Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 06.07.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.06.2015)
Protokoll (erschienen am 10.09.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 07.07.2015

PROTOKOLL

39. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 6. Juli 2015, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
(Ratsherr Kelich) (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dirscherl)
(Herr Elsner)
(Frau Dr. Frech)
(Herr Holm)
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Koebe (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Kallenberg (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Reuter (aha, stellvertr. Verbandsgeschäftsführer)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Over (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Cheesman (Rechnungsprüfungsamt)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün)
Frau Wächtler (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün
Herr Kamieth (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün
Frau Dahms (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün
Herr Sundermeyer (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün
Frau Heymann (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 38. Sitzung am 01.06.2015

3. Bericht der Verwaltung zu den Wiedervernässungsmaßnahmen im Altwarmbüchener Moor

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

4.2. Ergänzung des Mountainbike-Parcours Eilenriede
(Drucks. Nr. 1155/2015 mit 2 Anlagen)

4.3. Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto
(Drucks. Nr. 1487/2015 mit 4 Anlagen)

4.4. Übernahme der Grabstätte von Adolf Grimme in die städtische Ehrengrabpflege
(Drucks. Nr. 0938/2015)

4.5. Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)

4.6. Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)

4.7. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)

4.8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Jahresabschluss 2014
(Drucks. Nr. 1504/2015 mit 4 Anlagen)

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 1357/2015)

5.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1357/2015 (Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße)
(Drucks. Nr. 1632/2015)

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof -
(Drucks. Nr. 1251/2015 mit 1 Anlage)

6.2. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehemalige Gärtnerei -
(Drucks. Nr. 1280/2015 mit 1 Anlage)

6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren"
Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1090/2015 mit 3 Anlagen)

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)



8.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)

8.4. Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)

8.5. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

8.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)

8.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Rechnungsprüfungsamt: Bericht über die bautechnische Visaprüfung in 2014
(Informationsdrucks. Nr. 1271/2015)

12. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1377/2015 mit 2 Anlagen)

13. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheit
(Drucks. Nr. 1159/2015 mit 1 Anlage)

14. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheit
(Drucks. Nr. 1354/2015 mit 1 Anlage)

15. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheit
(Drucks. Nr. 0973/2015 mit 1 Anlage)

16. Genehmigung des Protokolls über die 38. Sitzung am 01.06.2015 - nichtöffentlicher Teil

17. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil

18. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil

Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 4.1. (Drucks. Nr. 1431/2015) wurde abgesetzt.

· TOP 7.1. (Drucks. Nr. 1090/2015) wurde in die CDU-Fraktion gezogen.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 38. Sitzung am 01.06.2015

Genehmigt

3. Bericht der Verwaltung zu den Wiedervernässungsmaßnahmen im Altwarmbüchener Moor
Frau Dahms berichtete in einem ca. 10-minütigen Vortrag über die Maßnahmen (s. Anlage).

Ratsherr Engelke fragte dazu, ob bei der Begrünung der Flächen nachgeholfen werde oder ob diese auf natürlichem Wege erfolge.

Frau Dahms erläuterte, die oberen Schichten seien auf den Torfwall aufgesetzt worden und würden sich von selbst begrünen. Es liefe zudem ein Monitoring über Amphibien und Reptilien. So sei festgestellt worden, dass die Dämme Lebensräume u. a. für Kreuzottern böten.

Ratsherr Bindert fragte, inwieweit die Oberfläche durch weitere Entkusselungsmaßnahmen baumfrei gestellt werden solle, um damit die Verdunstung durch Bäume rückzustellen und die Wiedervernässung voranzutreiben.

Frau Dahms erwiderte, es werde auf den freien Flächen entkusselt. In der Regel sei Entkusseln jedoch schwierig, weil z. B. Birken, die auf einem trockenen Moor-Untergrund stünden, an den Schnittstellen sehr stark wieder austrieben und dementsprechend oft nachgeschnitten werden müssten. Daher müsse vorrangig versucht werden, den Wasserstand zu heben, weshalb eher die Vernässung vorangetrieben werden solle.

Ratsherr Bindert war der Meinung, es müsse mit beiden Maßnahmen gearbeitet werden, da schon eine gesunde und ausgewachsene Birke über ihre Oberfläche am Tag um die 700 Liter Wasser am Tag verdunste. Wenn man dies auf alle Bäume vor Ort umrechne, sei dies eine beachtliche Wassermenge, die allein über Verdunstung verloren gehe. Auf Flächen im Bereich des Steinhuder Meeres würde bei Arbeitseinsätzen so verfahren, dass die Flächen gelegentlich mit Kettensägen wieder baumfrei gemacht würden.

Ratsherr Hellmann fragte, ob das Moor durch z. B. Wege erlebbar gemacht oder komplett abgeschottet werden solle.

Frau Dahms gab an, es gäbe einige begehbare Dämme vor Ort, jedoch sei das Moor durch seine Lage zwischen den Autobahnen sehr schwer erreichbar, zudem gäbe es dort ein hohes Aufkommen an Mücken und Zecken. Im Winterhalbjahr sei das Moor besser begehbar. Im Frühjahr sei eine Führung durch das Moor angeboten und sehr gut aufgenommen worden, weshalb solche Führungen weiterhin erfolgen sollten.
Sie fügte hinzu, dass es vor Ort leider jemanden gäbe, der mit einem Quad-Bike viel Flurschaden im Gelände anrichte.
Berichtet

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

Abgesetzt

4.2. Ergänzung des Mountainbike-Parcours Eilenriede
(Drucks. Nr. 1155/2015 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass sich zwar der Eilenriedebeirat aus Baumschutzgründen mehrfach gegen die Parcours-Anlage ausgesprochen habe, er jedoch trotzdem hoffe, dass diese Drucksache angenommen werde, da immerhin bei Planung und Bau auch die jungen Leute mit einbezogen worden seien, die die Anlage später nutzen sollen. Bei Akzeptanz der Anlage könne hoffentlich auch dem "Wildbau" von Bahnen in anderen Teilen der Eilenriede vorgebeugt werden.

Ratsherr Hellmann ergänzte, er könne die Einwendungen der Umweltverbände und des Eilenriedebeirats nachvollziehen, er sei selbst einmal Mitglied in letzterem gewesen. Trotzdem halte er unter Abwägung aller Argumente die Anlage für sinnvoll.

Ratsherr Drenske trug bei, dass der Bau der Anlage zwar einen großen Eingriff in den Wald vor Ort bedeute, jedoch wolle man damit verhindern, dass von den Mountainbikern weiterhin widerrechtlich an anderen Stellen der Eilenriede, die ökologisch zum Teil eine viel höhere Bedeutung hätten, Fahrbahnen angelegt würden. Um den Rest des Waldes zu schützen, habe die Verwaltung zusammen mit den Mountainbikern das Konzept für die Anlage erstellt. Parallel dazu würden die Naturwaldparzellen in der Eilenriede ausgeweitet, so dass auch ökologische Aspekte berücksichtigt wären.

Ratsherr Mineur war ebenfalls überzeugt, dass die Anlage an dieser Stelle die Bedürfnisse der Mountainbiker kanalisiere. Er könne den Eilenriedebeirat in seinem Schutzgedanken zwar verstehen, jedoch sei der Beirat an dieser Stelle etwas übers Ziel hinaus geschossen; man müsse sich nicht vor jeden Baum stellen.

Ratsherr Bindert erläuterte, die Anlage, die in ihrer Vielfalt zahlreiche Kinder und Jugendliche in den Wald locke, könne zusätzlich zum Umweltverständnis bzw. zur Umweltbildung beitragen. Im Umkreis der Anlage liege seiner Erfahrung nach kaum Müll, was zeige, dass die Nutzer der Anlage diesen regelmäßig aufsammeln und sich damit für die Umwelt einsetzen würden.
Einstimmig
4.3. Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto
(Drucks. Nr. 1487/2015 mit 4 Anlagen)

Einstimmig
4.4. Übernahme der Grabstätte von Adolf Grimme in die städtische Ehrengrabpflege
(Drucks. Nr. 0938/2015)

Ratsherr Mineur war der Meinung, man könne die Drucksachen der TOPs 4.4., 4.5. und 4.6. thematisch zusammen diskutieren, da der Hintergrund dazu jeweils die Umwidmung der Ehrengrabstätte von Hinrich Wilhelm Kopf sei.
In diesem Zusammenhang solle mit der Drucksache Nr. 1009/2015 N1 (Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten) sichergestellt werden, dass solcherart betroffene Gräber weiterhin genauso gepflegt würden, nur in einem anderen Zusammenhang als bisher.
Allen drei Drucksachen könne vorbehaltlos zugestimmt werden.

Ratsherr Engelke lobte, dass die Satzung für die Ehrengrabstätten sehr um- und weitsichtig erstellt worden sei. Der Stadtbezirksrat Mitte habe sich sehr lange mit der Umwidmung des Grabes von Hinrich Wilhelm Kopf befasst und sei mit dem Thema sensibel und verantwortungsbewusst umgegangen. So solle nach Beschluss des Stadtbezirksrates eine Hinweistafel aufgestellt werden, die die durchaus vorhandenen Verdienste von Hinrich Wilhelm Kopf aufführe.
Damit sei auch er der Meinung, dass man allen drei Drucksachen ohne Weiteres zustimmen könne.

Ratsherr Förste wies darauf hin, dass die Lösung, die mit der neuen Satzung auch für das Grab von Hinrich Wilhelm Kopf gefunden worden sei, dessen widersprüchlichem Lebenslauf gerecht werde.
Solche Lebensläufe quasi aus der Geschichte zu tilgen, sei wenig sinnvoll, im Gegensatz dazu würde jedoch hier am Beispiel Kopfs ganz richtig aufgezeigt, dass sich auch einige bekannte Persönlichkeiten der Geschichte in zeitliche und politische Ereignisse ihrer Epochen verwickelt hätten.
Er halte es daher für sinnvoll, dass man im Rahmen der neuen Satzung mit ähnlich betroffenen Gräbern bzw. Persönlichkeiten entsprechend angemessen umgehen könne.
Einstimmig

4.5. Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

4.6. Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)

Einstimmig

4.7. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

4.8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Jahresabschluss 2014
(Drucks. Nr. 1504/2015 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 1357/2015)

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1357/2015 (Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße)
(Drucks. Nr. 1632/2015)

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof -
(Drucks. Nr. 1251/2015 mit 1 Anlage)

Einstimmig

6.2. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehemalige Gärtnerei -
(Drucks. Nr. 1280/2015 mit 1 Anlage)

Einstimmig



6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren"
Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1090/2015 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.4. Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.5. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-DetteErste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die CDU-Fraktion die Verwaltung darum gebeten habe, zum Thema "Punks in der Voltmerstraße" Stellung zu nehmen. Es läge dazu das Schreiben eines Anwohners vor.
Die Angelegenheit betreffe den Stadtbezirk Nordstadt, weshalb der zuständige Bereichsleiter, Herr Kallenberg, zum aktuellen Sachstand vor Ort berichten werde.

Herr Kallenberg bestätigte, es läge das Schreiben eines Bürgers vom 25.06.2015 vor, das öffentlich an die Damen und Herren des Rates der Landeshauptstadt Hannover von Hannover gerichtet sei. Darin würde das widerrechtliche Wohnen von Punks auf einem städtischen Grundstück in der Voltmerstraße 114 gerügt sowie von Belästigungen durch Lärm und Rauch berichtet, es sei zudem von einem "wilden Zigeunerlager" die Rede.

Zum 01.05.2015 sei mit einer Bauwagengruppe, die aus 9 Mitgliedern bestünde, eine für 3 Jahre befristete Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Grundstücks Voltmerstraße 114 abgeschlossen worden. Das zu entrichtende Nutzungsentgeld betrüge jährlich 3.204,00 Euro (mit Nebenkosten).
Der Umzug der Gruppe sei nach Übergabe des Grundstücks und Beginn des Vertragsverhältnisses ab 08.05.2015 erfolgt.
Der vorhergehende Pachtvertrag mit einem der Grundstücksnachbarn sei wegen diverse Vertragsverstöße am 23.08.2013 fristlos gekündigt worden. Die Räumungsfrist sei vom Pächter wiederholt nicht eingehalten worden. Das Grundstück sei dann seit der erfolgten Räumung am 31.12.2013 ohne Nutzung geblieben. Der Pachtzins für diesen Pächter habe nur 2.484,00 Euro jährlich betragen.
Die 9 BauwäglerInnen, die das Grundstück nun bezogen hätten, seien in dieser Zusammensetzung schon seit ca. 5 Jahren zusammen, die Gruppe sei also keinen ständigen Mitgliederwechseln unterworfen.

Seit Einzug der Gruppe sei es aus der Nachbarschaft wiederholt zu Beschwerden wegen Feuer, Rauch und Lärm gekommen; jeder Beschwerde sei umgehend nachgegangen worden. Polizei und Feuerwehr, die deshalb wiederholt im Einsatz gewesen waren, konnten bestätigen, dass es die angezeigten Belästigungen jeweils nicht gegeben habe. Im Gegenteil habe die Feuerwehr festgestellt, dass der Umgang der Gruppe mit Feuer nahezu vorbildlich erfolge. Die Polizei konnte jeweils keine strafbewehrten Lärmbelästigungen feststellen.
Mit AnwohnerInnen und BauwäglerInnen habe es aus Anlass der Beschwerden wiederholt Gespräche seitens des Stadtbezirksmanagements gegeben. In den letzten Wochen habe es dann bis zum Eintreffen des anfangs erwähnten Beschwerdebriefes keine anderen Beschwerden mehr gegeben.

Weil die Beschwerden zeigen würden, dass es unterschiedliche Vorstellungen, Interessen und Sichtweisen von Lebensführung gebe, habe der Bezirksrat in einer interfraktionellen Resolution am 29.06.2015 einstimmig beschlossen, die Verwaltung darum zu bitten, zu einer Vermittlung zwischen allen Beteiligten beizutragen, gemeinsame Gespräche anzuregen und moderierend einzugreifen.
Die Einrichtung "Die Waage e.V." (http://waage-hannover.de/) sei gebeten worden, vor Ort diesen Prozess zu gestalten.

Die 9 BauwäglerInnen seien vorher auf einem anderen städtischen Grundstück am Burgweg untergebracht gewesen, welches jedoch langfristig aus verschiedenen Gründen nicht geeignet gewesen sei (ungenügender Schutz, nicht ausreichende Entwässerung, Feuerschutz u.a.).
Der Bezirksrat Nord habe am 25.09.2014 der Verwaltung seine Zustimmung zu einem Umzug der Gruppe auf das Grundstück Voltmerstr. 114 unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich mitgeteilt. Zu diesen Voraussetzungen habe gehört, dass eine Nutzungsvereinbarung mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten mit den BauwäglerInnen abgeschlossen werden solle; dies sei inzwischen erfolgt.
Weiterhin solle eine geregelte Abfallentsorgung durch aha stattfinden; dies sei ebenfalls geregelt, die Gruppe trage die Gebührenkosten der Entsorgung. Ebenso seien Brandschutzmaßnahmen erfolgt sowie Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden.
Die BauwäglerInnen hätten wie verlangt die Räumung des vorher genutzten Grundstückes am Burgweg veranlasst sowie den Umzug zur Voltmerstraße selbst geregelt und durchgeführt.
Der Bezirksrat habe den Bau eines blickdichten Zauns angeregt, damit die Hunde nicht bei jeder Bewegung anschlügen. Allerdings hätten die Eigentümer und Pächter der linksseitig gelegenen Flächen über Wochen ihre Genehmigung zum Betreten der Grundstücke versagt, um einen Zaun errichten zu können. Deshalb gab es Verzögerungen bei der Errichtung des Zauns. Nun könne der Zaun aber fertiggestellt werden.
Bis zur Grundstücksübergabe sei noch ein breites und hohes Tor zur Sicherung des Grundstücks vorhanden gewesen. Leider sei dieses Tor in Eigeninitiative vom Vorpächter entfernt worden, wohl um die Ansiedlung der BauwäglerInnen zu verhindern oder zu erschweren. Inzwischen sei jedoch eine Einigung mit dem Vorpächter erfolgt und das Tor wieder eingesetzt worden.

Insgesamt könne aus Verwaltungssicht bestätigt werden, dass es keine widerrechtliche Inbesitznahme des Grundstücks gegeben habe und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden seien.

Ratsherr Engelke fand es nachvollziehbar, dass es von einigen Anwohnern noch Bedenken gegen die Art von Leben oder Wohnform der BauwäglerInnen gäbe, jedoch zeige die ganze Angelegenheit, wie weltoffen die Stadt Hannover sei, wozu auch alternatives Leben und dessen Akzeptanz gehöre. Im Rahmen dieses Projektes würden von den BauwäglerInnen alle Vorschriften eingehalten sowie Miete und Nebenkosten gezahlt. Polizei und Feuerwehr hätten die Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen sogar als "vorbildlich" bestätigt.
Er vertraue darauf, dass der Verein Die Waage e.V. gute Vermittlungsarbeit leisten werde.
Er fragte, ob den Zaun um das Grundstück die Stadt bezahlt habe.

Herr Kallenberg erläuterte, diese Kosten könnten aus nichtgebundenen, vorhandenen Mitteln der Bezirksräte aus dem Finanzhaushalt 2014 getragen werden.

Ratsherr Menge fragte, ob die erfolgten Beschwerden über die BauwäglerInnen, die bei Polizei und Feuerwehr bisher eingegangen seien, überwiegend von immer denselben oder jeweils von verschiedenen Personen erfolgt seien. Daran könne man erkennen, wie es um die Akzeptanz vor Ort tatsächlich bestellt sei.

Herr Kallenberg gab an, überwiegend seien die Beschwerden von immer denselben Personen erfolgt, wozu auch die vorhergehenden Pächter des Grundstücks gehörten.

Ratsherr Drenske gab einige Infos zum zeitlichen Ablauf und der bisherigen Entwicklung der Angelegenheit:
Ursprünglich sei die Bauwagengruppe beim Sportzentrum unterm Westschnellweg untergekommen. Diesen Ort hätten sie aus Brandschutzgründen jedoch verlassen müssen. Gemeinsam mit der Verwaltung seien sie dann zu dem Entschluss gekommen, dass ein neuer Standort sinnvoll sei. Der erste Umzug in den Burgweg habe daraufhin unter Polizeibegleitung stattgefunden, was sehr geregelt erfolgt sei.
Im September 2010 sei im Stadtanzeiger ein Artikel veröffentlicht worden, dass für die Bauwagengruppe ein neues Quartier gesucht werde, da das bisherige im Burgweg für den Winter nicht geeignet sei. Die Gruppe habe dennoch weitere 5 Winter dort bleiben müssen, sei jedoch lammfromm geblieben und habe weiterhin gemeinsam mit der Verwaltung nach einem neuen Standort Ausschau gehalten.
Es sei für die Lebensweise der jungen Leute sogar eine Ehrung von Seiten der HAZ, des STERNs, der Frankfurter Allgemeinen, der GEO und der Fachhochschule Hannover erfolgt.
Die Jury des VGH-Fotopreises habe diesen Preis an die Fotografin Ann Sophie Lindström für ihre Reportage und Ausstellung "Punk ist kein Kaffeekränzchen" verliehen, die sich genau mit der betreffenden Bauwagensiedlung befasst habe. Somit sei die Siedlung auch als kulturelle Bereicherung für die Stadt zu sehen.

Gemeinsam mit der Verwaltung sei dann als neuer, geeigneter Standort die Voltmerstraße 114 gefunden worden.
Im Bezirksrat sei Ende Juni 2015 gemeinschaftlich und einstimmig die Abstimmung für eine Resolution erfolgt, weshalb er es schade finde, dass das Thema jetzt durch das eingangs erwähnte Bürgerschreiben erneut aufgerollt werde.

Ratsfrau Gahbler fragte, ob die durchweg positive Argumentation im Fall der Bauwagengruppe, die hier eben vorgetragen worden sei, auch dem Schreiber des Beschwerdebriefes übermittelt worden sei und wenn ja, wie dieser reagiert habe.

Herr Kallenberg gab an, beim Schreiber des Briefes läge das Missverständnis vor, dass angeblich dem vorherigen Pächter gekündigt worden sei, damit die BauwäglerInnen auf das Grundstück ziehen konnten. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen; dem Pächter war, wie bereits erwähnt, im Jahr 2013 aufgrund von Vertragsverstößen gekündigt worden.
Erst im Frühjahr 2014 sei das Grundstück Voltmerstraße 114 in die Diskussion gekommen.
Weiterhin sei auf jede bisher erfolgte Beschwerde hin eine erklärende, schriftliche Antwort der Verwaltung erfolgt, was jedoch dem Anschein nach leider nicht ausgereicht habe.

Ratsherr Blaschzyk war der Meinung, dass die Einzäunung einer Bevölkerungsgruppe eine recht heftige Maßnahme sei. Vergleichbar dazu käme beispielsweise niemand auf die Idee, die Gruppe von Flüchtlingen am Weißekreuzplatz, über die ebenfalls Anwohnerbeschwerden vorlägen, einzuzäunen. Das Argument mit den Hunden halte er für vorgeschoben.

Weiterhin würden die Beschwerdeführer zum Teil als notorische Nörgler dargestellt. Sicherlich sei der vorliegende Brief stellenweise ausfallend im Tonfall, trotzdem lägen ja von mehreren Personen unterschiedliche Beschwerden vor, und man könne nicht alle von der Hand weisen.
Ihn würde interessieren, ob man die Gruppe der Beschwerdeführer und ihre Reaktionen auf die erfolgten Antworten der Verwaltung eingrenzen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die vorliegenden Beschlüsse auf Entscheidungen des Bezirksrates Nord basieren würden, wozu auch die Einzäunung des Geländes gehöre.
Der Sichtschutz des Zauns verhindere, dass die größere Anzahl an Hunden der BauwäglerInnen bei jeder Bewegung draußen anschlügen; dies stelle also auch einen Lärmschutz dar und sei von der Nachbarschaft ausdrücklich gewünscht gewesen.
Weiterhin würde die Umzäunung von den BauwäglerInnen nicht als Ab- oder Eingrenzung empfunden, sie seien damit einverstanden.

Herr Kallenberg erklärte, er habe ja schon darauf hingewiesen, dass die Beschwerden seiner Meinung nach oft aus unterschiedlichen Vorstellungen und Ansichten von Lebensweisen heraus entstünden. Daher habe man sich für die Vermittlung durch Die Waage e. V. entschieden.
Es werde damit die Hoffnung verbunden, dass die Integration der BauwäglerInnen in die Nachbarschaft ebenso gut erfolge wie in einer benachbarten Kolonie, in der einige Punks ohne weiteres und unter besten Ergebnissen in die dortige Gemeinschaft bzw. Kolonie integriert worden waren.
Zur Umzäunung des Grundstücks wies er auf einen im September 2014 erfolgten Ortstermin mit Beteiligung von BauwäglerInnen, AnwohnerInnen, Verwaltung etc. hin.
Dort sei die Problematik mit den aktuell 9 zur Gruppe gehörenden Hunden besprochen worden: Es habe z. B. Ängste gegeben, dass die Tiere über Zäune auf Nachbargrundstücke springen könnten, man traue sich nicht, am Grundstück der BauwäglerInnen vorbeizugehen, es seien Bedenken gegen das häufige Gebell vorgebracht worden usw.
Die Bezirksbürgermeisterin habe die Problematik dann zur Diskussion gestellt. Daraus sei die gemeinsame Idee aller Beteiligten entstanden, einen hohen und blickdichten Zaun um das Grundstück zu errichten, der die Hunde auf dem Grundstück halte und vermeide, dass sie jede Bewegung außerhalb des Zaunes bemerkten und daraufhin anschlügen.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass sich der Weißekreuzplatz als öffentlicher Platz nicht mit einem Pachtgrundstück der Stadt vergleichen lasse, was die Umzäunung angehe. Damit würden völlig unterschiedliche Grundstücksarten vorliegen.
Weiterhin gäbe es in Deutschland gesetzliche Regelungen zu Umzäunungen um Grundstücke; die Pächter des Grundstücks könnten von der Stadt als Verpächter demnach eine Umzäunung durchaus verlangen. Damit seien die Pächter aber nicht als "eingezäunt" zu betrachten.
Behandelt


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16.20 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll