Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 08.05.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.04.2017)
Protokoll (erschienen am 20.06.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 11.05.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 8. Mai 2017,
Stadtteilzentrum Nordstadt e.V. BÜRGERSCHULE, Klaus-Müller-KIlian-Weg 2, 30167 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Bergen (CDU)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
(Bezirksratsherr Klippert) (Die Partei)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Seinsch (DIE LINKE.)
Bezikrsratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Förste) (Die Partei)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)

Verwaltung:
Frau Rabe Stadtplanung
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung

Gast:
Herr Dressler Projektentwicklung zu TOP 7.1.1.

Presse:
Frau Hilbig HAZ
Herr Niehaus Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.03.2017
(öffentlicher Teil)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-0962/2017)

4.3. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

4.3.1. Sun-Rae Kim, Projektantrag Familiensamstage
(Drucks. Nr. 15-0950/2017 mit 1 Anlage)

4.3.2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V., "Hainholz macht auf 2017"
(Drucks. Nr. 15-0951/2017 mit 1 Anlage)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. Information über Bauvorhaben

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0743/2017 mit 4 Anlagen)

7.1.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Andreas-Gemeinde, Beneckeallee 2,
(Drucks. Nr. 0841/2017)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-0914/2017)


8.1.2. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern
(Drucks. Nr. 15-0915/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

9.1.1. Freigabe der Einbahnstraße Glünderstraße für das beidseitige Befahren durch RadfahrerInnen
(Drucks. Nr. 15-0931/2017)

9.1.2. Installierung von Lampen auf dem Fahrradweg zwischen "Im Krummen Sieke" und der Schulenburger Landstraße /Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0932/2017)

9.1.3. Spielplatz Horst-Fitjer-Weg
(Drucks. Nr. 15-0929/2017 N1)

9.2. der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.

9.2.1. Straßenbenennung neue Straße in der Nordstadt zwischen Weidendamm und Sandstraße
(Drucks. Nr. 15-0913/2017)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Einleitung des Benennungsverfahrens in der Nordstadt am alten Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0937/2017)

9.3.2. Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVo gegen unzumutbare Beieinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0507/2017)

9.3.2.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 15-0507/2017, Durchfahrtssperre für LKW ab 3,5 t in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0930/2017)

9.3.3. Öffnung des Fahrradweges Voltmerstraße stadtaus- und stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0936/2017)

9.3.4. Säuberung des Geländes der Obdachlosenunterkunft im Burgweg 13
(Drucks. Nr. 15-0938/2017)

10. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1224/2017)

11. M I T T E I L U N G E N




II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.03.2017 (nichtöffentlicher Teil)

13. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0882/2017 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Vorab gab sie zwei Hinweise, die auch für die anwesenden EinwohnerInnen von Interesse seien.
Vom 03.09. - 17.09.2017 veranstaltet die Nordstädterkirchengemeinde eine "Vesperkirche", auch der Bezirksrat Nord werde sich an der Essenausgabe aktiv beteiligen.
Bezüglich des Umbaus Welfengarten habe sie mit dem staatlichen Baumanagement gesprochen, es wurde vereinbart, dass es im Juni 2017 eine Informationsveranstaltung geben werde. Zu TOP 6. begrüßte sie Frau Rabe als zuständige Stadtplanerin.
TOP 7.1.1. begrüßte sie Herrn Dressler, den Projektentwickler des Gebietes nördlich der Chamissostraße. Zu TOP 10 Eigene Mittel gab es eine Tischvorlage.
Bezirksratsfrau Jagemann äußerte, den TOP 9.1.3. in die Fraktion ziehen zu wollen.
Bezirksratsherr Winter zog den TOP 9.3.4. in die Fraktion.

Beziksbürgermeisterin Geschke warb dafür, den anwesenden Spielplatzpaten als sog. Sachverständigen zu hören, damit die Möglichkeit bestehe aus erster Hand Informationen zur Sachlage zu erhalten und ggfs. danach den Antrag doch nicht in die Fraktion zu ziehen, sondern eine gemeinsame Beschlussfassung zu erreichen.
Das Gremium erklärte sich damit einverstanden.

Der Spielplatzpate berichtete ausführlich über die Mißstände vor Ort. Dort würden Drogen konsumiert, es gebe Alkoholmissbrauch, dadurch bedingt lägen kaputte Flaschen und Fixerbesteck auf dem Spielplatz und in den Sandkästen herum. Auch Dealer gingen dort ihren Geschäften nach, er habe schon Drogenkügelchen, die in den Büschen versteckt waren, gefunden. Ebenfalls würde auch eine bestimmte Klientel direkt auf dem Spielplatz urinieren. Diese Menschen, die nicht auf einen Spielplatz gehörten, säßen von außen auf der den Spielplatz umgebenden Mauer. Da sie „rückwärts“ zum Spielplatz säßen, könne die Polizei im Hinblick auf einen Platzverweis nicht viel unternehmen. Es wäre daher zwingend erforderlich, dieses Sitzen „von außen“ zu unterbinden. Durch die Installation eines Zaunes auf der Mauer wären die Leute gezwungen, auf den Spielplatz zu gehen, dann könne die Polizei auch einen Platzverweis aussprechen.
Er appellierte dringend an alle Bezirksratspolitiker, dazu beizutragen, dass sich diese Zustände bessern und bat um ein fraktionsübergreifendes Handeln.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, sie habe erst durch ein Seniorenbeiratsprotokoll davon erfahren. Sie fragte nach der Höhe des Zaunes mit Mauer, die Kinder müssten weiterhin zu sehen sein und dürften durch einen Zaun nicht zu sehr abgeschirmt sein. Sie sei auch dafür, den Weg zur Kniestraße zu schließen. Eine Tür mit Klinke wäre gut und der Möglichkeit, diese abends abzuschließen.
Der Anwohner / Spielplatzpate schlug vor, eine Klinke mit Blindzylinder einzusetzen und

zunächst zu erproben, wie es sich in der Praxis bewähre. Allein durch die Klinke erhoffe er sich eine psychologische Sperre.
Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergen in Bezug auf bisher erprobte andere Möglichkeiten antwortete der Anwohner, dass in dieser Sache bereits die Polizeidirektion angeschrieben worden sei und auch der Drogenbeauftragte eingeschaltet wurde.
Bezirksratsherr Dr. Huneke äußerte Bedenken, ob ein Zaun ausreiche, evtl. seien weitere Überlegungen möglich.
Ratsherr Nicholls sagte, es habe in der Sache ein Gespräch mit der Kriminaldirektion gegeben, man habe die Drogenpolizei um ihre Einschätzung gebeten. Diese war ebenfalls der Meinung, dass ein Zaun die praktikabelste Lösung sei.
Ratsherr Drenske sagte, der Handlungsbedarf werde doch von allen gesehen.
Er schlug eine Prüfung der Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen wie z.B. dem Karl-Lemmermann-Haus vor. Die Verwaltung werde ja nicht nur stumpf einen entsprechenden Beschluss umsetzen, sondern auch nach Lösungen suchen.
Den Ausführungen entsprechend waren alle Parteien dafür den Antrag auf der Tagesordnung zu belassen. Es wurden von der CDU-Fraktion Ergänzungen in Bezug auf die Verschließbarkeit des Tores und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen gewünscht. Diese wurden bei Aufruf des TOP 9.1.3. in den Antrag eingearbeitet. Siehe Neufassung zu Drucks. Nr. 15-0929/2017.
Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Geschke über die Tagesordnung abstimmen. Diese wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Anwohnerin erkundigte sich nach dem Sachstand zum Bunker Nordstadt. Der vorgesehene Investor sei verstorben, seit dem passiere nichts.
Frau Rabe sagte, die Gespräche hierzu seien wieder aufgenommen worden. Es habe einen ersten Termin mit dem neuen Eigentümer gegeben.Sie sei zuversichtlich, dass ein neues Konzept umgesetzt werden kann. Die Stadtplanung habe auch Hilfestellung angeboten, es lägen bereits Erfahrungswerte zur Umnutzung solcher Objekte vor, z.B. Bunker am Klagesmarkt oder am Herrenhäuser Markt.

Ein Anwohner aus Vinnhorst bedankte sich für die durchgeführte Informationsveranstaltung zum Thema Verkehrsberuhigung Eggewiese und Umgebung.
Zur Geruchsbelästigung in Vinnhorst sagte er, dass dieses kein neues Thema sei. Es gebe seit vielen Jahren durch benachbarte Firmen verursachte Gerüche. Er appellierte an alle anders damit umzugehen, und regte einen Nachbarschaftsdialog an.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, es sei geplant im nächsten Monat hierzu einen kleinen Kreis von Beteiligten zusammenzurufen. Vorab wolle man Einblick erhalten und Informationen besorgen. Dann käme alles auf den Tisch und es würde zu gegebener Zeit darüber berichtet.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.03.2017 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit einer Änderung einstimmig genehmigt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Frau Neveling berichtete, dass vier Projektanträge vorgelegen haben, zwei seien positiv beraten worden, zwei wurden aus verschiedenen Gründen vertagt. Frau Schepers habe zum aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk Nord informiert. Der Nachbarschaftskreis Nordstadt habe sein einjähriges Bestehen gefeiert. Im Rahmen der Feier sei ein Interview mit zwei geflüchteten Männer geführt worden, diese berichteten über Ihre Erfahrungen in Deutschland.
Die Koordinatorin des Nachbarschaftkreise Vinnhorst habe über Aktivitäten aus dem vergangenen Jahr berichtet und besonders den 14 tägig stattfindenden Tisch der Kulturen hervorgehoben. Am 19.08.2017 sei ein Sommerfest der Flüchtlingsunterkunft Vinnhorst geplant. Weiterhin stehe die als Projekt des Integrationsbeirates beschlossene Erstellung eines Stadtplanes für Flüchtlinge kurz vor der Vollendung.
Es habe Verabredungen zum Arbeitsprogramm 2017 gegeben.

TOP 4.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-0962/2017)

Es wurde im Vorfeld erläutert, dass Herr Ramdedovic in der letzten Wahlperiode bereits Mitglied im Integrationsbeirat gewesen ist.
Mittlerweile ist der Verein für den er tätig ist wieder im Stadtbezirk ansässig, somit stand einer erneuten Benennung von Herrn Ramdedovic in der neuen Wahlperiode formal nichts mehr im Wege.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig

folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord festzustellen:

I. Personen mit Migrationshintergrund

Bisher: Neu:
N.N. Mijaz Ramdedovic

TOP 4.3.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

TOP 4.3.1.
Sun-Rae Kim, Projektantrag Familiensamstage
(Drucks. Nr. 15-0950/2017 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss mit 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen:

Sun-Rae Kim werden für die Organisation von Familiensamstagen in Kooperation mit dem Kulturtreff Hainholz aus Mitteln des Integrationsbeirates 500,00 € bewilligt.

TOP 4.3.2.
Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V., "Hainholz macht auf 2017"
(Drucks. Nr. 15-0951/2017 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. werden für das Projekt "Hainholz macht auf 2017" aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord 500,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Winter berichtete aus der Sanierungskommission vom 29.03.2017. Folgende Themen wurden besprochen: Die Zufahrt des VfV sei häufig vollgeparkt, dies bereite Schwierigkeiten im Hinblick auf die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen. Es wurden verschiedene Vorstellungen besprochen, die Verwaltung sei an dem Thema dran.
Bezüglich des Hainhölzer Bades habe man ausführliche Informationen erhalten. Der Wunsch der Sanierungskommission war, dass die Öffnungszeiten erweitert werden sollen.
Der Umzug des Tagestreffs Nordstadtbahnhof ist erfolgt. Träger sei weiterhin die Selbsthilfe für Wohnungslose e.V. Seit April werde die bisherige Arbeit am neuen Standort weitergeführt. Eine offizielle Einweihung werde noch erfolgen.
Der auch auf der heutigen Tagesordnung stehende B-Plan Nr. 696 - nördlich Chamissostraße - sei beraten worden. Allerdings wurde nur der Bereich behandelt, der auch im Sanierungsgebiet liegt (südlicher Teil).
Zum Spielplatz Hopfengarten findet am 15.06.2017 eine Jugendbeteiligung direkt auf dem Spielplatz statt.
Das Quartiersmanagement ist aus seinem bisherigen Domizil ausgezogen und bietet nun eine regelmäßige Sprechstunde in einem von der GBH zur Verfügung gestellten Büro am Hainhölzer Markt an. Das Hauptbüro befindet sich zunächst - bis ein neues Büro im Stadtteil gefunden wurde - in der Hamburger Allee im FB Soziales.

TOP 6.
Information über Bauvorhaben
Frau Rabe informierte Foliengestützt über nachfolgend genannte Bauvorhaben:
(siehe Anlagen zum Protokoll)

Im Bereich des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs werden 2 Bebauungsplanverfahren vorbereitet. Die Planvorstellungen sind auf den anliegenden Folien wiedergegeben. Der Beschluss zur „öffentlichen Auslage“ der Pläne gemäß § 4 (2) und § 3 (2) BauGB ist in Bearbeitung. Die erforderliche Drucksache dazu wird für die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord im August/September 2017 vorbereitet.
Bezirksratsherr Nicholls erkundigte sich nach der Definition für großflächigen Einzelhandel. Frau Rabe erläuterte, dass dies ab einer Verkaufsfläche von 800 m² der Fall sei.
Ebenso bat Ratsherr Nicholls um Erläuterung, welche Flächen im Bereich des Hauptgüterbahnhofes öffentliche Flächen seien.
Antwort zum Protokoll: Es gibt eine öffentliche Fläche im Plangebiet, die sog. Durlauchstraße. Diese Fläche wurde als Verkehrsfläche nicht benötigt und daher dem AHA-Wertstoffhof zur Verfügung gestellt. Dieser benötigt die ca. 10 m x 80 m große Fläche auch weiterhin für seinen Betrieb.
Frau Rabe antwortete auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Jagemann bezüglich der Verkehrsbelastung durch die DHL Fahrzeuge, dass beim Zu- und Abfahrtverkehr keine Probleme bekannt seien.

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung, - Bodestraße Süd -/ Aufstellungsbeschluss: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit läuft noch bis zum 12.05.2017.
Im Rahmen des Dialogs Nördlicher Engelbosteler Damm gibt es die Anfrage des Clubbettreibers Haus Nr. 87 die Vorfläche für Gastronomie und Anlieferung zu nutzen.
Die Verwaltung prüft dieses.

Der Durchgang vom Engelbosteler Damm zum Bäteweg soll dauerhaft angelegt und beleuchtet werden. Die Verwaltung prüft die Umsetzungsmöglichkeit.
Die Verwaltung schlägt vor, die vom Bezirk geforderte Aufpflasterung auf Höhe des Bäteweges zur Querung des Kläperberges nicht auszubauen, sondern hier eine Verkehrseinengung und Absenkung der Borde vorzunehmen, um die Querung zu sichern. Das Verkehrsmessergebnis zeigt, dass hier mit Tempo 31 km/h gefahren wird (lediglich einige Fahrzeuge fahren schneller, hierbei handelt es sich vorauss. um Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz. Diese Form erscheint geeigneter, weil damit Lärmimmissionen vermieden werden können. Zudem sollen weitere Poller gesetzt werden, um das Befahren des Bäteweges zu vermeiden.

Ratsherr Drenske bewertete den Verengungsvorschlag der Verwaltung positiv und äußerte die Hoffnung, dass sich das Parken vor dem Spielplatz dadurch aufhebt.
Bezirksratsherr Ricken fragte nach dem angewandten Verfahren der Tempomessung am Kläperberg. Wenn die Anzeige sichtbar gewesen sei, fürchte er eine Verfälschung des Ergebnisses, da die Fahrer dann abbremsen würden.

Die im Rahmen der Schulwegsicherung geschaffene Querung des Schneiderbergs auf Höhe des Spielplatzes sollte aus Sicht des FB Tiefbaus zurückgebaut werden. Die
Verwaltung schlägt vor, künftig die Querung im Kreuzungsbereich der Strangriede
zu verbessern und in geeigneter Form umzubauen. Hinweise, diese Planung erst mit den politischen Gremien abzustimmen und umzusetzen und dann den Rückbau vorzunehmen wurden aufgenommen.

Frau Rabe erläuterte anhand des Dachgeschossausbaus in der Warstraße 4, dass es regelmäßig an diversen Orten Bauanträge zur Schaffung von Wohnraum im Bereich der Dachgeschosse gebe und das diese von der Verwaltung positiv gesehen werden.

Ein Verein mit religiösem Hintergrund hat einen Bauantrag für eine Umnutzung seiner Räume und zum Ausbau einer Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten am Weidendamm vorgelegt. Aus Sicht der Stadtplanung wird dieses Vorhaben unterstützt. Das Angebot stehe jedem offen, der die Fachhochschulreife auf einer privaten Ersatzschule erlangen möchte und ist damit eine Bereicherung für den Stadtteil.

Bezirksratsfrau Jagemann fragte nach dem Zeitpunkt des Umbaus der Kreuzung am Nordstadtkrankenhaus.
Frau Rabe antwortete, dass der FB Tiefbau den Umbau zum Herbst hin angedacht habe.Die Gleisanlage sei bereits verschmälert worden. Bezirksratsfrau Jagemann wies auf den schlechten Zustand der Straße hin und sagte, es mache Sinn zunächst einmal die Fahrbahn auszubessern. Es wurde eine Ampel für Sehbehinderte gewünscht. Frau Rabe sagte, Umbauten erfolgten immer nach neuestem Stand, besonders im Bereich eines Krankenhauses.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0743/2017 mit 4 Anlagen)

Bezugnehmend auf das präsentierte Modell fragte Ratsherr Nicholls nach der Aufstockung von 9 auf 13 Geschossen. Frau Rabe sagte, dies sei die maximale Option, man müsse nicht zwingend 13 Geschosse bauen.
Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte nach der m²-Zahl pro Wohneinheit. Wie sei es hier möglich gewesen, den Bauschlüssel herunterzubrechen.
Herr Dressler erklärte das Modell. Bei seinen bisherigen Objekten habe er seit ca. 10 Jahren den Preis von 5,25 €/m² gehalten. Er habe auch damals die Entwicklung des Marinebaus übernommen. Bei dem betreffenden Plangebiet wurde das Grundstück in drei Bereiche geteilt. Es entstehen zwei separate Bauten für alternsgerechtes betreutes Wohnen. 27 Zwei-Zimmer Appartements mit kleinem Balkon, mit Büro der Johanniter o.ä. im Haus, ebenso werde es einen Gemeinschaftsgarten geben. Im dritten Bereich entstehe ergänzend ein studentisches Wohnangebot auf privater Basis. Die Appartements werden eine Größe von 21-25 m² =1 Zi. haben, 10 Appartements mit 40 m² = 2 Zi. seien ebenfalls geplant. Es handele sich um ein vollmöbliertes Studentenwohnheim mit Concierge, Sky, W-LAN. Eine Dachterrasse mit angegliederter Küche und ein Gemeinschaftsraum im EG zum Lernen, ebenfalls mit einer Küche ausgestattet, seien geplant.
Der Stellplatzschlüssel sei heruntergebrochen worden, da in Hainholz nicht so ein hoher Motorisierungsgrad herrsche wie im restlichen Stadtgebiet.
Bezirksratsherr Winter sagte, laut Drucksache würde die Abfahrt der Verkehre über die Voltmerstraße erfolgen. Dies bedeute eine noch höhere Verkehrsbelastung dieser Straße. Sie solle weiterhin eine Anwohnerstraße und keine Entlastungsstraße sein.
Bezirksratsherr Spatzker sagte, der Mehrbedarf der Verkehre sei noch nicht absehbar. Die Voltmerstraße nach Süden hin könne nicht mehr aufnehmen. Er fragte, ob eine neue Verkehrsplanung angedacht sei. Ggfs. wäre eine Entlastung denkbar – Kreuzung Sorststraße, Anbindung an die Schulenburger Landstraße evtl.
Frau Rabe sagte, zur Zeit befinde man sich im Stadium der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Zu einem späteren Zeitpunkt würden ausführliche Begründungen mit entsprechenden Aussagen vorgelegt.
Bezirksratsfrau Bergen fragte, wo die Studenten parken könnten und sagte, sie sehe Probleme beim Ansteuern der Nahversorger. Herr Dressler erläuterte die geplanten Stellplätze hinter den Gebäuden für Senioren. Er sagte, zunächst werde das Verfahren abgewartet, dann erfolge die Kalkulation.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Abend sagte Herr Dressler, dass über den Betreiber des studentischen Wohnens noch nicht entschieden worden sei.
Er sagte, seine eigene in Döhren ansässige Immobilienfirma könne dies auch übernehmen, aber hier sei noch nichts entschieden.
Bezirksratsherr Ricken warb dafür, dass dort Lastenfahrräder zur Verfügung gestellt werden könnten. Ebenso wären Carsharing-Plätze wünschenswert.
Herr Dressler bestätigte, dass 2-3 Carsharing-Plätze möglich wären.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlagen 2
und 3) die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB entsprechend
Anlage 4 zu beschliessen

TOP 7.1.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Andreas-Gemeinde, Beneckeallee 2,
(Drucks. Nr. 0841/2017)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
  • die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte der St. Andreas-Gemeinde, Beneckeallee 2, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki), auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und
  • ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagestätten in verbandlicher Trägerschaft zu gewähren (VBE).

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-0914/2017)

Die Aufwertung des Engelbosteler Damms wird von den Bewohner*innen der Nordstadt
sehr begrüßt. Sie ist ein Ausweis der erfolgreichen Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Der nördliche Teil des "E-Damm" entwickelt sich hierbei merklich langsamer als der Abschnitt südlich der Kopernikusstraße.
Die Neugestaltung des Bücherei-Vorplatzes, das Strangriedefest oder das Wandgemälde
am-Streifenplatz sind gute Beiträge-zur Aufwertung des Straßenabschnitts.

Als Hürde für die Ansiedlung weiterer Geschäfte mit hochwertigen Angeboten
wurde allerdings im Forum Dialog Nördlicher E-Damm wiederholt die große
Zahl von Spielotheken und Bars angeführt. Für eine dauerhafte Verbesserung der
Einzelhandelssituation wäre es notwendig, diese zurückzudrängen.

Bündnis 90 / Die Grünen fragen daher die Verwaltung:

1. Wie viele Spielhallen, Bars mit Spielautomaten sowie Wettbüros werden jeweils am
Engelbosteler Damm nördlich der Kopernikusstraße betrieben?

2. Welche gesetzlichen Regelungen existieren, die die Anzahl in Betireb befindlicher
Spiel hallen, Bars mit Spielautomaten sowie Wettbüros begrenzen und welche Handhabe
existiert zur Vermeidung der Ansiedlung weiterer Geschäfte dieser Art?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung um eine weitere Verbesserung der Einzelhandelssituation
am nördlichen Engelbosteler Damm zu forcieren?

Frau Schepers beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

zu Frage 1:
In diesem Bereich des Engelbosteler Damms sind jeweils eine Spielhalle und ein Wettbüro gemeldet. Ferner gibt es in diesem Bereich 13 Gaststätten. In diesen Gaststätten sind jeweils drei Spielgeräte aufgestellt worden, also insgesamt 39.

zu Frage 2:
Gemäß § 10 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) muss der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 100 Meter betragen. Andernfalls kann die nach § 24 des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) erforderliche Erlaubnis nicht erteilt werden. Die Übergangsfrist für die Bestandsspielhallen endet am 30.06.2017.
Die genannte Spielhalle ist allerdings konkurrenzlos und darf über diesen Zeitpunkt hinaus betrieben werden. Der Glücksspielstaatsvertrag schließt darüber hinaus die Vermittlung von Sportwetten in Gebäuden aus, in denen sich eine Spielhalle befindet (§ 21 Abs. 2 GlüStV).

Die Höchstzahl der Geldspielgeräte, die in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, ist in der Spielverordnung festgelegt. Aktuell dürfen in Gaststätten maximal drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Zum 10.11.2019 tritt eine Änderung der Spielverordnung in Kraft. Dann dürfen in Gaststätten nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Abstandsregelungen zwischen Gaststätten mit Geldspielgeräten bestehen derzeit nicht.

Zum Betreiben von Wettbüros besteht keine Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover. Hier ist die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gegeben. Rechtliche Grundlagen für die Vermittlung von Sportwetten sind die §§ 9a GlüStV, 4 NGlüSpG und 3 der Niedersächsischen Glücksspielverordnung.

Antwort des FB Wirtschaft
zu Frage 3:
Die Herstellung von Kontakten zur Förderung der Vermarktung möglicher Objekte ist Teil des laufenden Geschäftes der Bauverwaltung und/ oder der Wirtschaftsförderung und wird – wie an anderer Stelle im Stadtgebiet auch – von der Verwaltung wahrgenommen. Die Wirtschaftsförderung steht im regelmäßigen und guten Kontakt mit der lokalen Standortgemeinschaft „Engelbosteler Damm Nordstadt e.V.“ und ist in der Dialogrunde Nördlicher E-Damm vertreten.
In diesem Rahmen wird auch versucht, auf die Eigentümer dahingehend einzuwirken, bei Neuvermietungen qualitative Mieter zu berücksichtigen, um langfristig die Stadtteilqualität und auch Einzelhandelsqualität zu erhöhen.
Letztlich entscheidet aber jeder Eigentümer nach seinen eigenen Kriterien über die Vermietung seiner Immobilie. Die erfolgreiche gemeinsame Arbeit der lokalen Standortgemeinschaft wird von der Wirtschaftsförderung auch künftig im Rahmen der Lokalen Ökonomie (auch finanziell) unterstützt. Desweiteren lässt die Bauverwaltung in diesem Jahr ein stadtweites, Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Vergnügungsstätten-Konzept erstellen (Fertigstellung voraussichtlich 3. Quartal 2018). Darin wird auch der Bereich Engelbosteler Damm untersucht und ggf. können sich weitere Ansatzpunkte und Handlungsfelder auch für diesen Bereich ergeben.

Ergänzung des FB Stadtplanung zu Frage 3:
Der Bereich Stadtplanung hat derzeit keine weiteren Planverfahren in Vorbereitung, steht aber für Bauherrenberatungen zur Verfügung und ist auch am Dialog Nördlicher E-Damm beteiligt. Sowohl beim Bauantragsverfahren als auch bei aktuellen Planverfahren steht die positive Entwicklung des Quartieres im Fokus, um bei Bedarf den Ausschluss von Spielhallen planerisch auf den Weg zu bringen.

Ratsherr Drenske bat die Verwaltung zu klären, ob die Zahl der Spielautomaten kontrolliert worden sei und ob es sich tatsächlich bei dem Wettbüro am Kläperberg um das einzige Wettbüro in diesem Bereich handele.

TOP 8.1.2.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern
(Drucks. Nr. 15-0915/2017)

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO bzw. der
Verwaltungsvorschriften VwV-StVO) regelt, dass vor besonders sensiblen
Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten,
allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte
Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern strecken bezogen
Tempo 30 einzuführen ist.

Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen.
Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist
Demnach ist auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen,
die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit in Betracht zu ziehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen
existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder
im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Nord? (Bitte um eine Auflistung)

2. Wie viel Zeit wird die Stadt für die Umsetzung der Novelle im Bezirk Nord
benötigen?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung hat erst am 11.03.2017 von dieser geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift der StVO Kenntnis erhalten. Alle davor vorliegenden Entwürfe hatten die Fassung des vorgenannten Erlasses des MW. Deshalb war es der Verwaltung bisher nicht möglich, die umfangreiche Prüfung abzuschließen und verbindliche Aufstellungen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Auf der Grundlage der zu erwartenden Neufassung der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung jedoch bereits einen Prüfauftrag erteilt. Ein externes Ingenieurbüro wurde mit der Prüfung/Beobachtung vor Ort beauftragt.
Da insgesamt rd. 250 Standorte im Stadtgebiet zu überprüfen sind und im Rahmen dieser Prüfung auch eine Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich ist, kann nicht mit einem Abschluss vor Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Prüfung/Beobachtung vor Ort wird von geeigneten Personen und nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsmaßstäben erfolgen. Es macht dennoch Sinn, den Kreis der Prüfer/innen zu begrenzen, um eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen.
Dieser Prozess wird durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung begleitet. Hinzu kommt, dass die Verkehrsbeobachtungen an den rd. 90 betroffenen Schulstandorten nur außerhalb der Schulferien und sinnvollerweise nur zu Schulbeginn /-ende erfolgen können. Auch bei den rd. 120 zu prüfenden Standorten von Kindertagesstätten sind die Schließzeiten im Sommer zu beachten und die regulären Bring-/Abholzeiten zu berücksichtigen. Insofern sind die tatsächlichen Untersuchungszeiträume bereits durch diese Rahmenbedingungen deutlich beschränkt. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig auch der zu erwartende und erforderliche Prüfzeitraum.

Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift (Regelgeschwindigkeit von 30 km/h vor Schulen, Kitas Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) bereits vorläufige Listen mit zu prüfenden Standorten von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erstellt. Selbstverständlich wird die Verwaltung – im Falle der rechtsverbindlichen Einführung einer geänderten Vorschrift – auch die Zielrichtung der Vorschrift im Sinne des Gesetzgebers verfolgen. Da jedoch auch besondere Prüfkriterien für die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen benannt sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen wird.
Es wird insbesondere abzuwägen sein, ob eventuelle Verkehrsverlagerungen, oder Erschwernisse für den ÖPNV nicht deutlich nachteiligere Folgen haben können, als eine Geschwindigkeitsreduzierung Vorteile mit sich bringen würde.

Im Stadtbezirk Nord grenzen nach bisherigen Erkenntnissen ca. 10-15 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Kindertagesstätten, Grundschulen sind nicht betroffen.

Sobald verbindliche Standortlisten vom beauftragten Büro erstellt sind, wird die Liste mit den Einrichtungen im Stadtbezirk Nord auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Nord zur Verfügung gestellt.“

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 9.1.1.
Freigabe der Einbahnstraße Glünderstraße für das beidseitige Befahren durch RadfahrerInnen
(Drucks. Nr. 15-0931/2017)

Bezirksratsherr Ricken brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Ratsherr Nicholls sagte, er habe sich die Straße angesehen, das Profil der Straße und ebenso ihre Breite gebe es auf jeden Fall her, dass diese Straße in beide Richtungen befahren werden könne. Seine Fraktion unterstütze diesen Antrag.
Bezirksratsherr Seinsch merkte an, dass es dann notwendig sei, am Schneiderberg entsprechende Hinweisschilder aufzustellen.
Bezirksratsherr Huneke befürchtete Unübersichtlichkeit und eine steigende Unfallgefährdung für Radfahrer.
Bezirksratsherr Winter sagte, bezüglich der Ausschilderung handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wen eine Einbahnstraße in zwei Richtungen mit dem Fahrrad befahren werden dürfe, werde die Beschilderung seitens der Verwaltung vorgenommen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Einbahnstraße Glünderstraße für das beidseitige Befahren durch RadfahrerInnen freizugeben.

TOP 9.1.2.
Installierung von Lampen auf dem Fahrradweg zwischen "Im Krummen Sieke" und der Schulenburger Landstraße /Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0932/2017)

Ratsherr Nicholls brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Von der Straße "Im Krumme Sieke" gibt es einen Fußweg - ausgezeichnet als Radweg
- zur Schulenburger Landstr. um dort zur Straßenbahnhaltestelle "Nord hafen" oder dem
P+R-Parkplatz zu gelangen. Dieser Weg wird reichlich genutzt und ist gut ausgebaut,
aber es gibt entlang des Weges keine Beleuchtung. Wir beantragen dort 2-3 Leuchten
aufzustellen.

TOP 9.1.3.
Spielplatz Horst-Fitjer-Weg
(Drucks. Nr. 15-0929/2017 N1)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief nun den Antrag aus Drucks. Nr. 15-0929/2017 auf und sagte im Hinblick auf die Vereinbarungen zu Beginn der Sitzung, dass hier noch zwei Änderungen eingearbeitet werden sollten.
Nach kurzem inhaltlichen Austausch wurde vereinbart, dass der Antrag um die Passage „Die Verwaltung möge prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Einbeziehung von sozialen Institutionen möglich sind, desweiteren soll das Tor abschließbar sein ergänzt wird.
Sodann wurde die Neufassung des Antrages einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten unter Beteiligung der Spielplatzpaten, eine Einfriedung des Spielplatzes am Horst-Fitjer-Weg vorzunehmen.
Die Einfriedung mit Zaunelementen soll sowohl entlang der Heisenstraße als auch am Horst-Fitjer-Weg unter Einbezug der niedrigen Sitzmauern erfolgen.
Die Verwaltung möge prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Einbeziehung von sozialen Institutionen möglich sind, desweiteren soll das im Zaun vorhandene Tor abschließbar sein.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.

TOP 9.2.1.
Straßenbenennung neue Straße in der Nordstadt zwischen Weidendamm und Sandstraße
(Drucks. Nr. 15-0913/2017)

Ratsherr Nicholls brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Huneke sagte, es gebe eine markante Bezeichnung für diesen Bereich. Es habe auch früher schon Abweichungen vom Ratsbeschluss bezüglich der Straßenbenennungen mit Frauennamen gegeben. Er fragte, wieso hier unbedingt ein Frauenname gewählt werden solle.
Bezirksratsfrau Jagemann führte aus, dass ihre Fraktion eine Beteiligung der Anlieger favorisiere, daher seien in dem vorliegenden Antrag beide Namen aufgeführt, zum einen der Frauenname und auch der Vorschlag der Verwaltung.
Ratsherr Drenske sagte, im Bezirk Nord sei bisher nur eine Straße nach einer Frau benannt. Es gebe eine Ungleichbehandlung, daher habe man einen Frauennamen vorgeschlagen.
Bezirksratsherr Winter erklärte, dass es mehrere Güterbahnhöfe gebe, für ihn sei dies keine eindeutige Ortsbezeichnung.
Bezirksratsfrau Jagemann nahm Bezug auf den Klaus-Müller-Kilian Weg, diese Straße hätte man damals auch nach einer Frau benennen können.
Ratsherr Nicholls und Ratsherr Drenske äußerten, dass bei der Trauerfeier für Klaus-Müller-Kilian von Trauergästen ein Straßenschild mit seinem Namen hochgehalten wurde, es bestand der vielfache Wunsch eine Straße nach ihm zu benennen, diesen Wunsch habe der Bezirksrat damals aufgegriffen.
Bezirksratsherr Jagemann wies darauf hin, dass der Güterbahnhof auch ein Wahrzeichen gewesen sei.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ließ über den vorliegenden Antrag abstimmen.

Mit 12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschloss der Bezirksrat:

Die Verwaltung wird beauftragt das Benennungsverfahren für die neue Straße zwischen
Weidendamm und Sandstraße in der Nordstadt einzuleiten.
Hierfür schlägt der Bezirksrat folgenden Straßennamen vor: .Gertrud-Knebusch-Straße"

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Einleitung des Benennungsverfahrens in der Nordstadt am alten Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0937/2017)

Der Bezirksrat lehnte mit 5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen den Antrag aus Drucks. Nr. 15-0937/2017 ab.

TOP 9.3.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0507/2017, Durchfahrtssperre für LKW ab 3,5 t in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0930/2017)

Zunächst trug Bezirksratsherr Winter den Änderungsantrag vor und verlas folgenden Beschlusstext.: der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Umwidmung der Straße Alt-Vinnhorst von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße einzuleiten.
nach Umwidmung der Straße entwickelt die Verwaltung Vorschläge für Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastwagenverkehr.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, ihre Ratsfraktion habe zu diesem Thema Informationen des FB Tiefbau eingeholt. Laut zitierter Auskunft solle es in der letzten Zeit keine Umwidmung mehr gegeben haben. Es sei nicht klar, ob hier die Region zuständig wäre.
Dafür müsste eine neue Hauptverkehrsstraße geschaffen werden, dies sei in diesem Fall bereits geschehen - die Beneckeallee. Die Wegweisung für LKWs erfolge bereits jetzt über die Beneckeallee, eine Umwidmung würde demnach nichts an der bisherigen Verkehrslage ändern. Sie habe die Auskunft erhalten, dass die Politik damit nicht das erreiche, was sie eigentlich erreichen wolle, nämlich, dass die LKWs nicht mehr die Straße Alt Vinnhorst benutzen. Für die Anlieger und Nutzer der Straße hätte eine solche Umwidmung demnach überhaupt keine Folgen. Der Schwerlastverkehr müsse jetzt schon über die Beneckeallee fahren, weil dies beim Bau dieser Straße so festgelegt wurde. Sie plädierte für den Antrag Ihrer Fraktion, da die Anlieger sich von Jahr zu Jahr vertröstet fühlen würden. Es seien Parkbuchten eingezeichnet worden, es sei eine Verkehrsberuhigung vorgenommen wurden, es sei nicht einzusehen, warum nicht auch ein Verbot für LKWs erfolgen könne.
Dies ginge nur nicht, wenn keine Ausweichstraße vorhanden wäre, die gebe es aber durch die Beneckeallee. Vor der Vinnhorster Grundschule seien laut Presseberichterstattung erhöhte Abgaswerte gemessen worden, von daher sehe sie hier schnellen Handlungsbedarf. Der nun vorliegende Änderungsantrag verzögere die Sache unnötig. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten vor der Kommunalwahl zunächst einen Antrag eingebracht in dem ein Nachtfahrverbot für LKWs gefordert wurde. Die CDU-Fraktion habe einen eigenen Antrag gestellt und sich für eine generelle Durchfahrtsperre ausgesprochen. Man habe sich aber bereit erklärt, alle Anträge von der Tagesordnung zu nehmen, damit nach einer Gesamtlösung gesucht werde. Bisher sei nichts passiert, daher der Antrag.
Ratsherr Nicholls sagte, auch sie hätten sich sehr wohl vor Antragstellung mit der Verwaltung und auch der Regionsverwaltung auseinander gesetzt.

Dort wäre ihnen in Bezug auf die rechtlichen Möglichkeiten genau dieser Hinweis - wie beantragt - gegeben worden.Vor diesem Hintergrund könne er die Ausführungen nicht nachvollziehen.
Bezirksratsherr Spatzker sagte,aus seiner politischen Erfahrung heraus habe er die Information, dass Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre, als der Mittellandkanal verbreitert wurde, die Straßenquerung Alt Vinnhorst von der Region erheblich subventioniert worden wäre. Diese habe sich das Recht vorbehalten, dass das eine Verkehrssammelstraße sei, nämlich Schnellverbindung zwischen VW-Werk und Godshorn. Seiner Ansicht nach habe die Stadt Hannover gar nicht die Möglichkeit dort einzugreifen. So sehr er auch für eine schnelle Lösung sei, könne er sich nur dem Änderungsantrag anschließen - erstmal umwidmen, und dann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen:
Der Beschlusstext des Antrages wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Umwidmung der Straße Alt-Vinnhorst von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße einzuleiten.
nach UMwidmung der Straße entwickelt die Verwaltung Vorschläge für Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastwagenverkehr.

TOP 9.3.2.
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVo gegen unzumutbare Beieinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0507/2017)

Der Bezirksrat möge beschließen,
Die Verwaltung wird beauftragt eine generelle Durchfahrtsperre für LKW ab 3,5 t Gesamtgewicht in der Straße „Alt-Vinnhorst“ zwischen „Beneckeallee“ und „Schulenburger Landstraße“ zu veranlassen. Busse des GVH, Zulieferverkehr, sowie Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei sind hiervon ausgenommen.

In geänderter Fassung - siehe Drucks. Nr. 15-0930/2017 - mit 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 9.3.3.
Öffnung des Fahrradweges Voltmerstraße stadtaus- und stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-0936/2017)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sie zitierte aus einer Entscheidung der Verwaltung zum Thema vom 24.11.2016 und fragte bezüglich der Aussage nach, dass der Abschnitt zwischen Schule und Schwimmbad im nächsten Jahr - also in 2017- umgepflastert werden solle. Sie bat um Informationen darüber, was aufgepflastert werden solle und ob der Bezirksrat davon vorher in Kenntnis gesetzt werde.
Ratsherr Nicholls sagte, er habe sich diesen Antrag auch als interfraktionellen Antrag vorstellen können.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig
Die gegenwärtige Sperrung des Radweges stadteinwärts in der Voltmerstraße soll aufgehoben werden.

TOP 9.3.4.
Säuberung des Geländes der Obdachlosenunterkunft im Burgweg 13
(Drucks. Nr. 15-0938/2017)
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1224/2017)

Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas die einzelnen Zuwendungen. Sodann beschloss der Bezirksrat die genannten Zuwendungen einstimmig:

TVK Theatererlebnis, Theaterprojekt 600,- €
TuS Marathon e.V., Sanierung Duschräume 1.500,- €
Verein Gewerbetreibende, Strangriedefest 2017 900,- €
Organisator H. Bamming, Nachbarschaftsfest Asternstraße 1.000,- €
Kleingärtnerverein Burgfrieden, Anschaffung einer Doppelschaukel 1.250,- €
Hundetütennachfüller, für die Nordstadt und Vinnhorst 1.600,- €
Kantorei der Nordst. Kirchengemeinde, Jubiläumskonzert 300,- €

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.35 Uhr.


Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung