Sitzung Stadtbezirksrat Vahrenwald-List am 18.04.2016

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.02 - Datum 29.04.2016

PROTOKOLL

37. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am Montag, 18. April 2016,
Freizeitheim Vahrenwald - Großer Sitzungssaal -
Vahrenwalder Straße 92, 30165 Hannover

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Plate (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN)
Bezirksratsherr Bechinie (SPD)
Bezirksratsherr Budnick (PIRATEN)
Bezirksratsherr Ehms (SPD)
Bezirksratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Gill (SPD)
Bezirksratsfrau Handke (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Hempel (SPD)
Bezirksratsherr Joos (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Kießling (SPD)
Bezirksratsherr Könekamp (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Marski (CDU)
Bezirksratsherr Mecklenburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pauli (FDP)
Bezirksratsherr Pohl (CDU)
Bezirksratsfrau Struß (SPD)
Bezirksratsfrau Stucke (SPD)
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Witte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Wojke (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsherr Müller (SPD) bis 20.45 Uhr
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Meyer (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
Herr Moritz (Bereich Einwohnerangelegenheiten)
Frau Patté (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
Herr Schuchert (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Gäste:
Herr Idler (Kontaktbeamter)
Herr Wunnenberg (Seniorenbeirat)

Presse:
Frau Bauch (HAZ)
Herr Oberdorfer (Hannoversches Wochenblatt)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2016

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Möglichkeiten zur KundInnenbetreuung in den neuen Räumen des Bürgeramtes Podbi-Park - Vorstellung durch die Fachverwaltung

5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

6. M I T T E I L U N G E N

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Grundschule Mengendamm
(Drucks. Nr. 15-0871/2016)

7.1.2. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Rosa-Parks-Schule
(Drucks. Nr. 15-0872/2016)

7.1.3. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kinderladen Kollenrodt
(Drucks. Nr. 15-0873/2016)

7.1.4. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Comeniusschule
(Drucks. Nr. 15-0874/2016)

7.1.5. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Allgemeiner Deutscher Fahrradclub
(Drucks. Nr. 15-0875/2016)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-
(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)


8.2. Straßenausbaubeitrag für die Dessauerstraße von Rolandstraße bis Kriegerstraße
- Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0627/2016 mit 1 Anlage)

8.3. Straßenausbaubeiträge für die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße
(Drucks. Nr. 0738/2016 mit 2 Anlagen)

8.4. Kopfsteinpflasterprogramm
Ausbau der Brahmsstraße zwischen Podbielskistraße und Richard-Wagner-Straße
(Drucks. Nr. 15-0783/2016 mit 1 Anlage)

8.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)

8.6. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger -
(Drucks. Nr. 0758/2016 mit 1 Anlage)

8.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0757/2016 mit 4 Anlagen)

8.8. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0770/2016)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Aufstellung von zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln (wie vor Schulen)
(Drucks. Nr. 15-0707/2016)

9.1.2. Aufstellung eines neuen Verkehrsschildes Fußgängerzone Edenstraße/Ecke Jacobistraße (ehemaliger Wendehammer) sowie Grundreinigung aller Hinweisschilder “Fußgängerzone“ zwischen Lister Platz und Celler Straße sowie den Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-0708/2016)

9.1.3. Änderung der Schulgrenzbezirke
(Drucks. Nr. 15-0877/2016)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Kahlschlag am Mittellandkanal im Bereich Lister Damm bis Großer Kolonnenweg
(Drucks. Nr. 15-0705/2016)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Göbelstraße
(Drucks. Nr. 15-0709/2016)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Drogenproblematik in Vahrenwald
(Drucks. Nr. 15-0718/2016)

10.3.2. Neue Parkanordnung in der Raffaelstraße
(Drucks. Nr. 15-0720/2016)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßte sie die anwesenden Vertreter der Polizei, der Presse, des Seniorenbeirates, Bürgerinnen und Bürger, sowie zu Tagesordnungspunkt 4. Herrn Moritz vom Bereich Einwohnerangelegenheiten.

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu den Schulbezirksgrenzen vorliege. Sie bitte um die Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Gill begründete die Dringlichkeit des Antrages.

Bezirksratsfrau Witte bemerkte, dass sich die Ratsfraktionen von SPD und Grünen auf einen Kompromiss geeinigt hätten, welcher auf Ratsebene bereits beschlossen worden sei. Zudem hätten die Anmeldungen an den Schulen bereits stattgefunden. Daher lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Dringlichkeit und den Antrag insgesamt ab.


Bezirksratsherr Pohl verwies auf den Antrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema in der letzten Bezirksratssitzung. Seine Fraktion unterstütze das Ansinnen der Antragsteller. Der Bezirksrat dürfe mit seinem Anliegen so nicht so behandelt werden. Daher werde man der Dringlichkeit zustimmen.

Die Mitglieder des Bezirksrates Vahrenwald-List stimmten der Dringlichkeit
mit 15 Stimmen dafür und 6 Stimmen dagegen zu.

Der Dringlichkeitsantrag wurde als Tagesordnungspunkt 9.1.3. auf die Tagesordnung genommen.

Bezirksratsherr Mecklenburg zog den Tagesordnungspunkt 9.1.2. in die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2016

Dem Protokoll der Sitzung vom 14.03.2016 wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Bebauungsplan Nr. 1264 Günther-Wagner-Allee

Eine Einwohnerin verwies auf die Drucksache Nr. 0757/2016, Bebauungsplan Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee. Danach solle die zulässige Bauhöhe auf 50 Meter geändert werden. Fraglich sei, warum eine Abweichung vom ursprünglichen Bebauungsplan erfolgen und dort ein Hochhaus entstehen solle. Es stelle sich die Frage, ob dabei der Lärmschutz und die Verschattung berücksichtigt würden. Bereits jetzt spiegle sich der Lärm vom benachbarten HSC-Platz in der VHV-Bebauung. Der Schall werde durch den geplanten 50-Meter-Turm noch verstärkt. Der HSC werde dann sicherlich die Lärmschutzwerte überschreiten.

Herr Schuchert sagte zu, die gestellten Fragen im Rahmen der Vorstellung der Drucksache Nr. 0757/2016 zu beantworten.

Die Einwohnerin erklärte, weitere Fragen zur Beantwortung schriftlich nachreichen zu wollen.

Bezirksratsherr Mecklenburg fragte, wo genau die Einwohnerin wohne.

Die Einwohnerin bemerkte, in der Brinckmannstraße, angrenzend zum HSC, zu wohnen. Der HSC und die Brüder-Grimm-Schule hätten Sonnenkollektoren, welche durch den geplanten Turm verschattet würden.




- Bebauungsplan Nr. 1819 Vahrenwalder Anger

Ein Einwohner verwies auf die Drucksache Nr. 0764/2016, Bebauungsplan Nr. 1819 Vahrenwalder Anger. Fraglich sei, welche Entwicklung für den Bereich in diesem bzw. im nächsten Jahr vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann sagte eine Beantwortung der Fragen durch Herrn Schuchert im Rahmen der Vorstellung des Bebauungsplanes zu.

Der Einwohner fragte, ob in dem Bereich tatsächlich eine Durchgangsstraße errichtet werden müsse.

Herr Schuchert bemerkte, dass es dort keine Durchgangsstraße gebe bzw. geplant sei. Er werde auf die Frage aber im Rahmen seiner Vorstellung eingehen.

Der Einwohner erklärte, dass die Straße derzeit eine Sackgasse sei. Entstehe dort eine Durchgangsstraße, sei es mit der Ruhe vorbei.

Eine Einwohnerin verwies auf die Zufahrt für die Wach- und Schließgesellschaft in der Krosigkstraße, welche hierbei auch eine Rolle spiele.

TOP 4.
Möglichkeiten zur KundInnenbetreuung in den neuen Räumen des Bürgeramtes Podbi-Park - Vorstellung durch die Fachverwaltung

Herr Moritz vom Bereich Einwohnerangelegenheiten stelle anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) den Stand, die Entwicklung und einen ersten Blick in die neuen Räume des Bürgeramtes im Podbi-Park dar. Das Thema "Bibliothek" hätte in den Anfängen des Bürgeramtes eine Rolle gespielt, da dort beispielsweise auch am Samstag Ausweise ausgegeben worden seien. Die technischen Voraussetzungen hätten sich jedoch geändert. Die Zusammenarbeit mit der Bibliothek sei hervorragend, es würden sich jedoch keine Kundenleistungen mehr überlappen. Daher seien die Standorte im Gebäude Podbi-Park zukünftig relativ egal. Die jetzige Situation im Bürgeramt sei aufgrund der Platzverhältnisse nicht mehr ideal. Die Bedienplätze würden sehr eng beieinander liegen, was in den letzten Jahren vermehrt zu Beschwerden im Zusammenhang mit Diskretion und Datenschutz geführt habe. Die neuen Räumlichkeiten befinden sich im ersten Stock und würden mit Hilfe von zwei Fahrstühlen erschlossen. Dadurch könnten auch Menschen mit Behinderung und Mütter mit Kinderwagen die Räumlichkeiten gut erreichen. Die Inbetriebnahme sei für Juli 2016 vorgesehen. Es gebe einen Wartebereich und sieben separate Bedienplätze. Weiterhin gebe es als achten Bedienplatz ein abgeschottetes Diskretionsbüro. Er sei sehr froh über die Möglichkeit der Erweiterung des Bürgeramtes. Insgesamt würden im Bürgeramt 27 Dienstleistungen angeboten. Er biete dem Bezirksrat einen gemeinsamen Besuch des neuen Bürgeramtes im Podbi-Park nach den Ratsferien an.

Bezirksratsherr Gill fragte, ob die neuen Räumlichkeiten größer oder kleiner als die Alten seien und inwieweit auch an Menschen mit Sehbehinderungen bei den Planungen gedacht worden sei.

Herr Moritz führte aus, dass man etwas mehr Platz als vorher habe. Daher sei auch der Sozialraum für die Mitarbeiter größer geworden. Insgesamt stünden rund 200 m² zusätzlich zur Verfügung. Die Bürgerämter seien traditionell auf Menschen mit Behinderung eingestellt. Im Detail könne er jedoch nicht sagen, wie z.B. Markierungen und Laufwege dargestellt würden.

Bezirksratsherr Geschwinder bemerkte, dass sich seine erste Frage ebenfalls auf die Raumbilanz bezogen hätte. Entsprechend der Ausführungen gehe der Aufzug von der Rotunde ab, also direkt vom Zentrum der Passage. Fraglich sei, ob es in dem Bereich Zwischentüren gebe bzw. der Bereich noch geöffnet werden müsse.

Herr Moritz berichtete, dass der Fahrstuhl frei zugängig sei. Trete man in der ersten Etage aus dem Fahrstuhl heraus, befinde man sich direkt vor der Tür des Bürgeramtes.

Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann fragte, ob sich die Zahl der Mitarbeiter verändere.

Herr Moritz stellte fest, dass sich Zahl der Mitarbeiter nicht verändere. Es werde lediglich ein Ermittler aus dem Bürgeramt Sahlkamp mit eingesetzt. Insgesamt gebe es im Bereich der Bürgerämter 80 Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter sei jedoch nicht über den Stellenplan definieret. Dieses ergebe sich vielmehr durch die Nachfrage in den einzelnen Bürgerämtern. In den Bürgerämtern würden zudem sehr viele Frauen arbeiten, welche nicht unbedingt 38,5 Stunden arbeiteten.

Bezirksratsfrau Stucke fragte, ob der Fahrstuhl breit genug sei, auch einen etwas breiteren Rollstuhl aufzunehmen.

Herr Moritz erklärte, sich dieses bestätigt lassen zu haben.

Bezirksratsherr Budnick fragte, ob in den Bürgerämtern auch Springer eingesetzt würden und wie schnell man aktuell einen Termin im Bürgeramt erhalte.

Herr Moritz bemerkte, dass es schwer werde für den morgigen Dienstag, jetzt noch einen Termin zu bekommen, da das Bürgeramt im Podbi-Park dienstags nur bis 14.00 Uhr geöffnet sei. Für andere Bürgerämter werde man sicherlich noch einen Termin für morgen bekommen. Als Hannoveraner könne man in jedes Bürgeramt der Stadt gehen und sei nicht auf ein bestimmtes Bürgeramt angewiesen. Werde es aufgrund von z.B. Krankheit oder Urlaub in einem Bürgeramt eng, werde auch gesprungen. Dieses würden die Teams untereinander abstimmen. Jeder Mitarbeiter könne in jedem Bürgeramt arbeiten, da die Technik und Aufgaben überall gleich seien. Der Samstagsdienst im Bürgeramt Mitte werde beispielsweise von allen acht Bürgerämtern organisiert.

Bezirksratsherr Budnick verwies auf die Internetauftritt der Bürgerämter. Danach sei der nächste freie Termin im Bürgeramt Podbi-Park am 21.04.2016.

Herr Moritz verdeutlichte, dass man im Bürgeramt Ricklingen sicherlich noch einen morgigen Termin bekomme. Durch seine Funktion habe er engen Kontakt zu den entsprechenden Kollegen in anderen Großstädten. Die Stadt Hannover stehe im Vergleich relativ gut dar.


TOP 5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate berichtete zunächst vom Osterfeuer des Kleingartenvereins Tannenbergallee, welches sie besucht habe. Am Samstag sei sie im neuen Familienzentrum des Stephanstiftes im Otto-Reinhold-Weg gewesen. Das pädagogische Konzept und die Ausstattung seien beeindruckend. In dieser Woche stehe noch ein weiteres Treffen des Netzwerkes für die Flüchtlingsunterkunft in der Büttnerstraße an. Hinweisen wolle sie noch auf eine Veranstaltung des Landes Niedersachsen, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und einigen Vereinen aus Hannover. Dabei gehe es um das Thema "Fluchtursachen was tun? Globale Ursachen - Niedersachsens Verantwortung?!" am 11.05.2016.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann führte aus, an der Veranstaltung "20 Jahre Kinderwald" teilgenommen zu haben. Aus ihrer Sicht sei es gut gewesen, den Kinderwald in den letzten Jahren als Bezirksrat zu unterstützen. Am letzten Wochenende habe das Vahrenwalder Wirtschaftsforum, im Rahmen der Nordimpulse, seinen zehnten Geburtstag gefeiert. Es sei eine sehr interessante und gelungene Veranstaltung gewesen.

Am Rande der Veranstaltung habe sie erfahren, dass fairKauf eine größere Einrichtung in der Vahrenwalder Straße/Ecke Büttnerstraße am 24.04.2016 eröffnen werde. Weiterhin habe sie regelmäßig die Flüchtlingsunterkünfte im Stadtbezirk besucht. In der nächsten Woche finde ein weiteres Treffen des Willkommensnetzwerkes für die List statt. Der Elterntreff der AWO in der Gorch-Fock-Straße habe einen Tag der offenen Tür veranstaltet, um die neue Einrichtung noch einmal vorzustellen.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N

Es erfolgten keine Mitteilungen.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann verlas die Anträge zur Vergabe der eigenen Mittel des Bezirksrates.

TOP 7.1.1.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Grundschule Mengendamm
(Drucks. Nr. 15-0871/2016)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Grundschule Mengendamm

Betrag : 200,00 €

Verwendungszweck : Ausstattung Schulhund
(Beihilfe Nr. 06/2016)

17 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen

TOP 7.1.2.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Rosa-Parks-Schule
(Drucks. Nr. 15-0872/2016)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Rosa-Parks-Schule

Betrag : 5.000,00 €

Verwendungszweck : Podest und Fußbodenbelag für Schulbibliothek
(Beihilfe Nr. 07/2016)
Einstimmig


TOP 7.1.3.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kinderladen Kollenrodt
(Drucks. Nr. 15-0873/2016)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kinderladen Kollenrodt

Betrag : 3.000,00 €

Verwendungszweck : Küche Nachbarschaftstreff
(Beihilfe Nr. 08/2016)

Einstimmig


TOP 7.1.4.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Comeniusschule
(Drucks. Nr. 15-0874/2016)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Comeniusschule

Betrag : 3.000,00 €

Verwendungszweck : Toilettengestaltung
(Beihilfe Nr. 09/2016)

Einstimmig


TOP 7.1.5.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Allgemeiner Deutscher Fahrradclub
(Drucks. Nr. 15-0875/2016)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Allgemeiner Deutscher Fahrradclub

Betrag : 3.000,00 €

Verwendungszweck : Lastenfahrrad Hannah
(Beihilfe Nr. 10/2016)

17 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
-1. Änderungssatzung-

(Drucks. Nr. 0633/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Bechinie zeigte sich verwundert. Hier werde der Begriff "Stadtteilschule" offensichtlich so verstanden, dass sich die Schule in einem Stadtteil befinde. Mit Stadtteilschule habe es wenig gemein, wenn alle Kinder aus Hannover als mögliche Schüler in Frage kämen. Eine echte Stadtteilschule wäre die IGS-List gewesen, wenn man dem Ansinnen aus dem Stadtbezirksrat gefolgt wäre und dort nur Kinder aus dem Stadtteil aufgenommen würden. Trotzdem werde man der Drucksache Nr. 0633/2016 zustimmen.

Der Bezirksrat empfahl,

die 1. Änderungssatzung zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Einstimmig


TOP 8.2.
Straßenausbaubeitrag für die Dessauerstraße von Rolandstraße bis Kriegerstraße
- Aufwandsspaltung -

(Drucks. Nr. 0627/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass die CDU-Fraktion die Drucksachen unter den Tagesordnungspunkten 8.2 uns 8.3. aufgrund der Straßenausbaubeitragskosten ablehnen werde.

Der Bezirksrat empfahl,

für die in der Anlage gekennzeichnete Dessauerstraße von Rolandstraße bis Kriegerstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gossen mit Abläufen, der Gehwege und der Parkflächen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Beleuchtungseinrichtungen).

15 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen


TOP 8.3.
Straßenausbaubeiträge für die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße
(Drucks. Nr. 0738/2016 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Joos erklärte, dass man sich über die Kostensenkung für die Anlieger durch die Verwaltung freue.

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass die Gegenrechnung der Spielplatzfläche eine absolute Selbstverständlichkeit sei.

Bezirksratsherr Gill betonte noch einmal, dass die Stadt Hannover den Straßenausbaubeitrag erheben müsse.

Der Bezirksrat empfahl,

für die in der Anlage 1 gekennzeichnete Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße die als Anlage 2 beigefügte Einzelfallsatzung nach
§ 4 Abs. 4 der Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen.

15 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen


TOP 8.4.
Kopfsteinpflasterprogramm
Ausbau der Brahmsstraße zwischen Podbielskistraße und Richard-Wagner-Straße

(Drucks. Nr. 15-0783/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Pohl beantragte aufgrund des Passus mit der Straßenausbaubeitragssatzung, eine getrennte Abstimmung der einzelnen Antragspunkte.

Bezirksratsherr Ehms verwies auf die Drucksache Nr. 15-07836/2016. Darin seien die Gehwege als Asphaltflächen ausgewiesen. Fraglich sei, ob diese Flächen tatsächlich asphaltiert werden sollen, da der Gehweg gerade neu gepflastert worden sei.

Herr Meyer erklärte, dass sich der zuständige Fachbereich die Situation vor Ort noch einmal angesehen habe. Die geplante Sanierung beziehe sich nur auf die Fahrbahn, die Nebenanlagen würden nicht mit angefasst. Die Darstellung in der Anlage 1 der Drucksache Nr. 15-0783/2016 bilde offensichtlich nicht den aktuellen Zustand der Straße ab.

Bezirksratsherr Joos bemerkte, es so verstanden zu haben, dass die Fahrbahn erneuert werde, die Parkstreifen jedoch wie bisher gepflastert blieben.


Herr Meyer stellte fest, dieses nach Aussagen des zuständigen Fachbereiches ebenfalls so verstanden zu haben.

Der Bezirksrat empfahl,

1. Dem Umbau der Straße „Brahmsstraße“ zwischen Podbielskistraße und Richard-Wagner-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 165.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

2. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

Punkt 1 - Einstimmig
Punkt 2 - 16 dafür und 5 dagegen



TOP 8.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0764/2016 mit 3 Anlagen)

Herr Schuchert stellte anhand der Drucksachen Nr. 0764/2016 und 0758/2016 sowie einer Präsentation (siehe Anlage 2) die geplante Bebauung des Vahrenwalder Angers vor. Das üstra-Versorgungswerk beabsichtige, auf dem Grundstück 140 Wohneinheiten zu errichten. Laut Prognose würden in Hannover pro Jahr mehr als 1.000 neue Wohneinheiten benötigt. Über die Schaffung von Wohnraum hinaus, sei ein weiteres Ziel des Vorhabens, das Quartier am Rosenberg Platz aufzuwerten. Seit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1819 im Jahr 2015 seien mehrere Gutachten erstellt worden und in die Planung eingeflossen. Das Gebiet werde im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die Gebäudehöhe sei auf maximal vier bis fünf Geschosse festgesetzt worden. Die Dachflächen der Gebäude müssten begrünt werden. Hinsichtlich der Stellplätze sei aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV ein Stellplatzschlüssel von 0,75 Stellplätzen pro Wohneinheit festgesetzt worden. Die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz erfolge über die Alvenslebenstraße bzw. die Wedelstraße. Das Bebauungskonzept sehe eine drei- bis viergeschossige Bebauung mit drei Zeilen vor, welche nach Süden ausgerichtet sei. Weiterhin sei als zentrale Achse ein Grünzug vorgesehen, an welchem beidseitig Turmhäuser stünden. Die Turmhäuser dürften bis zu fünf Geschosse haben. Bei den Straßen auf dem Grundstück handle es sich um private Stichstraßen, welche in einer Sackgasse mündeten. Es gebe in dem Gebiet keine Durchfahrtsstraße. Der Hauptzugangsverkehr zur üstra-Siedlung erfolge über die verlängerte Alvenslebenstraße. Zwei Zeilen würden über die Wedelstraße erschlossen, welche in diesem Zuge ausgebaut werden solle. Die 110 vorgesehenen Stellplätze seien den einzelnen Häusern zugeordnet. Für die notwendigen Baumfällungen müssten 60 Bäume als Ersatzpflanzung auf dem Grundstück gepflanzt werden. Vor den Häusern werde es Fahrradabstellplätze geben. In dem zwischen der Stadt Hannover und dem üstra-Versorgungswerk geschlossen städtebaulichen Vertrag sei vorgesehen, dass das Bauvorhaben in den nächsten drei Jahren realisiert werden solle, die erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgten, die üstra den Ausbau eines Teilstücks der Wedelstraße und notwendige Bodensanierungsmaßnahmen übernehme, die Gebäude an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen und die energetischen Vorgaben der Stadt Hannover eingehalten würden. Weiterhin müsse die üstra für 20% der Mietwohnungen einen Antrag nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm stellen. In einem der Gebäude werde die üstra eine Kita mit zwei Gruppen für einen Zeitraum von 25 Jahren einrichten. Durch das Bauvorhaben werde ein Bedarf an Spielplatzflächen für Kinder über 6 Jahren erzeugt. Dieser Bedarf könne über eine Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes Linsingenstraße gedeckt werden. Die üstra verpflichte sich zur Zahlung eines zweckgebundenen Betrages (108.000,- €), mit dem der Spielplatz saniert werde. Zudem müsse die üstra Lärmschutzmaßnahmen durchführen. Zwei Stellplätze auf dem Grundstück würden als Carsharing-Plätze ausgewiesen.

Bezirksratsherr Geschwinder fragte, ob es in Richtung des Niedersachsenrings eine direkte Fußwegeverbindung gebe, oder die Bewohner den Umweg über die Alvenslebenstraße nehmen müssten.

Herr Schuchert führte aus, dass es den Umweg über die Alvenslebenstraße gebe. Derzeit werde jedoch ein möglicher Durchstich im Bereich der Siedlung des Spar- und Bauvereins geprüft.

Bezirksratsherr Joos begrüßte den mindestens zwanzigprozentigen Anteil an gefördertem Wohnungsbau, die Schaffung von Carsharing-Plätzen und die Reduzierung der Anzahl an Stellplätzen. Aufgrund der guten Lage benötige man aus seiner Sicht dort kein Auto. Er bitte jedoch um eine genauere Erläuterung bezüglich des Ausbaus der Wedelstraße.

Herr Schuchert erläuterte, dass ein Teilstück der Wedelstraße bereits ausgebaut sei. Das üstra-Versorgungswerk habe die Verpflichtung übernommen, das restliche Teilstück entsprechend herzurichten. Es sei nicht vorgesehen, die Wedelstraße bis zum Lidl auszubauen. Das auszubauende Teilstück ende in einem Fuß-und Radweg.

Bezirksratsherr Budnick fragte, ob in dem Baugebiet Ladestationen für Elektromobilität vorgesehen seien. Weiterhin vermisse er Stellplätze für Fahrräder.

Herr Schuchert erklärte, den Hinweis mit den Ladestationen für Elektrofahrzeuge als Anregung mitzunehmen. Abstellplätze für Fahrräder seien vor den Häusern vorgesehen.

Bezirksratsfrau Witte fragte, ob in die Wohnungen nur Mitarbeiter der üstra einziehen würden, oder diese auch auf den freien Markt kämen.

Bezirksratsherr Gill bemerkte, dass die Zusatzversorgungskasse der üstra die Wohnungen auch an private Interessenten vermieten werde, da die Mitarbeiter der üstra keinen B-Schein erhielten.

Herr Schuchert ergänzte, dass die üstra über einen gewissen Wohnungsbestand auch in der Nähe verfüge.

Ein Anwohner aus der Wedelstraße fragte noch einmal nach den dortigen Geschosshöhen. Er befürchte eine Verschattung seiner Wohnung bzw. Terrasse und eine Zunahme an Lärm und Verkehr.

Herr Schuchert stellte fest, dass die Gebäude in dem betreffenden Bereich über vier Geschosse mit einem Flachdach verfügten und sich von der Höhe her an die Gebäude in der Umgebung anpassten. Die Gebäude der üstra hielten sämtliche Abstandsvorschriften gemäß der Niedersächsischen Bauordnung ein. Aus seiner Sicht werde es zu keiner Verschattung kommen. Die Veränderung vom Umfeld her werde für die Anwohner positiv sein. Zum REWE-Markt und der Wach-und Schließgesellschaft hin sei ein zwei Meter tiefer Pflanzstreifen geplant.

Eine Anwohnerin fragte, wie das gesamte Areal, bspw. mit Zäunen, abgegrenzt werde.

Herr Schuchert verwies noch einmal auf den zwei Meter tiefen Grünstreifen, welcher am REWE-Markt, der Grenze zum Spar- und Bauverein und der Grenze zur Wach-und Schließgesellschaft entlang laufe.

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1819 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig



TOP 8.6.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819
- Vahrenwalder Anger -
(Drucks. Nr. 0758/2016 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger - mit der Versorgungseinrichtung der üstra e.V., Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 8.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0757/2016 mit 4 Anlagen)

Herr Schuchert erläuterte anhand der Drucksache Nr. 0757/2016 und einer Präsentation (siehe Anlage 3) die geplante Bebauung im Bereich der Günther-Wagner-Allee. Bei dem Baugebiet handle es sich um die letzte verbliebene Brachfläche des ehemaligen Pelikan-Geländes. Die Fläche werde derzeit als Baustellenlager genutzt. Im Rahmen der Innenentwicklung sollen hier Wohnbauflächen mobilisiert werden, was nach dem heutigen Planungsrecht nicht möglich sei. Es handle sich um zwei Baufelder, welche als Gewerbegebiet festgesetzt seien. Im Nachbarbebauungsplan sei seit mehr als zehn Jahren ein Hochhaus mit einer Höhe von bis zu 50 Metern festgesetzt. Die Brachfläche werde als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und solle zukünftig überwiegend dem Wohnen dienen. Gebietsversorgende Infrastruktur und nicht störendes Gewerbe seien jedoch ebenfalls möglich. Der westliche Teil der Klopstockstraße werde als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Eine kleine Fläche im östlichen Teil des Baugebietes, derzeit als Parkplatz genutzt, werde als Kerngebiet ausgewiesen. Grundlage für die Ziele und Zwecke dieses Bebauungsplanverfahrens sei ein städtebaulicher Ideenwettbewerb gewesen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sei angeregt worden, den Standort für das Wohnhochhaus zu verlegen. Das südliche Baufeld solle eine Gebäudehöhe von maximal 23 Metern haben und sich der Umgebungsbebauung anpassen. Im nördlichen Baufeld betrage die maximale Gebäudehöhe 50 Meter. Die Firma Gundlach möchte an der jetzt vorgeschlagenen Stelle ein Wohnhochhaus errichten. Die Verwaltung halte ein Hochhaus an dieser Stelle für städtebaulich vertretbar. Aus diesem Grund habe man das Planungsziel in den Bebauungsplan aufgenommen. Für die Umsetzung des Wohnhochhauses müssten jedoch vorab umfassende Gutachten erstellt werden, bspw. ein Schattengutachten und ggf. auch ein Windgutachten. Insgesamt müsste die Verträglichkeit eines Gebäudes mit ca. fünfzehn Geschossen für die Umgebung geprüft werden. Hierüber werde die Verwaltung berichten. Im südlichen Bereich werde man den Standort einer Kindertagesstätte überprüfen. Weiterhin werde auch bei diesem Vorhaben ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher u.a. einen 20% Anteil von Wohnungen nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm vorsehe.

Bezirksratsherr Bechinie verwies auf einen Haushaltsantrag aus dem letzten Jahr, hier noch mehr Mittel für Kinderspielplätze einzusetzen. Fraglich sei, ob die Verwaltung plane, hier noch zusätzliche Spielflächen für Kinder zu aktivieren.



Herr Schuchert bemerkte, dass der Investor den Spielplatzbedarf für Kinder über sechs Jahren abdecken müsse. Zunächst werde geschaut, ob ausreichend Spielplätze in der Umgebung vorhanden seien. Ansonsten müssten neue Spielplatzflächen geschaffen bzw. vorhandene ausgebaut werden. Im Bereich des Pastor-Jäckel-Weg sei ein großer Spielplatz vorgesehen.

Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass das Projekt "Vier", am Pastor-Jäckel-Weg einen privaten Spielplatz erhalten habe, welcher hervorragend ausgestattet sei. Hier gebe es kaum Bedarf, auf einen öffentlichen Spielplatz zu gehen. Da es sich um den gleichen Investor handle, könne man von einer ähnlichen Entwicklung ausgehen. Der beantragte Beschluss habe aus Sicht der CDU-Fraktion zwei Mängel. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Hochhaus jetzt auf der anderen Straßenseite errichtet werden solle, nur weil das Baurecht auf der anderen Seite nicht ausgeübt worden sei. Vielmehr müsste auf die bereits entstandene Bebauung Rücksicht genommen werden. Um eine Überdimensionierung des Gebäudes zu verhindern, müsste eine Grundflächenzahl festgesetzt werden. Ebenfalls sehr kritisch sehe man den auf 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit festgelegten Wert. Betrachte man das benachbarte Projekt "Vier", hätten die Bewohner eher zwei als ein Auto. Eine Anbindung an den ÖPNV sei zwar im Bereich der Podbielskistraße gegeben, man bezweifle bei der angesprochenen Klientel jedoch einen Verzicht auf das eigene Auto. Er verweise in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Diskussion bezüglich des Parkens von VHV-Mitarbeitern in diesem Bereich. Diese würden derzeit auf den unbebauten Flächen parken.

Herr Schuchert erläuterte, dass eine Anbindung an den ÖPNV nicht nur in der Podbielskistraße bestehe, sondern auch eine Buslinie in der Klopstockstraße verkehre. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 erscheine daher angemessen. Die Schaffung von Stellplätzen führe zu erheblichen Baukosten. Es treffe nicht zu, dass das Wohnhochhaus verschoben werde, nur weil das Baurecht auf der einen Seite nicht genutzt worden sei. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs, sei der jetzt vorgeschlagene Standort als wesentlich besser beurteilt worden.

Ratsherr Müller verwies auf den neu geschaffenen Spielplatz im Pastor-Jäckel-Weg. Dieser private Spielplatz gehöre zu der Einrichtung der "Maschseekinder" und sei einer der schlechtesten Spielplätze, die er je gesehen habe. Die Kinder spielten den ganzen Tag im Schatten und die Mitarbeiter frieren.

Bezirksratsherr Joos machte deutlich, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lange über die Gebäudehöhe diskutiert habe. Er verweise jedoch auf die Aussage von Herrn Schuchert zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt, wonach Hannover stetig wachse und pro Jahr 1.000 neue Wohneinheiten benötigt würden. Eine Höhe von 50 Metern sei schon ein Kracher, man wolle es jedoch wagen. Fraglich sei zudem, ob das Gebäude wirklich mit einer Höhe von 50 Metern umgesetzt werde. Wichtig wäre es, das Gebäude wirklich in der südwestlichen Ecke zu errichten, möglichst nicht so nah an der vorhandenen Wohnbebauung. Die Infrastruktur in dem Bereich sei gut. Ziel der Bebauung "Vier" sei es auch gewesen, ein gemischtes Quartier zu schaffen und Wohnen und Arbeiten zu verbinden. Er begrüße auch für dieses Bauprojekt den 20% Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau. Durch diese Mischung sehe er keine bevorstehenden Verkehrsprobleme.

Herr Schuchert führte aus, dass bezüglich des Wohnhochhauses ein Wettbewerb durchgeführt werden solle. Um Beeinträchtigung für die benachbarten Gebäude zu vermeiden, müssten zudem umfangreiche Gutachten erstellt werden.


Bezirksratsherr Gill stellte fest, dass der geplante Kindergarten erst im letzten Bauabschnitt errichtet werde. Dieses sei sehr bedauerlich. Die SPD-Fraktion werde der Drucksache Nr. 0757/2016 zustimmen, da Wohnraum dringend benötigt werde und ein 20% Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau vorgesehen sei.

Bezirksratsherr Dr. Hempel verwies auf die in der Klopstockstraße verkehrende Buslinie 133, welche allerdings nur sehr selten fahre. Sollte diese wirklich als Ergänzung zu der Anbindung an die Podbielskistraße gedacht sein, müsse die Taktung enger gefasst werden. Fraglich sei, ob es für dieses Projekt auch einen Projektnamen gebe und inwieweit in dem Wohnhochhaus neben Wohnen auch andere Nutzungen vorgesehen seien.

Herr Schuchert bemerkte, dass die Firma Gundlach hier auch Büroarbeitsplätze und Läden unterbringen wolle. Das Ganze werde ein allgemeines und kein reines Wohngebiet. Das Wohnen werde jedoch überwiegen.

Eine Anwohnerin erklärte, dass in den neu gebauten Gebäuden ein Tiefgaragenstellplatz 25.000 € koste. In der Günther-Wagner-Allee werde jetzt schon ständig falsch geparkt. Die Parksituation sei bereits angespannt. Die verkehrende Buslinie fahre tatsächlich nur sehr eingeschränkt. Fraglich sei, warum der Bezirksrat jetzt schon einen Beschluss fasse, wenn noch gar keine Gutachten vorliegen würden. Der Schatten von einem 50 Meter hohen Gebäude betrage ca. 188 Meter.

Herr Schuchert berichtete, dass ein Schattengutachten erstellt werde. Die Verträglichkeit müsse geprüft werden. Man befinde sich am Anfang des Bebauungsplanverfahrens.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann ergänzte, dass sich der Bezirksrat im weiteren Verfahren nochmal mit dem Bebauungsplan beschäftigen werde und die Möglichkeit bestehe, dazu noch Anträge zu stellen. Jetzt gehe es erst einmal darum, das Verfahren in Gang zu setzen.

Bezirksratsherr Budnick verdeutlichte, dass es schwer werde später noch einmal die Bauhöhe von 50 Metern zu verändern, wenn man diese jetzt so beschließe.

Der Bezirksrat empfahl,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1264, 1. Änderung - Günther-Wagner-Allee - Ausweisung zweier allgemeiner Wohngebiete, eines Kerngebietes sowie einer Verkehrsfläche
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB entsprechend Anlage 4
zu beschließen.

14 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.8.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0770/2016)

Bezirksratsherr Pohl beantragte eine getrennte Abstimmung des dritten Punktes. Seiner Kenntnis nach seien derzeit dreizehn Hortplätze in der Einrichtung besetzt. Der Wegfall von zehn Hortplätzen stelle somit zumindest für drei Familien ein Problem dar. Die nicht komplette Auslastung solle seinen Informationen nach zudem mit dem häufigen Personalwechsel in der Einrichtung zusammenhängen. Die Betreuung sei zudem bisher nur für Kinder der 1. und 2. Klasse angeboten worden. Die Eltern würden jedoch eine Betreuung von der ersten bis zur vierten Klasse bevorzugen. Aus Sicht der CDU-Fraktion seien die Hortplätze daher nicht überflüssig. Der Träger müsste für eine Qualitätsverbesserung sorgen und Eltern gezielter ansprechen. An anderer Stelle gebe es Wartelisten für Hortplätze im Stadtbezirk.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann wies daraufhin, dass die Lukaskirchengemeinde die Veränderung selber beantragt habe.

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass dieses für die Lukaskirchengemeinde ein einfacher Weg sei. So müsse sie keine Arbeit in die Hortgruppe investieren und habe schnell eine neue Kindergartengruppe voll.

Bezirksratsherr Gill erklärte, dass es sich bei den Aussagen von Bezirksratsherrn Pohl um Spekulationen handle.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate machte deutlich, dass die Lukaskirchengemeinde möglicherweise überfordert sei. Vielleicht sei es daher besser, wenn die Entwicklung wie beantragt umgesetzt werde. Dieses sei jedoch auch nur eine Spekulation.

Bezirksratsfrau Handke stellte fest, dass die aktuelle Diskussion auf dem Rücken der Kinder und Eltern ausgetragen werde. Der CDU-Fraktion würden konkrete Informationen vorliegen, über welche man sich nicht einfach hinwegsetzen könne.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann fragte die Verwaltung, ob der Bezirksrat nur über die Punkte 1. und 2. entscheiden und den Punkt 3. offen lassen könne.

Herr Meyer verneinte dieses. Es bliebe wenn nur die Möglichkeit, die Drucksache Nr. 0770/2016 insgesamt in die Fraktion zu ziehen.

Ratsherr Müller bemerkte, selber eine Kita zu leiten. Aus seiner Sicht gehe es den Kollegen der Lukaskirchengemeinde darum, sich zukunftsmäßig am Markt zu positionieren. Man habe in die Zukunft geschaut und dabei die Platzentwicklung betrachtet. Ein Träger beantrage so etwas aus gutem Grund. Ziehe man die Drucksache Nr. 0770/2016 in die Fraktion, reiche die Zeit vielleicht nicht mehr bis zur Sommerpause aus, um mögliche Veränderungen einzuleiten. Zudem verweise er auf den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. In diesem Zusammenhang werde die Doppelstruktur "Hort" zudem sehr bedürfnis- und standortorientiert angeschaut. Bezüglich der drei Plätze müsste man zudem schauen, wie es zum 01.08.2016 aussehe.

Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass seine Fraktion die Drucksache Nr. 0770/2016 aufgrund der Zeitproblematik nicht in die Fraktion ziehen wolle. Seiner Kenntnis nach führe der Wegfall der Hortplätze zu einem Problem, da es in dem Bereich dann mehr Kinder als Plätze gebe. Eventuell sollen daher Betreuungsplätze nicht verlängert werden. Man sehe keine Nachbareinrichtung, welche die Kinder übernehmen könne.



Der Bezirksrat empfahl,

zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover zum 01.08.2016 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Klopstockstr. (Gethsemane), Klopstockstr. 18, eine Kindergartengruppe (18 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte Lister Johannes- und Matthäusgemeinde, Bothfelder Str. 31, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung,

3. Kindertagesstätte Lukaskirche, Dessauerstr. 2, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und die an diesem Standort nicht mehr nachgefragte Hortgruppe um 10 Plätze zu reduzieren

sowie

laufende Beihilfen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Punkt 1. und 2. - Einstimmig

Punkt 3. - 14 dafür, 5 dagegen und 2 Enthaltungen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Aufstellung von zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln (wie vor Schulen)
(Drucks. Nr. 15-0707/2016)

Bezirksratsherr Gill brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln in der Voßstraße in Höhe der Gabelsbergerstraße sowie im Bereich zwischen Weißenburgstraße und Kriegerstraße aufstellen zu lassen.

20 Stimmen dafür, 1 Enthaltung


TOP 9.1.2.
Aufstellung eines neuen Verkehrsschildes Fußgängerzone Edenstraße/Ecke Jacobistraße (ehemaliger Wendehammer) sowie Grundreinigung aller Hinweisschilder “Fußgängerzone“ zwischen Lister Platz und Celler Straße sowie den Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-0708/2016)

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.3.
Änderung der Schulgrenzbezirke
(Drucks. Nr. 15-0877/2016)

Bezirksratsherr Bechinie brachte den Antrag ein und begründete ihn. Im Rahmen des neu entwickelten Selbstbewusstseins als Stadtbezirksrat wolle man hier ein Zeichen setzten.

Bezirksratsherr Pohl verwies auf den in der letzten Bezirksratssitzung beschlossenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema. Leider habe die SPD-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag nicht die Formulierung "Die Drucksache 2841/2015 in der vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List veränderten Form" geschrieben. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Ratsgremien der geänderten Drucksache Nr. 2841/2016 zugestimmt hätten.

Bezirksratsfrau Witte wies auf die Diskussion zu diesem Themenkomplex hin. Daraus sei deutlich geworden, dass es sich hier um einen riesigen Dominoeffekt handle. Man könne nie genau sagen, wie viele Kinder aufgrund von Verschiebungen der Schulbezirksgrenzen wirklich in der für sie vorgesehen Schule ankämen. Jetzt sei ein Kompromiss gefunden und von den Ratsgremien abgesegnet worden. An der Grundschule Am Welfenplatz würden zwei Klassen zustande kommen, hinzu würden noch Kinder kommen, deren Eltern den Ganztag benötigten. Daher werde voraussichtlich noch eine dritte Klasse zustande kommen.

Bezirksratsherr Gill verdeutlichte, dass der Bezirksrat bei der Veränderung der Drucksache Nr. 2841/2015 nicht mitgenommen bzw. angesprochen worden sei.

Bezirksratsfrau Witte stellte fest, dass die Anmeldungen an den Schulen zwischenzeitlich gelaufen seien. Nachbesserungen seien daher unrealistisch. Es habe einen Koalitionsausschuss gegeben, in dessen Rahmen eine Einigung erzielt worden sei. Der Bezirksrat habe formal keine Möglichkeit, hier noch etwas zu ändern. Ziel müsse es stets sein, eine nachhaltige und solide Lösung auch für die Zukunft zu finden.

Bezirksratsherr Mecklenburg bemerkte, dass die Vorlage von Drucksachen zunächst in den Bezirksräten ein übliches Verfahren sei. Danach würden diese auf Ratsebene abschließend behandelt. Dabei könne es durchaus zu Veränderungen kommen, welche den Bezirksräten nicht passten. Er könne die Aufregung nicht nachvollziehen. Aufgabe des Rates sei, bei solch komplexen und bezirksübergreifenden Themen, eine Entscheidung zu treffen. Es könne nicht so lange diskutiert werden, bis es dem Bezirksrat Vahrenwald-List genehm sei. Dieses könne auch nicht das neue Verständnis sein.

Bezirksratsherr Gill machte deutlich, dass es schade sei, wenn eine frisch renovierte Schule nicht voll werde. Es werde noch Jahre dauern, bis die Johanna-Friesen-Schule saniert werde. Die Grundschule Am Welfenplatz sei eine neue Schule mit angeschlossener Kindertagesstätte. Hier werde bedauerlicher Weise eine Chance verpasst.

Bezirksratsherr Bechinie erklärte, dass man dieses Thema sehr lange und umfänglich diskutiert habe. Zahlreiche Eltern und Schulleitungen hätten gegenüber dem Bezirksrat ihre Sorgen geäußert. Alle dieses habe man aufgenommen, abgewogen und gemeinsam die Drucksache Nr. 2841/2015 mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion beschlossen. Ratsbeschluss hin oder her. Niemand könne es dem Bezirksrat nehmen, über den Dringlichkeitsantrag zu diskutieren und diesen zu beschließen. Es sei wichtig ein Zeichen für die Eltern und Schulen zu setzen, dass man hinter ihnen stehe und sich nicht alles gefallen lasse.

Inwieweit man Erfolg habe, stehe sicherlich an einer anderen Stelle. Einen Kompromiss von geben und nehmen könne er zudem nicht erkennen.

Bezirksratsfrau Witte fragte, welche Stadt Millionen in eine Schule mit angeschlossener Kindertagesstätte und gutem pädagogischem Konzept investiere und dann dort keine Dreizügigkeit wolle.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat Vahrenwald-List setzt sich für eine Umsetzung der Drucksache Nr. 2841/2015 in ungeänderter Form ein und fordert die Verwaltung auf, an den in der Drucksache
Nr. 2841/2015 vorgeschlagenen Änderungen der Schulbezirksgrenzen zwischen den Stadtbezirken Vahrenwald-List und Mitte festzuhalten.
Weiterhin setz sich der Bezirksrat dafür ein, dass Kinder aus dem Wohngebiet innerhalb der Grenzen vom Niedersachsenring, Vahrenwalder Straße und der südlichen Seite der Dragonerstraße der Rosa-Parks-Grundschule zugeordnet werden. Außerdem wird geprüft, ob die Kinder aus dem Wohngebiet innerhalb der Grenzen Am Schatzkampe, Husarenstraße, Roonstraße und Jakobistraße der Comeniusschule zugeordnet werden können, um eine gleichmäßige Auslastung unserer Grundschulen im Stadtbezirk zu erreichen.

15 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Kahlschlag am Mittellandkanal im Bereich Lister Damm bis Großer Kolonnenweg
(Drucks. Nr. 15-0705/2016)

Bezirksratsherr Mecklenburg trug die Anfrage vor.

Mit Entsetzen haben wir die Abholzungen am Mittellandkanal aufgenommen. Die Flächen stellen für viele Bürgerinnen und Bürger einen Naherholungsort dar und bieten vielen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Dieser ist nun stark eingeschränkt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand?

2. Kommt es zu Ersatzpflanzungen und wer beseitigt die Baggerspruren auf den Rasenflächen?

3. Wie sehen in Zukunft die Pflegemaßnahmen des Wasser- und Schifffahrtsamtes des Bundes (WSV) aus?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Zwischenzeitlich fand eine Begehung der Verwaltung mit der WSA und der unteren Naturschutzbehörde der Region auf den betroffenen Flächen statt.

Zu Frage 2) Auf der Nordseite des MLK zwischen den Brücken Am Listholze und Hebbelstraße sollen Ersatzpflanzungen erfolgen. Dort wurden schützenswerte Sträucher entfernt. Es sollen zur Eindämmung der Brombeeren ein Bodenaustausch und eine Abdeckung mit Folie versuchsweise durchgeführt werden. Baggerspuren auf den Flächen der WSD sind vom Eigentümer zu beseitigen.

Zu Frage 3) Die Gehölze des direkten Uferbereiches bis zu den Betriebswegen unterliegen nicht der Baumschutzsatzung und müssen im Rahmen der Verkehrssicherung regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die Maßnahmen an Gehölzen landseitig der Betriebswege wurden und werden weiterhin im Rahmen der Benehmensherstellung geprüft und abgestimmt. Die Unterhaltungsarbeiten werden sich auch zukünftig eng am landschaftspflegerischen Begleitplan des Planfeststellungsverfahrens orientieren. Für die Belange des Artenschutzes ist die Region zuständig, für die WSD gilt der eigene Leitfaden „Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen“ als Maßstab.


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Göbelstraße
(Drucks. Nr. 15-0709/2016)

Bezirksratsherr Bechinie trug die Anfrage vor.

In der Entscheidung der Verwaltung zur DS 15-0501/2015 S1 vom 30.06.2015 folgt sie dem Vorschlag "Geschwindigkeitsmessungen in Kürze durchzuführen und einen entsprechenden Bericht an den Bezirksrat zu übermitteln".

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann und wie viele Geschwindigkeitsmessungen haben stattgefunden?
2. Welche Ergebnisse hatten sie?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 und 2) Die Geschwindigkeitsmessung in der Göbelstraße wurde über einen einwöchigen Zeitraum durchgeführt. Die Messung ergab, dass die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge gefahren wird (V85), bei 35km/h liegt. Signifikante Unterschiede zwischen den beiden Fahrtrichtungen konnten nicht festgestellt werden.
Nach Abzug von Messungenauigkeiten liegt diese Geschwindigkeit aus Sicht der Verwaltung in tolerierbarem Rahmen, eine übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht erkennbar.


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Drogenproblematik in Vahrenwald
(Drucks. Nr. 15-0718/2016)

Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.


In der Einwohnerversammlung am 09.03.2016 wurde vom Pastor der Lukaskirchengemeinde eine Frage zu Drogengeschäften rund um die Kirche gestellt. Die Problematik wurde von der Verwaltung als zu vernachlässigen dargestellt.
Aus der Bürgerschaft in Vahrenwald gibt es seit Jahren die Beobachtung, dass sowohl am Continentalplatz als auch entlang der Vahrenwalder Straße und am Vahrenwalder Park mit Drogen gehandelt wird.
Gefühlt hat dieser illegale Handel in den letzten Jahren eher zugenommen. Polizeikontrollen erfolgen eher selten.

Wir fragen hierzu die Verwaltung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zum illegalen Drogenhandel in Vahrenwald?

2. Wie haben sich Drogendelikte in der Polizeistatistik für Vahrenwald oder falls nicht gesondert ausgewiesen für den gesamten Stadtbezirk seit 2010 entwickelt?

3. Hat die Verwaltung ein Konzept gegen den illegalen Drogenhandel in Vahrenwald?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1) Zum direkten Umfeld der Lukaskirchengemeinde liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse zu Drogenkonsum oder Drogenhandel vor.
Im weiteren Umfeld der Vahrenwalder Straße und des Vahrenwalder Parks gab und gibt es zeitweise Erkenntnisse über Drogenhandels- bzw. Drogenkonsumvorgänge.
Im Vahrenwalder Park werden bei Meldungen durch das Stadtbezirksmanagement über Drogenkonsum zeitnah Straßensozialarbeiter der Sucht- und Drogenberatungsstelle der STEP gGmbH eingesetzt, um auf die dort anwesenden Drogenkonsumenten einzuwirken. Diese Maßnahmen waren auch durchaus erfolgreich.
Zu den Maßnahmen der Polizei verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme der Polizeidirektion Hannover, die den Punkt 2. der Anfrage beantwortet.

Zu Frage 2) Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover wird die Frage 2 wie folgt beantwortet:

Seit einigen Jahren hat die Polizei Kenntnis darüber, dass es im Umfeld der örtlichen Bereiche Vahrenwalder Platz, Vahrenwalder Park sowie entlang der Vahrenwalder Straße und der angrenzenden Straßen zu strafrechtlich relevanten Handlungen, insbesondere zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, kommt.

Dieser kriminalgeografische Raum stellt einen der Brennpunkte des polizeilichen Handelns für die örtlich zuständige Dienststelle (Polizeiinspektion Ost) dar und steht im besonderen Fokus der Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (EE BtM).
Die Deliktsentwicklung zeigt im Vergleich der Jahre seit 2012, dass die Rauschgiftdelikte im o. g. kriminalgeografischen Raum angestiegen sind.
Der Fallzahlenanstieg seit 2012 i. Z. m. Rauschgiftdelikten im o. a. örtlichen Bereich zeigt jedoch auch die polizeilichen Aktivitäten. Im Bereich der Rauschgiftkriminalität handelt es sich um Straftaten, die überwiegend im Rahmen von durchgeführten Personenkontrollen festgestellt werden.
Rauschgiftdelikte im Stadtteil Vahrenwald
2012
2013
2014
2015
2016
Rauschgiftdelikte gesamt
127
153
210
266
45
„Drogenhandel“
22
23
33
41
4
Anteil „Handelsdelikte“ an Gesamt
17,32 %
15,03 %
15,71 %
15,41 %
8,89 %
Der o. a. Straftatenanstieg dürfte im Zusammenhang mit der Schwerpunktsetzung der zuständigen Pl Ost stehen, da durch die verstärkte Streifentätigkeit in diesem örtlichen Bereich auch mehr Personenkontrollen durchgeführt werden.
Im Rahmen eines Präventionseinsatzes vom 22. 06. - 10. 07.2015 sind z. B. 628,5 Personalstunden geleistet worden; dabei wurde u. a. die Reiter- und Hundestaffel der PD Hannover mit Dienstpferden und Diensthunden eingesetzt.
Durch die Mitarbeiter der EE BtM wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Bewohnern aus dem Stadtteil Vahrenwald geführt. In den Rückmeldungen ist insbesondere die Streifentätigkeit im Vahrenwalder Park durch uniformierte Einsatzbeamte, sowie der Reiter- und Hundestaffel lobend erwähnt worden.
Die Lukaskirchgemeinde, postalische Anschrift: Dessauerstraße 2, 30161 Hannover, befindet sich nicht in dem o.g. kriminalgeografischen Raum, grenzt jedoch an diesen an. Um den, in der Anfrage konkret benannten örtlichen Bereich um die Lukaskirchengemeinde zu analysieren, wurden Daten vom 01. 01.2015 - 07. 04.2016 im Vorgangsbearbeitungssystem der PD Hannover selektiert. Seit dem 01.01.2015 ist kein polizeilich erfasster Vorgang mit dem Ereignisort/Fundort/ Tatort rund um die Lukaskirchengemeinde im polizeilichen Datenbestand vorhanden. Auf Grund der o. a. Erkenntnisse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich im Nahbereich der Lukaskirchengemeinde Personen aufhalten, die Betäubungsmittel konsumieren und ggf. auch auf unterster Ebene handeln.
Mit der Bezirksbürgermeisterin, Frau Walkling-Stehmann, gab es am 06.07.2015 ein ausführliches Gespräch in der Dienststelle der Polizeiinspektion Ost, an dem der Leiter der Polizeiinspektion, Herr Lewin, der Leiter Kriminalermittlungsdienst, Herr Häckl und die Leiter Einsatz, Herr Stitz, sowie der Leiter der EE BtM, Herr Herpig, teilnahmen. In diesem Gespräch wurde über die Schwerpunktmaßnahmen im o. g. kriminalgeografischen Raum informiert. In einem späteren Gespräch zwischen dem Leiter der EE BtM, PHK Herpig, und Frau Walkling-Stehmann wurde ein angeblicher Drogenhandel durch Flüchtlinge im Bereich Hans-Meinecke-Weg thematisiert. Dieser Hinweis hat sich nach Überprüfung nicht bestätigt.
Mit der Bezirksbürgermeisterin, Frau Walkling-Stehmann, findet ein anlassbezogener Informationsaustausch statt.

Zu Frage 3) Die unter den Punkten 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen der Sucht- und Drogenhilfe und der Polizei werden in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der Verwaltung abgestimmt und spiegeln die Vorgehensweise bei Drogenkonsum- und handel wieder, wie sie für den gesamten Bereich der Stadt Hannover konzeptionell Gültigkeit haben. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Stadtteilpräventionsprojekte bspw. Präventionsveranstaltungen und Schulprojekttage, die unabhängig von der aktuellen Drogensituation in den Stadtteilen durchgeführt werden.


TOP 10.3.2.
Neue Parkanordnung in der Raffaelstraße
(Drucks. Nr. 15-0720/2016)

Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.

In der Raffaelstraße wurden kürzlich neue Verkehrsschilder aufgestellt. Diese ordnen beidseitig halbhohes Parken auf den neben der Fahrbahn befindlichen Radwegen an. Zugleich werden Radfahrer aufgefordert, die Fahrbahn zu benutzen.

Wir fragen hierzu die Verwaltung:

1. Aus welchem Grund erfolgte diese Maßnahme?

2. Handelt es sich um ein Provisorium oder soll die Anordnung dauerhaft bestehen bleiben? Soll sie eventuell auf weitere Parallelstraßen ausgedehnt werden?

3. Ist es ein neues Ziel der Verwaltung Radfahrer von sicheren Fahrradwegen auf die Fahrbahnen zu verdrängen ? (Wohl wissend, dass diese eher auf die Fußwege ausweichen)

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1) Die Maßnahme erfolgte aufgrund einer Neubewertung der Verkehrs- und Parkraumsituation durch Initiative eines Bürgers, um den Verkehrsfluss in der Raffaelstraße zu verbessern. Durch das beidseitige Parken blieb hier nur eine schmale Fahrspur für den Verkehr in beide Richtungen. Gleichzeitig war der Radweg in der betreffenden Straße nicht benutzungspflichtig, so dass es rechtlich möglich war die bestimmungsgemäße Nutzung zu ändern. Alternativ wäre eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch ein einseitiges Parkverbot möglich, dadurch jedoch würde Parkraum verloren gehen, was in diesem Wohnquartier aufgrund des hohen Parkraummangels stets zu vermeiden ist.

Zu Frage 2) Diese Regelung soll dauerhaft bestehen bleiben. Es ist nicht geplant eine solche Regelung in den Parallelstraßen zu installieren, so lang hierfür keine Notwendigkeit besteht.

Zu Frage 3) Es ist nicht das Ziel der Stadtverwaltung Fahrradfahrer zu gefährden. Im Gegenteil ist es das Anliegen der Verwaltung den Fahrradverkehr zu fördern und ein möglichst unfallfreies Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall waren die Gefahren durch die sehr schmale Fahrspur und der Radverkehrsführung abzuwägen. Eine Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr ist in diesem Fall gefahrlos möglich, so dass hier der Mischverkehr und eine Nutzung des baulich abgesetzten Bereiches auf der Nebenanlage als Parkfläche sinnvoll angeordnet wurden.
Um ein Ausweichen der Fahrradfahrer auf die Fußwege und ein somit erhöhtes Unfallrisiko zu vermeiden, wurden die Hinweistafeln „Radfahrer Fahrbahn benutzen“ aufgestellt. Diese sollen für sechs Monate dort installiert bleiben bis sich der Fahrradverkehr auf die geänderte Verkehrsführung umgestellt hat.
Auf diese Weise wird das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer bei regelgerechter Fahrweise minimiert.

Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass auf der Podbielskistraße sehr viel gebaut worden sei. Die Fahrzeuge habe man teilweise über die Nebenstraßen umgeleitet. Der Verwaltung sei es dabei relativ egal gewesen, ob es dort zu Engpässen komme. Jetzt, wo auf der Podbielskistraße alles fertig sei, sehe die Verwaltung plötzlich Probleme. Fraglich sei, was der Anlieger moniert habe.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schloss die Sitzung um 21.10 Uhr.



Für die Niederschrift


Walkling-Stehmann Meyer
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter