Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 26.10.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.10.2017)
Protokoll (erschienen am 14.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 24.11.2017

PROTOKOLL

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Donnerstag, den 26. Oktober 2017 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 12.05 Uhr
Ende 13.40 Uhr

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Anwesende:


Ratsmitglieder:

Beigeordnete Zaman (SPD) - Ausschussvorsitzende -
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)


Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:

Herr Oberbürgermeister Schostok
Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Bartels (14.2)
Frau Sieber-Makowka (14.1)
Frau Reuse (14.3)
Herr Braun (16.2)
Herr Becker (18.7)
Herr de Haan (19.R)
Herr Ulbrich (20.2)
Frau Bitsch (20.5)
Frau Schaffert-Weiland (32.4)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Frau Dr. Virgens (14.03)
Herr Lessing (14.11)
Herr Steenblock (14.11)
Frau Schneider (14.21)
Herr Münch (18.37))
Frau Deppe-Lorenz (19.15)
Frau Walter (20.10)
Frau Krüger (20.10)
Herr Dassow (20.11)
Frau Müller (20.51)
Herr Bartsch (20.51)
Herr Müller (20.54)
Herr Schneider (50.62)
Herr Pohl (51.54)
Herr Freimuth (66.11)
Herr Janßen (GPR)
Frau Tannhäuser (GPR)
Herr Müller (PR/II)
Herr Stillich (14.11) - für das Protokoll zum Bericht von Frau Dr. Wehmann unter 3.3. -
Frau Allner (20.11) - Ausschussbetreuung und Protokoll -
und weitere Teilnehmer/innen der Verwaltung
sowie diverse Zuhörer/innen


Presse:

Frau König (NP)























Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Genehmigung des Protokolls über die

2.1. 1. gemeinsame - öffentliche - Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung mit dem Ausschuss für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Mittwoch, den 13. September 2017 um 15.00 Uhr

2.2. 9. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. September 2017 um 16.30 Uhr
- öffentlicher Teil -

3. Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen) - Unterlagen gehen gesondert zu -

3.1. Einleitung durch Herrn Oberbürgermeister Schostok

3.2. Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 durch Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

3.3. Vortrag zum Schlussbericht 2016 durch Frau Dr. Wehmann

4. Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2448/2017 mit 1 Anlage)

5. 14. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2451/2017 mit 2 Anlagen)

6. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zum Thema: "Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017- Analyse und Schlussfolgerungen"
(Drucks. Nr. 1987/2017)

6.1. Zusatzantrag der Gruppe Die Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1987/2017, Anhörung: Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017 - Analyse und Schlussfolgerungen
(Drucks. Nr. 2401/2017)

7. Antrag der AfD-Fraktion zur Erstattung von Asylkosten
(Drucks. Nr. 2028/2017)

8. Antrag der AfD-Fraktion zu einer Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie des Raschplatzes
(Drucks. Nr. 2349/2017)


8.1. Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 2349/2017: Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie Raschplatz
(Drucks. Nr. 2468/2017)

9. Bedarfsgerechte Anpassung der Personalstellen in der Ganztagsschulbetreuung an der Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule
(Drucks. Nr. 2441/2017 mit 4 Anlagen)

10. Bedarfsgerechte Anpassung der Personalstellen in der Ganztagsschulbetreuung an der Grundschule Hägewiesen
(Drucks. Nr. 2443/2017 mit 3 Anlagen)

11. Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0573/2017 mit 3 Anlagen)

12. Bericht des Dezernenten

12.1. Finanzbericht für den Monat September 2017 - Stand 30.09.2017 - (Informationsdrucks. Nr. 2518/2017 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

12.2. Sonstiges
Zur Information: Termine 2018: Vorlage der Verwaltung wird kurzfristig übersandt und zum 29.11.2017 endabgestimmt































II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


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I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Die Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung für die 11. Sitzung des
Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung erfolgte durch die Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman, welche im Hinblick auf TOP 3 hierzu ausdrücklich Herrn Oberbürgermeister Schostok begrüßte.

Abzusetzen sei für die heutige Sitzung TOP 14 und entsprechend ebenso TOP 14.1.

Ebenso seien die Niederschriften unter TOP 2 und TOP 13 erneut auf die Einladung für den 29.11.2017 zu setzen.

Weitere Änderungen der Tagesordnung gab es nicht.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die

2.1. 1. gemeinsame - öffentliche - Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung mit dem Ausschuss für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Mittwoch, den 13. September 2017 um 15.00 Uhr

2.2. 9. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. September 2017 um 16.30 Uhr
- öffentlicher Teil -


Wegen des kurzfristigen Zugangs beider Niederschriften über die Sitzungen im September wurde deren Genehmigung auf den 29.11.2017 vertagt.


TOP 3.
Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen)


Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman bat zunächst angesichts

TOP 3.1. um die Einleitung durch Herrn Oberbürgermeister Schostok.

Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass er sich freue, dass er mit dem heutigen Sitzungstermin im Oktober 2017 bereits vor den Ausschussmitgliedern stehen könne, um den Jahresabschluss 2016 mit der Entlastung des Organs Oberbürgermeister fristgerecht


abschließen zu können.
Dies sei im Vergleich zu den Vorjahren der früheste Termin seit Einführung der Doppik in der Landeshauptstadt Hannover. Sein Dank gelte an dieser Stelle ganz besonders dem Fachbereich Finanzen und dem Rechnungsprüfungsamt.
Der vorliegende Jahresabschluss schließe mit einem Überschuss in Höhe von knapp
5 Mio. € ab. Dieses bedeute gegenüber dem Plan eine Verbesserung in Höhe von
90 Mio. €, die sich aus Mehrerträgen in Höhe von 49 Mio. €, Minderaufwendungen in Höhe von 44 Mio. € und einem negativen außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3 Mio. € ergebe.
Durch die in dem Antragstext der Drucksache eher technisch beschriebenen Buchungen habe die Vorbelastung aus Altdefiziten für zukünftige Haushaltsjahre auf knapp 46 Mio. € gesenkt werden können.
Für nähergehende Informationen und Erläuterungen hierzu verweise er auf den im Anschluss folgenden Vortrag des Stadtkämmerers, Herrn Dr. von der Ohe.
Der Jahresabschluss 2016 sei vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden; der Schlussbericht liege ebenso vor wie die Stellungnahme des Organs Oberbürgermeister zu den Feststellungen und Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes.
Im Ergebnis habe das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass die Buchführung und die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgt seien und die Entlastung aus diesem Grunde empfohlen werde. Das sei angesichts des Bilanzvolumens und der Größe der Landeshauptstadt Hannover keine Selbstverständlichkeit.
Das Rechnungsprüfungsamt habe lediglich für fünf Berichtspunkte eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters vorgesehen. Hinsichtlich der Arbeit der Verwaltung sei es unausweichlich, dass bei der großen Menge an Geld und unterschiedlichen Themen, die diese Verwaltung bewegten, im Nachhinein einige Dinge erklärungs- oder auch korrekturbedürftig seien.
Dem Fachbereich Finanzen danke er an dieser Stelle für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie die Vermögensverwaltung ordnungsgemäß gewesen seien und somit eine grundsätzliche Feststellung und Bestätigung durch das Rechnungsprüfungsamt habe erfolgen können.
Dem Rechnungsprüfungsamt danke er für die geleistete Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die seines Erachtens sicherlich auch Grundlage der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns gewesen sein dürfte.

Ergänzend folgte als

TOP 3.2. die Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 durch Herrn Stadtkämmerer
Dr. von der Ohe,

welcher im Verlauf seines Vortrags schwerpunktmäßig das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2016 präsentierte und in diesem Zuge die bereits von Herrn Oberbürgermeister Schostok zitierte jahresbezogene Verbesserung von 90 Mio. € über dem Planansatz des Haushalts 2016 detaillierter erläuterte.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Dieser oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll beigefügt (Anlage I) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.




Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman fragte, ob es in direktem Anschluss an die Präsentation des Stadtkämmerers hierzu Fragen der Ausschussmitglieder gebe.

Auf die erste Nachfrage von Ratsherrn Bingemer, woher im wesentlichen der Mehrertrag an Steuern herrühre, antwortete Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, dass dieser vorrangig einem erhöhten Eingang an Einkommensteuer geschuldet sei (vgl. Ziff. 2 Seite 8 der Präsentation - Anlage I).

Ratsherr Bingemer fragte weiter zu der Position "Abschreibungen":
1. Wie setzten sich die Abschreibungen zusammen?
2. Sind neben den planmäßigen Abschreibungen auch außerordentliche Abschreibungen enthalten?
Neben der Beantwortung durch Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, welcher zunächst zitierend auf Ziff. 7 Seite 9 der Präsentation - Anlage I - verwies,

antwortet die Verwaltung ergänzend zu Protokoll:

Zu 1. Die Abschreibungen setzen sich zusammen aus den Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen und den Abschreibungen auf Finanzvermögen. Die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen überschritten in 2016 den Ansatz um 3,8 Mio. € (4,52 %).
Die Abschreibungen auf das Finanzvermögen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) lagen rd. 4,6 Mio. € über dem Ansatz. Die Positionen der Einzelwertberichtigungen aufgrund von Niederschlagungen, Erlassen und Vergleiche sind nicht vorhersehbar und somit schwer zu kalkulieren.

Zu 2. Außerordentliche Abschreibungen werden nicht im ordentlichen Ergebnis gebucht, sondern im außerordentlichen Ergebnis.

Ratsfrau Steinhoff bedankte sich für die frühzeitige Vorlage des Jahresabschlusses und fragte, ob der Haushaltsplan für das Jahr 2016 nicht weniger konservativ hätte aufgestellt werden können. Im Nachhinein hätte man ihres Erachtens etwas mutiger an diesen Plan herangehen können.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, die eigentliche Planabweichung liege bei unter fünf Prozent. Seines Erachtens sei seinerzeit in 2015 nicht übervorsichtig geplant worden. Der Haushalt sei mit der gebotenen kaufmännischen Vorsicht aufgestellt worden. Darüber hinaus bitte er, die Umstände dieser Zeit zu berücksichtigen. Gerade die Situation das Thema Zuwanderung betreffend sei schwierig haargenau zu prognostizieren gewesen, dieses sei sicherlich allen noch bewusst.

Ratsherr Dr. Menge pflichtete dem Beitrag des Stadtkämmerers bei. Die Bedingungen seinerzeit seien nicht so einzuschätzen gewesen, dass man das heute vorliegende positive Ergebnis hätte erwarten können. Sein Dank gelte somit der Gesamtverwaltung, ebenso danke er aber auch explizit dem Rechnungsprüfungsamt für seine Arbeit und die stetige Unterstützung des Rates.

Im Anschluss an die Wortmeldung von Ratsherrn Bingemer zur Entwicklung der Erträge aus Steuern ergänzte Herr Heidenbluth, dass im Ist - Ist - Vergleich insgesamt rund 5 Mio. € Mehrerträge an Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu verzeichnen seien.
Zu der Gewerbesteuer sei anzumerken, dass die Verwaltung für 2016 mutig einen Planansatz in Höhe von 559 Mio. € in den Haushalt eingestellt habe, ausgehend von einem Ansatz für 2015 in Höhe von 500 Mio. € und einem Rechnungsergebnis für 2015 in Höhe von letztendlich 527 Mio. €. Dass dieses Ziel noch deutlich getoppt worden sei, sei im Zusammenhang mit der Systematik der Gewerbesteuer an sich zu sehen. Der Ertrag aus den Gewerbesteuereinzahlungen fließe nicht jahresbezogen, sondern ganz viele, große Erträge resultierten aus den Einnahmen der Betriebe aus Vorjahren. Diese Bugwelle werde nicht stetig weiter Bestand haben, denn irgendwann seien die Betriebsprüfungen der ertragreichen Jahre abgeschlossen.

Ratsherr Drenske stellte fest, dass die durchgeführte Erhöhung der Gewerbesteuer offensichtlich nicht abschreckend für die Landeshauptstadt gewirkt habe.
Zu der Personalausgabenentwicklung mit einer Einsparung von 9 Mio. € frage er nach, ob diese in Zeiten der Arbeitsverdichtung dennoch möglicherweise gezielt von der Verwaltung herbei geführt worden sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die offensichtlichen Minderauf-
wendungen für Personal fiskalisch zwar erfreulich seien, aber nicht absichtlich von der Verwaltung lanciert worden seien und erläuterte die Ursachen, die hierzu beigetragen hätten.

Beigeordnete Kastning stellte trotz des positiven jahresbezogenen Ergebnisses fest, dass die Landeshauptstadt weiter eine Last durch Altdefizite vor sich hertrage. Die andauernden Konsolidierungsmaßnahmen seien ihres Erachtens nicht aufzugeben und generell nicht jeweils mit Blick auf ein einzelnes Jahr zu bewerten. Stetige Konsolidierung schaffe Freiräume für notwendige Investitionsmaßnahmen für die Weiterentwicklung dieser wachsenden Stadt.

Beigeordnete Seitz konstatierte bezüglich des Beitrags von Ratsfrau Steinhoff, dass - kritisch betrachtet - alle Posten hätten so eintreffen können. Nach Ansicht ihrer Fraktion sei die Aufstellung des Haushaltsplanes auch zukünftig weiterhin mit der entsprechenden Umsicht und Sorgfalt zu vollziehen.

Ratsherr Wruck bedankte sich für die frühzeitige Vorlage des erfreulichen Jahresab-
schlusses. Zum Punkt der defensiven Planung sei aus seiner Sicht anzumerken, dass er hier das positive Moment heraus streichen wolle. Hätte man anders geplant, schließe der Haushalt 2016 nun möglicherweise defizitär ab.

Im weiteren Verlauf der Sitzung folgte als TOP

3.3. der Vortrag zum Schlussbericht 2016 durch Frau Dr. Wehmann.

Frau Dr. Wehmann erläuterte, dass der Schlussbericht etwa 130 Seiten umfasse, davon seien zwei Drittel der Prüfung der Jahresrechnung gewidmet, ein Drittel stelle die schwerpunktmäßige Prüfung in den Fachbereichen dar. Dies sei ein wesentlicher Unterschied zu Wirtschaftsprüfern, da nicht nur die Bilanz bzw. Rechnung, sondern unterjährig auch das Verwaltungshandeln in Stichproben schwerpunktbezogen auf Recht- und Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit geprüft werde.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes stelle nicht nur fest, sondern gebe auch Erläuterungen. Der Bericht werde veröffentlicht und solle adressatengerecht interessierten Lesern die komplizierte Materie nahebringen.

Frau Dr. Wehmann gab dann im Rahmen ihrer Präsentation eine Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsinhalte der Jahresrechnung und legte die grundsätzlichen Feststellungen dar.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Der oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll beigefügt (Anlage II) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


Frau Dr. Wehmann erklärte, warum das Rechnungsprüfungsamt weniger Stellungnahmen des Oberbürgermeisters für erforderlich halte. Dies habe seinen Grund darin, dass Fragestellungen bereits im Vorfeld mit der Verwaltung behandelt und dann im Schlussbericht aufgriffen würden.
Frau Dr. Wehmann sprach mit dem Abschluss ihres Vortrages ausdrücklich ihren Dank an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

Beigeordnete Seitz bedankte sich sowohl bei Frau Dr. Wehmann als auch ihrem Team und erklärte im weiteren Verlauf der Sitzung, die CDU-Ratsfraktion habe - wie von der Verwaltung explizit erbeten - ihre Fragen zum Jahresabschluss und dessen Prüfung vorab schriftlich an die Verwaltung geleitet. Insgesamt umfasse dieses Papier 22 Fragen, deren Beantwortung in der heutigen Sitzung wohl aber den zeitlichen Rahmen sprengen würde. Insofern werde sie sich auf einige ausgewählte, umfassende Themen beschränken.

Frage 10: Wie steht die Verwaltung zur Anregung in Bezug auf das Berichtswesen, den derzeit vorgehaltenen „Plan-Ist-Vergleich" durch eine Kosten-Leistungsrechnung abzulösen?
Berichtsziffer 7.004, Seite 83

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete darauf folgendes:

Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen wurde bei der Landeshauptstadt Hannover eine flächendeckende Struktur von Kostenstellen und Kostenträgern in einem unterschiedlichen Detailierungsgrad eingerichtet. Derzeit gibt es für 153 Produkte insgesamt 2.280 Kostenstellen und 2.326 Kostenträger, die quer durch alle Fachbereiche nach den jeweiligen Steuerungsbedürfnissen gebildet wurden. Das SAP-System stellt zur Auswertung der Daten eine Reihe von Berichten zur Verfügung.
Ein weiterer Ausbau muss hinsichtlich des Erfordernisses in jedem Einzelfall bewertet werden. Da die nach dem Produktrahmenplan gebildeten Produkte einen sehr unterschiedlichen Umfang haben, wird bei einer Reihe von Produkten eine Basisausprägung als ausreichend angesehen.

In den Ergebnisberichten ist der Plan-Ist-Vergleich gleichzeitig Basis für die Prognosen zum Jahresende, auf den deshalb auch zukünftig nicht verzichtet werden soll.

Frage 13: Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Fehlerquote bei Vergabeart, Berechnung des Auftragswertes, Losaufteilung und Zuschlagserteilung zu senken?
Berichtsziffer 7.441, Seite 89

Auch diese Frage wurde zunächst von Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortet:

Aufgrund der Komplexität des Vergaberechts und der häufigen Rechtsänderungen bleibt es eine anspruchsvolle Daueraufgabe, die Rechtssicherheit zu erhöhen, z.B. durch gezielte schriftliche Informationen an die Vergabestellen und Beratungen durch die Querschnittseinheiten. In einzelnen Fachbereichen, z.B. OE 19 wird auch durch eine neue Organisation (Zentrale Vergabestelle) die Qualität erhöht.

Beigeordnete Seitz fragte nach, ob die Verwaltung gesamtstädtisch über eine zentrale Vergabestelle nachgedacht habe.

Herr Heidenbluth antwortete, das Thema werde seit Jahren immer wieder in der Verwaltung aufgegriffen und abgewogen. Man müsse aber genau überlegen, ob und wo eine Zentralisierung Sinn mache oder eben nicht. Gerade im Bereich des Gebäudemanagements, wo die meisten VOB-Vergaben liefen, finde ja derzeit das Projekt einer Zentralisierung statt. Er weise aber auch darauf hin, dass es in einer anderen Stadt dieser Republik trotz Zentralisierung zahlreiche Korruptionsfälle gegeben habe.

Beigeordnete Seitz konstatierte, Fälle von möglicher Korruption zu befürchten, seien für sie kein Grund, dass eine zentrale Stelle nicht eingerichtet würde, gerade auch für diese Bereiche, in denen weniger Vergaben anfielen, sei eine solche zentrale Stelle durchaus sinnvoll.

Beigeordnete Kastning äußerte Verständnis für das Anliegen von Frau Seitz, Kompetenz zu bündeln. Hierauf sollte auch ihres Erachtens noch einmal eingegangen werden.

Herr Becker trug vor, dass die Verwaltung ständig dabei sei, zu überlegen, wie das Thema Vergaben und Vergabeverfahren optimiert werden könnten. Ein dahin ausgerichtetes Projekt liefe seit 2016 - zu gegebener Zeit werde die Verwaltung näher dazu unterrichten.

Frage 16: Wie sieht der Schlüssel für die Umlageberechnungen des Aufwands für den KSA (Kommunaler Schadensausgleich) aus und welche Kriterien liegen ihm zugrunde? Wie sieht die vom Fachbereich Recht angestrebte Verfahrensänderung aus und wieso konnte sie bisher nicht umgesetzt werden?
Berichtsziffer 8.112, Seite 102

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete wie folgt:

Aufgrund der Feststellungen des RPA wurde wegen des komplexen Sachzusammenhangs eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die aus Mitarbeitern der Fachbereiche Recht und Finanzen besteht. Gemeinsam wurde eine Strategie besprochen, um eine praxisorientierte Lösung des Buchungsproblems zu finden.
Der Fachbereich 30 (Recht) bereinigt derzeit die Konten des kommunalen Schadenausgleichs. Ende des Jahres 2017 sollen sowohl alte Beträge ausgeglichen als auch die komplette Abrechnung des Jahres 2016 erfolgt sein. Der kommunale Schadenausgleich wird immer mit einem Jahr Verzug durchgeführt, weil die Abrechnung mit dem Haftpflichtschadenausgleich Deutscher Großstädte (HADG) erst nach Abschluss eines Geschäftsjahres im Folgejahr durchgeführt werden kann. Erst danach ist es dann möglich, die Anteile der am städtischen Haushalt beteiligten Fachbereiche zu ermitteln.
Als Verteilungsschlüssel dienen dabei die Personalkosten sowie Anzahl und Art der Kraftfahrzeuge.
Durch die Kontenklärung sind nicht nur offene Posten ermittelt und abgerechnet worden, es konnten auch Ursachen herausgefunden werden, die zu der großen Anzahl offener Posten geführt hatten. In diesem Zusammenhang wurden Vereinfachungen des Verfahrens diskutiert, die zurzeit geprüft werden. Ziel ist es dabei, jedes Abrechnungsjahr zeitnah abschließen zu können.
Nach Abschluss dieser Aufgaben liegen neue Basisdaten vor, die für neue Verteilungsschlüssel des Aufwands an die Fachbereiche herangezogen werden könnten. Auch dies wird zurzeit geprüft.
Frage 17: Thema Zuwendungen
Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung bezüglich Pkt. 8.162, damit
- Verwendungsnachweise künftig fristgerecht bzw. zeitnah vorgelegt werden?
- eine zweckentsprechende Verwendung nachvollziehbar ist?
- Doppelförderungen jeglicher Form ausgeschlossen werden?
- Zuwendungen entsprechend der ADA vergeben werden und ggfs. die erforderlichen Beschlussfassungen erfolgen?
Berichtsziffer 8.162, Seite 103
Frage 20: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zukünftig eine zeitnahe und vollends umfangreiche Prüfung der Verwendungsnachweise im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erfolgt?
Berichtsziffer 8.402, Seite 111

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete darauf folgendes:

Derzeit überarbeitet die Verwaltung unter Federführung des Fachbereichs Finanzen mit Vertretern der zuwendungsgewährenden Fachbereich und dem Rechnungsprüfungsamt die Rahmenrichtlinie für die Vergabe von Zuwendungen (ZuR) zur rechtssicheren Ausgestaltung der Zuwendungssachbearbeitung und passt diese gleichzeitig auch an neue Erfordernisse an. Dabei wird auch den angefragten Themen Rechnung getragen.
Bis zur Fertigstellung dieser neuen Richtlinie gilt weiterhin die bisher vorliegende Anweisung. Bereits jetzt ist geregelt, dass Zuwendungsempfänger einen Nachweis zur Zielerreichung und zweckentsprechenden Verwendung ihrer Mittel vorlegen müssen. Dieser Verwendungsnachweis ist von dem jeweils zuständigen Fachbereich alsbald zu prüfen. Insgesamt ist festzustellen, dass diese Prüfung durch die Fachbereiche hinsichtlich Plausibilität und stichprobenartiger Belegprüfung im Rahmen ihrer Kapazitäten vorgenommen wird. Die Prüfung der Verwendungsnachweise 2016 läuft in großen Teilen noch. Soweit erforderlich, werden durchaus ergänzende Unterlagen von den Zuwendungsempfängern abgefordert.

und ergänzend zu Frage 17:

Die Kulturverwaltung ist in den letzten Jahren strukturell verändert worden. In diesem Zusammenhang wurden auch für die Zuwendungsgewährung und das Zuwendungscontrolling Verfahrensschritte optimiert. Ebenfalls konnten personelle Vakanzen besetzt werden. Unter Berücksichtigung dieser erforderlichen Rahmenbedingungen werden Prüfschritte und damit verbundene Fristen zukünftig eingehalten werden können.
Die vom Rechnungsprüfungsamt genannte stärkere Abgrenzung zwischen Kooperationsverträgen und Zuwendungsmitteln sowie ein transparenterer Umgang mit dem Stand der Zuwendungsbearbeitung („ZuWeCo“) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 umgesetzt.

Beigeordnete Seitz äußerte, dass die eher allgemein gehaltenen Ausführungen des Stadtkämmerers nicht ihre Frage zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün im engeren Sinne beantworteten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte zu, dieses weiterzugeben und gegebenenfalls gesondert zu beantworten.

Beigeordnete Seitz und Beigeordnete Kastning verwiesen ferner in diesem Zusammenhang auf zu diesem Thema derzeit anhängige Anträge der Ratsfraktionen, die sich gegenwärtig im politischen Beratungsverfahren befänden.

Beigeordnete Zaman dankte als Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt für die geleistete Arbeit.

Oberbürgermeister Schostok verließ den Raum zur Beschlussfassung und kehrte nach Abgabe des Votums wieder zurück.


Antrag, zu beschließen:

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 7.725.632,09 wird
a. in der Bilanz des Jahres 2017 mit einem Betrag in Höhe von 8.004.601,01 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des Jahresfehlbetrages der Stiftungen von 278.968,92 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen (Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen) verrechnet.
3. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 2.877.000,23 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2017 mit einem Betrag in Höhe von 2.915.942,56 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des Jahresüberschusses der Stiftungen von 38.942,33 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen (Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen) verrechnet.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 28.000,00 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses der Georg- und Ingeborg-Schatz-Stiftung wird ein Betrag in Höhe von 36.307,71 € entnommen und dem Reinvermögen der Stiftung (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2448/2017 mit 1 Anlage)


Antrag,

1. den Jahresabschluss 2016 der ZVK Hannover (Anlage 1) mit den Teilen
· Bilanz 2016
· Gewinn- und Verlustrechnung 2016
· Anhang 2016
· Anlagenspiegel 2016
· Lagebericht 2016
zu beschließen.
2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,
· den Fehlbetrag i.H.v. 220.310,58 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage (143.086,70 €) auszugleichen,
· die Rückstellung für Leistungsverbesserung in der freiwilligen Versicherung (9.246,80 €) aufzulösen,
· den verbleibende Fehlbetrag (67.977,08 €) vorzutragen,
· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,

3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen


Einstimmig


TOP 5.
14. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2451/2017 mit 2 Anlagen)


Antrag,

die 14. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.


Einstimmig


TOP 6.
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zum Thema: "Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017- Analyse und Schlussfolgerungen"
(Drucks. Nr. 1987/2017)


Ratsherr Pohl stellte fest, dass der OPA als federführender Ausschuss den Antrag angenommen habe - der Termin für die Anhörung stehe bereits fest.

Antrag

Die CDU-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover beantragt eine öffentliche Anhörung in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung

Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover Badenstedt am 15.06.2017 – Analyse und Schlussfolgerungen

Einstimmig


TOP 6.1.
Zusatzantrag der Gruppe Die Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1987/2017, Anhörung: Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017 - Analyse und Schlussfolgerungen
(Drucks. Nr. 2401/2017)


Antrag zu beschließen:

Mit der Anhörung soll auch in Erfahrung gebracht werden, inwieweit in Zusammenhang mit dem Einsatz am 15. Juni 2017 infrastrukturell-logistische Probleme und/oder Material- bzw. Nachschubmängel im Bereich der Evakuierten-Versorgung aufgetreten sind und welche eventuellen Verbesserungsbedarfe die Anzuhörenden in diesem Bereich sehen.


Einstimmig


TOP 7.
Antrag der AfD-Fraktion zur Erstattung von Asylkosten
(Drucks. Nr. 2028/2017)


Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen,
dass die Landeshauptstadt Hannover die Bundesrepublik Deutschland auffordert, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 ihr entstandenen Asyl(missbrauchs)kosten, die sich im Ergebnishaushalt auf 210.320.742 Euro und im Finanzhaushalt (Teil Investitionstätigkeit) auf 88.700.000 Euro belaufen (Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Asyl(missbrauchs)kosten in der Ratssitzung am 15.06.2017 (Nr. 1305/2017 F1)) - abzüglich der für diesen Zeitraum vereinnahmten Erträge - unter Fristsetzung bis Ende des Jahres 2017 zu erstatten. Im Weigerungsfall beschreitet die Landeshauptstadt Hannover den Rechtsweg, bzw. fordert das Land Niedersachsen auf, diesen für die Landeshauptstadt Hannover zu beschreiten.


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Antrag der AfD-Fraktion zu einer Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie des Raschplatzes
(Drucks. Nr. 2349/2017)


Antrag

Die Verwaltung möge beschließen, dass eine offizielle Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie des Raschplatzes, im Rahmen der (Drucks. Nr. 1611/2017) "Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum", durchgeführt wird. Zeitpunkt dieser Besichtigung soll ein Samstag zwischen 22 und 23 Uhr sein und diese soll unter Einbeziehung der Landes- und Bundespolizei, sowie des Sicherheitsdienstes stattfinden.


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.1.
Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 2349/2017: Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie Raschplatz
(Drucks. Nr. 2468/2017)


Ratsherr Förste trug den Änderungsantrag seiner Fraktion vor und begründete ihn.


Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:
Der Abschnitt:
Zeitpunkt dieser Besichtigung soll ein Samstag zwischen 22 und 23 Uhr sein und diese soll unter Einbeziehung der Landes- und Bundespolizei, sowie des Sicherheitsdienstes stattfinden.
Wird ersetzt durch:
Hierfür muss zunächst eine fraktionsübergreifende Planungsgruppe beauftragt werden, die sich mit der Vorbereitung dieser Begehung auseinander setzt, damit Brennpunkte auch zu angemessener Zeit aufgesucht werden. Generell soll als Zeitrahmen natürlich ein Samstagabend gewählt werden.


Einstimmig abgelehnt


TOP 9.
Bedarfsgerechte Anpassung der Personalstellen in der Ganztagsschulbetreuung an der Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule
(Drucks. Nr. 2441/2017 mit 4 Anlagen)


Antrag,

die Anzahl der Personalstellen in der Ganztagsbetreuung der Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule von 8 Stellen á 19,25 Wochenstunden auf 9 Stellen á 19,25 Wochenstunden zu erhöhen.


Einstimmig


TOP 10.
Bedarfsgerechte Anpassung der Personalstellen in der Ganztagsschulbetreuung an der Grundschule Hägewiesen
(Drucks. Nr. 2443/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Anzahl der Personalstellen in der Ganztagsbetreuung der Grundschule Hägewiesen von 8 Stellen á 19,25 Wochenstunden auf 11 Stellen á 19,25 Wochenstunden zu erhöhen.


Einstimmig


TOP 11.
Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0573/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,


1. die Satzung (Anlage 1) zu beschließen:Gemäß § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Limmer Ost vom 16.12.2009 aufgehoben.



2. zu beschließen, die am 17.09.2009 beschlossene Festlegung des Gebietes Limmer
Ost als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB aufzuheben (Anlage 2).

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.
Bericht des Dezernenten

12.1. Finanzbericht für den Monat September 2017 - Stand 30.09.2017 - (Informationsdrucks. Nr. 2518/2017 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -


Stadtkämmerer Dr. von der Ohe umschrieb den vorliegenden aktuellen Finanzbericht als erfreulich unauffällig, wobei die Entwicklung der Gewerbesteuer an sich und des mittleren Zinssatzes für Kassenkredite aus städtischer Sicht ihren positiven Trend fortsetzten.
In Anbetracht dessen, dass sich mehr und mehr die Zahlen auf jetzt schon besser abzuschätzende Jahresergebnisse hin bewegten, sei die Landeshauptstadt auf gutem und stabilem Niveau unterwegs.

Im Zuge einer Wortmeldung von Ratsherrn Wruck verwies Stadtkämmerer Dr. von der Ohe auf den Text der vorliegenden Drucksache. Bereits im Finanzbericht August sei darüber informiert worden, dass bei der Position "Erträge aus Gewinnanteilen und Stadtentwässerung" die Planansätze aus Beteiligungen nicht zu erreichen seien - auch wenn in Folge des entsprechenden Ratsbeschlusses im August der Gewinnanteil Stadtentwässerung inzwischen gebucht werden konnte.
Er werde diese Nachfrage nunmehr zum Anlass nehmen, die betreffende Stelle im Finanzbericht in der bis dato missverständlichen Formulierung entsprechend überarbeiten zu lassen.

Eine weitergehende Frage von Ratsfrau Falke zum Einlagen- bzw. Anlagenschutz bei Privatbanken wurde von Stadtkämmerer Dr. von der Ohe und ergänzend von

Herrn Braun (ZVK) beantwortet. Die derzeit seitens der ZVK angelegten 66 Mio. € unter-
lägen dem Einlagen-Bestandschutz bei Privatbanken. Für ab dem 1.10. diesen Jahres neu fest zu legende Anlagen werde einerseits wie bisher auf Ratings, die Anlagerichtlinien der ZVK und andererseits auf alternative Sicherungsinstrumente zurückgegriffen.

12.2. Sonstiges
Zur Information: Termine 2018: Vorlage der Verwaltung wird kurzfristig übersandt und zum 29.11.2017 endabgestimmt


Zur Kenntnis gereicht wurde der erste Geschäftsbericht für die LHH. Die Sitzungstermine für 2018 wurden im Nachgang verteilt - die Vereinbarung hierüber ist für den 29.11.2017 vorgesehen.

















Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin















II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

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Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman schloss um 13.40 Uhr die 12. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.














Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin