Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 21.08.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.08.2017)
Protokoll (erschienen am 19.09.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 - Datum 22.08.2017

PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 21. August 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD) 18.30 - 21.30 Uhr
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dähne (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hein (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht 18.30 - 20.30 Uhr
(Ratsherr Döring)
(Ratsfrau Falke)
(Ratsherr Gast)
(Ratsherr Kreisz)

Verwaltung:
Frau Bergerstock
Herr Berger
Frau Roth
Frau Stricks


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1717/2017)

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 1505/2017 mit 1 Anlage)

4.1.1. Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße) (Sprunginsel)
(Drucks. Nr. 15-1773/2017)

4.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße) (Sprunginsel)
(Drucks. Nr. 15-1773/2017 N1)

4.1.2. Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße)(Schlafampel)
(Drucks. Nr. 15-1774/2017)

4.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße)(Schlafampel)
(Drucks. Nr. 15-1774/2017 N1)

4.1.3. Änderungsantrag zu DS 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße - Beibehaltung des Status Quo
(Drucks. Nr. 15-1888/2017)

4.1.4. Änderungsantrag zum Ausbau der Wedekindstraße - Diverse Punkte
(Drucks. Nr. 15-2062/2017)

4.1.5. Änderungsantrag zur DS 1505/2017 Ausbau der Wedekinstraße - Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2061/2017)

4.2. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

4.2.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

4.2.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

4.2.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

4.2.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

4.2.5. Änderungsantrag zur DS 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2060/2017)

4.3. Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I
(Drucks. Nr. 1723/2017)

4.4. Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)

4.5. Teileinziehung und Widmung Goseriede
(Drucks. Nr. 1764/2017 mit 2 Anlagen)

4.6. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Erneuerung Spielpark WAKITU
(Drucks. Nr. 15-1710/2017 mit 2 Anlagen)

5.2. Bebauungsplan Nr. 639, 1. vereinfachte Änderung - Goethestraße Süd
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1894/2017 mit 3 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendungsantrag für den Schülerhort Bunte Tüte e.V.
(Drucks. Nr. 15-2064/2017)

6.2. Zuwendungsantrag für den Schülerladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2065/2017)

6.3. Zuwendung für das historische Museum
(Drucks. Nr. 15-2066/2017)

6.4. Zuwendung für die Wagenersche Stiftung
(Drucks. Nr. 15-2068/2017)

6.5. Zuwendungsantrag für die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt und Mitte
(Drucks. Nr. 15-2069/2017)

6.6. Zuwendung für IHME VISION
(Drucks. Nr. 15-2070/2017)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Ausbau der GS Kestnerstraße zur Ganztagsgrundschule
(Drucks. Nr. 15-1495/2017)

9.1.2. Markierung Plathnerstraße/Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1468/2017)

9.1.2.1. Markierung Plathnerstraße/Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1468/2017 N1)

9.1.3. Citytrees
(Drucks. Nr. 15-1497/2017)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Besucherparkausweise
(Drucks. Nr. 15-1886/2017)

9.2.2. GS Kestnerstraße - Schaffung von Räumlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1887/2017)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Datenerhebung zum Parkraum im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1914/2017)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Borsteinabsenkungen am Leibnizufer
(Drucks. Nr. 15-1931/2017)

9.4.2. Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes in Hannover insbesondere im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1932/2017)

9.4.3. Radwege entlang der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1933/2017)



10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Bebauungsplan und Umwidmung Brühlstraße 11/13
(Drucks. Nr. 15-1889/2017)

10.1.2. Entkernung von Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-1891/2017)

10.1.3. Lokalität "Escape" (Burgstraße Ecke Am Marstall)
(Drucks. Nr. 15-1892/2017)

10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.2.1. PKW-Zählung Lister Meile/Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-1904/2017)

10.2.2. NO2-Messwerte von Greenpeace an Grundschulen im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-1908/2017)

10.2.3. Gesundheitsschädliche Atemluft im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1912/2017)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen
(Drucks. Nr. 15-1930/2017)

10.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

10.4.1. Namensgebende Persönlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1772/2017)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils von Protokollen

11.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2017

11.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.06.2017


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Verkauf es Grundstücks Körnerplatz
(Drucks. Nr. 1895/2017 mit 6 Anlagen)

13. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils von Protokollen

13.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2017

13.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.06.2017

14. Bericht des Stadtbezirksmanagement

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 8. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke begründete die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion.

Mit 10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen wurde die 2/3-Mehrheit nicht erreicht und die Dringlichkeit des Antrages somit nicht anerkannt.

Eingefügt wurden TOP 4.1.1.1., TOP 4.1.2.1., TOP 4.1.4., TOP 4.1.5., TOP 4.2.5., TOP 6.1., TOP 6.2., TOP 6.3., TOP 6.4., TOP 6.5., TOP 6.6. und TOP 9.1.2.1. Abgesetzt wurden TOP 4.2.1, TOP 4.2.2., TOP 4.2.3. und TOP 4.2.4. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Herr Edelmann bezog sich auf die Ausbaupläne zur Wedekindstraße. Bei dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer handele es sich nicht um einen eigenen Bereich. Busse und LKW befahren den Schutzstreifen und die Radfahrer müssten oft dahinter stehen oder halten umgekehrt auch den Autoverkehr auf. Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung könne auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden, wenn ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen sei. Sei ein Schutzstreifen ebenfalls nicht möglich, könne der Gehweg zur Mitbenutzung durch Radfahrende in Betracht gezogen werden. Auf der Wedekindstraße sei ein Radweg möglich, wenn die Autos nur auf einer Seite parken würden. Nach Gerichtsurteilen müsse ein Radfahrer einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten. Bei Unfällen könne ihm sonst eine Mitschuld gegeben werden. Der durch Gerichtsurteile festgelegte Abstand von überholenden Autos zu Radfahrern betrage 1,50 Meter. Legales Überholen sei dann auf der Wedekindstraße nicht möglich. Radfahrer werden dort zukünftig mit nur wenigen Zentimetern Abstand überholt werden. Er regte an, dass die Polizei regelmäßig den Überholabstand kontrollieren und Strafen aussprechen solle. Er meinte, dass die vorliegenden Planungen eine schlechte Lösung darstellen würden. Er sagte, dass den Bezirksrat eine Mitverantwortung treffen würde, wenn dort etwas passiere. In Bezug auf die Ergänzungsanträge meinte er, dass in Höhe der Bödekerstraße eine Ampel für Radfahrer installiert und die Haltelinie weiter nach vorne verlegt werden solle. Dadurch können Unfälle durch abbiegende Fahrzeuge verhindert werden. Die Verschwenkung des Radwegs auf die Fahrbahn sei gefährlicher. Direkt neben den LKW habe man keine Reaktionszeit und müsse schräg rüberfahren. Er empfahl Punkt 7. aus dem rot-grünen Änderungsantrag zu streichen oder zu modifizieren.
Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass einige Anregungen außerhalb der Ermächtigung des Bezirksrates liegen. Der Polizei könne weder die Verwaltung noch der Bezirksrat Anweisungen erteilen. Einige Anregungen seien in dem rot-grünen Änderungsantrag enthalten. Bei der Wedekindstraße handele es sich um einen alten Straßenzug, der nicht für den heutigen Verkehr gebaut worden sei. Sie sei eine stark frequentierte Durchfahrtsstraße mit Bus- und LKW-Verkehr und zunehmendem Radverkehr. Die Belange einzelner Verkehrsarten dürfen nicht bevorzugt werden. Es werde versucht, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Sie wies darauf hin, dass der Bezirksrat die Verantwortung nur teilweise übernehmen könne. Der Bezirksrat habe im Fall der Wedekindstraße lediglich ein Anhörungsrecht. Letztlich entscheide der Verwaltungsausschuss. Sie bat um Verständnis, dass seiner Sichtweise nicht in allen Punkten gefolgt werden könne. Der Bezirksrat bemühe sich, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden.

Herr Edelmann merkte an, dass es in der Wedekindstraße fast 15.000 motorisierte Fahrzeuge gäbe. In Holland werde ab einer Anzahl von 6.000 motorisierten Fahrzeugen eine Fahrbahnführung gar nicht in Erwägung gezogen. In Dänemark sei das auch nicht denkbar. Bei einseitigem Parken könne ein Radfahrstreifen oder ein Radweg angelegt werden. Statt 23 PKW, die dort parken, könnten hunderte Radfahrer gut fahren. Nach der Straßenverkehrsordnung müsse zunächst der fließende Verkehr organisiert werden und wenn für bestimmte Sachen kein Platz mehr sei, wie zum Beispiel beidseitiges Parken, könne nur einseitig geparkt werden.

Frau Eick erklärte, dass sie die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt-Hannover Mitte vertrete. Die Stadtteilrunde habe einen Antrag für die entstehenden Kosten für die Veranstaltung zur Hängung der Erklärtafeln gestellt und würde sich über Zustimmung freuen. Sie lud zum Vortrag über den Dichter Christoph Martin Wieland, den Prof. Dr. Reemtsma halten werde, am 05.09.2017 in das niedersächsische Studieninstitut ein.

Herr Kopka wies darauf hin, dass die Lammstraße nicht mehr verkehrssicher sei. Es gäbe tiefe Löcher, aus denen Gras wachse. Er habe das der Stadtverwaltung schon mal gemeldet. Er habe gelesen, dass beantragt sei, die Hamburger Allee für Fahrradfahrer auf beiden Seiten freizugegeben. Im nördlichen Bereich zwischen Celler Straße und Arndstraße sei der Radweg auf der westlichen Seite in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt sei durch Baumwurzeln so uneben, dass es gefährlich sei, dort zu fahren. Außerdem entstehen bei Regen lang stehende Pfützen. Er berichtete, dass er in den letzten Wochen in der Innenstadt aber auch in anderen Stadtteilen viele widersprüchliche oder falsche Verkehrsschilder gesehen habe. Ein Beispiel sei die Überquerung von der Langen Laube über die Goseriede in die Georgstraße. Es hänge dort ein Verbotsschild für Radfahrzeuge aller Art. Keinem scheine das Schild aufgefallen zu sein, niemand halte sich daran und alle begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt schaffe Unklarheiten bzw. gefährliche Situationen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass die Hinweise aufgenommen und an die Fachbereiche weitergegeben werden.

TOP 3.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1717/2017)

Antrag
Herrn Erich Schuler für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Schiedsmann für den Bezirk Hannover-Mitte zu wählen.
Einstimmig


TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.5.
Änderungsantrag zur DS 1505/2017 Ausbau der Wedekinstraße - Umgestaltung Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2061/2017)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Dähne rief die lautstarken Proteste und den Unmut der Anwohner bezüglich der Umbaupläne des Wedekindplatzes in Erinnerung. Es sei erfreulich gewesen, dass die Stadt mit den Anwohnern einen Kompromiss finden konnte. Zunächst solle die Wedekindstraße saniert und über den Platz erst danach wieder gesprochen werden. Er habe lange Gespräche mit den Anwohnern geführt. Seine Fraktion werde daher den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Hoffmann schloss sich dem an. Zunächst sollte das Ende der Sanierungsarbeiten der Straße abgewartet werden. Seine Fraktion werde den Antrag auch ablehnen.

Bezirksratsherr Sandow begrüßte, dass das überstürzte Verfahren bezüglich des Wedekindplatzes zurückgestellt worden sei. Bei dem Wedekindplatz handele es sich um einen wunderschönen Platz mit einem wunderschönen Pflaster, das leider in großen Teilen mit Teerflecken übersät sei. Es bestehe Sanierungsbedarf in Bezug auf die Verkehrssicherheit an den Stellen, an denen das Wurzelwerk die Pflastersteine hochgedrückt habe. Mit den Bäumen habe man aber eine hervorragende Grundlage für den Platz. Wichtig sei, dass man jetzt in einen Diskussionsprozess eintrete und möglicherwiese nur die Minimallösung in Form der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit umsetze. Das entspreche auch dem Willen vieler Anwohner. Die Diskussion dürfe nicht dahin gehen, dass der Platz zwingend umgestaltet werden muss. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Bezirksratsherr Hogh rief ebenfalls die Debatten mit den Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung und verwies darauf, dass es keine stringente Ablehnung gegen die Veränderungen gegeben habe. Eine Sanierung mit Ziel der Erhaltung des Status Quo sollte die Minimallösung sein. Er hielt es für richtig, dass an dem Thema weitergearbeitet werde. Der Antrag ziele nach seinem Erachten nicht auf eine zwangsläufige Umgestaltung. Die zwangsläufige Umgestaltung drohe allerdings, auch wenn viele das nicht hören wollen. Von Seiten der Stadtverwaltung sei dargelegt worden, dass die Bäume drohen, nicht mehr verkehrssicher zu sein. Der Antrag stelle klar, dass ein Handlungsbedarf bestehe. Seine Fraktion könne dem Antrag folgen.

Antrag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnene Planung für eine Umgestaltung des Wedekindplatzes auf Basis der Ergebnisse der BürgerInnenbeteiligung vom 07.02.2017 in der Ricarda-Huch-Schule und unter Berücksichtigung einer professionell begleiteten BürgerInnenbeteiligung fortzusetzen und einen modifizierten Entwurf in zwei Alternativen vorzulegen. Dabei kann insbesondere aufgezeigt werden, welche gestalterischen Möglichkeiten bei einem möglichen Erhalt der Bäume gegeben sind.
2. Im Rahmen eines weiteren Öffentlichkeitstermins bzw. weiterer Termine werden die modifizierten Pläne erneut vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis wird eine Beschlussfassung angestrebt. Dabei werden die Pläne den Bezirksräten, den bisher

beteiligten AnwohnerInnen sowie der Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Terminen zugänglich gemacht.

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 4.1.4.
Änderungsantrag zum Ausbau der Wedekindstraße - Diverse Punkte
(Drucks. Nr. 15-2062/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Bezirksratsherr Dähne meinte, dass jeder Autofahrer froh sei, wenn der Verkehr mal fließe. Die Autofahrer werden dargestellt als seien sie alle Raser. Tempo 30 auf einer Durchfahrtsstraße sei rechtlich fragwürdig und politisch falsch. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass die Wedekindstraße laut Drucksache eine Hauptverkehrsstraße sei. Tempo 30 auf einer solchen Straße sei Irrsinn. Der Verkehr auf der Straße gäbe es gar nicht her, schneller als 50 zu fahren. Wegfallende Parkplätze für Fahrradbügel könne er ebenfalls nicht unterstützen. Seine Fraktion behandle alle Verkehrsarten gleich. Der Antrag stelle aber eine totale Bevorzugung des Fahrradverkehrs dar. Dem könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi beantragte getrennte Abstimmung. Tempo 30 hielt sich bei einem Verkehrsaufkommen von 13.000 bis 16.000 Fahrzeugen nicht für sinnvoll. Den meisten Punkten könne ihre Fraktion zustimmen. Der Sinn einer Verbreiterung des Überwegs auf 15 Meter erschloss sich ihr aber nicht.

Bezirksratsfrau Stock erklärte, dass sie das Gesamtkonzept von Schlafampel und Tempo 30 gerade wegen des Verkehrsflusses für sehr wichtig halte. Erwiesenermaßen werde der Verkehr gleichberechtigter und fließender gestaltet. Der 15 Meter breite Überweg entspreche den Erfahrungen an der Lister Meile. Ein Vorteil sei, dass beim Überschreiten der Straße bereits quer gegangen werden könne. Die drei Komponenten hielt sie für eine wesentliche Verbesserung. Es sei ein großer Kompromiss. Der Radverkehr sei überhaupt nicht bevorteilt. Der Radstreifen dürfe von Kraftfahrzeugen befahren werden. Grundsätzlich wäre es besser, wenn der Radstreifen nicht gequert werden dürfe. Bei der schmalen Straße sei das aber nicht möglich. Die Lösung mit Tempo 30 sollte ausprobiert werden.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass Straße und Platz in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten. Sie habe in der letzten Sitzung eine Frage zu den Verkehrszahlen in der Lavesstraße gestellt und bat um Beantwortung, da diese für die Entscheidungsfindung wichtig seien.

Frau Stricks wies darauf hin, dass sich die Antwort auf die Fragen als Protokollantwort am Ende der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt befinde.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass sich an der Überquerung an der Lister Meile, gerade wenn dort Veranstaltungen stattfinden, sehr viel mehr Menschen bewegen als am Wedekindplatz. Ein Vergleich sei nicht gerechtfertigt.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es auch um die Bequemlichkeit der verschiedenen Verkehrsteilnehmer beim Überqueren des Platzes gehe. Sowohl im östlichen als auch im westlichen Teil des Platzes gäbe es Ziele, die bei einer entsprechenden Breite der Überquerung gleich angesteuert werden können. Andere Verkehrsteilnehmer haben dadurch keine Nachteile.

Bezirksratsherr Dähne teilte mit, dass seine Fraktion der Schlafampel, der Erweiterung des Ausbaus und der Elektromobilität zustimmen werden, den Rest aber ablehne.

Bezirksratsfrau Stock nahm Bezug auf den Charakter des Platzes. Die Aufenthaltsqualität solle gesteigert werden. Aus diesem Grund wolle die Straße man mehr Raum zum Überqueren bieten. Für den Autoverkehr ändere sich nichts, da es sich nach wie vor um eine Ampel handele.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt erweitert bzw. modifiziert.
1. Die Verwaltung nutzt alle Möglichkeiten, um die zulässige Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen Lister Meile und Bödekerstraße auf 30 km/h zu beschränken. Dazu stellt sie einen Antrag auf Aufnahme des Streckenabschnitts in das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen. Sollten dem Antrag nicht gefolgt werden, werden an der Wedekindstraße Lärm- und Emissionsmessungen durchgeführt, um im Rahmen des Luftreinhalteplans oder des Lärmaktionsplans eine Handhabe zur Einsetzung von Tempo 30 km/h zu erhalten.
2. Die Verwaltung ermittelt eine für den derzeitigen Bedarf und die zukünftige Bedeutung des Radverkehrs gemäße Anzahl von Fahrradbügeln, und integriert diese in den öffentlichen Parkraum. Aus unserer derzeitigen Erfahrung und Beobachtung heraus beantragen wir mindestens aber 12 Bügel mit 24 Abstellplätzen. 24 Fahrradparkplätze finden auf 3 Autostellflächen Platz.
3. Der Überweg auf Höhe des Wedekindplatzes wird gegenüber dem vorgelegten Verwaltungsentwurf wie folgt modifiziert:
a. Die Breite des Überwegs wird auf ca. 15 m erhöht.
b. Als weiteres Pilotprojekt wird an dieser Stelle eine sogenannte Schlafampel installiert, die von Zufußgehenden und Radfahrenden bei Bedarf eingeschaltet werden kann.
c. Die „Beibehaltung“ der Verkehrsinsel oder die dauerhafte Installation eines Blitzers zur Vermeidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird geprüft.
4. Die Ausbaustrecke wird um den Abschnitt Bödekerstraße – Hohenzollernstraße bei gleicher Gestaltung ergänzt. Somit kann auch die Kreuzung ganzheitlich und das Verkehrskonzept mit einbezogen werden.
5. Der gesamte Abschnitt wird zukunftsorientiert so vorbereitet, dass bei einer Zunahme der Elektromobilität zeitnah Ladeinfrastruktur ergänzt werden kann.
6. Im Straßenverlauf wird mindestens ein Platz für CarSharing vorgesehen. Das weitere Umfeld des Wedekindplatzes mit kreuzenden Straßenverläufen soll auf weitere Stellplatzmöglichkeiten und Bedarfe geprüft werden.
7. Die Verschwenkung des Radweges an der Bödekerstraße am Abzweig Wedekindstraße erhöht die Gefahr, dass Radfahrende vom abbiegenden Straßenverkehr nicht gesehen werden. Der Radweg wird stattdessen gradlinig nahe an der Fahrbahn geführt. Die geradeausführenden und abbiegenden Radverkehrsspuren werden durchgängig rot eingefärbt und dürfen im Kreuzungsbereich nicht überfahren werden.
8. Der Radstreifen Richtung Bödekerstraße verjüngt sich nach der Parkzone hin zur Ampel. Hier soll die weiße Abmarkierung keine gestrichelte sondern eine durchgezogene Linie sein.
Pkt. 1: 9 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2: 12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 3: 11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 4: 14 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 5: 14 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 6: 12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 7: 11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 8: 11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.1.3.
Änderungsantrag zu DS 1505/2017 Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße - Beibehaltung des Status Quo
(Drucks. Nr. 15-1888/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, was mit Status Quo gemeint sei.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass der Straßenquerschnitt, so wie er sich jetzt darstelle, erhalten bleiben solle.

Bezirksratsherr Dr. Feil erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne. Es gehe darum, innovative Verkehrskonzepte zu finden. Hannover sei prädestiniert dafür, hier gut Fahrrad fahren zu können. Hannover wolle den Fahrradverkehr fördern. Dazu gehören auch breitere Radwege, wo es möglich ist. Seine Fraktion bemühe sich um innovative Konzepte für alle Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sei man zu dem Kompromiss bereit, die Autofahrer den Streifen befahren zu lassen. Er wies darauf hin, dass eine Angleichung der Geschwindigkeiten sowieso schon gegeben sei, weil oft nicht schneller als Tempo 30 gefahren werden könne. Er verstand daher nicht, dass diesem Punkt nicht zugestimmt werden könne.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Die Sanierung des o.a. Straßenabschnittes erfolgt unter Beibehaltung des derzeitigen straßenbaulichen „status quo“.

5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.1.2.
Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße)(Schlafampel)
(Drucks. Nr. 15-1774/2017)

Neufassung

TOP 4.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße)(Schlafampel)
(Drucks. Nr. 15-1774/2017 N1)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seine Änderungsanträge.

Antrag
Dem Antrag wird hinzugefügt:
Die Verwaltung soll überprüfen, ob die Lichtsignalanlage am Wedekindplatz zum Übergang über die Wedekindstraße als Dunkel-Dunkel-Ampel (Schlafampel) ausgeführt werden kann und bei positiven Ergebnis umsetzen. Die erstmalige Einführung dieses Ampeltyps soll intensiv durch Medienarbeit vorbereitet werden und mit einer Begleituntersuchung evaluiert werden.

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße) (Sprunginsel)
(Drucks. Nr. 15-1773/2017)

Neufassung

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 4.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS 1505/2017 (Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödeker Straße) (Sprunginsel)
(Drucks. Nr. 15-1773/2017 N1)

Antrag
Dem Antrag wird hinzugefügt:
Die bisher vorhandene Sprunginsel in der Mitte des Wedekindplatzes zum Übergang über die Wedekindstraße bleibt als ebenerdige Sprunginsel erhalten und der Straßenverlauf wird hier unter Erhalt der Straßenbreite in einem flachen Bogen geführt.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 4.1.
Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße
(Drucks. Nr. 1505/2017 mit 1 Anlage)

Antrag
1. dem Umbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.550.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG
2. die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101075
Bezeichnung Gemeindestraße / Wedekindstraße
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018/2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 z. L. 2019.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

Nichtbehandlung wegen Unzuständigkeit
TOP 4.2.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

Nichtbehandlung wegen Unzuständigkeit

TOP 4.2.3.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

Nichtbehandlung wegen Unzuständigkeit

TOP 4.2.4.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

Nichtbehandlung wegen Unzuständigkeit

TOP 4.2.5.
Änderungsantrag zur DS 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-2060/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hogh bat bei Punkt 3 um getrennte Abstimmung. Die Einbindung der Bundespolizei sei wichtig und werde deshalb von seiner Fraktion unterstützt. Die anderen Punkte werde seine Fraktion ablehnen. Das Alkoholverbot widerspreche seinem Grundverständnis von Demokratie. Der Trinker, der im Außenbereich einer Gastronomie sitze und möglicherweise auch Passanten anpöble, dürfe Alkohol zu sich nehmen. Dem Trinker, der sich seine Bierdose kaufe und im öffentlichen Raum trinken wolle, solle das verboten werden. Mit dem Alkoholverbot werde eine Ungleichbehandlung verfestigt, die nicht vertretbar sei und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ausgegrenzt. Das gleiche gelte für die Beschallung mit Musik. Auch in der angesprochenen Bevölkerungsgruppe sei der Musikgeschmack unterschiedlich. Die Musikaktion am Raschplatz habe auch nicht zu einer Vertreibung der Trinker geführt, sondern nur dazu, dass diese gut unterhalten wurden. Für solche Aktionen solle kein Geld ausgegeben werden.

Bezirksratsfrau Altunok war ebenfalls der Meinung, dass gegenüber den Menschen, die eventuell nicht in das eigene Gesellschaftsbild passen, ein Alkoholverbot nicht ausgesprochen werden dürfe. Die Trinker würden sich in die angrenzenden Straßen begeben. Das Problem werde dadurch nur verlagert. Eine Musikbeschallung würde zu keinem Ergebnis führen. Das Kernproblem, das Menschen dort überhaupt lagern, müsse angegangen werden. Zum Beispiel müssen mehr Unterkunftsplätze für Obdachlose geschaffen werden. Ihre Fraktion werde den Änderungsantrag daher ablehnen.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass es darum gehe, die Sicherheit zu erhöhen und nicht eine Vollüberwachung vorzunehmen. Es könne nicht sein, dass sich Menschen aufgrund der Überwachung auf öffentlichen Plätzen und Straßen nicht mehr wohlfühlen. Probleme dürfen auch nicht verschoben werden. Eine Umsetzung des Antrages führe dazu, dass Alkoholkranke und Drogenabhängige in die Wohnbezirke und auf Spielplätze verdrängt werden. Die Stadt habe es erfolgreich geschafft, die Menschen mit Suchterkrankung aus den Wohnbezirken herauszuholen. In bestimmten Bereichen seien sie daher vermehrt anzutreffen. Dies sei jedoch besser, als sie auf Spielplätzen oder in Hauseingängen anzufinden. Das Konzept der Stadt Hannover gehe noch viel weiter, indem eine sozialpädagogische Begleitung durch die Diakonie auf dem Weg aus der Sucht vorgesehen sei. Es sei sinnvoll, die Begleitung dort anzusiedeln, wo die Suchtkranken sich vermehrt aufhalten. Im Moment sei dies der Raschplatz. Es sei richtig, dass die Stadt investiere und Stellen schaffe. Neben der Erhöhung der Sicherheit werden auch die Kernprobleme angegangen. Mit dem Trinkraum werde nicht das Trinken gefördert, sondern es werde eine Anlaufstelle geboten, die eine Ausstiegsberatung beinhaltet. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen, unabhängig davon, dass es sich bei der Beschallung um Lärm-Smog handele und das Vorhaben menschenunwürdig und unchristlich sei. Dem Lärm-Smog würden nicht nur die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft ausgesetzt, sondern auch die Menschen in den umliegenden Bereichen.

Bezirksratsherr Dähne nahm mit Interesse zur Kenntnis, dass Personen mit nicht unproblematischen Verhaltensweisen nicht aus der Innenstadt verdrängt werden sollen. Als es in einer vorherigen Diskussion um Prostitution und Glückspiel ging, habe man diese sehrwohl aus der Innenstadt verdrängt wissen wollen. Er signalisierte Zustimmung zu den Punkten 3 und 4. Der Ausweitung der Videoüberwachung so weit wie möglich könne er nicht zustimmen. Eine Videoüberwachung könne sinnvoll sein, dürfe aber nur soweit es nötig ist erfolgen.

Bezirksratsfrau Muschter hatte ein Störgefühl bezüglich der Beschallung mit Musik. Es handele sich nicht um den richtigen Umgang mit Menschen, zumal auch die Anwohner beeinträchtigt werden. Versuche man bei offenem Fenster zu schlafen, könne das belastend sein. Allen anderen Punkten könne ihre Fraktion ebenfalls nicht zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass es am Platz der Weltausstellung eine Zeit lang eine Beschallung gegeben habe. Es habe sehr schnell Beschwerden gegeben. Bei den Überlegungen zur Bebauung des Andreas-Hermes-Platzes sei gesagt worden, dass eine Wohnbebauung aufgrund des Krachs durch die vielen Veranstaltungen im Pavillon nicht in Frage komme. Folge man dem Antrag, entstehe noch mehr Krach. Die Beschallung am Hamburger Hauptbahnhof sei aufgrund der Beschwerden nach zwei Tagen wieder eingestellt worden. Eine Beschallung führe nicht nur zu einer Belästigung der Trinkerszene, sondern auch zu einer Belästigung aller anderen, die sich dort bewegen oder Wohnen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verwaltungsvorschlag wird durch die folgenden Punkte ergänzt:
1. Die Verwaltung weitet, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus.
2. Für die öffentlichen Flächen um den Bahnhof herum (Raschplatz etc.) erlässt die Verwaltung ein Alkoholverbot. Die Durchsetzung desselbigen obliegt originär dem neuen städtischen Ordnungsdienst und subsidiär der Polizei.
3. Analog zu der in Anlage 1 der o.g. Drucksache benannten Kooperation mit der Polizeidirektion Hannover soll auch die mit der im Bahnhof originär zuständigen Bundespolizeidirektion Hannover geschlossene Sicherheitspartnerschaft aktualisiert bzw. ergänzt werden.
4. Die Einsatzzeiten des städtischen Ordnungsdienstes werden ausgeweitet. Insbesondere nach 22 Uhr ist eine Präsenz des originär zuständigen Personals unabdingbar.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, öffentliche Flächen, die zum Lagern und Campieren genutzt werden, mit Musik zu beschallen.
Pkt. 1: 5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2: 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 3: 10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 4: 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Pkt. 5: 5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.2.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass sie sich mit dem Stellenkonzept auseinandergesetzt habe. Ohne die Stellen in der Leitstelle sollen 49 Stellen eingerichtet werden. Neun dieser Stellen werden aus der Servicegruppe Innenstadt und sechs von den Parkrangern rekrutiert, so dass tatsächlich nur 34 Stellen entstehen. Das Sicherheitskonzept sei zum Erfolg verdammt und solle und müsse funktionieren. Sie merkte an, dass es 13 Stadtbezirke gäbe. Verteile man die 34 Stellen auf die Stadtbezirke, komme man auf weniger als drei Stellen pro Stadtbezirk. Bestreift werden solle zu zweit und im Schichtsystem. Sie hielt die Stellenzahl nicht für ausreichend. Für den Stadtbezirk Mitte handele es sich um eine Verschlechterung. Die Servicegruppe Innenstadt habe mindestens neun Stellen umfasst. Sie konnte sich nicht vorstellen, wie das funktionieren solle und fand es bedauerlich, dass kein Ansprechpartner der Verwaltung zu dieser Drucksache anwesend sei.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass sich das Konzept in der Praxis bewähren müsse. Sie zweifelte aber an, dass es funktionieren werde. Der Trinkraum soll zwischen 11 Uhr und 19 Uhr geöffnet haben. Ein privates Sicherheitsunternehmen soll den Weißekreuzplatz bis 20 Uhr kontrollieren. Die Situation am Weißekreuzplatz eskaliere aber in der Regel erst nach 20 Uhr. Sie sei skeptisch, meinte aber, dass die Drucksache nicht abgelehnt werden könne. Es handele sich um den Versuch des Oberbürgermeisters, etwas zu verändern und vorhandene Probleme zu händeln. Sie werde sich bei der Abstimmung daher enthalten.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erinnerte daran, dass die Kontrollen der Falschparker im Nicolaiviertel auch nur bis 22 Uhr durchgeführt werden. Grund dafür sollen die Arbeitsverträge sein. Er ging davon aus, dass sich das am Weißekreuzplatz ebenfalls so verhalten werde. Es sei allen bewusst, dass viele Problemlagen erst nach 22 Uhr entstehen. Er hatte deshalb große Sympathie für die Ausweitung der Arbeitszeiten des Ordnungsdienstes auch nach 22 Uhr.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass der Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes nur vorübergehend erfolge und von dem städtischen Ordnungsdienst abgelöst werde, sobald dieser einsatzbereit sei. Das Konzept ziele in die richtige Richtung. Es gehe dann auch um die sozialpädagogische Einwirkung auf die Personengruppen. Im Gegensatz zum Thema Glückspiel werde bei dem Trinkraum kein Alkohol verkauft, um die Sucht noch zu bedienen. Es gehe nicht darum, die Profiteure von Suchtförderung zu belohnen. Es gehe darum eine Anlaufstelle zu bieten, um den Menschen zu helfen, aus der Sucht herauszukommen und neue Perspektiven zu finden. Es sei richtig, sich zu dieser Aufgabe zu bekennen und Personal zur Verfügung zu stellen. Er bat um Zustimmung zur Drucksache.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel hielt es nicht für ausreichend, den Trinkraum nur in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr zu öffnen. Er glaubte, dass der Personalrat dafür sorgen wolle, dass das Personal nachts nicht arbeiten müsse. Den Trinkraum zu Zeiten zu schließen, zu denen getrunken werde, sei nicht zielführend.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass der Ordnungsdienst flexibel einsetzbar sein solle und nicht von vorneherein auf die Stadtbezirke heruntergebrochen werde.

Bezirksratsfrau Muschter ergänzte, dass an Wochenenden und Feiertagen ein Einsatz nach Bedarf erfolgen solle. Es sei nicht dargelegt worden, wie der Bedarf bestimmt werde und wie das arbeitsvertraglich geregelt sei. Sie glaubte nicht, dass das Konzept funktionieren werde. Man müsse sich fragen, ob das Konzept ausreichend sei.

Antrag
1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;
2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;
3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;
4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;
5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;
6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 4.3.
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I
(Drucks. Nr. 1723/2017)

Antrag
zu beschließen,
die Betreuungszeit von 10 Kindergartenplätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I, Holscherstraße 17, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig

TOP 4.4.
Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 456, 3. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig

TOP 4.5.
Teileinziehung und Widmung Goseriede
(Drucks. Nr. 1764/2017 mit 2 Anlagen)

Antrag
der Teileinziehung einer Teilfläche der Straße "Goseriede" auf die Benutzerkreise "Fußgänger und Radfahrer - mit dem Zusatz -Zufahrt in die Grundstücke frei-" sowie der uneingeschränkten Widmung des Straßenabschnittes von der Brüderstraße bis zur Celler Straße zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 4.6.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Antrag
die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

Einstimmig

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Erneuerung Spielpark WAKITU
(Drucks. Nr. 15-1710/2017 mit 2 Anlagen)

Frau Bergerstock berichtete, dass an der Stelle bereits 1895 ein größerer Kinderspielplatz angelegt worden sei. Der Abkürzung WAKITU leite sich aus dem damaligen Namen Waldkindertummelpatz ab. Das Gelände gliedere sich in zwei Teile. Zum einen gäbe es den Spielparkbereich und zum anderen den öffentlichen Kinderspielplatz, der vor ein paar Jahren erneuert worden sei. Sie stellte die Inhalte der Planung zur Erneuerung des Spielparkbereichs anhand einer Präsentation vor.

Bezirksratsherr Hübner teilte mit, dass er die Drucksache in die Fraktion ziehe, weil noch Beratungsbedarf bestehe. Er fragte, ob die beiden Bäume im Eingangsbereich A stehen bleiben können oder ob sie gefällt werden müssen, weil eine Verbreiterung des Zugangs geplant sei.

Frau Bergerstock sagte eine Protokollantwort zu der Fragestellung zu.

Bezirksratsherr Sandow erläuterte, dass seine Fraktion sich mit der Frage öffentlicher und nichtöffentlicher Bereich beschäftigt habe. Die Fragen seien teilweise durch die Präsentation beantwortet. Zu dem Gruppenbereich sei gesagt worden, dass es ein niedrigschwellig abtrennbarer Bereich sei. Er fragte, ob an den gut frequentierten Wochenenden, an denen wenig Personal anwesend sei, der Gruppenbereich zugängig sei. Er wollte außerdem wissen, welche Spielgeräte abgebaut, welche neu aufgebaut und welche pädagogischen Ziele verfolgt werden.


Frau Bergerstock antwortete, dass auch der Gruppenbereich immer offen zugängig sei. Eine Ausnahme gäbe es nur, wenn dort spezielle Veranstaltungen stattfinden. Sie erläuterte, dass es einen großen Pyramidenturm mit Rutsche gäbe. Der Turm und verschiedene andere Geräte werden auf dem Gelände umgesetzt. Keine Funktion werde vollkommen wegfallen. In den letzten Jahren seien in dem Spielpark verschiedene Geräte abgebaut worden. Es habe sich um Geräte gehandelt, die auch auf normalen Spielplätzen vorhanden und abgängig gewesen seien. Sie seien in der pädagogischen Arbeit des Spielparks nicht zwingend erforderlich. Die Bewegungsangebote, die auf dem Gelände angeordnet werden, seien in kleinerer Form manchmal auch auf öffentlichen Spielplätzen anzutreffen. In dieser Größenordnung sei jedoch auf den meisten öffentlichen Spielplätzen kein Platz. Es sei ausdrücklicher Wunsch gewesen, abseits des Hochseilgartens ein vergleichbares Angebot in geringer Höhe zu schaffen, um bestimmte körperliche und gruppendynamische Prozesse zu fördern.

Ratsherr Albrecht meinte, dass der WAKITU nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sei. Er fragte, ob es dabei bleibe. Er wollte außerdem wissen, ob eine bauliche Abtrennung des Hochseilgartens zum übrigen Bereich und des Bau- und Werkbereichs geplant sei. Er fragte außerdem, ob eine Tierhaltung nicht mehr vorgesehen sei.

Frau Bergerstock teilte mit, dass die Öffnungszeiten des Spielparks von dem Vorhaben unberührt seien. Das Gebäude selbst sei außerhalb der Öffnungszeiten und der Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschlossen. Das Gelände selbst sei frei zugänglich. Das gelte auch für den Hochseilgarten. Außerhalb der Öffnungszeiten werden die Aufstiege von den pädagogischen Kräften außer Betrieb genommen. Ein Zaun werde nicht gezogen. Zum Bauspielbereich werde allerdings ein Zaun gezogen, da dort mit Werkzeugen gearbeitet werde oder etwas gefährlichere Arbeiten vorgenommen werden, die unter Anleitung geschehen müssen. Sie berichtete, dass eine Tierhaltung zukünftig nicht mehr möglich sei. Es habe in früheren Jahren teilweise an Wochenenden oder in Ferienzeiten Schwierigkeiten bei der Betreuung der Tiere gegeben. Eine artgerechte Haltung größerer Tiere, so wie die Kinder sie sich wünschen, sei aufgrund der kleinen Fläche und der Rahmenbedingungen nicht möglich.

Bezirksratsherr Engelke hielt die Aufgabe der Tierhaltung für sinnvoll. In der Drucksache sei von der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Sommer 2017 die Rede. Die Ergebnisse sollen in die folgende Ausführungsplanung und Bauausführung einfließen. Er fragte, ob die Beteiligung noch erfolge. Es seien detaillierte Planungen vorgelegt worden. Er fragte, ob er davon ausgehen könne, dass sich die Planungen noch verändern. Dadurch dass die Drucksache in die Fraktion gezogen sei, habe die Verwaltung die Möglichkeit, die Veränderungen vorzustellen.

Frau Bergerstock erläuterte, dass bereits mehrere Beteiligungsrunden stattgefunden haben. Sowohl Mitarbeiter als auch Experten seien beteiligt worden. Im Juni seien zwei Workshops durchgeführt worden. Bei der Beteiligung der Experten sei es um die pädagogischen Inhalte gegangen. Ein Workshop sei mit Jugendlichen durchgeführt worden, bei dem die Inhalte des Bewegungsparcours ausgearbeitet worden seien. Im späteren Verlauf werde es einen Workshop bezüglich des Ausbaus der Outdoor-Küche geben. Die Grundsätze der Planung werden nicht mehr verändert, da es die Vorabstimmungsrunden bereits gegeben habe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fand die neue Positionierung des Rutschenturms am Haupteingang in Richtung der Straße unglücklich. Kinder, die auf dem öffentlichen Spielplatz spielen, können über den kleinen Verbindungsweg in den Spielpark gehen. Habe man mehrere Kinder entstehe das Problem, dass sie auf beiden Spielflächen spielen. Der

Standort der neuen Rutschenpyramide sei zu weit weg von dem öffentlichen Spielplatz. Sie bat darum, den Standort zu überdenken. Sie fragte, auf welche Weise der Gruppenbereich abgetrennt werde, wenn dort Veranstaltungen stattfinden. Sie wollte außerdem wissen, ob der Gruppenbereich von jedem angemietet werden könne.

Frau Bergerstock antwortete, dass es auf dem Spielplatz auch Rutsch- und Kletterangebote gäbe. Von dem neuen Standort der Rutschenpyramide am neuen Haupteingang gehe keine Gefahr aus, da er nicht direkt an der Straße liege. Der Standort befinde sich innerhalb des umzäunten Geländes. Bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen stelle sich immer die Problematik, dass man nicht an allen Orten gleichzeitig sein könne. Es sei Wunsch des Spielparks gewesen, dass der Turm auf dem Gelände verbleibe. Die Form der Abtrennung des Baubereichs bleibe den Mitarbeitern des Spielparks überlassen. Es werde sich aber nicht um Zäune handeln. Die Entscheidung über die Anmietung des Gruppenbereichs liege ebenfalls bei den Mitarbeitern des Spielparks. Die interne betriebliche Nutzung des Spielparks sei nicht Gegenstand der vorliegenden Planung.

Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob der Baumbestand komplett erhalten bleibe. Der alte Baumbestand habe eine besondere Qualität. Sie hätte sich gewünscht, dass das Votum des Eilenriedebeirats für die Entscheidungsfindung des Bezirksrates hätte einfließen können. Es handele sich um das Fachgremium für die Fragestellung bezüglich der Eilenriede. Sie fragte, ob die Planungen dem Eilenriedebeirat vorgestellt worden seien.

Frau Bergerstock antwortete, dass aufgrund der Bautätigkeiten keine Bäume gefällt werden müssen. Die Bäume seien aufgrund ihrer Altersstruktur und ihrer jetzigen Vitalität in sehr unterschiedlichen Zuständen und werden wie üblich weiterhin beobachtet. Die Fundamentsetzung für den Zaun werde schonend und baumverträglich ausgeführt. Der Eilenriedebeirat habe für die Waldspielplätze eine Zuständigkeit aber nicht für den Park. Aus diesem Grund seien die Planungen im Eilenriedebeirat nicht vorgetragen worden. Der Eilenriedebeirat und der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List bekommen die Drucksache aber zur Kenntnis.

Antrag
1. die Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 55102.906
Bezeichnung Spielparks

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Für den Eingangsbereich muss kein Baum gefällt werden.

TOP 5.2.
Bebauungsplan Nr. 639, 1. vereinfachte Änderung - Goethestraße Süd
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1894/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd - Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros und Bordellen entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schlug eine Abstimmung im Block vor.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass sie an der Abstimmung zum Zuwendungsantrag der Wagenerschen Stiftung nicht teilnehmen werde.

TOP 6.1.
Zuwendungsantrag für den Schülerhort Bunte Tüte e.V.
(Drucks. Nr. 15-2064/2017)

Antrag
Der Schülerhort Bunte Tüte e.V. erhält für das Projekt „Neusanierung Toiletten“ eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 €.

TOP 6.2.
Zuwendungsantrag für den Schülerladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-2065/2017)

Antrag
Der Schülerladen Eichhörnchen e.V. erhält für das Projekt „Ferienreise“ eine Zuwendung in Höhe von 250,00 €.

TOP 6.3.
Zuwendung für das historische Museum
(Drucks. Nr. 15-2066/2017)

Antrag
Das Historische Museum erhält für das Projekt „Das Diskussionslabor oder: Eine Stadt gestaltet ihr Museum!“ eine Zuwendung in Höhe von 2.600,00 €.

TOP 6.5.
Zuwendungsantrag für die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt und Mitte
(Drucks. Nr. 15-2069/2017)

Antrag
Die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt und Hannover-Mitte erhält für das Projekt „Straßennamen Calenberger Neustadt“ eine Zuwendung in Höhe von 250,00 €.

TOP 6.6.
Zuwendung für IHME VISION
(Drucks. Nr. 15-2070/2017)

Antrag
Ihme Vision erhält für die sanitären Anlagen für das Projekt „Open Light Festival – Ich sehe mein Fenster“ eine Zuwendung in Höhe von 750,00 €.

Einstimmig bei allen fünf Anträgen

TOP 6.4.
Zuwendung für die Wagenersche Stiftung
(Drucks. Nr. 15-2068/2017)

Die Abstimmung erfolgte ohne Teilnahme von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi.

Antrag
Die J.-J. Wagener´sche Stiftung erhält für das Projekt „Bewegungs- und Begegnungsanlage“ eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 €.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass sie ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister hatte, in dem es hauptsächlich um die Themen Sparkassenschließungen und Sicherheits-Konzept gegangen sei. Er habe sich bereit erklärt, Gast im Bezirksrat zu sein. Er werde eine entsprechende Einladung erhalten. Sie erinnerte daran, dass am 06.09.2017 um 11 Uhr in der Rathenaustraße 16 a die Stadttafelenthüllung des Dichters Christoph Martin Wieland stattfinde. Sie erzählte außerdem, dass sie beim Entenrennen gewesen sei. Statt Enten hätten sie Haifische bekommen. Die Bürgermeister aus der Region haben das Rennen gemacht. Sie empfahl im nächsten Jahr vorbeizuschauen.

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Ausbau der GS Kestnerstraße zur Ganztagsgrundschule
(Drucks. Nr. 15-1495/2017)

Bezirksratsherr Hübner teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bat um eine Begründung.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass es um das Gesamtkonzept bezüglich des Ausbaus aller Schulen zu qualitativ hochwertigen Ganztagsgrundschulen in der Stadt gehe. In der Drucksache zum Gesamtkonzept seien verschiedene nachvollziehbare Kriterien aufgeführt, die zu dem Ranking geführt haben. Es gehe u.a. um das Kindeswohl, die Kindesbetreuung und die Möglichkeit des Wiedereinstiegs in das Erwerbsleben. Zwischen den Stadtteilen gäbe es sehr große Unterschiede. Vor diesem Hintergrund sei das Ranking der Stadt im gesamtstädtischen Interesse durchaus nachvollziehbar.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die GS Kestnerstraße in den „Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021“ (DS 0669/2017 N1) auf einen der Plätze 2 bis 4 zu priorisieren.

7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.2.
Markierung Plathnerstraße/Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1468/2017)

Neufassung

TOP 9.1.2.1.
Markierung Plathnerstraße/Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-1468/2017 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt berichtete, dass sie bei der Ortsbegehung dabei gewesen sei. Sie und einer der Anwohner waren beide der Auffassung, dass der Verkehr durch die Markierung auf der Straße eindeutig geregelt werde und die Regelung ausreichend sei. Es gäbe Verkehrszeichen, die darauf hinweisen, dass Verkehrsteilnehmer Verantwortung haben und gegenseitig Rücksicht nehmen müssen.

Bezirksratsherr Dähne teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Eine klar geregelte, geeignete und eindeutige Markierung und/oder bauliche Maßnahme zur Einleitung der Radfahrenden auf der Plathnerstraße in Richtung EiIenriede vom baulich getrennten Radweg auf die Fahrbahn zu entwerfen/Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen sowie für ausreichende Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung zu sorgen.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.1.3.
Citytrees
(Drucks. Nr. 15-1497/2017)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel stellte die Frage an die Verwaltung, ob es bezüglich des möglichen Standortes etwas Neues gäbe.

Frau Stricks wies darauf hin, dass es dazu eine Entscheidung der Verwaltung gäbe. Es handele sich um die Drucksache 15-0514/2017 S1. Aus Sicht der Verwaltung seien im Bereich der Innenstadt folgende Standorte genehmigungsfähig: westliche Georgstraße, zwischen Nordmannpassage und Kanalstraße in Höhe Hausnummer 15, östliche Georgstraße / Georgsplatz, Nähe Aegidientorplatz und Goseriedeplatz, Höhe Hausnummer 4. Weitere zwischenzeitlich vorgeschlagene Standorte in der Karmarschstraße Höhe Immobiliencenter der Sparkasse oder auf dem Goetheplatz müssen aus stadtgestalterischen, denkmalpflegerischen und statischen Gründen abgelehnt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fand es bedauerlich, dass die Verwaltung und der Bezirksrat nicht in der Lage seien, einen gemeinsamen Standort zu finden. Die City-Trees jetzt ganz abzulehnen empfand er wie Aufgeben. Andere Bezirksräte wollen die City-Trees unbedingt. Er fand es ebenfalls bedauerlich, dass eine so innovative Idee aus verschiedensten Gründen abgelehnt werde. Selbst wenn die angegebenen Daten in der Höhe nicht stimmen sollten, würde ein City-Tree zur Sauberhaltung der Luft beitragen. Eine solch kleinteilige Diskussion, wie sie in Bezug auf die City-Trees geführt worden sei, stehe in keinem Verhältnis zur Sache. Es hätte zumindest für einen begrenzten Zeitraum ausprobiert werden sollen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass die Forderung aus dem Antrag, dass der Bezirksrat zusammen mit der Verwaltung einen Standort finden solle, nicht geklappt habe. Es sei ehrlicher dazu zu stehen, dass das nicht funktioniert habe. Andere Bezirke wollen die City-Trees und die Stadtwerke hätten auch ein Interesse daran, dass der City-Tree aufgestellt werde, auch wenn das nicht im Stadtbezirk Mitte sei.

Bezirksratsfrau Altunok stellte klar, dass die Bemühung einen Standort zu finden, sehr groß gewesen sei. Sie hatte den Eindruck, dass die Verwaltung den City-Tree unbedingt auf der Georgstraße haben wolle und nach Gründen suche, warum die anderen Standorte nicht geeignet seien. Es mache keinen Sinn, sich weiter mit der Thematik zu beschäftigen. Ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass man die Zeit der Bezirksbürgermeisterin und der Verwaltung für sinnlose Begehungen sparen solle. Das Thema City-Trees müsse endlich zu einem Ende kommen. Dem Antrag nicht zuzustimmen, weil seine Fraktion von Anfang an gegen die City-Trees gewesen sei, sei keine Qualität einer politischen Auseinandersetzung.

Bezirksratsherr Sandow war ebenfalls der Meinung, dass das Thema ein Ende finden müsse. Dem Bezirksrat sei eine Drucksache vorgesetzt worden. In diesem Zusammenhang wurden kreative Berechnungen zu den Umwelteffekten aufgestellt. Es wurde dargestellt, dass aus allen möglichen Gründen nur die Georgstraße als Standort in Frage käme. Es sei außerdem gesagt worden, dass enercity kein wirtschaftliches Interesse an den City-Trees habe. Er habe die Verwaltung immer darauf hingewiesen, dass die Bauverwaltung vollständige, wahrheitsgemäße Informationen und Drucksachen liefern solle. Das sei nicht der Fall gewesen. Nachdem die Verwaltung wieder mitteile, dass nur die erstgenannten Standorte möglich seien, müsse ein Schlussstrich gezogen werden.

Bezirksratsherr Dähne meinte, dass der Antrag nicht die einzige Schlussfolgerung aus den vorhandenen Gegebenheiten sei. Der Bezirksrat habe sich bemüht gemeinsam mit der Verwaltung einen Konsens über den Standort herzustellen. Das sei nicht gelungen. Er schlug vor, die eigene Lösung durchzusetzen. Der Bezirksrat lehne den City-Tree nicht ab, sondern habe sich einige Standorte vorstellen können.

Frau Roth erläuterte, dass es vor dem Aufbau eines City-Trees der Genehmigung der Denkmalbehörde bedürfe. Die Beurteilung sei bekannt und eine Genehmigung werde voraussichtlich nicht erteilt.

Bezirksratsherr Hogh warnte davor, einen Standort einfach festzulegen. Es sei nur eine einvernehmliche Lösung mit der Verwaltung möglich. Da eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden konnte, müsse ein Schlussstrich gezogen werden. Die Verwaltung könne nicht par orde du mufti zu einem bestimmten Standort gezwungen werden.

Stadtgestalterisch sei das Objekt nicht unwichtig, da es auch Gefahren berge. Er betonte, dass er ohne Einverständnis der Verwaltung dafür keine Verantwortung tragen könne.

Bezirksratsherr Hoffmann stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi dankte denen, die so vernünftig seien, den Antrag zu unterstützen. Der Umgang der Verwaltung mit dem Bezirksrat diskriminiere das Gremium und müsse nicht hingenommen werden. Die Zahlen, die in dem Vortrag vorgestellt worden seien, seien von Bezirksratsherrn Dr. Ramani widerlegt worden. Es handele sich um eine reine Werbekampagne von enercity. Enercity habe dargelegt, dass sie einen Kundenzuwachs durch die Werbemaßnahme erwarten.

Bezirksratsherr Dähne merkte an, dass die Verwaltung im Rahmen von par orde du mufti handele, indem sie dem Bezirksrat zwei Standorte aufzwingen wolle. Er war der Auffassung, dass der Bezirksrat eine demokratische Legitimation habe und die Verantwortung dafür übernehmen müsse, eine Entscheidung gegen den Willen der Verwaltung zu treffen. Nicht alle Standorte, die der Bezirksrat vorgeschlagen habe, seien rechtswidrig. Die Verwaltung habe mit zerstörten Sichtachsen argumentiert. Er ging davon aus, dass ein Standort dadurch nicht rechtswidrig werde.

Bezirksratsherr Dr. Feil meinte, dass der Bezirksrat dem Aufstellen eines City-Trees zugestimmt habe. Es bedürfe einer Planungssicherheit. Er war daher der Auffassung, dass der Bezirksrat dabei bleiben sollte. Er fand die Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar und hatte nicht den Eindruck, dass die Verwaltung dem Bezirksrat etwas aufzwingen wolle. Seine Fraktion könne sich die drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte vorstellen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die Verwaltung davon ausgegangen sei, dass der Bezirksrat ohne Diskussion zustimmen werde. Bei den Standorten, die der Bezirksrat vorgeschlagen habe, habe es immer gestalterische, bauliche oder andere Argumente gegeben, die dagegen sprachen. Beschließe man jetzt einen von diesen Standorten, wird die Verwaltung das ablehnen. Sie meinte, dass andere Stadtbezirke ausreichend Möglichkeiten haben, City-Trees aufzustellen. Eine Ablehnung des Stadtbezirks Mitte bedeute nicht, dass der komplette Stadt Hannover die Aufstellung ablehne. Die Nachbarbezirke würden sich über den frei werdenden City-Tree freuen.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Citytrees sollen im Bezirk Mitte nicht aufgestellt werden.

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Besucherparkausweise
(Drucks. Nr. 15-1886/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi wollte wissen, welchen Bereich das umfassen solle. Sollte es um die Nicolaistraße gehen, würde sie das ablehnen. Dort werde durch die Bewohnerparkzonen versucht, den Verkehr zu regeln. Habe man dort auch noch Besucher, mache das keinen Sinn.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass seine Fraktion grundsätzlich den gesamten Bereich des Stadtbezirks meine.

Bezirksratsherr Dähne meinte, dass er den Vorschlag nachvollziehen könne, bezüglich der Bürokratie aber Bedenken habe. Eventuell könne der Erwerb über eine App laufen. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass sie sich wie alle einen Parkschein kaufe, wenn sie irgendwo zu Besuch sei. Im Bereich des Körnerviertels müssten sich die Studenten Parkscheine kaufen, aber die Besucher sollen vom Mieter einen Nachweis bekommen und dürfen einfach so dort parken. Sie hielt das für ungerecht. Ihre Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch erläuterte, dass man für das Wohngebiet, in dem ihre Mutter lebe, einen Anwohnerparkausweis benötige. Habe man keinen Anwohnerausweis, müsse das Auto nach zwei Stunden umgeparkt werden. Es gäbe die Möglichkeit einen Besucherparkausweis zu erwerben. Mit dem Besucherausweis könne man einmalig im Bereich der Anwohnerzone ganztägig parken. Es gehe darum, den Gästen von Anwohnern ein einmaliges Parken zu ermöglichen.

Bezirksratsfrau Dr. Sommer sagte, dass sie das Verfahren aus verschiedenen anderen Städten kenne. Gäste können mit einem Tagesticket parken und können auf den Parkplätzen wie ein Anwohner parken. Bleibe man über Nacht, müsse man nicht umparken. Es schränke die Möglichkeit für Anwohner Gäste zu empfangen ein, wenn sie in solchen Zonen wohnen, gerade wenn die Gäste eventuell gehbeeinträchtigt seien.

Bezirksratsfrau Altunok merkte an, dass sich jeder Anwohner jeweils fünf Besucherparkausweise jährlich holen könne. Im Hinblick auf die Parksituation sei das nicht geeignet. Gäste müssten sich Alternativen suchen, wenn sie Menschen besuchen, die in einer Anwohnerparkzone wohnen. Das Parken in etwas weiterer Entfernung sei zumutbar.

Bezirksratsherr Hübner meinte, dass Geschäftsleute auch keinen Anspruch auf solche Besucherausweise hätten. Er erläuterte, dass es Sinn und Zweck der Parkraumbewirtschaftung sei, dass die Autos hin und wieder wechseln. Besucher hätten die Möglichkeit Parkhäuser zu nutzen, in denen das Auto nicht nach einer bestimmten Zeit umgeparkt werden müsse.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass die Besucherparkausweise genauso wie Anwohnerparkausweise gekauft werden müssen. Es handele sich nicht um Geschenke an Mieter. Es gehe insbesondere um Besucher, die von weiter her kommen.

Herr Timpe erläuterte, dass in der Stadt altengerechter Wohnraum geschaffen werden solle. Es müsse davon ausgegangen werden, dass alte Leute gerne Besuch bekommen. Dabei handele es sich nicht unbedingt um junge Menschen. Das können auch Bruder oder Schwester sein. Für diesen Personenkreis könne es ein Problem darstellen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Die Chance, zum Beispiel im Falle einer Krankheit Besuch bekommen zu können, sei zu berücksichtigen.

Bezirksratsherr Hogh meinte, dass es sich um einen Abwägungsprozess handele. Es gäbe Argumente für und gegen den Antrag. Seine Fraktion werde gegen den Antrag stimmen. Im Stadtbezirk gäbe es keine großflächigen Anwohnerparkzonen. Zwischen den Anwohnerparkzonen gäbe es auch unabhängig von Parkhäusern Möglichkeiten zu parken. In Abwägung mit den Interessen der Anwohner, deren Anwohnerparkausweis keine Garantie darstelle, auch tatsächlich einen Parkplatz zu bekommen, sollten nicht auch noch Besucher in den Bereich geholt werden.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass der Antrag kein Thema des Stadtbezirks Mitte sei, sondern ein städtisches Thema und in den Rat eingebracht werden müsste.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die eingerichteten Bewohnerparkzonen und den berechtigten Personenkreis sogenannte Besuchertagesausweise zur Verfügung zu stellen.

8 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.2.
GS Kestnerstraße - Schaffung von Räumlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1887/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hübner teilte mit, dass seine Fraktion, insbesondere weil die Schule nicht im Stadtbezirk liege, den Antrag ablehnen werde.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, ob die Kinder tatsächlich nach Bothfeld gebracht werden und wie sie dorthin kommen.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass die Kinder mit einem Shuttle gefahren werden.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erläuterte, dass die Kinder nicht in einen anliegenden Stadtbezirk gebracht werden, sondern drei Stadtbezirke dazwischen liegen würden. Für das Lehrerkollegium sei es ein Kraftakt, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Es handele sich um eine kleine Schule. Vieles müsse umgelegt werden. Für die Kinder, die in Bothfeld seien, können drei Fächer nicht unterrichtet werden. Den Kindern fehle Unterrichtsstoff und im nächsten Jahr müssen sie mit anderen 5-Klässlern in Konkurrenz treten. Es sei nicht bekannt, wie lange der Zustand andauern werde. Der Zustand sei nicht hinnehmbar. Die Schule liege nicht im Stadtbezirk, jedoch sei bereits zur letzten Sitzung geklärt worden, dass Anträge gestellt werden können, weil es sich um eine Angelegenheit handele, die den Stadtbezirk betreffe.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass solche Angelegenheiten im Schulausschuss bewertet und organsiert werden. Dort werde auch die Schulplanung vorgenommen. Der Bezirksrat könne den Zustand rügen. Eigentlicher Ansprechpartner wäre aber der Schulausschuss bzw. der Rat.

Bezirksratsherr Dähne meinte, dass es sich um ein eklatantes Versagen in der Schulpolitik der Stadt handele. Das müsse ausdrücklich gerügt werden. Bildung für Kinder könne so nicht funktionieren. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Feil hielt die Gründe für nachvollziehbar. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Seckin fragte, ob es Sinn mache abzustimmen, wenn der Bezirksrat gar nicht zuständig sei.
Herr Berger erläuterte, dass ein Teil des Stadtbezirks im Einzugsbereich der Kestnersschule liege. Insofern könne sich der Stadtbezirksrat Mitte auch mit dem Thema befassen. Die Kestnerschule sei im Sommer brandschutztechnisch saniert worden. Dabei seien Mängel aufgefallen, die vorher nicht bekannt waren. Die Auslagerung von vier Klassen sei daher kurzfristig notwendig geworden. Das sei nicht vorhersehbar gewesen. Es handele sich nicht um eine schulplanerische Fehlleistung der Verwaltung. Die Verwaltung sei bemüht, die Mängel kurzfristig zu beheben.

Bezirksratsherr Hübner fragte, ob der Antrag auch im Bezirksrat Südstadt-Bult eingereicht werde.

Bezirksratsherr Hoffmann antwortete, dass der Antrag am Mittwoch auf der Tagesordnung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult sei.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Nahbereich der GS Kestnerstraße geeignete Räumlichkeiten zu schaffen, z.B. durch Aufstellen von Containern oder Anmieten privater Flächen, um so den Unterricht aller Kinder in unmittelbarer Umgebung der Schule zu gewährleisten.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Datenerhebung zum Parkraum im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1914/2017)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Daten über den zur Verfügung stehenden Parkraum im Bezirk Mitte zu erheben.
1. Wie viele Parkplätze gibt es in den Stadtteilen für die jeweiligen Verkehrsmittel.
2. Wie viele sind kostenfrei und welche Parkgebühren fallen an.
3. Wie viele Stellplätze im öffentlichen Raum gibt es für Car-Sharing.

Einstimmig

TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Borsteinabsenkungen am Leibnizufer
(Drucks. Nr. 15-1931/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Alle Bordsteinsteine entlang des Leibnizufers werden mindestens in ausreichender Breite abgesenkt.

Einstimmig

TOP 9.4.2.
Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes in Hannover insbesondere im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1932/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann bat die Verwaltung um die Zahlen des kommunalen Wohnungsbestandes ab den 80er Jahren. Er zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt für eine massive Erhöhung des kommunalen Wohnungsbestandes (LHH, GBH bzw. ZVK) in der Stadt, insbesondere im Stadtbezirk Mitte.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.4.3.
Radwege entlang der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1933/2017)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass beide Radwege entlang der Hamburger Allee zukünftig beidseitig befahren werden dürfen. Die Voraussetzungen dafür werden ggf. geschaffen.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
A N F R A G E N
Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob auf das Verlesen der Antworten verzichtet werden könne.

Bezirksratsherr Sandow wollte, dass die Antwort auf die Anfrage seiner Fraktion verlesen werde.

Frau Stricks antwortete, dass der zuständige Fachbereich um Fristverlängerung gebeten habe.

Bezirksratsherr Sandow fragte nach den Gründen.

Frau Roth teilte mit, dass die Anfrage zur Beantwortung weitergeleitet wurde, jedoch nicht auf das Datum hingewiesen wurde.

Die anderen Fraktionen stimmten der Versendung der Antworten zu.

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Bebauungsplan und Umwidmung Brühlstraße 11/13
(Drucks. Nr. 15-1889/2017)

Nach dem Wegzug der Neuapostolischen Kirche aus der Brühlstraße hat die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen das Gebäude erworben und beabsichtigt nach eigenen Aussagen, 60 – 70 Mini-Studentenappartements darin zu errichten. Die Entkernungsarbeiten haben bereits begonnen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wurde bereits ein Bauantrag eingereicht?
2) Wie viele Stellplätze müssten bei ca. 70 solcher Wohneinheiten nachgewiesen werden?
3) Gibt es für den Bereich innerhalb der Straßenzüge Andertensche Wiese, Gerberstraße, Oeltzenstraße und Brühlstraße einen Bebauungsplan oder gilt dort noch der Durchführungsplan 184 und was beinhaltet dieser gegebenenfalls genau (Gebäudehöhe etc.)?

Schriftlich beantwortet

1) Der Bauverwaltung liegt ein Bauantrag zur Prüfung vor.
2) Die Zahl der notwendigen Stellplätze richtet sich nach den „Ausführungsbestimmungen zu § 47 NBauO“. Demnach ist pro Wohneinheit ein Pkw-Einstellplatz nachzuweisen. Bei Umnutzungen im Bestand muss gemäß § 47 NBauO nur der durch die Umnutzung verursachte Mehrbedarf nachgewiesen werden.
3) Für den Bereich gilt der rechtsverbindliche Durchführungsplan 184, der qualifizierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung trifft. Der Plan ist im März 1962 in Kraft getreten. Es gilt die Bauordnung von 1953. Der Block ist als Wohngebiet b festgesetzt, das heute in etwa einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht, also hauptsächlich dem Wohnen dient. Der Bebauungsplan setzt unterschiedliche zulässige Geschosshöhen für die Randbebauung fest. Zur Brühlstraße 5 Geschosse, zur Oeltzenstraße drei Geschosse, zur Gerberstraße vier Geschosse und im Blockinnenbereich eins bis fünf Geschosse. Für das Grundstück der ehemaligen Neuapostolischen Kirche werden entsprechend dem Bestand drei Geschosse festgesetzt. Die Bestandshöhe des Gebäudes entspricht jedoch einer 4-5-Geschossigkeit, da deutlich höhere Raumhöhen vorhanden sind.

TOP 10.1.2.
Entkernung von Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-1891/2017)

Nach Aussage eines Baufachmanns darf man in Bayern ohne Genehmigung keine Gebäude entkernen, um sie einem anderen Zweck zuzuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Muss in Niedersachsen/ Hannover für die Entkernung eines Geschäfts, einer Fabrik oder einer Kirche eine Genehmigung beantragt werden, wenn solche Gebäude einem anderen Zweck zugeführt werden sollen, wie z. B. der Schaffung von Wohnungen?
2) Wenn ja, mit welcher Strafe muss ein Bauherr rechnen, wenn er ohne Genehmigung entkernt?

Schriftlich beantwortet

zu 1) In Niedersachsen benötigt man für eine Nutzungsänderung bzw. eine Baumaßnahme (§1 NBauO) in der Regel eine Baugenehmigung. Für eine Nutzungsänderung selbst ist eine Baugenehmigung erforderlich, dies ist unabhängig von der Frage der Entkernung zu betrachten. Gemäß § 60 NBauO sind jedoch einige Baumaßnahmen verfahrensfrei. Im Anhang zu §60 sind diese abschließend aufgeführt. Hierunter fällt i.d.R. auch die „reine“ Entkernung, sofern keine tragenden Elemente beseitigt werden.
zu 2) Gem. §80 NBauO handelt derjenige ordnungswidrig, der aufgrund des Gesetzes ergangenen Verordnungen zuwiderhandelt. Eine Geldbuße kann bis zu 500.000 € betragen.

TOP 10.1.3.
Lokalität "Escape" (Burgstraße Ecke Am Marstall)
(Drucks. Nr. 15-1892/2017)

Laut Angaben einiger Anwohner soll es in letzter Zeit zu zahlreichen Polizeieinsätzen in bzw. vor der Lokalität „Escape“ gekommen sein. Es wird von Lärm durch laute Musik, mitsingende Gäste bzw. lautstarke verbale Auseinandersetzungen berichtet. Auch sollen sich in der Raucherlokalität zu später Stunde noch kleine Kinder aufhalten.Des Weiteren sei durch die aufgestellte Außenbestuhlung die Breite des Gehweges derart eingeschränkt, dass ein Passieren mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl nicht möglich sei. Nur durch das Ausweichen auf die Fahrbahn mit den damit einhergehenden Gefahren (kein abgesenkter Bordstein, Fahrzeug- und Fahrradverkehr) sei ein Passieren möglich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wie viele Einsätze der Polizei/ Ordnungsbehörden gab es in den letzten drei Monaten aus welchem Anlass im Zusammenhang mit der Lokalität „Escape“ und welche Maßnahmen wurden durch die eingesetzten Beamten/ Angestellten getroffen (bitte um tabellarische Auflistung)?
2) Sind seitens der Anwohner bzw. durch die eingesetzten Beamten/ Angestellten von Amts wegen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden? (bitte tabellarische Auflistung mit Tatbestand)
3) Gibt es für die Nutzung des Außenbereichs eine Genehmigung seitens der Stadt und falls ja, was beinhaltet diese genau?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Gem. der Auswertung des Vorgangsverwaltungssystems sowie des Einsatzleitrechners der Lage- und Führungszentrale (LFZ) der Polizeidirektion Hannover gab es im Zeitraum vom 01.04. bis zum 24.07.2017 insgesamt 14 registrierte polizeiliche Einsätze mit Bezug zur Gaststätte „Escape“:
So., 02.04.2017 – 23:38 Uhr Lärmbelästigung durch lautstarke Musik
Do., 06.04.2017 – 00:37 Uhr Ruhestörung
Sa., 06.05.2017 – 22:19 Uhr Lärmbelästigung durch lautstarke Musik
So., 07.05.2017 – 22:30 Uhr Lärmbelästigung durch lautstarke Musik aus der Gaststätte
heraus
So., 28.05.2017 – 00:27 Uhr Ruhestörung durch zu laute Gäste
Sa., 10.06.2017 – 23:35 Uhr Ruhestörung durch laute Musik
So., 11.06.2017 – 04:36 Uhr Ruhestörung durch laute Musik
So., 11.06.2017 – 21:49 Uhr Ruhestörung durch laute Musik und Gegröle
Sa., 24.06.2017 – 23:13 Uhr Laute Musik / Kinder spielen auf der Straße und in der
Raucherkneipe
So., 25.06.2017 – 21:34 Uhr Lautstarke Musik / Gegröle bei offenen Türen und Fenstern
So., 25.06.2017 – 22:25 Uhr Erneut lautstarke Musik / Lärm aus und vor der Kneipe
So., 02.07.2017 – 05:49 Uhr Wechselseitige Körperverletzung mit zwei beteiligten
Personen
Sa., 08.07.2017 – 23:15 Uhr Ruhestörender Lärm / laute Party
Sa., 22.07.2017 – 07:21 Uhr Ruhestörender Lärm durch den Barbetrieb
Darüber hinaus erfolgte am Donnerstag, 20.07.2017, 13:00 Uhr, eine gewerberechtliche Kontrolle der LH Hannover in Begleitung einer Kontaktbeamtin und eines Kontaktbeamten der Polizeiinspektion Mitte. Bei den o.a. polizeilichen Einsätzen erfolgte jeweils eine Gefährderansprache/Ermahnung zur Vermeidung von Lärmbelästigung. Nach persönlicher Rücksprache mit verantwortlich eingesetzten Beamten kann allgemein die Feststellung getroffen werden, dass insbesondere durch Offenhalten der Eingangstüre in der Gaststätte abgespielte Musik außerhalb deutlich wahrgenommen werden kann. Darüber hinaus kommt es offensichtlich auch zu besonderen Lärmemissionen durch sich vor der Gaststätte aufhaltende Gäste.
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung hat in den letzten drei Monaten tagsüber insgesamt zwei gewerbemelderechtliche Kontrollen (am 05. und 20.7.2017) durchgeführt. Es waren keine Maßnahmen erforderlich.
Zu 2) Es liegen aktuell keine Ordnungswidrigkeitenverfahren vor. Falls im Zusammenhang mit Lärm aus der Gaststätte Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen worden wären, müssten diese der Region Hannover vorliegen. Diesbezüglich liegen noch keine Informationen vor. Die Antwort wird nachgereicht.
Zu 3) Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten wurde nach einem Besitzerwechsel zum 09.01.2017 für das Jahr 2017 kein Antrag auf Sondernutzung gestellt. Eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch den derzeitigen Betreiber wurde unterbunden. Letzmalig am 04.08.2017 wurde im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass vor der Lokalität keine Tische und Sitzgelegenheiten platziert sind. Nach Beendigung der Bautätigkeiten im Bereich Burgstraße/Am Marstall wird die Nutzung des öffentlichen Straßenraums unter Berücksichtigung der städtischen Sondernutzungssatzung geprüft.

TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.2.1.
PKW-Zählung Lister Meile/Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-1904/2017)

Im Mai 2017 sind ca. 120.000 Fahrräder über die Zählschleife an der Sedanstraße gefahren.
(Grafik/Lust auf Fahrrad)!



Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund,
1. Gibt es an der Stelle Zählungen weiterer Verkehrsteilnehmer?
2. Wie viele PKW`s wurden dort gezählt?

Schriftlich beantwortet


1. Die Zählung der Radfahrer erfolgt über die automatische Zählstelle für den Radverkehr. Mit dieser werden ausschließlich Fahrräder gezählt.
2. Eine Zählung der anderen Verkehrsarten ist nicht erfolgt.

TOP 10.2.2.
NO2-Messwerte von Greenpeace an Grundschulen im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-1908/2017)

Im April 2017 machte Greenpeace mit einer Luftuntersuchung auf die hohe Belastung der Atemluft vor Grundschulen durch das giftige NO2 aufmerksam (http://www.greenpeace.de/ themen/energiewende/mobilität/dreck-macht-schule). Auch in Hannover waren viele Grundschulen, die durch Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Beide im Bezirk Mitte liegenden Grundschulen, die Johanna-Friesen-Schule und die Grundschule am Goetheplatz, leiden demnach unter giftiger Atemluft, die durch grenzwertüberschreitende Belastungen erreicht wird. An der Johanna-Friesen-Schule wurde demnach im Zeitraum von zwei Wochen eine Durchschnittliche Belastung von 41,3 ìg/m³ gemessen, an der Grundschule am Goetheplatz sogar 42,1 ìg/m³. Da Kinderlungen ganz besonders unter der giftigen Atemluft leiden und sogar das Lungenwachstum gehemmt wird, sowie auch andere Begleiterscheinungen, die das Lernen beeinträchtigen, wahrscheinlich sind, ist hier höchster Handlungsdruck eindeutig. Die im Jahr 2010 veröffentlichten Karten („Luftqualitätsplan Hannover“, Mai 2011), auf der das GAA Hildesheim und das Ingenieurbüro Lohmeyer die Belastung anhand der Messwerte berechneten, zeigten für beide Schulstandorte eine ausdrücklich geringere Belastung auf:
- Johanna-Friesen-Schule 19-32 ìg/m³ (GAA) bzw. <=28 ìg/m³ (Lohmeyer)
- Grundschule am Goetheplatz 37-40 ìg/m³ (GAA) bzw. <=36 ìg/m³ (Lohmeyer)
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie schätzt die Stadt Hannover die Messungen von Greenpeace ein und wurden diese aufgrund der Diskrepanz zu den vorhandenen Berechnungen anschließend durch eigene Messungen (mit welchem Ergebnis) verifiziert?
2. Zeigen die Messergebnisse von Greenpeace auf, dass die Belastungs-Berechnungen von 2010/2011 evtl. zu niedrig angesetzt waren, da die gemessenen Belastungen an den Grundschulen im Jahr 2017 (2015 sollte nach Prognose des Luftqualitätsplanes in Mitte keinerlei Grenzwertüberschreitung mehr existieren!) sogar deutlich höhere Werte erreicht?
3. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der LHH die Grenzwertüberschreitung auf die Gesundheit und die Lernfähigkeit der Kinder, die ja den halben Tag in der extrem stark belasteten Umgebung verbringen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Die Umweltorganisation Greenpeace hat im Februar 2017 in mehreren deutschen Städten an Straßen vor Grundschulen Messungen durchführen lassen, um die dortige Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zu ermitteln. Dazu wurden über einen Zeitraum von zwei Wochen sogenannte Passivsammler an Laternen- und Schildmasten eingesetzt. An zwei Grundschulen im Stadtbezirk Mitte wurden Messwerte von etwas mehr als 40 µg/m³ ermittelt. Da der Grenzwert für Stickstoffdioxid 40 µg/m³ für das Jahresmittel beträgt, schloss Greenpeace aus dem Messwert, dass der Grenzwert vor diesen Schulen deutlich überschritten wird.
Diese Schlussfolgerung ist jedoch nicht zutreffend!
In Niedersachsen ist die Erhebung von Luftgütedaten Aufgabe der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, die u. a. das „Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) betreut. Die fachliche Kompetenz der Zentralen Unterstützungsstelle wird fortlaufend durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH („Beglaubigungsstelle“) überwacht.
Die Überwachung der Luftqualität in Hannover erfolgt mit Hilfe von Messcontainern auf dem Lindener Berg (für die Messung der Hintergrundbelastung) und direkt am Straßenrand der Göttinger Straße (für die verkehrsbedingte Belastung). Zusätzlich nutzt die Zentrale Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe sogenannte NO2-Passivsammler (wie sie auch von Greenpeace verwendet wurden) zur Ermittlung der Stickstoffdioxidbelastung in einigen Hauptverkehrsstraßen. Dabei werden die Sammler in der Regel jeweils für etwa 14 Tage an einem Laternenpfahl am Straßenrand aufgehängt. Anschließend erfolgt die Analyse im Labor mittels Photometrie. Der entfernte Sammler wird durch einen neuen ersetzt, der ebenfalls wieder für 14 Tage der Straßenluft ausgesetzt und anschließend im Labor analysiert wird und so weiter. Letztlich erhält die Zentrale Unterstützungsstelle 24 Einzelwerte, aus denen der Jahresmittelwert berechnet wird. Dieser Jahresmittelwert zeigt eine gute Übereinstimmung mit den an den offiziellen Messstellen (den Messcontainern) ermittelten Jahresmittelwerten. Die einzelnen 14-Tageswerte der Passivsammler zeigen große Schwankungen. Die Passivsammler in der Marienstraße zeigten beispielsweise für den Zeitraum 29.9. – 19.10.2016 einen Messwert von nur 39,9 µg/m³, für den Zeitraum 18.8. – 29.8.2016 dagegen 62,7 µg/m³. Der Jahresmittelwert 2016 liegt in der Marienstraße bei 52 µg/m³.
Das bedeutet, dass nur die Jahresmittelwerte eine gute Übereinstimmung mit den Daten der offiziellen Messstellen zeigen. Die Greenpeace-Messwerte, die einmalig über einen Zeitraum von 14 Tagen ermittelt wurden, können nichts darüber aussagen, ob vor den jeweiligen Grundschulen der NO2-Jahresmittelwert tatsächlich überschritten wird!
Vergleicht man die Verkehrsmengen in der Göttinger Straße (Standort des Messcontainers), in der der NO2-Jahresmittelwert 2016 mit 48 µg/m³ überschritten wurde, mit denen der Friesenstraße und der Goethestraße, ist eine Überschreitung des Grenzwertes im Bereich der Grundschulen Johanna-Friesen-Straße und Grundschule am Goetheplatz unwahrscheinlich. Während die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) in der Göttinger Straße 33.600 Kraftfahrzeuge pro Tag beträgt, fahren in der Friesenstraße (in Höhe der Schule) nur 4.900 Kfz pro Tag und am Goetheplatz nur 5.900 Kfz/Tag. Zudem beziehen sich die Kfz-Zahlen der Goethestraße auf den Kreisverkehr am Goetheplatz und nicht auf die Stichstraße, die zur Grundschule führt.
Weitere Messungen, die mittels NO2-Passivsammler durch das GAA Hildesheim über den Zeitraum von mindestens einem Jahr durchgeführt werden müssten, sind daher aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erforderlich.
Zu 2. Wie unter 1.) beschrieben, können von dem jeweils einen Messwert für einen 14-tägigen Zeitraum, wie von Greenpeace erhoben, keine Rückschlüsse auf die NO2-Jahresmittelwerte für die genannten Straßen gezogen werden. Ebenso wenig sind Vergleiche der Greenpeace-Messwerte mit den Modellrechnungen des GAA oder des Büro Lohmeyer zulässig.
Zu 3. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass der NO2-Jahresmittelgrenzwert in den Straßen, an denen sich die beiden genannten Schulen befinden, nicht überschritten wird (vgl. Antwort zu Frage 1).
Die Frage, welche Auswirkungen hohe NO2-Belastungen auf die Gesundheit und Lernfähigkeit von Kindern haben, wurde an die zuständige Fachstelle, die Gesundheitsbehörde der Region Hannover, zur Beantwortung weitergeleitet. Sobald eine Antwort vorliegt, wird diese dem Stadtbezirksrat Mitte übersandt werden.

TOP 10.2.3.
Gesundheitsschädliche Atemluft im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1912/2017)

Mit dem „Luftqualitätsplan Hannover“ vom 30.5.2011 veröffentlichte die LHH die flächendeckende Beurteilung der Luftqualität im Stadtgebiet, basierend auf Messungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim (GAA HI) an der vorhandenen Verkehrsmessstation an der Göttinger Straße, der Hintergrundmessstation auf dem Lindener Berg1 sowie modellhaften Berechnungen der Luftschadstoffkonzentrationen durch das GAA und ein Ingenieurbüro. In dem Dokument gibt die LHH einschränkend zu bedenken, dass Berechnungen von Luftschadstoffkonzentrationen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind und für die Berechnung des NO2–Jahresdurchschnittswertes eine Abweichung von 30 % zulässig sei. Den Berechnungen zufolge sind Straßenzüge mit einer Länge von 11 bzw. 14km von Überschreitungen des NO2-Grenzwertes (40 ìg/m³ im Jahresmittel) betroffen. Dadurch wären ca. 5.200 Bürgerinnen und Bürger von der giftigen NOx-Konzentration betroffen. In dem Dokument sind zudem zwei Karten veröffentlicht, die eine straßengenaue Verortung der berechneten Grenzwertüberschreitungen zulassen. Demzufolge sind 2010 nach Berechnungen des GAA im Bezirk Mitte mindestens an folgenden Straßen(-zügen) gesundheitsgefährdende Grenzwertüberschreitungen anzunehmen gewesen:
- Wedekindstraße/Bödekerstraße, Celler Straße, Arndtstraße, Schloßwender Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Marienstraße und Friedrichswall
Nach den pessimistischeren Berechnungen des Ingenieurbüros wären sogar wesentlich mehr Straßen(-Züge) betroffen gewesen, nämlich zusätzlich mindestens:
- Hamburger Allee, Berliner Allee, Hohenzollernstraße, Prinzenstraße, Willy-Brandt-Allee, Otto-Brenner-Straße, Herschelstraße, Goethestraße, Leibnizufer, Brühlstraße, Königsworther Straße
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund: !
1. Wurden die, nach eigenen Aussagen der Stadt sehr schwer verlässlich anzustellenden, Berechnungen durch aktive oder passive Luftuntersuchungen verifiziert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Wie viele Menschen sind den Berechnungen (bitte für die Berechnungen von GAA und Ingenieurbüro Lohmeyer getrennt und je nach Straßenzügen angeben!) zufolge in Mitte von der giftigen NOx-Belastung betroffen, wie viele davon sind Kinder?
3. Liegen der Stadt Hannover aktuellere Daten zur NOx-Belastung als die stadtweiten Berechnungen für das Jahr 2010 vor und wenn ja, wie verhalten sich die aktuelleren Werte zu den damaligen Annahmen und den damaligen Prognosen (kaum noch NOx-Überschreitungen in Hannover ab 2015)?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Die für die Lufthygienische Überwachung in Niedersachsen zuständige Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim hat seit 2011 weiterhin kontinuierliche Messungen an den beiden Luftgütemess­stationen (Göttinger Straße und Lindener Berg) durchgeführt. Zusätzlich wurden an weiteren fünf Hauptverkehrsstraßen sog. Passivsammlermessungen zur Ermittlung der Stickstoffdioxid(NO2)-Belastung vorgenommen. Diese zusätzlichen Messstandorte befinden sich in der Bornumer Straße (Messungen seit September 2010), Friedrich-Ebert-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Marienstraße, Podbielskistraße und Vahrenwalder Straße (Messbeginn jeweils Januar 2011). In der Podbielskistraße und in der Kurt-Schumacher-Straße wurden die NO2-Messungen 2012 bzw. 2016 eingestellt, nachdem die Messwerte eine Unterschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes zeigten.
Die Messergebnisse ergeben folgendes Bild:
Während die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an der Hintergrundstation auf dem Lindener Berg in den letzten Jahren deutlich unter dem Grenzwert lagen, überschreitet der NO2-Jahresmittelwert an der Verkehrsstation in der Göttinger Straße den Grenzwert deutlich (2015: 49 µg/m³; 2016: 48 µg/m³). Auch in anderen Hauptverkehrsstraßen zeigen die mit Passivsammlern erhobenen Daten Jahresmittelwerte, die über dem Grenzwert liegen. Der höchste Jahresmittelwert wurde 2016 mit 55 µg/m³ in der Friedrich-Ebert-Straße gemessen. In der Kurt-Schumacher-Straße wird der NO2-Grenzwert seit 2015 eingehalten.
Zu 2. Diese Frage kann nicht kurzfristig beantwortet werden. Zunächst müssten die einzelnen Baublöcke/Hausreihen der laut Modellrechnungen des GAA Hildesheim und des Büro Lohmeyer von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitte selektiert und anschließend die Bewohnerzahlen nach Altersstruktur beim Bereich Wahlen und Statistik abgefragt werden. Nach Zustellung und Auswertung der Daten könnte die Antwort zu Frage 2 dann dem Stadtbezirksrat Mitte nachgeliefert werden.
Die Erstellung dieser Daten ist sehr zeit- und arbeitsaufwändig, das Ergebnis nach Ansicht der Verwaltung wenig nutzbringend. Die Grenzwerte müssen in allen Straßen unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Menschen eingehalten und entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Wir bitten daher um Verständnis von Seiten des Stadtbezirksrats Mitte, dass die sehr aufwändige Recherche nicht durchgeführt wird.
Zu 3. Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, liegen der Stadtverwaltung aktuelle Daten der NO2-Messstellen vor. Die im Luftqualitätsplan 2011 getroffene Prognose zur Stickstoffdioxid-Belastung ist nicht eingetroffen.
Begründung:
Hauptverursacher der NO2-Belastung in den von der Grenzwertüberschreitung betroffenen Straßen sind die Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs. Nach Angaben des Umweltbundesamtes trägt der Verkehr zu mehr als 60 Prozent zur lokalen Belastung bei. Bezogen auf Stickstoffoxide (NOX) beträgt der konkrete Anteil der Kraftfahrzeuge an der Gesamtbelastung in der Friedrich-Ebert-Straße sogar 74 Prozent. 97 Prozent dieser Zusatzbelastung durch Kraftfahrzeuge wird von Dieselfahrzeugen verursacht. Damit sind die Dieselfahrzeuge für die Nichteinhaltung des NO2-Grenzwertes in den Hauptverkehrsstraßen von entscheidender Bedeutung.
Im Zuge der Diskussion über den Automobilabgasskandal wurde bekannt, dass die tatsächlichen Emissionen der Diesel-Pkw deutlich über den Grenzwerten liegen, die auf Basis des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf dem Rollenprüfstand für die Typzulassung ermittelt werden. Das bedeutet, dass viele Diesel-Pkw die Grenzwerte derzeit nur unter Laborbedingungen einhalten. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße liegen die Stickstoffdioxidemissionen bei vielen Typen weit über den Grenzwerten. So überschreitet ein Euro 4-Diesel-Pkw den gesetzlichen Grenzwert, der mit jeder neuen Euro-Norm verschärft wurde, im Mittel um mehr als das Dreifache, ein Euro 5-Diesel-Pkw fast um das Viereinhalbfache und ein Euro 6-Diesel-Pkw um das Siebenfache. Mit einer mittleren NOX-Emission von 560 mg/km erreicht der durchschnittliche Euro 6-Diesel-Pkw im Realbetrieb damit noch nicht einmal den Grenzwert der Euro 3-Norm (500 mg/km). Im Vergleich zum Benzin-Pkw sind die NOX-Emissionen des Diesel-Pkws bei der Euro 6-Norm im Mittel fast zehnmal höher.
Aufgrund dieser Umstände ist die im Luftqualitätsplan 2011 erwartete Abnahme der Realemissionen durch die Einführung höherer Euro-Abgasstufen nicht eingetreten. Der Rückgang der Kfz-Emissionen durch die Flottenmodernisierung war aber die Voraussetzung dafür, dass die im Luftreinhalte-Aktionsplan 2007 und im Luftqualitätsplan 2011 vom Rat der Stadt Hannover verabschiedeten Maßnahmen zu einer Einhaltung des NO2-Grenzwertes in den Hauptverkehrsstraßen führen. Da der prognostizierte Rückgang der Stickstoffoxid-Emissionen nicht eingetreten ist, kommt es trotz umgesetzter Luftreinhaltemaßnahmen in Hannover weiterhin zu Überschreitungen des Grenzwertes.
Des Weiteren wird die Luftreinhaltung in den Städten durch die Zunahme der Kraftfahrzeuge und insbesondere durch die Zunahme der Zahl der Dieselfahrzeuge erschwert. Die Anzahl der in der Landeshauptstadt Hannover zugelassenen Fahrzeuge hat sich im Zeitraum von 2008 bis 2016 um mehr als 22.000 Kfz erhöht, das entspricht einem Anstieg von fast 11 Prozent. Mittlerweile ist jeder zweite der neu zugelassenen Pkw ein Dieselfahrzeug. So hat sich der Anteil der Dieselfahrzeuge an der Kfz-Flotte in der Region Hannover in den letzten zehn Jahren von rund 22 Prozent (2006) auf rund 31 Prozent (2016) erhöht.



TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen
(Drucks. Nr. 15-1930/2017)

In den letzten Jahren hat es u.a. im Stadtbezirk Mitte zahlreiche Bauvorhaben und Baumaßnahmen gegeben, die den Stadtbezirk nachhaltig prägen. Häufig sind Gegenstand der in diesem Zusammenhang stattfindenden Bauverwaltungsverfahren auch Baurechtsänderungen, die den jeweiligen Eigentümern bzw. Berechtigten das Recht einräumen, das Bauvorhaben entsprechend ihres Investitionsbegehrens zu verwirklichen.
Für die maßgeblichen Gremien, durch die die Drucksachen dann laufen und zur Abstimmung stehen (Bezirksräte zur Anhörung, Rat) ist es in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, dass die Drucksachen ausführliche Informationen darüber enthalten, welchen Wertzuwachs die Baurechtsänderung für die Eigentümer bzw. Berechtigten bedeuten.
In der Vergangenheit wurden die politischen Gremien über die Frage der konkreten Werterhöhung weder im Hinblick auf die Baurechtsänderung beim Brederohochhaus (Erlaubnis zur Schaffung von Wohnraum für 110 Wohneinheiten), noch beim Hotelbau Andreas-Hermes-Platz (Erhöhung der zulässigen Geschosszahl um 7 Stockwerke) noch in anderen Fällen (Sodenstraße, Ohestraße uva.) informiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Warum werden diese wichtigen Informationen, die für die Frage der Zumutbarkeit von Bedingungen und Auflagen entscheidend ist, den politischen Gremien auch auf Nachfrage hin nicht erteilt?
2. Ab wann werden diese Informationen automatisch und unaufgefordert zum festen Bestandteil jeder Drucksache, die Baurechtsangelegenheiten betrifft und den politischen Gremien vorgelegt wird?
3. Inwiefern ist in der Vergangenheit von Seiten der jeweiligen Vorhabenträger der Wunsch an die Landeshauptstadt herangetragen worden, die Werterhöhungen bei Baurechtsänderungen nicht zu veröffentlichen?
Die Antwort wird nachgereicht

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 10.4.1.
Namensgebende Persönlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1772/2017)
Mit der Tischvorlage für die Geschäftsordnungskommission des Rates hat der Beirat „Namengebende Persönlichkeiten“ am 1.10.2015 über seine Arbeit ein Teilergebnis veröffentlicht.
Danach wurden von Dezember bis 2013 bis September 2015 in 13 Sitzungen 463 namensgebende Persönlichkeiten überprüft.
Ein Bericht über die noch zu bearbeitenden etwa 34 Namen steht noch aus.
Mit den Drucksachen 15-1541/2016 F1 und 15-2115/2016 F1 wurde gesagt, dass
die Ergebnisse des Beirates Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten werden zu gegebener Zeit (aus damaliger Einschätzung im Frühjahr 2017) übermittelt werden.
Wenn Straßenumbenennungen angedacht werden, kommt es fast regelhaft zu Widerstand aus der Bevölkerung, besonders dann, wenn es sich um bisher geehrte Persönlichkeiten handelt, deren Handeln erst nach dem heutigen Zeitgeist kritisch zu bewerten ist. Der Ärger richtig sich gegen die Parteien, die eine Umbenennung betreiben.
Nun behaupten böse Zungen, dass die Ergebnisse absichtlich zurückgehalten werden, um nicht die Bundes- und Landtagswahlen für diese Parteien negativ zu beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Wann ist mit Ergebnissen für die Straßennamen des Bezirks Mitte zu rechnen?
Welche Gründe gibt es für Verzögerungen?

Schriftlich beantwortet

Die Ergebnisse des Beirates Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten werden voraussichtlich Ende 2017 Anfang 2018 vorliegen. Die ursprüngliche Einschätzung ,,Fertigstellung im Frühjahr 2017" ist aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und personeller Engpässe nicht haltbar; die Projektlaufzeit wurde daher vor einiger Zeit verlängert. Die zeitlich aufwändige und intensive Beratung der konkreten Einzelfälle ist im Beirat noch nicht abgeschlossen. Der Beirat hat sich selbst verpflichtet, keinen Beratungsverlauf zu kommunizieren. Dies gilt nicht nur für Straßen im Stadtbezirk Mitte, sondern stadtweit. Sobald die Beratungen im Beirat abgeschlossen sind werden die Ergebnisse dem Oberbürgermeister und der Geschäftsordnungskommission übermittelt, die über die Hinzuziehung der Stadtbezirksräte entscheidet.

TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils von Protokollen
Bezirksratsherr Hübner fragte nach dem Protokoll bezüglich der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Stadtbezirksrates Mitte am 8.06.2017.

Frau Stricks antwortete, dass das Protokoll noch nicht erstellt sei. Die Zuständigkeit dafür liege im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.

TOP 11.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.05.2017

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 11.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.06.2017
Bezirksratsherr Hoffmann wies auf das verkehrte Datum hin.

Frau Stricks sagte eine Änderung zu.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 21:45 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin