Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 18.10.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.10.2017)
Protokoll (erschienen am 17.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 20.10.2017

PROTOKOLL

10. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 18. Oktober 2017,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 13.30 Uhr
Ende 15.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 13.30 - 15.15 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP) 13.30 - 15.05 Uhr
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU) 13.30 - 14.55 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 13.30 - 15.05 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) 13.30 - 15.15 Uhr

Gäste:
Bezirksbürgermeisterin Kupsch Stadtbezirksrat Mitte 13.30 - 14.55 Uhr

Für die Verwaltung:
Herr Stadtrat Härke Kultur- und Personaldezernent
Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Daniemeier Gesamtpersonalrat
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbeauftragte
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Frau Lehmann Kultur- und Personaldezernat
Frau Rostin Kultur- und Personaldezernat

Presse:
Herr Voigt Neue Presse

Für die Niederschrift:
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation,
Für die Niederschrift

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27. September 2017

2. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

2.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

2.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

2.1.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

2.1.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

2.1.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

2.1.5. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2170/2017)

2.1.6. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2204/2017)

2.1.7. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2328/2017)

2.1.8. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

2.1.9. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2346/2017)


2.1.10. Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
(Drucks. Nr. 2361/2017)

3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Drohne für die Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2408/2017)

4. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2447/2017 mit 1 Anlage)





































I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 10. Sitzung des form- und fristegerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.
Sie wies darauf hin, dass die öffentlichen Teile der Sitzung solche seien, bei der grundsätzlich Ton- und Bildaufnahmen getätigt werden dürfen und las dazu die entsprechende Regelung der Geschäftsordnung vor. Dies sei der Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung einmal anzuzeigen und daher fragte Sie die vertretene Presse, ob entsprechende Aufnahmen getätigt würden, was verneint wurde. Damit bedankte sich Beigeordnete Kastning auch bei der Geschäftsordnungskommission für die Handreiche über diese Regelung.
Weiterhin gab sie zur Tagesordnung an, dass das Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017 noch nicht versandt und der Tagesordnungspunkt 4 nachgereicht worden sei.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27. September 2017

Abgesetzt

TOP 2.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;

2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;

3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;

4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;

5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;

6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.



Beigeordnete Kastning regte an, dass, wenn die Diskussion und weitere Beiträge gewünscht seien, solle dies jedoch nicht zu jedem einzelnen Antrag, sondern im Gesamten erfolgen. Ebenso wies sie darauf hin, dass dies der Organisations- und Personalausschuss sei, sodass besonders eine Konzentration auf Personal und Ausstattung und die entsprechenden Ressourcen gelegt werden solle. Der Antrag gehe natürlich auch in die weiteren relevanten Ausschüsse sowie in den federführenden Ausschuss im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters. Dort könne dann eine entsprechende Grundsatzdebatte geführt werden.
Beigeordneter Machentanz plädierte für eine weitere Vertagung, da der federführende Ausschuss zunächst die Angelegenheit erörtern und entscheiden solle und eine vorherige Beteiligung der Stadtbezirksräte besser wäre.

Ratsherr Gill gab an, dass die SPD Fraktion dies anders sehe und über das Personal und deren Ausstattung reden sowie einen Beschluss über den Antrag fassen wolle. Ein Beschluss sei auch ohne den federführenden Ausschuss möglich. Zudem ergänzte er, dass der Antrag oft genug "geschoben" worden sei.

Beigeordnete Kastning fasste zusammen, dass damit der Antrag bestünde, den Tagesordnungspunkt 2 zu verschieben und dass darüber abgestimmt werden müsse. Ein Verschieben wäre dann möglich, wenn die einfache Mehrheit dieses Ausschusses dafür stimme.

Bei einer Gegenstimme wurde der Antrag abgelehnt, sodass der Tagesordnungspunkt 2 an dieser Stelle beraten und im Nachgang beschlossen wird.

Ratsherr Pohl gab an, dass der Antrag aus Sicht der CDU Fraktion lange genug vorliege und damit beschlossen werden solle. Es sei unglücklich, dass die Beratungsreihenfolge nicht mit dem federführenden Ausschuss beginne, in den die Drucksache auch eingebracht wurde, aber Hinauszögern solle man es deshalb nicht. Die CDU Fraktion begrüße das Konzept, ergänzte aber, dass es aus ihrer Sicht ein Ordnungs-, aber nur zum Teil ein Sicherheitskonzept sei. Dabei würden bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel versenkbare Poller oder ähnliches, fehlen. Dazu ergänzte er, dass die CDU Fraktion einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt habe, der an einigen Punkten die Drucksache ergänzen solle. Beschränkt auf den Personalbereich erklärte er, dass es um eine Zeitenerweiterung von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr, um die Forderung einer einheitlichen Organisation in der Leitstelle statt in zwei Dezernaten und um nötige Aus- und Fortbildung des Personals gehe. Weiter gab er an, dass der Antrag der CDU Fraktion eine Präzisierung des vorgelegten Konzepts der Verwaltung sei. Zuletzt sagte er, dass die CDU Fraktion der Verwaltung folgen werde, dem Bezirksratsantrag in den angenommenen Punkten nicht zu folgen und somit der Verwaltungsentscheidung zuzustimmen, obwohl der Bezirksratsantrag auf CDU Logo eingebracht wurde. Das liege daran, dass dies in einem frühen Stadium geschah und der jetzige Antrag wesentlich weiter führe.



Beigeordnete Kastning begrüßte an dieser Stelle Bezirksbürgermeisterin Kupsch aus dem Stadtbezirksrat Mitte.

Ratsherr Gill gab an, dass die SPD Fraktion die Drucksache samt ihrer Änderungsanträge so beschließen werde und ergänzte, dass nach einem Jahr die Evaluation durchgeführt werden solle, wonach im Zweifel Anpassungen vorgenommen werden können.

Ratsherr Engelke sprach sich dafür aus, dass es besser gewesen wäre, wenn die Drucksache zunächst durch den federführenden Ausschuss beraten worden wäre, allerdings ergänzte er, dass es gut sei, dass nun endlich etwas passiere und die Drucksache mit den Änderungsanträgen auf dem Tisch liege. Er gab an, dass der Kompass ja bereits in Betrieb sei, aber das Konzept dahinter noch nicht stehe, insofern sei es gut, nun zu diskutieren. Er bemerkte, dass es positiv sei, dass sich alle Fraktionen mit dem Konzept auseinandergesetzt haben und dass dadurch die Bedeutung für die Stadt und die Menschen verdeutlicht werde. Weiter ergänzte er die Irritation über den CDU Antrag, der laut Presse besonders ausführlich sein solle, der jedoch hauptsächlich Gesetzestexte als Anlage erhielt.


Der FDP Fraktion sei insgesamt besonders wichtig gewesen, dass es in Hannover keine Stadtpolizei gebe, die mit Waffen durch die Straßen gehe. Die einzige Ausstattung des Ordnungsteams sollen ihre Handys, Notizblöcke und Kugelschreiber sein. Dies werde in der Drucksache selbst, aber auch im Antrag der SPD, BÜNDNIS 90/GRÜNE und FDP nochmal besonders deutlich.
Ebenso gab er an, dass es in Hinblick auf den Personalbereich so sei, dass bereits viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für diese Tätigkeit "abgezogen" worden seien, so zum Beispiel aus dem Bereich Grünflächen, und diese bisher gute Erfahrungen gemacht haben, aber trotzdem noch geschult werden müssen. In diesem Zusammenhang wurden die Einsatzzeiten und deren Ausweitung diskutiert, wobei von Seiten des Ordnungsdezernenten versichert wurde, dass man sich dies anschauen wolle und bei Notwendigkeit natürlich nachsteuern würde. Dies schlage sich in zwei Punkten des Antrags wieder, nämlich zum einem bei Nummer 6 zur Beteiligung der Stadträte, die näher vor Ort seien sowie bei Nummer 5 zur Evaluation durch die Verwaltung und einem entsprechenden Bericht zur Vorlage vor den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019. Daher habe man politisch jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Punkte anzupassen.
Weiter führte er die Diskussion um die Verteilung der Personen auf die 13 Stadtbezirke an und die Notwendigkeit, in Brennpunkten mit Doppelstreife unterwegs zu sein. Dies seien jedoch Erfahrungen, die man sich anschauen solle.
Auch gab er an, dass es sich hierbei um eine gesamtstädtische Aufgabe handele, die alle Dezernate betreffe, insofern spreche die Stadtverwaltung mit einer Stimme und sollte dies auch nach außen vertreten.
Zuletzt ergänzte Ratsherr Engelke, dass eine prägnante Nummer notwendig sei, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger melden können und die nicht zur Feuerwehr geschaltet sei. Unter dieser Rufnummer sollen die Menschen ihre Situation und Problematik schildern können.

Beigeordneter Hauptstein gab Ratsherrn Engelke Recht in dem Hinweis, dass die Bürgerinnen und Bürger auf diese Drucksache gewartet hätten. Allerdings äußerte er Zweifel darüber, ob dies die Form sei, in der sich die Bürgerinnen und Bürger angesprochen fühlen würden. Für ihn sei die Zeit entscheidend, die in der Drucksache beschrieben sei. Menschen fühlen sich eher in den Abend- und Nachtstunden unsicher, was auch aus Gesprächen mit der Polizei vor Ort deutlich würde. Daher reiche eine Kontrolle bis 24:00 Uhr nicht aus, sondern man plädiere für eine Erweiterung auf 24 Stunden. Dabei müssen Personalressourcen berücksichtigt werden, so zum Beispiel durch eine Erhöhung der Stellenanzahl.
In diesem Zusammenhang bat er um die Einzelabstimmung zum Punkt 1 des Änderungsantrags 2.1.6. der Fraktion Die Hannoveraner.
Ebenso gab er an, dass die Koordinierung durch die Leitstelle erfolgen solle und diese vier Vollzeitstellen dann entsprechend für den Streifendienst herangezogen werden können.
Zum Punkt der Ausrüstung sagte Beigeordneter Hauptstein, dass er es für fahrlässig erachte, diese Ordnungskräfte nur mit ihrem Handy auszustatten. Insbesondere in der Trinkerszene sei eine Aggressivität vorhanden, sodass es das Mindeste sei, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Teleskopschlagstock und Pfefferspray auszurüsten, um sich im äußersten Fall verteidigen zu können. Darauf hoffe er zwar nicht, aber Protec habe diese Hilfsmittel auch in ihrem Repertoire.
Zuletzt sprach er sich gegen die paritätische Besetzung aus. Dass diese grundsätzlich sinnvoll sei, sei sicher richtig. Allerdings sei es entscheidend, körperliche Anforderungen zu bedienen, um sich Respekt zu verschaffen und er glaube nicht, dass die Stadt gleichermaßen Frauen und Männer findet, die diese Anforderungen erfüllen.

Ratsfrau Langensiepen gab an, dass es bei der Polizei seit Jahren üblich sei, dass Männer und Frauen gleichberechtigt auf Streife gehen und auf Augenhöhe ihre Arbeit verrichten. Das Denken, dass Männer mehr respektiert werden und ihr Erscheinungsbild eine höhere Sicherheit ausstrahle, sei veraltet und hier in Hannover überhaupt nicht nachgefragt. Ein Wettrüsten auf kommunaler Ebene schließe sie aus. Sie ergänzte, dass bei einer Diskussion vor Jahren zum Thema Partytourismus und Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen eine gute Lösung gefunden worden sei, und man dort trotz Bedenken auch in einen guten Austausch mit den Menschen gekommen sei, auch ohne bewaffnetes Personal. Daher sei der GRÜNEN Ratsfraktion die paritätische Besetzung besonders wichtig. Der Einbezug der Stadtbezirksräte sei dabei wichtig, wie auch im Änderungsantrag festgeschrieben sei. Zuletzt sprach sie an, dass die Evaluation abgewartet werden solle, Rückschlüsse daraus gezogen werden sollen und die Drucksache damit zunächst auf den Weg gebracht werden solle.

Ratsherr Wruck gab an, dass es die Ratsfraktion Die Hannoveraner begrüße, dass ein Konzept vorgelegt worden sei. Die Richtung, die dieses Konzept verfolge, sei richtig, allerdings sei es unzulänglich und an einigen Punkten verbesserungsfähig. Er ergänzte, dass dies nicht der letzte Entwurf zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt sein werde. Durch die sich ändernden Verhältnisse werden sich viele Anpassungen im Konzept ergeben müssen. Er teile die Auffassung, dass es nicht ausreiche, dass der Sicherheits- und Ordnungsdienst nur am Tage auf Streife gehe. Insbesondere die Nachtstunden und Dunkelheit verunsichere die Menschen und dort müsse der Sicherheits- und Ordnungsdienst ansetzen. Daher solle die Drucksache um die Zeit bis 24:00 Uhr erweitert werden. Damit werde der größere Teil der Nacht bzw. Dunkelheit, in der sich die Menschen unsicher fühlen, abgedeckt. Ebenso sei er der Auffassung, dass eine solche Ausweitung nicht mit der gleichen Personalstärke wie im vorliegenden Konzept der Verwaltung ausreiche, sondern mehr Stellen benötigt werden. Dies sei im Änderungsantrag ebenso deutlich gemacht worden. Weiter gab er an, dass Personen, die sich in den Dienst der Gemeinde und Gemeinschaft stellen, auch die Möglichkeit haben müssen, sich in Gefahrensituationen zu wehren. Das hieße nicht, dass sie schwer bewaffnet sein sollen, jedoch sollen sie Attacken abwehren können. Daher sollen Gegenstände zur Abwehr, die auch die Polizei einsetze, zur Verfügung gestellt werden. Weiter vertrete er die Meinung, dass die anzuwerbenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter körperliche Mindestanforderungen erfüllen müssen, die sie befähigen, sich gegen physische Angriffe zur Wehr zu setzen. Dabei gebe es auch kräftige Frauen, die dies erfüllen, auch aufgrund ihrer Ausbildung. Zuletzt gab er an, dass dies mehr Geld koste, als im Verwaltungsentwurf vorgesehen und daher schlage die Ratsfraktion Die Hannoveraner vor, den Gesamtetat von 3,5 Mio. auf 5 Mio. Euro aufzustocken.
Zur Abstimmung bat er darum, dass alle Punkte des Antrags 2.1.6. einzeln abgestimmt werden.

Ratsherr Förste erwiderte, dass es schön gewesen wäre, wenn sich zuerst der Oberbürgermeister zu der Drucksache geäußert hätte, da nun die Reihenfolge anders sei. Daher beschränke er sich nun lediglich auf die mit diesem Ausschuss zusammenhängende Thematik. Er gab an, dass auch DIE FRAKTION ein Änderungsantrag vorgelegt habe, welcher ein Zukunftskonzept vorsehe. Man habe sich gemeinsam angesehen, was bei der totalen Überwachung in China passiere und das sei es, was man nun auch hier fordere. Dies sei dann auch rund um die Uhr möglich. In Deutschland gebe es schon ähnliche Versuche, wie man bei den Projekten des Bundesinnenministeriums zur Gesichtserkennung sehen könne. Der ernste Hintergrund, der hinter dem Antrag stecke, sei jedoch die gespaltene Gesellschaft, in der dann auch Ordnungsdienste nichts nützen. Man brauche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die an der Stelle eingesetzt werden müssen.

Ratsherr Markurth gab an, dass er für Scherze empfänglich sei, dies allerdings bei diesem Thema nicht angebracht finde. Er sehe das Konzept als sehr ausgewogen sowohl im Personalansatz als auch in Einbezug der verschiedenen regionalen Ebenen der Stadt. Außerdem gebe es bestimmte Kompetenzzuweisungen, die vorgesehen seien. In Hinblick auf die Anträge erklärte er, dass es in Niedersachsen gesetzlich fest zugewiesene Zuständigkeiten gebe, die bei der Polizei, der Feuerwehr und anderen liegen. Das Gewaltmonopol liege ohne Ausnahmen bei der Polizei. Dass es in Niedersachsen keine Bürgerwehren oder Ähnliches gebe, sei auch gut so. In Bezug auf die Bewaffnung gab er an, dass das Konzept zusätzlich zu den übrigen Maßnahmen der Stadt gelte und die Bevölkerung ein subjektives Sicherheitsempfinden habe. Insofern werde dies nicht mehr gesteigert durch eine vollumfängliche Bewaffnung, sondern durch die Tatsache, dass es diesen Ordnungsdienst überhaupt gebe. Die Drucksache mit dem Änderungsantrag sei umfassend, man solle nun mit der Umsetzung beginnen und die mögliche Nachsteuerung im Blick behalten.

Herr Janßen begrüßte die Ansicht, dass der kommunale Ordnungsdienst kommunale Aufgabe bleibe und nicht einem privaten Sicherheitsdienst überlassen werde. Dabei sei wichtig, dass genügend und gut qualifiziertes Personal für diese Aufgaben gefunden werde. Er teile die Ansicht, dass sich Hannover nicht wesentlich von anderen Städten in der Problemlage unterscheide. Daher sei mit den Beschäftigten, die diese Aufgabe dann wahrnehmen, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, wie die notwendige Sicherheitsausrüstung aussehen solle. Er appellierte, dass Hannover eine soziale Stadt sei und viele Probleme aus einem sozialen Ungleichgewicht heraus entstehen. Diese müssen parallel bearbeitet werden, indem man Präsenz zeige, aber auch deeskalierend wirke, um das subjektive Gefühl von Sicherheit zu erreichen.

Ratsherr Marski äußerte die Anmerkung, dass er es zu keinem Zeitpunkt so verstanden habe, dass die Sicherheitskräfte mit Waffen ausgestattet werden sollen, um Gewalt auszuüben, sondern dass es den Parteien darum gehe, dass sich die Personen im Zweifel verteidigen können. Er habe das Gefühl, dass dahingehend in eine falsche Richtung diskutiert werde.

Frau Diers ergänzte zu den Ausführungen von Herrn Janßen, dass die Verwaltung im Rahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet sei, für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Bei herausgestellten Gefährdungen sei die Arbeitgeberin verpflichtet, Dinge zur Verfügung zu stellen, die die Gefährdung abschalten und nicht weiter vorkommen lassen. Insofern sei dies ein normales Vorgehen für jeden Arbeitsplatz in der Stadtverwaltung.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es sich dabei um einen Standard handele, wie ein Arbeitsplatz ausgestattet sei und welche Anforderungen daran geknüpft seien, damit ein bestmöglich Schutz gewährleistet werde.

Ratsherr Engelke gab an, dass er es kritisch sehe, die Anträge um das Thema Waffen zu verharmlosen. Die Gefahr des Abzugs sei enorm hoch, sodass auch bei Vereinsschützen eine umfangreiche Ausbildung gefordert werde und dazu eine klare gesetzliche Vorgabe zur Lagerung und Umgang herrsche. Er stellte nochmal fest, dass die Polizei das Recht habe, in entsprechenden Situationen mit Waffen einzuschreiten und dies solle nicht durch den Sicherheitsdienst der Stadt ersetzt werden. Vielmehr solle er deeskalierend wirken und dann im Notfall die Polizei hinzuziehen.

Beigeordnete Kastning sagte, dass sie keine Debatte unterbinden möchte, verwies aber nochmal auf den Beitrag von Frau Diers zum Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ratsherr Marski gab kurz an, dass es ihm nicht um Verharmlosung gehe, sondern um eine richtige Beantwortung der Beiträge. Er sei nicht der Auffassung, dass man Waffen einführen wolle.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch erklärte, dass sie sich als Bezirksbürgermeisterin in ihrem Stadtbezirk auskenne und wisse, was in Mitte los sei. Sie spreche nun deutlich für den Bezirksrat und nicht für die CDU und gab an, dass es einige, auch zeitlich begrenzte, Problemzonen gebe. Damit meine sie sogenannte Trinkerecken und auch solche, die zum sogenannten "Vorglühen" junger Menschen dienen. Sie sei der Meinung, dass, wenn entsprechendes höheres Kontingent an Personal der Stadt mit dem hohen Standard zur Verfügung stünde, private Sicherheitsdienste eingegrenzt werden können. Bei der Ausstattung vertraue man den vorgegebenen Bedingungen, die die Verwaltung vorsieht. Der erhöhte Personalbedarf sei damit zu erklären, dass man sofort handeln und den Handlungsrahmen auch nicht sehr eng sehen wolle, sondern eine flexible und schnelle Anpassung auch im laufenden Jahr anstrebe. Wenn es konkrete Bereiche gebe, wie jetzt zum Beispiel Mitte, die dann anfordern, solle eine kurzfristige Reaktion möglich sein. Außerdem ergänzte sie, dass es ein Anfang sei und dieser auch vom Bezirksrat "mitgegangen" werde.

Frau Diers erklärte, wie die Verwaltung zu dem Personalschlüssel gekommen sei. Dabei wurde festgestellt, dass eine Doppelstreife 6,7 Vollzeitäquivalente benötige, wobei Urlaub und Krankheit einberechnet werde. Zusätzlich fand eine Beratung durch die Polizei statt zu den Fragen, was ein gutes Startmodell sei und wie viele Doppelstreifen aktuell in Brennpunkten und Nicht-Brennpunkten aus Sicht der Polizei unterwegs sein müssten. Sie ergänzte, dass es natürlich als Startmodell gesehen werde, Anpassungen beim Personalschlüssel auch in anderen Bereichen üblich seien und entsprechende Haushaltsmittel durch Umschichtung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass es sich in dem Antrag der AfD Fraktion nicht um Schusswaffen, sondern um einen Teleskopschlagstock, ein Pfefferspray und ein Funkgerät handele. Dies sei die Normalausrüstung eines jeden Sicherheitsdienstes. Ebenso gehe es nicht darum, aggressiv auf andere zuzugehen, sondern um eine effektive Abwehr im Falle des Angriffs. Er befürwortet den Ansatz der Verwaltung dies im Zweifel auch anzupassen.

Ratsherr Gill gab an, dass das Konzept zwar neu sei, es die Innenstadtgruppe ja aber bereits länger gebe. Diese sei ebenfalls ausgestattet, wobei ihm nicht bekannt sei, dass diese Gruppen jemals Gewalterfahrung in ihren Einsätzen machen mussten oder verletzt wurden. Er ergänzte, dass auch üstra Kontrolleure ohne Pfefferspray oder Ähnliches die Ordnungswidrigkeit feststellen und die entsprechenden Personen im Zweifel aus der Bahn verweisen. Er glaube, dass der Start ein guter sei und gegebenenfalls nachgebessert werden solle.

Beigeordnete Kastning regte an, dass sich der Organisations- und Personalausschuss zu diesem Themenkomplex und insbesondere zur Personalausstattung nach einem geeigneten zeitlichen Abstand berichten lassen könne, wie es sich in der Praxis verhalte. Sie ergänzte, dass sich ja auch Bezirksbürgermeisterin Kupsch aus ihrer Sicht einbringen möchte. Hierfür könne man die Klausurtagung des Ausschusses nutzen.

Herr Janßen merkte an, dass für die Stellen im Haushalt 2018 keine Mittel vorgesehen seien und dass daher der Tagesordnungspunkt 4 im weiteren Verlauf interessant werde. Man müsse gegebenenfalls die Personalkosten, die in diesem Jahr nicht ausgeschöpft würden, nach 2018 übertragen. Er gab den Hinweis, dass außerdem für das Jahr 2019 die Mittel zusätzlich veranschlagt werden müssen.

Beigeordnete Kastning ergänzte, dass sie die Erwartung habe, dass sich diese Neuerung in einem Haushalt- und Stellenplan wiederfinde. Es sei selbstverständlich, dass Zuwächse und Abgänge abgebildet werden müssen, sodass Veränderungen erkennbar seien.

Frau Diers bestätigte dies.

Beigeordnete Kastning gab abschließend an, dass sie damit die Anträge ausgehend vom Änderungsantrag 2.1.10. nach vorne laufend zum Tagesordnungspunkt 2 aufrufe und zur Abstimmung stelle.

6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 2.1.


Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 -
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,

die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 2.1.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung rüstet die städtischen Ordnungskräfte mit folgendem Equipment aus:
  • Digitalfunkgeräte (mit denen direkter Kontakt mit der Polizei hergestellt werden kann)
  • Pfefferspray
  • Telekop-Schlagstöcke

  • 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 2.1.3.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
    (Drucks. Nr. 1754/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll die Planung des Trinkraumes am Raschplatz nicht weiter fortführen.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 2.1.4.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
    (Drucks. Nr. 1755/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll den geplanten Einsatz der Ordnungskräfte am Raschplatz täglich für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erweitern.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 2.1.5.
    Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2170/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die Antragspunkte 1. - 6. werden um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert.

    Zu 1.: Sicherheitspartnerschaft
    Um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, raten wir, auch noch die Pfadfinder mit in das Bündnis aufzunehmen. Diese Jugendgruppe ist ohnehin “allzeit bereit” und kann im Notfall in MacGyver-Manier auch ganz spontan zu Hilfe eilen. Außerdem wirkt ihre Präsenz versichernd. Vielleicht kann man sie als auch als Wegbegleiter einsetzen, die unbescholtene Bürger pflichtgetreu durch Krisengebiete wie den Raschplatz führen. Die Früherkennung, einer der Grundpfeiler des niedrigschwelligen Einschreitens, sollte so weit wie möglich ausgebaut werden, ggf. bis hin zu pränataler Sichtung.

    Zu 2.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes – Grenzen überwinden!
    Eine härtere Gangart muss eingeschlagen werden, so viel steht fest. Der Weg zum Panoptismus (aus dem Griechischen abgeleitet, “das alles Sehende”) ist weder leicht noch günstig. Wie so etwas aussehen kann, hat schon George Orwell in seinem Roman 1984 beschrieben, daran sollte sich die Stadt Hannover orientieren und die funktionalsten Mechanismen übernehmen, damit Unruhestifter nicht länger nur von A nach B gescheucht werden. Die Vorschläge der CDU aus dem Bezirksrat Mitte (u.a. 24h Videoüberwachung) gingen da schon in die richtige Richtung – es fehlt allerdings noch immer an Mut und Konsequenz, diese Gedankenspiele auch wirklich durchzuziehen und zu Ende zu bringen.
    Die besten und nicht allzu schwer umzusetzende Ideen Orwells und eigene Ideen der FRAKTION sind:
    · „Surveillance Devices“ – Orwell erfand Teleschirme, möglich sind auch schlicht sehr viele Kameras zur dauerhaften Überwachung öffentlicher Plätze.
    · Versteckte Mikrofone zur Kontrolle dessen, was an einschlägigen Orten geplant wird – können auch zur Kontrolle von Straßenmusik angewandt werden ( → siehe “Geschmackskommission”).
    · Ergänzend müssen Lautsprecher angebracht werden, die für zweckmäßige Dauerbeschallung sorgen, immer dann, wenn die Künstler nicht spielen und wieder bestimmte Menschengruppen gesteuert werden müssen.
    · Nicht nur fußläufige Patrouillen rund um die Uhr, sondern auch Hubschrauber sollten zur Überwachung eingesetzt werden – insbesondere bei Fällen von Ruhestörung. Außerdem kann man so nicht nur öffentliche Plätze ausspähen, sondern auch gleich in Fenster starren. Unruhestifter verbergen sich ja auch ab und an – und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um Personal und Benzin zu sparen, kann man für die Patrouillen Drohnen einsetzen, gegen Ruhestörung hingegen ist der Einsatz von Helikoptern zwingend erforderlich.
    · Zivile Spitzel, unauffällig gekleidet in langem Mantel mit hochgeklapptem Kragen.
    · Facebook und Instagram Anbindung: Wer checkt wo ein? Wie oft? Mit wem?

    Um all diese Tätigkeiten zu erfüllen, braucht es deutlich mehr Personal als bisher vorgeschlagen. Diese “Sondereinheit Stadtsicherheit” (eine schmissige Abkürzung des Namens gilt es noch zu überlegen), muss immerhin nicht nur patrouillieren und dabei Musiker, Trinker, Landstreicher und andere Unruhestifter kontrollieren, sondern auch Überwachen, Abhören, 24/7 online und zusätzlich noch Undercover-einsatzbereit sein, wenn es beispielsweise darum geht, Bettelbanden zu infiltrieren, um diese Organisationen von innen heraus zu zerschlagen.

    Zu 3.: Bettelbanden bekämpfen
    Organisiertes Verbrechen schreckt auch nicht davor zurück, sich den Mantel vermeintlichen Elends überzustreifen. Wölfe im Schafspelz bedrängen zunehmend die Bürger in der Innenstadt Hannovers durch ihr offensives Betteln. Sind die stillen in einer Ecke sitzenden Bettler weitgehend als “Erscheinungsform öffentlichen Zusammenlebens” hinzunehmen, so ist diese neue Art von Täuschung, Verfolgung und Bedrängnis nicht länger zu dulden. Bandenmäßig organisiertes Betteln stellt eine „unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken dar“, daher sollten die Bettler auch steuerrechtlich belangt werden können. Zudem werden Bettelzonen eingeführt. Bei wiederholtem Verstoß gegen Bettelvorschriften (Kinderarbeit, aggressives Ansprechen von Passanten, Nicht-Bedeckung von verstümmelten Gliedmaßen, zu offensichtliches Elend) werden Bettler in weniger ansprechende Stadtteile geschickt, wodurch sich ihr Stundenlohn verringert.
    Speziell beim unerlaubten Bettel-Arbeitseinsatz von Kindern muss den verantwortlichen Eltern ein hohes Ordnungsgeld auferlegt werden, damit der Schulbesuch gesichert ist und die Kinder nicht mehr auf die Straße geschickt werden.
    Zu 4.: Straßenmusik als Wohltat und Waffe
    Als UNESCO City of Music kann man Musik nicht länger willkürlich an jeder Straßenecke erlauben – Ordnung muss her und nicht nur strukturell, nein, auch die Qualität der musikalischen Beschallung in der Innenstadt muss verbessert werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass zweitklassige Songpoeten überspielte Lovesongs schluchzen und ganze Familien atonale Symphonien durch die Gegend grölen.
    Die Standortvorschläge aus der dem “Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum” können deshalb nur der erste Schritt zu einer besseren City of Music sein. Neben Personal, das die zugewiesenen Zeiten und die damit verbundene Spieldauer eines jeden Künstlers an den jeweiligen Standorten kontrollieren muss, sollte zusätzlich vom Kulturausschuss eine Geschmackskommission zusammengestellt werden, die in regelmäßigen Abständen Castings abhält, um zu entscheiden, welche Straßenmusiker wo auftreten dürfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität der musikalischen Beiträge angemessen ist – zur Primetime an den heißesten Ecken darf schließlich nicht einfach irgendjemand spielen.

    Eine stärkere Steuerung der musikalischen Beschallung kann – wie bereits getestet wurde – auch dazu beitragen, die Gruppen, die sich an diesen Plätzen zum Zuhören versammeln, zu beeinflussen: Laut eines Artikels in der HAZ sei klassische Musik beispielsweise wirksames Mittel gegen unliebsame Obdachlose. Trinker hingegen fühlen sich von aufstrebenden, jungen Indie-Bands gut unterhalten und keineswegs wie erhofft abgeschreckt. Und je nach Alkoholpegel führt die Musik von Helene Fischer von höchst aggressivem Verhalten bis hin zu glücklich-seligen Umarmungen. Es erfordert noch tiefer gehende Beobachtung und Erforschung dieser Phänomene, aber die Wechselwirkung von Masse und Musik und das daraus resultierende Potential zur Steuerung der Sicherheit des öffentlichen Raumes darf nicht ungenutzt bleiben.

    Zu 5.: Projekt “Raschplatz”, oder: Problemgruppen neu ordnen
    Der Raschplatz muss als das gesehen werden, was er ist: Ein hochexplosives Krisengebiet, in dem sich Randgruppen aller Arten versammeln. Um eine Vermischung dieser vermeintlich untereinander konkurrierenden Menschen zu vermeiden, ist es angebracht, das Projekt “Raschplatz” noch einmal zu überdenken und damit zu beginnen, bestimmte Gebiete für bestimmte Aktivitäten auszuweisen. So weiß jeder immer genau, wo er wann zu stehen hat und aus Verwirrung bzw. versehentlicher Vermischung vorurteilsbehafteter Kulturen resultierende Gewalt kann proaktiv unterbunden werden. Eine Karte, die die Grenzen der jeweiligen Standorte markiert, kann dann direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden – natürlich wird auch ein sicherer Weg durch das Gefahrenlabyrinth hindurch vorher eingezeichnet. Zu überlegen ist die strategische Platzierung folgender Bereiche: Trinker-Treffs, Straßenstrich-Strecken, Heroin-Herbergen und ranzige Punk-Passagen.
    Auf diese Art und Weise kann das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ganz ohne die tatsächliche Ist-Situation verändern zu müssen oder gar strukturelle Lösungsansätze zu bieten.

    Zu 6.: Beteiligungsprozess
    Der Bürger fühlt sich bedroht, und wer fühlt hat Recht. Daher ist es wichtig, den Bürger in das neue Sicherheitskonzept mit einzubeziehen und ihm zu zeigen, dass die Stadt nicht untätig herumsitzt, während der Bürger sich fürchtet, auch wenn er gar nicht weiß wovor.
    Da der Stadt und der Verwaltung hierfür die Kapazitäten fehlen, sollen die Stadtbezirksräte den Dialog mit den Bürgern suchen, Probleme aufnehmen und erörtern und ihre Empfehlungen an den Rat weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob die geschilderten Probleme angehungswürdig sind oder Mumpitz, den man wie üblich zur Kenntnis nimmt.

    0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    TOP 2.1.6.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2204/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
    2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
    3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
    4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
    5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

    abgelehnt - differenzierte Darstellung im Gesamtprotokoll


    TOP 2.1.7.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2328/2017)

    Antrag

    Der Rat möge beschließen:

    Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Koordinierung des Ordnungsdienstes von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr übernommen. Die vier für die Koordinierung vorgesehenen Vollzeitstellen werden für den regulären Streifendienst bereitgestellt.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 2.1.8.
    Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

    Antrag
    1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
    a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
    b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
    c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;
    2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
    a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
    b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
    c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
    d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
    e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
    f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
    g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
    h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
    3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
    4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
    (…)

    2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
    „6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
    a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
    b) (…)
    c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.
    5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
    a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
    b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
    6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
    7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
    8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
    a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten.
    b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
    c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
    d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
    e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
    9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:
    · Erste Hilfe,
    · die Einweisung in den Dienstbetrieb,
    · Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    · Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
    · Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
    · Die Grundsätze der Eigensicherung,
    · Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
    10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
    11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    § 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
    a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
    b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
    c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,

    3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 2.1.9.
    Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2346/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die vorgelegte Drucksache wird wie folgt geändert.
    1. Es wird folgender einleitender Satz aufgenommen:
    Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Hannover sind stets unter die Vorgabe einer toleranten und weltoffenen Stadt zu stellen. Der öffentliche Raum soll baulich so gestaltet werden, dass sich dort alle wohlfühlen können, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Die Stadtplanung muss geschlechtersensibel erfolgen und im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention die Entstehung von Angsträumen vermeiden. Hierbei ist das Sicherheitsgefühl von Frauen gesondert zu berücksichtigen. An Orten, wo das Sicherheitsempfinden eingeschränkt zu sein scheint, soll durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine bessere Beleuchtung, die Schaffung von Sichtverbindungen sowie verbesserte Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

    2. Es wird eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes mit Männern und Frauen angestrebt.

    3. Ergänzend zur bewährten Sicherheitspartnerschaft wird die Koordination und eine gute, enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften sichergestellt.

    4. Die Verwaltung richtet eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes ein.

    5. Ergänzend zu Punkt 4 der Drucksache: Die Verwaltung evaluiert die Ergebnisse und Erfahrungen der Umsetzung und berichtet den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019.

    6. Ergänzend zu Punkt 6 der Drucksache: Bei der Beteiligung der Stadtbezirksräte werden auch Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung von Nachbarschaften und des Sicherheitsgefühls abgefragt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der Stadtbezirksräte in den Ratsgremien berichten.

    6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

    TOP 2.1.10.
    Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
    (Drucks. Nr. 2361/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
    I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

    „6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“
    II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
    „in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
    8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
    9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
    9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
    10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
    10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
    11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

    (wie Vorlage)

    19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
    III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

    „c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

    d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“
    2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen















    TOP 3.
    Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Drohne für die Feuerwehr
    (Drucks. Nr. 2408/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog zur technischen sowie einsatztaktischen Anforderung an eine Drohne für die Verwendung bei der Feuerwehr zu entwickeln. Die Drohne soll mit entsprechender Kameratechnik ausgestattet zur Schadensbegutachtung und Ersterkundung von Einsatzorten dienen und dabei einerseits Schäden, z. B. bei Großbränden begutachten wie auch andererseits Schadstoffemissionsmessungen durchführen können.
    Ergänzend zu dem Kriterienkatalog sollen den Ratsgremien rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsplanberatungen Kostenvoranschläge für den Erwerb und den Betrieb einer solchen Drohne vorgelegt werden.

    Ratsherr Gill gab an, dass andere Städte auch bereits Drohen im Einsatz hätten, wobei die Ausstattung dieser auch nach Rücksprache mit der Feuerwehr nicht weit genug gehe. Er forderte eine Prüfung darüber, wie so eine Drohne aussehen und bestückt sein müsse, damit sie auch die Verunreinigung der Luft sowie andere Werte messen und gute Bilder machen könne. Außerdem stellte er die Frage, welche rechtlichen Vorgaben bestünden und mit welchem Preis man bei der Beschaffung zu rechnen habe. Insgesamt solle die Drohne der Sicherheit der Feuerwehr dienen und sie in ihrer Arbeit unterstützen, daher dieser Prüfauftrag.

    Ratsherr Engelke erklärte, dass diese Geschichte einen langen Vorlauf habe. Bei dem Rundgang mit dem zuständigen Ausschuss auf der Interschutz im Jahr 2015 wurde diese Technik erstmalig vorgeführt. Bereits da gab es Überlegungen, ob dies bei der Stadt ebenfalls sinnvoll sei. Zwischenzeitlich ist die Technik dieser Drohnen sehr gestiegen, aber auch die Anforderungen an die Feuerwehren habe zugenommen. Insofern sei es eine notwendige Anschaffung, um die Feuerwehr noch effektiver zu machen, als sie ohnehin schon sei. Er unterstütze den Prüfauftrag und machte deutlich, dass er den Antrag gerne unterschrieben habe.

    Ratsherr Pohl gab an, dass die CDU Ratsfraktion dem Antrag zustimmen werde und ihnen dabei ein kompaktes Modell vorschwebe, das auch in den Einsatzfahrzeugen mitgeführt werden könne. Ebenfalls unterstütze er den Prüfauftrag und gab an, dass er nicht glaube, dass sich die Stadt dies nicht leisten könne.

    Einstimmig











    TOP 4.
    Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
    (Informationsdrucksache Nr. 2447/2017 mit 1 Anlage)

    Herr Stadtrat Härke gab an, dass er sich auf die aktuelle Unterschreitung beschränken werde. Im Monat Oktober sei eine Unterschreitung von aktuell 11,36 Mio. Euro festzustellen, was im Vergleich zum Vormonat eine Steigerung von 0,3% darstelle. Die Gründe seien in den letzten Ausschusssitzungen bereits ausführlich geschildert worden. Er vermute, dass die Unterschreitung zum Jahresende rund 2 % betragen werde. Für die Novembersitzung sei ein ausführlicher Bericht der Verwaltung zur Situation des Gebäudemanagements vorbereitet.

    Ratsherr Pohl sagte, dass es finanziell erfreulich aussehe, dass die Hintergründe allerdings problematisch seien. Es sei ein Erfolg, dass die Stellen im Flüchtlingsmanagement aktuell nicht mehr benötigt werden, allerdings zeige die Unterdeckung in vielen anderen Bereichen, dass das Personal für vorhandene Stellen nicht gefunden werde. Daher sei es gut, zum Gebäudemanagement einen ausführlicheren Bericht zu erhalten, da es für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zusätzliche Belastung sei, wenn andere Stellen nicht besetzt werden können.

    Herr Stadtrat Härke gab in Anlehnung an den Tagesordnungspunkt 2 an, dass im nächsten Jahr zusätzliche Mittel benötigt würden, die im Rahmen der Übertragung in den Doppelhaushalt eingebracht werden können. Zusätzlich sprach er die Themen Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz an, wo es ebenfalls so sein werde, dass nachgebessert werden müsse. Auch dies werde dem Ausschuss ausführlich dargelegt. Ansonsten sei es richtig, dass Stellen anerkannt, aber nicht besetzt würden, die Arbeit aber trotzdem vorhanden sei, welche durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgetragen werden müsse.


    Zur Kenntnis genommen







    Für die Niederschrift:






    Härke Lüders