab an, in Hannover bestehe eine Hintergrundstrahlung von 0,1 µSv (Mikrosievert), so dass eine Strahlung in diesem Bereich noch als unauffällig beurteilt würde. Beim Auftreten von Anomalien, also mehreren Messpunkten, die über diesem Wert lägen, würde eine entsprechende Prüfung veranlasst. Der Strahlenexperte Dr. Gellermann überprüfe diese Messpunkte. Auch bei kleineren Anomalien würden bereits Prüfungen stattfinden, um auszuschließen, dass von tieferen Erdschichten Strahlung ausgehe.

Herr Dirscherl wies darauf hin, dass sich einst eine Fabrik von Riedel de Haen nord-westlich vom Forst Mecklenheide befunden habe. Die Luft-Emissionen der Fabrik seien ungeheuer groß gewesen, ein paar Hektar Wald seien durch die austretende Oxalsäure abgestorben. Er fragte, ob von diesen Luft-Emissionen noch belastende Stoffe in den Böden vorhanden seien.

Frau Grundmann gab an, auf Belastungen aus Luft-Emissionen seien die Böden bisher nicht getestet worden.

Ratsherr Wolf bat um einen Bericht über die gemeinsame Informationsveranstaltung von LHH und Bezirksverband der Kleingärtner zum Thema, die am 07.11.2017 stattgefunden habe.

Frau Czorny erläuterte dazu, bei der genannten Veranstaltung sei ebenfalls der soeben erfolgte Vortrag gehalten worden, auch Dr. Gellermann sei mit dabei gewesen. Man habe die KleingärtnerInnen der "ersten Priorität" dazu eingeladen, also diejenigen, für deren Kleingärten ab Januar Untersuchungen beabsichtigt seien. Man habe das geplante Vorgehen besprochen, es seien auch einige Fachfragen gestellt worden.
Den einzigen "Unruhepunkt" der Veranstaltung habe eine kleine Gruppe dargestellt, die die Befürchtung gehegt habe, die Stadt wolle ihre Gärten nur für den Zweck einer späteren Nutzung als Bauland untersuchen.
Seitens der LHH habe man aber deutlich gemacht, dass eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner stattgefunden habe und die Erhaltung der Gärten oberste Priorität habe.

Ratsherr Wolf fragte, ob für Hannover ein Kataster für chemische, radioaktive und andere Belastungen durch weitere Firmen existiere.

Frau Czorny gab dazu an, noch vor der Regionsgründung habe die LHH recherchiert, wo es in der Stadt Gewerbebetriebe gegeben habe, die Belastungen und Verunreinigungen in die Böden hätten einbringen können, z. B. chemische Reinigungen, Tankstellen u. a.

Die Daten seien alle ins Altlastenkataster eingeflossen, welches jetzt von der Regionsverwaltung weitergeführt werde. So gingen zunächst auch alle Bebauungspläne der Stadt stets zur Prüfung auf Verdachtsflächen hin zur Region. Deren Informationen dazu flössen dann ins Verfahren ein.

Ratsherr Wolf fragte, ob diese Kataster öffentlich oder nur für speziell berechtigte Personen einsehbar seien.

Frau Czorny bestätigte, dass nur vorrangig dafür berechtigte Personen Einblick erhielten. Jedoch sei es möglich, als Privatperson den Einblick ins Kataster oder Auszüge daraus zu beantragen, wenn bspw. eine Kaufabsicht für ein bestimmtes Grundstück bestehe.

Ratsherr Wolf fragte, worauf die Kostenaufstellung für die geplanten, radiologischen Voruntersuchungen basiere, wer die Untersuchungen durchführen solle und ob für diese auch Wettbewerb bestehe.

Frau Grundmann erläuterte, man habe dazu ein Untersuchungskonzept mit Kosteneinschätzung erstellen lassen. Es seien drei Firmen regulär für die Erstellung von Angeboten angeschrieben worden. Letztendlich sei die Firma NCC (Nuclear Control Consulting GmbH) mit den Untersuchungen beauftragt worden, die auch schon die Untersuchungen am De-Haen-Platz durchgeführt habe. Herr Dr. Gellermann habe damals, gemeinsam mit der Region, die Prüfwerte gemäß dem Bundes-Emissionsschutzrecht abgeleitet.

Ratsherr Wolf fragte nach, bis in welche Tiefe für die Untersuchungen gebohrt würde.

Frau Grundmann erklärte, statt Bohrungen würden vorerst nur oberflächliche Messungen vorgenommen, die die Werte aus bis zu 60 cm Tiefe ermitteln könnten. Nur bei Auffälligkeiten würden dann Bohrungen für Bodenproben vorgenommen. Das weitere Untersuchungskonzept würde mit der Region Hannover abgestimmt.

Ratsherr Bingemer fragte zu den Sportflächen, um welche Sportvereine es sich dabei handele und welche Sportarten auf den betreffenden Flächen ausgeübt würden. Für den Fall, dass man positive Befunde feststelle, fragte er, ob die LHH in der Lage sei, den betreffenden Sportvereinen alternative Flächen anzubieten. Weiterhin fragte er, ob eine Aussage, die man auf eine Anfrage zum Altlastenkataster hin erhalte, rechtswirksam sei.

Frau Grundmann gab an, betroffen seien einige Tennisanlagen des Tennis- und Sportvereins Schwarz-Weiß e. V. und die Teilfläche eines Fußballplatzes vom TSV Fortuna Sachsenross. Der Spielbetrieb sei aber jeweils nicht in Gefahr.

Frau Czorny erläuterte zur Rechtswirksamkeit von Auskünften zum Altlastenkataster, dass in diesem sowohl registrierte Schadensfälle als auch reine Verdachtsflächen enthalten seien, zu denen noch Prüfungen erfolgen müssten. Entsprechend der historischen Recherchen zu den einzelnen Flächen, seien zu diesen im Kataster alle vorhandenen Angaben bezüglich möglicher und schädlicher Nutzungen enthalten. Ob dann jedoch tatsächlich eine Belastung vorhanden sei, müsse im jeweiligen Einzelfall durch Bodenproben untersucht werden.

Ratsherr Drenske lobte, dass die Stadt aus Eigeninitiative und -motivation das schwierige Thema Altlasten angehe. Man könne aus der Thematik auch Schlüsse darüber ziehen, wie wichtig strikte Vorgaben an Unternehmen und regelmäßige Kontrollen dieser bezüglich des Umgangs mit Gefahrenstoffen seien, um die Neuproduktion von Altlasten zu vermeiden.

Ratsherr Oppelt fragte, wie hoch die Entschädigungen ausfielen, wenn auf Kleingartenflächen tatsächliche Belastungen festgestellt würden. Einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses habe er entnehmen können, dass dazu eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksverband der Kleingärtner und der LHH bestehe.

Frau Czorny gab dazu an, es werde bei Belastungen in größerem Umfang eine Machbarkeitsstudie geben. Anhand dieser müsse mit entsprechenden Gutachten geklärt werden, wie mit der Belastung umgegangen werden solle.
Wenn der Fall eintrete, dass KleingärtnerInnen ihren Garten verlassen müssten, käme einer der regelmäßig für den Bezirksverband arbeitenden, offiziellen Schätzer hinzu und der Wert des Gartens würde festgestellt. Die betroffenen KleingärtnerInnen würden dann seitens der LHH entsprechend der Schätzung entschädigt, zusätzlich bemühe man sich darum, für sie Ersatzgärten zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Flächen werde man entsprechend einer Sanierung unterwerfen. Ob die KleingärtnerInnen später auf ihre alte Fläche zurückkehren könnten, müsse im Einzelfall entschieden werden. In dem Fall würde dieser Garten neu eingeschätzt und evtl. eine Verrechnung stattfinden.
Einstimmig

3.2. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) -
Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020
(Drucks. Nr. 2700/2017 mit 1 Anlage)
Ratsherr Wolf fragte, um welche der bisher rund 5.200 rabattierten Grundstücke es sich handele, für die die Privilegierung gem. § 8 Abs. 3 der bisherigen Straßenreinigungssatzung gestrichen werden solle. In der Drucksache der Region sei - nicht konkretisiert - etwas von historisch gewachsenen Privilegien zu lesen, die heutzutage nicht mehr vermittelbar seien.

Herr Quast erläuterte, es handele sich insgesamt um 105 Straßen, die im bisherigen Straßenverzeichnis mit einer "hochgestellten Eins" (¹) markiert gewesen seien. Durch Recherchen habe man ermittelt, dass diese Markierung in den 60er - 70er Jahren eingeführt worden sei. Durch die neue Rechtsprechung des OVG Lüneburg sei jedoch klargestellt worden, dass Rabattierungen nicht mehr im Gebührensystem verteilt werden dürften, weil dies mit dem Nds. Recht nicht vereinbar sei. Aus der neuen Satzung seien die Rabattierungen daher entfernt worden.
Es bestünde jedoch die Möglichkeit, dass der Rat - zusammen mit der neuen Satzung - den Fortbestand der Rabattierungen in dieser oder einer anderen Form ausdrücklich beschließe und die LHH die Ausfälle, die dadurch entstünden, aus eigenen Mitteln ausgleiche.
Die Verkehrsbelastungen der bisher privilegierten Straßen sei sehr unterschiedlich, weshalb man dieses über Jahrzehnte entstandene, nie reformierte System als ungerecht empfunden habe, denn die Allgemeinheit müsse mit den Gebührenzahlungen auch für die bessergestellten Straßen aufkommen. Die sauberste Lösung sei daher die Aufhebung der Privilegierungen, doch dies sei letztendlich eine politische Entscheidung.
Ein Sockelbetrag oder ein Basissatz seien leider nicht möglich, es gelte stattdessen das Äquivalenzprinzip, wonach für die tatsächlichen Reinigungsleistungen gezahlt werden müsse.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass das Landesrecht inzwischen einen pauschalen Stadtanteil in Höhe von 25% vorsehe, der aus dem städtischen Haushalt getragen werde. Damit sei die anteilige Finanzierung der Reinigung von Gehwegen oder Straßen mit hoher Nutzung inbegriffen. Wie Herr Quast bereits ausgeführt habe, müsse eine durch den Rat beschlossene Reinigung privilegierter Straßen aus den Mitteln der Stadt finanziert werden, noch zusätzlich zum eigentlichen Stadtanteil von 25%. Derzeit sei kein objektives Kriterium erkennbar, das eine Beibehaltung der Privilegierungen rechtfertige. Man schlage daher deren Abschaffung vor.

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass ein Großteil der Menschen mehr bezahlen müsse, wenn die vorliegende Drucksache so beschlossen würde. Laut Drucksache seien 2,4 Millionen Euro an Mehreinnahmen durch aha beabsichtigt, dies würde ein Plus von 7% darstellen. Nach der drastischen Erhöhung der Müllgebühren im letzten Jahr sei nun eine Erhöhung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst nicht tragbar. Seine Fraktion sei der Meinung, dass aha lernen müsse, mit den vorhandenen Mitteln effizienter zu wirtschaften, statt die BürgerInnen ständig zur Kasse zu bitten. Es gehe zu viel um Erhöhungen, zu wenig um Einsparungen. Die vorgetragenen Begründungen seien nicht überzeugend. Ein Beispiel dafür seien die erhöhten Kosten für die Wildkrautbeseitigung.
Man müsse auch die Stadtverwaltung für einiges kritisieren, wie bspw. für die Verlegung eines nicht rutschfesten und schwierig zu reinigenden Pflasters in der Innenstadt, für die eine zusätzliche Beschaffung von teuren Reinigungsmaschinen nötig gewesen sei. Diese Maßnahmen müsse am Ende der Gebührenzahler auffangen. Die CDU stelle sich entschieden gegen eine Gebührenerhöhung.

Ratsherr Drenske erläuterte, dass man bei der Betrachtung eines Gebührenhaushalts und im Hinblick auf Privilegierungen auch immer auf die Herbeiführung einer Gebührengerechtigkeit achten müsse. Aktuell bestehe die Situation einer willkürlichen Subvention, in der AnwohnerInnen einiger beliebiger Straßen weniger Gebühren zahlen müssten als andere, und niemand könne genau eingrenzen, warum dies so sei. So seien in der Liste der privilegierten Straßen z. B. keine Fußgängerzonen enthalten, in denen erfahrungsgemäß die Nutzung und das Müllaufkommen besonders hoch seien. Beim Aufbau der Liste der privilegierten Straßen habe es offensichtlich nie eine systematische Herangehensweise gegeben. Er sehe es als positiv, dass die Verwaltung dies aufdecke und Überlegungen anstelle, wie man diese Situation abschaffen oder ändern könne.
Zu den Vorwürfen der CDU weise er darauf hin, dass ein Gebührenhaushalt inhaltlich gedeckt sein müsse. Wenn eine Gebührensenkung gefordert werde, müsse analog dazu angegeben werden, welche Leistungen entsprechend gesenkt werden sollten, was eine Verschlechterung des Leistungsangebots von aha nach sich zöge. Gebührenerhöhungen müssten zudem auch unter dem Aspekt der Inflation betrachtet werden.

Herr Quast wies darauf hin, dass im Haushalt von aha eine strikte Trennung zwischen den Müll- und den Reinigungsgebühren eingehalten werde. Eine Erhöhung der einen Gebühren ziehe daher keine Erhöhung der anderen nach sich oder komme diesen zugute. Die Müllabfuhr liege in der Zuständigkeit der Region Hannover, die Reinigung in der Zuständigkeit der LHH. Aha habe zudem keinerlei Rücklagen. Personalkosten, Raten und Inflation seien ein großes Thema. Er wies darauf hin, dass aha durch interne Maßnahmen und wärmeres Wetter bereits in der Lage gewesen sei, ein 2,4 Millionen Euro hohes Defizit aus Vorjahren abzubauen. Dies stelle einen finanziellen Vorteil für die Gebührenzahler dar, zudem habe man dadurch eine zum 01.01.2017 beschlossene Gebührenerhöhung i. H. v. 2,6 % streichen können. Die Gebührenzahler seien damit jährlich um 225.000 Euro entlastet worden und man habe leichte Überschüsse erwirtschaftet.
Zur Wildkrautentfernung erläuterte er, dass von den stetig wachsenden Pflanzen in steigender Anzahl Geh- und Radwege sowie auch Fahrbahnen betroffen seien, weshalb aha auf diesen - für die Verkehrssicherung wichtigen Flächen - zukünftig stärker an der Entfernung der Kräuter arbeiten müsse.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, normalerweise würden die Gebühren für drei Jahre im Voraus geplant, man habe jedoch auf die für Januar 2017 eigentlich geplante, kleinere Gebührenerhöhung verzichten können. Die jetzige Anhebung um 7% habe mehrere Faktoren als Ursache, so u. a. Lohnkostensteigerungen beim Personal und in der Straßenreinigung sowie ein erhöhter Investitionsbedarf für die Erneuerung zugehöriger und veralteter Betriebsstätten. Dies ziehe auch eine Erhöhung der Abschreibungen nach sich. Das freiwerdende Betriebsgelände an der Leine würde dann für die Wohnbebauung freigegeben, wovon die Stadtentwicklung profitieren könne. Es müsse bei aha weiter in Fahrzeuge investiert werden, da die lange Weiternutzung alter Fahrzeuge leider nicht wirtschaftlich sei.
Zudem seien die Anforderungen der EinwohnerInnen Hannovers an die Sauberkeit der Stadt deutlich gestiegen. Dies könne man an den zahlreichen Emails, Briefen und Anrufen der Leute erkennen, aus denen ein immer stärkerer Wunsch nach einer schnelleren und umgehenden Reinigung und Entfernung von Verschmutzungen deutlich werde.
Ob man diesen Wünschen durch neue Investitionen nachkommen werde oder alles beim Alten belassen wolle, müsse nun entsprechend politisch diskutiert und entschieden werden. In Punkt 5 der Anlage zur Drucksache seien die Faktoren zur Leistungserhöhung angesprochen worden, die eine höhere Sauberkeit in der Stadt gewährleisten würden.

Herr Kruse gab an, er finde die neue Gebührenfestsetzung unbefriedigend. Er wohne in einer Straße der Reinigungsklasse 1, nutze jedoch überwiegend Straßen der Reinigungsklassen 5 und 6 und müsse dennoch wenig zahlen. Dieses System betrachte er als unsolidarisch, da öfter gereinigte Straßen Kosten in derselben Höhe verursachen würden wie solche, auf denen weniger gereinigt würde. Für die Nassreinigung der Innenstadt sei das besser geregelt, da hierfür alle gleichermaßen Gebühren zahlen würden. Es sei schwer nachzuvollziehen, warum man dieses Beispiel nicht analog auf das ganze System ausweiten könne.

Ratsherr Kreisz erinnerte daran, dass auch im Wahlkampf häufig eine sauberere Stadt gefordert worden sei. Nun böten LHH und ahaentsprechende Möglichkeiten an, um dies zu erreichen. Dass das jedoch entsprechende Mehrkosten verursache, verstehe sich von selbst und sei nicht vermeidbar, das könne es nicht zum Nulltarif geben. Aha habe gut dargestellt, welche Maßnahmen unternommen worden seien, um den höheren Haushalt so effizient wie möglich zu gestalten. Es sei wünschenswert, wenn die konstruktive Kritik einiger Fraktionen zu den Neuerungen auch von entsprechenden Änderungsvorschlägen begleitet würde, was eine anschließende, kontroverse Diskussion erheblich erleichtern könne.

Ratsherr Hirche gab an, ihn störe die Gebührenerhöhung um 7,2 %. In Hannover gehe es einem Drittel der EinwohnerInnen finanziell nicht so gut, dass die Erhöhung für sie problemlos zu tragen sei. Daher werde die AFD der Drucksache nicht zustimmen.

Herr Dirscherl berichtete, dass vor vielen Jahren, bei der Eingemeindung einiger vormals selbstständiger Vororte von Hannover, entsprechende Verträge abgeschlossen worden seien, welche u. a. auch Verhandlungen über Ermäßigungen in Bezug auf Gebühren enthielten. Diese Verträge könne man beispielhaft zur aktuellen Debatte heranziehen.

Ratsherr Wolf bemerkte zum Redebeitrag des Ratsherrn Kreisz, es gebe keinen Nulltarif bzw. hätten die Mehrleistungen von aha mit einem solchen nichts zu tun. Die EinwohnerInnen Hannovers müssten monatlich Gebühren zahlen, hätten schon Erhöhungen dieser tragen müssen und könnten dafür eine gewisse Gegenleistung erwarten. Privilegien könne man auch dadurch ausgleichen, dass diese für alle eingerichtet würden, z. B. für 1 - 2 Jahre. Herr Quast habe erwähnt, dass aha kleine Überschüsse erwirtschaftet habe, mit welchen man dies finanzieren könne. Damit sei die Ungleichheit für diesen Zeitraum abgeschafft. Zum Wildkraut schlug er vor, im Hinblick auf das Insektensterben nicht alles davon zu entfernen, sondern evtl. grüne Inseln einzurichten, auf denen dieses Kraut frei wachsen dürfe.
Der Debatte darüber, dass Hannover sehr verdreckt sei, könne er nicht zustimmen, er empfinde die Stadt als sehr sauber. Die "gefühlte Sauberkeit", die derzeit so viel diskutiert werde, sei mit Vorsicht zu betrachten, da sie nicht unbedingt die Realität abbilde. Statt auf solche Vorwürfe einzugehen, halte er mehr Information für vorteilhafter.

Ratsherr Oppelt stimmte Ratsherr Wolf zum Thema Nulltarif zu. Der Tarif bei den Müll- und Reinigungsgebühren sei bereits recht hoch, so dass das Wohnen in Hannover teurer werde. Vor allem Rot-Grün säße einem Irrtum auf, wenn davon ausgegangen werde, dass die Gebühren immer teurer werden müssten. Dies sei nicht der Fall, wenn man interne Prozesse hinterfrage, Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführe, effizienter werde und evtl. sogar die Qualität der Leistungen dabei ausbaue.
Für die EinwohnerInnen mache es keinen Unterschied, ob aha die Gebühren für Müll und Reinigung in getrennten Haushalten abrechne oder nicht. Zuerst an der Kostenschraube zu drehen, statt interne Prozesse wie beschrieben zu prüfen, lehne die CDU ab.
Was die teuren Reinigungsgebühren für die Innenstadt und die für das kostenintensive Pflaster nötigen Anschaffungen von Reinigungsmaschinen angehe, seien diese den EinwohnerInnen aufgedrückt worden, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung dieses Pflaster nicht gewollt habe. Die entsprechenden Kostensteigerungen seien nicht auf Inflation oder ähnliches zurückzuführen, sondern auf die Fehlplanungen der Verwaltung, welche die EinwohnerInnen jetzt tragen müssten.

Ratsherr Bingemer gab an, dass Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sehr gut zusammengefasst habe, dass die Gebührenerhöhung einmalig aus einem gestiegenen Investitionsvolumen resultiere. Dass bei aha als lebendigem Unternehmen auch in neue Sachmittel investiert werden müsse, leuchte sicherlich allen BürgerInnen ein. Ein Verzicht auf Investitionen bedeute Stillstand und Rückschritt. Weiterhin sei das Bürgerverhalten viel anspruchsvoller geworden, so dass die Gebührenerhöhung, gerade im Hinblick auf den erhöhten Reinigungsbedarf an Plätzen wie dem Klagesmarkt, aus seiner Sicht moderat sei. Die Aufhebung der Privilegien halte er für sinnvoll.

Ratsherr Kreisz erinnerte daran, dass im letzten Jahr keine Gebührenerhöhung beschlossen worden sei. Insofern könne nicht behauptet werden, dass die Verwaltung ständige Erhöhungen antreibe und die EinwohnerInnen dadurch schröpfe.

Herr Quast wies nochmals darauf hin, dass eine bereits beschlossene Gebührenerhöhung i. H. v. 2,6 % zum 01.01.2017 wieder aufgehoben worden sei. Er gab Ratsherrn Oppelt im Hinblick auf interne Prozesse Recht und gab an, dass solche bei aha bereits geprüft würden. Bspw. fänden regelmäßige Gespräche und Austausch zwischen aha und dem Wirtschafts- und Umweltdezernat, dem Rechnungsprüfungsamt oder der Region Hannover statt. Sonst hätte die erwähnte Gebührensenkung zum 01.01.17 nicht durchgeführt werden können. Im Übrigen sei die Aussage, dass durch die aktuelle Erhöhung alle EinwohnerInnen fortan 7 % mehr bezahlen müssten, so nicht korrekt.
Der Standardfall in der Anlage der Drucksache von 10 Frontmeter betreffe 71% der Anlieger. 10 % der Leute, die im Winterdienst keine Reinigung bekämen, hätten dann eine Gebührensenkung innerhalb der nächsten drei Jahre. Nur diejenigen, die deutlich mehr an Winterdienst bekämen und demnach in der obersten Reinigungsklasse eingestuft würden, müssten entsprechend mehr Gebühren zahlen. Dies sei dem Äquivalenzprinzip aus dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) geschuldet.
Zum Thema Sockelbeiträge und Basiswerte gab er an, dass diese durch die niedersächsische Rechtsprechung derzeit nicht zugelassen würden.
In Hamburg würden derzeit im Rahmen eines Programms zur Straßenreinigung über 400 neue Straßenreiniger eingestellt. Umgerechnet auf die Größe Hannovers, wären das in der LHH ca. 80 Arbeitskräfte.
In Hamburg komme der Senat für die Kosten auf. Allerdings sei Hamburg eine reiche Stadt/ Bundesland und könne sich solche Maßnahmen leisten.
Er gebe Ratsherr Wolf darin Recht, dass Hannover bereits eine saubere Stadt sei, dennoch sehe er Verbesserungsbedarf und hoffe darauf, dass man gemeinsam moderate Lösungen finden könne.

Ratsherr Drenske erklärte, dass die Inflation allein sicherlich nicht zu Gebührenerhöhungen führe, man dürfe jedoch das stets teurer werdende Arbeitsmaterial nicht außer Acht lassen, welches aha für die Einsätze benötige und welches entsprechend der Abnutzung ersetzt oder ergänzt werden müsse. Zur Frage einer Gebührensenkung könne er Herrn Quast Recht geben, dass mit dem Verzicht auf eine Gebührenerhöhung zum 01.01.17 de facto bereits eine Senkung vorgelegen hätte, da z. B. die Arbeitslöhne weiter gestiegen seien und aha dies ausgleichen müsse.
Es sei angesprochen worden, das neue Konzept benachteilige finanziell schlechter gestellte Menschen. Jedoch müssten die Leute, die z. B. Wohngeld bezögen, keine Straßenreinigungsgebühren zahlen.

Ratsherr Wolf fragte, inwieweit die MitarbeiterInnen von aha betroffen wären, wenn die Gebührenerhöhung nicht erfolge.

Herr Quast erläuterte, dass aha keinerlei Rücklagen bilde. Es werde nur die tatsächlich benötigte Summe über die Gebühren eingenommen. Wenn über diese die tariflichen Lohnanstiege der MitarbeiterInnen nicht mehr finanziert werden könnten, drohten entsprechende Streiks oder Stellenstreichungen bei aha, wovon dann natürlich auch die Leistungen des Unternehmens betroffen wären.

Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass eine schlagartige Erhöhung der Gebühren um 7 % definitiv sehr viel auf einmal sei, auch wenn man Faktoren wie Lohnerhöhungen etc. mit einbeziehe. Vielleicht wäre in dieser Hinsicht die ursprünglich beschlossene Gebührenerhöhung um 2,6 % zum 01.01.17 besser gewesen. Dieser Diskussion müsse man sich auch bei aha stellen.

Ratsherr Kreisz war der Meinung, dass auch bei einer geringeren Gebührenerhöhung - wie den erwähnten 2,6 % - eine fast identische Debatte entstanden wäre, es werde zu jeder Erhöhung viel diskutiert.

Formal behandelt

3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2017 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)

Formal behandelt

3.4. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Wirtschaftsplan 2018
(Drucks. Nr. 2508/2017 mit 1 Anlage)

Formal behandelt

3.5. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) -
Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 2751/2017 mit 1 Anlage)

6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.6. Anpassung der Förderkriterien für das städtische
Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, Lidl Wülfeler Straße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1758/2017 mit 5 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1863
- ehemaliger Holländischer Pavillon -
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2522/2017 mit 5 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

6.3. Bebauungsplan Nr. 1848 - Alte Peiner Heerstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

6.4. Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der
GP Günther Papenburg AG
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2875/2017 mit 1 Anlage)

Einstimmig
7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette kündigte einige kurze Sachstandsberichte zu den Themen Luftreinhaltung, Dieselgipfel und Klage der Dt. Umwelthilfe (DUH) gegen die LH Hannover an. Sie übergab das Wort an Herrn Schmidt.

Herr Schmidt stellte die Ergebnisse des 1. Dieselgipfels am 02.08.2017 vor, siehe Anlage Nr. 2) Sachstand Dieselgipfel.
Danach berichtete er zur Initiative Luftreinhaltung, einer Arbeitsgruppe aus Industrie und Kommune für jede von NO2- Grenzwertüberschreitungen betroffene Stadt, siehe Anlage Nr. 3) Sachstand Initiative Luftreinhaltung.
Weiterhin berichtete er zum aktuellen Stand der Klage gegen die Stadt Hannover durch die DUH, siehe Anlage Nr. 4) Sachstand Klage DUH gegen LHH.

Ratsherr Drenske fragte, was sich hinter dem städtischen E-CarSharing-System verberge, das im ersten Bericht zum Dieselgipfel erwähnt worden sei (s. Anlage Nr. 2, Seite 8), da in Hannover bereits einige Anbieter solcher Systeme vorhanden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dies gehöre zu den vom Bund im Rahmen des Förderprogramms vorgegebenen Themen. Diese müssten jedoch nicht verpflichtend umgesetzt werden. Die Stadt werde Anfang 2018 geeignete Maßnahmen vorstellen.

Ratsherr Drenske fragte nach, ob der Bund nähere Angaben zu den vorgeschlagenen Sharing-Systemen gemacht habe, da solche absolut sinnvoll seien und in den engeren Fokus rücken sollten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, bislang bestünden diese Vorschläge des Bundes eher aus reinen Stichworten. Die entsprechenden Maßnahmen sollten dann von den betroffenen Kommunen in Deutschland jeweils auf ihre Eignung und Machbarkeit hin geprüft werden und würden bei einer Umsetzung vom Bund gefördert.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass man im Rahmen der Initiative Luftreinhaltung den Bock zum Gärtner mache, wenn ausgerechnet die großen Konzerne VW und Conti in eine Arbeitsgruppe mit der LHH gehen sollten. Beide Konzerne gehörten zu den Hauptverschmutzern der Luft und zeigten keine Ansätze, dies zu verbessern oder abzustellen. Viel besser wäre es, wenn sich die LHH stattdessen mit der Üstra und der Fahrradindustrie zusammensetzen würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, es sei im Rahmen des Dieselgipfels festgelegt worden, mit wem die LHH sich zusammensetzen müsse. Die Conti und VW seien der LHH entsprechend als Gesprächspartner zugewiesen worden. Diese Gespräche fänden in sehr konstruktiver Atmosphäre statt, in der beide Konzerne bemüht seien, gemeinsame Ideen zu entwickeln, um die Situation zu verbessern.

Ratsherr Oppelt gab an, seine Fraktion lobe das Programm der Bundesregierung, es stelle einen guten Einstieg dar und lasse auf weitere Maßnahmen hoffen. Zu kritisieren sei, dass die Stadt bisher nicht selbsttätig mit entsprechenden Maßnahmen aktiv geworden sei und der Luftreinhalteplan immer noch nicht vorläge. Die CDU fordere schon lange mehr Park & Ride-Parkplätze in Hannover, eine Verflüssigung des Verkehrs und andere Maßnahmen, jedoch sei eher das Gegenteil der Fall. Konzerne wie VW und Conti zu beschimpfen, die zwei der größten Arbeitgeber in Deutschland seien, könne nicht der richtige Weg sein. Stattdessen hätte sich die Stadt rechtzeitig mit diesen zusammensetzen können, um alternative Mobilität voranzubringen. So sei auch der Oberbürgermeister jahrelang untätig geblieben, um dann unvermittelt nach der blauen Plakette zu verlangen, die in Hannover für viele Dieselfahrer Fahrverbote nach sich ziehen würde.
Er fragte, warum die Verwaltung nicht entsprechend früher tätig geworden sei und ob für den 2. Dieselgipfel bereits Anträge eingereicht worden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass Anträge zum 2. Dieselgipfel an bestimmte Formulare gebunden seien, so dass eine Antragsstellung faktisch noch nicht möglich sei. Sobald die Anträge gestellt würden, könnten diese entsprechend zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung stehe weiterhin in engem Austausch mit den Trägern des ÖPNV und der Region Hannover, um entsprechende Anträge voranzubringen.
Park & Ride-Parkplätze würden meist eher in den Randbereichen der Stadt nachgefragt, hier sei daher auch teilweise die Region gefordert. Innerhalb der Stadt würde diese Art von Parkplätzen leider nicht zur Verbesserung der Luftqualität beitragen.
In einer der letzten Sitzungen des AUG habe die Verwaltung bereits ausführlich dargestellt, welche von den im Luftqualitätsplans enthaltenen Maßnahmen bereits ergriffen worden oder in Arbeit seien. Sie wies nochmals darauf hin, dass der Luftqualitätsplan vor allem kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität fordere, für deren Umsetzung jedoch zurzeit der rechtliche Rahmen fehle. Ein Beispiel dafür sei die Friedrich-Ebert-Straße, wo eine Verringerung der Luftverschmutzung nur durch eine Reduzierung des Dieselverkehrs um 50 % zu erreichen sei, jedoch könne man dies rechtlich gesehen nicht umsetzen.
Der Vorwurf gegen eine untätige Verwaltung müsse zurückgewiesen werden, es sei im Gegenteil durch diese bereits sehr viel umgesetzt worden.
Nun müsse die Automobilindustrie von ihrer Seite entgegenkommen und ihren Beitrag leisten, was man mit den geplanten Dialoggesprächen erreichen könne. Die Problematik der zu hohen Abgaswerte von Fahrzeugen seien nur seitens der Autoindustrie zu lösen.

Ratsherr Blaschzyk fragte zum Sachstand des Dieselgipfels, wie hoch die Mittel seien, die man laut Seite 4 des Vortrags zur Erstellung eines Masterplans beantragen könne.
Beim Thema Digitalisierung hätte im erfolgten Vortrag das Thema "Optimierung von Ampelschaltungen" gefehlt. Er fragte, ob es dazu Überlegungen gegeben habe.
Weiterhin fragte er zum Park & Ride-System in Hannover, ob es dazu neue Überlegungen zur Optimierung gegeben habe, da viele Menschen inzwischen für die Suche nach freien Parkplätzen enorme Wegstrecken auf sich nehmen müssten.

Herr Schmidt antwortete, bislang gebe es Vorüberlegungen zu geeigneten Maßnahmen, die für eine Antragsstellung zum Masterplan noch geprüft werden müssten. Hierfür stehe man u. a. mit der Üstra in Kontakt. Für eine direkte Umsetzung seien die bisherigen Ideen noch nicht konkretisiert genug.

Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass ein Teil der Problematik auch in dem seit vielen Jahren von der CSU geführten Bundesverkehrsministerium zu suchen sei, welches außer der Umsetzung einer Dieselsubvention weitgehend untätig geblieben sei. Jedoch gebe es hierzu evtl. Bewegung seitens der Automobilindustrie, da auch der VW-Chef inzwischen auf diese Zustände hingewiesen habe.
Fahrverbote, die das einzige kurzfristig wirklich wirksame Mittel seien, könne man nicht durchsetzen, da sie vor allem zu Lasten von PendlerInnen im Berufsverkehr und vom Kleingewerbe gingen. Daher sei es als positiv zu sehen, wenn sich die Stadt jetzt mit den Konzernen an einen Tisch setze und Gespräche zu Veränderungen und Projekten führe. Zu nennen seien hier bereits das Projekt "Urbane Logistik", die Ideen zu alternativen Antriebssystemen, zu Mobilitätskonzepten und zu mehr Carsharing.
Dies seien jedoch alles eher langfristig wirksame Maßnahmen, deshalb könne er auch die Klage der DUH gegen die Stadt nicht nachvollziehen. Seiner Meinung nach führe diese mit ihren Forderungen nach Fahrverboten nur zu einer Schädigung der ArbeitnehmerInnen, die ein Dieselfahrzeug nutzten. Diese hätten die Problematik aber nicht durch den Kauf solcher Fahrzeuge zu verschulden, sondern die Autoindustrie, die solche Fahrzeuge verkaufe. Die betroffenen Kommunen zu verklagen, halte er daher für den falschen Weg.

Ratsherr Förste machte darauf aufmerksam, dass er CDU und SPD für die großen Autofahrer-Parteien halte. Interessant sei, dass der Konzern VW bei Fahrradverleihsystem und ähnlichen Maßnahmen schneller gewesen sei als die Verwaltung. Der schwarze Peter werde seit Jahren zwischen Stadtverwaltung, Landes- und Bundesregierung hin und hergeschoben. Daher halte er die Klage der DUH für sinnvoll, um wieder Bewegung in die Sache zu bringen. Der Bund lebe eine Untätigkeit vor, auf die sich die Kommunen entsprechend bezögen.
Die Nutzfahrzeuge von VW würden sich jetzt nicht mehr verkaufen, da auch diese betrügerisch ausgestattet seien. In den USA sei einer der VW-Manager von der Sorte, wie man sie sich in Hannover nun als Umwelt-Apostel an den Tisch hole, wegen betrügerischer Vorgänge zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, weitere Manager würden von der US-Justiz entsprechend gesucht. Anscheinend sei die Macht der Autokonzerne in den USA nicht so groß wie in Deutschland.
Die deutsche Industrie habe die Energiewende und die technologische Wende seit Jahren verschlafen, hierüber solle sich die Regierung Gedanken machen.

Ratsherr Wolf fragte, warum seitens der Verwaltung immer davon die Rede sei, dass es keine kurzfristigen Maßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung gebe. In der Sitzung des AUG am 16.10.17 habe die Verwaltung klar herausgestellt, wie viele Maßnahmen bereits auf Tauglichkeit geprüft und dann verworfen worden wären. Wenn dies Usus sei, brauche man entsprechend mit solchen Prüfungen gar nicht erst anzufangen.
Die Piraten-Partei schlage bereits seit Jahren den ticketlosen Nahverkehr vor, weil man schon geahnt habe, dass es irgendwann zur jetzigen Situation kommen würde - in der man dazu gezwungen sei, zu reagieren.
Ein ticketloser öffentlicher Nahverkehr stelle eine Maßnahme dar, die man schnell umsetzen könne und mit der man kurzfristig Ergebnisse bei der Luftqualität erzielen könne. Sicherlich kenne er auch die Problematik, die diese Maßnahme nach sich zöge, wie z. B. eine stärkere Streckenauslastung, die weitere Stadtbahnwagen und Material erforderlich mache etc.
Jedoch verursache all dies auf lange Sicht weniger Kosten als die nach Jahren erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen von Luftverschmutzung.
In vielen Städten Europas gebe es zudem 1-Euro-Tickets, die man in 10er-Blöcken kaufen könne und mit denen man kostengünstig einige Stunden in den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könne.
Gegen die vorhandene "Konzernabscheu" wolle er ein Wort einlegen, da z. B. VW gerade das neue Modellprojekt "MOIA" (https://www.moia.io/de/) einführe. Wenn auch andere Konzerne oder Kommunen solche Projekte auf die Beine bringen und weiterentwickeln würden, wäre bereits viel erreicht und auf den Weg gebracht.
Mit der Klage der DUH gegen die LHH sei nun das Ende der Untätigkeit erreicht, jetzt müsse endlich gehandelt werden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette griff das Thema des ticketlosen Nahverkehrs auf, welches ebenfalls bereits in der Sitzung vom 16.10.17 angesprochen worden sei. Letztendlich müsse die Region Hannover über eine solche Maßnahme entscheiden, jedoch weise sie nochmals darauf hin, dass die Busse und Bahnen zu den Hauptverkehrszeiten bereits völlig überfüllt seien, was sich mit einem ticketlosen Verkehr noch steigern würde. Zudem würde eine solche Maßnahme zu massiven Subventionserfordernissen bei der Region führen, da alle bisherigen Einnahmen des ÖPNVs dann aus Steuern finanziert werden müssten. Allein bei der Üstra könne dies einen jährlichen Umfang von bis zu 180 Millionen Euro ausmachen. Zudem müsse dann bei den bereits ausgelasteten Strecken zusätzlich in den Bau neuer Strecken investiert werden. Es müsse den Gremien der Region gegenüber dargestellt werden, was davon kurzfristig möglich und umsetzbar sei. Zudem müsse ermittelt werden, welche Nachfrage damit kurzfristig bedienbar sei.
Sie sei jedoch davon überzeugt, dass auch eine solche Maßnahme nicht kurzfristig zu einer effektiven Reduktion des Autoverkehrs um die erforderlichen 50 % auf der stark belasteten Friedrich-Ebert-Straße führen würde. Damit sei auch diese Maßnahme für die Anforderungen des Luftreinhalteplans nicht ausreichend geeignet.

Ratsherr Wolf merkte dazu an, er habe nicht von einem kostenlosen Nahverkehr gesprochen, nur von einem ticketlosen. Sicherlich müsse diese Maßnahme bspw. durch Umlagen oder ähnliches finanziert werden.

Ratsherr Hirche kritisierte, dass die betrügerischen VW-Manager, die in den USA aufgrund ihrer Machenschaften sogar mit Gefängnis bestraft würden, in Deutschland weiter unbehelligt ihre Millionengehälter kassieren dürften und man sich mit ihnen sogar noch an einen Tische setze. Auch er sei der Meinung, dass man hiermit den Bock zum Gärtner mache.
Was den ticketlosen Nahverkehr angehe, könne auch er die sehr vollen Bahnen zu den Hauptverkehrszeiten bestätigen. Ein Wegfall der Tickets oder eine Vergünstigung dieser würde die Problematik noch verschlimmern. Eine Erhöhung der Frequenzen sei nicht so ohne weiteres möglich.

Ratsherr Drenske hielt ebenfalls das Projekt "MOIA" für einen positiven Ansatz. Sicherlich würde in diesen Bereichen jetzt verstärkt geforscht, auch z. B. von Mercedes, da man in Deutschland auch dort bereits wieder hinten anstehe. Doch für eine positive Bewegung sei es richtig, mit allen Akteuren und Interessenten zusammenzuarbeiten.
Die Klage der DUH ziele im Übrigen nicht auf die Kommunen, sondern auf den Bund. Es sei der DUH bekannt, dass die Kommunen nicht in der Lage dazu seien, an der Situation etwas zu ändern, da Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtlich nicht durchführbar seien. Daher würde Druck auf kommunaler Ebene ausgeübt, um damit den Bund zu erreichen.

Ratsherr Bingemer erinnerte daran, dass es in Deutschland eine Gewaltenteilung gebe, dementsprechend sei die Judikative für rechtliche Angelegenheiten zuständig. Daher bitte er darum, Kommentierungen zur derzeitigen Lage der Führungsetagen bei VW, einem der größten Arbeitgeber in Deutschland, zu objektivieren.
Über den angeschafften Verkehrsrechner könne eine neue Software zur Verflüssigung des Verkehrs eingespielt werden. Dies sei im Tiefbauamt der Stadt Hannover und damit im Baudezernat angesiedelt, nicht im Umweltbereich. In Hannover bestehe allerdings die Besonderheit, dass viele Ampeln auch mit Fußgängerbedarfsampeln ausgestattet seien, an einigen Hauptverkehrsstraßen durchgängig. Dies stelle bei der Verflüssigung des Verkehrs eine weitere Schwierigkeit dar.

Ratsherr Hofmann erwähnte ein Luftreinhaltungsgesetz, welches Richard Nixon im Jahr 1970 auf den Weg gebracht habe. Um das Gesetz durchzusetzen, habe er 5.000 Tote durch Feinstaubbelastung angegeben, was jedoch nicht bewiesen werden konnte. Das Gesetz sei später von Brüssel aufgegriffen worden, daraus sei u. a. der Dieselgipfel gefolgt. Die Manipulationen der Abgaswerte seien teilweise aufgrund des ursprünglichen Nixon-Gesetzes erfolgt. Würden die Motoren wieder auf mehr Verbrennung eingestellt, gebe es keinen Feinstaub mehr.
Er stimme zu, dass ein weiterer Ausbau des ÖPNV tatsächlich nicht möglich sei. Was gemacht werden könne, werde entsprechend angegangen, hier seien das Wirtschafts- und Umweltdezernat sowie der Oberbürgermeister bereits auf einem guten Weg.

Ratsherr Förste nannte London, Stockholm und Mailand als Städte, welche eine City-Maut eingeführt hätten. Daher sei es wenig glaubhaft, dass eine solche in Hannover nicht möglich sein solle. Hier bestehe nur Angst um Wählerstimmen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete weiterhin, dass Hannover am 08.12.2017 den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 als nachhaltigste Großstadt Deutschlands verliehen bekommen habe. Aus dem Nominierungstext las sie vor, dass in Hannover eine nachhaltige Stadtentwicklung gelebt würde, dass sich die Bundeshauptstadt der Biodiversität auf eine langjährige Tradition nachhaltiger Stadtentwicklung stütze, ebenso auf einen starken Rückhalt in Politik und Zivilgesellschaft, sowie auf ein modernes Verwaltungsmanagement. In Hannoveraner gebe es eine sehr hohe Beteiligungskultur. Beispiele dafür seien u. a. sozial gerechte und inklusive Quartiere, eine klimaneutrale Stadtverwaltung, kulturelle Teilhabe an Programmen wie „Jugend lebt Stadt“ oder „UNESCO-City of Music“ sowie eine umfassende Förderung des Radverkehrs. Das „Verwaltungs-Entwicklungsprogramm 2016 - 2020“ sowie ein Investitionsmemorandum seien ebenfalls zwei der Garanten für eine nachhaltige Zukunft.
Was die Jury beeindruckt habe, seien nicht nur die Aktivitäten im Umweltbereich, sondern auch in den Bereichen Soziales, Kultur u. a. Dies bezeuge, dass die LHH bereits einiges geleistet habe und noch leisten werde.
Sie wies auch auf die Winteredition der Hannoccino-Bechers hin, die auf einer Winteraktion im Zoo Hannover verkauft worden war. Der Becher sei inzwischen sogar für den GreenTec-Award nominiert worden, auf der Homepage könne man noch bis zum 08.01.2018 für das Pfandsystem des Hannoccino abstimmen (https://abstimmung.greentec-awards.com).

Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Herr Dirscherl erinnerte an die Beschwerde eines Einwohners in der Sitzung des AUG vom 04.09.2017 darüber, wie schwer es sei, über die Verwaltung die Baumschutzsatzung durchzusetzen. Er habe vor kurzem eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Da aufgrund von Bauarbeiten einige Baumfällungen stattgefunden hätten, habe er versucht, u. a. über die Nummer des Baumschutztelefons den Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün über die Fällungen zu informieren und nach einer Genehmigung für diese zu fragen. Er habe jedoch niemanden erreichen können.
Auf Anfrage bei den Arbeitern vor Ort habe man ihm mitgeteilt, dass eine Genehmigung vorläge, diese aus Datenschutzgründen jedoch nicht vorgezeigt werden dürfe, nicht einmal der Polizei. Eine hinzugezogene Vorgesetzte der Arbeiter habe das Vorliegen einer Genehmigung bestätigt. Tatsächlich sei über eine solche recht kurzfristig entscheiden worden.
Bei dem Gebiet habe es sich um ein Biotop mit wertvollen, alten Bäumen gehandelt, es seien dort Laubfrösche, Eidechsen und Nachtigallen ansässig gewesen. Damit seien nicht nur die Baumschutzsatzung, sondern auch naturschutzrechtliche Vorschriften mit Füßen getreten worden. Dies sei nicht der einzige Fall dieser Art.
Oft werde den Empfehlungen zum Baumerhalt von den diversen Bauunternehmen nicht gefolgt und trotzdem gefällt und gerodet. Gerade beim Schutz von Bäumen an und auf Baustellen bestünden dahingehend erhebliche Mängel. Man müsse sich fragen, warum in solchen Fällen seitens der Verwaltung nicht eingegriffen werde und die Verantwortlichen entsprechend herangezogen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass der jeweilige Besitzer einer Fällgenehmigung in den meisten Fällen ein privates Unternehmen beauftrage, welches die Fällungen dann durchführe. Die Stadt könne nicht eingreifen, wenn die Genehmigung von diesem Unternehmen nicht vorgezeigt würde. Die Genehmigung würde entsprechend der Baumschutzsatzung erteilt, wenn die Bedingungen rechtlich gesehen vorlägen. Dies sei im angesprochenen Fall erfolgt, weiterhin seien Ersatzpflanzungen angeordnet worden, die der Baumschutzsatzung entsprächen.

Herr Dirscherl gab an, es gehe im betroffenen Fall auch darum, dass der Bau bereits im Vorhinein genehmigt worden sei, obwohl der Baumbestand im Vorfeld bekannt gewesen sei. Durch die Bauarbeiten seien die Wurzeln dann so stark geschädigt worden, dass diese Bäume nicht überlebt hätten, weshalb dann die Fällgenehmigung erteilt worden sei. Dies hätte bereits im Rahmen der Genehmigungsphase des Bebauungsplans erkannt werden müssen und nicht erst in der begonnenen Bauphase.

Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 16:25 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll




Anlage Nr. 1)

Anlage Nr. 2)

Anlage Nr. 3)

Anlage Nr. 4)