Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 28.04.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.04.2016)
Protokoll (erschienen am 22.07.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - 23.05.2016

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 28. April 2016,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1
Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch (parteilos)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Wegener) (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
(Bezirksratsherr Wüstrich) (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsherr Leineweber) (parteilos)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Gäste:
Frau Böcker (Büro Tollerort entwickeln und beteiligen aus Hamburg)
Herr Bremer (Karl-Lemmermann-Haus)
Verwaltung:
Frau Ehlers (FB Soziales)
Herr Westhoff (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Over (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Ehrenberg-John (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Sievers (FB Personal und Organisation)
Frau Sablowski (FB Personal und Organisation)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.03.2016 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Berichte der Verwaltung

4.1. Projekt "Mein Quartier 2030 Ricklingen"

4.2. Aktuelle Situation am Schünemannplatz

4.3. Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

4.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.5. Informationen über Bauvorhaben

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Stadtteil Oberricklingen
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0862/2016 mit 1 Anlage)

5.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)

5.1.3. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

5.1.4. Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Auf der Papenburg
(Drucks. Nr. 0851/2016)

5.1.5. Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia
(Drucks. Nr. 0852/2016)




6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0791/2016)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Ausgestaltung des 2. Bauabschnitts des zero:e-Parks
(Drucks. Nr. 15-0797/2016)

7.1.2. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten im Bereich In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0799/2016)

7.1.3. Nebenanlage im Bereich der Kita am Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-0800/2016)

7.1.4. Verkehrssicherheit Eingangsbereich der Kindertagesstätte Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0801/2016)

7.1.5. Zuordnung der ehemaligen Schulgartenfläche der Grundschule Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0807/2016)

7.1.6. AWO-Kita Levester Straße:
Kitaplatz-Sicherheit für das neue Kita-Jahr
(Drucks. Nr. 15-0811/2016)

7.1.7. Fehlende Fahrradbügel im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0831/2016)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Aktualisierung der Flüchtlingszahlen und Unterkunftsmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0832/2016)

7.2.2. Umsetzung der angekündigten Straßenerhaltungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0833/2016)

7.2.3. Neue Regeln für die Straßenausbaufinanzierung
(Drucks. Nr. 15-0834/2016)

7.2.4. Städtebauliches Konzept zur neuen Zufahrt nach Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0835/2016)

7.2.5. Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-0836/2016)

7.2.6. Rodungen am Lärmschutzwall der B217 in Wettbergen-West
(Drucks. Nr. 15-0839/2016)

7.2.7. Barrierefreie Wahllokale
(Drucks. Nr. 15-0840/2016)

7.2.8. Vermüllung des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-0841/2016)

8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0812/2016)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Ersatz für den Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-0842/2016)

8.2.2. Erhaltungssatzung für schützenswerte Gebäude in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0843/2016)

8.2.3. Ausstattung von Kinderspielplätzen mit Grundspielgeräten
(Drucks. Nr. 15-0844/2016)

8.2.3.1. Ausstattung von Kinderspielplätzen mit Grundspielgeräten
(Drucks. Nr. 15-0844/2016 N1)

8.2.4. Öffentlich zugängliche WLAN-Anschlüsse für die Stadtteilzentren
(Drucks. Nr. 15-0845/2016)

8.2.4.1. Öffentlich zugängliche WLAN-Anschlüsse für die Stadtteilzentren
(Drucks. Nr. 15-0845/2016 N1)

8.2.5. Installation einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige in der Hauptstraße in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0847/2016)

8.2.6. Erhöhtes Gefährdungspotential für Radfahrende auf dem Parkplatz des Stadtteilzentrums Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0848/2016)

8.2.7. Gefährdung von Passanten Am Sauerwinkel 94
(Drucks. Nr. 15-0850/2016)









I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Ein von Bezirksratsfrau Bergmann vorgetragener Dringlichkeitsantrag zum Parkplatz Kneippweg (Drucks. Nr. 15-0957/2016) findet mit 13 Ja-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit und wird daher auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksratssitzung genommen. Die TO wird ohne Änderungen einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.03.2016 (öffentlicher Teil)
Da es keine Rückfragen gibt, wird TOP 9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) gemeinsam mit dem TOP 2. einstimmig genehmigt.

TOP 4.
Berichte der Verwaltung

TOP 4.1.
Projekt "Mein Quartier 2030 Ricklingen"

Frau Böcker vom Büro Tollerort stellt das integrierte Entwicklungskonzept Ricklingen vor. Zusammen mit dem Büro Elbberg seien sie zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses beauftragt worden, das Projekt "Mein Quartier 2030 Ricklingen" zu entwickeln. Es gehe um die Erstellung eines Orientierungsrahmens, der eine strategische Einordnung von Vorhaben ermögliche. Ein entsprechendes Pilotprojekt habe bereits im Stadtbezirk Bucholz-Kleefeld stattgefunden. Es sei eine verwaltungsinterne Projektgruppe eingerichtet worden. Abgerundet werde die Entwicklung durch Dialogveranstaltungen mit Einwohnerinnen und Einwohnern, um die Bestandsanalyse abzurunden. Die Bestandsanalyse erfolge in fünf Themenfeldern, die auch untereinander betrachtet werden sollen. Inhalt und zeitlicher Ablauf zur Entwicklung des Konzeptes werden anhand der in Anlage 1 beigefügten Präsentation vorgestellt. Ein Sonderthema seien die vorbereitenden Untersuchungen Oberricklingen Nord-Ost, die als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln dienen sollen. Schwerpunktmäßig werde dieses Thema auch im Rahmen der Dialogveranstaltung am 20. Mai diskutiert. Zum Schluss werden alle herzlich eingeladen, sich aktiv an den kommenden Dialogveranstaltungen (s. Folie 8) zu beteiligen.
Bezirksratsfrau Bergmann will wissen, ob ein Input von Bürgerinnen und Bürgern zwischen den Veranstaltungen möglich sei. Außerdem fragt sie, ob die Ergebnisse nur Ratschläge seien oder auch Änderungen durch das Büro initiiert würden.
Frau Böcker antwortet, dass bereits wenige Gespräche mit einigen Akteuren im Stadtbezirk stattfänden, um von Anfang an den Ortsbezug herstellen zu können. Der große Auftakt mit der breiten Öffentlichkeit werde am 20. Mai stattfinden.
Die Prozesse der stadtbezirklichen Entwicklungsprozesse seien mit keinem Budget ausgestattet und dienen nicht der Umsetzung von Maßnahmen. Die Ergebnisse seien in erster Linie Empfehlungen, die dem Stadtrat vorgelegt würden. Sie seien nicht beauftragt, um Maßnahmen umzusetzen. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien Empfehlungen zur Umsetzung ausgesprochen worden, die dann durch das Stadtbezirksmanagement koordiniert wurden.
Bezirksratsherr Weske begrüßt das Projekt, fragt sich aber bei der Größe des Stadtbezirks, ob es in dem kurzen Zeitrahmen überhaupt möglich sei ein wirklich qualitativ gutes Konzept zu entwickeln. Weiterhin informiert er sich nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis anhand der Erfahrungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.
Frau Böcker erklärt, dass die Besonderheit des Prozesses darin läge, dass kein einzelner Stadtteil für sich betrachtet werde, sondern der gesamte Stadtbezirk. Dadurch werde eine neue Maßstabsebene in den Blick genommen. Gerade in Buchholz-Kleefeld habe man durch die Gesamtbetrachtung neue Erkenntnisse gewinnen können, wo ggf. strategische Schwerpunkte gesetzt werden sollten, um zum Beispiel Versorgungsdefizite auszugleichen. Ausgehend von der entwickelten strategischen Ebene, könnten Handlungsfelder- und ansätze entwickelt werden. Aus ihrer Sicht sei dieser Orientierungsrahmen sehr wertvoll, um Handlungsoptionen über den Stadtteil hinaus zu beurteilen. Zur Entwicklung konkreter Maßnahmen sei sicherlich mehr Zeit notwendig, aber dies sei hier nicht der Auftrag.
Herr Westhoff sei mit dem Prozess in Buchholz-Kleefeld sehr zufrieden gewesen, aber eine Vergleichbarkeit würde er nicht herstellen wollen. Auf den Erfahrungen dieses Prozesses könne aufgebaut werden und dadurch eine Straffung der Erarbeitung des Entwicklungsprozesses erreicht werden.
Bezirksratsherr Steuer fragt sich, warum Bornum als Gewerbegebiet ausgezeichnet sei, obwohl die Hälfte Wohngebiet sei.
Frau Böcker sagt, dass Bornum als Mischgebiet identifiziert worden sei und nur der östliche Teil lila (für Gewerbe) eingefärbt worden sei. Im Detail könne dies am 20. Mai diskutiert werden. Falls falsche Darstellungen ausgewählt worden seien, sei man für Hinweise dankbar.
Bezirksratsherr Farnbacher begrüßt die Betrachtung. Er erwarte jedoch konkrete gestalterische Hinweise. Außerdem weist er darauf hin, dass Ricklingen ein wachsender Stadtbezirk sei, der sehr charmant sei und viele junge Menschen zuzögen. Dies sollte in der Imagefrage mit einfließen.
Bezirksratsherr Schrader betont, dass auch er es umso besser fände, je konkreter die Maßnahmen benannt würden. Er fragt, was genau bei der Betrachtung erfasst werde und was die Zielrichtung sei.
Frau Böcker nennt beispielsweise die Nahversorgung; hier würden die Standorte lokalisiert und im Bild erkenne man so, wo eine Unterversorgung vorläge. Genauso bei Stadtbahn- oder Bushaltestellen. Ebenso bei der Darstellung der Grünflächenversorgung. Durch die Bestandsanalyse und mittels Gesprächen vor Ort könnten Begabungen und Defizite ermittelt werden, woraus Empfehlungen entwickelt würden. Dabei beziehe man sich auf einen Katalog von Zielformulierungen, der auf der Empfehlung des Deutschen Städtetages basiere.
Herr Westhoff ergänzt, dass die integrierten Entwicklungskonzepte nicht nur Perspektiven aufzeigten, sondern in einer Gesamtschau darstellten, wie ein Stadtbezirk aufgestellt sei. So erhalte man einen Gesamtüberblick und nicht nur einzelne sektorale Einblicke. Es gehe nicht nur um die Entdeckung von Defiziten, sondern auch um die Feststellung, was positiv schon vorhanden sei.
Bezirksratsherr Koch fragt sich, ob die in der Vergangenheit erarbeiteten Ergebnisse der vielen Beteiligungsprojekte, beispielsweise der durch das Büro plan2 geleitete zur Ricklinger Chaussee oder der zum Ricklinger Stadtweg etc., in das Konzept mit einflößen.
Herr Westhoff verweist darauf, dass der Prozess 2007/2008 gewesen sein müsse. Bei dem Prozess der integrativen Stadtteilarbeit habe der Fokus auf den Stadtteilzentren gelegen, es seien konkrete Standorte betrachtet worden und deren Aufstellung. Die Ergebnisse würden betrachtet werden, aber sie seien sehr spezifisch gewesen. Jetzt handle es sich um die Betrachtung des kompletten Stadtbezirks und deren zukünftige Entwicklung.
Bezirksratsfrau Farnbacher bittet um Benennung eines konkreten Beispiels aus dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld, da ihr die Darstellung zu abstrakt sei.
Frau Böcker nennt als konkrete Empfehlung aus dem Bereich Mobilität und Grünversorgung die Vervollständigung der Grünverbindung des Roderbruchs bis zur Eilenriede und zum Mittellandkanal unter Abbau von Barrieren in dem gesamten Bereich. Ein Thema das erst in der Gesamtübersicht erfahrbar geworden sei.
Bezirksratsherr Capellmann fragt, ob keine konkreten Maßnahmen umgesetzt worden seien und was der Prozess und Frau Böcker gekostet haben.
Frau Böcker wiederholte, dass es kein Budget für konkrete Maßnahmen gebe und das Jahr 2030 als Zeitpunkt für das integrierte Entwicklungskonzept ausschlaggebend sei. Es bestünde kein Anspruch der sofortigen Umsetzung, dafür sei zurzeit auch kein Budget vorhanden. Wichtig sei ihr, dass dieser Prozess eine wichtige strategische Grundlage sei, um spätere Maßnahmen vorzubereiten.
Herr Westhoff sagt, dass Honorarkosten nicht im öffentlichen Teil diskutiert würden und der Haushaltsplan der LHH öffentlich einsehbar sei.
Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich bei den Referenten. Er beurteile die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Stadtbezirks durch das Konzept unter Beteiligung der Bürgerinnen- und Bürgerinteressen als hoffnungsvoll und wünscht viel Erfolg.

TOP 4.2.
Aktuelle Situation am Schünemannplatz

Herr Bremer berichtet, dass in den vergangenen Jahren 1€-Kräfte in verschiedenen Schichten auf dem Platz beschäftigt worden seien, die darauf achteten, dass gewisse Regeln eingehalten würden, damit die Nutzung des Platzes für alle angemessen möglich sei. Die letzten Jahre sei die Zahl der Nutzer und damit auch die Zahl der Störungen deutlich zurückgegangen. Außerdem sei die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für 1 €-Jobs dramatisch zurückgegangen, so dass das Konzept nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Daher habe man sich dazu entschlossen zum ursprünglichen Konzept zurück zu kehren, so dass zurzeit ausschließlich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Einsatz seien, die 16 Stunden Sozialarbeit vor Ort leisteten. Diese setzten mehr auf persönliche Kontakte und gingen auf die Nutzergruppen zu, die zum Teil die Störungen verursachten. Der Bedarf werde weiterhin gesehen. Es gäbe u.a. auch ein Sprechstundenangebot. Seit 1. Februar 2016 habe man das Projekt „Restart“ am Ricklinger Stadtweg 12 begonnen, durch welches Menschen in besonderen Bedarfslagen, wie Wohnungsnot oder Armut, Hilfe und Begleitung bekommen könnten. Dass das Projekt dort stattfände sei reiner Zufall, werde aber auch der Situation am Schünemannplatz zugutekommen.
Frau Ehlers informiert darüber, dass die Toilettenanlagen ursprünglich über den Asia-Imbiss hätten zugänglich gemacht werden sollen. Da die Kosten für den Umbau finanziell nicht tragbar gewesen wären, habe die Verwaltung diesen Plan nicht weiterverfolgt. Stattdessen sei die Herrentoilette geschlossen worden und als Lager für die bewirtschaftende Firma zur Verfügung gestellt worden. Die Damentoilette sei zur Unisex- und Behindertentoilette umgestaltet worden. Weiterhin sei eine Dixi-Toilette aufgestellt worden, die auch weiterhin dort stehen solle. Die Anlagen würden 2-mal täglich gereinigt. Geplant sei noch die Installation eines Sichtschutzes.
Bezirksratsfrau Bergmann begrüßt die Entwicklung dort Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen und erkundigt sich, für wen die Sprechstunden zur Verfügung stünden.
Herr Bremer antwortet, dass man sich für eine einvernehmliche Nutzung des Platzes einsetze und die Sprechstunden sowohl von Anwohnerinnen und Anwohnern als auch von Platznutzerinnen und Platznutzern in Anspruch genommen werden könnten. In der Realität würden die Sprechstunden aber in erster Linie von den Nutzerinnen und Nutzern besucht, die oft soziale, finanzielle und/oder auch Suchtprobleme hätten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter trügen keine gelben Westen mehr. Es ginge um eine niedrigschwellige Form der Beratung.
Bezirksratsherr Koch zeigt sich sehr überrascht, da er geglaubt habe, dass nach all den Diskussionen längst eine Umsetzung des ursprünglich geplanten Zugangs über den Imbiss erfolgt sei. Es sei stets skeptisch gewesen, was die Betreuung des Platzes anbelangt, ihm sei aber ebenfalls aufgefallen, dass die Störungen weniger geworden seien. Er hoffe, dass eine Beruhigung durch die Sozialarbeit auch für die bevorstehende wärmere Jahreszeit gelingen werde.
Frau Ehlers bestätigt, dass die Diskussion um die Toilettenanlage ein sehr langwieriger Prozess gewesen sei, aber nach Prüfung aller Möglichkeiten die Verwaltung sich für die jetzt verwirklichte Lösung entschieden habe, da die andere Variante finanziell nicht tragbar gewesen wäre.
Bezirksratsherr Schrader möchte wissen, wie den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Kenntnis gegeben werde, dass auf dem Platz Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ansprechbar seien.
Herr Bremer antwortet, dass dies zurzeit noch nicht geplant sei, aber nach einer Anlaufphase dies ggf. noch einmal durch die Presse bekannt gegeben werde. Er nehme den Hinweis gerne mit. Momentan bestünde keine Veranlassung, dass 12 Stunden am Tag jemand vor Ort sei. Es ginge v.a. darum in der Gruppe zu schauen, dass entwickelte Regeln eingehalten würden.
Bezirksratsfrau Bergmann fragt, ob das Projekt gesichert sei.
Herr Bremer sagt, dass zurzeit eine gesicherte Finanzierung vorläge. Aus seiner Sicht sei die Betreuung des Platzes noch eine Weile notwendig und es sei ein Folgeantrag für 2017 gestellt worden.
Frau Ehlers bestätigt, dass eine Zuwendung in Höhe von 35.000,-€ für die Betreuung des Platzes zur Verfügung gestellt wurde und ein Zuwendungsantrag für 2017 gestellt worden sei. Die Verwaltung sei sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Sie gehe davon aus, dass das Projekt auch zukünftig gefördert werde, sofern es als erforderlich eingestuft werde.
Herr Bremer ergänzt, dass im Laufe des Jahres die Störungen genau dokumentiert würden und Ende des Jahres eine Auswertung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen erfolge.
Bezirksratsfrau Farnbacher fragt nach, was zu der Entscheidung geführt habe, eine Unisex-Toilette einzurichten, die ihrer Ansicht nach ungern von Frauen genutzt werde.
Antwort zum Protokoll:
Die Herrentoilette sei so sehr in Mitleidenschaft gezogen gewesen, dass eine Wiederherstellung 30.000,-€ bis 35.000,-€ gekostet hätte. Des Weiteren sei die Einrichtung dem vorherrschenden Klientel geschuldet. Vor der Schließung der Toilettenanlage haben sich Damen auf der Herrenseite aufgehalten und Herren auf der Damenseite, eine Trennung der Geschlechter sei nicht erkennbar gewesen. Daher sei entschieden worden, nur noch eine Unisex-Toilette bereit zu stellen. In Hannover seien mehrere solcher Anlagen in Betrieb.
Bezirksratsherr Farnbacher erkundigt sich, auf welchen Zeitraum sich die 16 Stunden Sozialarbeit verteilten.
Herr Bremer antwortet "pro Woche", wobei dies nicht die reine Anwesenheit am Platz sei.

TOP 4.3.
Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

Ratsfrau Barnert berichtet, dass die konstituierende Sitzung am 20. April 2016 im Ökonomischen Zentrum Mühlenberg stattgefunden habe. Oberbürgermeister Schostok bedankte sich für die Bereitschaft sich ehrenamtlich in der Kommission zu engagieren und verpflichtete die anwesenden Bürgermitglieder per Handschlag. Die Wahl der Vorsitzenden sei auf sie einstimmig mit einer Enthaltung gefallen. Stellvertretender Vorsitzender wurde aus den Reihen der Bürgermitglieder Herr Kai Hänsel mit 11 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen.
Es habe eine Einführung in das Sanierungsprogramm Soziale Stadt Mühlenberg gegeben und es sei erläutert worden, welche Mittel aus welchen Töpfen zur Verfügung stünden. Außerdem sei über Ortsbesichtigungen und die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften gesprochen worden, in die sich auch weitere Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils einbringen könnten. In einer der nächsten Sitzungen würden die Sanierungsziele vorgestellt. Zum Schluss seien die weiteren Sitzungstermine für das Jahr 2016 festgelegt worden.

TOP 4.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers berichtet, dass der Bücherschrank in Bornum, der aufgrund von Baumaßnahmen vorübergehend weichen musste, wieder aufgestellt worden sei.
Des Weiteren informiert er darüber, dass auf der Ostseite des Ricklinger Stadtweges seit dem 12. April zwölf Pflanzkübel aufgestellt worden seien. Ursprünglich habe der Plan bestanden nach der Neugestaltung Bäume zu pflanzen. Dies sei durch die vielen Leitungen im Erdreich nicht möglich gewesen, so dass nun seitens der Stadt aus den noch vorhandenen Baumitteln die Pflanzkübel finanziert worden seien. Ein besonderer Dank gelte hier der Interessengemeinschaft der Kaufleute Ricklingen, die die Pflege der Pflanzkübel übernommen habe.
Zuletzt schildert er, dass es am Butjerbrunnenplatz zurzeit aus polizeilicher Sicht keine Probleme gäbe. Die Toilettenanlage dort solle noch in diesem Jahr renoviert werden. Die dortigen Pflanzschalen würden nun infolge des 5. Jahres bepflanzt. Es habe in der Vergangenheit keine Beschädigungen gegeben, bis auf einen Zwischenfall durch einen Böller in einer Silvesternacht.

TOP 4.5.
Informationen über Bauvorhaben
Wurden nicht gegeben, es wurde seitens des Bezirksrates aber der Wunsch geäußert einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Parkplatzsituation am Kneippweg noch einmal zu beurteilen, um ggf. andere Alternativlösungen auszulosten.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.10 Uhr.
Ein Einwohner bat im Zusammenhang des Projektes "Mein Quartier 2030" um Benennung der Ergebnisse von Empfehlungen.
Eine Einwohnerin verweist auf die Historie des Gebietes und bittet um Berücksichtigung gestalterischer Qualität bei Bauarbeiten an Fassaden, ggf. in Form einer Erhaltungssatzung.
Ein Einwohner bemängelt die Unordnung und Sauberkeit in Ricklingen und bittet den Bezirksrat darum, sich mit dem Thema ernsthaft zu beschäftigen.
Bezirksbürgermeister Markurth verweist auf den TOP 7.2.8.
Ein Einwohner kritisiert ebenfalls die Vermüllung und fragt, warum die letzten sechs Häuser der Schnabelstraße nicht dem Denkmalschutz unterliegen.
Ein Einwohner fragt, warum der Parkplatz am Kneippweg zur Hälfte gesperrt werde und damit möglicherweise der Ruin des Schwimmbadbetreibers in Kauf genommen werde. Er beurteile das Gelände nordostwärts des Telefunkenkreisels (Bückeburger Allee) für ein Flüchtlingswohnheim als geeigneter.
Bezirksbürgermeister Markurth erklärt das Prüfverfahren zur Auswahl der geeigneten Standorte.
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette ergänzt, dass durch die dort vorhandene Aluminiumstanze, die sehr viel Lärmemissionen verursache, Wohnen dort nicht erlaubt sei.
Ein weiterer Einwohner fragt zum Kneippweg, wie viele Container dort aufgestellt würden, wie viele Geschosse entstehen und wie die Container aufgestellt würden bzw. wo der Zugang erfolge. Außerdem interessiert ihn, ob die Ausschreibung für die Flüchtlingsunterkunft Friedländer Weg bereits erfolgt sei und wie viele Container dort aufgestellt würden.
Ein Einwohner verweist auf das Unsicherheitsgefühl, welches sich in letzter Zeit für ihn und seine Familie in Oberricklingen verstärkt habe.
Ein Einwohner erkundigt sich, warum der Standort Kneippweg bei der Prüfung zur Unterbringung von Flüchtlingen dem Friedländer Weg vorgezogen worden sei.
Bezirksbürgermeister Markurth erklärt, dass beide Standorte für die Unterbringung ausgewählt worden seien.
Eine Einwohnerin berichtet, dass Bohrungen am Kneippweg vorgenommen worden seien und verweist darauf, dass dieser Bereich im Weltkrieg zum Bombenabgewurfsgebiet gehörte.
Bezirksbürgermeister Markurth erläutert, dass vor jeglichen Bauarbeiten Erduntersuchungen erforderlich seien.
Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.40 Uhr.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Stadtteil Oberricklingen
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 0862/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Weske bemängelt, dass zwei Straßen von Anliegern im Rahmen des GiBs mitfinanziert würden und dies nicht notwendig wäre, sofern diese Straßen nun im Sanierungsgebiet aufgenommen würden und es eine Erhaltungssatzung geben werde. Daher fragt er, warum die Auswahl zu diesem Zeitpunkt erfolgt sei bzw. wann die Verwaltung damit rechne, dass der Bereich in das Sanierungsgebiet aufgenommen werde und nach welchen Kriterien die Auswahl für den Sanierungsbereichs erfolge.
Frau Over erläutert, dass die Gebiete nach verschiedenen Kriterien ausgewählt würden. Hier seien eine auffällige Sozialstruktur und städtebauliche Missstände bzw. ein hoher Modernisierungsbedarf ausschlaggebend. Anhand dieser Kriterien seien verschiedene Quartiere identifiziert worden. Von dieser Auswahl sei der Bereich in Oberricklingen als erstes für vorbereitende Untersuchungen ausgewählt worden, da hier signifikant schlechtere Werte im Sozialbereich gesehen würden und der sich im Wandel befindliche Stadtteil einen hohen Modernisierungsbedarf aufweise. Dieses Jahr solle das Gebiet zur Anmeldung gebracht werden. Frühestens 2017 würde eine Aufnahme erfolgen und 2018 würden entsprechende Arbeiten beginnen können. Insgesamt veranschlage man als Zeitrahmen 10 Jahre für entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Danach werde erst entschieden, ob Ausgleichsbeträge erhoben und ob Eigentümerinnen und Eigentümer zu den Kosten herangezogen würden. Dies geschehe nur, wenn der Rat der Stadt ein vollumfängliches Sanierungsverfahren beschließe, sofern das Gebiet aufgenommen werde. Die Frage nach dem angewandten Verfahrenstyp werde erst nach der Untersuchung beantwortet, da die Untersuchung auch dazu diene, hier eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette stellt richtig, dass die Heranziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer bzgl. der Kostenbeteiligung nicht davon abhänge, ob sich die Straßen in einem Sanierungsgebiet befänden. In einem Sanierungsgebiet sei man nicht grundsätzlich von der Kostenbeteiligung befreit, da die Wertsteigerung der Grundstücke in einem Sanierungsgebiet auf die Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt werden könnten.
Frau Over ergänzt, dass es verschiedene Verfahren gäbe, so dass dies so nicht pauschal beantwortet werden könne, sondern es immer von dem angewandten Verfahren abhänge, ob und wenn ja, welche Art der Kostenbeteiligung stattfände.
Bezirksratsherr Schrader regt an, den Ricklinger Kreisel in das Gebiet mit aufzunehmen.
Frau Over erläutert, dass die städtebauliche Förderung in diesem Fall nicht für Bundesstraßen eingesetzt werden könne.
Bezirksratsfrau Bergmann fragt, warum die Pyrmonter Straße mit einbezogen sei, welche Firma die Untersuchungen mache und welche anderen Städtebauförderprogramme außer „Soziale Stadt“ möglich seien.
Frau Over antwortet, dass der Untersuchungsbereich nichts mit dem abschließenden Gebietszuschnitt gleichzusetzen sei. In der Regel würden die Untersuchungsgebiete größer gefasst. Die Pyrmonter Straße sei anders geprägt, aber mit dem Übergang zum Nenndorfer Platz ggf. auch ein wichtiger Freiflächenbereich, der das Gebiet gut ergänzen könne, daher sei der Bereich zunächst bei der Auswahl für die vorbereitenden Untersuchungen mit aufgenommen worden. Die Untersuchungen würden vom Büro Elbberg durchgeführt. Wahrscheinlich werde die Wahl auf das Programm „Soziale Stadt“ fallen, es sei aber auch möglich Teile im Bereich „Stadtumbau“ zu bearbeiten. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung „Mein Quartier 2030“ am 20.05.2016 werde das Thema ebenfalls aufgegriffen. Sie freue sich, wenn eine große Beteiligung stattfände.

Antrag,
zu beschließen, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Oberricklingen durchzuführen und
die grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, im Falle einer positiven Vorbereitenden Untersuchung und der daraus folgenden Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm die Gegenfinanzierung der gewährten Fördermittel sicherzustellen.

Einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.

TOP 5.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1633, Hauptstraße, Aufhebung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0790/2016 mit 2 Anlagen)

Frau Ehrenberg-John erläutert auf Rückfrage von Bezirksratsherrn Capellmann, dass das Gebiet nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet klassifiziert werde und sich daraus der Katalog der möglichen Nutzung gestalte. Ausgleichsmaßnahmen fallen nicht an, es sei denn, diese bezögen sich auf Ausgleich, der sich aufgrund der Baumschutzsatzung ergäbe.

Antrag,
1. gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen,
2. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1633, Aufhebung gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 12 Abs. 6 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 5.1.3.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-

(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)
Antrag,
die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Einstimmig

TOP 5.1.4.
Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Auf der Papenburg
(Drucks. Nr. 0851/2016)

Antrag,
zu beschließen,
die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) im Familienzentrum Auf der Papenburg in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH (GGPS),
· auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten
und
· ab dem 01.08.2016, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende
Zuwendungen auf der Basis der Fördergrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten
für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege
(Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig

TOP 5.1.5.
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Theresia
(Drucks. Nr. 0852/2016)

Antrag,
zu beschließen,
· eine Hortgruppe (20 Plätze) in der Kindertagesstätte St. Theresia, Bergfeldstraße 59, 30457 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. zum 01.08.2016 für ein Jahr in eine alterübergreifende Gruppe mit 10 Hortplätzen (6-9 Jahre) und 10 Kindergartenplätzen (3-6 Jahre) mit einer Ganztagsbetreuung umzustrukturieren
und
· ab dem 01.08.2016, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, befristet bis zum 31.07.2017 dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Fördergrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0791/2016)

Antrag,
die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ricklingen zu beschließen:
IB 02/2016 - Die Hochschule Hannover erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.683,00 Euro zur Durchführung des Projektes "Activity" - Verarbeitung durch Interaktion- Aktionsgruppe für psychisch belastete Menschen aus Fluchtgebieten, in der Flüchtlingsunterkunft Tresckowstraße.

Einstimmig

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Ausgestaltung des 2. Bauabschnitts des zero:e-Parks
(Drucks. Nr. 15-0797/2016)

Auch der 2. Bauabschnitt des zero:e-Parks ist sehr gut angenommen worden und erfreut sich großer Beliebtheit. Von Seiten der neuen Einwohnerinnen und Einwohner wurde die SPD-Bezirksratsfraktion jedoch auf einige Problembereiche angesprochen. Diese beziehen sich auf fehlende Parkmarkierungen, ausgebliebene Reinigungen und eine fehlende Beschilderung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann werden auch im 2. Bauabschnitt die Parkflächen in den verkehrsberuhigten Zonen markiert, um das zurzeit noch vorherrschende „wilde Parken“ zu unterbinden?
2. Sind die Straßen im 2. Bauabschnitt bereits in die Reinigungsintervalle und den Winterdienst eingepflegt worden, da bislang augenscheinlich wohl noch keine Reinigungen erfolgten und auch der Schnee im Winter nicht geräumt wurde?
3. Wird die Verwaltung die Straßen des 2. Bauabschnitts von der Grünspange aus analog zum 1. Bauabschnitt ausschildern, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen?

Frau Ehrenberg-John beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des Endausbaus für den 2. Bauabschnitt wurden die Parkstände durch farblichen Materialwechsel realisiert.
Zu Frage 2: Reinigung und Winterdienst werden nach Widmung und Abnahme des Endausbaus der Straßen erfolgen. Der Endausbau wird Anfang Mai beginnen. Nach erfolgter Abnahme der endausgebauten Straßen, wird aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover mit der Reinigung beauftragt werden.
Zu Frage 3: Die Verwaltung wird sowohl den 2. Bauabschnitt als auch später den 3. Bauabschnitt analog des 1. Bauabschnitts beschildern.

TOP 7.1.2.
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten im Bereich In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0799/2016)
Einwohnerinnen und Einwohner des Neubaugebietes In der Rehre haben an einigen Stellen große Schwierigkeiten, die Straße In der Rehre zu überqueren. Vor allem in den Bereichen gegenüber der Grünspange und gegenüber des Mühlenwinkels werden Querungsmöglichkeiten vermisst.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche zusätzlichen Querungsmöglichkeiten sind bereits in den Umgestaltungsplänen der Straße In der Rehre enthalten?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, in diesen Bereichen weitere Bordsteinabsenkungen vorzunehmen, eventuell auch nur in provisorischer Form bis zur geplanten Umgestaltung der Straße In der Rehre?

Frau Ehrenberg-John beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der Umplanung der Straße In der Rehre ist vorgesehen, die Kreuzung In der Rehre/Bergfeldstraße/Poggendiek mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Im Bereich des Zero-e-Parkes (Grünspange) soll eine Querungsinsel eingebaut werden. Ungesicherte Querungen werden durch Bordabsenkungen am Margot-Büttner-Weg/Auf dem Sohlorte, Lina-Hähnle-Weg und an der Erna-Mohr-Straße ermöglicht. Im weiteren Verlauf der Straße ab der Grünspange in Richtung Osten, werden keine Querungsmöglichkeiten vorgesehen, da es dort nur noch auf der Südseite Geh- und Radwege geben wird und somit kein Querungsbedarf gegeben ist.
Zu Frage 2: Die Möglichkeit Bordabsenkungen im Bestand des Bereichs Zero-e-Park (Grünspange) bzw. Mühlenwinkel vorzunehmen wird geprüft. Wenn die örtlichen Gegebenheiten diese zulassen, wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Weske ergänzt sie, dass die Pläne zum Ausbau der Straße voraussichtlich im Juni mit der entsprechenden Drucksache im Bezirksrat vorgestellt würden.

TOP 7.1.3.
Nebenanlage im Bereich der Kita am Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-0800/2016)
Die Begrenzung der Nebenanlage vom Butjerbrunnenplatz in den Bierweg hinein ist seitlich noch nicht befestigt. Am gesamten Rand bis zum Zaun am Bierweg brechen die Pflastersteine weg, insbesondere aber vor der Parkfläche vor der Kita.
Wir fragen die Verwaltung:
Wann ist mit der Setzung der Bordsteine oder einer provisorischen Befestigung zu
rechnen?

Herr Sievers antwortet:
Die provisorische Befestigung soll Ende der 17. Kalenderwoche ausgeführt werden und ist nach Überprüfung durch ihn vor der Sitzung auch erfolgt. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Walther sei der jetzige Ausbauzustand provisorisch.

TOP 7.1.4.
Verkehrssicherheit Eingangsbereich der Kindertagesstätte Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-0801/2016)
Die Leitung der Kindertagesstätte in der Tresckowstraße im Stadtteil Wettbergen und besorgte Eltern beklagen, dass im Zugangsbereich der Einrichtung regelmäßig PKW parken und damit die Sichtverbindung auf den Verkehr in der Aufhäuserstraße versperren. Diese Situation stellt vor allem für Kinder ein großes Gefahrenpotential dar. Appelle der Kita-Leitung, nicht in diesem Bereich zu parken, zeigen leider keine längerfristige Wirkung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, vor der Einfahrt der Kita im Bereich der Aufpflasterung eine gezackte Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Verkehrszeichen Nr. 299) aufzutragen?
2. Falls postiv: Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
3. Falls negativ: Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Sicherheit für Kinder im beschriebenen Bereich zu erhöhen?

Herr Sievers antwortet:
Zu Frage 1: Eine Fahrbahn-Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) vor der Einfahrt der KiTa im Bereich der Fahrbahn-Aufpflasterung Aufhäuserstraße würde das bestehende Parkverbot verdeutlichen und damit erfahrungsgemäß die Akzeptanz dieses Parkverbotes bei den Verkehrsteilnehmern steigern.
Zu Frage 2: Eine entsprechende Markierung wird die Verwaltung zeitnah veranlassen.

TOP 7.1.5.
Zuordnung der ehemaligen Schulgartenfläche der Grundschule Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0807/2016)
Angrenzend an die Sporthallen der Grundschule Mühlenberg befindet sich die Fläche des ehemaligen Schulgartens. Dieser Bereich ist durch einen Zaun abgegrenzt und wird augenscheinlich schon seit längerer Zeit nicht genutzt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wem gehört diese Fläche?
2. Wozu dient sie, bzw. welche Nutzung ist für sie vorgesehen?
3. Besteht die Möglichkeit, diese Fläche dem Hort im angrenzenden Familienzentrum St. Maximilian Kolbe zur Nutzung zur Verfügung zu stellen?

Frau Sablowski antwortet sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1: Die Fläche gehört der Landeshauptstadt Hannover. Sie ist im Besitz des
Fachbereichsreichs Gebäudemanagement und wird vom Fachbereich Schule genutzt.
Zu Frage 2: Die ehemalige Schulgartenfläche wurde im Jahre 2008 zurückgebaut. Eine detaillierte Planung für die zukünftige Nutzung existiert noch nicht.
Zu Frage 3: Nein. Aktuell kann die Fläche dem Hort zur Nutzung nicht zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Brut- und Setzzeit kann durch den Pflegebezirk frühestens im Herbst ein umfangreicher Pflegeschnitt erfolgen.
Auch kommt es bei der GS Mühlenberg aufgrund von notwendigen Umstrukturierungen zu Veränderungen auf dem Schulgelände. Derzeit ist aber noch keine endgültige Aussage zur Nutzung der Gesamtfläche zu treffen.

TOP 7.1.6.
AWO-Kita Levester Straße:
Kitaplatz-Sicherheit für das neue Kita-Jahr

(Drucks. Nr. 15-0811/2016)
Die Sondergenehmigung für die Container der AWO-Kita Levester Straße läuft ab. Vorgesehen ist, dass die Gruppe aus dem Container in der geplante Kita Bergfeldstraße untergebracht werden soll. Bis zur Fertigstellung der Kita Bergfeldstraße ist daher eine weitere Sondergenehmigung erforderlich. Der Fachbereich Jugend und Familie hat der Kita mündlich eine Zusage erteilt unter der Voraussetzung, dass das Bauamt zustimmt. Diese Zustimmung steht noch aus und Eltern, die ihre Kinder in der AWO-Kita anmelden wollen, bekommen Zusagen mit der genannten Einschränkung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum verzögert sich die Entscheidung?
2. Wann können Kita und Eltern mit einer definitiven Zusage rechnen?

Frau Ehrenberg-John antwortet:
Zu Frage 1 und 2: Die Genehmigung erfordert eine verwaltungsinterne Abstimmung, die bereits erfolgt ist. Aus Krankheitsgründen ist die Genehmigung noch nicht erstellt und versandt worden. Dies soll im nächsten Monat passieren.

TOP 7.1.7.
Fehlende Fahrradbügel im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0831/2016)
1. Aufgrund der Straßenbauarbeiten an der Ecke Göttinger Chaussee / Ricklinger Stadtweg (Haltestelle Wallensteinstraße) sind die Fahrradbügel entfernt worden. Derzeit werden die Fahrräder auf der gegenüberliegenden Straßenseite ohne Anschlussmöglichkeit abgestellt. Hier sollte ein ordnungsgemäßes und sicheres Abstellen ermöglicht werden.
2. An der Haltestelle Beekestraße und an der Ecke Ricklinger Stadtweg / Henckellweg (rechts) fehlen ebenfalls Fahrradbügel.
3. An der U-Bahnhaltestelle Mühlenberger Markt – Ost gibt es keine Fahrradbügel. Die wenigen in der Fußgängerzone sind gut belegt. so dass zusätzliche Fahrradbügel erforderlich sind.
4. An der Haltestelle Tresckowstraße befinden sich so wenige Fahrradbügel, dass die Sperrgitter mitbenutzt werden. Auch hier ist eine Ergänzung erforderlich.
Wir fragen die Verwaltung:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, in diesen vier Bereichen schnell Abhilfe zu schaffen?

Frau Sablowski antwortet sinngemäß wie folgt:
Vorabbemerkung: Ja, das sieht die Verwaltung.
Zu 1.: Die Straßenbauarbeiten sind im östlichen Einmündungsbereich soweit abgeschlossen, die in dem Bereich vorgesehenen 8 Fahrradbügel sind bereits eingebaut worden. Somit stehen wieder 16 Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.
Zu 2.: Im Haltestellenbereich Beekestraße werden von den bereits vorhandenen 14 Fahrradbügeln, 10 Fahrradbügel ausgebaut und durch 12 Doppelbügel für jeweils 4 Fahrräder ersetzt. 2 weitere Fahrradbügel werden im Bereich der Straßenbeleuchtung vor dem Ricklinger Stadtweg 4 eingebaut. Somit erhöht sich die Anzahl der Stellplätze für Fahrräder von derzeit 28 auf insgesamt 52 Stellplätze.
Zusätzlich werden im Ricklinger Stadtweg zwischen Höpfnerstraße und Henckellweg im Zuge der Umgestaltung des Ricklinger Stadtwegs an den Standorten der neu aufgestellten Pflanzkübel mindestens 24 Fahrradbügel eingebaut, dies entspricht 48 Stellplätze insgesamt.
Im Einmündungsbereich Henckellweg werden unter Aufgabe eines verkürzten Stellplatzes insgesamt 7 Fahrradbügel eingebaut, dies entspricht 14 Stellplätzen für Fahrräder.
Die Maßnahmen werden als Paket bis Ende Mai 2016 umgesetzt.
Zu 3.: Im Umsteigebereich des Haltepunkts Mühlenberger Markt (Ostseite) werden im Bereich der Baumscheiben im ersten Zuge 11 Doppelbügel für je 4 Fahrräder eingebaut, die gleichzeitig den Baumschutz unterstützen. Dadurch werden 44 Stellplätze für Fahrräder geschaffen. Die Maßnahme wird bis Ende Juli 2016 umgesetzt.
Zu 4.: Im Bereich der Fußgängerschutzgitter sind auf der südwestlichen Seite 3 Fahrradbügel und auf der östlichen Seite 4 Fahrradbügel vorhanden. Neben den vorhandenen 4 Fahrradbügeln werden zusätzlich 2 Bügel eingebaut. Auf der nordöstlichen Seite sind noch keine Bügel vorhanden. Hier werden maximal 4 Fahrradbügel eingebaut. Es werden jene Bügel verwendet, welche am Ricklinger Stadtweg im Bereich Haltestelle Beekestraße ausgebaut werden. Die Maßnahme wird bis Ende Juli umgesetzt, die Anzahl der Stellplätze für Fahrräder erhöht sich von derzeit 14 Stellplätzen damit auf insgesamt 26 Stellplätze.
Anmerkung zum Protokoll: Der von Bezirksratsfrau Stache und Bezirksratsherrn Koch gegebene Hinweis, die Fahrradleichen im Ricklinger Stadtweg (v.a. stadteinwärts, speziell Beekestraße) entfernen zu lassen, wurde an aha und den Fachbereich Tiefbau weitergegeben.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Aktualisierung der Flüchtlingszahlen und Unterkunftsmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0832/2016)
Entgegen den Prognosen sind die nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge im Jahr 2016 u.a. durch Schließen der Balkanroute weniger geworden. Eine permanente Aktualisierung der aufzunehmenden Flüchtlingszahlen und Unterkunftsmöglichkeiten für die Stadt Hannover ist daher erforderlich. Die Bevölkerung erwartet Antworten auf ihre Fragen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Prognosen für die Anzahl der im Jahr 2016 unterzubringenden Flüchtlinge im letzten halben Jahr verändert?
2. Welche Auswirkungen auf die Anzahl, Art und Größenordnung der Unterbringung ergeben sich dadurch für die Stadt Hannover?
3. Welche zeitlichen Auswirkungen auf die beschlossenen und geplanten Unterkunftsstandorte im Stadtbezirk Ricklingen sind zu erwarten; werden ggf. vorerst Standorte nicht errichtet?

Herr Sievers antwortet wie folgt:
Zu Frage 1.: Prognosen zur Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge erstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In der letzten Prognose vom 20.08.2015 ging das BAMF von bis zu 800.000 Flüchtlingen für das Kalenderjahr 2015 aus. Eine neue Prognose gibt es nicht. Ausgehend von dieser Prognose legt das Land Niedersachsen ein Verteilungskontingent fest, von dem die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte eine bestimmte Quote erfüllen müssen.
Zu Frage 2.: Zuletzt hat das Land Niedersachsen Anfang Dezember 2015 ein neues Verteilungskontingent von 50.000 Flüchtlingen festgesetzt. Unter Berücksichtigung von Resten aus der alten Quote muss die Landeshauptstadt insgesamt 7.273 aufnehmen. Rund 1.540 davon wurden bereits untergebracht. Der Zeitraum für die Unterbringung der verbleibenden 5.730 Flüchtlinge war zunächst bis Ende März 2016 festgesetzt und ist jetzt bis Ende Juli 2016 verlängert.
Zu Frage 3.:
Angesichts der festgesetzten Quote von noch 5.730 Flüchtlingen, die noch unterzubringen sind, sieht die Verwaltung keinen Spielraum, um von den bisherigen Planungen abzuweichen.

TOP 7.2.2.
Umsetzung der angekündigten Straßenerhaltungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0833/2016)
Mit Drucksache 276/2015 wurde angekündigt, im Jahr 2015 zur Straßenerhaltung eine Deckensanierung in der Ihmer Straße (Abschnitt Deveser Str. bis Peperfeld) sowie in der Deveser Straße (Abschnitt Hauptstraße bis Pastor-Bartels-Weg) durchführen zu wollen. Diese sind bis heute nicht umgesetzt worden. Ebenso haben sich offensichtlich die angekündigten Zeitpläne zur Grunderneuerung von 10 Straßen im Stadtbezirk Ricklingen verzögert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann können die Anlieger der Ihmer Straße, Deveser Straße und Am Wacholder mit der Durchführung der angekündigten Deckensanierung rechnen und welche Straßen sollen im Stadtbezirk Ricklingen vsl. in 2016 aus dem Deckenprogramm saniert werden?
2. Warum hat sich der Zeitplan zum Ausbau der Bartold-Knaust-Straße verzögert und wann können die Anlieger mit der Fertigstellung des ersten Abschnitts (Menzelstr. – Am Grünen Hagen) und wann mit der Fertigstellung des zweiten Abschnitts (Wallensteinstr. – Menzelstraße rechnen? In der aktuellen Anliegerinformation sind diese Termine nicht enthalten.
3. Wie sieht aktuell der Zeitplan der für 2014-16 angekündigten Grunderneuerungen der Straßen Ringstraße, Bebelstraße, Heinrich-Meister-Allee, Munzeler Straße, Ronnenberger Straße, Wennigser Straße, Springer Straße, Barsinghäuser Straße und Gehrdener Straße aus?

Herr Sievers beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Deckensanierungen in der Ihmer Straße und Deveser Straße haben bereits begonnen und werden in der 20. KW 2016 abgeschlossen.
Die Deckensanierung in der Straße Am Wacholder wurde 2012 durchgeführt und abgeschlossen. Für 2016 sind Teile der Bornumer Straße (von Am Großmarkt bis Nenndorfer Chaussee, beidseitig) und Teile der Bergfeldstraße (von In der Rehre bis Heinrichstraße) für eine Deckensanierung vorgesehen.
Zu Frage 2: Die Kanalbauarbeiten im 1. Bauabschnitt haben sich aufgrund der Wetterlage um 4 Wochen verzögert, daher erfolgt der Beginn des Straßenbaus erst ab der 18. KW, statt wie vorgesehen Anfang April. Die Straßenbauarbeiten werden voraussichtlich im November 2016 im Abschnitt zwischen Am Grünen Hagen und Menzelstraße abgeschlossen sein.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen im 1.Bauabschnitt beginnen die Kanalbauarbeiten im 2. Bauabschnitt zwischen Menzelstraße und Wallensteinstraße, die bis Sommer 2017 andauern werden. Der Straßenausbau im zweiten Bauabschnitt soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
Zu Frage 3: Die Erneuerung der Bebelstraße hat bereits im März begonnen, die Ringstraße wird ab Mai 2016 gebaut. Für alle anderen Straßen wird zurzeit die Planung erstellt. Ein Bau ist hier ab Herbst 2016 vorgesehen.
Auf Rückfrage von Bezirksratsherrn Weske, wann die Asphalstdecke „Am Wacholder“ komplette hergestellt werde, folgende Antwort zum Protokoll:
Die Straße „Am Wacholder“ zwischen Am Holunder und Bartold- Knaust- Straße sei als Maßnahme mit Umplanungsbedarf (bezogen auf die Baumscheiben) an das Sachgebiet Verkehrsplanung (OE 66.21) gemeldet worden. Die Maßnahme sei nicht GiB geeignet. Eine Erhaltungsmaßnahme über das Deckenprogramm sei wirtschaftlich sinnvoll, jedoch seien planerische Lösungen für die Hochstämme notwendig. Die Asphaltsanierung in 2012 sei ebenfalls für diesen Abschnitt geplant gewesen. Sie sei bedingt durch die schwierige Situation vor den Bäumen (Wurzeln drückten den Asphalt hoch) in diesem Bereich jedoch abgesagt. Bei Bereitstellung einer Planung für den Bereich der Hochstämme könnte eine Realisierung z.B. über das Deckenprogramm 2017 erfolgen.

TOP 7.2.3.
Neue Regeln für die Straßenausbaufinanzierung
(Drucks. Nr. 15-0834/2016)
Das Land Niedersachsen hat vor wenigen Wochen die Kommunalverfassung dahingehend geändert, dass den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Straßenausbaufinanzierung zukünftig freigestellt ist, ob sie einen einmaligen Straßenausbaubeitrag von den Anliegern fordern, ob sie wiederkehrende Straßenbaubeiträge in kleineren Summen erheben und damit die Kosten auf mehr Schultern und über einen längeren Zeitraum verteilen oder ob sie die Hauseigentümer überhaupt an den Kosten beteiligen wollen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche der freigestellten Möglichkeiten hält die Verwaltung für sozial am verträglichsten?
2. Wie beabsichtigt die Verwaltung, zukünftig mit den neuen Regeln für die Straßenausbaufinanzierung umzugehen?
3. Welche Stellung bezieht die Verwaltung zu den am 11.04.2016 in der Presse erhobenen Vorwürfen, sie habe Straßen grunderneuert, obwohl zuvor keine Schäden dokumentiert und Probebohrungen durchgeführt worden seien?

Frau Sablowski antwortet sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1. und 2.: Bisher wurde vom Landtag keine Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Insofern gibt es keine neuen Möglichkeiten.
Zu Frage 3.: Die Verwaltung geht davon aus, dass der HAZ-Artikel vom 12.04.2016 gemeint ist. Gegenüber der HAZ hat die Verwaltung die falsch dargestellten Sachverhalte richtig gestellt. In dem Artikel „ Wir sanieren keine Straßen, die intakt sind“ in der Ausgabe der HAZ vom 16.04.2016 sind Sachverhalte richtig wieder gegeben.

TOP 7.2.4.
Städtebauliches Konzept zur neuen Zufahrt nach Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0835/2016)
Zwischen der neuen Zufahrt von der B3 nach Oberricklingen in Höhe des Haupteingangs zum Stadtfriedhof Ricklingen und der Landwehrschänke befand sich ein Biergarten, der inzwischen aufgegeben wurde. Mit dem Bau der Ortsumgehung von Hemmingen besteht die Chance, den Bereich beidseitig der neuen Zufahrt städtebaulich neu zu ordnen und stadtgestalterisch als neues „Tor nach Oberricklingen“ aufzuwerten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welches städtebauliches Konzept könnte sich die Verwaltung idealerweise an dieser Stelle als südliches „Tor nach Oberricklingen“ vorstellen?
2. Welche baulichen Möglichkeiten existieren nach geltendem Baurecht für die ehemaligen Flächen der Gärtnerei, des Steinmetzes sowie des Biergartens?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung für die beabsichtigte zukünftige Nutzung dieser Flächen vor?

Frau Ehrenberg-John beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:
zu Frage 1: Mit dem Bau der neuen Ortsumgehung Hemmingen und der Stadtbahnverlängerung in der Göttinger Chaussee werden erhebliche Flächen für die Verkehrsbauten in Anspruch genommen. Jenseits der Verkehrstrassen liegen mit Friedhof und Ricklinger Holz markante Außenbereichsflächen. Zwischen den zukünftigen Verkehrsflächen verbleiben nur begrenzt nutzbare, von Verkehrslärm geprägte Grundstücke übrig, so dass es kaum Potential für gestalterische Vorgaben gibt.
zu Frage 2: Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Bauprojekte müssen sich in die bauliche Umgebung einfügen.
zu Frage 3: Bisher liegen der Verwaltung keine Bauanträge zu beabsichtigten Nutzungen in diesem Bereich vor.
Auf Rückfragen sagt sie, dass auch keine Bauvoranfragen vorlägen und eine Nutzung als Biergarten möglich wäre.

TOP 7.2.5.
Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-0836/2016)
Kürzlich wurde die Straße „Am Grünen Hagen“ zu einem unglücklichen Zeitpunkt als Fahrradstraße eingerichtet. Das Radroutenkonzept für den Stadtbezirk liegt noch nicht vor und der Grüne Hagen wird derzeit als Umfahrung der Sperrung In der Rehre genutzt. Auf der neuen Fahrradstraße kommt es jetzt aufgrund der neuen Verkehrsregeln sowie der starken Kfz-Belastung häufig zu Irritationen und gefährlichen Situationen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Anlass gab es, die Straße „Am Grünen Hagen“ vorzeitig zur Fahrradstraße zu erklären, obwohl weder das angekündigte Radroutenkonzept noch die Einzelmaßnahmen für den Stadtbezirk bisher vorliegen?
2. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, eine Straße zur Fahrradstraße zu erklären, die momentan von zahlreichen Kfz als Umleitungsstrecke genutzt wird?
3. Welche weiteren Straßen sollen im Stadtbezirk in nächster Zeit als Fahrradstraßen ausgewiesen werden bzw. soll das von Herrn Habermann-Nieße 2015 im Rahmen des energetischen Sanierungsprojektes Oberricklingen vorgestellte Fahrradstraßennetzes tatsächlich komplett umgesetzt werden?

Frau Sablowski antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landeshauptstadt Hannover hat am 15. April 2016 die Initiative Lust auf
Fahrrad gestartet. Die Initiative dient der Förderung der Freude am alltäglichen Fahren mit dem Rad. Die Initiative ist eingebettet in ein Aktionsprogramm 2016/2017, mit dem die Landeshauptstadt Hannover ihr Engagement zur Förderung des Radverkehrs in finanzieller und personeller Hinsicht nochmals verstärkt. Mit dem Aktionsprogramm realisiert die Landeshauptstadt Hannover in den nächsten Jahren vielfältige Maßnahmen unter dem Motto "Lust auf Fahrrad". Dazu gehören Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Radverkehrssystems (z.B. alle Arten von Fahrradwegen, Fahrradabstellplätze, Fahrradzähler, Pumpstationen, Fahrradampeln und vieles mehr). Die gleichzeitige Förderung von Struktur und Kultur verspricht eine hohe Wirkung. Die Einrichtung einer Vielzahl von Fahrradstraßen, die wichtiger Bestandteil des bereits vorgestellten Netzkonzeptes sind, und die zuvor auf ihre Eignung (Netzzusammenhang, Verkehrsstärke, usw.) überprüft wurden, ist Teil des Aktionsprogramms. Da die Straße Am Grünen Hagen nach der Überprüfung als Fahrradstraße gut geeignet ist, wurde sie eingerichtet.
zu Frage 2: Im Zuge der Bautätigkeiten In der Rehre ist temporär extra eine Umleitungsstrecke über die Wallensteinstraße ausgewiesen und nicht über den Grünen Hagen. Die Bedeutung der Straße Am Grünen Hagen für den Radverkehr soll durch die Ausweisung unterstrichen werden.
zu Frage 3: Im Stadtbezirk ist derzeit keine weitere Ausweisung von Fahrradstraßen vorgesehen. Die Ausweisung der Straße Am Grünen Hagen steht in keinem Zusammenhang mit dem Energetischen Quartierskonzept Oberricklingen. Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich bei den Vorschlägen gewissermaßen um visionäre Beiträge die aufzeigen, was zukünftig im Mobilitätsangebot alles gemacht werden könnte.
Anmerkung zum Protokoll: Die Beantwortung der Rückfragen, wann eine Fahrradstraße als Vorfahrtsstraße eingerichtet werde und in welchen Fällen eine Beteiligung des Bezirksrats bei der Einrichtung von Fahrradstraßen vorgesehen sei, lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Die Antworten werden nachgeliefert, sowie der zuständige Fachbereich Stellung genommen hat.
Der Hinweis, dass (Bau)maßnahmen und Sperrungen zukünftig besser koordiniert werden sollten, wurde an den Fachbereich Tiefbau weitergegeben.

TOP 7.2.6.
Rodungen am Lärmschutzwall der B217 in Wettbergen-West
(Drucks. Nr. 15-0839/2016)
Kürzlich wurden zahlreiche Bäume und Sträucher am Fuß des Lärmschutzwalles der B217 im Bereich Wettbergen West zwischen den Einmündungen Im Hellerloh und Tresckowstraße gefällt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Grund haben diese Rodungen an der B217?
2. Besteht die Möglichkeit einer Wiedereinrichtung des begleitenden Radweges auf der Westseite der B217 zwischen den Einmündungen Im Hellerloh und Tresckowstraße?

Frau Sablowski antwortet sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1: Die Rodungen entlang der B217 sind von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt worden.
Es handelte sich hier um Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Die Grünfläche an der Tresckowstraße zwischen dem Lärmschutzwall und der B217 wurde durch die Verwaltung hergerichtet. Dabei wurden Brombeersträucher entfernt und Mäharbeiten durchgeführt.
Zu Frage 2: die zuständigkeitshalber von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wie folgt beantwortet wird:
Der Radverkehr wird bisher aus Wettbergen-Ost kommend über die Lichtsignalanlage Im Hellerloh in das Wohngebiet Wettbergen-West geführt. In dem Abschnitt zwischen den Einmündungen Im Hellerloh und Tresckowstraße hat es entlang der B 217 bisher noch keinen Radweg gegeben. Der vorhandene Radweg verschwenkt vor dem Lärmschutzwall und dient der Erschließung des v. g. Wohngebietes. Westlich der Fahrbahn verläuft ein Straßenseitengraben mit angrenzender Gehölzfläche bis zum Lärmschutzwall. Eine evtl. Neuanlage eines Radweges bedarf deshalb eines Planverfahrens.
Anmerkung zum Protokoll: Eine Rückmeldung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf die Rückfrage bis wann der Radweg an der Westseite der B217 bestanden habe, ist noch nicht erfolgt.

TOP 7.2.7.
Barrierefreie Wahllokale
(Drucks. Nr. 15-0840/2016)
Alle Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover sollten in der Lage sein, ihr Wahlrecht ausüben zu können. Dazu ist es wichtig, dass die Wahllokale auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen erreichbar und zugänglich sind. Hinzu kommt noch, dass die Erreichbarkeit von Wahllokalen und die damit verbundene Anstrengung, Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung hat.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Wahllokale sind im Stadtbezirk Ricklingen zur nächsten Kommunalwahl am 11.09.2016 barrierefrei zugänglich und welche nicht?
2. Existiert für Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität ein Fahrdienst?
3. Wenn ja, wie wird dieser organisiert?

Herr Sievers antwortet sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Ricklingen werden Wahlräume in insgesamt 14 Gebäuden angeboten. Davon sind folgende Gebäude barrierefrei erreichbar: Hauptschule Peter-Ustinov-Schule, Landesamt für Statistik Niedersachsen, Stadtteilzentrum Ricklingen, Johannes-Kepler-Realschule, FÖS Martin-Luther-King-Schule, IGS Mühlenberg, Johannes-der-Täufer-Kirchengemeinde, Altenbegegnungsstätte Wettbergen, Grundschule Wettbergen.
Nicht oder nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind die Wahlräume in folgenden Gebäuden: Jugendtreff Bornum, Grundschule Stammestraße, Grundschule Wilhelm-Busch-Schule und Grundschule Mühlenberg.
Die Grundschule Mühlenberg hat zwar eine ebenerdige Zuwegung zu den drei Wahlräumen, jedoch befindet sich im Inneren des Gebäudes eine Brandschutztür, die für die Einstufung als „barrierefrei“ geringfügig zu schmal ausfällt. Der zweite Türflügel kann im Bedarfsfall durch HelferInnen geöffnet werden.
Zum Wahltermin liefert das Wahlamt eine mobile Metallrampe zur Wilhelm-Busch-Schule sowie eine Holzrampe zum Jugendtreff Bornum, damit mobilitätseingeschränkte Menschen dort zumindest mit Hilfe Zugang zum Wahllokal haben.
Die Grundschule Stammestraße verfügt über Räumlichkeiten im Hochparterre, die nur über ein Treppenhaus erreichbar sind. Aktuell finden Baumaßnahmen für eine barrierefrei erreichbare Schulmensa auf dem Schulgelände statt, die leider erst nach der Kommunalwahl abgeschlossen sein werden.
Zu Frage 2 und 3: Das Wahlamt stellt in den Wochen vor dem Wahltag regelmäßig mobile Wahlhelferteams zur Verfügung, die auf Wunsch die Briefwahl vor Ort in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen betreuen und somit insbesondere auch mobilitätseingeschränkten Wählerinnen und Wählern eine Wahl in der entsprechenden Einrichtung ermöglichen. Dies ist auch für die Kommunalwahl am 11.09.2016 so vorgesehen.
Am Wahltag selbst wird über das Wahlamt kein mobiler Fahrdienst zur Verfügung gestellt, es ist aber in Hannover, wie auch in vielen anderen deutschen Städten eine langjährige Tradition, dass ein entsprechender Service von den Parteien angeboten wird. Die entsprechenden Hinweise werden regelmäßig in den Medien veröffentlicht.
Allen Wählerinnen und Wählern ist außerdem die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.

TOP 7.2.8.
Vermüllung des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-0841/2016)
In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über die Vermüllung des Stadtbezirks. So sammelt sich beispielweise viel Unrat und Müll entlang des Lärmschutzwalls zwischen Jütlandstraße und B217 und in den Grünanlagen an der Überführung des Ricklinger Stadtwegs über die Frankfurter Allee. Auch kommt es immer wieder zu Beschwerden über aufgerissene und weggewehte Gelbe Säcke sowie liegengebliebene und auseinandergerissene Stapel vom „Hannoverschen Wochenblatt“ und „Hallo Wochenende“.
Die Verwaltung wird gebeten, nachhaltige Gegenmaßnahmen zu entwickeln und der Vermüllung des Stadtbezirks soweit möglich entgegenzuwirken.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die beschriebenen Missstände dauerhaft zu lösen?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um die Vermüllung zu vermeiden bzw. zu vermindern?

Frau Sablowski antwortet sinngemäß wie folgt:
Die Antwort wurde zuständigkeitshalber an den Zweckverband aha weitergeleitet, der wie folgt antwortet:
zu Frage 1: Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach § 4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).
Sind öffentliche, städtische Plätze nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses (z.B. Lärmschutzwall Jütlandstraße), werden diese Flächen im städtischen Auftrag von aha grundsätzlich an private Reinigungsfirmen vergeben. aha kontrolliert stichprobenartig die Reinigungsqualität der Straßen. Außerdem werden illegale Abfälle durch die Abfallfahnder beseitigt. Die Gehwegreinigung wurde per Straßenreinigungssatzung (§ 4) auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Auch diese werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Bedarf werden Reinigungskataster und das Straßenverzeichnis angepasst. Da dies zu erhöhten Gebühren der Anlieger führen kann, ist aha bemüht, keine flächendeckenden Intervallsteigerungen vorzunehmen.
Das Verkehrsgrün im Bereich Ricklinger Stadtweg gehört zum Reinigungsumfang der Stadtreinigung und wird in der Regel wöchentlich gesäubert.
Der zuständige Fachbereich der Landeshauptstadt Hannover für den Lärmschutzwall Jütlandstraße hat die aha inzwischen beauftragt, die Reinigung der Fläche zu organisieren, die dann die Reinigungsqualität stichprobenartig überprüft.
Das Problem mit den herumfliegenden Gelben Säcken bzw. Wochenzeitungen stellt kein singuläres Problem des Stadtbezirks dar, sondern ist in allen Stadtteilen zu beobachten. Leider werden Gelbe Säcke nicht immer zum Abholungstermin herausgestellt, so dass die Gefahr besteht, dass bei ungünstigen Witterungsbedingungen die Wertstoffsäcke zerstört werden und der Inhalt auf der Straße landet. Sollten zu früh oder zu spät herausgestellte Wertstoffsäcke Mietshäusern zuzuordnen sein, informiert aha die Grundstückseigentümer und bittet um eine regelkonforme Bereitstellung (aha stellt Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zur Verfügung). Bei den herumfliegenden Wochenzeitungen unterscheiden wir, ob diese Verunreinigungen (Bereitstellung bzw. Verteilung) dem Vertrieb der Zeitungen zugeordnet werden können, oder durch die Bürger entstehen, die sich bei den Stapeln bedienen. In beiden Fällen fordern wir den Vertrieb auf, die Vertriebswege bzw. die Bereitstellung zu überprüfen.
zu Frage 2: Nach unseren Erkenntnissen gibt es überproportionale Verunreinigung im Stadtbezirk Ricklingen (illegale Ablagerungen in den Stadtteilen Mühlenberg, Oberricklingen). Auch wir stellen fest, dass das Littering in der LHH insgesamt in letzter Zeit zunimmt. Verunreinigungen können an die aha-Servicestelle unter der Rufnummer 0800-999 11 99 oder auf der aha-Internetseite gemeldet werden. Die aha-Stadtreinigung arbeitet derzeit intensiv an einer Abfallfahndungskonzeption, um präventiv Littering besser unterbinden zu können. Es ist geplant, dem Rat bis Ende des Jahres eine entsprechende Beschlussvorlage mit detaillierten Vorschlägen vorzulegen.
Anmerkung zum Protokoll: Aha wurde gebeten die Abfallfahnder verstärkt zur Göttinger Chaussee 172 und 174 zu schicken, da es dort immer wieder zu illegalen Abfallablagerungen käme.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0812/2016)

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsanträge.
2016-07 Die Grundschule Stammestraße erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für die Durchführung des Gewaltpräventionsprojektes im 4. Schuljahr und die Durchführung der Zirkus-Projektwoche
2016-08 Der Deutsche Rugby-Club Hannover e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro für die Erweiterung der Boule-Anlage mit Unterstand
2016-09 Die Feuerwehrfreunde Wettbergen e.V. erhalten eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für den Bau einer Zaunanlage
2016-11 Der Mühlenberger Sportverein Hannover von 1973 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.800,00 Euro für den Einbau eines Maulwurfzauns

Einstimmig

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ersatz für den Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-0842/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft Möglichkeiten, die durch die beschlossene Flüchtlingsunterkunft Kneippweg entfallenden Pkw-Stellplätze in der Nähe zu ersetzen. Dabei soll auch ein Ersatz auf dem freien Grundstück An der Bauerwiese südlich des Michaelisfriedhofs geprüft bzw. in Erwägung gezogen werden. Die Verwaltung berichtet dem Bezirksrat anschließend über die Prüfergebnisse und ihren Vorschlag.

Bezirksratsfrau Bergmann sagt, sie habe erwartet, dass der Antrag zurück gezogen werde, da sie eine nochmalige Prüfung als Showveranstaltung beurteile.
Geändert: Bezirksratsfrau Bergmann sagt, sie habe erwartet, dass der Antrag zurück gezogen werde, da die Verwaltung auf Bitten des Bezirksbürgermeisters die Möglichkeiten für weitere Parkflächen schon geprüft habe. Das Ergebnis war negativ. Die Presseinformation dazu wurde bereits veröffentlicht. Jetzt eine nochmalige Prüfung zu fordern, sei eine Showveranstaltung
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette erläutert, das die Ursache für die Ausgleichsmaßnahmen bei der Stadt Hannover heftig umstritten gewesen sei. Gemeinsam habe man sich dazu durchgerungen, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen für Ricklingen umgesetzt würden. Wenn nun zwei Jahre nach dieser baulichen Maßnahme die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen dafür, die planfestgestellt worden seien, wieder in Frage gestellt würden, halte er dies für falsch und verantwortungslos den ökologisch interessierten Menschen gegenüber. Gemeinsam habe sich der Bezirksrat auch für den Stadtort Kneippweg als Flüchtlingswohnheim entschieden. Es müsse Planungssicherheit geben und der Bezirksrat solle zu seinen Entscheidungen stehen. Eine Aufgabe der ökologischen Ausgleichsflächen für den gravierenden Eingriff in die Natur sei indiskutabel.
Bezirksratsherr Weske macht deutlich, dass er nicht die Beschlüsse des Bezirksrats in Frage stellen wolle, aufgeschoben sei nicht aufgehoben. Es ginge um den Ausgleich um Parkflächen und später könne immer noch eine ökologische Aufwertung erfolgen.
Bezirksratsherr Schrader stellt klar, dass beide Anträge, sowohl der zu Beginn der Sitzung eingebrachte Dringlichkeitsantrag, der in der kommenden Sitzung behandelt werde sowie der Antrag der CDU in der Sache doch beide das gleiche Ziel verfolgten, die Verbesserung der Parkplatzsituation am Kneippweg.
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette weist darauf hin, dass die Ersatzmaßnahme für die Hochwasserschutzmaßnahme nicht zur Disposition gestellt werden dürfe. Der Ersatz für wegfallende Parkplätze könne aus seiner Sicht nicht wichtiger sein als der Ersatz für zerstörte Natur.
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms denkt darüber nach, ob es sinnvoll sein könne, den Standort Kneippweg nach hinten zu stellen mit der Option, dass es ggf. gar nicht gebraucht werde.
Bezirksratsherr Kumm stellt einen Antrag auf Schluss der Debatte, der mit 10 Stimmen dafür angenommen wird.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen, damit wurde der Antrag abgelehnt.

TOP 8.2.2.
Erhaltungssatzung für schützenswerte Gebäude in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0843/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für baukulturhistorisch wertvolle Gebäude entlang des Ricklinger Stadtwegs und der Pfarrstraße, um die zeitgenössischen Fassaden zu erhalten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.3.
Ausstattung von Kinderspielplätzen mit Grundspielgeräten
(Drucks. Nr. 15-0844/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sucht Lösungsmöglichkeiten, wie die folgenden Grundspielgeräte auf den
benannten Kinderspielplätzen aufgestellt werden könnten:
· eine Rutsche für den Spielplatz Klusmannstraße, Ecke Steckerstraße (war bis vor
wenigen Jahren vorhanden, mit Versetzen des Minikarussells oder von Bänken ggf.
wieder möglich),
· eine Schaukel für den Spielplatz Grünlinde (durch kleine Vergrößerung des
Spielplatzes auf Rasenfläche möglich),
· eine Wippe und ein moderneres Karussell für den Spielplatz Hugo-Preuß-Straße,
Ecke Auf der Papenburg (offensichtlich in 2017/18 oder bereits im Rahmen der
ökologische Sanierung von Spielplätzen in 2016 möglich),
· eine Rutsche oder Schaukel oder kleine Spielhütte für den Spielplatz Peperfeld.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-0844/2016 N1


TOP 8.2.3.1.
Ausstattung von Kinderspielplätzen mit Grundspielgeräten
(Drucks. Nr. 15-0844/2016 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sucht Lösungsmöglichkeiten, wie die folgenden Grundspielgeräte auf den benannten Kinderspielplätzen aufgestellt werden könnten:
· eine Rutsche für den Spielplatz Klusmannstraße, Ecke Steckerstraße (war bis vor wenigen Jahren vorhanden, mit Versetzen des Minikarussells oder von Bänken ggf. wieder möglich),
· eine Schaukel für den Spielplatz Grünlinde (durch kleine Vergrößerung des Spielplatzes auf Rasenfläche möglich),
· eine Wippe und ein moderneres Karussell für den Spielplatz Hugo-Preuß-Straße, Ecke Auf der Papenburg (offensichtlich in 2017/18 oder bereits im Rahmen der ökologische Sanierung von Spielplätzen in 2016 möglich),
· eine Rutsche oder Schaukel oder kleine Spielhütte für den Spielplatz Peperfeld.

Einstimmig

TOP 8.2.4.
Öffentlich zugängliche WLAN-Anschlüsse für die Stadtteilzentren
(Drucks. Nr. 15-0845/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlüssen für die Stadtteilzentren und öffentlichen Plätze des Stadtbezirks und realisiert diese anschließend.

Ersetzt durch Neufassung Drucks. Nr. 15-0845/2016 N1

TOP 8.2.4.1.
Öffentlich zugängliche WLAN-Anschlüsse für die Stadtteilzentren
(Drucks. Nr. 15-0845/2016 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlüssen für die Stadtteilzentren und öffentlichen Plätze des Stadtbezirks und realisiert diese anschließend. informiert den Bezirksrat über die Kosten.

Einstimmig

TOP 8.2.5.
Installation einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige in der Hauptstraße in Wettbergen (Drucks. Nr. 15-0847/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine mobile Geschwindigkeitsanzeige in der Hauptstraße auf Höhe des alten Feuerwehrgerätehauses in Fahrtrichtung stadtauswärts zu installieren.

Einstimmig



TOP 8.2.6.
Erhöhtes Gefährdungspotential für Radfahrende auf dem Parkplatz des Stadtteilzentrums Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0848/2016)

Antrag
Die Verwaltung prüft, ob der Fußweg zwischen dem Grundstück Wendehammer Wilksheide und der Kurve des Ricklinger Stadtwegs als kombinierter Rad- und Fußweg eingerichtet werden kann, um den Parkplatz insoweit zu entlasten. Ferner sollte geprüft werden, ob ein Gebot „Absteigen“ für durchfahrende Mopeds und Motorräder eingerichtet werden kann.

Stellv. Bezirksbürgermeister Dette versteht nicht, wie das Problem damit gelöst werden solle.

4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen, damit abgelehnt.

TOP 8.2.7.
Gefährdung von Passanten Am Sauerwinkel 94
(Drucks. Nr. 15-0850/2016)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung setzt in Höhe des Grundstückes Am Sauerwinkel 94 auf dem Gehweg am Fahrbahnrand einen Einzelpoller, um das Befahren des Gehweges durch Kfz und damit die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern zu verhindern.

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 22.25 Uhr.


Markurth Sablowski
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung