Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.06.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.06.2017)
Protokoll (erschienen am 11.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 21.08.2017

PROTOKOLL

7. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 8. Juni 2017,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.43 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Banihashem) (SPD)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
(Bezirksratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Rühmeier) (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Weinmann) (Die Partei)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter)
(Ratsherr Bindert)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian)
(Ratsfrau Ranke-Heck)

Verwaltung:
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagerin
Frau Müller Bezirksratsbetreuung
Frau Topcu Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Frau Heuser Schiedsfrau

Presse:
Herr Lippelt Maschseebote
Frau Otto Wochenblatt
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. E N T S C H E I D U N G E N

2.1. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitglieds
im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1317/2017)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Vorstellung der neuen Schiedsfrau im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

6. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung-

7. A N F R A G E N

7.1. Gemeinsam von SPD Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke

7.1.1. Engpass am Bürgersteig in der Helenenstraße
(Drucks. Nr. 15-1395/2017)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Entwicklung des Wohnungsbaus im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1315/2017)

7.2.2. Barrierefreies Überqueren einer Straße
(Drucks. Nr. 15-1340/2017)

7.2.3. Einzelhandel in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1341/2017)

7.3.2. Stopp der Ladenräumung!
Wohnqualität braucht Einzelhandel vor Ort
(Drucks. Nr. 15-1402/2017)

8.4.4. EDEKA Wucherpfennig muss in Döhren bleiben!
(Drucks. Nr. 15-1406/2017)

7.2.4. Geschwindigkeiten und Verkehrslärm in der Trogstrecke der Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1348/2017)

7.2.5. Freigabe des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße zur öffentlichen Nutzung
(Drucks. Nr. 15-1349/2017)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Videoüberwachung des öffentlichen Raums
(Drucks. Nr. 15-1400/2017)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Förderbedarf der Kinder im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
bei der Anmeldung zur Grundschule
(Drucks. Nr. 15-1407/2017)

7.4.2. Geschwindigkeitskontrollen in der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1409/2017)

7.4.3. Sicherung des Schulwegs am Fußgängerüberweg Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1430/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung:

8.1.1. Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0967/2017)

8.1.1.1. Zusatzantrag zur Drucksache 15-0967/2017
(Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße)
(Drucks. Nr. 15-1433/2017)

8.2. Vorfahrt Radverkehr: Wiener Straße soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-0971/2017)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Bewirtschaftung des Freizeitheims Döhren
(Drucks. Nr. 15-1316/2017)

8.3.2. Schluss mit der Schlaglochsuche - Deckensanierung der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1344/2017)

8.3.2.1. Schluss mit der Schlaglochsuche - Deckensanierung der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1344/2017 N1)

8.3.3. Rote Radwegefurt an der Einmündung der Borriesstraße in die Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1387/2017)

8.3.4. Rote Radwegefurt Einmündung Elsenborner Straße / Peiner Str.
(Drucks. Nr. 15-1388/2017)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.4.1. Sicher zur Bushaltestelle
(Drucks. Nr. 15-1403/2017)

8.4.2. Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29
(Drucks. Nr. 15-1404/2017)

8.4.2.1. Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29
(Drucks. Nr. 15-1404/2017 N1)

8.4.3. Müll auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-1405/2017)

8.4.3.1. Müll auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-1405/2017 N1)

8.5. der CDU-Fraktion

8.5.1. Verbesserung der Ampelschaltung Emmy-Noether-Allee /
Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-1431/2017)

8.5.2. Provisorische Haltestelle der Buslinie 134,
Peiner Straße / Ecke Wülfeler Bruch
(Drucks. Nr. 15-1432/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Bewilligung einer Zuwendung an das Bürgerbüro Stadtentwicklung für das Projekt "Audio-StadtRadtouren"
(Drucks. Nr. 15-1435/2017)

10. INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

10.1. Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates am 15.5.2017

10.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1436/2017)

10.2.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1436/2017 N1)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017
öffentlicher Teil

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. April 2017
öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Sie erinnerte an die Verdienste der verstorbenen Rats-und Bezirksratsfrau Hannelore Kunze.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Es wurde beschlossen, die TOPs 7.2.3. und 7.3.2. nacheinander zu behandeln und anschließend über den Antrag TOP 8.4.4. zu beschließen.
TOP 12 und 15 (im nichtöffentlichen Teil) wurden abgesetzt, da das Protokoll noch nicht vorlag.
Ebenso wurden TOP 6 und TOP 13 abgesetzt.
TOP 8.2. wurde zurückgezogen.

TOP 2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 2.1.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitglieds
im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

(Drucks. Nr. 15-1317/2017)

Der Sitzverlust von Herrn Banihashem wurde festgestellt.

Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Ali Abdullah Banihashem die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Frau Dr. Schröder stellt sich kurz dem Bezirksrat vor und wurde als neues Mitglied verpflichtet.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Bürger bedauerte das Ladensterben in Döhren (Wucherpfennig, Eikemeier) und den Schandfleck des Buchladens an der Fiedeler Straße.

Frau Kellner antwortete, dass es wegen EDEKA gleich zwei Anfragen und einen Antrag gebe. Herr Eikemeier habe keinen Nachfolger gefunden und beim Buchladen gab es keine Einigung über die Miete.

Frau Topcu sagte, dass die Verwaltung keine Möglichkeiten habe und verwies auf die zwei Anfragen in dieser Sitzung.

Herr Rinker ergänzte, dass es auch einen Antrag zu dem Buchladen gab, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und das Anliegen berechtigt sei.

Frau Topcu sagte, dass der Kontakt mit dem Eigentümer schwierig sei solange keine öffentliche Gefahr bestehe. Bauordnungsrechtlich könne die Verwaltung erst einschreiten, wenn z.B. Steine herunterfallen würden. Wegen der Leerstände verwies sie auf das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das zur Zeit erarbeitet werde und ähnliche Erfahrungen in anderen Städten und Stadtteilen

Frau Jakob nannte den Holländischen Pavillon, der ebenfalls ein Schandfleck im Stadtbezirk sei und der Eigentümer nicht gezwungen werden könne, den Zustand zu ändern.

durchgeführt von 18.15-18.20 Uhr


TOP 5.
Vorstellung der neuen Schiedsfrau im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Frau Heuser stellte sich als neue Schiedsfrau im Stadtbezirk vor.

Es gab bisher 6 Fälle, wovon zwei erfolgreich gelöst werden konnten. Es ging vorrangig um Nachbarschaftsrecht,aber auch um einen strafrechtlichen Fall.

Herr Rinker fragte, ob die Fälle bisher in einer Sitzung gelöst werden konnten. Frau Heuser bejahte dies.

Frau Kellner fragte wegen der entstehenden Kosten und wie man Frau Heuser finden könne.

Frau Heuser antwortet, dass ein Kostenvorschuss von 50,- € zu leisten sei. Die Kosten lagen bisher bei 25-35 € . Informationen zu den Sprechzeiten finde man im Internet und bei den Schiedsämtern.

Frau Kellner dankte für die Informationen und wünschte alles Gute für diese Aufgabe.


TOP 6.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung-

Abgesetzt


TOP 7.
A N F R A G E N
TOP 7.1.
Gemeinsam von SPD Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke

TOP 7.1.1.
Engpass am Bürgersteig in der Helenenstraße
(Drucks. Nr. 15-1395/2017)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Der ehemalige Spielplatz zwischen Helenenstraße, Geyerstraße, Fiedelerstraße und historischen alten Döhrener Friedhof wurde zu einer parkähnlichen Fläche umgebaut. Bepflanzungen wurden dabei mit einer Art rostigen Eisenverkleidung versehen. Eine derartige Anlage reicht weit in den Fußweg auf der Südseite der Helenenstraße hinein (siehe Foto) und ist insbesondere bei Dunkelheit schwer erkennbar und in Eisenausführung sehr verletzungsträchtig.

Wir fragen die Verwaltung:
1.) Weshalb ist diese Bepflanzung soweit in den Fußwegbereich gebaut worden?
2.) Kann der „Pflanzkasten“ etwas in südlicher Richtung zurück versetzt werden, damit der Bürgersteig hier wieder in voller Breite genutzt werden kann?
3.) Ist es möglich die Umrandung aus einem anderen Material zu erstellen?
Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1.) Um den vorhandenen Bäumen einen ausreichend großen Wurzelbereich zur Verfügung zu stellen, wurden die zwei Pflanzbeete so groß wie möglich und dadurch etwas in den Gehwegbereich hinein gebaut. Dementsprechend weist der Gehweg an diesen zwei kurzen Engpässen eine Breite von nur etwa 1,10 m auf. Seit der Fertigstellung in 2011 sind uns keine Unfälle oder Verletzungen in diesem Bereich gemeldet worden.

Zu 2.) Ein Versetzen des gesamten Pflanzbeetes ist aufgrund der Bauweise nicht möglich. Eine Anpassung der Stahleinfassung in diesem Bereich stellt eine vergleichsweise aufwändige und kostenintensive Lösung dar. Ein Erhalt der Bäume wäre dann schwierig.

Zu 3.) Ein Austausch des Einfassungsmaterials ist nicht möglich. Die beiden Pflanzbeete müssten komplett abgerissen und neu gebaut werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch andere Materialien im Laufe der Zeit durch natürliche Witterungseinflüsse nachdunkeln.

Frau Jakob sagte, dass die Verwaltung bei der Begehung dabei war.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Entwicklung des Wohnungsbaus im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1315/2017)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Die Zahl der EinwohnerInnen des Stadtbezirks ist in den letzten Jahren gewachsen. Gleichzeitig verschärft sich die Wohnsituation durch steigende Baupreise und steigende Mieten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Welche Zuwachsraten bei der EinwohnerInnenzahl des Stadtbezirks Döhren Wülfel werden für die nächsten fünf Jahre prognostiziert?
2) Welche Baugebiete werden im Stadtbezirk in den kommenden fünf Jahren für den Wohnungsbau ausgewiesen und wie viele Wohneinheiten sind darauf insgesamt geplant?
3) Wie viele Wohneinheiten an Sozial- und Belegrechtswohnungen sollen in den nächsten fünf Jahren im Stadtbezirk neu errichtet werden?
Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1:
Der Stadtbezirk Döhren/Wülfel weist, wie die Landeshauptstadt Hannover insgesamt, in den letzten Jahren eine überwiegend steigende Bevölkerungszahl auf. Rückblickend auf die letzten zwanzig Jahre war die Entwicklung in Fünfjahresschritten wie folgt:
1997 bis 2001 minus 3,9 Prozent negativ (LHH: -1,4 Prozent)
2002 bis 2006 plus 1,4 Prozent positiv (LHH: +0,1 Prozent)
2007 bis 2011 minus 0,1 Prozent leicht negativ (LHH: +1,5 Prozent)
2012 bis 2016 plus 3,2 Prozent positiv (LHH: +4,9 Prozent)
Anders als in Hannover insgesamt, war die Entwicklung im letzten Jahr 2016 in Döhren/Wülfel mit minus 0,9 Prozent (-323 Personen absolut) negativ und lag am Jahresende bei 34.419 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Hauptwohnsitz.
Die offizielle Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Hannover 2014 bis 2025/2030 (Info-DS 2009/2014, Schriften zur Stadtentwicklung Band 120) nimmt für die folgenden fünf Jahre 2017 bis 2021 ein weiteres Bevölkerungswachstum an, das in allen fünf Jahren sowohl im Stadtbezirk Döhren/Wülfel als auch in der Landeshauptstadt Hannover gesamt positiv ist, sich aber jedes Jahr tendenziell abschwächt. Für den Gesamtzeitraum wird bis Ende 2021 ein Wachstum in Döhren/Wülfel um 1,3 Prozent, in der Landeshauptstadt Hannover um 1,5 Prozent angenommen.

Zu 2 und 3 :
Das Größte in den nächsten Jahren zu entwickelnde Wohngebiet im Stadtbezirk ist das Vitalquartier Annastift mit ca. 380 Wohneinheiten. Davon sollen 40 Wohneinheiten geförderter Wohnungsbau sein.
Ein Investor möchte auf dem Gelände des ehemaligen Finanzgerichtes an der Peiner Straße ein Wohngebäude mit etwa 80 Wohnungen errichten.
Die GBH errichtet 42 Wohnungen im Zuge der Nachverdichtung auf eigenen Grundstücken in Mittelfeld. Davon sollen 19 Wohneinheiten gefördert werden.
Weitere Wohnstandorte für den Stadtbezirk Döhren- Wülfel werden geprüft.


Frau Jakob bezog sich darauf, dass weitere Standorte geprüft werden sollen und verwies auf den Bericht im Stadtanzeiger für Mittelfeld und Döhren. In Mittelfeld sollte auf eine gute Durchmischung geachtet werden und keine weiteren Belegrechtswohnungen entstehen.

Frau Topcu ging darauf ein, dass in Mittelfeld jetzt das Vitalquartier Annastift entstehe. Weitere Freiflächen gebe es nicht. Die Spittastraße werde entwickelt. In Mittelfeld und Döhren gebe es lediglich private Flächen. Man müsse die Qualität der Flächen und alle Belange berücksichtigen im Sinne einer städtische Qualität und wo es passe. Es gebe wenig Nachverdichtungsfläche. Eine Verdichtung soll nicht zum Nachteil der Bestandssituation führen.

TOP 7.2.2.
Barrierefreies Überqueren einer Straße
(Drucks. Nr. 15-1340/2017)
Frau Dr. Schröder stellte die Anfrage.

Die Richartzstraße in Döhren ist auf der Südseite der Einmündung der Donaustraße aufgepflastert. Dies ermöglicht grundsätzlich mobilitätseingeschränkten Menschen ein problemloses Überqueren der Straße. Nur leider nicht an dieser Stelle. Denn auf der Westseite befindet sich der höhengleiche Übergang genau gegenüber einer Baumscheibe. Zwischen dem hohen Bordstein und eben jener Baumscheibe ist nur ein schmaler Durchgang, der jedenfalls mit einem Rollator oder gar Rollstuhl nicht passiert werden kann (siehe Foto).

Wir fragen daher die Verwaltung:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um hier
– möglichst ohne den Baum zu schädigen -
die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern?


Frau Müller antwortete wie folgt:
Neben den Bäumen an der Aufpflasterung in der Richartzstraße zur Einmündung in die Donaustraße, steht aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich ausreichend Fläche zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung.

Die Verwaltung wird im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation überprüfen, ob es möglich ist, ohne die vorhandenen Bäume zu schädigen, die Baumscheiben so zu gestalten, dass die Fußgänger mehr Aufstellfläche erhalten.

TOP 7.2.3.
Einzelhandel in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1341/2017)

Herr Schade brachte die Anfrage ein.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung soll die Immobilie mit dem Edeka-Markt in der Borgentrickstraße einen neuen Eigentümer gefunden haben. Dieser Investor soll planen, statt eines Einzelhandelsgeschäftes auch im Erdgeschoss Wohnungen zu schaffen.

Grundsätzlich ist die Erweiterung des Angebotes auf dem Wohnungsmarkt im Stadtteil zu begrüßen. Allerdings hängt die Wohnqualität auch von einem ortsnahen, auch für ältere Menschen noch fußläufig zu erreichenden Infrastruktur ab. Für Alt-Döhren hat der Nahversorger in der Borgentrickstraße diese Funktion übernommen. Die nächstgelegenen Nahversorger in der Landwehrstraße und an der Hildesheimer Straße sind erheblich weiter entfernt. Für nicht mehr so mobile Menschen bedeutet dies eine zusätzliche Belastung.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung bekannt, ob diese Informationen zutreffend sind?
2.) Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es für den Bereich von Alt-Döhren, um den Bestand von Einzelhandel im Erdgeschoss von Gebäuden rechtlich festzuschreiben und abzusichern?
Frau Topcu antwortete wie folgt:

Zu 1: Der Verwaltung ist durch Anfragen bei dem Betreiber die Schließung der Filiale zum 30.09.2017 mitgeteilt worden. Der neue Eigentümer und die Betreiber konnten sich über eine Verlängerung des Mietverhältnisses nicht einig werden.

Zu 2: Neue und größere Standorte für Lebensmittel sind in den dicht bebauten Blöcken in Döhren nur schwer zu finden. Mit dem Nahversorgungskonzept soll das zukünftige Vorgehen in diesem Bereich, besonders in gewachsenen Stadtstrukturen, genauer untersucht werden.
Herr Schade sagte, dass die Frage 2 nicht beantwortete wurde.

Frau Topcu ging auf die Strukturen ein. Es könne nicht in das Eigentum eingegriffen werden und z.B. festgeschrieben werden, dass im Erdgeschoss Läden vorgehalten werden müssen. Der Einzelhandel, EDEKA und andere haben inzwischen andere Standards wie rollstuhlgerechte Regale. Auch LIDL brauche ebenfalls mehr Flächen. Im neuen Nahversorgungskonzept werde geprüft, welche Möglichkeiten es gebe. Eine Festschreibung von Einzelhandel statt Vorgärten sei planungsrechtlich nicht möglich.

Frau Jakob fragte, ob der Mietvertrag gemäß der Anfrage verlängert werden kann.

Herr Schade fragte, ob dort, wo jetzt Einzelhandel sei, dies im Bebauungsplan festgeschrieben werden könne.

Frau Topcu verneinte dies.

Herr Seela fragte, wie der Bebauungsplan jetzt aussehe.

Frau Topcu sagte, es gebe keinen Bebauungsplan. Sie verwies auf § 34 BauGB mit Bebauung nach vorhandener Struktur.

TOP 7.3.2.
Stopp der Ladenräumung!
Wohnqualität braucht Einzelhandel vor Ort

(Drucks. Nr. 15-1402/2017)

Herr Rinker stellte die Anfrage.

Die Zahl der Schließung von z.T. traditionsreichen Einzelhandelsläden in Döhren nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Nach der schon länger zurückliegenden Aufgabe von „arte p“ (Buchladen) und „Rössel – natürlich chic“ (Modehaus) hat vor wenigen Tagen Fa. „Eikemeier“ (Fleischerei & Feinkost) ihren Traditionsbetrieb geschlossen. Ihm folgt in wenigen Wochen „Edeka“ (Lebensmittel), der als Nahversorger mitten im Viertel eine wichtige Funktion gerade für Menschen darstellt, die ohne Auto ihre Einkäufe erledigen wollen bzw. müssen.
Die Gründe für die Schließungen sind unterschiedlich und im Einzelfall auch nachzuvollziehen. Dennoch senken diese Schließungen, denen oftmals eine Umwandlung in Büro- und Geschäftsräume folgt, die Wohnqualität im Quartier. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist mehr denn je eine aktive Stadtplanung und Gewerbeentwicklung notwendig.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die zunehmende Schließung mit tw. folgendem Leerstand von Gewerberäumen (Beispiel „arte p“) in Döhren zu stoppen?
2. Wie will die städtische Wirtschaftsförderung Stadtteile jenseits der City in ihrer Entwicklung fördern, um dort Lebensqualität zu sichern und eine Versorgung auch ohne Auto weiterhin zu ermöglichen.
Frau Topcu antwortete wie folgt:

1. Wir stellen fest, dass zunehmender Ladenleerstand durchaus zu einem Problem in Teilen des Stadtgebietes wird und damit verbunden die Attraktivität einzelner Quartiere abnimmt. Die Gründe für die Leerstände sind, wie in der Anfrage angeführt, vielfältig: Fehlende Nachfolge bei Inhaber geführten Geschäften, unterschiedliche Vorstellung über die Höhe des Mietpreises sowie Investitionsstau bei Ladengeschäften, Eigentümerwechsel, fehlende Kundenfrequenz (Laufkundschaft) durch geänderte Verkehrsströme.

Hinzu kommt ein Wandel innerhalb der Bevölkerung. Nicht nur der demographische Wandel spielt hier eine Rolle – sondern auch ein Generationswechsel in den Stadtteilen. Es ziehen jüngere Menschen mit Kindern in den Stadtbezirk, teilweise auch mit Migrationshintergrund, welche mitunter andere Dienstleistungen und Güter nachfragen.

Die Möglichkeit im Online-Handel rund um die Uhr einkaufen zu können, sorgt zudem für Einbußen im stationären Handel.

Wird dies noch von steigenden Mieten begleitet, führt dies zu dem hier skizzierten Prozess. Da die Verwaltung keine Maklerfunktion ausübt und auch das Nachfrageverhalten nicht beeinflussen kann, sind die Maßnahmen im konkreten Einzelfall sehr beschränkt.
Hinsichtlich der Verbesserung der Vermarktung des Standortes arbeitet die Verwaltung an dieser Stelle mit der Industrie- und Handelskammer Hannover zusammen und verweist regelmäßig auf deren Online-Portal „FREE“. Dieses Flächen-Recherchesystem für Einzelhandel und Dienstleister bietet einen aktuellen Immobilien-Service für Angebote leerstehender bzw. zur Vermietung oder zum Verkauf anstehender Gewerbeimmobilien in ausgewählten Innenstädten und Stadtteilzentren in der Region Hannover. Auch entsprechende Mietgesuche sind über das Angebot möglich. Das Immobilienportal richtet sich an potenzielle Mieter und Käufer von Immobilien zur gewerblichen Nutzung. Natürlich müssen hier insbesondere die Eigentümer der Immobilien tätig werden.
2. Die städtische Wirtschaftsförderung kooperiert in allen Stadtbezirken mit den örtlichen Standortgemeinschaften. Dies wird als geeignete Maßnahme angesehen, quartiersbezogen Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Ökonomie zu entwickeln. In Döhren gibt es einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Döhrener Geschäftsleute e.V. (IDG). Nach eigenen Angaben ist die IDG über die aktuellen Leerstände und hierbei insbesondere über die Gründe informiert.

Desweiteren lässt die Bauverwaltung in diesem Jahr ein stadtweites Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integrierten Konzepten zur Nahversorgung und zu Vergnügungsstätten erstellen (Fertigstellung voraussichtlich 3. Quartal 2018). Darin wird auch der Bereich Döhren-Wülfel untersucht und ggf. können sich weitere Ansatzpunkte und Handlungsfelder auch für diesen Bereich ergeben.

Ferner bewertet die Verwaltung die Versorgung auch nach Schließung des Edeka-Marktes aufgrund der alternativen Einkaufsmöglichkeiten bei Lidl/Hildesheimer Straße 213 - 219 (700 m), Penny/Landwehrstraße 91 (700 m), REWE/An der Wollebahn 4 (800 m) und Netto/Hildesheimer Straße 282 (400 m), jeweils gemessen vom Standort des EDEKA-Marktes als durchaus akzeptabel.

TOP 8.4.4.
EDEKA Wucherpfennig muss in Döhren bleiben!
(Drucks. Nr. 15-1406/2017)
Frau Meier brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Stadt Hannover wird aufgefordert, mit dem Eigentümer/der Eigentümerin des Hauses Borgentrickstr. 8 -10 Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel ihn/sie dazu zu bewegen, das Ladenlokal im Erdgeschoss der Immobilie Borgentrickstr. 8 – 10 beizubehalten und den bestehenden Pachtvertrag weiterzuführen.

Einstimmig


TOP 7.2.4.
Geschwindigkeiten und Verkehrslärm in der Trogstrecke der Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1348/2017)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

An der Trogstrecke der Peiner Straße berichten AnwohnerInnen vermehrt von überhöhten Geschwindigkeiten von AutofahrerInnen und damit verbundenem Verkehrslärm, der die Wohnqualität beeinträchtigt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Wann hat an dieser Stelle zuletzt eine Geschwindigkeitsmessung und/oder eine Lärmmessung stattgefunden und was sind die wesentlichen Ergebnisse?
2) Wie ist die Trogstrecke der Peiner Straße sicherheitstechnisch eingestuft (Unfallhäufigkeit etc.)?
3) Sind an dieser Stelle in absehbarer Zeit weitere Messungen geplant?
Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1 und 2:
Im Bereich der Trogstrecke wurden bisher keine Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Da das Unfalllagebild völlig unauffällig ist, bestand dazu bisher auch keine Veranlassung.
Eine Lärmmessung hat an der Örtlichkeit nicht stattgefunden. Die der Verwaltung vorliegenden Daten zur Lärmimmission in dem Bereich ergeben jedoch keinen Anhaltspunkt, dass eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung vorliegt.

Zu 3:
Die Verwaltung wird prüfen, ob die Installation eines Geschwindigkeitsdisplays aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Gefällelage) möglich ist, um das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln.


Ein Bürger bemängelte, dass die letzte Messung vor drei Jahren erfolgt sei.


TOP 7.2.5.
Freigabe des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße zur öffentlichen Nutzung
(Drucks. Nr. 15-1349/2017)

Frau Miskovic stellte die Anfrage

Der Stadtteil Wülfel ist laut Drucksache 15-0964/2017 F1 sehr unzureichend mit jederzeit zugänglichen (Ball-)Spielräumen für Kinder bis 18 Jahre ausgestattet. Angesichts dieses erheblichen Mangels ist eine Öffnung des Schulhofes der Grundschule Loccumer Straße von großer Bedeutung, um den älteren Kindern in der schulfreien Zeit Spiel- und Bewegungsräume zu ermöglichen. Diese Öffnung wäre eine hervorragende Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Stadtteil. Der Schulhof könnte umgehend sinnvoll genutzt werden. Nach Absprache mit der Schulleitung spricht nichts gegen eine Öffnung.
Recherchen haben ergeben, dass bereits in sehr vielen hannoverschen Schulen der Schulhof nach den Schulzeiten geöffnet wird.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010 (§ 93 Abs.1 Nr.1) entscheidet auch der Stadtbezirksrat über die Benutzung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen. Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat bereits in seiner Sitzung am 07.06.2012 ( DS 15-1245/2012) und kürzlich wieder am 11. Mai 2017 angeregt, den Schulhof der Grundschule Loccumer Straße zum Spielen für Kinder bis 18 Jahre am Wochenende (Samstag und Sonntag, sowie in den Ferienzeiten) freizugeben und nicht zu verschließen.
Schließlich wurde dieser Schulhof auch mit erheblichen Mitteln des Stadtbezirksrates im Rahmen des Sonderprogramms ökologische Aufwertung von Spielplätzen umgestaltet.
Bis heute ist der Schulhof am Wochenende und in den Ferien jedoch nicht zum Spielen freigegeben und verschlossen. Hannover ist aber eine kinderfreundliche Stadt und der Stadtteil Wülfel hier sehr stark benachteiligt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Ist die Verwaltung bereit, den Schulhof samstags und sonntags sowie in den Ferien von 10.00 - 20.00 Uhr zum Spielen für Kinder bis 18 Jahre freizugeben – zumindest einmal probeweise?
2.) Hat die Verwaltung eine andere Lösung für das oben geschilderte Problem?
3.) Sofern die Verwaltung Haftungsprobleme sieht: auch öffentliche Kinderspielplätze haben keinen Hausmeister oder eine ständige personelle Überwachung. Lassen sich die Regeln für Kinderspielplätze auf die zeitweise freigegebenen Schulhöfe übertragen?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
In den Ferien und an Wochenenden kann die Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleistet werden, da der Schulhausmeister bzw. das Betreuungspersonal angehalten ist, in diesem Zeitraum Urlaub zu nehmen. Eine Betreuung über Vertretungspersonal ist nicht möglich, zumal es sich bei der GS Loccumer Straße nicht um einen Standort mit Ferienvermietung handelt.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat keinen Alternativvorschlag, um Schulhöfe an Wochenenden und in den Ferien für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zu Frage 3:
Die Problematik der öffentlichen Nutzung eines Schulhofes im Vergleich zu einem öffentlichen Spielplatz besteht in den deutlich strengeren Vorschriften bezüglich der notwendigen Verkehrssicherheit:

Ein öffentlicher Spielplatz wird freiwillig und unter Verantwortung der Erziehungsberechtigten aufgesucht, das Schulgelände – incl. Schulhof – hingegen, muss im Rahmen der Schulpflicht besucht werden. Dem jeweils zuständigen Schulhausmeister obliegt daher die Pflicht, täglich vor Schulbeginn die ungefährdete Nutzungsmöglichkeit des Schulgeländes festzustellen und ggf. gefährliche Bereiche abzusperren. Dementsprechend lassen sich die Regeln für Kinderspielplätze nicht auf freigegebene Schulhöfe übertragen.


Herr Schade sagte, dass die Antwort zu Frage 3 unbefriedigend sei.

Frau Miskovic bat darum, dieses Thema in die Verwaltung mitzunehmen, da andere Schulen die Schulhöfe öffnen und Vereine und Verbände diese nutzen können.

Herr Milkereit regte an, ggfs. für die Nachmittage Schilder anzubringen, dass das Spielen ab 14.00 oder 16.00 Uhr auf eigene Verantwortung geschehe. Er fragte nach Standards zur Ferienvermietung der Höfe.

Frau Miskovic erläuterte dazu, dass DRK in den Ferien auch Aktionen auf den Schulhöfen anbiete.

Herr Milkereit fragte, wer Schulhöfe mieten könne, z.B: Elterninitiativen oder der Stadtbezirksrat.

Frau Jakob dankte für diese Anregungen. Die Verwaltung nutze hier offenbar eine Standardauskunft. Sie fragte, welche Schulhöfe offen gestaltet seien, z.B. die Blaue Schule und wie es mit der Haftung aussehe. Sie gebe sich mit den Antworten nicht zufrieden. In Wülfel gebe es wenig Spielmöglichkeiten für Familien mit Kindern, deshalb seien Lösungen erforderlich und sie bitte um eine schriftliche Antwort.

Frau Meier fragte, welche Veränderungen erforderlich seien, damit eine Nutzung am Nachmittag möglich ist.

Frau Kellner bat um eine baldige Klärung, spätestens bis zu den Herbstferien.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Videoüberwachung des öffentlichen Raums
(Drucks. Nr. 15-1400/2017)

Frau Meier stellte die Anfrage.

In der letzten Bezirksratssitzung wurde uns mitgeteilt, dass in Döhren kein Parkplatz im öffentlichen Raum durch Privatpersonen mit Einverständnis der Datenschutzbeauftragten überwacht wird.
Tatsache ist jedoch, dass vor der Landwehrstr. 70 im öffentlichen Raum ein Wohnmobil videoüberwacht wird. Das Wohnmobil steht auf der Straße, also im öffentlichen Raum. Es handelt sich nicht um einen Parkplatz, der aufgrund einer Schwerbehinderung für dieses Wohnmobil reserviert ist, theoretisch könnte also auch ein anderer Wagen dort parken. Wenn ein Fahrzeug auf einem Parkplatz im öffentlichen Raum überwacht wird, wird logischerweise gleichzeitig der entsprechende Parkplatz überwacht. Also wird – entgegen der Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen – zumindest ein Parkplatz in Döhren von einer Privatperson videoüberwacht. Diese Überwachung ist der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen bekannt und wird zumindest geduldet. AnwohnerInnen, die sich über diese Überwachung beschwert haben, wurde mitgeteilt, sie könnten sich ja auf dem privaten Klageweg gegen die Überwachung wehren, von Seiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen würde kein Handlungsbedarf gesehen, die Überwachung würde nur das Wohnmobil betreffen, Gehweg und Straße seien von der Überwachung nicht betroffen.
Wir sind über diese Antwort - freundlich ausgedrückt - verwundert und halten es zumindest für wenig bürgerInnenfreundlich, in einem solchen Fall allein auf den Klageweg zu verweisen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke liegen hier vor und welche Interessenabwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Interessen dem schutzwürdigen Interesse aller anderen BürgerInnen gegenüber, im öffentlichen Raum nicht von Privatpersonen videoüberwacht zu werden, Vorrang haben?
Frau Groenigk antwortete wie folgt:

1. In der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksrat Döhren-Wülfel der LHH vom 20.04.2017 (DS-Nr. 15-0970/2017) ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Nds. darum gebeten worden, folgende Frage (s. unter Nr. 3) zu beantworten:
Wie viele·Parkplätze im öffentlichen Raum werden noch
(Hinweis: also neben dem Parkplatz vor dem Wohnhaus in der Landwehrstr. 70
S. hierzu Text der Anfrage) durch Privatpersonen mit Einverständnis der Datenschutzbeauftragten mit welcher Begründung in unserem Stadtbezirk überwacht?
Auf diese Frage hat die LfD Nds. mit e-mail vom 08.05.2017. 18:02 Uhr wie folgt geantwortet:
Die Antwort zu Frage 3 lautet: Keiner.

Insoweit besteht also keineswegs eine Diskrepanz (s. Zitat in der aktuellen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Bezirksrat Döhren-Wülfel- DS-Nr. 15~1400/2017 - vom 22.05.2017: "Also wird - entgegen der Antwort LfD Nds. - zumindest ein Parkplatz in Döhren von einer Privatperson videoüberwacht") zwischen der tatsächlichen Sachlage und der Antwort der LfD Nds. vom 08.05.2017.

2. Im Übrigen erfolgt die in Rede stehende Videoüberwachung (VÜ) nicht mit dem Einverständnis der LfD Nds., sondern diese VÜ ist nach eingehender Prüfung der derzeitigen Sachlage in datenschutzrechtlicher Hinsicht nach hiesiger Auffassung nicht zu beanstanden .

3. Dies vorausgeschickt wird die aktuelle Anfrage vom 22.05.2017 wie folgt beantwortet: .
3. 1 Welche berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke liegen hier vor?
Die für die in Rede stehende VÜ verantwortliche Stelle hat ein berechtigtes Interesse daran, dass mittels ihrer VÜ ihr Wohnmobil vor möglichen Straftaten geschützt bzw. ihr ggf. eine Beweissicherung nach erfolgten Straftaten möglich wird.
Gerade bei Fahrzeugen. die - wie im vorliegenden Fall- dauerhaft auf einem bestimmten Parkplatz stehen, ist die Vermutung nachvollziehbar, dass sich die Fahrzeughalterin/ der -halter längerfristig nicht um das Fahrzeug kümmern kann. Folglich besteht ein gesteigertes berechtigtes Interesse daran, etwaige Sachbeschädigung aufklären zu können.

3.2 Welche Interessenabwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Interessen dem schutzwürdigen Interesse aller anderen Bürgerinnen gegenüber, im öffentlichen Raum nicht von Privatpersonen videoüberwacht zu werden, Vorrang haben?
Die für die in Rede stehende VÜ verantwortliche Stelle hat unter Vorlage von Videografien der LfD Nds. gegenüber nachgewiesen, dass ausschließlich das
Wohnmobil, das seit geraumer Zeit nicht mehr bewegt wird, videoüberwacht wird.
Angesichts der besonderen örtlichen Gegebenheit (außergewöhnlich breiter Gehweg, Baumreihe und dann erst Parkstreifen mit daran anschließender Fahrspur) werden Personen. die den Gehweg oder die Fahrbahn nutzen, nicht von der in Rede stehenden VÜ erfasst. Damit sind Betroffenenrechte im vorliegenden Fall nicht tangiert.

Vor diesem Hintergrund sieht die LfD Nds. derzeit keine Veranlassung, erneut ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren in dieser Angelegenheit zu eröffnen.

Soweit Betroffene dennoch subjektiv den Eindruck haben, von der in Rede stehenden VÜ beobachtet zu werden, haben diese die Möglichkeit. zivilrechtlich gegen die für die in Rede VÜ verantwortliche Stelle vorzugehen (Geltendmachung von Unterlassungs- und Abwehransprüchen gem. §§ 823,1004 Bürgerliches Gesetzbuch).

Frau Meier war fassungslos, dass ein Parkplatz überwacht werde, wo das Fahrzeug nicht bewegt werde, aber es in der U-Bahn keine Kameras geben dürfe.

Frau Jakob fragte, ob es üblich oder gestattet sei, im öffentlichen Raum monatelang zu parken. Hierzu bat sie um Auskunft der Verwaltung. Sie fragte, was der Bezirksrat dagegen tun könne und wem das Wohnmobil gehöre. Bei einer Videokamera auf dem Grundstück werde in der Regel ein entsprechendes Schild angebrach . Sie bat um schriftliche Auskunft, ob das so sei.

Frau Kellner sagte, dass die Frage des öffentlichen Parkplatzes alle beschäftige und bat um zeitnahe Auskunft.

TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Förderbedarf der Kinder im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
bei der Anmeldung zur Grundschule

(Drucks. Nr. 15-1407/2017)
Frau Maschke-Scheffler trug die Anfrage vor.

Bei der Anmeldung zur Grundschule werden die Deutschkenntnisse der Kinder speziell getestet und begutachtet. Wird Förderbedarf festgestellt, bekommen die Kinder Sprachunterricht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder nehmen in Hannover an diesem Förderunterricht teil und wie hoch ist der Anteil der Kinder im Stadtbezirk Döhren - Wülfel (Antwort bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
2. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund im Stadtbezirk Döhren - Wülfel (Antwort bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich die Zurückstellungen von Einschulungen seit Einführung der Sprachförderung im Stadtbezirk Döhren - Wülfel entwickelt (Antwort bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?


Teilweise beantwortet, die Antworten zu Frage 1 und 3 werden nachgereicht
Frau Müller sagte, dass die Antworten nachgereicht werden.

Antwort der Landesschulbehörde zu Frage 1:

Erläuterung: Die Landesschulbehörde unterscheidet nur nach Stadt und Region Hannover und nicht nach Stadtteilen. Von daher ist die Auswertung auf die Schulen im Stadtbezirk bezogen.

Insgesamt nehmen im Bereich Hannover Stadt 1.211 SuS an der Sprachförderung vor der Einschulung teil.

An den folgenden Schulen nehmen jeweils die nebenstehende Anzahl an Schülerinnen und Schülern an der Sprachförderung vor der Einschulung teil:

GS Suthwiesenstraße 18 SuS
GS Heinrich-Wilhelm-Olbers 10 SuS
GS Beuthener Straße 20 SuS
GS Loccumer Straße 11 SuS
GS Kardinal Bertram 08 SuS

Es ist zu beachten, dass sich diese Zahl täglich ändern kann und immer eine entsprechende Meldung der jeweiligen Schule vorliegen muss.

zu Frage 2. Siehe beigefügte Datei




Antwort der Region Hannover zu Frage 3 :

a) Anzahl der Sprachförderkinder, die vom Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin untersucht wurden und zu den beiden Einschulungsjahrgängen 2015/2016 und 2016/2017 zählen:
LH Hannover: 23,1 % (9.513)
Döhren: 8,6 % (174)
Wülfel: 22,4 % (76)

Hinweis: Eine Aussage darüber, ob diese Kinder auch tatsächlich am Sprachförderunterricht teilnahmen, ist von uns nicht möglich. Darüber hinaus erscheinen nicht alle von der Schule gemeldeten Sprachförderkinder zur Untersuchung.

b) Als Migrationshintergrund wird das Herkunftsland der Familie erfasst (entspricht nicht der Definition des statistischen Bundesamtes):
LH Hannover: 51,1 % (9.513)
Döhren: 38,5 % (174)
Wülfel: 50,0 % (76)


c) Entwicklung der Zurückstellungen seit dem Einschulungsjahrgang 2010/2011:
LH Hannover: leichter Anstieg von 4,0 % (2010/11) auf 5,8 % (2016/17)
Döhren: keine Tendenz erkennbar, Zahlen schwanken zwischen 0 und 5 Kindern (insgesamt 18 Kinder im Zeitraum 2010/11 bis 2016/17)
Wülfel: keine Tendenz erkennbar, Zahlen schwanken zwischen 0 und 3, insgesamt 9 Kinder im Zeitraum 2010/11 bis 2016/17)

TOP 7.4.2.
Geschwindigkeitskontrollen in der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1409/2017)

Frau Waase trug die Anfrage vor.

Bereits am 08.09.2016 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einstimmig beschlossen, in der Helmstedter Straße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Bisher wurde der Stadtbezirksrat nicht über die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen informiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Haben seit dem Beschluss des Stadtbezirksrates Geschwindigkeitskontrollen in der Helmstedter Straße stattgefunden?
2. Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht?
3. Falls Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, welche Ergebnisse gehen daraus hervor?

Beantwortet
Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Die Verwaltung hatte in dem Zeitraum 01.11.2016 bis 08.11.2016 in der Helmstedter Straße 35 / 37 (vor dem Kindergarten) einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. Dieser Geschwindigkeitsanzeiger zeigt den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit an und speichert die gefahrenen Geschwindigkeiten von allen Verkehrsteilnehmern im Zeitraum der Messung.

In dem Zeitraum der Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 9.791 Fahrzeuge gemessen. Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 34 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 25,8 km / h. Damit ist der Standort als unauffällig hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu betrachten. Die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km / h wurde von einer ausreichend großen Anzahl von Fahrzeugen eingehalten.

Aufgrund der eindeutig positiven Messergebnisse sind weitere Verkehrsmaßnahmen nicht erforderlich und darüber hinaus einfache, sinnvolle Maßnahmen nicht erkennbar.


Herr Schade vermutete, dass die positiven Messergebnisse auf den Zustand der Straße zurückzuführen sei.

TOP 7.4.3.
Sicherung des Schulwegs am Fußgängerüberweg Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1430/2017)

Frau Maschke-Scheffler verlas die Anfrage.

Bei der Ortsbegehung zur Sicherung des Schulweges der Kinder aus Waldheim und Waldhausen hat die Verwaltung die einzig in Frage kommende Variante vorgestellt. Demnach soll ein Fußgängerüberweg über die Zeißstraße in Höhe Borriesstraße gebaut werden. Der Überweg soll mit guter Ausleuchtung und einem Blinklicht ausgestattet werden. Zudem soll in dem Bereich des Fußgängerüberweges die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Die Möglichkeit, die Beschilderung des Fußgängerüberweges mit einem Ausleger über der Fahrbahn einzurichten, sollte zeitnah geprüft werden. Auch die Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays wurde in Aussicht gestellt. Zum neuen Schuljahr sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wird der Überweg zum neuen Schuljahr fertig gestellt?
2. Wurde die Möglichkeit einer Beschilderung mit einem Ausleger über die Fahrbahn geprüft und mit welchem Ergebnis?
3. Wird ein Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1.) Ja. Vorbereitende Arbeiten sind bereits erfolgt, bzw. sind in der Vorbereitung.

Zu 2.) Die Möglichkeit einer Beschilderung mit einem Ausleger über die Fahrbahn ist geprüft. Die Ausführung wurde beauftragt.

Zu 3.) Ja. Die Zusage hat Bestand.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung:

TOP 8.1.1.
Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0967/2017)

Frau Dr. Schröder brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Schilder: ’Nur für Einsatzkräfte der Polizei’ vor der Kindertagesstätte Villa Kinderreich in der Waldhausenstraße zu entfernen.

Einstimmig

Frau Groenigk informierte, dass die Verwaltung die Schilder entfernen werde.

TOP 8.1.1.1.
Zusatzantrag zur Drucksache 15-0967/2017
(Abbau Schilder: "Nur für Einsatzkräfte der Polizei" in der Waldhausenstraße)

(Drucks. Nr. 15-1433/2017)

Herr Sommerkamp brachte den Zusatzantrag ein.

Antrag
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung weiterhin gebeten wird, ebenso das absolute Halteverbot in der Adolf-Ey-Straße aufzuheben.

Einstimmig

Frau Groenigk informierte, dass die Verwaltung auch die Zusatzschilder entfernen werde.

TOP 8.2.
Vorfahrt Radverkehr: Wiener Straße soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-0971/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung für die Umwidmung der Wiener Straße (Waldhausen) in eine Fahrradstraße aufzunehmen und die entsprechenden begleitenden Maßnahmen (Beschilderung, Straßenbeschriftung,…) vorzunehmen.

Zurückgezogen


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Bewirtschaftung des Freizeitheims Döhren
(Drucks. Nr. 15-1316/2017)

Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den Bezirksrat – ggf. in nichtöffentlicher Sitzung – über die vertraglichen Bindungen zwischen Stadt und Pächter zu informieren.

Einstimmig

Frau Jakob hätte sich bereits vorher eine Information über den Pächterwechsel gewünscht und fragte, warum darüber nicht unter "Bericht der Verwaltung" informiert wurde.

Frau Groenigk sagte, dass die Verwaltung die Punkte festlege. Es gebe keine pauschalen Vorgaben. Sie berichte aufgrund der aktuellen Situation über Themen, an denen ein gesteigertes Interesse für Bürger und Bezirksrat bestehe, z.B. zur Flüchtlingsunterbringung.

TOP 8.3.2.
Schluss mit der Schlaglochsuche - Deckensanierung der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1344/2017)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Fahrbahndecke der Helmstedter Straße wird – zumindest im Abschnitt zwischen Klinkerfuesstraße und Peiner Straße – spätestens im Lauf des Jahres 2018 durchgehend saniert.
Da dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel insoweit keine eigenen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurden, sind die dafür notwendigen Mittel aus den einschlägigen Haushaltsstellen des städtischen Gesamthaushalts zur Verfügung zu stellen.
Sollte es sich bei der Entscheidung über die Reparatur um ein Geschäft der laufenden Verwaltung iSd. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG handeln, so zieht der Stadtbezirksrat die Entscheidung über die Sanierung der Helmstedter Straße hiermit gemäß § 93 Abs. 1 Satz 4 NKomVG an sich.


wurde durch Neufassung ersetzt, siehe TOP 8.3.2.1.

Frau Jakob betonte, dass hier nur eine Deckensanierung ohne Heranziehung der Anlieger nach der Straßenausbausatzung gewünscht werde. Es entstehe der Eindruck, dass die Straße solange nicht saniert werde, bis eine vollständige Erneuerung auf Kosten der Eigentümer erforderlich sei. Die Straße sehe allgemein sehr schlecht aus.
Der Antrag sei gut, aber die Einschränkung sollte gestrichen werden.


TOP 8.3.2.1.
Schluss mit der Schlaglochsuche - Deckensanierung der Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-1344/2017 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Fahrbahndecke der Helmstedter Straße wird – zumindest im Abschnitt zwischen Klinkerfuesstraße und Peiner Straße spätestens im Lauf des Jahres 2018 durchgehend saniert.
Da dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel insoweit keine eigenen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurden, sind die dafür notwendigen Mittel aus den einschlägigen Haushaltsstellen des städtischen Gesamthaushalts zur Verfügung zu stellen.
Sollte es sich bei der Entscheidung über die Reparatur um ein Geschäft der laufenden Verwaltung iSd. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG handeln, so zieht der Stadtbezirksrat die Entscheidung über die Sanierung der Helmstedter Straße hiermit gemäß § 93 Abs. 1 Satz 4 NKomVG an sich.

Einstimmig


TOP 8.3.3.
Rote Radwegefurt an der Einmündung der Borriesstraße in die Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1387/2017)

Frau Miskovic stellte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die verblasste Radwegmarkierung an der Einmündung der Borriesstraße in die Zeißstraße zu erneuern und dort eine rote Radwegefurt zu markieren.

Einstimmig

Frau Jakob fragte, ob es ein Konzept für diese Radwegmarkierungen gebe oder bestimmte Mittel pro Stadtbezirk.

Frau Müller antwortete, dass alle Haushaltmittel bestimmten Finanzpositionen zugeordnet seien, wegen eines Konzeptes werde sie nachfragen.

TOP 8.3.4.
Rote Radwegefurt Einmündung Elsenborner Straße / Peiner Str.
(Drucks. Nr. 15-1388/2017)

Frau Dr. Schröder brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an der Einmündung der Elsenborner Straße in die Peiner Straße eine rote Radwegefurt zu markieren.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

Frau Röttger hatte Bedenken gegen den Antrag, da die Markierung den Eindruck erwecken könne, dass man hier Vorfahrt habe.

Herr Schade konnte diese Bedenken nachvollziehen, ggfs. sollte der Antrag abgeändert werden.

Herr Sommerkamp schlug vor, ein Vorfahrtachtenschild speziell für Radfahrer aufzustellen oder ob die Fahrradfahrer in der 30-er-Zone auf der Straße fahren sollten.

Frau Jakob sagte, dass es hierzu Kriterien gebe. Gefahren für Kinder müssten vermieden werden, ggfs. sollte der Antrag zunächst in die Fraktionen gezogen werden.

Frau Meier bestätigte, dass eine Radwegefurt Vorfahrt signalisiere und die Situation sollte geprüft werden.

Herr Rinker zog den Antrag in die Fraktion.

TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Sicher zur Bushaltestelle
(Drucks. Nr. 15-1403/2017)

Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Straße „Am Schafbrinke“ zwischen der Einmündung der Zeißstraße und der Bushaltestelle „Zeißstraße“ einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen zu errichten.

Einstimmig


TOP 8.4.2.
Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29

(Drucks. Nr. 15-1404/2017)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschränkung des absoluten Halteverbots (Zeichen 283 StVO) an der Einmündung der Stichstraße Eupener Straße 21-29 dauerhaft aufzuheben.
Herr Milkereit regte eine Neufassung des Antrag an, vgl. TOP 8.4.2.1.

TOP 8.4.2.1.
Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29

(Drucks. Nr. 15-1404/2017 N1)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschränkung des absoluten Halteverbots (Zeichen 283 StVO) an der Einmündung der Stichstraße Eupener Straße 21-29 dauerhaft aufzuheben und das Schild mit dem Verweis auf die Hausnummern tiefer zu setzen.

Einstimmig


TOP 8.4.3.
Müll auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-1405/2017)

Frau Meier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu beauftragen, entweder die Abfallbehälter auf und am Fiedelerplatz häufiger zu leeren (besonders am Wochenende) oder mehr bzw. größere Abfallbehälter aufzustellen.


wurde durch Neufassung ersetzt, vgl. TOP 8.4.3.1.

Herr Schade hielt den Antrag für berechtigt. Er fragte wegen der Zuständigkeit, ob am Fiedeler Platz der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zuständig sei.

Herr Milkereit regte eine entsprechende Änderung des Antrag an und verwies auf die Situation, besonders nach Veranstaltungen.

Frau Meier ergänzte, dass die Abfallbehälter wegen zahlreicher Eisbecher und Getränkebehälter bei schönem Wetter überquellen.

Ein Bürger sagte, dass hier die Zuständigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebes gegeben sei und dieser einen Vertrag fordere für die Müllentsorgung bei Veranstaltungen.

Frau Jakob sagte, dass der Antrag unterstützt werde und der Müll entfernt werden müsse. Die Müllbehälter z.B. am Spielplatz Abelmannstraße seien auch überfüllt.

Frau Meier regte die Neufassung des Antrags an.

Herr Schade gab zu Bedenken, dass bei größeren Müllbehältern ggfs. auch der Restmüll entsorgt werde.

TOP 8.4.3.1.
Müll auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-1405/2017 N1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die zuständige Stelle / den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu beauftragen, entweder die Abfallbehälter auf und am Fiedelerplatz häufiger zu leeren (besonders am Wochenende) oder mehr bzw. größere Abfallbehälter aufzustellen.

Einstimmig


TOP 8.5.
der CDU-Fraktion

TOP 8.5.1.
Verbesserung der Ampelschaltung Emmy-Noether-Allee /
Weltausstellungsallee

(Drucks. Nr. 15-1431/2017)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten an der Kreuzung der Straßen Emmy-Noether-Allee/ Weltausstellungsallee, die Ampelschaltung so einzustellen, dass das Abbiegen von der Emmy-Noether-Allee nach links auf die Weltausstellungsallee in Richtung Laatzen verbessert wird.


Einstimmig


TOP 8.5.2.
Provisorische Haltestelle der Buslinie 134,
Peiner Straße / Ecke Wülfeler Bruch

(Drucks. Nr. 15-1432/2017)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich in Gesprächen mit der Region dafür einzusetzen, dass eine neue provisorische Haltestelle der Buslinie 134 an der Peinerstraße / Ecke Wülfeler Bruch eingerichtet wird.

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Bewilligung einer Zuwendung an das Bürgerbüro Stadtentwicklung für das Projekt "Audio-StadtRadtouren"
(Drucks. Nr. 15-1435/2017)

Herr Schade brachte den interfraktionellen Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Das Bürgerbüro Stadtentwicklung erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 Euro für die Durchführung des Projektes „Audio-StadtRadtouren“

8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Jakob sagte, dass die CDU diesem nicht zustimmen werde, da der Vortrag in der letzten Sitzung nicht überzeugt habe.

TOP 10.
INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

TOP 10.1.
Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates am 15.5.2017
Herr Milkereit berichtete aus der letzten Sitzung, dass sich das Projekt "Farbe bekennen" vorgestellt habe. Es gab diverse Beschlüsse, u.a. erneut einen Integrationspreis auszuloben. Zum anderen habe sich die aktuelle Preisträgerin, Frau Lüdtke-Pilger, mit dem Projekt "Café Erdball" vorgestellt.

Frau Groenigk warb für ein erstes Kochtreffen im Mehrgenerationenhaus am 17.6. und eine Veranstaltung auf dem Fiedeler Platz am 19.8.

Herr Milkereit informierte über den nächsten Termin des Integrationsbeirates am 23.8.

Frau Meier wies auf die Fortsetzung des Projektes "International Cooking" im Treffpunkt der Kulturen hin


TOP 10.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1436/2017)

Herr Milkereit sagte, dass nach rechtlicher Klärung der Punkt 2 gestrichen werden soll.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden Zuwendungen für folgende Projekte zur Verfügung gestellt:
1) weitere Förderung des Projektes „Farbe bekennen“ mit 500,- €,
nach erfolgter Vorstellung des Projektes

2) Bereitstellung von Verfügungsmitteln für den Vorsitzenden in Höhe von 200,- €

3) Mittel für die Auslobung des Integrationspreises 2017 in Höhe von 1.100,- €:
(Förderung mit 1.000,- € , weitere 100,- € für Blumen, Urkunde, Rahmen)

4) für die eigene Öffentlichkeitsarbeit 1.000,- €,
u.a. für Roll-up, Beach-Flag, Überarbeitung und Druck des Flyers, Internetseite


wurde durch Neufassung ersetzt, vgl. TOP 10.2.1.

Frau Jakob sagte, dass bei Ziffer 4) das "u.a." gestrichen werden soll.

TOP 10.2.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1436/2017 N1)

Antrag,

aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden Zuwendungen für folgende Projekte zur Verfügung gestellt:
1) weitere Förderung des Projektes „Farbe bekennen“ mit 500,- €,
nach erfolgter Vorstellung des Projektes

2) Bereitstellung von Verfügungsmitteln für den Vorsitzenden in Höhe von 200,- €

3) Mittel für die Auslobung des Integrationspreises 2017 in Höhe von 1.100,- €:
(Förderung mit 1.000,- € , weitere 100,- € für Blumen, Urkunde, Rahmen)

4) für die eigene Öffentlichkeitsarbeit 1.000,- €,
u.a. für Roll-up, Beach-Flag, Überarbeitung und Druck des Flyers, Internetseite


Einstimmig


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. Februar 2017
öffentlicher Teil
Einstimmig


TOP 12.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. April 2017
öffentlicher Teil
Abgesetzt


Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.19 Uhr.






Antje Kellner Gundula Müller
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin