Sitzung Ratsversammlung am 27.04.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 21.04.2017)
Protokoll (erschienen am 10.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.06.2017

PROTOKOLL

8. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 27. April 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 17.15 bis 17.40 Uhr
Ende 18.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune) (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
(Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette)
(Stadträtin Beckedorf)
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 26.01.2017 und 23.02.2017

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Save me - Kampagne / Resettlement-Programm
(Drucks. Nr. 0749/2017)

3.2. der SPD-Fraktion zur unsachgemäßen Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 0774/2017)

3.3. der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0825/2017)

3.4. der CDU-Fraktion zur Sicherheit am Raschplatz
(Drucks. Nr. 0855/2017)

3.5. der FDP-Fraktion zur Einrichtung einer "grünen Welle" für Rettungsfahrzeuge
(Drucks. Nr. 0857/2017)

3.6. der AfD-Fraktion zur Berufstätigkeit von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 0859/2017)

3.7. der CDU-Fraktion zu Missständen in der Kita am Canarisweg
(Drucks. Nr. 0862/2017)

3.8. der AfD-Fraktion zur Plakatierung im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 0884/2017)

3.9. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Kontrolle der Betreiber von Obdachlosen-Unterkünften
(Drucks. Nr. 0886/2017)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5. Neufassung Kuratorium-Statut der Hannah-Arendt-Tage
(Drucks. Nr. 0525/2017 mit 4 Anlagen)

6. Auftrag des Inklusionsbeirates
(Drucks. Nr. 2300/2016 mit 1 Anlage)

6.1. dazu Stellungnahme des Inklusionsbeirates zur Ergänzung des Forderungskatalogs
(Informationsdrucks. Nr. 0667/2017 mit 1 Anlage)

7. Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 0423/2017 mit 2 Anlagen)

7.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0813/2017)

8. Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.06.2017
(Drucks. Nr. 0431/2017 mit 2 Anlagen)

9. Agrikulturprogramm für Hannover /
Fortschreibung des Landwirtschaftsprogramms der Landeshauptstadt Hannover von 1994, letzte Fortschreibung 2001
(Drucks. Nr. 2593/2016 N1 mit 1 Anlage)

9.1. dazu gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
(Drucks. Nr. 0574/2017)

9.2. und Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0575/2017)

9.2.1. dazu Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0849/2017)

10. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0569/2017)

11. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2017 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0400/2017 mit 1 Anlage)

12. Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz
(Drucks. Nr. 0469/2017 mit 2 Anlagen)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1047, 1. Änderung – Angerstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0578/2017 mit 4 Anlagen)

13.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung - südlich Chicago Lane -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0592/2017 mit 3 Anlagen)

14. Anträge auf Akteneinsicht

14.1. Antrag der AfD-Fraktion auf Akteneinsicht Vermietung Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 0885/2017)

14.2. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zum Brandschutz im Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 0976/2017)

15. A N T R Ä G E

15.1. der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Umsetzung des Kleingartenkonzeptes 2016-2025, Aussetzen und Alternativen entwickeln
(Drucks. Nr. 0847/2017)

15.2. der Fraktion Die Hannoveraner zur Installation von Videokameras im Umfeld der Kita am Canarisweg
(Drucks. Nr. 0887/2017)

16. Anmietung von Büroflächen im Rathauskontor
(Drucks. Nr. 0522/2017 mit 1 Anlage)

16.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0838/2017)

17. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Straße Alter Damm
(Drucks. Nr. 0665/2017 mit 2 Anlagen)





TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) ) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass die Fraktionen der CDU und der AfD jeweils einen Antrag auf Akteneinsicht in das Verfahren gegeben haben. Die Akteneinsicht sei dem Rat gegenüber bekannt zu geben. Eine Beschlussfassung dazu sei nicht notwendig. Die Anträge auf Akteneinsicht würden unter dem Tagesordnungspunkt 14 behandelt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 4 zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abzusetzen sei, da keine Anträge zu Veränderungen vorliegen würden.
Der Rat beschloss, die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 26.01.2017 und 23.02.2017

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unter dem Tagesordnungspunkt 10 zur Zusammensetzung und Umstrukturierung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover (Drucks. Nr. 2334/2016 N1 mit 1 Anlage), nicht nur drei sondern vier Vertreter vorgeschlagen habe. Zudem sei er im Absatz 5 unvollständig zitiert worden. Denn er habe die Ziffer 2 des Antrages der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Ausweitung des Kuratoriums nicht nur in dem Glauben zurückgezogen, dass eine Ausweitung derselben aus der Arbeit selbst heraus möglich wäre. Vielmehr habe Beigeordneter Machentanz auch dem Ratsherrn Drenske geglaubt, der in der Ratsversammlung auf einen Diskurs im Umweltausschuss abgehoben habe, demzufolge eine Erweiterung des Kuratoriums auch möglich sein werde, wenn die entsprechend von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN benannten Institutionen ihre Mitarbeit im Kuratorium anbieten würden.
Bei einer Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 26. Januar 2017 mit der vom Beigeordneten Machentanz gewünschten Korrektur.

Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 23. Februar 2017 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Save me - Kampagne / Resettlement-Programm
(Drucks. Nr. 0749/2017)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Beigeordneter Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0749/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Menschen wurden im Rahmen des Resettlement-Programms in Hannover aufgenommen und aus welchen Ländern kamen diese (Bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

Seit 2009 wurden im Rahmen des Resettlement-Programms (und der 3 Bundesaufnahmeprogramme zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien) insgesamt 196 Menschen (98 m/98 w) in Hannover aufgenommen. 168 Personen haben die syrische, 19 die irakische, 1 die iranische, 8 die eritreische Staatsangehörigkeit. Es hat sich mehrheitlich um Familien gehandelt. Eine Aufschlüsselung nach Alter wurde statistisch nicht erfasst.

Frage 2:
Wie ist der Ablauf des Resettlement-Programms (Auswahl, Zuweisung, Unterbringung)?

Die schutzbedürftigen Personen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem UNHCR ausgewählt und nach Maßgabe des für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegten Schlüssels auf die Bundesländer verteilt. In Niedersachsen werden die Personen dann über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen landesintern nach Maßgabe des Aufnahmegesetzes verteilt und den Kommunen in der Regel nach 14 Tagen Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Sie haben sofort Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen klärt im Vorfeld, ob in der Kommune entsprechender Wohnraum zur Unterbringung vorhanden ist und teilt bei Zustimmung mit, wann die Einreise bzw. die Ankunft in Hannover erfolgen soll. Da nicht immer in der Kürze der Zeit eine passende Wohnung auf dem freien Markt zur Verfügung steht, muss häufig auf eine Wohnung aus dem Unterbringungskontingent für Flüchtlinge zurückgegriffen werden. Dies war ursprünglich für diesen Personenkreis nicht so vorgesehen, bietet aber den Vorteil, dass eine erste Grundausstattung vorhanden ist und auch die Betreuung über die ersten Tage hinaus sichergestellt werden kann.
In Hannover gibt es seit Beginn des Programms ein durch die Ausländerbehörde koordiniertes und mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren, um bei Ankunft der Personen die Betreuung durch SozialarbeiterInnen, die Anwesenheit von DolmetscherInnen, die Vereinbarung von Terminen und Begleitung bei Terminen (Ausländerbehörde, Jobcenter, Krankenkasse, etc.) sicherzustellen und damit den Personen die Ankunft in Hannover zu erleichtern. Die Erstbetreuung wurde in den ersten Jahren von den Migrationsberatungsdiensten (AWO, Caritas, Diakonisches Werk, DRK, Landsmannschaft der Deutschen aus Russland), die seit 2007 eine Erstberatungsstelle in der Ausländerbehörde anbieten, gewährleistet. Aus Kapazitätsgründen mussten die Migrationsdienste ihre Unterstützung bei der umfassenden Betreuung in den ersten Tagen einstellen. Diese wird seit Ende 2016 durch die städtischen Dienststellen OE 50.6 Integrationsmanagement und OE 51.2 Asylberatung KSD übernommen.
Frage 3:
Wie können wir die Zahl der in Hannover aufzunehmenden Menschen im Resettlement erhöhen, so dass mehr Menschen Schutz bei uns erhalten?

Die Quote 2016/2017 für Niedersachsen insgesamt beträgt bei bundesweit 1.600 Aufzunehmenden etwa 149 Personen. Das bedeutet für Hannover etwa 15 Personen. Für 2016/2017 wurden in Hannover bereits 21 Personen aufgenommen.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob eine Möglichkeit bestünde die benannten Zahlen auf kommunaler Ebene erhöhen zu können.

Stadtrat Härke antwortete, dass es keine Möglichkeit gäbe die Zuteilungsquote für Hannover zu erhöhen. Demnach würde nur der Weg bleiben Petitionen zu schreiben.

Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele der 196 Menschen als integriert bezeichnet werden könnten und wie viele davon wieder abgeschoben worden seien.

Stadtrat Härke antwortete, dass keine der Personen aus dem Programm wieder abgeschoben werden musste.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viele Wirtschaftsflüchtlinge noch nach Deutschland geholt werden sollten.

Stadtrat Härke entgegnete, dass davon auszugehen sei, dass das UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) eine anerkannte, weltweit arbeitende Organisation sei, die genau die schutzbedürftigen Menschen nach Deutschland überführe, die diesen Schutz auch benötigen würden.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass durch die Zuwanderung von noch mehr Flüchtlingen sich eine Verbesserung der Betreuungssituation oder verbesserte hygienische Zustände an den Schulen einstellen könnten. Ratsherr Herrmann fragte zudem, wie man verhindern wolle, dass nicht noch mehr Terroristen nach Deutschland kommen könnten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) stellte klar, dass aktuell die Fragestunde abgehalten würde, dass die Verwaltung lediglich die Fragen der Ratsmitglieder beantworte und dass politische Statements und Debatten nicht zugelassen seien. Ratsvorsitzender Hermann erklärte, dass allen Ratsmitgliedern, die sich nicht an diese Regeln halten wollten, das Mikrofon abgestellt würde.

Stadtrat Härke antwortete, dass es bei der Anfrage der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen um 196 Menschen gehen würde und dass dieses Kontingent der Landeshauptstadt Hannover keinerlei Probleme bereiten könnte.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte nach, wie sichergestellt würde, dass unter den 196 Menschen keine Terroristen wären.

Stadtrat Härke wies darauf hin, dass mit der Beantwortung der Frage zwei sehr genau das Verfahren zur Aufnahme der 196 Menschen erläutert worden sei. Man habe es mit einem Zuwanderungssystem zu tun, welches die gesamtstaatlichen Ebenen betreffen würde und dass es nicht die Aufgabe der Landeshauptstadt Hannover sei, diese Frage zu beantworten.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie die besondere Bedürftigkeit der benannten Personen festgestellt würde und weiter, welcher Organisation das Programm „Save me“ zuzuordnen sei.

Stadtrat Härke erklärte, dass die schutzbedürftigen Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR – Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen - ausgewählt würden und dass „Save me“ lediglich der Name des Programms sei. Stadtrat Härke erörterte, dass diese Personen sofort gemäß § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hätten und somit in den Erhalt von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II kämen. Die Bedürftigkeit in diesem Verfahren würde bereits in Zusammenarbeit der Landesaufnahmebehörden und der Kommunen geprüft.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Stadtverwaltung keinerlei Kontrollen in Hinblick auf Identität oder Asylgrund bei denjenigen Menschen habe, die vom UNHCR zugeteilt werden. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, wie hoch die Sozialleistungen seien, die insgesamt in diesem Zusammenhang gezahlt worden wären. Beigeordneter Hauptstein stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Ratsvorsitzende bei verleumderischen Anschuldigungen gegen Mitglieder seiner Fraktion eingreifen möge.

Stadtrat Härke bejahte die erste Frage und erklärte, dass die Verwaltung die Kosten zur Höhe der Sozialleistungen mit Stichtag 31. Dezember 2016 (196 Menschen) zu Protokoll nachreichen müsse.

Antwort der Verwaltung:
Der Aufenthalt nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsrecht aus dem Resettlementprogramm) ist kein statistisches Merkmal, nach dem Leistungsberechtigte identifiziert werden könnten. Des Weiteren gibt es technisch nicht die Möglichkeit, Gesamtleistungen für bestimmte Gruppen auszulesen.

Leistungsberechtigte, die einen Aufenthalt nach § 23 Abs. 4 AufenthG haben, erhalten entsprechend des Lebensalters und der persönlichen Situation Leistungen nach dem SGB II vergleichbar wie alle anderen SGB II-Leistungsbezieher auch. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen den Regelbedarf in Form von Arbeitslosengeld II nach § 20 SGB II oder Sozialgeld nach § 23 SGB II, sowie ggf. Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II sowie entsprechend der Wohnsituation Kosten für die Unterkunft nach § 22 SGB II. Der Regelbedarf beträgt maximal 409,00 Euro für eine volljährige alleinstehende, alleinerziehende oder mit einem minderjährigen Partner zusammenlebende Person. Alle anderen erhalten gem. § 20 SGB II einen geringeren Regelbedarf.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob man den Menschen nicht viel besser vor Ort in ihrer Heimat helfen könnte und ob das nicht vielleicht viel preiswerter und effektiver wäre.

Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass von 196 Menschen, die in einem Zeitraum von neun Jahren aufgenommen worden wären, berichtet worden sei. Man berichte über die Jahre 2016 und 2017 in denen Hannover 15 Menschen aufnehmen werde. Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass man in Hannover nicht darüber nachdenken würde, dass man eine solche internationale, humanitäre Verpflichtung ausschlage.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es Informationen darüber gebe, wie viele der aufgenommenen Menschen wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt worden seien.

Stadtrat Härke verneinte die Frage und ergänzte, dass lediglich das Geschlecht der Aufgenommenen dokumentiert würde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Auffassung sei, dass es gut wäre, dass neben der in Deutschland grundgesetzlich gebotenen Hilfe, das Agendabüro 21 der Stadtverwaltung eine Arbeit leiste, die zu einer Verbesserung der Situation vor Ort, gegen Kinderarbeit, gegen Ausbeutung und für eine bessere Welt, führen solle.

Stadtrat Härke stimmte dem zu und führte an, dass das Agendabüro 21 aus der Verwaltung heraus mit verschiedenen Initiativen zusammenarbeiten würde, um das eine tun zu können ohne das andere nicht zu lassen.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass im Besonderen die Menschen aus dem Resettlement-Programm eines besonderen Schutzes bedürften und dass diese den extrem gefährlichen Weg nach Deutschland wahrscheinlich nicht lebend überstehen würden.

Stadtrat Härke bejahte die Frage und erörterte, dass allein auch schon an den Aufnahmezahlen zu erkennen sei, dass eine besondere Schutzbedürftigkeit geboten sei und dass man wohl hoffentlich niemandem erklären müsste, was sich beispielsweise in Syrien zurzeit abspielen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Rat die Möglichkeit habe, die Fraktion der AfD und vielleicht auch DIE HANNOVERANER-Fraktion in ein Krisengebiet in Syrien zu schicken, damit sich diese selbst ein Bild über die Zustände dort machen könnten.
Stadtrat Härke antwortete, dass sich eine derartige Maßnahme nicht aus dem Aufgabenkatalog der Stadtverwaltung erschließen würde.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob im Rahmen des benannten Programms möglichst Familien aufgenommen würden.

Stadtrat Härke erklärte, dass bereits von der Verwaltung ausgeführt worden sei, dass überwiegend Familien im Rahmen dieses Programms nach Deutschland kommen würden.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion zur unsachgemäßen Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 0774/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Kreisz (SPD) aus Drucks. Nr. 0774/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Mit welchen Maßnahmen geht die Stadt gegen unsachgemäße illegale Müllentsorgung vor?

Illegale Müllentsorgungen betreffen sowohl öffentliche, als auch private Flächen. Für die Beseitigung auf privaten Flächen ist grundsätzlich die zuständige Eigentümerin bzw. der zuständige Eigentümer verantwortlich. Auf Privatflächen kann eine Beseitigung von illegal entsorgtem Abfall jedoch nur dann angeordnet werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entsteht. Für Anordnungen dieser Art ist auf Privatflächen die Region Hannover als untere Abfallbehörde zuständig.
Auf öffentlichen Flächen sind für die Beseitigung illegaler Müllentsorgung insbesondere der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67) und die aha-Stadtreinigung zuständig.
OE 67 säubert in eigener Zuständigkeit die öffentlichen Grünflächen und Forsten. In diesem Bereich sind die Parkranger zuständig, die dort gegen illegale Müllentsorgung vorgehen und deren Beseitigung veranlassen.
Die aha-Stadtreinigung ist für die öffentlichen, bebauten Flächen zuständig. Sie nimmt gemäß aha-Verbandsordnung im Gebiet der Landeshautstadt Hannover die Aufgaben der Straßenreinigungsbehörde nach §52 des niedersächsischen Straßengesetzes wahr.
Die Verwaltung erhält zunehmend Hinweise und Beschwerdevorgänge der Einwohnerinnen und Einwohner zu unsachgemäßen Müllentsorgungen und „wilden“ Abfalllagerungen. In den letzten 5 Jahren wurden in der aha-Beschwerdestatistik jährlich zwischen 30.000 und 38.000 Eingaben bezüglich Verschmutzungen des öffentlichen Raumes registriert. Dies beinhaltet alle denkbaren Arten von Verschmutzungen, u.a. Littering, illegale Müllentsorgungen, falsche oder verspätete Herausstellungen von gelben und blauen Säcken und die illegale Abstellung von Schrottautos und Altfahrrädern im öffentlichen Raum.
Die Verwaltung bemüht sich seit vielen Jahren intensiv darum, nicht nur die öffentlichen Flächen stetig zu reinigen und neuen Verunreinigungen entgegen zu wirken, sondern auch in vielen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Sonderaktionen das Bewusstsein der Bevölkerung für diese Problematik zu sensibilisieren. Sauberkeit ist ein Bestandteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ein wichtiges Gut für einen hohen Lebensstandard in der Stadt.
Einen wichtigen Baustein in der Prävention stellen bei aha die Abfallfahnder dar. Die Abfallfahndung der Abteilung Stadtreinigung wurde 1999 eingerichtet und verfügt derzeit über 5 Mitarbeiter. Die Abfallfahndung ist für den bebauten, öffentlichen Verkehrsraum auf ca. 1.550 ha im Stadtgebiet Hannover zuständig. In den öffentlichen Grünflächen sind die Parkranger des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün tätig.
Die Abfallfahndung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben im öff. Straßenraum (einschl. Beratung von Einwohnern und Gremien und Feststellung/Ahndung/Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren):
· Hinweisen auf Littering und illegalen Abfallentsorgungen (einschl. ordnungswidriger Abstellung von DSD/Altpapier/Sperrmüll) jeglicher Art nachgehen, Verursacherinnen und Verursacher ermitteln, ggfs. Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, Beseitigung des Abfalls durch die Betriebsstätten der Straßenreinigung veranlassen

· Entfernung von Alt(kraft)fahrzeugen und Alt(schrott)fahrrädern aus dem öffentlichen Raum und ggfs. Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren (je nach Tatbestand; Strafverfahren bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, z.B. bei gravierenden Umweltverstößen wenn größere Mengen gefährlicher Restflüssigkeiten im Altfahrzeug verblieben sind)
· Kontrolle der Einhaltung der Reinigungsverpflichtungen und des Winterdienstes vor privaten Grundstücken gemäß Straßenreinigungssatzung (aufgrund der satzungsgemäßen Übertragung der Gehwegreinigung auf die Anlieger)
· Kontrolle des satzungsgemäßen Verbotes zum Einsatz von auftauenden Stoffen im Winterdienst

· Besondere Reinigungskontrollen, z.B. bei Abnahme öffentlicher Flächen nach Großveranstaltungen

Mit dem Änderungsantrag Nr. H-0086/2017 zum Haushaltsplan 2017/2018 wurde ein umfangreicher Katalog zur Weiterentwicklung der aha-Abfallfahndung beschlossen. Das Konzept hierzu, einschließlich ggfs. notwendiger organisatorischer und finanzieller Auswirkungen, wird die Verwaltung nach der Sommerpause 2017 den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorlegen.

Frage 2:
Welche Maßnahmen setzt die Verwaltung ein bzw. könnte die Verwaltung einsetzen, um die Einwohnerinnen und Einwohner für eine sachgerechte Abfallentsorgung zu sensibilisieren?

Allgemein investieren Verwaltung und aha viel Zeit und Geld in die Kundenberatung und Öffentlichkeitsarbeit um die Bevölkerung über die korrekte Abfalltrennung und Müllentsorgung zu unterrichten. Hierzu zählen neben der Vielzahl direkter Kundengespräche u.a. diverse Publikationen (z.B. aha-Abfallplaner, diverse Flyer), der aha-Internetauftritt, die aha-App und direkte Informationen in den lokalen Sauberkeitsinitiativen, Stadtbezirken, Ausschüssen etc. Zudem wird insbesondere die Arbeit der Abfallfahnder auch zunehmend öffentlichkeitswirksam in diversen TV-Produktionen verarbeitet, um das Bewusstsein für die Abfallproblematik einem breiten Publikum näher zu bringen.
Daneben werden etliche öffentlichkeitswirksame Aktionen jedes Jahr durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird z.B. auf die aha-Veranstaltung „putzmunter“, die am 18.03.17 stadtweit zum 11.mal durchgeführt wurde, verwiesen. Dieses Jahr haben sich über 8.500 Einwohnerinnen und Einwohner an dieser öffentlichen Putz- und Aufräumaktion beteiligt, was einen großen Beteiligungserfolg darstellt. Zudem wurde das Format teilweise geändert, den Abschluss bildet seit letztem Jahr ein Abschlussfest in jährlich wechselnden Stadtteilen, um die Sammlerinnen und Sammler noch intensiver in die Aktion einzubinden. Diese Maßnahme wurde sehr positiv aufgenommen und soll fortgeführt werden.
Weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen der aha-Stadtreinigung sind z.B. die regelmäßigen Aktionen zur Entfernung von Altfahrrädern aus dem Stadtgebiet und die 2014 gestartete Werbekampagne zur Vermeidung von Hundekot im öffentlichen Straßenraum, die dieses Jahr neu aufgelegt wird.
Die Verwaltung und aha planen eine weitere Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und noch mehr konzertierte und massierte Aktionen in den Stadtteilen gegen Littering und illegale Müllentsorgungen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die bereits genannte Abfallfahndungskonzeption.
Obwohl Aufklärung und Information die Priorität in der Bewusstseinsbildung einnehmen, soll auch durch eine Erhöhung der Buß- und Ordnungsgelder eine Umkehr bei hartnäckigen Umweltsünden erreicht werden. Diese Maßnahmen werden zwischen aha, dem städtischen FB Öffentliche Ordnung und der Region Hannover abgestimmt.

Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung das Vorhaben von aha, die Gelbe Sack-Sammlung in der Stadt auf ein Tonnensystem umzustellen?

Zu Frage 3 die folgende Hintergrundinformation von aha:

In der gesamten Region Hannover sind rund 45.000 O-Tonnen aufgestellt. Im Umland stehen rund 40.000 O-Tonnen in der LHH rund 5.000.

Nach dem neuen Verpackungsgesetz steht fest, dass die getrennte Erfassung von Verkaufsverpackungen weiterhin erfolgen wird. Über die Art und Weise wie diese Sammlung in Zukunft erfolgt, muss eine Abstimmung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (aha) und den dualen Systemen stattfinden. Dieses ist in der Vergangenheit auf der Grundlage der Verpackungsverordnung erfolgt. Zukünftig wird dieses auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes geschehen. Bisher wurde vereinbart, dass die Erfassung dieser Abfälle über den gelben Sack erfolgt.
Vor dem Hintergrund, dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um das Stadtbild zu verbessern und gerade die Bereitstellung von Wertstoffsäcken immer wieder als Beispiel für die Beeinträchtigung des Stadtbildes genannt wird, ist der Umstieg von der Sacksammlung, wie bereits als Angebotsleistung für die Papiersammlung in der Stadt von aha praktiziert, auch beim Gelben Sack grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass eine Sammlung mit gelben Tonnen nur in den Stadtteilen möglich ist, wo ausreichend Platz auf den privaten Grundstücken besteht um die zusätzlichen Tonnen aufzustellen. Ein dauerhaftes Aufstellen der gelben Tonnen im öffentlichen Straßenraum über den Abholtag hinaus schließt die Verwaltung insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen wie Oststadt, Linden, Südstadt oder Nordstadt aus. Die bereits vorhandenen „Müllkäfige“ in diesen Stadtteilen sind schon jetzt einer vertretbaren Stadtgestaltung abträglich und können u.a. aus verkehrlichen Gründen nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand, der vom Nutzer zu tragen ist, ausgeweitet werden. Inwieweit die bestehenden Wertstoffinseln um gelbe Tonnen erweitert werden können, bedarf einer Kapazitäts- und Akzeptanzprüfung in Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es eine Koordinierungsstelle in Zusammenhang mit der Abfallbeseitigung auf Straßen und Wegen gebe.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage und erläuterte, dass die BürgerInnen im Grundsatz selber für ihre Fußwege zuständig wären und dass diese in den allerseltensten Fällen am Müll vorbeifegen würden, nur weil dieser knapp nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob sich die Verwaltung vorstellen könnte mit einer Unterstützung von Videoüberwachung gegen die illegale Müllentsorgung vor dem Gelände von Recyclinghöfen vorzugehen.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass die Stadtverwaltung nicht dafür zuständig sei, dass im Stadtgebiet illegal abgelegter Müll beseitigt würde. Stadträtin Rzyski betonte, dass man an den Wertstoffhöfen keine Videoüberwachung habe, diese nicht brauche und auch nicht haben wolle. Vielmehr würde man auf die Hilfe von aufmerksamen BürgerInnen setzen, da illegale Müllentsorger sehr genau darauf achten würden, bei ihrem Tun nicht beobachtet zu werden. Zudem würde man verstärkt auf Aufklärung und Information setzen, um die BürgerInnen in Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung hin sensibilisieren zu können. Man setze auf das Interesse am Gemeinwohl, da auch die Parkranger, die Servicegruppe Innenstadt, die Müllfahnder und „aha“ zusammen genommen auf verlorenen Posten gegen das illegale Entsorgen von Müll stünden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es Stadtteile gebe die in besonders hohen Maße von unsachgemäßer Müllentsorgung betroffen seien.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass vorzugsweise dort Müll entsorgt werde, wo die geringste Aufmerksamkeit herrschen würde. In diesem Zusammenhang seien Grünflächen und Waldstücke die beliebtesten Ziele. Zudem würden Großveranstaltungen das unsachgerechte Entsorgen von Müll befördern.


TOP 3.3.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0825/2017)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Beigeordneten Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 0825/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover bekommt vom Amtsgericht Hannover gem. § 22 Abs. 9 SGB II und § 36 Abs. 2 SGB XII eine Kopie der Klageschriften bei Räumungsklagen wegen Mietrückständen übersandt. Räumungsklagen aus anderen Gründen wie z.B. mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf werden nicht übermittelt.
Das Team Wohnungserhaltende Hilfen im Sachgebiet Wohnraumversorgung (61.43) bietet Beratungen und Einzelfallhilfen im Bereich der o. g. Räumungsklagen an. Eine umfangreiche Sprechstunde, Kontaktaufnahme per Anschreiben und Hausbesuche ermöglichen eine frühzeitige Beratung und Unterstützung. Nach Eingang der Räumungsklage wird jeder Haushalt zunächst mittels einer Postkarte angeschrieben und bei Nichtmeldung persönlich aufgesucht. Entsteht ein Kontakt zu den Beklagten erfolgt eine Beratung und Hilfestellung zum Wohnungserhalt durch Herstellung von Kontakten zu den betroffenen Stellen wie Vermieter / Wohnungsunternehmen, Rechtsanwalt, Jobcenter, Fachbereich Soziales (Grundsicherung, Wohngeld), Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld), Kommunalen Sozialdienst (KSD) bei Alleinerziehenden und Familien, Kommunalen Seniorenservice (KSH) bei Personen ab dem 60. Lebensjahr. Hierdurch können Wohnraumverlust und evtl. spätere Obdachlosigkeit und die daraus resultierenden sozialen und persönlichen Folgen in vielen Fällen vermieden werden. Ist kein Wohnraumerhalt möglich, wird eine Wohnungsvermittlung über das Sachgebiet Wohnraumversorgung angestrebt.
Das Team Wohnungserhaltende Hilfen erhält weiterhin vom Amtsgericht alle angesetzten Räumungstermine über Wohnraum (auch bei Räumungen aus anderen Gründen). Ist noch kein Kontakt zu dem Haushalt entstanden, wird der Haushalt erneut angeschrieben und ggf. persönlich besucht und auf die Möglichkeiten der Unterbringung hingewiesen.
Wenn trotz aller Maßnahmen kein Kontakt zu den Beklagten zustande kommt oder die Betroffenen nicht mitwirken, kann es zu einer Obdachlosigkeit kommen. Im Bedarfsfall stellt das Sachgebiet Unterbringung (61.44) Unterkünfte für Familien (i. d. Regel Wohnungen) und für Einzelpersonen einen Bettplatz in einer Notunterkunft zur Verfügung.

Frage 1:
Wie viele Zwangsräumungen wurden im Jahr 2015, wie viele im Jahr 2016 angesetzt und wie viele davon wurden in den beiden Jahren jeweils tatsächlich vollzogen)?

Im Jahr 2015 wurden 543 Räumungstermine angesetzt und 398 tatsächlich durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden 510 Räumungstermine angesetzt und 367 tatsächlich durchgeführt. Eine angesetzte Räumung wird z.B. dann nicht durchgeführt, wenn noch eine Einigung mit dem Vermieter erfolgt oder der Mieter vorher eigenständig auszieht.

Frage 2:
Bei wie vielen angesetzten und bei wie vielen durchgeführten Zwangsräumungen waren das Team „Wohnungserhaltende Hilfen“ bzw. andere Vertreter der Stadtverwaltung vor Ort und in wie vielen Fällen wurde eine Ersatzwohnung angeboten?

Die Anwesenheit von Mitarbeitern der Stadtverwaltung bei einer Zwangsräumung ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich, da alle betroffenen Haushalte im Vorfeld auf die Möglichkeiten einer Unterbringung durch die Stadt Hannover hingewiesen wurden.
Im Jahr 2015 konnte 24 Haushalten, die von einer Zwangsräumung betroffenen waren, eine neue Wohnung im Rahmen der Wohnungsvermittlung vermittelt werden und im Jahr 2016 21 Haushalten. Weitere 28 bzw. 32 Haushalte wurden in städtischen Unterkünften ordnungsrechtlich untergebracht (siehe Frage 3). Die übrigen Haushalte haben sich offenbar selbst versorgt (z.B. durch neue Wohnung, Unterkunft bei Bekannten oder Verwandten) Nähere Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor.

Frage 3:
Wie oft wurde die drohende Obdachlosigkeit dadurch verhindert, dass das Wohnungsamt Mieter nach Zwangsräumungen wieder in die alte Wohnung „zwangseingewiesen“ hat?

Eine Wiedereinweisung von Obdachlosen in ihre bisherige Wohnung darf nur erfolgen, wenn die Gemeinde trotz erheblicher Anstrengungen und Bemühungen außerstande ist, dem Obdachlosen anderweitig eine Unterkunft zu verschaffen. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt war, ist in der Vergangenheit keine Wiedereinweisung erfolgt. Im Jahr 2015 wurden 28 Haushalte und im Jahr 2016 32 Haushalte nach Zwangsräumungen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften ordnungsrechtlich untergebracht.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Kinder, Familien und Menschen mit Behinderungen bei den ca. 420 Zwangsräumungen in Hannover betroffen gewesen seien und was die Verwaltung dagegen unternehmen würde, dass Wohnungen nicht zu „Betongold“ verkommen würden. Zudem fragte Beigeordneter Machentanz, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass diejenigen Familien, die von der Gentrifizierung am Stärksten betroffen wären und somit auf die gewohnten Nachbarschaftsstrukturen angewiesen seien, zurück in ihre ehemaligen Wohnungen verwiesen werden sollten.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die Zahlen inwieweit Familien, Kinder und Menschen mit Behinderungen beteiligt gewesen wären zu Protokoll nachreichen müsste. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Eingriffsmöglichkeiten von Gemeinden in solchen Konfliktfällen relativ begrenzt wären. Andere Bundesländer hätten ein Wohnaufsichtsgesetz, nach dem gehandelt werden könnte. Dieses gebe es in der Art in Niedersachsen nicht. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass die Stadtverwaltung dann tätig werden könnte, wenn bauordnungsrechtliche Probleme angezeigt oder festgestellt würden, um die Sicherheit des Wohnens gewährleisten zu können. Stadtbaurat Bodemann stimmte zu, dass gentrifizierte Familien oder Personen sehr stark auf ihre gewohnte Umgebung angewiesen seien.

Antwort der Verwaltung:
Zu den von den Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts übersandten Räumungsterminen werden keine Daten über die Zusammensetzung der Haushalte mitgeteilt. Angaben zu Anzahl von Familien oder Einzelpersonen bei Räumungsterminen können daher nicht gemacht werden.
Lediglich bei der Beratung der Haushalte im Rahmen der Räumungsklagen wegen Mietschulden werden Daten zur Haushaltszusammensetzung erhoben. Die Räumungsklagen wegen Mietschulden setzen sich wie folgt zusammen:

62,1 % Alleinstehende
13,2 % Wohngemeinschaften
15,6 % Familien
9,1 % Alleinerziehende


TOP 3.4.
der CDU-Fraktion zur Sicherheit am Raschplatz
(Drucks. Nr. 0855/2017)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 0855/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Erkenntnisse - gerade auch im Hinblick auf etwaige Bandenrivalitäten - sind zum jetzigen Zeitpunkt aus den Ermittlungen in den genannten Fällen zu ziehen und inwieweit beeinflusst dies die Einschätzung der Gefahrensituation am Raschplatz durch Verwaltung und Polizei?

Es handelt sich bei den in Rede stehenden Sachverhalten um laufende Ermittlungsverfahren in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover über die zurzeit keine Auskünfte erteilt werden könnten.

Frage 2:
Welche Formen der Zusammenarbeit und des Austausches gibt es zwischen den städtischen Ordnungsbehörden und der Polizei auf der einen Seite und den Ordnungsbehörden und den Gewerbetreibenden vor Ort auf der anderen Seite (bitte Art, Beteiligte und Häufigkeit)?

Es gibt eine Vielzahl von Formen der Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover und ausdrücklich auch mit den Gewerbetreibenden. Dazu zählen unter anderen sehr aktive aufsuchende Gespräche, die durch die Polizei vor Ort vorgenommen würden und die Mitwirkung in verschiedenen Arbeitsgremien, gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover. Es ist zu erwähnen, dass das Thema öffentliche Ordnung und Sauberkeit ein Dauerthema sei, welches die Stadtverwaltung ganz nach oben auf die Agenda gesetzt hat. Man ist aktuell dabei zwischen Polizei, Vertretern der Citygemeinschaft und weiteren einzelnen Unternehmen sowie sozialen Akteuren der Stadt und vielen Fachleuten aus der Stadtverwaltung eine Art Generalinventur zu machen. Es geht der Stadtverwaltung am Ende darum, zu einem sehr konkreten Katalog von Maßnahmen kommen zu können. Das kann bedeuten, dass man als Landeshauptstadt Hannover zu der Konsequenz käme, dass man für die Ausführung der städtischen Aufgaben mehr Personal benötige. Man habe während der Beratungen festgestellt, dass man mit allen Akteuren an einem Strang zieht. Für alle gelte die Losung: „gemeinsam Hinzuschauen“ und „gemeinsam Handeln“. Dabei geht es natürlich auch um die Themen Betteln und Straßenmusik, die sich am Ende in einer Novelle zur Sondernutzungssatzung wiederfinden sollen. Beim Thema Straßenmusik geht es natürlich um die Festsetzung von Auftrittsorten und Spielzeiten, und darum diese auch kontrollieren zu können. Auch beim Thema Betteln müsse man zu klaren Spielregeln kommen. Man wird das Betteln nicht aus der Innenstadt verbannen können, jedoch dafür Sorge tragen, dass die Regeln eingehalten werden. Dass niemand belästigt wird gilt insgesamt für das Zusammenleben auf öffentlichen Plätzen. Dabei darf nicht vergessen werden das Hannover insgesamt eine sehr quirlige Innenstadt hat. Denn die Stadt muss trotzdem leben und atmen, da man ein Interesse daran habe, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität dieser Stadt nicht nur zu halten, sondern im Zweifelsfalle noch zu erhöhen. Deswegen gibt es ein sehr enges Miteinander der verschiedenen Akteure. Diese finden regelmäßig, in verschiedenen Formen und zurzeit sehr konzentriert statt, damit die Verwaltung dem Rat der Stadt Anfang Juni 2017 ein Konzept zur Beratung vorlegen kann. Der Oberbürgermeister wir den Fraktionen das Konzept Ende Mai 2017 vorstellen, um dieses dann in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, des Stadtbezirksrates Mitte sowie Vertretern aus den Bereichen Haushalt und öffentliche Ordnung der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Die Verwaltung hat sich zudem vorgenommen das Thema Sicherheit sehr intensiv mit allen Stadtbezirksräten zu diskutieren.

Frage 3:
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung (ggf. im Rahmen ihres Sicherheitskonzeptes), um gegen die Trinkerszene am Raschplatz vorzugehen bzw. das Unsicherheitsgefühl in diesem Bereich zu bekämpfen (bitte eine Auflistung sowohl der Maßnahmen als auch der Möglichkeiten)?

Die Verwaltung wird dazu in Kürze ein Konzept zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum vorlegen. Unter anderen ist dort auch ein Projekt Raschplatz, unter Einbezug umliegender Plätze, vorgesehen. Da geht es auch um den Andreas-Hermes-Platz und den Weißekreuzplatz, weil die Verwaltung festgestellt hat, dass ein Verdrängen nichts bringt und die Problematik lediglich räumlich verschoben wird. Die Kontrollen am Raschplatz und auch an den umliegenden Plätzen werden zukünftig deutlich erhöht. Die Verwaltung befindet sich auf den Raschplatz bezogen, in Gesprächen mit der Hannover Region Grundstücks GmbH & Co KG (HRG). Die HRG wird am Raschplatz häufigere Kontrollgänge durchführen bzw. permanente Präsenzzeiten an private sicherheitsfirmen in Auftrag geben. Den sich dort aufhaltenden Personen soll die Hausordnung in den jeweiligen Landessprachen ausgehändigt werden, um im Falle einer Nichtbeachtung eine Handhabe auf eventuelle Platzverweise zu erlangen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Landeshauptstadt bereits handeln würde. Man hat Anfang April 2017 einen privaten Sicherheitsdienst für den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz beauftragt. Dabei handelt es sich um zwei Personen, die vornehmlich zu den besonderen Zeiten, 13:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen dort ihren Dienst tun. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit am Standort Limmerstraße im Jahr 2013 gute Erfahrungen mit dieser Maßnahme gesammelt. Die zwei Beschäftigten arbeiten mit deutlich sichtbarer Dienstkleidung, um dafür zu sorgen, dass nicht gepöbelt wird, dass keine Vermüllungen stattfinden oder leere Flaschen liegen gelassen werden sowie Handlungen in Bezug auf den § 183 StGB unterlassen werden. Zudem muss die Möglichkeit vorhanden sein bei Streitigkeiten oder Schlägereien eingreifen zu können. Dazu ist zu berichten, dass der Sicherheitsdienst, aufgrund freundlicher Anreden und höflicher Umgangsformen eine überwiegend positive Resonanz erzeugt hat. Das hat dazu geführt, dass einfache Regeln eingehalten würden, dass die öffentlichen Toiletten benutzt werden, dass Ruhestörungen unterbleiben und dass die Plätze nicht mehr zu Übernachtungszwecken benutzt werden. Daneben ist eine zielorientierte Sozialarbeit überaus wichtig, da es sich zum Teil auch um sehr schwierige Lebenslagen handelt. Deshalb ist es unabdingbar, dass SozialarbeiterInnen mit den entsprechenden Sprachkenntnissen vor Ort sind. Diese könnten in den Vormittags- und den frühen Nachmittagsstunden eine Betreuung und Beratung gewährleisten. Die dritte Maßnahme ist die Vorbereitung zur Einrichtung eines sogenannten Trinkerraumes. Dies sei im Rahmen des Verwaltungshandelns möglich, weil die Verwaltung der Ansicht sei, das Projekt zunächst einmal für ein Jahr zu erproben. Dieser Raum dient als Rückzugsort, da häufig sehr angespannte Situationen mit etwa 40 bis 50 Personen entstehen. Im Übrigen sei es möglich, dass eine sozialarbeiterische Betreuung und eine Vermittlung von sozialen Hilfen und Diensten eingesetzt wird. Zudem ist nur der Genuss von niedrigprozentigem und selbst mitgebrachtem Alkohol in Maßen gestattet. Ordnung und Sicherheit gehören ebenfalls zu den Sozialthemen und deshalb gehört die Einrichtung eines Nassraumes zum Maßnahmenkatalog. Man habe aus vergleichbaren Städten wie Hannover bislang nur Positives zu den Trinkerräumen erfahren und wird dem Rat der Stadt dazu eine Drucksache zur Beratung vorlegen.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, in welcher Höhe Kosten für den privaten Sicherheitsdienst aufgewandt werden müssten und für welchen Zeitrahmen dieser für den Weißekreuzplatz verpflichtet worden wäre. Beigeordneter Seidel fragte ferner, ob das die Darstellung der Verwaltung sei, wonach die städtischen Bediensteten, speziell die der Servicegruppe Innenstadt, in der bisherigen Form nicht ausreichen würden. Beigeordneter Seidel fragte zudem, wie viele Insolvenzen in den vergangenen Jahren am Raschplatz registriert worden wären und ob die Verwaltung ein Alkoholverbot für den Bereich am Raschplatz für sinnvoll halten würde.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Verwaltung für den Bereich Weißekreuzplatz, Andreas Hermes Platz zwei Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes verpflichtet habe und dass diese Maßnahme als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes anzusehen sei. Oberbürgermeister Schostok bemerkte, dass die Verwaltung die Kosten nachreichen müsste, da die Maßnahme erst am 7. April 2017 angelaufen sei. Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass es am Raschplatz eine hohe Zuständigkeit und Verpflichtung der Hannover Region Grundstücks GmbH & Co KG (HRG) gäbe und dass diese mit eigenen Maßnahmen dort tätig sei. Die Landeshauptstadt sei mit der HRG in Verbindung getreten, um eine Teilung der Kosten zu ermöglichen. Man strebe zudem gemeinsame Konzepte mit der HRG an, da man im vergangenen Jahr habe erfahren müssen, dass man nur mit eigenem Personal an Kapazitätsgrenzen stoßen würde. Dazu habe man evaluiert, welche Personenzahlen am Raschplatz in Bewegung wären und gemeinsam mit der Polizei, dem Land und der HRG Möglichkeiten diskutiert um eventuelle Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass die beiden privaten Sicherheitskräfte nicht nur in Kontrollfunktion, sondern auch zur Ansprache um Hilfe vor Ort tätig seien. Diese seien ferner im ständigen Kontakt mit der Servicegruppe Innenstadt und den Parkrangern vor Ort. Die MitarbeiterInnen des privaten Sicherheitsdienstes würden unter anderen als Koordinierer tätig werden. Diese würden bei ordnungsdienstlichen Fragen die Servicegruppe Innenstadt, bei strafrechtlichen Fragen die Polizei informieren und bei Ansprachen auf Hilfe möglichst schnell handeln und an die entsprechenden Notdienste weiterleiten. Oberbürgermeister Schostok informierte darüber, dass diese Maßnahme für eine Übergangszeit vorgesehen sei und dass schätzungsweise etwa 100.000 € für das Jahr 2017 dafür aufgewandt werden müssten.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es Statistiken in Hinblick auf eine Straftatenentwicklung vor dem Hintergrund der baulichen Veränderungen am Raschplatz gebe. Ratsfrau Falke fragte zudem, welche Qualifikationen die privaten Sicherheitskräfte vorweisen könnten und wie hoch deren Stundenlöhne seien.

Oberbürgermeister Schostok regte an, dass man eine Beantwortung der Fragen bis zur Vorstellung des Konzeptes im Ausschuss für den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zurückstellen sollte. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass ein Vergleich über Jahrzehnte hinweg, in dessen Verlauf die Ertüchtigung des Hauptbahnhofes und die Durchführung der Expo fallen würde, überaus schwierig sei. Zudem sei zu bedenken, dass eine Zahlenerhebung aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht vorliegen würde. Die Verwaltung habe jetzt damit begonnen Zahlenmaterial zu sammeln, um quantifizieren zu können, mit welchen qualitativen Maßnahmen Veränderungen herbeizuführen wären. Oberbürgermeister Schostok wiederholte, dass die Verwaltung derzeit keine Zahlen zu den Kosten vorlegen könne und dass die privaten Sicherheitskräfte zwischen 13:00 und 20:00 Uhr vor Ort wären. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass man nach den Diskussionen mit allen Partnern so weit sein sollte, die Aufenthaltsqualität so anpassen zu können, dass diese hinter dem Bahnhof genauso gut sei wie vor dem Bahnhof.

Beigeordneter Seidel (CDU) erinnerte an seine Fragen zum Alkoholverbot und zu den Insolvenzen am Raschplatz und fragte, ob die Sicherheitskräfte andere Handlungskompetenzen hätten als die Immobilienbesitzer.

Oberbürgermeister Schostok sagte, dass er bereits vorgeschlagen habe den Gesamtkatalog der Maßnahmen im Detail im Rahmen der Konzeptvorstellung zu präsentieren. Die Verwaltung werde ein Sicherheits- und Ordnungskonzept vorstellen. Das Thema Alkoholverbot sollte zunächst einmal unbeachtet gelassen werden, da es darum gehe, die Handlungsfähigkeit der Stadt im Kontext mit den verschiedenen Partnern aufzuzeigen. Zum Thema Insolvenzen würde es sich ähnlich verhalten, wie mit den Straftaten. Oberbürgermeister Schostok bot an im Nachgang der Konzeptpräsentation zu diskutieren, ob es einen Zusammenhang zwischen den Insolvenzen und bestimmten Vorfällen des vergangenen Jahres gebe. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass die Verwaltung die angefragten Zahlen einhole und diese dann entsprechend nachreichen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Verwaltung die Zahlen aus der Zusatzfrage von Ratsfrau Falke nachreichen werde.

Oberbürgermeister Schostok antwortete, dass die Verwaltung die Frage zu den Kosten teilweise in der Beantwortung der Frage vom Beigeordneten Seidel vorgenommen habe. Ferner habe man darauf verwiesen, dass der Verwaltung keine Zahlen in Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung am Raschplatz vor dem Hintergrund einer Straftatenentwicklung vorlägen. Oberbürgermeister Schostok bot an, dass man im Nachgang der Konzeptvorstellung über zusätzliche Baumaßnahmen diskutieren könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, zu wann der Sicherheitsdienst im Bereich Weißekreuzplatz und Andreas Hermes Platz eingeführt worden sei und ob die Verwaltung beabsichtigen würde, diese auch auf die späteren Abendstunden auszudehnen.

Oberbürgermeister Schostok antwortete, dass der private Sicherheitsdienst seit dem 7. April 2017 tätig sei. Ferner würde man beabsichtigen, dass auch weiterhin zwischen 13:00 und 20:00 Uhr Streife gelaufen werde. Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Verwaltung gute Erfahrungen damit gemacht habe, dass Störungen in den Nachtstunden am folgenden Tag zwischen Sicherheitsdienst und Anwohnern kommuniziert würden. Denn allein aus der Praxis heraus, dass Störungen vom Vortag aufgearbeitet würden, sei eine Verbesserung der Gesamtsituation festzustellen.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, ob bei den Maßnahmen in der Limmerstraße nicht ebenfalls auch eine sozialarbeiterische Unterstützung in Verbindung mit einem privaten Sicherheitsdienst zum Erfolg geführt habe.

Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass durch die mehrfach evaluierten Erfahrungen mit der Limmerstraße eine neue Form der Zusammenarbeit entstanden sei. Die Verwaltung habe den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes wissentlich erwähnt, da transportiert werden solle, dass man an einem großformatigen Konzept arbeite. Die Zusammenarbeit von städtischen MitarbeiterInnen, Bediensteten aus sozialen Einrichtungen, der Polizei und verschiedenen Akteuren aus dem Bereich des ortsansässigen Einzelhandels sei ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Verwaltung bewusst nicht bis nach einer Beschlussfassung durch den Rat gewartet habe und dass auch am 7. April 2017 nicht die erste Maßnahme umgesetzt worden sei. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass die Verwaltung die Bereiche Andreas Hermes Platz, Weißekreuzplatz und Raschplatz insgesamt betrachte und nicht beispielsweise den Raschplatz zum Nachteil des Weißekreuzplatz oder eines anderen Platzes in Hannover ertüchtigen wolle. Es sei in diesem Kontext davon auszugehen, dass sowohl die Servicegruppe Innenstadt, die Ranger, die Polizei als auch die anderen Akteure inzwischen eine enge Form der Zusammenarbeit pflegen würden. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass man derzeit an einem sehr umfassenden Konzept, unter Beteiligung aller Akteure arbeite, um dieses dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Dabei sei eine aufmerksame Betrachtung sowie eine konstruktive Diskussion, aufgrund der verschiedenen Bestandteile des Konzeptes, unbedingt erwünscht. Oberbürgermeister Schostok ergänzte, dass die Verwaltung ab dem Sommer dazu auch in einen sehr engen Dialog mit den Stadtbezirksräten treten werde. Darüber hinaus werde man darin ein Konzept zur personellen Ausstattung und eine Änderung der entsprechenden Verordnungen vorlegen. Dabei könnten z.B. die Instrumente einer Videoüberwachung und das Alkoholverbot thematisiert werden.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass private Sicherheitsdienste besser geeignet seien sich der benannten Angelegenheiten anzunehmen, als städtische MitarbeiterInnen. Ratsherr Oppelt fragte ferner, ob die Verwaltung plane die Forderung der CDU-Ratsfraktion umzusetzen, wonach die Anzahl der städtischen Ordnungskräfte deutlich ausgebaut werden sollte.

Oberbürgermeister Schostok wiederholte, dass die beiden Personen des privaten Sicherheitsdienstes, die für die Bereiche Andreas Hermes und Weißekreuzplatz zuständig wären, ebenso als eine Art Koordinierer fungieren würden. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass zurzeit derart massive Veränderungen im Bereich des Hauptbahnhofes stattfinden würden, sodass aufgrund des Verdrängungsprozesses, vor dem Hintergrund der baulichen Maßnahmen, sich derart große Menschenansammlungen auf dem Raschplatz hätten einfinden können. Oberbürgermeister Schostok unterstrich, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen nicht vermitteln sollten, dass die Verwaltung plane zukünftig ausschließlich mit privaten Sicherheitsdiensten agieren zu wollen. In diesem Zusammenhang habe die Verwaltung bereits im Sommer 2016 die Servicegruppe Innenstadt um zwei weitere Kräfte, auf nunmehr zehn MitarbeiterInnen erhöht. Oberbürgermeister Schostok erinnerte daran ausgeführt zu haben, dass die Verwaltung ein Konzept zur personellen Ausstattung vorlegen werde, um die zukünftigen Aufgabenstellungen organisieren und ausführen zu können. Die Verwaltung sei auf dem Wege eine hochintegrative Konzeption vorzulegen, die im Ergebnis dazu führen werde, dass mehr MitarbeiterInnen in diesem Bereich für die Landeshauptstadt Hannover tätig sein werden.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob das „Streife gehen“ nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei gehören würde und ob auf diesem Wege eigentliche Kosten des Landes auf die Landeshauptstadt übertragen würden.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die zwei Beschäftigten des privaten Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer Möglichkeiten, im benannten Bereich auf „Streife gehen“ würden. Dies würde die Arbeit der Landeshauptstadt in diesem Bereich ergänzen, relativ zeitnah ansprechbar sein zu können. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass diese keine Aufgaben übernehmen dürften, die der staatlichen Hoheit unterliegen würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung plane auch in anderen Stadtteilen sogenannte nasse Räume bzw. Trinkerräume einzurichten, wie viele Personalstellen dafür vorgesehen seien und in welcher Form diese kontrolliert und unterhalten werden sollten.

Oberbürgermeister Schostok antwortete, dass all diese Fragen mit der Vorstellung des Konzeptes beantwortet würden.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob der Stadtbezirk Mitte über die Einsetzung eines privaten Sicherheitsdienstes informiert worden sei.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass er bereits vorgeschlagen habe eine gemeinsame Sitzung unter Beteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, des Stadtbezirksrates Mitte und dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung anzusetzen. Der Termin sei für den Monat Juni 2017 vorgesehen und würde gegenüber dem Stadtbezirksrat Mitte noch heute kommuniziert werden. Die Bekanntmachung zur Einsetzung eines privaten Sicherheitsdienstes würde mit der Bekanntmachung in der heutigen Ratsversammlung somit auch dem Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

TOP 3.5.
der FDP-Fraktion zur Einrichtung einer "grünen Welle" für Rettungsfahrzeuge
(Drucks. Nr. 0857/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.6.
der AfD-Fraktion zur Berufstätigkeit von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 0859/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.7.
der CDU-Fraktion zu Missständen in der Kita am Canarisweg
(Drucks. Nr. 0862/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.8.
der AfD-Fraktion zur Plakatierung im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 0884/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.9.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Kontrolle der Betreiber von Obdachlosen-Unterkünften
(Drucks. Nr. 0886/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 5.
Neufassung Kuratorium-Statut der Hannah-Arendt-Tage
(Drucks. Nr. 0525/2017 mit 4 Anlagen)
Mit 57 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Neufassung des Kuratoriumstatuts der Hannah-Arendt-Tage nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 0525/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 6.
Auftrag des Inklusionsbeirates
(Drucks. Nr. 2300/2016 mit 1 Anlage)
Mit 61 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Auftrag des Inklusionsbeirates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2300/2016 mit 1 Anlage.

TOP 6.1.
dazu Stellungnahme des Inklusionsbeirates zur Ergänzung des Forderungskatalogs
(Informationsdrucksache Nr. 0667/2017 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 0423/2017 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass man heute die Chance habe die Kluft zwischen arm und reich in Hannover ein klein wenig zu verkleinern. Dies würde den Besitzern vom Hannover Aktiv Pass zwar lediglich 30 Euro bringen, aber das sei besser als nichts. Ratsherr Zingler wies darauf hin, dass Bildung für alle kostenlos sein sollte und dass deswegen unverständlich sei, warum eine neue Kindertagesstätten-Entgeltordnung überhaupt beschlossen werden müsste. Ratsherr Zingler stellte in den Raum, ob der Aufwand für den kurzen Zeitraum bis zur nächsten Landtagswahl in Niedersachsen nicht viel zu hoch sei, da im Nachgang der Wahlen alle Kindertagesstätten gebührenfrei würden.

Ratsherr Finck (SPD) führte aus, dass man am heutigen Tage nicht über eine Erhöhung der Entgelte entscheiden würde, sondern dass es lediglich um die redaktionelle Überarbeitung der Satzung gehen würde. Diese Satzung sei notwendig, um die Beiträge, die seinerzeit beschlossen worden seien, auch tatsächlich zur Mitte diesen Jahres erheben zu können. Ratsherr Finck wies darauf hin, dass die Gebühren für die Kindertagesstätten letztmalig im Jahr 2000 angehoben wurden. Andererseits habe man in diesen Bereich massiv investiert. Es gäbe beispielsweise im Krippenbereich seit 2012 einen Zuwachs von 42,5 % und bei den Kindertagesstättenplätzen von 4,4 %. Zudem habe man die Qualität weiter gesteigert. Ratsherr Finck erinnerte an die dritte Betreuungskraft in den Krippen, die verlängerten Öffnungszeiten und das Thema Inklusion. Dazu seien die Kosten für die Kinderbetreuung im gleichen Zeitraum um fast 50 Mio. € gestiegen. Ratsherr Finck stellte fest, dass die Entscheidung, ausgehend vom Haushaltssicherungskonzept IV, die Eltern an den gestiegenen Kosten angemessen zu beteiligen, für die Fraktion der SPD richtig gewesen sei. In diesem Zusammenhang sei wichtig gewesen, dass die unteren Familieneinkommen entlastet und die oberen Einkommensgruppen stärker beteiligt würden. Ratsherr Finck machte deutlich, dass die Hälfte der Kinder einen Freiplatz erhalten würden, dass einige Familien, die früher den Höchstbetrag gezahlt hätten, zukünftig weniger bezahlen müssten und dass untere Einkommensgruppen weiter entlastet würden. Die Mehreinnahmen würden fast ausschließlich über eine erhöhte Einnahme in der neuen Höchststufe sieben generiert. Die Mehraufwendung von 61 € in dieser Höchststufe, stünde ein Mehreinkommen der Eltern von 257 € gegenüber. Ratsherr Finck betonte zum Abschluss, dass die Fraktion der SPD es begrüßen würde, dass die SPD nach dem Wahlsieg im Landtag im Januar 2018 sukzessive die Beitragsfreiheit einführen werde. Es sei ein Anliegen der SPD, dass alle Kinder in Hannover tatsächlich eine gute Kindertagesstätte besuchen könnten. Denn frühkindliche Bildung schaffe nach Ansicht der Fraktion der SPD die Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit von Anfang an.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass man im Jahr 2004, nach langwierigen Beratungen, das Essengeld in den Kindertagesstätten eingeführt habe. Das Essengeld habe man unter anderen auch deshalb eingeführt, um der Wertigkeit von Ernährung Ausdruck verleihen zu können. Ratsherr Bindert betonte, dass das Essengeld nach wie vor nur für das erste Kind zu zahlen sei. Zudem sei zur Kenntnis zu nehmen, dass Essen ein Teil des Regelsatzes im Arbeitslosengeld II sei. Ratsherr Bindert regte an, dass auf Bundesebene eine einheitliche Besteuerung angestrebt werden sollte. Denn das Essengeld in den Kindertagesstätten würde mit 19 % besteuert. Das Essen in den Universitätsmensen würde hingegen mit 7 % und in den Krankenhäusern mit 9 % besteuert. Ratsherr Bindert erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen und den redaktionellen Änderungen in der Satzung zustimmen werde.

Ratsherr Pohl (CDU) merkte an, dass der Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN irritierend sei, da man sich auf den berücksichtigten Personenkreis des Hannover Aktiv Passes, welcher ständig kritisiert würde, beziehe. Zudem wolle die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit ihrem Änderungsantrag das Essengeld abschaffen und würden keinerlei Bezug auf die Änderungen in der Satzung nehmen. Ratsherr Pohl wies darauf hin, dass die Änderung der Beitragsgruppenstaffelung erneut dazu führen werde, dass nahezu alle Eltern den Höchstbeitragssatz zahlen müssten. Die Staffelung der Beitragsgruppen hätten deutlich differenzierter aufgestellt werden müssen, damit nicht auch der Facharbeiter, sondern beispielsweise der Ministerialdirektor in der höchsten Beitragsgruppe einzustufen sei. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU, wie auch schon die Ursprungsdrucksache, die Änderung der Satzung ablehnen werde.

Ratsherr Förste („DIE FRAKTION“) erklärte, dass die Fraktion „DIE FRAKTION“ dem Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zustimmen werde. Ferner werde man der Verwaltungsvorlage zustimmen, obwohl die Staffelung der Beitragsgruppen nach Ansicht der Fraktion „DIE FRAKTION“ nicht breit genug gefächert sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) kritisierte, dass 50 % der BürgerInnen, die sogenannten Leistungsträger, die wirtschaftlich in der Lage wären die Kosten für die Kindertagesstätten zu entrichten, die Kosten für alle anderen mit den Bürgerbeitrag übernähmen. Ratsherr Wruck unterstrich, dass es nicht nur immer Gerechtigkeit in Richtung von Hartz IV Empfängern geben dürfte, sondern auch in Richtung derjenigen, die mit ihren Gebühren und Beiträgen dafür sorgten, dass die Dinge laufen würden. Es müsste etwas dafür unternommen werden, dass die Gebühren für die Kindertagesstätten gleichmäßiger verteilt würden. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache deshalb nicht zustimmen werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass es im Rahmen der Programme zur Haushaltskonsolidierung niemandem darum gehen würde, besonderen Ruhm zu erlangen. Es sei vielmehr Praxis gewesen zu schauen, welche Bereiche vertretbare Beiträge leisten könnten. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass die Beiträge für die Kindertagesstätten in den 15 zurückliegenden Jahren nicht verändert worden seien und dass man es deshalb für vertretbar gehalten habe, eine Anpassung der Gebühren in das Haushaltssicherungskonzept einfließen zu lassen. Beigeordnete Kastning sagte, dass man froh darüber gewesen sei, dass die Jugendverbände bei der Staffelung der Beitragsgruppen beteiligt worden wären.
Beigeordnete Kastning machte zum Essengeld deutlich, dass davon auszugehen sei, dass Kinder von Transferleistungsbeziehern, die keine Kindertagesstätte besuchen würden, im Elternhaus mit Nahrung versorgt würden.

Ratsherr Finck (SPD) stellte klar, dass die Eltern im Jahr 2000 mit ihren Gebühren 30 % der Gesamtkosten für den Kindertagesstättenbereich getragen hätten. Aktuell würden gerade einmal 13 % der Gesamtkosten von den Eltern getragen. Ratsherr Finck wies darauf hin, dass Eltern, die Transferleistungen empfangen würden, einen Antrag zum Essengeld stellen könnten, um dann nicht mehr 30 sondern nur noch 16 € zahlen zu müssen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da die Eltern durch diese Neuregelung erneut einer Mehrbeteiligung entgegensehen würden. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass die Fraktion der AfD den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN als überaus sinnvoll erachte und diesem zustimmen werde.

Ratsherr Döring (FDP) erinnerte daran, dass man seinerzeit die Einführung des Essengeldes sehr kontrovers im Jugendhilfeausschuss diskutiert habe. Ein wichtiges Argument sei dabei die Vorstellung gewesen, dass durch die Einführung des Essengeldes die Zahl der zu betreuenden Kinder sinken könnte. Ratsherr Döring stellte fest, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Ratsherr Döring informierte darüber, dass 35 % derjenigen, die den höchsten Beitragssatz zahlen müssten, dies nur deshalb täten, weil diese keine Angaben zu ihren Einkünften machen würden. Ratsherr Döring betonte, dass ein Produkt mit einem Gesamtvolumen von 280 Mio. €, welches von Rentnern, Eltern die lange aus der Erziehungsphase heraus wären, Kinderlosen oder Menschen die noch lange nicht in der Erziehungsphase wären getragen würde, auch zu 13 % von den Nutzern getragen werden könnte.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) führte aus, dass nach der aktuellen Einstufung in Stufe 0- ohne Eigenbeitrag – weiterhin 47 % der Eltern verbleiben würden. In den ehemaligen, kaum genutzten Stufen 1 bis 8 seien 9 % und in der ehemals höchsten Stufe 9 seien 44 % der Eltern gewesen. Mit Beginn der neuen Regelung am 1. August 2017 würden dann in den neuen Stufen 1 bis 5 6 %, in Stufe 6 14 % und der Stufe 7 30 % der Eltern verbleiben. Das ergäbe eine gerechtere Aufteilung, sofern man in diesem Zusammenhang von Gerechtigkeit sprechen könne. Ratsherr Dr. Menge stellte klar, dass die Vorschläge der Fraktion der AfD als alternativlos zu betrachten seien, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht in der Lage wäre 25 Mio. € durch Umschichtungen einzusparen und dass es den BürgerInnen in Niedersachsen vorbehalten sei, sich im Januar 2018 für eine stufenweise Abschaffung der Gebühren zu entscheiden. Zudem sei es finanzpolitisch vertretbar, wenn sich die Eltern mit 13 % an den Gesamtkosten beteiligen müssten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) konstatierte, dass die 35 % der Eltern, die keine Angaben zu ihren Einkünften machen würden, dies nur deshalb tun würden, um keinen Steuerberater engagieren zu müssen. Denn die vorliegende Drucksache sei für jemanden, der nicht steuerrechtlich bewandert sei, das reinste Chaos. Die viel zu komplizierten Ausführungen seien unter anderen ein Grund dafür, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die vorliegende Drucksache ablehnen würde.

TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0813/2017)
Gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0813/2017 ab.

Mit 33 Stimmen gegen 26 Stimmen beschloss der Rat die Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0423/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.06.2017
(Drucks. Nr. 0431/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 1. Juni 2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0431/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 9.
Agrikulturprogramm für Hannover /
Fortschreibung des Landwirtschaftsprogramms der Landeshauptstadt Hannover von 1994, letzte Fortschreibung 2001

(Drucks. Nr. 2593/2016 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Menschen in Deutschland gesunde Lebensmittel haben wollten und dass sich der Verkauf von Biolebensmitteln in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt habe. Ratsherr Drenske erläuterte, dass der Energieeinsatz der Biolandwirtschaft, gegenüber der konventionellen Landwirtschaft, um 64 % geringer sei. Es gebe keine Belastung des Essens mit Pestiziden. Auf Biofeldern gebe es eine größere Artenvielfalt. Es würden keine Gifte in das Trinkwasser gelangen und die Biolandwirtschaft würde zudem noch 60 % mehr Arbeitsplätze schaffen. Deshalb würde auch der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt (CSU), eine Verdreifachung der Flächen für die Biolandwirtschaft fordern. Das sei dringend nötig, da aktuell nur 40 % der hierzulande verkauften Biolebensmittel auch tatsächlich in Deutschland produziert würden. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass das Agrikulturprogramm der Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang viele wichtige Ansätze nennen würde. Die Stärkung der Grünlandbereiche nehme man dabei besonders erfreut zur Kenntnis. Ratsherr Drenske informierte darüber, dass dazu ein Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen in das Verfahren gegeben worden sei, mit dem weitere konkrete Maßnahmen eingeleitet werden sollten. Das zentrale Anliegen des Antrages sei die Priorisierung der Biobewirtschaftung bei der Pachtflächenvergabe. Dies sei notwendig, da es in den vergangenen 20 Jahren keinen einzigen Übergang einer Fläche vom konventionellen zum Bioanbau auf den Flächen der Landeshauptstadt gegeben habe. Ratsherr Drenske betonte, dass man einen Wachstum beim Bioanbau benötigen würde, welcher der Verbrauchernachfrage entspreche. Ferner solle mehr Transparenz durch die Nennung von Zielwerten erreicht werden. Die Menschen in Hannover sollten Biolandwirtschaft erleben können und der Ausschluss der Gentechnologie sollte fortgeschrieben werden.

Ratsherr Kreisz (SPD) erläuterte, dass das Agrikulturprogramm und dessen Weiterentwicklung die Chance und Möglichkeit bieten würden, auf diesen Flächen einen Vorbildcharakter beweisen zu können. Dabei würde kein Landwirt dazu gezwungen, seine Art des Wirtschaftens zu ändern. Allerdings sei es bei Auslauf eines Pachtvertrages geboten, die knappen Flächen einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb vorrangig zur Verfügung zu stellen. Der Zusatzantrag helfe zudem ökologische Erzeugnisse besser bekannt zu machen und die biologische Vielfalt in der Stadt im Sinne des Artenschutzes zu erhöhen. Ratsherr Kreisz erklärte zum Änderungsantrag, dass es sinnvoll sei das Gebiet Schwarze Heide aus dem Agrikulturprogramm herauszunehmen, um mehr Wohnungsbau in Hannover ermöglichen zu können. Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass der Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wieder einmal direkt vor der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Stadtgrün in das Verfahren gegeben worden sei, infolgedessen man diesen nur habe ablehnen können. Ferner sei dieser wenig zielführend, da Anträge zum Kleingartenkonzept an anderer Stelle einzubringen seien.

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ablehnen werde, da dieser die Umstände zur ökologischen Landwirtschaft im Vergleich zur Verwaltungsdrucksache noch verschärfen würde. Der Antrag würde konventionellen Betrieben den Zugang zu Pachtflächen innerhalb des Stadtgebietes deutlich erschweren. Dabei würde die aktuelle Situation der Landwirtschaft falsch eingeschätzt, denn nur einer von achtundzwanzig landwirtschaftlichen Betrieben im Raum Hannover würde ökologisch wirtschaften. Ratsherr Oppelt erörterte, dass dies mit den nationalen und europäischen Rahmenbedingungen des Agrarmarktes sowie den Preisen, die Händler und Verbraucher aufbringen müssten, verknüpft wäre. Es würde keinen Sinn ergeben, die Gesetze des Marktes und seine Rahmenbedingungen zu ignorieren und die Landwirte zu einer ökologischen Bewirtschaftung zwingen zu wollen. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass die Fraktion der CDU sehr wohl ökologische Produkte schätzen würde. Allerdings würde es die Fraktion der CDU ablehnen, Produzierende und Verbraucher zu bevormunden. Ratsherr Oppelt erklärte zum Abschluss, dass die Fraktion der CDU dem Änderungsantrag in Bezug auf das Gebiet der Schwarzen Heide zustimmen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass der vorliegende Antrag ein typisches Beispiel für Realitätsfremde darstellen würde. Denn aus der Ursprungsdrucksache und dem Änderungsantrag wäre eindeutig zu erlesen, dass sich die ökologischen Anbauflächen verringert hätten. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass sich die Anbauflächen verringert hätten, da sich herausgestellt habe, dass eine ökologische Bewirtschaftung, unter Beachtung aller Rahmenbedingungen, nur sehr schwer gewinnbringend umsetzbar sei. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die vorliegenden Anträge der ansonsten propagierten Globalisierung widersprechen würden. Man sollte vielmehr froh darüber sein, dass die Länder Afrikas auf diesem Wege ihre landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt anbieten könnten. Zudem würde im Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP darauf hingewiesen, das konventionelle Landwirtschaft durchaus ökologisch sein könne. Ratsherr Wruck betonte, dass die ökologische Bewirtschaftung von Flächen in keinster Weise mit der Bewältigung der zukünftig auftretenden Ernährungskrisen in Einklang zu bringen wären. Man benötige die konventionelle Landwirtschaft, damit man die Ernährung einer wachsenden Bevölkerung auf der Erde sicherstellen könne. Zudem sei die Einsparung von Energien nur durch den Einsatz von Muskelkraft kompensierbar. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den vorliegenden Antrag unter anderen deshalb ablehnen werde, da man mit den geringen zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen an den Gegebenheiten in Deutschland sowieso nichts werde ändern können.

Ratsherr Bingemer (FDP) stellte fest, dass die Stadt in dieser Partnerschaft ausdrücklich für Pächtertreue stünde. Dazu würde man auf regionale Pächter setzen und externe Investoren für die städtischen Flächen zunächst einmal ablehnen. Man setze auf Regionalität und Bio. Ratsherr Bingemer erörterte, dass man bei der landwirtschaftlichen Flächennutzung auf eine sogenannte Mosaiknutzung zurückgreifen müsste. Dabei müsste neben dem konventionell genutztem Teil immer auch eine Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Ratsherr Bingemer unterstrich, dass die Stadt keine konventionelle Bewirtschafter ausschließen würde. Man versuche lediglich gewisse Rahmenbedingungen zu setzen und bei einem Pächterwechsel einem ökologischen Bewirtschafter bevorzugen. Ratsherr Bingemer führte weiter aus, dass man versuchen wolle diejenigen 14 % der Gesamtfläche der Landeshauptstadt so zu nutzen, dass einer sinnvollen Bewirtschaftung nichts entgegenstünde. Zudem sei es das Ziel, die daraus erwirtschafteten Produkte regional vermarkten zu wollen. Ratsherr Bingemer erklärte, dass die Fraktion der FDP den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen werde, da die Kleingarten- und Grünflächen zu gering seien um einen Ertrag daraus erwirtschaften zu können.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass in der Dritten Welt nicht gehungert werden müsste, weil dort keine Lebensmittel hergestellt würden, sondern die fehlende Gerechtigkeit beim globalen Handel würde für den Hunger in der Dritten Welt Verantwortung tragen. Beispielsweise würden aufgrund der internationalen Handelsvereinbarungen Hühnerfüße in den globalen Süden versandt, um dafür Sojabohnen erhalten zu können. Allein die reichen Nordregionen würden von der zunehmenden Qualität der Nahrungsmittel profitieren, wobei der globale Süden dies bezüglich einmal mehr leer ausgehen würde. Ratsherr Drenske unterstrich, dass es sehr weit von der Realität entfernt sei, wenn man die ökologische Bewirtschaftung, mit den Vorzügen eines geringeren Energie- und Gifteinsatzes sowie der Erhöhung des Arbeitskrafteinsatzes, für den Hunger in der Dritten Welt verantwortlich machen wolle.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass man in Hinblick auf das Catering von Kindertagesstätten oder Schulen für regionale Erzeugnisse aus ökologischem Anbau sei. Ferner sei es ein logischer Schritt das Gebiet Schwarze Heide aufgrund der aktuellen Wohnungsmarktsituation aus dem Agrikulturprogramm herausnehmen zu wollen. Ratsherr Wolf erläuterte, dass die Kleingartenflächen aus dem Agrikulturprogramm herausgenommen werden sollten, da diese es den Pächtern ermöglichen würde im kleinen Rahmen frische Erzeugnisse für die Familie entstehen zu lassen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in Bezug auf den Erhalt von Kleingartenflächen grundsätzlich zustimmen würde. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass die ökologische Flächenbewirtschaftung, neben der konventionellen Bewirtschaftung, eine Möglichkeit im Gesamttableau zur Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sein sollte. Ratsherr Wruck betonte, dass er es nicht für gerechtfertigt halten würde, wenn die konventionellen Landwirte als Giftmischer verunglimpft würden. Denn es sei durchaus bekannt, dass auch in der ökologischen Bewirtschaftung nicht nur unbedenkliche Chemikalien eingesetzt würden. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass beispielsweise zum Schutz des deutschen Waldbestandes der kontrollierte Einsatz von toxischen Chemikalien vertretbar sei. Die deutsche Esche z.B. sei von einem Käfer aus Südostasien befallen und könne nur durch den dosierten Einsatz von Giftstoffen vor dem Aussterben bewahrt werden.
Ratsherr Hofmann (SPD) erörterte, dass die Hühnerreste aus Deutschland den afrikanischen Markt überschwemmen und die dortigen landwirtschaftlichen Strukturen zerstören würden. Ferner würde hinter jedem Landwirt, der in Afrika aufgeben müsse, acht zu Ernährende stecken. Am Ende würde den Menschen dort nur noch die Möglichkeit bleiben die Kreuzfahrt nach Lampedusa zu buchen. Ratsherr Hofmann sagte, dass ihm in Hinblick auf das Agrikulturprogramm die Begriffe Heimat und Traditionspflege einfallen würden. Ratsherr Hofmann empfahl den Anwesenden, dass diese Heidschnucken zu sich nehmen sollten. Denn dann würde sich die Zucht der Heidschnucke in der Lüneburger Heide lohnen, die Heide aufblühen und am Ende auch die Biene davon profitieren. Das sei moderne Umweltpolitik!

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zum Kleingartenkonzept in das Verfahren zu geben sei. Ferner würde im vorliegenden Antrag auf die Flächensicherung für landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung, Selbstversorgung und Selbsterntegärten eingegangen. Ratsherr Engelke begrüßte die intensive Diskussion der Drucksache und monierte, dass zum Teil dahin gehend argumentiert würde, dass die 14 % Fläche der Landeshauptstadt Hannover ausschlaggebend für die Versorgung der Weltbevölkerung seien. Ratsherr Engelke sagte, dass lediglich versucht würde diese 14 % an städtischer Fläche ökologisch nach vorne zu bringen. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Verwaltungsvorlage in Verbindung mit dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Schwarzen Heide ein Beispiel dafür sei, dass eine ökologische Bewirtschaftung und die Entwicklung von Wohnungsbau in Hannover nebeneinander funktionieren könnten.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass die Hühnerfüße über Asien und zum Teil als Delikatesse wieder nach Deutschland gelangen würden. Zudem habe die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit der konventionellen Landwirtschaft ein Problem, wenn Glyphosat als Roundup zum Einsatz käme. Ratsfrau Falke wies darauf hin, dass nur diejenigen Kleingärten, die mit einer besonderen Erde bewertet worden wären, aus dem Agrikulturprogramm herausgehalten werden sollten.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) widersprach der Annahme, dass in der ökologischen Landwirtschaft auf jegliche Formen von Medikationen bei Tieren und chemischer Behandlung von Pflanzen verzichtet würde. Es sei allerdings nicht Praxis, dass allen Tieren fortwährend Antibiotika zugeführt würden, sodass die Antibiotika über das Fleisch, die Milch oder den Käse in den menschlichen Organismus gelangen würden. Das sei ein Problem der konventionellen Landwirtschaft, infolgedessen ein Übermaß an Medikamenten und Pestiziden in die Umwelt abgegeben würde. Deshalb sei es wichtig nach und nach die konventionell bewirtschafteten Betriebe zurückzufahren und auf eine ökologische Bewirtschaftung umzustellen. Ratsherr Drenske betonte, dass man keine konventionellen Betriebe in Hannover vernichten wolle, sondern vielmehr die Ökologisierung der konventionellen Betriebe im Sinn habe. Es gebe z.B. schon jetzt ein Einvernehmen darüber, dass auf den Feldern Hannovers die Gentechnologie ausgeschlossen sei. Ratsherr Drenske konstatierte, dass die Subventionierung der konventionellen Betriebe zu diskutieren sei, da Förderungen dafür eingesetzt werden sollten, die dem Menschen tatsächlich auch zu Gute kämen. Ratsherr Drenske dementierte die Unwirtschaftlichkeit von ökologisch geführten Betrieben und stellte fest, dass es vielmehr der Fall sei, dass viele studierte Agrarökonome verzweifelt nach einem Hof suchen würden, aber keinen finden könnten.

Ratsherr Karger (AfD) merkte an, dass beide Bewirtschaftungssysteme wichtig seien. Zudem sei die Fraktion der AfD aufgrund der Nachfrage von hochwertigen Livestyleprodukten vom Ökobauern für eine ökologische Bewirtschaftung und zur Stärkung der rückläufigen Wochenmärkte auch weiterhin für eine konventionelle Landwirtschaft. Ferner würde sich die Fraktion der AfD für den Erhalt der Kleingärten einsetzen, da die Kleingartenvereine den gesellschaftlichen Zusammenhalt befördern würden.
Ratsherr Oppelt (CDU) stellte klar, dass nie zur Diskussion gestanden habe, dass die Fraktion der CDU einer Herausnahme aus dem Agrikulturprogramm für das Gebiet Schwarze Heide zustimmen würde. Ratsherr Oppelt stellte in Frage, dass der Fraktion der FDP überzeugende Argumente gegenüber den mittelständischen Betrieben finden könnte, um erklären zu können, warum man versuchen wolle, konventionell arbeitende Landwirte zur unwirtschaftlich, ökologischen Bewirtschaftung zu zwingen. Damit würde man Raubbau an der wirtschaftlichen Existenz der Landwirte in Hannover betreiben.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass niemand ausgesperrt würde, sondern dass erst nach Auslauf der Pachtverträge Veränderungen eintreten könnten.

Ratsherr Bingemer (FDP) erläuterte anhand des statistischen Bundesberichtes über die Ausbringung von Schadstoffen in der Landwirtschaft, dass der Einsatz von z.B. Nitraten in den vergangenen 25 Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei.

Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass die Verlängerung von Pachtverträgen in der Landwirtschaft der existenziell wichtigste Faktor sei. Das Verhältnis von konventionellen zu ökologischen Betrieben in Hannover sei 28:1 und genau diese 28 konventionellen Betriebe sähen ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet, wenn nach Ablauf der Pachtverträge ökologische Betreiber bevorzugt würden.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete zum Wortbeitrag der Fraktion der FDP, dass man nur einer Statistik trauen sollte, die man selbst gefälscht habe.

Ratsherr Döring (FDP) erwiderte zum Wortbeitrag der Fraktion der CDU, dass es zu einer derartigen Bevorzugung nur kommen würde, wenn es auf eine Fläche, die nicht weiter bewirtschaftet würde, konkurrierende Bewerber gebe. Ratsherr Döring machte deutlich, dass die im Antrag gewählte Formulierung nur zur Anwendung kommen könnte, wenn ein derartig theoretischer Zielkonflikt eintreten würde. Ratsherr Döring sagte, dass die Stadt vor dem Hintergrund einer derart theoretischen Situation dazu tendieren würde, die Bewirtschaftungsform zu verändern, um einer Regionalität und gesteigerten Nachfrage Rechnung tragen zu können. Ratsherr Döring betonte, dass es nicht zuträfe, dass Flächennutzern Flächen weggenommen oder vorenthalten würden.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen darauf abziele, dass die Verwaltung ein Umsetzungsprogramm zum Agrikulturprogramm vorlegen möge. Ratsherr Drenske unterstrich, dass man erst nach Fertigstellung des Programm werde erlesen können, wie die Operationalisierung des Biovorranges aussehen solle.

TOP 9.1.
dazu gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
(Drucks. Nr. 0574/2017)

TOP 9.2.
und Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0575/2017)

TOP 9.2.1.
dazu Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0849/2017)
Gegen 12 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0849/2017 ab.

Gegen 15 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0575/2017.

Gegen 1 Stimme und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0574/2017.

Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drucks. Nr. 0574/2017) und dem Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drucks. Nr. 0575/2017), die Fortschreibung des Landwirtschaftsprogramms der Landeshauptstadt Hannover von 1994 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2593/2016 N1 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0569/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0569/2017.

TOP 11.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2017 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0400/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2017 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0400/2017 mit 1 Anlage.

TOP 12.
Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz
(Drucks. Nr. 0469/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0469/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1047, 1. Änderung – Angerstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0578/2017 mit 4 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1047, 1. Änderung – Angerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0578/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 13.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung - südlich Chicago Lane -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0592/2017 mit 3 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung - südlich Chicago Lane, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0592/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 14.
Anträge auf Akteneinsicht

TOP 14.1.
Antrag der AfD-Fraktion auf Akteneinsicht Vermietung Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 0885/2017)

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsfrau Keller, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Yildirim, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste. („DIE FRAKTION“).
Die Fraktion DIE HANNOVERANER verzichtet.

TOP 14.2.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zum Brandschutz im Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 0976/2017)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsherr Markurth, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsherr Wolf, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste („DIE FRAKTION“),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER).


TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Umsetzung des Kleingartenkonzeptes 2016-2025, Aussetzen und Alternativen entwickeln
(Drucks. Nr. 0847/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 15.2.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Installation von Videokameras im Umfeld der Kita am Canarisweg
(Drucks. Nr. 0887/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter