Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 05.04.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.03.2017)
Protokoll (erschienen am 03.10.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 05.07.2017

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 5. April 2017,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
Stv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
(Bezirksratsfrau Bockentin-Müller) (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Lückert (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfau Pluskota (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer)
(Ratsherr Braune)
Ratsfrau Seitz

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.02.2017 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD Fraktion

4.1.1. Anliegerbeiträge zur Sanierung von Straßen
(Drucks. Nr. 15-0752/2017)

4.1.2. Wiederherstellung des normalen Unterrichtsbetriebes in der Kurt-Schumacher-Schule und der Pestalozzi-Schule
(Drucks. Nr. 15-0753/2017)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Parksituation in der „Alten Gehägestraße“
(Drucks. Nr. 15-0756/2017)

4.2.2. Erschließung Nienhagener Straße – Zahlungen von Deurag-Nerag
(Drucks. Nr. 15-0757/2017)

4.2.3. Kosten für Projekt „Mein Quartier 2030“
(Drucks. Nr. 15-0758/2017)

4.2.4. Öffnungszeiten Geschäft Paula-Nordhoff-Str./Ecke Anderter Straße (ehem. Blumen-Rolf)
(Drucks. Nr. 15-0761/2017)

4.3. der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

4.3.1. Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0760/2017)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwache Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0741/2017 mit 3 Anlagen)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Bushaltestelle Waldstraße Richtung Stadtfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-0750/2017)

8.1.2. Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0751/2017)

8.1.2.1. Zusatzantrag zu DS Nr. 15-0751/2017, Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0858/2017)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Gesicherter Überweg in der Straße „Am Seelberg“
(Drucks. Nr. 15-0754/2017)

8.2.2. Planung Misburger Bad – Beteiligung aller Akteure
(Drucks. Nr. 15-0755/2017)

8.2.3. Ersatzzeiten für Schwimmabteilung SG Misburg
(Drucks. Nr. 15-0762/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung 08-2017, ecoKids-Woche Ostern 2017
(Drucks. Nr. 15-0767/2017)

9.2. Zuwendung 09-2017, "Haeckis Zwerge",
(Drucks. Nr. 15-0766/2017)




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt eröffnete die Sitzung in Vertretung für den erkrankten Bezirksbürgermeister Dickneite und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • TOP 6. und 7. wurde abgesetzt,
  • TOP 8.2.3. wurde zurückgezogen,
  • TOP 10 wird unter TOP 2 mit abgestimmt,
  • TOP 11. und 12. wurden abgesetzt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde Einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.02.2017 (öffentlicher Teil)
Einstimmig


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Bürger machte auf einen Fehler in der Drucksache zur Feuerwehr aufmerksam. Die Freiwillige Feuerwehr Misburg grenze im Süden an die Straße Am Seelberg und nicht an die Hannoversche Straße.
Die Verwaltung nahm den Hinweis dankbar an, dies war nach Versand bereits auch schon aufgefallen.

Ein Anwohner aus dem Urieweg bemängelte die zu hohe Bauausführung der Straße. Er bat um nochmalige Prüfung der Planung.
Herr Bernhardt bestätigte den Eingang von entsprechenden Unterlagen und verwies auf die Antwort des Fachbereichs Tiefbau.
Bezirksratsfrau Scholvin fragte nach dem Wortlaut der Antwort.
Herr Bernhardt führte aus, dass man sich gegen den Vorwurf eines Baupfusches verwahre. Die Planungen hätten ordnungsgemäß vorgelegen und hätten vom Grundstückseigentümer berücksichtigt werden müssen bei den eigenen Bauplanungen. Außerdem seien Zaunfundamente über die Grundstücksgrenze hinaus gebaut worden.

Eine Einwohnerin wollte wissen, warum in den Planungen für das Misburger Bad nicht mehr von einem Kombi-Bad die Rede sei, wie man es bis jetzt gehabt habe mit Physiotherapie und Fitnessstudio. Weiterhin fragte sie zur Endhaltestelle in Misburg, warum diese so verwahrlost aussehe?

Eine Bürgerin fragte nach dem weiteren Verfahrensweg bezüglich des Misburger Bades.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt erläuterte dies und verwies auf die Vorstellung des Konzeptes am 10.05..

Ein Einwohner fragte, ob das Freibad denn im Mai wieder eröffnet werde. Dies bejahte Frau Herzog-Karschunke.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD Fraktion

TOP 4.1.1.
Anliegerbeiträge zur Sanierung von Straßen
(Drucks. Nr. 15-0752/2017)

Die derzeit gültige Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) führt zu einer Zersetzung der kommunalen Solidarität. Andere Städte und Gemeinden (beispielsweise Hamburg) haben u.a. deshalb, aber auch mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit beschlossen, die SABS abzuschaffen. Auch für Hannover ist uns das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand nicht bekannt.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche Straßen wurden in den letzten 15 Jahren im Bezirk Misburg/Anderten
grundsaniert und welche Kosten und Anliegerbeiträge (absolut und prozentual)
sind bzw. werden noch erhoben?

2. Wie verteilen sich die erhoben bzw. zu erwartenden Anliegerbeiträge in die
folgenden Kostenklassen:
0 – 5000 € in % der Gesamterhebung von Beiträgen gem. SABS.
5000 -100.000 € in % der Gesamterhebung von Beiträgen gem. SABS.

3. Wie hoch sind die fallweise jeweils zugeordneten Verwaltungskosten in
Vollkostenrechnung, also inclusive aller sonstigen Kosten (bspw. Gerichts- und
Anwaltskosten)?

zu 1.)
Aufgrund einer Software-Umstellung lassen sich im für die Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nur Angaben zu Abrechnungen ab 2010 machen. Für länger zurückliegende Abrechnungen ist dies nicht möglich.
Insgesamt war aber auch die Ermittlung der u. g. Daten mit ganz erheblichen Aufwand verbunden, da die Daten nicht stadtbezirksbezogen erfasst werden.

Bereits abgerechnete Maßnahmen:
1) Portlandstraße (Grunderneuerung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 175.053,94 €, umlagefähiger Aufwand = 89.599,32 €,
Ø Prozentsatz = 51,2 %,
2) Wilhelm-Busch-Str. (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 27.652,78 €, umlagefähiger Aufwand = 20.739,58 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
3) Hirschberger Str. (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 35.216,87 €, umlagefähiger Aufwand = 17.608,44 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
4) Kösliner Weg (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 8.126,97 €, umlagefähiger Aufwand = 6.095,23 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
5) Polziner Weg (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 8.126,97 €, umlagefähiger Aufwand = 6.095,23 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
6) Lange Rade (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 5.417,99 €, umlagefähiger Aufwand = 2.709,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %.

Für folgende Maßnahmen liegen abrechnungsfähige Unterlagen vor. Diese Maßnahmen werden demnächst abgerechnet:
1) Am Kanal (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 30.640,00 €, umlagefähiger Aufwand = 22.980,00 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
2) Hegefeldstraße (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 13.880,00 €, umlagefähiger Aufwand = 10.410,00 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
3) Kafkastraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 19.150,00 €, umlagefähiger Aufwand = 9.575,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
4) Rischweg (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 5.100,00 €, umlagefähiger Aufwand = 2.550,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
5) Werfelstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 16.000,00 €, umlagefähiger Aufwand = 8.000,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
6) Hartmannstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 40.400,00 €, umlagefähiger Aufwand = 20.200,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
7) Liebrechtstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 40.400,00 €, umlagefähiger Aufwand = 20.200,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,

Für weitere Maßnahmen, wie An der Brauerei und Nienhagener Straße, liegen noch keine abrechnungsfähige Unterlagen vor. Hier laufen noch die Baumaßnahmen bzw. die Abrechnungen der Maßnahmen.

zu 2.)
Eine entsprechende Statistik wird von der Verwaltung nicht geführt. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden. Im Übrigen ist unklar, was mit der Fragestellung gemeint sein könnte.
Alternativ können jeweils die Anzahl der Bescheide und die durchschnittlichen Beiträge pro Bescheid genannt werden. Hierbei ist anzumerken, dass die tatsächlichen Beitragshöhen u.a. bei unterschiedlichen Grundstücksgrößen von den Durchschnittswerten abweichen können:
1) Portlandstraße = 21 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 4.266,63 €,
2) Wilhelm-Busch-Str. = 57 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 363,85 €,
3) Hirschberger Str. = 46 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 382,79 €,
4) Kösliner Weg = 10 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 609,52 €,
5) Polziner Weg = 12 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 507,94 €,
6) Lange Rade = 8 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 338,63 €,
7) Am Kanal, voraussichtlich = 25 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 919,20 €,
8) Hegefeldstraße, voraussichtlich = 14 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 743,57 €,
9) Kafkastraße, voraussichtlich = 55 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 174,09 €,
10) Rischweg, voraussichtlich = 7 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 364,29 €,
11) Werfelstraße, voraussichtlich = 22 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 363,64 €,
12) Hartmannstraße, voraussichtlich = 52 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 388,46 €,
13) Liebrechtstraße, voraussichtlich = 76 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 265,79 €.

zu 3.)
Eine Kosten- und Leistungsrechnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Deshalb können diese Kosten nicht genannt werden.

Bezirksratsherr Tegeder zeigte sich wenig zufrieden damit, dass es sich fast nur um Straßenbeleuchtungsmaßnahmen handele.
Bezirksratsherr Amelung freute sich, dass die SPD nach Jahren jetzt die Straßenausbaubeitragssatzung ebenso kritisch sehe wie man selbst.
Ratsfrau Seitz wollte wissen, ob die Straßenausbaubeitragssatzung entfallen soll, wenn der Aufwand die Einnahmen dadurch aufheben würde?
Diese Frage konnte nicht beantwortet werden.
Bezirksratsherr Weidemann führte aus, dass man in der Region bessere Auskünfte zur Kosten-Leistungs-Rechnung bekommen habe als hier durch die Stadtverwaltung. Er sehe die Straßenausbaubeitragssatzung eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sei, die abgeschafft gehöre.

TOP 4.1.2.
Wiederherstellung des normalen Unterrichtsbetriebes in der Kurt-Schumacher-Schule und der Pestalozzi-Schule
(Drucks. Nr. 15-0753/2017)

Durch den Brand im gemeinsamen Heizungsraum der beiden Schulen sind Unterrichtsräume unbenutzbar geworden. Dies betrifft insbesondere der Computerraum, die Schulküche, ein Büro, einen Förderraum in der Pestalozzi-Schule sowie vier weitere Klassenräume in der Kurt-Schumacher-Schule.
Vorübergehend werden SchülerInnen im Musikraum und im Raum der Sprachlernklasse unterrichtet. Der Spiele- und Bauraum des Ganztags wird umgeräumt, so dass sie die Klassenräume der beiden 3. Klassen werden. Diese Maßnahmen führen sowohl zum Ausfall von Unterrichtsangeboten (Küche und Computerraum), als auch zu insgesamt sehr beengten Verhältnissen in z.T. nur halb so großen Klassenzimmern wie üblich.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wie lange wird durch die Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung der Sanierungsarbeiten die Maßnahme dauern?
  2. Werden wie im vorliegenden Fall Ausschreibungen und Arbeiten in der Verwaltung vorgezogen?
  3. Mit welcher Vorgehensweise kann eine Wiederherstellung der Nutzbarkeit aller betroffenen Räume bis zu Beginn des nächsten Schuljahres 2017/18 Anfang August gewährleistet werden und könnte evtl. ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durch eine anschauliche Begründung der Dringlichkeit gewählt werden?
Zu 1) Eine europaweite Ausschreibung war nicht erforderlich. Vom Versicherer wurde sofort nach Bekanntwerden des Brandes eine Sanierungsfirma beauftragt.

Zu 2) Die Ausführung der Demontagearbeiten sowie die Arbeiten für die Wiederherstellung der betroffenen Räume, erfolgen durch die Sanierungsfirma. Seitens der Verwaltung werden die technischen Vorgaben für die Sanierung gemacht.

Zu 3) Nach derzeitigem Stand der Arbeiten geht die Verwaltung davon aus, dass die o.g. Räume mit Beginn des neuen Schuljahres wieder genutzt werden können.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Parksituation in der „Alten Gehägestraße“
(Drucks. Nr. 15-0756/2017)

Die Alte Gehägestraße war einmal als Einbahnstraße ausgewiesen. Seit dem Rückbau gibt es immer wieder Fahr- und Parkprobleme. Vor einigen Monaten hat an der Ecke Hannoversche Straße/Alte Gehägestraße ein Restaurant eröffnet, seitdem hat sich die Verkehrssituation weiter verschlechtert. Die Anwohner sind genervt: LKW blockieren zwecks Anlieferung die Straße (siehe Foto); Besucher des Restaurants parken, ohne Abstand zur Hannoverschen Straße zu halten. Das macht das Einbiegen in die Alte Gehägestraße fast unmöglich. Die Bürgersteige werden teilweise als Fahrspur genutzt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Ist der Verwaltung diese Situation bekannt?
  2. Wie kann diese Situation entschärft werden?
  3. Besteht die Möglichkeit eines Park-/Halte-Verbotes?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung wird im Einvernehmen mit der Polizei zur Verbesserung der Einfahrtsituation ein Haltverbot auf 15 m Länge beginnend ab Hannoversche Straße in Fahrtrichtung Lange Rade einrichten.


TOP 4.2.2.
Erschließung Nienhagener Straße – Zahlungen von Deurag-Nerag
(Drucks. Nr. 15-0757/2017)

Vor dem Hintergrund der Herrichtung der Nienhagener Straße fragen daher die Verwaltung:
  1. Werden bzw. wurden Anlieger an den Kosten beteiligt?
  2. In welcher Höhe hat die Deurag-Nerag Gelder für die Erschließung an die LHH gezahlt?
  3. Wofür wurde das von der Deurag-Nerag gezahlte Geld genutzt?
zu 1.)
Für die Grunderneuerung der als Innortsstraße eingestuften Nienhagener Straße sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen nach der Straßenausbaubeitragssatzung – je nach Straßenteileinrichtung – zwischen 40 % und 70 %. Dieser umlagefähige Aufwand ist auf alle Grundstücke (dazu gehört auch das Deurag-Nerag-Gelände) zu verteilen, die von der Nienhagener Straße im Sinne von § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erschlossen sind.

zu 2.)
Die Deurag-Nerag hat zur Ablösung der erstmaligen Erschließung (u.a. für die Nienhagener Straße) einen Geldbetrag an die LHH gezahlt. Zur Höhe des Geldbetrages kann die Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angabe machen.

zu 3.)
Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge stellen Einnahmen im Finanzhaushalt dar. Sie werden unmittelbar für gesamtstädtische Investitionen genutzt bzw. dienen als Deckung gesamtstädtischer Investitionen im Finanzhaushalt, u.a. auch für den investiven Straßenbau.

Bezirksratsherr Hoare wollte wissen, ob er es richtig sehe, dass die eingenommenen Gelder nicht der Straße zu Gute kommen, da sie im Gesamthaushalt verschwinden?
Herr Selig antwortete, dass dies schon der Fall sei, da die Anteile der Deurag-Nerag an dem Ausbau ja dann wieder aus dem Gesamthaushalt genommen werden.
Bezirksratsherr Weidemann und Bezirksratsherr Amelung wollten wissen, ob es eine Zweckbindung für diese Mittel gab und ob dann die Beiträge der Anwohner nicht niedriger ausfallen müssten?
Dies verneinte Herr Selig, da erst die Aufteilung erfolge und dann der Anteil der Deurag-Nerag aus dem Gesamthaushalt abgegolten werde, da es dazu eben diese besondere Vertragslage gebe.
Ratsfrau Seitz stellte die Frage, ob es überhaupt schon einmal eine Straße dort gab und wie der Begriff Straße definiert sei (Fahrbahn, Fußweg, Kanalisation...). Eigentlich seien es doch Erschließungskosten. Sie wolle wissen, ob die Anlieger Erschließungskosten UND Kosten für die Grunderneuerung zu zahlen hätten?
Protokollantwort: Ein Antwortschreiben an eine Bürgerin wird dem Bezirksrat zu diesem Thema in Kürze zur Kenntnis gegeben.
Bezirksratsherr Tegeder bat um die Offenlegung (zur Not im vertraulichen Teil) der Summe welche die Deurag-Nerag vertraglich zu zahlen habe und was sie tatsächlich gezahlt hat.

TOP 4.2.3.
Kosten für Projekt „Mein Quartier 2030“
(Drucks. Nr. 15-0758/2017)

In der letzten Bezirksratssitzung wurde das Projekt „Mein Quartier 2030“ für den Stadtbezirk Misburg-Anderten vorgestellt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welche Gesamtkosten entstehen bei Beteiligung aller geplanten Stadtbezirke hannoverweit?
  2. Welche Kosten (bitte einzeln aufschlüsseln) entstehen bei Durchführung des Projektes in Misburg-Anderten?
Auf der Grundlage eines Änderungsantrages zum Haushalt 2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung beauftragt, für alle 13 Stadtbezirke einen Zukunftsdialog „Hannover Quartiere 2025 – Mein Kiez“ zu erarbeiten. Für die Bearbeitung von bis zu zwei Konzepten pro Jahr wurden Mittel von 100.000 €/a in den Haushalt eingestellt. Gemäß Haushaltssicherungsprogramm stehen davon derzeit max. 80 % pro Jahr zur Verfügung.



TOP 4.2.4.
Öffnungszeiten Geschäft Paula-Nordhoff-Str./Ecke Anderter Straße (ehem. Blumen-Rolf)
(Drucks. Nr. 15-0761/2017)

Vor kurzer Zeit eröffnete in o.g. Lage ein Geschäft, in dem überwiegend Lebensmittel verkauft werden. Es fällt auf, dass dies auch an Sonntagen geschieht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass an Sonntagen geöffnet wird?
2. Für welche Waren und welchen Bereich der Außenfläche liegt eine Verkaufsgenehmigung vor?
3. Welche Öffnungszeiten sind genehmigt?
zu 1.)
Die Sonntagsöffnung ist der Verwaltung seit Ende November 2016 bekannt. Verkauft werden dürfen Waren zur Deckung des täglichen Kleinbedarfs (§ 4 Abs. 1 Ziffer 3a in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nds. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten - NLöffVZG). Diese werden nach unseren Feststellungen im Sortiment des Geschäftes auch lediglich vorgehalten.

zu 2.)
Der Verkauf im Außenbereich erfolgt nicht im öffentlichen Raum, sondern auf Privatfläche und bedarf daher keiner gesonderten Verkaufsgenehmigung. Es werden Waren zur Deckung des täglichen Kleinbedarfs verkauft. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung für diese Nutzung der Fläche ist laut OE 61.3 erforderlich. OE 61.3 prüft aktuell, ob eine Nutzungsgenehmigung vorliegt. Andernfalls wird hier die Bauordnung entsprechend tätig.

zu 3.)
Der Verkauf der genannten Waren ist sonntags außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten an drei Stunden gesetzlich gestattet (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4a NLöffVZG). Anlässlich dieser Anfrage haben wir festgestellt, dass dort für einen Zeitraum von sechs Stunden geöffnet ist (10.00 bis 16.00 Uhr). Wir haben daraufhin mit dem Inhaber schriftlich Kontakt aufgenommen, damit die Öffnungszeiten sonntags entsprechend eingeschränkt werden. Wir haben allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Wir werden die Einhaltung der Öffnungszeiten stichprobenartig überprüfen.

TOP 4.3.
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

TOP 4.3.1.
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen
(Drucks. Nr. 15-0760/2017)

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der VwV-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen.

Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreistraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder falls im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich der genannten sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.

Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hatte die entsprechende VwV (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen
existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen in Misburg-Anderten?

2. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort
vorzunehmen?

Bisher musste für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, ist die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift in dieser Hinsicht geändert worden.

Die neue Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 auch vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sieht nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen verbindlichen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wie folgt aus:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraße zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.
Die streckenbezogenen Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem, soweit Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund alle relevanten Standorte innerhalb des Stadtgebietes untersuchen lassen, ob unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgen kann.
Im Stadtbezirk Misburg-Anderten grenzen insgesamt 12 der vorgenannten Einrichtungen an Tempo 50 Straßen und werden überprüft. Stadtweit wird das an über 250 Standorten erfolgen.

Mit einem Abschluss der Prüfung und dem Beginn der Umsetzung erster Maßnahmen kann nicht vor Herbst 2017 gerechnet werden.
Die Verkehrssituation an den einzelnen Einrichtungen wurde auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig geprüft und beobachtet. Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungsaspekte vor, die ein unverzügliches Handeln erfordern würden.

Ratsfrau Seitz bat um eine Auflistung der Einrichtungen die das betrifft. Sie könne sich nicht vorstellen, dass dies an der Hannoverschen Straße umsetzbar sei.
Protokollantwort:



TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Bebauungsplan Nr. 1850 – Feuerwache Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0741/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1850 – Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und öffentlicher Verkehrsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksratsherr Ederhof fragte nach der weiteren Begehbarkeit eines Weges für die Öffentlichkeit an der Feuerwehr.
Herr Bernhardt erläuterte, dass es darüber noch Abstimmungen geben werde, es könne sein, dass diese Fläche für die Zuwegung zum Parkplatz genutzt werden müsse. Anschließend erläuterte er die Planungen anhand eines Lageplanes.Dabei ging er auch auf die geplanten Parkplätze für die Einsatzkräfte ein.
Die Nachfrage von Bezirksratsfrau Schnelle betreffs der nicht gefundenen Ersatzfläche für den Bolzplatz beantwortete er so, dass er den Passus betreffs der Störung der Anwohner gerne rausnehmen würde, aber die Rechtssprechung sei eine andere. Die NEUanlage von Bolzplätzen sei nach dem Immissionsschutzgesetz sehr streng geregelt betreffs der Mindestabstände.
Viele der angesprochenen Dinge würden in der weiteren Planung besprochen, heute ginge es nur um die öffentlichen Ziele und Zwecke.
Er bejahte die Frage von Ratsfrau Seitz, ob es richtig sei, dass Spielplätze die weg müssten eins zu eins ersetzt würden und Bolzplätze keinen Ersatz zwingend nach sich zögen. Eine Verlegung des Bolzplatzes auf den jetzigen Kinderspielplatz bei zeitgleicher Suche nach einem neuen Spielplatz wie von Ratsherrn Amelung vorgeschlagen sehe er aus Kostengründen nicht, werde die Anregung aber weiterleiten.

Bezirksratsherr Hoare fragte nach der Errichtung eines neuen Baugebietes nahe der Feuerwehr. Hier konnte Herr Bernhardt keine näheren Auskünfte geben, da hier bereits ein Baurecht existiere und der Eigentümer bisher nur mit Gesprächen vorstellig geworden sei. Er möchte sein Baurecht im Rahmen des § 34 wahrnehmen, das sei ähnlich wie in der Nienburger Straße. Es werde also keinen neuen Bebauungsplan geben. Wie die Zuwegung erfolgen werde, sei noch unklar, er könne sich aber vorstellen, dass vorhandene öffentliche Flächen genutzt werden.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
Abgesetzt


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Bushaltestelle Waldstraße Richtung Stadtfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-0750/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe zu beantragen, dass an der oben genannten Haltestelle eine Sitzgelegenheit und ein Wetterschutz errichtet werden.

Einstimmig


TOP 8.1.2.
Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0751/2017)

Von 19:28 Uhr bis 19:33 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen.



Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, in die anlaufende Konkretisierung des Neubaus des Misburger Bades zweckmäßige Räume für eine Physiotherapie - Praxis mit einzuplanen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.2.1.
Zusatzantrag zu DS Nr. 15-0751/2017, Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0858/2017)

Antrag

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

[....] Ebenso ist die Einrichtung eines Fitnessstudios einzuplanen.


6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Gesicherter Überweg in der Straße „Am Seelberg“
(Drucks. Nr. 15-0754/2017)

Bezirksratsherr Ullrich regte an, eine Ampelanlage einzurichten. Einen Änderungsantrag stellte er nicht.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, in der Straße Am Seelberg, Höhe Altenheim/Feuerwehr, an einer geeigneten Stelle einen gesicherten Überweg einzurichten.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.2.
Planung Misburger Bad – Beteiligung aller Akteure
(Drucks. Nr. 15-0755/2017)

Bezirksratsfrau Selberg empfand den Antrag als überflüssig, da das eh vorgesehen sei, deshalb werde man den Antrag ablehnen.
Bezirksratsherr Hoare hingegen empfand diesen Antrag als wichtiges Signal um wieder ein Bad mit dem gleichen Angebot zu bekommen.
Bezirksratsherr Amelung brachte zum Ausdruck, dass er nicht verstehe, warum die anderen Parteien gegen diesen Antrag seien, schließlich könne man auch einen Änderungsantrag dazu stellen. So entstehe der Eindruck, dass man dieses Schwimmbad in der Form nicht wolle.
Bezirksratsherr Tegeder bemängelte,dass ja die CDU eben einen Antrag zur Pysiotherapie in die Fraktion gezogen hätte. Im Grunde genommen sei man sich ja einig, dass alle das Bad wollten. Dieser Antrag der CDU, sei aber sehr unkonkret. Man könne nicht alle und jeden an der Planung des Bades beteiligen, sondern nur die Hauptnutzergruppen. Man wolle unmittelbar den Neubau und nicht durch ewig lange Planungsverfahren das ganze hinauszögern.

Bezirksratsherr Weidemann bezog sich auf die Aussage des Oberbürgermeisters, dass alle Planungen des Bades möglichst transparent sein sollen. Das wolle man dadurch erreichen.Die Stadtverwaltung werde durch diesen Antrag dazu verpflichtet. Momentan sei überhaupt noch nicht klar, wen die Stadtverwaltung beteiligen will.
Ratsfrau Seitz betonte, dass sich alle Beteiligten mit einbringen können. Ein normales Bad sei nicht ausreichend. So könne man mehr Besucher aquirieren. Hier könnten die anderen Parteien beweisen, dass sie zu ihren Wahlversprechen von Transparenz und Bürgerbeteiligung stehen.
Bezirksratsherr Ullrich hätte sich den Antrag ebenfalls konkreter gewünscht.
Bezirksratsherr Hoare führte aus, dass man alle bisherigen und zukünftigen Nutzer beteiligen wolle und damit meine er nicht jeden einzelnen Bürger, sondern die Nutzergruppen.

Bezirksratsherr Tegeder forderte nochmals eine Konkretisierung.
Bezirksratsherr Amelung sagte, dass eine Konkretisierung nicht möglich sei, da man überhaupt nicht alle Nutzergruppen kenne. Man wolle schnell ein neues Bad, aber eines, was auch den Ansprüchen der Nutzergruppen entspricht. Er denke, dass die Stadt nicht wisse, was die Nutzer sich wünschen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fasste zusammen und fragte, da man sich ja eigentlich einig sei, ob es noch Änderungsanträge gebe.
Bezirksratsfrau Seelberg kündigte an,den Antrag in die Fraktion zu ziehen.
Bezirksratsherr Hoare beantragte eine Abstimmung darüber.
Ratsfrau Seitz begründete die Dringlichkeit damit, dass man die Bürger vor der Vorstellung der Planungen am 10.5. im Bezirksrat beteiligen wolle. Das sei dann nicht mehr möglich.

Die Abstimmung zur Geschäftsordnung, gestellt durch die CDU, den Antrag nicht in die Fraktion zu ziehen wegen o.g. Dringlichkeit hatte folgendes Ergebnis:
6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen.
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt und der Antrag durch die CDU in die Fraktion gezogen.

Es erfolgte von 20:03 Uhr bis 20:08 Uhr auf Antrag der CDU eine Sitzungsunterbrechung.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Amelung erläuterte Herr Selig nochmals das Verfahren der Abstimmung über die Dringlichkeit.
Bezirksratsherr Hoare bezeichnete es als Fehler diesen Antrag nicht abzustimmen. Das müsse man den Wählern dann erklären.
Bezirksratsherr Tegeder entgegnete, dass man bei einer Konkretisierung hätte zustimmen können.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt erklärte den Antrag für in die Fraktionen gezogen und bat die Fraktionen sich zusammenzusetzen um einen gemeinsamen Weg zu finden.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen im Hinblick auf die bevorstehende Planung des Neubaus des Misburger Bades anzuweisen, alle Beteiligten und Akteure (Vereine, Schulen etc.), die bisher das Misburger Bad genutzt haben, intensiv in die Vorplanungen einzubeziehen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.3.
Ersatzzeiten für Schwimmabteilung SG Misburg
(Drucks. Nr. 15-0762/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, mit der Sportgemeinschaft Misburg Kontakt aufzunehmen, um Ersatznutzungen für die Schwimmbahnen im Nord-Ost-Bad zu finden, das im September wegen Sanierung für mehrere Wochen geschlossen sein wird, wodurch in dieser Zeit von den 25 Bahnenstunden, die der SG Misburg in städtischen Bädern zur Verfügung stehen, neun Stunden wegfallen.

Zurückgezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung 08-2017, ecoKids-Woche Ostern 2017
(Drucks. Nr. 15-0767/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Schützengesellschaft Anderten e.V. bis zu

800,00 €

zur Durchführung der ecoKids-Woche in den Osterferien 2017 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuwendung 09-2017, "Haeckis Zwerge",
(Drucks. Nr. 15-0766/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem „Haeckis Zwerge e.V.“ bis zu

1.250,00 €

zur Anschaffung eines Klettergerüstes und 2 Fallschutzmatten zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


Für das Protokoll:




U. ENGELHARDT G. SELIG
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Protokollführer