Sitzung Jugendhilfeausschuss am 28.08.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.08.2017)
Protokoll (erschienen am 26.10.2017)
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Protokoll über die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
28.08.2017, 15:00 Uhr, im Hodlersaal des Rathauses, Trammplatz
Ende: 16:36 Uhr
A Stimmberechtigte Mitglieder
Beigeordneter Hauptstein - AfD-Fraktion
als Vorsitzender
(Ratsherr Bindert) - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Bingemer) - FDP-Fraktion
(Herr Boes) - Diakonisches Werk Hannover
(Ratsherr Borstelmann) - CDU-Fraktion
Ratsfrau Dr. Carl - SPD-Fraktion
Ratsherr Döring - FDP-Fraktion
Herr Duckstein - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Finck - SPD-Fraktion
(Ratsfrau Gamoori) - SPD-Fraktion
Ratsherr Gast - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Gill) - SPD-Fraktion
(Herr Gohrbandt) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Ratsfrau Jeschke) - CDU-Fraktion
Frau Karch - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Klapproth - CDU-Fraktion
Ratsfrau Klebe-Politze - SPD-Fraktion
(Herr Klingeberg-Behr) - Stadtjugendring Hannover e.V.
(Herr Müller-Brandes) - Diakonisches Werk Hannover e.V.
(Frau Pietsch) - Stadtjugendring Hannover e.V.
Ratsherr Pohl - CDU-Fraktion
Herr Riechel-Rabe - DRK Region Hannover e.V.
(Herr Steimann) - Der Paritätische Hannover
Herr Teuber - Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e.V.
Frau Wermke - Stadtjugendring Hannover e.V.
Frau Wilke - Caritasverband Hannover e.V.
(Beigeordnete Zaman) - SPD-Fraktion
Ratsherr Zingler - DIE LINKE. und Piraten

B Grundmandat
(Ratsherr Böning) - Die Hannoveraner
Ratsherr Förste - Die Fraktion

C Beratende Mitglieder
(Herr Bergen) - Vertreter der evangelischen Kirche
Frau Bloch - Vertreterin der katholischen Kirche
Frau Broßat-Warschun - Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie
(Frau David) - Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen (Violetta)
(Herr Jantz) - Beratungsstelle mannigfaltig
(Frau Panafidina) - Vertreterin der Jüdischen Gemeinde
Herr Rozin - Vertreter Kita-Stadtelternrat
Frau Schnieder - Vertreterin der Kinderladen-Initiative Hannover e.V.
(Frau Schürmann) - Sozialarbeiterin
(Frau Wessels) - Richterin
(Herr Widera) - Vertreter des Humanistischen Verbandes Nds.
Frau Wittenberg - Lehrerin

D Presse
Herr Krasselt - Neue Presse
Frau Rinas - Hannoversche Allgemeine Zeitung

E Verwaltung
Frau Ast - 51 ÖPR
Herr Belitz - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Jugend- und Familienberatung
Herr Cordes - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Frerking - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Fritz - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Kalmus - Fachbereich Büro Oberbürgermeister,
Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Kiklas - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Klinschpahn-Beil - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Frau Kranzusch - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Frau Krüger - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Frau Kuhlmey - Fachbereich Jugend und Familie,
Familienmanagement
Herr Kunze - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst
Herr Maschke - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Heimverbund
Herr Rohde - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Rzyski - Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin
Frau Schmidt - Fachbereich Kultur,
Bereich Stadtteilkultur
Frau Stärk - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten
Frau Teschner - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Koordination Jugendhilfeplanung
Herr Tietz - Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Frau Fritz für das Protokoll

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2017 - Öffentlicher Teil -

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 02.06.2017

5. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß
§§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
(Informationsdrucks. Nr. 1329/2017 mit 1 Anlage)

6. 1. Ergebnisbericht 2017 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 1915/2017 mit 1 Anlage)

7. Kindertagesstättenbericht 2017
(Informationsdrucks. Nr. 1743/2017 mit 1 Broschüre Anlagen)

18. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen / Stadtbezirke
(Drucks. Nr. 2117/2017)

8. Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen (KT) und Kleinen Kindertagesstätten (KKT)
(Drucks. Nr. 1868/2017 mit 1 Anlage)

9. GUGS - Griffbereit unterwegs - ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder von 0-6 Jahren
(Drucks. Nr. 2031/2017 mit 1 Anlage)

10. Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten

10.1. Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0845/2017)

10.2. Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1722/2017)

10.3. Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I
(Drucks. Nr. 1723/2017)

11. Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1247/2017)

12. Umstrukturierung von altersübergreifenden Gruppen

12.1. Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Ev.Luth. Kindertagesstätte Paulus
(Drucks. Nr. 1934/2017)

12.2. Umstrukturierung der altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte "Große Haie"
(Drucks. Nr. 1907/2017)

13. Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte Johannes-Lau-Hof
(Drucks. Nr. 1905/2017)

14. Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2017
(Drucks. Nr. 1937/2017)

15. Zuwendungen für Baumaßnahmen in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1990/2017)

16. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Beigeordneter Hauptstein wies auf den als Tischvorlage vorgelegten Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen / Stadtbezirke (Drucks. Nr. 2117/2017) hin.

Ratsherr Finck begründete die Dringlichkeit dieses Antrages aus der Vorstellung und Beratung des Kindertagesstättenberichtes 2017 unter TOP 7 und dass sich hieraus Handlungsbedarf ergebe, inhaltlich werde er später auf den Antrag eingehen.

Ratsherr Pohl erklärte, dass seine Fraktion diese Dringlichkeit nicht sehe, sie es aber für sinnvoll hielten, dieses Thema zusammen mit dem Kindertagesstättenbericht zu behandeln.

Der Dringlichkeitsantrag wurde einstimmig angenommen und in der Tagesordnung hinter TOP 7 „Kindertagesstättenbericht 2017“ gesetzt.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Beigeordneten Hauptstein vorgetragenen geänderten Fassung.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2017 - Öffentlicher Teil -
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig den
öffentlichen Teil des Protokolls über seine 7. Sitzung am 22.05.2017.



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 02.06.2017

Ratsfrau Dr. Carl berichtete über die Inhalte der 3. Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 02.06.2017.



TOP 5.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
(Informationsdrucks. Nr. 1329/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Finck legte anhand des Berichtes dar, dass der Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in Deutschland (bke) eine Richtschnur für das Vorhalten von Planstellen einer Kommune für die Erziehungsberatung vorgebe. Je 10.000 Kinder sollten 4 volle Planstellen vorgehalten werden. In Hannover würden knapp 50.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 - 17 Jahren leben. Hieran schloss Ratsherr Finck die Frage nach der Anzahl der Planstellen in Hannover an und bat um eine kurze Erläuterung durch die Verwaltung, warum in Hannover der Anteil der Aufwendungen für Erziehungsberatung an den Gesamtaufwendungen aller Hilfen zur Erziehung unter dem Mittelwert der Bundesstatistik von 4,5 % liege. Unter den Vergleichskommunen würden in Hannover die zweitgeringsten Ausgaben getätigt.

Herr Belitz berichtete, dass im Bereich der Jugend– und Familienberatung 18,25 Planstellen, die mit Fachkräften besetzt seien, von 5,25 Verwaltungskräften unterstützt würden. Man nehme am Netzwerk Erziehungsberatung teil, welches in der Region Hannover verankert und dementsprechend eine Fachkraft für 3650 Personen zuständig sei, was vergleichbar mit den Zahlen der bke sei. Die Frage nach den Finanzmitteln im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden sei schwierig zu beantworten, da Hannover bestimmte Rahmenverhältnisse und Bedingungen habe, die andere Städte so nicht hätten. Herr Belitz teilte die Meinung des Berichtes, dass die Erziehungsberatung geeignet sei, spätere teurere Erziehungshilfen zu vermeiden.

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, ob es Gründe gab, dass die Zahlen im Bericht nicht vergleichbar waren, da Hannover Daten nicht habe liefern können, antwortete Herr Belitz, dass die Zahlen in einer Kleinräumigkeit so Hannover nicht erhoben wurden und eine schriftliche Jugendhilfeplanung abgefordert wurde, die es in Hannover nicht gebe. Man habe diese Anregung aufgenommen und man werde dies zukünftig auch umsetzen und zu einem späteren Zeitpunkt mit den Trägern der freien Jugendhilfe versuchen, eine schriftliche Jugendhilfeplanung zu erstellen und abzustimmen.

Auf die Frage von Herrn Teuber, warum die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in der Erziehungsberatung nicht mit aufgeführt seien, antwortete Herr Belitz, dass die Stadt als öffentlicher Träger geprüft wurde. Man müsse die Leistungen immer in Ergänzung mit den freien Trägern sehen, weil man in den psychosozialen Netzwerken über die Zuwendungen zusammenarbeite. Herr Teuber erwiderte, dass beim Vergleich der anderen Kommunen diese angegeben hätten, dass sie eine Beihilfe an die freien Träger geben würden, was in Hannover auch der Fall wäre, da wären sie erfasst. Die Erklärung zu diesem Punkt werde mit dem Protokoll nachgeliefert.*1

*1 (Die Verwaltung hat dem Landesrechnungshof mitgeteilt, dass die Erziehungsberatung bei den Trägern der Freien Jugendhilfe mit Hilfe von Zuwendungsmitteln für die Stadt durchgeführt wird. Die Zuwendungen würden im Rahmen des Zuwendungscontrollings geführt. Da die angeforderten Daten des Landesrechnungshofes von den Erhebungen der Stadt abwichen, war eine Beantwortung der Fragen des Landesrechnungshofs nur in Teilen möglich).

Ratsherr Finck richtete an Herrn Belitz die Frage, ob es neben der verstärkten Auseinandersetzung mit einer Jugendhilfeplanung weitere Maßnahmen gäbe, die er für sich und als Kommune erkannt habe, um aus dem Bericht etwas abzuleiten.

Herr Belitz erklärte, dass aus seiner Sicht im Bereich der Verwaltungskräfte Optimierungspotential - qualitativer und quantitativer Art - vorhanden sei, was mit den freien Trägern abgestimmt werden müsse und in der AG nach § 78 erörtert werde.

Ratsherr Klapproth verwies auf die Seite 30 der Anlage 1 und die dortige Aussage, dass die Kommune G (Hannover) keine Zuwendungsbescheide vorgelegt habe und fragte nach einer Erklärung hierzu.

Frau Rzyski sagte zu, dass diese Frage mit dem Protokoll beantwortet werde.*2

*2 (Die Verwaltung hat dem Landesrechnungshof mitgeteilt, dass die Daten zum Zeitpunkt der Abfrage noch nicht in der Zuwendungsdatenbank erfasst waren und aus diesem Grund nicht aus der Datenbank für das Zuwendungscontrolling lieferbar waren. Wegen der kurzen Frist zum Zusammentragen der Daten war es nicht möglich, die Daten aus den vorliegenden Verwendungsnachweisen auszulesen oder von den Trägern entsprechendes Zahlenmaterial zu erhalten).

Ratsherr Döring wies auf Seite 28f und die dortige Empfehlung an die Kommunen hin, mindestens die fünf gelisteten Regelungen in ihre Vereinbarungen mit den freien Trägern aufzunehmen und richtete die Frage an die Verwaltung, ob geprüft wurde, dass die bestehenden Vereinbarungen den Empfehlungen Genüge tun oder etwas verändert werden müsste.

Herr Belitz erklärte, dass die Vereinbarungen, die seitens der Verwaltung geschlossen wurden, über Zuwendungsbescheide erfolgen würden. Andere Gemeinden würden seiner Kenntnis nach dagegen Vertragswerke mit den Zuwendungsempfängern erstellen. Man werde die Anregungen aufgreifen. In den Verwendungsnachweisen seien Aussagen getätigt, wenn vorhanden, erhielte man auch Tätigkeitsberichte der freien Träger, so dass einige Sachen bereits umgesetzt wurden, andere bedürften der Konkretisierung.

Herr Teuber bestätigte die Aussagen von Ratsherrn Döring, dass diese Punkte in den Zuwendungsbescheiden gefordert würden und man sehe daran, dass die Zuwendungen mit abgefragt wurden. Herr Teuber regte an, zu ergänzen, dass 8-10 Beratungsstellen intern dazukommen würden und bat, dies im Protokoll aufzunehmen.

Frau Broßat-Warschun erläuterte, warum man die freien Träger nicht in die Prüfung einbezogen habe. Man habe sich insgesamt auf dem Weg gemacht, einen gemeinsamen Tätigkeitsbericht über die Leistung der Jugend- und Familienberatung zu erarbeiten und damit auch gemeinsam mit den freien Trägern die Leistung besser bekannt zu machen und zu optimieren. Man habe das Signal verstanden und nehme das Angebot, dass sie bei der nächsten Prüfung gerne dabei wären, auf und würde dann auf die freien Träger zukommen.

Herr Teuber bemerkte, dass man froh sei, als Drittmittelempfänger nicht dem Landesrechnungsamt direkt unterstellt zu sein und dass die Stadt dies abpuffere. Es ginge ihm hier um etwas anderes. Man benötige die statistischen Auswertungen, um zu sehen, wo man stehe. Man sei in der Jugendhilfeplanung über die AG nach § 78 gut vertreten und arbeite mit.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass es sich hier um einen Prüfungsbericht und nicht um einen Leistungsbericht handele, der darlegen solle, an welchen Stellen die Landeshauptstadt mit dem verfügbaren Steuergeld sachgerecht umgehe und nicht, wie das Thema der Erziehungsberatung in der Stadt funktioniere und mit welchen Erfolgen.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 1329/2017 mit 1 Anlage zur Kenntnis genommen habe.



TOP 6.
1. Ergebnisbericht 2017 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 1915/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Klapproth wünschte eine Erklärung zur Anlage der Drucksache auf Seite 3 und der Zielerreichung des ersten Ziels zum Produkt Kindertagesbetreuung, der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres; das Ausbauprogramm wird weiter fortgesetzt. Es werde eine Plan-Zahl von 192 und eine Ist-Zahl von 82 bei einer Abweichung von -110 % mit der Erklärung ausgewiesen, dass das Ziel erreicht werde. Ratsherr Klapproth fragte nach, ob es sich um ein Defizit handele und trotzdem der Pfeil nach oben ginge, der Pfeil seiner Ansicht nach aber mindestens nach rechts oder unten gehen müsste.

Frau Klinschpahn-Beil erklärte, dass erfahrungsgemäß im zweiten Halbjahr immer mehr Betreuungsplätze als im ersten Halbjahr ans Netz gingen.

Frau Rzyski ergänzte, dass es sich um abgeschlossene Bauvorhaben und um die zurzeit zur Verfügung stehenden Plätze handeln würde. Es handele sich um einen Zwischenbericht und man ginge davon aus, dass die ausstehenden Plätze bis Jahresende noch geschaffen würden, so dass der Pfeil entsprechend nach oben gesetzt wurde.

Ratsherr Döring betonte, dass die Aufwendungen von 345 auf 370 Mio. € aus dem Haushalt des Fachbereiches Jugend und Familie steigen würden und dies für die Familien in der Stadt eine gute Nachricht sei, da in diesem Bereich nicht gespart werde, sondern weitere Kapazitäten geschaffen würden. Ratsherr Döring bedankte sich beim Fachbereich, dass gut geplant wurde, da bei Betrachtung die Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Zahlen nicht groß oder gut begründet seien. Man sehe durchaus, dass sich alle anstrengen würden, um eine hohe Qualität und viel Leistung zu bieten.

Ratsherr Pohl bestätigte, dass durchaus eine große Summe aufgewendet werde, merkte jedoch an, dass man die Summe nur sinnvoll ins Verhältnis setzen könne, wenn man dies mit vergleichbaren Städten in Verbindung bringen würde. Diese Summe an sich bringe keinem Elternteil etwas, der auf einen Kitaplatz warten würde. Der Bericht habe den Stand 30.06.; das Kitajahr habe Anfang August begonnen und der Anspruch sollte bei Schaffung neuer Plätze sein, dies zeitnah und zu Beginn des Kitajahres umzusetzen. Ratsherr Pohl schloss daraufhin die Nachfrage an, ob zwischen dem 30.06. und dem 01.08. bzw. zum heutigen Stand die bisher nicht realisierten Plätze teilweise geschaffen werden konnten oder wenn dem nicht so sein sollte, wann diese 110 Krippenplätze und 40 Kindertagesstättenplätze, die von der Planung abweichend offen seien, dieses Jahr ans Netz gehen würden.

Frau Rzyski wies darauf hin, dass es sich um einen Teilbericht handele und man Berichtszeiträume habe, zu denen man etwas darlegen würde. Man sehe so auch im Rahmen der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses, dass es in einigen Einrichtungen Wandlungen und Aufstockungen geben werde. Stichtag sei der 31.12. Wenn man nicht zuversichtlich wäre, diese fehlenden Plätze bis Jahresende geschaffen zu haben, dann würde man den Pfeil der Zielerreichung nicht nach oben setzen. Wenn eine Sorge bestehen würde, diese Plätze nicht oder wesentlich nicht schaffen zu können, würde man dem Ausschuss dazu berichten und dies entsprechend im Zwischenbericht anders darstellen.

Ratsherr Pohl äußerte, dass ihm nicht in Erinnerung gewesen sei, dass man zum 01.08. größere Einrichtungen eröffnet habe. Ferner merkte er an, dass man den Bedarf festgestellt habe und es bekannt sei, dass dieser zu Beginn des Kitajahres auftreten würde. Für die betroffenen Eltern sei es problematisch, wenn die Plätze erst Ende des Jahres angeboten werden könnten und die Zwischenzeit überbrückt werden müsste. Seiner Ansicht nach würde auch der Dringlichkeitsantrag des Ampelbündnisses nachweisen, dass Bedarfe in der Stadt offen seien.

Frau Rzyski erwiderte, dass sie Ratsherrn Pohl in der Aussage zustimme. Wenn man den Eindruck hätte, überall ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot zu haben, wäre das Ausbauprogramm abgearbeitet. Man wisse jedoch, dass das Ausbauprogramm jährlich nachgesteuert werden müsse. Man merke jedoch an manchen Punkten, dass zwar die Quoten erfüllt würden, man aber im prozentualen Vergleich nicht vorankomme, weil die absoluten Bevölkerungszahlen steigen würden. Man versuche, den Eltern ebenso über das FamilienServiceBüro Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Alternativen für die Überbrückungszeit vorhanden seien und man habe eine vielleicht nicht optimale, aber gangbare Lösung für die betroffenen Eltern gefunden.

Ratsherr Pohl nahm Bezug zur Seite 1 der Anlage und der Texterläuterung, dass der geplante Ausbau des Heimverbundes bislang nicht im ursprünglichen Umfang realisiert werden konnte, es komme hierdurch sowohl zu Mindererträgen als auch zu Minderaufwendungen und bat die Verwaltung um Erläuterung, warum es hier Probleme gebe.

Frau Broßat-Warschun berichte, dass man durch die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge den Bedarf gesehen habe, gemeinsam mit den freien Trägern in Hannover zusätzliche Kapazitäten schaffen zu müssen, um diese jungen Menschen betreuen zu können. Wie allgemein die Zahlen der Flüchtlinge zurückgegangen seien, erfolgte auch ein Rückgang der Zahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, so dass man im Heimverbund den Ausbau im gewissen Umfang vorangebracht, aber nicht weitergeführt habe, da die Bedarfe in diesem Umgang nicht vorhanden waren.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 1915/2017 mit 1 Anlage zur Kenntnis genommen habe.



TOP 7.
Kindertagesstättenbericht 2017
(Informationsdrucks. Nr. 1743/2017 mit 1 Broschüre Anlagen)

Frau Broßat-Warschun wies darauf hin, dass der Kindertagesstättenbericht zum Stichtag 01.10.2016 erstellt wurde. Man wisse, dass sich zwischenzeitlich die Landschaft bezogen auf die Betreuungsplätze in Hannover sehr verändert habe. Dieser Bericht ermögliche es aber, deutlich zu machen, wie sich Verläufe (Bevölkerungsentwicklung, Kinderzahlen, Betreuungsbedarfe von Eltern) darstellten.

Frau Kranzusch stellte im Rahmen einer Präsentation ausgewählte Punkte des Kindertagesstättenberichtes vor.

Ratsherr Gast äußerte, dass der Bericht gezeigt habe, dass die Betreuungsquoten in den zentralen Stadtbezirken oft größer seien und es z.B. in der Südstadt Einrichtungen mit einem speziellen Angebot bzw. in anderen Stadtbezirken Einrichtungen mit bestimmten religiösen Hintergründen gebe. Er schloss die Frage an, ob man aussagen könne, dass die Stadtbezirke, die eine höhere Betreuungsquote hätten, besonders solche Einrichtungen wie z. B. Montessori oder Waldorfschulen haben und deshalb die Betreuungsquote dort höher sei oder es Eltern gebe, die einen Betreuungsplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstätte suchten.

Frau Klinschpahn-Beil erklärte, dass Eltern unterschiedliche Beweggründe für die Wahl eines bestimmten Platzes hätten. In der Südstadt habe man Einrichtungen wie Montessori oder Waldorf-Einrichtungen, in vielen Bereichen habe man bilinguale Kindertagesstätten und gerade wenn Eltern zweisprachig seien und der andere Partner nicht deutschsprachig sei, würde oft der Wunsch bestehen, dass das Kind die andere Muttersprache spreche und die Eltern würden dann auch weitere Wege auf sich nehmen. Betriebseinrichtungen würden ebenfalls angerechnet werden, die nicht in jeden Stadtteil vorhanden seien und würden damit das Bild verzerren. Es gebe unterschiedliche Bedürfnisse. Wenn man nicht den Bevölkerungszuwachs hätte, wäre man vermutlich in einer komfortablen Situation. Man sei dabei weiter auszubauen; es würden aber an vielen Standorten Grundstücke fehlen. In der verdichten Innenstadt, wie Mitte und Südstadt, gebe es kein großes Potential mehr, um große Einrichtungen entstehen zu lassen. Man könne schauen, ob man ein Ladengeschäft mit einer akzeptablen Außenfläche finde. Alle Aktivitäten müssten vom Kultusministerium genehmigt werden. Man könne die vielen Vorschriften in dieser Gesellschaft beklagen, aber es gehe um die Kinder und man habe die Verpflichtung, die Kinder so zu betreuen, dass sie unter guten Bedingungen betreut werden und ihnen ein Umfeld bieten, in dem sie sich gut entwickeln könnten.

Ratsherr Pohl merkte an, dass das, was Frau Klinschpahn-Beil gerade ausgeführt habe, nicht zur Wirklichkeit passe. In den Innenstadtbereichen seien keine Grünstücke mehr vorhanden und gerade in den Randbereichen, wo das Flächenangebot vermeidlich größer sein sollte, seien die Versorgungsquoten relativ gering. Er schloss die Frage an, ob es Statistiken gebe, wie die Betreuungsbedarfe an den Wohnorten der Kinder seien oder ob es Auswertungen darüber gebe, dass in den Randbereichen die Nachfrage geringer sei.

Frau Rzyski erklärte, dass der Innenstadtbereich für viele Eltern und für viele Träger von Einrichtungen und Elterninitiativen oftmals attraktiver sei als die Randgebiete. Man konzentriere sich daher in der Stadt auf die Bereiche in den Ausbauprogrammen, die unterversorgt oder nicht gut versorgt seien. Man sehe im Innenstadtbereich mit einer Versorgung von 100 % keinen Handlungsbedarf. Wenn ein Träger auf die Verwaltung zukäme, ein Ladenlokal gefunden hätte und eine kleine Initiative an den Start gehen möchte, würde man dies nicht verwehren. Beim Ausbauprogramm rede man von größeren Einrichtungen, in der Regel in Kooperation mit größeren Trägern und man müsse hier Angebot und Nachfrage betrachten. Die Anstrengungen würden sich auf die Bereiche mit erhöhtem Bedarf konzentrieren.

Ratsherr Döring bedankte sich für die Klarstellung und stimmte zu, dass es aus Sicht der Politik und der Verwaltung richtig sei, sich auf Stadtteile zu konzentrieren, in denen die Versorgung unter 100 % liege. Aus seiner Sicht als Arbeitgeber in der Innenstadt würden sich alle MitarbeiterInnen mit betreuungspflichtigen Kinder wünschen, dass die Betreuungseinrichtungen in Arbeitsplatznähe lägen. Dies würde den Trend Richtung zentraler Einrichtungen anstatt wohnortnah oder auf dem Weg dorthin bestätigen. Wohnortnähe würde nicht mehr die Rolle spielen, die sie früher einmal gespielt habe, sondern tatsächlich die Work-Life-Organisation, die innerfamiliär zu leisten sei. Man müsse sehen, dass man am Ende mit einer Zahl über 100 % stadtweit zumindest die Bedarfe denken könne, wenn auch nicht immer dort, wo es gewünscht würde.

Ratsherr Pohl erwiderte bezogen auf die vorhergehenden Ausführungen von Frau Rzyski, dass sich mit den großen neuen Einrichtungen die unterschiedlichen Versorgungsquoten irgendwann zumindest angleichen würden. Die Intension seiner Frage beziehe sich auf problematischere Gebiete wie Wettbergen und Sahlkamp/Vahrenheide, wo man früher Wohnungsleerstände verzeichnen konnte und nun aufgrund von Zuwanderungen, die Wohnungen belegt wären. Ratsherr Pohl schloss hieran die Frage an, ob es Erkenntnisse seitens der Verwaltung gebe, dass aus diesen Milieus Betreuungsplätze weniger nachgefragt würden.

Frau Rzyski verneinte dies. Es sei auch hier der Wunsch vorhanden, die Kinder in die Kita zu bringen und dies beziehe sich auch nicht immer auf das Alter unter 3 Jahren. Auch in den Stadtteilen Sahlkamp und Wettbergen sei die Bevölkerung nicht homogen. Es gebe nicht „die Eltern“ und „das Milieu“. Die Verhaltensweisen und die Trends, die die Eltern ausbilden würden, wären sehr unterschiedlich. Es werde viel Beratungsarbeit in den Familienzentren über die Statteilmütter geleistet. Der Trend, die Kinder früh in den Kindergarten zu bringen, sei durchaus vorhanden, da die Eltern feststellten, dass spätestens ab dem 4. Lebensjahr ein Kitabesuch für die Kinder sinnvoll sei, um Freundschaften zu bilden und eine gute Vorbereitung für den Besuch der Grundschule zu bekommen.

Zu den Ausführungen des Ratsherrn Döring merkte Frau Rzyski an, dass Eltern mit Kleinkindern eher in Arbeitsplatznähe gingen, bei Kindern vor der Einschulung gebe es eher eine Verschiebung ins Wohnviertel. Man könne sehr schwer valide voraussagen, nach welchen Kriterien Eltern einen Platz suchen bzw. finden würden. Man sei seit Jahren in einer regelmäßigen Beobachtung und Berichterstattung. Wenn sich Trends und Bevölkerungszahlen kurzfristig änderten, kurzfristig bedeute für die Verwaltung 1-2 Jahre, wisse man, dass man in die Situation kommen werde, dass der Bedarf nicht immer in angemessener Weise gedeckt werden könne. Die Anstrengungen der Verwaltung würden nicht nachlassen, sondern verstärkt werden, um passgenauer zu planen, um noch schneller mit dem Angebot da zu sein, wo es gebraucht werde.

Ratsherr Finck erkundigte sich, ob es Erhebungen und Zahlen gebe, wie viele Eltern aus der Region im Zentrum der Stadt betreuen ließen.

Frau Rzyski erwiderte, dass es Vereinbarungen mit allen Kommunen aus der Region gebe, man aber nur Plätze für diese Familien zur Verfügung stelle, wenn es Kapazitäten gebe. Die Kapazitäten würden weitestgehend für die Kinder aus der Stadt benötigt werden; die Plätze für Kinder aus der Region seien rückläufig. Man stehe im engen Kontakt mit den Trägern und weise diese darauf hin, dass die Familien, die in der Landeshauptstadt lebten, absoluten Vorrang bei der Frage bedarfsgerechter Kitaplätze hätten; bei den Betriebskitas seien die Rahmenbedingungen andere. Der Rechtsanspruch, den die Eltern haben, sei erst einmal in der Stadt zu erfüllen, die Eltern aus den Umlandgemeinden müssten den Rechtsanspruch bei diesen geltend machen.

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, ob bei zukünftiger Nutzung des elektronischen Kitaanmeldesystems in anonymisierter Form die Nachfrage in den einzelnen Stadtbezirken besser abgeschätzt werden könnte, antwortete Frau Rzyski, dass dies u. a. eine Intension der Nutzung des zentralen Anmeldesystems sei, da man so eine genauere Rückmeldung zu Angebot und Nachfrage erhielte. Momentan könne dies nur über eine Abfrage bei den Trägern und händische Auswertung erfasst werden. Ein Ziel mit der Nutzung des neuen Systems sei u. a., passgenauer in der Kitaplanung werden zu können.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 1743/2017 mit 1 Broschüre zur Kenntnis genommen habe.



TOP 18.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen / Stadtbezirken
(Drucks. Nr. 2117/2017)

Ratsherr Finck begründete den vorgelegten Dinglichkeitsantrag. Der Kindertagesstättenbericht würde sehr viel Licht und aber auch Schatten beinhalten. Der Erfolg von Krippen- und Kitaplätzen sei nicht in allen Stadtbezirken gleichstark zu sehen und nicht alle würden vom Ausbau profitieren. Man wolle mit dem Antrag das Signal setzen, dass alle Stadtbezirke mit Kita- und Krippenplätzen gleich ausgestattet würden, dass es in allen Stadtbezirken Bildungs- und Chancengerechtigkeit gäbe und die Betreuungssituation in den unterversorgten Stadtbezirken nachträglich verbessert würde sowie dass diese Stadtbezirke Anschluss an den Mittelwert fänden. Mit dem Antrag wurden drei Maßnahmen formuliert: Erheben des Status Quo durch die Verwaltung, Entwickeln und Aufzeigen konkreter Vorschläge, wie man Planung- und Bauvorhaben beschleunigen könne und Ermitteln von Flächenpotentialen in den Stadtbezirken, so dass man im Hinblick auf das Investmemorandum zeitnah Flächenpotentiale erkannt habe und Lücken geschlossen werden könnten.

Ratsherr Gast ergänzte, dass man bei der Betrachtung der Mittelwerte vorsichtig sein müsse, da es einige Stadtbezirke gebe, die stadtweite Angebote haben. Es gebe auch einige Stadtbezirke, die ganz stark unter dem Mittelwert liegen. Ein wichtiger Aspekt, der bereits Anwendung finde, sei bei Bauvorhaben Bauträger zu verpflichten, Krippen- und Kindergartenplätze zu schaffen. Dies betreffe oft in den dichter bebauten Vierteln die Flächen, wo man noch was schaffen könne. Man könnte hier offensiver handeln sowie fordern und schauen, ob der Vorhabenträger bereit sei, mehr Plätze am Standort zu schaffen, so wie z. B. im unterversorgten Stadtbezirk Kronsberg.

Ratsherr Pohl erklärte, dass der Antrag von seiner Fraktion mitgetragen werde. Eine Annäherung an den Mittelwert sei anzustreben, im Vordergrund sollte die Bedarfsgerechtigkeit stehen und deshalb sei es interessant zu hinterfragen, warum die Quoten in den einzelnen Stadtteilen so unterschiedlich seien. Ob die Eltern dem Platzangebot hinterherziehen würden oder ob es persönliche Gründe seien, die sie mit ihren Kindern zu den bestimmten Einrichtungen gehen ließen. Man müsse sich am Bedarf orientieren und nicht an statistischen Werten.

Ratsherr Finck nahm Bezug zu den Äußerungen von Ratsherrn Pohl und erklärte, dass bedarfsgerecht gesteuert werden solle. Das Ampelbündnis möchte, dass es nicht vom Stadtbezirk abhänge, ob Eltern einen Kita- oder Krippenplatz erhielten und ein Signal in die Stadt und die Verwaltung hineingeben, dass alles erdenklich Mögliche getan werde, die weißen Flecken auf der Landkarte umzuwandeln, so dass es keine Unterversorgung mehr gebe.

Herr Teuber begrüßte es auch für die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, wenn ein positiver Beschuss gefasst würde, da er sich nicht nur in die Planungsvorgaben des Jugendhilfeausschusses richte, sondern auch an die anderen Verwaltungsbereiche und so die Vernetzung untereinander beschleunigen könne.

Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige
Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kleinkindern (0-2 Jahre) und Kindern (3-5 Jahre) in unterversorgten Stadtteilen / Stadtbezirken sind zeitnah geeignete und
bedarfsgerechte Maßnahmen zur Annäherung an den Stadtmittelwert zu entwickeln bzw. darzustellen, was für die betroffenen Stadtbezirke seit Oktober 2016 geplant wurde und sich in der Umsetzung befindet.
Es sind auch Vorschläge zu entwickeln, wie Planungs- und Bauverfahren für den Bau neuer Krippen und Kindergärten beschleunigt werden können und wie Kinderbetreuungseinrichtungen in zukünftigen Bauvorhaben stärker berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in den betroffenen Stadtteilen / Stadtbezirken Flächenpotenziale zur Behebung der Betreuungsdefizite festzustellen und
eine verstärkte Nutzung bestehender Gebäude und Liegenschaften für Kinderbetreuung anzustreben, sofern diese den Anforderungen genügen.
Die Verwaltung wird gebeten, den Gremien die Ergebnisse im 1. Quartal 2018 vorzulegen.
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss



TOP 8.
Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen (KT) und Kleinen Kindertagesstätten (KKT)
(Drucks. Nr. 1868/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl erkundigte sich, warum die Förderrichtlinie, die zum 01.08.2017 in Kraft treten sollte, so spät verhandelt wurde, ob die Verhandlungen schwierig gewesen seien und ob die sehr kleinen Träger schon Abschläge auf Grundlage der neuen Richtlinie erhielten oder ob diese zwischenzeitlich in Vorlage treten müssten.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass man längere Zeit mit der Kinderladen-Initiative - begründet durch den Wechsel von Herrn Rauhaus in den Fachbereich Schule und eines klärungsbedürftigen Punktes - verhandelt habe. Es gebe für die Träger die Möglichkeit, die Umstellung bis zum 01.02.2018 vorzunehmen, da es teilweise schwierig sei, freie Stundenkontingente zu besetzen. Sollte es bis zum 01.02.2018 immer noch Träger gäben, die es nicht umsetzen könnten, würde mit diesen versucht werden, eine Regelung zu treffen. Ansonsten würden bei Umsetzung der neuen Förderrichtlinie die Abschläge entsprechend angepasst werden.

Ratsherr Finck begrüßte für seine Fraktion die Änderung der Förderrichtlinie. Das Engagement würde die Ausgaben rechtfertigen, da man die Betreuungszeiten weiter ausweiten sowie die Ganztagsbetreuung in Hannover gewährleisten wolle und dass mit der neuen Richtlinie die Tarifbindung übernommen wurde.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
die in der Anlage 1 beigefügten Änderungen der Richtlinie über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (KT), mit Wirkung zum 01.08.2017 zu beschließen.
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)



TOP 9.
GUGS - Griffbereit unterwegs - ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder
von 0-6 Jahren
(Drucks. Nr. 2031/2017 mit 1 Anlage)

Herr Riechel-Rabe nahm an der Diskussion und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Ratsherr Klapproth erkundigte sich, warum nur so wenig Kinder erreicht würden, wenn das Angebot niedrigschwellig sei und nach den Gründen, warum diese Menschen nicht erreicht würden. Bezogen auf den Standort Alt-Vinnhorst 82 mit 7 Frauen und 7 Kindern würden in der Einrichtung ca. 160 geflüchtete Menschen mit Kindern im hohen zweistelligen Bereich leben.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass es problematisch sei, entsprechende Räumlichkeiten zu finden, da das Projekt in der Unterkunft durchgeführt werde und in der Vergangenheit keine Räumlichkeiten in der Unterkunft mitgeplant wurden. Wie viele Kinder in der Unterkunft zwischen 0 und 6 Jahren leben würden, werde mit dem Protokoll nachgereicht.*3 Es müsse eine muttersprachliche Frau vorhanden seien, die Kontakt mit den Müttern herstellen und Vertrauen aufbauen könne. Es würden Unterlagen in vielen Sprachen vorgehalten werden, so dass man diese Personengruppe muttersprachlich erreichen könne. So habe man in der Flüchtlingsunterkunft „Am Döhrener Turm“ viele Kinder in den Kindergartenbereich vermitteln können. Wenn die Kinder aus diesen Gruppen kämen, seien sie eher in der Lage, einen Kindergartenbesuch anzunehmen, da viele Strukturen bekannt seien.

*3 (In der Unterkunft Alt Vinnhorst leben 6 Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren und 10 Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren, Stand 13.09.2017).

Herr Rozin bezog sich bei seiner Frage auf die Anlage der Drucksache und die Erfahrungen nach den ersten Wochen in den Flüchtlingsunterkünften. Gruppentreffen seien ansatzweise auch von Männern besucht worden, die dann von den teilnehmenden Frauen aus den Räumlichkeiten gebeten wurden. Er fragte nach, ob für die Zukunft gezielte Männerarbeit angedacht sei, die sich an geflüchtete Männer und ihre Kinder richten würde.

Frau Klinschpahn-Beil erklärte, dass man froh sei, primär Kontakt zu den geflüchteten Müttern herstellen zu können. Sie werde diese Frage mitnehmen und erörtern, wie man Väter aktivieren und in die Arbeit einbinden könne. Es fehlten oftmals geeignete Räumlichkeiten, die kleinkindgerecht seien, damit man ein adäquates Angebot für Väter und Mütter anbieten könne.

Auf die Frage vom Beigeordneten Hauptstein, woraus sich die Transferaufwendungen in Höhe von 60.768 € für 60 Frauen mit ihren Kindern zusammensetzen würden, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass es sich hierbei um die Personalkosten für die Mütter, die nicht ehrenamtlich eingesetzt seien, sowie für Sachaufwendungen, wie Spielmaterial für die Kinder und Ersatzbeschaffungen handeln würde. Die Kosten für das städt. Personal seien separat ausgewiesen.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 13 Ja-Stimmen bei
1 Nein-Stimme die Beschlussempfehlung, folgendem
Antrag zuzustimmen:

1. dass in insgesamt 6 Flüchtlingsunterkünften an den Standorten Am Nordhang 9a-d Ahlem; Am Sahlkamp 30 A-C Vahrenheide; Hebbelstraße 57/Alt-Vinnhorst 82, List; Lauckerthof 3, Stöcken; Feodor-Lynen-Straße 3 a, Roderbruch; das niedrigschwellige Projekt „GUGS“ für ein weiteres Jahr fortgeführt wird.

2. dass in insgesamt 3 Flüchtlingsunterkünften an den Standorten Herrmann-Ehlers-Allee 100, Badenstedt; Zweibrückener Straße 72, Kirchrode; und in Misburg-Nord, Kampstraße 11, das niedrigschwellige Projekt GUGS neu angeboten wird.

3. die Kosten des Projekts im Förderzeitraum 01.08. 2017 bis 31.07. 2018 in Höhe von 94.768,- Euro zu bewilligen. Die Kosten beinhalten Personalkosten für die Koordinatoren sowie Qualifizierungs- und Honorarkosten für die Elternbegleiter/innen und Sachkosten. Die Koordinatorin ist Beschäftigte der LH Hannover.

In den Ausschuss für Integration, Europa und
Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)



TOP 10.
Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten


TOP 10.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im
Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0845/2017)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Herrenhausen, Bussilliatweg 6,
2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe
(22 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Zachäusgemeinde II, Wernigeroder Weg 21 A,

jeweils in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki),
auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten
und
ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagestätten in verbandlicher Trägerschaft zu gewähren (VBE).
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Verwaltungsausschuss



TOP 10.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstäten im Stadtbezirk
Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 1722/2017)

Herr Riechel-Rabe nahm an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte "Blaue Schule", Friedrich-Wulfert-Platz 1, in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, Halbtags mit Essen) der Kindertagesstätte der Jakobi-Kirchengemeinde, Aussiger Wende 31, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki)

jeweils auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtpflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren (Ziffer 1.), sowie
ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren (Ziffer 2.).

In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Verwaltungsausschuss



TOP 10.3.
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I
(Drucks. Nr. 1723/2017)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
die Betreuungszeit von 10 Kindergartenplätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I, Holscherstraße 17, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Verwaltungsausschuss



TOP 11.
Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1247/2017)

Herr Teuber erkundigte sich, ob die sechs angebotenen Plätze einer bestimmten Betreuung unterliegen (Sprachförderplätze oder integrative Behindertenplätze mit Entwicklungsverzögerung) und ob der Abbau der Plätze an der Nachfrage oder am komplizierten Anmeldeverfahren in diesem Bereich liegen würde.

Frau Klinschpahn-Beil antwortete, dass es für die vom Landessozialamt finanzierte heilpädagogische Einrichtung keine Elternnachfrage mehr gebe und man aus diesem Grund Kontakt mit dem Landesamt aufgenommen habe. Das Landesamt teilte mit, dass es für diese Plätze keine Bedarfsplanung gebe. Da es ein Nachfrageverhalten gebe, Kinder inklusiv betreuen zu lassen, habe man mit dem Träger gemeinsam versucht, die Gruppe umwandeln zu können. Es werden zurzeit dort schwerstmehrfachbehinderte Kinder betreut. Der Träger konnte die Plätze nicht mehr voll belegen. Bevor man einen Leeerstand in einem städtischen Gebäude habe, schaue man, wie man die Bedarfe kurzfristig umsetzen könne und sei sehr froh über die zusätzlichen Krippenplätze.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
· in der Kindertagesstätte "Regenbogen", Eisteichweg 7, 30559 Hannover-Anderten, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) eine heilpädagogische Kindergartengruppe (6 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
· ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Verwaltungsausschuss



TOP 12.
Umstrukturierung von altersübergreifenden Gruppen


TOP 12.1.
Umstrukturierung einer altersübergreifenden Gruppe in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Paulus
(Drucks. Nr. 1934/2017)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
· eine altersübergreifende Gruppe (10 Hort- u. 7 Kindergartenplätze, Ganztagsbetreuung) in der Kindertagesstätte Paulus, Meterstr. 29, 30169 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbands Hannover in eine Kindergartengruppe (22 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung) in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· ab dem 01.08.2017 dem Träger laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Verwaltungsausschuss



TOP 12.2.
Umstrukturierung der altersübergreifenden Gruppe in der Kindertagesstätte "Große Haie"
(Drucks. Nr. 1907/2017)

Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

· die altersübergreifende Gruppe der eingruppigen Kita "Große Haie", Hildesheimer Str. 54, 30169 Hannover mit 9 Hortkindern und 10 Kindergartenkindern in eine reine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· dem Elternverein "Krabbe-l-ino e.V. Pädagogik für kleine und große Kinder" als Träger der Einrichtung rückwirkend ab dem 01.08.2017 die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Verwaltungsausschuss



TOP 13.
Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte Johannes-Lau-Hof
(Drucks. Nr. 1905/2017)

Herr Teuber nahm an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

· der Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte „Johannes-Lau-Hof“, Johannes-Lau-Hof 8 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. um eine Kindergartengruppe (20 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
· ab dem 01.08.2017, bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Verwaltungsausschuss



TOP 14.
Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2017
(Drucks. Nr. 1937/2017)

Herr Duckstein erkundigte sich, ob es Einzelprojekte gegeben habe, die so erfolgreich waren, dass sie auch in der Stadt flächendeckend umgesetzt wurden.

Frau Schmidt berichtete hierzu, dass ein erfolgreiches Projekt das Lesemonitoring sei, welches über die besagte Drucksache mehrere Jahre unterstützt wurde und mittlerweile über andere Projektmittel finanziert werde. Es werde erfolgreich in vielen Stadtteilen gemeinsam mit den Stadtbibliotheken umgesetzt.

Ratsherr Döring fragte nach, wer die Projekte auswähle und ob es Projektanfragen bzw. -anträge geben habe, die nicht berücksichtigt werden konnten.

Herr Kiklas antwortete, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus MitarbeiterInnen des Fachbereiches Kultur und des Fachbereiches Jugend und Familie gemeinsam die Projekte auswähle. Es würde aber auch mit den Antragstellern eine Entwicklung der Projekte stattfinden und man komme am Ende zu dem Schluss, dass dies die Projekte seien, die man in der Stadt fördern wolle. Es gebe ebenfalls Projekte, die noch nicht die Reife für eine Förderung hätten.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung,

der Förderung der in der Übersicht 2.1 aufgeführten Projekte und Vorhaben zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zuzustimmen.

In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss




TOP 15.
Zuwendungen für Baumaßnahmen in Kinder- und Jugendeinrichtungen im
Haushaltsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1990/2017)

Herr Duckstein nahm an der Abstimmung und Diskussion dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Ratsherr Pohl fragte nach, ob es weitere Anträge gegeben habe und merkte an, dass im letzten Absatz auf die Ziffern 1-3 verwiesen werde, aber nur 2 Anträge vorliegen würden.

Frau Rzyski antwortete, dass sich ein Antrag noch in der Prüfung befinde und somit noch nicht zur Beratung vorgelegt werden konnte. Die Auflistung in der Drucksache hätte in Ziffer 1 und 2 abgeändert werden müssen, was versäumt wurde.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
den nachstehend aufgeführten Jugendverbänden Zuwendungen für Baumaßnahmen in
Jugendeinrichtungen in den vorgeschlagenen Höhen zu gewähren:

1. Christlicher Verein Junger Menschen Hannover e.V. (CVJM)
für die Sanierung der Sanitärbereiche in der
„Sommerhütte“ in Abbensen 12.600 €

2. Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder
für die akustische Sanierung im Kinder- und Jugendtreff im Kiefernpfad
3.971 €

In den Verwaltungsausschuss


TOP 16.
Bericht der Dezernentin

Frau Rzyski berichtete, dass das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung Niedersachsen zum Thema unbegleitete Minderjährige in Niedersachsen einen Bericht herausgegeben habe, der empfehlenswert sei (abrufbar über den Link http://www.ms.niedersachsen.de/themen/kinder_jugendliche/landesjugendhilfeplanung/landesjugendhilfeplanung-101553.html).

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 16.36 Uhr.




(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll