Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 06.12.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.12.2017)
Protokoll (erschienen am 18.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - DEZ.VI-DC - Datum 07.12.2017

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 6. Dezember 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite) (SPD)
Herr Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Wippach

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Schonauer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Holland Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister

Gast:
Frau Kupsch Bezirksbürgermeisterin Mitte


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.09.2017

3. Anträge

3.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2098/2017)

3.2. Antrag der CDU-Fraktion zum Fußgängerüberweg Fränkische Straße
(Drucks. Nr. 2412/2017)

3.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu aufgeständerten Überbauungen von Parkplätzen
(Drucks. Nr. 2793/2017)

3.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Fahrradparken am Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 2906/2017)

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungsbeschluss,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2406/2017 N1 mit 6 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan Nr. 1862 - Oberstraße -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2892/2017 mit 2 Anlagen)


4.3. Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen)

4.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2893/2017 mit 2 Anlagen)

4.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, Lidl Wülfeler Straße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1758/2017 mit 5 Anlagen)

4.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon -
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2522/2017 mit 5 Anlagen)

4.7. Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen)

5. Voruntersuchung für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme bzw. für eine förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches für das Bumke-Areal,
Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG
(Drucks. Nr. 2890/2017 mit 2 Anlagen)

6. Stadtteil Oberricklingen - Quartier "Oberricklingen Süd-West"
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen)

7. Bericht der Verwaltung

8. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2450/2017 mit 1 Anlage)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde mit folgender Änderung einstimmig genehmigt:

TOP 4.4. wurde von der Verwaltung abgesetzt.

Ratsherr Küßner verlas Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen gem. § 64 Abs. 2 NKomVG iVm § 3a Hauptsatzung der LHH.


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Herr Pielawa wies im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Steinbruchsfeld-Ost darauf hin, dass die Begründung nicht parzellenscharf und aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar sei. Er fragte die Verwaltung nach einer schlüssigen Erklärung, warum in mehreren Bebauungsplänen für Wohnbebauung eine Flächennutzungsplanänderung zur Tilgung von Stadtbahntrassen enthalten sei. Die D-Tunnel-Trasse sei beim Bebauungsplan Steintor allerdings mit einem kurzen Nebenabsatz ohne Änderungsverfahren ad acta gelegt worden.

Herr Heesch erklärte, dass sich die Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht an Grundstücksgrenzen orientieren, sondern es sich um eine zusammenfassende Darstellung der beabsichtigten Ordnung der Flächen im Stadtgebiet handele. Werde eine im Flächennutzungsplan dargestellte Stadtbahntrasse durch das neue Baugebiet überbaut, dann sei vorher geklärt, dass die Stadtbahn einen anderen Verlauf nehme und die Fläche nicht mehr für eine Stadtbahntrasse zur Verfügung stehe. In den Diskussionen zur Entwicklung des Steintor sei thematisiert worden, dass die Trasse nicht von Belang für die Entwicklung sei, sie aber im Flächennutzungsplan enthalten bleibe.

Herr Pielawa fragte nach Verbesserungen bezüglich des Autoverkehrs, der sowohl aus Richtung Kurt-Schumacher-Straße verbotenerweise in den Posttunnel als auch in die Gegenrichtung fahre. Die Hälfte der Autofahrer ignoriere das dortige Verbot. Die wenige, kaum einsehbare Beschilderung sowie die kaum sichtbaren Markierungen begünstigen dieses unbeabsichtigte Verkehrsverhalten. Er bat um Auskunft, wie die Stadt den geplanten Verkehrsfluss mit Zielrichtung Schillerstraße besser zu kanalisieren und regelkonform zu gestalten gedenke.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass an den ersten verkaufsstarken Wochenenden die Verkehrsregelung zu der neuen D-Linien-Führung gut funktioniert habe. Am letzten Wochenende sei dazu eine Verkehrserhebung durchgeführt worden. Es sei festzustellen, dass es durchaus Verkehrsteilnehmer gebe, die die Kurt-Schumacher-Straße verkehrswidrig nutzen. Deshalb werde intensiv geprüft und umgesetzt, was geschehen müsse, um die Innenstadtbesucher besser zu informieren.

Herr Pielawa merkte an, dass nach Fertigstellung der Neubauten an der Roßmühle das Ensemble das Marstalltor zwischen dem Historischen Museum und dem Karree vor der Volkshochschule eingeengt werde. Es sei zudem an einigen Stellen renovierungsbedürftig. Im früheren Zustand sei es ein freistehendes Denkmal gewesen. Er fragte nach Möglichkeiten, das Marstalltor an einer anderen geeigneteren Stelle in der Altstadt zu platzieren und dem Wohnblock an der Roßmühle zu mehr Offenheit zu verhelfen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass seiner Einschätzung nach keine Veranlassung bestehe, den Standort zu ändern.


2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.09.2017

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss genehmigte das Protokoll mit 10 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 0 Enthaltung.


3. Anträge

3.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Flüchtlinge (Beschlussdrucks. Nr. 2098/2017)


Ratsfrau Jeschke stellte den Antrag vor und warb um Zustimmung.

Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass die Stadt Hannover bundesweit Vorreiter bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sei und der Antrag ein völlig falsches Licht auf das Geleistete werfe. Die geforderten Beschwerdemechanismen gebe es bereits heute schon. In jedem Stadtbezirk und in jeder Flüchtlingsunterkunft gebe es Unterstützerkreise, die die Anliegen auch an die Verwaltung oder Politik herantragen, so dass eine Kontrolle stattfinde. Eine neue Stelle dafür einzurichten, wäre ein teurer Kummerkasten. Solle es Veränderungen geben, müssen sie zum Haushalt beschlossen werden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, dass die Ombudsstelle in Köln einen wichtigen Teilbereich des Gesamtkonzeptes abdecke. Die Verwaltung in Hannover habe jedoch entsprechende Konzepte entwickelt, in denen diese Unterstützung bereits enthalten sei.

Ratsherr Engelke betonte, dass Hannover Vorbildcharakter in Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte für ganz Deutschland habe. Es gebe eine große Menge von ehrenamtlichen Helfern, die tagtäglich in den Flüchtlingsunterkünften unterwegs seien, um sich um die Menschen zu kümmern, zu vermitteln und schnell auf Missstände aufmerksam zu machen. Auch die Stadt führe unangemeldet regelmäßige Kontrollen durch.

Ratsherr Hirche machte deutlich, seine Fraktion werde nicht zustimmen, dass für neues Personal Steuermittel ausgegeben werde.

Ratsfrau Jeschke erläuterte, dass es ein Treffen der MigrantInnenselbstorganisation (MiSo) gegeben habe, bei dem alle Ratsfraktionen vertreten gewesen seien. Dort seien verschiedenste Forderungen an die Politik gestellt worden, unter anderem auch bezüglich der Unterkünfte. Dieser Forderung komme man jetzt in Form dieses Antrages nach.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2098/2017 mit 4


Stimmen dafür, 7 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.


3.2. Antrag der CDU-Fraktion zum Fußgängerüberweg Fränkische Straße (Beschlussdrucks. Nr. 2412/2017)

Ratsherr Blaschzyk wies daraufhin, dass man mit diesem Antrag mehrfach vorgebrachte Wünsche der Anlieger aufgreife, die auch immer interfraktionell gefordert worden seien.

Ratsherr Engelke meinte, dass der Antrag nur darauf ziele, dass die Kunden der Autowerkstatt vom Parkplatz auf die andere Straßenseite kommen. Er gebe zu bedenken, dass es bestimmte Kriterien für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gebe. In diesem Fall handele es sich um ein reines Gewerbegebiet, in dem viele LKWs fahren. Er sehe keinen Grund, dem Antrag zuzustimmen.

Ratsherr Hirche bestätigte, dass dort viele LKWs fahren und werde genau aus diesem Grund dem Antrag zustimmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2412/2017 mit 5


Stimmen dafür, 6 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

3.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu aufgeständerten Überbauungen von Parkplätzen
(Beschlussdrucks. Nr. 2793/2017)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian betonte, ihr gehe es darum, neue innovative Lösungen zu finden, um dem Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Es gebe gute Beispiele aus Kommunen, die eine solche aufgeständerte Überbauung schon umsetzen.

Ratsherr Förste sah keinen Unterschied zu einem Hausbau mit einer darunterliegenden Tiefgarage.

Ratsherr Engelke meinte, dass in Hannover Häuser zum überwiegenden Teil ohne Tiefgaragen geplant und gebaut wurden. Es gebe jedoch Parkflächen, bei denen eine Aufständerung geprüft werden könne, um Parken und Wohnen zu ermöglichen. Gerade in einer wachsenden Stadt, in der der Wohnraum immer weniger werde, müsse über solche Projekte nachgedacht werden.

Ratsherr Blaschzyk betonte, er könne durchaus nachvollziehen, dass man sich Gedanken mache, die Flächen zu optimieren. Er habe jedoch Bedenken, gleich einen vollumfänglichen Prüfauftrag auf den Weg zu bringen und so den Verwaltungsaufwand in die Höhe zu treiben. Da der Antrag aus seiner Sicht aber in die richtige Richtung gehe, werde er trotz dieser Bedenken zustimmen.

Ratsherr Wruck wandte ein, dass es bei der Umsetzung zu einer weiteren Vernichtung von Stadtplätzen in der Stadt kommen könne. Er sehe es als schwieriges Unterfangen, Häuser auf Stelzen zu setzen, ohne dass die umgehende Wohnbebauung inklusive der Ästhetik darunter leiden würde. Deshalb werde er im Rat gegen diesen Antrag stimmen.

Ratsherr Kelich sah in einem Parkplatz keinen wertvollen Stadtplatz. Es gehe seiner Ansicht nach gerade darum herauszufinden, welche Vor- und Nachteile eine Überbauung von Parkplätzen habe, insbesondere vor dem Hintergrund der Baukostenentwicklung. Tiefgaragen seien auch immer enorme Kostentreiber. Deshalb wäre es interessant zu sehen, ob es überhaupt eine Kostenersparnis gebe.

Ratsherr Dr. Gardemin schloss sich den Ausführungen an und stellte zwei Beispiele aus München und Stuttgart für eine erfolgreiche Nachverdichtung vor. Der Vorteil sei, dass in Fällen der Überbauung der Platz für eine Wohnbebauung schon vorhanden sei und man nicht nach neuen Flächen für eine mögliche Bebauung suchen müsse.

Ratsherr Engelke unterstützte die Aussagen von Ratsherrn Kelich, dass Parkplätze keine Stadtplätze seien. In Bezug auf den Umfang des Antrages wies er darauf hin, dass dieser ganz bewusst so offen formuliert wurde, um keine kleinteiligen Vorgaben zu machen. Es gebe eine kreative und gut funktionierende Verwaltung, die vernünftige Vorschläge erarbeiten könne.

Ratsherr Förste regte an, die Prüfung einer Tiefgarage auf dem Klagesmarkt mit aufzunehmen.

Ratsherrn Wruck merkte an, ihm sei ebenfalls bewusst, dass ein Parkplatz kein vollwertiger Stadtplatz sei. Er erinnere trotzdem an die Diskussion um die nicht gewollte zunehmende Bebauung von Plätzen in der Stadt. Er finde es nicht falsch, wenn die Verwaltung die Machbarkeit prüfe. Allerdings sei es aus seiner Sicht unverhältnismäßig, wenn anschließend die Überbauung von lediglich 12 bis 15 Parkplätzen herauskäme.

Ratsherr Blaschzyk stellte in Frage, ob es der Verwaltungsaufwand am Ende Wert sei. Er schlug vor, mit einem Modellprojekt zu starten und das Vorhaben am Beispiel eines Grundstücks exemplarisch zu überprüfen. Außerdem sei zu klären, wie anschließend mit den Ergebnissen umgegangen werden solle, wenn mehrere mögliche Grundstücke gefunden, diese jedoch teilweise in privater Hand seien.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, dass ein Teil dieser Flächen überarbeitenswert sei und es Aufgabe der Stadtentwicklung sei, diese Flächen weiter zu entwickeln. Diese Vorschläge müssen ausreichend diskutiert und städtebaulich verträglich sein. Die Verwaltung könne der Politik und den Eigentümern Beispiele nennen und Hinweise geben, auf was zu achten sei. Er habe keine Bedenken, den Prozess auf diese Art und Weise einzuleiten.

Ratsherr Kelich betonte, dass bei Vorlage einer Drucksache entschieden werde, was verhältnismäßig sei, ob es an die Stelle passe und wie es städtebaulich aussehe. Diese Fragen müssen dann erörtert werden. Man könne erstmal den Prüfauftrag abwarten und schauen, ob es im Vergleich zu den herkömmlichen Bauarten wirtschaftlich sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2793/2017 mit 10 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung zu.


3.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Fahrradparken am Hauptbahnhof
(Beschlussdrucks. Nr. 2906/2017)

Ratsherr Dr. Gardemin stellte den Antrag vor. Die Verwaltung werde gebeten, bis zum
1.Quartal 2018 ein Handlungskonzept zur Verbesserung des Fahrradparkens vorzulegen.

Ratsherr Kelich ergänzte, dass es nicht nur Parkdruck für Autos gebe, sondern auch für Fahrräder am Hauptbahnhof. Auch diesem Parkdruck müsse man gerecht werden. Ziel sei, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um das Fahrradparken zu erweitern. Möglicherweise ergeben sich daraus auch noch alternative Standorte.


Ratsherr Engelke meinte, dass beide Fahrradparkhäuser rechts und links vom Bahnhof voll besetzt seien. Auch die Situation vor dem Bahnhof und vor Kaufhof sei unschön. Aus seiner Sicht gebe es Parkhäuser, die nicht ausgelastet seien und in denen eine kleine Abstellfläche für Fahrräder abgezweigt werden könne.


Ratsherr Blaschzyk fragte die Verwaltung, ob es dazu bereits Überlegungen gebe. Des Weiteren wollte er wissen, ob man im Zuge der Entfernung der Schienen am Bahnhofplatz einen Teilbereich eingeschossig unterkellern könne, wenn es baulich möglich sei. Er fragte, wie beim vorherigen Antrag, ob ein solcher bürokratischere Aufwand an dieser Stelle gerechtfertigt sei. Die Thematik sei der Verwaltung bekannt, das könne die Verwaltung auch ohne aufwendiges Handlungskonzept beantworten.


Stadtbaurat Bodemann antwortete, die Verwaltung sei immer auf der Suche nach Fahrradabstellmöglichkeiten an geeigneten Standorten. Er begrüßte es, so einen umfassenden Untersuchungsauftrag durch die Politik zu antizipieren.


Ratsherr Hirche betonte, er werde dem Antrag zustimmen. Die Situation am Bahnhof müsse seiner Ansicht nach verbessert werden.


Beigeordneter Machentanz sah die Problematik, einen Fahrradstellplatz am Bahnhof zu bekommen. Er teile aber auch die Bedenken der CDU, dass damit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden sei. Trotzdem werde er dem Antrag zustimmen.


Ratsherr Dr. Gardemin stimmte zu, dass die Verwaltung die besten Einblicke habe, wie es auf allen Ebenen rund um den Bahnhof aussehe. In der Tiefgarage am Raschplatz gebe es seiner Meinung nach Leerstände. Auch der Bunker unter dem Bahnhof sei eine Möglichkeit. Die Problematik werde aus seiner Sicht, auch wegen der vielen Pendler, weiter zunehmen und es sei richtig, an dieser Stelle zu reagieren.

Ratsherr Engelke merkte an, dass es Aufgabe der Politik sei, Anstöße zu geben und Ideen zu entwickeln, die auf Realisierungsmöglichkeiten geprüft und dann von der Politik entschieden werden.

Ratsherr Wruck fand die Situation rund um den Bahnhof nicht ästhetisch und hielt den Antrag für notwendig. Er sei der Meinung, dass sich im Bereich des Hauptbahnhofes noch Reserven für Fahrradparken erschließen ließen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2906/2017 mit 8 Stimmen dafür, 3 Gegenstimmen und 0 Enthaltung zu.




4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1858 – Otto-Brenner-Straße Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 2406/2017 N1)
Beigeordneter Machentanz wunderte sich, dass bei bald einer Million Wohnungslosen in Deutschland, an dieser Stelle ein Hotel gebaut werden solle. Seine Gruppe sehe nicht den Bedarf.

Ratsherr Hirche betonte, seiner Ansicht nach werden mehr Wohnungen gebraucht als Hotels. Zumal im Stadtgebiet am Raschplatz, am Aegi und am Pferdeturm neue Hotels gebaut werden.

Ratsherr Kelich war der Meinung, man brauche sowohl Wohnungen als auch Hotels in der Stadt. Ein Hotel mache in der Nähe der Innenstadt Sinn und das werde auch ein Investor so sehen. Er begrüße es ausdrücklich, dass dort auch ein Nahversorger vorgesehen sei, der in der Gegend fehle und sei sicher, dass die Anlieger und benachbarten Einrichtungen diesen in Anspruch nehmen.

Ratsherr Engelke warf ein, dass Wohnen auf dem Grundstück seiner Ansicht nach nicht möglich sei. Im näheren Umfeld sei nur Gewerbe vorhanden und der Ärger somit vorprogrammiert. Da es sich um ein privates Grundstück und einem privaten Investor handele, könne die Politik darüber nicht entscheiden. Allerdings können die Anlieger von dem Nahversorger nur profitieren.

Ratsherr Blaschzyk fand das Gesamtkonzept ebenfalls sehr gut. Eine Stadt bestehe nicht nur aus Wohnungen, sondern auch aus Infrastruktur und Nahversorgung. Er hoffe, dass mit dem Verkauf des in der Nähe befindlichen Postbankgebäudes demnächst eine positive Entwicklung dieses Gebietes stattfinde und auch ein Anteil von Wohnen dabei sein werde.

Beigeordneter Machentanz meinte, mit dem Bau eines weiteren Hotels werden an anderer Stelle Betten leer stehen. Seiner Meinung nach müsse endlich etwas für die Wohnungslosen, auch in der Innenstadt, getan werden. Man könne dort beispielsweise auch ein Obdachlosenheim bauen.

Ratsherr Kelich betonte, er sehe durch das Hotel auch eine Belebung und damit eine Aufwertung dieses Gebietes.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2406/2017 N1 mit 9 Stimmen dafür, 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltung zu.


4.2. Bebauungsplan Nr. 1862 – Oberstraße – Aufstellungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 2892/2017)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2892/2017 einstimmig zu.
4.3. Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung – Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Beschlussdrucks. Nr. 2524/2017)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2524/2017 einstimmig zu.

4.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg, Aufstellungsbeschluss

(Beschlussdrucks. Nr. 2893/2017)
Der TOP wurde von der Verwaltung abgesetzt und mit einer N1 direkt im Verwaltungsausschuss verhandelt und beschlossen.

4.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, Lidl Wülfeler Straße Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

(Beschlussdrucks Nr. 1758/2017)
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1758/2017 einstimmig zu.

4.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1863 – ehemaliger Holländischer Pavillon – Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Beschlussdrucks. Nr. 2522/2017)

Ratsherr Engelke fragte nach Neuigkeiten in Bezug auf die Bautätigkeit. Seiner Kenntnis nach gebe es wohl Aktivitäten auf dem Gelände.

Stadtbaurat Bodemann konnte bestätigen, dass es Aktivitäten gebe und „Die Wohnkompanie Nord“ das Projekt wohl engagiert vorantreibe.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2522/2017 einstimmig zu.


4.7. Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße –Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 2870/2017)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2870/2017 mit 10 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 0 Enthaltung zu.


5. Voruntersuchung für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme bzw. für eine förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches für das Bumke-Arenal, Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG (Beschlussdrucks. Nr. 2890/2017)

Ratsherr Engelke fragte nach der Intention des Stadtbezirksrates Nord.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass im Grunde die Interessen der Verwaltungsarbeit und des Stadtbezirksrates Nord in dieselbe Richtung gehen. Durch den Antrag des Stadtbezirksrates wurde das städtebauliche Instrument verstärkt, für das Gelände eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach besonderem Städterecht durchzuführen. Man könne das Instrument einsetzen, wenn man erwarte, dass in bestimmten Räumen, unbebauter oder bebauter Art, bei Grundstücksverkäufen die Bodenpreise hochgehen und kann durch eine Entwicklungsmaßnahme Einfluss auf die Wertentwicklung nehmen. Dahinter stehe, den planungsbedingten Mehrwert abschöpfen zum Einsatz von Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur oder Verkehrsinfrastruktur, zu können. Dieses Instrument könne man aber aus rein rechtlichen Gründen, die in der Drucksache dargestellt seien, nicht anwenden. Es wurden wesentliche Aussagen aus dem Stadtbezirksratsbeschluss in den Aufstellungsbeschluss übernommen, so solle zum Beispiel geförderter Wohnraum entstehen sowie eine Prüfung erfolgen, ob von der vorhandenen Bausubstanz etwas erhalten bleiben könne. Die Verwaltung arbeite nicht gegen den Stadtbezirksrat.

Ratsherr Dr. Gardemin bedankte sich für die Erläuterungen. Es sei richtig, Erfahrungen aus der städtebaulichen Entwicklung in den Aufstellungsbeschluss zu übertragen. Es wäre gut, wenn den Stadtbezirksräten auch bekannt sei, dass nicht das Instrument der Voruntersuchung für ein Sanierungsgebiet erhoben werden müsse, sondern dies auch im Aufstellungsbeschluss möglich sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2890/2017 einstimmig zu.


6. Stadtteil Oberricklingen – Quartier „Oberricklingen Süd-West“ Eimleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB (Beschlussdrucks. Nr. 2396/2017)

Ratsherr Dr. Gardemin bat um Auskunft, warum in der Drucksache keine finanzielle Beteiligung des Landes Niedersachsen und des Bundes an der Sanierung vorgesehen sei, da keine Aufnahme in eines der einschlägigen Städtebauförderungsprogramme angestrebt werde.

Frau Schonauer erläuterte, dass der Antrag aus dem Bezirk komme, man das energetische Stadtquartiersmanagement prüfen lasse und über eine Steuerersparnis einen Anreiz setzen möchte. Dies sei möglich, wenn man im Sanierungsgebiet eigene Maßnahmen an Gebäuden durchführe. In diesem Kleinsiedlungsgebiet gebe es eine ganze Reihe von Erneuerungsmaßnahmen, in dem auch ein Generationswechsel stattfinde und in diesem Zusammenhang Häuser umgebaut werden. Die Verwaltung halte das Gebiet für nicht so förderwürdig, dass es in einem klassischen Programm der Städtebauförderung angemeldet werden könne.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2396/2017 einstimmig zu.


7. Bericht der Verwaltung

- Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung
Herr Schalow berichtete, dass momentan ca. 3720 Flüchtlinge untergebracht seien. Die Ab- und Zugänge seien leicht rückläufig bis konstant. Es werden allerdings stärker steigende Zuweisungszahlen verzeichnet. Im November wurden über 100 Personen vom Land zugewiesen so dass sich die Zahl wieder leicht erhöht. Momentan seien 640 Personen in Notunterkünften untergebracht. Allerdings befinde man sich noch in dem vom Land festgesetzten Quotenzeitraum vom Dezember 2016, in der 7080 Personen festgesetzt wurde, die zusätzlich zum damaligen Zeitpunkt nach Hannover zugewiesen werden sollen. Bis heute wurden aus der Quote lediglich 584 Personen zugewiesen, so dass noch eine Zuweisung von 6496 Personen offen sei. Der Quotenzeitraum sei bis zum Ende des ersten Quartals 2018 verlängert. Im Februar 2018 werde ggf. eine Neuberechnung erfolgen und zum Ende des Quartals falls erforderlich eine Neufestsetzung.
Als neue Flüchtlingsunterkünfte wurden in den letzten Wochen die Modulanlagen Scheibenstandsweg und Baumschulenallee in Betrieb genommen. Bis Weihnachten sei geplant, noch zwei weitere Unterkünfte in Mittelfeld und im Stadtbezirk Bothfeld/Vahrenheide in Betrieb zu nehmen. Dem gegenüber wurden zwei Unterkünfte in der Deurag-Nerag-Straße und in der Zweibrückener Straße außer Betrieb genommen. Durch die Neuinbetriebnahme und Außerbetriebnahmen sowie die baulichen Veränderungen in anderen Unterkünften sei eine Reihe von Umzüge zu organisieren. Des Weiteren sei man mit den steigenden Zuweisungszahlen konfrontiert.

Herr Schalow berichtete bezüglich der Unterbringung von Obdachlosen, dass mangels anderer Kapazitäten die Notunterkunft als „Sleep in“ (nur zum Schlafen) im Alten Flughafen wieder geöffnet sei und ab sofort zur Verfügung stehe und genutzt werden könne. Momentan sei man dabei, die Kapazitäten in der Obdachlosenunterbringung anzupassen. Die Zahlen der hilfebedürftigen Menschen sei angestiegen und es werde geprüft, welche Kapazitäten kurzfristig für die unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden können.

Ratsherr Engelke fragte, ob der Wärme-Bus in der kalten Winterzeit wieder durch Hannover fahre und wie ein Umzug mit Flüchtlingen vonstattengehe.

Herr Schalow antwortete, dass das Projekt im Sozialdezernat angesiedelt, der Bus aber seines Wissens unterwegs sei.


Ein Umzug beginne damit, dass Verwaltungsmitarbeiter zu den Unterkünften fahren und mit den Personen sprechen. Diese bekommen ein Schreiben ausgehändigt, in dem die Zuweisung für die eine Unterkunft widerrufen und gleichzeitig eine Zuweisung für eine andere Unterkunft erteilt werde. Dies werde mit dem Sozialarbeiter und Heimleitungen vor Ort kommuniziert. Gegebenenfalls erfolge dies auch mit Hilfe eines Dolmetschers. Die Habseligkeiten an sich, werden zu 99 % in Eigeninitiative der Flüchtlinge transportiert. Unter Umständen geschieht dies auch durch Unterstützerkreise, allerdings nicht von behördlicher Seite.

Ratsherr Wruck meinte, dass das „Sleep in“ im letzten Jahr kein Erfolg gewesen sei und bat um Auskunft, ob es bereits Erkenntnisse gebe, wie es in diesem Jahr aufgenommen werde.

Herr Schalow erläuterte, dass es eine gewisse Zeit brauche, bis sich das Angebot herumspreche. Zu Anfang seien es wenige Übernachtungsgäste gewesen. Die Zahl sei aber über den Winter stetig angestiegen und in der Spitze waren es 40 – 50 Menschen, die dort in der Nacht Schutz gesucht haben. Man wisse im Vorfeld nicht, wie viele Menschen diesen Schutz suchen. Das Angebot sei dazu da, dass niemand auf der Straße schlafen müsse. Es gebe einen Wachdienst und dieses Jahr erstmalig zu Beginn der Aufnahme, Sozialarbeit vor Ort. Wenn es sich nicht bewähre, werde die Sozialarbeit eingestellt und nur noch der Wachdienst vor Ort. Sollten nur wenige Menschen die Unterkunft aufsuchen, werde die personelle Kapazität durch das Deutsche Rote Kreuz langsam reduziert.


- Werbevertrag

Stadtbaurat Bodemann berichtete von einem Schreiben des Ratsherrn Blaschzyk bezüglich einiger Fragen zu dem neuen Werbevertrag, den die Landeshauptstadt mit der Firma X-City Marketing GmbH (XCM) abgeschlossen habe. Die Fragen und Antworten wurden an alle Fraktionsbüros geschickt, so dass allen die Auskunft vorliegt.

Ratsherr Blaschzyk bedankte sich für die Ausführungen und meinte, Hintergrund der Anfrage sei, dass gerade im Bereich der Innenstadt neue hinterleuchtete Werbesäulen aufgestellt worden seien. Einige stehen an ungünstigen Punkten, wie z.B. in der Königstraße an der Ampelanlage und in der Rathenaustraße in einer Laufachse. Auch sprach er die Häufung von 14 Werbetafeln zwischen Kröpcke und Steintor an. Seit neuestem gebe es eine neue große LED-Werbetafel an der Berliner Allee, wo zudem noch Nachrichten laufen. An einer vielbefahrenen Straße stelle sich die Frage, ob das nicht die Verkehrssicherheit einschränke.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass die Standorte und die Mittel geprüft und abgewogen worden seien. Es gehe nicht nur um die Frage der Verkehrssicherheit, sondern auch um die Belastung durch Werbung im öffentlichen Raum. Man stehe im Interessenkonflikt vor dem Hintergrund eine Mindesteinnahme generieren zu müssen. In der Summe gebe es weniger Werbung in der Stadt, die man aber nur durch modernere Werbetafeln erreichen könne. Der Betreiber suche auch nach Standorten, an denen öffentliche Wahrnehmbarkeit sei. Die Standortwahl halte die Verwaltung für vertretbar, aber die neuen Systeme durchaus für diskussionserforderlich.

Ratsherr Engelke fand die neuen LED Aufsteller gut. Er sei allerdings der Ansicht, die Belastungsgrenze durch Werbetafeln sei erreicht. Er machte auf die Werbesatzung der Stadt Hannover aufmerksam, laut der bewegte Werbung nicht zulässig sei und fragte, ob das geprüft worden sei.

Stadtbaurat Bodemann sagte eine Klärung in Bezug auf die Werbesatzung zu.


· Protokollantwort: Die genannten Beispiele Rathenaustraße und Königstraße sind noch einmal überprüft worden (s. Fotodokumentation in der Anlage). Diese sind weder verkehrsbehindernd noch stören sie eine stadtgestalterisch wichtige Blickachse (Königstraße-Staatsoper). Solange die LHH im Grundsatz Fremdwerbeanlagen im öffentlichen Raum zulässt und sogar im Werbevertrag verankert, ist es nicht möglich, Standorte wie die genannten Beispiele Rathenaustraße und Königstraße im Einzelgenehmigungsverfahren abzulehnen. Die Genehmigungspraxis, die die Erlaubnis der Sondernutzung des gewidmeten öffentlichen Verkehrsraumes einschließt, muss sich an einem Gesamtkonzept orientieren und darf keine willkürlichen Einzelfallentscheidungen treffen.
· Die Wechselwerbeanlagen im öffentlichen Raum stehen im Einklang mit der Werbesatzung: Der Geltungsbereich der Werbesatzung der LHH bezieht sich auf genau bezeichnete Straßenseiten der Kernstadt und regelt nicht die Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen im öffentlichen Raum.
· Digitale Großbildschirme sind nicht Gegenstand der Ausschreibung gewesen und von 61.36 immer als grundsätzlich unverträglich im öffentlichen Raum eingestuft worden. Der Werbevertrag wurde einschließlich der 7 Großbildschirme vom Rat der LHH beschlossen.

o Auch die digital gesteuerte Wechselwerbung (3 Standbilder im Wechsel, nicht bewegte/ animierte Bilder) mit einem Bestandteil Stadtinformationen sind Gegenstand des Werbevertrages.
o Auch hier bedeutet die Grundsatzentscheidung, Großbildschirme im Werbevertrag aufzunehmen, dass damit zwingend Standorte an vielbefahrenen Straßen verbunden sind. Großbildschirme in kleinen Nebenstraßen sind sowohl hinsichtlich der Maßstäbe im Straßenraum als auch nach den Anforderungen der Werbewirtschaft auszuschließen. Die Werbewirtschaft und der Vertragspartner XCM gehen sogar so weit, dass Großbildschirme nur dann ihre Adressaten in der geforderten Dichte und Aufdringlichkeit erreichen, wenn der Verkehr vor den Großbildschirmen regelmäßig zum Stillstand kommt, also vor Kreuzungen und Ampelanlagen.
o Eine wirksame Reduktion der Werbeanlagen setzt also eine (Teil-)Kündigung des Werbevertrages oder einen Verzicht auf Fremdwerbung im öffentlichen Stadtraum nach dem Ende der Vertragslaufzeit voraus.

Ratsherr Dr. Gardemin wies daraufhin, dass die Drucksache vor nicht allzu langer Zeit unterzeichnet worden sei. Es müsse daher bei der kritischen Betrachtung umgesteuert werden. Er könne sich dem anschließen, dass ein Maß überschritten sei und die Diskussion nicht zu beenden, sondern gerade an der Berliner Allee deutlich zu prüfen, ob von Seiten des Anbieters nicht Grenzen überschritten worden seien.


8. Anfragen und Mitteilungen


Ratsherr Engelke bat um Erläuterung der Information, dass laut der örtlichen Presse geplant sei, an einigen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 einzuführen. Aus dem Umweltdezernat gebe es hingegen die Aussage, dass das nichts bringe.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Landeshauptstadt im September vom Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen mit der Ankündigung angeschrieben wurde, einen Modellversuch durchzuführen. Insgesamt könne an insgesamt 6 Straßen in Niedersachsen versuchsweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen für 3 Jahre getestet werden. Die Verwaltung schlage vor, die Marienstraße und Göttinger Straße / Friedrich-Ebert-Straße durch die Politik beraten zulassen. Um die Debatte anzustoßen, sei eine Vorlage erstellt worden und die erste Gelegenheit den Vorschlag zu beraten, zu verwerfen oder zu ergänzen, sei in der nächsten Sitzung am 20.12.2017. Bei Interesse müsse die Landeshauptstadt ihre Bewerbung bis Ende Januar 2018 abgeben.

Ratsherr Wruck fragte nach Erkenntnissen des Singapurer Fahrradverleihs durch die Verwaltung.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Fahrräder offensichtlich genutzt werden würden. Ob es ein wirtschaftlicher Erfolg sei, könne er nicht beurteilen.

Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass man bei beiden Themen vorankommen müsse. Er betrachte eine Beteiligung am Modellversuch als selbstverständlich.


Er sei der Meinung, dass in der Göttinger Straße / Friedrich-Ebert-Straße viele LKWs fahren und eigentlich nicht diese Route fahren dürfen.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass Verkehre gezählt und beobachtet werden und darüber entsprechend berichtet werde.

Stadtbaurat Bodemann kam auf Ratsherrn Engelkes Wahrnehmung zurück, dass das Thema Luftreinhaltung im Baudezernat anders diskutiert werde als im Umweltdezernat. Den Zweifel wolle er ausräumen. Es sei klar, dass die Verwaltung in diesen Fragen sehr eng zusammenarbeite. Es sei aber eine Strategie, die aus vielen Elementen bestehe. Es gehe u. a. um den Umstieg auf das Fahrrad, die Stärkung des ÖPNV oder die Einwerbung von Bundesmitteln. Es könne aber auch ein positives Signal sein, an einem Modellversuch teilzunehmen. Möglicherweise sei die Summe dieser Bausteine ein gewichtiges Argument für die Landeshauptstadt in dieser Sache etwas für die Bürger zu tun. Die Verwaltung tue in vielen Instrumentarien etwas, um die Luft in Hannover reinzuhalten. Vielleicht gehöre gerade das Argument der Teilnahme an einem Versuch in einer Strategie auch dazu.

Ratsherr Blaschzyk war erstaunt, so ein Vorhaben aus der Zeitung zu erfahren. Er halte von dem Modellprojekt nichts, sondern sehe dahinter eine ideologische Idee, Tempo 30 in den Kommunen flächendeckend und scheibchenweise umzusetzen. Er halte zur Luftreinhaltung die Ampeloptimierung für das beste Mittel. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen habe zur Folge, das sich der Verkehr in die Wohnstraßen verlagere. Seine Fraktion sei gegen das Modellprojekt, insbesondere auf der Marienstraße.

Ratsherr Förste wies daraufhin, dass es um die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung einer EU-Richtlinie gehe. Es sei fast ein Staatsversagen, dass dies auf allen 3 Ebenen seit Jahren nicht eingehalten werde und ein Privatmensch dagegen klagen müsse. Die Landesregierung versuche wenigstens etwas, damit es den Leuten besser gehe.

Ratsherr Kelich betonte, er halte grundsätzlich nichts von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Aber vor dem Hintergrund einer Direktklage begegnen zu müssen, sollten die Instrumentarien, die angeboten werden, ausgeschöpft werden und sei es nur, um zu untermauern, das 10 km/h weniger nichts bringe. In dem Zusammenhang machte er auf die Drucksache Nr. 3048/2017 aufmerksam, in dem grundsätzlich die Auffassung bestehe, diesen Modellversuch machen zu wollen. Er bitte die Verwaltung um Auskunft, warum gerade diese Straßen vorgeschlagen wurden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Straßen bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Diese beiden Straßen haben die höchste Immissionsbelastung, die ein wesentliches Kriterium zur Benennung seien.

Ratsherr Engelke erläuterte, dass es in dem von Ratsherrn Kelich genannten Antrag um eine Prüfung für das Modellprojekt gehe. Bei der Drucksache Nr. 3068/2017 gehe es nicht um eine Prüfung, sondern darum, das Projekt zu machen oder nicht. Seine Kritik sei, dass die Verwaltung nicht mit einer Stimme spreche.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass seiner Kenntnis nach noch kein Luftreinhalteplan vorliege. Sollte im nächsten Bauausschuss entschieden werden sollte, an dem Projekt teilzunehmen, dann könne der Beschluss in den Entwurf eines Luftreinhalteplans mit aufgenommen werden. Er betonte, dass die Umweltdezernentin ihm und dem Oberbürgermeister mitgeteilt habe, sehr gerne an dem Versuch teilzunehmen, weil es ein gutes Argument für die Luftreinhaltung sei. Er wies daraufhin, dass die Verwaltung sehr koordiniert arbeite.

Ratsherr Blaschzyk halte die Diskussionen u.a. mit immer neuen Richtwerten um Stickstoffdioxide und Feinstaub in vielen Aspekten für widersprüchlich. Als Beispiel nannte er die neuen Tempo-30-Bereiche. Vor jedem Bereich bremsen die Autos ab um dann wieder zu beschleunigen, das hieße mehr Stickstoffoxide und Feinstaub.

Ratsherr Dr. Gardemin warf ein, gute Erfahrungen mit den Tempo-30-Bereichen zu machen. Es gebe auch Menschen, die sich nicht wachen Bewusstseins in das Verkehrsgetümmel stürzen. Die Diskussion sei wichtig, man befinde sich mitten in einer Verkehrswende. Da solle man doch vorne mitgehen, anstatt zu blockieren. Er hoffe, in der nächsten Sitzung werde die Beschlussdrucksache positiv beschlossen, damit die Bewerbung fristgerecht ankomme.

Ratsherr Engelke betonte, er halte die Tempo-30 vor Schulen, Kitas und Altenheimen auch für vollkommen richtig, damit die Sicherheit erheblich erhöht werde.


Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17.30 Uhr.

Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin