Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 18.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.09.2017)
Protokoll (erschienen am 15.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 01.11.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 18. September 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dähne (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hein (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht
(Ratsherr Döring)
(Ratsfrau Falke)
(Ratsherr Gast)
(Ratsherr Kreisz)

Verwaltung:
(Frau Göttler)
Frau Roth
Frau Stroppe
Frau Stricks



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNEFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Grundschule Johanna-Friesen-Schule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2200/2017 mit 3 Anlagen)

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Erneuerung Spielpark WAKITU
(Drucks. Nr. 15-1710/2017 mit 2 Anlagen)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungsantrag für das Tibet-Zentrum Hannover
(Drucks. Nr. 15-2372/2017)

5.2. Zuwendungsantrag für die katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth
(Drucks. Nr. 15-2371/2017)

6. Mitteilungen
-der Bezirksbürgermeisterin
-der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Bericht der Verwaltung zumm Thema Sparkassenschließungen

10.1.1. Vorgehen gegen Inhaber von Schrottimmobilien
(Drucks. Nr. 15-2230/2017)

10.1.4. Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung der Mietpreisbremse auf das Wohnen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2233/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes in Hannover insbesondere im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1932/2017)

9.1.2. Radwege entlang der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1933/2017)

9.1.2.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1933/2017
Radwege entlang der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2223/2017)

9.2. Interfraktionelle Anträge

9.2.1. Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen im Jahr 2017/2018
(Drucks. Nr. 15-2373/2017)

9.3. der FDP-Fraktion

9.3.1. Dringlichkeitsantrag - technische Vorkehrungen für E-Ladestationen bei Tiefbauarbeiten
(Drucks. Nr. 15-2050/2017)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Grünfläche Michael-Ende-Platz
(Drucks. Nr. 15-2221/2017)

9.4.2. Fahrradbügel vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2222/2017)

9.4.2.1. Fahrradbügel vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2222/2017 N1)

9.5. der Fraktion DIE LINKE.

9.5.1. Legendenschild Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2224/2017)

9.5.1.1. Legendenschild Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2224/2017 N1)

9.5.2. Umbenennung des Emmichplatzes
(Drucks. Nr. 15-2225/2017)

9.5.2.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-2225/2017 Umbenennung des Emmichplatzes
(Drucks. Nr. 15-2375/2017)

9.6. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

9.6.1. Aufstellstreifen für Fahrradfahrer auf dem südlichen Teil der Karmarschstraße an der Kreuzung mit der Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-2181/2017)

10. A N F R A G E N

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.2. Ausbau der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-2231/2017)

10.1.3. Schutz vor unnötigem Verkehrslärm und -rowdytum
(Drucks. Nr. 15-2232/2017)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Haltegriffe
(Drucks. Nr. 15-2218/2017)

10.2.2. Straßenzustand
(Drucks. Nr. 15-2219/2017)

10.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Kosten und Umsetzbarkeit Radweg Opernplatz/Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2226/2017)

10.3.2. Gutachten zur Radwegbenutzungspflicht
(Drucks. Nr. 15-2227/2017)

10.3.3. Wahlplakate
(Drucks. Nr. 15-2228/2017)

10.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

10.4.1. Zukünftige Erreichbarkeit der AGIP-Tankstelle in der Leinstraße 11
(Drucks. Nr. 15-2182/2017)

10.4.2. Bypass-Beziehung an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-2183/2017)

11. Genehmigung von Protokollen

11.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung am 08.06.2017

11.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.08.2017

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Verkauf des Grundstücks Körnerplatz
(Drucks. Nr. 1895/2017 mit 6 Anlagen)

12.1. Änderungsantrag zur DS 1895/2017 Verkauf des Grundstücks Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-2374/2017)

13. A N T R Ä G E

13.1. der SPD-Fraktion

13.1.1. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 15-2229/2017)

14. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.08.2017

15. Bericht des Stadtbezirksmanagements

16. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 9. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde.

Bezirksratsherr Dähne begründete die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion.

Mit 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen wurde die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkannt.

Eingefügt werden TOP 5.1., TOP 5.2., TOP 9.2.1., TOP 9.4.2.1., TOP 9.5.1.1., TOP 9.5.2.1. und TOP 12.1. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Herr Pilawa von der Initiative Pro D-Tunnel berichtete, dass heute die D-Linie auf der Strecke Richtung Raschplatz eingeweiht worden sei. An den Seitenanlagen werde derzeit noch weiter gebaut. Vor dem Haupteingang befinde sich direkt auf dem Vorplatz in der Nähe der Ampelanlage ein großer City-Light Werbeposterständer der Firma Stroer. Der Ständer stelle eine Barriere für den Hauptzustrom zum Haupteingang der Ernst-August-Galerie dar. Er bat dringend um Versetzung der Barriere. Der Ständer sollte auf seinen alten Platz an der ehemaligen Haltestelle des Regio-Busses versetzt werden. Er fragte, ob die Verwaltung das ähnlich sehe und den Ständer versetzen werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die Fragestellung an die zuständige Stelle weitergegeben werde.

Herr Pilawa wies darauf hin, dass eine Versetzung derzeit noch günstig wäre, weil an den Seitenanlagen sowieso noch gebaut werde.

Herr Krawczyk berichtete, dass der Hochbahnsteig in der Kurt-Schumacher-Straße an der Ernst-August-Galerie Gefahrenpotential beinhalte. Fahrgäste, die dort aussteigen und zu Saturn möchten, haben keine Möglichkeit an einer Ampel oder einem Zebrastreifen die Straße zu überqueren, sondern gehen einfach so über die Straße und gefährden sich damit. Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte auch diesbezüglich eine Weitergabe an die Verwaltung zu.

Herr Pilawa sagte, dass seine Initiative genau diesen Einwand vorgebracht habe. Im Verkehrsgutachten von SAP sei auch bildlich dargestellt, dass der Abgang vom Hochbahnsteig Richtung Saturn 60 % des Fahrgaststroms ausmachen würde. Diese Menschen laufen ungesichert über die Straße. Ein gesicherter Überweg sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich in zehn Meter Entfernung eine Ampel befinde. Diese Ampel werde von den Leuten aber nicht genutzt. Die Verwaltung müsse das beobachten. Sollte es zu Unfällen kommen, müsse die Planung dafür haftbar gemacht werden.

Protokollantwort: Der Bereich der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Herschelstraße und Ernst-August-Platz ist als sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich geplant, in welchem sich die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmergruppen mit verminderter Geschwindigkeit bewegen und aufeinander achten. Insofern wäre hier gar keine Signalisierung erforderlich. Bei der angesprochenen Signalisierung am Ende des Hochbahnsteigs handelt es sich deshalb ausschließlich um eine Blindensignalisierung. Das heißt, es gibt dort keine Lichtsignale sondern lediglich akustische und taktile Signale. Die Anlage dieser Furt ist mit dem Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen sowie mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt. Grundsätzlich ist es so, dass die Blinden- und Sehbehinderten sich auf der nördlichen Fahrbahnseite besser orientieren können und daher diesen Weg wählen. Die Erreichbarkeit der südlichen Fahrbahnseite ist entweder über die Signalisierung am anderen Ende des Hochbahnsteigs oder über die Lichtsignalanlage Kurt-Schumacher-Straße / Ernst-August-Platz gewährleistet.

Herr Ernst bezog sich auf die Pläne zur Steintorplatzbebauung, die nun nicht mehr umgesetzt werden sollen. Er fragte, wie es dort weitergehe.

Frau Roth erläuterte, dass es einen politischen Beschluss gegeben habe. Es werde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Das Beteiligungsverfahren werde derzeit vorbereitet.

Herr Laske fragte, wann die Straßensanierungsmaßnahmen in der Lavesstraße abgeschlossen werden und wie oft die Fertigstellung bereits verschoben wurde.

Frau Roth sagte eine Klärung und Weitergabe zu.

Herr Pilawa meinte, dass auf der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee extrem große Baumscheiben in die Bürgersteige eingelassen worden seien, die den Bürgersteig unzumutbar verschmälern. Er fragte, ob das so gewollt sei oder noch korrigiert werde.

Herr Prenzler sagte, dass die Baumscheiben beabsichtigt etwas größer gelassen wurden. Der Baum solle unbeschadet eingepflanzt werden können. Danach werde der Rand neu eingefasst.

TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Grundschule Johanna-Friesen-Schule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2200/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass seine Fraktion die Drucksache und die damit einhergehende Modernisierung nach aktuellen Energie- und Brandschutzstandards der Schule sehr begrüße. Er wies darauf hin, dass auch baulich der Ganztagsschulbetrieb zügig möglich gemacht werden solle.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, warum die Mensa nicht Bestandteil der Drucksache sei und wann die Mensa mit rein komme.

Frau Stricks antwortete, dass es in der vorliegenden Drucksache nur um Brandschutz und die Fluchtwege gehe. Die Mensa werde zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege in der GS Johanna-Friesen-Schule in Höhe von insgesamt 700.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 700.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Erneuerung Spielpark WAKITU
(Drucks. Nr. 15-1710/2017 mit 2 Anlagen)

Antrag,
1. die Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen

Einstimmig

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungsantrag für das Tibet-Zentrum Hannover
(Drucks. Nr. 15-2372/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Tibet-Zentrum erhält für das Projekt „6. Tibetische Kulturtage“ eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 €.

Einstimmig

TOP 5.2.
Zuwendungsantrag für die katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth
(Drucks. Nr. 15-2371/2017)



Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth erhält für das Projekt „Nestschaukel“ eine Zuwendung in Höhe von 600,00 €.

Einstimmig

TOP 6.
Mitteilungen
-der Bezirksbürgermeisterin
-der Verwaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass der Spatenstich für den Marstall stattgefunden habe. Sie ging davon aus, dass die Bebauung nach Abschluss auf Zustimmung treffen werde. Die Verhältnisse in dem Viertel seien nicht unkompliziert. Sie berichtete außerdem, dass das Legendenschild in der Wielandstraße enthüllt worden sei. Legendenschilder seien gut und hilfreich. Die Schrift sei allerdings nicht sehr groß und die Tafelhänge sehr hoch, so dass das Schild nur schwer lesbar sei. Sie sei bei der Preisverleihung „Sterne des Sports“ Patin für den Turn Klubb zu Hannover gewesen. Der Turn Klubb kümmere sich sehr intensiv um integrativen Sport für körperlich und geistig behinderte Menschen.

Es gab keine Berichtspunkte der Verwaltung.

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es gab keine Berichtspunkte.

TOP 10.1.1.
Vorgehen gegen Inhaber von Schrottimmobilien
(Drucks. Nr. 15-2230/2017)
Nach den Medienberichten der letzten Monate sowie durch die Berichte der Polizeiinspektion Mitte im Integrationsbeirat gibt es mittlerweile alleine im Stadtbezirk Mitte eine zweistellige Zahl an völlig heruntergekommenen Schrottimmobilien, in welche Menschen eingepfercht werden, die am Wohnungsmarkt keine Chance haben, eine eigene Unterkunft zu finden. Es werden dabei etwa einzelne Räume durch persönliche Mietverhältnisse zum Teil an 6 Personen vermietet.
Allen voran fällt das Gebäude in der Celler Straße Nummer 8 auf, in welchem über 75 Personen wohnen, davon rund die Hälfte Kinder und Jugendliche, in welchem es an der Stromversorgung und fließendem Warmwasser fehlt.
Insbesondere die Kinder und Jugendlichen sind bereits durch ihre fehlende Geschäftsfähigkeit nicht imstande, sich selbst zu helfen und für menschenwürdige Verhältnisse zu sorgen.
Die in diesen Schrottimmobilien lebenden Familien sind zumeist völlig verarmt, erhalten aufgrund der geltenden Rechtslage und der europäischen Rechtslage keinen Cent an Sozialleistungen und sind daher wirtschaftlich den Vermietern schutzlos ausgeliefert.
Diese Vermieter machen mit der unzulässigen Mehrfachvermietung und der Anzahl untergebrachter Mitmenschen pro Zimmer eine unglaubliche illegale Rendite.
Die Mitarbeiterinnen der LHH und der PI Mitte vor Ort geben ihr Bestes, können aber selbst an den raffgierigen Strukturen dahinter nichts ändern.
Im Hinblick auf die Straftatbestände wie § 291 I und II StGB (Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsentziehung) und weitere Straftatbestände besteht ebenso zumindest ein Anfangsverdacht wie im Hinblick auf § 5 WiStrG.
Informationen zufolge verfügt die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch noch nicht über die notwendigen Informationen zu den Schrottimmobilien, die die Stadt Hannover zusammengetragen hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wann legt die LHH die Erkenntnisse zu allen Schrottimmobilien direkt der Staatsanwaltschaft Hannover vor, um ihr die Prüfung von Straftatbeständen sowie die mögliche Einziehung der Immobilien nach §§ 73 ff StGB zu ermöglichen?
2. Mit welchen bauordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen wie dem notfalls zwangsweise durchsetzbaren Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot nach § 177 BauBG o.ä. hat die LHH bisher diese Vermieter in die Pflicht genommen?
3. Mit welchen koordinierten sozial-, jugend- und schulpolitischen und ordnungsrechtlichen Konzepten und mit wie vielen Personalkapazitäten gedenkt die LHH diesen Fehlentwicklungen zukünftig zu begegnen?
Herr Berger antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. Die LHH prüft bei Beschwerdelagen um einzelne Immobilien jeweils den Sachverhalt sehr gründlich, bevor etwaige Schritte gegen private Eigentümerinnen oder Eigentümer eingeleitet werden. Dies beinhaltet auch die Frage staatsanwaltschaftlicher Einbeziehung, die aber nicht Gegenstand öffentlicher Erörterung sein kann.
Zu 2. Bauordnungsrechtlich besteht in der Celler Straße 8 kein Erfordernis zu einem weiteren Einschreiten, die bauordnungsrechtlich relevanten Mängel wurden bereits abgestellt.
Die Anzahl der in einer Wohnung lebenden Menschen ist nicht Gegenstand bauordnungsrechtlicher Vorgehensweise, die sich im weitesten Sinne auf den baulichen Zustand von Gebäuden konzentriert, also Maßnahmen an einem Objekt und nicht am/für Menschen. Über die Mieteinnahmen haben wir keine Informationen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann nach den einschlägigen Rechtgrundlagen der Niedersächsischen Bauordnung einschreiten, sofern bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen (siehe oben) dem öffentlichen Baurecht widersprechen oder dies zu besorgen ist. Nach pflichtgemäßem Ermessen können die Maßnahmen angeordnet werden, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind. Hiervon wird im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall Gebrauch gemacht und Verfahren gegen die jeweiligen Zustandsstörer eingeleitet.
Das Heranziehen des BauGB als weiteren möglichen Rechtsweg ist nur in Verbindung mit der Bauordnung zu sehen.
Zu 3. Entsprechend der Zielsetzung der Fachbereiche gibt es verschiedene Bereiche, in denen sich mit sogenannten Problemimmobilien beschäftigt wird. Die unterschiedlichen Dienststellen, Sachgebiete – aber auch Angebote der Freien Träger - arbeiten grundsätzlich innerhalb ihrer Zuständigkeit, aber bei Bedarf auch angebotsübergreifend zusammen. Zwischen den einzelnen Bereichen und Institutionen besteht stetiger Informations- und Erfahrungsaustausch. Diese Netzwerkarbeit hat sich positiv bewährt.
Im Fachbereich Soziales ist derzeit ein Sachgebiet bei der Thematik der Problemimmobilien involviert, das Sachgebiet 50.61 „Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa“. Im Sachgebiet 50.61 sind derzeit insgesamt 6 Stellen für die Themen rund um die Zuwanderung aus Osteuropa vorgesehen, wobei davon 3 Stellen mit Straßensozialarbeiterinnen besetzt sind. Der Einsatz erfolgt im gesamten Stadtgebiet. Aufgabe ist es, EU-Zuwanderern aus den Schwerpunktländern Bulgarien und Rumänien, soweit erforderlich, Wege aufzuzeigen, die ihnen helfen, ihre Lebenssituation zu verbessern, Brücken in die Regelsysteme zu bauen und die individuellen Chancen auf Teilhabe zu erhöhen. Die Straßensozialarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sehr viele Begleitungen von Personen zu anderen Behörden/Institutionen vorgenommen werden und Personen im Stadtbereich und an „bekannten“ Orten aktiv angesprochen werden. Der Kommunale Sozialdienst, wird im Rahmen seines Aufgabengebietes Kinderschutz tätig, sobald Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen vorliegen. Dies gilt auch für Kinder, die in den sogenannten „Schrottimmobilien“ leben. In dem in der Drucksache hervorgehobenen Haus Celler Str. 8 erfolgten mehrfach Meldungen über Kindeswohlgefährdungen. Diese sind überprüft worden und es sind Maßnahmen zur Unterstützung der Familien und Kinder in diesem Haus unternommen worden. Eine Intervention gemäß SGB VIII z.B. durch Inobhutnahme der Kinder, ist hier nicht möglich, da die Eltern mit den Kindern in den gegebenen Verhältnissen zugewandt und adäquat umgehen. Eine Leistung der Jugendhilfe wie z.B. eine ambulante Hilfe kann hier nicht greifen, da dies eine Antragstellung und die Mitwirkung der Kindeseltern voraussetzt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Der Kommunale Sozialdienst kann daher nur unterstützend tätig werden und kontrolliert hinsichtlich des Kindeswohls. Derzeit sind drei MitarbeiterInnen des Kommunalen Sozialdienstes für das Haus Celler Str. 8 eingesetzt und es erfolgen 2x wöchentlich Kontrollbesuche. Die Hausbesuche erfolgen mit folgender Schwerpunktsetzung: Sicherstellung des Kindeswohles, Sicherstellung des Schulbesuches der schulpflichtigen Kinder sowie Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge.

Bezirksratsherr Sandow bat um Zulassung der anwesenden Polizeibeamten aus der Polizeiinspektion Mitte als Sachverständige, die sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt und im Integrationsbeirat bereits vorgetragen haben. Es sei berichtet worden, dass die Celler Straße 8 nicht die einzige Problemimmobilie in der Innenstadt sei. Es solle 20 bis 25 Immobilien im Stadtbezirk geben, die von den Eigentümern dazu missbraucht werden, Menschen unwürdig wohnen zu lassen.

Dem Rederecht wurde einstimmig zugestimmt.

Polizeikommissarin Rörig sagte, dass die Antwort der Verwaltung auch ihrem aktuellen Sachstand entspreche. Der Zustand in der Celler Straße sei noch derselbe, wie zum Berichtszeitpunkt im Integrationsbeirat. Die Polizei habe eine umfangreiche Antwort auf Fragen abgegeben, als der Artikel in der HAZ zur Debatte stand. Die Antworten liegen der Stadt vor. Sollten konkretere Fragen vorhanden sein, würde sie gerne darauf eingehen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch unterbrach die Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt.

TOP 8.
Bericht der Verwaltung zum Thema Sparkassenschließungen

Bezirksbürgermeisterin Kupsch begrüßte Herrn Oberbürgermeister Schostok und bedankte sich für seine Teilnahme an der Sitzung.

Oberbürgermeister Schostok nahm Bezug auf die guten Erfahrungen mit der Einwohnerversammlung. Auf der Einwohnerversammlung habe er angeboten, über das Thema Sparkasse zu sprechen. Die Beschlussfassung des Verwaltungsrates sei ungefähr ein Jahr her. Der Verwaltungsrat habe den Vorschlag des Sparkassenvorstandes einstimmig beschlossen. Im Laufe der letzten Jahre habe es etliche Änderungen bei den Sparkassen gegeben. Eine große Herausforderung für die Sparkasse sei die Finanz- und Wirtschaftskrise gewesen. Dass die Sparkassen und Volksbanken die Krise gut überstanden hätten, hänge mit dem regionalen und eher konservativen Geschäftsmodell zusammen. Die Sparkasse arbeite, gerade was Wertpapiere angehe, nicht so risikoreich und berate die Kunden nicht so risikoträchtig. Dennoch sei die Sparkasse nach der Finanzmarktkrise gehalten, Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht noch einmal zu einer globalen Krise komme. Die Regeln für die Kapitalausstattung und Sicherungsverfahren gelten auch für die Sparkassen. Die Sparkasse in der Region Hannover habe über 700.000 Kundinnen und Kunden. Im privaten Bereich seien das 450.000 Kundinnen und Kunden. Die Sparkasse der Region Hannover sei eine der erfolgreichsten und größten in Deutschland. Er gab zu Bedenken, dass es mehrere Punkte gäbe, die den Erfolgsdruck auf eine Sparkasse erhöhen. Es gäbe deutlich erhöhte Eigenkapitalanforderungen und Risikovorkehrungen, die getroffen werden müssen. Auch die Anforderungen an Beratung seien gestiegen. Ein weiterer Faktor, der eine Rolle spiele, sei die Digitalisierung. Der gesamte Finanzmarkt und das Kundenverhalten verändern sich erheblich. 2014 habe es den Versuch der Entwicklung eines Konzeptes gegeben, um mehr Kundennähe zu erreichen. Nach einem Jahr habe man festgestellt, dass die Bemühungen nicht ausgereicht haben, um die Ertragsverluste auszugleichen. Die Zinsproblematik sei außerdem deutlich angestiegen. 2015 habe der Verwaltungsrat deshalb dem Vorstand den Auftrag erteilt, ein Modell zu entwickeln, dass das Überleben der Sparkasse in den nächsten fünf Jahren sicherstelle. Es seien diesbezüglich über ein Jahr Markt- und Kundenanalysen durchgeführt worden. Es sei dabei auch auf die Entwicklung der Altersstruktur und das Anwahlverhalten eingegangen worden. Jede Filiale und jedes Beratungsangebot seien durchleuchtet worden. Das Anwahlverhalten der Kunden habe sich in den vergangenen fünf Jahren fundamental verändert. Durchschnittlich gäbe es einmal jährlich eine Anfrage nach einem Beratungsgespräch. Selbstbedienungsanlagen werden im Durchschnitt 24 Mal genutzt. Die Nutzung digitaler Angebote sei extrem angestiegen. Das Synonym, dass Kundenfreundlichkeit bestehe, wenn eine Filiale vorhanden sei, sei nicht mehr vollumfänglich zutreffend. An den Vorstand habe es die Vorgabe gegeben, die benötigte Summe zur sicheren Aufstellung der Sparkasse bis 2020 und den notwendigen Servicebedarf zu ermitteln. Die notwendige Kostenreduzierung betrage 30 Millionen Euro, die bis 2020 realisiert werden müsse. Einem Abbau von 200 Stellen in bestimmten Bereichen stehe der Aufbau von 100 Stellen durch die Intensivierung der Beratung gegenüber. Die Umsetzung dieses Programms werde durch den Verwaltungsrat controlled. Der Vorstand habe außerdem die Umwandlung oder Schließung von Filialen beschlossen. Insgesamt wurden 19 Filialen geschlossen und 14 Filialen von Geschäftscentern in Selbstbedienungsstationen umgewandelt. Von den Schließungen betroffen seien für den Stadtbezirk Mitte die Filiale in der Calenberger Neustadt und eine in der Oststadt. Derzeit liefen die Vorbereitungen der Überführung der KundInnen, die in 2018 abgeschlossen werden soll. Nach der Inbetriebnahme des sanierten Gebäudes am Raschplatz habe die Sparkasse den Betrieb des Kundenservicecenters aufgenommen. Unter dem Dach der virtuellen Angebote sei das Dialogcenter angesiedelt, das die telefonische Beratung der KundInnen durch gelernte Bankkaufleute gewährleiste. Unter dem Aufbau befinde sich eine Direktfiliale, die komplexere Bedarfe unter anderem mit medialen Angeboten abdecke. Er erläuterte, dass von den 119 Institutionen, die es in der Region gäbe, 19 geschlossen und die KundInnen in andere Filialen überführt wurden. Bekannt gemacht werde derzeit eine Präsentation des kompletten Angebotes. Der Vorstand habe sehr viel weitergehende Vorschläge entwickelt. Durch intensive Beratung habe man einen guten Konsens gefunden. Bei vielen Geschäftsstellen seien die Öffnungszeiten für die KundInnen nicht mehr attraktiv gewesen. Die angefragten Beratungen haben dort eine volle Personalbesetzung betriebswirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt. Die telefonische Erreichbarkeit sei von 08 Uhr bis 20 Uhr gegeben und entspreche den veränderten Kundenwünschen. Aus den genannten Gründen habe der Verwaltungsrat zusammen mit dem Personalrat, mit Gewerkschaftsvertretern, -vertreterinnen und mit allen politischen Vertretern und Vertreterinnen am Ende einstimmig für den Vorschlag des Vorstandes gestimmt.

Bezirksratsherr Dähne fragte, ob es für die beiden im Bezirk Mitte betroffenen Filialen SB-Automaten geben werde.

Oberbürgermeister Schostok verneinte die Frage.

Bezirksratsherr Dähne bezog sich auf die dargelegten Analysen zum Kundenverhalten. Der Eindruck, den der Bezirksrat Mitte gewonnen habe, sei ein grundsätzlich anderer. Mehrere Anwohner haben ihr großes Ärgernis über die Filialschließungen dargelegt. Aus diesem Grund sei der Bezirksrat einhellig zu der Entscheidung gelangt, die Schließungen abzulehnen. Als Ausgleich werden mindestens SB-Automaten erwartet. Er fragte, ob es Gründe für diese unterschiedliche Betrachtung gäbe und welche Gründe für die Nichtaufstellung von SB-Autoamten vorliegen.

Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass eine Komplettuntersuchung aller Geschäftsstellen der Sparkasse durchgeführt worden sei. Bezugnehmend auf die Gesamtbevölkerungszahl sei das Nutzungsverhalten der KundInnen ablesbar gewesen. Etliche Filialen seien im Ergebnis unter der durchschnittlichen Nutzung gelandet. Es sei Aufgabe des Bezirksrates, die Bevölkerung zu vertreten und auf die Darlegung glaubhafter Gründe hinzuwirken. Die Sparkasse erhalte ein Filialnetz aufrecht von ehemals 119 zu zukünftig 99 in unterschiedlicher Struktur. Bei 59 Filialen handele es sich um Beratungscenter, 10 Beratungscenter als Tandem und 25 SB-Stationen und 5 Sonderstandorte. Es sei immer noch das flächendeckendste Netz in Punkto Erreichbarkeit. Die beiden betroffenen Filialen im Stadtbezirk Mitte seien im Ranking auch deshalb abgefallen, weil es in der Innenstadt mehr Angebote gäbe. Das nächste Angebot sei oft nur eine Haltestelle entfernt. Im Vergleich der ermittelten Daten zu den einzelnen Filialen, handele es sich um die verträglichsten Reduzierungen von direkten Angeboten. Alternativen seien die vielen in der Nähe befindlichen Einkaufsmärkte, in denen man Bargeld bekommen könne. Die Online-Varianten würden sich ebenfalls erheblich ausdehnen. In der Innenstadt gäbe es immer noch eine Vielzahl von SB-Terminals. Im Umland der Region seien Standorte von der Schließung betroffen, deren KundInnen zukünftig mehrere Kilometer zum nächsten Standort fahren müssen. Die Reduzierung auf 99 Standorte sei kein so massiver Einschnitt, wie es von anderen Banken angekündigt werde. Die Bedürfnisse nach umfassender Beratung und der Möglichkeit Bargeld zu bekommen, werden abgedeckt. Es sei Aufgabe des Aufsichtsrates darauf zu achten, dass diese Bedürfnisse abgedeckt werden.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Filiale in der Calenberger Neustadt die letzte Filiale in dem Stadtteil sei und es in der Oststadt früher drei Filialen gegeben habe und dort nun auch die letzte geschlossen werde. Es handele sich um erhebliche Einschnitte in die Infrastruktur vor Ort. Er wollte, dass die Planungen noch einmal überprüft werden. Die Sparkasse habe in 2015 einen Gewinn von über 50 Millionen Euro und in 2016 auch einen starken Gewinn erzielt und sei frei davon, Guthabenzinsen zahlen zu müssen. Vor dem Hintergrund sei es ein Anliegen des Bezirksrates, dass das Institut Sparkasse die Infrastruktur vor Ort bereithalte. Gerade für die kleinen Unternehmen sei die Sparkasse die Anlaufstelle im Hinblick auf seriöse Beratung. Es sei bei allen wirtschaftlichen Überlegungen der dringende Wunsch des Bezirksrates, dass die Sparkasse ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Grundversorgung vor Ort nachkomme, ihn wieder in den Vordergrund stelle und nachprüfe, wie die Filialen erhalten bleiben können. Die umliegenden Geschäfte und Einrichtungen benötigen den Ankernutzer Sparkasse vor Ort, um die Nachfrage aufrechterhalten zu können. Auf dem Weg zur Sparkasse, gehen die Kunden an den Geschäften vorbei und auch rein. Das sei gerade für kleine Geschäfte von großer Bedeutung.

Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass er diesbezüglich keine Hoffnung machen könne. Der Beschluss sei vor einem Jahr einstimmig gefasst worden. Auch der Personalrat habe zugestimmt. Der öffentliche Auftrag heiße, regional anzubieten. Das Angebot werde für 700.000 KundInnen in 21 Städten und Gemeinden aufrechterhalten. Das Kundenverhalten habe sich insbesondere durch die Digitalisierung drastisch verändert. Experten hätten zu viel drastischeren Einschnitten geraten. Dem sei man nicht gefolgt, sondern werde genau prüfen, ob die beschlossenen Veränderungen ausreichen. Sparkassen oder Volksbanken seien von Brüssel nicht davon freigestellt, anders als andere Banken agieren zu dürfen. Die Qualität der Beratung werde in den nächsten Jahren erheblich höher werden. Die Kunden erwarten unter Einbeziehung aller Fakten eine ehrliche Beratung. Dazu gehöre auch Vertrauen zu einer Bank. Es sei mittlerweile eine Auflage, das gesamte Vermögen in die Betrachtung aufzunehmen, so dass die Kunden zur Existenzsicherung Vorteile davon haben. Die Beratung müsse auch Jahre später noch nachvollziehbar sein. Das gleiche gelte für die Arbeit der Aufsichtsräte. Die Aufsichtsräte müssen sich im Gegensatz zu früher regelmäßig schulen lassen. Für die Verwaltungsratsvorsitzenden gelten die verschärften Überprüfungsbedingungen der BaFin. Oberbürgermeister Schostok hielt es für wichtig, diesen hohen Standard flächendeckend anzubieten. Bei Filialen, bei denen sich das betriebswirtschaftlich nicht rechne, sei eine Aufrechterhaltung des Standorts nicht gerechtfertigt. Würden Ausnahmen zugelassen, würde das Begehrlichkeiten in anderen Städten und Gemeinden wecken. Er war der Auffassung, dass man um jeden Standort ringen müsse. Der Vorstand solle aber nicht um einen Vorschlag gebeten werden, der die Zukunft der Sparkasse gefährde. Es sei fraglich, wie sich das Thema Online-Geschäfte weiterentwickeln werde. Viele Banken würden sich nur im virtuellen Raum gründen. Fintechs seien gefährlich und eine Herausforderung für die Sparkassen. Einige dieser Banken würden mehrfach ihre Geschäftsbedingungen ändern und dann tausende Kunden rausschmeißen. Eine Sparkasse würde so etwas nicht tun. Er betonte, dass Sparkassen sich im Gegensatz zu anderen Banken am Gemeinwohl orientieren. Es sei wichtig, dass das Gespräch mit dem Bezirksrat stattfinde. Er ging davon aus, dass es sich nicht um das letzte Mal handele, dass die Sparkasse Veränderungen am Filialnetz oder an der Beratungsinfrastruktur vornehme und man darüber sprechen werde.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass in den Ausführungen immer wieder auf die Beratungen hingewiesen worden sei. Für den Bürger sei aber wichtig, weiterhin einen Terminal zu haben und Bargeld vor Ort abholen zu können. Sie hielt den Verweis auf Supermärkte für grenzwertig. Sie persönlich habe noch nie erlebt, dass jemand Bargeld aus dem Supermarkt mitnehme. Sie sagte, dass es in der Calenberger Neustadt viele ältere Menschen gäbe. Für beide Filialen sei von der Sparkasse argumentiert worden, dass die nächste Filiale nicht weit weg sei. Es müsse aber nicht von der Filiale ausgegangen werden, sondern vom Wohnort. Es sei bereits auf die von der Sparkasse erzielten Gewinne hingewiesen worden. Sie fragte, wo die Sparkasse selbst zum Beispiel bei der Zahlung der Gehälter der Vorstände Abstriche gemacht habe. Die Kunden selber hätten die Erhöhung der Gebühren hingenommen. Die Sparkassen sollten gemeinwohlorientiert sein. Momentan seien sie das aber immer weniger.

Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass die Verwaltungsratsmitglieder gehalten seien, Vertraulichkeit bezüglich der Vorstandsgehälter zu wahren. Die Gehälter seien jedoch öffentlich einsehbar. Jeder könne sich die Veröffentlichung angucken und sehen, was passiert sei.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Meinung, dass die zunehmende Digitalisierung nicht aufzuhalten sei. Das Bargeld werde ab- und die Online-Geschäfte zunehmen. Es gehe jetzt um die Übergangszeit. Es gäbe Leute, die den Zugang zu Computern nicht gefunden haben. Diese Leute füllen immer noch die Überweisungsträger aus. Ihm gehe es nicht darum, Unmengen von Terminals aufzubauen, sondern diesen Leuten zu helfen. Es wäre für die Übergangszeit eine Überlegung wert, kleine Einheiten mit einem Briefkasten und einem Tisch für das Ausfüllen der Belege vorzuhalten.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass die Sparkasse immer wieder behauptet habe, viele Facetten berücksichtigt zu haben. Der Bezirksrat habe keine konkreten Nachweise dafür erhalten, dass bestimmte mathematische Daten berücksichtigt worden seien. Es gäbe zum Beispiel im Einzugsbereich beider Filialen einen hohen Zuwachs an Wohnbevölkerung. Das stelle eine Abweichung zu anderen Standorten dar. In der Lister Meile sei außerdem noch der Markttag zu berücksichtigen. Die Zweigstelle sei an diesen Tagen extrem voll. Der Markt sei auch im Interesse der Stadt. Sie bekomme dafür Standgebühren und müsse daher auch eine Infrastruktur sicherstellen. Das gelte auch für anderes Kleingewerbe in der Umgebung. Er stellte die Frage, ob diese Faktoren eingearbeitet worden seien. Einige der Bauvorhaben seien vor zwei Jahren noch gar nicht erkennbar gewesen.

Bezirksratsfrau Muschter wies darauf hin, dass die Sparkasse vor Jahren damit begonnen habe, die Kontogebühren für die Online-Nutzung zu minimieren und für die normalen Konten zu verteuern. Aus diesem Grund sei es selbstverständlich, dass die Online-Nutzung zugenommen habe, weil auch Sparkassenkunden wirtschaftlich denken und handeln.

Bezirksratsherr Dähne nahm aus dem Vortrag mit, dass man die Bürger darauf hinweisen solle, dass es noch viel schlimmer hätte kommen können. Außerdem habe es einen Konsens zwischen den Vorstandsmitgliedern und den politischen Verwaltungsratsmitglieder gegeben, dass die Konsolidierung des Sparkassengeschäftes auf dem Rücken der Bewohner der Calenberger Neustadt und der Oststadt stattfinde. Er teilte mit, dass die vier Vorstände der Sparkasse Hannover 43.000 € monatlich verdienen.

Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass die Frage bezüglich der Vorstandsgehälter nicht gewesen sei, wieviel sie verdienen, sondern, ob sie zur Konsolidierung einen Beitrag geleistet haben. Den Beitrag haben sie geleistet. Er teilte mit, dass die Sparkasse die Online-Gebühren nicht senke, um einen Anreiz zu schaffen. Sie sei als öffentlich-rechtliches Institut gehalten, keine höheren Gebühren als notwendig festzusetzen. Der Verwaltungsrat halte dieses nach. Beim Online- Banking seien erhebliche Effizienz- und Kosteneinsparungspotentiale vorhanden. Ein Algorithmus, der einmal programmiert sei, werde digital ausgeführt. Dadurch wurden Kosten eingespart. Im Gegensatz dazu seien Personalkosten teurer. Eine Sparkasse werde anders als andere Institute öffentlich-rechtlich kontrolliert. Er betonte, dass es keine Kumpanei zwischen Vorstand und politischen Vertretern gäbe. Es wäre nicht korrekt, dieses so in der Öffentlichkeit zu äußern. Die Verwaltungsratsmitglieder seien gewählt und haben das Gemeinwesen im Blick. Der Verwaltungsrat betrachte die gesamte Region. Es gäbe keine Sparkasse Hannover Mitte, die vermutlich auch zu klein wäre, um ein wirtschaftliches Geschäftsmodell zu entwickeln. Die Sparkasse Hannover sei eine eher größere Institution in Deutschland und müsse zukunftsfähig gehalten werden. Er merkte an, dass die Sparkasse mit ihren Erträgen auch soziale, kulturelle, Bildungs- und Sportprojekte unterstütze. Die Region und die Stadt würden davon profitieren. Die Sparkasse und zum Beispiel auch enercity würden dem Gemeinwesen etwas zurückgeben und erzeugen dadurch eine Bindung des Kunden. Auch dort, wo es zukünftig keine Filialen mehr gäbe, werden die Menschen dennoch etwas von dem Engagement der Sparkasse haben. Hierbei handele es sich um Gemeinwesenarbeit. Er sagte, dass das Ausfüllen von Überweisungsträgern nicht das Hauptgeschäftsmodell der Flexibilisierung sei. Online-Banking werde 192 Mal jährlich je Kunde genutzt. Dem gegenüber stehe ein Beratungsgespräch pro Jahr. Die KundInnen hätten einen anderen Blick auf die Sparkasse. Die Daten dazu seien erhoben worden. Operiere man daran vorbei, würden die anderen Wettbewerber erhebliche Vorteile erlangen. In Bezug auf das Thema Alter dürfe man nicht altersdiskriminierend werden. Er erläuterte, dass bereits viele ältere Menschen für Bankgeschäfte Internet oder Handy nutzen würden. Bei den 51- bis 60-Jährigen liege der Anteil bei ca. 60 %, bei den 41-bis 50-Jährigen bei ca. 70 %. Bei den 71- bis 80-Jährigen liege der Anteil bei ca.30 %. Ein erheblicher Ausbau telefonischer Beratung sei im Gegensatz zu früher möglich, weil die Sicherheit jetzt vorhanden sei, auch tatsächlich mit einem Sparkassenkunden zu sprechen. Der Telefonservice sei ein sehr attraktives Modell für Menschen, die mobilitätseingeschränkt seien. Eine Mobilitätseinschränkung sei gegebenenfalls auch dann schon gegeben, wenn man den ganzen Tag arbeiten müsse. Aus diesem Grund baue die Sparkasse den Service aus. Er wies darauf hin, dass die Möglichkeit in Supermärkten Bargeld zu bekommen, häufig genutzt werde. Dadurch, dass dazu die Sparkassencard benötigt werde, seien Zahlen vorhanden. Die Sparkasse biete dort, wo die Überführungen in andere Filialen stattfinden, vor Ort Veranstaltungen an. Kundinnen und Kunden können sich über die vorhandenen Angebote beraten lassen. Mit den Vorbereitungen für die Überführungen habe man bereits begonnen. Er wies darauf hin, dass es keine Möglichkeit mehr gäbe, die beschlossene Entscheidung zu überdenken. Ein Zuwachs an 300 Wohneinheiten würde nicht ausreichen, um zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Auf die Bevölkerungs- und Kundenentwicklung werde aber natürlich geachtet. Er hoffte, dass das beschlossene Programm ausreichend sei, um die Sparkasse zu stabilisieren und es nicht in absehbarer Zeit zu weiteren Einschränkungen im Filialnetz komme. In die digitalen Dienste müsse weiterhin investiert werden. Der Kundenstamm sei nicht wie bei anderen Banken auf die ganze Republik ausgedehnt. Die Sparkasse Hannover dürfe nur Kunden aus der Region nehmen. Die Sparkasse müsse daher konzeptionell so gut aufgestellt sein, dass die Kunden nicht zu einer anderen Bank wechseln. Diesem Wettbewerb müsse sich die Sparkasse auch stellen. Stellen sich die Erträge im Jahr 2020 stabil dar, sei das Ziel erreicht. Eine Revision des Programms werde es aber auch dann kaum geben. Er richtete einen positiven Blick auf die ca.1.700 MitarbeiterInnen der Sparkassen. Die MitarbeiterInnen haben an diesem Prozess mitgearbeitet und Ideen im Hinblick auf die Kunden entwickelt. Es sei eine hohe Bereitschaft vorhanden, an jede Altersgruppe heranzugehen. Den MitarbeiterInnen sei klar, dass nur mit Qualität überzeugt werden könne.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich für die Teilnahme an der Sitzung.

Die Erörterung zum Tagesordnungspunkt 10.1.1. wurde fortgesetzt.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass ihm der Zustand der Immobilie ein sehr schlechtes Gefühl bereite. Die einzelnen Räumlichkeiten seien übervermietet. Die Vermieter kassieren sehr viel Geld und stopfen die Menschen häufig ohne Strom und Wasser in irgendwelche Räumlichkeiten und bekommen dafür keine Strafe. Ordnungs- und strafrechtlich müsse endlich massiv dagegen vorgegangen werden. Im Baugesetzbuch gäbe es die Werkzeuge, die Eigentümer über Instandsetzungs- und Modernisierungsgebote dazu zu zwingen, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass nicht sechs Menschen in ein Zimmer eingepfercht werden. Er fragte, welche dieser Möglichkeiten genutzt worden seien und wie viele Verfahren zum Beispiel nach § 291 Strafgesetzbuch eingeleitet worden seien. Wucher sei das Ausnutzen einer Notlage um raffgierig und gewerbsmäßig Gelder einzukassieren. Hier müssten Verfahren eingeleitet werden. Es gäbe das Wirtschaftsstrafgesetz, nach dem bei Mietwucher entsprechend Verfahren eingeleitet werden können und die Verantwortlichen bestraft werden können. Er wollte wissen, was davon konkret passiert sei. Aus der Antwort sei das nicht hervorgegangen.

Herr Berger sagte, dass die Verwaltung diese Nachfragen nicht beantworten könne. Die Antworten werden zu Protokoll genommen.

Bezirksratsherr Sandow bat darum auch zu Protokoll zu geben, wie viele solcher Immobilien im Stadtbezirk Mitte bekannt seien, in denen Räumlichkeiten mehrfach insbesondere an Hilfebedürftige Menschen vermietet werden, die sich gegen die raffgierigen Vermieter nicht wehren können. Es handele sich um ein Geschäftsmodell, dass inzwischen lukrativer sei als Drogenhandel. Es müsse entschlossen gegengewirkt werden.

Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass viele Bereiche betroffen seien. Es gehe um Sozial- und Schulpolitik, Ordnungsrecht und so weiter. Es sei vorgetragen worden, dass sich die OE 50.61 um die Thematik Schrottimmobilien kümmere. Er fragte, ob er den Menschen, die ihn auf das Thema ansprechen, die OE 50.61 als ersten Ansprechpartner nennen könne. Er habe die Befürchtung, dass sich die Menschen aufgrund der vielen betroffenen Bereiche an die falsche Stelle wenden und immer nur weiterverwiesen werden. Er meinte, dass es eine zentrale Stelle als Ansprechpartner geben müsse, die sich dann um alles weitere kümmere.

Frau Stricks antwortete, dass in der OE 50.61 nur die Federführung für die Celler Straße 8 liege. Die OE sei zuständig für osteuropäische Zuwanderer und in der Celler Straße 8 wohnen hauptsächlich Bulgaren und Rumänen. Es müsse im Einzelfall geguckt werden, wie sich die Problemlage für die jeweilige Immobilie darstelle und wem man die Federführung übergebe. Es gäbe keine allgemeine Festlegung.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel wies darauf hin, dass Wucher eine Straftat sei und nach dem Strafgesetzbuch verfolgt werde. Er war der Meinung, dass es sich nicht um ein Antragsdelikt handele. Jeder, der von dem Wucher Kenntnis erlange, könne zur Staatsanwaltschaft gehen. Dazu brauche man die Verwaltung nicht. Er fragte, ob dem so sei.

Frau Stricks antwortete, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werden müsse.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, ob sie das richtig verstanden habe, dass nach Ansicht der Verwaltung keine Kindeswohlgefährdung vorliege. Ihr persönlicher Eindruck sei ein anderer. Sie habe dort zum Beispiel Babys auf Pappen vor dem Haus liegen sehen. Sie fragte, an wen sie sich im Jugendamt wenden könne, um das zu erörtern.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wer die Mieten zahle und ob das das Wohnungsamt mache. Sie ging davon aus, dass runtergerechnet auf den Quadratmeter pro Person sehr wenig zu zahlen sein müsse. Sie konnte sich nicht vorstellen, dass das Wohnungsamt grenzenlos die Miete mitbezahle.

Herr Berger verwies auf die Antwort der Verwaltung. Aktuell sei dem kommunalen Sozialdienst kein Fall von Kindeswohlgefährdung bekannt. Das die Situation im Gebäude problematisch sei, sei unbestritten. Ein gewisses Gefahrenpotential für junge Menschen sei vorhanden. Aus diesem Grund werden regelmäßig Kontrollen durch den kommunalen Sozialdienst durchgeführt.

Frau Stricks sagte, dass Bulgaren und Rumänen in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe und Wohngeld haben. Die genauen Einkommensverhältnisse der Bewohner der Celler Straße seien der Verwaltung nicht bekannt. Es bestehe allerdings Anspruch auf Kindergeld.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es nicht in der Zuständigkeit der Stadt liege, abschließend zu prüfen, ob Straftaten begangen werden oder nicht. Die Stadt müsse aber prüfen, ob mögliche Anhaltspunkte für begangene Straftaten im Hinblick auf Mietwucher vorliegen. Der Polizei obliege auch nur die Prüfung eines entsprechenden Anfangsverdachtes und das Zusammentragen der Fakten. Die abschließende Prüfung obliege der Staatsanwaltschaft. Er fragte, ob die Stadt Hannover alle Erkenntnisse zu den Schrottimmobilien zur strafrechtlichen Überprüfung an die Staatsanwaltschaft Hannover weitergegeben habe und wenn das noch nicht passiert sei, wann eine Weitergabe erfolgen werde.

Herr Berger sagte eine Protokollantwort zu.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, was für das Haus an Miete gezahlt werde.
Frau Stricks antwortete, dass sich das Haus in Privateigentum befinde. Die Verwaltung habe daher keine Kenntnis über die Höhe der Mieteinnahmen.

Bezirksratsherr Sandow wollte wissen, welche anderen Maßnahmen außer den ordnungsrechtlichen und strafrechtlichen getroffen worden seien, um menschenwürdige Zustände in den betroffenen Gebäuden notfalls zu erzwingen.

Protokollantworten:
Der zuständige kommunale Sozialdienst kann unter der Nummer 168-49776 erreicht werden.

Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, welcher grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) zählt nicht zu den Antragsdelikten. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Diese Kenntnis kann sie aufgrund einer Strafanzeige erhalten. Sie kann aber auch durch Medienberichte oder selbst die den Verdacht begründenden Tatsachen erfahren. Außerdem kann nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizeibehörden, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu haben die übrigen Strafverfolgungsbehörden das "Recht des ersten Zugriffs", das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen.

Das Modernisierungs- und lnstandsetzungsgebot gem. § 177 BauGB stellt keine bauordnungsrechtliche Eingriffsgrundlage dar und findet daher im Aufgabenbereich der Bauordnung keine Anwendung. Es sind keine Verfahren nach § 291 StGB eingeleitet worden. Der Bauordnung sind Miethöhen nicht bekannt. Eine Anzahl an betroffenen Immobilien kann nicht benannt, da die Umstände der Vermietungen der Bauordnung nicht bekannt sind. Die Bauordnung hat vorliegend keine Erkenntnisse über strafrechtlich relevante Tatbestände. lnsofern ist auch keine Weitergabe von Erkenntnissen an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Seitens der Bauordnung wurde ausschließlich auf die Beseitigung der baurechtswidrigen Zustände hingewirkt.

TOP 10.1.4.
Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung der Mietpreisbremse auf das Wohnen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2233/2017)
Die aktuelle niedersächsische Landesregierung hat mit der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung dafür gesorgt, dass in der Landeshauptstadt und damit auch im am stärksten gewachsenen Stadtbezirk Mitte die Kappungsgrenze für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen auf 15 % abgesenkt worden ist und bei der Neuvermietung von Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschritten werden darf.
CDU und FDP möchten diese Mietpreisbegrenzungen wie auch in Nordrhein-Westfalen ersatzlos abschaffen.
Die ohnehin von dem engen Wohnungsmarkt im Stadtbezirk Mitte betroffenen und gebeutelten Mitmenschen, häufig Familien mit Kindern, machen sich vor dem Hintergrund dieser Forderung Sorgen um ihren Wohnraum und befürchten, ihre Wohnungen zu verlieren bzw. keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche Auswirkungen hätten die Abschaffung der Mietpreisbremse und die Abschaffung der Kappungsgrenze auf den Wohnungsmarkt insbesondere im Stadtbezirk Hannover-Mitte?
2. Welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen im Hinblick auf den Prozessausgang für Familien, die vor dem Zivilgericht mit ihrem Vermieter um die Wirksamkeit einer 20%-igen Mieterhöhung streiten?
3. Welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen im Hinblick auf den Prozessausgang für Familien, denen Wohnraum im Stadtbezirk Mitte zur Neuanmietung vermietet worden war, deren Mietpreis sich 25 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt?
Frau Stricks antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Seit Einführung der Mietbegrenzungsverordnung (§ 556d Abs. 2 BGB) zeigt es sich in der Praxis, dass die vielen Ausnahmen dazu führen, dass die Mietpreisbremse ihre erwünschte Wirkung nicht erzielt (Stichworte: Ausnahme Erstbezug einer Neubauwohnung, Wiedervermietung nach umfassender Modernisierung, möblierte Zimmer etc.). Nachbesserungen des Gesetzgebers wären hier notwendig, um die Wirkung zu erhöhen. Zudem scheint die Bereitschaft von Mietern, unmittelbar nach Vertragsabschluss in einen Streit mit Vermietern zu treten, geringer zu sein als erwartet.
Zu 1. Bei Wegfall der Mietbegrenzungsverordnung könnte bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschritten werden. Sollte die Kappungsgrenzenverordnung (§ 558 Abs. 3 S. 3 BGB) ebenfalls abgeschafft werden, wären auch Mieterhöhungen um mehr als 15 % innerhalb von 3 Jahren möglich. Sollte die Neu-/Wiedervertragsmiete die vorherige Miethöhe um mehr als 20 % überschreiten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es bedarf aber jeweils – laut Rechtsprechung – einer Einzelfallprüfung.
Zu 2. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.
Zu 3. In Neubauwohnungen (ab dem 01.01.2014) greifen die oben genannten Verordnungen weder beim ersten Mieter noch bei folgenden Mieterwechseln. Bei Neubauten dürfen Vermieter die Miete unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete frei vereinbaren.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Mieterschutzverordnung des Landes Niedersachsen seit dem 01.12.2016 für die Dauer von fünf Jahren in Kraft sei. Hauseigentümerverbände wie zum Beispiel Haus & Grund meinen, dass die Mietpreisbremse nichts bewirkt habe. Das sei nicht überraschend. Fakt sei aber, dass der Ausgang von Zivilprozessen entscheidend davon abhänge, ob die Verordnung in Kraft sei. Frage zwei sei aus diesem Grund ausführlicher zu beantworten. Es gehe letztendlich um die Frage, ob Mieter, die ein Mieterhöhungsverlangen von mehr als 20 % von ihrem Vermieter bekommen, sich erfolgreich vor einem Zivilgericht dagegen wehren können. Dass es noch keine Vielzahl von Urteilen gäbe, liege an dem kurzen Zeitraum seit Inkrafttreten und nicht daran, dass die Mietpreisbremse nicht greife. Er fragte, welche Auswirkungen die Aufhebung der Mieterschutzverordnung der Landesregierung hätte, wenn durch die anstehende Wahl mögliche andere politische Mehrheiten die Schutzrechte wegfallen lassen.
Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass niemand voraussagen könne, was bei veränderten Machtverhältnissen passieren werde. Vor Gericht würde man vermutlich mutmaßen dazu sagen.

Frau Stricks ging davon aus, dass es nicht im Verantwortungsbereich der Verwaltung liege, eine Untersuchung der Auswirkungen durchzuführen.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass das Land Niedersachsen vor Inkrafttreten der niedersächsischen Mieterschutzverordnung auch die Landeshauptstadt Hannover dazu befragt habe, wie sich die Stadt zu einer Verordnung positioniere. Er fragte, ob es ausgeschlossen sei, dass eine solche Abfrage nach einem oder zwei Jahren nochmal noch mal komme.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass noch nicht feststehe, dass die Verordnung außer Kraft gesetzt werden wird.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes in Hannover insbesondere im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1932/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt für eine massive Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes (LHH, GBH bzw. ZVK) in der Stadt, insbesondere im Stadtbezirk Mitte.

14 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.2.
Radwege entlang der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1933/2017)

TOP 9.1.2.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1933/2017
Radwege entlang der Hamburger Allee

(Drucks. Nr. 15-2223/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hübner begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dähne sagte, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass der Änderungsantrag angenommen werde und die Fahrbahn nicht in Mitleidenschaft gezogen werde. Werde dem Änderungsantrag zugestimmt, könne der Hauptantrag ebenfalls angenommen werden.

Bezirksratsherr Hogh teilte mit, dass er dem Änderungsantrag zustimmen werde, dem Hauptantrag jedoch nicht. Er schätzte den Bedarf vor Ort nicht so hoch ein. Er wies darauf hin, dass der Antrag noch zu kurz greife. Bei der Weiterführung Berliner Allee werde ein verkehrswidriges Verhalten durch Radfahrer provoziert. Die Häufigkeit der fehlerhaften Nutzung spreche nicht dafür, dass der Antrag begründet sei.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Bei der Schaffung der Möglichkeit, die Radwege entlang der Hamburger Allee beidseitig zu befahren, kommt es zu keiner Verengung oder dem Wegfall von Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr.

10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass beide Radwege entlang der Hamburger Allee zukünftig beidseitig befahren werden dürfen. Die Voraussetzungen dafür werden ggf. geschaffen.

12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.
Interfraktionelle Anträge

TOP 9.2.1.
Verwendung der Mittel des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen im Jahr 2017/2018
(Drucks. Nr. 15-2373/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die dem Stadtbezirk Mitte für die Jahre 2017/ 2018 zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen sollen für die Neugestaltung des noch nicht aufgewerteten Teils des Spielplatzes an der Gartenstraße verwendet werden.

Einstimmig

TOP 9.3.
der FDP-Fraktion

TOP 9.3.1.
Dringlichkeitsantrag - technische Vorkehrungen für E-Ladestationen bei Tiefbauarbeiten
(Drucks. Nr. 15-2050/2017)

Bezirksratsherr Baathe wollte darlegen, warum seine Fraktion der Dringlichkeit in der letzten Sitzung nicht zugestimmt habe. Seine Fraktion habe in der Vergangenheit einen Dringlichkeitsantrag in Folge eines Verkehrsunfalls gestellt, dessen Dringlichkeit abgelehnt worden sei. Die Messlatte für eine Dringlichkeit sei so hoch gehängt worden, dass in diesem Fall eine Dringlichkeit auch nicht gesehen werden konnte.

Bezirksratsherr Dähne fasste zusammen, dass der Sachverhalt also nicht sachlich nach den vorliegenden Fakten beurteilt werde. Es gehe offenbar um Vergeltung und Rache. Dazu würden ihm die Worte fehlen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schloss sich seinem Vorredner an. Die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion sei gegeben gewesen, weil bereits in der Lavesstraße Vorkehrungen getroffen werden sollten. Dadurch dass die Dringlichkeit abgelehnt worden sei, sei das für die Lavesstraße nicht mehr möglich, da die Bauarbeiten vor dem Abschluss stehen würden. Alle Fraktionen seien sich darin einig, dass die E-Mobilität vorangetrieben werden solle. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Möglichkeit mehr E-Ladestationen in Hannover zu installieren, nicht unterstützt werde. Das könne zur Folge haben, dass Straßen im Nachhinein wieder aufgerissen werden müssen, um nachzurüsten.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass auf dieser Basis nicht diskutiert werden sollte und beantragte den Schluss der Debatte.

Dem Schluss der Debatte wurde zugestimmt.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Der Ausbau der E-Mobilität sei sehr wichtig. Heute habe es ein Treffen zur Konzeptfindung für Ladestationen in Hannover gegeben. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass bei Neuplanung Vorkehrungen getroffen werden. Sie ging davon aus, dass es aber auch nicht vergessen werde.

Antrag
Der Bezirksrat Mitte möge beschließen:
Ab sofort sollen bei allen Straßensanierungen und -umbauten im Bezirksrat Mitte, bei denen Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, durch die Zuständigen Leitungsträger technische Vorkehrungen getroffen werden, dass schnell und einfach E-Ladestationen eingerichtet werden können. Soweit die Arbeiten noch nicht zu weit fortgeschritten sind, soll dies auch u.a. bei der Sanierung der Lavesstraße geschehen.

Einstimmig

TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Grünfläche Michael-Ende-Platz
(Drucks. Nr. 15-2221/2017)

Bezirksratsherr Sandow zog den Antrag in die Fraktion.

TOP 9.4.2.
Fahrradbügel vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2222/2017)

Neufassung

TOP 9.4.2.1.
Fahrradbügel vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2222/2017 N1)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Innenhof des Neuen Rathauses Fahrradbügel für die Räder der städtischen Mitarbeiter aufzustellen, da vor dem Rathaus der Platz für weitere Fahrradbügel fehlt und der vorhandene Fahrradkeller viel zu klein ist.
Bei der Neuschaffung dezentraler Verwaltungsgebäude muss zukünftig, ausgehend von einer Zunahme des Radverkehrs, für ausreichend Fahrradabstellplätze für Mitarbeiter und Besucher gesorgt werden.
Einstimmig

TOP 9.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 9.5.1.
Legendenschild Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2224/2017)

Neufassung

TOP 9.5.1.1.
Legendenschild Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2224/2017 N1)

Antrag
Der Bezirksrat Mitte beschließt an den Straßenschildern der Kurt-Schumacher-Straße ein
Legendenschild anzubringen.

Einstimmig

TOP 9.5.2.
Umbenennung des Emmichplatzes
(Drucks. Nr. 15-2225/2017)

Antrag
Die Verwaltung setzt das Verfahren im Bezirksrat Mitte zur Umbenennung des
Emmichplatzes in Gang.

TOP 9.5.2.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-2225/2017 Umbenennung des Emmichplatzes
(Drucks. Nr. 15-2375/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen, dass der Text des Antrages durch diesen Text ersetzt wird:
Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Hannover werden gebeten, den Bezirksrat Mitte darüber zu informieren, wie ein Legendenschild für den Emmichplatz aussehen könnte, das über die markanten Aspekte dieser Persönlichkeit aus heutiger Sicht informiert.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.6.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 9.6.1.
Aufstellstreifen für Fahrradfahrer auf dem südlichen Teil der Karmarschstraße an der Kreuzung mit der Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-2181/2017)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, was aus dem Antrag an der Kreuzung Schmiedestraße Ecke Karmarschstraße bezüglich des Aufstellstreifens geworden sei.

Frau Stricks antwortete, dass sich die Einrichtung der Aufstellfläche kurz vor der Umsetzung befinde.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Auch auf dem Abschnitt der Karmarschstraße, der von Süden auf die Kreuzung mit der Leinstraße stößt, wird ein Aufstellungsstreifen für Fahrradfahrer angelegt, wie er in der Gegenrichtung vor dieser Kreuzung existiert.

Einstimmig

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.2.
Ausbau der Yorckstraße
(Drucks. Nr. 15-2231/2017)
Im Zuge der Vorstellung der Drucksache 15-0723/2016 wurde den Mitgliedern des Bezirksrates aus dem Bereich 66.22 mitgeteilt, die Baumaßnahme werde 2016 beendet sein, voraussichtlich schon im September 2016.
Die bereits zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Drucksache im Mai 2016 begonnenen Leitungsarbeiten wurden abgeschlossen, die Baulöcher in dieser hochwertigen Kopfsteinpflasterstraße einfach mit Asphalt zugekleistert und der Zustand des Flickenteppichs bis heute so belassen. Mit dem Ausbau wurde bis September 2017 nicht begonnen.
Von Seiten insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner wurde dieses Verfahren mit einem gesteigerten Interesse und nach und nach mit wachsendem Unmut verfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Warum werden die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder des Bezirksrates falsch informiert bzw. warum werden eventuelle Hindernisse nicht kommuniziert? Inwiefern besteht ggf. ein Interesse daran, die eigenen mit unzutreffenden Informationen versorgten Bezirksratsmitglieder bei den Anwohnerinnen und Anwohnern auflaufen zu lassen?
2. Aus welchen Gründen wird der Ausbau nicht zügig vorgenommen und beendet?
3. Welche neuen Erkenntnisse zur Yorckstraße sind bei der Ausführung der Leitungsarbeiten über den Zustand bzw. Untergrund der Straße zu Tage getreten?

Frau Stricks antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. und 2. Da die Yorckstraße unter Denkmalschutz steht, mussten umfangreiche Abstimmungsprozesse durchgeführt werden. Eine beabsichtbare Verbesserung der Befahrbarkeit des Kopfsteinpflasters für Radfahrer umfasste eine intensive Planung. Zusammen mit der Denkmalpflege wurde ein Ausbauquerschnitt in Fahrbahnmitte mit gesägten und geflammten Natursteinpflaster gewählt. Die Randbereiche der Fahrbahn werden mit vorhandenem Natursteinpflaster aus Basalt wiederhergestellt werden. Eine Leitungsvoranfrage wurde durchgeführt. Die Leitungsträger meldeten Arbeitsbedarf an. Innerhalb und außerhalb der Baufläche wurden Leitungsarbeiten getätigt, die provisorisch mit Asphalt gefüllt wurden. Im Gehwegbereich erfolgte bereits die endgültige Wiederherstellung der Flächen. Die Flächen im Fahrbahnbereich werden im Zuge des Endausbaues mit Natursteinpflaster wiederhergestellt. Die Beschlussdrucksache der Verwaltung (15-0723/2016) wurde auf Antrag der CDU in die Fraktion gezogen. Des Weiteren folgte ein Änderungsantrag, der geprüft werden musste. Die Planung wurde daraufhin angepasst und der Umlaufbogen der Baubehörde (Ausführung von Straßenbaumaßnahmen) gestartet. Anschließend begann die Ausschreibung der Baumaßnahme, in der längere Lieferungszeiten des speziellen Natursteinpflasters mit eingeplant wurden. Zurzeit läuft die Vergabe der Baumaßnahme. Der Endausbau der Fahrbahn beginnt voraussichtlich Ende Januar 2018 und endet im Frühjahr 2018.
Zu 3. Bei der Ausführung der Leitungsarbeiten wurde festgestellt, dass der Baugrund überwiegend aus Mittelsand besteht. Bei Wiederverwendung wäre der Baugrund nicht tragfähig. Somit entschied sich die Planung für einen verstärkten Fahrbahnaufbau beim Endausbau.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass nicht alle Fragen beantwortet seien. Fakt sei, dass die Verwaltung in der Mai-Sitzung 2016 mitgeteilt habe, dass eine zügige Beschlussfassung erforderlich sei, damit eine Beendigung der Baumaßnahme bereits im September 2016 in Aussicht gestellt werden könne. Die Verzögerungen und Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung erklären nicht, dass sich der Beginn der Arbeiten um eineinhalb Jahre verzögert habe. Er konnte nicht verstehen, warum so eine ehrgeizige Ansage gemacht wurde, wenn absehbar gewesen sei, dass Abstimmungsprozesse, die Ausschreibung und die Vergabe folgen müsse. Er fragte, warum die Bezirksratsmitglieder in die Irre geführt und vor den Bürgern teilweise verheizt worden seien.

Frau Stricks sagte, dass eine Beantwortung zu Protokoll gegeben werden müsse.

Protokollantwort: Aus Sicht der Verwaltung ist die Anfrage hinreichend beantwortet.

TOP 10.1.3.
Schutz vor unnötigem Verkehrslärm und -rowdytum
(Drucks. Nr. 15-2232/2017)
Viele Anwohnerinnen und Anwohner innenstadtnaher Verkehrsverbindungen beschweren sich über zunehmenden Verkehrslärm durch lautes Aufheulenlassen von Motoren, Hupkonzerten, die illegale Nutzung von Sporttasten in „Sportwagen“ und das Rasen auf breiten Straßen im Bereich des Cityrings, an Plätzen u.a. sowie über posendes Rowdytum mit Fahrzeugen.
Andere Städte wie Köln oder Hamburg gehen in enger Abstimmung mit der Polizei mit Sonderkommissionen und Schwerpunktaktionen gegen diesen Lärmsmog und die Raserei konsequent vor mit beachtlichen Erfolgen.
Anwohnerinnen und Anwohner beobachten dort seit Bekanntwerden der koordinierten Maßnahmen ein deutliches Nachlassen von unnötigem Verkehrslärm und Verkehrsrowdytum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wann und in welcher Form wird die LHH den Beispielen von Köln und Hamburg folgen?
2. Welche weiteren Konzepte gegen Verkehrslärm und Verkehrsrowdytum insbesondere im Bereich der Innenstadt verfolgt die LHH mit den zuständigen Polizeiinspektionen?
3. Wie viele Todesfälle und verletzte Personen durch den Straßenverkehr gab es im Stadtbezirk Mitte in den Jahren 2014, 2015 und 2016 sowie bisher im Jahr 2017?
Herr Berger antwortete für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. und 2. Der Verwaltung liegen einzelne Beschwerden, insbesondere über Lärmbelästigung durch „getunte“ Fahrzeuge, vor. Deshalb wurde bereits mit der Polizeidirektion Hannover Kontakt aufgenommen und es hat von Seiten der Polizei auch Gesprächsangebote an einzelne Beschwerdeführer/innen gegeben, um spezifische Lösungsmöglichkeiten (je nach Örtlichkeit) zu erörtern.
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wurden durch die Polizei auch Verkehrskontrollen durchgeführt. Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden dabei bisher relativ selten festgestellt. Wenn bei den Kontrollen ein vorwerfbares Fehlverhalten, z.B. Aufheulen lassen von Motoren, festgestellt wird, erfolgten Ahndungen. Ferner werden bei den Kontrollen durch gesondert geschulte Polizeikräfte insbesondere die getunten oder auch lärmverursachenden Fahrzeuge auf technische Veränderungen sowie in der Folge das Erlöschen der Betriebserlaubnis geprüft. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass manche Fahrzeuge im rechtlich zulässigen Rahmen mehr Lärm verursachen als andere. Diese Fahrzeuge haben ein Typzulassungsverfahren durchlaufen und sind als Fahrzeugtyp durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen. Weiterhin gibt es Fahrzeuge, an denen technische Veränderungen durchgeführt wurden, die durch nachträgliche Begutachtung durch ein Prüfungsinstitut (z.B. TÜV oder DEKRA) als zulässig bewertet worden sind. Diese Änderungen sind dokumentiert und werden bei Kontrollen vorgelegt. In diesen Fällen ist von rechtlich zulässigem „Lärm“ auszugehen. Die Möglichkeiten der Verwaltung gegen die beschriebene Fahrweise vorzugehen, sind sehr eingeschränkt, da nur die Polizei eine Anhaltebefugnis hat und in den fließenden Verkehr eingreifen darf. Die Verwaltung kann allenfalls unterstützend – im Rahmen eines Gesamtkonzepts - tätig werden und z.B. temporäre Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen. Hierbei ist aber zu beachten, dass aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 vor Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden muss. Ziel der Verkehrsüberwachung ist vorrangig die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind grundsätzlich dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.
Zu 3. Die Unfallstatistik für das Stadtgebiet von Hannover wird ausschließlich von der Polizeidirektion Hannover geführt.
Auf Nachfrage erging folgende Antwort.
Verkehrsunfälle mit Todesfolge:
2014: 1 Verkehrsunfall
Ein Rad Fahrender wurde von einem rechtsabbiegenden Lkw erfasst und verstarb an den Unfallfolgen.
2015: 2 Verkehrsunfälle.
Ein Motorradfahrer, der aufgrund überhöhter/nicht angepasster Geschwindigkeit verunfallt ist und eine Person, die auf einem Supermarktparkplatz (in der Liefereinfahrt schlafend) bei der Anlieferung von einem Lkw überrollt wurde.
2016: 1 Verkehrsunfall
Ein zu Fuß Gehender wurde beim Überklettern einer Stadtbahnkupplung von dieser erfasst und verstarb an den Unfallfolgen.
2017: 1 Verkehrsunfall
Ein Rad Fahrender wurde von einem rechtsabbiegenden Lkw erfasst und verstarb an den Unfallfolgen.
Statistiken über verletzte Personen infolge von Verkehrsunfällen können nicht nach Stadtbezirken selektiert werden.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Haltegriffe
(Drucks. Nr. 15-2218/2017)
An zahlreichen Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtbezirk sind Haltegriffe für Fahrradfahrende montiert worden. Diese erleichtern das Stoppen und steigern so die Attraktivität des Radverkehrs.
An einigen LSA sind diese Haltegriffe jedoch so montiert, dass die Nutzung durch Radfahrende das Befahren der Fußgängerfurt notwendig macht. So kommt es zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern. Des Weiteren kann die Nutzung der Fußgängerfurt ein ordnungswidriges Verhalten darstellen.
Anliegend sind Fotos der LSA an der Brühlstraße Ecke Otto-Brenner-Straße, die diese Art der Montage darstellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) An welchen LSA im Stadtbezirk sind die Haltegriffe für Radfahrende so verbaut, dass eine ordnungswidrige Nutzung der Fußgängerfurt, bei Nutzung der Griffe, unausweichlich ist? (Bitte tabellarische Aufstellung!)
2) Nimmt die Verwaltung durch die Montage der Haltegriffe im Bereich der Fußgängerfurt ordnungswidriges Verhalten Fahrradfahrender in Kauf bzw. warum fordert sie dieses?
3) Wieso wurden nicht kombinierte Haltegriffe mit Fußstützen, wie sie beispielsweise am Friederikenplatz vorzufinden sind, im Bereich der o.a. LSA verbaut?

Schriftlich beantwortet

1) Insgesamt wurden im Stadtgebiet ca. 10 Haltegriffe montiert. Der Ampelgriff an der Brühlstraße/Otto-Brenner-Straße ist der einzige, der an einem Anforderungstaster montiert wurde.
2) Die Ampelgriffe und Trittbretter wurden im April 2016 als Versuch an einigen Standorten im Stadtgebiet montiert. An der Ecke Otto-Brenner-Str./Brühlstr. erfolgte die Montage im Bereich der Fußgängerfurt, da dort das Fußgängeraufkommen vergleichsweise gering ist und daher mit wenig Konflikten gerechnet wurde. Bisher gab es an dieser Stelle diesbezüglich auch keine Beschwerden. Die Fußgänger stellen sich in der Regel auf der einen Seite der Signalmasts auf, die Radfahrer auf der anderen.
3) Im Zuge der Testphase hat sich herausgestellt, dass sich die Trittbretter im Alltag bewährt haben. In Folge dessen werden nun sukzessive Trittbretter im Stadtgebiet eingebaut. Die bestehenden Ampelgriffe bleiben erhalten. Eine Kombination von Trittbrettern und Ampelgriffen ist nicht zweckmäßig, da bereits eines der beiden Elemente das Warten an einer LSA erleichtert.

TOP 10.2.2.
Straßenzustand
(Drucks. Nr. 15-2219/2017)
Nach dem zurückliegenden Winter sind zahlreiche Löcher, sowie sonstige Beschädigungen in bzw. auf den Fahrbahnen nur notdürftig geflickt worden. Mittlerweile sind an den gleichen Stellen zum Teil wieder größere Löcher/ Beschädigungen entstanden (zum Beispiel in der Brühlstraße). Durch diese Flickschusterei werden diese Stellen immer maroder.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wann gedenkt die Verwaltung derartige Stellen ordentlich, sprich dauerhaft, auszubessern?
2) Wie häufig kontrolliert die Verwaltung den Straßenzustand?
3) Nach welchen Kriterien wird der Straßenzustand kontrolliert, bewertet und ein Sanierungsbedarf priorisiert?

Schriftlich beantwortet

1) In den Wintermonaten ist aufgrund der Witterungsverhältnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr oft nur die Instandsetzung durch Provisorien möglich. Die Stadtverwaltung ist bemüht gemäß den zur Verfügung stehenden Kapazitäten, Schadstellen schnellstmöglich fachgerecht wiederherzustellen.
2) Die Straßen werden routinemäßig begangen und in verkehrssicheren Zustand gehalten.
In diesem Zusammenhang wird auch der Straßenzustand erfasst.

Straßenkategorie
Zeitraum der Kontrolle
Straßen mit außergewöhnlich starkem Fußgängerverkehr und Straßen, die durch besondere Bauarbeiten belastet sind:
wöchentlich
Straßen mit starkem Verkehr und Baustraßen in Neubaugebieten
monatlich
alle übrigen Straßen, einschließlich Wirtschaftswege
vierteljährlich

3) Die Straßen sind gemäß den auftretenden Schadensbildern verschiedenen Prioritätenlisten zuzuordnen. Im Laufe der Gebrauchsdauer einer Straße sind im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung bis hin zur Grunderneuerung unterschiedliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich: von Riss- und Schlaglochsanierung bis hin zur Sanierung der Verschleißschichten. Massive großflächige Tragschichteinbrüche erhöhen die Priorität.

TOP 10.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Kosten und Umsetzbarkeit Radweg Opernplatz/Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2226/2017)
Der Hochbord-Radweg, der vom Georgsplatz bis zur Ständehausstraße auf dem Opernplatz verläuft, zeichnet sich zwischen Cora-Berliner-Weg und Ständehausstrasse durch eine schlechte Oberflächenqualität aus. Zudem ist der Radweg regelmäßig bei allen Events und Festen auf dem Opernplatz ganz gesperrt, so dass ein wichtiger Teil des Rad-Cityringes hier verbesserungsbedürftig ist.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie teuer wäre eine komplette Sanierung/Neupflasterung des desolaten Bereiches und wann könnte dies erfolgen?
2. Welche Kosten wären mit einer Verlegung des Radweges zwischen Georgsplatz und Ständehausstraße auf die Fahrbahn, wie es auch auf der Ständehausstraße erfolgreich umgesetzt wurde?
3. An wievielten Tagen (incl Auf- und Abbau) war der genannte Radweg im Jahr 2015, 2016 und 2017 je gesperrt?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Eine Erneuerung der Pflasterflächen würde ca. 35.000 € kosten. Eine Realisierung wäre im 1. HJ 2018 möglich.
Zu 2. Zunächst wäre die grundsätzliche Eignung der Georgstraße auf dem beschriebenen Abschnitt zur Aufnahme eines Radfahrstreifens entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn zu prüfen. Die Kosten für die Markierung und Beschilderung bei Vorliegen der Eignung würden bei unter 5.000 € liegen. Zusätzlich würde der ggf. erforderliche Rückbau des vorhandenen Radweges weitere Kosten nach sich ziehen.
Zu 3. Der Radweg war in den Jahren 2015 bis 2017 an maximal 10 Tagen pro Jahr gesperrt.

TOP 10.3.2.
Gutachten zur Radwegbenutzungspflicht
(Drucks. Nr. 15-2227/2017)
Die Mindestmaße für Radwege werden über die StVO vorgegeben, die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) legen sogar Breiten nahe, die teils deutlich über die StVO hinaus gehen. Zahlreiche Radverkehrsanlagen in Hannover sind deutlich zu schmal, um den Erfordernissen der StVO entsprechen zu können, dadurch machen sie die Nutzung des Fahrrades stellenweise unsicher und unattraktiv.
Die Stadt hat vor einigen Jahren mit der Auflage des Leitbildes Radverkehr einen neuen Schwung in die Förderung des Fahrrades gebracht und bisher schon zahlreiche Kilometer zu schmaler Radwege sanieren bzw. verbreitern können. Nach wie vor sind jedoch noch weite Strecken unakzeptabel.
Deshalb fragte die GRÜNEN-Bezirksratsfraktion bereits mehrfach nach dem Stand der Verbreiterung bzw. der Planung der Verwaltung, diesem Missstand zu begegnen. Die letzte Antwort diesbezüglich stammt vom April 2015:
„Die Verwaltung bereitet derzeit, nicht zuletzt aufgrund der vermehrten Anfragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die Vergabe eines Gutachtens vor, in dem für alle Radwege im Stadtgebiet mit Benutzungspflicht überprüft werden soll, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch vorliegen oder ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht beispielsweise aufgrund von Veränderungen der Verkehrsstärken für einzelne Radwege möglich wäre.“
Seitdem wurde den Gremien kein aktueller Stand zu dieser Untersuchung präsentiert.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben?
2. Wann wird das Gutachten erwartet bzw. den Gremien zugehen?
3. Welche Strecken im Bezirk wurden bzw. werden im Gutachten untersucht, welche Ergebnisse liegen bereits vor?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Das Gutachten wurde im November 2015 in Auftrag gegeben.
Zu 2. Die Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens wird in Form einer Drucksache im Herbst 2017 erfolgen.
Zu 3. Untersucht wurden alle Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht. Im Stadtbezirk Mitte sind dies 107 definierte Abschnitte mit einer Länge von circa 40 km. Die Ergebnisse des Gutachtens und das weitere Vorgehe werden in der avisierten Drucksache beschrieben.

TOP 10.3.3.
Wahlplakate
(Drucks. Nr. 15-2228/2017)
Eine Vielzahl von Plakaten hängen in Hannover Mitte (und im gesamten Stadtgebiet) in Übergröße.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Sind uns andere Regeln zugekommen als anderen Parteien die das Aufhängen von
A0-Plakaten grundsätzlich überall erlauben? Wenn ja, wäre es bestimmt möglich uns das schriftlich zukommen zu lassen, um im kommenden Landtagswahlkampf entsprechend der uns bisher nicht bekannten neuen Reglungen Material bestellen zu können.
2. Wie stellen Sie sich vor, dass ein fairer und gleichberechtigter Wahlkampf stattfinden kann und Parteien z.B. nicht vorzeitig plakatieren?
3. Können Plakate hochrutschen?

Schriftlich beantwortet

Die Erlaubnisse zur Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl 2017 und für die kommende Landtagswahl 2017 sind allen Parteien, die einen Antrag gestellt haben, mit absolut gleichlautendem Text erteilt worden.
Gemäß verbindlichem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 05.05.2014 darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung nur innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag bzw. nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.
Für die Bundestagswahl 2017 war der frühestmögliche Termin der 24.07.2017, ab 00.00 Uhr. Für die Landtagswahl 2017 konnten die Erlaubnisse zur Wahlwerbung erst nach der Auflösung des Landtages und der verbindlichen Festlegung des Wahltermins erteilt werden. Hier gilt das jeweilige Datum der Erlaubnis als frühestmöglicher Beginn für die rechtmäßige Plakatwerbung.
In den Erlaubnissen zur Wahlwerbung hat die Verwaltung ausführlich und verständlich dargelegt, welche Auflagen bei der Anbringung von Plakaten zu beachten sind.
Unter Ziffer 1.7 der jeweiligen Erlaubnis ist ausdrücklich festgelegt worden, dass Plakattafeln der Größe DIN A 0 auf dem Erdboden stehen müssen. Lediglich Plakate mit kleineren Formaten dürfen z.B. an Leuchtenmasten oder Bäumen höher angebracht werden.
Insbesondere diese Auflage ist leider nicht von allen Parteien flächendeckend beachtet worden.
Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der Vielzahl der Wahlplakate ist jedoch eine lückenlose Kontrolle aller Standorte nicht möglich. Sobald Erkenntnisse über eine fehlerhafte oder verbotene Anbringung vorlagen (entweder durch Beschwerden/Hinweise von Dritten, oder eigene Feststellungen), hat die Verwaltung die jeweilige Partei aufgefordert, umgehend eine korrekte Anbringung der Plakate vorzunehmen bzw. diese aus dem öffentlichen Raum zu entfernen (z.B. bei einer Plakatierung in einem Verbotsbereich).
Eine Nachkontrolle aller Beanstandungen ist aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen ebenfalls leider nicht möglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Parteien ihrer Vorbildfunktion bewusst sind und auch bestrebt sind, alle gesetzlichen Bestimmungen (auch die Regelungen zum Anbringen von Wahlplakaten) einzuhalten und somit auch für alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten bestehen.

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 10.4.1.
Zukünftige Erreichbarkeit der AGIP-Tankstelle in der Leinstraße 11
(Drucks. Nr. 15-2182/2017)
Um zusätzlichen Verkehr zu Tankstellen zu vermeiden, sollten Tankstellen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein.
Durch die bisherigen Planungen scheint die Existenz der Tankstelle in der Leinstraße als einziger verbliebener Innenstadttankstelle bedroht, weil befürchtet wird, dass sie später in einer Sackgasse liegt und von Tanklastzügen nicht mehr beliefert werden kann.
Viele Bürger - auch ich - haben sich in die Unterschriftenliste, die die Sicherung der Existenz der Tankstelle zum Ziel hat, eingetragen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Sind die Befürchtungen berechtigt?
2. Wie ist der Stand der Planungen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Die Befürchtungen sind unberechtigt. Die Planungen der Verwaltung im Umfeld des Köbelinger Marktes sehen eine uneingeschränkte Anfahr- und Belieferbarkeit der AGIP Tankstelle vor.
Zu 2. Die Verwaltung bereitet derzeit den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1780 „Köbelinger Markt“ zur Beschlussfassung für die öffentliche Auslage vor.
Die Detailplanungen zur Neuordnung der Verkehrsflächen werden in einem von der Bauleitplanung getrennten Verfahren erstellt und mit dem Eigentümer der Tankstelle in Kürze besprochen.
Für die Neukonzeption der Verkehrsflächen sowie die straßenbehördlichen Anordnungen werden zu gegebener Zeit kommunalpolitische Beschlüsse im Rahmen eigener Drucksachen gefasst.

TOP 10.4.2.
Bypass-Beziehung an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-2183/2017)
Die Situation der Fahrradfahrer, die den westlichen Fahrradweg der Otto-Brenner-Straße befahren und zum Königsworther Platz wollen, ist weiter unbefriedigend, da sie vor einer roten Ampelhalten müssen/ müßten, obwohl hier eine sehr übersichtliche Situation die sofortige Abbiegung sinnvoll erscheint lässt. Der Bezirksrat hatte hier eine Umrüstung auf eine Fahrradampel mit Grünpfeil gewünscht.
In der Antwort (DS 15-1562/2016 S1) mit Datum vom 14.11.2016 wurde dem aber zwar nicht gefolgt, aber dieses angeboten:
„Um die bezeichnete Radbeziehung deutlich zu verbessern wird die Verwaltung eine Bypass-Beziehung einrichten, die es den Rad Fahrenden ermöglicht vor der Haltelinie nach rechts auszuschwenken, diagonal in Richtung Radweg zum Königsworther Platz zuzufahren und sich dort mittels eines parallel angelegten Einfädelungsstreifen in den Längsverkehr einzuordnen.“
Das ist nach 9 Monaten nicht umgesetzt.
Mittlerweile installiert die Stadt Köln an mehreren Stellen auch wie München Grünpfeile für Radfahrer. Dort wird die Bevölkerung sogar aufgerufen, geeignete Stellen für solche Grünpfeile zu benennen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Warum ist die in DS 15-1562/2016 S1 genannte Bypass-Beziehung nicht umgesetzt?
2. Sollte nicht besser doch eine Fahrradampel mit Grünpfeil installiert werden, wie es die Stadt Köln nun nach München auch macht?
3. Sollte Hannover als fahrradfreundliche Stadt in Hinsicht auf die allseits geforderten Grünpfeile für Fahrradfahrer nicht zu den Vorreitern unter den Großstädten gehören?

Herr Berger antworte für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1. Die bauliche Umsetzung der Bypass-Beziehung kann aus Kapazitätsgründen erst zum Frühjahr 2018 erfolgen.
Zu 2. Nein, für den Radverkehr stellt die geplante Bypass-Beziehung ein besseres Angebot dar.
(siehe auch DS Nr. 15-1562/2016 S1)
Zu 3. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich mit anderen Großstädten (u.a. München und Köln) zusammengeschlossen, um zur weiteren Förderung des Radverkehrs Erleichterungen für den Radverkehr beim Rechtsabbiegen an Lichtsignalanlagen einzuführen. Favorisiert wird die Einführung einer speziellen Regelung für den Radverkehr, mit der zukünftig bundeseinheitlich und rechtlich eindeutig das Rechtsabbiegen für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen (trotz Rotlicht) zugelassen werden kann. Geplant ist, dass in das zukünftige Verkehrszeichen ein Fahrradpiktogramm aufgenommen wird, so dass u.a. auch bei räumlich nicht getrennter Anbringung von Signalgebern eine eindeutige Zuordnung vorliegt und somit eine Freigabe nur für den Radverkehr erfolgen kann.
Sollte diese spezielle Regelung eingeführt werden, wird auch die LHH die Umsetzung an geeigneten Örtlichkeiten prüfen. Eine probeweise Einführung vorab ist derzeit nicht geplant.
Das vorgenannte Verfahren steht jedoch noch am Beginn, so dass derzeit keine Prognose erfolgen kann, wann und mit welchem Ergebnis ein Abschluss erfolgen wird.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wo die Kapazitätsengpässe liegen, die es verhindert haben, in neun Monaten zwei weiße Striche zu malen. Er bat darum, die Antwort zu Protokoll zu geben. Überall werden Verkehrszeichen geändert, aber dieser einstimmig gefasste Beschluss des Stadtbezirksrates werde nicht beachtet.

Protokollantwort. Es ist nicht vorgesehen, zwei Striche zu markieren, sondern die Fahrbeziehung baulich in Form eines Radwegs herzustellen.
TOP 11.
Genehmigung von Protokollen

TOP 11.1.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung am 08.06.2017

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 11.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.08.2017
Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass Bezirksrateherr Döring nicht anwesend gewesen sei.

Frau Stricks sagte eine Änderung des Protokolls zu.

Einstimmig


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 21:20 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin